DE3604612C2 - Abscheider für Körperflüssigkeiten von Menschen oder Tieren - Google Patents

Abscheider für Körperflüssigkeiten von Menschen oder Tieren

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Description

Die Erfindung betrifft einen Abscheider nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiger Abscheider ist aus der GB 13 92 304 bekannt, auf die weiter unten noch näher eingegangen wird.
Üblicherweise macht es die Trennung von Teilchen aus einer Kör­ perflüssigkeit von Menschen oder Tieren, die stets eine Suspen­ sion darstellt, z. B. im Falle einer Blutprobe die Trennung der Teilchen aus dem Blutserum, erforderlich, die Blutprobe einer Laboruntersuchung zu unterwerfen, was kompliziert und kostspie­ lig ist. Derartige Verfahren können natürlich nicht bei Prüfun­ gen im Außeneinsatz verwendet werden, wenn Untersuchungen an Körperflüssigkeiten angezeigt sind.
Es ist bekannt, daß ein großer Prozentsatz von geschlachteten Schweinen von Trichinose befallen ist und daß viele Rinderkör­ per mit verschiedenen Arten von Parasiten wie Würmern und der­ gleichen infiziert sind. Die Prüfung der Körper auf das Vorhan­ densein eines derartigen Befalls erfordert die Entnahme von Teilen des Körpers oder von Körperflüssigkeitsproben, insbeson­ dere von Blutproben von einzelnen Körpern sowie die Trennung und Prüfung der Proben im Laboratorium.
Heutzutage erfordern die Verfahren zur Trennung und Prüfung von Blutproben von Tieren, daß die Proben von einzelnen Körpern entnommen, zur Trennung ins Laboratorium gebracht und sodann der Laboratoriumsuntersuchung unterzogen werden. Natürlich wer­ den diese Verfahren in einigen Ländern durchgeführt, doch erhö­ hen die Kosten für diese Untersuchungen weitgehend den Endpreis des von den Tieren gewonnenen Fleisches.
Aus der GB 13 92 304, die den gattungsbildenden Stand der Tech­ nik zeigt, ist ein Abscheider bekannt, bei dem ein Bluttropfen auf ein Filterpapier als Trägerkörper aufgebracht wird. Der Trägerkörper wird auf zwei aufeinandergelegte, scheibenförmige Filterkörper gelegt, wobei die entstehende Einheit aus Filtern und Trägerkörper von oben in eine sacklochartige Öffnung in ei­ nem Gehäuse eingelegt wird. Die Öffnung ist durch ein zylinder­ förmiges Gegenstück verschließbar, wobei durch eine stirnsei­ tige Ausnehmung in dem Gegenstück ein Hohlraum für den Träger­ körper und die Filter gebildet wird. In diesen Hohlraum ist über eine zentrische Durchgangsöffnung ein Elutionsmittel ein­ füllbar. Die aus dem unteren Filter austretende Flüssigkeit tritt über eine zentrische Durchgangsöffnung in dem Gehäuse aus diesem aus. Die Handhabung dieses bekannten Abscheiders ist re­ lativ aufwendig, da zuerst eine minimale Körperflüssigkeits­ menge auf den Trägerkörper aufgebracht werden muß, der Träger­ körper anschließend zusammen mit mehreren Filtern in das Ge­ häuse eingelegt und dieses anschließend verschlossen werden muß. Zudem muß relativ viel Elutionsmittel zugegeben werden, da sich das Elutionsmittel in dem relativ großen, mit mehreren Filtern nur teilweise ausgefüllten Hohlraum und in den Filtern selbst ausbreiten kann, bevor es die Austrittsöffnung erreicht.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Abscheider nach dem Oberbe­ griff des Anspruchs 1 so zu verbessern, daß dieser einfacher handhabbar ist und dennoch zuverlässig arbeitet.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Abscheider mit den Merkmalen des An­ spruchs 1 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Abscheider ist die Verwendung eines Trägerkörpers, auf den eine Körperflüssigkeitsprobe aufgebracht wird, nicht mehr nötig, denn die Körperflüssigkeit wird in den Abscheider durch eine separat für die Flüssigkeit vorgesehene Eintrittsöffnung eingefüllt. Innerhalb des Abscheiders ist eine Abscheidekammer vorhanden, die ihre größte Breite bei der Ein­ trittsöffnung für das Elutionsmittel aufweist und einen in Richtung zur Flüssigkeitsaustrittsöffnung verjüngten Teil hat, so daß die Flüssigkeiten in Richtung zu der Austrittsöffnung geleitet werden, was bei dem Hohlraum nach der GB 13 92 304 nicht der Fall ist. Weiter entspricht die Form des Filters auch der Form der Abscheidekammer, so daß das Filter die Abscheide­ kammer ausfüllt. Die Form der Kammer und des Filters ist so ge­ wählt, daß sie einen Flüssigkeitsdurchgang von den Eintritts­ öffnungen für das Elutionsmittel und für die Körperflüssigkeit zur Flüssigkeitsaustrittsöffnung bewirkt.
Die Verwendung des erfindungsgemäßen Abscheiders wird zwar hier im Zusammenhang mit Blutprüfungen an Tierkörpern und derglei­ chen zum Feststellen eines Befalls des Tierkörpers von ver­ schiedenen Arten von Parasiten beschrieben, dieser Abscheider kann jedoch für verschiedene andere Anwendungen einschließlich Notfällen eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit Krankhei­ ten oder Verletzungen an Menschen oder in der tierärztlichen Praxis vorkommen und die Behandlung von Tieren einschließen. Es ist also nicht beabsichtigt, die Anwendung der Lehre der Erfin­ dung lediglich auf die Feststellung eines Befalls von Schlacht­ tieren zu begrenzen.
Das Gehäuse des Abscheiders kann aus einer Vielzahl geeigneter Werkstoffe hergestellt werden, die für Flüssigkeiten undurchlässig sind, einschließlich Vinyl- oder Polyäthylen-Kunststoff oder dergleichen. Das Gehäuse kann durch Spritzgieß- oder Blasformverfahren geformt werden und weist eine ausreichende Größe auf, um die zur Erlangung der gewünsch­ ten Körperflüssigkeitsprobe erforderliche Menge des Elutions­ mittels und der Flüssigkeit aufzunehmen.
Der bei dem Abscheider verwendete Filterkörper kann aus einer Zahl von Filterwerkstoffen mit in Tiefenrichtung planar ange­ ordneten Filterkanälen hergestellt werden, die in der Lage sind, gebildete Suspensionsanteile oder Teilchen bei ihrem durch das Elutionsmittel angeregten Durchtritt zwischen den Filterflächen aufzufangen. Ein Beispiel für einen derartigen Werkstoff ist Glasmikrofaser-Filtermaterial, das in verschie­ denen Porositätsbereichen verfügbar ist, die zum Auffangen der gebildeten Anteile oder Teilchen aus einer Zahl von Suspensio­ nen wie Blut und Gewebeaufschwemmungen geeignet sind.
Ein Wesensmerkmal des Filtermaterials besteht darin, daß die Filterporen in der Filterebene miteinander in Verbindung ste­ hen. Ein herkömmliches Filter, das Suspensionsbestandteile oder Teilchen aufzufangen in der Lage ist, aber sich nicht für den Zweck der Erfindung eignet, ist ein ebenes Membranfilter, des­ sen Poren seine entgegengesetzten Flächen verbinden, jedoch keinen Weg für eine seitliche Strömung allgemein parallel zu den Flächen und zwischen denselben bieten.
Ein weiteres Merkmal des Abscheiders besteht darin, daß der Fil­ terkörper in enger Berührung mit den angrenzenden Wänden der Abscheidekammer angeordnet ist, damit weder das Elutionsmittel noch die Suspension die Poren des Filters umgehen kann. Eine derartige Umgehung würde im Fall des Elutionsmittels eine über­ mäßig verdünnte Flüssigkeitsprobe ergeben und würde es im Fall der Suspension ermöglichen, daß Teilchen oder andere suspen­ dierte Substanzen zur Austrittsöffnung gelangen könnten.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Abscheiders sind Gegenstand der Unteransprüche.
Bei einer Ausbildungsform des Abscheiders enthält das Gehäuse eine Ausnahmeeinrichtung, wodurch eine Prüfeinrichtung unmittelbar an die Flüssigkeits-Austrittsöffnung des Abscheiders herangebracht werden kann, um eine direkte Durchführung der Prüfung zu ermöglichen.
Bei einer weiteren Ausbildungsform des Abscheiders ist eine Prüfsubstanz in das Gehäuse des Abscheiders im unmittelbaren Anschluß an die Flüssigkeitsaustrittsöffnung und in offener Verbindung mit derselben eingegliedert. Bei dieser Ausbildungsform kann eine sofortige Prüfung ohne Verwendung einer zusätzlichen Prüfeinrichtung durchgeführt werden.
Anhand der Figuren werden Ausführungsbeispiele des Abscheiders näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines Abscheiders,
Fig. 2 eine Rückansicht des Abscheiders von Fig. 1,
Fig. 3 eine Vorderansicht einer anderen Ausführungsform des Abscheiders,
Fig. 4 eine Rückansicht des Abscheiders von Fig. 3,
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie 5-5 von Fig. 1,
Fig. 6 einen vergrößerten Teilschnitt längs der Linie 6-6 von Fig. 3,
Fig. 7 einen vergrößerten Teilschnitt einer anderen Ausfüh­ rungsform der Öffnungen für das Elutionsmittel und die Körperflüssigkeit, die eine Suspension darstellt,
Fig. 8 einen vergrößerten Teilschnitt einer weiteren Ausfüh­ rungsform des Behälters für das Elutionsmittel des Abscheiders,
Fig. 9 eine Draufsicht auf einen typischen Filterkörper zur Verwendung mit dem Abscheider,
Fig. 10 eine Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform des Abscheiders und
Fig. 11 einen Schnitt längs der Linie 11-11 von Fig. 10.
Wie insbesondere aus Fig. 1, 2, 5 und 9 ersichtlich, ist ein Abscheider 10 für Körperflüssigkeiten von Menschen oder Tieren, also für Suspensionen, in ein im wesentlichen rechteckiges Ge­ häuse 12 eingebaut, das aus einem geeigneten Material wie Vi­ nyl- oder Polyäthylen-Kunststoff hergestellt ist.
Das Gehäuse 12 besteht, wie am besten aus Fig. 5 ersichtlich, aus einem vorderen Teil 14 und einem hinteren Teil 16, wobei die beiden Teile 14, 16 an ihren Berührungsflächen 18 mit einem geeigneten Klebemittel miteinander verbunden sind. Der vordere und hintere Teil 14 und 16 des Gehäuses 12 sind derart ausge­ staltet, daß die Teile 14, 16 zusammen eine Abscheidekammer 20 bilden, wie am besten aus Fig. 5 ersichtlich.
Die Abscheidekammer 20, wie in Fig. 5 dargestellt, enthält ein Filter 22, das aus einem Filterkörper 24 besteht, der in Fig. 9 mit allgemein dreieckiger Form dargestellt ist.
Die Form der Abscheidekammer 20 ist die gleiche wie diejenige des Filterkörpers 24, und die Innenwände der Abscheidekammer 20 stehen in enger Berührung mit Rändern und parallelen Flächen des Filterkörpers 24, um eine Umgehung desselben durch ein Elu­ tionsmittel oder die Suspension zu vermeiden.
Der Filterkörper 24 ist aus einem Filtermaterial mit in Tiefen­ richtung planar angeordneten Filterkanälen hergestellt, das ge­ eignet ist, die Suspensionsanteile oder Teilchen bei dem Strö­ men zwischen den parallelen Flächen des in der Abscheidekammer 20 liegenden Filters 22 aufzufangen. Ein typisches Filtermate­ rial dieser Art ist ein Glasmikrofaser-Filter, das mit ver­ schiedenen Porengrößen verfügbar ist und sich zum Abfangen von Teilchen aus den verschiedensten Suspensionen einschließlich Blut und Gewebeaufschwemmungen eignet.
Es ist unbedingt erforderlich, daß die Poren des Filtermateri­ als in der Filterebene miteinander in Verbindung stehen, um die Strömung der Suspension und des Elutionsmittels von einem Ende des Filters 22 zum anderen eher zu gestatten als zwischen den Eintrittsöffnungen für das Elutionsmittel und die Suspension.
Das Gehäuse 12, wie am besten aus Fig. 1, 2 und 5 ersichtlich, enthält eine erste Eintrittsöffnung 30 für das Elutionsmittel, das die Einspeisung eines geeigneten Elutionsmittels wie z. B. einer Salzlösung im Gleichgewicht in die Abscheidekammer 20 er­ möglicht. Im vorderen Teil 14 des Gehäuses 12 ist eine zweite Eintrittsöffnung 32 für eine Suspension vorgesehen, durch wel­ che die Suspension wie z. B. Blut in die Abscheidekammer 20 ein­ geleitet werden kann.
Unmittelbar an das untere Ende des Filterkörpers 24 angrenzend ist eine Flüssigkeitsaustrittsöffnung 34 angeordnet, deren Ab­ messungen an die gewünschte Strömungsgeschwindigkeit der Flüs­ sigkeitskomponente der Suspension aus der Abscheidekammer 20 angepaßt sind.
Es ist zu beachten, daß die genaue Übereinstimmung des Filter­ körpers 24 mit der Form der Abscheidekammer 20 erforderlich ist, damit das oben erwähnte Umgehen vermieden wird, und die im wesentlichen dreieckige Form des Filterkörpers 24 in der Ab­ scheidekammer 20 wurde gewählt, um diese Übereinstimmung zu er­ zielen. Außerdem liegt die größere Breite des Filterkörpers 24 im Bereich der Eintrittsöffnungen 32 und 34 für das Elutions­ mittel bzw. die Suspension, so daß die verhältnismäßig große Flüssigkeitsmenge, die durch diese Eintrittsöffnungen 32, 34 eingebracht wird, in geeigneter Weise vom Filterkörper 24 auf­ genommen und durch den zunehmend verjüngten Teil des Filterkör­ pers 24 zu einem nach unten gerichteten Scheitel des im allge­ meinen dreieckigen Filterkörpers 24 geleitet wird.
Somit leitet das durch die Eintrittsöffnung 30 eingeleitete Elutionsmittel die eingebrachte Suspension durch den zunehmend verjüngten Teil des Filterkörpers 24, und die Suspensionsteil­ chen werden in den Zwischenräumen des Filterkörpers 24 zurück­ gehalten, bis die Flüssigkeitskomponente der Suspension an der Flüssigkeitsaustrittsöffnung 34 abgegeben wird.
Es ist auch wünschenswert, daß das untere Ende des Filterkör­ pers 24 durch die Flüssigkeitsaustrittsöffnung 34 hindurch­ tritt, so daß ein materieller Kontakt mit dem entsprechenden Teil einer Prüfeinrichtung 42 erzielt werden kann.
Dadurch, daß eine materielle Berührung zwischen dem unteren Ende des Filterkörpers 24 und der entsprechenden Prüfeinrich­ tung 42 hergestellt wird, entfällt die Notwendigkeit eines um­ fangreichen Austritts der Flüssigkeitskomponente der Suspen­ sion, und daher braucht auch keine große Menge des Elutionsmit­ tels in den Filterkörper 24 durch die Eintrittsöffnung 30 ein­ geleitet zu werden.
Ein Schlitz 40 kann am unteren Ende des Gehäuses 12 vorgesehen werden, der als Führung zum Einsetzen einer Prüfeinrichtung 42 dient, wie am besten in Fig. 1 dargestellt. Der wirksame Teil der Prüfeinrichtung 42 kann in den Schlitz 40 eingeführt und in Berührung mit der ausgefilterten Flüssigkeitskomponente der Suspension gebracht werden, um dadurch eine sofortige Anzeige der gesuchten Merkmale der Flüssigkeitskomponente der Suspen­ sion zu erhalten.
Es wurde zwar die Verwendung eines Glasmikrofaser-Filters und dessen Einbau in die Abscheidekammer 20 beschrieben, doch ste­ hen auch andere Mittel zur Verfügung, um den Strömungsverlauf des Elutionsmittels und des flüssigen Anteils der Suspension auf den Filterkörper 24 zu beschränken. So kann z. B. der Fil­ terkörper 24 zwischen Folien von nicht-porösem Material paral­ lel und in Berührung mit den Flächen und Rändern des Filters 22 eingebettet werden. Ein typisches Material für derartige Ein­ schlußfolien sind Folien aus Vinylkunststoff, die an den Rän­ dern verschweißt werden können.
Die Einschlußfolien können durchbrochen werden, um den Zutritt für das Elutionsmittel, die Suspension und die Flüssigkeitsaus­ trittsöffnung 34 zu erhalten. Auch wäre ein Filter 22 denkbar, das die Folien als Gehäuse anstatt des verhältnismäßig starren Gehäuses 12 aus Polyäthylen verwendet, wobei die Eintrittsöff­ nungen in den Folien in der gleichen Weise gebildet werden wie in dem starren Gehäuse 12.
Eine andere Ausführungsform des Abscheiders ist unter der Be­ zugszahl 50 in Fig. 3, 4 und 6 beschrieben, worin gleiche Be­ zugszahlen für gleiche Teile der zuvor beschriebenen Ausfüh­ rungsform verwendet werden.
Der wesentliche Unterschied zwischen der bisher beschriebenen Ausführungsform 10 und der anderen Ausführungsform 50 liegt darin, daß eine Prüfkammer 52 im unteren Ende des Gehäuses 12 im unmittelbaren Anschluß an die Flüssigkeitsaustrittsöffnung 34 und in Verbindung mit derselben angeordnet ist. In der Prüf­ kammer 52 ist eine für die durchzuführende Prüfung geeignete Prüfsubstanz 54 untergebracht. Folglich wird der eluierte Flüs­ sigkeitsanteil der Suspension zur sofortigen Analyse in die Prüfkammer 52 geleitet. Eine Sichtöffnung 56 kann in der Wand der Prüfkammer 52 vorgesehen werden, um die Beobachtung des Prüfergebnisses zu gestatten.
Obgleich bei den bisherigen Ausführungsformen 10 und 50 einfa­ che Eintrittsöffnungen 30, 32 für das Elutionsmittel und die Suspension beschrieben wurden, ist es denkbar, Aufnahmeeinrich­ tungen in Form von trogartigen Behältern 62 und 64 anschließend an die Eintrittsöffnungen 30 und 32 für das Elutionsmittel und die Suspension anzubringen (s. Fig. 7), so daß die erforderli­ che Dosis in die trogartigen Behälter 62, 64 eingefüllt werden kann, um die Absorption in die faserartigen Zwischenräume des Filterkörpers 24 zu ermöglichen.
Wahlweise kann, wie am besten in Fig. 8 dargestellt, eine ver­ schlossene Kapsel 72 im Anschluß an die Eintrittsöffnung 30 für das Elutionsmittel angebracht werden, welche die vorbestimmte erforderliche Menge des Elutionsmittels enthält, die erforder­ lich ist, um die Flüssigkeitskomponente der Suspension zur Flüssigkeitsaustrittsöffnung 34 zu leiten. Die verschlossene Kapsel 72 enthält einen zerreißbaren Bereich 74 in Form einer Dichtung, der beim Zusammendrücken der Kapsel 72 zwischen den Fingern aufgerissen wird, um das Einströmen des Elutionsmittels in die Abscheidekammer 20 zu ermöglichen.
Der Abscheider 10, 50 kann zum Abscheiden einer bestimmten Menge der Flüssigkeitskomponente verwendet werden, indem die Dosierung für den Filterkörper 24 durch die Eintrittsöffnung 32 für die Suspension erfolgt. Die Suspension gelangt in die Poren des Filterkörpers 24, welche die Flüssigkeit durchfließen las­ sen, jedoch die gebildeten Suspensionsanteile oder Teilchen zu­ rückhalten.
Ein vorbestimmtes Volumen des aus dem Behälter 62 oder 72 durch die Eintrittsöffnung 30 eingespeisten Elutionsmittels fördert den Flüssigkeitsanteil der Suspension von der Eintrittsöffnung 32 zur Flüssigkeitsaustrittsöffnung 34 über einen Weg, der durch die Dreiecksform des Filterkörpers 24 und der Abscheide­ kammer 20 bestimmt ist. Das Volumen des Elutionsmittels wird derart gewählt, daß der Flüssigkeitsanteil der Suspension durch die Flüssigkeitsaustrittsöffnung 34 transportiert wird, wobei das Elutionsmittel im Filterkörper 24 zurückgehalten wird.
Ein typisches Anwendungsbeispiel des Abscheiders 10, 50 ist die Erlangung eines aliquoten Teils des Flüssig­ keitsanteils von Rinderblut zur Bestimmung von Parasitenbefall des Rinderkörpers. Der Abscheider 10, 50 wird in den Schlacht­ höfen zur Erlangung von Blutproben verwendet und wird während der Verarbeitung am Rinderkörper befestigt.
Bei der Benützung wird die Blutprobe an die Eintrittsöffnung 32 für die Suspension gebracht, und die gebildeten Blutkörperchen oder Teilchen werden im Filterkörper 24 zurückgehalten, wenn das Elutionsmittel den Flüssigkeitsanteil des Blutes in Längs- und Querrichtung durch den Filterkörper 24 zur Flüssigkeitsaus­ trittsöffnung 34 transportiert, wo er auf Prüfstreifen oder je nach Wunsch auf einen entsprechenden Gegenstand gebracht wird.
Eine weitere Ausführungsform 80 des Abscheiders ist in Fig. 10 und 11 dargestellt. Der Abscheider 80 enthält ein im allgemei­ nen rechteckiges Gehäuse 82, das aus den gleichen Kunststoffar­ ten wie die zuvor beschriebenen Ausführungsformen hergestellt sein kann, und weist einen Behälter 84 für das Elutionsmittel auf, dessen Boden mit einer Eintrittsöffnung 86 für das Eluti­ onsmittel versehen ist, die mit einer im Gehäuse 82 ausgebilde­ ten Abscheidekammer 88 in Verbindung steht.
In der Abscheidekammer 88 ist ein Filterkörper 90 von allgemein länglicher rechteckiger Form untergebracht, der jedoch einen unteren kegelstumpfförmigen Teil 92 aufweist, wie am besten aus Fig. 10 ersichtlich.
In der Wand des Gehäuses 82 ist in Überlagerung mit dem Filter­ körper 90 und unterhalb der Eintrittsöffnung 86 für das Eluti­ onsmittel eine Eintrittsöffnung 94 für die Suspension vorgese­ hen, welche groß genug ist, um das Einbringen einer Probe der Suspension zum Filterkörper 90 zu ermöglichen, und die tiefer liegt als die Eintrittsöffnung 86 für das Elutionsmittel, um das Ausströmen des Elutionsmittels aus dem Behälter 84 zu ge­ statten, welches den Transport der Flüssigkeitskomponente der Suspension durch Schwerkraft nach unten zur Flüssigkeitsaus­ trittsöffnung 96 bewirkt.
Wie bereits erwähnt, kann das äußerste untere Ende des Filter­ körpers 90 durch die Flüssigkeitsaustrittsöffnung 96 in einen Schlitz 98 im Gehäuse 82 herausragen, um das Einsetzen einer Prüfeinrichtung in Berührung mit dem unteren Ende des Filter­ körpers 90 und der Flüssigkeitsaustrittsöffnung 96 zu gestat­ ten.
Selbstverständlich kann, wie bereits erwähnt, die Herstellung des Gehäuses 12, 82 der verschiedenen Ausführungsformen 10, 50 und 80 auf verschiedenste Weise und mit den verschiedensten Fertigungsmitteln erfolgen. So kann z. B. der Abscheider 80 aus einem Spritzguß-Rohteil gefertigt werden, in welchem die Ab­ scheidekammer 88 durch einen länglichen Schlitz zur Aufnahme des Filterkörpers 90 ausgebildet ist, wobei der Schlitz an­ schließend mit einer flüssigkeitsdichten Abdeckung wie z. B. ei­ ner flüssigkeitsdichten Etikette versehen wird.
Durch Anwendung des Abscheiders z. B. für die Prüfung einzelner Tierkörper bei deren Transport durch die Verarbeitungsanlage eines Schlachthofs kann daher die teure, zeitraubende und un­ praktische Laboratoriumsuntersuchung der Proben des Rinderbluts wegfallen und auf wirtschaftliche Weise ersetzt werden.

Claims (8)

1. Abscheider für Körperflüssigkeiten von Menschen oder Tieren, mit einem Gehäuse (12, 82) mit einer Abscheidekammer (20, 88) und einer ersten Eintrittsöffnung (30, 86) für ein Elutionsmit­ tel sowie einer Flüssigkeitsaustrittsöffnung (34, 96), wobei die Öffnungen (30, 86; 34, 96) mit der Abscheidekammer (20, 88) in Verbindung stehen, und mit einem in der Abscheidekammer (20, 88) untergebrachten Filter (22), dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Eintrittsöffnung (32, 94) für die Körperflüssigkeit vorhanden ist, die ebenfalls mit der Abscheidekammer (20, 88) in Verbindung steht, wobei die zweite Eintrittsöffnung (32, 94) zwischen der ersten Eintrittsöffnung (30, 86) und der Flüssig­ keitsaustrittsöffnung (34, 96) angeordnet ist, daß die Abschei­ dekammer (20, 88) ihre größte Breite im Bereich der Eintritts­ öffnungen (30, 86; 32, 94) für das Elutionsmittel und die Kör­ perflüssigkeit aufweist und einen sich in Richtung zur Flüssig­ keitsaustrittsöffnung (34, 96) verjüngenden Teil hat, wobei die Form des Filters (22) der Form der Abscheidekammer (20, 88) entspricht, so daß das Filter (22) einen Flüssigkeitsdurchgang von den Eintrittsöffnungen (30, 86; 32, 94) für das Elutions­ mittel und für die Körperflüssigkeit zur Flüssig­ keitsaustrittsöffnung (34, 96) bewirkt, wobei das Filter (22) Filterkanäle aufweist, die eine Strömung von den Ein­ trittsöffnungen (30, 86; 32, 94) für das Elutionsmittel und für die Körperflüssigkeit zur Flüssigkeitsaustrittsöffnung (34, 96) gestatten und wobei das Filter (22) gegen die genannten Eintrittsöff­ nungen (30, 86; 32, 94) anliegt.
2. Abscheider nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Filter (22) aus einem flachen Filterkörper (24, 90) mit kopla­ naren Flächen besteht, die gegen Wände der Abscheidekammer (20, 88) anliegen, so daß ein Umgehen des Filters (22) durch die Körperflüssigkeit und das Elutionsmittel vermieden wird.
3. Abscheider nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abscheidekammer (20, 88) eine insgesamt flache dreiec­ kige Form aufweist, wobei die Basis des Dreiecks der Abscheide­ kammer (20, 88) bei der Eintrittsöffnung (30, 86) für das Elu­ tionsmittel und der Scheitel des Dreiecks bei der Flüssig­ keitsaustrittsöffnung (34, 96) liegt.
4. Abscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (12) einen an die Eintrittsöffnung (30) für das Elutionsmittel angrenzenden, das Elutionsmittel enthaltenden Behälter (62, 72) aufweist, der eine in das Filter (22) durch die Eintrittsöffnung (30) für das Elutionsmittel einzubringende Menge des Elutionsmittels enthält.
5. Abscheider nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (72) einen zerreißbaren Bereich (74) aufweist und zusammendrückbar ist, um das Aufreißen des Bereiches (74) zur Zufuhr des Elutionsmittels in die Abscheidekammer (20) zu er­ möglichen.
6. Abscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (12, 82) eine Aufnahmeeinrichtung (40, 98) aufweist, welche das Zusammenbringen einer Prüfein­ richtung (42) mit der Flüssigkeitsaustrittsöffnung (34, 96) er­ möglicht, wodurch eine sofortige Prüfung der an der Flüssigkeitsaustrittsöffnung (34, 96) austretenden Körperflüs­ sigkeitsprobe durchführbar ist.
7. Abscheider nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die Aufnahmeeinrichtung (40, 98) zur Aufnahme der Prüfeinrichtung (42) so ausgebildet ist, daß die Prüfeinrich­ tung (42) unmittelbar an die Flüssigkeitsaustrittsöffnung (34, 96) bringbar ist, um an der Flüssigkeitsaustrittsöffnung (34, 96) eine Flüssigkeitsprobe zu entnehmen.
8. Abscheider nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) eine Prüfkammer (52) enthält, die mit der Flüssigkeitsaustrittsöffnung (34) in Ver­ bindung steht, und eine Probesubstanz enthält, die mit der aus der Flüssigkeitsaustrittsöffnung (34) austretenden Flüssigkeit reagiert.
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