DE60002826T2 - Elektrotherapeutisches gerät - Google Patents

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DE60002826T2
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electrode
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Michael Louis CROWE
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BMR Research and Development Ltd
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N1/00Electrotherapy; Circuits therefor
    • A61N1/18Applying electric currents by contact electrodes
    • A61N1/32Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N1/00Electrotherapy; Circuits therefor
    • A61N1/18Applying electric currents by contact electrodes
    • A61N1/32Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents
    • A61N1/321Electromedical belts

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gerät zum Anbringen von Elektroden an einer Person, um Bauchmuskeln durch Elektrotherapie zu stimulieren, und die Erfindung betrifft auch ein Gerät zum Stimulieren von Bauchmuskeln durch Elektrotherapie.
  • Elektrotherapie wird im Allgemeinen zum Stimulieren von Bauchmuskeln verwendet, um die Muskeln zu verbessern und zu formen und zur Milderung von Schmerz. Bekannte elektrotherapeutische Verfahren und Geräte erfordern, dass ein gepulstes Signal zwischen einem Paar Elektroden, die typischerweise mit dem zu stimulierenden Muskel ausgerichtet sind, um zwischen den Elektroden einen Stromweg zu definieren, der kolinear zu der Richtung des Muskels ist, subkutan durch die Person geleitet wird. Bei bekannten elektrotherapeutischen Geräten und Verfahren ist es notwendig, eine relativ hohe Anzahl Elektrodenpaare zum Stimulieren der bedeutsameren Bauchmuskeln vorzusehen, beispielsweise den Muskel Rectus abdominis und die transversal und schräg verlaufenden Muskeln. Typischerweise sind ein oder zwei Paare Elektroden erforderlich, die an jeweiligen gegenüberliegenden Seiten des Nabels angeordnet sind, um den Muskel Rectus abdominis zu stimulieren, wobei zwei schräg angeordnete Elektrodenpaare in Richtung zu den jeweiligen Seiten der Bauchregion benötigt werden, um die transversal und schräg verlaufenden Muskeln an den jeweiligen Seiten des Bauchs zu stimulieren. Daher sind drei bis vier Elektrodenpaare erforderlich, um den Muskel Rectus abdominis, die transversal und schräg verlaufenden Muskeln zu stimulieren. Dies führt zu einer Anzahl von Nachteilen, dahingehend, dass erstens, solange nicht äußerste Sorgfalt beim Anordnen der Elektroden an dem Bauch der Person an den Tag gelegt wird, einige oder alle Elektroden relativ zu den entsprechenden Muskeln recht einfach schlecht ausgerichtet oder von diesen verschoben sein können, was zu bedeutsamen Ineffizienzen und in einigen extremen Fällen tatsächlich zu einer ineffektiven Behandlung führt. Aufgrund der hohen Anzahl Elektrodenpaare wird zweitens ein relativ komplexer Signalgenerator benötigt, um geeignet gepulste Signale bereitzustellen, so dass sich die gepulsten Signale lediglich zwischen den entsprechenden Paaren ausbreiten, zwischen denen sich die gepulsten Signale in der Person subkutan ausbreiten sollen. Drittens besteht in vielen Fällen eine Gefahr von durch die Elektroden definierten, durch den Thorax verlaufenden Stromwegen, die in bestimmten Fällen zu sich durch den Thorax ausbreitenden Strömen in der Person führen können, was in extremen Fällen kardiale Arhythmien verursachen kann. Die Möglichkeit einer schlechten Ausrichtung der Elektrodenpaare erhöht ferner das Risiko von sich durch den Thorax ausbreitenden Strömen, die durch die Person hindurch geleitet werden.
  • Die deutsche Patentspezifikation DE-A 20 14 944 von Palkay offenbart ein Trainingsgerät zum Trainieren von Muskeln des Nackens und des Rückens einer Person. Das Trainingsgerät umfasst eine Platte zum Anbringen an der Rückseite des Halses der Person, die eine flexible Trägerschicht dreieckiger Form umfasst. Sichernde Bänder, die sich von der Trägerschicht erstrecken, sichern die Platte an der Person. Elektrodenpatches sind durch Überdruckbefestigungsteile an der Platte gesichert, die sich durch Befestigungslöcher in der Platte erstrecken. Für jeden Druckbefestigungsteil sind drei Befestigungslöcher durch die Platte vorgesehen, so dass die Positionierung der Elektrodenpatches justiert werden kann. Es ist vorgeschlagen, dass ein vergleichbares Trainingsgerät für die Taille und Hüfte einer Person bereitgestellt werden kann.
  • Daher besteht Bedarf an einem Gerät zum Anbringen von Elektroden an einer Person zum Stimulieren von Bauchmuskeln und insbesondere zum Stimulieren des Muskels Rectus abdominis und der transversal und schräg verlaufenden Muskeln, das diese Probleme beseitigt. Es besteht ebenfalls Bedarf an einem elektrotherapeutischen Gerät und Verfahren zum Stimulieren von Bauchmuskeln, die diese Probleme beseitigen.
  • Die folgende Erfindung ist darauf gerichtet, ein solches Gerät zum Anbringen von Elektroden an einer Person und ein solches elektrotherapeutisches Gerät bereitzustellen. Die Erfindung ist auch darauf gerichtet, eine Befestigung zur Verwendung bei dem Gerät bereitzustellen.
  • Erfindungsgemäß ist ein Gerät zum Anbringen zumindest dreier Elektroden an einer Person zum Stimulieren von Bauchmuskeln der Person bereitgestellt, wobei das Gerät eine Einrichtung zum Anlegen aufweist, um den Rumpf der Person zu umfassen, wobei auf der Einrichtung zum Anlegen eine Hauptanordnungseinrichtung vorgesehen ist, um dem Nabel der Person benachbart eine zentrale Elektrode der mindestens drei Elektroden anzuordnen, und auf der Einrichtung zum Anlegen zwei Sekundäranordnungseinrichtungen auf jeweiligen gegenüberliegenden Seiten der Hauptanordnungseinrichtung angeordnet vorgesehen sind, um zwei entsprechende seitliche Elektroden der mindestens drei Elektroden von der zentralen Elektrode beabstandet in einer allgemeinen Richtung zu einer entsprechenden der linken und rechten mittleren Axillarlinie des Rumpfs zwischen dem Brustkorb und entsprechenden linken und rechten Darmbeinkämmen anzuordnen, so dass durch Anlegen zumindest eines gepulsten Signals an die Person durch die jeweiligen zentralen und seitlichen Elektroden Bauchmuskel der Person stimuliert werden, in der Einrichtung zum Anlegen eine Aufnahmeeinrichtung vorgesehen ist, um eine Signalerzeugungseinrichtung zum Erzeugen des zumindest einen gepulsten Signals aufzunehmen, auf der Einrichtung zum Anlegen entsprechend der Hauptanordnungseinrichtung eine elektrisch leitende Hauptkontakteinrichtung zum Empfangen des zumindest einen gepulsten Signals und zum Weiterleiten des Signals an die entsprechende zentrale Elektrode vorgesehen ist, auf der Einrichtung zum Anlegen zwei elektrisch leitende Sekundärkontakteinrichtungen zum Empfangen des zumindest einen gepulsten Signals und zum Weiterleiten des Signals an die jeweiligen entsprechenden seitlichen Elektroden vorgesehen sind, zwischen der Aufnahmeeinrichtung und jeder Hauptkontakteinrichtung eine elektrische Hauptverbindungseinrichtung verläuft, um das zumindest eine gepulste Signal von der Signalerzeugungseinrichtung zu der entsprechenden Hauptkontakteinrichtung weiterzuleiten, und zwischen der Aufnahmeeinrichtung und jeder Sekundärkontakteinrichtung eine elektrische Sekundärverbindungseinrichtung verläuft, um das zumindest eine gepulste Signal von der Signalerzeugungseinrichtung an die entsprechende Sekundärkontakteinrichtung weiterzuleiten, wobei die Einrichtung zum Anlegen mit den Haupt- und Sekundärverbindungseinrichtungen so vorverdrahtet ist, dass keine Gefahr besteht, dass die Pulssignale an die falschen Elektroden angelegt werden.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung sind die Sekundäranordnungseinrichtungen auf der Einrichtung zum Anlegen angeordnet, um die jeweiligen seitlichen Elektroden in Richtung zu dem Mittelpunkt der entsprechenden mittleren Axillarlinie zwischen dem Brustkorb und dem entsprechenden Darmbeinkamm anzuordnen. Vorzugsweise sind die Sekundäranordnungseinrichtungen auf der Einrichtung zum Anlegen angeordnet, um die jeweiligen seitlichen Elektroden der entsprechenden mittleren Axillarlinie benachbart anzuordnen.
  • Idealerweise sind die Sekundäranordnungseinrichtungen auf der Einrichtung zum Anlegen angeordnet, um die jeweiligen seitlichen Elektroden benachbart zu dem Mittelpunkt der entsprechenden mittleren Axillarlinie zwischen dem Brustkorb und dem entsprechenden Darmbeinkamm anzuordnen.
  • Vorzugsweise ist die Hauptanordnungseinrichtung auf der Einrichtung zum Anlegen angeordnet, um die zentrale Elektrode auf dem Nabel anzuordnen und um den Nabel verlaufen zu lassen. Vorteilhafterweise ist die Hauptanordnungseinrichtung auf der Einrichtung zum Anlegen angeordnet, um die zentrale Elektrode auf dem Nabel anzuordnen und vollständig um den Nabel verlaufen zu lassen.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die Hauptanordnungseinrichtung auf der Einrichtung zum Anlegen angeordnet, um die zentrale Elektrode auf dem Nabel anzuordnen, wobei aber ein größerer Bereich der zentralen Elektrode unterhalb des Nabels, als überhalb des Nabels angeordnet ist.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist die Hauptanordnungseinrichtung auf der Einrichtung zum Anlegen angeordnet, um die zentrale Elektrode benachbart zu, aber nicht auf dem Nabel anzuordnen.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Hauptanordnungseinrichtung auf der Einrichtung zum Anlegen angeordnet, um die zentrale Elektrode unterhalb des Nabels anzuordnen.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Hauptanordnungseinrichtung auf der Einrichtung zum Anlegen angeordnet, um die zentrale Elektrode oberhalb des Nabels anzuordnen.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Hauptanordnungseinrichtung auf der Einrichtung zum Anlegen angeordnet, um die zentrale Elektrode sowohl unterhalb als auch oberhalb des Nabels anzuordnen.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist eine Referenzeinrichtung auf der Einrichtung zum Anordnen vorgesehen, um die Einrichtung zum Anlegen relativ zu einer anatomischen Referenz an dem Rumpf anzuordnen. Vorzugsweise ist die Referenzeinrichtung vorgesehen, um die Einrichtung zum Anlegen in Umfangsrichtung um den Rumpf verlaufend anzuordnen. Vorteilhafterweise ist die Referenzeinrichtung vorgesehen, um die Einrichtung zum Anlegen vertikal längs des Rumpfs anzuordnen.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung dient die Hauptanordnungseinrichtung als Referenzeinrichtung, um die Einrichtung zum Anlegen relativ zu der anatomischen Referenz anzuordnen, die durch den Nabel bereitgestellt ist.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst die Hauptanordnungseinrichtung eine erste Hauptanordnungseinrichtung und eine zweite Hauptanordnungseinrichtung, um entsprechende erste und zweite zentrale Elektroden benachbart zu dem Nabel der Person anzuordnen.
  • Vorteilhafterweise ist die erste Hauptanordnungseinrichtung vorgesehen, um die erste zentrale Elektrode oberhalb des Nabels anzuordnen, und ist die zweite Hauptanordnungseinrichtung vorgesehen, um die zweite zentrale Elektrode unterhalb des Nabels anzuordnen.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung sind zwei Sätze von zumindest zwei Sekundäranordnungseinrichtungen auf den jeweiligen gegenüberliegenden Seiten der Hauptanordnungseinrichtung angeordnet, um eine selektive Anordnung der jeweiligen seitlichen Elektroden zum Anpassen an verschiedene Körperumfänge des Rumpfs zu erleichtern.
  • Vorteilhafterweise umfasst jeder Satz von Sekundäranordnungseinrichtungen drei Sekundäranordnungseinrichtungen.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind Abschnitte der Einrichtung zum Anlegen an jeweiligen gegenüberliegenden Seiten der Hauptanordnungseinrichtung zwischen der Hauptanordnungseinrichtung und den entsprechenden Sekundäranordnungseinrichtung aus elastischem Material, um ein elastisches Strecken der Einrichtung zum Anlegen zwischen den Haupt- und entsprechenden Sekundäranordnungseinrichtungen zu erleichtern. Vorzugsweise besteht die Einrichtung zum Anlegen aus einem elastischen Material, um das Strecken der Anordnung zum Anlegen um den Rumpf zu erleichtern, wobei die elastischen Abschnitte der Einrichtung zum Anlegen eine größere Streckbarkeit als der Rest der Einrichtung zum Anlegen aufweisen.
  • Vorzugsweise ist jede Hauptkontakteinrichtung in der entsprechenden Hauptanordnungseinrichtung angeordnet.
  • Vorteilhafterweise ist jede Sekundärkontakteinrichtung benachbart zu der entsprechenden Sekundäranordnungseinrichtung oder dem entsprechenden Satz von Sekundäranordnungseinrichtungen angeordnet.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist jede Sekundärkontakteinrichtung benachbart zu dem entsprechenden Satz Sekundäranordnungseinrichtungen angeordnet, so dass ungeachtet dessen, welche sekundäre Anordnungseinrichtung zum Anordnen der entsprechenden seitlichen Elektrode ausgewählt ist, die seitliche Elektrode elektrisch leitend mit der Sekundärkontakteinrichtung verbunden ist.
  • Vorteilhafterweise ist jede Haupt- und Sekundäranordnungseinrichtung durch eine optisch wahrnehmbare Anordnungseinrichtung gebildet. Vorzugsweise ist jede Haupt- und Sekundäranordnungseinrichtung durch eine entsprechende Anordnungsmarkierung auf der Einrichtung zum Anlegen gebildet.
  • Idealerweise definiert jede Anordnungsmarkierung eine Kontur eines Teils des Umfangs der entsprechenden, der Anordnungseinrichtung entsprechenden Elektrode.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist jede Anordnungseinrichtung ausgelegt, um eine Patchelektrode anzuordnen.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst das Gerät wenigstens drei Elektroden. Vorzugsweise ist jede Elektrode eine Patchelektrode.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist jede seitliche Elektrode so bemessen, dass sie zumindest einen Abschnitt der entsprechenden unteren Thoraxnerven und der entsprechenden ersten und zweiten lumbalen Nerven bedeckt.
  • Bei einer anderen Ausführungsform ist jede zentrale Elektrode so bemessen, dass sie im Wesentlichen über dem Muskel Rectus abdominis verläuft.
  • Vorteilhafterweise definiert jede Elektrode eine Kontaktfläche, über die die Elektroden einen direkten elektrischen Kontakt mit der Person herstellt, wobei die Kontaktfläche jeder seitlichen Elektrode derart ist, dass sie die Kontaktfläche der oder beider zentralen Elektroden übertrifft. Vorteilhafterweise übertrifft die Kontaktfläche jeder seitlichen Elektrode ein Drittel der Kontaktfläche der oder beide zentraler Elektroden nicht.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist jede seitliche Elektrode in Umfangsrichtung relativ zum Rumpf der Person im Bereich von 50 mm bis 150 mm breit und in vertikaler Richtung relativ zum Rumpf der Person im Bereich von 80 mm bis 120 mm lang.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist eine erste elektrisch leitende Beschichtung auf einer Seite jeder Elektrode vorgesehen, um die Elektrode mit der entsprechenden Kontakteinrichtung elektrisch zu verbinden. Vorteilhafterweise ist die erste Beschichtung eine Gel-Beschichtung, die eine elektrolytische Lösung enthält, um den elektrischen Kontakt zwischen der Elektrode und der entsprechenden Kontakteinrichtung zu verbessern.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist eine zweite elektrisch leitende Beschichtung auf der anderen Seite jeder Elektrode vorgesehen, um die Patchelektrode und den Rumpf der Person elektrisch zu verbinden. Vorteilhafterweise ist die zweite Beschichtung eine Gel-Beschichtung.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die zweite Beschichtung eine Haftbeschichtung.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist die erste Beschichtung eine Haftbeschichtung.
  • Vorteilhafterweise ist die Verbindungsstärke der ersten Beschichtung an der Einrichtung zum Anlegen größer als die Verbindungsstärke der zweiten Beschichtung am Rumpf, um eine Ab nahme der Einrichtung zum Anlegen und der darauf angeordneten Elektroden vom Rumpf der Person zu erleichtern.
  • Vorzugsweise sind die Elektroden mit den jeweiligen ersten und zweiten Haftbeschichtungen vorab beschichtet.
  • Idealerweise ist jede elektrische Verbindungseinrichtung innerhalb der Einrichtung zum Anlegen angeordnet.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die Aufnahmeeinrichtung eine lösbare Aufnahmeeinrichtung, um die Signalerzeugungseinrichtung lösbar aufzunehmen.
  • Vorteilhafterweise nimmt die Aufnahmeeinrichtung die Signalerzeugungseinrichtung mittels einer Schnappverbindung auf.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die Signalerzeugungseinrichtung zum Erzeugen des zumindest einen gepulsten Signals in der Aufnahmeeinrichtung vorgesehen.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist eine Einrichtung vorgesehen, um zumindest ein Paar Elektroden von den zumindest drei Elektroden selektiv auszuwählen, durch die das zumindest eine gepulste Signal an die Person angelegt wird.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird das zumindest eine gepulste Signal gleichzeitig an jedes ausgewählte Elektrodenpaar angelegt. Alternativ wird das zumindest eine gepulste Signal sequenziell an jedes ausgewählte Elektrodenpaar angelegt.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung umfasst eines der ausgewählten Paare Elektroden eine seitliche Elektrode und die zentrale Elektrode und ein anderes ausgewähltes Paar Elektroden umfasst die andere seitliche Elektrode und die zentrale Elektrode.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst eines der ausgewählten Paare Elektroden die beiden seitlichen Elektroden.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst eines der ausgewählten Paare Elektroden eine der seitlichen Elektroden und eine der ersten und zweiten zentralen Elektroden und ein anderes der ausgewählten Paare Elektroden umfasst die andere der seitlichen Elektroden und die andere der ersten und zweiten zentralen Elektroden.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst eines der ausgewählten Paare Elektroden die ersten und zweiten zentralen Elektroden, die wie eine einzige Elektrode wirken, und eine der seitlichen Elektroden und ein anderes der ausgewählten Paare Elektroden umfasst die ersten und zweiten zentralen Elektroden, die wie eine einzige Elektrode wirken, und die andere seitliche Elektrode.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst eines der ausgewählten Paare Elektroden die ersten und zweiten zentralen Elektroden.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung können die durch die Signalerzeugungseinrichtung erzeugten gepulsten Signale zum Anlegen an die jeweiligen Paare Elektroden die Gleichen oder verschieden sein.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung umfasst jedes gepulste Signal eine Mehrzahl Pulse in Intervallen im Bereich von 5 Millisekunden bis 1000 Millisekunden. Vorzugsweise umfasst jedes gepulste Signal eine Mehrzahl von Pulsen in Intervallen im Bereich von 20 Millisekunden bis 40 Millisekunden.
  • Vorteilhafterweise umfasst jedes gepulst Signal eine Mehrzahl Pulse in Intervallen von näherungsweise 30 Millisekunden +/– 20%. Vorzugsweise ist das Intervall zwischen Pulsen jedes gepulsten Signals einstellbar.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst jedes gepulste Signal Pulse einer Dauer im Bereich von 10 Mikrosekunden bis 200 000 Mikrosekunden. Vorteilhafterweise umfasst jedes gepulste Signal Pulse einer Dauer im Bereich von 50 Mikrosekunden bis 1000 Mikrosekunden.
  • Vorzugsweise umfasst jedes gepulste Signal Pulse einer Dauer im Bereich von 100 Mikrosekunden bis 500 Mikrosekunden. Idealerweise umfasst jedes gepulste Signal Pulse einer Dauer von näherungsweise 300 Millisekunden +/– 20%. Vorzugweise ist die Dauer jedes gepulsten Signals einstellbar.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst jedes gepulste Signal eine Mehrzahl Pulse einer Stärke im Bereich von 0 mA bis 100 mA. Vorzugsweise ist die Stärke jedes Pulses jedes gepulsten Signals einstellbar.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung umfasst die Einrichtung zum Anlegen einen Gürtel.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist eine Sicherungseinrichtung auf dem Gürtel vorgesehen, um den Gürtel um den Rumpf der Person zu sichern.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist eine Hauptbefestigungseinrichtung vorgesehen, die jeder Hauptanordnungseinrichtung entspricht, um eine entsprechende zentrale Elektrode benachbart zu den entsprechenden Hauptanordnungseinrichtungen an der Einrichtung zum Anlegen zu befestigen.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind zwei Sekundärbefestigungen in der Einrichtung zum Anlegen vorgesehen, um die jeweiligen seitlichen Elektroden benachbart zu den entsprechenden ausgewählten Sekundäranordnungseinrichtungen an der Einrichtung zum Anlegen zu befestigen.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung umfasst jede Befestigung eine Steckbefestigung.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung umfasst jede Steckbefestigung einen Aufnahmeteil und einen Steckerteil, wobei der Aufnahmeteil an der Einrichtung zum Anlegen gesichert ist.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist jede Steckbefestigung elektrisch leitend, so dass der Aufnahmeteil der Steckbefestigungen die entsprechende Kontakteinrichtung bildet.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung greifen die Stecker- und Aufnahmeteile der Steckbefestigung an einander elektrisch leitend an.
  • Vorzugsweise besteht eine frei liegende Fläche jedes Aufnahmeteils jeder Steckbefestigung aus einem elektrisch isolierendenden Material.
  • Vorteilhafterweise ist die freiliegende Fläche jedes Aufnahmeteils jeder Steckbefestigung mit einer elektrisch isolierenden Beschichtung beschichtet.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung besteht die freiliegende Außenfläche des Aufnahmeteils der Steckbefestigung, die an den Steckerteil der Steckbefestigung angrenzt, aus elektrisch isolierendem Material.
  • Die Vorteile der Erfindung sind zahlreich. Ein bedeutsamer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass sie eine relativ genaue Anordnung und Ausrichtung der Elektroden an der Person ermöglicht. Ein speziell bedeutsamer Vorteil der Erfindung resultiert aus dem Umstand, dass das erfindungsgemäße Gerät eine relativ genaue Anordnung der Elektroden an der Person zulässt und weil aufgrund dessen festgestellt wurde, dass das erfindungsgemäße Gerät mit lediglich drei Elektroden für eine adäquate Stimulation der Bauchmuskeln und insbesondere des Muskels Rectus abdominis und der transversal und schräg verlaufenden Muskeln sorgt, um die Muskeln zu formen. Es wurde überraschenderweise festgestellt, dass, indem die zentrale Elektrode dem Nabel benachbart und die jeweiligen seitlichen Elektroden in Richtung zu den entsprechenden mittleren Axillarlinien zu den jeweiligen linken und rechten Seiten der zentralen Elektrode angeordnet werden, eine gute Stimulation der Bauchmuskeln erreicht wird. Es wurde jedoch festgestellt, dass die Stimulation besser ist, je näher die seitlichen Elektroden zu den entsprechenden linken und rechten mittleren Axillarlinien angeordnet sind. Tatsächlich wurde festgestellt, dass eine optimale Stimulation erreicht wird, indem die jeweiligen seitlichen Elektroden an entsprechenden Linien angeordnet werden, die sich von dem Nabel zu dem Mittelpunkt der entsprechenden linken und rechten mittleren Axillarlinien zwischen dem Brustkorb und dem entsprechenden Darmbeinkamm erstrecken. Allgemein wurde festgestellt, dass die maximale Stimulation des Muskels Rectus abdominis und der transversal und der schräg verlaufenden Muskeln erreicht wird, wenn die seitlichen Elektroden an den entsprechenden mittleren Axillarlinie im Wesentlichen mittig zwischen dem Brustkorb und dem Darmbeinkamm angeordnet werden. Ein weiterer Vorteil der Erfindung wird erreicht, wenn erste und zweite zentrale Elektroden vorgesehen sind, eine oberhalb und die andere unterhalb des Nabels, wobei festgestellt wurde, dass eine noch größere Stimulation der Bauchmuskeln und insbesondere eine Stimulation des Muskels Rectus abdominis und der transversal und schräg verlaufenden Muskeln erreicht wird.
  • Indem die seitlichen Elektroden der mittleren Axillarlinie benachbart oder von der zentralen Elektrode in Richtung zu der mittleren Axillarlinie beabstandet, aber relativ nah zu der mittleren Axillarlinie vorgesehen sind, legen die seitlichen Elektroden das gepulste Signal oder Signale eher an Nervenstämme als an Nervenzweige an, die sich von Nervenstämmen ausbreiten. Dadurch, dass die Signale an die Nervenstämme angelegt sind, breiten sie sich ausgehend von den Nervenstämme durch die Nervenzweige aus und sind daher beim Stimulieren eines bedeutsam größeren Bereichs der Muskeln des Bauchs effektiv, als wenn die Elektroden oberhalb von Nervenzweigen angeordnet sind, wie es zuvor der Fall war. Indem die zentrale Elektrode über oder benachbart zu dem Nabel und die seitlichen Elektroden benachbart oder relativ nah zu der mittleren Axillarlinie angeordnet sind, ist zusätzlich der Abstand zwischen den zentralen und seitlichen Elektroden derart, dass bewirkt wird, dass das gepulste Signal oder Signale sich tiefer durch die Person unterhalb des Fettgewebes ausbreiten. Dies führt somit dazu, dass das gepulste Signal oder Signale auf die tieferliegenden Muskeln steuernden Nerven gerichtet sind, wodurch für eine wirksamere Stimulation der Muskeln gesorgt wird. Werden die Elektroden relativ nah zu einander angeordnet, wie es zuvor der Fall war, neigt dies dazu, zu verursachen, dass das gepulste Signal oder Signale relativ nahe der Oberfläche der Haut hindurch gehen, wobei sie daher eine geringe Auswirkung auf die tieferliegenden Muskeln steuernden Nerven haben. Tatsächlich besteht ein weiterer Vorteil, die Elektroden efrindungsgemäß von einander zu beabstanden, darin, dass die Wirkung subkutaner Ströme auf die Tast- und Schmerznerven minimiert wird, wodurch Unbehagen der Person minimiert wird. Indem die seitlichen Elektroden einer Größe vorgesehen sind, so dass sie sich über die unteren Thoraxnerven und die ersten, der mittleren Axillarlinie benachbarten lumbalen Nerven erstrecken, wird außerdem eine weitere Effizienz aufgrund des Umstandes erreicht, dass das gepulste Signal oder Signale an die Nervenstämme dieser Nerven angelegt werden. Ein weiterer Vorteil, die Elektroden erforderlicher Größe vorzusehen, besteht darin, dass die Stromdichte des gepulsten Signals oder Signale minimiert wird, die sich durch die Elektroden und dann durch die Person ausbreitet bzw. ausbreiten, was zusätzlich Unbehagen minimiert, das aus der Wirkung des subkutanen Stroms auf die Tast- und Schmerznerven resultiert. Tatsächlich kann, indem die Elektroden angemessener Größe bereitgestellt werden, ein höherer Strom über die Elektroden angelegt werden, falls ein solcher erwünscht sein sollte, mit minimalem Unbehagen für die Person.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass es nahezu unmöglich ist, die Elektroden an der Person nicht korrekt anzulegen oder falsch anzuwenden und fernerhin nahezu keine Gefahr besteht, dass die gepulsten Signale an den falschen Elektroden angelegt werden, da die Einrichtung zum Anlegen mit den Haupt- und Sekundäranschlusseinrichtungen vorverdrahtet ist.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung wird erreicht, wenn Maßnahmen ergriffen werden, um die Elektroden selektiv in Elektrodenpaaren auszuwählen, insofern als individuelle Muskeln von Muskelgruppen selektiv stimuliert werden können und zusätzlich, falls erwünscht, unterschiedliche gepulste Signale an unterschiedliche ausgewählte Elektrodenpaare angelegt werden können.
  • Die Erfindung wird aus der folgenden Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen derselben klarer verständlich, die lediglich beispielshalber unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen ausgeführt sind, in denen:
  • 1 eine Vorderaufsicht auf den Rumpf einer Person ist,
  • 2 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Geräts zum Stimulieren von Bauchmuskeln ist,
  • 3 eine rückseitige Ansicht des Geräts von 2 ist,
  • 4 eine perspektivische Explosionsansicht einer Einzelheit des Geräts von 2 ist,
  • 5 eine rückseitige Ansicht eines Teils des Geräts von 2 ist, die an dem Gerät angeordnete Elektrodenpatches veranschaulicht,
  • 6 eine rückseitige Schnittansicht eines anderen Teils des Geräts von 2 ist.
  • 7 und 8 perspektivische Ansichten jeweiliger Elektroden des Geräts von 2 sind,
  • 9 eine querverlaufende Querschnittsansicht der Elektrode von 7 auf der Linie IX-IX von 7 ist,
  • 10 eine Vorderansicht eines Rumpfs einer Person ist, die das Gerät von 2 in Verwendung veranschaulicht,
  • 11 eine Vorderansicht des Rumpfs der Person von 10 ist, die die korrekte Positionierung der Elektroden des Geräts von 2 veranschaulicht,
  • 12 eine seitliche Ansicht des Rumpfs der Person von 10 ist, die ebenfalls die korrekte Positionierung der Elektroden des Geräts von 2 veranschaulicht,
  • 13 eine Blockdarstellung eines Schaltkreises des Geräts von 2 ist,
  • 14 eine grafische Wiedergabe gepulster Signale ist, die von dem Gerät von 2 erzeugt werden,
  • 15 eine Blockdarstellung einer alternativen Schaltkreisanordnung des Geräts von 2 ist,
  • 16 eine grafische Wiedergabe gepulster Signale ist, die von dem Gerät von 2 bei der Bauform von 15 erzeugt werden,
  • 17 eine Blockdarstellung einer alternativen Schaltkreisanordnung des Geräts von 2 ist,
  • 18 eine grafische Wiedergabe gepulster Signale ist, die von dem Gerät von 2 bei der Bauform von 17 erzeugt werden,
  • 19 eine rückseitige Ansicht eines Geräts gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung zum Stimulieren von Bauchmuskeln ist,
  • 20 eine Vorderansicht eines Rumpfs einer Person ist, die das Gerät von 19 in Verwendung veranschaulicht,
  • 21 eine Vorderansicht des Rumpfs der Person von 20 ist, die eine korrekte Positionierung von Elektroden des Geräts von 19 veranschaulicht,
  • 22 bis 24 Blockdarstellungen alternativer Bauformen des Schaltkreises des Geräts von 19 sind,
  • 25 eine schematische Darstellung subkutaner Stromwege ist, die bei Verwendung des Geräts von 19 in der Person auftreten können,
  • 26 eine Blockdarstellung einer Schaltkreisbauform des Geräts von 19 ist,
  • 27 eine Blockdarstellung einer alternativen Schaltkreisbauform des Geräts von 19 ist,
  • 28 eine rückseitige Ansicht eines Geräts gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung zum Stimulieren von Bauchmuskeln ist,
  • 29 eine querverlaufende Explosionsquerschnittsansicht eines Details des Geräts von 28 ist und
  • 30 eine perspektivische Ansicht eines Teils einer Einzelheit des Geräts von 28 ist.
  • Bezugnehmend auf die Figuren und anfänglich auf 1 bis 18 ist ein elektrotherapeutisches, erfindungsgemäßes Gerät veranschaulicht, das im Ganzen durch das Bezugszeichen 1 bezeichnet ist, um Bauchmuskeln einer Person und insbesondere den Muskel Rectus abdo minis und die transversal und schräg verlaufenden Muskeln des Bauchs der Person zum Formen der Muskeln zu stimulieren. Bevor das Gerät 1 beschrieben wird, werden zuerst unter Bezugnahme auf 1 die Lage der Muskeln in der Bauchdecke der Person beschrieben.
  • Insbesondere bezugnehmend auf 1 ist der Rumpf 3 einer Person veranschaulicht. Der Bauch 5 der Person ist zwischen dem Brustkorb 6 und dem Becken 7 und zwischen linken und rechten Darmbeinkämmen 8 bzw. 9 an den jeweiligen linken und rechten Seiten 10 bzw. 11 der Person angeordnet. Der Nabel 12 ist zentral im Bauch 5 angeordnet. Die linken und rechten mittleren Axillarlinien 13 und 14 erstrecken sich zwischen den linken und rechten Darmbeinkämmen und dem Brustkorb 6 der linken und rechten Seiten 10 und 11 des Rumpfs 3. Die Muskeln Rectus abdominis, die durch das Bezugszeichen 15 angegeben sind, erstrecken sich im Wesentlichen in Längsrichtung ausgehend von einer Stelle unterhalb des Brustkorbs 6 zu einer Stelle oberhalb des Beckens, während die transversal verlaufenden Muskeln, die durch das Bezugszeichen 16 angegeben sind, sich transversal über den Bauch zwischen den linken und rechten Seiten 10 und 11 desselben erstrecken, während die schräg verlaufenden, durch das Bezugszeichen 17 angegebenen Muskeln sich schräg zwischen den jeweiligen Stellen unterhalb des Brustkorbs 6 zu einer Seite desselben und einer dem Becken 7 benachbarten, zentralen Stelle erstrecken.
  • Um diese drei Muskeln, nämlich die Muskeln Rectus abdominis 15, die transversal verlaufenden Muskeln 16 und die schräg verlaufenden Muskeln 17, zu stimulieren, werden bei bekannten elektrotherapeutischen Geräten und Verfahren gepulste Signale an den Bauch der Person über vier Elektrodenpaare 20a und 20b, 21a und 21b, 22a und 22b, 23a und 23b angelegt, die wie in 1 veranschaulicht angeordnet sind. Die Elektrodenpaare 20a und 20b und 21a und 21b stimulieren die Muskeln Rectus abdominis 15, während die Elektrodenpaare 22 und 23a und b die transversal verlaufenden Muskeln und die schräg verlaufenden Muskeln zum Formen derselben stimulieren.
  • Bezugnehmend insbesondere auf 2 bis 12 umfasst das Gerät 1 eine Einrichtung zum Anlegen, nämlich einen Gürtel 25, um den Rumpf 3 der Person zu umfassen, um drei Elektroden anzuordnen und zu halten, die bei dieser Ausführungsform der Erfindung Patchelektroden sind, nämlich eine zentrale Elektrode 26 und ein Paar von dem Bauch 5 benachbarten seitlichen Elektroden 27, um ein oder mehrere gepulste Signale anzulegen, die von einer Signalerzeugungseinrichtung erzeugt werden, nämlich einem Signalgenerator 28, der, wie unten beschrieben, lösbar in dem Gürtel 25 angeordnet ist. Eine Hauptanordnungseinrichtung und zwei Sätze Sekundäranordnungseinrichtungen, die jeweils durch Haupt- und Sekundäranordnungsmarkierungen 29 bzw. 30 bereitgestellt sind, sind an einer Innenseite 34 des Gürtels 25 vorgesehen, um die zentrale Elektrode 26 bzw. die seitliche Elektroden 27 an dem Gürtel 25 anzuordnen.
  • Die Hauptanordnungsmarkierungen 29 definieren zwei gegenüberliegende periphere Seiten der zentralen Elektrode 26, um einen Hauptanordnungsbereich 31 zur Aufnahme und Anordnung der zentralen Elektrode 26 zu definieren, um die zentrale Elektrode 26 an dem Gürtel 25 exakt anzuordnen, damit sie bei Verwendung mittig über dem Nabel 12 liegt. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung definiert jeder Satz Sekundäranordnungsmarkierungen 30a, 30b und 30c drei jeweilige Sekundäranordnungsbereiche 32a, 32b und 32c, in denen die jeweiligen seitlichen Elektroden 27 selektiv an dem Gürtel 25 angebracht werden können, so dass die seitlichen Elektroden bei Verwendung vorzugsweise mittig über der entsprechenden der linken und rechten mittleren Axillarlinien 13 und 14 der Person und an einem Mittelpunkt liegen, der sich im Wesentlichen mittig zwischen dem Brustkorb 6 und dem entsprechenden der linken und rechten Darmbeinkämme 8 und 9 befindet. Obwohl es in der Praxis zwar wünschenswert ist, dass die seitlichen Elektroden 27 auf den entsprechenden mittleren Axiallinien liegen sollten, wurde festgestellt, dass im Allgemeinen eine adäquate Stimulation der Muskeln erreicht wird, wenn die seitlichen Elektroden 27 so an dem Gürtel 25 angeordnet sind, dass sie auf jeweiligen Linien liegen, die sich von dem Nabel zu dem Mittelpunkt der entsprechenden mittleren Axillarlinien und in Richtung zu den mittleren Axillarlinien erstrecken. Bei diese Ausführungsform der Erfindung definieren die Sekundäranordnungsmarkierungen 30a, 30b und 30c einen Außenumfang 33 eines Endes der entsprechenden seitlichen Elektrode 27, um die drei Sekundäranordnungsbereiche 32a, 32b und 32c anzugeben, an denen die seitlichen Elektroden 27 an dem Gürtel 25 zur Anpassung an Rümpfe unterschiedlichen Körperumfangs um die Taille angeordnet werden können.
  • Der Hauptanordnungsbereich 31 und die Sekundäranordnungsbereiche 32a, 32b und 32c sind so an dem Gürtel 25 angeordnet, dass, wenn die zentrale Elektrode 26 in dem Hauptanordnungsbereich 31 angeordnet ist und die seitlichen Elektroden 27 in dem geeigneten der Sekundäranordnungsbereiche 32a, 32b oder 32c angeordnet sind und wenn der Gürtel 25 um den Rumpf 3 gesichert ist, wobei die zentrale Elektrode 26 mittig über dem Nabel 12 angeordnet ist, die jeweiligen seitlichen Elektroden 27 über den linken und rechten mittleren Axillarlinien 13 bzw. 14 zwischen dem Brustkorb 6 und den linken und rechten Darmbeinkämmen 8 und 9 oder relativ nahe zu den mittleren Axillarlinien angeordnet sind.
  • Eine Sicherungseinrichtung, bei dieser Ausführungsform der Erfindung durch Haken und Ösen des Typs bereitgestellt, die typischerweise unter der Handelsmarke VELCRO vertrieben wird, ist an den jeweiligen Enden 35 und 36 des Gürtels 25 vorgesehen, wobei ein Band von Haken 38 der Haken und Ösen an der Innenseite 34 am Ende 35 vorgesehen ist, während Bänder von Ösen 39 der Haken und Ösen an der Außenseite 40 am Ende 36 des Gürtels 25 vorgesehen sind. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung sind vier Bänder von Ösen 39 in von einander beabstandeten Abständen vorgesehen, um das Sichern des Gürtels 25 an Rümpfe 3 unterschiedlichen Körperumfangs um die Taille zu erleichtern.
  • Eine elektrisch leitende Hauptkontakteinrichtung, nämlich ein elektrisch leitender Hauptkontakt 45, ist zentral in dem Hauptanordnungsbereich 31 an dem Gürtel 25 angeordnet, um ein oder mehrere gepulste, von dem Signalgenerator 28 erzeugte Signale an die Hauptelektrode 26 anzulegen. Ein Paar Sekundärkontakteinrichtungen, die durch elektrisch leitende Sekundärkontakte 46 breitgestellt sind, sind in den entsprechenden Sätzen von Sekundäranordnungsbereichen 32 angeordnet, um von dem Signalgenerator 28 erzeugte Signale an die jeweiligen seitlichen Elektroden 27 anzulegen. Jeder Sekundärkontakt 46 ist in den Sätzen von Sekundäranordnungsbereichen 32 so angeordnet, dass sich ungeachtet dessen, welcher der Sekundäranordnungsbereiche 32 zur Aufnahme der seitlichen Elektrode 27 ausgewählt ist, die seitliche Elektrode 27 immer in Kontakt mit dem entsprechenden Sekundärkontakt 46 befindet.
  • Eine Referenzeinrichtung zum Anordnen des Gürtels 25 relativ zu einer anatomischen Referenz, nämlich der Nabel, ist bei dieser Ausführungsform der Erfindung durch den Hauptanordnungsbereich 31 und wiederum durch die zentrale Elektrode 26 zum Anordnen des Gürtels 25 am Rumpf 3 bereitgestellt. Die zentrale Elektrode 26 ist, wenn sie zentral in dem Hauptanordnungsbereich 31 angeordnet ist, in einer Position vorgesehen, so dass, wenn der Gürtel 25 mit der mittig auf dem Nabel 12 angeordneten zentralen Elektrode 26 am Rumpf 3 gesichert ist, der Gürtel 25 in Umfangsrichtung und vertikal mittig an dem Rumpf 3 angeordnet ist. Wenn der Gürtel 25 fest um den Rumpf 3 gesichert ist, sind die seitlichen Elektroden 27 daher relativ genau über oder nahe zu den mittleren Axillarlinien 13 und 14 mittig zwischen dem Brustkorb 6 und den jeweiligen linken und rechten Darmbeinkämmen 8 und 9 angeordnet.
  • Damit der Gürtel 25 und dann wiederum die zentralen und seitlichen Elektroden 26 und 27 fest an der Person gesichert sind und ferner auch zur Anpassung an variierende Körperumfänge des Rumpfs 3, besteht der Gürtel 25 aus einem elastischen dehnbaren Material, um das Strecken des Gürtels 25 zwischen den jeweiligen Enden 35 und 36 zu erleichtern. Um eine Anpassung an Rümpfe 3 unterschiedlichen Körperumfangs weiter zu erleichtern sind jedoch Abschnitte 47 zwischen unterbrochenen Linien 48, siehe 3 des Gürtels 25 an jeweiligen gegenüberliegenden Seiten des Hauptanordnungsbereichs 29 und zwischen den am nächsten liegenden Sekundäranordnungsbereichen 32a elastischer als der Rest des Gürtels 25, um für eine zusätzliche Streckbarkeit des Gürtels 25 in den elastischen Abschnitten 47 zu sorgen. Dies erleichtert zusätzlich ein Ausrichten der seitlichen Elektroden 27 mit den jeweiligen linken und rechen mittleren Axillarlinien 13 und 14.
  • Der Gürtel 25 umfasst ein Paar Außenschichten 49 aus streckbarem Textilmaterial und eine Innenschicht 50 aus streckbarem Schaummaterial, die durch einen einfassenden Besatz 51 mit einander verbunden sind, der sich an jeweiligen gegenüberliegenden Seiten des Gürtels 25 erstreckt und mit den Außenschichten 49 und der Innenschicht 50 vernäht ist. Der Besatz 51 besteht ebenfalls aus einem streckbaren Material und das Vernähen des Besatzes 51 mit den Außen- und Innenschichten 49 bzw. 50 ist ausgeführt, um für eine größere Streckbarkeit der elastischen Abschnitte 47 als im Übrigen des Gürtels 25 zu sorgen.
  • Eine Aufnahmeeinrichtung, die bei dieser Ausführungsform der Erfindung durch einen Aufnahmehalter 54 aus Kunststoffmaterial bereitgestellt ist, ist an der Außenseite 40 des Gürtels 25 befestigt, um den Signalgenerator 28 lösbar an dem Gürtel 25 zu sichern. Führungsschienen 55 in dem Aufnahmehalter 54 greifen an entsprechenden Führungsnuten 56 an dem Signalgenerator 28 mit einer Schnappverbindung an, um den Signalgenerator 28 lösbar und sicher in dem Aufnahmehalter 54 zu halten. Ein Klinkenstecker 57 mit drei Kontakten, der in dem Aufnahmehalter 54 angeordnet ist, greift an einer entsprechenden Klinkenbuchse 58 mit drei Kontakten in dem Signalgenerator 28 an, um den Signalgenerator 28 mit den zentralen und seitlichen Elektroden 26 und 27 zu verbinden.
  • Haupt- und Sekundärverbindungseinrichtungen, nämlich Haupt- und Sekundärkabel 59 bzw. 60, die sich ausgehend von dem Klinkenstecker 67 erstrecken, sind jeweils mit dem Hauptkontakt 45 und den Sekundärkontakten 46 verbunden. Die Haupt- und Sekundärkabel 59 und 60 sind zwischen den Außenschichten 49 des Gürtels 25 angeordnet und die Sekundärkabel 60 sind in Zick-Zack-Form vorgesehen, um eine Dehnung der elastischen Abschnitte 47 des Gürtels 25 zu erleichtern. Steuerknöpfe 62 sind an dem Signalgenerator 28 vorgesehen, um entsprechende Steuerschalter in dem Signalgenerator 28 zur Steuerung der Signale zu betätigen, die, wie unten beschrieben, von dem Signalgenerator 28 erzeugt werden.
  • Sich nun den zentralen und seitlichen Elektroden 26 und 27 zuwendend und insbesondere Bezug nehmend auf 7 bis 9 sind die Elektroden 26 und 27 aus einer elektrisch leitenden Folie 60 hergestellt. Eine erste elektrisch leitende Einrichtung, die eine erste elektrisch leitende Haftgelbeschichtung 67 umfasst, ist an einer Seite 66 der Folie 65 vorgesehen, um die jeweiligen zentralen und seitlichen Elektroden 26 und 27 an dem Gürtel 25 zu befestigen und für einen elektrischen Durchgang zwischen der Folie 65 der Elektroden 26 und 27 und den entsprechenden Haupt- oder Sekundärkontakten 45 bzw. 46 zu sorgen. Eine zweite elektrisch leitende Einrichtung, nämlich eine zweite elektrisch leitende Haftgelbeschichtung 68, ist an der anderen Seite 69 der Folie 65 vorgesehen; um die Elektroden 26 und 27 an der Haut der Person haftend zu befestigen und für einen guten elektrischen Durchgang zwischen den jeweiligen Elektroden 26 und 27 und der Haut der Person zu sorgen. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung weist die erste Haftbeschichtung 67 einen Elektrolyten auf, um den elektrischen Durchgang zwischen der Folie 65 der Elektroden 26 und 27 und den entsprechenden Haupt- und Sekundärkontakten 45 und 46 weiter zu verbessern. Zusätzlich ist die Haftstärke der ersten Haftbeschichtung 67 an dem Gürtel 25 größer als die Haftwirkung der zweiten Haftbeschichtung 66 an der Haut der Person, um ein Entfernen des Gürtels 25 und der Elektroden 26 und 27 von der Person zu erleichtern, ohne dabei ein Ablösen der Elektroden 26 und 27 von dem Gürtel 25 zu verursachen.
  • Bei dieser Ausführungsform der Erfindung hat die zentrale Elektrode 26 Abmessungen von 100 mm +/– 20% in der Breite in Umfangsrichtung um den Rumpf 3 und 100 mm +/– 50% in der Höhe in vertikaler Richtung. Die seitlichen Elektroden 27 sind jeweils 75 mm +/– 20 % hoch × 100 mm +/– 20% breit. Die zentralen und seitlichen Elektroden 26 und 27 dieser Abmessungen haben sich als ausreichend groß herausgestellt, so dass die zentrale Elektrode 26, wenn sie sich, mittig über dem Nabel angebracht, über einen wesentlichen Teil des (Muskel) Rectus abdominis erstreckt, und die seitlichen Elektroden 27, wenn sie mittig auf den mittleren Axillarlinien 13 und 14 oder relativ nahe dazu angeordnet sind, einen ausreichenden Bereich der unteren Thoraxnerven und der ersten und zweiten lumbalen Nerven abdecken, um für eine Stimulation der Muskeln Rectus abdominis und der transversal und schräg verlaufenden Muskeln zu sorgen.
  • Die zentralen und seitlichen Elektroden 26 und 27 sind mit Löseschichten (nicht gezeigt) an jeweiligen gegenüberliegenden Seiten derselben ausgestattet, um die jeweiligen ersten und zweiten Haftbeschichtungen 67 und 68 zu schützen.
  • Bezugnehmend auf 13 bis 18 werden nun verschiedene gepulste Signale, die von dem Signalgenerator 28 erzeugt werden können, und verschiedene Verbindungen der zentralen und seitlichen Elektroden 26 und 27 mit dem Pulsgenerator 28 beschrieben. Anfänglich bezugnehmend auf 13 und 14 sind bei dieser Verbindungsauslegung die jeweiligen linken und rechten seitlichen Elektroden 27a und 27b, die auch mit den Bezugsbuchstaben L bzw. R bezeichnet sind, unabhängig mit dem Pulsgenerator 28 verbunden und legen unabhängig jeweilige gepulste Signale I1 und I2 an die Person an, die von dem Pulsgenerator 28 erzeugt werden. Die zentrale Elektrode 26, die mit dem Bezugsbuchstaben U bezeichnet ist, wirkt als gemeinsame Rückleitungselektrode, um die Summe I3 der gepulsten Signale I1 + I2 zu dem Signalgenerator 28 zurückzuführen, wobei I3 = I1 + I2 ist. Dementsprechend sind bei dieser Auslegung die Elektroden 26 und 27 in Paaren ausgewählt, wobei ein Paar durch die zentrale Elektrode 26 und eine der seitlichen Elektroden 27 gebildet wird und das andere Paar durch die zentrale Elektrode 26 und die andere der seitlichen Elektroden 27 gebildet wird. Die Elektrodenpaare sind, mit anderen Worten, die Paare R-U und L-U.
  • Bei dieser Ausführungsform der Erfindung kann die Dauer der Pulse jedes gepulsten Signals, das an die jeweiligen Paare Elektroden angelegt wird, unabhängig zwischen 50 Mikrosekunden und 1000 Mikrosekunden variiert werden. Der Zeitabstand zwischen Pulsen der gepulsten Signale kann auch unabhängig zwischen 5 Millisekunden und 1000 Millisekunden variiert werden. Die Größe M der Pulse jedes gepulsten Signals I1 und I2 ist unabhängig durch den Signalgenerator variabel und kann von 0 mA bis 100 mA reichen. Die Pulse der jeweiligen gepulsten Signale I1 und I2 befinden sich in Phase und folglich ist der Puls, der über die zentrale Elektrode 26 zu dem Signalgenerator 28 zurückgeführt wird, die Summe der ausgehenden Pulse I1 und I2.
  • Zwei der Steuerknöpfe 62 an dem Signalgenerator 28 sorgen für eine manuelle unabhängige Variation der Größe M der Pulse der jeweiligen gepulsten Signale I1 und I2 und weitere der Knöpfe 62 an dem Signalgenerator 28 sorgen für ein Ausbalancieren der Größe der Pulse der jeweiligen gepulsten Signale. Zwei weitere Knöpfe 62 an dem Signalgenerator 28 sorgen für eine Variation des Zeitabstands zwischen Pulsen der gepulsten Signale. Die Dauer der Pulse jedes gepulsten Signals wird durch andere zwei der Knöpfe 62 an dem Signalgenerator 28 variiert. Die Steuerung der Größe, des Intervalls zwischen den Pulsen und die Dauer der Pulse durch den Signalgenerator 28 wird nicht weiter beschrieben, da die Erzeugung und Steuerung derartiger gepulster Signale Fachleuten auf dem Gebiet gut bekannt ist.
  • 15 und 16 veranschaulichen eine alternative Auslegung der Verbindung der zentralen und seitlichen Elektroden 26 und 27 mit dem Signalgenerator 28. Bei dieser Auslegung sind die Elektroden 26 und 27 in zu denen unter Bezugnahme auf 13 und 14 beschriebenen vergleichbaren Paaren ausgewählt, nämlich den Paaren R-U und L-U. Jedoch wird lediglich ein gepulstes Signal I3 von dem Signalgenerator 28 erzeugt und an die zwei seitlichen Elektroden 27a und 27b angelegt und über die zentrale Elektrode 26 zurückgeführt, die als gemeinsame Rückleitung dient. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung kann der jeweilige Anteil I1 und I2 der gepulsten Signale, die durch die seitlichen Elektroden 27a und 27b fließen, in Abhängigkeit vom Widerstand durch die Person zwischen den jeweiligen seitlichen Elektroden 27 und der zentralen Elektrode 26 und dem Widerstand zwischen den jeweiligen seitlichen Elektroden 27 und der Haut der Person gleich oder unterschiedlich sein. Die Größe der Pulse wird durch einen der Knöpfe 62 am Signalgenerator 28 variiert.
  • Bezugnehmend auf 17 und 18 sind eine weitere alternative Auslegung der Verbindung der zentralen und seitlichen Elektroden 26 und 27 mit dem Signalgenerator 28 und alternative, von dem Signalgenerator 28 erzeugte gepulste Signale veranschaulicht. Bei dieser Auslegung sind die Elektroden 26 und 27 in denjenigen unter Bezugnahme auf 13 und 14 beschriebenen vergleichbaren Paaren ausgewählt, nämlich den Paaren R-U und L-U. Der Signalgenerator 28 erzeugt zwei gepulste Signale I1 und I2, die jeweils an die seitlichen Elektroden 27a und 27b angelegt und über die zentrale Elektrode 26 zurückgeführt werden, die als gemeinsame Rückleitung dient. Die Pulse der gepulsten Signale I1 und I2 sind in diesem Fall um 180° zu einander phasenversetzt, der Zeitabstand zwischen den Pulsen der jeweiligen gepulsten Signale ist jedoch gleich. Die Größe und Dauer der Pulse der jeweiligen gepulsten Signale ist unabhängig variabel und, wie in 18 zu sehen, sind die Pulse des gepulsten Signals I, von größerer Stärke aber kürzerer Dauer als die Pulse des gepulsten Signals I2.
  • In Verwendung ist die zentrale Elektrode 26 mittig in dem Hauptanordnungsbereich 31 befestigt, wobei der Gürtel 25 flach ausgebreitet ist und die Innenseite 34 nach oben weist. Der geeignete Sekundäranordnungsbereich 32a, 32b oder 32c wird abhängig vom Körperumfang des Rumpfs 3 der Person ausgewählt und die jeweiligen seitlichen Elektroden 27 werden an der Innenseite 34 des Gürtels 25 gesichert, wobei der Umfangsrand 33 der seitlichen Elektroden 27 zu den geeigneten Sekundäranordnungsmarkierungen 30a, 30b oder 30c ausgerichtet ist. Verbliebene Löseschichten werden dann von den zentralen und seitlichen Elektroden 26 und 27 entfernt und der Gürtel 25 wird an den Rumpf 3 der Person gereicht, wobei die zentrale Elektrode 26 mittig mit dem Nabel 12 ausgerichtet ist. Der Gürtel 25 wird dann um den Rumpf 3 der Person gestreckt, bis die seitlichen Elektroden 27 mittig mit den jeweiligen linken und rechten mittleren Axillarlinien mittig zwischen dem Brustkorb 6 und dem jeweiligen linken und rechten Darmbeinkämmen oder relativ nahe dazu ausgerichtet sind. Der Gürtel 25 wird dann mittels des Bandes von Haken 38 an der Person gesichert, die an dem geeigneten Band 39 von Ösen angreifen. 11 und 12 veranschaulichen die bevorzugten Stellen der zentralen Elektrode 26 und der seitlichen Elektroden 27 am Rumpf 3, wenn der Gürtel 25 fest an dem Rumpf 3 gesichert ist.
  • Der Signalgenerator 28 wird dann aktiviert und das gewünschte gepulste Signal oder Signale werden ausgewählt. Wenn der Signalgenerator 28 betrieben wird, um zwei unabhängige gepulste Signale bereitrustellen, können je nachdem die Größe und/oder Dauer der Pulse der jeweiligen gepulsten Signale auf den gewünschten Pegel eingestellt werden und der zeitliche Abstand zwischen den Pulsen kann in bestimmten Fällen eingestellt werden. Die gepulsten Signale können auch wie gewünscht ausbalanciert werden.
  • Es wurde überraschenderweise festgestellt, dass, indem die zentrale Elektrode 26 mittig über dem Nabel angeordnet wird, so dass sich die zentrale Elektrode 26 um den Nabel 12 erstreckt, und indem die seitlichen Elektroden 27 mit den mittleren Axillarlinien mittig zwischen dem Brustkorb 6 und den entsprechenden linken und rechten Darmbeinkämmen oder zwischen dem Nabel und den mittleren Axillarlinien in Richtung zu. der mittleren Axillarlinie ausgerichtet vorgesehen sind, lediglich drei Elektroden benötigt werden, um für eine adäquate Stimulation des Muskels Rectus abdominis und der transversal und schräg verlaufenden Muskeln zum Formen der Muskeln zu sorgen.
  • Bezugnehmend auf 19 bis 27 ist ein Gerät gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung zur Stimulation der Bauchmuskeln zum Formen derselben veranschaulicht, das im Ganzen durch das Bezugszeichen 75 angegeben ist. Das Gerät 75 ist im Wesentlichen mit dem Gerät 1 vergleichbar und vergleichbare Komponenten sind durch die gleichen Bezugszeichen angegeben. Der Hauptunterschied zwischen dem Gerät 75 und dem Gerät 1 besteht darin, dass, anstatt einen einzelnen Hauptanordnungsbereich vorzusehen, ein Paar Hauptanordnungsbereiche, nämlich ein erster Hauptanordnungsbereich 76 und ein zweiter Hauptanordnungsbereich 77, vorgesehen sind, um jeweilige erste und zweite zentrale Elektroden 78 bzw. 79 jeweils an dem Gürtel 25 zur jeweiligen Anordnung oberhalb und unterhalb des Nabels 12 anzuordnen. Mit Ausnahme des Signalgenerators 28 ist das Gerät ansonsten mit dem Gerät 1 vergleichbar. Die ersten und zweiten Hauptanordnungsbereiche 76 und 77 und dann wieder die ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 dienen als Referenzeinrichtung zum Anordnen des Gürtels 25 an dem Rumpf 3. Der Gürtel 25 wird an dem Rumpf 3 angeordnet, wobei der Nabel 12 mittig zwischen den jeweiligen ersten und zweiten Hauptanordnungsbereichen 76 und 77 angeordnet ist, siehe 20 und 21.
  • Bezugnehmend auf 22 bis 27 sind alternative Verbindungsauslegungen zum Verbinden der Elektroden 78, 79 und 27 mit dem Signalgenerator 28 veranschaulicht, um die gepulsten Signale über die Elektroden 78, 79 und 27 an die Person anzulegen. Die linken und rechten seitlichen Elektroden 27a und 27b sind durch die Bezugsbuchstaben L bzw. R bezeichnet und die ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 sind durch die Bezugsbuchstaben U1 bzw. U2 bezeichnet. In 22 sind die ersten und zweiten Elektroden 78 und 79 und die seitlichen Elektroden 27 so verbunden, dass die seitlichen Elektroden 27 und die erste zentrale Elektrode 78 tatsächlich eine einzelne Elektrode bilden, während die zweite Elektrode 79 die andere Elektrode bildet, nämlich die Rückführungselektrode. Bei der Verbindungsauslegung von 23 sind die Elektroden 78, 79 und 27 so verbunden, dass die seitlichen Elektroden 27 mit einander verbunden sind und die ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 unabhängig mit dem Signalgenerator 28 verbunden sind. Auf diese Weise werden die Elektroden derart in Paaren gewählt, dass ein gewähltes Paar Elektroden durch die seitlichen Elektroden 27, die tatsächlich als eine Elektrode wirkt, und die zweite zentrale Elektrode 79 gebildet ist, die als Rückführelektrode wirken, und ein anderes ausgewähltes Paar Elektroden die erste zentrale Elektrode 78 und die zweite Elektrode 79 umfasst, die ebenfalls Rückführelektrode für dieses ausgewählte Paar Elektroden wirkt. Die Paare Elektroden sind mit anderen Worten die Paare (RL)-U2 und U1-U2. Eine erstes gepulstes Signal wird an das ausgewählte Elektrodenpaar angelegt, das die seitlichen Elektroden 27 und die zweite zentrale Elektrode 79 umfasst, und ein zweites gepulstes Signal wird an das ausgewählte Elektrodenpaar angelegt, das die ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 umfasst. Die ersten und zweiten gepulsten Signale können identisch oder unterschiedlich sein und unabhängig, wie unter Bezugnahme auf 13, 14, 17 und 18 diskutiert, variiert werden.
  • Bezugnehmend auf 24 ist eine weitere alternative Auslegung der Verbindung der ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 und der seitlichen Elektroden 27 mit dem Signalgenerator 28 veranschaulicht. Bei dieser Auslegung sind die Elektroden in folgenden Paaren gewählt. Ein ausgewähltes Paar umfasst die seitlichen Elektroden 27a und 27b, wodurch eine der seitlichen Elektroden, nämlich die linke seitliche Elektrode 27a, als Rückführelektrode wirkt, und das andere Elektrodenpaar ist von den ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 ausgewählt, wodurch die zweite zentrale Elektrode 79 als Rückführelektrode wirkt. Die Elektrodenpaare sind mit anderen Worten die Paare R-L und U1-U2. Bei dieser Verbindungsauslegung erzeugt der Signalgenerator zwei gepulste Signale unabhängig von einander, von denen eins über die seitlichen Elektroden an die Person angelegt wird, während das andere über die ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 an die Person angelegt wird. Die zwei gepulsten Signale können gleich oder unterschiedlich sein, um jedoch ein Signal zu vermeiden, das an die seitliche Elektrode 27b angelegt wird, wobei es über die zweite Elektrode 79 zurückgeführt wird, und in vergleichbarer Weise um ein Signal zu vermeiden, das an die erste zentrale Elektrode 78 angelegt über die seitliche Elektrode 27a zurückgeführt wird, werden die Signale im Multiplexverfahren zu den Elektroden übertragen und sind vorzugsweise um 180° phasenversetzt.
  • Bezugnehmend auf 25 ist eine schematische Darstellung verschiedener Elektrodenpaare veranschaulicht, die selektiv von den ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 und den seitlichen Elektroden 27 zu dem Signalgenerator 28 ausgewählt werden können. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung können die Elektroden selektiv, wie folgt, in Elektrodenpaare ausgewählt werden:
    R-U1 L-U2
    R-U2 R-L
    L-U1 U1-U2
  • Die subkutanen Ströme, die zwischen den jeweiligen ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 und den seitlichen Elektroden 27 durch die Person hindurchgeführt werden, sind in 25 veranschaulicht und als RU1, LU1, RU2, LU2, RL und U1U2 und auch durch die römischen Ziffern I bis VI bezeichnet. Die von dem Signalgenerator 28 erzeugten Signale können an die ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 und die seitlichen Elektroden 27 bei einem oder allen der sechs Elektrodenpaare angelegt werden und können nacheinander, gleichzeitig oder teilweise gleichzeitig und nacheinander an die Elektrodenpaare in irgendeiner Reihenfolge angelegt werden, um die Bauchmuskeln selektiv zu stimulieren. Die Signale können im Multiplexverfahren zu den ausgewählten Elektrodenpaaren übertragen werden und die an die jeweiligen Elektrodenpaare angelegten Signale können unterschiedlich sein, um für eine unterschiedliche Stimulation der verschiedenen Bauchmuskeln zu sorgen.
  • Bezugnehmend auf 26 ist eine Schaltkreisanordnung veranschaulicht, um über einige oder alle der unter Bezugnahme auf 25 aus den Elektroden 78, 79 und 27 ausgewählte Elektrodenpaare Signale an die Person anzulegen. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung ist der Signalgenerator 28 mit einem Paar Pulsgeneratoren ausgestattet, nämlich einem ersten Pulsgenerator 90 und einem zweiten Pulsgenerator 91, die jeweils gepulste Signale an die ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 und die seitlichen Elektroden 27 über eine Auswahleinrichtung anlegen, nämlich eine Matrix von Schalter S1 bis S16. Das gepulste Signal von dem ersten Pulsgenerator 90 wird an die Elektroden 78, 79 und 27 über die Schalter S1 bis S8 angelegt, während das gepulste Signal von dem zweiten Pulsgenerator 91 an die Elektroden 78, 79 und 27 über die Schalter S9 bis S16 angelegt wird. Ein Mikroprozessor (nicht gezeigt) in dem Signalgenerator 28 steuert selektiv die Schalter S1 bis S16, um die Elektrodenpaare auszuwählen und die jeweiligen gepulsten Signale von den ersten und zweiten Pulsgeneratoren 90 und 91 an die ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 und die seitlichen Elektroden 27 bei einigen oder allen der ausgewählten, unter Bezugnahme auf 25 beschriebenen Paare anzulegen. Die Schalter S1 bis S16 können Relais oder Halbleiterschalter sein und können in bestimmten Fällen manuell betätigte Schalter sein. Der Mikroprozessor (nicht gezeigt) steuert auch die ersten und zweiten Pulsgeneratoren 90 und 91, um die durch die jeweiligen Pulsgeneratoren zu erzeugenden Signale festzulegen, so dass die von den Pulsgeneratoren 90 und 91 ausgegebenen Signale variiert werden können, um unterschiedliche gepulste Signale an die unterschiedlichen ausgewählten Paare Elektroden anzulegen, um unterschiedliche Stimulationspegel für die verschiedenen Muskeln des Bauchs bereitrustellen. Daher sind die subkutanen Stromwege durch die Person auswählbar, indem die geeigneten Elektrodenpaare ausgewählt werden, wobei das über jeden Stromweg zu führende Signal ist ebenfalls auswählbar. Daher kann die Stromverteilung und die wirksame Pulsfrequenz an jeder Elektrode für das Gewebe optimiert werden, das stimuliert werden soll.
  • 27 veranschaulicht eine alternative Schaltkreisanordnung zum Anlegen von durch den Signalgenerator 28 erzeugten Signalen an die ersten und zweiten zentralen Elektroden 78 und 79 und die seitlichen Elektroden 27. Dieser Schaltkreis umfasst eine durch Schalter S1, S2 und S3 bereitgestellte Auswahleinrichtung, um die von dem Signalgenerator 28 erzeugten Signale an die Elektroden 78, 79 und 27 anzulegen. Die Schalter S1, S2 und S3 sorgen für die selektive Auswahl der Elektroden in den folgenden Elektrodenpaaren:
    R-U1 R-U2 L-U1 U1-U2
    L-U2
  • Ein Mikroprozessor (nicht gezeigt) in dem Signalgenerator 28 steuert die Schalter S1, S2 und S3 und die gepulsten Signale werden im Multiplexverfahren von einem Pulsgenerator 74 in dem Signalgenerator 28 über die Schalter S1, S2 und S3 unter Steuerung des Mikroprozessors (nicht gezeigt) übertragen. Die Schalter S1, S2 und S3 können Relais oder Halbleiterschalter sein. Wenn die Schalter S1 und S2 geschlossen sind und der Schalter S3 auf den Kontakt (a) geschlossen ist, sind die Stromwege I, II, III und IV freigegeben. Wenn der Schalter S3 auf den Kontakt (b) geschlossen ist, ist der Stromweg V freigegeben. Bei dieser Schaltkreisanordnung ist keine Maßnahme getroffen, um das Elektrodenpaar RL zur Bereitstellung des Stromwegs VI auszuwählen.
  • Es wurde festgestellt, dass, indem die ersten und zweiten zentralen Elektroden vorgesehen sind, wobei die erste zentrale Elektrode kurz oberhalb des Nabels angeordnet ist und die zweite zentrale Elektrode kurz unterhalb des Nabels angeordnet ist, die Stimulation der Muskeln Rectus abdominis bei bestimmten Umständen verbessert wird.
  • Bezugnehmend auf 28 bis 30 ist ein Gerät gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung zum Stimulieren von Bauchmuskeln einer Person veranschaulicht, das im Ganzen durch das Bezugszeichen 80 angegeben ist. Das Gerät 80 ist im Wesentlichen mit dem Gerät 1 vergleichbar und vergleichbare Komponenten sind durch die gleichen Bezugszeichen angegeben. Der Hauptunterschied zwischen dem Gerät 80 und dem Gerät 1 besteht darin, dass bei dieser Ausführungsform der Erfindung erste und zweite Befestigungseinrichtungen, die Haupt- und Sekundärsteckbefestigungen 81 und 82 umfassen, vorgesehen sind, um die jeweiligen Elektroden 26 und 27 an den Haupt- und Sekundäranordnungsbereichen 31 und 32 zu befestigen, Bei dieser Ausführungsform der Erfindung umfasst jede Steckbefestigung 81 und 82 einen Aufnahmeteil 83 und einen Steckerteil 84. Die Steckerteile 84 sind an den Elektroden 26 und 27 gesichert und befinden sich in elektrischer Verbindung mit diesen, während die Aufnahmeteile 83 an dem Gürtel gesichert sind und für einen elektrischen Durchgang zwischen den Elektroden 26 und 27 und dem Signalgenerator 28 über entsprechende Haupt- und Sekundärkabel 59 und 60 sorgen.
  • Bei dieser Ausführungsform der Erfindung ist einer der Aufnahmeteile 83 der Sekundärsteckbefestigungen 82 in jedem der drei Sekundäranordnungsbereiche 32a, 32b und 32c vorgesehen, um die Steckerteile 84 mit den entsprechenden seitlichen Elektroden 27 in dem gewünschten Sekundäranordnungsbereich 32 aufzunehmen. Die Aufnahme- und Steckerteile 83 und 84 der Steckbefestigungen 81 und 82 bestehen aus einem elektrisch leitenden Material, in diesem Fall chromplattierter Stahl. Eine elektrisch isolierende Beschichtung 85 ist auf einer Fläche 86 jedes Aufnahmeteils 83 aufgetragen, die freigelegt ist und die wahrscheinlich in Kontakt mit der Haut einer Person kommen würde, wenn sie nicht durch eine der seitlichen Elektroden 27 abgedeckt ist. Dies vermeidet somit jegliche Gefahr, dass ein Signal, das an dem Aufnahmeteil 83 einer Sekundärsteckbefestigung 82 von dem Signalgenerator 28 angelegt wird, unmittelbar von der Fläche 86 des Aufnahmeteils 83 zu der Person übertragen wird. Das Innere eines Sockels 87 jedes Aufnahmeteils 83 sorgt jedoch für einen guten elektrischen Durchgang zu einem entsprechenden Steckerfortsatz 88 von dem entsprechenden Steckerteil 84, um einen elektrischen Durchgang zwischen den Aufnahme- und Steckerteilen 83 und 84 der Steckbefestigungen 81 und 82 zu gewährleisten.
  • Die Verwendung des Geräts 80 ist mit der von 1 vergleichbar, sobald die zentralen und seitlichen Elektroden 26 und 27 durch die Steckbefestigungen 81 und 82 an dem Gürtel 25 gesichert wurden.
  • Während die zentralen und seitlichen Elektroden so beschrieben wurden, dass sie an der Seite der Elektroden eine elektrisch leitende Haftbeschichtung aufweisen, um die Elektroden an der Haut der Person haftend zu befestigen, ist es in bestimmten Fällen vorgesehen, dass die elektrisch leitende Beschichtung nicht haftend sein kann und tatsächlich von dem Typ sein kann, der eine kleine Reibungsfläche bereitstellen würde. In bestimmten Fällen ist es vorgesehen, dass eine derartige elektrisch leitende Beschichtung für einen adäquaten elektrischen Kontakt zwischen den Elektroden und der Person sorgen kann.
  • Es ist selbstverständlich ersichtlich, dass, so wie es möglich ist, den Strom, die Dauer der Pulse, die zeitlichen Abstände zwischen den Pulsen und/oder andere Parameter der gepulsten Signale zu variieren, auch die Richtung des Stroms durch die subkutanen Wege der Person umgekehrt werden kann. Es ist selbstverständlich ersichtlich, dass einer oder alle der subkutanen Stromwege, die durch ein geeignetes Auswählen der Elektroden in geeignet ausgewählten Paaren ausgewählt werden können, in beliebiger Reihenfolge ausgewählt werden können und die Reihenfolge und Auswahl während einer Behandlung variiert werden können, indem der Mikroprozessor in dem Signalgenerator in geeigneter Weise programmiert wird.

Claims (39)

  1. Gerät zum Anbringen zumindest dreier Elektroden (26, 27, 78, 79) an einer Person zum Stimulieren von Bauchmuskeln der Person, wobei das Gerät eine Einrichtung (25) zum Anlegen aufweist, um den Rumpf (3) der Person zu umfassen, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Einrichtung (25) zum Anlegen eine Hauptanordnungseinrichtung (31, 76, 77) vorgesehen ist, um dem Nabel (12) der Person benachbart eine zentrale Elektrode (26, 78, 79) der mindestens drei Elektroden (26, 27, 78, 79) anzuordnen, und auf der Einrichtung (25) zum Anlegen zwei Sekundäranordnungseinrichtungen (32) auf jeweiligen gegenüberliegenden Seiten der Hauptanordnungseinrichtung (31, 76, 77) angeordnet vorgesehen sind, um zwei entsprechende seitliche Elektroden (27) der mindestens drei Elektroden (26, 27, 78, 79) von der zentralen Elektrode (26, 78, 79) beabstandet in einer allgemeinen Richtung zu einer entsprechenden der linken und rechten mittleren Axillarlinie (13, 14) des Rumpfes zwischen dem Brustkorb (6) und entsprechenden linken und rechten Darmbeinkämmen (8, 9) anzuordnen, so dass durch Anlegen zumindest eines gepulsten Signals an die Person durch die jeweiligen zentralen und seitlichen Elektroden (26, 27, 78, 79) Bauchmuskel der Person stimuliert werden, in der Einrichtung (25) zum Anlegen eine Aufnahmeeinrichtung (54) vorgesehen ist, um eine Signalerzeugungseinrichtung (2, 8) zum Erzeugen des zumindest einen gepulsten Signals aufzunehmen, auf der Einrichtung (25) zum Anlegen entsprechend der Hauptanordnungseinrichtung (31, 76, 77) eine elektrisch leitende Hauptkontakteinrichtung (45) zum Empfangen des zumindest einen gepulsten Signals und zum Weiterleiten des Signals an die entsprechende zentrale Elektrode (26, 78, 79) vorgesehen ist, auf der Einrichtung (25) zum Anlegen zwei elektrisch leitende Sekundärkontakteinrichtungen (46) zum Empfangen des zumindest einen gepulsten Signals und zum Weiterleiten des Signals an die jeweiligen entsprechenden seitlichen Elektroden (27) vorgesehen sind, zwischen der Aufnahmeeinrichtung (54) und jeder Hauptkontakteinrichtung (45) eine elektrische Hauptverbindungseinrichtung (59) verläuft, um das zumindest eine gepulste Signal von der Signalerzeugungseinrichtung (28) zu der entsprechenden Hauptkontakteinrichtung (45) weiterzuleiten, und zwischen der Aufnahmeeinrichtung (54) und jeder Sekundärkontakteinrichtung (46) eine sekundäre elektrische Verbindungseinrichtung (60) verläuft, um das zumindest eine gepulste Signal von der Signalerzeugungseinrichtung zu empfangen und an die entsprechende Sekundärkontakteinrichtung (46) weiterzuleiten, wobei die Einrichtung (25) zum Anlegen mit den Haupt- und Sekundärverbindungseinrichtungen (59, 60) so vorverdrahtet ist, dass keine Gefahr besteht, dass die Pulssignale an die falschen Elektroden (26, 27, 78, 79) angelegt werden.
  2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede elektrische Verbindungseinrichtung (59, 60) sich innerhalb der Einrichtung (25) zum Anlegen befindet.
  3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Referenzeinrichtung (31) vorgesehen ist, um die Einrichtung (25) zum Anlegen in Umfangsrichtung um den Rumpf (3) anzuordnen, wobei die Referenzeinrichtung (31) auf der Einrichtung (25) zum Anlegen vorgesehen ist, um die Einrichtung zum Anlegen auf dem Rumpf (3) in Bezug auf eine anatomische Referenz (12) anzuordnen.
  4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptanordnungseinrichtung (31) als die Referenzeinrichtung (31) zum Anordnen der Einrichtung (25) zum Anlegen in Bezug auf die durch den Nabel gelieferte anatomische Referenz (12) dient.
  5. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sekundäranordnungseinrichtungen (32) auf der Einrichtung zum Anlegen angeordnet sind, um die jeweiligen seitlichen Elektroden (27) der entsprechenden mittleren Axillarlinie (13, 14) benachbart anzuordnen.
  6. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptanordnungseinrichtung (31, 76, 77) auf der Einrichtung (25) zum Anlegen angeordnet ist, um die zentrale Elektrode (26, 78, 79) auf dem Nabel (12) anzuordnen und um den Nabel (12) verlaufen zu lassen.
  7. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptanordnungseinrichtung (31) eine erste Hauptanordnungseinrichtung (76) und eine zweite Hauptanordnungseinrichtung (77) umfasst, um jeweilige entsprechende erste und zweite zentrale Elektrode (78, 79) dem Nabel (12) der Person benachbart anzuordnen.
  8. Gerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Hauptanordnungseinrichtung (76) vorgesehen ist, um die erste zentrale Elektrode (78) oberhalb des Nabels (12) anzuordnen, und die zweite Hauptanordnungseinrichtung (77) vorgesehen ist, um die zweite zentrale Elektrode (78) unterhalb des Nabels (12) anzuordnen.
  9. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Sätze von Sekundäranordnungseinrichtungen (32) auf den jeweiligen gegenüberliegenden Seiten der Hauptanordnungseinrichtung (31, 76, 77) angeordnet sind, wobei jeder Satz von Sekundäranordnungseinrichtungen (32) zumindest zwei Sekundäranordnungseinrichtungen (32) aufweist, um eine selektive Anordnung der jeweiligen seitlichen Elektroden (27) zum Anpassen an verschiedene Körperumfänge eines Rumpfes zu erleichtern.
  10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Satz von Sekundäranordnungseinrichtungen (32) drei Sekundäranordnungseinrichtungen (32) aufweist.
  11. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hauptkontakteinrichtung (45) für jede Hauptanordnungseinrichtung (31, 76, 77) vorgesehen ist und jede Hauptkontakteinrichtung (45) innerhalb der entsprechenden Hauptanordnungseinrichtung (31, 76, 77) angeordnet ist und jede Sekundärkontakteinrichtung (46) der entsprechenden Sekundäranordnungseinrichtung (32) oder dem entsprechenden Satz von Sekundäranordnungseinrichtungen (32) benachbart angeordnet ist.
  12. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Sekundärkontakteinrichtung (46) dem entsprechenden Satz von Sekundäranordnungseinrichtungen (32) benachbart angeordnet ist, so dass ungeachtet dessen, welche Sekundäranordnungseinrichtung (32) zum Anordnen der entsprechenden seitlichen Elektrode (27) ausgewählt ist, die seitliche Elektrode mit der Sekundärkontakteinrichtung (46) elektrisch leitendend verbunden ist.
  13. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Haupt- und Sekundäranordnungseinrichtung (31, 76, 77, 32) von einer optisch wahrnehmbaren Anordnungseinrichtung (29, 30) gebildet wird.
  14. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede Haupt- und Sekundäranordnungseinrichtung (31, 76, 77, 32) durch eine entsprechende Anordnungsmarkierung (29, 30) auf der Einrichtung (25) zum Anlegen gebildet wird, um eine Patchelektrode (26, 78, 79, 27) anzuordnen.
  15. Gerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass jede Anordnungsmarkierung (29, 30) eine Kontur eines Teils des Umfangs der entsprechenden, der Anordnungseinrichtung (31, 76, 77, 32) entsprechenden Elektrode (26, 78, 79, 27) definiert.
  16. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Abschnitte (47) der Einrichtung (25) zum Anlegen auf jeweiligen gegenüberliegenden Seiten der Hauptanordnungseinrichtung (31, 76, 77) zwischen der Hauptanordnungseinrichtung (31, 76, 77) und der entsprechenden Sekundäranordnungseinrichtung (31) aus einem elastischen Material sind, um ein elastisches Strecken der Einrichtung (25) zum Anlegen zwischen der Haupt- und entsprechenden Sekundäranordnungseinrichtung zu erleichtern.
  17. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (54) eine lösbare Aufnahmeeinrichtung ist, um die Signalerzeugungseinrichtung (28) lösbar aufzunehmen.
  18. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalerzeugungseinrichtung (28) zum Erzeugen des zumindest einen gepulsten Signals in der Aufnahmeeinrichtung (54) vorgesehen ist.
  19. Gerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (S1 bis S16) vorgesehen ist, um zumindest ein Paar Elektroden (26, 78, 79, 27) von den zumindest drei Elektroden (26, 78, 79, 27) selektiv auszuwählen, durch die das zumindest eine gepulste Signal an die Person angelegt wird.
  20. Gerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine gepulste Signal gleichzeitig an jedes der ausgewählten Paare Elektroden (26, 78, 79, 27) angelegt wird.
  21. Gerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die gepulsten Signale sequentiell an jedes der ausgewählten Paare Elektroden (26, 78, 79, 27) angelegt werden.
  22. Gerät nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass eines der ausgewählten Paare der Elektroden eine seitlichen Elektrode (27) und die zentrale Elektrode (26, 78, 79) umfasst und das andere ausgewählte Paar Elektroden die andere seitlichen Elektrode (27) und die zentrale Elektrode (26, 78, 79) umfasst.
  23. Gerät nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass eines der ausgewählten Paare Elektroden die beiden seitlichen Elektroden (27) umfasst.
  24. Gerät nach einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass eines der ausgewählten Paare Elektroden eine der seitliche Elektroden (27) und eine der ersten und zweiten zentralen Elektroden (78, 79) umfasst und das andere der ausgewählten Paare Elektroden die andere der seitliche Elektroden (27) und die andere der ersten und zweiten zentralen Elektroden (78, 79) umfasst.
  25. Gerät nach einem der Ansprüche 19 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass eines der ausgewählten Paare Elektroden die erste und zweite zentrale Elektrode (78, 79), die wie eine einzige Elektrode wirken, und eine der seitlichen Elektroden (27) umfasst und ein anderes der ausgewählten Paare Elektroden die erste und zweite zentrale Elektrode (78, 79), die wie eine einzige Elektrode wirken, und die andere seitlichen Elektrode (27) umfasst.
  26. Gerät nach einem der Ansprüche 19 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass eines der ausgewählten Paare Elektroden die ersten und zweiten zentralen Elektroden (78, 79) umfasst.
  27. Gerät nach einem der Ansprüche 19 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die Signalerzeugungseinrichtung (28) erzeugten gepulsten Signale zum Anlegen an die jeweiligen Paare Elektroden (26, 78, 79, 27) die Gleichen oder verschieden sein können.
  28. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hauptbefestigungseinrichtung (81) entsprechend jeder der Hauptanordnungseinrichtungen (31, 76, 77) vorgesehen ist, um eine entsprechende zentrale Elektrode (26, 78, 79) den entsprechenden Hauptanordnungseinrichtungen (30, 76, 77) benachbart an der Einrichtung (25) zum Anlegen zu befestigen.
  29. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Sekundärbefestigungseinrichtung (82) in der Einrichtung (25) zum Anlegen vorgesehen sind, um die jeweiligen seitlichen Elektroden den entsprechenden ausgewählten Sekundäranordnungseinrichtungen (32) benachbart an der Einrichtung zum Anlegen zu befestigen.
  30. Gerät nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass jede Befestigungseinrichtung (81, 82) eine Steckbefestigung umfasst und jede Steckbefestigung einen Aufnahmeteil (83) und einen Steckerteil (84) aufweist, wobei der Aufnahmeteil (83) an der Einrichtung (25) zum Anlegen gesichert ist.
  31. Gerät nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass jede Steckbefestigung (81, 82) elektrisch leitend ist, so dass der Aufnahmeteil (83) der Steckbefestigungen den entsprechenden Kontakt bildet.
  32. Gerät nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass eine freiliegende Fläche (86) jedes Aufnahmeteils (83) jeder Steckbefestigung mit einer elektrisch isolierenden Beschichtung (85) beschichtet ist.
  33. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung die mindestens drei Elektroden (26, 78, 79, 27) aufweist und jede Elektrode (26, 78, 79, 27) eine Patchelektrode ist.
  34. Gerät nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass jede Seitenelektrode (27) so bemessen ist, dass sie zumindest einen Abschnitt der entsprechenden unteren Thoraxnerven und der entsprechenden ersten und zweiten lumbalen Nerven bedeckt, und jede zentrale Elektrode (26, 78, 79) so bemessen ist, dass sie im wesentlichen über dem Muskel Rectus abdominis verläuft.
  35. Gerät nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, dass jede Elektrode (26, 78, 79, 27) eine Kontaktfläche definiert, über die die Elektrode einen direkten elektrischen Kontakt mit der Person bildet, wobei die Kontaktfläche jeder seitlichen Elektrode (27) derart ist, dass sie die Kontaktfläche der oder beider zentraler Elektroden (26, 78, 79) nicht übertrifft.
  36. Gerät nach einem der Ansprüche 33 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste elektrisch leitende Beschichtung (67) auf einer Seite jeder Elektrode (26, 78, 79, 27) vorgesehen ist, um die Elektrode mit dem entsprechenden Kontakt (45, 46) elektrisch zu verbinden, und eine zweite elektrisch leitende Beschichtung (68) auf der anderen Seite jeder Elektrode (26, 78, 79, 27) zum elektrischen Verbinden der Elektrode mit dem Rumpf der Person vorgesehen ist.
  37. Gerät nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Beschichtung (68) eine Haftbeschichtung ist und die erste Beschichtung (67) eine Haftbeschichtung ist und die Verbindungsstärke der ersten Beschichtung (67) an der Einrichtung (25) zum Anlegen größer ist als die Verbindungsstärke der zweiten Beschichtung (68) am Rumpf (3), um ein Entfernen der Einrichtung (25) zum Anlegen und der darauf angeordneten Elektroden (26, 78, 79, 27) vom Rumpf der Person zu erleichtern.
  38. Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (25) zum Anlegen einen Gürtel (25) umfasst und auf dem Gürtel (25) eine Sicherung (38, 39) vorgesehen ist, um den Gürtel um den Rumpf (3) der Person zu sichern.
  39. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (25) zum Anlegen ein Paar äußere Schichten eines Materials (49) aufweist und die elektrischen Haupt- und Sekundärverbindungseinrichtung (59, 60) durch jeweilige Haupt- und Sekundärkabel (59, 60) vorgesehen sind, die zwischen den jeweiligen äußeren Schichten eines Materials (49) angeordnet sind.
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