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Stand der
Technik
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Zusammensetzungen
und Verwendungszwecke, die beim Behandeln von Bandscheibenbeeinträchtigungen
bei Menschen und anderen Säugetieren
nützlich
sind. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung Zusammensetzungen,
die beim Wiederherstellen der hydrodynamischen Funktion und beim
Stimulieren der Zellproliferation und der Herstellung einer extrazellulären Matrix
bei Bandscheiben, die durch Verletzung, degenerative Erkrankung,
angeborene Abnormalitäten
und/oder durch den Alterungsprozess beeinträchtigt sind, nützlich sind.
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Zusammensetzungen
der Erfindung können injizierbar
sein und können
Wachstumsfaktoren, bioaktive Mittel und lebende Zellen umfassen.
Die Zusammensetzungen sind nützlich,
um die hydrodynamische Funktion der Bandscheibe wiederherzustellen,
zu verbessern oder zu erhöhen,
die Bandscheibenhöhe
zu erhöhen
und die Zellproliferation und/oder Herstellung einer extrazellulären Matrix
bei Bandscheiben zu stimulieren.
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Die
Columna vertebralis (Wirbelsäule)
des Menschen umfasst eine Mehrzahl von in Gelenkverbindung stehenden
knöchernen
Elementen (Wirbeln), die durch Bandscheiben aus weichem Gewebe getrennt
sind. Die Bandscheiben sind flexible Gelenke, die eine Beugung,
Streckung und Drehung der Wirbel relativ zueinander ermöglichen
und dadurch zur Stabilität
und Beweglichkeit der Wirbelsäule
im axialen Skelett beitragen.
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Die
Bandscheibe besteht aus einem mittigen, inneren Abschnitt eines
weichen, amorphen, mukoiden Material, dem Nucleus pulposus, der
an der Peripherie von einem kreisförmigen Ring aus Schichten aus
einem zähen,
fasrigen Material umgeben ist, der als Annulus fibrosus bekannt
ist. Der Nuc leus pulposus und der Annulus fibrosus sind zusammen
an ihrem oberen und unteren Ende (d.h. kranial und kaudal) durch
Wirbelendplatten verbunden, die an dem oberen und dem unteren Ende
benachbarter Wirbel angeordnet sind. Diese Endplatten, die aus einer
dünnen
Schicht aus Hyalinknorpel bestehen, sind an ihrer Peripherie direkt
mit den Lamellen der Innenabschnitte des Annulus fibrosus verbunden.
Die Lamellen der äußeren Abschnitte
des Annulus fibrosus sind an den Außenrändern der benachbarten Wirbel direkt
mit dem Knochen verbunden.
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Der
weiche, mukoide Nucleus pulposus enthält Chondrozyten, die Kollagenfibrillen
(vorwiegend Kollagen vom Typ II, aber auch vom Typ IX, XI und anderen)
und große
Moleküle
negativ geladener, sulfathaltiger Proteoglykane erzeugen, wie in 1 gezeigt
ist. Der Begriff „Matrix" bezieht sich gemäß seiner
Verwendung in dem vorliegenden Dokument auf eine Zusammensetzung,
die eine strukturelle Stütze für die Atmung
und Bewegung von Nährstoffen
und Wasser zu und von einer Bandscheibe liefert und die die besagte
Atmung und Bewegung von Nährstoffen und
Wasser zu und von einer Bandscheibe ermöglicht. Die kollagenhaltigen
Komponenten der extrazellulären
Matrix des Nucleus pulposus umfassen ein Gerüst, das eine Anhaftung von
normalen Zellen (d.h. Chondrozyten) und eine Zellproliferation liefert. Die
negativ geladene Proteoglykankomponente der extrazellulären Matrix
des Nucleus pulposus zieht Wasser an, um ein hydrathaltiges Gel
zu bilden, das die Kollagenfibrillen und Chondrozytenzellen einhüllt. Beim
normalen, gesunden Nucleus pulposus macht Wasser zwischen 80 und
90% des Gesamtgewichts aus.
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Der
Nucleus pulposus spielt somit eine zentrale Rolle beim Aufrechterhalten
der normalen hydrodynamischen Funktion der Bandscheibe. Die Proteoglykane
einer großen
relativen Molekülmasse sind
durch den Annulus fibrosus und durch die Wirbelendplatten im Nucleus
pulposus enthalten, und sie ziehen durch siebartige Poren in den
Endplatten Wasser in den Nucleus an. Der resultierende osmotische
Druck in jeder Band scheibe dehnt dieselbe tendentiell axial (d.h.
vertikal) aus, wodurch die benachbarten Wirbel weiter auseinander
getrieben werden. Dagegen üben
mechanische Bewegungen, die zu einer Axialkompression, einer Biegung
und einer Drehung der Wirbel führen,
Kräfte
auf die Bandscheiben aus, was dazu tendiert, Wasser aus dem Nucleus pulposus
hinauszudrängen.
Wasserbewegungen in eine und aus einer Bandscheibe unter dem kombinierten
Einfluss von osmotischen Gradienten und mechanischen Kräften stellen
hydrodynamische Funktionen dar, die für die Gesunderhaltung der Bandscheibe
wichtig sind.
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Eine
Bewegung von gelösten
Stoffen in dem Wasser, das während
einer normalen hydrodynamischen Funktion zwischen Bandscheiben und
Wirbeln wandert, ermöglicht
eine Chondrozytenatmung und -ernährung
in den Bandscheiben. Diese Funktion ist für das Überleben der Chondrozyten entscheidend, da
Nucleus-pulposus-Gewebe von Bandscheiben avaskulär sind (die größten derartigen
avaskulären Strukturen
im menschlichen Körper).
Das Aufrechterhalten eines ausreichenden Wassergehalts im Nucleus
pulposus ist auch wichtig, um hohe mechanische Belastungen (Stöße) zu absorbieren,
um einem Prolaps der Nucleus-pulposus-Substanz unter derartigen
Belastungen Widerstand zu bieten, und um den Annulus fibrosus zu
hydrieren, um die Flexibilität
und Stärke
aufrechtzuerhalten, die für
eine Stabilität
der Wirbelsäule
benötigt
werden.
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Bei
einer degenerativen Bandscheibenerkrankung (DDD – degenerative disc disease)
sind normale hydrodynamische Funktionen beeinträchtigt. DDD beinhaltet eine
Verschlechterung der Struktur und Funktion einer oder mehrerer Bandscheiben und
ist üblicherweise
mit dem Altern und einer Wirbelsäulenverletzung
verbunden. Obwohl die Ätiologie
von DDD nicht hinreichend untersucht ist, besteht eine durchgehende
Veränderung,
die man bei degenerativen Bandscheiben feststellt, in einer insgesamten
Verringerung des Proteoglykangehalts im Nucleus pulposus und im
Annulus fibrosus. Die Verringerung des Proteoglykangehalts führt zu einer
gleichzeitigen Verringerung des Bandscheibenwassergehalts. Eine
verringerte Hydrierung der Bandscheibenstrukturen kann den Annulus
fibrosus schwächen, wodurch
die Bandscheibe anfällig
für einen
Prolaps wird. Ein Prolaps führt
oft dazu, dass extrudiertes Nucleus-pulposus-Material auf das Rückenmark
oder Nerven trifft, was Schmerzen, Schwäche und in manchen Fällen eine
dauerhafte Invalidität
verursacht.
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Da
eine ausreichende Bandscheibenhydrierung für die Stabilität und normale
Beweglichkeit der Wirbelsäule
wichtig ist, stellt eine effektive Behandlung von DDD die natürliche,
selbsterhaltende hydrodynamische Funktion der Bandscheibe wieder
her. Eine derartige Bandscheibendegenerationstherapie kann eine
beträchtliche
Wiederherstellung der zellulären
Proteoglykan-Synthese in der Bandscheibe erfordern, um die hydrierte
extrazelluläre
Matrix im Nucleus pulposus aufrechtzuerhalten. Eine verbesserte hydrodynamische
Funktion in einer derartigen regenerierten Bandscheibe kann zur
Wiederherstellung und einem erneuten Erreichen der Bandscheibenhöhe führen. Sie
kann ferner eine verbesserte Hydrierung des Annulus fibrosus liefern,
wodurch eine spätere
Hernienbildung weniger wahrscheinlich wird.
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Lösungsansätzen des
Standes der Technik in Bezug auf Bandscheibenprobleme ist es nicht
gelungen, die normale selbsterhaltende hydrodynamische Funktion
wiederherzustellen, und somit können sie
die normale Stabilität
bzw. Mobilität
der Wirbelsäule
unter hohen Belastungen nicht wiederherstellen. Ein Lösungsansatz
in Bezug auf eine Neubildung von Bandscheiben unter Verwendung einer
Kombination von Bandscheibenzellen und eines bioaktiven, biologisch
abbaubaren Substrats ist in der US-Patentschrift Nr. 5,964,807 an
Gan et al., die durch Bezugnahme in das vorliegende Dokument aufgenommen
ist, beschrieben. Das bei Gan et al. offenbarte biologisch abbaubare
Substrat, das bioaktives Glas, Polymerschaum und mit bioaktivem
Sol-Gel-Material beschichteten Polymerschaum umfasst, soll die Zellfunktion,
das Zell wachstum und die Zelldifferenzierung verbessern. Das bioaktive
Glas enthält
Oxide von Silizium, Natrium, Kalzium und Phosphor. Der Polymerschaum
ist als biokompatibel beschrieben und umfasst Polyglycolid (PGA),
Poly(D,L-Lactid) (D,L-PLA),
Poly(L-Lactid) (L-PLA), Poly(D,L-Lactidcoglycolid) (D,L-PLGA), Poly(L-Lactidcoglycolid) (L-PLGA),
Polycaprolacton (PCL), Polydioxanon, Polyesteramide, Copolyoxalate
und Polycarbonate. Gan et al. beschreibt eine Anwendung dieses Lösungsansatzes
auf eine Bandscheibenneubildung bei voll ausgewachsenen Neuseeland-Kaninchen, wobei
er mit einem Einwuchs von Zellen und einer gleichzeitigen qualitativen
Verschlechterung von implantiertem Material mit geringer oder ohne
Entzündung
abschließt.
Jedoch kann eine qualitativen Verschlechterung von Teilen des implantierten
Materials, beispielsweise eine Säurezerlegung
von PLAs, PGAs und PLGAs, das Zellwachstum, die Zellfunktion und/oder
die Zelldifferenzierung negativ beeinflussen.
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Eine
etwa analoge Offenbarung, die sich auf Gewebe zum Pfropfen bezieht,
beschreibt Matrixpartikel, die Wachstumsfaktoren aufweisen, die
mit Zellen angeimpft werden können;
siehe US-Patentschrift 5,800,537 an Bell, die durch Bezugnahme in das
vorliegende Dokument aufgenommen ist. Die Matrix und die Zellen
werden an Gerüste
angelegt, die biologisch abbaubare Polymere, Mikropartikel und Kollagen
umfassen, das durch Belichtung mit ultravioletter Strahlung vernetzt
und dahin gehend gebildet wurde, um Feststoffe von Schaum, Faden, Stoff
oder Film zu bilden. Die Matrixpartikel werden aus einem Gewebe
gewonnen, aus dem Zellen und Zellreste entfernt wurden, ohne dass
Faktoren entfernt werden, die für
ein Zellwachstum, eine Zellmorphogenese und eine Zelldifferenzierung
notwendig sind. Insbesondere vermeidet Bell die Verwendung von Reagenzien
wie z.B. Reagenzien mit hohem Salzgehalt bzw. Deliysidationsreagenzien
wie z.B. Butanol/Ether oder Reinigungsmitteln. Ungünstigerweise
derartige Reagenzien dahin gehend beschrieben, dass sie dafür verantwortlich
sind, Faktoren, die zum Stimulieren von Reparatur- und Neubildungsprozessen
wesentlich sind, aus dem Quellengewebe zu beseitigen. Auf alternative
Lösungsansätze, bei denen
derartige Faktoren aus anderen Quellen gewonnen werden, statt im
Gewebe beibehalten zu werden, wird nicht eingegangen.
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Eine
wieder andere Offenbarung, die auf eine Regeneration von Knorpel
bezogen ist, findet sich in der US-Patentschrift Nr. 5,837,235 an Mueller et
al., die durch Bezugnahme in das vorliegende Dokument aufgenommen
ist. Mueller et al. beschreibt ein Zertrümmern kleiner Partikel von
autologem Omentum oder anderem Fettgewebe zur Verwendung als Träger sowie
ein Hinzufügen
von Wachstumsfaktoren wie z.B. Transforming Growth Factor Beta und
Bone Morphogenic Protein (Transformations-Wachstumsfaktor-Beta und
knochenmorphogenes Protein) zu dem Träger. Mueller et al. lehrt nicht ein
Vernetzen von Geweben, um eine vernetzte Matrix zu erzeugen.
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Die
obige Patentschrift von Gan et al. ist repräsentativ für bisher durchgeführte Versuche,
eine im Wesentlichen natürliche
hydrodynamische Bandscheibenfunktion bei Bandscheiben wiederherzustellen
oder zu regenerieren, derartige Techniken haben sich jedoch in klinischen
Versuchen nicht bewährt. Desgleichen
stoßen
die Lösungsansätze von
Bell und Mueller et al. in Bezug auf eine Bandscheibenregeneration
nicht auf breite Akzeptanz, und man benötigt immer noch bessere Lösungsansätze, da
angeblich 60% bis 85% aller Menschen irgendwann in ihrem Leben unter
so starken Lendenschmerzen leiden, dass sie nicht arbeiten können. In
Ermangelung einer sichereren und wirksameren Behandlung werden jedes
Jahr weltweit schätzungsweise
700.000 Dissektionen und 550.000 Wirbelsäulenversteifungen durchgeführt, um
dieses Leiden zu behandeln. Ferner wurden bereits mehrere prothetische
Vorrichtungen und Zusammensetzungen, die synthetische Komponenten
verwenden, zur Ersetzung von degenerierten Bandscheiben oder Teilen
derselben vorgeschlagen. Siehe beispielsweise US-Patentschriften Nrn.
4,772,287, 4,904,260, 5.047,055, 5,171,280, 5,171,281, 5,192,326, 5,
458, 643, 5, 514, 180, 5, 534, 028, 5, 645, 597, 5, 674, 295, 5,800,549, 5,824,093,
5,922,028, 5,976,186 und 6,022,376.
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Ein
Teil der oben erwähnten
Bandscheibenprothesen umfasst Hydrogele, die eine hydrodynamische
Funktion ermöglichen
sollen, die in mancherlei Hinsicht der von gesunden natürlichen
Bandscheiben ähnlich
ist. Siehe beispielsweise US-Patentschrift
Nr. 6,022,376 (Assell et al.). Diese prothetischen Hydrogele werden
jedoch durch eine zelluläre Aktivität in den
Bandscheiben nicht erneuert. Somit wäre jegliche Verbesserung der
hydrodynamischen Funktion von Bandscheiben nicht selbsterhaltend und
würde mit
einer qualitativen Verschlechterung des prothetischen Hydrogels
mit der Zeit abnehmen. Dagegen behalten gesunde Bandscheiben ihre
Fähigkeit,
axiale Druckkräfte
in der Wirbelsäule
hydrodynamisch abzufedern, über
ausgedehnte Zeiträume bei,
da lebende Zellen in den Bandscheiben die natürliche Hydrogelkomponente (d.h.
die extrazelluläre Matrix)
erneuern.
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Eine
Wiederherstellung eines klinisch sinnvollen Grades der normalen
hydrodynamischen Funktion bei degenerierten Bandscheiben ist eine Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, und es wurde gezeigt, dass die hierin
beschriebenen Verfahren und Zusammensetzungen eine derartige Regeneration bewirken
bzw. verbessern.
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Offenbarung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung umfasst Verwendungszwecke und Zusammensetzungen
zur Regeneration von Bandscheiben. Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen
umfassen die Zusammensetzungen eine dreidimensionale Fluidmatrix
eines verdauungsresistenten, vernetzten Nucleus-pulposus-Gewebes
von einem Spenderwirbeltier. Der Spender kann der Patient oder ein
anderes Tier derselben oder einer anderen Spezies sein. Das Vernetzen
von Nucleus-pulposus-Gewebe eines Spenders für die vorliegende Erfindung
wird vorzugsweise durch Verwen dung eines oder mehrerer photooxidativer
Katalysatoren erzielt, die sichtbares Licht selektiv absorbieren.
Siehe US-Patentschriften
Nrn. 5,147,514, 5,332,475, 5,817,153 und 5,854,397. Jedoch können auch
andere Vernetzungslösungsansätze verwendet werden,
ohne von dem Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.
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Vor
einem Vernetzen der Gewebe werden vorzugsweise Chondrozyten des
Spenderwirbeltiers zerstört,
fragmentiert bzw. entfernt (d.h. entzellularisiert). Ein bevorzugter
Entzellularisierungsansatz beinhaltet ein Einweichen des Gewebes
in einer Lösung,
die hohe Konzentrationen an Salz (vorzugsweise NaCl) und Zucker
(vorzugsweise Sucrose) aufweist. Derartige Lösungen mit hohem Salz- und
hohem Zuckergehalt werden als HSHS-Lösungen bezeichnet. Es können jedoch
auch andere Entzellularisierungsansätze verwendet werden. Nachdem
die Gewebe entzellularisiert und vernetzt wurden, kann die resultierende
Fluidmatrix zur Sterilisation und Aufbewahrung lyophilisiert und
dann vor einer Verwendung rehydriert werden. 2 veranschaulicht einen
Prozess zum Erzeugen eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Fluidmatrix
der vorliegenden Erfindung.
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Die
Fluidmatrix der vorliegenden Erfindung ist biokompatibel, im Wesentlichen
nicht-immunogen und resistent gegen eine qualitative Verschlechterung
in vivo. Als solches ist sie in der Lage, eine wichtige innere strukturelle
Stütze
für eine
Bandscheibe zu liefern, die während
eines Zeitraums einer beschleunigten Proteoglykan-Synthese eine
Regeneration durchläuft.
Die vernetzte Matrix kann mittels Injektion durch eine Spritze (wie
in 2 gezeigt ist), über einen Katheter oder andere
in der Technik bekannte Verfahren an den Bandscheibenraum verabreicht
werden.
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Die
dreidimensionale Fluidmatrix der vorliegenden Erfindung kann alleine
oder in Kombination mit Wachstumsfaktoren und/oder lebenden Zellen verwendet
werden, um eine Regeneration der Strukturen einer degenerierten
Bandscheibe zu ermöglichen.
Bei Patienten, die genügend
lebensfähige
endogene Bandscheibenzellen (Chondrozyten) und Zellwachstumsfaktoren
aufweisen, kann die dreidimensionale vernetzte Matrix alleine wesentlich
zur Regeneration der hydrodynamischen Funktion bei einer Bandscheibe
in vivo beitragen, indem sie eine verbesserte mechanische Stabilität der Bandscheibe und
eine günstigere
Umgebung für
ein Zellwachstum und/oder einen Zellstoffwechsel liefert. Dagegen kann
bei einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung auch eine Kombination der dreidimensionalen Matrix
und eines oder mehrerer gereinigter, vorzugsweise aus Knochen gewonnener
Zellwachstumsfaktoren verwendet werden, um DDD in Bandscheiben zu
behandeln, die lebensfähige
Chondrozyten in einer an Proteoglykan verarmten Hydrogelmatrix enthalten.
In diesem Fall liefert das vernetzte Kollagen eine erweiterte umformbare
dreidimensionale Matrix für
die vorhandenen (nativen) Chondrozyten in einer Bandscheibe, während die
Zellwachstumsfaktoren eine beschleunigte Proteoglykanproduktion
bewirken, um die Hydrogelmatrix des Patienten wiederherzustellen.
Die Kombination der dreidimensionalen Matrix und eines oder mehrerer
gereinigter Zellwachstumsfaktoren wird als Zellwachstumsmedium bezeichnet.
Die vorliegende Erfindung kann auch ein injizierbares Zellwachstumsmedium
umfassen. Einzelne gereinigte Zellwachstumsfaktoren können durch
Rekombinationstechniken, die Fachleuten bekannt sind, erhalten werden,
jedoch ist eine bevorzugte Mehrzahl von aus Knochen gewonnenen gereinigten
Zellwachstumsfaktoren für
die vorliegende Erfindung in den US-Patentschriften Nrn. 5,290,763, 5,371,191
und 5,563,124 offenbart. Aus Knochen gewonnene Zellwachstumsfaktoren,
die gemäß diesen Patentschriften
erzeugt werden, werden hiernach als „BP" bezeichnet.
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Eine
Bandscheibenregeneration erfolgt, da die vernetzte Kollagen- und
Proteoglykan-Matrix lebende Zellen unterstützt (die exogene Zellen sowie native
Bandscheiben- oder andere autologe Zellen umfassen können), die
eine inhärente
Fähigkeit
aufweisen, Kollagenfibrillen vom Typ II und Pro teoglykane in vivo
zu synthetisieren, neben anderen extrazellulären Matrixmolekülen. Dort,
wo native Bandscheibenzellen des Patienten entfernt wurden oder
auf andere Weise in Bezug darauf, eine derartige Proliferation zu
bewirken, unzureichend sind, können
lebende Zellen zu der dreidimensionalen Matrix aus vernetztem Nucleus-pulposus-Material
hinzugefügt
werden, um die Bandscheibenregeneration weiter zu fördern. Demgemäß umfasst
die vorliegende Erfindung bei einem anderen Ausführungsbeispiel eine dreidimensionale
Matrix aus vernetztem Nucleus-pulposus-Gewebe, zu dem exogene und/oder
autologe lebende Zellen hinzugefügt
wurden. Die injizierbare Kombination von Dreidimensionale-Matrix-Material und exogenen
und/oder autologen lebenden Zellen wird in dem vorliegenden Dokument
als injizierbare Zellmatrix bezeichnet. Geeignete Zellen für eine derartige injizierbare
Zellmatrix können
beispielsweise aus dem Nucleus pulposus einer Bandscheibe eines Säugetiers,
aus Knorpel, aus Fettgewebe, aus Muskelgewebe, aus Knochenmark oder
aus Knochenmaterial (d.h. Mesenchymstammzellen) erhalten werden,
sind jedoch nicht auf diese Gewebetypen beschränkt. Diese Zellen werden vorzugsweise
in vitro kultiviert, um ihre Lebensfähigkeit zu bestätigen und, optional,
um die Proliferation und Synthesereaktionen der Zellen unter Verwendung
von Zellwachstumsfaktoren zu erhöhen.
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Optional
können
zu Zellkulturen Wachstumsfaktoren hinzugefügt werden, um die zelluläre Entwicklung
und die Ausbildung von Kollagenfibrillen vom Typ II und von Proteoglykanen,
die zum Aufrechterhalten einer effektiven Bandscheiben-Hydrogelmatrix
in vivo geeignet sind, zu stimulieren. Ein injizierbares Fluid,
das gereinigte Zellwachstumsfaktoren und eine Mehrzahl lebender
Zellen kombiniert, wird als injizierbare Zellsuspension bezeichnet
und ist zur Behandlung von DDD nützlich.
Während
eine injizierbare Zellmatrix alleine (d.h. ohne Wachstumsfaktoren)
die hydrodynamische Funktion in einer Bandscheibe in vivo in hohem
Maße regenerieren kann,
falls in der Bandscheibe ausreichend Nativ-Zellwachstumsfaktoren vorliegen, können gereinigte
(exoge ne) Zellwachstumsfaktoren zu einer injizierbaren Zellmatrix
der vorliegenden Erfindung hinzugefügt werden, um ein wieder anderes
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zu bilden.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
ein Diagramm, das Komponenten eines gesunden Nucleus-pulposus-Gewebes
bei einem Wirbeltier veranschaulicht.
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2 ist
ein Diagramm, das einen Prozess zur Präparation und Verwendung einer
vernetzten Matrix eines Nucleus-pulposus-Gewebes vom Schwein bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung veranschaulicht.
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3 ist
eine photographische Reproduktion einer SDS-PAGE-Analyse (Natriumdodecylsulfat-Polyacrylamid-Gelelektrophorese-Analyse),
die die Menge an Proteinen, die aus einer vernetzten Matrix der
vorliegenden Erfindung extrahiert wurden, mit einer nicht-vernetzten
Kontrolle vergleicht.
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4 ist
ein photographischer Vergleich eines mit H & E (Hematoxylin und Eosin) gefärbten Abschnitts
eines frischen Nucleus-pulposus-Gewebes vom Schwein mit einer vernetzten
Matrix der vorliegenden Erfindung, beide bei einer dreihundertfachen Vergrößerung.
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5 ist
eine photographische Reproduktion einer gefärbten Nitrozellulosemembran,
die die Reaktivität
von Kollagen vom Typ II, das aus einer vernetzten Matrix der vorliegenden
Erfindung digeriert ist, und einer nicht-vernetzten Kontrolle vergleicht.
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6 ist
ein Vergleichsgraph der hydraulischen/Quellkapazität einer
vernetzten Matrix der vorliegenden Erfindung und einer nicht-vernetzten
Kontrolle.
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7 ist
ein Diagramm eines experimentellen Prozesses, der dazu verwendet
wird, eine Stimulation eines Einwuchses, einer Proliferation und
einer Synthese einer neuen Matrix bei Schafszellen bei einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zu demonstrieren, das eine mit Knochenprotein-Wachstumsfaktoren
(BP) kombinierte vernetzte Matrix umfasst.
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8 ist
ein Graph und eine Photographie, die die Ergebnisse eines Alzianblau-Tests
für eine Matrixproduktion
bei Nucleus-pulposus-Zellen vom Schaf, die durch Wachstumsfaktoren
stimuliert werden, zeigen.
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9 ist
ein Graph, der die Ergebnisse von Immunisierungskraft-Tests für eine vernetzte
Matrix der vorliegenden Erfindung bei Kaninchen-Immunisierungen und Schaf-Serum zeigt.
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10 ist
ein Diagramm des Protokolls für eine
in-vivo-Studie einer
Kombination der vorliegenden Erfindung aus Matrix und Wachstumsfaktor.
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11 ist
ein Röntgenbild
einer Wirbelsäule eines
Schafes, das zwei Monate nach einer Injektion einer Kombination
aus Matrix und Wachstumsfaktor in einer in-vivo-Studie eines Ausführungsbeispiels der
vorliegenden Erfindung geopfert wurde.
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12 ist
eine photographische Reproduktion von Histologiepräparaten
von Bandscheiben eines Schafes, das zwei Monate nach einer Injektion einer
Kombination aus Matrix und Wachstumsfaktor der vorliegenden Erfindung
geopfert wurde.
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13 ist
ein Röntgenbild
einer Wirbelsäule eines
Schafes, das vier Monate nach einer Injektion einer Kombination
aus Matrix und Wachstumsfaktor in einer in-vivo-Studie der vorliegenden
Erfindung geopfert wurde.
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14 ist
eine photographische Reproduktion von Histologiepräparaten
von Bandscheiben eines Schafes, das vier Monate nach einer Injektion
einer Kombination aus Matrix und Wachstumsfaktor der vorliegenden
Erfindung geopfert wurde.
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15 ist
ein Graph, der die Ergebnisse eines ELISA (enzyme-linked immuno-sorbent
assay, heterogener Enzymimmuntest) darstellt, der durchgeführt wird,
um die Synthese von Kollagen vom Typ II und von Chondroitin-6-Sulfat
bei einer Wachstumsfaktorstimulation zu messen.
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16a ist ein Graph, der die Ergebnisse eines Alzianblau-Tests
für eine
Proteoglykan-Synthese in menschlichen Bandscheibenzellen, die durch
einen Wachstumsfaktor stimuliert wurden, anzeigt.
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16b ist ein Graph, der die Ergebnisse eines Alzianblau-Tests
für eine
Proteoglykan-Synthese in weiteren menschlichen Bandscheibenzellen,
die durch einen Wachstumsfaktor stimuliert wurden, anzeigt.
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17 ist
ein Graph, der die Ergebnisse eines Alzianblau-Tests für eine Proteoglykan-Synthese bei
Pavian-Bandscheibenzellen, die durch einen Wachstumsfaktor stimuliert
wurden, anzeigt.
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18 ist
ein SDS-PAGE-Gel der HPLC-Fraktionen 27-16 aus einer BP-Probe.
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19 ist
ein SDS-PAGE-Gel der HPLC-Fraktionen 27-16 mit identifizierten Bändern, die
gemäß der Legende
der 20 angegeben sind.
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20 ist
ein SDS-PAGE-Gel von BP mit angegebenen identifizierten Bändern.
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21 ist
ein 2D-(zweidimensionales)SDS-PAGE-Gel mit internen Standards, die
durch Pfeile angegeben sind.
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22 ist
ein 2D-SDS-PAGE-Gel mit eingekreisten Proteinen (Wachstumsfaktoren),
die gemäß der Legende
identifiziert sind.
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23A–23O sind Massenspektrometerergebnisse für tryptische
Fragmente.
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24 ist
ein 2D-Gel-Westernblot mit Antiphosphotyrosin-Antikörpern.
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25A–25D sind 2D-Gel-Westernblots mit Antikörpern für die angegebenen
Proteine. Für 25A sind die Wachstumsfaktoren BMP-3 und BMP-2;
für 25B sind die Wachstumsfaktoren BMP-3 und BMP-7;
für 25C sind die Wachstumsfaktoren BMP-7 und BMP-2;
und für 25D sind die Wachstumsfaktoren BMP-3 und
TGF-β1.
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26 ist
ein mit PAS (periodic acid schiff, Periodsäure-Schiff) gefärbtes SDS-PAGE-Gel
von HPLC-Fraktionen.
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27 ist
ein mit Anti-BMP-7 gefärbtes SDS-PAGE-Gel
von mit PNGase F behandeltem BP.
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28 ist
ein mit Anti-BMP-2 gefärbtes SDS-PAGE-Gel
von mit PNGase F behandeltem BP.
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29A–29B sind Balkendiagramme, die eine Explantatmasse
von glykosylierten BP-Proben (29A)
und eine ALP-Punktzahlbewertung (29B)
derselben Proben zeigen.
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30 ist
ein Diagramm, das eine Auflistung und die Reaktivität von Antikörpern zeigt.
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31A–31B umfassen zusammen ein Diagramm, das Daten
zur Sequenzierung von tryptischen Fragmenten zeigt.
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32A–32F umfassen zusammen ein Diagramm, das Daten
zur Massenspektrometrie von tryptischen Fragmenten zeigt.
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33A–33B sind ein SDS-Gel von BP (33B) und eine Aufnahme eines DC-Scanners (33A).
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34 ist ein Diagramm, das die relative Masse von
Hauptkomponenten von BP veranschaulicht.
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Bester Modus
zum Durchführen
der Erfindung
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst
die Erfindung eine biologisch abbaubare Matrix, die als inkompressibles
Fluid bereitgestellt wird, um eine Regeneration oder eine Rekonstruktion
von Geweben in der Bandscheibe zu bewirken und/oder zu verbessern.
Die biologisch abbaubare Matrix umfasst hydrophile Moleküle, die
den Gehalt an „eingefangenem" Wasser von Bandscheibengeweben
aufrechterhalten und/oder erhöhen.
Die biologisch abbaubare Matrix kann auch als Trägersubstrat für hinzugefügte Wachstumsfaktoren
und/oder geeignete Lebendzellentypen dienen.
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Da
die biologisch abbaubare Matrix der vorliegenden Erfindung ein viskoses
Fluid ist, dient sie als inkompressibler Träger, wenn sie in einem geschlossenen,
sicheren Bandscheibenraum bereitgestellt wird. Da sie gleichmäßig in einer
Bandscheibe verteilt ist, weist die vorliegende Fluidmatrix außerdem einen
Kraftverteilungseffekt auf, wobei in der Bandscheibe Kräfte auf
gleichmäßige Weise
hydraulisch übertragen
werden. Die Matrix liefert somit einen Widerstand gegen eine axiale
Kompression und einen Annuluskollaps, wohingegen andere Matrixmaterialien
(beispielsweise Polymerschwämme
und Kollagenschwämme)
unter den axialen Druckkräften innerhalb
der Bandscheibe rasch kollabieren. Im Gegensatz dazu konzentrieren
feste Matrixmaterialien Kräfte
von Endplatten direkt auf Implantate, was zu einer raschen Qualitätsverminderung
von Implantaten und/oder Endplatten führt.
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
die biologisch abbaubare Matrix der vorliegenden Erfindung injizierbar.
Eine klinische Verabreichung an einen Patienten kann somit unter
Verwendung von minimalinvasiven Techniken bewerkstelligt werden, wodurch
sowohl die Kosten der Behandlung als auch die Wahrscheinlichkeit
von Komplikationen im Vergleich zu Verfahren wie z.B. der partiellen
Dissektion oder Wirbelfusion bedeutend verringert werden. Desgleichen
vermeidet die vorliegende Erfindung das Erfordernis, ein Loch in
den Annulus zu bohren, um eine prothetische Nucleus-pulposus-Ersatzvorrichtung
wie z.B. eine relativ feste biologisch abbaubare Matrix zu implantieren,
oder Nucleus-Gewebe
zu entnehmen, um Raum für
ein implantiertes biologisch abbaubares Substrat zu schaffen.
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Die
Matrix der vorliegenden Erfindung ist ein natürliches Material, das vorzugsweise
aus normalem, gesundem Nucleus-Gewebe
von Tieren und/oder Menschen präpariert
wird. Demge mäß besteht
die Matrix aus Proteinen und Matrixmolekülen, die speziell für eine effiziente
hydrodynamische Funktion in Bandscheiben ausgelegt sind. Eine derartige
Matrix bleibt unter normalen Umständen bei Vorliegen spezifischer
Zellenzyme biologisch abbaubar, wenn auch bei einer langsameren
Rate als eine endogene Bandscheibenmatrix. Ein wichtiges Merkmal
der Erfindung besteht darin, dass Matrixabbauprodukte, die mit der
vorliegenden Erfindung in Verbindung stehen, durch Bandscheibenzellen
aufschließbar
sind. Im Vergleich dazu werden manche bisher gelehrte Matrixmaterialien
(z.B. Polyvinylalkohol) nicht durch physiologische Prozesse abgebaut. Außerdem führen manche
synthetische Polymersubstrate zu säurehaltigen Zersetzungsnebenprodukten, insbesondere
PGA und PLA.
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Eine
unmittelbare (im Wesentlichen homogene) Dispersion von Zellen in
der vorliegenden Matrix ist ein weiterer Vorteil der Erfindung.
Die zur Injektion bevorzugte Formulierung aus viskosem Fluid kann
direkt mit Zellen des entsprechenden Typs bzw. der entsprechenden
Typen gemischt und anschließend
unmittelbar verabreicht werden, um eine Bandscheibe zu behandeln.
Bei der Matrix der vorliegenden Erfindung ist es nicht notwendig,
Zellen und Matrix vor der Implantation über die Dauer einiger Tage oder
Wochen miteinander zu kultivieren, wie dies bei bestimmten Matrixmaterialien
wie z.B. PGA und Kollagenschwämmen
der Fall ist.
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Die
Matrix der vorliegenden Erfindung ist ein geeignetes Substrat für Zellen,
das sich auf einzigartige Weise für den Einwuchs, die Proliferation
und das Verweilen von Bandscheibenzellen eignet. Im Vergleich zu
Kollagenschwämmen
des Typs I, die mit Formalin oder Glutaraldehyd fixiert werden,
wachsen Bandscheibenzellen vorzugsweise in die Matrix der vorliegenden
Erfindung hinein und überleben
in derselben.
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Die
folgenden Beispiele veranschaulichen die Präparation bevorzugter Ausführungsbeispiele der
Erfindung und demonst rieren ihre nicht-immunogenen und bandscheibenregenerativen
Eigenschaften.
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BEISPIEL 1: Herstellung
einer vernetzten Fluidmatrix, die sich zur Behandlung von degenerativen Bandscheibenerkrankungen
eignet
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Eine
dreidimensionale Fluidmatrix aus vernetztem Nucleus-pulposus-Gewebe gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung kann aus Spenderwirbeltieren hergestellt
werden. Obwohl bei einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
als Spender Schweine verwendet wurden, können auch Nucleus-pulposus-Gewebe
von anderen Wirbeltieren verwendet werden, obwohl zu den Säugetieren
zählende
Wirbeltiere bevorzugt sind (z.B. Mensch, Schwein, Rind, Schaf usw.).
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Obwohl
Nucleus-pulposus-Gewebe mittels einer Vielzahl von Verfahren aus
vielen Spender-Wirbeltieren gewonnen werden können, wurden bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
Nucleus-pulposus-Gewebe aus Wirbelsäule-Bandscheiben von Schweinen
auf aseptische Weise präpariert.
In einer sterilen Umgebung (d.h. einer Laminarbox) wurden der Annulus
fibrosus von Spenderschweinen radial in Scheiben geschnitten und
die Wirbelendplatten auseinander getrennt, um den Nucleus pulposus
zu exponieren. Das letztgenannte Material wurde aus dem mittigen
Abschnitt der Bandscheibe ausgeschabt, der keine Annulus- und Endplattengewebe
aufweist.
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Die
auf diese Weise gewonnenen Nucleus-pulposus-Gewebe wurden in eine
sterile Dialyse(Filter)schlauchanordnung eingefügt, die eine bevorzugte Molekulargewichtsgrenze
von etwa 3.500 Daltons aufweist, um im Wesentlichen einen Verlust von
Proteoglykanen einer niedrigen relativen Molekülmasse aus den Geweben zu verhindern
und gleichzeitig eine bakterielle oder sonstige Verunreinigung im
Wesentlichen zu verringern. Andere semipermeable Membranen oder
Filtermembrantypen können
zum Durchführen
dieser Funktionen verwendet werden.
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Die
zu vernetzenden Nucleus-pulposus-Gewebe werden vorzugsweise auch
dahin gehend behandelt, Spenderzellen und/oder -zellfragmente zu zerstören und
zu beseitigen. Zu diesem Zweck wurde die Dialyseschlauchanordnung,
die Nucleus-pulposus-Gewebe
enthielt, etwa 48 Stunden lang in eine Lösung mit hohem Salz- und hohem
Sucrosegehalt (HSHS) von etwa 2,2%:8,4% Gewicht/Volumen getaucht.
Konzentrationsbandbreiten für
die HSHS-Lösung
können
zwischen 1% und 50% liegen, eine bevorzugte HSHS-Lösung enthält jedoch
220 Gramm NaCl und 837,5 Gramm Sucrose in 10 l Wasser. Bevorzugte
HSHS-Inkubationszeiten liegen zwischen etwa 24 und etwa 72 Stunden,
obwohl vorteilhafterweise auch kürzere
oder längere
Zeiten verwendet werden können.
Ein In-Kontakt-Bringen
mit dieser HSHS-Lösung
führt zu
einer osmotischen Zerstörung und
Fragmentierung nativer Chondrozytzellen (Entzellularisation) und
führt weiterhin
zu einer Denaturierung von löslichen
Zellproteinen und Nucleinsäuren.
Die HSHS-Lösung
kann auch andere Reagenzien enthalten, die die Qualität von Nucleinsäuren (einschließlich, aber
nicht ausschließlich,
Sulfonen und Nucleasen) weiter verschlechtern, und andere Reagenzien,
die Membranlipide extrahieren können
(einschließlich,
aber nicht ausschließlich,
Alkohol, Chloroform und Methanol). Obwohl native Zellen des Spenders
bei anderen Ausführungsbeispielen
der Erfindung eventuell beibehalten werden, sind eine Entzellularisation
und Denaturierung dort bevorzugt, wo exogene (vor allem xenogene)
Gewebe verwendet werden, um das Potential für Immunogenreaktionen zu verringern.
Zu diesem Zweck können
auch andere Prozesse als ein In-Kontakt-Bringen mit HSHS-Lösungen verwendet
werden.
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Ein
Vernetzen der Nucleus-pulposus-Gewebe wird vorzugsweise anhand eines
mittels Licht bewirkten Prozesses gemäß den US-Patentschriften Nrn.
5,147,514, 5,332,475, 5,817,153 und/oder 5,854,397 bewerkstelligt.
Bei einem solchen Prozess wurde ein photoaktiver Farbstoff (Methylenblau)
bei einer bevorzugten Farbstoffkonzentration von etwa 20 mg/Liter
in der HSHS-Lösung
aufgelöst.
Man ließ den
photoaktiven Farbstoff während
des anfänglichen
Speicherungs-/Entzellularisationsprozesses
in HSHS die Nucleus-Gewebe in der Dialyseschlauchanordnung durchdringen.
Eine große
Bandbreite von photoaktiven Farbstoffen und Konzentrationen, wie sie
in den vorstehenden Patentschriften gelehrt werden, können verwendet
werden, um vernetzte Fluidmatrizen zu erhalten, die sich zur Verwendung
beim Regenerieren von Säugetier-Bandscheibengewebe eignen.
Bevorzugte Farbstoffe umfassen Methylenblau und Methylengrün in Konzentrationen
von etwa 0,001% bis etwa 1,0% Gewicht/Volumen.
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Um
das Kollagen in den Nucleus-Geweben zu vernetzen, wurde die Dialyseschlauchanordnung, die
die von Farbstoff durchdrungenen Nucleus-Gewebe enthielt, in eine
Photooxidationskammer platziert und 48 Stunden lang mit sichtbarem
Licht einer großen
Bandbreite belichtet. Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung
können
die Gewebe zwischen etwa 24 und etwa 72 Stunden vernetzt werden.
Eine Lösung
aus Methylenblau in phosphatgepufferter Saline (PBS – phosphate
buffered saline) wurde unter einer gesteuerten Temperatur bei 10°C gehalten
und um die Dialyseschlauchanordnung in der Photooxidationskammer
im Kreis geführt,
um eine im Wesentlichen konstante Temperaturregulierung der Nucleus-Gewebe zu liefern.
Eine präzise Temperatursteuerung
ist für
die Praxis der Erfindung nicht kritisch; jedoch ist es bevorzugt,
eine relativ kühlere
Temperatur beizubehalten, um eine Beschädigung der Gewebe zu vermeiden.
Im Anschluss an die Photovernetzung des Kollagens wurden die behandelten
Nucleus-Gewebe gesammelt, in einem Vakuum unter Zentrifugierung
lyophilisiert und in einer Gefriermühle unter flüssigem Stickstoff
zu feinem Pulver verarbeitet. Das auf diese Weise hergestellte vernetzte
Matrixprodukt kann unter Verwendung von Gammastrahlung, Ethylenoxid
(oder anderer Desinfektionsmittel) sterilisiert und bei –80°C aufbewahrt werden,
bis es zum Zweck einer Verwendung rehydriert wird. Ein bevorzugter
Prozess zum Herstellen einer Matrix gemäß der vorliegenden Erfindung
ist in 2 veranschaulicht.
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Zusätzlich zur
Herstellung der vernetzten Matrix wurden Kontrollgewebe (nicht-vernetzte
Gewebe) gemäß den obigen
Prozeduren hergestellt, mit der Ausnahme, dass sie nicht belichtet
wurden. Diese nicht-vernetzten Kontrollgewebe wurden zu Vergleichszwecken
verwendet.
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Um
die Quellfähigkeit
einer vernetzten Matrix gegenüber
einer nicht-vernetzten Kontrolle zu untersuchen, wurden lyophilisierte
Proben einer vernetzten Matrix und einer nicht-vernetzten Kontrolle
in Wasser suspendiert, und die Gewichtszunahme auf Grund einer Wasserabsorption
wurde zu verschiedenen Zeiten von 0 bis 96 Stunden gemessen. Wie
in 6 veranschaulicht ist, behielt die vernetzte Matrix 95%
der hydraulischen Kapazität
der nicht-vernetzten Kontrolle bei.
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BEISPIEL 2: Testen der
Fluidmatrix, um eine durch den Vernetzungsprozess bewirkte Proteinmodifikation
auszuwerten
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Ein
halbes Gramm des vor dem Lyophilisierungsschritt des BEISPIELS 1
erhaltenen Matrixmaterials wurde in 15 ml einer Lösung aus
4 M Guanidinhydrochlorid platziert und 24 Stunden lang auf einer Schüttelmaschine
geschüttelt,
um Proteoglykane löslich
zu machen. Nach der Zentrifugierung wurde der Überstand verworfen, und das
Pellet dreimal je fünf Minuten
lang in destilliertem Wasser gewaschen. Das pelletierte Matrixmaterial
wurde anschließend entfernt
und auf Filterpapier trockengetupft.
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Einhundert
mg der trockengetupften Matrix wurden in eine 1,5 ml-Mikrozentrifugenschlauchanordnung
mit 1.000 μl
1% Natriumdodecylsulfat (SDS – sodium
dodecyl sulfate), das 5% Beta-Mercaptoethanol (BME) enthielt, platziert.
Die Matrix in SDS/BME wurde eine Stunde lang gekocht, um Proteine
(z.B. Kollagene) zu extrahieren. Anschließend wurden Proben eine Stunde
lang bei 12.000 UpM zentrifugiert, und aliqoute Teile des Überstandes
wurden in Polyacrylamid-Gradientengelen
einer Elektrophorese unterworfen.
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Gele
wurden mit Coomassie-Blau oder Silber gefärbt, um Proteine, die durch
die SDS/BME- und Wärmebehandlung
extrahiert wurden, sichtbar zu machen. Wie in 3 veranschaulicht
ist, färbten Kollagenbänder in
nicht-vernetzten Kontrollgeweben deutlich, wiesen in einer vernetzten
Matrix jedoch nur eine schwache Färbung auf. Diese Ergebnisse
demonstrierten, dass in dem vernetzten Matrixmaterial Kollagenproteine
nicht ohne weiteres durch die obige Behandlung extrahiert wurden,
was darauf hinwies, dass eine Vernetzung stattgefunden hatte. Im
Gegensatz dazu demonstrierten gefärbte Gele der Kontrollgewebe,
dass Kollagenproteine durch die obige Behandlung ohne weiteres aus
nicht-vernetztem Material extrahiert wurden. Siehe 3.
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BEISPIEL 3: Matrixhistologie,
um Zellschmutz und restliches Membranmaterial auszuwerten
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Vernetztes
Matrixmaterial, das vor dem Lyophilisierungsschritt des Beispiels
1 erhalten wurde, wurde zur Gewebefixierung in 4% Paraformaldehyd platziert.
Standardmäßige Histologieverfahren
zum Einbetten, Unterteilen und Färben
von Abschnitten mit Hematoxylin- & Eosinfarbstoffen
wurden durchgeführt.
Eine Sichtbarmachung der vernetzten Matrix in mit H & E gefärbten Abschnitten
demonstrierte, dass der Matrixherstellungsvorgang eine Zerstörung von
Zellmembranen und intrazellulären
Elementen ermöglicht,
wobei im Vergleich zu frischem Nucleus-pulposus-Material vom Schwein
sowie im Vergleich zu einem nicht-vernetzten Gewebe, das durch eine
HSHS-Behandlung, Frost/Tau-Zyklen und eine HSHS-Behandlung plus
Frost/Tau-Zyklen entzellularisiert wird, minimales Membranmaterial
verbleibt. Siehe 4.
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BEISPIEL 4: Auswertung
der Antigenreaktivität
der Matrix unter Verwendung von monoklonalen Antikörpern gegen
Kollagen vom Typ II
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Vernetztes
Matrixmaterial, das vor dem Lyophilisierungsschritt des Beispiels
1 erhalten wurde, wurde ferner einem Pepsinaufschluss unterworfen, um
Kollagenproteine vom Typ II zu spalten. Die Proteinauszüge wurden
auf SDS/PAGE ausgeführt
und anschließend
zu einer Nitrozellulosemembran transferiert. Unter Verwendung von
Kolloidgold wurde das gesamte zu der Membran transferierte Protein
sichtbar gemacht.
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Die
sichtbar gemachten Nitrozellulosemembranen wurden mit einem monoklonalen
Antikörper von
Mäusen
gegen Kollagen vom Typ II und mit einem sekundären Antikörper (Anti-Maus), der mit Alkalinphosphatase
konjugiert war, intubiert. Die Antikörper-Reaktivität wurde
durch Hinzufügung
von Alkalinphosphatasesubstrat sichtbar gemacht. Wie in 5 gezeigt
ist, reagierten die Antikörper
gegen Kollagen vom Typ II mit Pepsinauszügen der vernetzten Matrix nicht
so stark wie mit den Pepsinauszügen des
nicht-vernetzten Kontrollgewebes. Die Ergebnisse weisen darauf hin,
dass die Matrix der Erfindung eventuell verringerte Antigen-Epitope
für Kollagen vom
Typ II aufweist und somit eventuell eine geringere Immunisierungskraft
aufweist als nicht-vernetzte Gewebe. Siehe 5.
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BEISPIEL 5: Auswertung
der Immunisierungskraft der Matrix bei der Herstellung von Kaninchen-Antiseren
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Ein
Gramm des gemäß BEISPIEL
1 präparierten
lyophilisierten und pulverisierten Matrixmaterials wurde in PBS
dispergiert (d.h. rehydriert) und zentrifugiert. Die Proteinkonzentra tion
des Überstandes
wurde anschließend
unter Verwendung des BCA-Tests ermittelt, und der Überstand
wurde mit PBS zu einer endgültigen
Konzentration von 200 μg Protein
pro ml PBS verdünnt.
Der verdünnte Überstand
wurde anschließend
für Injektionsprotokolle sterilisiert.
Drei Kaninchen wurden mit 100 μg
Protein aus dem sterilisierten Überstand
immunisiert. Jedes Kaninchen erhielt über einen Zeitraum von 14 Wochen
hinweg neun Immunisierungen, und den Kaninchen wurden regelmäßig Seren
entnommen.
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Die
Antiserumproduktion gegen das Proteinextrakt wurde unter Verwendung
eines heterogenen Enzymimmuntests (ELISA) gemessen. Kollagen vom Typ
II wurde als positive Kontrolle in den ELISA integriert. Eine kolorimetrische
Auswertung von gegen das Matrixmaterial gerichteten Antiseren demonstrierte
eine sehr niedrige Immunisierungskraft bei Kaninchen. Siehe 9.
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BEISPIEL 6: Matrixformulierung,
die Serum und andere Fluide für
Injektionen und zur Verabreichung umfasst
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Ein
Gramm des gemäß BEISPIEL
1 präparierten
lyophilisierten und pulverisierten Matrixmaterials wurde mit 70%
Ethanol sterilisiert, und durch aufeinander folgende PBS-Spülungen wurde
das Ethanol entfernt. Die dispergierte Matrix wurde zentrifugiert,
und das Pellet wurde in einem Verhältnis von 0,5 g lyophilisierter
Matrix zu 1 ml Serum in einem mittels Wärme inaktivierten Schafsserum
suspendiert, um eine viskose Fluidmatrix herzustellen, die in eine
Standardspritze eingebracht und über
eine Nadel einer geringen Stärke
verabreicht werden kann. Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung
wird das Serum dem zu behandelnden Wirbeltier- oder menschlichen
Patienten entnommen, mittels Wärme
inaktiviert, um unerwünschte
Proteinkomponenten (Komplementproteine) zu zerstören, und durch eine sterile
0,2 Mikrometer-Filtrierungseinheit geleitet. Es können auch
andere Matrix/Serum-Verhältnisse
auf vorteilhafte Weise verwendet werden. Verhältnisse zwischen 0,1 g und
2,0 g an lyophilisierter Matrix zu 1 ml Serum sind bevorzugt.
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Ein
Serum ist ein bevorzugtes Fluid zum Mischen und Verabreichen der
vernetzten Matrix der vorliegenden Erfindung, da es verschiedene
eigene Wachstumsfaktoren enthält,
die für
Bandscheibenzellen vorteilhaft sind. Ein Serum dient außerdem als geeigneter
Träger
für äußerliche
Proteinwachstumsfaktoren und/oder kleine Moleküle. Die vorteilhaften Auswirkungen
von äußerlichen
Wachstumsfaktoren auf Bandscheibenzellen werden durch die Zugabe von
Serum verstärkt.
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Auch
andere Fluide sind zur Mischung und Verabreichung der viskosen Fluidmatrix
geeignet. Beispielsweise kann auch sterile Saline oder steriles Wasser
verwendet werden. Die Beispiele des vorliegenden Dokuments sollen
keine Einschränkung
bezüglich
der Vielfalt von Trägerfluiden
darstellen, die zum Mischen und Verabreichen der Matrix bei der vorliegenden
Erfindung verwendet werden können.
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BEISPIEL 7: Injektion
einer Matrixformulierung in Bandscheiben unter Verwendung einer
mittels Druck arbeitenden Spritze
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Matrixmaterial
wurde gemäß BEISPIEL
6 präpariert
(mit Serum gemischt), um ein viskoses Fluid zu bilden, und in eine
Standardspritze gefüllt,
an der eine Nadel einer geringen Stärke (z.B. Nr. 18-31) befestigt
ist. Der Spritzeninjektionsdruck kann einfach durch die Finger der
Hand gesteuert werden. Bei anderen Ausführungsbeispielen der Erfindung
kann der Druck zum Injizieren des viskosen Fluids durch eine äußere Vorrichtung
gesteuert werden, die gleichzeitig eine vorbestimmte Kraft misst
(z.B. mittels eines Druckwandlers) und dieselbe auf den Presskolben
der Spritze ausübt
(z.B. mittels komprimierter Luft).
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser
Vorrichtung ist in der Nadel ein Thermoelement enthalten. Durch
ein Bereitstellen einer Nadel, die ein Thermoelement aufweist, ist
es möglich,
am Ende der Behandlung und während
des Entfernens der Spritzennadel den äußeren Schichten des Annulus
fibrosus Wärme
zuzuführen,
um Kollagenfasern um die Nadel herum zum Schrumpfen zu bringen und die
Stelle des Nadeleinstichs effektiv abzudichten.
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Ferner
wird beabsichtigt, dass die Matrix der vorliegenden Erfindung transpediculär (d.h.
durch den Pediculus des Wirbels) in den Bandscheibenraum abgegeben
werden kann. Insbesondere kann die vernetzte Matrix mittels einer
Biopsiekanüle,
die durch einen Kanal in den Pediculus eingeführt wird, perkutan verabreicht
werden. Nach der Verabreichung der Matrix kann der Kanal anschließend mit Knochenzement
oder einem anderen, ähnlichen
Material gefüllt
werden, um den Kanal abzudichten.
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BEISPIEL 8: Isolierung
von Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen vom Menschen, von Schafen und von
Pavianen
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Menschliche
Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Gewebe wurden während eines chirurgischen Eingriffs
entnommen, in einem Gemisch F-12 (DMEM/F-12) aus Dulbeccos Modified
Eagle Medium/Nährstoff
in einem Gemisch mit einem Volumen/Volumen-Verhältnis
von 1:1, dem Antibiotika zugefügt
waren, suspendiert. Die Gewebe wurden bis zur Dissectio auf Eis
gehalten, wobei sie zu diesem Zeitpunkt 2–3 Mal in steriler Dulbecco-Phosphatpuffersaline
(DPBS) gespült
wurden, um jegliches Blut zu entfernen. In einer Laminarbox wurden
die Nucleus-Gewebe isoliert und in kleine (2 mm große) Würfel geschnitten
und anschließend
in ein Gewebekulturmedium (hiernach als „TCM" bezeichnet, TCM = Tissue Culture Medium)
platziert, das DMEM/F-12-Kulturmedium umfasste, dem 10% mittels
Wärme inaktiviertes
fötales
Rinderserum, 0,25% Penizillin, 0,4% Streptomycin, 0,001% Amphotericin
B und 50 μg/ml Ascorbinsäure beigefügt waren.
Es wurden lediglich Gewebe verwendet, an denen sich kein Blut oder
andere anomale Elemente befanden. Die Gewebe wurden bei 37°C auf eine
Rührmaschine
platziert und zwei Stunden lang mit 0,01% Hyaluronidase (Calbiochem)
in TCM, eine Stunde lang mit 0,01% Protease (Sigma) in TCM und über Nacht
mit 0,1% Kollagenase vom Typ II (Sigma) in TCM aufgeschlossen, um eine
Suspension von menschlichen Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen zu erhalten.
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Die
vorstehende Verfahrensweise wurde auch auf Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Gewebe vom
Schaf bzw. vom Pavian angewendet, um Suspensionen von Schaf- bzw.
Pavian-Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen
zu erhalten.
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BEISPIEL 9: Primärkultur
und Expansion von menschlichen, Schaf- und Pavian-Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen
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Menschliche
Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen aus BEISPIEL 8 wurden expandiert,
indem sie in TCM bei 37°C
in 5% CO2-Atmosphäre und bei 95% relativer Feuchtigkeit
kultiviert wurden. Das TCM wurde alle zwei bis drei Tage gewechselt,
und die Zellen wurden zum Zweck einer fortgesetzten Expansion mit
Trypsin zu einem anderen Behälter transferiert,
als sie zu 80–90%
konfluierend waren.
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Die
vorstehende Verfahrensweise wurde auch auf Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Gewebe vom
Schaf bzw. vom Pavian angewendet, um einen expandierten Vorrat von
Schaf- bzw. Pavian-Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen zu erhalten.
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BEISPIEL 10: Alzianblau-Test
einer Bandscheibenzellmatrixherstellung bei menschlichen, Schaf-
und Pavian-Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen
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Menschliche
Bandscheibenzellen aus BEISPIEL 9 wurden angeimpft und in der Gegenwart oder
Abwesenheit von exogenen Wachstumsfaktoren in 24-Mulden-Platten
in TCM zum Wachsen gebracht. Zu verschiedenen Zeitpunkten wurde
TCM aus den Mulden herausgesaugt, und die Mulden wurden dreimal
mit PBS gewaschen. Die Zellen wurden anschließend zehn Minuten lang mit
4% Paraformaldehyd (pH-Wert 7,4) fixiert. Die fixierten Zellen wurden
zweimal mit PBS gewaschen und anschließend über Nacht mit 0,5% Alzianblau
in 0,1 N Chlorwasserstoffsäure
(pH-Wert 1,5) gefärbt.
Nach der über Nacht
erfolgten Färbung
wurde überschüssiges Färbemittel
mit 3 PBS-Spülungen herausgespült. Die verbleibende
Alzianblau-Färbung (die
an Proteoglykane gebunden war) wurde über Nacht in 6 M Guanidinhydrochlorid
aufgelöst,
und die Absorbanz bei 630 nm wurde unter Verwendung eines Spektrophotometers
gemessen, was einen Hinweis auf die Herbeiführung einer Matrixproduktion
durch exogene Wachstumsfaktoren in menschlichen Nucleus-pulposus-Zellen
lieferte.
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Die
vorstehende Verfahrensweise wurde auch auf Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen vom
Schaf und vom Pavian aus BEISPIEL 9 angewendet, um einen Hinweis
auf die Herbeiführung
einer Matrixproduktion durch exogene Wachstumsfaktoren in Nucleus-pulposus-Zellen
von Schafen und Pavianen zu erhalten.
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BEISPIEL 11: Heterogener
Enzymimmuntest (ELISA) an Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen vom Schaf
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Um
spezifische Antigen-Epitope in der synthetisierten Matrix zu erfassen,
wurden Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen vom Schaf aus BEISPIEL 9, die
angeimpft und in Monoschicht zum Wachsen gebracht wurden, eine Stunde
lang bei Raumtemperatur in 2% Glutaraldehyd fixiert. Die fixierten
Zellen wurden dreimal jeweils fünf
Minuten lang mit TBS gewaschen. Um eine nicht-spezifische Antikörperbindung
zu hemmen, wurden die Zellen eine Stunde lang in einer Lösung aus
Tris-gepufferter Saline (TBS), die 1 mM Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA),
0,05% Tween-20 und 0,25% Rinder-Serumalbumin
enthielt, inkubiert. Auf den Hemmschritt folgten drei jeweils 5-minütige Waschungen
mit TBS. Die Zellen wurden 2,5 Stunden lang bei Raumtemperatur mit
dem Primärantikörper inkubiert,
und der überschüssige Primärantikörper wurde
durch drei jeweils 5-minütige
Waschungen mit TBS beseitigt. Eine zweite Inkubation mit einem Hemmpuffer
wurde zehn Minuten lang durchgeführt,
worauf drei Waschungen mit TBS folgten. Die Zellen wurden anschließend mit dem
Sekundärantikörper, der
mit alkalischem Phosphataseenzym konjugiert war, drei Stunden lang
bei Raumtemperatur inkubiert. Die ungebundenen Sekundärantikörper wurden
durch drei jeweils 5-minütige
Waschungen mit TBS beseitigt. Die gebundenen Primär- und Sekundärantikörper wurden
durch Hinzufügung
eines enzymspezifischen Substrats, das eine gefärbte Reaktion erzeugte, erfasst.
Die kolorimetrische Messung wurde unter Verwendung eines Spektrophotometers
durchgeführt,
wobei eine quantitative Maßzahl
des Vorliegens der gebundenen Antikörper geliefert wurde.
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BEISPIEL 12: Auswirkung
exogener Wachstumsfaktoren auf Proteoglykan-Synthese bei Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen
vom Schaf
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Ein
transformierender Wachstumsfaktor-μl (TGFβ1) und ein Gemisch von aus Knochen
gewonnenen Proteinwachstumsfaktoren (BP), das gemäß den US-Patentschriften
Nrn. 5,290,763, 5,371,191 und 5,563,124 erzeugt wurde, wurden auf
ihre Auswirkungen auf die Stimulation der Proteoglykan-Synthese
bei Nucleus-pulposus-Zellen vom Schaf getestet. Bandscheiben-Nucleus-Zellen vom
Schaf wurden gewonnen und gemäß der Beschreibung
in den Beispielen 8 und 9 kultiviert. Schafzel len wurden in Mikromasse
(200.000) in die Mulden einer 24-Mulden-Platte
eingeimpft. Wachstumsfaktorverdünnungen
wurden in TCM, das mit 0,5% mittels Wärme inaktiviertem fötalem Rinderserum
versetzt war, hergestellt. TGFβ1
und BP wurden beide bei 10 ng/ml getestet; BP wurde auch bei einer
Konzentration von 10 μg/ml
getestet. Kontrollmulden ohne Wachstumsfaktoren enthielten TCM,
das mit 0,5% und 10% mittels Wärme
inaktiviertem fötalem
Rinderserum versetzt war. Die Zellen wurden sieben und zehn Tage
lang kontinuierlich mit den verschiedenen Wachstumsfaktoren in Kontakt
gebracht. Zu diesen Zeitpunkten wurden die Zellen fixiert, und der
Umfang der Proteoglykan-Synthese wurde mittels des Alzianblau-Tests
gemessen, wie in BEISPIEL 10 beschrieben ist.
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Sowohl
zum Zeitpunkt von sieben Tagen als auch zum Zeitpunkt von zehn Tagen
war die Proteoglykan-Synthese bei den Kontrollkulturen mit 10% fötalem Rinderserum
bedeutend höher
als bei den Kontrollkulturen mit 0,5% fötalem Rinderserum. Zum Zeitpunkt
von sieben Tagen führte
BP in der höheren, 10 μg/ml betragenden
Konzentration zu einem bedeutenden (93%) Zuwachs der Proteoglykan-Synthese
gegenüber
dem Niveau bei der Kontrollkultur mit 10% Serum, und zu einem größeren (197%)
Zuwachs gegenüber
der Kontrolle mit 0,5% Serum. Bei den Kulturen mit 10 ng/ml TGFβ1 und BP
wurden leichte Zunahmen der Proteoglykan-Synthese gegenüber der
Kontrolle mit 0,5% Serum beobachtet, diese Zunahmen waren jedoch
nicht bedeutend.
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Zum
Zeitpunkt von zehn Tagen (8) bewirkten
zehn μg/ml
BP eine bedeutende Zunahme (132%) der Proteoglykan-Synthese gegenüber der Kontrolle
mit 10% Serum, wohingegen 10 ng/ml TGFβ1 eine bedeutende Zunahme (52%)
gegenüber der
Kontrolle mit 0,5% Serum bewirkte. Bei 10 ng/ml wies BP einen bescheidenen
Anstieg der Proteoglykan-Synthese von 20% gegenüber der Kontrolle mit 0,5%
Serum auf, wohingegen BP bei der Konzentration von 10 μg/ml einen
Anstieg von 890% gegenüber der
Kontrolle mit 0,5% Serum erzeugte.
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BEISPIEL 13: Auswirkung
von exogenen Wachstumsfaktoren auf Kollagen vom Typ II und auf Chondroitin-6-Sulfat,
das durch Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen vom Schaf erzeugt
wird
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TGFβ1 und BP
wurden auf ihre Auswirkungen auf die Stimulation der Synthese von
Kollagen vom Typ II und von Chondroitin-6-Sulfat bei Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen
vom Schaf getestet. Die Zellen wurden gewonnen und gemäß der Beschreibung
in den Beispielen 8 und 9 kultiviert und in Gewebekulturschalen
eingeimpft. Die TGFβ1-
und BP-Wachstumsfaktoren
wurden in TCM, das mit 0,5% mittels Wärme inaktiviertem fötalem Rinderserum
versetzt war, hergestellt. TGFβ1
wurde bei einer Konzentration von 10 ng/ml getestet; BP wurde bei einer
Konzentration von 10 βg/ml
getestet. Kontrollkulturen wurden in TCM, das lediglich mit 0,5%
Serum versetzt war, inkubiert.
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Nach
einer siebentägigen
Inkubation mit Wachstumsfaktoren wurden die Zellkulturen in 2% Glutaraldehyd
fixiert, und die Quantität
an in den Zellkulturen erzeugtem Kollagen vom Typ II und Chondroitin-6-Sulfat
wurde gemäß der in
BEISPIEL 11 beschriebenen Vorgehensweise mittels ELISA getestet. Die
verwendeten Primärantikörper waren
Anti-Human-Kollagen vom Typ II von Mäusen und Anti-Human-Chondroitin-6-Sulfat
von Mäusen.
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Bei
sieben Tagen erzeugten Zellkulturen, die mit 10 μg/ml BP inkubiert worden waren,
324% mehr Kollagen vom Typ II und 1.780% mehr Chondroitin-6-Sulfat
als Kontrollkulturen. 10 ng/ml TGFβ1 erhöhten die Produktion von Kollagen
vom Typ II gegenüber
der Kontrolle um 115% und von Chondroitin-6-Sulfat um 800%. Siehe 15.
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BEISPIEL 14: Auswirkung
von exogenen Wachstumsfaktoren auf die Proteoglykan-Synthese bei menschlichen
Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen
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TGFβ1 und BP
wurden auf ihre Auswirkungen auf die Stimulation der Proteoglykan-Synthese bei
menschlichen Nucleus-Zellen
getestet. Menschliche Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen, die aus der
Bandscheibe L5-S1 einer 40 Jahre alten Patientin gewonnen wurden,
wurden gemäß der Beschreibung in
den BEISPIELEN 8 und 9 kultiviert und in 24-Mulden-Platten eingeimpft.
Nachdem die Zellen an der Muldenoberfläche anhafteten, wurden mehrere
Verdünnungen
unterschiedlicher Wachstumsfaktoren hinzugefügt. Die Konzentrationen der
getesteten Wachstumsfaktoren betrugen 10 ng/ml TGFβ1 und 10
und 20 μg/ml
BP. Die Verdünnungen
wurden in TCM hergestellt. Die Zellen wurden nach einer fünf- und
achttägigen
kontinuierlichen Exposition mit Wachstumsfaktoren fixiert, und synthetisierte
Proteoglykane wurden anhand des Alzianblau-Tests gemäß der Beschreibung
im BEISPIEL 10 erfasst.
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Bei
nur fünf
Tagen bewirkte BP eine bedeutende Zunahme der Alzianblau-Färbung gegenüber Kontrollen.
Bei 10 μg/ml
BP lag gegenüber
der Kontrolle eine Zunahme von 34% vor, und bei 20 μg/ml lag
gegenüber
der Kontrolle eine Zunahme von 23% vor. Die Differenz zwischen den
Durchschnitten von 10 und 20 μg/ml
BP war nicht bedeutend.
-
Bei
acht Tagen (16a) wiesen beide Wachstumsfaktoren
eine bedeutende Zunahme der Alzianblau-Färbung im Vergleich zur Kontrolle
auf. TGFβ1
wies bei 10 ng/ml eine Zunahme von 42% im Vergleich zur Kontrolle
auf. BP wies bei 10 μg/ml
eine Zunahme von 60% und bei 20 μg/ml
eine Zunahme von 66% im Vergleich zur Kontrolle auf.
-
BEISPIEL 15: Auswirkung
von exogenen Wachstumsfaktoren auf die Proteoglykan-Synthese bei menschlichen
Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen
-
Ein
zweites Experiment zum Testen der Auswirkungen von TGFβ1 und BP
auf die Proteoglykan-Synthese wurde an einem anderen menschlichen Patienten
als dem bei BEISPIEL 14 beschriebenen durchgeführt. Menschliche Bandscheibenzellen,
die von einer anderen 40 Jahre alten Patientin gewonnen wurden,
wurden gemäß der Beschreibung
in den BEISPIELEN 8 und 9 kultiviert und in 24-Mulden-Platten eingeimpft.
Nachdem man die Zellen über
Nacht anhaften ließ,
wurden Wachstumsfaktoren zugegeben. TGFβ1 wurde bei einer Konzentration
von 10 ng/ml getestet; BP wurde bei 10 μg/ml getestet. Nach sechs und
neun Tagen wurden die Zellen fixiert, und die Menge an synthetisierten
Proteoglykanen wurde anhand des Alzianblau-Tests gemäß der Beschreibung
in BEISPIEL 10 gemessen.
-
Bei
sechs Tagen erzeugten Zellen, die mit 10 ng/ml TGFβ1 stimuliert
wurden, 54% mehr Proteoglykane als die Kontrolle, und 10 μg/ml BP erhöhten die Produktion
um 104% im Vergleich zur Kontrolle. Bei neun Tagen (16b) erhöhten
10 ng/ml TGFβ1
die Produktion um 74% im Vergleich zu Kontrollen, und 10 μg/ml BP erhöhten die
Produktion um 171% im Vergleich zur Kontrolle.
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BEISPIEL 16: Auswirkung
von exogenen Wachstumsfaktoren auf die Proteoglykan-Synthese bei Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen vom
Pavian
-
TGFβ1 und BP
wurden auf ihre Auswirkungen auf die Stimulation der Proteoglykan-Synthese bei
Nucleus-Zellen von Pavianen getestet. Pavian-Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen
wurden von einem sieben Jahre alten männlichen Pavian gewonnen, gemäß der Beschreibung
in den BEISPIELEN 8 und 9 kultiviert und in eine 24-Mulden-Platte eingeimpft.
Vor der Zugabe von Wachstumsfaktoren ließ man die Zellen an der Muldenoberfläche anhaften.
Die Konzentrationen der getesteten Wachstumsfaktoren betrugen 10 μg/ml BP und
10 ng/ml TGFβ1. Die
Verdünnungen
wurden in TCM hergestellt. Die Zellen wurden nach vier und acht
Tagen einer kontinuierlichen Exposition mit Wachstumsfaktoren fixiert, und
die Proteoglykan-Synthese wurde anhand des Alzianblau-Tests gemäß der Beschreibung
in BEISPIEL 10 erfasst.
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Bei
vier Tagen lag zwischen den verschiedenen Wachstumsfaktoren und
der Kontrolle keine bedeutende Zunahme der Proteoglykan-Synthese
vor. Bei acht Tagen (17) erhöhten TGFβ1 und BP die Proteoglykan-Synthese
im Vergleich zur Kontrolle beträchtlich,
die Zunahme war jedoch nur marginal. Insbesondere erzeugte TGFβ1 eine Zunahme
von 21% im Vergleich zur Kontrolle, während BP eine Zunahme von 22%
im Vergleich zur Kontrolle erzeugte.
-
BEISPIEL 17: Färben von
eingeimpftem Matrixmaterial mit Phalloidin
-
Eine
vernetzte Matrix, die mit Lebendzellen angeimpft war, wurde mit
Phalloidin gefärbt,
um das Wachstum und die Vermehrung von Lebendzellen in die Matrix
anzuzeigen. Das Medium wurde mit drei PBS-Wäschen von jeweils fünf Minuten
aus der Matrix herausgespült.
Die Matrix wurde eine Stunde lang bei Raumtemperatur mit 4%igem
Paraformaldehyd fixiert. Das 4%ige Paraformaldehyd wurde mit drei PBS-Spülungen abgewaschen.
Die Matrix wurde drei Minuten lang mit 0,1% Triton-X 100 behandelt
und anschließend
mit drei PBS-Spülungen gewaschen. Die
Matrix wurde anschließend
45 Minuten lang mit mit Phalloidin konjugiertem Rhodamin, das in
PBS zugesetzt wurde, gefärbt. Überschüssiges Phalloidin wurde
mit PBS abgewaschen. Die Matrix wurde auf Objektträgern angebracht
und unter Fluoreszenz mit einem Filter des λ-Bereichs 530–550 nm
betrachtet.
-
BEISPIEL 18: Wachstum
und Vermehrung von Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen
vom Schaf in eine nicht-homogenisierte
Matrix mit einem BP-Wachstumsfaktor
-
Der
Einwuchs und die Vermehrung von mit einem Wachstumsfaktor stimulierten
Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen vom Schaf in die Matrix der
vorliegenden Erfindung wurde untersucht. Vernetztes Matrixmaterial,
das vor dem Lyophilisierungsschritt des Beispiels 1 erhalten wurde,
wurde in quadratische Stücke
von 75 mm an jeder Seite geschnitten und drei Stunden lang in 70%
Ethanol sterilisiert. Verbleibende Schritte in dem Protokoll wurden
unter aseptischen Bedingungen durchgeführt.
-
Mit
zwei einstündigen
Waschungen in steriler PBS wurde Ethanol aus der Matrix entfernt,
woraufhin eine einstündige
Waschung in TCM folgte. Die Matrixstücke wurden anschließend über Nacht
in TCM, das BP-Konzentrationen von 20 ng/ml und 20 μg/ml aufwies,
suspendiert. Die Kontrolle war eine vernetzte Matrix, die in 20 μg/ml BSA
(Rinder-Serumalbumin) suspendiert wurde. Jedes Matrixstück wurde
anschließend
in eine Mulde einer 24-Mulden-Platte platziert und mit TCM angeimpft,
das Schaf-Bandscheiben-Nucleus-Zellen bei 40.000 Zellen/ml enthielt.
Man ließ die
Zellen in die Matrix hineinwachsen, und das TCM wurde alle zwei
bis drei Tage gewechselt. Als Stichprobe dienende Matrixstücke wurden bei
drei, sechs und neun Tagen fixiert und mit Phalloidin gefärbt, wie
in BEISPIEL 17 beschrieben wurde. Der Vorgang ist in 7 veranschaulicht.
-
Eine
Infiltration von Nucleus-pulposus-Zellen vom Schaf in die Matrix
wurde zu allen der Zeitpunkte von drei, sechs und neun Tagen beobachtet,
wobei dies anzeigte, dass die Matrix biokompatibel ist. Die Anzahl
von pro Feld beobachteten Zellen war bei sechs und neun Tagen höher, was
darauf hinwies, dass sich die Zellen in die Matrix hinein vermehrten. In
Matrixstücken,
die in BP enthaltendem TCM suspen diert gewesen waren, wurden mehr
Zellen beobachtet als in Kontrollen, die keinen Wachstumsfaktor aufwiesen.
Bei 20 μg/ml
bewirkte BP die höchste
Infiltration und Vermehrung von Zellen in die Matrix hinein.
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BEISPIEL 19: Wachstum
und Vermehrung von Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen
vom Schaf in eine homogenisierte Matrix mit einem BP-Wachstumsfaktor
-
Eine
weitere Untersuchung des Einwuchses und der Vermehrung von mit einem
Wachstumsfaktor stimulierten Bandscheiben-Nucleus-pulposus-Zellen vom Schaf in
die Matrix der vorliegenden Erfindung wurde unter Verwendung einer
homogenisierten Matrix im Gegensatz zu der nicht-homogenisierten
Matrix im BEISPIEL 18 durchgeführt.
Vernetztes Matrixmaterial, das vor dem Lyophilisierungsschritt des
Beispiels 1 erhalten wurde, wurde unter Verwendung eines Gewebehomogenisators
homogenisiert und drei Stunden lang in 70% Ethanol sterilisiert.
Alle nachfolgenden Schritte in dem Protokoll erfolgten unter aseptischen
Bedingungen.
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Die
homogenisierte Matrix wurde bei 3.200 UpM zehn Minuten lang zentrifugiert,
und der Überstand
wurde verworfen. Die pelletierte Matrix wurde mit zwei einstündigen PBS-Waschungen gespült, worauf
eine einstündige
TCM-Waschung folgte. Zwischen jeder Waschung wurde die Matrix zentrifugiert, und
der Überstand
wurde verworfen. Die pelletierte Matrix wurde anschließend über Nacht
in TCM, das BP-Konzentrationen
von 20 ng/ml und 20 μg/ml
aufwies, suspendiert. Die Kontrolle war eine vernetzte Matrix, die
in 20 μg/ml
BSA suspendiert war.
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Das
Gemisch aus TCM und Matrix wurde anschließend zentrifugiert, und der Überstand
wurde verworfen. Das Matrixpellet wurde erneut in TCM suspendiert,
das Bandscheiben-Nucleus-Zellen
vom Schaf enthielt und das gemäß der Vorgehensweise
in den BEISPIELEN 8 und 9 gewonnen wurde. Die Matrix/Zell- Suspension wurde
in Mulden einer 24-Mulden-Platte pipettiert. Das TCM wurde alle
zwei bis drei Tage gewechselt. Die mit Zellen angeimpfte homogenisierte
Matrix wurde bei vier Tagen fixiert und mit Phalloidin gefärbt, wie
im BEISPIEL 17 beschrieben wurde. Der Prozess ist in 7 veranschaulicht.
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Nach
vier Tagen hatte sich die Schicht der vernetzten Matrix, die in
20 μg/ml
BP eingeweicht war und mit Zellen angeimpft war, zu einem gerundeten Klumpen
aus kompaktem Gewebe zusammengezogen. Dieses Gewebe bestand sowohl
aus der ursprünglichen
vernetzten Matrix als auch der durch die infiltrierten Zellen erzeugten
neu synthetisierten Matrix. Sehr wenige Zellen hafteten an der Muldenoberfläche, was
darauf hinwies, dass die meisten Zellen die Matrix infiltriert hatten.
Diese Schlussfolgerung wurde durch die dichte Infiltrierung von
Zellen in die Matrix, wie sie durch eine Färbung mit Phalloidin sichtbar
gemacht wurde, bestärkt.
Die Zellen hatten eine abgerundete Morphologie angenommen, die für chondrozytische
Nucleus-Zellen charakteristisch ist und auf eine Rückkehr zu
ihrer ursprünglichen
Morphologie hinweist. Die Zellen waren nach vier Tagen auch in die
in 20 ng/ml BP eingeweichte Matrix hineingewachsen, jedoch war der
Einwuchs der Zellen nicht so dicht wie bei der in 20 μg/ml BP eingeweichten
Matrix.
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Die
in BSA suspendierte Kontrollmatrix wurde ebenfalls von Zellen infiltriert,
jedoch war sie unter den verschiedenen Verdünnungen die am wenigsten dicht
besetzte.
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BEISPIEL 20: In-vivo-Auswertung
einer vernetzten Matrix und eines Knochenproteinwachstumsfaktors (BP-Wachstumsfaktors)
für eine
Nucleus-pulposus-Regeneration in/bei einem Modell einer Schafs-Lendenwirbelsäule
-
Es
wurden Pilotstudien durchgeführt,
um vorbereitende und chirurgische Verfahren zur Implantierung der
BP- Wachstumsfaktoren
enthaltenden vernetzten Matrix in den Bandscheibenraum der Schafs-Wirbelsäule auszuwerten,
um über
einen Zeitraum von sechs Monaten hinweg auszuwerten, ob eine Implantation
der Matrix mit Wachstumsfaktoren eine Degeneration stoppt und/oder
eine Regeneration von Nucleus pulposus bei einem Schafs-Bandscheibendegenerationsmodell
stimuliert, und um die Antikörper-
und durch Zellen vermittelte Immunantwort bei Schafen auf die Matrix/BP-Kombination zu beurteilen.
-
Studie Nr. 1
-
Ein
halbes Gramm (0,5 g) einer gemäß der Beschreibung
in BEISPIEL 1 hergestellten lyophilisierten und pulverisierten vernetzten
Matrix wurde rehydriert und durch zwei vierstündige Spülungen in 70% Isopropanol sterilisiert.
Die Matrix wurde zentrifugiert und pelletiert und anschließend dreimal
jeweils zwei Stunden lang in steriler PBS gespült, um das Isopropanol zu entfernen.
Die rehydrierte Matrix wurde erneut zentrifugiert und pelletiert.
-
Gemäß den US-Patentschriften
Nrn. 5,290,763 und 5,371,191 hergestelltes Knochenprotein (BP) wurde
in lyophilisierter Form von Sulzer Biologics, Inc. (Wheat Ridge,
CO) erhalten. Zwei Milligramm (2 mg) BP wurden in 100 (1 verd. 0,01
M Chlorwasserstoffsäure
suspendiert, um eine 20 mg/ml BP-Vorratslösung zu
erhalten. Die BP-Vorratslösung
wurde auf 100 μg/ml
in Schafsserum verdünnt,
und die BP/Serum-Suspension
wurde durch ein Filter der Größe 0,2 Mikrometer
sterilgefiltert. Als Nächstes
wurde 1,0 ml der sterilen BP/Serum-Suspension zu 1,0 ml der oben
beschriebenen rehydrierten Matrix hinzugefügt, um eine abschließende Konzentration
von 50 μg
BP pro ml einer Suspension aus vernetzter, rehydrierter Matrix/Serum
zu erhalten. Zum Zeitpunkt des chirurgischen Eingriffs wurde ein aliquoter
Teil (0,5 ml) der Suspension aus rehydrierter Matrix/BP/Serum in eine
sterile, 3 ml fassende Drucksteuerungsspritze mit einer Nadel der
Stärke 18
oder 20 zur Injektion eingefüllt.
-
Drei
Schafe wurden anästhesiert,
und der dorsolaterale lumbare Bereich für den chirurgischen Eingriff
präpariert.
Vor der Operation wurde jedem Schaf Blut entnommen, zentrifugiert,
und für
Immunologiestudien wurde Serum gesammelt. Durch die schrägen Bauchmuskeln
wurde ein ventrolateraler, retroperitonealer Vorstoß zu der
Ebene durchgeführt, die
sich bauchseits der Querfortsätze
der Lendenwirbelsäule
befindet. Die Annuli fibrosi der Bandscheiben L3-4, L4-5 und L5-6
wurden lokalisiert, Weichteile zurückgezogen, und in beiden Bandscheiben
L3-4 und L5-6 wurde ein diskreter 5 mm tiefer und 5 mm langer Einschnitt
durchgeführt.
Die dazwischen liegende, mittlere L4-5-Bandscheibe blieb intakt,
um als intraoperative Kontrolle zu dienen. Im Anschluss an Annulus-Stich-Prozeduren
wurden das Muskel- und das subkutane Gewebe mit einer absorbierbaren Naht
geschlossen. Nach der postoperativen Erholung durften sich die Schafe
auf der Weide frei bewegen.
-
Zwei
Monate nach den chirurgischen Annulus-Stich-Prozeduren wurden die
Schafe ein zweites Mal operiert. Nach der Anästhesie und der Vorbereitung
auf den chirurgischen Eingriff wurden die drei operierten Ebenen
der Lendenwirbelsäule
erneut freigelegt. Zweihundert Mikroliter (200 μl) des präparierten Testmaterials (d.h.
Suspension aus rehydrierter Matrix/BP/Serum) wurden in den innerhalb
der Bandscheibe befindlichen Raum einer (L5-6) der experimentell
beschädigten
Bandscheiben injiziert. Die zweite operierte Bandscheibe (L3-4)
diente als scheinbehandelte degenerative Bandscheibe; die Spritzennadel
durchstach den Annulus, es wurde jedoch kein Material injiziert.
Nach den Bandscheibenbehandlungen wurden das Muskel- und das subkutane
Gewebe mit einer absorbierbaren Naht geschlossen. Im Anschluss an
die postoperative Erholung durften sich die Schafe frei bewegen.
Der Entwurf der Studie ist diagrammhaft in 10 dargestellt.
-
Zwei,
vier und sechs Monate nach der zweiten Operation wurden die Schafe
geopfert. Die Röntgenaufnahme
von dem 2-Monats-Schaf
zeigte ein degeneratives Erscheinungsbild der unbehandelten Bandscheibe,
jedoch ein normales Erscheinungsbild bei der Kontroll- und der behandelten
Bandscheibe (11). Eine histologische Analyse
des 2-Monats-Schafs gemäß der Veranschaulichung
in 12 bestätigte
eine umfassende Degeneration in der scheinbehandelten, mit einem
Stich versehenen degenerativen Bandscheibe. Sowohl in der Kontrollbandscheibe
als auch in der mit Matrix/BP behandelten Bandscheibe wurde ein
gelatineartiger Nucleus einer normalen Größe und ein regelmäßiger, kompakter
Annulus beobachtet. Bei dem 4-Monats- und dem 6-Monats-Schaf waren
in der Röntgenaufnahme der
drei Bandscheiben keine offensichtlichen Veränderungen zu erkennen. Eine
Röntgenaufnahme
des 4-Monats-Schafs ist in 13 zu
sehen. Bei einer groben Dissectio des 4-Monats-Schafs wies die scheinbehandelte
Bandscheibe eine offensichtliche grobe Verschlechterung auf, wohingegen
die Kontroll- und die behandelte Bandscheibe ein normales Erscheinungsbild
aufwiesen (14). Bei dem 6-Monats-Schaf
bestanden zwischen der scheinbehandelten, der Kontroll- und der
behandelten Bandscheibe keine großen Unterschiede.
-
Obwohl
bezüglich
der Degenerationsrate bei Verwendung der Annulus-Stich-Technik eine
gewisse Schwankung vorlag (d.h. das Nicht-Vorliegen einer deutlichen
Degeneration bei dem 6-Monats-Schaf), legen diese Ergebnisse nahe,
dass die Behandlung mit vernetzter Matrix/BP vor dem Fortschreiten
einer durch einen Stich herbeigeführten Degeneration bei Schafbandscheiben
schützen
oder dasselbe hemmen kann.
-
Studie Nr. 2
-
Für die zweite
Studie wurde Matrixmaterial rehydriert und mit BP und Serum kombiniert,
um eine Suspension aus Mat rix/BP/Serum zu erzeugen, wie in Studie
Nr. 1 beschrieben wurde.
-
Zwölf Schafe
wurden anästhesiert,
und der dorsolaterale lumbare Bereich für den chirurgischen Eingriff
präpariert.
Vor der Operation wurde jedem Schaf Blut entnommen, zentrifugiert,
und für
Immunologiestudien wurde Serum gesammelt. Durch die schrägen Bauchmuskeln
wurde ein ventrolateraler, retroperitonealer Vorstoß zu der
Ebene durchgeführt, die
sich bauchseits der Querfortsätze
der Lendenwirbelsäule
befindet. Die Annuli fibrosi der Bandscheiben L1-2, L2-3, L3-4, L4-5 und L5-6
wurden lokalisiert, Weichteile zurückgezogen, und unter Verwendung
einer Spritzennadel wurde in vier der fünf Bandscheiben durch den Annulus
ein Loch eines kleinen Durchmessers gestochen. Eine kleine Kürette wurde anschließend durch
das Loch in den innerhalb der Bandscheiben liegenden Raum platziert,
um bei jedem Schaf einen diskreten Teil des Nucleus pulposus aus
jeder der vier Bandscheiben zu entfernen. Bei 2 der 4 beschädigten Bandscheiben
wurde 0,5 ml der Suspension aus Matrix/BP/Serum in die innerhalb der
Bandscheiben liegenden Räume
injiziert, und die Nadelstiche wurden mit Ligament, das über dieselben
genäht
wurde, abgedichtet. Die unmittelbare Injektion dieser Suspension
wurde als „Akute"-Behandlung-Protokoll
angesehen. Die zwei anderen beschädigten Bandscheiben wurden
zu dieser Zeit nicht behandelt, wurden jedoch mit Ligament, das über die Nadelstiche
genäht
wurde, abgedichtet. Die dazwischenliegende, mittlere L3-4-Bandscheibe
blieb bei den Wirbelsäulen
aller Schafe intakt, um als intraoperative Kontrolle zu dienen.
Im Anschluss an diese Prozeduren wurde das Muskulatur- und subkutane Gewebe
mit einer absorbierbaren Naht geschlossen. Nach der postoperativen
Erholung durften sich die Schafe frei bewegen.
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Sechs
Wochen nach der ersten Operation, um Teile des Nucleus pulposus
zu entnehmen, wurden die Schafe ein zweites Mal operiert. Nach der Anästhesie
und der Vorbereitung auf den chirurgischen Eingriff wurden die fünf operierten
Ebe nen der Lendenwirbelsäule
erneut freigelegt. Bei einer der zwei verbleibenden nicht-behandelten
Bandscheiben, die sechs Wochen zuvor beschädigt worden waren, wurden 0,5
Milliliter des hergestellten Testmaterials (d.h. die Suspension
aus rehydrierter Matrix/BP/Serum) in den innerhalb der Bandscheibe
befindlichen Raum der Bandscheibe injiziert. Die Injektion dieser
Suspension in eine beschädigte
Bandscheibe sechs Wochen später
wurde als „Verzögerte"-Behandlung-Protokoll angesehen. Die
zweite, nicht-behandelte
beschädigte
Bandscheibe diente als scheinbehandelte degenerative Bandscheibe;
die Spritzennadel punktierte den Annulus, es wurde jedoch kein Material
injiziert. Das bei jeder der vier experimentell beschädigten Bandscheiben
verwendete Behandlungsverfahren wurde bezüglich einer Lokalisierung in
den Wirbelsäulen
zufällig
zugewiesen. Das heißt,
dass mit Ausnahme der intakten Kontrollbandscheibe (L3-4) jeweils
einer der vier unterschiedlichen Lumbarbandscheibenebenen willkürlich die
Position einer „Akute"-Behandlung-Bandscheibe,
einer „Verzögerte"-Behandlung-Bandscheibe bzw. einer nicht-behandelten,
beschädigten
Bandscheibe zugewiesen wurde. Nach den Bandscheibenbehandlungen
wurden das Muskel- und das subkutane Gewebe mit einer absorbierbaren
Naht geschlossen. Im Anschluss an eine postoperative Erholung durften
sich die Schafe frei bewegen.
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Zwei,
vier und sechs Monate nach den Injektionen mit Matrix/BP/Serum wurden
die Schafe geopfert, und die Wirbelsäulen wurden für die Histologie
in Formalin fixiert. Den in Kunststoff eingebetteten Bandscheiben
wurden Querschnitte entnommen, mit H & E und Saffranin-O gefärbt und
in Bezug auf die Chondrozytenvermehrung (Klonung), auf die Intensität der Proteoglykaneinfärbung, auf
den Fibrosegrad und auf den Verknöcherungsgrad ausgewertet. Eine Auswertung
der „Akute"-Behandlung-Bandscheiben, der „Verzögerte"-Behandlung-Bandscheiben, der scheinbehandelten
und der Kontrollbandscheiben wurde auf blinde Weise durchgeführt und
für jeden oben
aufgeführten
Parameter als +1, +2 oder +3 (niedrig, mittel oder hoch) klassifiziert.
Eine semiquantitative Auswertung der histologischen Ergebnisse wurden
sowohl für
die „akute" als auch die „verzögerte" (sechs Wochen) Behandlung
in 2-Monats-, 4-Monats- und 6-Monats-Schafen verglichen.
-
Die
Ergebnisse demonstrierten insgesamt, dass injizierte Matrix + BP
das Klonen von Chondrozyten und eine Ansammlung einer Einfärbung von Glykosaminoglykanen
mit Saffranin-O in der Nucleus-Matrix von beschädigten Bandscheiben stimulierte.
Insbesondere war das Ausmaß einer
regenerativen Reparatur sowohl bei Bandscheiben mit „akuter" Behandlung als auch
bei Bandscheiben mit „verzögerter" Behandlung im Vergleich
zu derjenigen, die bei nicht-behandelten, beschädigten Bandscheiben beobachtet
wurde, viel höher.
Dieser höhere
Reparaturumfang bei mit Matrix/BP behandelten Bandscheiben war bei
dem Vertrauensniveau von 0,01 statistisch bedeutend. Im Vergleich
zu den nicht-behandelten Bandscheiben war bei den akut und verzögert behandelten
Bandscheiben auch weniger Fibrose und Verknöcherung zu sehen.
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Ein
bedeutender Unterschied zwischen den Bandscheiben mit „verzögerter" Behandlung und den Bandscheiben
mit „akuter" Behandlung war auch
bezüglich
des Grades der Proteoglykanfärbung
zu erkennen. Beispielsweise war die Färbung mit Saffranin-O als Index
bezüglich
der Proteoglykan-Synthese und der Gehalt in der Nucleus-Matrix bei
den Bandscheiben mit „verzögerter" Matrix/BP-Behandlung größer als
bei den Bandscheiben mit „akuter" Matrix/BP-Behandlung.
Zusätzliche
Vorteile, die bei der histologischen Auswertung offensichtlich waren
und die mit einer „verzögerten" Behandlung mit Matrix/BP in
Verbindung standen, waren ein insgesamtes Fehlen einer knochigen
Verformung (Verknöcherung) oder
einer Ansammlung von fasrigem Gewebe (Fibrose) in den behandelten
Bandscheiben im Vergleich zu den nicht-behandelten, beschädigten Bandscheiben.
Allgemein stützen
und erweitern die Ergebnisse in Studie Nr. 2 frühere Hinweise aus Studie Nr.
1, die besagen, dass eine Behandlung von beschädigten Bandscheiben mit der
vernetzten Matrix/BP vor dem Fortschreiten einer Degenerierung bei
experimentell beschädigten
Schaf-Bandscheiben
schützen
oder dasselbe hemmen kann.
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BEISPIEL 21: Charakterisierung
von BP
-
Spezifische
Wachstumsfaktoren, die in dem Gemisch von Wachstumsfaktoren vorliegen,
das gemäß den US-Patentschriften Nrn.
5,290,763, 5,371,191 und 5,563,124 hergestellt wurde (d.h. BP), wurden
identifiziert. BP wurde bereits teilweise wie folgt charakterisiert:
HPLC-Fraktionen
wurden denaturiert, mit DTT (Dithiothreitol) reduziert und durch Natriumdodecylsulfat-Polyacrylamid-Gelelektrophorese
(SDS-PAGE) getrennt. In 18 sind
einminütige
Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie-Fraktionen (HPLC-Fraktionen,
HPLC = high performance liquid chromatography) gezeigt, die bei zwischen
27 und 36 Minuten genommen wurden. Größenstandards (ST) von 14, 21,
31, 45, 68 und 97 kDa wurden von BIORAD (Wz) als Low-Range-Größenstandards
erhalten und sind an beiden Enden des mit Coomassie-Blau gefärbten Gels
gezeigt (18 und 19). Bei
dem üblichen
Protokoll sind HPLC-Fraktionen 29 mit 34 zusammengenommen, um BP
zu erzeugen (siehe Kästchen
in 18 und 19), wie
bei einem auf ähnliche
Weise hergestellten SDS-PAGE-Gel in 33B gezeigt
ist.
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Ein
SDS-PAGE-Gel aus BP wurde durch den Western-Immunoblot mit einer
Serie von Antikörpern analysiert,
wie in 30 aufgelistet ist. Die Antikörperreaktivität wurde
durch Meerrettichperoxidase, die mit einem zweiten Antikörper konjugiert
war, und unter Verwendung eines chemilumineszierenden Substrats
sichtbar gemacht. Die Reaktivitäten
lauten wie in 30 angegeben.
-
Das
BP wurde ferner mittels einer 2D-Gelelektrophorese (einer zweidimensionalen
Gelelektrophorese) charakterisiert, wie in 21 und 22 gezeigt
ist. Die Proteine sind gemäß dem Verfahren von
O'Farrell et al.
in der horizontalen Richtung nach Beschickung (pI) und in der vertikalen
Richtung nach Größe getrennt.
(Cell, 12: 1133–1142,
1977). Interne Standards, im Einzelnen Tropomyosin (33 kDa, pI 5,2)
und Lysozym (14,4 kDa, pI 10,5–11,0),
sind enthalten, und das 2D-Gel wurde durch Färbung mit Coomassie-Blau sichtbar
gemacht. 21 zeigt das gefärbte 2D-Gel,
wobei auf der linken Seite Größenstandards
angegeben sind. Tropomyosin (linker Pfeil) und Lysozym (rechter
Pfeil) sind ebenfalls angegeben.
-
Dasselbe
Gel ist in 22 gezeigt, wobei mehrere identifizierte
Proteine durch nummerierte Kreise angegeben sind. Die Proteine wurden
mittels Massenspektrometrie und Aminosäuresequenzierung von tryptischen
Peptiden identifiziert, wie nachfolgend beschrieben wird. Die Identität jedes
der markierten Kreise ist in der Legende der 22 angegeben.
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Die
verschiedenen Komponenten des BP wurden mittels Massenspektrometrie
und Aminosäuresequenzierung
von tryptischen Fragmenten charakterisiert, wenn für eine Analyse
ausreichende Proteinmengen vorlagen. Die Hauptbänder bei den 1D-Gelen (eindimensionalen
Gelen) wurden herausgeschnitten, eluiert, einem tryptischen Aufschluss unterworfen,
mittels HPLC gereinigt und anhand von in der Technik bekannten Verfahren
sequenziert. Die Hauptbänder
sind anhand der Bandnummer identifiziert, wie in 19 und 20 gezeigt
ist. Die Sequenzdaten wurden mit bekannten Sequenzen verglichen,
und die Fragmente sind gemäß der Darstellung
in 31 identifiziert. In manchen Fällen ist
die Identifizierung auf Grund einer möglichen Variation zwischen
den menschlichen und Rindersequenzen und/oder auf Grund möglicher
posttranslationeller Modifikationen vorläufig, wie nachstehend erörtert wird.
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Dieselben
tryptischen Proteinfragmente werden mittels Massenspektrometrie
analysiert, und die Massenspektrogramme sind in den 23A–23O gezeigt. Die tabellarisch angeordneten Ergebnisse
sind in der in den 32A–32F gezeigten Tabelle
dargestellt, die Identifizierungsinformationen für jedes der angegebenen Bänder gemäß der Identifizierung
in 19 und 20 liefert.
Wie oben kann eine Zuweisung einer Bandidentität auf Grund von Differenzen
zwischen den Spezies und posttranslationellen Modifikationen vorläufig sein.
-
Die
identifizierten Komponenten von BP wurden gemäß der Darstellung in den 33A und 33B quantifiziert. 33B ist ein gefärbtes SDS-PAGE-Gel aus BP,
und 33A stellt eine DC-Scanners-Spur
desselben Gels dar. Die identifizierten Proteine wurden durch Messen
des Bereichs unter der Kurve markiert und quantifiziert. Diese Ergebnisse
sind in 34 als Prozentsatz des Gesamtspitzenbereichs
dargestellt.
-
Wie 34 angibt, gibt es bei dem BP-SDS-PAGE-Gel 11
Hauptbänder,
die etwa 60% des Proteins in BP darstellen. Ferner wurde TGF-β1 unter Verwendung
von handelsüblich
reinem TGF-β1 als
Standard quantifiziert, und man hat ermittelt, dass es weniger als
1% des BP-Proteins darstellt. Die identifizierten Proteine lassen
sich grob in drei Kategorien unterteilen: die Ribosomenproteine,
die Histone und Wachstumsfaktoren, einschließlich aktiver Wachstumsfaktoren,
die Angehörige
der TGF-β-Superfamilie
von Wachstumsfaktoren umfassen, die die morphogenen Knochenproteine
(BMPs – bone
morphogenic proteins) einschließt.
Man glaubt, dass die Ribosomenproteine und Histonproteine ohne Aktivitätsverlust
aus dem BP entfernt werden können,
und man erwartet, dass die spezifische Aktivität entsprechend ansteigt.
-
Da
mehrere der Proteine bei mehr als einer Größe migrierten (z.B. BMP-3,
das als 5 Bänder
migrierte), wurden Untersuchungen durchgeführt, um den Umfang der posttranslationellen
Modifikation der BP-Komponenten zu untersuchen. Anhzand eines Anti-Phosphotyrosin-Immunoblots
und anhand von Phosphatase-Studien wurde eine Phosphorylierung gemessen.
-
24 zeigt
ein 2D-Gel, das mittels Elektroblot auf Filterpapier aufgebracht
wurde und mit einem Phosphotyrosin-Mäuse-Monoklonal-Antikörper von SIGMA
(Nr. A-5964) sondiert wurde. Somit wurde gezeigt, dass mehrere Proteine
an einem oder mehreren Tyrosinresten phosphoryliert waren.
-
Ähnliche
2D-Elektroblots wurden mit für
eine BP-Komponente spezifischen Antikörpern sondiert, wie in 25A–D
gezeigt ist. Die Filter wurden mit BMP2, BMP-3 (25A), BMP-3, BMP-7 (25B), BMP-7,
BMP-2 (25C) und BMP-3 und TGF-β1 (25D) sondiert. Jeder zeigt das charakteristische,
eine einzige Größe aufweisende
Band, das bei variierendem pI migriert, wie es für ein Protein, das in verschiedenen
Phosphorylierungszuständen
vorliegt, typisch ist.
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Native
und mit Phosphatase behandelte BP-Proben wurden ferner mittels Explantatmasse und
ALP-Punktzahlbewertung (ALP = alkaline phosphatase, alkalische Phosphatase),
auf ihre morphogene Aktivität
hin untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass eine AcP-Behandlung
die Explantatmasse- und ALP-Bewertung/Punktzahl
von 100% auf etwa 60% reduziert.
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Das
BP wurde auch auf eine Glykosylierung hin analysiert. 26 zeigt
ein SDS-PAGE-Gel, das mit Periodsäure-Schiff (PAS) gefärbt ist – einer nicht-spezifischen
Kohlenhydratfärbung,
wobei dies darauf hinweist, dass mehrere der BP-Komponenten glykosyliert sind (mit Sternchen
bezeichnetes Protein als BMP-3 identifiziert). 27 und 28 zeigen zwei
spezifische Proteine (BMP-7, 27 und BMP-2, 28),
die mit zunehmenden Mengen an PNGase F (Peptid-N-Glykosidase F) behandelt und mit dem
entsprechenden Antikörper
immunogefärbt wurden.
Sowohl BMP-2 als auch BMP-7 zeigen einen gewissen Glykosylierungsgrad,
scheinen jedoch eine gewisse Proteinmenge aufzuweisen, die gegenüber PNGase
F ebenfalls resistent ist (Pluszeichen weisen auf zunehmende Enzymmengen
hin). Die funktionelle Aktivität
von mit PNGase F und Sialadase behandelten Proben wurde mittels
Ex plantatmasse und ALP-Punktzahlbewertung untersucht, wie in 29A und 29B gezeigt
ist, wobei dies ein Hinweis darauf ist, dass zum Zweck einer vollständigen Aktivität eine Glykosylierung
erforderlich ist.
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Zusammengefasst
werden BMPs 2, 3 und 7 durch eine Phosphorylierung (~33%) und eine
Glykosylierung (50%) modifiziert. Diese posttranslationellen Modifikationen
beeinflussen in der Tat die morphogene Proteinaktivität.
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Matrixzusammensetzungen,
die bei der Behandlung von Bandscheibenbeeinträchtigungen bei Wirbeltieren,
einschließlich
Menschen, nützlich
sind, können
gemäß den vorstehenden
Beschreibungen und Beispielen hergestellt werden. Obwohl verschiedene
Ausführungsbeispiele
der Erfindungen ausführlich
beschrieben wurden, werden Fachleuten angesichts der vorliegenden
Offenbarung Modifikationen und Adaptationen dieser Ausführungsbeispiele
einleuchten. Jedoch sind derartige Modifikationen und Adaptationen
in dem Schutzumfang der vorliegenden Erfindungen, wie er in den
folgenden Patentansprüchen
dargelegt ist, enthalten.