DE60223782T2 - Kombination von Frontplatten - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Kombination von Frontplatten.
  • Baugruppen, die in Baugruppenrahmen montiert werden sollen, sind an der Vorderkante der Leiterplatten mit Frontplatten ausgerüstet, wobei die Frontplatten an der Vorderseite der Baugruppenrahmen nebeneinander angeordnet sind, so dass sie im Wesentlichen durchgehende Wände bilden. Die Leiterplatten in einem Baugruppenrahmen sind entweder untereinander oder mit anderen elektrischen, elektronischen oder optischen Einrichtungen außerhalb des Baugruppenrahmens über die Rückwand- oder Mittelplatine des Baugruppenrahmens verbunden. Damit die Leiterplatten die gewünschten Funktionen ausführen können, sind zudem elektrische oder optische Anschlüsse über die Frontplatten für externe elektrische oder optische Einrichtungen erforderlich. Diese Anschlüsse erfolgen über Anschlusseinheiten auf den Frontplatten. Diese Anschlusseinheiten umfassen Steckverbindungen, die direkt an den Frontplatten miteinander verbunden sind, oder Steckverbindungen, die über elektrische oder optische Adapter auf den Frontplatten miteinander verbunden sind. Zur Montage der Frontplatten können Befestigungsadapter oder Streckverbindungen auf den Frontplatten montiert werden. Ein Beispiel für einen derartigen Aufbau ist im US-Patent Nr. 5.949.946 an G. Debortoli et al. vom 7. September 1999 beschrieben.
  • Obwohl Leiterplatten konzipiert werden, um unmittelbar bei Anwendungsbeginn bestimmte Funktionsanforderungen zu erfüllen, ist es mittlerweile immer mehr üblich, Leiterplatten nicht nur für die unmittelbare Anwendung auszulegen, sondern auch die Möglichkeit vorzusehen, dass ihre Funktionsanforderungen zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden können, z. B. im Hinblick auf die Funktionsanforderungen ihrer Baugruppenrahmen. So kann eine Leiterplatte beispielsweise zunächst für den Einsatz ohne Tochterboard konzipiert sein, jedoch über entsprechende Vorkehrungen verfügen, zu einem späteren Zeitpunkt ein Tochterboard aufzunehmen, um auf diese Weise die Anzahl an Anschlusspunkten zum Anschluss externer Quellen oder Einrichtungen zu erhöhen.
  • Natürlich müssen Änderungen an den Funktionsanforderungen einer Leiterplatte unter den oben genannten Umständen vor Ort durchgeführt werden, da sie nach einer gewissen Zeit im Einsatz erfolgen. Typischerweise wird ein „Upgrade Kit" vor Ort gesandt, um die Funktionsänderung durchzuführen, wobei ein solcher Kit für jede Leiterplatte, die modifiziert werden soll, eine neue Frontplatte enthält, um die vorhandene Frontplatte zu ersetzen. Die neue Frontplatte unterscheidet sich von der vorhandenen Frontplatte hauptsächlich darin, dass sie über mehr Anschlusseinheiten verfügt als die vorhandene Frontplatte, so dass mehr Möglichkeiten für die Verbindung zwischen Leiterplatten-Anschlusspunkten und externen Quellen oder Einrichtungen bestehen. Die vorhandene Frontplatte wird nach dem Ausbau somit wahrscheinlich zu Abfall, während die neue Frontplatte, zusätzlich zu den ursprünglichen Kosten für die Konstruktion der neuen Frontplatte, weitere Ausgaben verursacht.
  • Außerdem ist der Zeitraum, der zur Durchführung der Modifikationen an einer Leiterplatte benötigt wird, vor Ort meist relativ lang. Üblicherweise ist es erforderlich, die Baugruppe in ihrem Baugruppenrahmen nach vorne zu schieben, um den Zugriff zum Abziehen der Steckverbindungen von der Frontplatte zu ermöglichen (zu diesem Zweck ist der Zugriff auf die Rückseite der Frontplatte erforderlich) und die länglichen Übertragungselemente, d. h. die optischen oder elektrischen Leitungskabel von den Leiterplatten-Anschlusspunkten zu trennen. Dadurch ergeben sich weitere Kosten für den Austausch vorhandener Elemente durch neue Elemente der Baugruppe, und dabei kann es sich um eine zu große Anzahl an Elementen handeln. Dies erhöht die Schwierigkeit und die Zeit, die für den Modifikationsprozess erforderlich ist, sowie die Möglichkeit, dass nicht befestigte Elemente verschoben werden (wodurch es zu weiteren Ausfallzeiten kommt), oder beinhaltet sogar die potenzielle Gefahr, dass kleine Elemente im Baugruppenrahmen verloren gehen, wodurch es zu elektrischen oder optischen Fehlfunktionen oder Schäden an der Hardware kommen könnte.
  • Außerdem kann das Werkzeug, dass für die vorliegenden Modifikationsverfahren an der Leiterplatte erforderlich ist, bei unachtsamem oder falschem Gebrauch Schäden an den Schaltungen einer Platte verursachen, insbesondere beim Ausbau und Ersatz der Frontplatte und beim Zugriff auf die Rückseite der Frontplatte zum Ausbau von Anschluss oder Adapter. Die einzige bekannte Möglichkeit, um einige der oben genannten Probleme zu begrenzen oder zu vermeiden, besteht darin, eine Baugruppe vollständig durch eine neue Baugruppe zu ersetzen, die die erforderlichen Unterschiede zur Umsetzung der Modifikation aufweist.
  • Die vorliegende Erfindung versucht, die oben genannten Probleme zu verringern oder einzudämmen.
  • Ein Gegenstand der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung mit einer Frontplatte und einer Abdeckung zu bieten, so dass die gleiche Frontplatte zu Modifikationszwecken und ohne Zusatzkosten für eine Frontplatte mit einem anderen Design verwendet werden kann.
  • Genauer gesagt bietet die Erfindung eine Frontplatteneinheit, die an ihrer Rückseite an einer Leiterplatte einer Baugruppe befestigt wird, die in Baugruppenrahmen montiert werden soll.
  • Die Frontplatte ermöglicht die Durchführung eines Kabels zu und von der Baugruppe; zwei Befestigungsflansche, die von der Vorseite nach außen ragen, sind einander gegenüber angeordnet.
  • Die Abdeckung zum vollständigen Verschluss der genannten Öffnung, wenn das genannte Kabel nicht vorhanden ist.
  • Eine Anschlusseinheit zum Austausch der genannten Abdeckung, um die Durchführung des genannten Kabels durch die genannte Öffnung zu ermöglichen, wobei die genannten Befestigungsflansche mit einem Paar einander gegenüberliegender Öffnungen versehen sind und die genannte Abdeckung sowie die genannte Anschlusseinheit Verriegelungsvorrichtungen zur lösbaren Befestigung in dem genannten Paar einander gegenüberliegender Öffnungen umfassen, so dass die Abdeckung vor Ort leicht durch die genannte Anschlusseinheit ersetzt werden kann, in dem die genannte Abdeckung von dem genannten Paar Öffnungen abgenommen und die genannte Anschlusseinheit in dem genannten Paar Öffnungen befestigt wird.
  • Die oben genannte Kombination gemäß der Erfindung weist daher den Vorteil auf, dass die Frontplatte selbst für künftige Modifikationen konzipiert sein kann, die an einer Baugruppe erforderlich werden, deren Bestandteil die Frontplatte darstellt.
  • In einer Anordnung der Kombination gemäß der Erfindung ist die Abdeckung mit einer Anschlusseinheit ausgestattet, die im Folgenden beschrieben wird. In einer anderen Anordnung ist die Abdeckung ausreichend groß, um die Öffnung vollständig abzuschließen.
  • Es ist darauf hinzuweisen, dass im vorstehenden Paragraph, in der restlichen Spezifikation und den Ansprüchen der Begriff „Anschlusseinheit" einen Aufbau bezeichnet, die entweder a) optische oder elektrische Anschlüsse oder b) Adapter zur Verbindung dieser Anschlüsse miteinander umfassen, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vermerkt ist. Außerdem umfasst der Begriff „Anschlussvorrichtung" in der folgenden Spezifikation und den Ansprüchen derartige Anschlüsse oder Adapter, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vermerkt ist.
  • In einer Anordnung mit einer Anschlusseinheit, die die Abdeckung bietet, weist die Anschlusseinheit einen Aufbau auf, der künftige Modifikationen ermöglicht. In diesem Aufbau weist die Anschlusseinheit zwei Bereiche auf, wobei einer der Bereiche geschlossen und der andere Bereich mit einer Durchlassöffnung versehen ist. Die Anschlusseinheit ist zur Montage in einer Befestigungsvorrichtung bestimmt, in der der geschlossene Bereich die Abdeckung für einen Teil der Öffnung bietet. Die Durchlassöffnung im anderen Bereich ist an einer anderen ausgerichtet und öffnet einen Teil der Öffnung zur Reihenverbindung von zwei weiteren Übertragungselementen durch die Durchlassöffnung, wobei sich eines der Übertragungselemente von der Frontplatte aus nach hinten und das andere Übertragungselement nach vorne erstreckt. Wenn jedoch eine Modifikation der Leiterplattenfunktion erforderlich ist, kann diese erheblich beeinträchtigt werden, wenn die vorhandene Frontplatte nicht entfernt wird (dadurch können Zusatzkosten, die damit zusammenhängende Ausfallzeit und die Gefahr einer Beschädigung von Einrichtungen vermieden werden) und kein Ersatz durch eine neue Frontplatte für einen besseren Zugriff auf die Verbindung zur Leiterplatte erfolgt.
  • Im Aufbau mit einer Anschlusseinheit mit einem geschlossenen Bereich, kann auch eine zweite Anschlusseinheit eingesetzt werden. Diese zweite Anschlusseinheit weist zwei Bereiche auf, deren Position mit den beiden Regionen der ersten Anschlusseinheit entspricht. Die zweite Anschlusseinheit kann die erste Anschlusseinheit ersetzen und eine Durchlassöffnung in jedem Bereich der zweiten Anschlusseinheit ist auf die Öffnung ausgerichtet. Jede Durchlassöffnung ist jeweils für die Reihenverbindung von zwei Übertragungselementen vorgesehen. Somit wird durch den Austausch der ersten durch die zweite Anschlusseinheit auf der Frontplatte die Anzahl an länglichen Übertragungselementen erhöht, die sich von der Vorderseite der Frontplatte erstrecken und durch die Frontplatte mit der Leiterplatte verbunden werden können.
  • Im Aufbau mit einer Abdeckung, die die Öffnung vollständig abdeckt kann eine Anschlusseinheit mit zwei Bereichen vorgesehen werden, von denen einer oder beide mit einer Durchlassöffnung versehen sind, ähnlich wie die oben beschriebene erste oder zweite Anschlusseinheit.
  • Daraus folgt, dass die Abdeckung zur Modifikation der Funktion der entsprechenden Baugruppe vollständig entfernt und durch die erste oder zweite Anschlusseinheit ersetzt werden kann, damit zwei längliche Leiterelemente in Reihe durch jede Durchlassöffnung der Anschlusseinheit zum Anschluss an die Schaltungen geführt werden können.
  • Aus den vorstehenden beiden Ausführungen der Erfindung folgt, dass die gleiche Frontplatte mit der Öffnung, wie beschrieben, für mindestens eine oder möglicherweise mehrere Modifikationen an der Schaltung und damit an der Funktion der Baugruppe verwendet werden kann. Somit ist keine Ersatzfrontplatte erforderlich, die normalerweise zu diesem Zweck benötigt wird und zusätzliche Kosten sowie mögliche Probleme während des Austauschverfahrens verursacht.
  • In einem bevorzugten Aufbau wird eine leicht lösbare Vorrichtung geboten, die zwischen der Frontplatte und der Anschlusseinheit für die Montage der Anschlusseinheit an der Frontplatte vorgesehen ist. Vorteilhafterweise umfasst die leicht lösbare Vorrichtung eine Verriegelungsvorrichtung. Mit diesem Verriegelungsaufbau können kleine Montageelemente (z. B. Schrauben etc.) sowie die für ihre Montage und Demontage erforderlichen Werkzeuge vermieden werden. Mögliche Probleme in Verbindung mit dem Verlust solcher Elemente, insbesondere im Inneren einer Baugruppe oder eines Baugruppenrahmens, werden somit ebenfalls vermieden.
  • In einem weiteren bevorzugten Aufbau umfasst die Verriegelungsvorrichtung eine Vielzahl von Befestigungsflanschen auf der Vorderseite der Frontplatte. Bei einem solchen Aufbau sind die Montageplatten zur Montage einer Anschlusseinheit in einer Montageposition auf der Frontplatte von der Vorderseite aus zugänglich. Somit kann die Anschlusseinheit mit Hilfe der Verriegelungseinheit einfach auf der Vorderseite der Frontplatte montiert werden, wodurch die Notwendigkeit für den rückwärtigen Zugang zur Frontplatte zur Anschlusseinheit ebenfalls vermieden wird.
  • Die Erfindung umfasst zudem eine Kombination von Frontplatte und Anschlusseinheit, wobei:
    Die Anschlusseinheit mindestens eine Durchlassöffnung zur Reihenverbindung von zwei länglichen Übertragungselementen umfasst, wobei die Übertragungselemente sich in umgekehrter Richtung zur Anschlusseinheit erstrecken, und
    die Frontplatte weist eine Vorderseite und eine Rückseite auf, wobei die Rückseite für den Anschluss einer Leiterplatte vorgesehen ist, wobei die Frontplatte zudem über eine Öffnung, die sich von einer Seite der Frontplatte zur anderen erstreckt, und über einen Befestigungsvorrichtung verfügt, der auf der Vorderseite der Frontplatte angeordnet ist, wobei die Befestigungsvorrichtung zur Montage der Anschlusseinheit in einer Montageposition auf der Frontplatte von der Vorderseite aus zugänglich ist, wobei mindestens eine Durchlassöffnung in eine Richtung durch die Öffnung weist.
  • Des Weiteren umfasst die Erfindung eine Anschlusseinheit mit einer Anschlussvorrichtung und einem Träger, wobei der Träger eine Basis aufweist, die die Anschlussvorrichtung trägt, und eine Vielzahl von Riegeln, die in Form von Flanschen ausgeführt sind, die sich federnd von der Basis aus erstrecken.
  • Die Erfindung umfasst zudem ein Verfahren zur Modifikation der Funktionsweise einer Baugruppe. Bei diesem Verfahren weist eine Frontplatte eine Abdeckung auf, die die Öffnung vor der Übertragung elektromagnetischer Signale durch die Öffnung schützt. Das Verfahren umfasst im Allgemeinen die Entfernung der Abdeckung und die anschließende Reihenverbindung durch die Öffnung, wobei zwei längliche Übertragungselemente mit der Schaltung der Baugruppe verbunden werden, wobei sie ein Übertragungselement von der Frontplatte aus nach vorne und das andere Übertragungselement nach hinten erstreckt. Alternativ dazu wird ein Verfahren gemäß der Erfindung vorgeschlagen, in dem eine erste Anschlusseinheit auf einer Frontplatte montiert wird, wobei die Anschlusseinheit mit einer Durchlassöffnung und einem geschlossenen Bereich versehen ist, der einen Teil der Öffnung abdeckt. Die erste Anschlusseinheit wird durch eine zweite Anschlusseinheit mit zwei Durchlassöffnungen ersetzt, wobei eine der Durchlassöffnungen an dem geschlossenen Bereich der ersten Anschlusseinheit ausgerichtet ist. Jede Durchlassöffnung der zweiten Anschlusseinheit wird jeweils verwendet, um die Reihenverbindung von zwei Anschlusselementen herzustellen, die an die Schaltung angeschlossen werden sollen.
  • Eine Ausführungsvariante der Erfindung wird im Folgenden anhand eines Beispiels in Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, wobei:
  • 1 stellt eine seitliche Querschnittsansicht einer Kombination gemäß der Erfindung dar, die an einer Leiterplatte befestigt ist.
  • 2 stellt einen vergrößerten Querschnitt in umgekehrter Richtung als in 1 dar.
  • 3 stellt eine isometrische Ansicht der Kombination in Richtung des Pfeils II1 aus 1 dar.
  • 4 stellt eine ähnliche Ansicht der Frontplatte der Kombination wie in 3 dar.
  • 5 stellt eine vergrößerte, isometrische Ansicht einer Abdeckung dar, die einen Teil der Kombination gemäß der Erfindung bildet.
  • 6 stellt eine ähnliche Ansicht eines Trägers einer Anschlusseinheit wie in 5 dar.
  • 7 stellt eine isometrische Ansicht der vollständigen Anschlusseinheit dar.
  • 8 stellt eine isometrische Vorderansicht eines Teils der Frontplatte sowie eine Phase während der Montage der Anschlusseinheit aus 7 auf der Vorderseite dar, die die Kombination gemäß der Erfindung bildet.
  • 9 stellt eine ähnliche Ansicht der auf der Frontplatte montierten Anschlusseinheit wie in 3 dar.
  • 10 stellt eine ähnliche Ansicht wie in 1 dar und stellt die Leiter dar, die sich von der Anschlusseinheit zu den Eingängen der Leiterplatte erstrecken.
  • 11 und 12 stellen ähnliche Ansichten eines zweiten Trägers und einer Anschlusseinheit wie in 6 bzw. 7 dar.
  • 13 stellt eine ähnliche Ansicht wie in 9 dar und stellt die Frontplatte einschließlich der Kombination der zweiten Anschlusseinheit aus 12 dar.
  • 14 stellt eine ähnliche Ansicht wie in 1 dar und stellte die Leiter der zweiten Anschlusseinheit aus 12 dar, die zu den Eingängen der Leiterplatte führen.
  • 15 stellt eine ähnliche Ansicht einer weiteren Kombination der Erfindung wie in 9 dar.
  • In der in 1 dargestellten Ausführungsvariante ist eine Kombination 10 von Frontplatte und Abdeckung (die im Folgenden noch detailliert beschrieben wird) auf einer Leiterplatte 12 einer Baugruppe befestigt, wobei sich die Leiterplatte auf herkömmliche Weise von der Rückseite der Frontplatte 14 zu einer Rückwandplatine erstreckt (grafisch durch die Mittellinie 16 dargestellt).
  • Die Frontplatte 14 ist so konzipiert, dass zu einem späteren Zeitpunkt Modifikationen an der Funktionsweise der Leiterplatte möglich sind. Auf diese Weise besteht nicht mehr die Notwendigkeit, die Frontplatten zum Zwecke der Modifikation auszutauschen, die bei herkömmlichen Verfahren besteht. Zu diesem Zweck ist die Frontplatte mit zwei Öffnungen, jeweils in Form einer Blende 18 von der Vorderseite 20 auf die Rückseite der Frontplatte versehen. Die Öffnungen sind rechteckig, wie insbesondere aus 4 ersichtlich ist, und sind nach unten geneigt, während sie vertikal einen Zwischenraum zur Frontplatte aufweisen.
  • In der Kombination 10 sind außerdem zwei Abdeckungen 22 enthalten, die die Blenden 18 vollständig abdecken und damit die unbeabsichtigte Übertragung von elektromagnetischen Signalen durch die Blenden verhindern sollen, wenn Frontplatte und Leiterplatte in einen Baugruppenrahmen eingesetzt werden.
  • Jede Abdeckung 22 umfasst eine rechteckige Basis 24 zur vollständigen Abdeckung der jeweiligen Blende, wie aus 5 eindeutig ersichtlich. Jede Abdeckung verfügt zudem über mehrere Riegel (in diesem Fall zwei) 26. Die Riegel sind mit zwei Flanschen 28 ausgestattet, die federnd von den entgegengesetzten Kanten der Basis 24 verlaufen, sowie mit Riegeln 30, die an den freien Enden der Flansche angeordnet sind, die zu diesen Enden hin spitz zulaufen.
  • Anfangs ist die Frontplatte mit den beiden Abdeckungen 22 ausgerüstet, die über den Blenden angeordnet sind, um diese zu verschließen, wie oben erläutert. Zur Positionierung werden die Abdeckungen mit Hilfe der Riegel 26, die Bestandteil der Verriegelungsvorrichtung sind, die auch Öffnungen 32 in den nach vorne zeigenden Flanschen 34 der Frontplatte umfasst, in der entsprechenden Montageposition montiert. Wie in 3 dargestellt, sind diese Öffnungen 32 so positioniert, dass sie die Riegelköpfe 30 mit den Abdeckungen 22 in den Montagepositionen aufnehmen, die die Abdeckungen abschließen. Die Riegel 26 passen genau zwischen die Flansche 34 der Frontplatte (siehe auch 2) und die federnde Biegung der Riegel zueinander ermöglicht den Riegelköpfen, während der Montage der Abdeckungen in die Blenden 32 einzugreifen.
  • Wie aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich, ist die Frontplatte 14 zunächst nicht mit Vorrichtungen zur Signalübertragung ausgestattet, die durch die Frontplatte zur Leiterplatte führen. In diesem Stadium ist die Leiterplatte über die Rückwandplatine 16 mit anderen Schaltungen des entsprechenden Baugruppenrahmens verbunden.
  • Wenn es zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich ist, die Funktion der Leiterplatte 12 zu aktualisieren, d. h. zu modifizieren, indem durch die Frontplatte längliche (optische oder elektrische) Übertragungselemente angeschlossen werden, muss die Frontplatte nicht ausgetauscht werden. Damit die Modifikation erfolgen kann, wird mindestens eine der Abdeckungen 22 durch eine Anschlusseinheit ersetzt, die entsprechend dieser Ausführungsvariante zwei verschiedene Bauformen aufweisen kann.
  • In einer ersten Anschlusseinheit 36 (7) ist ein Träger 38 vorhanden, wobei auf dem Träger eine Steckverbindung zur Reihenverbindung länglicher Übertragungselemente in Form von optischen Kabeln befestigt ist. Der Träger (6) weist im Wesentlichen den gleichen Aufbau auf wie die Abdeckung 22, d. h. er verfügt über eine Basis 24 und Riegel 26. Die Basis unterscheidet sich jedoch von der Basis der Abdeckung 22 dadurch, dass sie zwei Bereiche aufweist, wobei ein Bereich mit einer rechteckigen Durchlassöffnung 42 versehen und der andere Bereich 40 geschlossen ist. Wie in 7 dargestellt, umfasst die montierte Anschlusseinheit, ebenso wie ihre Steckverbindung, einen doppelten SC-Adapter 44, der in die Durchlassöffnung 42 eingeschraubt wird. Jeder Adapter des Doppeladapters dient der Reihenverbindung von zwei optischen Kabeln.
  • Bei der Modifikation der Leiterplattenfunktion 12 wird die untere Abdeckung 22, wie in 9 und 10 dargestellt, von der Blende 18 entfernt und die Anschlusseinheit 36 wird auf der Befestigungsvorrichtung über dieser Blende angeordnet, wobei die Verriegelungsvorrichtung die Einheit in Position hält. Die Anschlusseinheit verfügt über zwei nach hinten ragende optische Kabel 46, die an den Steckverbindungen 48 befestigt sind und in die Anschlusseinheit integriert werden, ehe die Einheit in der Montagesstation angeordnet wird (8). Bei der jetzt erfolgten Modifikation werden die optischen Kabel 46 mit den Eingängen eines Bauelements 50 verbunden, das auf der Leiterplatte montiert ist, wie in 10 dargestellt. Der einfache Austausch einer Abdeckung 22 durch eine Anschlusseinheit 36 ermöglicht somit eine Modifikation der Leiterplattenfunktion, wobei die Kabel 46 auf der Rückseite der Frontplatte verlaufen. Die Kabel 46 werden selektiv und in Reihe über den Adapter 44 miteinander verbunden, wobei sich eines der beiden Kabel 47 von der Vorderseite der Leiterplatte zu einer externen Einrichtung führt.
  • Zusätzlich wird der Austausch der Abdeckung durch die Anschlusseinheit 36 im Betrieb durch die Montageposition vereinfacht. Die Befestigungsflansche 34 der Frontplatte weisen nach vorne, wie aus den Abbildungen ersichtlich, so dass die Vorderseite der Frontplatte für die Montage und Demontage von Abdeckungen und Anschlusseinheiten auf der Frontplatte zugänglich ist. Somit ist es nicht erforderlich, zur Montage und Demontage auf die Rückseite der Frontplatte zuzugreifen. Es ist dagegen lediglich erforderlich, die gewünschte Abdeckung 22 zu entfernen, indem die Riegel 26 manuell gegeneinander gebogen werden, um diese aus den Blenden 32 zu lösen. Anschließend werden Leiterplatte und Frontplatte im Baugruppenrahmen nach vorne geschoben und die Anschlusseinheit wird an der Vorderseite der Frontplatte über der Blende 18 eingesetzt und in der Montageposition angeordnet, wie in 9 dargestellt. Zu diesem Zweck brauchen die optischen Kabel 46 nur nach hinten (8) durch die Blende 18 geschoben und an den entsprechenden Eingängen der Leiterplatte 12 angeschlossen zu werden.
  • Wie aus diesen Erläuterungen ersichtlich, dass es sich bei der Modifikation mit dem Zugang an der Vorderseite und der Montage an der Vorderseite der Frontplatte sowie dem Einsatz der Verriegelungsvorrichtung um einen einfachen und schnellen Vorgang handelt, bei dem keine Werkzeuge, wie z. B. Muttern und Schrauben erforderlich sind. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass solche Elemente verloren gehen oder in den Baugruppenrahmen fallen, was möglicherweise katastrophale Folgen für die Funktion der Schaltung haben kann.
  • Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einem Doppeladapter wie dem Element 44 keine Anschlusseinheit erforderlich ist. Eine Anschlusseinheit kann als Ersatz für eine Abdeckung 22 verwendet werden, bei der ein einzelner SC-Adapter (nicht abgebildet) vorhanden ist, der nur für die Verbindung von zwei Kabeln ausreichend ist, wobei sich eines dieser Kabel vorne an der Frontplatte befindet und das andere vom Adapter zur Leiterplatte führt.
  • Die Anschlusseinheit 36 oder die Abdeckung 22 kann durch eine zweite Anschlusseinheit 52 (12) mit einem Träger 54 (11) ersetzt werden. Der Aufbau des Trägers 54 ähnelt dem Träger 38, mit der Ausnahme, dass die Basis 24 keinen geschlossenen Bereich, sondern zwei nebeneinander angeordnete Durchlassöffnungen 55 für zwei doppelte SC-Adapter 44 aufweist. Die Anschlusseinheit 52 ist auf die gleiche Weise auf der Frontplatte montiert wie die oben beschriebene Anschlusseinheit 36. Von vier optischen Kabeln, die nach hinten führen, sind zwei Kabel 46 mit dem Bauelement 50 verbunden und die beiden andern Kabel 56 sind mit den anderen Eingängen verbunden, wie in 14 dargestellt. Diese Eingänge können zusätzliche Bauelemente aufnehmen, die in diesem Stadium im Rahmen der Modifikation in die Leiterplatte eingefügt werden. Bei diesen zusätzlichen Bauelementen kann es sich beispielsweise um ein Tochterboard 58 handeln, wie in 14 dargestellt. 13 stellt die Vorderseite der Frontplatte mit montierter Anschlusseinheit 52 dar. Wie in 12 dargestellt ist jedes der Kabel 46 und 56 selektiv, in Reihe mit einem der vier optischen Kabel 57 verbunden, die von der Frontplatte 14 nach vorne führen.
  • Sind an der Schaltung weitere Modifikationen erforderlich, braucht man lediglich die obere Abdeckung 22 manuell abzunehmen, wie oben für die untere Abdeckung beschrieben, und diese, wiederum manuell, ohne Werkzeuge an der Vorderseite der Frontplatte durch eine Steckverbindung der Anschlusseinheiten 36 oder 52 zu ersetzen. 15 ist wiederum eine Vorderansicht der Frontplatte, bei der beide Abdeckungen 22 entfernt und zwei Anschlusseinheiten 52 auf der Frontplatte montiert wurden.

Claims (9)

  1. Eine Frontplatte, die mit der Rückseite an der Leiterplatte einer Baugruppe befestigt werden soll, die in Baugruppenrahmen montiert werden soll, die Folgendes umfasst: eine Frontplatte (14), die mit einer Öffnung (18) versehen ist, um die Durchführung eines Kabels (46) von und zu der Baugruppe zu ermöglichen, und zwei Befestigungsflansche (34), die einander gegenüber angeordnet sind und von der Vorderseite der genannten Frontplatte (14) nach außen ragen, eine Abdeckung (22) zum kompletten Verschluss der genannten Öffnung (18), wenn das genannte Kabel (46) nicht vorhanden ist; eine Anschlusseinheit (36) zum Ersatz der genannten Abdeckung (22), um die Durchführung des genannten Kabels (46) durch die genannte Öffnung (18) zu ermöglichen, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Befestigungsflansche (34) mit einem Paar gegenüberliegender Blenden (32) versehen sind und dass die genannte Abdeckung (22) und die genannte Anschlusseinheit eine Verriegelungsvorrichtung (26) zum lösbaren Eingriff in das genannte Paar gegenüberliegender Blenden (32) umfasst, so dass die Abdeckung während des Betriebs einfach durch die genannte Anschlusseinheit (36) ersetzt werden kann, indem die genannte Abdeckung (22) von dem genannten Paar Blenden (32) gelöst und die genannte Anschlusseinheit (36) in das genannte Paar Blenden (32) eingreift.
  2. Die Frontplatteneinheit aus Anspruch 1, wobei die genannte Abdeckung (22) eine erste Basis (24) zur Abdeckung der genannten Öffnung (18) umfasst, und die Verriegelungsvorrichtung (26) ein erstes Paar Riegel (26) zum lösbaren Eingriff in das genannte Paar gegenüberliegender Blenden (32) umfasst.
  3. Die Frontplatteneinheit aus Anspruch 1 oder 2, wobei die genannte Anschlusseinheit (36) einen Träger (38) umfasst, der aus einer zweiten Basis (24) mit einer Durchlassöffnung (42, 55) zur Durchführung des genannten Kabels (46) besteht, und die Verriegelungsvorrichtung (26) außerdem ein zweites Paar Riegel (26) zum lösbaren Eingriff in das genannte Paar gegenüberliegender Blenden (32) umfasst.
  4. Die Frontplatteneinheit aus Anspruch 2 oder 3, wobei jedes der genannten ersten und zweiten Riegelpaare (26) ein Paar Flansche (28) umfasst, die sich federnd von den entgegengesetzten Kanten der genannten ersten bzw. zweiten Basis (24) erstrecken, wobei jeder Flansch (28) in einem Riegelkopf (30) endet, der so ausgelegt ist, dass er in die jeweilige Blende (32) eingreift.
  5. Die Frontplatteneinheit aus einem der Ansprüche 2 bis 4, wobei die genannten Riegel (26) von der genannten Frontplatte (14) aus nach außen ragen.
  6. Die Frontplatteneinheit aus einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die genannte Anschlusseinheit (36) außerdem einen Adapter (44) zum Halten der Kabelsteckverbindung (48) und Vorrichtungen zur Befestigung des genannten Adapters (44) in der genannten Durchlassöffnung (42, 55) umfasst.
  7. Die Frontplatteneinheit aus einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die genannte Anschlusseinheit (36) außerdem eine Kabelsteckverbindung (48) und Vorrichtungen zur Befestigung der genannten Kabelsteckverbindung (48) in der genannten Durchlassöffnung (42, 55) umfasst.
  8. Die Frontplatteneinheit aus einem der Ansprüche 3 bis 7, wobei die genannte zweite Basis (24) eine zweite Durchlassöffnung (55) umfasst.
  9. Die Frontplatteneinheit aus Anspruch 8, wobei die genannte Anschlusseinheit (36) außerdem zwei Adapter (44) zum Halten von zwei Kabelsteckverbindungen (48) und Vorrichtungen zur Befestigung der Adapter in der ersten (42) bzw. zweiten Durchlassöffnung (55) umfasst.
DE60223782T 2001-12-12 2002-12-10 Kombination von Frontplatten Expired - Lifetime DE60223782T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
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US12431 2001-12-12

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DE60223782D1 DE60223782D1 (de) 2008-01-10
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DE60223782T Expired - Lifetime DE60223782T2 (de) 2001-12-12 2002-12-10 Kombination von Frontplatten

Country Status (3)

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US (1) US6757470B2 (de)
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