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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gebiet
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Diese
Patentspezifikation bezieht sich im Allgemeinen auf ein System und
ein Verfahren zur Datenkommunikation und im Besonderen auf ein System
und ein Verfahren, die einen Host-Computer und eine Vielzahl von
Endstellen umfassen, die mittels Telefonleitungen einschließlich des öffentlichen
geschalteten Telefonnetzes untereinander verbunden sind.
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Stand der Technik
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Bekannt
ist ein Datenkommunikationssystem, das eine Vielzahl von Endstelleneinheiten
und einen Host-Computer umfasst. Die Endstelleneinheiten befinden
sich entfernt, sind mit der Fähigkeit
zur Kommunikation ausgestattet und mit dem Host-Computer mittels
eines Telekommunikationsnetzwerks verbunden, welches das öffentliche
geschaltete Telefonnetz einschließt.
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Wenn
die Anfrage auf Leitungsverbindung aus der sich entfernt befindenden
Endstelle ins Kommunikationssystem zum Host-Computer ausgegeben
wird, erfolgt durch den Host-Computer
eine Bestimmung der Gültigkeit
der Leitungsverbindung, bevor die Datenkommunikation eingeleitet
wird, wobei die Bestätigung
gemeinhin nach Aufbau der Verbindung via die Leitungsverbindung
erteilt wird.
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Mit
dieser Struktur des Systems, das die Vielzahl von Endstellen und
den Host-Computer
umfasst, wird die Leitungsverbindung zwischen diesen Endstellen
und dem Host-Computer
nur über
den notwendigen Zeitraum hergestellt, woraufhin die Datenkommunikation
erfolgt.
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Jedoch
sind alle dieser Leitungsverbindungen nicht immer gültig, weil
unter jenen Endstellen, aus denen Anfragen auf Leitungsverbindung
gestellt werden, nicht alle notwendigerweise regulär sind.
Infolgedessen tritt im System das Problem auf, dass einer Anfrage
auf Leitungsverbindung selbst bei jenen Endstellen entsprochen werden
muss, für
welche die Verbindung nicht zulässig
(bzw. ungültig)
ist.
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Zusätzlich ist
das System mit einem weiteren Problem behaftet, welches darin besteht,
dass sich einige der Endstellen jenseits der Verwaltungsbedingungen
für das
System befinden, z.B. durch die Veränderung der Betriebsumgebung
des Systems auf Kundenseite; als Beispiele seien die Änderung
der Telefonnummer, die Änderung
des Telefonleitungsmodus (Nummernschalterwahl oder Tastwahl) und die
Eingliederung von PBX (Private Branch Exchange) genannt, die im
Allgemeinen unabhängig von
den Einstellungsbedingungen des Datenkommunikationssystems ausgeführt werden.
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Falls
die Einstellung gegenwärtig
so gewählt ist,
dass die Datenkommunikation unter Verwendung einer bereits vorhandenen
Faxleitung und nur zu jenen Zeitpunkten erfolgt, zu denen diese
nicht für
die Faxübertragung
genutzt wird, wird möglicherweise kein
Zugang zum Datenkommunikationssystem erhalten. Das bedeutet, dass
der Host-Computer nicht in der Lage ist, die gewünschte Endstelle zwecks Kommunikation
zu erreichen, und dieses Problem kann auftreten, wenn eine Veränderung
der zuvor erwähnten
Umgebungsbedingungen des Systems vorgenommen wird, z.B. eine Veränderung
bei der Unternehmensorganisation (oder dem -system), der Konfiguration
des Datenkommunikationssystems und der Verdrahtung der Kommunikationsleitungen.
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In
einem solchen Fall leidet das Datenkommunikationssystem unter dem
Nachteil, dass für
den Host-Computer keine andere Möglichkeit
besteht, als einen Anruf aus dieser Endstelle abzuwarten. Für das System
wird eine Bestimmung des Grunds, warum kein Zugriff auf die Endstelle
besteht, undurchführbar,
weil es gegenwärtig
nicht betriebsfähig
oder beispielsweise aufgrund einer Leitungsverlagerung oder -entfernung
unterbrochen ist.
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Was
den herkömmlichen
Stand der Technik anbelangt, offenbart
US 5 901 284 ein Verfahren und ein
System zur Kommunikationszugangsbegrenzung. Insbesondere offenbart
das Dokument ein Verfahren und ein System, das den Einwahlzugang
zu einer Ressource auf autorisierte Benutzer beschränkt, die
dadurch bestimmt werden, dass die Nummer eines Anrufers festgestellt
wird oder letzterer zu seiner Identifizierung eine PIN eingibt.
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US 6 009 082 offenbart eine
Schnittstelle für ein
persönliches
Kommunikationssystem, in dem der Anruferzugang in Übereinstimmung
damit begrenzt wird, ob die Informationen zu einem eintreffenden
Telefonanruf in einer vorprogrammierten Zugangsmatrix vermerkt sind
oder nicht. Für
den Fall, dass ein Anrufer nicht autorisiert ist, offenbart das
Dokument das Blockieren des Zugangs, einschließlich des automatischen Unterbrechens
der Verbindung.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Dementsprechend
liegt der vorliegenden Offenbarung die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Datenkommunikationssystem
zu bieten, das die meisten, wenn nicht sämtliche Vorteile und Merkmale ähnlicher
verwendeter Systeme und Verfahren aufweist, während es viele von deren Nachteilen überkommt.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Offenbarung besteht darin, ein
Datenkommunikationssystem einschließlich eines Host-Computers
und einer Vielzahl von Endstellen, die mittels Telefonleitungen
untereinander verbunden sind, zur Verfügung zu stellen, das eine Veränderung
der Betriebsumgebung des Systems detektiert, das die Leitungsverbindung
zwischen den Endstellen und einem Host-Computer richtig aufbaut
und das ferner die Leitungsverbindung sogar nach einer Veränderung
der Betriebsumgebung aufrechterhält.
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Bei
der folgenden kurzen Beschreibung handelt es sich um eine Zusammenfassung
ausgewählter
Eigenschaften und Merkmale der vorliegenden Offenbarung. Eine vollständigere
Beschreibung derselben ist nachstehend im Abschnitt mit dem Titel „Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen" zu finden.
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Ein
hierin offenbartes Datenkommunikationssystem umfasst zumindest
eine
Vielzahl von Endstellen, die mit einer Telefonleitung einschließlich des
geschalteten Telefonnetzwerks verbunden sind zur Verwendung im Anrufernummernidentifizierungs-
und -anzeigedienst,
ein Absendernummerndetektions-/Informationsmittel
zum Verbinden mit dem geschalteten Telefonnetzwerk und zum Detektieren
und nachfolgenden Mitteilen einer Absendertelefonnummer, die von
der Telefonleitung mitgeteilt wird, und
einen Host-Computer
zum Empfangen der Absendertelefonnummer und Verbinden mit dem geschalteten
Telefonnetzwerk und zum nachfolgenden Einleiten der Datenkommunikation
mit der Vielzahl von Endstellen, wobei die Vielzahl von Endstellen
jeweils eigene ID-Codes besitzt, um eine der Endstellen von den
anderen zu unterscheiden, und der Host-Computer im Datenkommunikationssystem
Folgendes umfasst:
ein Registriermittel zum Registrieren der
ID-Codes und der Absendertelefonnummern, die den ID-Codes entsprechen,
ein
Bestimmungsmittel zum Vergleichen der Absendertelefonnummer, die
vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt wird,
mit den vom Registriermittel registrierten Absendertelefonnummern
und zum anschließenden
Bestimmen, ob die Absendertelefonnummer mit einer der registrierten
Absendertelefonnummern übereinstimmt,
und
ein Kommunikationskontrollmittel zum Kontrollieren von
Datenkommunikationsvorgangsschritten über das Absendertelefonnummerndetekions-/Informationsmittel
basierend auf dem Ergebnis, das durch einen Vergleich mittels des
Bestimmungsmittels erhalten wird.
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Jede
aus der Vielzahl von Endstellen kann zumindest ein Additionsmittel
zum Anhängen
zusätzlicher
Nummern an die Absendertelefonnummern enthalten, um dadurch eine
Anweisungsnummer zu bilden, die zur Anweisung genutzt wird, dass
die Absendertelefonnummer geltend gemacht wird, und zum anschließenden Senden
der so erzeugten Nummer an die Telefonleitung.
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Seinerseits
kann das Additionsmittel weiterhin ein Schaltmittel aufweisen, das
selektive Schaltvorgänge
in Übereinstimmung
mit der Feststellung durchführt,
ob die Anweisungsnummer an die Absendertelefonnummer angehängt ist.
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Falls
durch das Bestimmungsmittel bestimmt wird, dass die vom Nummerndetektions-/Informationsmittel
mitgeteilte Absendertelefonnummer nicht mit einer der vom Registriermittel
registrierten Absendertelefonnummern übereinstimmt, wird der Host-Computer im Datenkommunikationssystem
so angepasst, dass er eine Nachricht anzeigt, die das obengenannte
Ergebnis auf einer Vorgangseingabeanzeigeeinheit angibt.
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Wenn
bestimmt wird, dass die vom Nummerndetektions-/Informationsmittel
mitgeteilte Absendertelefonnummer nicht mit einer der Absendertelefonnummern übereinstimmt,
kann zusätzlich
eine Nachricht, welche dieses Bestimmungsergebnis wiedergibt, auf
einer Vorgangseingabeanzeigeeinheit angezeigt werden. Alternativ
dazu können
diese Nachrichten mit einem Drucker, der an ein externes System
angeschlossen ist, auf einem Blatt Papier ausgedruckt oder in einem
Speichermittel gespeichert werden.
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Weiterhin
kann der Host-Computer dem Kommunikationskontrollmittel die Anweisung
erteilen, eine Leitungsverbindung über das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel
herzustellen und anschließend
eine Datenkommunikation mit der Vielzahl von Endstellen einzuleiten,
falls das Bestimmungsmittel die Feststellung trifft, dass die vom
Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilte Absendertelefonnummer
mit einer der vom Registriermittel registrierten Absendertelefonnummern übereinstimmt,
und die Leitungsverbindung durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel
zurückzuweisen,
wenn bestimmt wird, dass die Absendertelefonnummer nicht mit einer
der vom Registriermittel registrierten Absendertelefonnummern übereinstimmt.
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Außerdem kann
aus der Vielzahl von Endstellen jede eigene ID-Codes vor der Datenkommunikation übertragen.
Zusätzlich
kann der Host-Computer, ungeachtet des Ergebnisses aus der Bestimmung
durch das Bestimmungsmittel, das Kommunikationskontrollmittel anweisen,
die Leitungsverbindung herzustellen und anschließend die Datenkommunikation
mit der Endstelle einzuleiten, aus der eine Anfrage auf Datenkommunikation
gestellt wird; überdies
kann der Host-Computer das Kommunikationskontrollmittel im Falle
einer Bestimmung durch das Bestimmungsmittel, dass die vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel
mitgeteilte Absendertelefonnummer nicht mit einer der vom Registriermittel
registrierten Absendertelefonnummern übereinstimmt, dazu veranlassen,
einen aus den Endstellen transferierten ID-Code zu erlangen und anschließend die
Bestimmung, ob der ID-Code mit einem der gespeicherten ID-Codes übereinstimmt, vorzunehmen,
die Leitungsverbindung aufrechtzuerhalten, wenn herausgefunden wird,
dass der ID-Code mit einem der gespeicherten ID-Codes übereinstimmt,
und die Leitungsverbindung zu unterbrechen, wenn erkannt wird, dass
der ID-Code nicht mit einem der gespeicherten ID-Codes übereinstimmt.
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Zusätzlich kann
der Host-Computer entweder das Neuspeichern durchführen, falls
bestimmt wird, dass der aktuell vom Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel
mitgeteilte ID-Code mit einem der zuvor im Registriermittel registrierten
ID-Codes übereinstimmt
und dass die vom Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel
mitgeteilte Absendertelefonnummer jene Nummer ist, die dem im Registriermittel
gespeicherten ID-Code entspricht, oder das Speichern der Absendertelephonnummer
im Registriermittel, wobei er die zuvor gespeicherte Nummer ersetzt.
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Außerdem kann
der Host-Computer einen aktualisierten Eintrag über die vom Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel
mitgeteilten Absendertelefonnummern und die aus der Vielzahl von
Endstellen erhaltenen ID-Codes speichern.
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Ferner
sind Verfahren zur Implementierung der Datenkommunikationsvorgangsschritte
unter Verwendung des in der vorliegenden Spezifikation detaillierten
Datenkommunikationssystems offenbart.
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Die
vorliegende Offenbarung und deren Merkmale und Vorteile gehen aus
der folgenden detaillierten Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen in
Verbindung mit den Zeichnungen deutlicher hervor.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
ein Blockdiagramm, das den Gesamtaufbau des hierin offenbarten Datenkommunikationssystems
veranschaulicht;
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2 stellt
ein detaillierteres Blockdiagramm der Endstelle aus 1 dar;
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3 zeigt
ein detaillierteres Blockdiagramm des Host-Computers aus 1;
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4 ist
ein Flussdiagramm, das einen Vorgangsablauf aus dem Datenkommunikationssystem gemäß einer
hierin offenbarten Ausführungsform
darstellt, und
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5 zeigt ein Flussdiagramm, das einen Vorgangsablauf
aus dem Datenkommunikationssystem gemäß einer weiteren hierin offenbarten
Ausführungsform
veranschaulicht.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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In
der folgenden Beschreibung, die von mehreren Zeichnungen begleitet
wird, sind spezifische Ausführungsformen
jenes Datenkommunikationssystems im Einzelnen erläutert, das
besonders nutzbringend für
das Implementieren einer Datenkommunikation mit zweckgemäßer Verbindung
zwischen einem Host-Computer und Terminalcomputern ist.
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Es
ist jedoch selbstverständlich,
dass sich die vorliegende Offenbarung nicht auf diese Ausführungsformen
beschränkt.
Beispielsweise können
das hierin offenbarte System und Verfahren auch an jede beliebige
Form der Verbindungskontrolle mittels des Kommunikationsnetzwerks
anpassbar sein. Weitere Ausführungsformen
sind für
Fachleute auf diesem Gebiet nach Lektüre der folgenden Beschreibung
erkennbar.
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Bei 1 handelt
es sich um ein Blockdiagramm, aus dem der Gesamtaufbau des Datenkommunikationssystems
gemäß einer
hierin offenbarten Ausführungsform
hervorgeht.
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Mit
Blick auf 1 umfasst das Datenkommunikationssystem
zumindest eine Vielzahl von Endstellen 100 und ein Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200,
die mittels Telefonleitungen einschließlich des öffentlichen geschalteten Telefonnetzes
untereinander verbunden sind zwecks Verwendung im Anrufernummernidentifizierungs-
und -anzeigedienst, und das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 ist
mit einem Host-Computer 300 durch eine Modulations- und
Demodulationseinheit (Modem) 250 verbunden.
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Weiterhin
sind das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 und
der Host-Computer 300 durch eine Kontrollleitung 210 untereinander
verbunden, und ein externes System 400 ist ebenfalls mit
dem Host-Computer 300 in der vorliegenden Ausführungsform
verbunden.
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In
Bezug auf den Host-Computer 300 können sich die Endstellen 100 jeweils
entfernt befinden und über
die Fähigkeit
zur Kommunikation verfügen.
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Wie
aus 2 hervorgeht, umfasst die Endstelle 100 zumindest
ein Input/Output (I/O)-Mittel 101 zur Durchführung von
Dateneingabevorgängen
und von Ausgabevorgängen
durch Anzeigen von Daten, ein Additionsmittel 102, ein
Speichermittel 103 zum Speichern von ID-Codes und anderen
Daten zur Verwendung bei der Unterscheidung der Endstellen voneinander
und ferner ein Übertragungskontrollmittel 104 zum
Kontrollieren sowohl der Verbindung zwischen der Endstelle 100 und
der Telefonleitung 50 als auch der Übertragung von Informationen
zwischen der Endstelle 100 und dem Host-Computer 300.
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Die
Endstellen 100 sind jeweils in der Lage, für das System
erforderliche Informationen unter der Kontrolle des in 1 und 2 dargestellten
Datenkommunikations-(oder
Kontroll)-Systems auszutauschen.
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Durch
Aktivieren des Übertragungskontrollmittels 104 können nämlich die
notwendigen Informationen verschiedenen Vorgängen unterzogen werden, wie
z.B. der Eingabe durch das I/O-Mittel 101, der Übertragung
an den Host-Computer 300 über die Telefonleitung 50,
dem Empfang aus dem Host-Computer 300, der Anzeige auf
einer Anzeigeeinheit des I/O-Mittels 101 und der Speicherung
im Speichermittel 103.
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Zusätzlich sind
die jeweiligen Endstellen 100 in der Lage, jeweils weitere
Informationen und Daten durch Schreib- und Lesevorgänge mittels
der Übertragung
mit dem Host-Computer 300 auszutauschen.
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Das
Additionsmittel 102 ist vorgesehen, um das Übertragungskontrollmittel 104 in Übereinstimmung
mit den durch das I/O-Mittel 101 durchgeführten Eingabeoperationen
anzuweisen, zusätzliche Nummern
an die eigene Telefonnummer anzuhängen, die gegenwärtig von
der Endstelle 100 verwendet (und nachstehend als Absendernummer
bezeichnet) wird, um dadurch eine (im Folgenden Anweisungsnummer
genannte) Nummer zu bilden, die genutzt wird, um zu veranlassen,
dass die Absendernummer geltend gemacht wird, und um die so hergestellte
Nummer an die Telefonleitung 50 zu senden.
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Darüber hinaus
verfügt
das Additionsmittel 102 über ein Schaltmittel 102a zum
Durchführen
selektiver Schaltvorgänge
in Übereinstimmung
mit der Bestimmung, ob die Anweisungsnummer an die Absendernummer
angehängt
ist.
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Erneut
bezugnehmend auf 1 ist das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel (nachstehend
Detektions-/Informationsmittel) 200 so ausgeführt, dass
es zunächst
eine Endstelle 100, aus der eine Anfrage auf Kommunikation
via die Telefonleitung 50 gestellt wird, ermittelt, daraufhin
deren Absendernummer herausfindet und anschließend dem Host-Computer 300 diese
Absendernummer mitteilt.
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Außerdem übernimmt
das Detektions-/Informationsmittel 200 die Steuerung von
Verbindung und Unterbrechung der Telefonleitung 50 und
des Host-Computers 300, wobei die empfangenen Informationen,
die dem Host-Computer 300 nach der Demodulation durch das
Modem 250 mitgeteilt werden und die aus dem Host-Computer 300 gesendet
werden, vom Modem 250 moduliert werden und weiter an die
Telefonleitung 50 gesendet werden.
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Übrigens
wird der zuvor erwähnte
Anrufernummeridentifizierungs- und -anzeigedienst Teilnehmern von
einem Betreiber eines Telekommunikationsgeschäfts angeboten, der Kommunikationsleitungen
nutzt, wobei er entweder eigene Telefonleitungen einschließlich des öffentlichen
geschalteten Telefonnetzes zur Verfügung stellt oder die Leitungen mietet.
Zudem werden bei diesem Dienst der identifizierte Anrufer und die
Anrufer-ID durch entsprechendes Anzeigen auf der Empfängerseite
nur dann mitgeteilt, wenn der Anruf aus der Telefonleitung empfangen
wird, für
die das Mitteilen der Nummer im Voraus effektiv geschaltet wurde.
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Beim
Modem 250 handelt es sich um eine Einheit, die zur Datenkommunikation
unter Verwendung der Telefonleitungen 50 eingesetzt wird
und die zwischen dem Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 und
dem Host-Computer 300 vorgesehen ist, um die Modulation
und Demodulation zwecks einwandfreier Implementierung der Kommunikation
vorzunehmen.
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Wie
aus 3 ersichtlich, umfasst der Host-Computer 300 zumindest
ein Registriermittel 301, ein Speichermittel 302,
eine Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303, eine CPU 304,
ein ROM 305, ein RAM 306 und ein Kommunikationskontrollmittel 307. Zusätzlich ist
auch ein (nicht dargestellter) Drucker als Druckeinrichtung enthalten.
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Das
Registriermittel 301 ist so ausgelegt, dass es Identifikationscodes
aller Endstellen 100, für welche
die Kommunikation mit dem Host-Computer 300 jeweils erwartet
wird, registriert, und zwar zusammen mit den Absendernummern, die
jeweils den Endstellen 100 entsprechen. Dann wird die Registrierung
durch Speichern im Speichermittel 302 vorgenommen.
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Wenn
eine Endstelle 100 so eingestellt ist, dass sie mit mehreren
Leitungen verbunden werden kann (oder wenn ein Nebenanschluss so
eingestellt ist, dass er möglicherweise
mit mehreren externen Linien verbunden wird), ist für diese
Mehrzahl von Leitungen eine Registrierung unter einem einzigen Identifikationscode
für die
Endstelle 100 vorgesehen.
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Das
Speichermittel 302 beinhaltet zumindest eine Speichereinheit,
z.B. eine Festplatte, und ist so angepasst, dass es vielerlei Informationen
einschließlich
permanenter Daten speichert, die notwendig sind, um Absendernummern,
während
der Verarbeitungsschritte erzeugte Daten, Informationen zur Verwendung
beim Kontrollieren der Endstelle 100 und verschiedene Nutzerdaten
zu verarbeiten, und zwar zusätzlich
zum zuvor erwähnten
Identifikationscode mit mehreren entsprechenden Nummern.
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Die
Vorgangseingabeanzeigeeinheit 304 enthält einen Eingabeabschnitt für von einem
Bediener einzugebende Informationen und einen Anzeigeabschnitt zur
Anzeige dieser Informationen. Der Eingabeabschnitt eignet sich zur
Eingabe verschiedener Informationen mittels Tastatur und Maus, z.B.
der im Registriermittel 301 zu registrierenden Daten, der
Informationen, die von der CPU 304 beim Ausführen von
Anwendungsprogrammen zur Dokumentformatierung und -bearbeitung,
etc. benutzt werden, und der zum Betrieb des Registriermittels 301 notwendigen
Informationen.
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Der
Anzeigeabschnitt besteht beispielsweise aus einem LCD-Anzeigefeld
und ist so ausgeführt, dass
er mehrere Informationen anzeigt, wie z.B. durch Eingabevorgänge in den
Eingabeabschnitt eingegebene Daten, den gegenwärtigen Betriebsstatus des Host-Computers 300 und
die bei Eingabevorgängen
nützlichen
Anleitungsinformationen.
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Bei
der CPU 304 handelt es sich um eine zentrale Prozessoreinheit,
welche die Gesamtsteuerung des Host-Computers 300 übernimmt
und zwecks Bildung eines Mikrocomputers ein ROM 305 und
ein RAM 306 aufweist. So ist die CPU 304 in der Lage,
mehrere Operationen, die hierin offenbart sind, entsprechend den
im ROM 305 gespeicherten Programmen durchzuführen.
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Das
ROM 305 ist ein Programmspeicher zum Speichern der Programme,
die von der CPU 304 ausgeführt werden, und von permanenten
Daten. Das RAM 306 eignet sich zum Speichern mehrerer Daten
einschließlich
jener, die für
die CPU 304 zwecks ordnungsgemäßer Ausführung benutzt werden, temporärer Daten,
die während
Verarbeitungsvorgängen
erhalten werden, u.a.
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Das
Kommunikationskontrollmittel 307 ist so gestaltet, dass
es Datenkommunikationsschritte kontrolliert, die zwischen dem Host-Computer 300 und dem
Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 in Übereinstimmung
mit dem Kommunikationsprotokoll ablaufen.
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Nach
Empfang der Anweisungen von der CPU 304 übernimmt
nämlich
das Kommunikationskontrollmittel 307 die Steuerung der
Schritte zur Leitungsverbindung mit den Telefonleitungen 50 über das
Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 und das
Modem 250, um eine einwandfreie Verbindung zwischen dem
Host-Computer 300 und den Endstellen 100 zu erreichen.
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Nachdem
vorstehend das System und dessen Funktionsweise erläutert wurden,
werden nun die Ablaufschritte für
die Datenkommunikation mittels des besagten Systems gemäß spezifischen
Ausführungsformen
im Einzelnen dargelegt.
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Mit
Blick auf 1 wird im ersten Fall davon ausgegangen,
dass eine der Endstellen 100 mit dem Host-Computer 300 kommunizieren
muss.
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Nach
ihrer Aktivierung durch einen vom I/O-Mittel 101 ausgehenden
Eingabevorgang veranlasst die Endstelle 100 das Additionsmittel 102,
eine Anweisung an das Übertragungskontrollmittel 104 ungeachtet
dessen zu senden, ob die gegenwärtig verbundene
Telefonleitung 50 in der Lage ist, den Anrufernummernidentifizierungs-
und -anzeigedienst anzubieten oder nicht.
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Dann
sendet das Übertragungskontrollmittel 104 eine
Absendernummer, an welche vorne die zuvor erwähnte Anweisungsnummer (die
nachstehend als angehängte
Absendernummer bezeichnet wird) angehängt ist, an die Telefonleitung 50 und
gibt zur selben Zeit einen Anruf an den Host-Computer 300 mittels
des öffentlichen
geschalteten Telefonnetzwerks 51 aus.
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Im
Gegensatz dazu leitet nach Aussenden der angehängten Absendernummer an die
Telefonleitung 50 das geschaltete Telefonnetzwerk 51 die Absendernummer
an das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 weiter.
Nach Empfang und darauffolgendem Ermitteln der Nummer informiert
das Detektions-/Informationsmittel 200 den Host-Computer 300 via
die Kontrollleitung 210.
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Nach
Empfang der Nummer mittels des in 3 dargestellten
Kommunikationskontrollmittels 307 ist der Host-Computer 300 in
der Lage, die Nummer an die CPU 304 zu senden. Die CPU 304 führt anschließend die
in 4 veranschaulichten Verarbeitungsschritte durch.
Anzumerken gilt, dass in den folgenden Flussdiagrammen jeder Schrittzahl
ein „S" als Abkürzung vorangeht.
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Der
Ablauf beginnt in Schritt 1, wo zunächst im Registriermittel 301 registrierte
Telefonnummern gesucht werden. Nach Abschluss von Schritt S1 setzt sich
der Ablauf mit Schritt 2 fort, in dem ein Programm ausgeführt wird,
um festzustellen, ob die aktuell mitgeteilte Nummer mit einer der
zuvor gespeicherten Nummern übereinstimmt,
d.h. ob die gegenwärtige
Telefonnummer registriert worden ist.
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Falls
die obige Übereinstimmung
vorgefunden wird, setzt sich der Ablauf mit Schritt 3 fort, wo das
Kommunikationskontrollmittel 307 veranlasst wird, eine
Genehmigung für
die Leitungsverbindung an das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 auszugeben
und dann zu senden.
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Wird
hingegen keine Übereinstimmung
erkannt, erfolgt im Ablauf der Übergang
zu Schritt 4, wo das Kommunikationskontrollmittel 307 angewiesen wird,
eine Ablehnung der Leitungsverbindung an das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 auszugeben
und zu senden, weil der gegenwärtig
gesendete ID-Code anzeigt, dass die Anfrage nicht aus einer der
bereits registrierten Endstellen stammt.
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Wird
in Schritt 3 der Leitungsverbindung zugestimmt, ist das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 in
Betrieb, um den Host-Computer 300 mit der Telefonleitung 50 zu
verbinden, woraufhin der Ablauf mit Schritt 5 weitergeht, wo das Kommunikationskontrollmittel 307 das
Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 veranlasst,
die Leitungsverbindung aufrechtzuerhalten.
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Dagegen
setzt sich nach Beendigung von Schritt 4 der Ablauf mit Schritt
6 fort, wo eine vorgegebene Nachricht auf der Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303 angezeigt
wird und besagt, dass die aktuelle Absendernummer nicht registriert
worden ist (beispielsweise erscheint auf der Anzeige die aktuelle
Absendernummer und eine Nachricht, dass diese nicht registriert
ist).
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Alternativ
dazu kann dieser Prozess auch ausgeführt werden, indem das Kommunikationskontrollmittel 307 die
vorgegebenen Informationen an ein externes System 400 sendet,
diese auf ein Blatt Papier mit einem (nicht dargestellten) Drucker
druckt oder im Speichermittel 302 speichert.
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Ferner
wird in Schritt 7 die nicht registrierte Nummer neu registriert.
Nach Abschluss von Schritt 7 geht der Ablauf mit Schritt 8 weiter,
wo das Kommunikationskontrollmittel 307 das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 anweist,
die Verbindungsvorgänge
zurückzuweisen
und nachfolgende Verbindungen zu unterbrechen.
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Deshalb
arbeitet anschließend
der Host-Computer 300 im vorliegenden Fall weder, um eine
ID-Nummer aus einer Endstelle, die um eine Leitungsverbindung ersucht,
zu empfangen, noch um festzustellen, ob eine empfangene Nummer registriert
worden ist, und dementsprechend auch nicht, um eine Datenkommunikation
mit der Nummer durchzuführen.
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Wie
oben erläutert,
eignet sich der Host-Computer 300, nachdem er die Anfragen
auf Leitungsverbindung aus einer Endstelle 100 erhalten hat,
zur Durchführung
von Schritten zur Feststellung, ob die aktuelle Absendernummer mit
einer der zuvor gespeicherten Nummern übereinstimmt, und zwar in Reaktion
auf die Suche, die auf Grundlage der Absendernummer erfolgt, die
vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 mitgeteilt
wird. Auf diese Weise wird die Leitungsverbindung nur aufgebaut,
nachdem einwandfrei bestimmt ist, dass sich der vorliegende Absender
unter den regulären
Endstellen befindet.
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Zur
Identifizierung gültiger
Absendernummern im Datenkommunikationssystem sind gemeinhin die
folgenden Verfahren mit ansteigendem Pegel bekannt: (1) Bestätigen des
Empfangs des Telefons, (2) Identifizieren des Log-ins oder Passworts
während
des Validierungsprozesses und (3) Ausführen eines geeigneten Anwendungsprogramms.
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Mit
Hilfe des obigen, in der Bestätigung
des Empfangs bestehenden Verfahrens (1) lässt sich die Bestimmung eher
schnell bei verhältnismäßig niedrigem
Pegel erreichen, wodurch die Möglichkeit
besteht, die Leitungsverbindung zeitnah abzulehnen oder zurückzuweisen.
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Da
bereits bestimmt ist, ob die aktuelle Nummer aus der Endstelle 100 auf
Grundlage der mitgeteilten Nummer gespeichert worden ist, wird ferner die
Verbindung durchführbar
als von einer regulären Endstelle
ausgehend, selbst wenn sich die aktuell verwendete Telefonnummer
geändert
hat; dies gilt, solange die geänderte
Nummer gemeinsam mit dem registrierten ID-Code der Endstelle registriert
ist. Deshalb lässt
sich die Leitungsverbindung zwischen der Endstelle 100 und
dem Host-Computer 300 aufrechterhalten.
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Überdies
wird, wie zuvor unter Schritt 6 aus 4 beschrieben,
die vorgegebene Nachricht auf der Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303 angezeigt und
gibt an, dass die aktuelle Absendernummer nicht registriert worden
ist.
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Da
deshalb die nicht registrierten Bedingungen als nicht registriert
auf dem Anzeigeabschnitt angezeigt werden, können hinsichtlich der aktuellen
Absendernummer, von der aus beim Host-Computer 300 um die
Leitungsverbindung ersucht wird, die folgenden Schritte zur Abhilfe
verhältnismäßig problemlos
in Bezug auf die angezeigten Informationen ausgeführt werden.
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Falls
beispielsweise die Endstelle mit der aktuellen Anfrage auf die Leitungsverbindung
eine reguläre
ist, kann nun z.B. die nicht registrierte Absendernummer durch Eingabevorgänge auf
der Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303 registriert werden. Außerdem werden
die so aktuell mitgeteilten und nicht registrierten Nummern automatisch
in Schritt 7 gespeichert, wodurch Schritte bezüglich der Endstellen mit einer
künftigen
Anfrage auf Leitungsverbindung erleichtert werden.
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Zusätzlich ist
anzumerken, dass einer der Schritte 6 und 7 oder auch beide abgekürzt werden können, falls
notwendig.
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Wenn
eine weitere Absendernummer für
die Endstelle als nicht registriert erkannt wird, aus der um eine
nachfolgende Leitungsverbindung ersucht wird, ist der Host-Computer 300 in
der Lage, die Leitungsverbindung ohne Identifizierung der ID-Nummer
aus der Endstelle zu unterbrechen. Deshalb kann einem Zugang zur
Leitung von illegalen Endstellen aus sicher vorgebeugt werden.
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Das
in der Endstelle 100 enthaltene Additionsmittel 102 (2)
ist weiterhin mit dem Schaltmittel 102 zur Durchführung selektiver
Schaltvorgänge ausgestattet,
die in Übereinstimmung
mit der Bestimmung vorgenommen werden, ob die Anweisungsnummer an
die Absendernummer angehängt
ist.
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Deshalb
werden die selektiven Schaltvorgänge
ausführbar,
um dadurch in der Lage zu sein, die Anweisungsnummern, die an die
Absendernummer angehängt
werden oder nicht, nach Belieben auszuwählen, wenn der Aufruf nach
der Anfrage aus der Endstelle 100 ausgegeben wird, wie
zuvor erläutert.
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Im Übrigen wird
die Telefonleitung 50 gemeinhin nicht allein durch Telefone
genutzt, sondern wird von diesen z.B. mit Faxgeräten geteilt. Darüber hinaus
stehen der zuvor erwähnte
Anrufernummernidentifizierungs- und -anzeigedienst dem Telefon möglicherweise
nicht immer zur Verfügung.
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In
einem solchen Fall hängt,
insbesondere wenn die Leitung 50 jemand anders gehört, die
Verfügbarkeit
des Dienstes über
die Leitung 50 in erheblichem Maß von deren Besitzer ab. Infolgedessen
ist der obengenannte Dienst erneut nicht immer verfügbar.
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Jedoch
kann mit Hilfe des Schaltmittels 102a, das vorgesehen ist,
wie oben beschrieben, eine Verbesserung bei der Leitungsverbindung
erzielt werden, in der die herkömmliche
Kommunikation einschließlich
z.B. der Faxübertragung
ohne Anhängen
der Anweisungsnummern erfolgt, wohingegen andere Kommunikationsarten
mit den angehängten
Nummern durchgeführt
werden. Dies ist dadurch realisierbar, dass das Schaltmittel 102a richtig geschaltet
wird, wie zuvor angegeben.
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Auf
diese Weise kann die Absendernummernidentifizierung/-anzeige auf
jene Kommunikationen begrenzt werden, die in den vorliegenden Ausführungsformen
offenbart sind, während
sie für
andere Kommunikationen nicht vorzunehmen ist. Infolgedessen lassen
sich die Nachteile verringern, die durch eine konstante Absendernummernidentifizierung/-anzeige verursacht
werden.
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Zusätzlich kann
in jenem Fall, wo einige der Leitungen innerhalb der untereinander
verbundenen Endstellen 100 den Anrufernummernidentifizierungs- und
-anzeigedienst nicht nutzen, die Kommunikation von diesen Leitungen
aus auch wie jene von herkömmlichen
Leitungen aus, die den Dienst nutzen, behandelt werden, indem das
Schaltmittel 102a in Endstellen 100 vorgesehen
wird. Deshalb lässt
sich die Gesamtleitungsverbindung aufrechterhalten.
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Demgegenüber ist
das Registriermittel 301 so ausgeführt, dass es eine Vielzahl
von Telefonnummern (Absendernummern) für einen einzigen ID-Code registriert.
Gibt eine Endstelle 100 eine Anfrage möglicherweise unter irgendeiner
aus den registrierten Nummern aus, kann daher die Anfrage als eine herkömmliche
akzeptiert und die Leitungsverbindung hergestellt werden, weil die
Vielzahl von Telefonnummern im Voraus registriert wird.
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Betrachtet
wird beispielsweise der Fall einer verhältnismäßig großen Zahl lokaler Telefone,
die einschließlich
einer PBX-Anlage intern vorgesehen sind. Hierbei sind die Telefone
jeweils so ausgelegt, dass sie mit einer beliebigen Außenlinie
via PBX kommunizieren, indem die Verbindung dazu aufgebaut wird; überdies
kann jedes mit einer bzw. mehreren Endstelle(n) ausgestattet sein.
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Wenn
eine Leitungsverbindungsanfrage an den Host-Computer 300 aus
den mit der lokalen Leitung verbundenen Endstellen 100 ausgegeben
wird, kann eine der freien Leitungen der Verbindung zugeteilt werden.
Dies führt
dazu, dass deren Telefonnummer möglicherweise
unbestimmt ist und die Nummer flukturiert.
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Dieses
Problem lässt
sich mit Hilfe des Host-Computers 300 verringern, indem
alle der möglichen
Telefonnummern registriert werden, welche ID-Codes für die Endstellen 100 entsprechen.
Als Ergebnis davon kann die Anfrage aus jeder beliebigen der Leitungen
als eine herkömmliche
identifiziert werden, und die Leitungsverbindung lässt sich
ohne Schwierigkeiten herstellen.
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Im
Vorangehenden ist jener Fall detailliert dargestellt, in dem eine
Absendernummer nicht für eine
Endstelle registriert ist, aus der um eine nachfolgende Leitungsverbindung
ersucht wird, was bedeutet, dass dementsprechend keine Leitungsverbindung
aufgebaut wird, und der Host-Computer 300 ist so angepasst,
dass er die Kommunikation zurückweist.
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Als
Nächstes
wird mit Blick auf ein in 5 enthaltendes
Flussdiagramm ein weiterer Fall detailliert dargelegt, in dem die
Leitungsverbindung aufgebaut und die Kommunikation mit einer Endstelle 100 gestattet
wird, selbst wenn die Nummer für
die Endstelle nicht registriert worden ist. Anzumerken gilt, dass
auch in diesem Flussdiagramm jeder Schrittzahl ein „S" als Abkürzung vorangeht.
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In ähnlicher
Weise wie beim zuvor erwähnen Ablauf
aus 4 ist der Host-Computer 300 aus 3 so
ausgelegt, dass er nach Empfang einer Absendernummer aus dem Kommunikationskontrollmittel 307 Vorgangsschritte
einleitet, die aus 5 hervorgehen.
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Der
Ablauf beginnt in Schritt S1, wo zunächst die Suche nach im Registriermittel 301 registrierten Telefonnummern
erfolgt. Nach Abschluss von Schritt 1 setzt sich der Ablauf mit
Schritt 2 fort, wo ein Programm ausgeführt wird, um zu bestimmen,
ob die aktuell mitgeteilte Nummer mit einer der zuvor gespeicherten
Nummern übereinstimmt.
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Falls
die obengenannte Übereinstimmung vorgefunden
wird, geht der Ablauf mit Schritt 3 weiter, wohingegen er sich mit
Schritt 10 fortsetzt, falls keine Übereinstimmung erkannt wird.
Daraufhin gibt das Kommunikationskontrollmittel 307 in
beiden Fällen die
Anweisung, eine Genehmigung für
die Leitungsverbindung an das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 auszugeben
und zu senden. Dieses Mittel 200 arbeitet dann, um den
Host-Computer 300 mit der Telefonleitung 50 zu
verbinden.
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Nach
Beendigung von Schritt 3 erfolgt im Ablauf der Übergang zu Schritt 5, wo das
Kommunikationskontrollmittel 307 das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 veranlasst,
die Leitungsverbindung aufrechtzuerhalten und die Datenkommunikation
durchzuführen.
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Weiter
geht es im Ablauf mit Schritt 17, wo ein aktualisierter Eintrag
der Informationen über
die Absendernummern im Speichermittel 302 gespeichert wird,
und dann endet der Ablauf.
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Demgegenüber setzt
sich der Ablauf nach Abschluss von Schritt 10 mit Schritt 11 fort,
wo ein Programm ausgeführt
wird, um mit einer Endstelle 100 zu kommunizieren, deren
ID-Code zu erhalten und
zuvor im Registriermittel 301 registrierte ID-Codes zu
suchen. Anschließend
wird in Schritt 12 bestimmt, ob der aktuell erhaltene ID-Code mit
einem der zuvor gespeicherten übereinstimmt.
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Falls
die vorgenannte Übereinstimmung
vorgefunden wird, erfolgt im Ablauf der Übergang zu Schritt 13, wo das
Kommunikationskontrollmittel 307 das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 veranlasst,
die Leitungsverbindung aufrechtzuerhalten und die Datenkommunikation
mit der Endstelle 100 durchzuführen, aus der die Anfrage gestellt wird.
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Dann
setzt sich der Ablauf mit Schritt 16 fort, wo einer der beiden folgenden
Registriervorgänge vorgenommen
wird: Die Vorgänge
bestehen nämlich darin,
dass (1) im Registriermittel 301 die Absendernummer neu
gespeichert wird, die aktuell vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 mitgeteilt
wird und als die Nummer geeignet ist, die dem ID-Code entspricht,
von dem in Schritt 12 bestimmt wird, dass er mit einem der zuvor
gespeicherten übereinstimmt,
und ferner dass (2) die Absendernummer, die aktuell vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 mitgeteilt
wird wie oben, gespeichert wird und die zuvor gespeicherte Telefonnummer
ersetzt.
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Nach
Abschluss von Schritt 16 erfolgt im Ablauf der Übergang zu Schritt 17, wo ein
aktualisierter Eintrag der Informationen über die Absendernummern und
die ID-Codes im Speichermittel 302 gespeichert wird, und
daraufhin endet der Ablauf.
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Falls
hingegen in Schritt 12 herausgefunden wird, dass der aktuell erhaltene
ID-Code nicht mit einem der zuvor gespeicherten übereinstimmt, erfolgt im Ablauf
der Übergang
zu Schritt 14, in dem eine vorgegebene Anzeige auf dem Bildschirm
der Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303 dargestellt wird.
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Alternativ
dazu kann dieser Vorgang auch dadurch ausgeführt werden, dass vorgegebene
Informationen durch das Kommunikationskontrollmittel 307 an
ein externes System 400 gesendet werden, dass diese auf
ein Blatt Papier mit Hilfe eines (nicht dargestellten) Druckers
gedruckt oder im Speichermittel 302 gespeichert werden.
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Der
Ablauf setzt sich mit Schritt 15 fort, wo das Kommunikationskontrollmittel 307 das
Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 anweist,
die Verbindung zu unterbrechen und die Datenkommunikation nicht
durchzuführen.
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Daraufhin
geht der Ablauf mit Schritt 17 weiter, in dem ein aktualisierter
Eintrag der Informationen über
die nicht registrierten ID-Codes und Absendernummern im Speichermittel 302 gespeichert
wird, woraufhin der Vorgang endet.
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Wie
oben hierin beschrieben, können
bei der vorliegenden Ausführungsform
Abhilfemaßnahmen in
jenem Fall ergriffen werden, wo die Absendernummer für die Endstelle
nicht für
die Endstelle 100 registriert worden ist, aus der die Anfrage
auf Leitungsverbindung gestellt wird. Dies erfolgt nach dem Aufbau der
Leitungsverbindung vor der Datenkommunikation mit der oben angemerkten
Fähigkeit,
den ID-Code für die
Endstelle zu erhalten, und anschließender Bestimmung, ob der Code
bereits registriert ist. Als Ergebnis davon kann die Leitungsverbindung
solange aufrechterhalten werden, wie der ID-Code für die Endstelle
registriert ist, selbst wenn dessen Absendernummer nicht registriert
worden ist.
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Da
somit die Datenkommunikation nach der Bestimmung eingeleitet wird,
ob der ID-Code registriert
ist, wird die Datenkommunikation nur mit regulären Endstellen durchgeführt, und
den Zugängen
zu Leitungen von illegalen Endstellen aus kann vorgebeugt werden.
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Da
die nicht registrierten Absendernummern als jene Nummern neu registriert
werden, die dem ID-Code entsprechen, der zuvor in Schritt 12 als übereinstimmend
mit einem der zuvor gespeicherten bestimmt wurde, und da dies so
eingestuft wird, als ob die vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 mitgeteilten
Nummern aktuell im Host-Computer 300 registriert
sind, können
sogar ohne Bestätigungsschritte
für den
ID-Code zusätzlich wirkungsvolle
Maßnahmen
wie das Fortsetzen der Leitungsverbindung und das Einleiten der
Datenkommunikation ergriffen werden, wenn eine nachfolgende Anfrage
auf Leitungsverbindung von der gleichen Nummer aus gestellt wird.
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Wenn
weder die vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 mitgeteilten
Absendernummern noch die nach Aufbau der Leitungsverbindung erhaltenen
ID-Codes registriert
sind, werden ferner in Schritt 14 diese Informationen oder der gegenwärtige Status
mitgeteilt, entweder durch Darstellung als vorgegebene Anzeige auf
der Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303 oder als Ausgabe
auf einem Blatt Papier mit einem Drucker.
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Als
Ergebnis davon besteht die Möglichkeit, nachfolgende
Maßnahmen,
z.B. die spätere
Bestätigung
der Endstellen, einfacher vorzunehmen.
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Durch
Speichern eines aktualisierten Eintrags der Informationen über die
nicht registrierten ID-Codes und Absendernummern (sowohl für den Fall
der Übereinstimmung
als auch der Nicht-Übereinstimmung),
wie in Schritt 17 durchgeführt,
lässt sich
außerdem
die Darstellung nachfolgender Informationen realisieren, die entweder
durch Auslesen aus dem Speichermittel 302 und Anzeigen
auf dem Bildschirm der Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303 erfolgt
oder durch Ausdrucken auf ein Blatt Papier mit einem Drucker.
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Infolgedessen
können
mögliche
nachfolgende Operationen müheloser
ausgeführt
werden, z.B. die spätere
Bestätigung
der Änderung
einer Telefonnummer und der nicht registrierten Endstelle, aus der die
Anfrage auf Leitungsverbindung gestellt wird.
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Weiterhin
wird es möglich,
dass eine Anfrage auf Leitungsverbindung aus dem Host-Computer 300 ausgegeben
wird. Überdies
kann die Veränderung der
Umgebung für
den Kommunikationssystemvorgang problemloser das gesamte Datenkommunikationssystem
erfassen. Darüber
hinaus können
beim Auftreten von Systemproblemen sofortige Abhilfemaßnahmen
ergriffen werden, indem der im Speichermittel 302 gespeicherte
aktualisierte Eintrag ausgewertet wird.
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Deshalb
lassen sich die in der vorliegenden Beschreibung dargelegten Systeme
und Verfahrensschritte unter Verwendung des Host-Computers und der
Endstellen implementieren, die hierin offenbart sind, wobei geeignete
und entsprechend den hierin offenbarten Lehren programmierte Prozessoren
eingebaut werden, wie für
Fachleute auf den relevanten Gebieten verständlich.
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Daher
weist die vorliegende Offenbarung weiterhin ein computerbasiertes
Produkt auf, das auf einem Speichermedium gehostet werden und Anweisungen
enthalten kann, die sich zur Programmierung eines Prozessors nutzen
lassen, um ein Verfahren in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Offenbarung durchzuführen. Das Speichermedium kann
jede beliebige Art von Disk umfassen, auf die es allerdings nicht
beschränkt
ist, einschließlich
Floppy Disks, optische Disks, CD-ROMs, magnetooptische Disks, ROMs, RAMs,
EPROMs, EEPROMs, Flash-Speicher, magnetische oder optische Karten,
oder jede beliebige Art von Medium, die sich zum Speichern elektronischer
Anweisungen eignet.
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Aus
der obigen Beschreibung, welche die Beispiele beinhaltet, geht wie
folgt hervor:
Da das hierin offenbarte Datenkommunikationssystem
so ausgelegt ist, dass es bestimmt, ob die vorliegende Nummer, welche
um die Leitungsverbindung ersucht, unter den regulären Endstellen
enthalten ist, und dann die Leitungsverbindung aufbaut, ist es möglich, die
Bestimmung prompt in einem frühen Stadium
der Vorgangsschritte zu erhalten, um dadurch in der Lage zu sein,
die Leitungsverbindung zurückzuweisen,
wenn sich die vorliegende Endstelle nicht als regulär bestätigen lässt.
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Wenn
die Absendernummer für
die Endstelle nicht registriert worden ist, wie nach Aufbau der
Leitungsverbindung herausgefunden, wird festgelegt, dass die Leitungsverbindung
aufrechterhalten und auch die Datenkommunikation eingeleitet wird,
solange deren ID-Code registriert ist. Als Ergebnis davon kann die
Datenkommunikation selbst für
Endstellen durchgeführt
werden, bei denen sich die Telefonnummern geändert haben.
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Außerdem kann
durch Registrieren der so geänderten
Nummern, welche jeweiligen ID-Codes entsprechen, die Leitungsverbindung
selbst nach einer möglichen
Veränderung
in der Umgebung für
den Kommunikationssystemvorgang, z.B. der Telefonnummer, erreicht
werden, weshalb sich die Leitungsverbindung zwischen den Endstellen
und dem Host-Computer
aufrechterhalten lässt.
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Zusätzliche
Modifikationen und Variationen der vorliegenden Erfindung sind angesichts
der obigen Lehren möglich.
Es ist daher selbstverständlich, dass
die Erfindung innerhalb der Tragweite der beigefügten Ansprüche anders verwirklicht werden kann,
als hierin spezifisch beschrieben.