DE4211045A1 - Implantierbarer Port - Google Patents

Implantierbarer Port

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Zeljko Milosevic
Renate Milosevic
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M39/00Tubes, tube connectors, tube couplings, valves, access sites or the like, specially adapted for medical use
    • A61M39/02Access sites
    • A61M39/0208Subcutaneous access sites for injecting or removing fluids

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen implantierbaren Port mit einem geschlossenen Hohlkörper, dessen seinen Innen­ raum begrenzende Wandung einen von einer punktierbaren, ela­ stischen Membran gebildeten Wandungsbereich und einen in den Innenraum mündenden Anschluß für einen Katheter aufweist, dessen dem Anschluß abgewandte Spitze zur Einführung in ein zu katheterisierendes Gefäß dient, und mit einem in seinem unbetätigten Zustand geschlossenen Ventil im Weg vom Innen­ raum zur Spitze, das durch Druckeinwirkung auf den Innenraum mittels einer die Membran durchstechenden Punktionskanüle in seine Öffnungsstellung überführbar ist.
Derartige Ports dienen als langfristige Körperzugangs­ systeme für eine Dauertherapie, bei der über eine lange Zeit hinweg Punktionen, Injektionen oder Infusionen durchzuführen sind. Der Port wird zu diesem Zweck subkutan implantiert und der mit seinem einen Ende an die Anschlußöffnung angeschlos­ sene Katheter mit seiner diesem Ende entgegengesetzten Spitze körperintern zu derjenigen Stelle geführt, zu der der Zugang erforderlich ist. Beispielsweise kann die Spitze des Kathe­ ters in eine Arterie, eine Vene oder in den Epidural- bzw. Intrathekalraum gelegt sein. Auch kann der Katheter mit seiner Spitze an einen Okkluder angeschlossen sein, der an einem Blutgefäß angeordnet ist und bei Druckmittelbeaufschlagung dieses Blutgefäß drosselt oder verschließt. Die Anwendungsbe­ reiche der Ports erstrecken sich also insbesondere über die Chemotherapie bei der Krebsbehandlung, die Therapie arteriel­ ler Verschlußkrankheiten, die Schmerzbehandlung und die Be­ reitstellung schnell zu punktierender Gefäßzugänge bei Not­ fallpatienten.
Nach subkutaner Implantation des Port kann sein Innen­ raum mittels einer Punktionskanüle durch die elastische Membran und die darüberliegende Haut hindurch punktiert werden, so daß einerseits Stoffe in das an die Katheterspitze angeschlossene Gefäß injiziert und andererseits auch Körper­ flüssigkeiten, insbesondere Blut, aus dem angeschlossenen Gefäß entnommen werden können. Allerdings besteht die Schwie­ rigkeit, daß insbesondere bei oder nach einem Punktionsvor­ gang Körperflüssigkeit, insbesondere Blut, in den Katheter eindringen und zu einer Verstopfung des Katheters führen kann. Neben Gesundheitsrisiken, die durch im Katheter liegen­ gebliebene Körperflüssigkeiten verursacht sind, kommt es hierdurch insbesondere zu Verstopfungen des Katheters. Diese Schwierigkeiten können auch durch häufige Spülungen des Port­ systems nicht ausgeschlossen werden.
Bei bekannten Kathetern der eingangs genannten Art sollen diese Schwierigkeiten durch das den Katheter normaler­ weise verschließende Ventil vermieden werden, das nur beim Punktionsvorgang durch den über die Punktionskanüle ausge­ übten Druck geöffnet wird. Dabei ist das Ventil unmittelbar an der zur Einführung in das zu katheterisierende Gefäß die­ nenden Spitze angeordnet. Bei einer derartigen Ausführungs­ form ist die Spitze des den Katheter bildenden Schlauches ge­ schlossen und der Schlauch mit seitlichen, axialen Schlitzen versehen, die infolge der Elastizität des Schlauchmaterials geschlossen sind und sich nur öffnen, wenn das zu injizie­ rende Mittel unter Druck mittels der Punktionskanüle vom Innenraum des Port her zugeführt wird. In einer anderen Aus­ führungsform ist das Ventil in die an ihrem Ende offen ausge­ bildete Spitze des Katheterschlauchs eingesetzt und öffnet sich bei Druckausübung in axialer Richtung des Katheter­ schlauchs. Da bei allen diesen Ausführungsformen das Ventil also unmittelbar an der zur Einführung in das Gefäß dienenden Spitze angeordnet ist und daher im Gebrauch des Port inner­ halb des Gefäßes liegt, ist es ständig mit der Körperflüs­ sigkeit, insbesondere dem venösen oder dem arteriellen Blut, beaufschlagt, so daß es daran zu Anlagerungen kommen kann. Auch kann beim Punktieren ein Eindringen der Körperflüssig­ keit in das Ventil nicht sicher ausgeschlossen werden. Diese Ventile sind dadurch selbst wieder gegen Verstopfung anfäl­ lig. Insbesondere hat es sich gezeigt, daß bei derartigen Ventilen in arteriellen Gefäßen schon innerhalb von sechs Monaten die Verstopfungswahrscheinlichkeit 50% beträgt. Bei in venöse Gefäße eingeführten Ventilen ist die Verstopfungs­ wahrscheinlichkeit etwas kleiner, jedoch keinesfalls vernach­ lässigbar. Darüber hinaus ist es besonders ungünstig, daß sich am Katheter im Bereich dieser Ventile mit großer Wahr­ scheinlichkeit stets ein Thrombus bildet, was die Gefahr von Mikroembolien hervorruft. Sofern schließlich ein solches Ventil wegen nichtbehebbarer Fehlfunktion ausgetauscht werden muß, ist stets ein größerer operativer Eingriff an der An­ schlußstelle des Katheters am Gefäß, meist also im Bauchraum, erforderlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen implan­ tierbaren Port der eingangs genannten Art zu schaffen, dessen Funktionsfähigkeit für lange Zeit gesichert ist und bei dem überdies das Thromboserisiko erheblich herabgesetzt ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß das Ventil in einem Abstand von der zur Einführung in das zu katheterisierende Gefäß dienenden Spitze angeordnet ist.
Bei der Erfindung ist also die zur Einführung in das zu katheterisierende Gefäß dienende Spitze völlig offen und frei von sich öffnenden und schließenden Hindernissen in der in das Gefäß einzusetzenden Spitze des Katheters. Wegen dieser strömungsdynamisch günstigen Verhältnisse in dem im Gefäß liegenden Bereich des Katheters kommt es dort zu keinen Stö­ rungen und/oder Anlagerungen, insbesondere von Blut, wodurch eine Thrombusgefahr ausgeschlossen wird. Da durch das in einem Abstand von der Spitze angeordnete Ventil ein sicherer Verschluß des Katheters gewährleistet ist, bleibt dennoch auch nach dem Punktionsvorgang zwischen der frei endenden Spitze des Katheters und dem in einem Abstand davon ange­ ordneten Ventil eine völlig stabile Flüssigkeitssäule des injizierten Mittels liegen, so daß kein Blut in den Katheter zurückfließen kann. Auch die Bildung von Gaseinschlüssen, insbesondere Luft, im Bereich der Spitze des Katheters ist sicher ausgeschlossen, da die stabile Flüssigkeitssäule voll­ ständig bis an die offene Mündung der Spitze des Katheters heranreicht.
Infolge seiner Funktionssicherheit kann auch der zeit­ liche Abstand zwischen Spülungen erheblich vergrößert werden. Ein weiterer Vorteil der Anordnung des Ventils an einer von der zur Einführung dienenden Spitze abgerückten Stelle des Systems besteht darin, daß im Falle einer Fehlfunktion nicht an der Anschlußstelle zwischen Katheter und Gefäß operativ eingegriffen werden muß, sondern der Eingriff im Lagebereich des Ventils selbst zu erfolgen hat, welcher zweckmäßigerweise an einer gut zugänglichen Stelle gewählt wird.
Diese Vorteile des erfindungsgemäßen Port werden also schon mit Ausführungsformen erreicht, bei denen das Ventil im Katheter angeordnet ist. Es muß nur sichergestellt sein, daß das Ventil so weit gegenüber der Spitze zurückgesetzt ist, daß es jedenfalls außerhalb des zu katheterisierenden Gefäßes liegt.
Dabei erweist es sich jedoch als besonders vorteilhaft, wenn das Ventil nahe an dem Anschluß angeordnet ist. Da der Hohlkörper des Port an einer gut zugänglichen Stelle des Kör­ pers subkutan implantiert wird, ist dann auch das nahe dem am Wandungsbereich des Hohlkörpers vorgesehenen Anschluß ange­ ordnete Ventil gut zugänglich und kann ohne größere Eingrif­ fe, ggf. gemeinsam mit dem Hohlkörper, ausgetauscht werden.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform besteht darin, daß das Ventil in dem Anschluß angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform bilden also das Ventil und der Hohl­ körper eine Einheit. Insbesondere kann dabei das Ventil in­ nerhalb der Wandung angeordnet sein, die an dieser Stelle von dem Anschluß zur Herstellung der Verbindung zwischen dem Innenraum und dem außen anzuschließenden Katheter kanalartig durchbrochen ist.
Eine andere besonders zweckmäßige Ausführungsform be­ steht darin, daß das Ventil im Innenraum angeordnet ist. Die Unterbringung des Ventils im Innenraum des Hohlkörpers kann ohne nennenswerte Vergrößerung des Port erfolgen. Der Kathe­ ter erstreckt sich dann vom Anschluß aus frei bis zu seiner offenen Spitze, ohne daß im Katheter selbst oder im Bereich seines Anschlusses an den Hohlkörper irgendwelche Strömungs­ hindernisse vorhanden sind.
Bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen wird das in seinem nichtbetätigten Zustand selbstschließende Ven­ til durch den auf das Ventil einwirkenden Druck des bei der Punktion mittels der Punktionskanüle zugeführten Mittels ge­ öffnet. Diese Ausführungsformen sind also insbesondere für Anwendungen geeignet, bei denen der Port an ein arterielles Gefäß angeschlossen wird, wie es beispielsweise bei der regionalen Chemotherapie der Leber oder der intraarteriellen Prostaglandintherapie über die Arteria femoralis communis der Fall ist. Bei diesen therapeutischen Anwendungen wird jeweils nur ein Mittel über das Portsystem in das Gefäß injiziert, während ein Ansaugen zum Zwecke der Entnahme von Körperflüs­ sigkeit über das Portsystem nicht nötig ist. Dagegen ist bei sog. venösen Portsystemen, bei denen der Katheter an ein venöses Gefäß angeschlossen ist, sowohl ein Injizieren von therapeutischen Mitteln als auch eine Blutentnahme aus dem Gefäß mittels des Port in Betracht zu ziehen. Hierbei ist es also wünschenswert, das Ventil nicht nur beim Injizieren zu öffnen, sondern auch zum Zwecke des Ansaugens von beispiels­ weise Blut. In dieser Hinsicht ist daher im Rahmen der Er­ findung vorgesehen, daß das Ventil ein in Gegenüberstellung zur Membran angeordnetes Betätigungselement zur Überführung in seine Öffnungsstellung aufweist.
Bei dieser Ausführungsform ist es also möglich, beim Punktieren der elastischen Membran die Punktionskanüle an dem in Gegenüberstellung zur Membran angeordneten Betätigungs­ element in Anlage zu bringen und durch diesen Kontakt das Betätigungselement in eine der Öffnungsstellung des Ventils entsprechende Stellung zu überführen. Damit kann das Ventil völlig unabhängig von den Druckverhältnissen im Portsystem und dem daran angeschlossenen Gefäß auch mittels der Punk­ tionsnadel mechanisch in seine Öffnungsstellung verbracht werden, so daß insbesondere eine Blutabnahme ebenfalls mög­ lich ist. Diese Möglichkeit der mechanischen Öffnung des Ventils besteht zusätzlich zu der rein druckbedingten Öff­ nungsmöglichkeit, weil im Falle des Injizierens der in dem Hohlkörper aufgebaute Druck auch unabhängig von einer mecha­ nischen Berührung auf das Betätigungselement einwirkt und dadurch die Öffnung des Ventils herbeiführt.
Eine in diesem Zusammenhang besonders zweckmäßige Aus­ führungsform besteht darin, daß das Betätigungselement eine zur Membran weisende Plattform aufweist. Die Plattform, die sich zweckmäßigerweise längs der gesamten von der Membran eingenommenen Fläche erstreckt, stellt sicher, daß die Punk­ tionskanüle unabhängig von ihrer Einstichstelle und ihrem Einstichwinkel sicher auftrifft und somit unter allen Um­ ständen die Betätigungsbewegung der Punktionskanüle auf das Betätigungselement des Ventils überträgt. Da die Plattform bei ihrer Betätigungsbewegung entgegen der Verschließkraft des Ventils zurückweicht, wird die Punktionskanüle bei ihrem Auftreffen weich abgebremst, so daß Beschädigungen der Kanü­ lenspitze verhindert werden. Dies ist insbesondere für einen verletzungsfreien Rückzug der Punktionskanüle aus der elasti­ schen Membran von Vorteil. Die Lebensdauer der elastischen Membran und damit des Port insgesamt wird dadurch weiter erhöht.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Er­ findung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung und der Zeichnung, auf die bezüglich einer erfindungswesentlichen Offenbarung aller im Text nicht erwähnten Einzelheiten aus­ drücklich hingewiesen wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines Port in per­ spektivischer, teilweise aufgeschnittener An­ sicht,
Fig. 2 einen Schnitt durch den Port von Fig. 1,
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Schnittansicht des Port beim Punktieren,
Fig. 4 eine der Darstellung von Fig. 2 entsprechende Schnittansicht einer leicht abgewandelten zwei­ ten Ausführungsform,
Fig. 5 eine der Darstellung von Fig. 2 entsprechende Schnittansicht einer leicht abgewandelten drit­ ten Ausführungsform,
Fig. 6 eine der Darstellung von Fig. 2 entsprechende Schnittansicht einer etwas stärker abgewandel­ ten vierten Ausführungsform,
Fig. 7 eine der Darstellung von Fig. 2 entsprechende Schnittansicht einer fünften Ausführungsform,
Fig. 8 eine der Darstellung von Fig. 2 entsprechende Schnittansicht einer stark abgewandelten sech­ sten Ausführungsform, und
Fig. 9 eine der Darstellung von Fig. 2 entsprechende Schnittansicht einer gegenüber Fig. 8 weiter abgewandelten siebten Ausführungsform.
Wie aus Fig. 1 bis 9 ersichtlich ist, weist in allen dargestellten Ausführungsformen ein implantierbarer Port 1 einen axialsymmetrischen Hohlkörper 2 auf, dessen Symmetrie­ achse in Fig. 2 bis 8 mit A bezeichnet ist. Der in Fig. 1 bis 9 untere, sich quer zur Symmetrieachse A erstreckende Wan­ dungsbereich 3 und der sich von dort aus in der Richtung der Symmetrieachse A erstreckende seitliche Wandungsbereich 4 des Hohlkörpers 2 sind beispielsweise aus einem Kunststoffmate­ rial hergestellt, während der dem unteren Wandungsbereich 3 gegenüberliegende, sich quer zur Symmetrieachse A erstrecken­ de obere Wandungsbereich 5 durch eine Membran aus einem punktierbaren, elastischen Werkstoff, beispielsweise Silikon, gebildet ist.
Für einen dichten Abschluß des von dem Hohlkörper 2 umschlossenen Innenraumes 6 an der Verbindungsstelle zwischen dem seitlichen Wandungsbereich 4 und der Membran 5 ist letztere an ihrem Rand in eine an der Innenseite des seit­ lichen Wandungsbereichs 4 umlaufende Ringnut 7 eingespannt. Die axiale Abmessung der Ringnut 7 ist deutlich kleiner ge­ wählt als die axiale Dicke der Membran 5 im uneingespannten Zustand, so daß sich die Membran 5 zur mittleren Symmetrie­ achse A hin axial deutlich verdickt. Beispielsweise beträgt die axiale Dicke der Membran 5 im Bereich der sie einspannen­ den Ringnut 7 6 mm, während die Dicke zum Zentrum der Membran hin auf 9 mm ansteigt. Hierdurch wird nicht nur die Dichtheit im Bereich der Ringnut sichergestellt, sondern in der Membran 5 eine derartige elastische Vorspannung hervorgerufen, daß Durchstiche einer Punktionskanüle nach ihrer Entfernung aus der Membran 5 nicht nur aufgrund der elastischen Material­ wahl, sondern zusätzlich durch diese Vorspannung abgedichtet werden.
Der untere Wandungsbereich 3 ist bei allen in Fig. 1 bis 9 dargestellten Ausführungsformen an seiner Außenseite ebenflächig ausgebildet und an seinem gegenüber dem die Mem­ bran 5 aufweisenden oberen Bereich radial verbreiterten Rand mit Befestigungslöchern 8 versehen. Der Port 1 wird mit sei­ nem unteren Wandungsbereich 3 zum Körper hin weisend subkutan implantiert und beispielsweise durch nicht resorbierbares chirurgisches Nahtmaterial mit Hilfe der Befestigungslöcher 8 fixiert. In dieser Lage wird die Membran 5 von der Körperhaut abgedeckt und kann durch diese hindurch mittels einer in Fig. 3 dargestellten Punktionskanüle 9 durchstochen werden.
Ein bei den Ausführungsbeispielen von Fig. 1 bis 6 in dem Hohlkörper 1 vorgesehenes Ventil weist einen Kolben 10 auf, dessen beide Stirnseiten 11 bzw. 12 sich radial, also quer zur Symmetrieachse A, erstrecken. Ferner ist bei den Ausführungsbeispielen von Fig. 2 bis 6 in dem Kolben 10 von seiner unteren Stirnseite 12 her eine zur Symmetrieachse A koaxiale Ringnut 13 ausgebildet, die mit einem dazu komple­ mentären Ringsteg 14, der an der Innenseite des unteren Wan­ dungsbereichs 3 ausgebildet ist, gleitend in Eingriff steht, wodurch der Kolben 10 frei von Verkippungen oder radialen Ab­ weichungen längs der Richtung der Symmetrieachse A beweglich geführt ist.
Der Kolben 10 ist in axialer Richtung auf die Membran 5 hin durch ein elastisches Element belastet, das in den in Fig. 1 bis 6 dargestellten Ausführungsformen durch eine sich mittig und axial erstreckende Schraubenfeder 15 gebildet ist. Diese ist in ihrem oberen Bereich in einer an der unteren Stirnseite 12 des Kolbens 10 offenen mittigen Bohrung 16 ge­ führt, an deren oberer geschlossener Stirnseite das obere Ende der Schraubenfeder 15 abgestützt ist. Das dazu entgegen­ gesetzte untere Ende der Schraubenfeder 15 stützt sich an dem unteren Wandungsbereich 3 ab.
In der Zeichnung nicht näher dargestellte Abwandlungen für die Führung des Kolbens 10 gegenüber dem Hohlkörper 2 und die Abstützung und Führung der Schraubenfeder 15 bestehen beispielsweise darin, die Schraubenfeder 15 alternativ auf einem an der sie abstützenden Stirnseite 12 des Kolbens 10 ausgebildeten Dorn oder in einer in dem unteren Wandungsbe­ reich 3 ausgebildeten Ausnehmung zu führen. Ferner könnte statt dessen ein an der unteren Stirnseite 12 des Kolbens 10 ausgebildeter Dorn in einem an dem unteren Wandungsbereich 3 ausgebildeten zylindrischen Vorsprung gleitverschieblich ge­ führt sein, wobei dann die Schraubenfeder 15 auf dem Außen­ mantel des zylindrischen Vorsprungs geführt sein könnte.
Bei den in Fig. 1 bis 6 dargestellten Ausführungsformen ist der Kolben 10 in der Form eines zur Membran 5 hin konver­ gierenden Kegelstumpfes ausgebildet. Die sich zwischen der oberen und der unteren Stirnseite 11 bzw. 12 erstreckende Mantelfläche des Kolbens 10 bildet eine Dichtfläche 17, die durch die axiale Beaufschlagung des Kolbens 10 mittels der Schraubenfeder 15 an dem im Innenraum 6 zur Bildung einer Gegendichtfläche 18 komplementär konisch ausgebildeten seit­ lichen Wandungsbereich 4 dichtend in Anlage gehalten wird. Hierdurch ist der an die Membran 5 angrenzende Bereich 19 des Innenraums 6 durch den dichtenden Sitz zwischen der Dicht­ fläche 17 des Kolbens 10 und der Gegendichtfläche 18 des Wan­ dungsbereichs 4 gegenüber einer in dem seitlichen Wandungs­ bereich 4 vorgesehenen Öffnung eines Anschlusses 20, die nahe dem unteren Wandungsbereich 3 in den Innenraum 6 mündet, abgesperrt, da der Anschluß 20 in der in den Fig. 2, 4 und 5 dargestellten dichtenden Stellung des Kolbens 10 unterhalb der unteren Stirnseite 12 des Kolbens 10 liegt.
Während in Fig. 2, 3 und 6 die Mantellinie der kegelstumpfförmigen Dichtfläche 17 sowie auch der dazu komplementären Gegendichtfläche 18 geradlinig ist, ist in der abgewandelten Ausführungsform von Fig. 4 die Mantellinie der Dichtfläche 17 konkav und die der Gegendichtfläche 18 dazu komplementär konvex gekrümmt. Umgekehrt zeigt Fig. 5 eine dahingehende Abwandlung, daß die Mantellinie der Dichtfläche 17 konvex und die der Gegendichtfläche 18 dazu komplementär konkav gekrümmt ist.
Bei der Ausführungsform von Fig. 6 steht der Kolben 10 mit einem von seiner unteren Stirnseite 12 ausgehenden zylin­ drischen Mantelbereich 21, einem daran anschließenden kegel­ stumpfförmigen Mantelbereich 22, einer daran anschließenden radialen Schulterfläche 23 und einem sich daran anschließen­ den weiteren zylindrischen Mantelbereich 24 kleineren Durch­ messers mit der zur Form dieser Mantelbereiche komplementär geformten Innenseite des seitlichen Wandungsbereichs 4 in Be­ rührung. Die eigentlichen Dichtflächen sind dabei durch die radiale Schulterfläche 23 und die dazu komplementäre Gegen­ fläche 25 des seitlichen Wandungsbereichs 4 gebildet, zwi­ schen denen eine radial ringförmig umlaufende elastische Dichtung 26 angeordnet ist. Die Öffnung des Anschlusses 20 mündet dabei in dem komplementären kegelstumpfförmigen Man­ telbereich 27 des seitlichen Wandungsbereichs 4 in den Innenraum und liegt damit näher bei der Membran 5, als es bei den in Fig. 1 bis 5 und 7 dargestellten Ausführungsformen der Fall ist. Doch befindet sich auch hier die als Dichtfläche wirkende radiale Schulterfläche 23, die komplementäre Gegen­ fläche 25 und die dazwischen angeordnete Dichtung 26 zwischen der Öffnung des Anschlusses 20 und dem an die Membran 5 angrenzenden Bereich 19 des Innenraums 6, so daß die Verbin­ dung zwischen der Öffnung des Anschlusses 20 und der Membran 5 in der in Fig. 6 dargestellten Normalstellung des Kolbens 10 unterbrochen ist.
In Abweichung von den in Fig. 1 bis 6 dargestellten Ausführungsformen ist bei der im übrigen damit vergleichbaren Ausführungsform von Fig. 7 statt des beweglichen Kolbens 10 eine gegenüber dem seitlichen Wandungsbereich 4 unverrückbar festgelegte flache radiale Platte 10′ vorgesehen, die den an die Membran 5 angrenzenden Bereich 19 des Innenraums 6 von dem an den Anschluß 20 angrenzenden Bereich des Innenraums 6 dichtend trennt. Die untere Stirnseite 12′ der Platte 10′ liegt dabei dem unteren Wandungsbereich 3 in einem axialen Abstand gegenüber, während die obere Stirnseite 11′ in einem Abstand von der Membran 5 angeordnet ist. In einer mittigen Öffnung der Platte 10′ ist ein konischer Ventilkörper 34 mit einer sich zur Membran 5 hin verjüngenden, die Dichtfläche 17 bildenden Mantelfläche angeordnet, während die Gegendicht­ fläche 18 durch die Mantelfläche der Öffnung in der Platte 10′ gebildet ist. Vergleichbar mit den Ausführungsformen von Fig. 1 bis 6 ist in dem Ventilkörper 34 von seiner zum unte­ ren Wandungsbereich 3 weisenden Stirnseite her eine Bohrung 16 ausgebildet, in der sich eine den Ventilkörper 34 in Richtung auf die Membran 5 beaufschlagende Schraubenfeder 15 abstützt. Das andere Ende der Schraubenfeder 15 ist an dem unteren Wandungsbereich 3 abgestützt. An das verjüngte Ende des Ventilkörpers 34 schließt sich ein axialer Verbindungsbe­ reich 31 an, der an seinem zur Membran 5 weisenden Ende eine damit zusammenhängende radiale Plattform 30 aufweist, die gegenüber dem Wandungsbereich 4 ein geringes radiales Spiel aufweist und im übrigen etwa die gesamte radiale Fläche der Membran 5 einnimmt.
Bei den in Fig. 1 bis 6 dargestellten Ausführungsformen bildet also der Kolben 10 durch das Zusammenwirken seiner Dichtfläche 17 mit der Gegendichtfläche 18 des seitlichen Wandungsbereichs 4 ein den an die Membran 5 angrenzenden Bereich 19 des Innenraums 6 von der Anschlußöffnung 20 tren­ nendes Ventil. Davon abweichend ist bei der Ausführungsform von Fig. 7 das den Bereich 19 von der Anschlußöffnung 20 trennende Ventil durch den mit der Platte 10′ zusammenwir­ kenden Ventilkörper 34 gebildet, dessen kegelmantelförmige Dichtfläche 17 dichtend mit der dazu komplementären Gegen­ dichtfläche 18 der Platte 11′ zusammenwirkt. Dagegen ist bei den Ausführungsformen von Fig. 8 und 9 das Ventil 32 in dem Anschluß 20 bzw. in dem an den Anschluß 20 angeschlossenen Bereich eines Katheters 28 nahe außerhalb des Port 1 ange­ ordnet. Im einzelnen ist bei der Ausführungsform von Fig. 8 die den seitlichen Wandungsbereich 4 durchsetzende Öffnung 33 des Anschlusses 20 vom Innenraum 6 zum Außenraum des Port 1 hin konisch erweitert, wobei in dieser konischen Erweiterung ein dazu komplementär geformter konischer Ventilkörper 34 gelagert ist. Der Ventilkörper 34 ist mittels einer seinen Schließdruck bestimmenden Schraubenfeder 35 von seiner konisch erweiterten Stirnseite her in die konisch erweiterte Öffnung 33 vorgespannt, so daß das Ventil 32 durch die Schraubenfeder 35 in seiner Schließstellung gehalten wird.
Ähnlich ist in Fig. 9 die konisch erweiterte Öffnung 33 mit dem von der Schraubenfeder 35 in Schließstellung gehaltenen Ventilkörper 34 in einem von dem Port 1 getrennten Zwischen­ stück 36 angeordnet, welches nahe dem Port 1 in den an den Anschluß 20 angeschlossenen Katheter 28 eingefügt ist.
Bei allen Ausführungsformen dient der Anschluß 20 zur Verbindung mit dem in der Zeichnung schematisch angedeuteten Katheter 28, dessen der Anschlußöffnung 20 abgewandte Spitze beispielsweise an ein venöses oder arterielles Gefäß ange­ schlossen oder mit einem nicht dargestellten Okkluder ver­ bunden ist. Derartige Okkluder werden an einem Blutgefäß an­ geordnet und bewirken bei Zuführung eines Druckmittels durch den Katheter 28 eine Drosselung oder einen Verschluß des Blutdurchflusses. Auf diese Weise werden z. B. temporäre Des­ arterialisationen der Aorta hepatica zur Krebstherapie aus­ geführt. Beim Anschluß der Spitze des Katheters 28 an ein Blutgefäß dient der Port 1 zur Zuführung von Mitteln für die Chemotherapie und im Falle venöser Gefäße alternativ auch zur Blutentnahme.
Der Punktionsvorgang, durch den die für die Druckmit­ telbeaufschlagung des Okkluders oder für die Injektion in oder die Entnahme aus einem Gefäß oder für sonstige Zwecke notwendige Verbindung zwischen dem Katheter 28 und der Punk­ tionskanüle 9 hergestellt wird, ist für die in Fig. 1 bis 7 dargestellten Ausführungsformen anhand des Beispiels von Fig. 3 dargestellt. Nachdem die Kanüle 9 die Membran 5 durchsto­ chen hat, gelangt die Kanülenspitze 29 unabhängig von dem Einstichwinkel an der oberen Stirnseite 11 des Kolbens 10 oder der Plattform 30 wegen der federnden Lagerung des Kol­ bens 10 bzw. des Ventilkörpers 34 weich in Anlage und gestat­ tet eine weiche Verschiebung des Kolbens 10 entgegen der Kraft der Schraubenfeder 15 in der Richtung der Symmetrie­ achse A. Da die axial dünne Plattform 30 in sich nachgiebig ist, ermöglicht die mit der Plattform 30 ausgestattete Aus­ führungsform ein besonders weiches Auftreffen der Kanülen­ spitze 29.
Hierdurch wird die Dichtfläche 17 von der Gegendicht­ fläche 18 bzw. in Fig. 6 die radiale Schulter 23, die bei­ spielsweise die Dichtung 26 trägt, von der Gegenfläche 25 abgehoben und die Verbindung zwischen der Anschlußöffnung 20 und dem an die Membran 5 angrenzenden Bereich 19 des Innen­ raums 6 freigegeben. Durch die Punktionskanüle 9 hindurch kann also sowohl Luft oder Flüssigkeit in den Katheter 28 injiziert als auch aus dem Katheter 28 entnommen werden. Nach dem Rückzug der Injektionskanüle 9 aus der Membran 5 wird das Ventil durch die Kraft der Schraubenfeder 15 wieder geschlossen. Die Membran 5 ist dann von den in dem Katheter 28 herrschenden Druckverhältnissen völlig abgekoppelt und damit belastungsfrei. Auch nach sehr vielen Einstichen, die schließlich trotz der eingangs erwähnten Vorspannung der Membran 5 zu Ermüdungen führen können, ist daher die Dicht­ heit des Port 1 sichergestellt.
In den in Fig. 1 bis 6 dargestellten Ausführungsformen wirkt also der Kolben 10 gleichzeitig als Verschlußkörper und Betätigungsglied des Ventils, während bei der Ausführungsform von Fig. 7 das Betätigungsglied durch die Plattform 30 und den sie mit dem Ventilkörper betätigungsmäßig koppelnden Ver­ bindungsbereich 31 gebildet ist. Statt dessen könnte inner­ halb der Membran 5 im Durchstichsbereich der Punktionskanüle 9 lediglich ein mit der Kanülenspitze 29 in Berührung gelan­ gendes Betätigungsglied angeordnet sein, dessen Bewegung als Öffnungsbewegung auf ein in dem Hohlkörper 2 getrennt ange­ ordnetes Ventil übertragen wird.
Der vorstehend beschriebene Punktionsvorgang beruht also auf einer mechanischen Berührung zwischen der Punktions­ kanüle 9 und dem Kolben 10 bzw. der als Betätigungsglied die­ nenden Plattform 30. Durch diese Handhabung kann also unab­ hängig von den Druckverhältnissen das Ventil stets geöffnet werden, insbesondere im Falle des Anschlusses des Katheters 28 an ein venöses System nach Öffnen des Ventils durch An­ saugen Blut entnommen werden. Falls eine derartige Entnahme nicht beabsichtigt ist, bedarf es jedoch der Berührung mit der Kanülenspitze 29 nicht. Vielmehr genügt bereits der Druck des durch die Punktionskanüle 9 zugeführten Injektions­ mittels, um den Kolben 10 bzw. den Ventilkörper 34 in seine Öffnungsstellung zu verschieben. Auf einer derartigen Druck­ betätigung durch das zugeführte Injektionsmittel beruhen die in Fig. 8 und 9 dargestellte sechste und siebte Ausführungs­ form. Wie aus Fig. 8 und 9 ersichtlich ist, wirkt der durch das mit der Punktionskanüle 9 zugeführte Injektionsmittel in dem Innenraum 6 des Port 1 sich aufbauende Druck entgegen der Kraft der Feder 35 auf den Ventilkörper 34 im Sinne einer Verschiebung des Ventilkörpers 34 in die Öffnungsstellung ein. Damit wird bei den Ausführungsformen von Fig. 8 und 9 die Verbindung zwischen dem Innenraum 6 und der Spitze des Katheters 28 allein durch Druckausübung hergestellt, während die Ausführungsformen von Fig. 1 bis 7 die Ventilbetätigung sowohl durch mechanische Berührung mit der Punktionskanüle 9 als auch allein durch Druckausübung ermöglichen.
Die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele machen deutlich, daß es auf die Form des Ventils im einzelnen nicht ankommt. Jedes andere Ventil, das sich im Innenraum 6 des Port, in dem Anschluß 20 oder in dem Katheter 28 anordnen läßt und die vorstehend beschriebenen Schließ- und Öffnungs­ funktionen aufweist, könnte ebensogut verwendet werden.
Verzeichnis der Bezugszeichen
 1 implantierbarer Port
 2 Hohlkörper
 3 unterer Wandungsbereich
 4 seitlicher Wandungsbereich
 5 oberer Wandungsbereich, Membran
 6 Innenraum
 7 Ringnut
 8 Befestigungslöcher
 9 Punktionskanüle
10 Kolben
10′ Platte
11, 11′, 12, 12′ Stirnseiten
13 Ringnut
14 Ringsteg
15 Schraubenfeder
16 Bohrung
17 Dichtfläche
18 Gegendichtfläche
19 Bereich
20 Anschluß
21 zylindrischer Mantelbereich
22 kegelstumpfförmiger Mantelbereich
23 radiale Schulterfläche
24 weiterer zylindrischer Mantelbereich
25 Gegenfläche
26 Dichtung
27 komplementärer kegelstumpfförmiger Mantelbereich
28 Katheter
29 Kanülenspitze
30 Plattform
31 Verbindungsbereich
32 Ventil
33 Öffnung
34 Ventilkörper
35 Schraubenfeder
36 Zwischenstück

Claims (7)

1. Implantierbarer Port mit einem geschlossenen Hohl­ körper, dessen seinen Innenraum begrenzende Wandung einen von einer punktierbaren, elastischen Membran gebildeten Wandungs­ bereich und einen in den Innenraum mündenden Anschluß für einen Katheter aufweist, dessen dem Anschluß abgewandte Spit­ ze zur Einführung in ein zu katheterisierendes Gefäß dient, und mit einem in seinem unbetätigten Zustand geschlossenen Ventil im Weg vom Innenraum zur Spitze, das durch Druckein­ wirkung auf den Innenraum mittels einer die Membran durch­ stechenden Punktionskanüle in seine Öffnungsstellung über­ führbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (10, 17, 18; 32) in einem Abstand von der zur Einführung in das zu katheterisierende Gefäß dienenden Spitze angeordnet ist.
2. Implantierbarer Port nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Ventil (32) im Katheter (28) angeordnet ist.
3. Implantierbarer Port nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Ventil (32) nahe an dem Anschluß (20) angeordnet ist.
4. Implantierbarer Port nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Ventil (32) in dem Anschluß (20) ange­ ordnet ist.
5. Implantierbarer Port nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Ventil (10, 17, 18) im Innenraum (6) angeordnet ist.
6. Implantierbarer Port nach Anspruch 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Ventil (10, 17, 18) ein in Gegenüber­ stellung zur Membran (5) angeordnetes Betätigungselement (11; 30, 31) zur Überführung in seine Öffnungsstellung aufweist.
7. Implantierbarer Port nach Anspruch 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Betätigungselement (31) eine zur Membran (5) weisende Plattform (30) aufweist.
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