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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Anlage zur Behandlung von Produkten
nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Die
Erfindung findet insbesondere Anwendung auf die Behandlung von biologischen
Materialien oder Proben und insbesondere auf die Kultur, die Konservation
und/oder die Analyse von Zellen oder Mikroorganismen.
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Die
FR-2 761 790 beschreibt einen Handschuh für den Empfang eines durch einen
Transponder auf dem Körper
eines Tieres ausgesendeten Signals. Die US-4 628 193 beschreibt
eine tragbare Vorrichtung zum Überprüfen der
Ausführung
von Operationen.
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Es
ist auch eine Anlage vom oben genannten Typ aus dem Dokument FR-2
817 370 bekannt. Die Sendemittel für Hochfrequenzwellen der Behälter und
der Arbeitsplätze
sind Transponder. Das Element zum Empfang der Hochfrequenzwellen
umfasst eine Tragefläche,
die zur Aufnahme der Behälter
für die
zu behandelnden Produkte dient. Die Fläche ist mit einer Antenne zum
Empfang der Hochfrequenzwellen und mit Mitteln zur Übertragung
von Informationen, die von den Transpondern empfangen werden, an
die Einheit zur Verarbeitung von Informationen ausgerüstet.
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Eine
derartige Anlage erlaubt es, über
die Behandlung der Produkte hinaus auch einen chronologischen Verlauf
oder eine „Rückverfolgbarkeit„ der behandelten
Produkte sicherzustellen, indem Informationen in Bezug auf ihre
Identitäten
und auf solche der Arbeitsplätze,
auf welchen sie platziert wurden, und auch in Bezug auf die Behandlungsoperationen, denen
sie unterworfen wurden, damit verknüpft werden.
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Allerdings
macht der chronologische Verlauf die Verwendung der Tragefläche notwendig.
Wenn der Bediener keine derartige Fläche verwendet, ist der chronologische
Verlauf nicht sichergestellt.
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Ein
Ziel der Erfindung besteht darin, dieses Problem zu lösen, indem
eine Anlage zur Behandlung von Produkten des oben genannten Typs
bereit gestellt wird, die es erlaubt, in zuverlässigerer Weise eine Verwaltung
von Informationen in Bezug auf die Produkte sicherzustellen.
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Zu
diesem Zweck hat die Erfindung eine Anlage nach Anspruch 1 zum Ziel.
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Abhängig von
den besonderen Ausführungsformen
kann die Anlage eines oder mehrere der Merkmale der Unteransprüche umfassen.
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Die
Erfindung wird durch die Lektüre
der folgenden Beschreibung deutlicher werden, die rein beispielhaft
und unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen erfolgt, in
welchen:
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1 eine
schematische Ansicht einer Anlage gemäß der Erfindung ist, und
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2 bis 5 schematische
und perspektivische Ansichten sind, die verschiedene Etappen der
Anordnung eines Behälters
für das
zu behandelnde Produkt an einem Arbeitsplatz der Anlage von 1 veranschaulichen.
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1 veranschaulicht
schematisch eine Anlage 1 zur Behandlung von Produkten,
zum Beispiel von menschlichen Proben. Noch genauer dient die Anlage 1 zum
Beispiel dazu, diese Proben einer Operation des Bakterienwachstums
zu unterziehen, um eine bakteriologische Analyse dieser Proben durchzuführen und
diese zu lagern.
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Man
beachte, dass in 1 der Maßstab der verschiedenen Elemente,
die in der Folge beschrieben werden, nicht berücksichtigt wurde.
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Die
Anlage 1 umfasst:
- – Behälter 2 für zu behandelnde
Produkte,
- – Arbeitsplätze 5 bis 7,
- – wenigstens
einen Handschuh 10 für
die Handhabung der Behälter 2,
und
- – ein
System 12 zur Verwaltung von Informationen in Bezug auf
die Produkte, und insbesondere der Abfolge der Operationen, denen
diese unterzogen werden.
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Die
Behälter 2 sind
zum Beispiel Petrischalen. In 1 sind nur
zwei dieser Schalen 2 dargestellt. Jede der Schalen 2 ist
mit einem Hochfrequenz-Transponder 14 zur Identifikation
versehen.
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Jede
Schale 2 enthält
ein Kulturmedium, das mit einer Probe beimpft wurde. Diese Beimpfung
wurde im Voraus unter einer Haube mit laminarer Strömung durchgeführt.
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Jeder
Transponder 14 umfasst in klassischer Weise eine gedruckte
Schaltung, die eine Antenne besitzt und auf welcher eine integrierte
Schaltung angeordnet ist, die einen Speicher, in welchem ein Identifikator
oder eine Information zur Identifikation der in der Schale 2 enthaltenen
Probe gespeichert wird, und ein Modul zum Senden und Empfangen von Hochfrequenzen
umfasst.
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Jeder
Transponder 14 ist ein passiver Transponder, das heißt, er umfasst
keine autonomen Mittel zur Versorgung mit Elektrizität, wie zum
Beispiel einen Akkumulator oder eine Batterie. Ein solcher Transponder 14 wird
durch Hochfrequenzwellen, die über
seine Antenne empfangen werden, mit elektrischer Energie versorgt.
Diese empfangenen Hochfrequenzwellen werden als Funktion des gespeicherten
Identifikators modifiziert und wieder über den Transponder 14 gesendet.
Ein derartiger Transponder 14 stellt damit ein Mittel zur
stimulierten Sendung von Hochfrequenzwellen dar. Dieser Transponder 14 besitzt
eine stimulierte Sendeleistung von weniger als 10 mW, oder vorzugsweise
weniger als 5 mW. Jeder Transponder 14 weist auch eine
geringe Sendereichweite auf, typischerweise kleiner als 10 cm. Ein derartiger
Transponder 14 kann in der Form eines flexiblen Klebeplättchens
realisiert werden, und seine Kosten sind gering.
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In
anderen Varianten können
die Transponder 14 aktive Transponder sein, die eventuell
zum Schreiben/Lesen dienen.
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Typischerweise
liegt die Frequenz der durch die Transponder 14 gesendeten
oder empfangenen Wellen bei 13,56 MHz oder 125 kHz. Natürlich können auch
andere Frequenzen in Erwägung
gezogen werden.
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Der
Arbeitsplatz 5 ist zum Beispiel ein Inkubator, der adaptiert
wurde, um eine kontrollierte Atmosphäre zu schaffen, die für die Entwicklung
von Bakterien, die in den Nährmedien
nachzuweisen sind, geeignet ist.
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Der
Arbeitsplatz 6 ist zum Beispiel eine Analysevorrichtung,
die es erlaubt, die Natur der in den Nährmedien der Schalen 2 vorhandenen
Bakterien zu bestimmen.
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Der
Arbeitsplatz 7 ist zum Beispiel ein Gefriergerät, das die
Lagerung der in den Schalen 2 enthaltenen Proben, zum Beispiel
für weitere
Analysen, ermöglicht.
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Jeder
Arbeitsplatz 5 bis 7 umfasst jeweils eine Tür 15 bis 17,
um in das Innere des Arbeitsplatzes zu gelangen. Die Türen 15 bis 17 sind
mit Handgriffen 20 bis 22 zur Bedienung derselben
versehen.
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Jeder
Arbeitsplatz 5 bis 7 ist mit jeweils einem Hochfrequenz-Transponder 25 bis 27 zur
Identifikation versehen, der zum Beispiel von derselben Art ist
wie die Transponder 14.
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Die
Transponder 25 bis 27 sind in der unmittelbaren
Umgebung der Handgriffe 20 bis 22 oder auch auf
diesen selbst angeordnet.
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Wie
durch die 3 bis 5 genauer
veranschaulicht, umfasst das Gefriergerät 7 mehrere übereinander
angeordnete Fächer 28,
auf welche man dank der jeweiligen Türen 29 zugreifen kann, wenn
die Tür 17 des
Gefriergeräts 7 erst
einmal geöffnet
ist. In den 3 bis 5 ist nur
ein einziges Fach 28 sichtbar.
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Jede
Tür 29 ist
mit einem Handgriff 30 zur Manipulation sowie einem Hochfrequenz-Transponder 31 zur
Identifikation des Fachs 28 versehen, der zum Beispiel
von derselben Art ist wie die Transponder 14. Jeder Transponder 31 ist
zum Beispiel in der unmittelbaren Umgebung des Handgriffs 30 oder auch
auf diesem selbst angeordnet. Man beachte, dass in den 2 bis 5 die
Transponder 31 ebenso wie die anderen Transponder durch
Kreise schematisch dargestellt wurden.
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In
jedem Fach 28 sind die längsgleitenden Ablagemodule 33 seitlich
nebeneinander angeordnet. Jedes Modul 33 ist mit einem
Handgriff 34 zum Festhalten und einem Hochfrequenz-Transponder 35 zur
Identifikation versehen, welcher in der unmittelbaren Umgebung oder
auf dem Handgriff 34 selbst angeordnet ist.
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Die
Transponder 35 sind zum Beispiel von derselben Art wir
die Transponder 14.
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Wie
in der 5 veranschaulicht, umfasst jedes Modul 33 Regale
und Zwischenwände,
die im Inneren ein Netz von Räumen 37 begrenzen,
welche seitlich gleitende Schubladen 38 aufnehmen. Diese Schubladen 38 können jeweils
mit einem Handgriff 39 ausgestattet sein und tragen einen
Hochfrequenz-Transponder 40 zur Identifikation, welcher
in der unmittelbaren Umgebung des oder auf dem Handgriff 39 selbst
angeordnet ist.
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Die
Transponder 40 sind zum Beispiel von derselben Art wir
die Transponder 14.
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Wie
in der 1 veranschaulicht, ist jeder Arbeitsplatz 5 bis 7 vorzugsweise
mit jeweiligen Mitteln 45 bis 47 zur Erfassung
von Parametern in Bezug auf die an dem gegenständlichen Arbeitsplatz ausgeführten Operationen
ausgestattet. Diese Mittel zur Erfassung sind zum Beispiel über Kabelverbindungen 48 mit
dem System zur Verwaltung 12 verbunden.
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Der
Handschuh 10 ist ein Handschuh wie jene, die in klassischer
Weise für
die Manipulation von Proben verwendet werden, welcher darüber hinaus eine
Antenne 50 zum Empfang der von den Transpondern 14, 25 bis 27, 31, 35 und 40 kommenden Hochfrequenzwellen
und einen ersten Modulator/Demodulator 52, einen zweiten
Modulator/Demodulator 54 und eine Antenne 56 zum
Senden der Hochfrequenzwellen an einer unterschiedlichen Frequenz
als jene der durch die Transponder 14, 25 bis 27, 31, 35 und 40 gesendeten
Wellen umfasst. Typischerweise kann diese Frequenz 433 MHz sein.
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Die
Antenne 50 ist zum Beispiel an der Spitze des Zeigefingers
des Handschuhs 10 in das Material des Handschuhs eingearbeitet.
Es handelt sich um eine Antenne mit einem Sende- und Empfangsfeld von reduzierter Reichweite,
typischerweise weniger als 10 cm und vorzugsweise 5 cm.
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Die
Antennen 50 und 56 und die Modulatoren/Demodulatoren 52 und 54 bilden
einen Repeater 58, um die von den Transpondern 14, 25 bis 27, 31, 35 und 40 empfangenen
Informationen zur Identifikation an das System zur Verwaltung 12 zurückzusenden.
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Dieser
Repeater 58 kann autonome Mittel zur Versorgung mit Elektrizität, eine
Uhr und eventuell einen Speicher umfassen. Der Repeater 58 ist
so angepasst, dass er automatisch und zeitlich regelmäßig oder
ständig über den
Modulator/Demodulator 52 und die Antenne 50 Abfragen
in dem Sende- oder Empfangsfeld der Antenne 50 vornimmt.
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Diese
Abfragen werden durch die Sendung von Hochfrequenzwellen durch die
Antenne 50 sichergestellt.
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Wenn
sich ein Transponder 14, 25 bis 27, 31, 35 oder 40 im
Empfangsfeld der Antenne 50 befindet, wird dieser Transponder
durch die von dem Repeater 58 ausgesendeten Signale mit
elektrischer Energie versorgt und überträgt in Antwort die in seinem
Speicher gespeicherte Information zur Identifikation. Wenn die Antenne 50 in
dem Sendefeld des gegenständlichen
Transponders angeordnet ist, empfängt sie die Hochfrequenzwellen,
die der Transponder aussendet. Diese durch die Antenne 50 empfangenen
Hochfrequenzwellen werden dann durch den Modulator/Demodulator 52 demoduliert
und dann durch den Modulator/Demodulator 54 erneut moduliert,
um durch die Antenne 56 in Form von Hochfrequenzwellen
mit einer Reichweite ausgesendet zu werden, die ausreicht, um unabhängig von
der Position des Handschuhs 10 in der Anlage 1 durch
das System zur Verwaltung 12 empfangen zu werden.
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Das
System zur Verwaltung 12 umfasst:
- – einen
Empfänger 60 der
Hochfrequenzwellen, die durch die die Antenne 56 des Repeaters 58 ausgesendet
werden,
- – eine
elektronische Einheit 62 zur Verarbeitung der Informationen,
- – einen
Bildschirm 64,
- – einen
Lautsprecher 66,
- – eine
Uhr 68,
- – eine
Datenbank 70, und
- – eine
Tastatur 71.
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Der
Empfänger 60 umfasst
eine Antenne 72 und einen Modulator/Demodulator 74 zum
Empfangen und Demodulieren der durch die Antenne 56 ausgesendeten
Hochfrequenzwellen und zum Übertragen
der entsprechenden demodulierten Informationen an die Einheit zur
Verarbeitung von Informationen 62.
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Die
Einheit 62 umfasst einen Mikroprozessor, der entsprechend
programmiert ist, um die im Folgenden beschriebenen Funktionen erfüllen zu können.
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Wenn
nun ein Bediener eine in einer Schale 2 enthaltene Probe
in den Inkubator 5 geben möchte, geht er wie folgt vor.
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Nachdem
er die Schale 2 in seine rechte Hand genommen hat, über die
ein klassischer Handschuh gezogen ist, zeigt er mit dem Zeigefinger
seiner rechten Hand, die sich in dem Handschuh 10 befindet,
auf den Transponder 25 des Inkubators 5. Der Repeater 58 fragt
dann den Transponder 25 ab, der ihm in Antwort die Information
zur Identifikation des Inkubators 5 liefert. Diese Information
zur Identifikation wird durch den Repeater 58 an die Einheit 62 zur Verarbeitung
von Informationen zurück
geschickt.
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Der
Bediener öffnet
in der Folge den Inkubator 5 mit dem Handgriff 20 und
platziert dann die Schale 2 auf ein Innenregal des Inkubators 5.
Dann zeigt er mit dem Zeigefinger seiner rechten Hand auf den Transponder 14 der
betreffenden Schale 2. Der Repeater 58 fragt dann
den Transponder 14 ab und empfängt die Information zur Identifikation
der in den Inkubator 5 eingebrachten Probe, welche er über den Empfänger 60 an
die Einheit 62 zur Verarbeitung von Informationen überträgt. Die
Einheit 62 verknüpft
die beiden empfangenen Informationen zur Identifikation sowie eine
durch die Uhr 68 gelieferte Zeitinformation und speichert
diese in der Datenbank 70. Somit weiß man, dass die betreffende
Probe in den Inkubator 5 eingebracht wurde.
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Die
Einheit 62 zur Verarbeitung von Informationen verknüpft in der
Folge zeitlich regelmäßig die von
den Mitteln 45 zur Erfassung empfangenen Informationen
mit den durch die Uhr 68 gelieferten Zeitinformationen
und der Information zur Identifikation der betreffenden Probe, und
speichert diese in der Datenbank 70. Dies wird eine Zeit
lang fortgesetzt, bis die betreffende Probe aus dem Inkubator 5 herausgenommen
wird.
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Dazu
geht der Bediener wie vorher beschrieben vor, das heißt, er platziert
die Antenne 50 des Handschuhs 10 in nächster Nähe zum Transponder 25 des
Inkubators 5, öffnet
dessen Tür 15,
und platziert dann die Antenne 50 des Handschuhs 10 in nächster Nähe zum Transponder 14 der
Schale 2, die die betreffende Probe enthält. Schließlich nimmt
der Bediener diese Schale 2 wieder aus dem Inkubator 5.
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Die
Einheit zur Verarbeitung von Informationen 62 empfängt dann über den
Repeater 58 und den Empfänger 60 von Neuem
die Informationen zur Identifikation des Inkubators 5 und
der in der aus dem Inkubator 5 wieder heraus genommenen
Schale 2 enthaltenen Probe. Die Einheit 62 verknüpft diese
Informationen sowie eine von der Uhr 68 gelieferte Zeitinformation
bei der Entnahme der betreffenden Probe aus dem Inkubator 5.
Diese verschiedenen verknüpften
Informationen werden in der Datenbank 70 gespeichert.
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In
gleicher Weise ist es möglich,
in der Datenbank 70 in Verbindung mit dem Identifikator
der betreffenden Probe auch Informationen zu speichern, die anzeigen,
ob diese in die Analysevorrichtung 6 eingebracht worden
ist, zu welchen Zeitpunkt, wie lange sie in der Analysevorrichtung 6 verblieben ist,
ob sie daraus wieder herausgenommen wurde, zu welchem Zeitpunkt,
und was das Resultat der Analyse war. Diese letzte Information wird
durch die Mittel 46 zur Erfassung geliefert.
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Nach
Abschluss der Analyse und nach der Herausnahme der betreffenden
Schale 2 aus der Analysevorrichtung 6 kann falls
gewünscht
die Lagerung der Schale 2 in dem Gefriergerät 7 erfolgen.
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Wie
in der 2 veranschaulicht, platziert der Bediener zuerst
den Zeigefinger des Handschuhs 10 in nächster Nähe zum Transponder 27 des Gefriergeräts 7,
damit die Einheit 62 die Information zur Identifikation
des Gefriergeräts 7 empfängt. Die Sendung
und der Empfang der Hochfrequenzwellen zwischen dem Handschuh 10 und
dem Transponder 27 wurden in dem vergrößerten, in einem Kreis dargestellten
Teil der 2 durch die Pfeile 76 schematisiert.
Der Bediener öffnet
in der Folge die Tür 17 mit Hilfe
des Handgriffs 22.
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In
der Folge platziert der Bediener, wie auch in 3 veranschaulicht,
den Zeigefinger des Handschuhs 10 in nächster Nähe zum Transponder 31 der Tür 29 des
Fachs 28, in welchem er die Schale 2 ablegen will.
Die Information zur Identifikation des Fachs 28 wird daraufhin
an die Einheit zur Verarbeitung von Informationen 62 übertragen.
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Der
Bediener öffnet
daraufhin die Tür 29 und hat
Zugang zu dem gewählten
Fach 28.
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In
der Folge zeigt der Bediener, wie auch in 4 veranschaulicht,
mit dem Zeigefinger seiner rechten Hand auf den Transponder 35 des
Ablagemoduls 33, in welchem er die Schale 2 ablegen möchte. Die
Einheit zur Verarbeitung von Informationen 62 empfängt daraufhin
die Information zur Identifikation des gewählten Ablagemoduls 33.
Der Bediener zieht in der Folge das betreffende Ablagemodul 33 mit
Hilfe von dessen Handgriff 34 heraus.
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Wie
in der 5 veranschaulicht, zeigt der Bediener schließlich auf
den Transponder 40 der Schublade 38, in welcher
er die Schale 2 abstellen will, um die Information zur
Identifikation der Schublade 38 an die Einheit 62 zu übertragen.
Schließlich platziert
er die Schale 2 in die gewählte Schublade 38 und
platziert den Zeigefinger seiner rechten Hand in nächster Nähe zum Transponder 14 der
Schale 2.
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Die
Einheit 62 hat nun die Identifikatoren des Gefriergeräts 7,
des Fachs 28, des Moduls 33 und der Schublade 38,
in welchen die betreffende Probe gelagert wurde, sowie auch den
Identifikator der Probe empfangen. Diese verschiedenen Informationen werden
mit einer von der Uhr 68 gelieferten Zeitinformation verknüpft und
durch die Einheit 62 in der Datenbank 70 gespeichert.
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Die
Datenbank 70 enthält
also Informationen, die es ermöglichen,
zu wissen, dass die betreffende Probe in dem Gefriergerät 7 gelagert
ist, sowie den genauen Standort dieser Probe in dem Gefriergerät 7 zu
kennen.
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Um
die betreffende Probe wieder aus dem Gefriergerät 7 herauszunehmen,
geht der Bediener in analoger Weise vor, indem er mit Hilfe des
Zeigefingers seiner rechten Hand der Reihe nach die Informationen
zur Identifikation des Gefriergeräts 7, des Fachs 28,
des Moduls 33 und der Schublade 38, auf welche
er zugreift, sowie schließlich
der Probe, die er daraus wieder herausnimmt, an die Einheit zur
Verarbeitung von Informationen 62 liefert.
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Man
beachte, dass die Einheit 62 auch die Führung des Bedieners bei der
Operation der Einbringung oder Herausnahme der Probe aus dem Gefriergerät 7 sicherstellen
kann, indem sie diesem mit Hilfe des Bildschirms 64 und/oder
des Lautsprechers 66 Signale liefert, welche die von dem
Bediener ausgeführten
Handlungen bestätigen
oder verneinen.
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Auch
wenn der Bediener auf eine gegebene, in dem Gefriergerät 7 gelagerte
Probe zugreifen möchte,
kann er mit Hilfe der Tastatur 71 einen dieser Probe entsprechenden
Code eingeben. Die Einheit 62 liefert ihm daher zum Beispiel über den
Bildschirm 64, Informationen in Bezug auf die exakte Lokalisierung
dieser Probe in der Anlage 1.
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Der
Bediener wendet sich also zu dem Gefriergerät 7 und platziert
den Zeigefinger seiner rechten Hand in nächster Nähe zum Transponder 27.
Die Einheit 62 veranlasst die Aussendung, zum Beispiel über den
Lautsprecher 66, eines akustischen Signals, welches bestätigt, dass
sich die gesuchte Probe wirklich in dem Gefriergerät 7 befindet.
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Wenn
der Bediener fälschlicherweise
auf den Transponder 25 des Inkubators 5 zeigen
würde, würde der
Lautsprecher 66 ein anderes Signal aussenden, welches anzeigt,
dass sich die gesuchte Probe nicht dort befindet.
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In
der Folge liefert die Einheit 62 mittels des Lautsprechers 66 Signale,
die bestätigen
oder verneinen, dass der Bediener auf das richtige Fach 28, das
richtige Modul 33 und die richtige Schublade 38 zugreift,
um die gesuchte Probe wieder herauszunehmen.
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Auch
wenn der Bediener eine Probe ablegen möchte, kann die Einheit zur
Verarbeitung von Informationen 62 ihm eine freie Stelle
in einer Schublade 38 anzeigen und ihn zu dieser hinführen.
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Die
oben beschriebene Anlage 1 erlaubt es auch, in benutzerfreundlicher
und verlässlicher
Weise eine Verwaltung von Informationen in Bezug auf die durch die
Anlage 1 behandelten Proben sicherzustellen, und insbesondere
auch einen chronologischen Verlauf der Behandlungsoperationen, welchen die
Proben unterzogen wurden, sicherzustellen. Darüber hinaus erlaubt es die Anlage 1,
die Lokalisierung der Proben zu kennen und eine Führung des
Bedieners sicherzustellen.
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Diese
Verwaltung und Führung
sind besonders benutzerfreundlich, da der Bediener nur seine Hand
in die nächste
Umgebung der Transponder bringen muss, die den Stellen, wo er interveniert,
entsprechen. Des Weiteren ist die Verwaltung der Informationen zuverlässig, da
der Bediener notwendigerweise einen Handschuh verwendet, um die
Proben und die Schalen 2, welche diese enthalten, zu manipulieren.
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Um
die Benutzerfreundlichkeit noch weiter zu verbessern, kann der Handschuh 10 mehrere
Antennen 50 umfassen, zum Beispiel eine Antenne in jedem
der Finger und/oder in der Handfläche des Handschuhs.
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Wenn
die Transponder zur Identifikation auf die Handgriffe 20 bis 22, 30, 34 und 39 platziert
werden, ist es daher nicht mehr notwendig, speziell mittels des
Zeigefingers des Handschuhs 10 auf diese Transponder zu
zeigen, da die Erfassung der Informationen zur Identifikation beim
Ergreifen der Handgriffe durch den Bediener automatisch erfolgt.
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In
einer nicht dargestellten Variante kann der Handschuh 10 Mittel
zur Aktivierung der Abfrage durch den Repeater 58 umfassen.
In diesem Fall aktiviert der Bediener die Abfrage, wenn dies notwendig sein
sollte.
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In
dem oben beschriebenen Beispiel bilden die Modulatoren/Demodulatoren 52 und 54 und
die Antenne 56 Mittel zur Übertragung der durch die Antenne 50 empfangenen
Informationen zur Identifikation an die Einheit 62.
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In
den nicht dargestellten Varianten können diese Mittel zur Übertragung
von Informationen zur Identifikation auch eine zu der beschriebenen
unterschiedliche Struktur aufweisen.
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Diese
können
auch durch eine Kabelverbindung ersetzt werden, welche den Handschuh 10 direkt
mit dem Modulator/Demodulator 74 verbindet, der daher so
angepasst ist, dass er die durch die Antenne empfangenen Hochfrequenzwellen
demoduliert, bevor er die Informationen zur Identifikation an die
Einheit 62 zur Verarbeitung liefert.
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In
einer anderen Variante können
diese Mittel zur Übertragung
einen Infrarotsender umfassen, um die Informationen an einen mit
der Einheit 62 verbundenen entsprechenden Empfänger 60 zu übertragen.
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In
noch einer weiteren Variante können
die Mittel zu Übertragung
eine vom Bediener getragene Relais-Zwischenvorrichtung umfassen.
Der Handschuh 10 kann zum Beispiel durch eine Kabelverbindung
mit dieser Zwischenvorrichtung verbunden sein.
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In
einer anderen nicht dargestellten Ausführungsform können die
Einheit 62, der Bildschirm 64, der Lautsprecher 66,
die Uhr 68, die Datenbank 70 und die Tastatur 71 in
den Handschuh 10 selbst inkorporiert sein, zum Beispiel
auf dem Rücken
des Handschuhs, oder ein durch den Bediener getragenes, tragbares
System zur Verwaltung 12 bilden. Die Signale zur Führung des
Bedieners können
auch bloß visuelle
Signale sein, die durch den Bildschirm 64 geliefert werden.
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Die
von den Mitteln 45 und 47 zur Erfassung empfangenen
Informationen können
daher durch Distanzverbindungen, zum Beispiel durch Hochfrequenzwellen,
an die Einheit 62 übertragen
werden.
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In
noch einer weiteren nicht dargestellten Variante können die
oben beschriebenen Prinzipien auch rein für die Lokalisierung der Proben
in der Anlage 1 verwendet werden, die keine Mittel 45 bis 47 zur
Erfassung umfasst.
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In
einer Variante verhindert die Einheit 62 bei der Führung des
Bedieners den Zugriff auf alle Stellen mit Ausnahme der gesuchten
Stelle, indem sie die entsprechenden Türen verriegelt.
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Ganz
allgemein können
die Behälter 2 auch andere
Behälter
als Petrischalen sein, zum Beispiel Proberöhrchen, oder sie können auch
die Proben nicht direkt enthalten.
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In
einer Variante kann der Bediener eine mit einem Hochfrequenz-Transponder
zur Identifikation versehene Ansteckplakette tragen, die er vor
jeder Operation zur Einbringung oder Herausnahme, die er durchführt, mit
Hilfe des Handschuhs 10 abfragt. Die verschiedenen, mit
den Proben verbundenen Informationen werden daher mit der Identität des Bedieners,
der diese Probe bearbeitet hat, verknüpft.
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Man
beachte, dass die beschriebene Anlage 1 auch ausgehend
von bereits bestehenden Arbeitsplätzen und Behältern 2 realisiert
werden kann, ohne umfangreiche oder kostspielige Modifikationen
zu erfordern.
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In
der Tat reicht es, die Arbeitsplätze
und die Behälter 2 mit
solchen passiven Transpondern auszurüsten, wie sie oben beschrieben
wurden, deren Kosten besonders gering sind. Insbesondere in dem Fall,
dass die Transponder Klebeplättchen
sind, reicht es, diese auf die Wände
der Arbeitsplätze
und der Behälter
zu kleben.
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In
bestimmten Varianten können
die Transponder zur Identifikation, insbesondere 14, zum
Lesen und Schreiben verwendet werden. Der Handschuh 10 wird
daher als Schreibvorrichtung verwendet.
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In
noch einer weiteren Variante kann die Tastatur 71 durch
Erfassungsmittel anderer Art ersetzt werden.
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Ganz
allgemein ist die Erfindung auf jede Anlage zur Behandlung von biologischen
Materialien oder Produkten anwendbar und können die Arbeitsplätze zum
Beispiel Inkubatoren, Brutschränke,
Gefriergeräte,
Labortische, die mit Haube mit laminarer Strömung überbaut sind, Zentrifugen oder
jeder andere Arbeitsplatz sein, der mit Mitteln zur Durchführung einer
Behandlungsoperation ausgerüstet
ist.
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Der
Begriff Behandlung erstreckt sich hier in allgemeiner Weise auf
jede Operation oder Abfolge von Operationen, welche ein Produkt
bestimmten Bedingungen oder Maßnahmen
unterwerfen, und kann aus einer einfachen Lagerungsoperation unter bestimmten
Bedingungen bestehen.
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Die
Anlage kann auch nur einen einzelnen Arbeitsplatz in der Form eines
Gefriergeräts
umfassen.
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Noch
allgemeiner sind die oben beschriebenen Prinzipien auf die Behandlung
von Produkten auf anderen Gebieten als auf dem biologischen anwendbar.
Sie können
zum Beispiel auch auf die Herstellung elektronischer Bauteile angewandt
werden.
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Noch
allgemeiner kann der Handschuh durch ein auf den Körper oder
die Kleidung eines Bedieners anpassbares Element ersetzt werden.
Mit anderen Worten umfasst das Element autonome Haltemittel in Bezug
auf den Körper
oder die Kleidung des Bedieners.
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Das
Element kann auch auf ein Oberkörperglied
des Bedieners einstellbar sein und zum Beispiel aus einem Ring,
einem auf den Arm oder das Handgelenk des Bedieners einstellbaren
Armband, einem oder mehreren Fingern des Handschuhs ... bestehen.