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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Nachweisen
und Entfernen von nicht abgelösten
Schalenrückständen, die
an Schalentieren übrig
geblieben sind, und auf die Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens, und insbesondere auf ein Verfahren zum Nachweisen und
Entfernen und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens, welche
zum Gebrauch bei der Überprüfung geeignet
sind, ob Schalenrückstände am Fleisch
des Schalentiers wie z.B. einer Garnele oder einer Krabbe nach Beendigung
des Entschalungsvorgangs vorhanden sind. Es sollte angemerkt werden,
dass mit dem Ausdruck „Garnele" in der vorliegenden
Erfindung alle Arten von Garnelen und Schalentieren eingeschlossen
sind, welche der Garnele ähnlich
sind, wie z.B. Hummer und Felsengarnele usw.
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Mit
zunehmender Popularität
der Nahrungsmitteldienstleistungsindustrie werden nun zunehmend
verschiedene Arten von Nahrungsmittelstoffen in großen Mengen
und auf eine standardisierte Weise in Nahrungsmittel verarbeitenden
Fabriken verarbeitet. Dieser Trend ist derselbe für den Fall
von Schalentieren wie z.B. Garnelen oder Krabben. D.h., dass große Mengen
an Schalentieren, an denen der Entschalungsvorgang durchgeführt wurde,
nun in Nahrungsmittel verarbeitenden Fabriken als Rohstoff (Nahrungsmittelstoff)
für verschiedene
Arten von verarbeiteten Nahrungsmitteln oder wärmebehandelten und eingeschweißt verpackten
Nahrungsmitteln gebracht werden.
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Gewöhnlich wird
der Vorgang des Entschalens der auf dem Schalentier verbleibenden
Schale in der Nähe
eines Fischereigrunds durchgeführt,
und das Schalentier, dessen Schale entfernt worden ist, wird dann
sofort gefroren und nur der Fleischanteil des Schalentiers wird
in die Nahrungsmittelverarbeitende Fabrik gebracht. Die Arbeit des
Entfernens der Schale vom Schalentier wird gewöhnlich von Hand durchgeführt, da
die Trennung der Schale vom Fleisch relativ einfach durchgeführt werden
kann. Jedoch ist es immer noch schwer die Entschalungsarbeit fehlerfrei
durchzuführen,
und dadurch die Möglichkeit
auszuschließen,
dass Schalentiere mit auf dem Fleisch verbleibenden Schalenrückständen oder
mit einem Teil einer unbeabsichtigt mit dem Fleisch vermischten,
entfernten Schale oder einem Bein in die Nahrungsmittel verarbeitende
Fabrik gebracht werden zu können.
Daher wird eine Packung Schalentierfleisch, welche nach Beendigung
der Entschalungsarbeit in die Nahrungsmittel verarbeitende Fabrik
gebracht wurde, gewöhnlich
nach dem Entpacken durch visuelle Beobachtung untersucht, um zu sehen,
ob ein Stück
von mit dem Fleisch vermischten oder vom Fleisch nicht entfernten
Schalenrückständen vorhanden
ist. Wenn ein Stück
Schalenstückstand
in der Portion Schalentierfleisch gefunden wird, wird das Stück Schalenrückstand
manuell daraus entfernt.
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Im
Fall der meisten Schalentiere wird deren Schale bei der Wärmebehandlung
verfärbt.
Aufgrund dieser Verfärbung
der Schale kann sie relativ einfach von deren Fleischanteil unterschieden
werden. Vor der Wärmebehandlung
jedoch sind bei den meisten Schalentieren sowohl die Fleischportion
als auch deren Schale weißlich.
Zusätzlich
ist der Schalenrückstand,
welcher auf der Fleischportion des Schalentiers verblieben sein
könnte,
im Allgemeinen klein. Daher ist es schwierig vor der Wärmebehandlung des
Schalentiers den Schalenrückstand
vom Fleischanteil visuell zu unterscheiden, selbst wenn ein Stück Schalenrückstand
auf dessen Fleischanteil übrig
geblieben ist, sodass der Schalenrückstand gelegentlich übersehen
oder unidentifiziert bleibt. Wenn ein Stück Schale in den verarbeiteten
oder wärmebehandelten
Nahrungsmitteln untergemischt bleibt, würde es den Geschmack der Konsumenten
kompromittieren und deren kommerziellen Wert vermindern.
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JP-A-91-202241
offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Entdeckung des
Vorhandenseins von Schalenrückständen auf
entschälten Schalentieren
durch Bestrahlung des entschälten Schalentiers
mit Röntgenstrahlen
und durch das Auftreffenlassen der Röntgenstrahlung auf eine Platte, die
als Reaktion auf die einfallende Strahlung fluoresziert, um ein
Röntgenbild
zu formen.
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US-A-3067328
offenbart die Bestrahlung von Schalentieren mit ultraviolettem Licht
und die Beobachtung der resultierenden Fluoreszenz vom Schalentier,
um das Ausmaß jeglichen
Verderbens beim Fleisch des Schalentieres zu bestimmen.
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DARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zum Nachweisen
und Entfernen von nicht abgelösten
auf dem Schalentier verbliebenen Schalenrückständen zu entwickeln, welches dazu
geeignet ist, leicht und zuverlässig
zu bestimmen, ob auf dem entschälten
Schalentiere Schalenrückstände verblieben
sind, und es dadurch zu ermöglichen,
dass Schalenrückstände, wenn
vorhanden, von dem geschälten
Schalentier entfernt werden. Eine andere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens
zu entwickeln.
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Mit
Blick auf die Lösung
des eben genannten Problems, und aufgrund extensiver Studien und
von den vorliegenden Erfindern durchgeführter Experimente ist schließlich herausgefunden
worden, dass wenn Licht eines bestimmten Wellenlängenbereichs auf die Garnele
oder die Krabbe gestrahlt wird, fluoreszierendes Licht eines bestimmten
Wellenlängenbereichs
nicht von dessen Fleischanteil sondern von dessen Schale emittiert
wird.
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Das
Verfahren der vorliegenden Erfindung ist wie in Anspruch 1 definiert.
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Mit
dem Ausdruck „Licht
eines bestimmten Wellenlängenbereichs" ist Licht eines
Wellenlängenbereichs
gemeint, welcher in der Lage ist, Emission von fluoreszierendem
Licht eher von der Schale als von dem Fleischanteil eines Schalentiers
zu verursachen. Z.B. ist in dem Fall, in dem das Schalentier eine „Garnele" ist, der Wellenbereich
des Lichts bevorzugt nicht mehr als 400 nm, bevorzugter um 250 nm
herum. In dem Fall, in dem das Schalentier eine „Krabbe" ist, beträgt der Wellenlängenbereich
des Lichts bevorzugt nicht mehr als 400 nm.
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Die
Vorrichtung entsprechend der vorliegenden Erfindung ist wie in Anspruch
6 definiert.
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Die
Nachweisvorrichtung kann mit einem Filter versehen sein, der in
der Lage ist, Licht eines bestimmten Wellenlängenbereichs zu absorbieren,
das von der vorgenannten Lichtabstrahlungsvorrichtung emittiert
wurde, jedoch in der Lage ist, zumindest das vom Schalentier emittierte
fluoreszierende Licht hindurch zu lassen. Die zuvor genannte Nachweisvorrichtung
sollte bevorzugt so konzipiert sein, dass, wenn die Intensität des von
der genannten Lichterfassungsvorrichtung erhaltenen fluoreszierenden Lichts
einen gegebenen Schwellenwert überschreitet,
sie das Vorhandensein des Schalenrückstands nachweist. Die Vorrichtung
zur Entfernung des Schalenrückstands
ist so konzipiert, dass sie auf der Basis der Bestimmung, dass ein
Schalenrückstand
vorhanden ist, ausgelöst
wird, und kann z.B. von einer Vorrichtung dargestellt werden, die
Gebrauch von geblasener Luft macht, um den Schalenrückstand
zu entfernen oder das Schalentier mit dem Schalenrückstand
zu entfernen.
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Die
Nachweisvorrichtung kann eine CCD-Kamera umfassen, die so angeordnet
ist, dass sie dem geschälten
Schalentier zugewandt ist; und die Vorrichtung zur Bestimmung, ob
ein Schalenrückstand
auf dem geschälten
Schalentier vorhanden ist, kann auf der Basis der Information über die
Intensität des
fluoreszierenden Lichts betrieben werden, welches aus dem von der
genannten CCD-Kamera aufgenommenen Bild erhalten werden kann.
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Die
CCD-Kamera kann aus jenen ausgewählt
werden, welche herkömmlicherweise
bekannt sind, und kann entweder eine schwarz-weiß CCD-Kamera oder eine Farb-CCD-Kamera
sein. Dort wo die CCD-Kamera eine schwarz-weiß Kamera ist, sollte die zuvor
genannte Nachweisvorrichtung bevorzugt so konzipiert sein, dass
jedes der Bildsignale von der schwarz-weiß CCD-Kamera bevorzugt digitalisiert wird
und dass, wenn die Anzahl der Pixel, die aus dem von der Schale
des Schalentiers abgestrahlten, fluoreszierenden Licht abgeleitete
werden soll, welches einen gegebenen Grenzwert überschreitet, sie das Vorhandensein
des Schalenrückstands
nachweist. Andererseits sollte dort, wo die CCD-Kamera in einer
Farb-CCD-Kamera
dargestellt wird, die zuvor genannte Nachweisvorrichtung bevorzugt
so konzipiert sein, dass die Farbe des von der Schale abgestrahlten
fluoreszierenden Lichts mithilfe eines Bildprozessors bestimmt wird
und, wenn die Anzahl der Pixel in der bestimmten Fläche einen
gegebenen Schwellenwert überschreitet,
sie das Vorhandensein des Schalenrückstands nachweist. Die Vorrichtung
zum Entfernen des Schalenrückstands kann
dieselbe wie jene der zuerst genannten Vorrichtung sein.
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KURZE BESCHREIBGUNG
MEHRERER ANSICHTEN DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
ein Diagramm, welches eine Ausführungsform
der Vorrichtung zum Nachweisen und Entfernen von nicht abgelösten auf
Schalentieren verbliebenen Schalenrückständen entsprechend der vorliegenden
Erfindung veranschaulicht;
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2 ist
ein Diagramm, welches eine andere Ausführungsform der Erfindung zum
Nachweisen und Entfernen von nicht abgelösten, am Schalentier verbliebenen
Schalenrückständen entsprechend
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht;
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3 sind
Fotographien, in denen nach deren Digitalisierung mittels eines
Bildprozessors auf einem Schirm Bilder gezeigt sind, welche durch
Abstrahlung von Licht verschiedener Wellenlängen auf eine Garnele erhalten
und mittels einer Schwarz-weiß-CCD-Kamera
aufgenommen wurden,;
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4a ist
ein Graph, der das Verhältnis
zwischen der erhaltenen Lichtintensität, wenn ein von einer Schwarz-weiß-CCD-Kamera aufgenommenes Bild
binarisiert wird, und der Anzahl erfasster Pixel veranschaulicht;
und
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4b ist
ein Graph, der das Verhältnis
zwischen der erhaltenen Lichtintensität, wenn ein von einer Farb-CCD-Kamera aufgenommenes
Bild unter Bestimmung der Farbe des von der Schale abgestrahlten
fluoreszierenden Lichts verarbeitet wird, und der Anzahl erfasster
Pixel veranschaulicht.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Im
Folgenden wird unter Bezugnahme auf die Ergebnisse eines tatsächlichen
Experiments eine bestimmte Ausführungsform
erklärt,
wobei ein Test durchgeführt
wird, ob nach dem Entschalungsvorgang der Garnele irgendein Schalenrückstand
vorhanden ist und, wenn ein Schalenrückstand vorhanden ist, der
Rückstand
entfernt wird. In diesem Experiment wurden mit Schale versehene,
gefrorene Garnelen (Glattrückengarnelen)
die als Proben verwendet wurden, aufgetaut und dann wurde der Großteil ihrer
Schale von Hand entfernt, sodass nur ein Teil der Schale übrig gelassen
wurde, welcher am Gelenk unmittelbar vor dem Schwanz platziert ist.
Die Größe der mit
Schale versehenen, gefrorenen Garnele entsprach ungefähr 100 bis
200 Stück
Garnelen pro Pfund, und die Größe des Schalenrückstands
war im Durchschnitt ungefähr
8mm × 6mm.
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Zuerst
wurde Licht von einer gewöhnlichen Lichtquelle
(die weißem
Licht nahe kommt) mit drei Scheitelpunkten von 440 nm, 550 nm und
670 nm auf jede Probe unter Verwendung einer Lichtabstrahlvorrichtung
bei einem Lichtvolumen von 1.000 μw/cm2 abgestrahlt. Dann wurde ein visueller Test
durchgeführt,
um zu sehen, ob die Schale von dem Fleischanteil unterschieden werden
kann. Jedoch war es unmöglich,
die Schale vom Fleischanteil zu unterscheiden. Dann wurde mithilfe
einer Schwarz-Weiß-CCD-Kammera
und einer Farb-CCD-Kamera ein Bild von jeder Probe aufgenommen.
Jedoch war es unmöglich,
die Schale vom Fleischanteil auf der Grundlage des so erhaltenen Bildes
zu unterscheiden. 3a ist eine Photographie, bei
der ein mittels einer Schwarz-Weiß-CCD-Kamera
aufgenommenes Bild einer Probe nach seiner Digitalisierung mittels
eines Bildprozessors auf einen Bildschirm dargestellt ist. Es war
schwierig, die Schale vom Fleischanteil über den Bildschirm zu unterscheiden.
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Wenn
dann Licht (Erregungslicht) mit einer Scheitelwellenlänge von
302 nm, welches durch Einstellen der Lichtabstrahlvorrichtung erhalten
wurde, auf jede Probe unter denselben Bedingungen wie jenen des
obigen Experiments abgestrahlt wurde, war es möglich, visuell einen wenn auch
nur geringfügigen
Unterschied in der Lichtabstrahlung zwischen dem Fleischanteil und
dem Schalenanteil zu erkennen. Wenn das Licht von jeder Probe durch
einen Filter gelassen wurde, welcher in der Lage war, Licht mit einer
Scheitelwellenlänge
von ungefähr
302 nm (d.h. dem Erregungslicht) zu absorbieren, war es möglich, den
Fleischanteil vom Schalenanteil zu unterscheiden. Wenn des Weiteren
ein mittels einer Schwarz-Weiß-CCD-Kamera
aufgenommenes Bild einer Probe nach dessen Digitalisierung mittels
eines Bildprozessors auf einem Bildschirm angezeigt wurde, war es
wie in 3b gezeigt möglich, bis zu einem gewissen
Grad nur den Schalenanteil zu erkennen. Wenn darüber hinaus ein mittels einer Farb-CCD-Kamera
aufgenommenes Bild durch Bestimmen der oberen und unteren Grenze
jeder der RGB Komponenten des von der Schale abgestrahlten fluoreszierenden
Lichts bildbehandelt wurde, war es möglich, den Fleischanteil vom
Schalenanteil klar zu unterscheiden.
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In
diesen Experimenten wurde eine Scharz-Weiß-CCD-Kamera mit 61.200 Pixeln
(255 × 240),
deren photographischer Bereich auf 10cm × 9,4cm eingestellt wurde,
und eine Farb-CCD-Kamera mit 240.000 Pixeln (500 × 480),
deren photographischer Bereich auf 10cm × 9,6cm eingestellt wurde, verwendet. 4a ist
ein Graph, der das Verhältnis zwischen
der erhaltenen Lichtintensität
der Lichtquelle und der Anzahl der erfassten Pixel veranschaulicht,
wenn ein mit einer Schwarz-Weiß-CCD-Kamera aufgenommenes
Bild digitalisiert wurde; und 4b ist
ein Graph, der das Verhältnis
zwischen der erhaltenen Lichtintensität, wenn ein mit einer Farb-CCD-Kamera
aufgenommenes Bild unter Bestimmung der Farbe des von der Schale
abgestrahlten fluoreszierenden Lichts verarbeitet wurde, und der
Anzahl der erfassten Pixel veranschaulicht. Da der Unterschied in
der Auflösung
zwischen der Schwarz-Weiß-CCD-Kamera und der
Farb-CCD-Kamera ungefähr
1:2 betrug, wurde geschätzt,
dass ein Unterschied in der Anzahl von Pixeln, welche zwischen den
Kameras erkannt werden konnten, ungefähr 1:4 sein würde. Wie
jedoch aus dem Vergleich zwischen diesen Graphen ersichtlich ist,
beträgt
ein Unterschied in der Anzahl von Pixeln, welche zwischen diesen
Kameras erkannt werden konnte, tatsächlich ungefähr 10:1100
(ein Vergleich bei einem Lichtvolumen von 1.000 μw pro cm2),
wodurch die Tatsache bestätigt
wurde, dass die Unterscheidbarkeit zwischen der Schale und dem Fleischanteil
besonders durch Verwendung eines Farbbildes verbessert werden kann.
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Dann
wurde ein anders Experiment unter den gleichen Bedingungen wie das
oben genannte Experiment durchgeführt, außer dass das im obigen Experiment
verwendete Licht durch Licht mit einer Scheitelwellenlänge von
254 nm ersetzt wurde, wodurch es möglich wurde, stärker fluoreszierendes Licht
von dem Schalenanteil zu erfassen. Wie in 3c gezeigt,
wurde des Weiteren die Anzahl der Pixel, welche mittels der Schwarz-Weiß-CCD-Kamera
erkannt werden konnten, besonders erhöht im Vergleich mit jener,
welche erkannt werden konnten, wenn Licht mit einer Scheitelwellenlänge von
302 nm verwendet wurde. Ergebnisse, welche ähnlich den obigen waren, konnten
erhalten werden, wenn ein mittels der Farb-CCD-Kamera aufgenommenes
Bild verwendet wurde.
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Des
Weiteren wurde ein Experiment unter den gleichen Bedingungen wie
beim obigen Experiments durchgeführt,
außer
dass das im obigen Experiment verwendete Licht mit Licht mit einer
Scheitelwellenlänge
von 352 nm ersetzt wurde, wodurch fast dieselbe Nachweisintensität für fluoreszierendes Licht
erhalten wurde, wie jene, die bei Verwendung von Licht mit einer
Scheitelwellenlänge
von 254 nm erhalten wurde. Da der Unterschied in der Anzahl von Pixeln
zwischen dem Fleischanteil und dem Schalenanteil kleiner wurde,
wenn das mit der Schwarz-Weiß-CCD-Kamera
aufgenommene Bild für dessen
Digitalisierung verarbeitet wurde, war es daher, wie in 3D gezeigt,
unmöglich,
nur den Schalenanteil zu identifizieren. Dies kann auf die Tatsache zurückgeführt werden,
dass, da die Identifizierung des Schalenanteils lediglich auf dessen
Helligkeit basierte, dessen Farbunterschied nicht identifiziert
werden konnte. Im Fall des mittels der Farb-CCD-Kamera aufgenommenen
Bildes, war es im Gegensatz dazu möglich, den Fleischanteil vom
Schalenanteil klar zu unterscheiden.
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Aus
den Ergebnissen dieser Experimente wurde herausgefunden, dass sich
im Fall von Garnelen die Art der Abstrahlung fluoreszierenden Lichts
in Folge der Erregung mit Licht eines bestimmten Wellenlängenbereichs
(z.B. mit Scheitelwellenlängen von
254 nm, 302 nm oder 352 nm) zwischen dem Fleischanteil und dem Schalenanteil
unterscheidet, und dass das fluoreszierende Licht, welches von der Schale
als Reaktion auf das Erregungslicht abgestrahlt wird, selektiv von
dem fluoreszierenden Licht (wenn vorhanden) unterschieden werden
kann, welches von dem Fleischanteil abgestrahlt wird, indem man
einen Bandpassfilter verwendet oder die Information über das
Bild, welches von der CCD-Kamera erhalten werden kann, geeignet
verarbeitet. Was den Bandpassfilter betrifft, kann ein Filter, der
Licht mit einer Wellenlänge
von nicht mehr als ungefähr
400 nm durchlässt
oder absorbiert, bevorzugt eingesetzt werden.
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Wenn
den obigen Experimenten ähnliche Experimente
an Kurumagarnelen, rosa Garnelen, japanischen Glasgarnelen, Botangarnelen,
Riesentigergarnelen und fleischigen Garnelen durchgeführt wurden,
wurden Ergebnisse erhalten, die jenen fast identisch waren, welche
unter Verwendung der zuvor genannten Glattrückengarnelen erhalten wurden.
In all diesen Experimenten wurde der Einsatz von Licht mit einer
Scheitelwellenlänge
von 254 nm als bevorzugt befunden, um eine besser Identifizierung
der Schale zu erreichen. Soweit es Garnelen betrifft, wurde daher
angenommen, dass Erregungslicht mit einer Scheitelwellenlänge von
254 nm zum Nachweis der Schale am geeignetsten ist. Des Weiteren
wurden Experimente, die den zuvor genannten Experimenten an Garnelen ähnlich waren,
unter Verwendung von gefrorenen Schneekrabben und Schwimmkrabben
durchgeführt,
nachdem diese gefrorenen Schneekrabben und Schwimmkrabben aufgetaut wurden.
Wenn die Experimente unter Verwendung der Bestrahlung mit weißem Licht
durchgeführt
wurden, wurde herausgefunden, dass es schwierig ist, die Schale
von dessen Fleischanteil zu unterscheiden. Wenn jedoch Erregungslicht
mit einer Scheitelwellenlänge
von 254 nm, 302 nm oder 352 nm eingesetzt wurde, wurde es für möglich befunden,
bei all diesen Wellenlängen
die Schale klar von dessen Fleischanteil zu unterscheiden. Wenn
jedoch Licht mit einer Scheitelwellenlänge von mehr als 400 nm eingesetzt
wurde, wurde es für
schwierig befunden, die Schale von dessen Fleischanteil zu unterscheiden. Soweit
es Krabben betrifft, wurde daher der Einsatz von Licht mit einer
Scheitelwellenlänge
von 400 nm oder weniger als am geeignetsten zum Nachweisen von Schalenrückständen befunden.
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Im
Folgenden wird ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Beurteilung,
ob irgendein Schalenrückstand
vorhanden ist, welcher von der Garnele (oder Krabbe) nicht abgelöst wurde
nachdem deren Entschalungsvorgang beendet war und zur Entfernung
des eventuell vorhandenen Schalenrückstands erklärt, welche
auf Grundlage der aus den oben genannten Experimenten erhaltenen
Resultate konzipiert wurden.
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Unter
Bezug auf 1 besteht eine Vorrichtung 10 zum
Nachweisen und Entfernen von unabgelöstem Schalenrückstand
aus einer Lichtquelle 1 als Lichtabstrahlungsvorrichtung
zur Abstrahlung eines Lichtstrahls auf eine Garnele 20,
einem ersten Filter 2, um das selektive Durchlassen nur
von Licht eines bestimmten Wellenlängenbereichs aus dem von der Lichtquelle 1 emittierten
Licht zu ermöglichen,
einem zweiten Filter 3, um das selektive Durchlassen nur von
Licht eines bestimmten Wellenlängenbereichs aus
dem von der Garnele 20 abgestrahlten Licht zu ermöglichen,
einer Nachweisvorrichtung 4 zum Nachweis des durch den
zweiten Filter 3 durchgelassenen Lichts und zur Bestimmung
der Intensität
des Lichts, einem normal geschlossenen Ventil 5, welches
dafür konzipiert
ist, sich auf Grundlage des Signals von der Nachweisvorrichtung 4 zu öffnen, eine Luftdüse 6 mit
einer auf die Garnele 20 gerichteten Ausstoßöffnung,
einem Lufttank 7 und einer Leitung 8 zur Verbindung
der Luftdüse 6 über das
normal geschlossene Ventil 5 mit dem Lufttank 7.
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In
dieser Ausführungsform
lässt der
erste Filter 2 Licht einer Scheitelwellenlänge von
ungefähr 254
nm hindurchtreten, während
der zweite Filter 3 Licht einer Scheitelwellenlänge von
nicht mehr als 400 nm hindurchtreten lässt. Die Nachweisvorrichtung 4 ist
so konzipiert, dass, wenn die Intensität des Lichts, welches durch
den zweiten Filter 3 durchgetreten ist, einen gegebenen
Wert überschreitet,
ein Signal abgibt, um das normal geschlossene Ventil 5 zu öffnen und
dadurch der komprimierten Luft im Lufttank 7 zu ermöglichen,
aus der Luftdüse 6 auszutreten,
um die Garnele 20 wegzublasen.
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Entsprechend
dieser Vorrichtung wird die Garnele 20 stetig in den Bestrahlungsbereich
des von der Lichtquelle 1 emittierten Lichts geführt. Das Licht
(Erregungslicht) einer Wellenlänge
von ungefähr
254 nm, welches durch den ersten Filter 2 durchgelassen
wurde, wird dann auf die Garnele 20 abgestrahlt, welche
in den Bestrahlungsbereich eingeführt wird. Wenn kein Schalenrückstand
auf der Garnele 20 verblieben ist, unterlässt es die
Nachweisvorrichtung 4, ein Signal zur Öffnung des normal geschlossenen
Ventils 5 abzugeben, wodurch es der Garnele 20 erlaubt
wird, im Ist-Zustand
entlang des gewöhnlichen
Transportwegs transferiert zu werden. Wenn die Garnele 20 mit
einem Schalenrückstand 21 in
den Bestrahlungsbereich eingeführt
wird, wird das von der Schale 21 abgestrahlte fluoreszierende
Licht durch den zweiten Filter 3 hindurchgelassen, sodass es
von der Nachweisvorrichtung 4 erfasst wird. Wenn von der
Nachweisvorrichtung 4 bestimmt wird, dass die Intensität des so
erfassten Lichts einen gegebenen Wert überschreitet, wird ein Signal
zur Öffnung des
normal geschlossenen Ventils 5 abgegeben. Als Ergebnis
wird die komprimierte Luft im Lufttank 7 aus der Luftdüse 6 gegen
die Garnele 20 ausgestoßen, sodass die Garnele 20 aus
der Transferbahn herausgeblasen wird.
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Obwohl
die Nachweisvorrichtung 4 in der oben genannten Ausführungsform
zur Bestimmung der Lichtintensität
verwendet wird, kann das durch den zweiten Filter 3 durchtretende
Licht auch mittels Beobachtung durch eine Bedienungsperson bestimmt
werden, wodurch es den normal geschlossenen Ventil erlaubt wird,
von einer Bedienungsperson bedient zu werden. Weiter kann die Garnele,
die einen Schalenrückstand
begleitet, manuell durch eine Bedienungsperson entfernt werden.
Wenn ein Filter, der in der Lage ist, ein Licht mit derselben Wellenlänge wie
jener des Erregungslichts zu absorbieren, als der zweite Filter 3 eingesetzt
wird, würde
es möglich werden,
die Streuung des abgestrahlten Lichts zu vermeiden und dadurch die
Erzeugung von Streulicht zu verhindern, welches in die Nachweisvorrichtung 4 eintreten
oder zum Operator gelangen kann.
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Die
Nachweisvorrichtung 4 zur Bestimmung der Intensität des Lichts
kann durch eine Schwarz-Weiß-CCD-Kamera
oder eine Farb-CCD-Kamera ersetzt werden. 2 zeigt
ein Beispiel der Vorrichtung zum Nachweisen und Entfernen von unabgelösten auf
dem Schalentier verbliebenem Schalenrückstand, bei der eine CCD-Kamera 40 eingesetzt
wird. In dieser 2 werden dieselben Komponenten
wie jene der 1 durch dieselben Bezugsziffern
wie in 1 bezeichnet. In diesem Fall wird das von der
Garnele 20 abgestrahlte Licht von der CCD-Kamera 40 als
Bildsignal aufgenommen und das Bildsignal wird dann geeignet von einem
Bildprozessor 41 verarbeitet. Das so verarbeitete Bild
wird dann auf einen Bildschirm 42 angezeigt und gleichzeitig
wird das normal geschlossene Ventil 5 als Reaktion auf
das Signal vom Bildprozessor 41 geöffnet.
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Wie
oben erklärt,
wird im Fall der Schwarz-Weiß-CCD-Kamera
ein Grenzwert derartig festgelegt, dass eine so groß wie mögliche Fläche des
Schalenanteils in weiß innerhalb
eines Wertebereichs angezeigt werden kann, bei dem der Fleischanteil
in schwarz angezeigt werden kann. Das Bildsignal wird dann für dessen
Digitalisierung verarbeitet, und wenn befunden wird, dass der Bildbereich (die
Anzahl von Pixeln) einen gegebenen Wert überschreitet, wird ein Signal
zur Öffnung
des normal geschlossenen Ventils 5 vom Bildprozessor 41 abgegeben.
In dem Fall einer Farb-CCD-Kamera wird die Bildverarbeitung durch
Bestimmung der Farbe des von der Schale abzustrahlenden fluoreszierenden Lichts
durchgeführt,
und wenn befunden wird, dass die entsprechende Bildregion (die Anzahl
der Pixel) einen gegebenen Wert überschreitet,
wird ein Signal zur Öffnung
des normal geschlossenen Ventils 5 auf ähnliche Weise von dem Bildprozessor 41 abgegeben.
Auch in diesem Fall kann das normal geschlossene Ventil 5 von
Hand durch eine Bedienungsperson betätigt werden, während das
auf dem Bildschirm 42 angezeigte Bild beobachtet wird,
und die Garnele mit dem Schalenrückstand
kann von Hand durch die Bedienungsperson entfernt werden.
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Wie
oben erklärt,
wird entsprechend dem von der vorliegenden Erfindung vorgeschlagenen Verfahren
und der Vorrichtung zum Nachweisen und Entfernen von unabgelösten auf
dem Schalentier verbliebenen Schalenrückstand, Erregungslicht eines
bestimmten Wellenlängenbereichs,
welches es ermöglicht,
dass fluoreszierendes Licht nicht von dessen Fleischanteil, sondern
von dessen Schalenanteil abgestrahlt wird, auf das geschälte Schalentier abgestrahlt,
um zu sehen, ob das fluoreszierende Licht eines bestimmten Wellenlängenbereichs
für den
Zweck der Unterscheidung zwischen dem Fleischanteil und dem Schalenanteil
des Schalentiers beobachtet werden kann; wobei diese Unterscheidung
allgemein als sehr schwierig angesehen wird, wenn sie durch visuelle
Beobachtung versucht wird. Wenn daher irgendein nicht abgelöster Schalenrückstand
auf dem Fleischanteil des Schalentiers nach dessen Entschalungsvorgang
vorhanden ist, kann der Schalenrückstand
leicht und zuverlässig
identifiziert und vom Band entfernt werden, wodurch es möglich wird,
den Vorgang zu automatisieren und zu beschleunigen.