DE60031375T2 - Halbleiteranordnung mit sicherheitsbeschichtung und chipkarte mit einer solchen anordnung - Google Patents

Halbleiteranordnung mit sicherheitsbeschichtung und chipkarte mit einer solchen anordnung Download PDF

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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Halbleiteranordnung mit einem Substrat, wobei auf einer ersten Seite davon ein erstes Halbleiterelement und mindestens eine Sicherheitsbeschichtung, die einen pulverförmigen, in eine Matrix eingearbeiteten Füllstoff umfasst, aufgebracht sind.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Chipkarte, die mit einer Halbleiteranordnung versehen ist, die einen Speicher und eine Sicherheitsbeschichtung umfasst, die einen pulverförmigen, in eine Matrix eingearbeiteten Füllstoff umfasst.
  • US-A 5.399.441 offenbart eine Halbleiteranordnung der eingangs erwähnten Art, in der die Sicherheitsbeschichtung eine Schicht mit einer Matrix aus Siliziumoxid ist, in der ein pulverförmiger Füllstoff eingearbeitet ist. Wenn die Matrix mit einem Füllstoff, wie z.B. einem Oxid, einem Nitrid oder einem Carbid von Silizium, Aluminium oder einem Metall gefüllt ist, verhindert die Beschichtung mindestens 90% der Transmission sichtbaren Lichts. Wenn die Matrix mit einem anorganischen Salz eines Schwermetalls gefüllt ist, verhindert die Beschichtung mindestens 90% der Transmission einer bestimmten Art von Infrarotstrahlung.
  • Es ist ein Nachteil der bekannten Halbleiteranordnung, dass immer noch über 10% der Strahlung ausgewählter Wellenlängen durch die Beschichtung durchgelassen werden. Wenn man bedenkt, dass Mikroskope nach dem Stand der Technik mit sichtbarem Licht oder nahe der Infrarotstrahlung arbeiten, ist dieser Prozentsatz zu hoch, um adäquate Sicherheit zu schaffen. In der bekannten Halbleiteranordnung enthaltene persönliche oder finanzielle Daten werden zugänglich und ein Verfahren, die Daten illegal zu ändern, könnte durch Reverse Engineering der Halbleiteranordnung gefunden werden. Wenn also die bekannte Halbleiteranordnung in einer Chipkarte angewendet wird und wenn die Chipkarte in die Hände einer unehrlichen Person fällt, sind die Daten darin für einen Bruch der Sicherheit anfällig.
  • Es ist deshalb eine erste Aufgabe der Erfindung, eine Halbleiteranordnung der eingangs erwähnten Art zu schaffen, in der die Beschichtung Transmission sichtbaren Lichts und Nahes-Infrarot-Strahlung in einem größeren Umfang verhindert. Es ist eine zweite Aufgabe, eine Chipkarte der eingangs erwähnten Art zu schaffen, deren Halbleiteranordnung eine solche verbesserte Beschichtung hat.
  • Die erste Aufgabe wird dadurch gelöst, dass:
    • – der Unterschied zwischen dem Brechungsindex des pulverförmigen ersten Füllstoffs und dem der Matrix mindestens 0,3 ist, und
    • – die Beschichtung einen zweiten Füllstoff so umfasst, dass die Beschichtung ein starker Absorber von Strahlung ist, der Strahlung mit Wellenlängen mindestens in dem Bereich von 800 bis 1400 nm um mindestens 99% absorbiert und worin der zweite Füllstoff frei von Schwermetallen ist.
  • Der zweite Füllstoff ist beispielsweise ein Material in der Form von Partikeln, die einfallende Strahlung in Wärme umwandeln. Mit diesem Material absorbiert die Beschichtung die Strahlung um mindestens 99 Prozent. Die Beschichtung mit dem zweiten Füllstoff absorbiert die Strahlung bis zu mindestens 1400 nm. Strahlung mit einer Wellenlänge größer als 1,4 μm muss nicht so viel wie 99% absorbiert werden, da die große Wellenlänge selbst Details des ersten Halbleiterelements in der Halbleiteranordnung der Erfindung versteckt. Vorzugsweise absorbiert die Beschichtung mit dem zweiten Füllstoff die Strahlung mit Wellenlängen in dem Bereich von 800 bis 2000 nm. Passende Materialien sind beispielsweise Titannitrid und Titanoxinitrid.
  • Der zweite Füllstoff in einer bevorzugten Ausführungsform umfasst Titannitrid. Aufgrund der Verwendung von Titannitrid als zweiten Füllstoff kann die Transmission von mindestens 99,9% der Strahlung einer Wellenlänge zwischen 600 und 2000 nm leicht verhindert werden. Die Erfinder haben gefunden, dass Partikel von TiN in der Beschichtung eine Oberfläche haben, die TiO2 umfasst, wobei geglaubt wird, dass das aus zufälliger Oxidation folgt. Solche Oxidation passiert beispielsweise, wenn die Sicherheitsbeschichtung während der Herstellung der Halbleiteranordnung aus einer wässrigen Säure aufgebracht wird.
  • Ein erster Vorteil dieses zweiten Füllstoffs ist, dass bekannt ist, dass Titannitrid in der Herstellung von Halbleiteranordnungen in Reinraumeinrichtungen verwendet wird. Außerdem ist er frei von Schwermetallen. Dies ist ein wichtiger Vorteil, da Schwer metalle als giftige Materialien bekannt sind, die Probleme sowohl während der Produktion als auch als Abfall nach der Entsorgung der Halbleiteranordnung mit der Sicherheitsbeschichtung bereiten. Ein weiterer Vorteil ist, dass Titannitrid in verschiedenen Partikelgrößen kommerziell verfügbar ist.
  • Der erste Füllstoff, der in der Sicherheitsbeschichtung der Anordnung der Erfindung vorhanden ist, arbeitet durch Streuung sichtbaren Lichts. Strahlung im sichtbaren Spektrum wie auch im ultravioletten Spektrum wird so durch gestreute Reflexion am Eindringen gehindert. Um sicher zu stellen, dass die Beschichtung ausreichendes Streuungspotenzial hat, wurde gefunden, dass der Unterschied zwischen dem Brechungsindex des ersten Füllstoffs und dem der Matrix mindestens 0,3 sein sollte. Da der Brechungsindex einer Matrix im Allgemeinen in der Größenordnung von 1,4–1,5 liegt, können erste Füllstoffe mit einem Brechungsindex größer als 1,7–1,8 verwendet werden. Beispiele solcher erster Füllstoffe umfassen Oxide von Zirkon, Titan, Zink, Mangan, Chrom, Niob, Eisen, Nickel, Strontium, Yttrium, Vanadium, Gallium, Kupfer und Kobalt und Nitride von Niob, Titan und Zirkonium.
  • Der erste Füllstoff in einer weiteren Ausführungsform umfasst Titanoxid. Dieses Material hat einen sehr hohen Brechungsindex und verursacht deshalb intensive Streuung von sichtbarem Licht und von Strahlung in dem ultravioletten Spektrum. Wenn Titannitrid als zweiter Füllstoff verwendet wird, wird bevorzugt, in der Beschichtung ein Gewichtsverhältnis von Titanoxid und Titannitrid in dem Bereich zwischen 0,25 und 4 zu haben.
  • Die Menge an Füllstoff in der Beschichtung der Halbleiteranordnung der vorliegenden Erfindung kann über einen weiten Bereich variiert werden, beispielsweise abhängig von der gewünschten elektrischen Charakteristik in der Beschichtung. Allgemein gesprochen sind der erste und der zweite Füllstoff in einer kombinierten Menge in dem Bereich von 10 bis 90 Gewichtsprozent der Beschichtung vorhanden. Der erste und der zweite Füllstoff sind vorzugsweise als Partikel einer Größe im Submikronbereich vorhanden.
  • Das Material der Matrix der Beschichtung kann aus mehreren Materialien ausgewählt werden, wie z.B. eine Mono(Metall)Phosphat-Verbindung, in der das Metall beispielsweise aus der Gruppe von Zink und Aluminium ausgewählt ist, oder eine Komponente, die aus einem Siliziumdioxidvorstufenharz vorbereitet wird. Solche Matrizen sind beispielsweise in der nicht vorveröffentlichten Anmeldung WO IB99/01007 und in US-A- 5.399.441 beschrieben. Vorzugsweise wird Monoaluminiumphosphat für die Matrix verwendet. Als ein Ergebnis der Verwendung dieses Materials hat die Sicherheitsbeschichtung eine große mechanische Festigkeit und eine große Ätzbeständigkeit. Außerdem kann die Beschichtung mit Monoaluminiumphosphat leicht in einem Dickenbereich von 1 bis 10 μm aufgebracht werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform hat die Beschichtung eine Dicke im Bereich von 1 bis 5 μm. Es ist besonders bevorzugt, eine Beschichtungsdicke von weniger als 3 μm zu haben. Die Beschichtung ist trotzdem für sichtbares Licht und Nahes-Infrarot-Strahlung undurchsichtig. Ein erster Vorteil ist, dass die Dicke der Halbleiteranordnung durch Aufbringen der Sicherheitsbeschichtung nur wenig erhöht wird. Dies ist vorteilhaft für die Verwendung der Halbleiteranordnung der Erfindung in einer Chipkarte, in der die Anordnungsdicke limitiert ist. Ein zweiter Vorteil ist, dass es auch möglich ist, mehr als eine Beschichtung in der Halbleiteranordnung anzuwenden. Ein dritter Vorteil ist, dass die Anwendung von Endkontakten in der Herstellung der Halbleiteranordnung leichter ist als in dem Fall von Beschichtungen größerer Dicke. Diese Endkontakte können angewendet mithilfe eines Verfahrens, das nacheinander die Schritte der Deposition eines Fotolack in Gebieten, wo Endkontakte gewünscht werden; Deposition und Trocknen einer Mischung, die in eine Matrix eingebaute Füllstoffe umfasst; Entfernen des Fotolacks und der darauf deponierten Mischung; Erhitzen, um so die Sicherheitsbeschichtung zu bilden; und Aufbringen eines elektrisch passenden, leitenden Materials wie z.B. Kupfer in den genannten Gebieten. Verwenden einer Beschichtungsdicke von weniger als 5 μm erleichtert das Entfernen des Fotolacks und der darauf deponierten Beschichtung.
  • Wenn gewünscht, können auch andere Materialien in der Beschichtung vorhanden sein. Beispielsweise kann ein Mittel, das die Oberfläche der Füllstoffe für bessere Haftung modifiziert oder ein Dispersionsmittel verwendet werden.
  • Eine weitere Ausführungsform der Halbleiteranordnung der Erfindung umfasst ein lichtempfindliches Element, das durch die Sicherheitsbeschichtung bedeckt ist und nach Beschädigung der Beschichtung darauf, sichtbarem Licht ausgesetzt zu sein, reagiert, indem es eine permanente Veränderung des Zustands des Elements, das zu schützenden Daten enthält, bewirkt. Die genannte Reaktion, die in dieser Ausführungsform nach böswilliger Beschädigung der Beschichtung stattfindet, kann von einer elektrischen oder chemischen Natur sein. Das Layout ausgewählter Teile der Halbleiteranordnung, wie z.B. Schichten mit Verbindungsleitungen, wird so zerstört.
  • Eine weitere Ausführungsform der Halbleiteranordnung der Erfindung umfasst ein lichtempfindliches Element und ein elektrisch programmierbares Element, das zu schützende Daten enthält, wobei die Elemente durch die Sicherheitsbeschichtung bedeckt sind und wobei das lichtempfindliche Element nach Beschädigung der Beschichtung darauf, sichtbarem Licht ausgesetzt zu sein, reagiert, indem es Löschen der Daten bewirkt und das elektrisch programmierbare Element in einen nicht-programmierbaren Zustand bringt.
  • Die genannten lichtempfindlichen Elemente umfassen beispielsweise Widerstände in Kombination mit Dioden oder Transistoren, die an einen Ausgangsanschluss wie z.B. einen Verstärker gekoppelt sind. Ein Beispiel eines lichtempfindlichen Elements ist aus EP-A 0939 933 bekannt. Es umfasst einen vorspannenden Transistor, der angeordnet ist, einen Bias-Strom zu liefern, einen rückwärts vorgespannten Transistor mit einer Steuerelektrode, der angeordnet ist, rückwärts von dem genannten Bias-Strom vorgespannt zu werden, und mit einer leitenden Elektrode, und auch einen zwischen einer Versorgungsspannung und der genannten leitenden Elektrode gekoppelten Widerstand. Einfallendes sichtbares Licht wird durch einen Spannungsabfall an der leitenden Elektrode des rückwärts vorgespannten Transistors detektiert, der dann ein Signal an den Ausgang anlegen kann. Dieser Ausgang kann das Rücksetzen eines als EEPROM bekannten elektrisch löschbaren und programmierbaren Lesespeichers bewirken. Der Ausgang kann das komplette Schreiben eines einmalig elektrisch programmierbaren Schreib-Lese-Speichers bewirken. Das komplette Schreiben bewirkt Löschen der zu schützenden Daten.
  • Das Substrat der Halbleiteranordnung der Erfindung kann aus verschiedenen Materialien gemacht werden. Passende Materialien sind beispielsweise Siliziumdioxid, Aluminium und ein Polymermaterial wie z.B. Polyimid. Es gibt mehrere Materialien und Konstruktionen, die in dem ersten Halbleiterelement in der Halbleiteranordnung der Erfindung verwendet werden können. Bekannte Konstruktionen sind beispielsweise der MOS-Feldeffekttransistor und der Bipolartransistor. Eine solche Konstruktion kann Speichereinheiten umfassen, wie an sich bekannt ist. Bekannte Materialien umfassen Metalle, anorganische Halbleiter und organische Leiter und Halbleiter.
  • Vorzugsweise stellt die Halbleiteranordnung einen vitalen Teil einer Chipkarte dar, wie z.B. einer Geldkarte, einer Kreditkarte oder jeder anderen Karte. Der Ausdruck „Chipkarte" ist so zu verstehen, dass er allgemein jedes portable Gerät beschreibt, das eine Halbleiteranordnung umfasst, das nur Daten enthält, die durch das Gerät allein nicht geändert werden können. Obwohl die Chipkarte zur Zeit ein kartenähnliches Gerät ist, macht die Einführung kontaktloser Chipkarten es möglich, die Funktion der Chipkarte in andere Geräte wie beispielsweise einen elektrisches Kalender einzufügen.
  • Die zweite Aufgabe der Erfindung ist dadurch. gelöst, dass die Chipkarte die Halbleiteranordnung der Erfindung umfasst. Sie ist so gegen visuelle Inspektion von außen geschützt. Vorzugsweise umfasst die Chipkarte die Halbleiteranordnung der Erfindung, die mit einem lichtempfindlichen Element versehen ist, um so den Speicher der Chipkarte gegen visuelle Inspektion nach dem Öffnen der Halbleiteranordnung zu schützen.
  • Diese und andere Aspekte der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden als Beispiel mit Bezug auf die Ausführungsformen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Querschnittsansicht einer Halbleiteranordnung gemäß der Erfindung;
  • 2 die chemische Struktur einer Sicherheitsbeschichtung auf einem Substrat gemäß der Erfindung; und
  • 3 die Transmission T in % von einer Strahlung für zwei Sicherheitsbeschichtungen A und B als eine Funktion der Wellenlänge λ zwischen 400 und 2000 nm, wobei die Beschichtung B eine Beschichtung gemäß der Erfindung ist.
  • Die Halbleiteranordnung 20 in 1 hat ein Substrat 1 aus Siliziumdioxid mit einer ersten Seite 2. Auf der ersten Seite 2 ist die Anordnung 20 mit einem ersten Halbleiterelement 3 versehen, das in diesem Beispiel ein Bipolartransistor mit einem Emittergebiet 4, einem Basisgebiet 5 und einem Kollektorgebiet 6 ist. Die genannten Gebiete 4, 5 und 6 sind in einer ersten Schicht 7 geschaffen, die mit einer strukturierten isolierenden Schicht 8 aus Siliziumoxid bedeckt ist. Die isolierende Schicht 8 ist so strukturiert, dass sie Kontaktfenster 9 und 10 hat, wodurch eine strukturierte leitende Schicht 11 aus Aluminium das Emittergebiet 4 und das Basisgebiet 5 kontaktiert. Eine Passivierungsschicht 13 ist auf der ersten Seite 2 aufgebracht. Die Passivierungsschicht 13 ist beispielsweise eine Schicht aus Siliziumoxid oder Siliziumnitrid. Die erste Seite ist auch mit einer Sicherheitsbeschichtung 14 gemäß der Erfindung versehen. Sowohl die Passivierungsschicht 13 als auch die Sicherheitsbeschichtung 14 lassen die leitende Schicht 11 in dem Gebiet 12 unbedeckt, und bilden so eine Kontaktfläche, um externen Kontakt zu ermöglichen.
  • Um das Gebiet 12 zu bilden, ist die Passivierungsschicht 13 gemäß einem bekannten Verfahren strukturiert worden. Anschließend wurde ein Fotolack an gewünschten Gebieten auf die Passivierungsschicht 13 aufgebracht. Diese Gebiete umfassen beispielsweise das Gebiet 12 und Gebiete, in denen die Halbleiteranordnung 20 von einer benachbarten Anordnung, die von derselben Siliziumscheibe hergestellt wurde, getrennt ist. Solche Gebiete werden allgemein als Ritzbahnen bezeichnet.
  • Anschließend wurde eine Mischung zum Schleuderbeschichten auf die Passivierungsschicht 13 des Substrats 1 der Halbleiteranordnung 20 vorbereitet. Die Mischung umfasst 50 Gramm Monoaluminiumphosphat gesäuert mit 50 Gramm 0,01 M Salzsäure, eine Hydrolysenmischung aus Tetraethoxysilan (TEOS) mit 5 Gramm TEOS, 25 Gramm TiO2 und 25 Gramm TiN. Nach Naß-Kugel-Mahlen über Nacht wurde die Beschichtungsflüssigkeit auf die Passivierungsschicht 13 und auf die leitende Schicht 11, die auf Kontaktflächen und auf Sägebahnen mit einem fotostrukturierten Polymer bedeckt waren, schleuderbeschichtet. Anschließend wurde die so gebildete Beschichtung 14 bei 100°C getrocknet und der Fotolack wurde mithilfe von Ethanol entfernt. Die Monoaluminiumphosphat-Matrix wurde als Nächstes durch Erhitzen der Schicht bei einer Temperatur im Bereich von 400 bis 500°C gebildet.
  • Der Einfachheit halber ist nur das erste Halbleiterelement 3 gezeigt, aber in der Praxis umfasst die erste Schicht 7 eine Vielzahl solcher Elemente und die leitende Schicht 11 umfasst eine Anzahl von Schichten und ist zusätzlich mit vielen Anschlussflächen für externen Kontakt versehen. Der Aufbau kann eine integrierte Schaltung bilden. Wie Fachleuten bekannt ist, können Feldeffekttransistoren anstatt oder zusätzlich zu den Bipolartransistoren vorhanden sein. Wie Fachleuten auch bekannt ist, können auch andere Elemente wie z.B. Kondensatoren, Widerstände und Dioden in die Halbleiteranordnung 20 integriert werden.
  • In 2 ist eine Sicherheitsbeschichtung 14 gemäß der Erfindung auf die Passivierungsschicht 13 aufgebracht. Die Matrix der Beschichtung 14 umfasst Moleküle eines ersten Materials, in diesem Fall Monoaluminiumphosphat Al(OPO3H2)3, dessen Moleküle an die Oberfläche der Passivierungsschicht und aneinander gebunden sind. Die Bindungen werden durch Kondensation von Hydroxylgruppen gebildet. Um den molekularen Prozess der Bindung näher zu erläutern, zeigt 2 die Moleküle der Matrix und die Partikel, die als der erste oder der zweite Füllstoff agieren, in einem Übergangszustand zur Bindung. In diesem Zustand hat die Beschichtung eine interne Struktur wie in dem gebundenen Zustand, aber es hat noch keine Kondensation stattgefunden. Die eingekreisten Paare von Hydroxylgruppen müssen so verstanden werden, dass sie sich bei der Bindung in eine Sauerstoffbindung und ein freigesetztes H2O-Molekül ändern. Die Matrix umfasst auch Partikel von TiO2 und TiN, die als der erste und der zweite Füllstoff in der Matrix agieren. Die Partikel haben vorzugsweise eine durchschnittliche Partikelgröße zwischen 50 nm und 1 μm. Die TiN-Partikel haben eine oxidierte Oberfläche, d.h. ihre Oberfläche umfasst hauptsächlich TiO2, und sie können genauso leicht wie die TiO2-Partikel an die Matrix gebunden werden.
  • 3 zeigt die Transmission T in % von einer Strahlung für zwei Sicherheitsbeschichtungen A und B als eine Funktion der Wellenlänge λ zwischen 400 und 2000 nm. Die erste Beschichtung A, die nicht in Übereinstimmung mit der Erfindung ist, besteht aus 55 Gewichtsprozent Monoaluminiumphosphat, etwa 40 Gewichtprozent TiO2-Partikel als erster Füllstoff und etwa 5 Gewichtsprozent Tetraethoxysiloxan. Die Beschichtung A hat eine Dicke von 4 μm. Während die Transmission in dem Bereich von 400 bis 600 nm sehr gering ist, wächst die Transmission bei etwa 1300 nm auf bis zu 50 Prozent an und auf 75 Prozent bei etwa 2000 nm.
  • Die zweite Linie, als B bezeichnet, zeigt die Transmission bei einer Sicherheitsbeschichtung gemäß der Erfindung, die aus 48 Gewichtsprozent Monoaluminiumphosphat, etwa 24 Gewichtprozent TiO2-Partikel, etwa 24 Gewichtprozent TiN-Partikel und etwa 4 Gewichtsprozent Tetraethoxysiloxan besteht. Deutlich ist die Transmission in dem Spektrum von 400 bis 2000 nm für einen sehr großen Teil verhindert, z.B. um mehr als 99,9 Prozent. Deshalb stellt die Erfindung eine exzellente Sicherheitsbeschichtung bereit, die sicher die bekannte Sicherheitsbeschichtung verbessert und mit der Daten sehr gut geschützt werden können.
  • Es sei verstanden, dass die Verwendung des Wortes „umfassen" und seiner Konjugationen, wie es hierin verwendet wird, das Vorhandensein von anderen Elementen oder Schritten als die aufgeführten nicht ausschließt.

Claims (8)

  1. Halbleiteranordnung (20) mit einem Substrat (1), wobei auf einer ersten Seite (2) davon ein erstes Halbleiterelement (3) und mindestens eine Sicherheitsbeschichtung (14), die einen pulverförmigen, in eine Matrix eingearbeiteten Füllstoff umfasst, aufgebracht sind, dadurch gekennzeichnet, dass – der Unterschied zwischen dem Brechungsindex des pulverförmigen ersten Füllstoffs und dem der Matrix mindestens 0,3 ist, und – die Beschichtung einen zweiten Füllstoff so umfasst, dass die Beschichtung ein erheblicher Absorber von Strahlung ist, der Strahlung mit Wellenlängen mindestens in dem Bereich von 800 bis 1400 nm um mindestens 99% absorbiert und worin der zweite Füllstoff frei von Schwermetallen ist.
  2. Halbleiteranordnung (20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Füllstoff TiN umfasst.
  3. Halbleiteranordnung (20) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Füllstoff TiO2 umfasst.
  4. Halbleiteranordnung (20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Matrix der Sicherheitsbeschichtung Monoaluminiumphosphat umfasst.
  5. Halbleiteranordnung (20) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsbeschichtung eine Dicke von weniger als 3 μm hat.
  6. Halbleiteranordnung (20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein lichtempfindliches Element und ein Element, das Daten enthält, beinhaltet, wobei die Elemente durch die Sicherheitsbeschichtung (14) bedeckt sind und wobei das lichtempfindliche Element nach Beschädigung der Beschichtung darauf reagiert, dass es sichtbarem Licht ausgesetzt ist, indem es eine permanente Veränderung des Zustands des Elements, das Daten enthält, bewirkt.
  7. Halbleiteranordnung (20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein lichtempfindliches Element und ein elektrisch programmierbares Element, das Daten enthält, beinhaltet, wobei die Elemente durch die Sicherheitsbeschichtung (14) bedeckt sind und wobei das lichtempfindliche Element nach Beschädigung der Beschichtung darauf reagiert, dass es sichtbarem Licht ausgesetzt ist, indem es Löschen der Daten bewirkt und das elektrisch programmierbare Element in einen nicht-programmierbaren Zustand bringt.
  8. Chipkarte, die mit der Halbleiteranordnung (20) nach einem der Ansprüche 1 bis 7 versehen ist.
DE60031375T 1999-12-09 2000-11-22 Halbleiteranordnung mit sicherheitsbeschichtung und chipkarte mit einer solchen anordnung Expired - Lifetime DE60031375T2 (de)

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