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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Biochip gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 zum Testen von Stoffen wie DNA, RNA oder Protein,
und insbesondere auf einen Biochip, der extrem sicher ist und der
die Testkosten reduzieren kann.
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Beschreibung des Standes
der Technik
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Ein
Biochip wie z.B. ein DNA-Chip umfasst mehrere tausend bis mehrere
hunderttausend Typen bekannter DNA-Segmente, die auch als DNA-Proben bezeichnet
werden, welche in Arrays auf einem Substrat abgelagert sind. Falls
eine ein unbekanntes DNA-Segment enthaltende Lösung, die auch als DNA-Target
bezeichnet wird, auf einen solchen DNA-Chip aufgebracht wird, kombinieren
sich DNA-Segmente des gleichen Typs miteinander. Diese Eigenschaft
wird so verwendet, dass eine solche DNA-Probe, bei der eine solche
Kombination stattgefunden hat, mittels eines Biochip-Lasers untersucht wird
und damit beispielsweise die Sequenz des DNA-Targets bestimmt wird.
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1 ist
eine schematische Ansicht zur Darstellung eines Beispiels einer
in einem solchen Biochip obiger Beschreibung zu erkennenden Hybridisierung.
In 1 werden sechs DNA-Proben, die mit DN01, DN02,
DN03, DN04, DN05 und DN06 bezeichnet sind, in Arrays auf ein Substrat
Sb01 aufgebracht, womit ein DNA-Chip gebildet wird.
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Das
Symbol UN01 in 1 gibt ein DNA-Target an, welches
vorab mit einem fluoreszierenden Markierer markiert wird, wie durch
LM01 angegeben ist. Wenn dieses DNA-Target zu dem DNA-Chip hybridisiert
wird, kombiniert es sich mit einer DNA-Probe, deren Sequenz komplementär ist.
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Beispielsweise
wird das DNA-Target UN01 mit der DNA-Probe DN01 kombiniert, wie
durch CB01 in 1 angedeutet ist.
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Unter
Verwendung eines Biochip-Lasers wird Anregungslicht auf den hybridisierten
DNA-Chip abgestrahlt, um an dem fluoreszierenden Markierer erzeugtes
Fluoreszenzlicht zu erfassen. Infolgedessen ist es möglich, zu
wissen, mit welcher der DNA-Proben das DNA-Target kombiniert worden
ist.
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Beispielsweise
wird bei einem sich aus dem Abtasten in 1 durch
SI01 angegebenen DNA-Chip ergebendes Bild Fluoreszenzlicht nur an einer
Stelle beobachtet, an der die DNA-Kombination CB01 erzeugt worden
ist. Dies bedeutet, dass Fluoreszenzlicht nur an der Stelle erfasst
wird, die durch LD01 in 1 angegeben ist.
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2 zeigt
die schematische Ansicht von oben und im Querschnitt eines solchen
vorbekannten Biochips nach obiger Beschreibung. In der folgenden Erläuterung
wird ein DNA-Chip als Biochip bezeichnet. Der Biochip umfasst ein
Substrat bzw. einen Träger 1,
auf dem bekannte DNA-Segmente in Arrays als DNA-Proben aufgebracht
sind (nachstehend einfach als "Substrat 1" bezeichnet), eine
Kartusche 2, in der das Substrat untergebracht ist, und
die eine ein vorher mit einem fluoreszierenden Markierer markiertes
DNA-Target enthaltende Lösung
eingebracht wird, sowie eine an der Kartusche 2 ausgebildete Einlassöffnung 3,
durch die die Lösung
eingebracht wird.
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Die
Kartusche 2 ist aus einem Material hergestellt, das sowohl
gegenüber
Anregungslicht als auch dadurch am Markierer erzeugtes Fluoreszenzlicht
durchlässig
ist. Zellen CL11, CL12, CL13, CL14, CL15 und CL16, in die jeweils
mehrere DNA Proben des gleichen Typs eingebracht sind, sind in Arrays auf
das Substrat 1 aufgebracht.
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Nun
wird das Verfahren zum Testen von DNA oder anderer Stoffe mittels
des in 2 gezeigten Biochips unter Bezugnahme auf 3 und 4 erläutert. 3 ist
eine schematische Ansicht zur Darstellung eines Beispiels der Einbringung
der Lösung in
die Kartusche 2, während 4 eine
schematische Ansicht zur Darstellung eines Beispiels der Abtastung
eines hybridisierten DNA-Chips mittels eines Biochip-Lasers darstellt,
um beispielsweise die Sequenz einer Target-DNA zu bestimmen.
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In
einem ersten Schritt wird Blut mittels einer Spritze von einer zu
testenden Person, beispielsweise einem Patienten, gesammelt. Eine
Lösung,
die einer Vorbehandlung unterzogen wurde, wird dann durch eine Einlassöffnung 3 in
die Kartusche 2 eingeführt.
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In 3 sind
durch die Bezugsziffern 1 bis 3 angegebene Komponenten
die gleichen wie die in 2 gezeigten, und ein Lösungsinfusionsmittel 4, wie
z.B. eine Pipette, ist mit einer vorbehandelten Lösung 5 geladen.
Wie in 3 gezeigt wird, wird die Spitze des Lösungsinfusionsmittels 4 in
die Einlassöffnung 3 eingeführt, und
die Lösung 5 in
dem Lösungsinfusionsmittel 4 wird
in die Kartusche 2 eingespritzt.
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Es
ist anzumerken, dass die oben beschriebene Vorbehandlung sich auf
eine Reihe von Prozessen bezieht, bei denen Lymphozyten von dem
gesammelten Blut getrennt werden, dann DNA aus den getrennten Lymphozyten
extrahiert wird und schließlich
die extrahierte DNA mit einem fluoreszierenden Markierer markiert
wird.
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In
einem zweiten Schritt wird das Substrat 1 mit der in die
Kassette 2 eingeleiteten Lösung durchtränkt, um
die Hybridisierung eines DNA-Targets in der Lösung mit in jede Zelle auf
dem Substrat 1 eingebrachten DNA-Proben zu ermöglichen.
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In
einem abschließenden
Schritt wird das hybridisierte Substrat 1 mit einem Biochip-Laser
wie dem in 4 gezeigten Biochip-Laser 50 abgetastet, so
dass beispielsweise die Sequenz des DNA-Targets bestimmt wird.
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In 4 sind
die Komponenten 1 bis 3 und die Zellen CL11, CL12
und CL13 auf die gleiche Weise bezeichnet wird in 3.
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Von
einer Lichtquelle 6, wie z.B. einer Laserlichtquelle, emittiertes
Licht wird durch einen dichroitischen Spiegel 7 als Anregungslicht
reflektiert und durch eine Objektivlinse 8 auf Zellen auf
dem Substrat 1 fokussiert. Beispielsweise wird das Anregungslicht
auf die Zelle CL12 in 4 fokussiert.
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An
der Zelle CL12 auf dem Substrat 1 erzeugtes fluoreszierendes
Licht wird zu parallelem Licht, wenn es durch die Objektivlinse 8 hindurchgeht und
wird auf den dichroitischen Spiegel 7 projiziert. Das so
projizierte fluoresziernde Licht wird durch den dichroitischen Spiegel 7 übertragen.
Das so übertragene
fluoresziernde Licht wandert durch einen Filter 9 und wird
an einem optischen Detektor 11 durch eine Linse 10 kondensiert.
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Die
Stellen bzw. Flecken, an denen das Anregungslicht fokussiert wird,
werden durch ein Antriebsmittel, das in
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4 nicht
dargestellt ist, abgetastet. Beispielsweise wird die Kartusche 2 oder
der Biochip-Laser 50 selbst abgetastet, so dass das Anregungslicht
auf die restlichen Zellen CL11 und CL13 auf dem Substrat 1 abgestrahlt
wird.
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Infolgedessen
ist es möglich,
die Sequenz eines eingeleiteten DNA-Targets durch Identifizieren der
Position einer Zelle auf dem Substrat 1 zu bestimmen, an
der es zu einer Fluoreszenz gekommen ist.
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In
jüngster
Zeit finden sich Testproben wie Blut mit einem Virus, wie z.B. HIV,
kontaminiert. Daher besteht eine wachsende Tendenz, dass aus Sicherheitsgründen solche
medizinischen Vorrichtungen, wie Spritzen, nicht durch Reinigen
oder Sterilisieren recycelt werden; vielmehr wird stattdessen wegwerfbares
medizinisches Gerät
verwendet. Demgegenüber
ist das Verfahren des Einbringens einer Lösung gemäß 3 mit dem
Risiko verbunden, dass die Bedienungsperson sich mit einem Virus,
wie z.B. HIV, infolge eines unbeabsichtigen Kontakts mit der Lösung aufgrund
einer mißbräuchlichen
Handhabung infiziert. Dieses Risiko besteht, da das Verfahren mit
der Übertragung
der Lösung
aus dem Lösungsinfusionsmittel 4 oder
dergleichen in die Kartusche 2 verbunden ist.
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Ein
weiteres Problem bei dem vorbekannten Verfahren besteht darin, dass
die Testkosten steigen, da mehr als eine Art medizinischen Geräts entsorgt werden
muss, wie z.B. Spritzen, für
Vorbehandlungszwecke eingesetzte Geräte, Lösungsinfusionsmittel, DNA-Chips
usw.
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US-A-6
013 029 offenbart eine Vorrichtung zum Überwachen der Konzentration
eines Stoffs oder einer Stoffgruppe in einem Körperfluid eines lebenden menschlichen
oder tierischen Körpers.
Die Vorrichtung umfasst eine Schnittstelle, einen Detektor, einen
Strömungskanal
oder eine Leitung, welche die Schnittstelle mit dem Detektor verbindet,
sowie Mittel zum Aufrechterhalten einer Strömung entlang der Schnittstelle
und dem Detektor. Zwischen der Schnittstelle und dem Detektor ist
die Vorrichtung mit dem Selektor und einem Voroxidationselement stromauf
von dem Selektor versehen. Die Schnittstelle ist beispielsweise
in der Form einer Mikro-Dialyseröhre vorgesehen,
die subkutan eingeführt
werden muss. Der Detektor in der Form eines amperometrischen elektrochemischen
Detektors vorgesehen, und das Voroxidationselement ist im wesentlichen identisch
mit einem elektrochemischen Detektor, hat aber vorzugsweise eine
relativ große
Oxidationsfläche
und ein Potential, das auf einen höheren Pegel eingestellt ist
als das Potential des elektrochemischen Detektors. In dem Selektor
wird ein Glukose-Oxidase-Enzym physikalisch zwischen zwei Zellulose-Nitrat-Membranen
immobilisiert. Die gesamte Vorrichtung kann beispielsweise in einen
Katheter eingegliedert werden.
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Abriss der Erfindung
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Biochip bereitzustellen,
der extrem sicher ist und die Testkosten reduzieren kann.
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Gemäß der Erfindung
wird ein Biochip bereitgestellt, wie er in Anspruch 1 definiert
ist. Bevorzugte Ausführungsformen
sind in den abhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht zur Darstellung eines Beispiels einer in einem
Biochip ablaufenden Hybridisierung,
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2 die
schematischen Ansichten von oben und im Schnitt eines vorbekannten
Biochips,
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3 eine
schematische Ansicht zur Darstellung eines Beispiels des Einleitens
einer Lösung in
eine Kartusche,
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4 eine
schematische Ansicht zur Darstellung eines Beispiels des Abtastens
eines hybridisierten DNA-Chips mittels eines Biochip-Lasers, um beispielsweise
die Sequenz einer Ziel-DNA zu bestimmen,
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5 eine
Schnittansicht einer Ausführungsform
eines Biochips gemäß der vorliegenden Erfindung,
und
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6 eine
schematische Ansicht zur Darstellung einer Art und Weise, wie die
Ausführungsform
gemäß der vorliegenden
Erfindung angewandt wird.
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Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
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Die
vorliegende Erfindung wird nun im Detail unter Bezugnahme auf die
beigefügten
Zeichnungen beschrieben.
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5 ist
ein Schnittansicht einer Ausführungsform
eines Biochips gemäß der vorliegenden Erfindung.
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Ein
DNA-Chip (Biochip) 51 umfasst eine Blutsammelröhre 12 statt
einer herkömmlichen
sog. „Spritzröhre" ("spit tube"), die in einen Spritzenzylinder
eingeführt
wird, um Blut zu sammeln, und die gegenüber Anregungslicht und Fluoreszenzlicht,
das dadurch an einem fluoreszierenden Markierer erzeugt wird, durchlässig ist.
Ein Substrat 16, auf dem DNA-Proben in Arrays als Probestücke aufgebracht werden
(nachstehend einfach als Substrat 16 bezeichnet), befindet
sich im innersten Abschnitt der Blutsammelröhre 12. Zusätzlich befindet
sich ein Vorbehandlungsblock 15, in dem die vorher beschriebene
Vorbehandlung durchgeführt
wird, in dem Zwischenabschnitt der Blutsammelröhre 12. Ein Raum im äußersten
Abschnitt der Blutsammelröhre 12 dient als
Sammelblock 14 zum vorübergehenden
Speichern von gesammeltem Blut. Der innerste Abschnitt der Blutsammelröhre 13 wird
gegenüber
dem Sammelblock 14 unter einem Unterdruck gehalten oder beispielsweise
unter Vakuum gehalten, und ein Gummistopfen 13, dessen
Mittelbereich eine dünne
Wand aufweist, den eine Nadel durchdringen kann, ist auf die Öffnung der
Blutsammelröhre 12 aufgebracht,
um die Röhre
luftdicht zu machen.
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Zellen
CL21, CL22 und CL23, in denen jeweils mehrere DNA-Proben des gleichen
Typs gelagert sind, sind in Arrays auf das Substrat 16 aufgebracht.
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Nun
wird die Art und Weise, wie die Ausführungsform der 5 angewandt
und betrieben wird, mit Bezug auf 6 beschrieben,
die eine schematische Ansicht zur Darstellung der Anwendung und des
Betriebs ist. In 6 werden durch 13 und 51 angegebene
Komponenten auf die gleiche Weise bezeichnet wie in 5.
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Eine
Blutsammelnadel 18 befindet sich auf der Seite gegenüber der Öffnung einer
Spritze 17 und hat auf ihren beiden Seiten durchstoßbare Enden,
wie durch ND11 und ND12 in
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6 angegeben
ist. Statt einer herkömmlichen
Spritzröhre
("spit-tube") wird ein DNA-Chip 51 durch
die Öffnung
der Spritze 17 eingeführt.
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An
diesem Punkt durchstößt ein Ende
der Blutsammelnadel 18, angegeben durch ND12 in 6,
den Mittelbereich eines Gummistopfens 13 auf dem DNA-Chip 51,
so dass das Ende der Nadel mit dem DNA-Chip 51 verbunden
ist.
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Unter
dem oben beschriebenen Zustand wird der Arm der testenden Person,
wie z.B. eines Patienten, angegeben durch AM11 in 6,
mit dem anderen Ende der Blutsammelnadel 18, angegeben durch
ND11, durchstoßen.
Infolgedessen wird Blut durch die Blutsammelnadel 18 in
den Sammelblock 14 (nicht dargestellt) des DNA-Chips 51 aufgenommen,
wodurch die Blutsammlung erfolgt.
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Nach
der Blutsammlung wird die Blutsammelnadel 18 von dem Arm
der zu untersuchenden Person entfernt, und der DNA-Chip 51 wird
aus der Spritze 17 entfernt. An diesem Punkt schließt sich
ein Nadelloch in dem Teil des Gummistopfens 13, in dem die
Nadel durchstieß,
infolge der Elastizität
des Gummistopfens 13, wodurch die Blutsammelröhre 12 luftdicht
gehalten wird.
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Das
so in dem Sammelblock 14 gesammelte Blut filtert dann durch
den innersten Abschnitt der Blutsammelröhre 12 unter dem Unterdruck
gegen den Sammelblock 14. Somit wird das Blut in den Vorbehandlungsblock 15 eingeleitet.
Im Vorbehandlungsblock 15 wird eine Reihe von Prozessen
durchgeführt,
d.h. Lymphozyten werden von dem gesammelten Blut getrennt, DNA wird
aus den losgetrennten Lymphozyten extrahiert, und die extrahierte
DNA wird mit einem fluoreszierenden Markierer markiert, wie schon
beschrieben wurde.
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Die
vorbehandelte DNA filtriert bis zu dem innersten Abschnitt der Blutsammelröhre 12 unter
dem Unterdruck gegen den Sammelblock 14. Das gesammelte
Blut wird so in denjenigen Abschnitt eingeleitet, in dem sich das
Substrat 16 befindet. Anschließend wird, wie vorstehend beschrieben
wurde, ein mit einem fluoreszierenden Markierer markiertes DNA-Target
mit DNA-Proben hybridisiert, so dass DNA-Segmente, deren Sequenzen
komplementär
sind, sich miteinander kombinieren. Unter der oben beschriebenen
Bedingung wird Anregungslicht auf das so hybridisierte Substrat 16 mittels
des vorher erläuterten Biochip-Lasers
abgestrahlt, und an dem fluoreszierenden Markierer erzeugtes Fluoreszenzlicht
wird erfasst. Infolgedessen ist es möglich, zu erkennen, welche
der DNA-Proben mit dem DNA-Target kombiniert wurden.
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Beispielsweise
wird das Anregungslicht eines Biochip-Lasers, der durch LB11 in 5 angegeben
ist, mit einer durch OL11 angegebenen Objektlinse auf eine durch
CL2 angegebene Zelle auf dem Substrat 16 fokussiert. Anschließend ist
es durch Erfassen von fluoreszierendem Licht, das an der Zelle CL22
erzeugt wird, wie durch LM11 angegeben ist, möglich, das DNA-Target zu identifizieren.
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Alles,
was nach Abschluss des Testvorgangs zu tun bleibt, besteht einfach
darin, die für
die Blutsammlung verwendete Spritze 17 und den DNA-Chip 51 als
medizinischen Abfall zu entsorgen. Diese Lösung eliminiert die Notwendigkeit,
irgendwelche zusätzlichen
medizinischen Geräte,
wie z.B. Vorrichtungen, die für
Vorbehandlungszwecke verwendet werden, sowie Lösungsinfusionsmittel zu entsorgen,
wie es bei dem vorbekannten Verfahren der Fall ist, wodurch die
Testkosten verringert werden.
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Der
Biochip der vorliegenden Erfindung eliminiert auch die Notwendigkeit,
dass eine Untersuchungsperson gesammeltes Blut auf einen DNA-Chip übertragen
muss. Infolgedessen vermeidet die Untersuchungsperson das Risiko,
mit einem Virus wie beispielsweise HIV infolge eines zufälligen Kontakts
mit dem gesammelten Blut infolge einer ungeschickten Handhabung
infiziert zu werden, wodurch die Sicherheit gewährleistet ist.
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Dementsprechend
ist der Biochip der vorliegenden Erfindung mit der Blutsammelröhre, die
den Sammelblock 14 aufweist, dem Vorbehandlungsblock 15 und
dem Substrat 16, auf dem Proben in Arrays aufgebracht sind
bzw. werden, extrem sicher und kann die Testkosten reduzieren.
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Als
Biochip in der Erläuterung
von 5 oder anderen Zeichnungen ist zwar ein DNA-Chip angegeben,
die vorliegende Erfindung ist jedoch keineswegs auf DNA-Chips beschränkt. Der
Biochip kann von einem solchen Typ sein, dass RNA-, Protein- oder Zuckerkettenproben
in Arrays auf ein Substrat aufgebracht werden.
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In
diesem Fall werden die RNA-Proben einer Hybridisierung wie bei DNA-Proben
unterzogen, während
die Proteinproben einer Antigen-Antikörper-Reaktion unterzogen werden.
In jedem Fall wird eine Probe mit einem Target kombiniert.
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Auch
in einer vorangehenden Erläuterung wird
der Block, in der sich das Substrat 16 befindet, unter
einem Unterdruck gegen den Sammelblock 14 als Verfahren
zum Einleiten einer Testprobe wie Blut aus dem Sammelblock 14 in
den Vorbehandlungsblock 15 gehalten. Die vorliegende Erfindung
ist jedoch nicht auf dieses Verfahren beschränkt.
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Ein
alternatives Verfahren kann im Ausbilden von Elektroden an beiden
Enden des Vorbehandlungsblocks 15 und das Anlegen einer
externen Spannung über
diesen bestehen, so dass Blut oder dergleichen mittels Elektrophorese
eingeleitet wird. Beispielsweise wird DNA in der Richtung vom Vorbehandlungsblock 15 zum
Substrat 16 eingeleitet, wenn die Polaritäten einer
durch VS11 in 5 bezeichneten Spannungsquelle
so konfiguriert sind, dass die Seite 16 des Substrats der
Spannungsquelle positiv ist und die Seite 14 des Sammelblocks
negativ. Dies liegt daran, dass die DNA in einem Fall, in dem der
Biochip ein DNA-Chip ist, negativ geladen ist.
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Ein
weiteres alternatives Verfahren kann einfach in der Verwendung natürlicher
Diffusion, basierend auf osmotischem Druck, bestehen, um Blut oder dergleichen
einzuleiten. Ein noch anderes alternatives Verfahren kann darin
bestehen, den innersten Abschnitt der Blutsammelröhre 12 mit
einer Evakuationsöffnung
zu versehen, wodurch der innerste Abschnitt nach außen evakuiert
und damit Blut oder dgl. mittels Osmose eingeleitet wird.
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In
der Ausführungsform
von 5 wird zwar eine Erfassung fluoszenten Lichts
mittels eines fluoreszenten Markierers angewandt, stattdessen kann aber
auch ein alternatives Verfahren, wie das Erfassen elektrischer Stromänderungen
entsprechend der Hybridisierung oder die Ausführung einer Massenanalyse angewandt
werden.
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Bei
dem auf elektrischen Stromänderungen basierenden
Verfahren wird beispielsweise ein als Intercurrenter bekanntes Molekül in eine
Doppelkette nach der Hybridisierung eingeschoben. Dann wird ein
elektrischer Strom gemessen, da er nur durch diejenigen Elektroden
fließt,
in denen eine Hybridisierung stattgefunden hat. Im Fall einer Massenanalyse werden
aus jeder Zelle ausgesuchte ionisierte DNA-Moleküle in einem Vakuum zum Fliegen
gebracht, und ihr Molekulargewicht wird aus der zeitlichen Differenz
bestimmt, mit der jedes DNA-Molekül an einer gegebenen Elektrode
ankommt.
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Wie
aus der obigen Beschreibung hervorgeht, hat die vorliegende Erfindung
die folgenden vorteilhaften Wirkungen:
Gemäß Aspekten der vorliegenden
Erfindung, wie sie in den Ansprüchen
1 bis 5 beschrieben sind, werden ein Sammelblock, ein Vorbehandlungsblock
und ein Substrat, auf das Proben in Arrays aufgebracht sind, in
eine Blutsammelröhre
aufgenommen, womit die Notwendigkeit eliminiert wird, dass eine
untersuchende Person gesammeltes Blut auf einen Biochip übertragen
muss. Infolgedessen vermeidet die Untersuchungsperson das Risiko,
mit einem Virus wie HIV infolge eines versehentlichen Kontakts mit
dem gesammelten Blut aufgrund einer fehlerhaften Handhabung infiziert
zu werden, wodurch Sicherheit gewährleistet ist.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass bei Abschluss des Testens eines
Biochips alles, was zu tun bleibt, einfach das Entsorgen der zum
Blutsammeln verwendeten Spritze und des Biochips als medizinischer
Abfall ist. Diese Lösung
eliminiert die Notwendigkeit, irgendwelche zusätzlichen medizinischen Geräte zu entsorgen,
wie z.B. für
Vorbehandlungszwecke verwendete Vorrichtungen und. Lösungsinfusionsmittel
wie bei vorbekannten Verfahren, wodurch die Testkosten reduziert
werden.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung, wie er in Anspruch 6 beschrieben
ist, leitet ein Vorbehandlungsblock DNA aus einem in einem Sammelblock
gesammelten Blut ab. Da in Arrays auf ein Substrat aufgebrachte
Proben auch Proben von DNA sind, werden dabei eine DNA-Probe und
ein DNA-Target, deren Sequenzen komplementär sind, miteinander infolge
der Hybridisierung kombiniert. Infolgedessen ist es möglich, die
Sequenz des DNA-Targets zu bestimmen.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung, wie er in Anspruch 7 beschrieben
ist, leitet ein Vorbehandlungsblock RNA aus in einem Sammelblock
gesammelten Blut ab. Da in Arrays auf einem Substrat abgelagerte
Proben auch RNA-Proben sind, werden eine RNA-Probe und ein RNA-Target, deren
Sequenzen komplementär
sind, dabei infolge der Hybridisierung miteinander kombiniert. Infolgedessen
ist es möglich,
die Sequenz des RNA-Targets zu bestimmen.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung, wie er in Anspruch 8 beschrieben
ist, leitet ein Vorbehandlungsblock Protein aus in einem Sammelblock
gesammeltem Blut ab. Da in Arrays auf ein Substrat aufgebrachte
Proben auch Proteinproben sind, werden hierbei eine Proteinprobe
und ein Proteintarget, deren Sequenzen komplementär sind,
miteinander infolge einer Antigen-Antikörper-Reaktion kombiniert. Infolgedessen
ist es möglich,
die Sequenz des Proteintargets zu bestimmen.