DE602004006150T2 - Wendbarer einsatz mit integrierter verschleissplatte und durchstechspitze für metallabbruchschere - Google Patents

Wendbarer einsatz mit integrierter verschleissplatte und durchstechspitze für metallabbruchschere Download PDF

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung bezieht sich auf Metallbruchscheren. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf deren Schneide/Durchstechelemente.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Eine herkömmliche Anordnung für eine aus dem Stand der Technik bekannte Metallbruchschere 900 ist in den 1 und 2 gezeigt. Die Schere 900 ist so ausgebildet, dass sie an der Auslegerstrukur von z.B. einem Bagger oder Erdbewegungsmaschine, hergestellt z.B. von Caterpillar, Komatsu, Hitachi, Kobelco etc., befestigt werden kann. Die Schere 900 beinhaltet eine untere, feste oder stationäre Backe 902 und eine obere bewegliche Backe 904. Die obere bewegliche Backe 904 ist schwenkbar mittels einer Schwenkstruktur 906 befestigt, welche z.B. eine Hauptwelle, eine Zugstange, Drehlager und Axiallager, Endkappen und Befestigungsmittel aufweist, so dass sie in Bezug auf die untere befestigte oder stationäre Backe 902 verschwenkt werden kann, was durch den doppelköpfigen Pfeil 908 gezeigt ist. Das Kolbenelement 910 verbindet gelenkig die obere bewegliche Backe 904 für eine solche Schwenkbewegung (treibt diese an). Die stationäre Backe 902 ist in einer Stab-Schweißstruktur 912 befestigt, welche das Kolbenelement 910 und die obere Schwenkbacke 904 trägt und die Stab-Schweißstruktur 912 passt mit dem Ausleger des Mechanismus mittels einer festen Befestigungshalterung 913 (1) oder einem sich drehenden Befestigungsadapter 914 (gezeigt in 2) und Drehantriebssystem (nicht gezeigt in 1) zusammen.
  • Die untere, befestigte Backe 902 beinhaltet ein befestigtes Klingenelement 916 und ein Führungselement 920. Das Führungs-Klingenelement 920 ist seitlich von dem festen Klingenelement 916 beabstandet und erstreckt sich im Allgemeinen parallel zum festen Klingenelement 916. Ein Querträger 922 erstreckt sich dazwischen und ist mit den letzten Abschnitten des festen Klingenelements 916 und dem Führungselement 920 verbunden. Das feste Klingenelement 916, das Führungselement 920 und der Querträger 922 definieren zusammen einen Schlitz 924, in welchen sich die obere bewegliche Backe 904 während des Betriebs der Schere 900 bewegt.
  • Die Schere 900 beinhaltet eine Anzahl an Einsätzen aus gehärtetem Metall, die unterschiedliche Schneide-, Durchstech- oder Last tragende Kanten und Oberflächen bereitstellen. Insbesondere die untere feste Backe 902 hat ein Paar Klingen-Einsatzelemente 926 aus gehärtetem Stahl und die obere bewegliche Backe 904 hat ein Paar Einsatzelemente 928 aus gehärtetem Stahl. Die Klingen-Einsatzelemente 926 und 928 passen in die entsprechend ausgebildeten Aussparungen oder Auflageflächen, die in der unteren und oberen Backe 902 bzw. 904 gebildet sind und sind darin gesichert, z.B. durch Bolzen. Wenn die Schere 900 betätigt wird und die obere bewegliche Backe 904 relativ zu der unteren festen Backe 902 verschwenkt wird und sich schließt, bewegen sich die Klingen-Einsatzelemente 928 in der oberen beweglichen Backe 904 an den Klingen-Einsatzelementen 926 in der unteren festen Backe 902 vorbei und die Schneidkanten 930 und 932 des unteren bzw. oberen Klingen-Einsatzelements 926, 928 wirken ebenfalls zusammen, um ein Werkstück, wie z.B. Doppel-T-Träger, Rohre, Metallabfallstücke etc. abzuscheren oder schneiden, die zwischen den Backen der Schere gehalten sind. Wie z.B. in dem US-Patent Nr. 5,992,023 offenbart ist, können die Klingen-Einsatzelemente wendbar sein, was bedeutet, dass sie neu ausgerichtet und neu angeordnet werden können, um mit zunehmender Abnutzung der Schneidkanten 930, 932 neue oder frische Schneidkanten zu bieten.
  • Wenn die obere bewegliche Backe 904 nach unten verschwenkt wird, um ein Werkstück zwischen den Stahl-Klingeneinsatzelementen 926 und 928 abzuscheren, hat das Werkstück die Tendenz, die obere bewegliche Backe 904 seitlich weg von dem festen Klingenelement 916 der unteren festen Backe 902 zu bewegen. Das Führungselement 920 begrenzt oder beschränkt eine solche seitliche Ablenkung der oberen beweglichen Backe 904. Folglich liegt, wenn sich die bewegliche Backe 904 nach unten in den Schlitz 924 verschwenkt, die Seitenfläche 934 des Nasenabschnitts 936 der beweglichen Backe 904 an der nach innen weisenden Oberfläche 938 des Führungselements 920 an. Deshalb wird eine Verschleißplatte 940 aus gehärtetem Stahl normalerweise an der Seitenfläche 934 des Nasenabschnitts 936 befestigt und ein Verschleißeinsatz 942 aus gehärtetem Stahl wird an der nach innen weisenden Fläche 938 des Führungselements 920 befestigt.
  • Außer den Klingen-Einsatzelementen 926, 928, der Verschleißplatte 940 und dem Verschleißeinsatz 942 hat eine Schere 900 herkömmlicherweise eine Durchstechspitze 944 aus gehärtetem Stahl, die z.B. durch Schweißen an einer unteren Fläche des Nasenabschnitts 936 an einem vordersten Abschnitt desselben befestigt ist. Ein Querklingeneinsatz 946 aus gehärtetem Stahl ist in einer entsprechend geformten Aussparung in dem Querträger 922 befestigt und wirkt mit diesem zusammen und/oder stellt eine Schneidfläche bereit, an welcher die Durchstechspitze 944 angreift, wenn die Schere 900 verwendet wird, um Löcher durch größere, im allgemeinen abgeflachte Metallabfallstücke zu stechen.
  • Normalerweise sind die unterschiedlichen, oben beschriebenen Schneide-, Stütz-, Durchstech- und/oder Verschleißelemente (Klingeneinsatzelemente 926, 928, Verschleißplatte 940, Verschleißeinsatz 942, Durchstechspitze 944 und Querklingeneinsatz 946) als einzelne, separate Komponenten bereitgestellt.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein wendbarer Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz vorgesehen, der dazu gestaltet ist, an einem vorderen Nasenabschnitt einer entsprechend gestalteten beweglichen Backe einer Metallbruchschere angebracht zu werden, wobei der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz Folgendes umfasst: einen metallenen Körper, der einen Mittelabschnitt und zwei Enden aufweist, und einen metallenen Spitzenabschnitt, der an beiden Enden angeordnet ist, wobei der Spitzenabschnitt in Bezug auf den Mittelabschnitt seitlich in die Richtung einer ersten Seite des Körpers vorspringt, um eine Durchstechspitze zu definieren, die sich zumindest teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts der beweglichen Backe erstreckt, wenn der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz an der beweglichen Backe angebracht ist; wobei eine zweite Seite des Körpers, die der ersten Seite entgegengesetzt ist, eine im Allgemeinen ebene Fläche aufweist, um eine Verschleißfläche des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes zu definieren; wobei jeder Spitzenabschnitt eine Scherkante an der zweiten Seite des Körpers und eine Durchstechkante, die in einem Winkel in Bezug auf die Scherkante angeordnet ist und diese schneidet, aufweist, wobei sich die Durchstechkante zumindest teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts der beweglichen Backe erstreckt, wenn der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz an der beweglichen Backe angebracht ist; und wobei die geometrische Gestaltung des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes in einer ersten Stellung und in einer zweiten Stellung im Wesentlichen die gleiche ist, wobei die zweite Stellung eine Stellung ist, in der der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz um eine Drehachse, die senkrecht zur im Allgemeinen ebenen Fläche zentral durch den Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz verläuft, gedreht ist; wobei dem Metallzerstörungsschneider durch Drehen des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes um die Drehachse aus der ersten Stellung in die zweite Stellung und Wiederaufsetzen des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes auf die bewegliche Backe gleichzeitig ein nicht verschlissener oder weniger verschlissener Abschnitt der Verschleißfläche und nicht verschlissene oder weniger verschlissene Scher- und Durchstechkanten geboten werden können.
  • Bei Ausführungsformen weist die vorliegende Erfindung einen wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz auf, welche/r so ausgebildet ist, dass er lösbar und neu positionierbar an dem vorderen Nasenabschnitt der oberen beweglichen Backe einer Metallbruchschere befestigt werden kann. Der Einsatz funktioniert sowohl als Verschleißplatte als auch als Durchstechspitze und ist wendbar, indem ein nicht oder weniger verschlissener Abschnitt der Verschleißfläche des Verschleißplattenabschnitts des Einsatzes und nicht verschlissene Scher- und Durchstechkanten des Durchstechspitzenabschnitts des Einsatzes gleichzeitig geboten werden können, indem einfach der Einsatz um 180° gedreht wird und wieder an dem Nasenabschnitt der oberen beweglichen Backe einer Metallbruchschere befestigt wird. Diese Anordnung vereinfacht die Wartung der Schere und reduziert die Anzahl der unterschiedlichen Teile, die auf Lager gehalten werden müssen, wodurch sich die Betriebskosten senken. Außerdem wird, da der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz so ausgebildet ist, dass er entfernt und neu positioniert werden kann, dieser nicht auf die obere Backe oder Schweißverbindung geschweißt. Deshalb erübrigt sich ein zusätzlicher Schweißvorgang aufgrund der aufgeschraubten Anordnung der Verschleißplatte/Durchstechspitze der Erfindung.
  • Bei Ausführungsformen weist die Erfindung einen wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz auf, der so ausgebildet ist, dass er an einem vorderen Nasenabschnitt einer entsprechend ausgebildeten beweglichen Backe einer Metallbruchschere befestigt werden kann. Der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz hat einen Körperabschnitt, dessen eine Oberfläche eine Verschleißfläche bietet, und mindestens ein Paar sich seitlich erstreckender oder vorstehender Spitzenabschnitte, die mehrere Durchstechspitzen für die bewegliche Backe bereitstellen. Die geometrische Gestaltung des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes in einer ersten Stellung und in einer zweiten Stellung ist im Wesentlichen die gleiche, wobei die zweite Stellung eine Stellung ist, in der der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz um eine Drehachse, die zentral durch den Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz verläuft, gedreht ist. Folglich kann dem Metallzerstörungsschneider durch Drehen des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes um die Drehachse aus der ersten Stellung in die zweite Stellung und Wiederaufsetzen des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes auf die bewegliche Backe gleichzeitig ein nicht verschlissener oder weniger verschlissener Abschnitt der Verschleißfläche des Einsatzes und nicht verschlissene oder weniger verschlissene Scher- und Durchstechkanten geboten werden.
  • Gemäß einer Ausführungsform des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes ist die zweite Stellung eine Stellung, in welcher der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz um 180° um seine Drehachse gedreht ist. Außerdem kann der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz Scherkanten an jedem Spitzenabschnitt aufweisen, die koplanar mit der Verschleißfläche sind und einen Rand derselben bilden. Die Verschleißplatten/Durchstechspitze kann auch mindestens einen Stützvorsprung haben, der zwischen den Metallspitzenabschnitten angeordnet ist und sich seitlich von einem zentralen Bereich des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes erstreckt, um eine Lagerbefestigung bereitzustellen, um zu verhindern, dass der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz von der beweglichen Backe während eines Schneid- und Rückzugsvorgangs der Schere, an welcher der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz montiert ist, abschert.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt liefert die Erfindung eine Metallbruchschere mit einem wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz, generell wie bei dem ersten Aspekt der Erfindung. Die Schere hat eine befestigte Backe und beweglichen Backe, wobei der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz an der beweglichen Backe an einem vorderen Nasenabschnitt der beweglichen Backe sitzt.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung hat die Schere eine befestigte Backe mit einem festen Klingenelement, wobei eine erste Schneide/Scherkante sich entlang desselben erstreckt, und ein Führungselement, das von dem festen Klingenelement beabstandet ist und sich im allgemeinen parallel dazu erstreckt. Die Schere hat auch eine bewegliche Backe, die sich relativ zu der festen Backe dreht, wobei eine zweite Schneid/Scherkante sich entlang der beweglichen Backe erstreckt. Ein wendbarer Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz ist an einem vorderen Nasenabschnitt der beweglichen Backe befestigt.
  • Der vordere Nasenabschnitt der beweglichen Backe hat eine Tasche oder Vertiefung, in welche die Spitzenabschnitte des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes jeweils passen, wobei einer der Spitzenabschnitte in der Tasche oder Vertiefung eingepasst ist, wenn dieser in einer nicht operativen Position ist. Die Tasche oder Vertiefung hat Konturen, die zu den Oberflächenkonturen der Spitzenabschnitte passen. Außerdem hat der vordere Nasenabschnitt der beweglichen Backe eine Kerbe, die in einer Unterseite davon gebildet ist, wobei die Kerbe Oberflächenkonturen hat, die zu den Oberflächenkonturen jedes Spitzenabschnitts passen. Der Spitzenabschnitt, der in einer Betriebsposition angeordnet ist, greift mit der Kerbe ein.
  • Die zweite Schneid/Scherkante kann durch mindestens ein Klingeneinsatzelement bereitgestellt werden, wobei das Klingeneinsatzelement sich ganz bis zu einem vordersten Abschnitt des vorderen Nasenabschnitts der beweglichen Backe erstreckt. Eine nach innen weisende Oberfläche eines Spitzenabschnitts, der in einer Betriebsposition ist, kann mit einer nach innen weisenden Fläche des Klingeneinsatzes eingreifen, so dass ein vorderer Abschnitt des Klingeneinsatzes und ein vorderer unterer Abschnitt des Spitzenabschnitts in der Betriebsposition zusammen einen Durchstechspitzenabschnitt der beweglichen Backe bilden.
  • Gemäß einem dritten Aspekt umfasst die Erfindung ein Backenelement zur Verwendung bei einer Metallbruchschere (z.B. jedoch nicht zwingend das obere bewegliche Backenelement). Das Backenelement hat generell einen wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz wie bei dem ersten Aspekt der Erfindung.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Diese und andere Aspekte und Merkmale der Erfindung sind detaillierter in Verbindung mit den Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
  • 1 und 2 perspektivische Ansichten einer Metallbruchschere gemäß dem Stand der Technik, aus unterschiedlichen Winkeln betrachtet;
  • 3 und 4 perspektivische Ansichten einer Metallbruchschere gemäß der Erfindung, aus unterschiedlichen Winkeln betrachtet;
  • 5 eine perspektivische Explosionsdarstellung der oberen beweglichen Backe einer Metallbruchschere gemäß der Erfindung, wie in 3 und 4 gezeigt;
  • 6 eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts der oberen beweglichen Backe von 3-5;
  • 7 eine perspektivische Ansicht einer wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitze gemäß der Erfindung;
  • 8a und 8b perspektivische Ansichten von gegenüberliegenden Seiten einer alternativen Ausführungsform einer wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitze gemäß der Erfindung;
  • 9 eine perspektivische Ansicht einer weiteren alternativen Ausführungsform einer wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitze gemäß der Erfindung;
  • 10 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer alternativen Ausführungsform der oberen beweglichen Backe einer Metallbruchschere gemäß der Erfindung, die die wendbare Verschleißplatten/Durchstechspitze von 9 verwendet;
  • 11 und 12 perspektivische Ansichten von gegenüberliegenden Seiten der oberen beweglichen Backe einer Metallbruchschere gezeigt in 10 im zusammengebauten Zustand; und
  • 13 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer weiteren alternativen Ausführungsform der oberen beweglichen Backe einer Metallbruchschere gemäß der Erfindung.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • 3 und 4 zeigen eine erfindungsgemäße Schere 100 mit einem erfindungsgemäßen, wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150, der in 57 detaillierter gezeigt ist. Wie bei den bekannten Scheren 900, gezeigt in 1 und 2 beinhaltet die Schere 100 eine untere befestigte Backe 102 und eine obere bewegliche Backe 104, die durch die Schwenkstruktur 106 befestigt ist, so dass sie relativ zu der unteren festen Backe 102 verschwenkt werden kann. Ein Kolbenelement 110 ist schwenkbar an einem Kolbenverbindungspunkt 111 befestigt und erstreckt sich und zieht sich zurück, um die obere bewegliche Backe 104 anzutreiben, so dass sich die Schere 100 öffnet und schließt. Die obere und untere Backe 102, 104, die Schwenkstruktur 106 und das Kolbenelement 110 sind alle innerhalb einer Stab-Schweißstruktur 112 befestigt oder von dieser gestützt, die mittels eines drehbaren Befestigungsstücks oder Adapters (nicht gezeigt) an dem Ausleger oder Messstab-Struktur eines Baggers oder einer anderen Schwerlasteinrichtung befestigt ist.
  • Die untere befestigte Backe 102 beinhaltet ein befestigtes Klingenelement 116 und ein Führungselement 120, das seitlich von dem festen Klingenelement 116 beabstandet ist und sich im Allgemeinen parallel dazu erstreckt. Ein Querträger 122 ist an den letzten Abschnitten des Klingenelements 116 und Führungselements 120 befestigt (z.B. verschweißt), wobei ein Querträgereinsatz 146 aus gehärtetem Stahl innerhalb einer entsprechend geformten Aussparung an der nach innen weisenden Seite des Querträgers 122 gesichert ist. Das befestigte Klingenelement 116, Führungselement 120 und Querträger 122 bilden oder definieren zusammen einen Schlitz 124, in welchen die obere bewegliche Backe 104 sich bewegt, wenn sie verschwenkt wird, um die Schere 100 während des Schervorgangs der Schere 100 zu schließen.
  • Ein Paar wendbare Klingeneinsatzelemente 126 aus gehärtetem Stahl sind (z.B. durch Bolzen) an dem festen Klingenelement 116 lösbar befestigt und ein Paar wendbare Klingeneinsatzelemente 128 aus gehärtetem Stahl sind (z.B. über Bolzen) an der oberen beweglichen Backe 104 lösbar befestigt. Die Klingeneinsatzelemente 126, 128 stellen Schneidkanten 130 bzw. 132 bereit. Hierzu ist die Konstruktion der Schere 100 gemäß der Erfindung generell gleich wie die der Schere 900, die oben stellvertretend für den Stand der Technik erklärt wurde.
  • Wie weiterhin in 3 und 4 gezeigt ist und in größerem Detail in 57 ist ein integraler wendbarer Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150 entfernbar an dem vorderen Nasenabschnitt 136 der oberen beweglichen Backe 104 mittels z.B. Abschlussschrauben oder Pflugschrauben 152 befestigt. Der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150 ist vorzugsweise aus verschleißresistentem gehärtetem Werkzeugstahl gefertigt und hat einen zentralen Bereich 154 und Enden 156. Ein Spitzenabschnitt 158 steht seitlich von jedem Ende 156 des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 vor, wobei die Spitzenabschnitte 158 beide in Richtung derselben Seite 160 des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 vorstehen. Die gegenüberliegende Seite 162 des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 hat andererseits eine im Allgemeinen planare Oberfläche 164. Wie in größerem Detail unten beschrieben wird, liefert die planare Oberfläche 164 eine Verschleißfläche für den Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150.
  • Zusätzlich zu den Spitzenabschnitten 158 erstreckt sich auch ein zentraler kreisförmiger Vorsprung 166 (oder ähnlicher stiftartiger Einsatz) seitlich von dem zentralen Bereich des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 in Richtung der Seite 160 des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150. Der Vorsprung 166 (oder Stift) sitzt in einer entsprechenden Bohrung oder Vertiefung 182 (weiter unten beschrieben) in der beweglichen oberen Backe 104, um eine Stütze und Lagerwiderstand gegen die Kräfte bereitzustellen, welchen die Verschleißplatte/Durchstechspitze 150 sowohl während der Schneidbewegung also auch Rückzugsbewegung der oberen beweglichen Backe 104 unterworfen wird, und diese Lasten an den Hauptstrukturkörper der oberen Backe 104 zu übertragen. In Abhängigkeit der Größe der Lasten, welchen die Verschleißplatte/Durchstechspitze unterworfen wird, kann es erwünscht sein, zwei oder mehr solcher Vorsprünge 166' an einem Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150' vorzusehen, was in 8a und 8b gezeigt ist.
  • Der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150 ist „schwenkbar symmetrisch". Mit anderen Worten ist die geometrische Anordnung des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 im Wesentlichen die gleiche, wenn der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150 um 180° um die Drehachse 168 gedreht ist. Die Drehachse 168 verläuft zentral durch den Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150, z.B. durch das Zentrum des kreisförmigen Vorsprungs 166, wenn nur einer vorgesehen ist, oder mit symmetrisch in Bezug auf die Drehachse 168 angeordneten Vorsprüngen, wenn mehrere Vorsprünge vorgesehen sind, und die Drehachse 168 erstreckt sich senkrecht zur ebenen Fläche 164. Insbesondere das Profil des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150, betrachtet entlang der Drehachse 168 in Richtung des Pfeils in 7, einschließlich der Konturen und des Ausmaßes, in welchem die Spitzenabschnitte 158 in Richtung der Seite 160 vorstehen, sind im Wesentlichen dieselben wie wenn der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150 um 180° um die Drehachse 168 gedreht ist. Mit „im wesentlichen dieselbe" ist gemeint, dass eventuelle Abweichungen, wie kleine Dellen, Erhebungen, Hohlräume, unterschiedliche Dicken usw., die jedoch nicht verhindern, dass der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150 an dem Nasenabschnitt 136 in mehreren Ausrichtungen gesichert ist, die „Schwenksymmetrie" des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 nicht zerstören sollen.
  • Wie der Vorsprung 166 (oder Vorsprünge oder Stift(e)) bieten die Spitzenabschnitte 158 eine Lagerbefestigung für den Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150 während des Schneide- und Rückzugsvorgangs der beweglichen Backe 104. Deshalb sind die Konturen der Spitzenabschnitte 158 vorzugsweise so ausgebildet, dass sie einen Lastentransfer in die Strukturabschnitte der oberen beweglichen Backe 104 optimieren.
  • Wie in 5 gezeigt ist, hat der Nasenabschnitt 136 der oberen beweglichen Backe 104 eine Oberfläche 170, die an der Seite der beweglichen Backe 104 gegenüber der Seite, an welcher die Klingeneinsatzelemente 128 befestigt sind, angeordnet ist und diese Oberfläche 170 ist leicht in Bezug auf die Oberfläche 172 der oberen beweglichen Backe 104 ausgespart. Die Oberfläche 170 ist um einen Betrag ausgespart, der gleich der Dicke tC (7) des zentralen Bereichs 154 des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 ist.
  • Der Nasenabschnitt 136 hat auch eine Tasche oder Vertiefung 174, die nahe eines oberen Rands 176 davon gebildet ist. Die Tasche oder Vertiefung 174 erstreckt sich seitlich von der Oberfläche 170 in Richtung der gegenüberliegenden Seite der oberen beweglichen Backe 104, an welcher die Klingeneinsatzelemente 128 befestigt sind, um einen Betrag der gleich der Dicke tW (7) der Spitzenabschnitte 158 des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 ist (wobei die Dicke tW der Dicke tC des zentralen Bereichs des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 und dem Betrag, um welchen die Spitzenabschnitte 158 seitlich in Bezug auf den zentralen Bereich 154 vorstehen entspricht). Die Konturen der Tasche oder Vertiefung 174 stimmen mit den Konturen der Oberflächen 175 der sich seitlich erstreckenden Spitzenabschnitte 158 überein.
  • Außer der Tasche oder Vertiefung 174 ist ein Ausschnitt oder eine Kerbe 178 in einer Unterseite 180 des Nasenabschnitts 136 der oberen beweglichen Backe 104 gebildet. Der Ausschnitt oder die Kerbe 178 kann sich seitlich über die gesamte Breite des Nasenabschnitts 136 erstrecken. Wie bei der Tasche oder Vertiefung 174 stimmen die Konturen des Ausschnitts oder der Kerbe 178 mit den Konturen der Oberflächen 175 der Spitzenabschnitte 158 des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 überein, jedoch nur bis zu dem Maß, in dem die Oberflächen 175 der Spitzenabschnitte 158 in die Oberflächen der Kerbe 178 eingreifen, wenn der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150 an dem Nasenabschnitt 136 des beweglichen Backenelements 104 befestigt ist. Mit anderen Worten sind die Konturen der Kerbe 178 gleich wie bei nur einem Abschnitt der Konturen der Tasche oder Vertiefung 174.
  • Eine kreisförmige Vertiefung oder Bohrung 182 erstreckt sich seitlich von der Oberfläche 170 in Richtung der gegenüberliegenden Seite der Nasenabschnitte 136, an welchen die Klingeneinsatzelemente 128 befestigt sind. Die Konturen der kreisförmigen Vertiefung 182 passen zu den Konturen des zentralen kreisförmigen Vorsprungs 166 und die kreisförmige Vertiefung 182 erstreckt sich seitlich um einen Betrag, der gleich der Höhe des zentralen kreisförmigen Vorsprungs 166 ist, d.h. um einen Betrag, der gleich ist wie der Abstand, um den sich der zentrale kreisförmige Vorsprung 166 relativ zu dem zentralen Bereich 154 des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 vorsteht. Bei dieser Anordnung kann der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150 sicher auf dem Nasenabschnitt 136 sitzen, wobei die Oberfläche 155 des zentralen Bereichs 154 eng an der Auflagefläche 170 sitzt, wobei einer der Spitzenabschnitte 158 fest und eng in die Tasche oder Vertiefung 174 eingepasst ist, ein Abschnitt der Oberfläche 175 des anderen Spitzenabschnitts 158 mit der Oberfläche des Ausschnitts oder der Kerbe 178 eingreift und mit dieser zusammenpasst, und der zentrale kreisförmige Vorsprung 166 sich in die kreisförmige Vertiefung 182 erstreckt und mit dieser zusammenpasst. Wenn natürlich mehrere Vorsprünge (oder Stifte) vorgesehen sind, ist auch eine entsprechende Anzahl an Vertiefungen oder Bohrungen 182 in einer entsprechenden Konfiguration oder Anordnung vorgesehen.
  • Die Spitzenabschnitte 158 des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 haben jeweils ein Paar Seitenflächen 184 und 186, die freiliegen, wenn ein gegebener Spitzenabschnitt 158 in der unteren Betriebsposition ist. 6 zeigt die nach vorne weisende Seitenfläche 184 des Spitzenabschnitts 158 in der unteren Betriebsposition und die nach unten weisende Seitenfläche 186 (nach unten weisend wenn der Spitzenabschnitt in der Betriebsposition ist) für den Spitzenabschnitt 158, der in der oberen nicht operativen Position ist. Die nach vorne weisenden Seitenflächen und nach unten weisenden Seitenflächen schneiden einander entlang den Durchstechrändern 188. Außerdem schneiden die nach unten weisenden Seitenflächen 186 die planare Fläche 164 entlang den Scherkanten 190.
  • In der gezeigten Ausführungsform einer Schere 100 gemäß der Erfindung erstreckt sich eines der Klingeneinsatzelemente 128 aus gehärtetem Stahl ganz nach vorne zum vorderen Teil des Nasenabschnitts 136, was in 6 gezeigt ist. In diesem Fall sind die nach vorne weisenden Seitenflächen 184 vorzugsweise so angeordnet, dass sie koplanar zu den nach vorne weisenden Endflächen 129 der Klingeneinsatzelemente 128 sind, wenn sowohl der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150 als auch die Klingeneinsatzelemente 128 in ihren entsprechenden Betriebspositionen an der oberen beweglichen Backe 104 angeordnet sind. Weiterhin sind die Durchstechränder 188 vorzugsweise kolinear mit dem nach unten weisenden Durchstechrand 131 des vordersten Klingeneinsatzelements 128, wenn der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150 und die Klingeneinsatzelemente 128 in ihren Betriebspositionen an dem Nasenabschnitt 136 der oberen beweglichen Backe 104 angeordnet sind.
  • In ähnlicher Weise sind die nach unten weisenden Seitenflächen 186 vorzugsweise so angeordnet, dass die nach unten weisende Seitenfläche 186 des Spitzenabschnitts 158, der in der unteren Betriebsposition ist, koplanar mit der nach unten weisenden Seitenfläche (nicht sichtbar oder bezeichnet) des vordersten Klingeneinsatzelements 128 ist. Somit arbeiten bei dieser Konfiguration der Spitzenabschnitt 158, der in der unteren Betriebsposition ist und der vordere Abschnitt des vordersten Klingeneinsatzelements 128 zusammen oder sind kombiniert, um den effektiven Durchstechspitzenbereich PT zu bilden, was in 3 und 4 gezeigt ist.
  • Wie in 9 bis 12 gezeigt ist, ist es, wenn das Klingeneinsatzelement 128'' sich nicht ganz bis nach vorne zu dem vordersten Teil des Nasenabschnitts 136'' der beweglichen Backe 104'' erstreckt, alternative bevorzugt, wenn die Spitzenabschnitte 158'' des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150'' sich seitlich erstrecken, d.h. eine Dicke tW haben, die ausreicht, so dass sie sich ganz über die Breite des Nasenabschnitts 136'' der oberen beweglichen Backe 104'' erstrecken. Obwohl die Gesamtheit der Spitzenabschnitte 158'' sich seitlich über die gesamte Breite des Nasenabschnitts 136'' erstrecken kann, ist es auch möglich, nur einen Erstreckungsabschnitt 158b'' vorzusehen, der von dem Hauptabschnitt 158a'' des Spitzenabschnitts 158'' vorsteht, was in 9 bis 12 gezeigt ist.
  • Wie bei den bekannten Scheren 900 hat die Schere 100 gemäß der Erfindung eine nach innen weisende Oberfläche 138 an dem Führungselement 120 und einen Verschleißeinsatz 142 aus gehärtetem Stahl.
  • Während des Betriebs der Schere 100 wird ein zwischen der unteren festen Backe 102 und der oberen beweglichen Backe 104 gehaltenes Werkstück geschnitten oder geschert mittels der Klingeneinsatzelemente aus Stahl 126 und 128, wenn die obere beweglichen Backe in den geschlossenen Zustand relativ zu der unteren festen Backe 102 gedreht wird. Wenn die obere bewegliche Backe sich an dem zu scherenden Werkstück schließt, wird die bewegliche Backe leicht seitlich von dem festen Klingenelement 116 und in Richtung des Führungselements 120 weggezwungen. Folglich liegt die planare Oberfläche 164 des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150 an dem Verschleißansatz 142 an und gleitet entlang diesem.
  • Die Metallbruchschere 100 kann auch verwendet werden, um generell abgeflachten Metallabfall zu schneiden und zu zerstören. Wenn in diesem Fall der Metallblechabfall auf der unteren festen Backe 102 ruht, stellt der Durchstechspitzenabschnitt PT des Nasenabschnitts 136 einen ersten Kontakt mit dem Metallabfall her, wenn die Schere betätigt wird und schneidet durch das Metallabfallwerkstück. In dieser Situation wird der Durchstechrand 188 des Spitzenabschnitts 158, der in der Betriebsposition ist, zusammen mit der nach unten weisenden Durchstechkante 131 betätigt, um dazu beizutragen, dass der Spitzenabschnitt des Nasenabschnitts 136 durch das Metallabfallwerkstück dringt. Wenn sich die obere bewegliche Backe 104 weiterhin relativ zu der unteren festen Backe 102 schließt und der Spitzenabschnitt TP seinen Weg durch das Werkstück hindurchbohrt, wirken die Durchstechkante 188 und die nach unten weisende Durchstechkante 131 zusammen mit dem Querträgereinsatz 146, um das Metallwerkstück zu durchdringen. Außerdem wirkt die Scherkante 190 des Spitzenabschnitts 158, der in der Betriebsposition ist, mit der oberen nach innen weisenden Kante des Verschleißeinsatzes 142 zusammen, um das flache Metallwerkstück abzuscheren.
  • Als Folge des kontinuierlichen Betriebs der Schere 100 werden die unterschiedlichen Funktionsränder und -Oberflächen des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes 150, nämlich die Durchstechkante 188, die Scherkante 190 und der Abschnitt der planaren Oberfläche 164, der in dem Bereich des Spitzenabschnitts 158 angeordnet ist, der in der unteren Betriebsposition ist, stumpf, brechen ab, verschleißen oder werden in anderer Weise in ihrer Funktion beeinträchtigt. Wenn die unterschiedlichen Kanten und Oberflächen übermäßig abgenutzt sind, kann ein neuer Satz Durchstech- und Schneidkanten und ein neuer Verschleißflächenabschnitt der planaren Oberfläche 164 einfach geboten werden, indem die Kappenschrauben oder Pflugschrauben 152 entfernt werden, der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 150 um 180° um seine Drehachse 168 gedreht wird und wieder an dem Nasenabschnitt 136 der oberen beweglichen Backe 104 mit den Kappenschrauben oder Pflugschrauben 152 befestigt und gesichert wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform 200 einer Metallbruchschere gemäß der Erfindung, wie in 13 gezeigt, können zwei Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätze 250a und 250b verwendet werden, wobei je einer auf jeder Seite des Nasenabschnitts 236 der beweglichen oberen Backe 204 angeordnet ist. Die Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätze 250a und 250b sind symmetrisch in Längsrichtung, wie oben definiert, und außerdem sind die Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätze 250a und 250b „spiegelbildlich symmetrisch" in Bezug zueinander. Mit anderen Worten erstreckt sich der eine Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 250a in einem Winkel nach oben und rechts von einem Ende zu dem anderen, geradlinig betrachtet, wenn er an dem Nasenabschnitt 236 der oberen beweglichen Backe 204 befestigt ist, wohingegen der andere Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz 250b sich in einem Winkel nach oben und links von dem einen Ende zu dem anderen, geradlinig betrachtet, erstreckt, wenn er an dem Nasenabschnitt 236 der oberen beweglichen Backe 204 befestigt ist.
  • Der Nasenabschnitt 236 selbst ist so ausgebildet, dass er die Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätze 250a und 250b mit einer „Tasche" oder „Vertiefung" 274, die sich ganz über die Breite des zentralen „Sporn"-Abschnitts 237 des Nasenabschnitts 236 erstreckt, und einer Kerbe oder Ausschnitt 278, die/der sich auch ganz über den Sporn-Abschnitt 237 erstreckt, entsprechend aufnimmt und lagert. (Der vordere Klingenabschnitt 228 erstreckt sich nicht ganz nach vorne). Bei dieser Ausführungsform sind die zwei Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätze 250a und 250b miteinander mittels Abschlussschrauben oder Bolzen (nicht gezeigt) verschraubt, die durch die Vorsprünge 266 (die innerhalb der Vertiefungen 282 auf jeder Seite des Sporns 237 sind) und vorstehende Spitzenabschnitte 258 hindurchgehen. Dadurch wird der Spornabschnitt effektiv zwischen den Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätzen sandwichartig eingeschlossen.
  • Folglich liefern bei dieser Anordnung die Spitzenabschnitte 258 die gesamte Durchstechspitzenfunktion. Außerdem wird ein hervorragender Verschleißschutz auf beiden Seiten des Nasenabschnitts bereitgestellt und die Anordnung ermöglicht das Wenden der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätze auf jeder Seite der Backe 204. Schließlich kann die Anordnung der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätze 250a und 250b auch dergestalt sein, dass diese von einer Seite des Nasenabschnitts 236 zur anderen ausgetauscht werden können, was nicht gezeigt ist.
  • Die Ausführungsformen der hier beschriebenen Erfindung sind zur Veranschaulichung vorgesehen und die Erfindung ist nicht auf diese spezifischen Ausführungsformen beschränkt. Für den Fachmann ergeben sich natürlich Modifikationen der beschriebenen Erfindung und zwar solche Modifikationen an der offenbarten Ausführungsform, die innerhalb des Rahmens der folgenden Ansprüche liegen.

Claims (34)

  1. Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b), der dazu gestaltet ist, an einem vorderen Nasenabschnitt (136, 136'', 236) einer entsprechend gestalteten beweglichen Backe (104, 104'', 204) einer Metallbruchschere (100, 200) angebracht zu werden, wobei der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) Folgendes umfasst: einen metallenen Körper (150, 150', 150'', 250a, 250b), der einen Mittelabschnitt (154) und zwei Enden (156) aufweist, und einen metallenen Spitzenabschnitt (158, 158'', 258), der an einem der beiden Enden (156) angeordnet ist, wobei der Spitzenabschnitt (158, 158'', 258) in Bezug auf den Mittelabschnitt (154) seitlich in die Richtung einer ersten Seite (160) des Körpers (150, 150', 150'', 250a, 250b) vorspringt, um eine Durchstechspitze zu definieren, die sich zumindest teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136, 136'', 236) der beweglichen Backe (104, 104'', 204) erstreckt, wenn der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) an der beweglichen Backe (104, 104'', 204) angebracht ist; wobei eine zweite Seite (162) des Körpers (150, 150', 150'', 250a, 250b), die der ersten Seite (160) entgegengesetzt ist, eine im Allgemeinen ebene Fläche (164) aufweist, um eine Verschleißfläche des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes (150, 150', 150'', 250a, 250b) zu definieren; wobei der Spitzenabschnitt (158, 158'', 258) eine Scherkante (190) an der zweiten Seite (162) des Kör pers (150, 150', 150'', 250a, 250b) und eine Durchstechkante (188), die in einem Winkel in Bezug auf die Scherkante (190) angeordnet ist und diese schneidet, aufweist, wobei sich die Durchstechkante (188) zumindest teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136, 136'', 236) der beweglichen Backe (104, 104'', 204) erstreckt, wenn der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) an der beweglichen Backe (104, 104'', 204) angebracht ist; dadurch gekennzeichnet, dass der metallene Spitzenabschnitt an jedem der beiden Enden (156) angeordnet ist, und dass der Einsatz wendbar ist, wobei die geometrische Gestaltung des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes (150, 150', 150'', 250a, 250b) in einer ersten Stellung und in einer zweiten Stellung im Wesentlichen die gleiche ist, wobei die zweite Stellung eine Stellung ist, in der der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) um eine Drehachse (168), die senkrecht zur im Allgemeinen ebenen Fläche (164) zentral durch den Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) verläuft, gedreht ist; wobei dem Metallzerstörungsschneider (100, 200) durch Drehen des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes (150, 150', 150'', 250a, 250b) um die Drehachse (168) aus der ersten Stellung in die zweite Stellung und Wiederaufsetzen des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes (150, 150', 150'', 250a, 250b) auf die bewegliche Backe (104, 104'', 204) gleichzeitig ein nicht verschlissener oder weniger verschlissener Abschnitt der Verschleißfläche und nicht verschlissene oder weniger verschlissene Scher- und Durchstechkanten (190, 188) geboten werden können.
  2. Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) nach Anspruch 1, wobei die zweite Stellung eine Stellung ist, in der der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) um 180 ° um die Drehachse gedreht ist.
  3. Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) nach Anspruch 1, wobei die Scherkante (190) jedes Spitzenabschnitts (158, 158'', 258) mit der im Allgemeinen ebenen Fläche (164) koplanar ist und eine Kante davon bildet.
  4. Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) nach Anspruch 1, ferner umfassend zumindest einen Vorsprung oder Stift (166, 166', 266), der sich zwischen den metallenen Spitzenabschnitten (158, 158'', 258) befindet und sich vom Mittelabschnitt (154) seitlich in die Richtung der ersten Seite (160) des Körpers (150, 150', 150'', 250a, 250b) erstreckt.
  5. Metallzerstörungsschneider (100, 200) in Kombination mit dem wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) nach Anspruch 1, wobei der Schneider Folgendes umfasst: eine feste Backe (102), aufweisend ein festes Klingenelement (116) mit einer sich daran entlang erstreckenden ersten Schneide/Scherkante (130) und ein Führungselement (120), das vom festen Klingenelement (116) beabstandet ist und sich in einer im Allgemeinen parallelen Beziehung damit erstreckt; und eine bewegliche Backe (104, 104'', 204) mit einer sich daran entlang erstreckenden zweiten Schneide/Scherkante (132), die in Bezug auf die feste Backe (102) schwenkt, wobei der wendbare Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) an einem vorderen Nasenabschnitt (136, 136'', 236) der beweglichen Backe (104, 104'', 204) angebracht ist und sich zumindest teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136, 136'', 236) der beweglichen Backe (104, 104'', 204) erstreckt; und wobei sich die Durchstechkante (188) zumindest teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136, 136'', 236) der beweglichen Backe (104, 104'', 204) erstreckt.
  6. Metallzerstörungsschneider (100, 200) nach Anspruch 5, wobei die zweite Stellung eine Stellung ist, in der der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) um 180 ° um die Drehachse gedreht ist.
  7. Metallzerstörungsschneider (100, 200) nach Anspruch 5, wobei der vordere Nasenabschnitt (136, 136'', 236) der beweglichen Backe (104, 104'', 204) eine Tasche oder Aushöhlung (174, 274) aufweist, die sich von einer Fläche (170) davon seitlich einwärts erstreckt, und in die jeder der Spitzenabschnitte (158, 158'', 258) des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes (150, 150', 150'', 250a, 250b) passt, wobei einer der Spitzenabschnitte (158, 158'', 258) in diese Tasche oder Aushöhlung (174, 274) eingepasst ist, wenn er in einer Ruhestellung angeordnet ist.
  8. Metallzerstörungsschneider (100, 200) nach Anspruch 7, wobei die Tasche oder Aushöhlung (174, 274) Konturen aufweist, die den Flächenkonturen der Spitzenabschnitte (158, 158'', 258) entsprechen.
  9. Metallzerstörungsschneider (100, 200) nach Anspruch 5, wobei der vordere Nasenabschnitt (136, 136'', 236) der beweglichen Backe (104, 104'', 204) eine Kerbe (178, 278) aufweist, die in einer Unterseite davon gebildet ist, wobei die Kerbe (178, 278) Flächenkonturen aufweist, die Flächenkonturen eines jeden der Spitzenabschnitte (158, 158'', 258) entsprechen, wobei einer der Spitzenabschnitte (158, 158'', 258), der in einer Betriebsstellung angeordnet ist, mit der Kerbe (178, 278) eingreift.
  10. Metallzerstörungsschneider (100, 200) nach Anspruch 5, wobei der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) ferner zumindest einen Vorsprung oder Stift (166, 166', 266) umfasst, der sich zwischen den metallenen Spitzenabschnitten (158, 158'', 258) befindet und sich vom Mittelabschnitt (154) seitlich in die Richtung der ersten Seite (160) des Körpers (150, 150', 150'', 250a, 250b) erstreckt, und wobei der vordere Nasenabschnitt (136, 136'', 236) der beweglichen Backe (104, 104'', 204) eine Vertiefung (182, 282) aufweist, die sich von einer Fläche davon seitlich einwärts erstreckt und den Flächenkonturen des zumindest einen Vorsprungs oder Stifts (166, 166', 266) entspricht, wobei der zumindest eine Vorsprung oder Stift (166, 166', 266) in die Vertiefung (182, 282) passt.
  11. Metallzerstörungsschneider (100, 200) nach Anspruch 5, wobei die zweite Schneide/Scherkante (132) durch zu mindest ein Klingeneinsatzelement (128, 128'', 228) bereitgestellt ist.
  12. Metallzerstörungsschneider (100) nach Anspruch 11, wobei sich das Klingeneinsatzelement (128) über die ganze Strecke hinweg bis zu einem vordersten Abschnitt des vorderen Nasenabschnitts (136) der beweglichen Backe (104) erstreckt, und wobei eine nach innen gerichtete Fläche eines der Spitzenabschnitte (158), der sich in einer Betriebsstellung befindet, mit einer nach innen gerichteten Fläche des Klingeneinsatzelements (128) eingreift.
  13. Metallzerstörungsschneider (100) nach Anspruch 12, wobei nach vorne gerichtete Flächen (184, 129) des Spitzenabschnitts (158) in der Betriebsstellung und des Klingeneinsatzelements (128) koplanar sind, und nach unten gerichtete Flächen (186) des Spitzenabschnitts (158) in der Betriebsstellung und des Klingeneinsatzelements (128) koplanar sind, so dass ein vorderer Abschnitt des Klingeneinsatzelements (128) und ein vorderer unterer Abschnitt des Spitzenabschnitts (158) in der Betriebsstellung zusammen einen Durchstechspitzenabschnitt der beweglichen Backe (104) definieren.
  14. Backenelement (104, 104'', 204) in Kombination mit dem wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) nach Anspruch 1 zur Verwendung in einem Metallzerstörungsschneider (100, 200), wobei das Backenelement (104, 104'', 204) Folgendes umfasst: einen Backenkörper mit einer sich daran entlang erstreckenden Schneide/Scherkante (132), wobei der wendbare Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) an einem vorderen Nasenabschnitt (136, 136'', 236) des Backenkörpers angebracht ist und sich zumindest teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136, 136'', 236) des Backenkörpers erstreckt; und wobei sich die Durchstechkante (188) zumindest teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136, 136'', 236) des Backenkörpers erstreckt.
  15. Kombination nach Anspruch 14, wobei die zweite Stellung eine Stellung ist, in der der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) um 180 ° um die Drehachse gedreht ist.
  16. Kombination nach Anspruch 14, wobei der vordere Nasenabschnitt (136, 136'', 236) des Backenkörpers eine Tasche oder Aushöhlung (174, 274) aufweist, die sich von einer Fläche davon seitlich einwärts erstreckt, und in die jeder der Spitzenabschnitte (158, 158'', 258) des Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatzes (150, 150', 150'', 250a, 250b) passt, wobei einer der Spitzenabschnitte (158, 158'', 258) in diese Tasche oder Aushöhlung (174, 274) eingepasst ist, wenn er in einer Ruhestellung angeordnet ist.
  17. Kombination nach Anspruch 16, wobei die Tasche oder Aushöhlung (174, 274) Konturen aufweist, die den Flächenkonturen der Spitzenabschnitte (158, 158'', 258) entsprechen.
  18. Kombination nach Anspruch 14, wobei der vordere Nasenabschnitt (136, 136'', 236) des Backenkörpers eine Kerbe (178, 278) aufweist, die in einer Unterseite davon gebildet ist, wobei die Kerbe (178, 278) Flächen konturen aufweist, die Flächenkonturen der Spitzenabschnitte (158, 158'', 258) entsprechen, wobei einer der Spitzenabschnitte (158, 158'', 258), der in einer Betriebsstellung angeordnet ist, mit der Kerbe (178, 278) eingreift.
  19. Kombination nach Anspruch 14, wobei der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150, 150', 150'', 250a, 250b) ferner einen Vorsprung (166, 166', 266) umfasst, der sich zwischen den metallenen Spitzenabschnitten (158, 158'', 258) befindet und sich vom Mittelabschnitt (154) seitlich in die Richtung der ersten Seite (160) des Körpers (150, 150', 150'', 250a, 250b) erstreckt, und wobei der vordere Nasenabschnitt (136, 136'', 236) des Backenkörpers eine Vertiefung (182, 282) aufweist, die sich von einer Fläche davon seitlich einwärts erstreckt und den Flächenkonturen des Vorsprungs (166, 166', 266) entspricht, wobei der Vorsprung (166, 166', 266) in die Vertiefung (182, 282) passt.
  20. Kombination nach Anspruch 14, wobei die Schneide/Scherkante (132) durch zumindest ein Klingeneinsatzelement (128, 128'', 228) bereitgestellt ist.
  21. Kombination nach Anspruch 20, wobei sich das Klingeneinsatzelement (128) über die ganze Strecke hinweg bis zu einem vordersten Abschnitt des vorderen Nasenabschnitts (136) des Backenkörpers erstreckt, und wobei eine nach innen gerichtete Fläche eines der Spitzenabschnitte (158), der sich in einer Betriebsstellung befindet, mit einer nach innen gerichteten Fläche des Klingeneinsatzelements (128) eingreift.
  22. Kombination nach Anspruch 21, wobei nach vorne gerichtete Flächen (184, 129) des Spitzenabschnitts (158) in der Betriebsstellung und des Klingeneinsatzelements (128) koplanar sind, und nach unten gerichtete Flächen (186) des Spitzenabschnitts (158) in der Betriebsstellung und des Klingeneinsatzelements (128) koplanar sind, so dass ein vorderer Abschnitt des Klingeneinsatzelements (128) und ein vorderer unterer Abschnitt des Spitzenabschnitts (158) in der Betriebsstellung zusammen einen Durchstechspitzenabschnitt des Backenelements (104) definieren.
  23. Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150'') nach Anspruch 1, wobei sich jede der Durchstechspitzen vollständig über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136'') der beweglichen Backe (104'') erstreckt, wenn der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150'') an der beweglichen Backe (104'') angebracht ist.
  24. Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150'') nach Anspruch 23, wobei jeder der Spitzenabschnitte (158'') einen Hauptabschnitt (158a''), der sich teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136'') der beweglichen Backe (104'') erstreckt, wenn der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150'') an der beweglichen Backe (104'') angebracht ist, und einen Erweiterungsabschnitt (158b''), der vom Hauptabschnitt (158a'') vorspringt und sich vollständig über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136'') der beweglichen Backe (104'') erstreckt, wenn der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (150'') an der beweglichen Backe (104'') angebracht ist, umfasst.
  25. Metallzerstörungsschneider nach Anspruch 5, wobei sich jede der Durchstechspitzen vollständig über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136'') der beweglichen Backe (104'') erstreckt.
  26. Metallzerstörungsschneider nach Anspruch 25, wobei jeder der Spitzenabschnitte (158'') einen Hauptabschnitt (158a''), der sich teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136'') der beweglichen Backe (104'') erstreckt, und einen Erweiterungsabschnitt (158b''), der vom Hauptabschnitt (158a'') vorspringt und sich vollständig über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136'') der beweglichen Backe (104'') erstreckt, umfasst.
  27. Kombination nach Anspruch 14, wobei sich jede der Durchstechspitzen vollständig über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136'') des Backenkörpers erstreckt.
  28. Kombination nach Anspruch 27, wobei jeder der Spitzenabschnitte (158'') einen Hauptabschnitt (158a''), der sich teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136'') des Backenkörpers erstreckt, und einen Erweiterungsabschnitt (158b''), der vom Hauptabschnitt (158a'') vorspringt und sich vollständig über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (136'') des Backenkörpers erstreckt, umfasst.
  29. Zusammenpassendes Paar von wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätzen (250a, 250b), die dazu gestaltet sind, an einem vorderen Nasenabschnitt (236) einer entsprechend gestalteten beweglichen Backe (204) einer Metallbruchschere (200) angebracht zu werden, wobei jeder der Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätze (250a, 250b) einen wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsatz (250a, 250b) nach Anspruch 1 umfasst, wobei die Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätze (250a, 250b) des Paars in Bezug zueinander spiegelsymmetrisch sind und dazu gestaltet sind, an entge gengesetzten Seiten des vorderen Nasenabschnitts (236) der beweglichen Backe (204) angebracht zu werden, wobei sich ein mittlerer Kielabschnitt (237) des Nasenabschnitts (236) dazwischen befindet.
  30. Zusammenpassendes Paar von wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätzen (250a, 250b) nach Anspruch 29, wobei die Spitzenabschnitte (258) des Paars von wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätzen (250a, 250b) seitlich weit genug vorspringen, dass zwei der Spitzenabschnitte (258) in Kombination miteinander eine ganze Durchstechspitze der beweglichen Backe (204) bilden, wenn das Paar von Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätzen (250a, 250b) am vorderen Nasenabschnitt (236) der beweglichen Backe (204) angebracht ist.
  31. Zusammenpassendes Paar von wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätzen (250a, 250b) nach Anspruch 29, wobei das Paar von Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätzen (250a, 250b) so gestaltet ist, dass diese jeweils an beiden Seiten des vorderen Nasenabschnitts (236) der beweglichen Backe (204) befestigt werden können.
  32. Metallzerstörungsschneider (200) in Kombination mit dem zusammenpassenden Paar von wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätzen (250a, 250b) nach Anspruch 29, wobei der Schneider (200) Folgendes umfasst: eine feste Backe (102), aufweisend ein festes Klingenelement (116) mit einer sich daran entlang erstreckenden ersten Schneide/Scherkante (130) und ein Führungselement (120), das vom festen Klingenelement (116) beabstandet ist und sich in einer im Allgemeinen parallelen Beziehung damit erstreckt; und eine bewegliche Backe (204) mit einer sich daran entlang erstreckenden zweiten Schneide/Scherkante (132), die in Bezug auf die feste Backe (102) schwenkt, wobei das zusammenpassende Paar von wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätzen (250a, 250b) an entgegengesetzten Seiten des vorderen Nasenabschnitts (236) der beweglichen Backe (204) angebracht ist, wobei sich ein mittlerer Kielabschnitt (237) davon dazwischen befindet, wobei sich der Durchstechspitzenabschnitt eines jeden des Paars von wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätzen (250a, 250b) teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (236) der beweglichen Backe (204) erstreckt, und wobei sich die Durchstechkante (188) eines jeden des Paars von wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätzen (250a, 250b) teilweise über die Breite des vorderen Nasenabschnitts (236) der beweglichen Backe (204) erstreckt.
  33. Metallzerstörungsschneider (200) nach Anspruch 32, wobei die Spitzenabschnitte (258) des Paars von wendbaren Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätze (250a, 250b) seitlich weit genug vorspringen, dass zwei der Spitzenabschnitte (258) in Kombination miteinander eine ganz Durchstechspitze der beweglichen Backe (204) bilden.
  34. Metallzerstörungsschneider (200) nach Anspruch 32, wobei das Paar von Verschleißplatten/Durchstechspitzeneinsätzen (250a, 250b) so gestaltet ist, dass sie jeweils an beiden Seiten des vorderen Nasenabschnitts (236) der beweglichen Backe (204) befestigt werden können.
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