DE4122797A1 - Spulenanordnung fuer messungen mittels magnetischer resonanz - Google Patents
Spulenanordnung fuer messungen mittels magnetischer resonanzInfo
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- G01R33/34—Constructional details, e.g. resonators, specially adapted to MR
- G01R33/343—Constructional details, e.g. resonators, specially adapted to MR of slotted-tube or loop-gap type
Description
Die Erfindung betrifft eine Spulenanordnung für Messungen
mittels magnetischer Resonanz, insbesondere kernmagnetischer
Resonanz, mit mindestens einer als axial geschlitzter Ring
ausgebildeten Spule, die ein im wesentlichen parallel zu einer
Spulenachse verlaufendes hochfrequentes Meßfeld erzeugt und/oder
empfängt, wobei ein Meßobjekt in einem an eine erste Radialebene
der Spule angrenzenden Meßraum angeordnet ist.
Eine Spulenanordnung der vorstehend genannten Art ist aus der
US-PS 48 66 387 bekannt.
Die bekannte Spulenanordnung, die üblicherweise als "CRC-Spule"
(CRC = Counter Rotating Currents) bezeichnet wird, besteht im
wesentlichen aus zwei koaxial und im axialen Abstand zueinander
angeordneten Ringen, die jeweils einmal axial an miteinander
fluchtenden Umfangspositionen geschlitzt sind. Im Bereiche
ihrer axialen Schlitze sind die beiden Ringe als Kondensatoren
ausgebildet, indem z. B. das den Ring bildende Kupferband dort
mit zueinander parallelen Schenkeln radial umgebogen ist.
Die bekannte Spulenanordnung kann in einem Schwingungs-Grund
modus niedrigerer Frequenz betrieben werden, bei dem die
Feldlinien des magnetischen Wechselfeldes jeweils beide Spulen
durchsetzen. Die Spulenanordnung kann aber auch in einem
zweiten, höherfrequenten Schwingungsmodus betrieben werden,
bei dem die Hochfrequenzströme in Umfangsrichtung der beiden
Ringe gegenläufig verlaufen. Dann durchsetzen die genannten
Feldlinien jeweils nur einen der beiden Ringe und treten axial
aus den Ringen in entgegengesetzter Richtung aus.
Der Hintergrund für diese Maßnahme ist folgender:
Es ist bekannt, daß Spulen, wie sie z. B. für Kernresonanz- Messungen verwendet werden, und die so groß sind, daß die Wellenlänge der Eigenresonanz im Bereich der Meßfrequenz liegt, ein ungünstiges Signal/Rausch-Verhältnis haben. Nun konnte man zwar diese Spulen geometrisch verkleinern, wodurch sich zugleich deren Induktivität verringern würde, um dann die so erhaltene Spule durch Anbringung von Kondensatoren wieder auf die gewünschte Betriebsfrequenz abzustimmen. Dies ergäbe zwar eine Erhöhung des Signal/Rausch-Verhältnisses, diese Verbesse rung würde man sich jedoch zugleich mit einer Verminderung der Eindringtiefe erkaufen, die bei Oberflächenspulen für Kernresonanz-Messungen unmittelbar vom Spulendurchmesser abhängt. Wenn man jedoch Messungen an menschlichen Körpern durchführen möchte, so sind Eindringtiefen von mindestens 80 mm erforderlich. Dies setzt voraus, daß man einen Spulendurch messer von mindestens 180 mm benötigt.
Es ist bekannt, daß Spulen, wie sie z. B. für Kernresonanz- Messungen verwendet werden, und die so groß sind, daß die Wellenlänge der Eigenresonanz im Bereich der Meßfrequenz liegt, ein ungünstiges Signal/Rausch-Verhältnis haben. Nun konnte man zwar diese Spulen geometrisch verkleinern, wodurch sich zugleich deren Induktivität verringern würde, um dann die so erhaltene Spule durch Anbringung von Kondensatoren wieder auf die gewünschte Betriebsfrequenz abzustimmen. Dies ergäbe zwar eine Erhöhung des Signal/Rausch-Verhältnisses, diese Verbesse rung würde man sich jedoch zugleich mit einer Verminderung der Eindringtiefe erkaufen, die bei Oberflächenspulen für Kernresonanz-Messungen unmittelbar vom Spulendurchmesser abhängt. Wenn man jedoch Messungen an menschlichen Körpern durchführen möchte, so sind Eindringtiefen von mindestens 80 mm erforderlich. Dies setzt voraus, daß man einen Spulendurch messer von mindestens 180 mm benötigt.
Andererseits ist man bestrebt, die Meßfrequenz bei Kernresonanz-
Messungen, insbesondere bei bildgebenden Verfahren der Kern
resonanz-Tomographie, so hoch wie möglich zu legen. In dem
genannten Beispielsfalls eines Spulendurchmessers von 180 mm
stößt man jedoch bereits im Bereich von 80 MHz an die Grenze,
bei der die Eigenresonanz einer derartigen Spule im Bereich
dieser Betriebsfrequenz liegt.
Nun könnte man die Induktivität derartiger Spulen dadurch
vermindern, daß man sie aus breitem Kupferband herstellt,
dies verbietet sich jedoch aus praktischen Gründen, weil bei
bildgebenden Kernresonanz-Messungen starke Feldgradienten
geschaltet werden müssen, die entsprechend starke Wirbelströme
in breiten Kupferbändern induzieren würden.
So könnte man z. B. im Frequenzbereich von 85 MHz mittels einer
Ringspule aus 30 mm breitem Kupferband und einem Durchmesser
von 150 mm bei Verwendung eines Abstimmkondensators von 5 pF
eine Eindringtiefe von ca. 60 mm im unbelasteten Zustand
erreichen.
In der Praxis ist jedoch bei Messungen zu berücksichtigen,
daß die biologischen Objekte (menschlicher Körper) nicht nur
dielektrische Verluste verursachen, sondern auch als Streukapa
zitäten den Resonanzkreis verstimmen. In dem genannten Bei
spielsfall kann diese Verstimmung so weit führen, daß sie
durch übliche Abstimmaßnahmen nicht mehr kompensiert werden
kann.
Um nun bei unveränderter Spulengeometrie (Durchmesser) zu
höheren Frequenzen zu kommen, ist mit den eingangs bereits
genannten CRC-Spulen ein Kunstgriff versucht worden, bei dem
man in einer Spulenanordnung, die an sich in einem niedrigfre
quenten Schwingungsmodus schwingen würde, durch entsprechende
Anregung einen höherfrequenten Modus, und nur diesen, anregt,
so daß man bei einem relativ großen Spulendurchmesser zu einer
höheren Meßfrequenz kommt.
Nachteilig ist jedoch bei den bekannten CRC-Spulenanordnungen,
daß die axialen Abmessungen aufgrund der zwingend erforderlichen
beiden Ringspulen sehr groß sind. Auch wirken sich Störungen,
beispielsweise Belastungen, in beiden Spulen aus, auch Be
lastungen, die auf der vom Meßobjekt abgewandten Seite ange
ordnet ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Spulenan
ordnung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden,
daß bei vorgegebenen Spulenabmessungen eine hohe Meßfrequenz
erreicht wird, ohne dies jedoch mit einer wesentlichen Ver
größerung der axialen Baulänge und damit verbundenen zusätz
lichen Störungen erkaufen zu müssen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an
eine zweite Radialebene der Spule, die der ersten Radialebene
gegenüberliegt, eine hochfrequenzleitfähige Platte mit vorbe
stimmtem axialem Abstand angrenzt.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird auf diese
Weise vollkommen gelöst.
Die hochfrequenzleitfähige Platte bewirkt nämlich, daß der
höherfrequente Schwingungsmodus in der verbleibenden einen
Ringspule weiter ausbreitungsfähig bleibt, obwohl die bei der
bekannten CRC-Anordnung zwingend erforderliche zweite Ringspule
fehlt. Hochfrequenztechnisch läßt sich dies dadurch begründen,
daß die verbleibende eine Ringspule an der hochfrequenzleit
fähigen Platte gespiegelt wird. Die Erfindung gestattet es
also, durch einen weiteren Kunstgriff, nämlich die erwähnte
hochfrequenztechnische Spiegelung, die vorteilhaften Eigen
schaften einer CRC-Spule zu bewahren, ohne deren systemimmanente
Vergrößerung der axialen Baulänge (Erfordernis einer symmetrisch
angeordneten zweiten Ringspule) in Kauf nehmen zu müssen.
Bei der erfindungsgemäßen Spulenanordnung wird daher die axiale
Baugröße nur unwesentlich, nämlich im hier interessierenden
Frequenzbereich um einige Millimeter vergrößert, weil es
ausreichend ist, die hochfrequenzleitfähige Platte im Abstand
von nur wenigen Millimetern von der zweiten Radialebene an
zuordnen.
Weiterhin hat die Erfindung den wesentlichen Vorteil, daß
infolge des Fehlens der zweiten Ringspule auch keine Störungen
aus dem Bereich der zweiten Ringspule bekannter CRC-Anordnungen
wirksam werden kann. Insbesondere dielektrische Belastungen
im Bereich der zweiten Spule, die bei bekannten CRC-Anordnungen
an sich "nutzlos mitgeschleppt" werden, entfallen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
ist die Spule mittels einer nicht-leitenden Platte vorbestimmter
Dicke auf der hochfrequenzleitfähigen Platte befestigt.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß eine kompakte und stabile
Anordnung entsteht, bei der auch die Einhaltung des vorbestimm
ten radialen Abstandes gewährleistet ist.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung
ist die hochfrequenzleitfähige Platte mit nicht-leitenden
Oberflächenabschnitten, insbesondere Löchern oder Schlitzen
versehen.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die hochfrequenzleitfähige
Platte nicht in störender Weise mit geschalteten Magnetfeld
gradienten wechselwirken kann, insbesondere wird die Ausbreitung
von Wechselströmen aufgrund der Schaltung von Gradienten in
der hochfrequenzleitfähigen Platte verhindert oder zumindest
drastisch reduziert.
Weiterhin ist bevorzugt, wenn die hochfrequenzleitfähige Platte
eine nicht-leitende Platte umfaßt, die mit einer Metallisierung
versehen ist.
Auf diese Weise ist es möglich, störende Wechselwirkungen mit
geschalteten Magnetfeldgradienten weiter zu vermindern, ins
besondere dann, wenn die Metallisierung extrem dünn aufgebracht
wird, vorzugsweise mit einer Dicke zwischen 10 µm und 100 µm,
insbesondere 30 µm. Diese äußerst geringe Schichtdicke ist
für die hochfrequenztechnische Spiegelung vollkommen aus
reichend, während sie gleichzeitig die Ausbreitung von Wirbel
strömen verhindert bzw. drastisch reduziert.
Besonders bevorzugt ist ferner, wenn die hochfrequenzleitfähige
Platte allseits radial über die Spule übersteht.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß der theoretisch an sich
erforderliche unendliche Durchmesser der hochfrequenzleitfähigen
Platte auf ein in der Praxis tragbares Maß reduziert werden
kann, gleichzeitig aber der Spiegelungseffekt in praktisch
vollkommenem Umfange erhalten bleibt.
Dies ist auch weitgehend noch der Fall, wenn die hochfrequenz
leitfähige Platte ein zentrales Loch aufweist, da auch in
diesem Fall der Spiegelungseffekt im wesentlichen erhalten
bleibt.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung zeichnet sich
dadurch aus, daß die Spule in einer Radialebene unrund ausge
bildet ist. Ferner kann die Spule zu einer Radialebene uneben,
insbesondere konvex oder konkav ausgebildet sein.
Diese Maßnahmen haben den Vorteil, daß die Spulen an bestimmte
Meßprobleme in optimaler Weise angepaßt werden können.
Bei weiteren Ausführungsbeispielen der Erfindung ist der Ring
viermal äquidistant geschlitzt.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß die elektrischen Felder
günstiger verteilt werden, weil diese nicht mehr den Innenraum
innerhalb des Ringes durchsetzen, sondern vielmehr im Bereich
der vier Kondensatoren, die zum Überbrücken der Schlitze
eingesetzt werden, konzentriert sind.
Bei einer ersten Gruppe von Ausführungsbeispielen der Erfindung
umfaßt die Spulenanordnung eine einzige Spule, die als Ober
flächenspule wirkt, wobei die erste Radialebene eine Auflage
ebene bildet. Bei einer zweiten Gruppe von Ausführungsbeispielen
umfaßt die Spulenanordnung indessen zwei im axialen Abstand
angeordnete Spulen, deren erste Radialebenen den Meßraum
beidseitig einschließen.
Die erstgenannte Gruppe von Ausführungsbeispielen hat den
Vorteil, daß bei extrem kurzer axialer Bauweise eine Ober
flächenspule mit hoher Eindringtiefe, verglichen mit den
bekannten CRC-Spulen erreicht wird, weil die axiale Baugröße
nur noch weniger als halb so groß ist.
Bei der zweitgenannten Gruppe von Ausführungsbeispielen wird
hingegen auf die axiale Baugröße ein weniger großer Wert gelegt,
weil die Spulenanordnung nicht als Oberflächenspule, sondern
vielmehr zum "Erfassen" einer Körperpartie von beiden Seiten
eingesetzt wird.
Besonders bevorzugt ist schließlich ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung, bei dem die Spule einen Durchmesser zwischen
150 mm und 250 mm, vorzugsweise von 180 mm aufweist, wobei
die Meßfrequenz zwischen 70 MHz und 120 MHz, vorzugsweise bei
85 MHz liegt.
Diese Dimensionen haben sich in der Praxis als besonders
vorteilhaft erwiesen.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der
beigefügten Zeichnung.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nach
stehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer sogenannten
CRC-Spulenanordnung nach dem Stande der Technik;
Fig. 2 einen schematisierten Axialschnitt durch die in
Fig. 1 dargestellte Anordnung, einschließlich der
dabei auftretenden Feldlinien;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausfüh
rungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Spulenanord
nung;
Fig. 4 einen Axialschnitt entlang der Linie IV-IV von
Fig. 3;
Fig. 5 und 6 eine Seitenansicht und eine Draufsicht auf ein
weiteren Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Spulenanordnung;
Fig. 7 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbei
spiels der Erfindung.
In den Fig. 1 und 2 ist mit 10 insgesamt eine Oberflächenspule
bekannter Bauart bezeichnet, wie sie üblicherweise als "CRC-
Spule" (CRC = Counter Rotating Currents) bekannt ist.
Die Oberflächenspule 10 kann auf einer axialen Seite mit einer
Auflageebene 12 auf einen Körper 11, allgemein gesprochen auf
ein Meßobjekt, aufgesetzt werden. Die Auflageebene 12 begrenzt
dabei einseitig einen Meßraum 13, in dem sich das Meßobjekt
befindet.
Die Oberflächenspule 10 ist symmetrisch zu einer Längsachse
14 angeordnet. Sie umfaßt zwei Ringe 15a, 15b, die koaxial
zueinander angeordnet sind und an der selben Umfangsposition
jeweils mit einem Schlitz 16a, 16b versehen sind. Die Schlitze
16a, 16b sind mit Kondensatoren 17a, 17b überbrückt. Die
Kondensatoren 17a, 17b können entweder als separate Bauelemente
ausgebildet oder durch radiales Umbiegen des die Ringe 15a,
15b bildenden Kupferblechs dargestellt werden.
In Fig. 2 sind mit 20a, 20b Feldlinien des hochfrequenten
Wechselfeldes der Spule 10 bezeichnet. Die Feldlinien 20a,
20b durchsetzen jede der beiden als Ring 15a, 15b ausgebildeten
Spulen und verlaufen somit in Richtung der Achse 14 gegenläufig
zueinander. Dies setzt voraus, daß die Oberflächenströme I₁,
I2 in den Ringen 15a, 15b gegenläufig gerichtet sind, wie in
Fig. 2 deutlich zu erkennen ist.
Die Ringe 15a, 15b sind mit axialem Abstand a zueinander
angeordnet und die Eindringtiefe in das Meßobjekt 11 ist in
Fig. 2 mit T bezeichnet.
Mit 21 sind weitere Feldlinien angedeutet, die einen niedriger
frequenten Grundmodus der Spule 10 charakterisieren. Bei
entsprechender Anregung würde die Oberflächenspule 10 nämlich
in diesem Grundmodus mit den Feldlinien 21 schwingen, wobei
die Feldlinien 21 beide Ringe 15a, 15b gemeinsam durchsetzen
würden. Die Frequenz des Grundmodus mit den Feldlinien 21 ist
jedoch wesentlich niedriger als die Frequenz des höherfrequenten
Modus mit den Feldlinien 20a, 20b. Da man jedoch bei vorge
gebener Spulengeometrie, insbesondere bei vorgegebenem Durch
messer der Ringe 15a, 15b eine möglichst hohe Meßfrequenz
wünscht, wird bei einer CRC-Spulenanordnung die in Fig. 2
dargestellte Anregung mit gegenläufigen Strömen I1, I2 einge
stellt, die zu dem höherfrequenten Schwingungsmodus mit den
Feldlinien 20a, 20b führt.
Man erkennt aus Fig. 2 jedoch zugleich, daß die axiale Baulänge
der Oberflächenspule 10 relativ groß ist, weil sie nicht nur
durch die beiden breiten Ringe 15a, 15b, sondern zusätzlich
durch den axialen Abstand a bestimmt ist.
In den Fig. 3 und 4 ist nun ein erstes Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt.
Die insgesamt mit 30 bezeichnete Oberflächenspule besteht im
wesentlichen aus einem Ring 31, der in vier gleichlange Segmente
32 unterteilt ist, die jeweils durch Schlitze 33 voneinander
getrennt sind. Die Schlitze 33 sind mittels Kondensatoren 34
überbrückt. Diese an sich bekannte Maßnahme hat den Sinn, daß
ansonsten im Inneren des Ringes 31 verlaufende hochfrequente
elektrische Feld, das zu dielektrischen Verlusten im Meßobjekt
führen würde, in den Kondensatoren 34 räumlich zu konzentrieren.
Der Ring 31 liegt konzentrisch zu einer Achse 36.
Das besondere an der Oberflächenspule 30, verglichen mit den
vorbekannten Anordnungen, liegt nun zunächst darin, daß ledig
lich ein einziger Ring 31 vorgesehen ist. Eine weitere Besonder
heit liegt darin, daß die in Fig. 3 und 4 untere Radialebene
38 des Ringes 31 auf einer Kunststoffplatte 40 mit vorgegebener
Dicke d aufsitzt, wobei sich unten an die Kunststoffplatte 40
eine hochfrequenzleitfähige Platte 41 anschließt. Die hoch
frequenzleitfähige Platte 41 ist vorzugsweise mit Löchern 42
versehen, wie Fig. 3 deutlich zeigt. Statt der Löcher 42 können
aber auch Schlitze und dgl. vorgesehen sein.
Die hochfrequenzleitfähige Platte 41 besteht vorzugsweise
wegen der erforderlichen Stabilität aus einer Kunststoffplatte
43 mit einer Metallisierung 44, die an die erstgenannte Kunst
stoffplatte 40 angrenzt.
Fig. 3 zeigt, daß die Oberflächenspule 30 über ein Hochfrequenz-
Koaxialkabel 46 versorgt wird. Der Abschirmmantel des Kabels
46 ist über eine Massenleitung 47 mit einem Anschlußpunkt 48
verbunden, der mindestens näherungsweise im Mittelpunkt eines
der Segmente 32 des Ringes 31 liegt. Die Signalleitung 49 des
Koaxialkabels 46 ist hingegen zu dem benachbarten Segment 32
geführt und dort zu dem daran angrenzenden Anschluß des Konden
sators 34.
Wie in Fig. 3 dargestellt, kann in die Signalleitung 49 ein
Anpaßkondensator CM, vorzugsweise ein abstimmbarer Kondensator,
eingeschaltet werden. In entsprechender Weise können die
Kondensatoren 34 durch ebenfalls vorzugsweise abstimmbare
Abstimmkondensatoren CT überbrückt werden.
Auf diese Weise ist es möglich, die Oberflächenspule 10 mittels
des Kondensators CM an eine Signalquelle anzupassen (Matching)
bzw. mittels der Kondensatoren CT auf Betriebsfrequenz abzu
stimmen (Tuning).
Es versteht sich von selbst, daß diese Betrachtung unabhängig
davon gilt, ob die Oberflächenspule 30 als Sendespule, als
Empfangsspule oder als kombinierte Sende/Empfangsspule ein
gesetzt wird.
Speist man nun die Oberflächenspule 30 mit einem Hochfrequenz
signal geeigneter Frequenz, so stellen sich die in Fig. 4 im
einzelnen dargestellten Verhältnisse ein.
Mit 50 ist in Fig. 4 die Feldlinien des hochfrequenten Magnet
feldes eingezeichnet, das bei Kernresonanz-Messungen zugleich
das Meßfeld HM ist. Die Feldlinien 50 umschlingen den Ring
31, werden jedoch von der Metallisierung 44 in ihrer Ausbreitung
begrenzt.
Dies hat zur Folge, daß die Feldlinien 50 einen Verdichtungs
bereich 51 zwischen der Unterkante des hochfrequenzleitfähigen
Ringes 31 und der Metallisierung 44 haben. Der Verdichtungsbe
reich 51 ist durch die Dicke d der Kunststoffplatte 40 defi
niert. Die Dicke d ist somit einer der bestimmenden Parameter
der Oberflächenspule 30. Die Dicke d ist nach oben durch die
gewünschte, begrenzte axiale Baulänge begrenzt. Nach unten
ist sie dadurch begrenzt, daß aufgrund der Verdichtung der
Feldlinien 50 ein Grenzwert existiert, unterhalb dessen die
Anordnung überhaupt nicht mehr schwingungsfähig ist. In der
Praxis (Frequenzen im Bereich um 85 MHz) beträgt die Dicke d
einige mm.
Gegenüber der unteren Radialebene 38 des Ringes 31 befindet
sich eine obere Radialebene 52, die bei dem in Fig. 4 gezeigten
Meßfall zugleich die Auflageebene der Oberflächenspule 30
ist. Die Auflageebene 52 kann an ein Meßobjekt 53 angelegt
werden, das sich in einem Meßraum 52 befindet.
Beim Durchführen von Kernresonanz-Messungen durchsetzen somit
die Feldlinien 50 des hochfrequenten Meß-Magnetfeldes HM das
Meßobjekt 53 in einer Richtung parallel zur Achse 36. Das
hochfrequente Anregungsfeld, üblicherweise H1 bezeichnet,
verläuft demgegenüber senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 4
und das homogene Konstant-Magnetfeld, üblicherweise mit B0
bezeichnet, verläuft parallel zur Zeichenebene der Fig. 4,
jedoch senkrecht zur Achse 36. Auf diese Weise können Kern
resonanz-Messungen, insbesondere bildgebende Tomographie-
Messungen, durchgeführt werden, wie dies an sich bekannt ist.
Weitere Einzelheiten hierzu finden sich z. B. in dem DE-Buch
von Hausser, K.H. "NMR für Mediziner und Biologen", Springer-
Verlag, 1989, insbesondere Seite 180 ff.
Man erkennt aus Fig. 4 deutlich, daß die axiale Baulänge der
Oberflächenspule 30 deutlich kleiner ist als die bekannter
CRC-Spulenanordnungen gem. Fig. 1 und 2. Insbesondere hat sich
in der Praxis gezeigt, daß die axiale Baugröße der in Fig. 4
unterhalb des Ringes 31 eingezeichneten Bauelemente 40, 43, 44
sogar noch kleiner ist als der halbe Abstand a zwischen den
Einzelspulen einer bekannten CRC-Spulenanordnung (vgl. Fig. 2).
So ist insbesondere Fig. 4 nicht maßstäblich zu verstehen, weil
der Parameter d in der Praxis etwa eine Größenordnung kleiner
ist als die axiale Baulänge des Ringes 31.
Bei einem praktischen Anwendungsfall wurde zunächst eine axial
geschlitzte Ringspule ohne angrenzende hochfrequenzleitfähige
Platte hergestellt. Die Ringspule hat einen Durchmesser von
180 mm und war aus einem Kupferstreifen von 35 mm Breite
hergestellt. Der Ring war viermal axial geschlitzt. Mittels
Abstimmkondensatoren von 2,2 pF Kapazitätswert konnte die
Spule im Leerlauf eine Betriebsfrequenz von 85 MHz abgestimmt
werden.
Eine Annäherung dieser Spule an ein biologisches Meßobjekt
(menschlicher Körper) führte zu einer Verringerung der Resonanz
frequenz von 85 MHz auf 78 MHz und zu einer Verringerung des
Gütefaktors auf etwa 5. Eine erneute Abstimmung auf Betriebs
frequenz war infolge dieser Verstimmung nicht mehr möglich.
Das Hinzufügen einer hochfrequenzleitfähigen Platte (Folie)
im Abstand d von 3 mm führte zu einer Verschiebung der Leerlauf-
Resonanzfrequenz von 85 MHz auf 130 MHz (ohne Abstimmkonden
satoren). Durch Vorsehen größerer Abstimmkondensatoren von 25
pF konnte die Resonanzfrequenz wieder auf 85 MHz abgestimmt
werden. Die Leerlaufgüte betrug Q = 150. Diese Leerlaufgüte
sank bei Annäherung der Spule an das Meßobjekt auf 40 ab, die
Resonanzfrequenz verschob sich jedoch lediglich um 0,5 MHz,
was leicht durch Abstimmen kompensiert werden konnte.
Bei der wieder eingestellten Betriebsfrequenz von 85 MHz konnte
eine Eindringtiefe von 80 mm verifiziert werden.
In den Fig. 5 und 6 ist in Seitenansicht bzw. Draufsicht eine
weitere Oberflächenspule 60 dargestellt, deren unrunde Form
61 in Fig. 6 deutlich zu erkennen ist. Unter einer unrunden
Form kann dabei sowohl eine elliptische Form (wie dargestellt),
aber auch eine näherungsweise quadratische oder rechteckige
oder sonstige Form verstanden werden. Diese Form drückt sich
insbesondere in der radialen Gestalt des Ringes 62, der Kunst
stoffplatte 63 und der hochfrequenzleitfähigen Platte 64 aus.
Mit 65 ist angedeutet, daß sich im Innenraum des Ringes 62
auch eine Öffnung befinden kann oder ein im wesentlichen
durchlaufender Schlitz, falls dies für einzelne Experimente
sinnvoll ist.
Mit 66 ist in Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel 60′
einer Oberflächenspule angedeutet, bei dem die Oberflächenspule
60′ aus der Radialebene heraus in eine unebene Form verändert
ist, beispielsweise eine konvexe oder eine konkave Form.
Auf diese Weise kann durch entsprechende Formgebung auf speziel
le Meßaufgaben eingegangen werden.
Schließlich zeigt Fig. 7 noch ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung, bei der eine Spulenanordnung 69 aus zwei Oberflächen
spulen 70a, 70b besteht, die jeweils nach Art der Oberflächen
spulen 30 gem. den Fig. 3 und 4 ausgebildet sind.
Die Oberflächenspulen 70a und 70b liegen koaxial zu einer
gemeinsamen Achse 71 und weisen mit ihren Ringen einander zu.
Ein so gebildeter Zwischenraum 72 dient als Meßraum und ist
von den jetzt gemeinsamen Feldlinien 73 durchsetzt, die beide
Ringe der Oberflächenspule 70a, 70b umschlingen.
Mit 74 ist angedeutet, daß in diesem Fall ein Meßobjekt von
der Seite her in den Zwischenraum 72 eingeführt wird. So kann
beispielsweise mit der Spulenanordnung 69 gem. Fig. 7 eine
Untersuchung von Gliedmaßen eines menschlichen Körpers, bei
spielsweise einer Hand oder eines Knies oder dgl. durchgeführt
werden.
Claims (13)
1. Spulenanordnung für Messungen mittels magnetischer
Resonanz, insbesondere kernmagnetischer Resonanz, mit
mindestens einer als axial geschlitzter Ring (15; 31;
62) ausgebildeten Spule (10; 30; 60; 70), die ein im
wesentlichen parallel zu einer Spulenachse (14; 36;
71) verlaufendes hochfrequentes Meßfeld (HM) erzeugt
und/oder empfängt, wobei ein Meßobjekt (11; 53) in
einem an einer ersten Radialebene (12; 52) der Spule
(10; 30; 60; 70) angrenzenden Meßraum (13; 54; 72)
angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß an eine
zweite Radialebene (38) der Spule (30; 60; 70), die
der ersten Radialebene (52) gegenüberliegt, eine hoch
frequenzleitfähige Platte (41; 61) mit vorbestimmtem
axialem Abstand (d) angrenzt.
2. Spulenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spule (30; 60; 70) mittels einer nicht-leitenden
Platte (40) vorbestimmter Dicke (d) auf der hoch
frequenzleitfähigen Platte (41; 61) befestigt ist.
3. Spulenanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die hochfrequenzleitfähige Platte (41)
mit nicht-leitenden Oberflächenabschnitten, insbesondere
Löchern (42) oder Schlitzen versehen ist.
4. Spulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die hochfrequenz
leitfähige Platte (41) eine nicht-leitende Platte (43)
umfaßt, die mit einer Metallisierung (44) versehen ist.
5. Spulenanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Metallisierung (44) zwischen 10 µm und 100 µm,
vorzugsweise 30 µm dick ist.
6. Spulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die hochfrequenz
leitfähige Platte (41; 61) allseits radial über die Spule
(30; 60; 70) übersteht.
7. Spulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die hochfrequenz
leitfähige Platte (64) ein zentrales Loch (65) aufweist.
8. Spulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Spule (60) in
einer Radialebene unrund ausgebildet ist.
9. Spulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Spule (60′)
zu einer Radialebene uneben, insbesondere konvex oder
konkav ausgebildet ist.
10. Spulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (31; 62)
vier mal äquidistant geschlitzt ist.
11. Spulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine einzige
Spule (30; 60) umfaßt, die als Oberflächenspule wirkt,
wobei die erste Radialebene (52) eine Auflageebene
bildet.
12. Spulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie zwei im axialen
Abstand angeordnete Spulen (70a, 70b) umfaßt, deren
erste Radialebenen den Meßraum (72) beidseits ein
schließen.
13. Spulenanordnung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Spule (30;
60; 70) einen Durchmesser zwischen 150 mm und 250 mm,
vorzugsweise von 180 mm aufweist, wobei die Meßfrequenz
zwischen 70 MHz und 120 MHz, vorzugsweise bei 85 MHz
liegt.
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