DE60122989T2 - Verfahren und Vorrichtung zur Datenkommunication - Google Patents

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DE60122989T2
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sender telephone
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DE60122989T
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Tsuneyoshi Kanagawa-shi Muranaka
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Ricoh Co Ltd
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Ricoh Co Ltd
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04LTRANSMISSION OF DIGITAL INFORMATION, e.g. TELEGRAPHIC COMMUNICATION
    • H04L63/00Network architectures or network communication protocols for network security
    • H04L63/10Network architectures or network communication protocols for network security for controlling access to devices or network resources
    • H04L63/101Access control lists [ACL]

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet
  • Diese Patentspezifikation bezieht sich im Allgemeinen auf ein System und ein Verfahren zur Datenkommunikation und im Besonderen auf ein System und ein Verfahren, die einen Host-Computer und eine Vielzahl von Endstellen umfassen, die mittels Telefonleitungen einschließlich des öffentlichen geschalteten Telefonnetzes untereinander verbunden sind.
  • Stand der Technik
  • Bekannt ist ein Datenkommunikationssystem, das eine Vielzahl von Endstelleneinheiten und einen Host-Computer umfasst. Die Endstelleneinheiten befinden sich entfernt, sind mit der Fähigkeit zur Kommunikation ausgestattet und mit dem Host-Computer mittels eines Telekommunikationsnetzwerks verbunden, welches das öffentliche geschaltete Telefonnetz einschließt.
  • Wenn die Anfrage auf Leitungsverbindung aus der sich entfernt befindenden Endstelle ins Kommunikationssystem zum Host-Computer ausgegeben wird, erfolgt durch den Host-Computer eine Bestimmung der Gültigkeit der Leitungsverbindung, bevor die Datenkommunikation eingeleitet wird, wobei die Bestätigung gemeinhin nach Aufbau der Verbindung via die Leitungsverbindung erteilt wird.
  • Mit dieser Struktur des Systems, das die Vielzahl von Endstellen und den Host-Computer umfasst, wird die Leitungsverbindung zwischen diesen Endstellen und dem Host-Computer nur über den notwendigen Zeitraum hergestellt, woraufhin die Datenkommunikation erfolgt.
  • Jedoch sind alle dieser Leitungsverbindungen nicht immer gültig, weil unter jenen Endstellen, aus denen Anfragen auf Leitungsverbindung gestellt werden, nicht alle notwendigerweise regulär sind. Infolgedessen tritt im System das Problem auf, dass einer Anfrage auf Leitungsverbindung selbst bei jenen Endstellen entsprochen werden muss, für welche die Verbindung nicht zulässig (bzw. ungültig) ist.
  • Zusätzlich ist das System mit einem weiteren Problem behaftet, welches darin besteht, dass sich einige der Endstellen jenseits der Verwaltungsbedingungen für das System befinden, z.B. durch die Veränderung der Betriebsumgebung des Systems auf Kundenseite; als Beispiele seien die Änderung der Telefonnummer, die Änderung des Telefonleitungsmodus (Nummernschalterwahl oder Tastwahl) und die Eingliederung von PBX (Private Branch Exchange) genannt, die im Allgemeinen unabhängig von den Einstellungsbedingungen des Datenkommunikationssystems ausgeführt werden.
  • Falls die Einstellung gegenwärtig so gewählt ist, dass die Datenkommunikation unter Verwendung einer bereits vorhandenen Faxleitung und nur zu jenen Zeitpunkten erfolgt, zu denen diese nicht für die Faxübertragung genutzt wird, wird möglicherweise kein Zugang zum Datenkommunikationssystem erhalten. Das bedeutet, dass der Host-Computer nicht in der Lage ist, die gewünschte Endstelle zwecks Kommunikation zu erreichen, und dieses Problem kann auftreten, wenn eine Veränderung der zuvor erwähnten Umgebungsbedingungen des Systems vorgenommen wird, z.B. eine Veränderung bei der Unternehmensorganisation (oder dem -system), der Konfiguration des Datenkommunikationssystems und der Verdrahtung der Kommunikationsleitungen.
  • In einem solchen Fall leidet das Datenkommunikationssystem unter dem Nachteil, dass für den Host-Computer keine andere Möglichkeit besteht, als einen Anruf aus dieser Endstelle abzuwarten. Für das System wird eine Bestimmung des Grunds, warum kein Zugriff auf die Endstelle besteht, undurchführbar, weil es gegenwärtig nicht betriebsfähig oder beispielsweise aufgrund einer Leitungsverlagerung oder -entfernung unterbrochen ist.
  • Was den herkömmlichen Stand der Technik anbelangt, offenbart US 5 901 284 ein Verfahren und ein System zur Kommunikationszugangsbegrenzung. Insbesondere offenbart das Dokument ein Verfahren und ein System, das den Einwahlzugang zu einer Ressource auf autorisierte Benutzer beschränkt, die dadurch bestimmt werden, dass die Nummer eines Anrufers festgestellt wird oder letzterer zu seiner Identifizierung eine PIN eingibt.
  • US 6 009 082 offenbart eine Schnittstelle für ein persönliches Kommunikationssystem, in dem der Anruferzugang in Übereinstimmung damit begrenzt wird, ob die Informationen zu einem eintreffenden Telefonanruf in einer vorprogrammierten Zugangsmatrix vermerkt sind oder nicht. Für den Fall, dass ein Anrufer nicht autorisiert ist, offenbart das Dokument das Blockieren des Zugangs, einschließlich des automatischen Unterbrechens der Verbindung.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • Dementsprechend liegt der vorliegenden Offenbarung die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Datenkommunikationssystem zu bieten, das die meisten, wenn nicht sämtliche Vorteile und Merkmale ähnlicher verwendeter Systeme und Verfahren aufweist, während es viele von deren Nachteilen überkommt.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Offenbarung besteht darin, ein Datenkommunikationssystem einschließlich eines Host-Computers und einer Vielzahl von Endstellen, die mittels Telefonleitungen untereinander verbunden sind, zur Verfügung zu stellen, das eine Veränderung der Betriebsumgebung des Systems detektiert, das die Leitungsverbindung zwischen den Endstellen und einem Host-Computer richtig aufbaut und das ferner die Leitungsverbindung sogar nach einer Veränderung der Betriebsumgebung aufrechterhält.
  • Bei der folgenden kurzen Beschreibung handelt es sich um eine Zusammenfassung ausgewählter Eigenschaften und Merkmale der vorliegenden Offenbarung. Eine vollständigere Beschreibung derselben ist nachstehend im Abschnitt mit dem Titel „Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen" zu finden.
  • Ein hierin offenbartes Datenkommunikationssystem umfasst zumindest
    eine Vielzahl von Endstellen, die mit einer Telefonleitung einschließlich des geschalteten Telefonnetzwerks verbunden sind zur Verwendung im Anrufernummernidentifizierungs- und -anzeigedienst,
    ein Absendernummerndetektions-/Informationsmittel zum Verbinden mit dem geschalteten Telefonnetzwerk und zum Detektieren und nachfolgenden Mitteilen einer Absendertelefonnummer, die von der Telefonleitung mitgeteilt wird, und
    einen Host-Computer zum Empfangen der Absendertelefonnummer und Verbinden mit dem geschalteten Telefonnetzwerk und zum nachfolgenden Einleiten der Datenkommunikation mit der Vielzahl von Endstellen, wobei die Vielzahl von Endstellen jeweils eigene ID-Codes besitzt, um eine der Endstellen von den anderen zu unterscheiden, und der Host-Computer im Datenkommunikationssystem Folgendes umfasst:
    ein Registriermittel zum Registrieren der ID-Codes und der Absendertelefonnummern, die den ID-Codes entsprechen,
    ein Bestimmungsmittel zum Vergleichen der Absendertelefonnummer, die vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt wird, mit den vom Registriermittel registrierten Absendertelefonnummern und zum anschließenden Bestimmen, ob die Absendertelefonnummer mit einer der registrierten Absendertelefonnummern übereinstimmt, und
    ein Kommunikationskontrollmittel zum Kontrollieren von Datenkommunikationsvorgangsschritten über das Absendertelefonnummerndetekions-/Informationsmittel basierend auf dem Ergebnis, das durch einen Vergleich mittels des Bestimmungsmittels erhalten wird.
  • Jede aus der Vielzahl von Endstellen kann zumindest ein Additionsmittel zum Anhängen zusätzlicher Nummern an die Absendertelefonnummern enthalten, um dadurch eine Anweisungsnummer zu bilden, die zur Anweisung genutzt wird, dass die Absendertelefonnummer geltend gemacht wird, und zum anschließenden Senden der so erzeugten Nummer an die Telefonleitung.
  • Seinerseits kann das Additionsmittel weiterhin ein Schaltmittel aufweisen, das selektive Schaltvorgänge in Übereinstimmung mit der Feststellung durchführt, ob die Anweisungsnummer an die Absendertelefonnummer angehängt ist.
  • Falls durch das Bestimmungsmittel bestimmt wird, dass die vom Nummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilte Absendertelefonnummer nicht mit einer der vom Registriermittel registrierten Absendertelefonnummern übereinstimmt, wird der Host-Computer im Datenkommunikationssystem so angepasst, dass er eine Nachricht anzeigt, die das obengenannte Ergebnis auf einer Vorgangseingabeanzeigeeinheit angibt.
  • Wenn bestimmt wird, dass die vom Nummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilte Absendertelefonnummer nicht mit einer der Absendertelefonnummern übereinstimmt, kann zusätzlich eine Nachricht, welche dieses Bestimmungsergebnis wiedergibt, auf einer Vorgangseingabeanzeigeeinheit angezeigt werden. Alternativ dazu können diese Nachrichten mit einem Drucker, der an ein externes System angeschlossen ist, auf einem Blatt Papier ausgedruckt oder in einem Speichermittel gespeichert werden.
  • Weiterhin kann der Host-Computer dem Kommunikationskontrollmittel die Anweisung erteilen, eine Leitungsverbindung über das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel herzustellen und anschließend eine Datenkommunikation mit der Vielzahl von Endstellen einzuleiten, falls das Bestimmungsmittel die Feststellung trifft, dass die vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilte Absendertelefonnummer mit einer der vom Registriermittel registrierten Absendertelefonnummern übereinstimmt, und die Leitungsverbindung durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel zurückzuweisen, wenn bestimmt wird, dass die Absendertelefonnummer nicht mit einer der vom Registriermittel registrierten Absendertelefonnummern übereinstimmt.
  • Außerdem kann aus der Vielzahl von Endstellen jede eigene ID-Codes vor der Datenkommunikation übertragen. Zusätzlich kann der Host-Computer, ungeachtet des Ergebnisses aus der Bestimmung durch das Bestimmungsmittel, das Kommunikationskontrollmittel anweisen, die Leitungsverbindung herzustellen und anschließend die Datenkommunikation mit der Endstelle einzuleiten, aus der eine Anfrage auf Datenkommunikation gestellt wird; überdies kann der Host-Computer das Kommunikationskontrollmittel im Falle einer Bestimmung durch das Bestimmungsmittel, dass die vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilte Absendertelefonnummer nicht mit einer der vom Registriermittel registrierten Absendertelefonnummern übereinstimmt, dazu veranlassen, einen aus den Endstellen transferierten ID-Code zu erlangen und anschließend die Bestimmung, ob der ID-Code mit einem der gespeicherten ID-Codes übereinstimmt, vorzunehmen, die Leitungsverbindung aufrechtzuerhalten, wenn herausgefunden wird, dass der ID-Code mit einem der gespeicherten ID-Codes übereinstimmt, und die Leitungsverbindung zu unterbrechen, wenn erkannt wird, dass der ID-Code nicht mit einem der gespeicherten ID-Codes übereinstimmt.
  • Zusätzlich kann der Host-Computer entweder das Neuspeichern durchführen, falls bestimmt wird, dass der aktuell vom Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilte ID-Code mit einem der zuvor im Registriermittel registrierten ID-Codes übereinstimmt und dass die vom Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilte Absendertelefonnummer jene Nummer ist, die dem im Registriermittel gespeicherten ID-Code entspricht, oder das Speichern der Absendertelephonnummer im Registriermittel, wobei er die zuvor gespeicherte Nummer ersetzt.
  • Außerdem kann der Host-Computer einen aktualisierten Eintrag über die vom Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilten Absendertelefonnummern und die aus der Vielzahl von Endstellen erhaltenen ID-Codes speichern.
  • Ferner sind Verfahren zur Implementierung der Datenkommunikationsvorgangsschritte unter Verwendung des in der vorliegenden Spezifikation detaillierten Datenkommunikationssystems offenbart.
  • Die vorliegende Offenbarung und deren Merkmale und Vorteile gehen aus der folgenden detaillierten Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen in Verbindung mit den Zeichnungen deutlicher hervor.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist ein Blockdiagramm, das den Gesamtaufbau des hierin offenbarten Datenkommunikationssystems veranschaulicht;
  • 2 stellt ein detaillierteres Blockdiagramm der Endstelle aus 1 dar;
  • 3 zeigt ein detaillierteres Blockdiagramm des Host-Computers aus 1;
  • 4 ist ein Flussdiagramm, das einen Vorgangsablauf aus dem Datenkommunikationssystem gemäß einer hierin offenbarten Ausführungsform darstellt, und
  • 5 zeigt ein Flussdiagramm, das einen Vorgangsablauf aus dem Datenkommunikationssystem gemäß einer weiteren hierin offenbarten Ausführungsform veranschaulicht.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • In der folgenden Beschreibung, die von mehreren Zeichnungen begleitet wird, sind spezifische Ausführungsformen jenes Datenkommunikationssystems im Einzelnen erläutert, das besonders nutzbringend für das Implementieren einer Datenkommunikation mit zweckgemäßer Verbindung zwischen einem Host-Computer und Terminalcomputern ist.
  • Es ist jedoch selbstverständlich, dass sich die vorliegende Offenbarung nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt. Beispielsweise können das hierin offenbarte System und Verfahren auch an jede beliebige Form der Verbindungskontrolle mittels des Kommunikationsnetzwerks anpassbar sein. Weitere Ausführungsformen sind für Fachleute auf diesem Gebiet nach Lektüre der folgenden Beschreibung erkennbar.
  • Bei 1 handelt es sich um ein Blockdiagramm, aus dem der Gesamtaufbau des Datenkommunikationssystems gemäß einer hierin offenbarten Ausführungsform hervorgeht.
  • Mit Blick auf 1 umfasst das Datenkommunikationssystem zumindest eine Vielzahl von Endstellen 100 und ein Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200, die mittels Telefonleitungen einschließlich des öffentlichen geschalteten Telefonnetzes untereinander verbunden sind zwecks Verwendung im Anrufernummernidentifizierungs- und -anzeigedienst, und das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 ist mit einem Host-Computer 300 durch eine Modulations- und Demodulationseinheit (Modem) 250 verbunden.
  • Weiterhin sind das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 und der Host-Computer 300 durch eine Kontrollleitung 210 untereinander verbunden, und ein externes System 400 ist ebenfalls mit dem Host-Computer 300 in der vorliegenden Ausführungsform verbunden.
  • In Bezug auf den Host-Computer 300 können sich die Endstellen 100 jeweils entfernt befinden und über die Fähigkeit zur Kommunikation verfügen.
  • Wie aus 2 hervorgeht, umfasst die Endstelle 100 zumindest ein Input/Output (I/O)-Mittel 101 zur Durchführung von Dateneingabevorgängen und von Ausgabevorgängen durch Anzeigen von Daten, ein Additionsmittel 102, ein Speichermittel 103 zum Speichern von ID-Codes und anderen Daten zur Verwendung bei der Unterscheidung der Endstellen voneinander und ferner ein Übertragungskontrollmittel 104 zum Kontrollieren sowohl der Verbindung zwischen der Endstelle 100 und der Telefonleitung 50 als auch der Übertragung von Informationen zwischen der Endstelle 100 und dem Host-Computer 300.
  • Die Endstellen 100 sind jeweils in der Lage, für das System erforderliche Informationen unter der Kontrolle des in 1 und 2 dargestellten Datenkommunikations-(oder Kontroll)-Systems auszutauschen.
  • Durch Aktivieren des Übertragungskontrollmittels 104 können nämlich die notwendigen Informationen verschiedenen Vorgängen unterzogen werden, wie z.B. der Eingabe durch das I/O-Mittel 101, der Übertragung an den Host-Computer 300 über die Telefonleitung 50, dem Empfang aus dem Host-Computer 300, der Anzeige auf einer Anzeigeeinheit des I/O-Mittels 101 und der Speicherung im Speichermittel 103.
  • Zusätzlich sind die jeweiligen Endstellen 100 in der Lage, jeweils weitere Informationen und Daten durch Schreib- und Lesevorgänge mittels der Übertragung mit dem Host-Computer 300 auszutauschen.
  • Das Additionsmittel 102 ist vorgesehen, um das Übertragungskontrollmittel 104 in Übereinstimmung mit den durch das I/O-Mittel 101 durchgeführten Eingabeoperationen anzuweisen, zusätzliche Nummern an die eigene Telefonnummer anzuhängen, die gegenwärtig von der Endstelle 100 verwendet (und nachstehend als Absendernummer bezeichnet) wird, um dadurch eine (im Folgenden Anweisungsnummer genannte) Nummer zu bilden, die genutzt wird, um zu veranlassen, dass die Absendernummer geltend gemacht wird, und um die so hergestellte Nummer an die Telefonleitung 50 zu senden.
  • Darüber hinaus verfügt das Additionsmittel 102 über ein Schaltmittel 102a zum Durchführen selektiver Schaltvorgänge in Übereinstimmung mit der Bestimmung, ob die Anweisungsnummer an die Absendernummer angehängt ist.
  • Erneut bezugnehmend auf 1 ist das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel (nachstehend Detektions-/Informationsmittel) 200 so ausgeführt, dass es zunächst eine Endstelle 100, aus der eine Anfrage auf Kommunikation via die Telefonleitung 50 gestellt wird, ermittelt, daraufhin deren Absendernummer herausfindet und anschließend dem Host-Computer 300 diese Absendernummer mitteilt.
  • Außerdem übernimmt das Detektions-/Informationsmittel 200 die Steuerung von Verbindung und Unterbrechung der Telefonleitung 50 und des Host-Computers 300, wobei die empfangenen Informationen, die dem Host-Computer 300 nach der Demodulation durch das Modem 250 mitgeteilt werden und die aus dem Host-Computer 300 gesendet werden, vom Modem 250 moduliert werden und weiter an die Telefonleitung 50 gesendet werden.
  • Übrigens wird der zuvor erwähnte Anrufernummeridentifizierungs- und -anzeigedienst Teilnehmern von einem Betreiber eines Telekommunikationsgeschäfts angeboten, der Kommunikationsleitungen nutzt, wobei er entweder eigene Telefonleitungen einschließlich des öffentlichen geschalteten Telefonnetzes zur Verfügung stellt oder die Leitungen mietet. Zudem werden bei diesem Dienst der identifizierte Anrufer und die Anrufer-ID durch entsprechendes Anzeigen auf der Empfängerseite nur dann mitgeteilt, wenn der Anruf aus der Telefonleitung empfangen wird, für die das Mitteilen der Nummer im Voraus effektiv geschaltet wurde.
  • Beim Modem 250 handelt es sich um eine Einheit, die zur Datenkommunikation unter Verwendung der Telefonleitungen 50 eingesetzt wird und die zwischen dem Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 und dem Host-Computer 300 vorgesehen ist, um die Modulation und Demodulation zwecks einwandfreier Implementierung der Kommunikation vorzunehmen.
  • Wie aus 3 ersichtlich, umfasst der Host-Computer 300 zumindest ein Registriermittel 301, ein Speichermittel 302, eine Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303, eine CPU 304, ein ROM 305, ein RAM 306 und ein Kommunikationskontrollmittel 307. Zusätzlich ist auch ein (nicht dargestellter) Drucker als Druckeinrichtung enthalten.
  • Das Registriermittel 301 ist so ausgelegt, dass es Identifikationscodes aller Endstellen 100, für welche die Kommunikation mit dem Host-Computer 300 jeweils erwartet wird, registriert, und zwar zusammen mit den Absendernummern, die jeweils den Endstellen 100 entsprechen. Dann wird die Registrierung durch Speichern im Speichermittel 302 vorgenommen.
  • Wenn eine Endstelle 100 so eingestellt ist, dass sie mit mehreren Leitungen verbunden werden kann (oder wenn ein Nebenanschluss so eingestellt ist, dass er möglicherweise mit mehreren externen Linien verbunden wird), ist für diese Mehrzahl von Leitungen eine Registrierung unter einem einzigen Identifikationscode für die Endstelle 100 vorgesehen.
  • Das Speichermittel 302 beinhaltet zumindest eine Speichereinheit, z.B. eine Festplatte, und ist so angepasst, dass es vielerlei Informationen einschließlich permanenter Daten speichert, die notwendig sind, um Absendernummern, während der Verarbeitungsschritte erzeugte Daten, Informationen zur Verwendung beim Kontrollieren der Endstelle 100 und verschiedene Nutzerdaten zu verarbeiten, und zwar zusätzlich zum zuvor erwähnten Identifikationscode mit mehreren entsprechenden Nummern.
  • Die Vorgangseingabeanzeigeeinheit 304 enthält einen Eingabeabschnitt für von einem Bediener einzugebende Informationen und einen Anzeigeabschnitt zur Anzeige dieser Informationen. Der Eingabeabschnitt eignet sich zur Eingabe verschiedener Informationen mittels Tastatur und Maus, z.B. der im Registriermittel 301 zu registrierenden Daten, der Informationen, die von der CPU 304 beim Ausführen von Anwendungsprogrammen zur Dokumentformatierung und -bearbeitung, etc. benutzt werden, und der zum Betrieb des Registriermittels 301 notwendigen Informationen.
  • Der Anzeigeabschnitt besteht beispielsweise aus einem LCD-Anzeigefeld und ist so ausgeführt, dass er mehrere Informationen anzeigt, wie z.B. durch Eingabevorgänge in den Eingabeabschnitt eingegebene Daten, den gegenwärtigen Betriebsstatus des Host-Computers 300 und die bei Eingabevorgängen nützlichen Anleitungsinformationen.
  • Bei der CPU 304 handelt es sich um eine zentrale Prozessoreinheit, welche die Gesamtsteuerung des Host-Computers 300 übernimmt und zwecks Bildung eines Mikrocomputers ein ROM 305 und ein RAM 306 aufweist. So ist die CPU 304 in der Lage, mehrere Operationen, die hierin offenbart sind, entsprechend den im ROM 305 gespeicherten Programmen durchzuführen.
  • Das ROM 305 ist ein Programmspeicher zum Speichern der Programme, die von der CPU 304 ausgeführt werden, und von permanenten Daten. Das RAM 306 eignet sich zum Speichern mehrerer Daten einschließlich jener, die für die CPU 304 zwecks ordnungsgemäßer Ausführung benutzt werden, temporärer Daten, die während Verarbeitungsvorgängen erhalten werden, u.a.
  • Das Kommunikationskontrollmittel 307 ist so gestaltet, dass es Datenkommunikationsschritte kontrolliert, die zwischen dem Host-Computer 300 und dem Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 in Übereinstimmung mit dem Kommunikationsprotokoll ablaufen.
  • Nach Empfang der Anweisungen von der CPU 304 übernimmt nämlich das Kommunikationskontrollmittel 307 die Steuerung der Schritte zur Leitungsverbindung mit den Telefonleitungen 50 über das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 und das Modem 250, um eine einwandfreie Verbindung zwischen dem Host-Computer 300 und den Endstellen 100 zu erreichen.
  • Nachdem vorstehend das System und dessen Funktionsweise erläutert wurden, werden nun die Ablaufschritte für die Datenkommunikation mittels des besagten Systems gemäß spezifischen Ausführungsformen im Einzelnen dargelegt.
  • Mit Blick auf 1 wird im ersten Fall davon ausgegangen, dass eine der Endstellen 100 mit dem Host-Computer 300 kommunizieren muss.
  • Nach ihrer Aktivierung durch einen vom I/O-Mittel 101 ausgehenden Eingabevorgang veranlasst die Endstelle 100 das Additionsmittel 102, eine Anweisung an das Übertragungskontrollmittel 104 ungeachtet dessen zu senden, ob die gegenwärtig verbundene Telefonleitung 50 in der Lage ist, den Anrufernummernidentifizierungs- und -anzeigedienst anzubieten oder nicht.
  • Dann sendet das Übertragungskontrollmittel 104 eine Absendernummer, an welche vorne die zuvor erwähnte Anweisungsnummer (die nachstehend als angehängte Absendernummer bezeichnet wird) angehängt ist, an die Telefonleitung 50 und gibt zur selben Zeit einen Anruf an den Host-Computer 300 mittels des öffentlichen geschalteten Telefonnetzwerks 51 aus.
  • Im Gegensatz dazu leitet nach Aussenden der angehängten Absendernummer an die Telefonleitung 50 das geschaltete Telefonnetzwerk 51 die Absendernummer an das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 weiter. Nach Empfang und darauffolgendem Ermitteln der Nummer informiert das Detektions-/Informationsmittel 200 den Host-Computer 300 via die Kontrollleitung 210.
  • Nach Empfang der Nummer mittels des in 3 dargestellten Kommunikationskontrollmittels 307 ist der Host-Computer 300 in der Lage, die Nummer an die CPU 304 zu senden. Die CPU 304 führt anschließend die in 4 veranschaulichten Verarbeitungsschritte durch. Anzumerken gilt, dass in den folgenden Flussdiagrammen jeder Schrittzahl ein „S" als Abkürzung vorangeht.
  • Der Ablauf beginnt in Schritt 1, wo zunächst im Registriermittel 301 registrierte Telefonnummern gesucht werden. Nach Abschluss von Schritt S1 setzt sich der Ablauf mit Schritt 2 fort, in dem ein Programm ausgeführt wird, um festzustellen, ob die aktuell mitgeteilte Nummer mit einer der zuvor gespeicherten Nummern übereinstimmt, d.h. ob die gegenwärtige Telefonnummer registriert worden ist.
  • Falls die obige Übereinstimmung vorgefunden wird, setzt sich der Ablauf mit Schritt 3 fort, wo das Kommunikationskontrollmittel 307 veranlasst wird, eine Genehmigung für die Leitungsverbindung an das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 auszugeben und dann zu senden.
  • Wird hingegen keine Übereinstimmung erkannt, erfolgt im Ablauf der Übergang zu Schritt 4, wo das Kommunikationskontrollmittel 307 angewiesen wird, eine Ablehnung der Leitungsverbindung an das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 auszugeben und zu senden, weil der gegenwärtig gesendete ID-Code anzeigt, dass die Anfrage nicht aus einer der bereits registrierten Endstellen stammt.
  • Wird in Schritt 3 der Leitungsverbindung zugestimmt, ist das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 in Betrieb, um den Host-Computer 300 mit der Telefonleitung 50 zu verbinden, woraufhin der Ablauf mit Schritt 5 weitergeht, wo das Kommunikationskontrollmittel 307 das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 veranlasst, die Leitungsverbindung aufrechtzuerhalten.
  • Dagegen setzt sich nach Beendigung von Schritt 4 der Ablauf mit Schritt 6 fort, wo eine vorgegebene Nachricht auf der Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303 angezeigt wird und besagt, dass die aktuelle Absendernummer nicht registriert worden ist (beispielsweise erscheint auf der Anzeige die aktuelle Absendernummer und eine Nachricht, dass diese nicht registriert ist).
  • Alternativ dazu kann dieser Prozess auch ausgeführt werden, indem das Kommunikationskontrollmittel 307 die vorgegebenen Informationen an ein externes System 400 sendet, diese auf ein Blatt Papier mit einem (nicht dargestellten) Drucker druckt oder im Speichermittel 302 speichert.
  • Ferner wird in Schritt 7 die nicht registrierte Nummer neu registriert. Nach Abschluss von Schritt 7 geht der Ablauf mit Schritt 8 weiter, wo das Kommunikationskontrollmittel 307 das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 anweist, die Verbindungsvorgänge zurückzuweisen und nachfolgende Verbindungen zu unterbrechen.
  • Deshalb arbeitet anschließend der Host-Computer 300 im vorliegenden Fall weder, um eine ID-Nummer aus einer Endstelle, die um eine Leitungsverbindung ersucht, zu empfangen, noch um festzustellen, ob eine empfangene Nummer registriert worden ist, und dementsprechend auch nicht, um eine Datenkommunikation mit der Nummer durchzuführen.
  • Wie oben erläutert, eignet sich der Host-Computer 300, nachdem er die Anfragen auf Leitungsverbindung aus einer Endstelle 100 erhalten hat, zur Durchführung von Schritten zur Feststellung, ob die aktuelle Absendernummer mit einer der zuvor gespeicherten Nummern übereinstimmt, und zwar in Reaktion auf die Suche, die auf Grundlage der Absendernummer erfolgt, die vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 mitgeteilt wird. Auf diese Weise wird die Leitungsverbindung nur aufgebaut, nachdem einwandfrei bestimmt ist, dass sich der vorliegende Absender unter den regulären Endstellen befindet.
  • Zur Identifizierung gültiger Absendernummern im Datenkommunikationssystem sind gemeinhin die folgenden Verfahren mit ansteigendem Pegel bekannt: (1) Bestätigen des Empfangs des Telefons, (2) Identifizieren des Log-ins oder Passworts während des Validierungsprozesses und (3) Ausführen eines geeigneten Anwendungsprogramms.
  • Mit Hilfe des obigen, in der Bestätigung des Empfangs bestehenden Verfahrens (1) lässt sich die Bestimmung eher schnell bei verhältnismäßig niedrigem Pegel erreichen, wodurch die Möglichkeit besteht, die Leitungsverbindung zeitnah abzulehnen oder zurückzuweisen.
  • Da bereits bestimmt ist, ob die aktuelle Nummer aus der Endstelle 100 auf Grundlage der mitgeteilten Nummer gespeichert worden ist, wird ferner die Verbindung durchführbar als von einer regulären Endstelle ausgehend, selbst wenn sich die aktuell verwendete Telefonnummer geändert hat; dies gilt, solange die geänderte Nummer gemeinsam mit dem registrierten ID-Code der Endstelle registriert ist. Deshalb lässt sich die Leitungsverbindung zwischen der Endstelle 100 und dem Host-Computer 300 aufrechterhalten.
  • Überdies wird, wie zuvor unter Schritt 6 aus 4 beschrieben, die vorgegebene Nachricht auf der Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303 angezeigt und gibt an, dass die aktuelle Absendernummer nicht registriert worden ist.
  • Da deshalb die nicht registrierten Bedingungen als nicht registriert auf dem Anzeigeabschnitt angezeigt werden, können hinsichtlich der aktuellen Absendernummer, von der aus beim Host-Computer 300 um die Leitungsverbindung ersucht wird, die folgenden Schritte zur Abhilfe verhältnismäßig problemlos in Bezug auf die angezeigten Informationen ausgeführt werden.
  • Falls beispielsweise die Endstelle mit der aktuellen Anfrage auf die Leitungsverbindung eine reguläre ist, kann nun z.B. die nicht registrierte Absendernummer durch Eingabevorgänge auf der Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303 registriert werden. Außerdem werden die so aktuell mitgeteilten und nicht registrierten Nummern automatisch in Schritt 7 gespeichert, wodurch Schritte bezüglich der Endstellen mit einer künftigen Anfrage auf Leitungsverbindung erleichtert werden.
  • Zusätzlich ist anzumerken, dass einer der Schritte 6 und 7 oder auch beide abgekürzt werden können, falls notwendig.
  • Wenn eine weitere Absendernummer für die Endstelle als nicht registriert erkannt wird, aus der um eine nachfolgende Leitungsverbindung ersucht wird, ist der Host-Computer 300 in der Lage, die Leitungsverbindung ohne Identifizierung der ID-Nummer aus der Endstelle zu unterbrechen. Deshalb kann einem Zugang zur Leitung von illegalen Endstellen aus sicher vorgebeugt werden.
  • Das in der Endstelle 100 enthaltene Additionsmittel 102 (2) ist weiterhin mit dem Schaltmittel 102 zur Durchführung selektiver Schaltvorgänge ausgestattet, die in Übereinstimmung mit der Bestimmung vorgenommen werden, ob die Anweisungsnummer an die Absendernummer angehängt ist.
  • Deshalb werden die selektiven Schaltvorgänge ausführbar, um dadurch in der Lage zu sein, die Anweisungsnummern, die an die Absendernummer angehängt werden oder nicht, nach Belieben auszuwählen, wenn der Aufruf nach der Anfrage aus der Endstelle 100 ausgegeben wird, wie zuvor erläutert.
  • Im Übrigen wird die Telefonleitung 50 gemeinhin nicht allein durch Telefone genutzt, sondern wird von diesen z.B. mit Faxgeräten geteilt. Darüber hinaus stehen der zuvor erwähnte Anrufernummernidentifizierungs- und -anzeigedienst dem Telefon möglicherweise nicht immer zur Verfügung.
  • In einem solchen Fall hängt, insbesondere wenn die Leitung 50 jemand anders gehört, die Verfügbarkeit des Dienstes über die Leitung 50 in erheblichem Maß von deren Besitzer ab. Infolgedessen ist der obengenannte Dienst erneut nicht immer verfügbar.
  • Jedoch kann mit Hilfe des Schaltmittels 102a, das vorgesehen ist, wie oben beschrieben, eine Verbesserung bei der Leitungsverbindung erzielt werden, in der die herkömmliche Kommunikation einschließlich z.B. der Faxübertragung ohne Anhängen der Anweisungsnummern erfolgt, wohingegen andere Kommunikationsarten mit den angehängten Nummern durchgeführt werden. Dies ist dadurch realisierbar, dass das Schaltmittel 102a richtig geschaltet wird, wie zuvor angegeben.
  • Auf diese Weise kann die Absendernummernidentifizierung/-anzeige auf jene Kommunikationen begrenzt werden, die in den vorliegenden Ausführungsformen offenbart sind, während sie für andere Kommunikationen nicht vorzunehmen ist. Infolgedessen lassen sich die Nachteile verringern, die durch eine konstante Absendernummernidentifizierung/-anzeige verursacht werden.
  • Zusätzlich kann in jenem Fall, wo einige der Leitungen innerhalb der untereinander verbundenen Endstellen 100 den Anrufernummernidentifizierungs- und -anzeigedienst nicht nutzen, die Kommunikation von diesen Leitungen aus auch wie jene von herkömmlichen Leitungen aus, die den Dienst nutzen, behandelt werden, indem das Schaltmittel 102a in Endstellen 100 vorgesehen wird. Deshalb lässt sich die Gesamtleitungsverbindung aufrechterhalten.
  • Demgegenüber ist das Registriermittel 301 so ausgeführt, dass es eine Vielzahl von Telefonnummern (Absendernummern) für einen einzigen ID-Code registriert. Gibt eine Endstelle 100 eine Anfrage möglicherweise unter irgendeiner aus den registrierten Nummern aus, kann daher die Anfrage als eine herkömmliche akzeptiert und die Leitungsverbindung hergestellt werden, weil die Vielzahl von Telefonnummern im Voraus registriert wird.
  • Betrachtet wird beispielsweise der Fall einer verhältnismäßig großen Zahl lokaler Telefone, die einschließlich einer PBX-Anlage intern vorgesehen sind. Hierbei sind die Telefone jeweils so ausgelegt, dass sie mit einer beliebigen Außenlinie via PBX kommunizieren, indem die Verbindung dazu aufgebaut wird; überdies kann jedes mit einer bzw. mehreren Endstelle(n) ausgestattet sein.
  • Wenn eine Leitungsverbindungsanfrage an den Host-Computer 300 aus den mit der lokalen Leitung verbundenen Endstellen 100 ausgegeben wird, kann eine der freien Leitungen der Verbindung zugeteilt werden. Dies führt dazu, dass deren Telefonnummer möglicherweise unbestimmt ist und die Nummer flukturiert.
  • Dieses Problem lässt sich mit Hilfe des Host-Computers 300 verringern, indem alle der möglichen Telefonnummern registriert werden, welche ID-Codes für die Endstellen 100 entsprechen. Als Ergebnis davon kann die Anfrage aus jeder beliebigen der Leitungen als eine herkömmliche identifiziert werden, und die Leitungsverbindung lässt sich ohne Schwierigkeiten herstellen.
  • Im Vorangehenden ist jener Fall detailliert dargestellt, in dem eine Absendernummer nicht für eine Endstelle registriert ist, aus der um eine nachfolgende Leitungsverbindung ersucht wird, was bedeutet, dass dementsprechend keine Leitungsverbindung aufgebaut wird, und der Host-Computer 300 ist so angepasst, dass er die Kommunikation zurückweist.
  • Als Nächstes wird mit Blick auf ein in 5 enthaltendes Flussdiagramm ein weiterer Fall detailliert dargelegt, in dem die Leitungsverbindung aufgebaut und die Kommunikation mit einer Endstelle 100 gestattet wird, selbst wenn die Nummer für die Endstelle nicht registriert worden ist. Anzumerken gilt, dass auch in diesem Flussdiagramm jeder Schrittzahl ein „S" als Abkürzung vorangeht.
  • In ähnlicher Weise wie beim zuvor erwähnen Ablauf aus 4 ist der Host-Computer 300 aus 3 so ausgelegt, dass er nach Empfang einer Absendernummer aus dem Kommunikationskontrollmittel 307 Vorgangsschritte einleitet, die aus 5 hervorgehen.
  • Der Ablauf beginnt in Schritt S1, wo zunächst die Suche nach im Registriermittel 301 registrierten Telefonnummern erfolgt. Nach Abschluss von Schritt 1 setzt sich der Ablauf mit Schritt 2 fort, wo ein Programm ausgeführt wird, um zu bestimmen, ob die aktuell mitgeteilte Nummer mit einer der zuvor gespeicherten Nummern übereinstimmt.
  • Falls die obengenannte Übereinstimmung vorgefunden wird, geht der Ablauf mit Schritt 3 weiter, wohingegen er sich mit Schritt 10 fortsetzt, falls keine Übereinstimmung erkannt wird. Daraufhin gibt das Kommunikationskontrollmittel 307 in beiden Fällen die Anweisung, eine Genehmigung für die Leitungsverbindung an das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 auszugeben und zu senden. Dieses Mittel 200 arbeitet dann, um den Host-Computer 300 mit der Telefonleitung 50 zu verbinden.
  • Nach Beendigung von Schritt 3 erfolgt im Ablauf der Übergang zu Schritt 5, wo das Kommunikationskontrollmittel 307 das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 veranlasst, die Leitungsverbindung aufrechtzuerhalten und die Datenkommunikation durchzuführen.
  • Weiter geht es im Ablauf mit Schritt 17, wo ein aktualisierter Eintrag der Informationen über die Absendernummern im Speichermittel 302 gespeichert wird, und dann endet der Ablauf.
  • Demgegenüber setzt sich der Ablauf nach Abschluss von Schritt 10 mit Schritt 11 fort, wo ein Programm ausgeführt wird, um mit einer Endstelle 100 zu kommunizieren, deren ID-Code zu erhalten und zuvor im Registriermittel 301 registrierte ID-Codes zu suchen. Anschließend wird in Schritt 12 bestimmt, ob der aktuell erhaltene ID-Code mit einem der zuvor gespeicherten übereinstimmt.
  • Falls die vorgenannte Übereinstimmung vorgefunden wird, erfolgt im Ablauf der Übergang zu Schritt 13, wo das Kommunikationskontrollmittel 307 das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 veranlasst, die Leitungsverbindung aufrechtzuerhalten und die Datenkommunikation mit der Endstelle 100 durchzuführen, aus der die Anfrage gestellt wird.
  • Dann setzt sich der Ablauf mit Schritt 16 fort, wo einer der beiden folgenden Registriervorgänge vorgenommen wird: Die Vorgänge bestehen nämlich darin, dass (1) im Registriermittel 301 die Absendernummer neu gespeichert wird, die aktuell vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 mitgeteilt wird und als die Nummer geeignet ist, die dem ID-Code entspricht, von dem in Schritt 12 bestimmt wird, dass er mit einem der zuvor gespeicherten übereinstimmt, und ferner dass (2) die Absendernummer, die aktuell vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 mitgeteilt wird wie oben, gespeichert wird und die zuvor gespeicherte Telefonnummer ersetzt.
  • Nach Abschluss von Schritt 16 erfolgt im Ablauf der Übergang zu Schritt 17, wo ein aktualisierter Eintrag der Informationen über die Absendernummern und die ID-Codes im Speichermittel 302 gespeichert wird, und daraufhin endet der Ablauf.
  • Falls hingegen in Schritt 12 herausgefunden wird, dass der aktuell erhaltene ID-Code nicht mit einem der zuvor gespeicherten übereinstimmt, erfolgt im Ablauf der Übergang zu Schritt 14, in dem eine vorgegebene Anzeige auf dem Bildschirm der Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303 dargestellt wird.
  • Alternativ dazu kann dieser Vorgang auch dadurch ausgeführt werden, dass vorgegebene Informationen durch das Kommunikationskontrollmittel 307 an ein externes System 400 gesendet werden, dass diese auf ein Blatt Papier mit Hilfe eines (nicht dargestellten) Druckers gedruckt oder im Speichermittel 302 gespeichert werden.
  • Der Ablauf setzt sich mit Schritt 15 fort, wo das Kommunikationskontrollmittel 307 das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 anweist, die Verbindung zu unterbrechen und die Datenkommunikation nicht durchzuführen.
  • Daraufhin geht der Ablauf mit Schritt 17 weiter, in dem ein aktualisierter Eintrag der Informationen über die nicht registrierten ID-Codes und Absendernummern im Speichermittel 302 gespeichert wird, woraufhin der Vorgang endet.
  • Wie oben hierin beschrieben, können bei der vorliegenden Ausführungsform Abhilfemaßnahmen in jenem Fall ergriffen werden, wo die Absendernummer für die Endstelle nicht für die Endstelle 100 registriert worden ist, aus der die Anfrage auf Leitungsverbindung gestellt wird. Dies erfolgt nach dem Aufbau der Leitungsverbindung vor der Datenkommunikation mit der oben angemerkten Fähigkeit, den ID-Code für die Endstelle zu erhalten, und anschließender Bestimmung, ob der Code bereits registriert ist. Als Ergebnis davon kann die Leitungsverbindung solange aufrechterhalten werden, wie der ID-Code für die Endstelle registriert ist, selbst wenn dessen Absendernummer nicht registriert worden ist.
  • Da somit die Datenkommunikation nach der Bestimmung eingeleitet wird, ob der ID-Code registriert ist, wird die Datenkommunikation nur mit regulären Endstellen durchgeführt, und den Zugängen zu Leitungen von illegalen Endstellen aus kann vorgebeugt werden.
  • Da die nicht registrierten Absendernummern als jene Nummern neu registriert werden, die dem ID-Code entsprechen, der zuvor in Schritt 12 als übereinstimmend mit einem der zuvor gespeicherten bestimmt wurde, und da dies so eingestuft wird, als ob die vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 mitgeteilten Nummern aktuell im Host-Computer 300 registriert sind, können sogar ohne Bestätigungsschritte für den ID-Code zusätzlich wirkungsvolle Maßnahmen wie das Fortsetzen der Leitungsverbindung und das Einleiten der Datenkommunikation ergriffen werden, wenn eine nachfolgende Anfrage auf Leitungsverbindung von der gleichen Nummer aus gestellt wird.
  • Wenn weder die vom Absendernummerndetektions-/Informationsmittel 200 mitgeteilten Absendernummern noch die nach Aufbau der Leitungsverbindung erhaltenen ID-Codes registriert sind, werden ferner in Schritt 14 diese Informationen oder der gegenwärtige Status mitgeteilt, entweder durch Darstellung als vorgegebene Anzeige auf der Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303 oder als Ausgabe auf einem Blatt Papier mit einem Drucker.
  • Als Ergebnis davon besteht die Möglichkeit, nachfolgende Maßnahmen, z.B. die spätere Bestätigung der Endstellen, einfacher vorzunehmen.
  • Durch Speichern eines aktualisierten Eintrags der Informationen über die nicht registrierten ID-Codes und Absendernummern (sowohl für den Fall der Übereinstimmung als auch der Nicht-Übereinstimmung), wie in Schritt 17 durchgeführt, lässt sich außerdem die Darstellung nachfolgender Informationen realisieren, die entweder durch Auslesen aus dem Speichermittel 302 und Anzeigen auf dem Bildschirm der Vorgangseingabeanzeigeeinheit 303 erfolgt oder durch Ausdrucken auf ein Blatt Papier mit einem Drucker.
  • Infolgedessen können mögliche nachfolgende Operationen müheloser ausgeführt werden, z.B. die spätere Bestätigung der Änderung einer Telefonnummer und der nicht registrierten Endstelle, aus der die Anfrage auf Leitungsverbindung gestellt wird.
  • Weiterhin wird es möglich, dass eine Anfrage auf Leitungsverbindung aus dem Host-Computer 300 ausgegeben wird. Überdies kann die Veränderung der Umgebung für den Kommunikationssystemvorgang problemloser das gesamte Datenkommunikationssystem erfassen. Darüber hinaus können beim Auftreten von Systemproblemen sofortige Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, indem der im Speichermittel 302 gespeicherte aktualisierte Eintrag ausgewertet wird.
  • Deshalb lassen sich die in der vorliegenden Beschreibung dargelegten Systeme und Verfahrensschritte unter Verwendung des Host-Computers und der Endstellen implementieren, die hierin offenbart sind, wobei geeignete und entsprechend den hierin offenbarten Lehren programmierte Prozessoren eingebaut werden, wie für Fachleute auf den relevanten Gebieten verständlich.
  • Daher weist die vorliegende Offenbarung weiterhin ein computerbasiertes Produkt auf, das auf einem Speichermedium gehostet werden und Anweisungen enthalten kann, die sich zur Programmierung eines Prozessors nutzen lassen, um ein Verfahren in Übereinstimmung mit der vorliegenden Offenbarung durchzuführen. Das Speichermedium kann jede beliebige Art von Disk umfassen, auf die es allerdings nicht beschränkt ist, einschließlich Floppy Disks, optische Disks, CD-ROMs, magnetooptische Disks, ROMs, RAMs, EPROMs, EEPROMs, Flash-Speicher, magnetische oder optische Karten, oder jede beliebige Art von Medium, die sich zum Speichern elektronischer Anweisungen eignet.
  • Aus der obigen Beschreibung, welche die Beispiele beinhaltet, geht wie folgt hervor:
    Da das hierin offenbarte Datenkommunikationssystem so ausgelegt ist, dass es bestimmt, ob die vorliegende Nummer, welche um die Leitungsverbindung ersucht, unter den regulären Endstellen enthalten ist, und dann die Leitungsverbindung aufbaut, ist es möglich, die Bestimmung prompt in einem frühen Stadium der Vorgangsschritte zu erhalten, um dadurch in der Lage zu sein, die Leitungsverbindung zurückzuweisen, wenn sich die vorliegende Endstelle nicht als regulär bestätigen lässt.
  • Wenn die Absendernummer für die Endstelle nicht registriert worden ist, wie nach Aufbau der Leitungsverbindung herausgefunden, wird festgelegt, dass die Leitungsverbindung aufrechterhalten und auch die Datenkommunikation eingeleitet wird, solange deren ID-Code registriert ist. Als Ergebnis davon kann die Datenkommunikation selbst für Endstellen durchgeführt werden, bei denen sich die Telefonnummern geändert haben.
  • Außerdem kann durch Registrieren der so geänderten Nummern, welche jeweiligen ID-Codes entsprechen, die Leitungsverbindung selbst nach einer möglichen Veränderung in der Umgebung für den Kommunikationssystemvorgang, z.B. der Telefonnummer, erreicht werden, weshalb sich die Leitungsverbindung zwischen den Endstellen und dem Host-Computer aufrechterhalten lässt.
  • Zusätzliche Modifikationen und Variationen der vorliegenden Erfindung sind angesichts der obigen Lehren möglich. Es ist daher selbstverständlich, dass die Erfindung innerhalb der Tragweite der beigefügten Ansprüche anders verwirklicht werden kann, als hierin spezifisch beschrieben.

Claims (24)

  1. Datenkommunikationssystem, umfassend: eine Vielzahl von Endstellen (100), die einer Telefonleitung (50) einschließlich eines geschalteten Telefonnetzwerkes (51) verbunden sind zur Verwendung in einem Anrufernummernidentifizierungs- und -anzeigedienst, wobei die Vielzahl von Endstellen (100) jeweils Mittel (104) zum Übertragen der eigenen ID-Codes vor einer Datenkommunikation umfaßt; ein Absendernummerndetektions-/Informationsmittel (200) zum Verbinden mit dem geschalteten Telefonnetzwerk und zum Detektieren und nachfolgenden Mitteilen einer Absendertelefonnummer, die über die Telefonleitung mitgeteilt wird; einen Host-Computer (300) zum Empfangen der Absendertelefonnummer und Verbinden mit dem geschalteten Telefonnetzwerk und nachfolgenden Einleiten von Datenkommunikation mit der Vielzahl von Endstellen; ein Bestimmungsmittel (304) zum Vergleich der Absendertelefonnummer, die durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt wurde, mit den Absendertelefonnummern, die von dem Registrierungsmittel registriert wurden, und zum nachfolgenden Bestimmen, ob die Absendertelefonnummer koinzident mit einer der registrierten Absendertelefonnummern ist; und ein Kommunikationskontrollmittel (307) zum Kontrollieren von Datenkommunikationsvorgangsschritten über das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel basierend auf einem Ergebnis, das durch einen Vergleich mittels des Bestimmungsmittels erhalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Vielzahl von Endstellen jede einen jeweiligen ID-Code hat, um eine der Endstellen von den anderen Endstellen zu unterscheiden, und wobei der Host-Computer (300) ein Registriermittel (301) zum Registrieren von jedem der besagten ID-Codes und einer oder mehreren Absendertelefonnummer(n) umfaßt, die dem ID-Code entsprechen, und dadurch daß der Host-Computer Mittel zum Implementieren von einem der folgenden umfaßt: Neuspeichern einer durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel als Nummer mitgeteilten Absendertelefonnummer, die dem ID-Code in dem Registriermittel entspricht, wenn ein ID-Code gerade durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel (200) als koinzident mit einem der ID-Codes bestimmt wurde, die vorher in dem Registriermittel (301) registriert sind; Speichern der Absendertelefonnummer in dem Registriermittel und Ersetzen der zuvor gespeicherten Nummer.
  2. Datenkommunikationssystem nach Anspruch 1, wobei die Vielzahl von Endstellen (100) jede ein Additionsmittel (102) umfaßt zum Anhängen zusätzlicher Nummern an die Absendertelefonnummer, um dadurch eine Anweisungsnummer zu bilden, die verwendet wird, um anzuzeigen, daß eine Verbindung zu einem jeweiligen Gerät (100) selektiv geschaltet werden sollte, und zum nachfolgenden Senden der so erzeugten Nummer an die Telefonleitung.
  3. Datenkommunikationssystem nach Anspruch 2, wobei das Additionsmittel (102) umfaßt: ein Schaltmittel (102a) zum Ausführen von selektiven Schaltvorgängen, je nachdem, ob die Anweisungsnummer an die Absendertelefonnummer angehängt wurde.
  4. Datenkommunikationssystem nach Anspruch 1, wobei der Host-Computer (300) Mittel zum Implementieren von einem der folgenden umfaßt: Anzeigen einer Nachricht an einer Vorgangseingabeanzeigeeinheit (303), Ausdrucken der Nachricht auf einem Papierblatt mittels eines Druckers, Senden der Nachricht an ein externes System (400) und Speichern der Nachricht in einem Speichermittel (302), wenn durch das Bestimmungsmittel bestimmt wird, das eine durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilte Absendertelefonnummer nicht koinzident mit einer der durch das Registriermittel registrierten Absendernummer ist, wobei die Nachricht anzeigt, daß die durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilte Absendertelefonnummer als nicht koinzident mit einer der Absendertelefonnummern befunden wurde, die durch das Registriermittel registriert sind.
  5. Datenkommunikationssystem nach Anspruch 1, wobei der Host-Computer (300) weiterhin Mittel umfaßt, um das Kommunikationskontrollmittel (307) anzuweisen zum Aufbau einer Leitungsverbindung über das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel (200) und nachfolgendem Einleiten von Datenkommunikation mit der Vielzahl von Endstellen (100), wenn durch das Bestimmungsmittel (304) befunden wird, daß eine Absendertelefonnummer, die durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt wird, koinzident mit einer der Absendertelefonnummern ist, die von dem Registriermittel registriert sind; und Zurückweisen der Leitungsverbindung durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel, wenn durch das Bestimmungsmittel bestimmt wird, daß eine Absendertelefonnummer durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt wird, nicht koinzident mit einer der Absendertelefonnummern ist, die von dem Registriermittel registriert sind.
  6. Datenkommunikationssystem nach Anspruch 1, wobei das Registriermittel (301) in dem Host-Computer (300) eine Vielzahl von Absendertelefonnummern registriert, die einem einzigen ID-Code entsprechen.
  7. Datenkommunikationssystem nach Anspruch 1, wobei das Bestimmungsmittel (304) ausgelegt ist, um zu bestimmen, daß eine Anfrage für eine Leitungsverbindung von einem der Endgeräte (100) stammt, für welches die Absendertelefonnummer bereits registriert ist, wenn bestimmt wird, daß eine Absendertelefonnummer, die durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel (200) mitgeteilt ist, koinzident mit einer der Absendertelefonnummern ist, die den ID-Codes entsprechen, welche von dem Registriermittel (301) registriert sind.
  8. Datenkommunikationssystem nach Anspruch nach Anspruch 1, wobei der Host-Computer (300) weiterhin ein Mittel zum Anweisen des Kommunikationskontrollmittels (307) unabhängig vom Ergebnis einer Bestimmung durch das Bestimmungsmittel (304) zum Erzielen einer Leitungsverbindung und nachfolgendem Einleiten einer Datenkommunikation mit einer Endstelle umfaßt, von welcher eine Anfrage zu der Datenkommunikation gemacht wird, und auch zum Anweisen des Kommunikationskontrollmittels, wenn durch das Bestimmungsmittel bestimmt wird, daß die Absendertelefonnummer, die durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel (200) mitgeteilt ist, nicht koinzident mit einer der Absendertelefonnummern ist, die von dem Registriermittel (301) registriert sind, zum Aufnehmen eines ID-Codes, der von den Endstellen übertragen wird, und zum nachfolgenden Bestimmen, ob der ID-Code koinzident mit einem der gespeicherten ID-Codes ist; zum Aufrechterhalten der Leitungsverbindung, wenn gefunden wird, daß der ID-Code koinzident mit einem der gespeicherten ID-Codes ist; und zum Unterbrechen der Leitungsverbindung, wenn gefunden wird, daß der ID-Code nicht koinzident mit einem der gespeicherten ID-Codes ist.
  9. Datenkommunikationssystem nach Anspruch 8, wobei der Host-Computer (300) weiterhin Mittel umfaßt, um, wenn durch das Bestimmungsmittel bestimmt wird, daß der ID-Code, der mitgeteilt wird durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel, nicht koinzident ist mit irgendeinem der ID-Codes, die durch das Registriermittel registriert sind, eines der folgenden zu implementieren Anzeigen einer Nachricht auf einer Vorgangseingabeanzeigeeinheit (303), Ausdrucken der Nachricht auf einem Blatt Papier mittels eines Druckers, Senden der Nachricht an ein externes System (400) und Speichern der Nachricht in Speichermitteln (302), wobei die Nachricht anzeigt, daß ein ID-Code, der durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt ist, als nicht koinzident mit einem der ID-Codes befunden wurde, die von dem Registriermittel registriert sind.
  10. Datenkommunikationssystem nach Anspruch 8, wobei das Registrierungsmittel (310) in dem Host-Computer (300) eine Mehrzahl von Absendertelefonnummern registriert, die einem einzigen ID-Code entsprechen.
  11. Datenkommunikationssystem nach Anspruch 10, wobei das Bestimmungsmittel (304) ausgelegt ist, um zu bestimmen, daß eine Anfrage zur Leitungsverbindung aus einem der Endgeräte kommt, für welches die Absendertelefonnummer bereits registriert ist, wenn bestimmt wird, daß eine Absendertelefonnummer, die durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt ist, koinzident mit einer der Absendernummern ist, die den ID-Codes entsprechen, welche von dem Registriermittel (301) registriert sind
  12. Datenkommunikationssystem nach Anspruch 8, Wobei der Host-Computer (300) weiterhin Mittel (302) umfaßt, zum Abspeichern eines aktualisierten Eintrags bei den durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilten Absendertelefonnummern und den aus der Vielzahl von Endstellen erhaltenen ID-Codes.
  13. Verfahren zur Datenkommunikation in einem Datenkommunikationssystem, umfassend: eine Vielzahl von Endstellen (100), die mit einer Telefonleitung (50) einschließlich eines geschalteten Telefonnetzwerkes (51) verbunden sind zur Verwendung in einem Anrufernummernidentifizierungs- und -anzeigedienst, ein Absendernummerndetektions-/Informationsmittel (200) zum Verbinden mit dem geschalteten Telefonnetzwerk und zum Detektieren und nachfolgenden Mitteilen einer Absendertelefonnummer, die durch die Telefonleitung mitgeteilt wird; einen Hostcomputer (300) zum Empfangen der Absendertelefonnummer und Verbinden mit dem geschalteten Telefonnetzwerk und nachfolgenden Einleiten von Datenkommunikation mit der Vielzahl von Endstellen, wobei die Vielzahl von Endstellen jede einen jeweiligen Endstellen-ID-Code hat, wobei das Verfahren umfaßt: Übertragen der eigenen ID-Codes für jede der Vielzahl von Endstellen (100) vor einer Datenkommunikation, Vergleichen (S2) der Absendertelefonnummer, die durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt wird, mit den Absendertelefonnummern, die von einem Registrierungsmittel (301) registriert wurden, und nachfolgend Bestimmen, ob die Absendertelefonnummer einer der registrierten Absendertelefonnummern entspricht; und Kontrollieren (S3, S4) von Datenkommunikationsvorgangsschritten über das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel basierend auf einem Ergebnis, das durch Vergleich mittels des Bestimmungsmittels erhalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner das Registrieren (S1) jedes Endstellen-ID-Codes und der dem Endstellen-ID-Code entsprechenden Absendertelefonnummern umfaßt, und, wenn gerade ein ID-Code von dem Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel (200) als koinzident mit den ID-Codes mitgeteilt ist, die vorher in dem Registriermittel (301) registriert wurden, Implementieren von einem der folgenden Neuspeichern einer Absendertelefonnummer, die durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt wurde, als Nummer, die dem ID-Code in dem Registriermittel entspricht; und Speichern der Absendertelefonnummer in dem Registriermittel und Ersetzen der zuvor gespeicherten Nummer.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, weiterhin umfassend die Schritte zum Anhängen zusätzlicher Nummern an die Absendertelefonnummer, um dadurch eine Anweisungsnummer zu bilden, die verwendet wird, um anzuzeigen, daß eine Verbindung entsprechend der Absendertelefonnummer selektiv geschaltet werden sollte, und Senden der so erzeugten Nummer an die Telefonleitung (50).
  15. Verfahren nach Anspruch 14, weiterhin umfassend den Schritt der: Ausführung von selektiven Schaltvorgängen gemäß einer Bestimmung, ob die Anweisungsnummer an die Absendertelefonnummer angehängt wurde.
  16. Verfahren nach Anspruch 13, weiterhin umfassend die Schritte von: wenn durch das Bestimmungsmittel bestimmt wird, daß eine Absendertelefonnummer, die durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt ist, nicht koinzident mit einer der durch die Registriermittel registrierten Absendernummer ist, Implementieren von einem der folgenden Anzeigen (S6) einer Nachricht auf einer Vorgangseingabeanzeigeeinheit (303); Ausdrucken der Nachricht auf einem Blatt Papier mittels eines Druckers; Senden der Nachricht an ein externes System (400); und Speichern der Nachricht in einem Speichermittel (302), wobei die Nachricht anzeigt, daß die Absendertelefonnummer, die durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel (200) mitgeteilt ist, als nicht koinzident mit einer der Absendertelefonnummern befunden wurde, die von dem Registriermittel (301) registriert sind.
  17. Verfahren nach Anspruch 13, weiterhin umfassend den Schritt des Anweisens (55) des Kommunikationskontrollmittels (307) zum Erzielen einer Leitungsverbindung durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel (200) und nachfolgend ein Einleiten von Datenkommunikation mit der Vielzahl von Endstellen, wenn durch das Bestimmungsmittel gefunden wird, daß eine Absendertelefonnummer, die mitgeteilt ist durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel koinzident ist mit einer der Absendertelefonnummern, die registriert sind von dem Registriermittel (301) und Zurückweisen (S8) der Leitungsverbindung durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel, wenn durch das Bestimmungsmittel bestimmt ist, daß eine Absendertelefonnummer durch das Absendertelefonnummer, die durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt ist, nicht koinzident mit einer der Absendertelefonnummern ist, die von dem Registriermittel registriert sind.
  18. Verfahren nach Anspruch 13, wobei der Schritt des Registrierens ausgeführt wird für die Mehrzahl von Absendertelefonnummern, die einem einzigen ID-Code entsprechen.
  19. Verfahren nach Anspruch 13, wobei der Schritt des Bestimmens angepaßt wird, um zu bestimmen, daß eine Anfrage zur Leitungsverbindung von einer der Endstellen stammt, welche die Absendertelefonnummer bereits registriert ist, wenn bestimmt wird, daß eine Absendertelefonnummer, die durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel (200) mitgeteilt ist, koinzident mit einer der Absendertelefonnummern ist, die den ID-Codes entspricht, die von dem Registriermittel (301) registriert ist.
  20. Verfahren nach Anspruch 13, weiterhin umfassend den Schritt von: wobei der Host-Computer (300) ein Mittel zum Anweisen des Kommunikationskontrollmittels (307) unabhängig von einem Ergebnis einer Bestimmung durch das Bestimmungsmittel (304) umfaßt zum Erzielen einer Leitungsverbindung und zum nachfolgenden Einleiten einer Datenkommunikation mit einer Endstelle, von der eine Anfrage für die Datenkommunikation gemacht wurde, und auch zum Anweisen des Kommunikationsmittels, wenn durch das Bestimmungsmittel bestimmt wird, daß die Absendertelefonnummer, die mitgeteilt ist durch das Absendernummerndetektions-/Informationsmittel, nicht koinzident ist mit einer der Absendertelefonnummern, die registriert von dem Registriermittel (301) registriert wurden, zum Aufnehmen eines von den Endstellen übertragenen ID-Codes und nachfolgendem Bestimmen, ob der ID-Code koinzident mit einem der gespeicherten ID-Codes ist; Beibehalten der Leitungsverbindung, wenn gefunden wird, daß der ID-Code koinzident mit einem der gespeicherten ID-Codes ist; und Unterbrechen der Leitungsverbindung, wenn gefunden wird, daß der ID-Code nicht koinzident mit einem der gespeicherten ID-Codes ist.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, weiterhin umfassend den Schritt von: wenn durch das Bestimmungsmittel bestimmt wird, daß der ID-Code, der durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt wird, nicht koinzident mit einem der ID-Codes ist, die durch das Registriermittel registriert sind, Implementieren von einem der folgenden Anzeigen (S6) einer Nachricht auf einer Vorgangseingabeanzeigeeinheit (303); Ausdrucken der Nachricht auf ein Blatt Papier mittels eines Druckers; Senden der Nachricht an ein externes System (400); und Speichern der Nachricht in einem Speichermittel (302), wobei die Nachricht anzeigt, daß ein ID-Code, der durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel (200) mitgeteilt ist, als nicht koinzident mit einem der von dem Registriermittel (301) registrierten ID-Codes befunden wurde.
  22. Verfahren nach Anspruch 20, wobei der Schritt des Registrierens für das Registriermittel (301) ausgeführt wird für die Mehrzahl von Absendertelefonnummern, die einem einzigen ID-Code entsprechen.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, wobei der Schritt des Bestimmens angepaßt wird, um zu bestimmen, daß eine Anfrage für eine Leitungsverbindung von einer der Endstellen kommt, für welche die Absendertelefonnummer bereits registriert ist, wenn bestimmt wird, daß eine Absendertelefonnummer, die mitgeteilt wird durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel (200), koinzident ist mit einer der Absendertelefonnummern, die den ID-Codes entsprechen, die von dem Registriermittel registriert sind.
  24. Verfahren nach Anspruch 20, weiterhin umfassend den Schritt von Speichern eines aktualisierten Eintrags über die Absendertelefonnummern, die durch das Absendertelefonnummerndetektions-/Informationsmittel mitgeteilt sind, sowie von ID-Codes, die von der Vielzahl von Endgeräten (100) aufgenommen sind.
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