DE60029633T2 - Vielschichtiger perforierter film für einen absorbierenden artikel - Google Patents

Vielschichtiger perforierter film für einen absorbierenden artikel Download PDF

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    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F13/00Bandages or dressings; Absorbent pads
    • A61F13/15Absorbent pads, e.g. sanitary towels, swabs or tampons for external or internal application to the body; Supporting or fastening means therefor; Tampon applicators
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61F13/2051Tampons, e.g. catamenial tampons; Accessories therefor characterised by the material or the structure of the inner absorbing core
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S604/00Surgery
    • Y10S604/904Tampons

Description

  • Querverweis zu zugehörigen Anmeldungen
  • Diese Erfindung gehört zu den folgenden Parallelanmeldungen: US-Ser.-Nr. 09/343,759, am 30. Juni 1999 mit dem Titel „Continuous Method of Providing Individual Sheets from a Continuous Web" angemeldet (Anwaltsregister PPC-668 – Nicht veröffentlicht, obwohl erwartet wird, dass bald eine Teilanmeldung veröffentlicht wird. Korrespondiert mit WO01/02144); US-Ser.-Nr. 09/345,088, am 30. Juni 1999 mit dem Titel „Tampon with Cover and Nonionic Surfactant" angemeldet (Anwaltsregister PPC-708 – Nicht veröffentlicht. Korrespondiert mit WO01/01905); US-Ser.-Nr. 09/345,089, am 30. Juni 1999 mit dem Titel „Heterogeneous Apertured Film Wrapping Element for Absorbent Articles" angemeldet (Anwaltsregister PPC-713 – Nicht veröffentlicht. Korrespondiert mit WO02/056810); US-Ser.-Nr. 09/343,760, am 30. Juni 1999 mit dem Titel „Domed Tampon with Surfactant-Treated Cover" angemeldet (Anwaltsregister J&J-1810 – Nicht veröffentlicht. Korrespondiert mit WO01/01909); US-Ser.-Nr. 60/141,688, am 30. Juni 1999 mit dem Titel „Sealing Roller and Sealing Roller Element, Particularly for Producing a Tampon for Feminine Hygiene and Method Therefore" angemeldet (Anwaltsregister J&J-1819. Zwei nicht provisorische Anmeldungen wurden eingereicht. Einer wurde als US6537414B1 veröffentlicht. Der andere wurde nicht veröffentlicht und korrespondiert mit WO01/01910); und US-Ser.-Nr. 60/141,690, am 30. Juni 1999 mit dem Titel „Tampon for Feminine Hygiene and Process and Apparatus for its Production" angemeldet (Anwaltsregister J&J-1820 – Ein nicht provisorischer Antrag wurde angemeldet, aber nicht veröffentlicht. Korrespondiert mit WO01/01908.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein mehrschichtiges Verpackungselement aus mit Öffnungen versehenem Film für einen absorptionsfähigen Gegenstand. Mindestens eine Außenschicht des fluidundurchlässigen Kunststoffmaterials hat eine durchgehende Phase eines thermoplastischen Polymeranteils und eine unvermischbare, dispergierte Phase eines thermoplastischen Polymeranteils, der einen niedrigeren Schmelzpunkt aufweist. Das Verpackungselement ist bei Anwendungen zweckmäßig, die Heißsiegeln und ähnliche thermische Prozesse von absorptionsfähigen Gegenständen, wie Damenbinden, Windeln, Verbänden, Tampons und dergleichen beinhalten.
  • Es gibt mehrere Arten von Verpackungselementen, u. a. Umhüllungen, die für absorptionsfähige Gegenstände, wie Gewebe, Vliesstoffe, mit Öffnungen versehene Filme, netzartige Filme, Polymernetze und dergleichen verwendet wurden oder zurzeit verwendet werden. Es erfolgte eine Progression von Gewebe zu Vliesstoffen und mit Öffnungen versehenen Filmen in diesen Umhüllungen. Diese Umhüllungen sind oft durch Klebebindung an anderen Anteilen des absorptionsfähigen Gegenstandes befestigt. Ein Kleber kann als separater Anteil zwischen der Umhüllung und einem anderen Anteil aufgetragen werden, oder die Klebebindung kann durch „Heißsiegeln" oder Erhitzen eines Anteils, bis er haftend wird, erfolgen.
  • Vliesstoffe können Fasern mit mehreren Anteilen beinhalten, die mindestens zwei verschiedene Schmelzpunkte haben. Diese Stoffe können dann mit einem adsorptionsfähigen Gegenstand wie einem Tampon verbunden werden, wie von Friese, US-Patent-Nr. 4816100, 4836450 und 4859273 beschrieben. Das ist ein Beispiel der Heißsiegelung eines Verpackungselements bzw. einer Umhüllung.
  • Es könnte auch wünschenswert sein, einen mit Öffnungen versehenen Film heißzusiegeln. Obwohl es evtl. möglich wäre, einen mit Öffnungen versehenen Film, der nur aus einem Anteil besteht, heißzusiegeln, erfolgt das gewöhnlich nur in Bereichen, in denen es akzeptabel oder sogar wünschenswert ist, dass die Öffnungen im Film geschlossen werden. Ein Heißsiegeln eines mit Öffnungen versehenen Films an eine darunter liegende Faserstruktur auf eine Weise, bei der die Öffnungen im Heißsiegelbereich offen gehalten werden, ist jedoch komplizierter und erfordert gewöhnlich den Einsatz eines Filmmaterials, das mindestens aus zwei verschiedenen Anteilen besteht und mindestens zwei verschiedene Schmelzpunkttemperaturen aufweist. Ein solches Beispiel wird von Thompson et al., US-Patent-Nr. 5342334 beschrieben. In diesem Beispiel wird der mit Öffnungen versehene Film aus einem koextrudierten Film geformt, der ein Polymermaterial mit einem höheren Schmelzpunkt auf einer ersten, nicht haftenden Oberfläche, und ein Polymermaterial mit einem niedrigeren Schmelzpunkt auf einer zweiten, heißsiegelfähigen Oberfläche hat. Leider bildet diese Anordnung einen großen Oberflächenbereich von haftfähigem Material auf der zweiten Oberfläche, und es könnte eine unerwünschte oder übermäßig aggressive Haftung beim Fertigungsprozess oder im Fertigprodukt ermöglichen. Der Film könnte an der Prozessausrüstung haften, d. h. der mit Öffnungen versehene Film, der Oberflächen und Heißsiegelelemente bildet. Außerdem sind beide Schichten des Films der Prozessausrüstung ausgesetzt.
  • Deshalb wird ein mit Öffnungen versehener Film benötigt, der auf kontrollierte Weise heißsiegelbar ist, der die Öffnungen offen hält, der mindestens eine Zwischenschicht des Films von der Prozessausrüstung trennt, um beide Schichten und die Ausrüstung vor Schäden zu schützen, und das ermöglicht eine verbesserte Balance der Filmeigenschaften über einem Film mit einer einzelnen oder zweifachen Schicht.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verpackungselement, das in Tampons zweckmäßig ist. Das Verpackungselement wird aus einem fluidundurchlässigen Kunststoffmaterial in Form eines elastischen, dreidimensionalen Gewebes gebildet, das ein faserähnliches Aussehen und einen taktilen Eindruck aufweist. Das fluidundurchlässige Kunststoffmaterial wurde aus einem Schichtstoffverbund gebildet, der mindestens drei Schichten aufweist: eine erste Schicht, die eine erste äußere Oberfläche des Schichtstoffverbundes bildet, eine zweite Schicht, die eine zweite äußere Oberfläche des Schichtstoffverbundes bildet und gegenüber der ersten äußeren Oberfläche angeordnet ist, und mindestens eine Zwischenschicht, die zwischen der ersten und zweiten Schicht angeordnet ist. Die erste Schicht hat eine Mischung aus mindestens zwei thermoplastischen Polymeranteilen, eine durchgehende Phase eines ersten thermoplastischen Polymeranteils, der eine erste Schmelzpunkttemperatur aufweist, und eine dispergierte Phase eines unvermischbaren, zweiten thermoplastischen Polymeranteils, der eine zweite Schmelzpunkttemperatur aufweist, die niedriger als die erste Schmelzpunkttemperatur ist. Wenn also das Gewebe auf eine Temperatur zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur erwärmt wird, ist ein zweiter thermoplastischer Polymeranteil in der Lage, eine Klebebindung zu bilden. Das Gewebe weist eine erste und eine zweite Oberfläche auf. Die erste Oberfläche ist mindestens teilweise durch entweder die erste oder zweite Schicht gebildet und weist eine Vielzahl von Öffnungen in dieser auf. Die Öffnungen sind durch eine Vielzahl von sich kreuzenden, faserähnlichen Elementen gebildet, die miteinander in der Ebene der ersten Oberfläche verbunden sind. Jedes der faserähnlichen Elemente weist einen Querschnitt auf, der einen Basisabschnitt in der Ebene der ersten Oberfläche und einen Seitenwandabschnitt, der mit jedem Rand des Basisabschnitts verbunden ist, hat. Die Seitenwandabschnitte verlaufen in Richtung der zweiten Oberfläche des Gewebes, und die sich kreuzenden Seitenwandabschnitte sind miteinander zwischen der ersten und der zweiten Oberfläche des Gewebes verbunden. Die miteinander verbundenen Seitenwandabschnitte enden gleichzeitig miteinander in der Ebene der zweiten Oberfläche. In einer anderen Ansicht bezieht sich die Erfindung auf einen Tampon mit einer absorptionsfähigen Struktur, die durch das Verpackungselement eingeschlossen ist.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Methode zum Bilden eines Verpackungselements, das bei Tampons zweckmäßig ist. Die Methode beinhaltet die Schritte zum Formen eines Schichtstoffverbundes, der mindestens drei Schichten hat, wobei Flüssigkeit mit einer Temperatur über der Umgebungstemperatur zum Schichtstoffverbund hinzugefügt wird, während es auf einer dreidimensionalen Oberfläche gestützt wird, um ein elastisches, dreidimensionales Gewebe zu bilden, und während das Gewebe in einzelne Materialstücke getrennt wird, deren Größe für ein Verpackungselement geeignet ist.
  • Das Gewebe hat wiederum eine erste und eine zweite Oberfläche, und die erste Oberfläche wird mindestens teilweise durch entweder die erste oder zweite Schicht gebildet und hat eine Vielzahl von Öffnungen in dieser. Jede der Öffnungen wird durch eine Vielzahl von sich kreuzenden, faserähnlichen Elementen gebildet, die im Wesentlichen in der Ebene der ersten Oberfläche miteinander verbunden sind, wobei jedes der faserähnlichen Elemente einen Querschnitt aufweist, der einen Basisabschnitt in der Ebene der ersten Oberfläche und einen Seitenwandabschnitt, der mit jedem Rand des Basisabschnitts verbunden ist, aufweist. Die Seitenwandabschnitte verlaufen in Richtung der zweiten Oberfläche des Gewebes, und die sich kreuzenden Seitenwandabschnitte sind zwischen der ersten und der zweiten Oberfläche des Gewebes miteinander verbunden. Die miteinander verbundenen Seitenwandabschnitte enden gleichzeitig miteinander in der Ebene der zweiten Oberfläche. Der Schichtstoffverbund ist wie oben beschrieben.
  • Schließlich bezieht sich die Erfindung auch auf eine Methode zur Herstellung eines Tampons. Diese Methode beinhaltet das Abtrennen einer Umhüllung von einem elastischen, dreidimensionalen Gewebe, wie oben beschrieben, das im Wesentlichen eine absorbierende Struktur mit der Umhüllung einschließt und eine thermische Energie auf die Umhüllung aufträgt, um sie auf eine Temperatur zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunktemperatur der ersten Schicht zu erwärmen, um eine Klebebindung zu bilden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • 1 enthält einen Tampon, der eine Umhüllung aus mit Öffnungen versehenem Film gemäß der vorliegenden Erfindung hat.
  • 2 ist ein vergrößerter Querschnitt eines mit Öffnungen versehenen Films gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 3 ist ein vergrößerter Querschnitt einer anderweitigen Verkörperung des mit Öffnungen versehenen Films der vorliegenden Erfindung.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
  • Wie hierin verwendet, bezieht sich der Begriff „absorptionsfähiger Gegenstand" auf Artikel, die Exsudate des Körpers absorbieren und einschließen und entweder am oder innerhalb des Körpers getragen werden. Diese Artikel absorbieren vorzugsweise Blut, Urin und/oder Scheidenausfluss und schließen sie ein, und sind z. B. Verbände, zahnmedizinische Tampons und Nasentampons, Windeln, Damenbinden, Inkontinenzschutz und -einlagen, interlabialer Schutz und interner Schutz wie Tampons.
  • Wie hierhin verwendet bezieht sich der Begriff „mit Öffnungen versehener Film" auf ein fluidundurchlässiges Kunststoffmaterial in Form eines elastischen, dreidimensionalen Gewebes, das eine erste und zweite Oberfläche, ein faserähnliches Aussehen und einen taktilen Eindruck aufweist. Die erste Oberfläche des dreidimensionalen Gewebes hat eine Vielzahl von Öffnungen in dieser. Vorzugsweise wird jede der Öffnungen durch eine Vielzahl von sich kreuzenden, faserähnlichen Elementen gebildet, die miteinander im Wesentlichen in der Ebene der ersten Oberfläche miteinander verbunden sind. Jedes der faserähnlichen Elemente weist einen Querschnitt auf, der vorzugsweise einen Basisabschnitt in der Ebene der ersten Oberfläche und einen Seitenwandabschnitt hat, der mit jedem Rand des Basisabschnitts verbunden ist. Die Seitenwandabschnitte verlaufen allgemein in Richtung der zweiten Oberfläche des dreidimensionalen Gewebes. Außerdem sind die sich kreuzenden Seitenwandabschnitte miteinander zwischen der ersten und der zweiten Oberfläche des Gewebes verbunden. Die miteinander verbundenen Seitenwandabschnitte enden vorzugsweise im Wesentlichen gleichzeitig miteinander in der Ebene der zweiten Oberfläche.
  • Wie hierin verwendet bezieht sich der Begriff „Verpackungselement" auf das Element eines absorptionsfähigen Gegenstandes, der allein oder zusammen mit einem oder mehreren zusätzlichen Elementen im Wesentlichen eine absorptionsfähige Struktur einschließt. Wie hierin verwendet, bezieht sich der Begriff „Umhüllung" auf ein Verpackungselement, das sich auf der äußeren Oberfläche eines absorptionsfähigen Artikels befindet.
  • Die absorptionsfähigen Gegenstände, wie z. B. ein Tampon (10), bestehen aus einem Verpackungselement aus einem mit Öffnungen versehenen Film, wie zum Beispiel einer Umhüllung (12) und einer absorptionsfähigen Struktur (14). Das Verpackungselement schließt die absorptionsfähige Struktur, die allgemein so entwickelt und konstruiert wurde, dass sie Exsudate des Körpers absorbiert und einschließt, mindestens teilweise ein.
  • Wie oben angegeben, wird durch das Vorhandensein der Seitenwand (16) zwischen der ersten Oberfläche (18) und der zweiten Oberfläche (20) des. Gewebes dem Verpackungselement eine allgemein dreidimensionale Qualität verliehen. Diese dreidimensionale Qualität unterscheidet sich von der allgemein zweidimensionalen Qualität eines netzförmigen Films, wie dem, der im US-Patent Nr. 4710186 beschrieben wird. Zweidimensionale netzförmige Filme ermöglichen wahrscheinlicher, dass Teile der absorptionsfähigen Struktur zur Oberfläche des adsorptionsfähigen Gegenstandes hervorragen, wie z. B. ein Tampon.
  • Die dreidimensionale Qualität, die durch die Seitenwandabschnitte (16) hergestellt wird, trägt zum Trennen des absorptionsfähigen Materials der absorptionsfähigen Struktur (14) vom absorptionsfähigen Gegenstand bei, der oft durch die erste Oberfläche (18) des Verpackungselements (12) gebildet wird. Je länger der Seitenwandabschnitt (16) ist, desto größer ist die Trennung des absorptionsfähigen Strukturmaterials von der Oberfläche des Gegenstandes, und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein absorptionsfähiges Strukturmaterial durch die Öffnungen (22) im mit Öffnungen versehenen Film (12) hervorragt und das Körpergewebe des Benutzers während der Verwendung berührt.
  • Einige Arten von absorptionsfähigen Materialien könnten leichter durch die Öffnungen (22) im mit Öffnungen versehenen Film (12) hervorragen, weshalb evtl. längere Seitenwandabschnitte (16) erforderlich sein könnten, um ein Hervorragen zu verhindern. Mit diesem Gebiet vertraute Personen erkennen, dass Tampons (10) oft während des Fertigungsprozesses zusammengedrückt werden. Beim Zusammendrücken könnten sich die Seitenwandabschnitte (16) des mit Öffnungen versehenen Films (12) falzen. So ein Falzen scheint jedoch nicht die Fähigkeit der Seitenwandabschnitte (16), ein Hervorragen des absorptionsfähigen Materials durch die Öffnungen (22) im mit Öffnungen versehenen Film (12) zu verhindern, zu beeinträchtigen.
  • 2 ist ein vergrößerter Querschnitt eines Verpackungselements, wie z. B. einer Umhüllung (12) gemäß der vorliegenden Erfindung. Das Verpackungselement ist ein Gewebe, das eine erste Oberfläche (18) und eine zweite Oberfläche (20) hat. Wie aus dieser Abbildung ersichtlich, besteht das Gewebe vorzugsweise aus einem Schichtstoffverbund, der eine Mehrzahl von Schichten umfasst: eine erste Schicht (24), eine zweite Schicht (26) und eine Zwischenschicht (28), die dazwischen angeordnet ist. Obwohl in dieser 2 nur eine Zwischenschicht (28) illustriert ist, ist es für Personen mit allgemeinen Kenntnissen offensichtlich, dass zusätzliche Zwischenschichten (z. B. die zweite Zwischenschicht (28A) in 3) ebenfalls hinzugefügt werden können.
  • Die erste Schicht bildet eine erste äußere Oberfläche des Schichtstoffverbundes. Diese Schicht wird aus einer Mischung von mindestens zwei thermoplastischen Polymeranteilen gebildet. Der erste thermoplastische Polymeranteil bildet eine durchgehende Phase, die eine erste Schmelzpunkttemperatur hat. Zum Bilden der durchgehenden Phase wird bevorzugt, wenn der erste thermoplastische Polymeranteil mit ca. 45 bis ca. 95 Gewichtsprozent der Schicht vorhanden ist, und noch besser bevorzugt wird 60 bis ca. 80 Gewichtsprozent der Schicht. Eine dispergierte Phase besteht aus einem zweiten thermoplastischen Polymeranteil, der eine zweite Schmelzpunkttemperatur aufweist. Es wird bevorzugt, dass der zweite thermoplastische Polymeranteil mit ca. 55 bis ca. 5 Gewichtsprozent der Schicht vorhanden ist, und noch besser bevorzugt wird ca. 40 bis ca. 20 Gewichtsprozent der Schicht. Außerdem ist die zweite Schmelzpunkttemperatur bedeutend niedriger, als die erste Schmelzpunkttemperatur, damit der Film auf eine Temperatur zwischen der ersten und zweiten Schmelzpunkttemperatur erwärmt werden kann, wodurch der zweite thermoplastische Polymeranteil in der Lage ist, eine Klebeverbindung zu bilden. Diese Klebeverbindung kann zwischen verschiedenen Anteilen des Verpackungselements gebildet werden, oder sie kann zwischen dem Verpackungselement und einem anderen Element des absorptionsfähigen Gegenstandes angeordnet sein. Die Differenz zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur ist vorzugsweise höher als ca. 20°C, und noch besser bevorzugt wird eine Differenz zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur von mehr als 30°C. Am besten bevorzugt wird eine Differenz von mehr als 40°C.
  • Die durchgehende Phase stellt das „Rückgrat" der Schicht dar und trägt am meisten zu den mechanischen Eigenschaften der Schicht bei, wie z. B. Zugfestigkeit, Steifheit, Bruchdehnung, Reibungskoeffizient, Modul und dergleichen. Der erste thermoplastische Polymeranteil stellt im Wesentlichen diese Eigenschaften bereit. Deshalb wird der erste thermoplastische Polymeranteil der ersten Schicht aufgrund seiner wünschenswerten Eigenschaften gewählt. Eine maßgebliche, nicht einschränkende Liste mit geeigneten Polymeren für den ersten thermoplastischen Polymeranteil enthält Polyolefine, wie Polypropylen und Polyethylen, Polyolefincopolymere, wie Ethylenvinylacetat (EVA), Ethylenpropylen, Ethylenacrylate und Ethylenacrylsäure und deren Salze, halogenisierte Polymere, Polyester und Polyestercopolymere, Polyamide und Polyamidcopolymere, Polyurethane und Polyurethancopolymere, Polystyrole und Polystyrolcopolymere und dergleichen. Die bevorzugten ersten thermoplastischen Polymeranteile sind u. a. Polyolefine und insbesondere Polypropylen.
  • Die dispergierte Phase bietet lokale Bereiche für eine thermische Haftung an den angrenzenden Elementen. Der zweite thermoplastische Polymeranteil stellt diese Eigenschaften bereit und trägt evtl. auch zu einigen der mechanischen Eigenschaften bei, einschließlich des Reibungskoeffizienten. Eine maßgebliche, nicht einschränkende Liste mit geeigneten Polymeren für den zweiten thermoplastischen Polymeranteil enthält Polyolefine, wie Polypropylen und Polyethylen, Polyolefincopolymere, wie Ethylenvinylacetat (EVA), Ethylenpropylen, Ethylenacrylate und Ethylenacrylsäure und deren Salze, halogenisierte Polymere, Polyester und Polyestercopolymere, Polyamide und Polyamidcopolymere, Polyurthane und Polyurethancopolymere, Polystyrole und Polystyrolcopolymere und dergleichen. Die bevorzugten zweiten thermoplastischen Polymeranteile sind u. a. Polyethylene und ihre Copolymere, insbesondere lineares Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE), Polyethylen niedriger Dichte (LDPE) und EVA.
  • Der erste und zweite thermoplastische Polymeranteil der ersten Schicht sollte ausgewählt werden, um zu ermöglichen, dass die wünschenswerten Eigenschaften eines jeden Materials offensichtlich sind. Zum Beispiel verwendet eine Kombination aus Polypropylen (durchgehende Phase) und Polyethylen (dispergierte Phase) thermoplastische Polymeranteile, die eine realisierbare Schmelzpunktdifferenz haben, um ein Heißsiegeln zu ermöglichen, und die kompatibel sind. Z. B. können sie vom selben Extrusionskopf extrudiert werden, ohne zu verkohlen, etc. Im Gegensatz dazu wäre eine Kombination aus LLDPE (durchgehende Phase) und LDPE (dispergierte Phase) weniger wünschenswert, da eine unzureichende Schmelzpunktdifferenz besteht, um ein akzeptables Heißsiegeln zu erzielen. Außerdem wäre auch eine Kombination aus Nylon-6 (kontinuierliche Phase) und EVA (dispergierte Phase) ebenfalls weniger wünschenswert, da es wahrscheinlich ist, dass die dispergierte Phase beim Extrusionsprozess des Films vermindert wird.
  • Außerdem können andere Anteile und weitere Zusätze zur ersten Schicht in einer Menge, die das Erzielen des Zwecks der vorliegenden Erfindung nicht behindert, zur ersten Schicht hinzugefügt werden, u. a. (ohne Einschränkung) Antioxidantien, UV-Absorber, Schmiermittel, Antiblockmittel und Gleitmittel, Weichmacher, Keimbildner, Antistatika, Flammschutzmittel, Pigmente, Farbstoffe sowie anorganische oder organische Füllstoffe.
  • Die zweite Schicht bildet eine zweite äußere Oberfläche des Schichtstoffverbundes, die gegenüber der ersten äußeren Oberfläche angeordnet ist. Diese Schicht könnte weniger Einschränkungen als die erste Schicht haben. Sie könnte nur einen Anteil haben, oder sie könnte auch eine Mischung von mindestens zwei Anteilen haben. Wenn eine Mischung gewählt wird, könnte sie homogen sein, oder sie könnte eine Kombination aus mindestens zwei unvermischbaren Polymeranteilen sein. Eine maßgebliche, nicht einschränkende Liste mit geeigneten Polymeren für die zweite Schicht enthält Polyolefine, wie Polypropylen und Polyethylen, Polyolefincopolymere, wie Ethylenvinylacetat (EVA), Ethylenpropylen, Ethylenacrylate und Ethylenacrylsäure und deren Salze, halogenisierte Polymere, Polyester und Polyestercopolymere, Polyamide und Polyamidcopolymere, Polyurthane und Polyurethancopolymere, Polystyrole und Polystyrolcopolymere und dergleichen, oder eine Kombination aus ihnen. Die zweite Schicht könnte jedoch auch andere Polymere enthalten, wie u. a. eine diskrete Phase, die aus warmausgehärteten Polymeren besteht.
  • Außerdem können andere Anteile und weitere Zusätze zur zweiten Schicht in einer Menge, die das Erzielen des Zwecks der vorliegenden Erfindung nicht behindert, zur ersten Schicht hinzugefügt werden, u. a. (ohne Einschränkung) Antioxidantien, UV-Absorber, Schmiermittel, Antiblockmittel und Gleitmittel, Weichmacher, Keimbildner, Antistatika, Flammschutzmittel, Pigmente, Farbstoffe sowie anorganische oder organische Füllstoffe.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform hat die zweite Schicht des Verpackungselements die Eigenschaften, die oben für die erste Schicht beschrieben wurden. Sie könnte gleich oder anders als die erste Schicht sein. Die erste Schicht und die zweite Schicht sind im Wesentlichen vorzugsweise identisch, damit ein Extruder beide Schichten formen kann.
  • Mindestens eine Zwischenschicht ist zwischen der ersten und der zweiten Schicht angeordnet, um zusätzliche wünschenswerte Eigenschaften zum Verpackungselement beizutragen. Zum Beispiel könnte die mindestens eine Zwischenschicht (ansonsten als „Zwischenschicht(en)" beschrieben) eine erhöhte Pigmentbeladung haben, um die Opazität des Verpackungselements zu erhöhen. Wenn die Pigmente in einem mehrschichtigen Film in Ebenen, die zu hoch sind, geladen werden, könnten die Zusätze auf dem Film einen Belag bilden, was eine schlechtere Erscheinung sowie eine Verstopfung und/oder ein Abreiben der Prozessausrüstung verursachen könnte. Es ist jedoch weniger wahrscheinlich, dass die erhöhte Pigmentbeladung in einer Zwischenschicht dasselbe Ausmaß des Problems verursacht, das wahrscheinlich verursacht wird, wenn diese Beladung in einer äußeren Schicht oder einer einzelnen Schicht besteht. Deshalb ist es möglich, in der Zwischenschicht eine Pigmentbeladung über 10 Gewichtsprozent, bevorzugt ca. 1 bis ca. 10 Gewichtsprozent, und am besten bevorzugt ca. 8 bis ca. 10 Gewichtsprozent zu haben. Diese Pigmentbeladung könnte in Kombination mit einer Pigmentbeladung in der ersten und/oder zweiten Schicht Filme bewirken, die eine Pigmentbeladung über ca. 5 Gewichtsprozent, vorzugsweise ca. 5 bis 8 Gewichtsprozent und am besten bevorzugt eine Gesamtpigmentbeladung im Film von c. 6 bis ca. 7 Gewichtsprozent haben.
  • Außerdem besteht die Zwischenschicht bzw. bestehen die Zwischenschichten aus Polymermaterial, das weicher, klebriger und geschmeidiger ist und einen niedrigeren Modul, etc. haben, als das Material in den äußeren zwei Schichten. Das kann bewirken, dass das Verpackungselement eine verbesserte Nachgiebigkeit und Weichheit hat. Im Gegensatz dazu könnte die Verwendung desselben Polymermaterials in einem einschichtigen Film die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass der Film an den Oberflächen der Prozessausrüstung oder an sich selbst haftet, dass das Haftvermögen des Films erhöht wird, oder sie könnte bewirken, dass der Film zu schlaff ist. Sie könnte auch die Fähigkeit des Films, die wünschenswerten Öffnungen zu bilden, reduzieren.
  • Außerdem könnte/n die Zwischenschicht bzw. die Zwischenschichten Polymeranteile enthalten, die steifer sind, als das Material in den äußeren zwei Schichten. Das kann ein besser definiertes und mit Öffnungen versehenes Gewebe bewirken, das seine dreidimensionalen Eigenschaften besser aufrechterhält. Die Verwendung dieses Polymermaterials in einem einschichtigen Film könnte die Neigung des die Öffnungen herstellenden Prozesses zum Bilden von wünschenswerten Öffnungen reduzieren. Sonstige nützliche Variationen in der Zwischenschicht bzw. in den Zwischenschichten sind für Personen mit allgemeinen Kenntnissen auf diesem Gebiet offensichtlich.
  • Die Zwischenschichten könnten aus einem einzelnen thermoplastischen Polymermaterial gebildet werden, oder sie könnten aus mindestens einer Kombination aus mindestens zwei unvermischbaren Polymermaterialien gebildet werden. Eine maßgebliche, nicht einschränkende Liste mit Polymeranteilen, die in den Zwischenschichten verwendet werden können, sind u. a. Polyolefine, wie Polypropylen und Polyethylen, Polyolefincopolymere, wie Ethylenvinylacetat (EVA), Ethylenpropylen, Ethylenacrylate und Ethylenacrylsäure und deren Salze, halogenisierte Polymere, Polyester und Polyestercopolymere, Polyamide und Polyamidcopolymere, Polyurthane und Polyurethancopolymere, Polystyrole und Polystyrolcopolymere und dergleichen. Die bevorzugten thermoplastischen Polymermaterialien der Zwischenschicht sind u. a. Polyolefine und insbesondere Polypropylen und Ethylencopolymere, insbesondere EVA.
  • Wenn die Zwischenschicht bzw. die Zwischenschichten aus einer Mischung gebildet wurden, wird bevorzugt, dass der erste thermoplastische Polymeranteil der Zwischenschicht/en ca. 45 bis ca. 99 Gewichtsprozent des Films darstellt und eine durchgehende Phase bildet. Ein oder mehrere zusätzliche Polymermaterialien der Zwischenschicht/en könnten dann eine oder mehrere dispergierte Phasen innerhalb der durchgehenden Phase bilden. Nun sollten wiederum der erste und zweite thermoplastische Polymeranteil einer gemischten Zwischenschicht gewählt werden, damit die gewünschten Eigenschaften eines jeden Materials offensichtlich sind.
  • Es können wiederum andere Anteile und weitere Zusätze in einer Menge, die das Erzielen des Zwecks der vorliegenden Erfindung nicht behindert, zur Zwischenschicht bzw. zu den Zwischenschichten hinzugefügt werden, u. a. (ohne Einschränkung) Antioxidantien, UV-Absorber, Schmiermittel, Antiblockmittel und Gleitmittel, Weichmacher, Keimbildner, Antistatika, Flammschutzmittel, Pigmente, Farbstoffe sowie anorganische oder organische Füllstoffe.
  • Es ist außerdem erforderlich, dass bei der Wahl der entsprechenden einzelnen Schichten des Schichtstoffverbundes sorgfältig vorgegangen wird. Sie sollten gewählt werden, um eine entsprechende Integrität des Schichtstoffverbundes herzustellen. Diese Integrität bezieht sich auf die Wirksamkeit beim Heißsiegeln und die Beständigkeit gegen Zersetzung unter Prozessbedingungen, etc. Zum Beispiel wurde festgestellt, dass die folgenden Kombinationen der Schichten des Schichtstoffverbundes akzeptabel sind: Polypropylen/Polyethylen (erste und zweite Schicht) mit Polyethylen/EVA (Zwischenschicht) und LLDPE/LDPE (erste und zweite Schicht) mit LDPE/Polyethylen hoher Dichte (HDPE) (Zwischenschicht). Im Gegensatz dazu wäre eine Kombination aus Nylon-6 und HDPE weniger wünschenswert, da es wahrscheinlich ist, dass sich die Schichten des Schichtstoffverbundes separieren.
  • Die absorptionsfähige Struktur könnte ein beliebiges Mittel sein, das zum Absorbieren und/oder Einschließen von Flüssigkeiten (z. B. Menstruationsblut und/oder Urin) fähig ist. Die absorptionsfähige Struktur kann in einer Vielfalt von Größen und Formen und aus einer Vielfalt von Flüssigkeit absorbierenden Materialien hergestellt werden. Eine maßgebliche, nicht einschränkende Liste mit nützlichen Materialien enthält Zellstoffmaterialien, wie Kunstseide, Baumwolle, Holzzellstoff, Füllmaterial aus Zellstoffwatte, Gewebeumschlag und Schichtstoffverbund, Fasertorf und chemisch versteifte, modifizierte oder sich kreuzende Zellulosefasern, synthetische Materialien wie Polyesterfasern, Polyolefinfasern, absorptionsfähige Schaumstoffe, absorptionsfähige Schwämme, superabsorptionsfähige Polymere, absorptionsfähige gelierende Materialien, geformte Fasern wie Kapillarkanal-Fasern und multilobal geformten Fasern, Kombinationen aus Materialien, wie synthetischen Fasern und Holzzellstoff, einschließlich gebildeter fibröser Strukturen (z. B. die von Anderson et al. beschriebenen Materialien, US-Patent Nr. 4100324), oder einem gleichwertigen Material oder Kombinationen aus Materialien, oder einer Mischung aus diesen.
  • Das Verpackungselement der vorliegenden Erfindung kann durch Standardprozesse hergestellt werden, das Personen mit allgemeinen Kenntnissen auf diesem Gebiet bekannt ist. Zum Beispiel kann der Basisfilm, der mit Öffnungen versehen werden soll, durch mehrere Extruder stranggepresst werden, um den dreischichtigen koextrudierten Film zu bilden. Zusätzliche Extruderköpfe können hinzugefügt werden, um zusätzliche Schichten im laminierten Film zu bilden. Diese Technologie ist Personen mit allgemeinen Kenntnissen auf diesem Gebiet gut bekannt. Der Basisfilm kann dann mithilfe eines beliebigen bekannten Prozesses mit Öffnungen versehen werden. Mehrere Beispiele sind u. a. durch Heißluft mit Öffnungen versehen und durch Wasserstrahl mit Öffnungen versehen. Beispiele dieser Prozesse werden von Curro, US-Pat.-Nr. 4695422, Turi, US-Pat.-Nr. 5567376 und Mullane, US-Pat.-Nr. 4741877 offenbart. Der dadurch entstehende mehrschichtige, mit Öffnungen versehene Film kann beschichtet werden, wie z. B. in der Parallelanmeldung, US-Ser.-Nr. 09/345088, am 30. Juni 1999 mit dem Titel „Tampon with Cover and Nonionic Surfactant" angemeldet (Anwaltsregister PPC-708 – Nicht veröffentlicht. Korrespondiert mit WO01/01905), und/oder Abtrennen auf eine wünschenswerte Breite zum Einsatz bei der Herstellung eines absorptionsfähigen Gegenstandes.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Tampon (10), der eine mit Öffnungen versehene Filmumhüllung (12) hat, die im Wesentlichen eine absorptionsfähige Struktur (14) einschließt. Die Umhüllung (12) ist zum Einschließen der absorptionsfähigen Strukturmaterialien zweckmäßig, um die Wahrscheinlichkeit, dass ein signifikanter Anteil der absorptionsfähigen Struktur (14) vom Tampon (10) entweichen könnte und nach dem Entfernen des Tampons (10) zurückbleiben könnte, d. h. beim Herausziehen an der Tamponschnur, zu reduzieren und vorzugsweise zu verhindern. Die Umhüllung (12) kann auch das Gewebe in Kontakt mit dem Tampon (10) vor übermäßiger Reibung oder anderen Reizungen während des Einführens, Verwendens und Entfernens des Tampons (10) schützen. Außerdem kann die Umhüllung (12) dem Tampon (10) ästhetische Qualitäten verleihen. Aus diesem Grund ist es wünschenswert, dass die Umhüllung (12) folgende Eigenschaften hat: niedriger Reibungskoeffizient, glatte Oberfläche, hohe Opazität, freie Öffnungen und eine ungeschmolzene Erscheinung.
  • Außerdem sollte die Umhüllung (12) aufgrund der Tatsache, dass sie die absorptionsfähige Struktur (14) enthält, und weil es oft wünschenswert ist, dass die Umhüllung (12) und die absorptionsfähige Struktur (14) aneinander befestigt sind, zu einer thermischen Bindung zumindest an sich selbst auf eine Weise, auf die die darin enthaltene Struktur (14) befestigt wird, fähig sein. Vorzugsweise ist die Umhüllung (12) auch in der Lage, sich durch eine thermischen Bindung an den äußeren Teilen der absorptionsfähigen Struktur (14) und an sich selbst zu befestigen.
  • Eine Methode zum Auftragen des Umhüllungsmaterials aus mit Öffnungen versehenem Film an einer absorptionsfähigen Struktur bei der Herstellung eines Tampons ist der Einsatz einer so genannten „Cut-and-Place"-Vorrichtung, wobei das Material von der Rolle abgetrennt und auf die absorptionsfähige Struktur platziert wird. Eine weitere Methode wird allgemein von Friese, US-Pat.-Nr. 4816100 beschrieben. Während darin der Einsatz eines Vliesstoffs an einem Tampon beschrieben wird, werden Verbesserungen, die erforderlich sind, um das zu erzielen, in der gemeinhin zugewiesenen Parallelanmeldung, US-Ser.-Nr. 09/343759, am 30. Juni 1999 mit dem Titel „Continuous Method of Providing Individual Sheets from a Continuous Web" angemeldet (Anwaltsregister PPC-668 – Nicht veröffentlicht, obwohl jedoch erwartet wird, dass eine Teilanmeldung bald veröffentlicht wird. Korrespondiert mit WO01/02144). Diese Parallelanmeldung offenbart eine Methode, mithilfe derer die vollständige Separierung eines Materialabschnittes erzielt wird, und die aus folgenden Schritten besteht: Abtrennen eines Versorgungsmaterials in einer Mehrzahl von diskreten Regionen an der Querachse entlang, wobei das Material, das sich zwischen den abgetrennten Bereichen an derselben Querachse entlang befindet, eingeritzt wird, woraufhin eine ausreichende Kraft zum Abbrechen der eingeschnittenen Bereiche aufgetragen wird, wodurch der Materialabschnitt vom Versorgungsmaterial getrennt wird.
  • Beim letzteren Prozess ist die vorliegende Erfindung besonders nützlich. In diesem Prozess kann eine Zwischenschicht, die aus einem relativ niedrigen Modul oder einem Material mit niedriger Biegsamkeit besteht, die unkontrollierte Bewegung des Umhüllungsmaterials, während es perforiert, eingeritzt und gedehnt wird, um ein separates Segment des Umhüllungsmaterials zu bilden, reduzieren. Ein besonders wünschenswertes Umhüllungsmaterial, das bei einem solchen Prozess nützlich ist, ist eines, das einen Polymeranteil mit niedrigem Modul in die Zwischenschicht(en) integriert. Eine maßgebliche, nicht einschränkende Liste mit solchen Materialien enthält Ethylencopolymere wie Ethylenvinylacetat (EVA), Ethylenpropylen, Ethylenethylacrylat, Ethylenacrylsäure und dergleichen.
  • Beispiel
  • Zwei Polymermischungen wurden durch mehrere Extruder koextrudiert. Die beiden Schmelzströme gingen in einen Zufuhrblock ein, der die Polymermischung der äußeren Schicht in zwei Ströme einteilte und die Zwischenschicht intakt ließ. Die äußeren Schichten schlossen somit die „eingelegte" Zwischenschicht ein und stellten einen A-B-A-Film her. 50 Gewichtsprozent des Films war eine unvermischbare Kombination aus Polypropylen und Polyethylene niedriger Dichte (LDPE), die gleichmäßig in den zwei Schichten A verteilt waren, und 50 Gewichtsprozent des Films war eine unvermischbare Kombination aus linearem Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE) und Ethylen-Vinylacetatcopolymer (Vinylacetat von 8 Gewichtprozent) in der Zwischenschicht B. Die Schichten A wurden aus 70 Gewichtsprozent des Polypropylens in der durchgehenden Phase und 30 Gewichtsprozent des LDPE in der dispergierten Phase gebildet. Dieser Film wurde von Clopay Plastic Products Company, Inc., von Cincinnati, Ohio, USA als P18-3964 bereitgestellt, und er hatte ein durchschnittliches Basisgewicht von 20 g, eine Nennstärke von 8 mils (0,2 mm) und eine Titandioxidpigmentbeladung von ca. 6,5 Gewichtsprozent.
  • Der Film A-B-A wurde dann mit Öffnungen versehen, indem Heißluftstrahlen und Vakuum mit ca. 330°C aufgetragen wurden, während der Film durch eine zylindrische Formfläche gestützt wurde, wie im Wesentlichen von James et al., US-Pat.-Nr. 5916462, und Zimmerli, US-Pat.-Nr. 3054148 beschrieben. Es wird nicht erwartet, dass die Differenzen zwischen den hierin enthaltenen Offenbarungen und dem hierin angewandten Prozess die unten beschriebenen Ergebnisse verändern werden. Der dadurch entstehende, mit Öffnungen versehene Film hat ein Wiederholungsmuster von im Wesentlichen gleichmäßigen runden Öffnungen, die einen Durchmesser von ca. 0,62 mm, einen offenen Bereich von ca. 26% und einen entsprechenden hydraulischen Durchmesser (EHD) haben, wie durch die Gleichung EHD = 4·Bereich/Umfang von ca. 26 mils (0,65 mm) gemessen.
  • Der offene Bereich kann durch Einsatz einer Bildanalyse zum Messen des relativen Prozentsatzes der mit Öffnungen versehenen bzw. nicht mit Öffnungen versehenen Bereiche bestimmt werden. Im Wesentlichen konvertiert die Bildanalyse ein optisches Bild von einem Lichtmikroskop in ein elektronisches Signal, das zur Verarbeitung geeignet ist. Ein elektronischer Strahl tastet das Bild Zeile um Zeile ab. Während jede Zeile abgetastet wird, ändert sich ein Ausgangssignal gemäß der Erleuchtung. Weiße Bereiche erzeugen eine relativ hohe Spannung und schwarze Bereiche eine relativ niedrige Spannung. Es wird ein Bild des mit Öffnungen versehenen Films erzeugt, und in diesem Bild sind die Löcher weiß, während die soliden Bereiche des thermoplastischen Materials verschiedene Grautöne haben. Je dichter der solide Bereich ist, desto dunkler ist der erzeugte graue Bereich. Jede Zeile des Bildes, die gemessen wird, wird in Punkte oder Pixel aufgeteilt. Folgende Ausrüstung kann zur Ausführung der oben beschriebenen Analyse eingesetzt werden: das Bildanalysegerät Quantimet Q520 (mit Software V.5.02B und GreyStore-Option), das von LEICA/Cambridge Instruments Ltd. verkauft wird, in Verbindung mit dem Mikroskop Olympus SZH mit Durchlichtbasis, einem Planobjektiv 1,0× und einem Okular 2,50×. Das Bild kann mit der Videokamera DAGE MTI CCD72 hergestellt werden.
  • Ein maßgebliches Stück eines jeden Materials, das analysiert werden soll, wird auf das Mikroskop gelegt, und auf dem Videobildschirm erscheint ein scharfes Bild mit einer Zoom-Einstellung des Mikroskops von 10×. Der offene Bereich wird durch Feldmessungen maßgeblicher Bereiche bestimmt. Das Quantimet-Programm meldet den Durchschnittswert und die Standardabweichung für jede Probe.
  • Der EHD wurde nach dem von Turi et al., US-Pat.-Nr. 5567376 beschriebenen Verfahren entsprechend gemessen. Dieses Bild wurde jedoch mithilfe des Scanners ScanJet 4c von Hewlett-Packard, Palo Alto, Kalifornien, USA, hergestellt und mithilfe von Image- Pro-Software von Media Cybernetics, Silver Springs, Maryland, USA, analysiert. Diese Veränderungen ändern etwaige Ergebnisse nicht bedeutend ab.
  • Der mit Öffnungen versehene Film wurde mit Polysorbat 20 (TWEEN 20), das von ICI, Atlas Chemical Division, Wilmington, Delaware, USA erhältlich ist, mit dem feinen Spray einer Lösung aus 1 Teil TWEEN 20, das in 2 Teilen (Volumen-Volumen-Verhältnis) Isopropylalkohol aufgelöst wurde, beschichtet, und er wurde in einer Breite von ca. 47 mm abgetrennt. TWEEN 20 wurde bei einer Umgebungstemperatur von ca. 20°C und einem Sollbeschichtungsgewicht von ca. 1 Gewichtsprozent auf das Filmträgermaterial aufgetragen. Das Beschichtungsgewicht wird auf der Basis von TWEEN 20 gemessen, da sich das Lösungsmittel auf Alkoholbasis verflüchtigt. Das wird ausführlicher in der gemeinhin zugewiesenen Parallelanmeldung, US-Ser.-Nr. 09/345088 beschrieben und am 30. Juni 1999 mit dem Titel „Tampon with Cover and Nonionic Surfactant" angemeldet (Anwaltsregister PPC-708 – Nicht veröffentlicht. Korrespondiert mit WO01/01905).
  • Der abgetrennte Film wurde so zugeschnitten, dass er eine Umhüllung mit einer Länge von ca. 125 mm bildet. Die Umhüllung wird auf ein absorptionsfähiges Gewebe aufgetragen, das aus 75 Gewichtsprozent Kunstseide und 25 Gewichtsprozent Baumwolle besteht und eine Länge von ca. 235 mm, eine Breite von ca. 50 mm und ein Sollgewicht von ca. 2,7 g hat. Die Umhüllung wurde an einem Ende des absorptionsfähigen Gewebes auf eine Weise, die allgemein in US-Ser.-Nr. 60/141688 beschrieben und am 30. Juni 1999 unter dem Titel „Sealing Roller and Sealing Roller Element, Particularly for Producing a Tampon for Feminine Hygiene and Methode Therefore" angemeldet wurde, hitzeversiegelt. (Anwaltsregister J&J-1819. Zwei nicht provisorische Anwendungen wurden angemeldet. Eine wurde als US6537414B1 veröffentlicht. Die andere wurde nicht veröffentlicht und korrespondiert mit WO01/01910), und die ebenfalls angemeldete Anwendung US-Ser.-Nr. 09/343759 wurde am 30. Juni 1999 unter dem Titel „Continuous Method of Providing Individual Sheets from a Continuous Web" eingereicht (Anwaltsregister PPC-668 – Nicht veröffentlicht, obwohl erwartet wird, dass eine Teilanmeldung bald veröffentlicht wird. Korrespondiert mit WO01/02144). Das umhüllte Gewebe wurde dann in einer Tamponpresse zusammengedrückt, wie allgemein von Friese et al., US-Ser.-Nr. 07/596454 beschrieben, und am 12. Oktober 1990 angemeldet, und EP-B-0 422 660. Die erzeugten Tampons hatten ein Gewicht von zwischen 2,55 und 3,2 g. Während der Bearbeitung dieses Films wurde zur Kenntnis genommen, dass die Umhüllung heißsiegelbar war, ohne die Öffnungen zu blockieren, und ohne sie durchzuschmelzen, und dass der heißsiegelbare, mit Öffnungen versehene Film nicht an der mit Öffnungen versehenen Trommel haften blieb.
  • Die o. a. Spezifikation und Ausführungsformen werden zur Unterstützung des vollständigen und uneingeschränkten Verständnisses der hierin enthaltenen Erfindung dargestellt. Da viele Variationen und Ausführungsformen der Erfindung möglich sind, ohne von dem Erfindungsumfang abzuweichen, ist die Erfindung in den folgenden Ansprüchen enthalten.

Claims (55)

  1. Verpackungselement (12), das bei absorptionsfähigen Gegenständen zweckmäßig ist, mit einem fluidundurchlässigen Kunststoffmaterial in der Form eines elastischen dreidimensionalen Gewebes, das ein faserähnliches Aussehen und taktilen Eindruck aufweist, wobei das fluidundurchlässige Kunststoffmaterial einen Schichtstoffverbund aufweist, der mindestens drei Schichten umfaßt: a) eine erste Schicht (24), die eine erste äußere Oberfläche des Schichtstoffverbundes bildet, wobei diese eine Mischung aus mindestens zwei thermoplastischen Polymeranteilen aufweist, eine durchgehende Phase eines ersten thermoplastischen Polymeranteils, der eine erste Schmelzpunkttemperatur aufweist, und eine dispergierte Phase eines unvermischbaren zweiten thermoplastischen Polymeranteils, der eine zweite Schmelzpunkttemperatur aufweist, die kleiner als die erste Schmelzpunkttemperatur ist, so daß, wenn das Gewebe auf eine Temperatur zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur erwärmt wird, der zweite thermoplastische Polymeranteil in der Lage ist, eine Klebebindung zu bilden; b) eine zweite Schicht (26), die eine zweite äußere Oberfläche (20) des Schichtstoffverbundes bildet und gegenüber der ersten äußeren Oberfläche (18) angeordnet ist; und c) mindestens eine Zwischenschicht (28), die zwischen der ersten (24) und zweiten (26) Schicht angeordnet ist, wobei das Gewebe eine erste (18) und zweite (20) Oberfläche aufweist, und die erste Oberfläche (18) mindestens teilweise durch entweder die erste (24) oder zweite (26) Schicht gebildet ist und eine Vielzahl von Öffnungen (22) in dieser aufweist, wobei die Öffnungen (22) durch eine Vielzahl von sich kreuzenden faserähnlichen Elementen gebildet sind, die miteinander in der Ebene der ersten Oberfläche (18) verbunden sind, wobei jedes der faserähnlichen Elemente einen Querschnitt aufweist, der einen Basisabschnitt in der Ebene der ersten Oberfläche (18) und einen Seitenwandabschnitt (16), der mit jedem Rand des Basisabschnitts verbunden ist, aufweist, wobei die Seitenwandabschnitte (16) in Richtung der zweiten Oberfläche (20) des Gewebes verlaufen, die sich kreuzenden Seitenwandabschnitte (16) miteinander zwischen der ersten (18) und der zweiten (20) Oberfläche des Gewebes verbunden sind und die miteinander verbundenen Seitenwandabschnitte (16) gleichzeitig miteinander in der Ebene der zweiten Oberfläche (20) enden.
  2. Verpackungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste thermoplastische Polymeranteil ausgewählt ist aus der Gruppe, die aus Polyolefinen, Polyestern, Polyamiden, Polyurethanen, Polystyrolen, Halogenpolymeren und Copolymeren davon besteht.
  3. Verpackungselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste thermoplastische Polymeranteil ein Polyolefin umfaßt.
  4. Verpackungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite thermoplastische Polymeranteil ausgewählt ist aus der Gruppe, die aus Polyolefinen, Polyestern, Polyamiden, Polyurethanen, Polystyrolen, Halogenpolymeren und Copolymeren davon besteht.
  5. Verpackungselement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite thermoplastische Polymeranteil ein Polyolefin umfaßt.
  6. Verpackungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterschied zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur größer als ca. 20°C ist.
  7. Verpackungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schicht ca. 45 bis ca. 95 Gewichtsprozent des thermoplastischen Polymeranteils und ca. 55 bis ca. 5 Gewichtsprozent des zweiten thermoplastischen Polymeranteils aufweist.
  8. Verpackungselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schicht (24) ca. 60 bis ca. 80 Gewichtsprozent des thermoplastischen Polymeranteils und ca. 40 bis ca. 20 Gewichtsprozent des zweiten thermoplastischen Polymeranteils aufweist.
  9. Verpackungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schicht (24) ferner einen oder mehrere Anteile aufweist, der bzw. die ausgewählt ist bzw. sind aus der Gruppe, die Antioxidantien, UV-Absorber, Schmiermittel, Antiblockmittel, Gleitmittel, Weichmacher, Keimbildner, Antistatika, Flammschutzmittel, Pigmente, Farbstoffe und Füllstoffe umfaßt.
  10. Verpackungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schicht (26) einen Anteil aufweist, der aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Polyolefinen, Polyestern, Polyamiden, Polyurethanen, Polystyrolen, Halogenpolymeren und Copolymeren davon besteht.
  11. Verpackungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schicht (26) eine Mischung aus mindestens zwei thermoplastischen Polymeranteilen aufweist, eine durchgehende Phase eines ersten thermoplastischen Polymeranteils, der eine erste Schmelzpunkttemperatur aufweist, und eine dispergierte Phase eines unvermischbaren zweiten thermoplastischen Polymeranteils, der eine zweite Schmelzpunkttemperatur aufweist, die kleiner als die erste Schmelzpunkttemperatur ist, so daß, wenn das Gewebe auf eine Temperatur zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur erwärmt wird, der zweite thermoplastische Polymeranteil in der Lage ist, eine Klebebindung zu bilden.
  12. Verpackungselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der erste thermoplastische Polymeranteil der zweiten Schicht (26) ausgewählt ist aus der Gruppe, die aus Polyolefinen, Polyestern, Polyamiden, Polyurethanen, Polystyrolen, Halogenpolymeren und Copolymeren davon besteht.
  13. Verpackungselement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der erste thermoplastische Polymeranteil der zweiten Schicht (26) ein Polyolefin umfaßt.
  14. Verpackungselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite thermoplastische Polymeranteil der zweiten Schicht (26) ausgewählt ist aus der Gruppe, die aus Polyolefinen, Polyestern, Polyamiden, Polyurethanen, Polystyrolen, Halogenpolymeren und Copolymeren davon besteht.
  15. Verpackungselement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite thermoplastische Polymeranteil der zweiten Schicht (26) ein Polyolefin umfaßt.
  16. Verpackungselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterschied zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur der Anteile der zweiten Schicht (26) größer als ca. 20°C ist.
  17. Verpackungselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schicht (26) ca. 45 bis ca. 95 Gewichtsprozent des thermoplastischen Polymeranteils und ca. 55 bis ca. 5 Gewichtsprozent des zweiten thermoplastischen Polymeranteils aufweist.
  18. Verpackungselement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schicht (26) ca. 60 bis ca. 80 Gewichtsprozent des thermoplastischen Polymeranteils und ca. 40 bis ca. 20 Gewichtsprozent des zweiten thermoplastischen Polymeranteils aufweist.
  19. Verpackungselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die erste (24) und zweite (26) Schicht identisch sind.
  20. Verpackungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) einen Anteil aufweist, der ausgewählt ist aus der Gruppe, die aus Polyolefinen, Polyestern, Polyamiden, Polyurethanen, Polystyrolen, Halogenpolymeren und Copolymeren davon besteht.
  21. Verpackungselement nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) ein Polyolefin oder ein Polyolefincopolymer aufweist.
  22. Verpackungselement nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) eine Mischung aus einem Polyethylen und einem Ethylenvinylacetatcopolymer aufweist.
  23. Verpackungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) ferner einen oder mehrere Anteile aufweist, der bzw. die aus der Gruppe ausgewählt ist bzw. sind, die Antioxidantien, UV-Absorber, Schmiermittel, Antiblockmittel, Gleitmittel, Weichmacher, Keimbildner, Antistatika, Flammschutzmittel, Pigmente, Farbstoffe und Füllstoffe umfaßt.
  24. Verpackungselement nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) mehr als ca. 5 Gewichtsprozent eines Pigments aufweist.
  25. Verpackungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) eine Mischung aus Polymermaterialien umfaßt.
  26. Verpackungselement nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) eine Mischung aus ca. 45 bis ca. 99 Gewichtsprozent eines ersten Polymeranteils und ca. 1 bis ca. 55 Gewichtsprozent eines zweiten Polymeranteils aufweist.
  27. Verpackungselement nach Anspruch 1, die ferner eine zusätzliche Zwischenschicht (28A) aufweist.
  28. Verpackungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Oberfläche (18) des Gewebes mindestens teilweise durch die erste Schicht (24) des Schichtstoffverbundes gebildet ist.
  29. Tampon (10) mit einer absorptionsfähigen Struktur (14), das von einem Verpackungselement nach Anspruch 1 umhüllt ist.
  30. Tampon nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der erste thermoplastische Polymeranteil ausgewählt ist aus der Gruppe, die aus Polyolefinen, Polyestern, Polyamiden, Polyurethanen, Polystyrolen, Halogenpolymeren und Copolymeren davon besteht.
  31. Tampon nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß der erste thermoplastische Polymeranteil ein Polyolefin umfaßt.
  32. Tampon nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite thermoplastische Polymeranteil ausgewählt ist aus der Gruppe, die aus Polyolefinen, Polyestern, Polyamiden, Polyurethanen, Polystyrolen, Halogenpolymeren und Copolymeren davon besteht.
  33. Tampon nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite thermoplastische Polymeranteil ein Polyolefin umfaßt.
  34. Tampon nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterschied zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur größer als ca. 20°C ist.
  35. Tampon nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schicht ca. 45 bis ca. 95 Gewichtsprozent des thermoplastischen Polymeranteils und ca. 55 bis ca. 5 Gewichtsprozent des zweiten thermoplastischen Polymeranteils aufweist.
  36. Tampon nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schicht (26) eine Mischung aus mindestens zwei thermoplastischen Polymeranteilen umfaßt, eine durchgehende Phase eines ersten thermoplastischen Polymeranteils, der eine erste Schmelzpunkttemperatur aufweist, und eine dispergierte Phase eines unvermischbaren, zweiten thermoplastischen Polymeranteils, der eine zweite Schmelzpunkttemperatur aufweist, die kleiner als die erste Schmelzpunkttemperatur ist, so daß, wenn das Gewebe auf eine Temperatur zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur erwärmt wird, der zweite thermoplastische Polymeranteil in der Lage ist, eine Klebebindung zu bilden.
  37. Tampon nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß der erste thermoplastische Polymeranteil der zweiten Schicht (26) ausgewählt ist aus der Gruppe, die aus Polyolefinen, Polyestern, Polyamiden, Polyurethanen, Polystyrolen, Halogenpolymeren und Copolymeren davon besteht.
  38. Tampon nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß der erste thermoplastische Polymeranteil der zweiten Schicht (26) ein Polyolefin umfaßt.
  39. Tampon nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite thermoplastische Polymeranteil der zweiten Schicht (26) ausgewählt ist aus der Gruppe, die aus Polyolefinen, Polyestern, Polyamiden, Polyurethanen, Polystyrolen, Halogenpolymeren und Copolymeren davon besteht.
  40. Tampon nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite thermoplastische Polymeranteil der zweiten Schicht (26) ein Polyolefin umfaßt.
  41. Tampon nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß der Unterschied zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur der Anteile der zweiten Schicht (26) größer als ca. 20°C ist.
  42. Tampon nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schicht (26) ca. 45 bis ca. 95 Gewichtsprozent des thermoplastischen Polymeranteils und ca. 55 bis ca. 5 Gewichtsprozent des zweiten thermoplastischen Polymeranteils aufweist.
  43. Tampon nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die erste (24) und die zweite (26) Schicht identisch sind.
  44. Tampon nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) einen Anteil aufweist, der ausgewählt ist aus der Gruppe, die aus Polyolefinen, Polyestern, Polyamiden, Polyurethanen, Polystyrolen, Halogenpolymeren und Copolymeren davon besteht.
  45. Tampon nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) ein Polyolefin oder ein Polyolefincopolymer aufweist.
  46. Tampon nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) eine Mischung aus einem Polyethylen und einem Ethylenvinylacetatcopolymer aufweist.
  47. Tampon nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) ferner einen oder mehrere Anteile aufweist, der bzw. die aus der Gruppe ausgewählt ist bzw. sind, die Antioxidantien, UV-Absorber, Schmiermittel, Antiblockmittel, Gleitmit tel, Weichmacher, Keimbildner, Antistatika, Flammschutzmittel, Pigmente, Farbstoffe und Füllstoffe umfaßt.
  48. Tampon nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) mehr als ca. 5 Gewichtsprozent eines Pigments aufweist.
  49. Tampon nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) eine Mischung aus Polymermaterialien aufweist.
  50. Tampon nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (28) eine Mischung aus ca. 45 bis ca. 99 Gewichtsprozent eines ersten Polymeranteils und ca. 1 bis ca. 55 Gewichtsprozent eines zweiten Polymeranteils aufweist.
  51. Tampon nach Anspruch 29, das ferner eine zusätzliche Zwischenschicht (28A) aufweist.
  52. Verfahren zur Herstellung eines Verpackungselements (12), die bei absorptionsfähigen Gegenständen zweckmäßig ist, das die Schritte umfaßt von: – Bilden eines Schichtstoffverbundes mit mindestens drei Schichten, mit einer ersten Schicht (24), die eine erste äußere Oberfläche des Schichtstoffverbundes bildet und eine Mischung aus mindestens zwei thermoplastischen Polymeranteilen aufweist, eine durchgehende Phase eines ersten thermoplastischen Polymeranteils, der eine erste Schmelzpunkttemperatur aufweist, und eine dispergierte Phase eines unvermischbaren, zweiten thermoplastischen Polymeranteils, der eine zweite Schmelzpunkttemperatur aufweist, die kleiner als die erste Schmelzpunkttemperatur ist, so daß, wenn das Gewebe auf eine Temperatur zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur erwärmt wird, der zweite thermoplastische Polymeranteil in der Lage ist, eine Klebebindung zu bilden; einer zweiten Schicht (26), die eine zweite äußere Oberfläche des Schichtstoffverbundes bildet und gegenüber der ersten äußeren Oberfläche angeordnet ist; und mindestens einer Zwischenschicht (28), die zwischen der ersten (24) und der zweiten (26) Schicht angeordnet ist; – Aufbringen eines Fluids bei einer Temperatur, die größer als die Umgebungstemperatur ist, auf den Schichtstoffverbund, während dieser von einer dreidimensionalen Oberfläche getragen ist, um ein elastisches dreidimensionales Gewebe zu bilden, das ein faserähnliches Aussehen und taktilen Eindruck aufweist, wobei das Gewebe eine erste (18) und zweite (20) Oberfläche aufweist, die erste Oberfläche (18) mindestens teilweise von entweder der ersten (24) oder zweiten (26) Schicht gebildet ist und eine Vielzahl von Öffnungen (22) in derselben aufweist, jede der Öffnungen (22) durch eine Vielzahl von sich kreuzenden faserähnlichen Elementen gebildet ist, die miteinander in der Ebene der ersten Oberfläche (18) verbunden sind, wobei jedes der faserähnlichen Elemente einen Querschnitt aufweist, der einen Basisabschnitt in der Ebene der ersten Oberfläche (18) und einen Seitenwandabschnitt (16), der mit jedem Rand des Basisabschnitts verbunden ist, aufweist, die Seitenwandabschnitte (16) sich in der Richtung der zweiten Oberfläche (20) des Gewebes erstrecken, die sich kreuzenden Seitenwandabschnitte (16) miteinander zwischen der ersten (18) und der zweiten (20) Oberfläche des Gewebes verbunden sind und die miteinander verbundenen Seitenwandabschnitte (16) gleichzeitig miteinander in der Ebene der zweiten Oberfläche (20) enden; und – Teilen des Gewebes in einzelne Materialstücke einer Größe, die für ein Verpackungselement (12) geeignet ist.
  53. Verfahren nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt des Bildens des Schichtstoffverbunds das Extrudieren von thermoplastischen Polymeranteilen durch einen Extruder umfaßt.
  54. Verfahren nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, daß die erste (24) und zweite (26) Schicht gemeinsam extrudiert werden, um die Zwischenschicht (28) zu umhüllen.
  55. Verfahren zur Herstellung eines Tampons (10), das die Schritte umfaßt von: – Abtrennen eines Verpackungselements (12) mit einem fluidundurchlässigen Kunststoffmaterial in der Form eines elastischen dreidimensionalen Gewebes von einem Vorrat des elastischen dreidimensionalen Gewebes, das ein faserähnliches Aussehen und taktilen Eindruck aufweist, wobei das Gewebe ein fluidundurchlässiges Kunststoffmaterial umfaßt, das einen Schichtstoffverbund aufweist, der mindestens drei Schichten umfaßt: eine erste Schicht (24), die eine erste äußere Oberfläche des Schichtstoffverbundes bildet und eine Mischung aus mindestens zwei thermoplastischen Polymeranteilen aufweist, eine durchgehende Phase eines ersten thermoplastischen Polymeranteils, der eine erste Schmelzpunkttemperatur aufweist, und eine dispergierte Phase eines unvermischbaren zweiten thermoplastischen Polymeranteils, der eine zweite Schmelzpunkttemperatur aufweist, die kleiner als die erste Schmelzpunkttemperatur ist, so daß, wenn das Gewebe auf eine Temperatur zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur erwärmt wird, der zweite thermoplastische Polymeranteil in der Lage ist, eine Klebebindung zu bilden; eine zweite Schicht (26), die eine zweite äußere Oberfläche des Schichtstoffverbunds bildet und gegenüber der ersten äußeren Oberfläche angeordnet ist, wobei diese eine Mischung aus mindestens zwei thermoplastischen Polymeranteilen aufweist, eine durchgehende Phase eines ersten thermoplastischen Polymeranteils, der eine erste Schmelzpunkttemperatur aufweist, und eine dispergierte Phase eines unvermischbaren, zweiten thermoplastischen Polymeranteils, der eine zweite Schmelzpunkttemperatur aufweist, die kleiner als die erste Schmelzpunkttemperatur ist, so daß, wenn das Gewebe auf eine Temperatur zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur erwärmt wird, der zweite thermoplastische Polymeranteil in der Lage ist, eine Klebebindung zu bilden; und mindestens eine Zwischenschicht (28), die zwischen der ersten (24) und zweiten (26) Schicht angeordnet ist; das Gewebe eine erste (18) und zweite (20) Oberfläche aufweist, wobei die erste Oberfläche (18) mindestens teilweise durch die erste Schicht (24) gebildet ist und eine Vielzahl von Öffnungen (22) in derselben aufweist, jede der Öffnungen (22) durch eine Vielzahl von sich kreuzenden faserähnlichen Elementen gebildet ist, die miteinander in der Ebene der ersten Oberfläche (18) verbunden sind, wobei jedes der faserähnlichen Elemente einen Querschnitt aufweist, der einen Basisabschnitt in der Ebene der ersten Oberfläche (18) und einen Seitenwandabschnitt (16), der mit jedem Rand des Basisabschnitts verbunden ist, aufweist, die Seitenwandabschnitte (16) sich in Richtung der zweiten Oberfläche (20) des Gewebes erstrecken, die sich kreuzenden Seitenwandabschnitte (16) miteinander zwischen der ersten (18) und der zweiten (20) Oberfläche des Gewebes verbunden sind und die miteinander verbundenen Seitenwandabschnitte (16) gleichzeitig miteinander in der Ebene der zweiten Oberfläche (20) enden; – Umhüllen einer absorptionsfähigen Struktur (14) mit dem Verpackungselement (12); und – Zuführen von thermischer Energie zu dem Verpackungselement (12), um diese auf eine Temperatur zwischen der ersten Schmelzpunkttemperatur und der zweiten Schmelzpunkttemperatur der ersten Schicht (24) zu erwärmen, um eine Klebebindung zu bilden, wobei die absorptionsfähige Struktur, die von dem geklebten Verpackungselement (12) umhüllt ist, das Tampon ist.
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