DE60305400T2 - Anlage zur Behandlung von Produkten und dazugehörige Datenerfassungseinheit - Google Patents

Anlage zur Behandlung von Produkten und dazugehörige Datenerfassungseinheit Download PDF

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DE60305400T2
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    • G06K7/0008General problems related to the reading of electronic memory record carriers, independent of its reading method, e.g. power transfer

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anlage zur Behandlung von Produkten nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Die Erfindung findet insbesondere Anwendung auf die Behandlung von biologischen Materialien oder Proben und insbesondere auf die Kultur, die Konservation und/oder die Analyse von Zellen oder Mikroorganismen.
  • Die FR-2 761 790 beschreibt einen Handschuh für den Empfang eines durch einen Transponder auf dem Körper eines Tieres ausgesendeten Signals. Die US-4 628 193 beschreibt eine tragbare Vorrichtung zum Überprüfen der Ausführung von Operationen.
  • Es ist auch eine Anlage vom oben genannten Typ aus dem Dokument FR-2 817 370 bekannt. Die Sendemittel für Hochfrequenzwellen der Behälter und der Arbeitsplätze sind Transponder. Das Element zum Empfang der Hochfrequenzwellen umfasst eine Tragefläche, die zur Aufnahme der Behälter für die zu behandelnden Produkte dient. Die Fläche ist mit einer Antenne zum Empfang der Hochfrequenzwellen und mit Mitteln zur Übertragung von Informationen, die von den Transpondern empfangen werden, an die Einheit zur Verarbeitung von Informationen ausgerüstet.
  • Eine derartige Anlage erlaubt es, über die Behandlung der Produkte hinaus auch einen chronologischen Verlauf oder eine „Rückverfolgbarkeit„ der behandelten Produkte sicherzustellen, indem Informationen in Bezug auf ihre Identitäten und auf solche der Arbeitsplätze, auf welchen sie platziert wurden, und auch in Bezug auf die Behandlungsoperationen, denen sie unterworfen wurden, damit verknüpft werden.
  • Allerdings macht der chronologische Verlauf die Verwendung der Tragefläche notwendig. Wenn der Bediener keine derartige Fläche verwendet, ist der chronologische Verlauf nicht sichergestellt.
  • Ein Ziel der Erfindung besteht darin, dieses Problem zu lösen, indem eine Anlage zur Behandlung von Produkten des oben genannten Typs bereit gestellt wird, die es erlaubt, in zuverlässigerer Weise eine Verwaltung von Informationen in Bezug auf die Produkte sicherzustellen.
  • Zu diesem Zweck hat die Erfindung eine Anlage nach Anspruch 1 zum Ziel.
  • Abhängig von den besonderen Ausführungsformen kann die Anlage eines oder mehrere der Merkmale der Unteransprüche umfassen.
  • Die Erfindung wird durch die Lektüre der folgenden Beschreibung deutlicher werden, die rein beispielhaft und unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen erfolgt, in welchen:
  • 1 eine schematische Ansicht einer Anlage gemäß der Erfindung ist, und
  • 2 bis 5 schematische und perspektivische Ansichten sind, die verschiedene Etappen der Anordnung eines Behälters für das zu behandelnde Produkt an einem Arbeitsplatz der Anlage von 1 veranschaulichen.
  • 1 veranschaulicht schematisch eine Anlage 1 zur Behandlung von Produkten, zum Beispiel von menschlichen Proben. Noch genauer dient die Anlage 1 zum Beispiel dazu, diese Proben einer Operation des Bakterienwachstums zu unterziehen, um eine bakteriologische Analyse dieser Proben durchzuführen und diese zu lagern.
  • Man beachte, dass in 1 der Maßstab der verschiedenen Elemente, die in der Folge beschrieben werden, nicht berücksichtigt wurde.
  • Die Anlage 1 umfasst:
    • – Behälter 2 für zu behandelnde Produkte,
    • – Arbeitsplätze 5 bis 7,
    • – wenigstens einen Handschuh 10 für die Handhabung der Behälter 2, und
    • – ein System 12 zur Verwaltung von Informationen in Bezug auf die Produkte, und insbesondere der Abfolge der Operationen, denen diese unterzogen werden.
  • Die Behälter 2 sind zum Beispiel Petrischalen. In 1 sind nur zwei dieser Schalen 2 dargestellt. Jede der Schalen 2 ist mit einem Hochfrequenz-Transponder 14 zur Identifikation versehen.
  • Jede Schale 2 enthält ein Kulturmedium, das mit einer Probe beimpft wurde. Diese Beimpfung wurde im Voraus unter einer Haube mit laminarer Strömung durchgeführt.
  • Jeder Transponder 14 umfasst in klassischer Weise eine gedruckte Schaltung, die eine Antenne besitzt und auf welcher eine integrierte Schaltung angeordnet ist, die einen Speicher, in welchem ein Identifikator oder eine Information zur Identifikation der in der Schale 2 enthaltenen Probe gespeichert wird, und ein Modul zum Senden und Empfangen von Hochfrequenzen umfasst.
  • Jeder Transponder 14 ist ein passiver Transponder, das heißt, er umfasst keine autonomen Mittel zur Versorgung mit Elektrizität, wie zum Beispiel einen Akkumulator oder eine Batterie. Ein solcher Transponder 14 wird durch Hochfrequenzwellen, die über seine Antenne empfangen werden, mit elektrischer Energie versorgt. Diese empfangenen Hochfrequenzwellen werden als Funktion des gespeicherten Identifikators modifiziert und wieder über den Transponder 14 gesendet. Ein derartiger Transponder 14 stellt damit ein Mittel zur stimulierten Sendung von Hochfrequenzwellen dar. Dieser Transponder 14 besitzt eine stimulierte Sendeleistung von weniger als 10 mW, oder vorzugsweise weniger als 5 mW. Jeder Transponder 14 weist auch eine geringe Sendereichweite auf, typischerweise kleiner als 10 cm. Ein derartiger Transponder 14 kann in der Form eines flexiblen Klebeplättchens realisiert werden, und seine Kosten sind gering.
  • In anderen Varianten können die Transponder 14 aktive Transponder sein, die eventuell zum Schreiben/Lesen dienen.
  • Typischerweise liegt die Frequenz der durch die Transponder 14 gesendeten oder empfangenen Wellen bei 13,56 MHz oder 125 kHz. Natürlich können auch andere Frequenzen in Erwägung gezogen werden.
  • Der Arbeitsplatz 5 ist zum Beispiel ein Inkubator, der adaptiert wurde, um eine kontrollierte Atmosphäre zu schaffen, die für die Entwicklung von Bakterien, die in den Nährmedien nachzuweisen sind, geeignet ist.
  • Der Arbeitsplatz 6 ist zum Beispiel eine Analysevorrichtung, die es erlaubt, die Natur der in den Nährmedien der Schalen 2 vorhandenen Bakterien zu bestimmen.
  • Der Arbeitsplatz 7 ist zum Beispiel ein Gefriergerät, das die Lagerung der in den Schalen 2 enthaltenen Proben, zum Beispiel für weitere Analysen, ermöglicht.
  • Jeder Arbeitsplatz 5 bis 7 umfasst jeweils eine Tür 15 bis 17, um in das Innere des Arbeitsplatzes zu gelangen. Die Türen 15 bis 17 sind mit Handgriffen 20 bis 22 zur Bedienung derselben versehen.
  • Jeder Arbeitsplatz 5 bis 7 ist mit jeweils einem Hochfrequenz-Transponder 25 bis 27 zur Identifikation versehen, der zum Beispiel von derselben Art ist wie die Transponder 14.
  • Die Transponder 25 bis 27 sind in der unmittelbaren Umgebung der Handgriffe 20 bis 22 oder auch auf diesen selbst angeordnet.
  • Wie durch die 3 bis 5 genauer veranschaulicht, umfasst das Gefriergerät 7 mehrere übereinander angeordnete Fächer 28, auf welche man dank der jeweiligen Türen 29 zugreifen kann, wenn die Tür 17 des Gefriergeräts 7 erst einmal geöffnet ist. In den 3 bis 5 ist nur ein einziges Fach 28 sichtbar.
  • Jede Tür 29 ist mit einem Handgriff 30 zur Manipulation sowie einem Hochfrequenz-Transponder 31 zur Identifikation des Fachs 28 versehen, der zum Beispiel von derselben Art ist wie die Transponder 14. Jeder Transponder 31 ist zum Beispiel in der unmittelbaren Umgebung des Handgriffs 30 oder auch auf diesem selbst angeordnet. Man beachte, dass in den 2 bis 5 die Transponder 31 ebenso wie die anderen Transponder durch Kreise schematisch dargestellt wurden.
  • In jedem Fach 28 sind die längsgleitenden Ablagemodule 33 seitlich nebeneinander angeordnet. Jedes Modul 33 ist mit einem Handgriff 34 zum Festhalten und einem Hochfrequenz-Transponder 35 zur Identifikation versehen, welcher in der unmittelbaren Umgebung oder auf dem Handgriff 34 selbst angeordnet ist.
  • Die Transponder 35 sind zum Beispiel von derselben Art wir die Transponder 14.
  • Wie in der 5 veranschaulicht, umfasst jedes Modul 33 Regale und Zwischenwände, die im Inneren ein Netz von Räumen 37 begrenzen, welche seitlich gleitende Schubladen 38 aufnehmen. Diese Schubladen 38 können jeweils mit einem Handgriff 39 ausgestattet sein und tragen einen Hochfrequenz-Transponder 40 zur Identifikation, welcher in der unmittelbaren Umgebung des oder auf dem Handgriff 39 selbst angeordnet ist.
  • Die Transponder 40 sind zum Beispiel von derselben Art wir die Transponder 14.
  • Wie in der 1 veranschaulicht, ist jeder Arbeitsplatz 5 bis 7 vorzugsweise mit jeweiligen Mitteln 45 bis 47 zur Erfassung von Parametern in Bezug auf die an dem gegenständlichen Arbeitsplatz ausgeführten Operationen ausgestattet. Diese Mittel zur Erfassung sind zum Beispiel über Kabelverbindungen 48 mit dem System zur Verwaltung 12 verbunden.
  • Der Handschuh 10 ist ein Handschuh wie jene, die in klassischer Weise für die Manipulation von Proben verwendet werden, welcher darüber hinaus eine Antenne 50 zum Empfang der von den Transpondern 14, 25 bis 27, 31, 35 und 40 kommenden Hochfrequenzwellen und einen ersten Modulator/Demodulator 52, einen zweiten Modulator/Demodulator 54 und eine Antenne 56 zum Senden der Hochfrequenzwellen an einer unterschiedlichen Frequenz als jene der durch die Transponder 14, 25 bis 27, 31, 35 und 40 gesendeten Wellen umfasst. Typischerweise kann diese Frequenz 433 MHz sein.
  • Die Antenne 50 ist zum Beispiel an der Spitze des Zeigefingers des Handschuhs 10 in das Material des Handschuhs eingearbeitet. Es handelt sich um eine Antenne mit einem Sende- und Empfangsfeld von reduzierter Reichweite, typischerweise weniger als 10 cm und vorzugsweise 5 cm.
  • Die Antennen 50 und 56 und die Modulatoren/Demodulatoren 52 und 54 bilden einen Repeater 58, um die von den Transpondern 14, 25 bis 27, 31, 35 und 40 empfangenen Informationen zur Identifikation an das System zur Verwaltung 12 zurückzusenden.
  • Dieser Repeater 58 kann autonome Mittel zur Versorgung mit Elektrizität, eine Uhr und eventuell einen Speicher umfassen. Der Repeater 58 ist so angepasst, dass er automatisch und zeitlich regelmäßig oder ständig über den Modulator/Demodulator 52 und die Antenne 50 Abfragen in dem Sende- oder Empfangsfeld der Antenne 50 vornimmt.
  • Diese Abfragen werden durch die Sendung von Hochfrequenzwellen durch die Antenne 50 sichergestellt.
  • Wenn sich ein Transponder 14, 25 bis 27, 31, 35 oder 40 im Empfangsfeld der Antenne 50 befindet, wird dieser Transponder durch die von dem Repeater 58 ausgesendeten Signale mit elektrischer Energie versorgt und überträgt in Antwort die in seinem Speicher gespeicherte Information zur Identifikation. Wenn die Antenne 50 in dem Sendefeld des gegenständlichen Transponders angeordnet ist, empfängt sie die Hochfrequenzwellen, die der Transponder aussendet. Diese durch die Antenne 50 empfangenen Hochfrequenzwellen werden dann durch den Modulator/Demodulator 52 demoduliert und dann durch den Modulator/Demodulator 54 erneut moduliert, um durch die Antenne 56 in Form von Hochfrequenzwellen mit einer Reichweite ausgesendet zu werden, die ausreicht, um unabhängig von der Position des Handschuhs 10 in der Anlage 1 durch das System zur Verwaltung 12 empfangen zu werden.
  • Das System zur Verwaltung 12 umfasst:
    • – einen Empfänger 60 der Hochfrequenzwellen, die durch die die Antenne 56 des Repeaters 58 ausgesendet werden,
    • – eine elektronische Einheit 62 zur Verarbeitung der Informationen,
    • – einen Bildschirm 64,
    • – einen Lautsprecher 66,
    • – eine Uhr 68,
    • – eine Datenbank 70, und
    • – eine Tastatur 71.
  • Der Empfänger 60 umfasst eine Antenne 72 und einen Modulator/Demodulator 74 zum Empfangen und Demodulieren der durch die Antenne 56 ausgesendeten Hochfrequenzwellen und zum Übertragen der entsprechenden demodulierten Informationen an die Einheit zur Verarbeitung von Informationen 62.
  • Die Einheit 62 umfasst einen Mikroprozessor, der entsprechend programmiert ist, um die im Folgenden beschriebenen Funktionen erfüllen zu können.
  • Wenn nun ein Bediener eine in einer Schale 2 enthaltene Probe in den Inkubator 5 geben möchte, geht er wie folgt vor.
  • Nachdem er die Schale 2 in seine rechte Hand genommen hat, über die ein klassischer Handschuh gezogen ist, zeigt er mit dem Zeigefinger seiner rechten Hand, die sich in dem Handschuh 10 befindet, auf den Transponder 25 des Inkubators 5. Der Repeater 58 fragt dann den Transponder 25 ab, der ihm in Antwort die Information zur Identifikation des Inkubators 5 liefert. Diese Information zur Identifikation wird durch den Repeater 58 an die Einheit 62 zur Verarbeitung von Informationen zurück geschickt.
  • Der Bediener öffnet in der Folge den Inkubator 5 mit dem Handgriff 20 und platziert dann die Schale 2 auf ein Innenregal des Inkubators 5. Dann zeigt er mit dem Zeigefinger seiner rechten Hand auf den Transponder 14 der betreffenden Schale 2. Der Repeater 58 fragt dann den Transponder 14 ab und empfängt die Information zur Identifikation der in den Inkubator 5 eingebrachten Probe, welche er über den Empfänger 60 an die Einheit 62 zur Verarbeitung von Informationen überträgt. Die Einheit 62 verknüpft die beiden empfangenen Informationen zur Identifikation sowie eine durch die Uhr 68 gelieferte Zeitinformation und speichert diese in der Datenbank 70. Somit weiß man, dass die betreffende Probe in den Inkubator 5 eingebracht wurde.
  • Die Einheit 62 zur Verarbeitung von Informationen verknüpft in der Folge zeitlich regelmäßig die von den Mitteln 45 zur Erfassung empfangenen Informationen mit den durch die Uhr 68 gelieferten Zeitinformationen und der Information zur Identifikation der betreffenden Probe, und speichert diese in der Datenbank 70. Dies wird eine Zeit lang fortgesetzt, bis die betreffende Probe aus dem Inkubator 5 herausgenommen wird.
  • Dazu geht der Bediener wie vorher beschrieben vor, das heißt, er platziert die Antenne 50 des Handschuhs 10 in nächster Nähe zum Transponder 25 des Inkubators 5, öffnet dessen Tür 15, und platziert dann die Antenne 50 des Handschuhs 10 in nächster Nähe zum Transponder 14 der Schale 2, die die betreffende Probe enthält. Schließlich nimmt der Bediener diese Schale 2 wieder aus dem Inkubator 5.
  • Die Einheit zur Verarbeitung von Informationen 62 empfängt dann über den Repeater 58 und den Empfänger 60 von Neuem die Informationen zur Identifikation des Inkubators 5 und der in der aus dem Inkubator 5 wieder heraus genommenen Schale 2 enthaltenen Probe. Die Einheit 62 verknüpft diese Informationen sowie eine von der Uhr 68 gelieferte Zeitinformation bei der Entnahme der betreffenden Probe aus dem Inkubator 5. Diese verschiedenen verknüpften Informationen werden in der Datenbank 70 gespeichert.
  • In gleicher Weise ist es möglich, in der Datenbank 70 in Verbindung mit dem Identifikator der betreffenden Probe auch Informationen zu speichern, die anzeigen, ob diese in die Analysevorrichtung 6 eingebracht worden ist, zu welchen Zeitpunkt, wie lange sie in der Analysevorrichtung 6 verblieben ist, ob sie daraus wieder herausgenommen wurde, zu welchem Zeitpunkt, und was das Resultat der Analyse war. Diese letzte Information wird durch die Mittel 46 zur Erfassung geliefert.
  • Nach Abschluss der Analyse und nach der Herausnahme der betreffenden Schale 2 aus der Analysevorrichtung 6 kann falls gewünscht die Lagerung der Schale 2 in dem Gefriergerät 7 erfolgen.
  • Wie in der 2 veranschaulicht, platziert der Bediener zuerst den Zeigefinger des Handschuhs 10 in nächster Nähe zum Transponder 27 des Gefriergeräts 7, damit die Einheit 62 die Information zur Identifikation des Gefriergeräts 7 empfängt. Die Sendung und der Empfang der Hochfrequenzwellen zwischen dem Handschuh 10 und dem Transponder 27 wurden in dem vergrößerten, in einem Kreis dargestellten Teil der 2 durch die Pfeile 76 schematisiert. Der Bediener öffnet in der Folge die Tür 17 mit Hilfe des Handgriffs 22.
  • In der Folge platziert der Bediener, wie auch in 3 veranschaulicht, den Zeigefinger des Handschuhs 10 in nächster Nähe zum Transponder 31 der Tür 29 des Fachs 28, in welchem er die Schale 2 ablegen will. Die Information zur Identifikation des Fachs 28 wird daraufhin an die Einheit zur Verarbeitung von Informationen 62 übertragen.
  • Der Bediener öffnet daraufhin die Tür 29 und hat Zugang zu dem gewählten Fach 28.
  • In der Folge zeigt der Bediener, wie auch in 4 veranschaulicht, mit dem Zeigefinger seiner rechten Hand auf den Transponder 35 des Ablagemoduls 33, in welchem er die Schale 2 ablegen möchte. Die Einheit zur Verarbeitung von Informationen 62 empfängt daraufhin die Information zur Identifikation des gewählten Ablagemoduls 33. Der Bediener zieht in der Folge das betreffende Ablagemodul 33 mit Hilfe von dessen Handgriff 34 heraus.
  • Wie in der 5 veranschaulicht, zeigt der Bediener schließlich auf den Transponder 40 der Schublade 38, in welcher er die Schale 2 abstellen will, um die Information zur Identifikation der Schublade 38 an die Einheit 62 zu übertragen. Schließlich platziert er die Schale 2 in die gewählte Schublade 38 und platziert den Zeigefinger seiner rechten Hand in nächster Nähe zum Transponder 14 der Schale 2.
  • Die Einheit 62 hat nun die Identifikatoren des Gefriergeräts 7, des Fachs 28, des Moduls 33 und der Schublade 38, in welchen die betreffende Probe gelagert wurde, sowie auch den Identifikator der Probe empfangen. Diese verschiedenen Informationen werden mit einer von der Uhr 68 gelieferten Zeitinformation verknüpft und durch die Einheit 62 in der Datenbank 70 gespeichert.
  • Die Datenbank 70 enthält also Informationen, die es ermöglichen, zu wissen, dass die betreffende Probe in dem Gefriergerät 7 gelagert ist, sowie den genauen Standort dieser Probe in dem Gefriergerät 7 zu kennen.
  • Um die betreffende Probe wieder aus dem Gefriergerät 7 herauszunehmen, geht der Bediener in analoger Weise vor, indem er mit Hilfe des Zeigefingers seiner rechten Hand der Reihe nach die Informationen zur Identifikation des Gefriergeräts 7, des Fachs 28, des Moduls 33 und der Schublade 38, auf welche er zugreift, sowie schließlich der Probe, die er daraus wieder herausnimmt, an die Einheit zur Verarbeitung von Informationen 62 liefert.
  • Man beachte, dass die Einheit 62 auch die Führung des Bedieners bei der Operation der Einbringung oder Herausnahme der Probe aus dem Gefriergerät 7 sicherstellen kann, indem sie diesem mit Hilfe des Bildschirms 64 und/oder des Lautsprechers 66 Signale liefert, welche die von dem Bediener ausgeführten Handlungen bestätigen oder verneinen.
  • Auch wenn der Bediener auf eine gegebene, in dem Gefriergerät 7 gelagerte Probe zugreifen möchte, kann er mit Hilfe der Tastatur 71 einen dieser Probe entsprechenden Code eingeben. Die Einheit 62 liefert ihm daher zum Beispiel über den Bildschirm 64, Informationen in Bezug auf die exakte Lokalisierung dieser Probe in der Anlage 1.
  • Der Bediener wendet sich also zu dem Gefriergerät 7 und platziert den Zeigefinger seiner rechten Hand in nächster Nähe zum Transponder 27. Die Einheit 62 veranlasst die Aussendung, zum Beispiel über den Lautsprecher 66, eines akustischen Signals, welches bestätigt, dass sich die gesuchte Probe wirklich in dem Gefriergerät 7 befindet.
  • Wenn der Bediener fälschlicherweise auf den Transponder 25 des Inkubators 5 zeigen würde, würde der Lautsprecher 66 ein anderes Signal aussenden, welches anzeigt, dass sich die gesuchte Probe nicht dort befindet.
  • In der Folge liefert die Einheit 62 mittels des Lautsprechers 66 Signale, die bestätigen oder verneinen, dass der Bediener auf das richtige Fach 28, das richtige Modul 33 und die richtige Schublade 38 zugreift, um die gesuchte Probe wieder herauszunehmen.
  • Auch wenn der Bediener eine Probe ablegen möchte, kann die Einheit zur Verarbeitung von Informationen 62 ihm eine freie Stelle in einer Schublade 38 anzeigen und ihn zu dieser hinführen.
  • Die oben beschriebene Anlage 1 erlaubt es auch, in benutzerfreundlicher und verlässlicher Weise eine Verwaltung von Informationen in Bezug auf die durch die Anlage 1 behandelten Proben sicherzustellen, und insbesondere auch einen chronologischen Verlauf der Behandlungsoperationen, welchen die Proben unterzogen wurden, sicherzustellen. Darüber hinaus erlaubt es die Anlage 1, die Lokalisierung der Proben zu kennen und eine Führung des Bedieners sicherzustellen.
  • Diese Verwaltung und Führung sind besonders benutzerfreundlich, da der Bediener nur seine Hand in die nächste Umgebung der Transponder bringen muss, die den Stellen, wo er interveniert, entsprechen. Des Weiteren ist die Verwaltung der Informationen zuverlässig, da der Bediener notwendigerweise einen Handschuh verwendet, um die Proben und die Schalen 2, welche diese enthalten, zu manipulieren.
  • Um die Benutzerfreundlichkeit noch weiter zu verbessern, kann der Handschuh 10 mehrere Antennen 50 umfassen, zum Beispiel eine Antenne in jedem der Finger und/oder in der Handfläche des Handschuhs.
  • Wenn die Transponder zur Identifikation auf die Handgriffe 20 bis 22, 30, 34 und 39 platziert werden, ist es daher nicht mehr notwendig, speziell mittels des Zeigefingers des Handschuhs 10 auf diese Transponder zu zeigen, da die Erfassung der Informationen zur Identifikation beim Ergreifen der Handgriffe durch den Bediener automatisch erfolgt.
  • In einer nicht dargestellten Variante kann der Handschuh 10 Mittel zur Aktivierung der Abfrage durch den Repeater 58 umfassen. In diesem Fall aktiviert der Bediener die Abfrage, wenn dies notwendig sein sollte.
  • In dem oben beschriebenen Beispiel bilden die Modulatoren/Demodulatoren 52 und 54 und die Antenne 56 Mittel zur Übertragung der durch die Antenne 50 empfangenen Informationen zur Identifikation an die Einheit 62.
  • In den nicht dargestellten Varianten können diese Mittel zur Übertragung von Informationen zur Identifikation auch eine zu der beschriebenen unterschiedliche Struktur aufweisen.
  • Diese können auch durch eine Kabelverbindung ersetzt werden, welche den Handschuh 10 direkt mit dem Modulator/Demodulator 74 verbindet, der daher so angepasst ist, dass er die durch die Antenne empfangenen Hochfrequenzwellen demoduliert, bevor er die Informationen zur Identifikation an die Einheit 62 zur Verarbeitung liefert.
  • In einer anderen Variante können diese Mittel zur Übertragung einen Infrarotsender umfassen, um die Informationen an einen mit der Einheit 62 verbundenen entsprechenden Empfänger 60 zu übertragen.
  • In noch einer weiteren Variante können die Mittel zu Übertragung eine vom Bediener getragene Relais-Zwischenvorrichtung umfassen. Der Handschuh 10 kann zum Beispiel durch eine Kabelverbindung mit dieser Zwischenvorrichtung verbunden sein.
  • In einer anderen nicht dargestellten Ausführungsform können die Einheit 62, der Bildschirm 64, der Lautsprecher 66, die Uhr 68, die Datenbank 70 und die Tastatur 71 in den Handschuh 10 selbst inkorporiert sein, zum Beispiel auf dem Rücken des Handschuhs, oder ein durch den Bediener getragenes, tragbares System zur Verwaltung 12 bilden. Die Signale zur Führung des Bedieners können auch bloß visuelle Signale sein, die durch den Bildschirm 64 geliefert werden.
  • Die von den Mitteln 45 und 47 zur Erfassung empfangenen Informationen können daher durch Distanzverbindungen, zum Beispiel durch Hochfrequenzwellen, an die Einheit 62 übertragen werden.
  • In noch einer weiteren nicht dargestellten Variante können die oben beschriebenen Prinzipien auch rein für die Lokalisierung der Proben in der Anlage 1 verwendet werden, die keine Mittel 45 bis 47 zur Erfassung umfasst.
  • In einer Variante verhindert die Einheit 62 bei der Führung des Bedieners den Zugriff auf alle Stellen mit Ausnahme der gesuchten Stelle, indem sie die entsprechenden Türen verriegelt.
  • Ganz allgemein können die Behälter 2 auch andere Behälter als Petrischalen sein, zum Beispiel Proberöhrchen, oder sie können auch die Proben nicht direkt enthalten.
  • In einer Variante kann der Bediener eine mit einem Hochfrequenz-Transponder zur Identifikation versehene Ansteckplakette tragen, die er vor jeder Operation zur Einbringung oder Herausnahme, die er durchführt, mit Hilfe des Handschuhs 10 abfragt. Die verschiedenen, mit den Proben verbundenen Informationen werden daher mit der Identität des Bedieners, der diese Probe bearbeitet hat, verknüpft.
  • Man beachte, dass die beschriebene Anlage 1 auch ausgehend von bereits bestehenden Arbeitsplätzen und Behältern 2 realisiert werden kann, ohne umfangreiche oder kostspielige Modifikationen zu erfordern.
  • In der Tat reicht es, die Arbeitsplätze und die Behälter 2 mit solchen passiven Transpondern auszurüsten, wie sie oben beschrieben wurden, deren Kosten besonders gering sind. Insbesondere in dem Fall, dass die Transponder Klebeplättchen sind, reicht es, diese auf die Wände der Arbeitsplätze und der Behälter zu kleben.
  • In bestimmten Varianten können die Transponder zur Identifikation, insbesondere 14, zum Lesen und Schreiben verwendet werden. Der Handschuh 10 wird daher als Schreibvorrichtung verwendet.
  • In noch einer weiteren Variante kann die Tastatur 71 durch Erfassungsmittel anderer Art ersetzt werden.
  • Ganz allgemein ist die Erfindung auf jede Anlage zur Behandlung von biologischen Materialien oder Produkten anwendbar und können die Arbeitsplätze zum Beispiel Inkubatoren, Brutschränke, Gefriergeräte, Labortische, die mit Haube mit laminarer Strömung überbaut sind, Zentrifugen oder jeder andere Arbeitsplatz sein, der mit Mitteln zur Durchführung einer Behandlungsoperation ausgerüstet ist.
  • Der Begriff Behandlung erstreckt sich hier in allgemeiner Weise auf jede Operation oder Abfolge von Operationen, welche ein Produkt bestimmten Bedingungen oder Maßnahmen unterwerfen, und kann aus einer einfachen Lagerungsoperation unter bestimmten Bedingungen bestehen.
  • Die Anlage kann auch nur einen einzelnen Arbeitsplatz in der Form eines Gefriergeräts umfassen.
  • Noch allgemeiner sind die oben beschriebenen Prinzipien auf die Behandlung von Produkten auf anderen Gebieten als auf dem biologischen anwendbar. Sie können zum Beispiel auch auf die Herstellung elektronischer Bauteile angewandt werden.
  • Noch allgemeiner kann der Handschuh durch ein auf den Körper oder die Kleidung eines Bedieners anpassbares Element ersetzt werden. Mit anderen Worten umfasst das Element autonome Haltemittel in Bezug auf den Körper oder die Kleidung des Bedieners.
  • Das Element kann auch auf ein Oberkörperglied des Bedieners einstellbar sein und zum Beispiel aus einem Ring, einem auf den Arm oder das Handgelenk des Bedieners einstellbaren Armband, einem oder mehreren Fingern des Handschuhs ... bestehen.

Claims (14)

  1. Anlage (7) zur Behandlung von Produkten, von dem Typ umfassend: – Behälter (2) für die zu behandelnden Produkte, welche mit Sendemitteln (14) für Hochfrequenzwellen ausgestattet sind, um Informationen zur Identifikation der Produkte zu liefern, – wenigstens einen Arbeitsplatz (5-7), um eine Operation zur Behandlung der Produkte auszuführen, wobei der Arbeitsplatz mit Sendemitteln (25-27) für Hochfrequenzwellen ausgestattet ist, um eine Information zur Identifikation des Arbeitsplatzes zu liefern, und – ein System zur Verwaltung von Informationen in Bezug auf die Produkte, wobei das System eine Datenbank (70), eine Einheit (62) zur Verarbeitung von Informationen und wenigstens ein Element (10) umfasst, welches seinerseits umfasst: – wenigstens eine Antenne (50) zum Empfang der durch die Sendemittel (14, 25-27) ausgesendeten Hochfrequenzwellen und – Mittel (52, 54, 56) zur Übertragung der Informationen zur Identifikation, die von den Sendemitteln (14, 25-27) für Hochfrequenzwellen empfangen werden, an die Einheit (62) zur Verarbeitung von Informationen, damit die Einheit (62) zur Verarbeitung von Informationen die Informationen zur Identifikation der Produkte und des Arbeitsplatzes verknüpft und sie in der Datenbank (70) speichert, dadurch gekennzeichnet, dass das Element an den Körper oder ein Bekleidungsstück einer Bedienperson anpassbar ist.
  2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Übertragung einen Sender (54, 56) umfassen und das System (12) zur Verwaltung von Informationen darüber hinaus einen mit der Einheit zur Verarbeitung von Informationen (62) verbundenen, entsprechenden Empfänger (60) umfasst.
  3. Anlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (54, 56) und der Empfänger (60) jeweils ein Sender bzw. ein Empfänger für Hochfrequenzwellen ist.
  4. Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Frequenz der durch die Sendemittel (14, 25-27) der Behälter (2) und der Arbeitsplätze (5-7) gesendeten Wellen von jener der durch den Sender (54, 56) des Elements (10) gesendeten Wellen abweicht.
  5. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Übertragung eine Kabelverbindung umfassen, die das Element (10) mit der Einheit zur Verarbeitung von Informationen (62) verbindet.
  6. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitsplatz (5-7) ein Glied (20-22) zur Öffnung des Arbeitsplatzes umfasst, und die Sendemittel (25-27) für Hochfrequenzwellen des Arbeitsplatzes auf oder in der Nähe des Glieds zur Öffnung (20-22) angeordnet sind.
  7. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitsplatz (5-7) mehrere Stellen (28, 33, 38) zur Aufnahme der Behälter (2) umfasst, und dass jede Stelle (28, 33, 38) Sendemittel (31, 35, 40) für Hochfrequenzwellen aufweist, um über das Element (10) eine Information zur Identifikation der Stelle (28, 33, 38) an die Einheit zur Verarbeitung von Informationen (62) zu liefern.
  8. Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit zur Verarbeitung von Informationen (62) angepasst ist, um Signale zu liefern, die verneinen oder bestätigen, dass das Element (10) in der Nähe einer Stelle (28, 33, 38) platziert ist, in der ein gesuchter Behälter (2) angeordnet ist.
  9. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einheit zur Verarbeitung von Informationen (62) angepasst ist, um Signale zu liefern, die verneinen oder bestätigen, dass das Element in der Nähe einer Stelle (28, 33, 37) platziert ist, in der ein Behälter (2) angeordnet werden soll.
  10. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Element (10) ein Handschuh ist.
  11. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die oder jede Empfangsantenne (50) des Handschuhs in einem Finger oder in der Handfläche des Handschuhs (10) untergebracht ist.
  12. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendemittel (14, 25-27, 31, 35, 40) für Hochfrequenzwellen eine Sendeleistung unter 10 mW aufweisen.
  13. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendemittel (14, 25-27, 31, 35, 40) für Hochfrequenzwellen passiv sind.
  14. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitsplatz Mittel (45-47) zur Erfassung von wenigstens einem Parameter in Bezug auf die Ausführung der Behandlungsoperation, sowie eine Vorrichtung (48) zur Übertragung dieses Parameters an die Einheit zur Verarbeitung von Informationen (62), um diese mit den Informationen zur Identifikation der an dem Arbeitsplatz behandelten Produkte zu verknüpfen, umfasst.
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