DE3545996C2 - - Google Patents
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- G11B7/08—Disposition or mounting of heads or light sources relatively to record carriers
- G11B7/09—Disposition or mounting of heads or light sources relatively to record carriers with provision for moving the light beam or focus plane for the purpose of maintaining alignment of the light beam relative to the record carrier during transducing operation, e.g. to compensate for surface irregularities of the latter or for track following
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- G11B7/0917—Focus-error methods other than those covered by G11B7/0909 - G11B7/0916
Description
Die Erfindung betrifft ein optisches Informationsaufzeichnungsmedium
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie
ein Gerät gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 4
bzw. 12.
Aus der DE-OS 25 43 276 ist ein dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1 entsprechendes optisches Informationsaufzeichnungsmedium
bekannt, das bandförmig ausgebildet ist und Informationsspuren
enthalten kann, die zwischen Taktspuren zum
Gewinnen des Auslesetakts eingebettet sind. Die Taktspuren
bestehen hierbei aus einer regelmäßigen Folge von Pits, deren
jeweilige Länge und/oder Abstand konstant ist. Allerdings
ist die Wiedergabegeschwindigkeit bei einem solchen
Band in manchen Fällen relativ niedrig, so daß die Frequenz
des von den Taktspuren gewonnenen Spurnachführungssignals in
der Nähe des Regelbereichs der automatischen Spurnachführung
liegen kann, so daß keine gute Spurnachführung gewährleistet
ist.
Weiterhin ist aus der DE-OS 26 59 639 eine Identifizierungskarte
mit maschinell lesbaren Karteninformationen bekannt,
die mehrere in Form einer Matrix angeordnete Reflexzonen
aufweist, die selektiv ansteuerbar sind und deren mechanisch
nicht abtastbare, da in die Karte eingebettete Grenzflächen
schräg verlaufen und hierdurch zumindest einen Teil der Karteninformationen
darstellen. Zusätzliche Taktspuren sind bei
der bekannten Informationskarte nicht vorhanden.
Ferner ist aus der US-PS 42 90 122 eine Aufzeichnungsscheibe
bekannt, die eine Vielzahl konzentrischer Informationsspuren
sowie einige wenige zusätzliche Taktspuren aufweist, die mit
größerem gegenseitigen Abstand angeordnet sind und jeweils
eine Vielzahl von Informationsspuren einschließen. Auch bei
diesem System, bei dem gleichzeitig eine Mehrzahl von Informationsspuren
sowie eine Taktspur abgetastet werden, kann
die Spurnachführung Probleme bereiten, z. B. wenn die aufgezeichnete
Informationsdichte relativ gering ist.
Generell sind verschiedene Arten von Aufzeichnungsmedien bekannt
und im Einsatz, auf denen Informationen unter Verwendung
von Licht aufgezeichnet und von denen die aufgezeichneten
Informationen optisch ausgelesen werden können. Diese
bekannten optischen Aufzeichnungsträger haben verschiedene
Formen wie die Form einer Scheibe bzw. Platte, einer Karte,
eines Bands oder dergleichen. Hierbei besitzt das nachfolgend
vereinfacht als optische Karte bezeichnete kartenförmige
optische Informationsaufzeichnungsmedium etliche Vorteile:
Die Karte besitzt große Aufzeichnungskapazität und ist
dennoch klein und leicht und kann somit sehr bequem mitgeführt
werden.
Das Aufzeichnen von Informationen auf die optische Karte erfolgt
dadurch, daß die Karte mit Lichtstrahlen überstrichen
wird, die entsprechend den Informationen moduliert und auf
einem sehr kleinen Punkt gebündelt werden. Durch die Abtastung
werden die Informationen als Linien von Aufzeichnungsvertiefungen
(Informationsspuren) aufgezeichnet, die optisch
erfaßbar sind. Zur richtigen optischen Aufzeichnung ohne
Fehler wie das Überkreuzen der Informationsspuren ist es
wichtig, die Stelle, auf die die modulierten Strahlen projiziert
werden, exakt zu steuern. Hierzu muß die Strahlenprojektionsstelle
in der zur Abtastrichtung senkrechten Richtung
gesteuert werden. Diese Steuerung wird als automatische
Spurnachführung bezeichnet. Ferner ist es notwendig, ein
Taktsignal zu erzeugen, das zur Korrektur möglicher Schwankungen
der Abtastgeschwindigkeit herangezogen werden kann.
Es wurden bereits optische Karten vorgeschlagen, auf denen
im voraus Spuren zum Erhalten eines Nachführsignals und
eines Taktsignals ausgebildet sind. Zur Erläuterung ist in
Fig. 1A und 1B ein Beispiel für eine derartige optische Karte
31 gezeigt.
Auf der optischen Karte 31 sind im voraus Taktsignale in
Taktspuren 31₁, 32₂, 32₃, 32₄, . . . aufgezeichnet. Die Taktspuren
sind auf der optischen Karte in gleichmäßigen Abständen
so angeordnet, daß zwischen den Taktspuren Aufzeichnungszonen
34₁, 34₂, 34₃, . . . gebildet sind.
Fig. 1B zeigt eine vergrößerte Ansicht der Oberfläche der
optischen Karten 31 und veranschaulicht, wie die Informationen
auf der optischen Karte aufgezeichnet werden.
Bei einer Aufzeichnung von Informationen werden aus einem
optischen Aufzeichnungskopf drei Strahlenbündel projiziert,
die zu sehr kleinen Punkten S₁, S₂ und S₃ auf der Karte fokussiert
werden. Durch die Relativbewegung zwischen der Karte
und dem Aufzeichnungskopf überstreichen diese Punkte die
Kartenfläche in der Richtung eines Pfeils a. Von diesen drei
Punkten dient der mittlere Punkt S₂ zum Aufzeichnen der Informationen.
Bei dem in Fig. 1B dargestellten Schritt hat
der Punkt S₂ soeben eine Teilinformation als Aufzeichnungsmulde
35 in der Aufzeichnungszone 34₁ aufgezeichnet. Die
übrigen beiden Punkte S₁ und S₃ dienen dazu, ein Nachführsignal
und ein Taktsignal auf folgende Weise zu erzeugen:
Die Punkte S₁ und S₃ werden an der Kartenfläche reflektiert.
Das Reflexionslicht von einem der Punkte, nämlich das von
dem Punkt S₁ oder das von dem Punkt S₃, wird auf einen Detektor
projiziert, der in dem Aufzeichnungskopf angebracht ist.
Aus dem Reflexionslicht erfaßt der Detektor nach einem bekannten
Verfahren wie beispielsweise einem Gegentaktverfahren
ein Nachführsignal, in Abhängigkeit von dem die Punkte
S₁, S₂ und S₃ gemeinsam in der Richtung eines Pfeils b senkrecht
zur Abtastrichtung a so bewegt werden, daß der Punkt
S₁ immer genau der Taktspur 32₁ folgt. Diese Steuerung der
Punktelagen ermöglicht es, die Aufzeichnungsmulden 35 parallel
zur Taktspur 32₁ zu formen und ein gegenseitiges
Überkreuzen der Informationsspuren zu verhindern. Gleichzeitig
mit der Erfassung des Nachführsignals wird aus dem
Reflexionslicht von dem Punkt S₃ oder S₁ das Taktsignal reproduziert,
das als Taktsignal für die Aufzeichnungssignale
herangezogen wird.
Die Wiedergabe der aufgezeichneten Informationen kann in
gleichartiger Weise erfolgen.
Bei der vorstehend beschriebenen optischen Karte entsteht
jedoch ein Problem: gewöhnlich ist die Aufzeichnungs- oder
Wiedergabe-Übertragungsgeschwindigkeit der optischen Karte
niedrig, so daß daher die Frequenz der auf der Nichtkontinuität
der Taktspur beruhenden Änderungen des Nachführsignals
in der Nähe des Servo- bzw. Regelbereichs der automatischen
Spurnachführung liegt. Infolgedessen wird die automatische
Spurnachführung durch die Änderungen des Nachführsignals
beeinträchtigt. Dies stellt einen Nachteil der vorstehend
beschriebenen optischen Karte dar.
Zum Lösen des vorstehend beschriebenen Problems wurde eine
optische Karte 41 entwickelt, die in Fig. 2A und 2B gezeigt
ist.
Auf der Karte 41 sind im voraus Taktspuren 42₁, 42₂, 42₃, . . .
sowie Nachführspuren 43₁, 43₂, 43₃, . . . ausgebildet.
Zwischen den Taktspuren und den Nachführspuren sind jeweils
Aufzeichnungszonen 44₁, 44₂, . . . gebildet. D. h., längs einer
Seite einer einzelnen Aufzeichnungszone erstreckt sich eine
Taktspur, während längs der anderen Seite der Aufzeichnungszone
eine Nachführspur verläuft. Die Taktspur ist wieder in
der Form einer unterbrochenen Linie ausgebildet. Bei diesem
zweiten Beispiel ist aber die Nachführspur als ununterbrochene
bzw. durchgehende Linie ausgebildet.
Fig. 2B zeigt eine vergrößerte Ansicht der Aufzeichnungsfläche
der optischen Karte 41 und veranschaulicht, wie Informationen
auf der Karte aufgezeichnet werden.
Die Aufzeichnung auf der optischen Karte erfolgt in gleicher
Weise wie bei der in Fig. 1 gezeigten Karte. Die Kartenfläche
wird mit drei Strahlpunkten in der Richtung des
Pfeils a abgetastet. Der mittlere Punkt S₂ dient zum Aufzeichnen
der Informationen in Form von Aufzeichnungsmulden
45. Bei diesem zweiten Beispiel folgt jedoch der Punkt S₃
der jeweiligen Nachführspur 43₁, 43₂, . . ., um damit ein
Nachführsignal zu erzeugen. Der erste Punkt S₁ wird zum Erhalten
des erforderlichen Taktsignals auf die entsprechende
Taktspur 42₁, 42₂, . . . projiziert.
Bei dieser Karte kann das Nachführsignal unabhängig von dem
Taktsignal erfaßt werden, so daß eine fehlerfreie automatische
Spurnachführung gewährleistet ist.
Da jedoch ein Teil der Fläche der optischen Karte zusätzlich
von den Nachführspuren belegt ist, ist zwangsläufig die Aufzeichnungskapazität
je Flächeneinheit verringert. Die nutzbare
Fläche für die Aufzeichnung bei der zweiten optischen
Karte 41 ist offensichtlich kleiner als diejenige bei dem in
Fig. 1 gezeigten ersten Beispiel.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein optisches Informationsaufzeichnungsmedium
zu schaffen, auf dem sich bei
leichter Handhabbarkeit eine hohe Informationsdichte ohne
Probleme hinsichtlich der korrekten Spurnachführung aufzeichnen
und/oder wiedergeben läßt, sowie zur Handhabung des
erfindungsgemäßen Informationsaufzeichnungsmediums ausgelegte
Geräte anzugeben.
Diese Aufgabe wird mit den im Patentanspruch 1 genannten
Merkmalen bzw. mit den Merkmalen der Patentansprüche 4 und
12 gelöst.
Das erfindungsgemäße optische Informationsaufzeichnungsmedium,
das in Kartenform ausgebildet ist und sich somit sehr
einfach handhaben läßt, trägt folglich sowohl Taktspuren als
auch durchgehende Spurnachführungsspuren, zwischen denen jeweils
Aufzeichnungszonen ausgebildet sind. Durch diese Ausgestaltung
steht ein sehr großer Bereich des kartenförmigen
Informationsaufzeichnungsmedium für die gewünschten Aufzeichnungen
zur Verfügung, und es ist dennoch selbst bei
langsamen Aufzeichnungs- oder Wiedergabegeschwindigkeiten
eine korrekte Spurnachführung aufgrund der durchgehenden
Spurnachführungsspur sowie eine korrekte Taktgewinnung aufgrund
der bezüglich des jeweiligen Aufzeichnungsbereichs der
Spurnachführungsspur jeweils gegenüberliegenden Taktspur
sichergestellt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1A eine schematische Draufsicht auf eine bereits vorgeschlagene
optische Karte,
Fig. 1B eine vergrößerte Ansicht der Karte gemäß Fig. 1A,
Fig. 2A eine schematische Draufsicht auf eine weitere, bereits vorgeschlagene optische
Karte,
Fig. 2B eine vergrößerte Ansicht der Karte gemäß Fig. 2A,
Fig. 3 eine schematische Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
optischen Karte,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen
Geräts zum Aufzeichnen und Wiedergeben
von Informationen,
Fig. 5 eine Schnittseitenansicht des Aufzeichnungs-/
Wiedergabegeräts,
Fig. 6 eine Ansicht, die die Gestaltung von Fotodetektoren
bei dem Gerät
veranschaulicht,
Fig. 7 eine vergrößerte Ansicht der optischen Karte
gemäß Fig. 3,
Fig. 8 eine Ansicht, die das Prinzip der
automatischen Scharfeinstellung bei dem
Gerät veranschaulicht,
Fig. 9 ist eine vergrößerte Ansicht der optischen
Karte gemäß Fig. 3 und zeigt,
wie auf der Karte aufgezeichnete Informationen
wiedergegeben werden,
Fig. 10 eine Blockdarstellung, die eine konkrete
Ausführung eines Signalverarbeitungssystems
des beschriebenen Geräts
zeigt,
Fig. 11 eine Ansicht, der Gestaltung der Fotodetektoren
bei einem abgewandelten Ausführungsbeispiel des Geräts,
Fig. 12 eine vergrößerte Ansicht der optischen Karte
und zeigt, wie bei dem abgewandelten Auführungsbeispiel aufgezeichnete
Informationen wiedergegeben werden, und
Fig. 13 eine Blockdarstellung einer konkreten
Ausführung des Signalverarbeitungssystems bei
dem abgewandelten Ausführungsbeispiel.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen optischen
Karte (Informationsaufzeichnungsmedium) ist schematisch in Fig. 3 gezeigt.
Auf einer optischen Karte 1 sind im voraus Spurlinien
abwechselnd als Taktspur 2 und Spurnachführungsspur 3 ausgebildet.
Die Spurlinien sind regelmäßig mit gleichen Zwischenräumen
angeordnet, in denen Aufzeichnungszonen 4₁,
4₂, 4₂, . . . für das Aufzeichnen von Informationen gebildet
sind. Die Taktspuren 2₁, 2₂, 2₃, . . . haben jeweils die Form
einer unterbrochenen Linie, auf der im voraus in bestimmten
konstanten Perioden intermittierend Taktsignale aufgezeichnet
sind. Die Spurnachführungsspuren 3₁, 3₂, 3₃, . . . haben
jeweils die Form einer ununterbrochenen Linie, von der
ein Spurnachführungssignal abgenommen werden kann.
Bei der erfindungsgemäßen optischen Karte liegt zwischen
jeweils zwei Linien, nämlich jeweils zwischen einer
Taktspur und einer Nachführspur jeweils eine Aufzeichnungszone.
Daher hat die optische Karte eine große
nutzbare Aufzeichnungsfläche, die groß genug ist, um im
wesentlichen die gleiche Aufzeichnungsdichte wie die bei
dem in Fig. 1 gezeigten vorgeschlagenen Beispiel
erreichte zu erzielen. Weiterhin hat die erfindungsgemäße
optische Karte auch Spurnachführungsspuren für das
Erzeugen eines Spurnachführungssignals, wodurch eine sehr genaue
und fehlerfreie automatische Spurnachführung gewährleistet
ist.
Ein Aufzeichnungsbeispiel eines Geräts zum Aufzeichnen
und Wiedergeben unter Verwendung des vorstehend beschriebenen
Aufzeichnungsmedium für optische Informationen ist
in perspektivischer Ansicht in Fig. 4 und in Schnittseitenansicht
in Fig. 5 gezeigt.
In dem Gerät werden Lichtstrahlen von einer Lichtquelle
11 abgegeben und durch eine Kollimatorlinse 12
parallel ausgerichtet. Dann werden die Lichtstrahlen
mittels eines Beugungsgitters (Gitter) 13 in drei Strahlenbündel
aufgespalten. Diese Strahlenbündel treten in ein Objektiv (Sammellinse)
14 ein, das diese drei Strahlenbündel auf der Oberfläche
der optischen Karte 1 gemäß Fig. 3 fokussiert. Auf
diese Weise werden auf der optischen Karte 1 drei Strahlpunkte
S₁, S₂ und S₃ gebildet. Mittels einer nicht
dargestellten Antriebsvorrichtung wird die optische Karte 1
in Richtung eines Pfeils R bewegt. Bei dieser Bewegung
wird mit den Strahlpunkten die Oberfläche der
optischen Karte 1 in der Richtung abgetastet, in der sich
die Spurnachführungsspuren und die Taktspuren erstrecken.
Die von der Kartenoberfläche reflektierten Strahlen der
Strahlenpunkte S₁, S₂ und S₃ treten wieder in das Objektiv
14 ein, das die reflektierten Strahlen zu einem
Spiegel 15 leitet. Der Spiegel reflektiert diese drei
Strahlenbündel zu einer Sammellinse 16 hin, durch die die
reflektierten Strahlenbündel auf Fotodetektoren 17, 18
und 19 projiziert werden, welche in der Brennebene der
Sammellinse 16 angeordnet sind. Gemäß Fig. 6 sind die drei
Fotodetektoren mit einer Z-Achse ausgefluchtet. Die
Lichtempfangsflächen der Fotodetektoren 17 und 19 sind
jeweils in vier Abschnitten A, B, C und D aufgeteilt.
Die Art und Weise des Aufzeichnens von Informationen auf
der optischen Karte wird anhand Fig. 7 beschrieben,
die eine vergrößerte Ansicht der Aufzeichnungsfläche der
optischen Karte zeigt. Für die Erläuterung ist angenommen,
daß mit der Vorrichtung gerade eine Teilinformation in
der Aufzeichnungszone 4₁ aufgezeichnet wird.
Die Strahlenpunkte S₁, S₂ und S₃ werden jeweils auf
die Taktspur 2₁, die Aufzeichnungszone 4₁ bzw. die Spurnachführungsspur
3₁ projiziert. Während der vorstehend genannten
Bewegung der optischen Karte 1 mittels der Antriebsvorrichtung
überstreichen diese Strahlpunkte die Karte in
Richtung eines Pfeils a (Abtastrichtung). Dabei
wird das Reflexionslicht
von dem Strahlpunkt S₁ auf den Fotodetektor 17 projiziert,
um ein Taktsignal zu reproduzieren. Das
Reflexionslicht von dem Strahlpunkt S₃ trifft auf den
Fotodetektor 19, um nach dem sog. Gegentaktverfahren ein
Spurnachführungssignal zu erfassen. Zu diesem Zweck wird durch
eine Teilungslinie, die sich gemäß Fig. 6 parallel zu
der y-Achse erstreckt, die Lichtempfangsfläche des
Fotodetektors 19 in einen Bereich A+C und einen Bereich
B+D aufgeteilt. Die y-Achse erstreckt sich in der Richtung
der Spurnachführungsspur. Falls der Strahlpunkt S₃ von der
Spurnachführungsspur 3₁ abweicht, erhalten die Bereiche (A+C) und
(B+D) einfallendes Licht in voneinander verschiedenen
Lichtstärken. Daher kann ein Spurnachführungssignal dadurch erhalten
werden, daß Signale für die beiden Lichtstärken
miteinander verglichen werden.
Entsprechend dem erfaßten Spurnachführungssignal werden mittels
einer nicht gezeigten Nachführvorrichtung die Strahlpunkte
S₁, S₂ und S₃ gemeinsam in Richtung eines
Pfeils b senkrecht zur Abtastrichtung bewegt (wobei die
Nachführvorrichtung beispielsweise eine Vorrichtung zum
Bewegen des Objektivs 14 in der Richtung der Z-Achse nach
Fig. 4 sein kann). Auf diese Weise wird die automatische
Spurnachführung vorgenommen, so daß mit dem Strahlpunkt
S₂ in der Aufzeichnungszone 4₁ eine Aufzeichnungsvertiefung
bzw. Aufzeichnungsmulde 5 exakt längs
der Spurnachführungsspur 3₁ aufgezeichnet wird.
Während dieses Aufzeichnungsvorgangs wird mit dem Fotodetektor
19 zusätzlich zu dem genannten Spurnachführungssignal für
die automatische Spurnachführung auch ein Fokussiersignal
zur automatischen Fokussierung erfaßt. Die "automatische
Fokussierung" ist hierbei eine Steuerung, durch die die
Strahlpunkte der Aufzeichnungsfläche der
optischen Karte im Fokussierzustand gehalten werden. Das Prinzip
der Erfassung des Fokussiersignals wird kurz anhand
Fig. 8 beschrieben.
In Fig. 8 bezeichnen gleiche Bezugszeichen wie in
Fig. 5 die gleichen oder einander entsprechende Elemente.
Die Aufzeichnungsfläche der optischen Karte ist mit 21
bezeichnet. Mit auf die Aufzeichnungsfläche 21 fallendem
Licht 20 wird der vorstehend genannte Strahlpunkt S₃
gebildet. Das Licht bzw. die Strahlen 20 fallen schräg
auf die Aufzeichnungsfläche 21 und werden als Reflexionsstrahlen
22 reflektiert.
Wenn die Strahlpunkte richtig auf der Aufzeichnungsfläche
der Karte fokussiert sind, treffen die Reflexionsstrahlen
22 parallel zu den einfallenden Strahlen 20 auf
den Spiegel 15 und werden dann zu einer Erfassungs- bzw.
Aufnahmefläche 23 geleitet. Falls die Aufzeichnungsfläche
aus der Fokussierebene nach oben oder nach unten in eine
mit 21′ oder 21′′ dargestellte Lage versetzt ist, verlaufen
die Reflexionsstrahlen nicht mehr parallel zu den
einfallenden Strahlen. Daher treffen die Reflexionsstrahlen
als Strahlen 22′ oder 22′′ auf den Spiegel 15. Infolgedessen
ist die Stelle, an der die reflektierten Strahlen
auf die Aufnahmefläche 23 treffen, in der y-Achsenrichtung
nach Fig. 8 versetzt. Dadurch ändert sich entsprechend
die Lichtstärkenverteilung in der Richtung der
y-Achse. Diese Änderung kann als Differenz von Ausgangssignalen
zwischen den Lichtempfangs-Bereichen A+B und C+D
des Fotodetektors 19 erfaßt werden. Aus dem Bereich der
Erfassung wird das Fokussiersignal erhalten. Entsprechend
dem Fokussiersignal wird das Objektiv 14 in der Richtung
der optischen Achse bewegt. Auf diese Weise wird die
automatische Fokussierung vorgenommen. In diesem Zusammenhang
ist anzumerken, daß durch das Beugungsgitter 13
die Lichtstärke der Strahlpunkte S₁ und S₃ auf einen
Wert eingestellt ist, der weitaus geringer als derjenige
für den Strahlpunkt S₂ ist (nämlich beispielsweise 1/5
des letzteren Werts). Daher können die Strahlpunkte S₁
und S₃ für sich keinerlei Aufzeichnung bewirken. Der
Grund für diese Einstellung liegt darin, daß bei dem
Aufzeichnen irgendwelcher Informationen auf die Spurnachführungsspur
und/oder die Taktspur das spätere Erfassen des Spurnach
führungssignals und/oder Taktsignals gestört wäre.
Zum Aufzeichnen von Informationen in der nächsten Aufzeichnungszone
4₂ wird das optische System in bezug auf
die optische Karte in der Richtung der z-Achse nach Fig. 4
bewegt, bis die Strahlpunkte S₁, S₂ und S₃ jeweils
auf die Spurnachführungsspur 3₁, die Aufzeichnungszone 4₂ bzw.
die Taktspur 2₂ projiziert werden, was in dem unteren
Teil der Fig. 7 gezeigt ist. Danach beginnen die Strahlpunkte
die Spurnachführungsspur 3₁, die Aufzeichnungszone 4₂
und die Taktspur 2₂ abzutasten. Zur automatischen Spurnachführung
und zur automatischen Fokussierung wird nun
von dem Fotodetektor 17 das Reflexionslicht von dem
Strahlpunkt S₁ aufgenommen. Der Fotodetektor 19 empfängt
das Reflexionslicht von dem Strahlpunkt S₃, um
das Taktsignal zu reproduzieren. Mit dem Strahlpunkt S₂
werden die Informationen in die Aufzeichnungszone 4₂
eingeschrieben. Auf diese Weise wird die Aufzeichnung
fortgesetzt.
Aus den vorstehenden Ausführungen ist ersichtlich,
daß bei dem erfindungsgemäßen Gerät zwei der drei
Strahlpunkte ausschließlich für das Lesen der Spurnachführungsspur
bzw. der Taktspur verwendet werden. Dadurch ist eine
problemlose automatische Spurnachführung gewährleistet.
Ferner ist bei dem Gerät die
vollständige Nutzung aller verfügbaren Aufzeichnungszonen
zum Aufzeichnen der Informationen dadurch ermöglicht, daß
die Funktionen aufeinanderfolgend auf die vorstehend
beschriebene Weise gewechselt werden.
Die aufgezeichneten Informationen können auf die gleiche
Weise wie bei der vorstehend beschriebenen Aufzeichnung
unter Verwendung des gleichen Geräts wie für die
Aufzeichnung wiedergegeben werden.
Fig. 9 veranschaulicht die Art und Weise der Wiedergabe
von einer optischen Karte, auf der Informationen auf
die vorstehend beschriebene Weise aufgezeichnet wurden.
Nach Fig. 9 sind auf der optischen Karte zuvor Taktspuren
2₁, 2₂, . . . , Spurnachführungsspuren 3₁, . . . und Informationsspuren
25₁, 25₂, . . . zwischen den Taktspuren und den Spurnachführungsspuren
aufgezeichnet. Jede Informationsspur 25 ist durch
eine Linie von Aufzeichnungsmulden gebildet.
Nimmt man an, daß die auf der Informationsspur 25₁
aufgezeichneten Informationen ausgelesen werden sollen,
werden mit den Strahlpunkten S₁, S₂ und S₃ jeweils die
Taktspur 2₁, die Informationsspur 25₁ bzw. die Spurnachführungsspur
3₁ in der Richtung eines Pfeils a abgetastet. Über
den Fotodetektor 17 wird das Taktsignal reproduziert, mit
dem Fotodetektor 19 werden Ausgangssignale für die automatische
Spurnachführung und die automatische Fokussierung
erzeugt, und durch den Fotodetektor 18 werden die auf
der Informationsspur 25₁ aufgezeichneten Informationen
ausgelesen. Während dieses Reproduktionsvorgangs wird die
Lichtstärke des Strahlpunkts S₂ auf einem niedrigeren
Wert als zur Aufzeichnung gehalten, so daß während der
Wiedergabe keine Aufzeichnung mit dem Strahlpunkt S₂
erfolgen kann. Die Verringerung der Strahlpunkt-Lichtstärke
kann beispielsweise dadurch bewerkstelligt werden,
daß die Ausgangsleistung der Lichtquelle 11 verringert
wird.
Wenn die Information der nächsten Informationsspur 25₂
reproduziert wird, werden mit dem Strahlpunkt S₁ die Spurnachführungsspur
3₁, mit dem Strahlpunkt S₂ die Informationsspur
25₂ und mit dem Strahlpunkt S₃ die Taktspur
2₂ in der Richtung des Pfeils a abgetastet. Über den
Fotodetektor 19 wird das Taktsignal reproduziert, mit dem
Fotodetektor 17 werden die Ausgangssignale für die automatische
Spurnachführung und die automatische Fokussierung
erzeugt, und durch den Fotodetektor 18 werden die
Informationen aus der Informationsspur 25₂ ausgelesen.
Durch eine solche Versetzung von einer Arbeitslage zur
anderen können fehlerfrei alle in den Aufzeichnungszonen
der optischen Karte aufgezeichneten Informationen reproduziert
werden.
Fig. 10 ist eine Blockdarstellung einer konkreten
Ausführungsform eines Signalverarbeitungssystems für das Verarbeiten
der von den Fotodetektoren 17, 18 und 19 erzeugten
Signale. Bei diesem Beispiel wird eine optische
Karte verwendet, die Adressensignale für jeweils eine
Adresse je Spur enthält, die zuvor in den Aufzeichnungszonen
aufgezeichnet sind.
In Fig. 10 ist mit Ad ein Adressensignal bezeichnet,
während mit RF ein Wiedergabesignal bezeichnet ist. Das
Adressensignal Ad und das Wiedergabesignal RF werden nach
dem Auslesen durch eine Trennschaltung 50
voneinander getrennt. Entsprechend dem Adressensignal Ad steuert
eine Steuerschaltung 51 das Öffnen und Schließen bzw.
Umschalten von Schaltern SW₁ und SW₂. Mit 52, 53, 54, 55,
56, 62, 63, 64, 65 und 66 sind Summierverstärker bezeichnet.
Mit 57, 58, 67 und 68 sind Subtrahierverstärker
bezeichnet. Mit C₁ bis C₉ sind Anschlüsse bezeichnet.
Nimmt man an, daß Informationen in der Aufzeichnungszone
4₁ aufgezeichnet werden, wird zuerst mittels des Fotodetektors
18 das Adressensignal Ad ausgelesen. Aus dem
Adressensignal Ad wird in der Vorrichtung die Lage der Spurnachführungsspur
in bezug auf die nun abzutastende Aufzeichnungszone
ermittelt (nämlich ob die Spurnachführungsspur an der
linken oder an der rechten Seite der Aufzeichnungszone
liegt). Entsprechend dieser Ermittlung werden von der
Steuerschaltung 51 die Schalter SW₁ und SW₂ gesteuert.
Bei der in dem gerade erörterten Fall bestehenden Relativlage
zwischen der Aufzeichnungszone 4₁ und der Spurnachführungsspur
3₁ wird von der Steuerschaltung 51 der Schalter
SW₁ auf den Anschluß C₂ und der Schalter SW₂ auf den
Anschluß C₈ geschaltet. Daher wird über die Summierverstärker
53, 56 und 52 an den Anschluß C₁ die Summe der
Ausgangssignale der Abschnitte A, B, C und D der Lichtempfangsfläche
des Fotodetektors 17 als Taktsignal CL
angelegt, welches über eine nicht gezeigte Verarbeitungsschaltung
als Bezugssignal zum Steuern der Aufzeichnung
mittels des Strahlpunkts S₂ wirkt. Andererseits wird
über die Summierverstärker 63 und 66 sowie den Subtrahierverstärker
68 an den Anschluß C₆ die Differenz zwischen
den Ausgangssignalen der Lichtempfangsbereiche A+C
und B+D des Fotodetektors 19 als Spurnachführungssignal AT angelegt,
das dann über den Anschluß C₆
einer (nicht gezeigten) Spurnachführungs-Servoschaltung
zugeführt wird.
Zugleich wird über die Summierverstärker 64 und 65 und
den Subtrahierverstärker 67 an den Anschluß C₉ ein Fokussiersignal
AF angelegt. Das Fokussiersignal AF ist die
Differenz zwischen den Ausgangssignalen der Bereiche A+B
undC+D des Fotodetektors 19. Dieses Fokossiersignal AF
wird über den Anschluß C₉ einer (nicht gezeigten) Fokussier-Servoschaltung
zugeführt.
Wenn die Informationen in der nächsten Aufzeichnungszone
4₂ aufgezeichnet werden, wird entsprechend der Änderung
des Adressensignals Ad von der Steuerschaltung 51 der
Schalter SW₁ auf den Anschluß C₃ und der Schalter SW₂ auf
den Anschluß C₇ geschaltet. Gleichartig zu der vorstehend
beschriebenen Weise erscheinen nun das Spurnachführungssignal AT
und dem Anschluß C₁, das Taktsignal CL an dem Anschluß C₆
und das Fokussiersignal AF an dem Anschluß C₄.
Die in Fig. 9 dargestellte Wiedergabe der aufgezeichneten
Informationen kann mit den gleichen Funktionen des Geräts
wie bei der Aufzeichnung vorgenommen werden. Die
Versetzung der Arbeitsstellen der Betriebselemente erfolgt
auf die gleiche Weise wie bei der vorstehend beschriebenen
Aufzeichnung. Mit dem Fotodetektor 18 wird
das Wiedergabesignal RF ausgelesen. Nach der Trennung von
dem Adressensignal Ad durch die Trennschaltung 50 wird
das Wiedergabesignal RF an dem Anschluß C₅ ausgegeben.
Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel des
Aufzeichnungs-/Wiedergabe-Geräts
kann während des Aufzeichnens oder Wiedergebens das Spurnachführungssignal
aus der an der einen oder anderen Seite der
Aufzeichnungzone liegenden Spurnachführungsspur erfaßt werden,
welche Zone auch immer es sei. Dies gewährleistet immer
eine genaue automatische Spurnachführung ohne Beeinträchtigung
durch das Taktsignal. Das Ausführungsbeispiel
wurde zwar vorstehend als Aufzeichnungs-/Wiedergabegerät
beschrieben und dargestellt, jedoch ist es ersichtlich,
daß diese Vorrichtung auch als Gerät
ausschließlich für die Aufzeichnung oder als Gerät
ausschließlich für die Wiedergabe eingesetzt werden kann.
Nachstehend wird anhand der Fig. 11 bis 13 eine abgewandelte Ausführungsform
des vorstehend beschriebenen Aufzeichnungs-/Wiedergabegeräts
beschrieben.
Bei dem abgewandelten Gerät ist gemäß Fig. 11 die
Lichtempfangsfläche des Fotodetektors 18 in vier Abschnitte
A, B, C und D aufgeteilt. Die anderen Teile
dieses abgewandelten Geräts entsprechen denjenigen
des vorangehend in den Fig. 4 und 5 gezeigten Ausführungsbeispiels.
Da bei diesem abgewandelten Gerät
die Lichtempfangsfläche des Fotodetektors 18 in die in
Fig. 11 gezeigten vier Abschnitte aufgeteilt ist, können
das Spurnachführungssignal und das Fokussiersignal auch aus dem
Reflexionslicht des Strahlpunkts S₂ erfaßt werden. Dies
stellt ein wichtiges Merkmal dieses abgewandelten
Geräts dar.
Der Aufzeichnungsvorgang ist bei dem abgewandelten Gerät
der gleiche wie der vorangehend anhand der
Fig. 7 beschriebene. Die Wiedergabe unterscheidet sich
aber von der vorstehend beschriebenen. Bei dem abgewandelten
Gerät werden gemäß Fig. 12 bei der Wiedergabe
zwei Informationsspuren gleichzeitig gelesen.
Nach Fig. 12 sind auf der Aufzeichnungsfläche der optischen
Karte die Taktspuren 2₁, 2₂, . . . , die Spurnachführungsspuren
3₁, 3₂, . . . und die Informationsspuren 25₁, 25₂, . . . ausgebildet.
Jede der Informationsspuren 25 ist durch eine
Linie von Aufzeichnungsmulden gebildet, die zwischen
einer Taktspur 2 und einer Spurnachführungsspur 3 aufgezeichnet
sind. Bei der Wiedergabe werden mit dem ersten Strahlpunkt
S₁ die Informationsspur 25₁, mit dem zweiten Strahlpunkt
S₂ die Spurnachführungsspur 3₁ und mit dem dritten
Strahlpunkt S₃ die Informationsspur 25₂ in der Richtung
des Pfeils a abgetastet. Mit den Fotodetektoren 17 und 19
werden gleichzeitig die Informationen aus den Informationsspuren
25₁ und 25₂ ausgelesen, während mit dem Fotodetektor
18 die Signale für die automatische Spurnachführung
und die automatische Fokussierung erfaßt werden.
Durch das Wiederholen dieser Wiedergabe von der ersten
bis zur letzten Spur auf der optischen Karte können alle
auf der Karte aufgezeichneten Informationen mit einer
Geschwindigkeit reproduziert werden, die doppelt so hoch
ist wie die Aufzeichnungsgeschwindigkeit. Bei dieser
Wiedergabe kann kein Taktsignal aus der Taktspur abgenommen
werden. Dies ruft in der Praxis jedoch kein Problem
hervor, da es bei der Wiedergabe möglich ist, ein Taktsignal
aus dem in der Informationsspur aufgezeichneten
Signal selbst (als sog. Eigentaktsignal) abzunehmen.
Fig. 13 ist eine Blockdarstellung, die eine konkrete
Form des Systems zum Verarbeiten der Signale zeigt, die
von den in Fig. 11 gezeigten drei Fotodetektoren 17, 18
und 19 erzeugt werden.
In Fig. 13 ist mit 51 eine Steuerschaltung zum
Steuern des Schließens und Öffnens von Schaltern SW₁ und
SW₂ bezeichnet. Mit 52, 53, 54, 55, 56, 62, 63, 64, 65,
66, 69, 70, 71 und 72 sind Summierverstärker bezeichnet.
Mit 57, 58, 67, 68, 73 und 74 sind Subtrahierverstärker
bezeichnet. Mit C₁ bis C₁₁ sind Anschlüsse bezeichnet.
Für die Aufzeichnung von Informationen in der Aufzeichnungszone
4₁ gemäß Fig. 7 wird entsprechend der Aufzeichnungs-Betriebsart
von der Steuerschaltung 51 der Schalter
SW₁ auf den Anschluß C₂ sowie der Schalter SW₂ auf den
Anschluß C₈ geschaltet. Daher wird über die Summierverstärker
53, 56 und 52 an den Anschluß C₁ als Taktsignal
CL die Summe der Ausgangssignale der vier Abschnitte A,
B, C und D der Lichtempfangsfläche des Fotodetektors 17
angelegt. Das Taktsignal CL wirkt über eine nicht gezeigte
Verarbeitungsschaltung als Bezugssignal zum Steuern
der Aufzeichnung mittels des Strahlpunkts S₂. An den
Anschluß C₆ wird über die Summierverstärker 63 und 64 und
den Subtrahierverstärker 68 ein Spurnachführungssignal AT angelegt,
das der Differenz zwischen den Ausgangssignalen der
Bereiche A+C und B+D des Fotodetektors 19 entspricht. Dieses
Signal AT wird über den Anschluß C₆ einer (nicht gezeigten)
Spurnachführungs-Servoschaltung zugeführt.
Zugleich wird über die Summierverstärker 64 und 65 und
den Subtrahierverstärker 67 an den Anschluß C₉ ein Fokussiersignal
AF angelegt. Das Fokossiersignal AF entspricht der
Differenz zwischen den Ausgangssignalen der Bereiche A+B
und C+D des Fotodetektors 19. Dieses Fokussiersignal AF
wird über den Anschluß C₉ einer (nicht gezeigten) Fokussier-Servoschaltung
zugeführt.
Wenn Informationen in der nächsten Aufzeichnungszone 4₂
aufgezeichnet werden, wird von der Steuerschaltung 51 der
Schalter SW₁ auf den Anschluß C₃ sowie der Schalter SW₂
auf den Anschluß C₇ geschaltet. Gleichartig wie bei der
vorstehend beschriebenen Aufzeichnung erscheinen ein Spurnachführungssignal
AT an dem Anschluß C₁, ein Taktsignal CL
an dem Anschluß C₆ und ein Fokussiersignal AF an dem
Anschluß C₄.
Zum Betätigen der Steuerschaltung für das Umschalten der
Schalter kann im voraus ein Adressensignal in der Aufzeichnungszone
für eine jeweilige Spur aufgezeichnet
werden. In diesem Fall wird mit dem Fotodetektor 18 das
Adressensignal ausgelesen und der Steuereinheit 51 zugeführt.
Aus dem Adressensignal wird von der Steuerschaltung
die Lagebeziehung zwischen der Spurnachführungsspur und der
Aufzeichnungszone ermittelt, die nun abgetastet werden
(nämlich, ob die Spurnachführungsspur an der linken oder an der
rechten Seite der Aufzeichnungsspur liegt). Entsprechend
dieser Ermittlung werden die Schalter von der Steuerschaltung
umgeschaltet.
Wenn eine Wiedergabe der aufgezeichneten Informationen
auf die in Fig. 12 gezeigten Weise erfolgt, wird ein
Betriebsart-Umschaltsignal von außen eingegeben. Bei Auftreten
dieses die Wiedergabe-Betriebsart anzeigenden
Signal wird von der Steuerschaltung 51 der Schalter SW₁
auf den Anschluß C₂ sowie der Schalter SW₂ auf den Anschluß
C₇ geschaltet.
Infolgedessen wird an den Anschluß C₁₀ über die Summierverstärker
69 und 70 und den Subtrahierverstärker 73 als Spurnachführungssignal
AT die Differenz zwischen den Ausgangssignalen
der Bereiche A+C und B+D des Fotodetektors 18
angelegt. Dieses Spurnachführungssignal AT wird über den Anschluß
C₁₀ einer (nicht gezeigten) Spurnachführungs-Servoschaltung
zugeführt. Ferner wird an den Anschluß C₁₁ über die
Summierverstärker 71 und 72 und den Subtrahierverstärker
74 als Fokussiersignal AF die Differenz zwischen den
Ausgangssignalen der Bereiche A+B und C+D des Fotodetektors
18 angelegt. Dieses Fokussiersignal AF wird über den
Anschluß C₁₁ einer (nicht gezeigten) Fokussier-Servoschaltung
zugeführt. Die mittels der Fotodetektoren 17
und 19 ausgelesenen Wiedergabesignale RF werden jeweils
an den Anschlüssen C₁ bzw. C₆ abgenommen.
Die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele können in unterschiedlicher
Weise abgewandelt werden.
Beispielsweise kann das im Zusammenhang mit dem in Fig. 10
oder Fig. 13 gezeigten Ausführungsbeispiel beschriebene
Adressensignal für das Herbeiführen des Umschaltens
auch dazu verwendet werden, dem Fotodetektor zu melden,
ob die gerade abgetastete Spur die Spurnachführungsspur oder die
Taktspur ist. Ferner können zum Erfassen des Spurnachführungssignals
und des Fokussiersignals verschiedene Erfassungsverfahren
angewandt werden, die von den bei den
Ausführungsbeispielen beschriebenen verschieden sind. Das
Fokussiersignal kann auch mittels des für das Erfassen
des Strahlpunkts für das Aufzeichnen oder Wiedergeben
verwendeten Fotodetektors erfaßt werden. In diesem Fall
kann das Verfahren zum Erfassen des Fokussiersignals das
gleiche wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
oder aber ein anderes geeignetes Verfahren wie
das sog. Astigmatismus-Verfahren sein. Ferner können in
diesem Fall die anderen beiden Fotodetektoren zweigeteilte
Fotosensoren sein, von denen einer nur für das Erfassen
des Taktsignals eingesetzt wird und der andere nur
zum Erfassen des Spurnachführungssignals dient.
Claims (20)
1. Optisches Informationsaufzeichnungsmedium mit Aufzeichnungszonen
und Taktspuren, die zumindest teilweise
durch Pits mit konstantem Abstand gebildet sind, dadurch
gekennzeichnet, daß das Informationsaufzeichnungsmedium (1)
kartenförmig ausgebildet ist, daß kontinuierliche Spurnachführungsspuren
(3₁, 3₂) jeweils in Form einer ununterbrochenen
Linie zum Erzielen eines Spurnachführungssignals vorgesehen
sind, die abwechselnd mit den Taktspuren (2₁, 2₂, 2₃)
angeordnet sind, und daß Aufzeichnungszonen (25₁, 25₂) jeweils
zwischen einer der Spurnachführungsspuren und einer
der Taktspuren angeordnet sind.
2. Informationsaufzeichnungsmedium nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spurnachführungsspuren (3₁, 3₂) und
die Taktspuren (2₁, 2₂, 2₃) einander abwechselnd unter konstanten
Abständen angeordnet sind.
3. Informationsaufzeichnungsmedium nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Taktspur (2₁, 2₂, 2₃) als eine in
konstanten Abständen unterbrochene Linie ausgebildet ist.
4. Gerät zum Aufzeichnen oder Wiedergeben von Informationen
auf oder von einem kartenförmigen optischen Informationsaufzeichnungsmedium
gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3,
gekennzeichnet durch eine Einrichtung (11 bis 14) zum Erzeugen
mindestens dreier Strahlpunkte, von denen einer die Aufzeichnungszonen
(25₁, 25₂) für die Aufzeichnung oder Wiedergabe
der Information abtastet, eine Spurnachführungssignal-
Ermittlungseinrichtung (17) zum Projizieren des zweiten oder
dritten Strahlpunkts auf die Spurnachführungsspur (3₁, 3₂)
zum Erfassen des Spurnachführungssignals, eine Umschalteinrichtung
(SW₁, SW₂) zum Umschalten der Spurnachführungssignal-
Ermittlungseinrichtung in Übereinstimmung mit der positionsmäßigen
Beziehung zwischen der abgetasteten Aufzeichnungszone
und der Spurnachführungsspur für die Erzielung des
Spurnachführungssignals aus dem jeweils anderen der zweiten
und dritten Strahlpunkte und eine Taktsignal-Ermittlungseinrichtung
zum Projizieren des jeweils anderen, nicht auf
die Spurnachführungsspur projizierten Strahlpunktes aus den
zweiten und dritten Strahlpunkten auf die Taktspur für die
Ermittlung des Taktsignals.
5. Gerät nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Fokussiersignal-
Aufnahmevorrichtung zum Ermitteln eines Fokussiersignals
(AF) aus dem zweiten oder dritten Strahlpunkt
(S₁, S₃).
6. Gerät nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Strahlpunkt-Erzeugungseinrichtung (11 bis 14)
eine Lichtquelle (11), ein Gitter (13) zum Aufteilen der von
der Lichtquelle abgegebenen Strahlen und eine Sammellinse
(14) zum Fokussieren der aufgeteilten Strahlen auf dem Informationsaufzeichnungsmedium
(1) aufweist.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spurnachführungssignal-Ermittlungseinrichtung
(17) und die Taktsignal-Ermittlungseinrichtung zwei
Fotodetektoren (17, 19) aufweisen, die jeweils zur Aufnahme
des Lichts von dem zweiten bzw. dem dritten Strahlpunkt (S₁,
S₃) angeordnet sind.
8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fotodetektoren (17, 19) jeweils eine Lichtempfangsfläche
haben, die durch eine zur Längsrichtung der Spurnachführungsspur
(3₁, 3₂) parallele Teilungslinie in zwei Bereiche
aufgeteilt ist, und daß das Spurnachführungssignal (AT) aus
der Differenz zwischen den an den beiden Bereichen erfaßten
Signalen abgeleitet ist.
9. Gerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umschalteinrichtung (SW₁, SW₂) einen Schalter
aufweist, mit dem einer der beiden Fotodetektoren (17, 19)
selektiv mit einer Nachführsteuervorrichtung verbindbar ist.
10. Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lichtstärke des zweiten und des dritten
Strahlpunktes (S₁, S₃) geringer als diejenige des ersten
Strahlpunkts (S₂) ist.
11. Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Projektionsvorrichtung, die zum
Projizieren des ersten Strahlpunktes auf die Aufzeichnungszone
für die Aufzeichnung oder Wiedergabe dient, einen Fotodetektor
(18) aufweist, der zum Empfangen des Lichts vom ersten
Strahlpunkt (S₂) angeordnet ist.
12. Gerät zum Aufzeichnen und Wiedergeben von Informationen
unter Verwendung eines kartenförmigen optischen Informationsaufzeichnungsmedium
gemäß einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest drei Strahlpunkte
auf dem Informationsaufzeichnungsmedium erzeugbar
sind, die auf die Aufzeichnungszone, die Spurnachführungsspur
und die Taktspur bei der Aufzeichnung zum Einschreiben
von Informationen in der Aufzeichnungszone unter Erfasssung
eines Spurnachführungssignals und eines Taktsignals projiziert
werden, wobei die Strahlpunkte bei der Wiedergabe auf
die Spurnachführungsspur und zwei oder mehr Aufzeichnungszonen
zum gleichzeitigen Auslesen der in den Aufzeichnungszonen
aufgezeichneten Informationen unter Ermittlung des
Spurnachführungssignals projiziert werden.
13. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
bei dem Aufzeichnen die Informationen mittels eines ersten
(S₂) der Strahlpunkte eingeschrieben werden, während das
Spurnachführungssignal (AT) und das Taktsignal (CL) mittels
eines zweiten und eines dritten Strahlpunkts (S₁, S₃) erfaßt
werden, und daß bei der Wiedergabe die Informationen mittels
des zweiten und des dritten Strahlpunkts ausgelesen werden,
während das Spurnachführungssignal (AT) mittels des ersten
Strahlpunkts erfaßt wird.
14. Gerät nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine
Strahlpunkt-Erzeugungseinrichtung (11 bis 14) zum Bilden der
zumindest drei Strahlpunkte (S₁ bis S₃) auf dem Informationsaufzeichnungsmedium
(1), eine Ermittlungseinrichtung
(17 bis 19) zum Erfassen des Spurnachführungssignals (AT)
aus dem ersten, dem zweiten oder dem dritten Strahlpunkt und
eine Umschalteinrichtung (SW₁, SW₂) zum Wechseln des Strahlpunkts
für das Erfassen des Spurnachführungssignals entsprechend
der Relativlage zwischen der bestrahlten Aufzeichnungszone
(25₁, 25₂) und der Spurnachführungsspur (3₁, 3₂).
15. Gerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Strahlpunkt-Erzeugungseinrichtung eine Lichtquelle (11),
ein Gitter (13) zum Aufteilen der von der Lichtquelle abgegebenen
Strahlen und eine Sammellinse (14) zum Fokussieren
der aufgeteilten Strahlen auf dem Informationsaufzeichnungs
medium (1) aufweist.
16. Gerät nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ermittlungseinrichtung (17 bis 19) drei
Fotodetektoren (17 bis 19) aufweist, die jeweils für die
Aufnahme von Licht von dem ersten, dem zweiten bzw. dem
dritten Strahlpunkt angeordnet sind.
17. Gerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fotodetektoren (17 bis 19) jeweils eine Lichtaufnahmefläche
haben, die durch eine zur Längsrichtung der Spurnachführungsspur
(3₁, 3₂) parallele Teilungslinie in zwei Bereiche
aufgeteilt ist, und daß das Spurnachführungssignal
(AT) aus der Differenz zwischen den von den beiden Bereichen
erfaßten Signalen abgeleitet wird.
18. Gerät nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umschalteinrichtung (SW₁, SW₂) einen
Schalter aufweist, mit dem selektiv einer der Fotodetektoren
(17 bis 19), die für die Aufnahme des Lichts von dem zweiten
und dem dritten Strahlpunkt angeordnet sind, mit einer Nachführsteuervorrichtung
verbindbar ist.
19. Gerät nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lichtstärke des zweiten und des
dritten Strahlpunkts (S₁, S₃) geringer als diejenige des ersten
Strahlpunkts (S₂) ist.
20. Gerät nach einem der Ansprüche 13 bis 19, gekennzeichnet
durch eine Vorrichtung zum Erfassen eines Fokussiersignals
(AF) aus dem ersten, dem zweiten oder dem dritten
Strahlpunkt (S₁ bis S₃).
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