DE60306977T2 - Behälter mit Trocknungsmittel für Brausetabletten - Google Patents

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Description

  • BEREICH DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine aus einem mit einem Trocknungsmittel versetzten Kunststoff bestehende Fläschchen-Baueinheit zum Verpacken und Aufbewahren von Brausetabletten bzw. sprudelnden Tabletten, die in einer im wesentlichen feuchtigkeitsfreien Umgebung aufbewahrt werden sollen, bis sie vom Endverbraucher verwendet werden. Die vorliegende Erfindung beschreibt auch Verfahren zur Verwendung der Fläschchen-Baueinheit, die aus einem mit Trocknungsmittel versetzten Kunststoff besteht.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Brausetabletten bzw. sprudelnde Tabletten werden verwendet, um Medikamente, Vitamine und Nahrungsmittel-Ergänzungsstoffe und anderes (beispielsweise Zahn-Aufheller) zu verabreichen. Diese Tabletten lösen sich in Wasser schnell auf und werden in flüssiger Form eingenommen. Bei dem Versuch, die Umgebung der Tabletten feuchtigkeitsfrei zu halten, besteht ein üblicherweise verwendetes Verfahren darin, die Tabletten in starren, aus zwei Teilen bestehenden Behältern mit einer Verschlusskappe zu verpacken. Der Fläschchen enthält typischerweise ein Säckchen mit einem aus Kieselgel bestehenden Trocknungsmittel, um im Fläschchen Feuchtigkeit während der Lagerungsdauer zu absorbieren. Bei extrem feuchtigkeitsempfindlichen Produkten können die Tabletten in eine Folie eingewickelt und zusätzlich in einem Aluminiumbehälter untergebracht sein, der eine mit einem Trocknungsmittel versehene Verschlusskappe aufweist. Bei einem anderen Beispiel werden die Brausetabletten in Folie/Papier-Laminat-Verpackungen verpackt.
  • Die Druckschrift EP-A-1 118 552 beschreibt einen Fläschchen, der einen Körper, eine Kappe und einen Einsatz aufweist, die in der thermoplastischen Form, in der sie ausgebildet worden sind, mit Trocknungsmittel versetzt wurden.
  • EP-A-0 147 507 betrifft einen ein unerlaubtes Öffnen verhindernden Verschluss für einen Fläschchen. Der Fläschchen kann ein an der Kappe montiertes Federelement aufweisen.
  • Die US-Patentschrift 3,826,358 beschreibt eine Verpackung für Tabletten, die nach innen vorspringende Halteeinrichtungen und Polstermittel umfasst, die mit diesen in Reibeingriff stehen.
  • Es ist wünschenswert, eine einstückige Fläschchen-Baueinheit zuschaffen, die einen Fläschchen und eine Kappe aufweist, welche eine relativ feuchtigkeitsfreie Umgebung für Brausetabletten und andere Gegenstände zur Verfügung stellen können, die eine Verpa ckung und Aufbewahrung in einer relativ feuchtigkeitsfreien Umgebung erfordern. Es ist auch wünschenswert, eine einstückige Fläschchen-Baueinheit zu schaffen, die auf einfachere Weise geöffnet werden kann, als existierende Fläschchen und Verpackungen. Auch ist es wünschenswert, eine Verpackung für Brausetabletten in Behältern zu schaffen, die im Vergleich zu Verpackungsoptionen, die zur Zeit zur Verfügung stehen, vergleichsweise weniger voluminös sind.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß der Erfindung wird eine wieder verschließbare, einstückige Fläschchen-Kappen-Baueinheit gemäß dem beigefügten Anspruch 1 geschaffen.
  • Die vorliegende Erfindung ist auf eine verbundene Fläschchen-Baueinheit gerichtet, die einen Fläschchen und eine Kappe aufweist und eine im wesentlichen feuchtigkeitsfreie Umgebung für Brausetabletten, Tabletten zur Herstellung von Getränken und andere Gegenstände schafft, die eine Verpackung und Aufbewahrung in einer im wesentlichen feuchtigkeitsfreien Umgebung erfordern. Der Fläschchen und die Kappe sind durch ein Gelenk miteinander verbunden; somit ist die Fläschchen-Baueinheit eine verbundene Baueinheit, bei der die Kappe in einer „flip-top"-Anordnung geöffnet und geschlossen wird. Das Gelenk ist mit der Kappe und dem Fläschchen einstückig ausgebildet, so dass eine einstückige Fläschchen-Baueinheit vorliegt. Die Fläschchen-Baueinheit der vorliegenden Erfindung kann einen mit einem Trocknungsmittel versetzten Kunststoff umfassen. Bei einer Ausführungsform ist der mit Trocknungsmittel versetzte Kunststoff in einer Trocknungshülse angeordnet, die zumindest einen Teil des Produktes innerhalb der Hülse der Fläschchen-Baueinheit umgibt. Bei einer anderen Ausführungsform umgibt die Hülse das Innere der Fläschchen-Baueinheit mit einem dünnwandigen Kunststoff, so dass das in der Fläschchen-Baueinheit enthaltene Produkt vollständig von der mit Trocknungsmittel versetzten Kunststoff-Hülse umgeben ist. Bei einer anderen Ausführungsform sind die in der Fläschchen-Baueinheit gemäß der vorliegenden Erfindung befindlichen Gegenstände etwa 50 % weniger Feuchtigkeit ausgesetzt, als bei einem herkömmlichen, verschließbaren Fläschchen.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform kann die Fläschchen-Baueinheit der vorliegenden Erfindung eine Anzahl von Brausetabletten speichern, beispielsweise 5 bis 40 Brausetabletten, deren Größe hinsichtlich des Durchmessers von ungefähr 7 mm bis ungefähr 36 mm und hinsichtlich der Dicke von ungefähr 6,2 mm bis ungefähr 7,8 mm variieren kann. Bei einer weiteren Ausführungsform ist der Fläschchen so dimensioniert und bemessen, dass er 10 oder 20 Tabletten aufnehmen kann, die einen Durchmesser von ungefähr 25 mm und eine Dicke von ungefähr 7 mm besitzen.
  • Die Fläschchen-Baueinheit umfasst eine Feder, die mit der Innenwand der Kappe verbunden ist. Die Feder polstert die Tabletten ab. Bei einer Ausführungsform ist das Trocknungsmittel in der Feder positioniert. Die Federstruktur hält ein Säckchen zurück, das ein Trocknungsmaterial enthält. Bei einer anderen Ausführungsform ist das Trocknungsmittel so angeordnet, dass es das Innere der Fläschchen-Baueinheit umgibt sowie in der Feder, die mit der Innenwand der Kappe verbunden ist.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist eine Polsterungsfeder im Boden des Behälters angeordnet.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Trocknungsmittel am Boden des Behälters angeordnet. Bei einer weiteren Ausführungsform ist das am Boden des Behälters angeordnete Trocknungsmittel in einer Feder am Boden des Behälters positioniert. Bei einer weiteren Ausführungsform ist das Kunststoffmaterial mit Trocknungsmittel versetzt, das die Feder bildet. Ein Säckchen mit Trocknungsmittel ist in der Feder festgehalten. Bei einer anderen Ausführungsform ist am Boden des Behälters ein falscher Boden bzw. eine Plattform vorgesehen, wobei ein mit Trocknungsmittel versetzter Kunststoff zur Herstellung dieser Komponenten verwendet wird. Bei einer weiteren Ausführungsform wird ein Säckchen mit Trocknungsmittel durch den falschen Boden oder die Plattform festgehalten.
  • Bei noch anderen Ausführungsformen werden Kombinationen der oben beschriebenen Möglichkeiten verwendet, um ein Trocknungsmaterial im Fläschchen zu positionieren.
  • Die Fläschchen-Baueinheit der vorliegenden Erfindung kann wahlweise Merkmale aufweisen, die ein unerlaubtes Öffnen erkennen lassen sowie Kinder-Sicherheitsmerkmale. Weitere Merkmale können bei dem Fläschchen-Baueinheiten der vorliegenden Erfindung vorgesehen werden, wie sie in dem Abschnitt der vorliegenden Beschreibung unter der Überschrift „detaillierte Beschreibung" erläutert werden. Diese Merkmale sind in der anhängigen US-Patentanmeldung Nr. 09/710,330 vom 11. November 2000 erläutert.
  • Bei einer Ausführungsform hat der Fläschchen einen Oberteil und eine äußere Oberfläche. Der Fläschchen hat einen Rand am Oberteil. Der Oberteil des Behälters umfasst einen flexiblen und ablösbaren Vorsprung, der ein Berührungselement und eine Bruchstelle aufweist. Bei einer anderen Ausführungsform hat die Kappe eine Basis mit einem äußeren Umfang und einer Schürze, die sich um den äußeren Umfang der Basis herum senkrecht und nach außen erstreckt. Die Kappe besitzt auch ein Gelenk und eine Lasche, die sich von der Schürze der Kappe senkrecht und nach außen erstreckt. Bei einer weiteren Ausführungsform hat die Oberseite wenigstens zwei Schlitze, die in der Lage sind, den Vorsprung aufzunehmen. Bei einer weiteren Ausführungsform hat die Lasche einen ersten Schlitz und einen zweiten Schlitz, der eine Verriegelungsvorrichtung für einen Eingriff mit dem Vorsprung umfasst.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform wird dann, wenn sich der Fläschchen in einem leeren Zustand befindet, der Vorsprung in dem ersten Schlitz positioniert. Bei einer weiteren Ausführungsform wird die Kappe dann, wenn sich der Fläschchen in einem gefüllten Zustand befindet, auf dem Fläschchen positioniert, und der Vorsprung wird in dem zweiten Schlitz neu positioniert, wodurch das Kontaktelement des Vorsprungs veranlasst wird, in die Verriegelungseinrichtung des zweiten Schlitzes einzugreifen und somit einen Verschluss zu bilden, der ein unberechtigtes Öffnen anzeigt. Im Zusammenhang mit der vor liegenden Erfindung bezeichnet der Ausdruck „leerer Zustand" einen Zustand, in dem der Fläschchen vor dem Füllen leer ist, z.B. dann, wenn der Fläschchen vom Hersteller des Behälters zu dem Ort versandt wird, an welchem Gegenstände in das Innere des Behälters eingebracht werden. Der Ausdruck „Füllzustand" bezeichnet einen Zustand, nach dem der Fläschchen mit seinem Inhalt gefüllt worden ist. Bei einer Ausführungsform kann der Inhalt Brausetabletten umfassen.
  • Bei einer anderen Ausführungsform ist der Vorsprung so ausgebildet, dass der Vorsprung dann, wenn die Kappe geöffnet wird (d.h. in nicht autorisierter Weise geöffnet wird) abbricht, so dass durch den abgebrochenen Vorsprung offensichtlich wird, dass der Fläschchen in unerlaubter Weise geöffnet wurde. Es sei darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, den Vorsprung zu ersetzen, wenn er einmal abgebrochen worden ist, da der Vorsprung mit dem Fläschchen einstückig ausgebildet ist. Daher sollte es nicht möglich sein, die ein unautorisiertes Öffnen des Behälters nachweisenden Eigenschaften zu überlisten, indem man den ursprünglichen, abgebrochenen Vorsprung ersetzt. Es sei auch darauf hingewiesen, dass der verriegelte Vorsprung nicht nur die Funktion des Nachweises eines unautorisierten Öffnens besitzt, sondern auch dabei helfen kann, eine Verschiebung der Kappe während des Transportes zu verhindern.
  • Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung bedeutet der Ausdruck „ein unbefugtes Öffnen anzeigender Verschluss" eine optische Anzeige, dass (a) dann, wenn dieser Verschluss nicht gebrochen worden ist, die Kappe des Behälters nicht geöffnet wurde und dass (b) dann, wenn er gebrochen ist, die Behälterkappe geöffnet worden ist, wodurch optisch angezeigt wird, dass der Fläschchen in nicht autorisierter Weise manipuliert wurde.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Ein vollständigeres Verständnis der vorliegenden Erfindung und vieler ihrer zugehörigen Vorteile ergeben sich ohne weiteres aus der folgenden Beschreibung in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung; in dieser zeigen:
  • 1 eine Längsschnitt-Ansicht einer Ausführungsform der Fläschchen-Baueinheit der vorliegenden Erfindung,
  • 2 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der Fläschchen-Baueinheit in einer geöffneten Stellung,
  • 3 eine Seitenansicht einer Ausführungsform der Fläschchen-Baueinheit der vorliegenden Erfindung im leeren Zustand,
  • 4 eine Seitenansicht einer Ausführungsform der Fläschchen-Baueinheit der vorliegenden Erfindung in einem gefüllten Zustand,
  • 5 eine vergrößerte Darstellung des Vorsprungs des Flansches des Behälters einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im leeren Zustand,
  • 6 eine vergrößerte Darstellung des Vorsprungs des Flansches des Behälters einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im gefüllten Zustand,
  • 7 eine Seitenansicht einer Fläschchen-Baueinheit einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 8 eine Seitenansicht einer Fläschchen-Baueinheit einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 9 eine Seitenansicht einer Fläschchen-Baueinheit einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 10 eine Seitenansicht einer Fläschchen-Baueinheit einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 11 eine Seitenansicht einer Fläschchen-Baueinheit einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 12 eine Ansicht längs der Linie A-A aus 11, und
  • 13 eine Querschnittsansicht einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • Zu den Vorteilen und Verbesserungen, die beschrieben wurden, gehören auch weitere Gegenstände und Vorteile der Erfindung, die sich aus der folgenden Beschreibung ergeben, die die beigefügten Figuren erläutert. Die Figuren bilden einen Teil der Beschreibung und zeigen beispielhafte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung und erläutern verschiedene Ausführungsformen und deren Merkmale.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
  • Es werden nun die Zeichnungen erläutert, in denen gleiche Bezugszeichen identische oder einander entsprechende Teile in allen Darstellungen bezeichnen. Insbesondere zeigt 1 eine Ausführungsform der einstückigen Fläschchen-Baueinheit 1 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Baueinheit 1 umfasst einen Fläschchen 10, der eine Basis 16, einen inneren Hohlraum 15, eine äußere Oberfläche 12 und einen oberen Teil 11 aufweist. Der Fläschchen 10 besitzt eine Innenhülse 17, die aus einem mit Trocknungsmittel versetzten Kunststoff 17 hergestellt ist. Der Fläschchen 10 besitzt einen Rand 13 am oberen Teil 11. Der Fläschchen 10 weist auch einen Flansch 14 auf, der sich von der äußeren Oberfläche 12 des Behälters 10 radial nach außen erstreckt. Ein ablösbarer Vorsprung 20 mit einem Kontaktelement 21 und einer Bruchstelle 22 befindet sich am Flansch 14 oder in dessen Nähe. Die Baueinheit 1 umfasst auch eine Kappe 30, welche eine Basis 31 besitzt. Die Kappe 30 besitzt auch eine Lasche 40 und ein Gelenk 34. Die Lasche 40 besitzt einen ersten und einen zweiten Schlitz 41 bzw. 42, die in der Lage sind, den Vorsprung 20 aufzunehmen. Der zweite Schlitz 42 umfasst eine Verriegelungseinrichtung 43.
  • Das Gelenk 34 ist ebenfalls am Behälterflansch 14 oder in dessen Nähe befestigt. Bei einer Ausführungsform besitzt das Gelenk 34 eine Aufnahme 35, die als Bindepunkt für ein erleichtertes Öffnen und Schließen des Behälters 10 dient. Zwar zeigen die Figuren das Gelenk 34 als einstückig mit der Kappe 30 und dem Fläschchen 10 ausgebildet, doch sieht der Fachmann ohne weiteres, dass jede Art von Gelenk verwendet werden kann, wie z.B. ein Gelenk, das aus einer Vielzahl von Bestandteilen hergestellt ist. Um nur eine Möglichkeit zu nennen, kann beispielsweise eine Anordnung vorgesehen sein, bei der eine Gelenkkomponente der Kappe mit einer Gelenkkomponente des Behälters in Eingriff steht.
  • Die Basis 31 der Kappe 30 besitzt eine innere Oberfläche 36 und eine äußere Oberfläche 37. Ein Federelement 38 ist mit der inneren Oberfläche 36 der Basis 31 der Kappe 30 verbunden. Das Federelement 38 ist aus spiralförmigen Strängen 39 aufgebaut. Bei einer Ausführungsform erstrecken sich einige der Spiralwege im Uhrzeigersinn und/oder andere erstrecken sich entgegen dem Uhrzeigersinn, so dass sich die spiralförmigen Stränge entweder schneiden oder nicht schneiden. Die spiralförmigen Stränge 39 sind an einem distalen Ende 44 der Feder mit einem Ring 45 verbunden. Vorzugsweise sind das Federelement 38, d.h. die spiralförmigen Stränge 39 und der Ring 45 einstückig hergestellt.
  • Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Trocknungsmaterial nur im Federelement vorhanden. Bei einer anderen Ausführungsform ist das Trocknungsmaterial nur in den Seitenwänden des Behälters vorhanden. Bei noch einer anderen Ausführungsform ist das Trocknungsmaterial sowohl im Federelement als auch in den Seitenwänden des Behälters vorhanden. Ein Säckchen, das ein Trocknungsmittel enthält, wird innerhalb des Federelementes 38 gehalten.
  • Geeignete Materialien für eine Fläschchen-Baueinheit 1 umfassen Kunststoff (beispielsweise thermoplastische Kunststoffe, wie z.B. Polypropylen und Polyethylen). Bei einer Ausführungsform können die Kappe 30 (einschließlich des Federelementes 38) und der Fläschchen 10 so einstückig aus Kunststoff geformt bzw. gegossen werden, dass zwischen ihnen ein Gelenk 34 ausgebildet wird. Bei einer anderen Ausführungsform können die Kappe 30 und der Fläschchen 10 durch ein herkömmliches Form- bzw. Gießverfahren hergestellt werden, und in einer noch anderen Ausführungsform können sie mit Hilfe einer Form gegossen werden, die der entspricht, die in den US-Patentschriften 4,783,056 bzw. 4,812,116 beschrieben ist. Bei einer weiteren Ausführungsform kann mit einem solchen Verfahren und einer solchen Form die Baueinheit einschließlich der Kappe, des Behälters, der Feder und des Gelenks gemäß dem Verfahren hergestellt werden, das in den US-Patentschriften 4,783,056 bzw. 4,812,116 beschrieben wird, oder sie kann bei einer anderen Ausführungsform entsprechend den US-Patentschriften 5,723,085 oder 6,303,064 hergestellt werden.
  • 2 zeigt eine Draufsicht auf die Baueinheit 10 der vorliegenden Erfindung in einer geöffneten Stellung einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die Baueinheit 10 umfasst den Fläschchen 10 und die Kappe 30, die durch das Gelenk 34 miteinander verbunden sind. Der Fläschchen 10 besitzt den Hohlraum 15, den Rand 13 und den Flansch 14. Die Kappe 30 umfasst die kreisförmige Basis 31 und die Lasche 40. Die Lasche 40 weist einen ersten Schlitz 41 und einen zweiten Schlitz 42 auf. Das Gelenk 34 besitzt eine Vertiefung 35 und zwei Elemente 137 bzw. 138. Das erste Element 137 ist am Flansch 14 des Behälters 10 befestigt, während das zweite Element 138 an der Kappe 30 befestigt ist.
  • Die 3 und 5 zeigen eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung für eine Fläschchen-Kappen-Baueinheit 1 im leeren Zustand vor dem Füllen mit Brausetabletten oder anderen Gegenständen, die in einer im wesentlichen feuchtigkeitsfreien Umgebung verpackt und gelagert werden sollen. Bei einer Ausführungsform besitzt der Fläschchen 10 einen Flansch 14, der einen Vorsprung 20 umfasst. Bei einer weiteren Ausführungsform ist ein Vorsprung 20 direkt am Fläschchen 10 befestigt. Der Vorsprung 20 weist ein u-förmiges Element 25 auf. Der Vorsprung 20 umfasst ein Berührungselement 21 und eine Bruchstelle 22. Im leeren Zustand ist das Berührungselement 21 des Vorsprunges 20 im ersten Schlitz 41 der Oberseite 40 der Kappe 30 angeordnet. Es sei darauf hingewiesen, dass auch andere Konstruktionen des ersten Schlitzes 41 möglich sind. Das einzige Konstruktions-Erfordernis für den ersten Schlitz 41 ist, dass er dem Zweck dient, den Vorsprung 20 während der Handhabung vor dem Füllstadium an seinem Platz zu halten. Dadurch ist der Vorsprung 20 dagegen geschützt, versehentlich vor dem Eingreifen des Vorsprunges 20 mit der Verriegelungseinrichtung 43 abgerissen zu werden. Es ist ein Raum zwischen dem Vorsprung 20 und der Stopp-Rippe 26 und dem zweiten Schlitz 42 vorhanden, wobei die Verriegelungsvorrichtung 43 leer bleibt.
  • Die 4 und 6 zeigen die Fläschchen-Baueinheit 1 der vorliegenden Erfindung einer Ausführungsform, nachdem sie gefüllt worden ist. Die Kappe 30 wird auf dem Fläschchen 10 positioniert und der Vorsprung 20 wird in dem zweiten Schlitz 42 neu positioniert. Das Berührungselement 21 des Vorsprunges 20 tritt mit der Verriegelungseinrichtung 43 des zweiten Schlitzes 42 der Lasche 40 in Eingriff, um einen ein unzulässiges Öffnen des Behälters anzeigenden Verschluss zu bilden. Die Stopp-Rippe 26 schränkt die Bewegung des Vorsprunges 20 ein.
  • Im weiteren Verlauf bricht ein Verwender den ein einzulässiges Öffnen anzeigenden Verschluss dadurch auf, dass er eine ausreichend große frontale, nach oben gerichtete Kraft ausübt, um es der Verriegelungseinrichtung 43 des zweiten Schlitzes 42 zu ermöglichen, mit dem Berührungselement 21 des zweiten Schlitzes 42 in Eingriff zu treten und um in das Kontaktelement 21 des Vorsprunges 20 einzugreifen, um den Vorsprung 20 vom Flansch 14 an der Bruchstelle 22 abzutrennen.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die Konstruktion der Bruchstelle 22 derart ist, dass dann, wenn eine ausreichende frontale, nach oben gerichtete Kraft auf die Kappe ausgeübt wird, um die Fläschchen-Baueinheit zu öffnen, der Vorsprung an der Bruchstelle 22 ausfallen (d.h. brechen) muss, bevor irgendein Ausfall zwischen dem Eingriff des Vorsprungs 20 mit der Verriegelungseinrichtung 43 auftritt. Folglich ist bei einer Ausführungsform die Breite der Bruchstelle 22 ausreichend klein, damit diese Stelle bricht, wenn eine ausreichende, frontale, nach oben gerichtete Kraft ausgeübt wird, um die Fläschchen-Baueinheit zu öffnen, während sie gleichzeitig ausreichend flexibel ist und eine entsprechende Konstruktion besitzt, um folgendes zu ermöglichen: (a) der Vorsprung 20 kann aus dem ersten in den zweiten Schlitz bewegt werden, ohne zu brechen, und (b) der Vorsprung 20 bleibt mit der Verriegelungseinrichtung 43 in Eingriff, wenn eine ausreichende Kraft ausgeübt wird, um die Fläschchen-Baueinheit zu öffnen und einen Bruch an der Bruchstelle 22 herbeizuführen.
  • Die Verriegelungseinrichtung 43 kann einen beliebigen Aufbau besitzen, solange dieser in der Lage ist, direkt zum Vorsprung 20 zu passen und selbst dann im Eingriff zu bleiben, wenn eine ausreichende, frontale Kraft ausgeübt wird, um das Brechen an der Bruchstelle 22 zu verursachen. Diese Verriegelungsvorrichtung kann Zähne, flexible Vorsprünge und geeignete keilartige Formen umfassen.
  • 7 zeigt eine Ausführungsform, bei der Federn 38, 38' auf der Innenseite der Kappe 30 und an der Basis 16 des Behälters 10 angeordnet sind. Die Feder 38' kann in der gleichen Weise aufgebaut sein, wie die Feder 38. Die Federn können aus einem mit einem Trocknungsmittel versetzten Kunststoff bestehen, oder sie können ein Säckchen festhalten, das ein Trocknungsmittel enthält, und es kann auch Kombinationen dieser Anordnungen vorgesehen werden. Eine der Federn kann auch lediglich dazu vorgesehen werden, den Inhalt des Behälters abzufedern, um ein Brechen des Inhaltes zu verhindern.
  • Die Bodenfeder 38' kann am Boden des Behälters während des zweiten Teils eines in zwei Schritten erfolgenden Spritzguss-Vorganges positioniert werden. Die Höheneinstellung wird durch die Federlänge vor der Kompression und der Höhe bei der vollständigen Kompression basierend auf der Anzahl und dem Gewicht der Tabletten und der Dicke der Stränge 39 gesteuert.
  • 8 zeigt eine der 7 ähnliche Anordnung. Hier ist jedoch die Bodenfeder 38' in einem getrennten Vorgang gegossen. Die Feder wird dann mit Hilfe von mechanischen Einrichtungen in dem Fläschchen eingebracht, beispielsweise mit Hilfe eines Roboters, bevor die Kappe geschlossen wird. Die Feder 38' kann in einem nach dem Gießen erfolgenden Schritt eingebracht werden, doch würde dies ein erneutes Öffnen des Behälters erfordern. Das Verfahren kann vollständig automatisiert oder von Hand durchgeführt werden. Die Federn können aus einem mit Trocknungsmittel versetzten Kunststoff bestehen oder sie können ein Säckchen festhalten, das ein Trocknungsmittel enthält, und es können auch Kombinationen dieser Anordnungen vorgesehen werden. Eine der Federn kann auch lediglich dazu dienen, den Inhalt des Behälters abzufedern, um ein Brechen des Inhaltes zu verhindern.
  • In 9 sind die Federn an der Basis 16 und der Kappe 30 des Behälters 10 positioniert. Hier wird ein Überformungs-Verfahren verwendet. Ein Rohr aus Trocknungsmittel wird auf dem großen Kern der Form angeordnet, wobei das Ende des Kerns unbedeckt bleibt.
  • Der Feder-Gieß-Mechanismus befindet sich im Zentrum des großen Kerns und diese Komponenten sind veränderbar, um unterschiedliche Federlängen und Helix-Stegdicken für unterschiedliche Tablettenstapel-Höhen und -Gewichte zu erzeugen. Die Federn können aus einem mit Trocknungsmittel versetzten Kunststoff aufgebaut sein oder sie können ein Säckchen festhalten, das ein Trocknungsmittel enthält, und es können auch Kombinationen dieser Anordnungen vorgesehen werden. Eine der Federn kann auch lediglich zu dem Zweck vorgesehen werden, den Inhalt des Behälters abzufedern bzw. zu polstern, um ein Brechen des Inhaltes zu verhindern.
  • 10 zeigt eine andere Ausführungsform, bei der auf der Innenseite des Behälters eine Innenwand angeordnet ist. Diese Innenwand vermindert den Innendurchmesser des Behälters, wobei die Oberseite der Innenwand einen Sims schafft, auf dem die Tabletten oder anderen Gegenstände, die in dem Fläschchen gespeichert werden, aufliegen können. Die Höhe des Simses kann verändert werden, so dass eine Reihe unterschiedlicher Höhen erzeugt wird. Diese Anordnung kann durch einen zweistückigen großen Kern mit einer Schraube am austauschbaren Ende geschaffen werden, die für die zahlreichen Veränderungen der Höhe eingesetzt werden kann, die unterschiedlichen Dicken der Tabletten Rechnung tragen können. Die Innenwand kann aus einem mit Trocknungsmittel versetzten Kunststoff bestehen.
  • Die 11 und 12 zeigen eine weitere Ausführungsform, bei der konzentrische Ringe an der Basis des Behälters in einem in zwei Schritten erfolgenden Gieß-Verfahren ausgebildet werden. Alternativ können die Ringe in einem Überformungs-Verfahren ausgebildet werden. Die Höhe der Ringe wird durch einen zweistückigen Kunststoffkern festgelegt, der ein austauschbares Ende besitzt, das unterschiedliche Ringtiefen aufweist, die in ihm ausgebildet sind. Die Ringe können aus einem mit einem Trocknungsmittel versetzten Kunststoff hergestellt werden.
  • 13 zeigt eine weitere Ausführungsform, bei der ein falscher Boden oberhalb der Basis des Behälters angeordnet ist. Ein Säckchen 53, das Trocknungsmittel enthält, ist in dem Freiraum zwischen dem falschen Boden und der Basis angeordnet. Durchgehende Bohrungen 51 sind in dem falschen Boden vorgesehen, so dass Feuchtigkeit durch das Trocknungsmittel absorbiert werden kann. Alternativ wird ein Gitter anstelle des falschen Bodens verwendet. Der falsche Boden oder das Gitter können aus einem mit Trocknungsmittel versetzten Kunststoff hergestellt sein.
  • Die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung schaffen eine einstückige Fläschchen-Baueinheit mit befestigter Kappe. Wenn die Kappe der Fläschchen-Baueinheit geöffnet wird, kann die Kappe nicht verlegt werden. Es ist auch vorgesehen, dass dadurch, dass die Kappe mit dem Fläschchen einstückig ausgebildet wird, die Zeit, für die der Fläschchen durch einen Verwender offen gelassen wird, kürzer ist als die Zeit, für die eine zweistückige Fläschchen-Konstruktion offen bleibt, wie beispielsweise ein Fläschchen mit einer abzuschraubenden Kappe. Folglich ist es für das Aufrecherhalten der Produktintegrität eines feuchtigkeitsempfindlichen Produktes nützlich, sicherzustellen, dass die Kappe zu allen Zeiten mit Ausnahme der Zeiträume geschlossen ist, in denen sie offen sein muss.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist die Fläschchen-Baueinheit der vorliegenden Erfindung mit einer „leicht zu schließenden" Kappen-Konstruktion versehen. Das heißt, die Fläschchen-Baueinheit ist speziell so konstruiert, dass sie sich in einem von zwei Zuständen befindet: (1) geöffnet und (2) vollständig geschlossen. Die Verschlussanordnung ist so aufgebaut, dass die Kappe nicht teilweise geschlossen oder verkantet werden kann. Wenn die Kappe nicht ordnungsgemäß schließt, sollte sie aufspringen. Auch bei einer weiteren Ausführungsform ist die Kappe so konstruiert, dass sie mit einer Hand geschlossen werden kann. Somit sollte der Verwender in der Lage sein, die Kappe aus jeder beliebigen Position bezüglich des Gelenks (Vorderseite, Seite oder Rückseite der Fläschchen-Baueinheit) zu schließen. Zusätzlich zur vorliegenden Anmeldung beschreibt die anhängige US-Patentanmeldung Nr. 09/386,702 diese Anordnung.
  • Es wird weiterhin angenommen, dass im Vergleich mit durch einen Stöpsel verschlossenen Behältern die Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung eine geringere Öffnungskraft zum Öffnen der Kappe der Fläschchen-Baueinheit erfordern. Bei einem Ausführungsbeispiel erfordert die Kappe ungefähr 1/3 bis 1/2 der Kraft, die erforderlich ist, um einen herkömmlichen, mit einem Stöpsel versehenen Fläschchen zu öffnen. Die anhängige US-Patentanmeldung Nr. 09/386,702 beschreibt diese Anordnung.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist die Fläschchen-Baueinheit der vorliegenden Erfindung mit einem Wasser- und feuchtigkeitsdichten Verschluss versehen. Die Konstruktion der Fläschchen-Baueinheit, die das Verschließen der Kappe in der Form umfasst, stellt einen wasserdichten und nur wenig Feuchtigkeit eintreten lassenden Verschluss sicher. Bei einem Beispiel hat die Fläschchen-Baueinheit der vorliegenden Erfindung eine Feuchtigkeits-Eintrittsrate von weniger als 250 μg/Tag. Bei einer anderen Ausführungsform stellt diese relativ niedrige Eintrittsrate in Verbindung mit dem mit einem Trocknungsmittel versetzten Kunststoff innerhalb der Fläschchen-Baueinheit eine gesteuerte und kontrollierte Umgebung für die Zeiträume sicher, in denen eine Lagerung in der Fläschchen-Baueinheit stattfindet.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform behält die Fläschchen-Baueinheit der vorliegenden Erfindung die Eigenschaft des dichten Verschließens nach wiederholten Öffnungs- und Verschließvorgängen des Deckels bei. Beispielsweise hält der Verschluss eine geringe Eintrittsrate nach wiederholtem Schließen und Öffnen des Deckels bei. Bei einer speziellen Ausführungsform behält der Verschluss seine Eigenschaft, nur wenig Feuchtigkeit eintreten zu lassen, nach 50 Zyklen des Öffnens und Schließens des Deckels bei. Die US-Patentschriften Nr. 4,812,116, 4,807,425 und 5,723,085 sowie die anhängige US-Patentanmeldung Nr. 09/386,702 vom 31. August 1999 und auch die europäische Patentschrift Nr. EP 625 948 beschreiben Beispiele von Ausführungsformen der Dicht- bzw. Verschlussanordnung.
  • Bei einer Ausführungsform umfasst die Fläschchen-Baueinheit der vorliegenden Erfindung einen mit einem Trocknungsmittel versetzten Kunststoff. Bei einem Beispiel befindet sich der mit einem Trocknungsmittel versetzte Kunststoff an der Kappe oder in deren Nähe (beispielsweise kann das Federelement aus dem mit einem Trocknungsmittel ver setzten Kunststoff hergestellt sein und/oder das Innere des Federelementes kann den mit Trocknungsmittel versetzten Kunststoff enthalten). Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel ist der mit einem Trocknungsmittel versetzte Kunststoff eine Hülse, welche die in der Fläschchen-Baueinheit enthaltenen und verpackten Gegenstände umgibt. Die Hülse deckt zumindest teilweise das Innere des Behälters ab (beispielsweise umgibt sie das Innere der Fläschchen-Baueinheit mit einem dünnwandigen Kunststoff, so dass das in der Fläschchen-Baueinheit enthaltene Produkt durch die Trocknungsmittel-Hülse umgeben ist). Bei einem anderen Beispiel für die Verwendung des Behälters stellt, nachdem die Fläschchen-Baueinheit wiederholte Male geöffnet und geschlossen worden ist, die mit Trocknungsmittel versetzte Kunststoff-Hülse die eine relative Feuchtigkeit aufweisende Umgebung innerhalb der Fläschchen-Baueinheit innerhalb eines kurzen Zeitraumes wieder her (beispielsweise in weniger als ungefähr 1 min).
  • Der mit einem Trocknungsmittel versetzte Kunststoff enthält ein Trocknungsmittel, wie z.B. Kieselgel oder Molekularsieb als Trocknungsmittel. In Abhängigkeit vom Anwendungsfall, wie z.B. dem Endverbraucher gewünschte Anwendungsfall, kann ein Molekularsieb oder ein Kieselgel-Trocknungsmittel in der Hülse vorgesehen werden. Beispielsweise kann ein Molekularsieb für einen Anwendungsfall verwendet werden, bei dem eine relative Luftfeuchtigkeit (beispielsweise von weniger als 10 %) über die Lagerungsdauer hinweg aufrechterhalten werden muss. Bei einem anderen Beispiel kann das Kieselgel eine relative Luftfeuchtigkeit von 10 bis 30 % während einer zweijährigen Lagerungsdauer aufrechterhalten.
  • Geeignete, mit einem Trocknungsmittel versehene Kunststoffe umfassen diejenigen Trocknungsmittel-Kunststoffe, die in den US-Patentschriften 5,911,937, 6,214,255, 6,130,263, 6,080,350, 6,174,952, 6,124,006 und 6,221,446 sowie in der US-Patentanmeldung mit der Anmeldenummer 09/504,029 vom 14. Februar 2000 beschrieben sind. Dadurch, dass man die Trocknungsmittel-Zugabe und das kanal-bildende Mittel in der Kunststoff-Zubereitung variiert, kann die Gesamt-Feuchtigkeits-Kapazität und -Aufnahmerate des im Kunststoff enthaltenen Trocknungsmittels gesteuert werden.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform kann zusätzlich dazu, dass eine Ausführungsform vorgesehen wird, die Feuchtigkeits-Absorptions-Eigenschaften aufweist, der Kunststoff mit anderen absorbierenden, freisetzenden oder aktivierenden Bestandteilen versetzt sein. Die US-Patente Nr. 6,174,952, 6,177,183, 6,194,079, 6,316,520, 6,124,006, 6,221,446 und die US-Patentanmeldung mit der Anmeldenummer 09/504,029 beschreiben diese Arten von Anordnungen.
  • Bei einer Ausführungsform können die Fläschchen durch das Verfahren hergestellt werden, das in den US-Patenten 4,812,116 und 4,807,425 beschrieben ist. Dadurch, dass der Deckel der Fläschchen-Baueinheit innerhalb der Form geschlossen wird, wird sichergestellt, dass eine saubere und aseptische Umgebung innerhalb der Fläschchen-Baueinheit aufrechterhalten wird. Andere Beispiele von Verfahren zur Herstellung des Behälters sind in den US-Patentschriften Nr. 5,723,085 und 6,330,064 beschrieben, ohne dass diese Aufzählung abschließend zu verstehen ist.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform kann die Fläschchen-Baueinheit das Merkmal einer Kindersicherung mit umfassen. Ein Beispiel für eine solche Anordnung ist in der schwebenden US-Patentanmeldung Nr. 09/641,203 vom 3. Oktober 2000 beschrieben.
  • Bei einer anderen Ausführungsform kann das Merkmal verwendet werden, dass die Offensichtlichkeit einer unberechtigten Öffnung in die Fläschchen-Baueinheit eingeformt wird. Ein Beispiel wird mit einer zwei Stellungen besitzenden, abreißbaren Lasche erzielt, die in der schwebenden US-Patentanmeldung Nr. 09/710,330 beschrieben ist. Diese Lasche wird während des Füllens der Fläschchen-Baueinheit in Eingriff gebracht, und die Lasche wird von der Fläschchen-Baueinheit entfernt, wenn diese vom Verwender zum ersten Mal geöffnet wird. Diese Art von ein Öffnen anzeigenden Merkmal ist eine Alternative zum Aufschrumpfen einer Umhüllung auf den Deckel und den Behälterkörper, das ebenfalls verwendet werden kann.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform können die Merkmale der vorliegenden Erfindung in einer Vielzahl von Fläschchen-Baueinheits-Konstruktionen manifestiert werden, zu denen auch die Konstruktionen gehören, die nicht-zylindrische Fläschchen-Baueinheits-Formen umfassen, ohne dass eine Einschränkung auf solche Konstruktionen gegeben ist.

Claims (16)

  1. Wiederverschließbare, einstückige Behälter-Kappen-Baueinheit (1) zum Verpacken und Aufbewahren von Gegenständen, die ein Verpacken und Aufbewahren in einer im wesentlichen feuchtigkeitsfreien Umgebung benötigen, bestehend aus: einem Behälterteil (10), einem Kappenteil (30), und einem Gelenk (34), das den Behälterteil (10) und den Kappenteil (30) miteinander verbindet und mit dem Behälterteil (10) und dem Kappenteil (30) einstückig ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Baueinheit ein Federelement (38) umfasst, das an einer Innenseite (36) des Kappenteils (30) angeordnet ist und ein ein Trocknungsmittel enthaltendes Kissen aufnimmt.
  2. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 1, wobei der Behälter (10) eine Trocknungsmittelhülse (17) umfasst, die in den Behälter (10) angeordnet ist.
  3. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 1, wobei das Federelement (38) aus einem mit einem Trocknungsmittel versetzten Kunststoff besteht.
  4. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 1, wobei der Behälter (1) weiterhin einen ein unbefugtes Öffnen verhindernden Verschluss umfasst.
  5. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 4, bei dem der ein unbefugtes Öffnen verhindernde Verschluss folgendes umfasst: einen flexiblen und abtrennbaren Vorsprung (20), der ein Kontaktelement (21) und einen Bruchpunkt (22) aufweist und an einer äußeren Oberfläche (12) des oberen Teils (11) des Behälters (10) angeordnet ist, wobei die Lasche (40) der Kappe (30) einen ersten Schlitz (41) und einen zweiten Schlitz (42) aufweist, der in der Lage ist, den Vorsprung (20) aufzunehmen, wobei der zweite Schlitz (42) eine Verriegelungseinrichtung (43) aufweist, wobei dann, wenn der Behälter (10) leer ist, der Vorsprung (20) in dem ersten Schlitz (41) angeordnet ist, und wobei dann, wenn der Behälter (10) gefüllt ist, die Kappe (30) auf dem Behälter (1) geschlossen und der Vorsprung (20) in dem zweiten Schlitz (42) neu positioniert wird, wodurch es einem Kontaktelement (21) des Vorsprungs (20) ermöglicht wird, mit der Verriegelungseinrichtung (43) in Eingriff zu treten, um einen ein unbefugtes Öffnen verhindernden Verschluss zu bilden.
  6. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 1, bei dem die Kappe (30) in ihrem geschlossenen Zustand im Presssitz auf einem Rand (13) des Behälters (10) sitzt.
  7. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 1, wobei der Behälter (10) mit einem Flansch (14) versehen ist, der einen Vorsprung (20) mit einem u-förmigen Element (25) aufweist, wobei der Vorsprung (20) weiterhin ein Kontaktelement (21) und einen Bruchpunkt (22) besitzt, wobei die Lasche (40) einen ersten Schlitz (41) in der Lasche (40) der Kappe (30) und die Lasche (40) einen zweiten Schlitz (42) aufweist, der mit einer Verriegelungseinrichtung (43) versehen ist, wobei dann, wenn der Behälter (10) leer ist, sich das Kontaktelement (21) in einem ersten Schlitz (41) in der Unterseite der Lasche (40) der Kappe (30) befindet und dann, wenn die Kappe (30) auf dem Behälter (10) positioniert ist, der Vorsprung (20) in dem zweiten Schlitz (42) an der Lasche (40) neu positioniert wird, wobei das Kontaktelement (21) des Vorsprungs (20) mit der Verriegelungseinrichtung (43) des zweiten Schlitzes (42) in Eingriff tritt, um einen ein unbefugtes Öffnen verhindernden Verschluss zu bilden.
  8. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 1, bei dem Brausetabletten in dem Behälter (10) verpackt und aufbewahrt sind.
  9. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 1, der aus folgendem besteht: einem Behälter (10), der einen oberen Teil (11) und eine äußere Oberfläche (12) aufweist, wobei der Behälter (10) am oberen Teil (11) einen Rand (13) besitzt, eine Kappe (30), die eine Basis (31) mit einem äußeren Umfang und einer Schürze aufweist, die sich senkrecht und nach außen um den äußeren Umfang der Basis (31) herum erstreckt, wobei die Schürze eine Innenwand besitzt und diese Innenwand wenigstens eine Aufnahme (35) aufweist, wobei die Kappe (30) einander gegenüberliegende Enden besitzt, die Kappe (30) eine Daumenlasche zum Erleichtern des Öffnens und Verschließens des Behälters (10) aufweist, und wobei ein Gelenk (34) mit der Kappe (30) und dem Behälter (10) verbunden ist, wobei die Daumenlasche und das Gelenk (34) aneinander gegenüberliegenden Enden der Kappe (30) angeordnet sind und sich von der Schürze der Kappe (30) senkrecht und nach außen erstrecken, und wobei in einer geschlossenen Position die Schürze der Kappe (30) den Behälter (10) überlagert und der Rand (13) des Behälters (10) in der Aufnahme (35) der Innenwand der Schürze der Kappe (30) angeordnet ist, so dass sich ein dicht verschlossener Behälter (1) ergibt.
  10. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 1, der folgendes umfasst: einen Behälterteil (10), der Seitenwände und einen Boden besitzt, wobei eine Plattform in der Nähe der Basis des Behälterteils (10) angeordnet ist, und ein Trocknungsmaterial (35), das von der Plattform festgehalten wird.
  11. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 10, wobei die Plattform ein falscher Boden ist, der durchgehende Bohrungen (51) aufweist.
  12. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 10, bei dem die Plattform ein Sieb ist.
  13. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 10, bei dem die Plattform aus einem mit einem Trocknungsmittel versetzten Kunststoff besteht.
  14. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 10, bei dem der Behälter (10) weiterhin eine Trocknungsmittel-Hülse (17) umfasst, die in dem Behälter (10) positioniert ist.
  15. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 10, wobei der Behälter (10) weiterhin einen ein unbefugtes Öffnen verhindernden Verschluss aufweist.
  16. Wiederverschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 1, der folgendes umfasst: einen Behälterteil (10), der Seitenwände und einen Boden besitzt, eine innere Seitenwand, die oberhalb der Basis (16) angeordnet ist und einen Sims bildet, auf dem ein Gegenstand aufliegen kann, sowie ein Trocknungsmaterial, das von der inneren Seitenwand festgehalten wird.
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