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Diese
Erfindung betrifft saugfähige
Artikel, insbesondere saugfähige
Strukturen, die bei Produkten für
die persönliche
Pflege von Nutzen sind. Genauer ausgedrückt betrifft die Erfindung
saugfähige Artikel,
die für
die schnelle Aufnahme, Verteilung und Rückhaltung von wiederholten
Flüssigkeitsschwalls in
den saugfähigen
Abschnitt des Artikels ausgelegt sind. (Siehe WO-A-93/11726).
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Gewünschte Leistungsziele
von saugfähigen Produkten
zur persönlichen
Pflege umfassen geringes Austreten aus dem Produkt und ein trockenes Gefühl für den Träger. Jedoch
versagen normalerweise saugfähige
Produkte, bevor die gesamte Saugfähigkeitskapazität des Produkts
genutzt worden ist. Ein saugfähiges
Kleidungsstück
wie ein Inkontinenzkleidungsstück
oder eine Einwegwindel leckt oft im Beinbereich, im oberen vorderen
Bereich oder im oberen hinteren Bereich der Windel. Austritte können aufgrund
einer Vielzahl von Nachteilen des Produktes auftreten, wobei einer
ein unzureichendes Ausmaß an
Flüssigkeitsaufnahme
durch das saugfähige
System ist, insbesondere bei zweiten und dritten Flüssigkeitsschwalls.
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Versuche,
den Austritt zu mildern, umfassen die Bereitstellung einer physischen
Barriere mit elastischen Beinfalten und die Veränderung der Menge oder der
Konfiguration des saugfähigen
Materials in der Zone der Struktur, in dem die Flüssigkeitsschwalls
typischerweise auftreten. Um das Austreten weiterhin zu vermindern,
wurden bei Artikeln mit elastischen Beinfalten weiterhin zusätzliche elastische Rückhalte-
oder Barriereklappen eingegliedert, die im Inneren der Struktur
angeordnet sind. Saugfähige gelierende
Partikel wurden ebenfalls eingegliedert, um die Flüssigkeitshaltekapazität in verschiedenen Bereichen
der saugfähigen
Struktur zu erhöhen.
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Saugfähige Artikel
haben typischerweise verschiedene Arten von saugfähigen Kissen
verwendet, die aus Zellstoffasern bestehen. Bestimmte saugfähige Kleidungsstücke wurden
so konfiguriert, daß sie
die Verteilung der aufgesaugten Flüssigkeiten steuern. Zum Beispiel
kann ein saugfähiger
Artikel eine flüssigkeitsdurchlässige Transportschicht aufweisen,
die sich zwischen einer Deckschicht und einem saugfähigen Körper befindet.
Bei anderen Konfigurationen kann ein herkömmliches saugfähiges Element
Flüssigkeitsspeicherungs-
und Aufnahmebereiche aufweisen, die aus Zellstoffflocken bestehen,
die mit saugfähigen
gelierenden Partikeln vermischt sind, und es kann eine zweischichtige saugfähige Kernanordnung
umfassen, die ein unteres Flockenkissen umfaßt, das Hydrogel-Partikel enthält, und
ein oberes Flockenkissen mit wenigen oder keinen Hydrogel-Partikeln.
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Vliesmaterialien
wie gekrempelte Bahnen und spinngebundene Bahnen wurden als körperseitiges
Futter bei saugfähigen
Produkten verwendet. Insbesondere wurden sehr offene poröse Futterstrukturen
verwendet, um zu ermöglichen,
daß Flüssigkeiten
schnell durch sie hindurchgehen können und um zu unterstützen, daß die Körperhaut
von dem benetzten saugfähigen
Kissen unterhalb des Futters getrennt gehalten wird. Einige Strukturen
weisen in das Futter eingegliederte Bereiche auf, die oberflächenaktiv
behandelt worden sind, um die Benetzbarkeit der vorbestimmten Bereiche
zu erhöhen
und dadurch die Menge der Flüssigkeitsrückbenetzung
auf die Haut des Trägers
zu steuern. Zusätzlich
wurden andere Materialschichten wie die, die mit dicken, hohen Strukturen konstruiert
sind, zwischen dem Futter und dem saugfähigen Kissen angeordnet, um
die Rückbenetzung
zu verringern.
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Bei
herkömmlichen,
auf Flocken basierenden saugfähigen
Strukturen, wie die oben erörterten Zellstoffasern,
können
diese Elastizität
verlieren und zusammenfallen, wenn sie benetzt werden. Als Ergebnis
kann die Flüssigkeitsaufnahmerate
der benetzten Strukturen zu gering werden, um in angemessener Weise
nachfolgende aufeinanderfolgende Flüssigkeitsschwalls aufzunehmen.
Wo saugfähige gelierende
Partikel zwischen den Fasern eingegliedert sind, um diese voneinander
getrennt zu halten, schwellen die gelierenden Partikel an und lassen
die aufgesaugte Flüssigkeit
nicht frei. Das Anschwellen der Partikel kann daraufhin den Freiraum
der saugfähigen
Struktur verringern und die Fähigkeit
der Struktur, schnell Flüssigkeit
aufzunehmen, verringern.
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Es
wurde mehr saugfähiges
Material wie sekundäre
Flockenbausche oder saugfähige
gelierende Partikel hinzugefügt,
um die Haltekapazität
zu erhöhen.
Die gewünschte
Rate der Flüssigkeitsaufnahme
innerhalb solcher Anordnungen kann jedoch nicht in ausreichender
Weise während
aufeinanderfolgender Flüssigkeitsschwalls
aufrechterhalten werden.
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Trotz
der Entwicklung von saugfähigen Strukturen
der Arten, die oben untersucht worden sind, verbleibt ein Bedarf
für verbesserte
saugfähige Strukturen,
die in angemessener weise den Fall des Austretens aus saugfähigen Produkten,
wie Einwegwindeln, verringern können.
Es besteht ein Bedarf für eine
saugfähige
Struktur, die für
eine verbesserte Handhabung des Flüssigkeitsschwalls sorgen kann und
in effektiverer Weise wiederholte Flüssigkeitsladungen während der
Verwendung aufnehmen und halten kann.
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Diese
Aufgabe wird durch den saugfähigen Artikel
des unabhängigen
Anspruchs 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Merkmale, Gesichtspunkte und Einzelheiten der
Erfindung sind aus den abhängigen
Ansprüchen,
der Beschreibung und den Zeichnungen ersichtlich. Die Ansprüche sind
als erster nicht einschränkender
Versuch zu verstehen, die Erfindung im allgemeinen zu definieren.
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In
einem ersten Gesichtspunkt stellt die vorliegende Erfindung einen
charakteristischen saugfähigen
Artikel bereit, der eine Rückschicht
und einen saugfähigen
Rückhalteabschnitt
umfaßt,
der auf die Rückschicht
gelegt ist. Der Rückhalteabschnitt
weist eine Länge
und eine Breite sowie seitlich gegenüberliegende Seitenkanten desselben
und länglich
gegenüberliegende
Endkanten desselben auf. Ein schwallaufnehmender Abschnitt ist im
allgemeinen benachbart zu einer körperseitigen Oberfläche des Rückhalteabschnitts
angeordnet. Der schwallaufnehmende Abschnitt ist so konstruiert,
daß er
empfangene Flüssigkeit
vorübergehend
halten kann und die Flüssigkeit
an den Rückhalteabschnitt
freigeben kann. Der schwallaufnehmende Abschnitt weist eine Breite,
gegenüberliegende
Seitenkanten desselben und gegenüberliegende
Endkanten desselben auf und weist eine Länge desselben auf, die geringer
als die Länge
des Rückhalteabschnitts
ist. Die Endkanten des schwallaufnehmenden Abschnitts sind längsseitig
innerhalb der Endkanten des Rückhalteabschnitts
angeordnet. Eine poröse
Deckschicht ist in gegenüberliegender
Beziehung zur Rückschicht
angeordnet, um den Rückhalteabschnitt
und den schwallaufnehmenden Abschnitt zwischen die Rückschicht
und die Deckschicht zu betten. Die Deckschicht weist Randzonen derselben
auf, die an Randzonen der Rückschicht
befestigt sind. Die befestigten Randzonen der Deckschicht und der
Rückschicht sind
seitlich außerhalb
der Seitenkantenzonen des schwallaufnehmenden Abschnitts angeordnet.
Ein oberflächenaktives
Material wird auf einen mittleren Abschnitt der Deckschicht aufgetragen,
um eine größere Benetzbarkeit
des mittleren Abschnitts, verglichen mit der restlichen Deckschicht,
bereitzustellen. Vorzugsweise weist der mittlere Abschnitt eine
Breite auf, die im wesentlichen nicht größer ist als die Breite des
schwallaufnehmenden Abschnitts.
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Ein
weiterer Gesichtspunkt der Erfindung stellt einen saugfähigen Artikel
bereit, der eine Rückschicht
und einen saugfähigen
Rückhalteabschnitt umfaßt, der
auf die Rückschicht
gelegt ist. Der Rückhalteabschnitt
weist eine Länge
und eine Breite sowie seitlich gegenüberliegende Seitenkanten desselben
und längsseitig
gegenüberliegende
Endkanten desselben auf. Ein schwallaufnehmender Abschnitt ist im
allgemeinen benachbart zu einer körperseitigen Oberfläche des
Rückhalteabschnitts
angeordnet. Der schwallaufnehmende Abschnitt ist so konstruiert,
daß er
empfangene Flüssigkeit
vorübergehend
halten kann und die Flüssigkeit
an den Rückhalteabschnitt
freigeben kann. Der schwallaufnehmende Abschnitt weist eine Breite,
gegenüberliegende Seitenkanten
desselben und gegenüberliegende Endkanten
desselben auf und weist eine Länge
desselben auf, die geringer als die Länge des Rückhalteabschnitts ist. Die
Endkanten des schwallaufnehmenden Abschnitts sind längsseitig
innerhalb der Endkanten des Rückhalteabschnitts
angeordnet. Eine poröse
Deckschicht ist in gegenüberliegender Beziehung
zur Rückschicht
angeordnet, um den Rückhalteabschnitt
und den schwallaufnehmenden Abschnitt zwischen die Rückschicht
und die Deckschicht zu betten. Die Deckschicht weist Randzonen derselben
auf, die an Randzonen der Rückschicht befestigt
sind. Die befestigten Randzonen der Deckschicht und der Rückschicht
sind seitlich außerhalb der
Seitenkantenzonen des schwallaufnehmenden Abschnitts angeordnet.
Der schwallaufnehmende Abschnitt umfaßt eine Vliesfaserbahn mit
einem Flächengewicht
von mindestens 20 Gramm pro Quadratmeter, einem Hohlraumvolumen
zwischen etwa 80 und etwa 117 Kubikzentimeter pro Gramm der Bahn
bei einem Druck von 689·10–5 N
(689 Dyn) pro Quadratzentimeter, einer Durchlässigkeit von etwa 8000 bis
etwa 15000 Darcy, einer Porosität
von etwa 98,6 bis etwa 99,4 Prozent und einem Oberflächenbereich
pro Hohlraumvolumen von etwa 10 bis etwa 25 Quadratzentimeter pro
Kubikzentimeter.
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Die
vorliegende Erfindung kann in ihren verschiedenen Gesichtspunkten
vorteilhaft einen saugfähigen
Artikel bereitstellen, der eine angemessene Saugkapazität aufweist,
obgleich die Massendicke und das Volumen des saugfähigen Materials
und des Artikels ziemlich klein sind. Der saugfähige Artikel kann schnell Körperexsudate
wie Urin aufnehmen und kann die Aufnahmerate aufrechterhalten, selbst nachdem
der Artikel zuvor mit einem oder mehreren Flüssigkeitsschüben benetzt
worden ist. Eine schwallaufnehmende und steuernde Komponente der
Erfindung kann vorübergehend
jeden Flüssigkeitsschwall
aufnehmen, der in einer Zielzone der saugfähigen Struktur auftritt, und
kann weiterhin eine vollständigere
Freigabe und Bewegung der Flüssigkeit
in einen Rückhalteabschnitt
der Struktur bereitstellen. Als Ergebnis kann ein saugfähiger Kleidungsartikel
der vorliegenden Erfindung dabei behilflich sein, die Befeuchtung
der Haut des Trägers
mit Flüssigkeit
zu vermeiden, und kann die Flüssigkeit schneller
von der Haut weg und in die saugfähige Struktur bewegen. Die
vollständigere
Freigabe von Flüssigkeit
in den Rückhalteabschnitt
der saugfähigen
Struktur hilft, einen trockeneren Abschnitt des Artikels, der am
Träger
anliegt, aufrecht zu erhalten. Daher kann die charakteristische
Struktur der vorliegenden Erfindung die Flüssigkeitsmenge verringern, die
an der Haut des Trägers
anliegt, das Austreten von Flüssigkeit
aus dem saugfähigen
Artikel verringern und dem Träger
eine verbesserte Trockenheit und einen verbesserten Komfort bieten.
Zusätzlich können die
charakteristischen Gesichtspunkte der vorliegenden Erfindung vorteilhaft
während
des Verlaufs von mehrfachen Flüssigkeitsschüben, die
in die saugfähige
Struktur abgegeben werden, aufrecht erhalten werden.
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Die
Erfindung ist besser verständlich
und weitere Vorteile werden offensichtlich, wenn auf die folgende
ausführliche
Beschreibung und die beigefügten
Zeichnungen Bezug genommen wird, in denen:
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1 repräsentativ eine Draufsicht im
teilweisen Aufriß eines
Artikels der Erfindung zeigt;
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2 repräsentativ einen Längsaufriß annähernd entlang
der Längsmittellinie
des Artikels zeigt, der in 1 dargestellt
ist;
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3 repräsentativ eine perspektivische
Ansicht des Artikels der Erfindung zeigt, bei dem die elastischen
Elemente zusammengezogen sind;
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4 repräsentativ einen schematischen, seitlichen,
auseinandergezogenen Querschnitt annähernd entlang des vorderen
Taillenbundabschnitts des Artikels zeigt, der in 2 dargestellt ist;
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5 repräsentativ einen schematischen seitlichen,
auseinandergezogenen Querschnitt annähernd entlang der seitlichen
Mittellinie des Artikels zeigt, der in 2 dargestellt ist;
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6 repräsentativ die Deckschicht zeigt, die
bei der vorliegenden Erfindung verwendet wird; und
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7 repräsentativ eine saugfähige Struktur zeigt,
die bei der vorliegenden Erfindung verwendet wird.
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Die
saugfähigen
Strukturen der vorliegenden Erfindung werden hierin bezüglich ihrer
Verwendung bei saugfähigen
Einwegartikeln beschrieben, jedoch ist zu verstehen, daß die möglichen
Verwendungen der saugfähigen
Strukturen der vorliegenden Erfindung nicht auf saugfähige Einwegartikel beschränkt sein
müssen.
Wie hierin verwendet, bezieht sich der Begriff "saugfähige Einwegartikel" auf Artikel, die Körperexsudate
aufsaugen und beinhalten und dafür gedacht
sind, nach einer begrenzten Verwendungsdauer entsorgt zu werden.
Die Artikel sind nicht dafür gedacht,
gewaschen zu werden oder in anderer Weise für die Wiederverwendung wiederhergestellt
zu werden. Die Artikel können
am oder in der Nähe
des Körpers
des Trägers
angebracht werden, um verschiedene Exsudate, die vom Körper ausgeschieden werden,
aufzusaugen und zu beinhalten. Während die
vorliegende Beschreibung insbesondere im Zusammenhang eines Windelartikels
gemacht wird, ist zu verstehen, daß die vorliegende Erfindung
ebenfalls auf andere saugfähige
Artikel für
die persönliche Pflege,
wie Inkontinenzkleidungsstücke
für Erwachsene,
Damenbinden, Kinderübungshosen
und ähnliches,
sowie Wundverbände
und Tupfer anwendbar ist.
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In
Bezug auf 1, 2, 4, und 5 hat
ein saugfähiger
Artikel, wie eine Windel 10, eine seitliche Querdimension 126 und
eine längliche
Längsdimension 128.
Die Windel umfaßt
eine Rückschicht 30 und einen
saugfähigen
Rückhalteabschnitt 48,
der auf die Rückschicht
gelegt ist. Der Rückhalteabschnitt
weist ein Längenmaß 72 und
ein Breitenmaß 74 auf
und hat seitlich gegenüberliegende
Seitenkanten 76 und 78 desselben und längsseitig
gegenüberliegende Endkanten 80 desselben.
Ein schwallaufnehmender Abschnitt 46 ist im allgemeinen
benachbart zur körperseitigen
Oberfläche 82 des
Rückhalteabschnitts 48 angebracht.
Der schwallaufnehmende Abschnitt ist so konstruiert, daß er empfangene
Flüssigkeit
vorübergehend
hält und
die Flüssigkeit
an den Rückhalteabschnitt
abgibt. Der schwallaufnehmende Abschnitt weist gegenüberliegende
Seitenkanten 84 und 86 desselben und gegenüberliegende
Endkanten 88 desselben auf und hat eine Länge 90 desselben,
die geringer ist als die Länge 72 des
Rückhalteabschnitts 48.
Die Endkanten 88 des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 sind
längsseitig
innerhalb der Endkanten 80 des Rückhalteabschnitts 48 angeordnet.
Eine poröse
Deckschicht 28 ist in gegenüberliegender Beziehung zur
Rückschicht 30 angeordnet, um
den Rückhalteabschnitt 48 und
den schwallaufnehmenden Abschnitt 46 zwischen die Rückschicht und
die Deckschicht zu betten. Die Deckschicht 28 weist Randzonen
wie die Randzonen 94 und 96 derselben auf, die
an den Randzonen, wie den Randzonen 98 und 100 der
Rückschicht 30,
befestigt sind. Die befestigten Randzonen der Deckschicht und der Rückschicht
sind seitlich außerhalb
der Seitenkantenabschnitte 84 und 86 des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 angeordnet.
Ein oberflächenaktives Material,
wie ein ausgewähltes
Benetzungsmittel, wird auf einen mittleren Abschnitt 104 der
Deckschicht 28 aufgetragen, um eine größere Benetzbarkeit des mittleren
Abschnitts im Vergleich zur restlichen Deckschicht 28 bereitzustellen.
Der mittlere Abschnitt 104 weist eine Breite 106 auf,
die im wesentlichen nicht größer als
die Breite 92 des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 ist.
Bei besonderen Anordnungen kann die Breite 106 des mittleren
Abschnitts im wesentlichen der Breite 92 des schwallaufnehmenden
Abschnitts entsprechen.
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Bei
besonderen Ausführungsformen
der Erfindung kann die schwallaufnehmende Schicht so angeordnet
sein, daß sie
ein Flächengewicht
der Schwallschicht innerhalb des Bereichs von etwa 20–102 g/m2 bereitstellt und kann Vliesstoffe wie spinngebundene
Bahnen, im Luftstrom aufgebrachte Bahnen und verbundene gekrempelte
Bahnen, die aus synthetischen Polymerfasern bestehen, umfassen.
Geeignete Fasern umfassen beispielsweise Polyesterfasern, Polyester/Polyethylen-Zweikomponentenfasern,
Polypropylen/Polyethylen-Zweikomponentenfasern und ähnliches,
sowie Mischungen und andere Kombinationen derselben.
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Bei
anderen Gesichtspunkten der Erfindung kann der schwallaufnehmende
Abschnitt durch verschiedene charakteristische, strukturelle Parameter charakterisiert
werden. Solche Parameter umfassen beispielsweise Elastizität und Massenrückgewinnung,
Flächengewicht,
Porosität,
Hohlraumvolumen, Oberflächenbereich
pro Hohlraumvolumen (SA/VV), Sättigungskapazität und Durchlässigkeit.
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1 ist eine repräsentative
Draufsicht der Windel 10 der vorliegenden Erfindung im
ausgefalteten, nicht zusammengezogenen Zustand (d. h. alle elastischen
Faltungen und Zusammenziehungen sind entfernt). Der Windelartikel
weist eine seitliche Querdimension 126 und eine längliche
Längsdimension 128 auf.
Abschnitte der Struktur sind teilweise weggeschnitten, um die innere
Konstruktion der Windel 10 klarer zu zeigen, und die Oberfläche der
Windel, die mit dem Träger
in Kontakt steht, ist dem Betrachter zugewandt. Bei der gezeigten
Ausführungsform
weist die Windel 10 einen vorderen Taillenbundabschnitt 12,
einen hinteren Taillenbundabschnitt 14 und einen mittleren
Schrittabschnitt 16 auf, der den vorderen Taillenbundabschnitt
und den hinteren Taillenbundabschnitt verbindet. Die äußeren Kanten
der Windel grenzen eine Peripherie 18 ab, bei der die sich
längsseitig
ausdehnenden Seitenkantenränder mit 20 bezeichnet
sind und die sich seitlich ausdehnenden Endkantenränder mit 22 bezeichnet
sind. Vorzugsweise sind die Seitenkanten kurvenförmig und weisen eine Kontur
auf, um Beinöffnungen
für die
Windel abzugrenzen. Die Endkanten sind gerade dargestellt, sie können jedoch
kurvenförmig
sein. Die Windel weist zusätzlich
eine Quermittellinie 24 und eine Längsmittellinie 26 auf.
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Die
Windel 10 umfaßt
typischerweise eine poröse,
flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 28; eine
im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Rückschicht 30;
ein saugfähiges
Kissen wie eine saugfähige
Struktur 32, die zwischen der Deckschicht und der Rückschicht
angebracht ist, und elastische Elemente wie Beingummis 34 und
Taillengummis 42. Die Deckschicht 28, die Rückschicht 30,
die saugfähige
Struktur 32 und die elastischen Elemente 34 können in
einer Vielzahl von bekannten Windelkonfigurationen zusammengesetzt
sein.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
sind zwei Rückhalteklappen 62 mit
der körperseitigen Oberfläche der
Deckschicht 28 verbunden. Geeignete Konstruktionen und
Anordnungen für
Rückhalteklappen 62 sind
beispielsweise in USP 4,704,116 beschrieben, herausgegeben am 3.
November 1987 an K. Enloe, dessen Offenbarung hiermit durch Bezugnahme
in dem Maß mit
einbezogen wird, wie sie hiermit übereinstimmt (nicht widerspricht).
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Die
Rückhalteklappen 62 sind
bei der gezeigten Anordnung an der Deckschicht 28 entlang sich
längsseitig
ausdehnenden befestigten Bereichen der Klappen, wie befestigte Kanten 64,
befestigt. Eine bewegliche Kante 66 jeder Rückhalteklappe umfaßt ein elastisches
Klappenelement 68, das einen oder mehrere einzelne Streifen
aus elastomerem Material umfaßt.
Zum Beispiel kann eine Mehrzahl von elastischen Streifen in einer
räumlich
getrennten, im allgemeinen parallelen Anordnung konfiguriert sein,
und ein geeigneter elastischer Streifen kann beispielsweise aus
einem Lycra-Elastomer
mit 470 Dezitex bestehen. Das elastische Element 68 ist elastisch
zusammenziehbar mit der beweglichen Kante der Rückhalteklappe verbunden, so
daß das Zusammenziehen
der elastischen Elemente derselben die Kante der Rückhalteklappe
faltet und verkürzt.
Als Ergebnis davon neigt die bewegliche Kante jeder Rückhalteklappe
dazu, sich selbst in einem beabstandeten Verhältnis weg von den körperseitigen Oberflächen der
Deckschicht 28 und/oder des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 in
Richtung einer im allgemeinen aufrechten und annähernd senkrechten Konfiguration
zu positionieren, besonders im Schrittbereich der Windel. Bei der
gezeigten Ausführungsform
wird beispielsweise die bewegliche Kante der Barriereklappe mit
den Klappengummis verbunden, indem das Klappenmaterial teilweise
auf sich selbst um ein begrenztes Maß zurückgefaltet wird, das ausreicht,
um Klappengummis 68 aufzunehmen. Die Rückhalteklappen können beispielsweise
aus einem faserartigen Material konstruiert sein, das dem Material
der Deckschicht 28 oder dem Material des schwallaufnehmenden
Abschnitts 46 ähnlich
ist. Andere herkömmliche
Materialien wie Polymerfilme können
ebenfalls verwendet werden.
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Unter
Bezugnahme auf 4 und 5 ist zumindest ein Paar
Rückhalte-
oder Barriereklappen 62 mit seitlich gegenüberliegenden,
sich längsseitig ausdehnenden
Zonen der Deckschicht 28 verbunden, und die verbundenen
Deckschichtzonen befinden sich im wesentlichen benachbart zu seitlich
gegenüberliegenden
Seitenkantenzonen 112 und 114 (6) des mittleren Abschnitts 104 der
Deckschicht. Die verbundenen Deckschichtzonen befinden sich ebenfalls
im wesentlichen seitlich innerhalb der elastischen Seitenränder des
Windelartikels 10. Die verbundenen Zonen der Deckschicht 28 befinden sich
seitlich außerhalb
der Seitenkantenzonen des mittleren Abschnitts 104 der
Deckschicht. Bei anderen Gesichtspunkten der Erfindung sind die
Barriereklappen 62 aus einem Material konstruiert, das durchlässig für Gas wie
Umgebungsluft ist. Alternative Konfigurationen der Erfindung können Barriereklappen
umfassen, die aus einem Material konstruiert sind, das gegen Durchlaß von wässerigen
Flüssigkeiten
wie Urin durch dasselbe hindurch widerstandsfähig ist. Beispielsweise können die
Barriereklappen 62 aus einem spinngebundenenschmelzgeblasenen-spinngebundenen
(SMS) Laminatmaterial konstruiert sein. Bei der dargestellten Ausführungsform
können
beispielsweise die Barriereklappen aus einem SMS-Material konstruiert sein, das ein Flächengewicht
von etwa 28 g/m2 (etwa 0,85 osy) aufweist.
Die spinngebundenen Schichten setzen sich aus Polypropylenfasern
zusammen, und die schmelzgeblasene Schicht setzt sich aus schmelzgeblasenen
Polypropylenfasern zusammen.
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Bei
den verschiedenen Gesichtspunkten der Erfindung können die
Barriereklappen 62 so konfiguriert sein, daß sie gasdurchlässig sind,
während
sie eine begrenzte Durchlässigkeit
für wässerige
Flüssigkeiten
aufweisen. Besondere Konfigurationen der Barriereklappen 62 können beispielsweise
eine Konstruktion aufweisen, die in der Lage ist, ein Flüssigkeitsniveau
von mindestens etwa 45 cm Wasser im wesentlichen ohne Austritt durch
dieselbe zu halten. Eine geeignete Technik zur Bestimmung der Widerstandfähigkeit
eines Materials gegenüber
Flüssigkeitsdurchdringung
ist der Bundestestverfahrensstandard FTMS 191, Verfahren 5514, vom
31. Dezember 1968.
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Unter
Bezugnahme auf 4 und 5 kann jede der Barriereklappen 62 einen
sich seitlich ausdehnenden Bodenabschnitt 116 derselben
umfassen, wobei zumindest ein Abschnitt des Bodenabschnitts an der
Deckschicht 28 an einem Deckschichtsicherungsabschnitt 118 befestigt
ist, der sich seitlich außerhalb
des Rückhalteabschnitts 48 und seitlich
außerhalb
des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 befindet. Der Deckschichtsicherungsabschnitt 118 der
Deckschicht 28 ist auf funktionsfähige Weise mit der Rückschicht 30 versiegelt,
um im wesentlichen einen Austritt von Flüssigkeit durch den Sicherungsabschnitt 118 zu
vermeiden oder zu verhindern. Der Sicherungsabschnitt kann mittels
Verwendung von verschiedenen herkömmlichen Techniken wie Klebebindung,
thermische Bindung, Schallvibrationsbindung, Heften mit Klammern
oder ähnlichem konstruiert
sein. Die dargestellte Ausführungsform
ist beispielsweise so konfiguriert, daß der Deckschichtsicherungsabschnitt 118 mit
der Rückschicht 30 mit einem
Klebestreifen wie einem druckempfindlichen Heißschmelzkleber versiegelt ist.
Bei den verschiedenen Konfigurationen der Erfindung kann der Kleber
in einem gewünschten
gleichmäßigen oder
ungleichmäßigen Muster
konfiguriert sein. Ein besonderer Gesichtspunkt der Erfindung kann
beispielsweise so konfiguriert sein, daß der Deckschichtsicherungsabschnitt 118 mit
einem im wesentli chen fortlaufenden Klebefalz oder -Streifen 120 mit
der Rückschicht 30 versiegelt
ist. Weitere Gesichtspunkte der Erfindung können so konfiguriert sein,
daß der
Klebestreifen 120 eine Querschnittsbreite 122 aufweist,
die sich innerhalb eines Bereichs von etwa 1–7 Millimetern befindet. Alternativ
kann der Klebestreifen eine Breite innerhalb des Bereichs von etwa
1–5 mm
aufweisen und kann wahlweise eine Breite innerhalb des Bereichs
von etwa 2–3
mm aufweisen.
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Der
Klebestreifen kann vorteilhafterweise so konfiguriert sein, daß er einen
Barrierefalz bereitstellt, der sich im allgemeinen längsseitig
der Windel ausdehnt. Dementsprechend befindet sich zumindest ein
Abschnitt des Barrierefalz im Schrittbereich 16 der Windel.
Zumindest kann der Schrittbereich des Barrierefalz vorteilhafterweise
so konstruiert sein, daß er
den entsprechenden Abschnitt des Sicherungsabschnitts 118 der
Deckschicht 28 sowohl mit dem Bodenabschnitt 116 der
Barriereklappe als auch mit der Rückschicht 30 auf funktionsfähige Weise
verbindet und im wesentlichen versiegelt, indem effektiv durch die
Deckschicht 28"durchlaufen" gelassen wird, um
einen funktionsfähigen
Kontakt mit der Rückschicht
herzustellen. Wenn eine im wesentlichen fortlaufende Versiegelung
bereitgestellt ist, kann zwischen den beiden Klappen 62 Flüssigkeit
in effektiverer Weise zurückgehalten
werden. Um einen effektiveren Barrierefalz bereitzustellen, wird
der repräsentative
Klebestreifen 120 auf die gezeigte Zone des Klappenbodens 116 bei
einer Position gestrichen oder anderweitig aufgetragen, bei der
der Streifen zwischen den Endseitenkanten der Gewebeumhüllung 70 und
der elastischen Beinträgerschicht
angeordnet wird. Es kann ein zusätzlicher
Druck auf den Bereich des Klebestreifens ausgeübt werden, um eine gewünschte Versiegelung
sicherzustellen.
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Zumindest
ein Abschnitt des Bodenabschnitts kann ebenfalls an der Deckschicht 28 entlang
eines Deckschichtnahtab schnitts befestigt werden, der sich entlang
der befestigten Kante 64 der Rückhalteklappe befindet. Ein
geeignetes Verbindungsmittel wie ein im wesentlichen fortlaufender Klebefalz 117 befestigt
die befestigte Barriereklappenkante in funktionsfähiger Weise
an dem Deckschichtnahtabschnitt. Die gezeigte Ausführungsform des
Nahtabschnitts ist seitlich innerhalb des zugehörigen Sicherungsabschnitts 118 angeordnet
und befindet sich nahe der Verbindung zwischen dem Bodenabschnitt 116 der
Klappe und dem verhältnismäßig aufrecht
stehenden Abschnitt der Barriereklappe.
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Wie
durch die gezeigte Ausführungsform
der Windel 10 dargestellt, können die Deckschicht 28 und
die Rückschicht 30 im
allgemeinen von gleicher Ausdehnung sein und können Längen- und Breitenmaße aufweisen,
die im allgemeinen größer sind
als die entsprechenden Maße
der saugfähigen
Struktur 32. Die Deckschicht 28 ist der Rückschicht 30 zugeordnet
und ist auf diese gelegt, wodurch die Peripherie 18 der
Windel 10 eingegrenzt wird. Die Peripherie grenzt den äußeren Umfang
der Windel 10 ein und umfaßt bei der dargestellten Ausführungsform
seitliche Randendkanten 22 und sich längsseitig ausdehnende Randseitenkanten 20,
die eine Kontur aufweisen. Die Windel 10 weist jeweils
vordere und hintere Taillenbundzonen 12 bzw. 14 auf,
die sich von den sich seitlich ausdehnenden Endkanten 22 der
Windelperipherie 18 zur Quermittellinie 24 der
Windel entlang einer Strecke von etwa 2 Prozent bis etwa 10 Prozent
der Gesamtlänge
der Windel 10 erstrecken. Die Taillenbundzonen umfassen
jene oberen Abschnitte der Windel 10, die, wenn getragen,
ganz oder teilweise die Taille oder den mittleren bis unteren Rumpf
des Trägers
bedecken bzw. umschließen. Die
dazwischenliegende Schrittzone 16 liegt zwischen den Taillenbundzonen 12 und 14 und
verbindet diese und umfaßt
den Abschnitt der Windel 10, der, wenn getragen, zwischen
den Beinen des Trägers angeordnet
ist und den unteren Rumpf des Trägers bedeckt.
Daher ist die Schrittzone 16 ein Bereich, in dem typischerweise
wiederholte Flüssigkeitsschwalls in
einer Windel 10 oder anderen saugfähigen Einwegartikeln auftreten.
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Die
Deckschicht 28 weist eine dem Körper zugewandte Oberfläche auf,
die nachgiebig, weich und nicht reizend für die Haut des Trägers ist.
Weiterhin kann die Deckschicht 28 weniger hydrophil als der
Rückhalteabschnitt 48 sein,
und sie ist ausreichend porös,
um flüssigkeitsdurchlässig zu
sein, so daß ermöglicht wird,
daß Flüssigkeit
durch ihre Dicke hindurchdringen kann. Die Deckschicht weist Randseitenzonen 94 und 96 und
Randendzonen 108 auf.
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Eine
geeignete Deckschicht 28 kann aus einer groben Auswahl
von Bahnmaterialien hergestellt sein wie beispielsweise poröse Schaummaterialien, netzförmige Schaummaterialien,
perforierte Kunststoffilme, natürliche
Fasern (zum Beispiel Holz- oder Baumwollfasern), synthetische Fasern
(zum Beispiel Polyester- oder Polypropylenfasern) oder aus einer Kombination
von natürlichen
und synthetischen Fasern. Die Deckschicht 28 wird typischerweise
dazu verwendet, die Haut des Trägers
von den Flüssigkeiten
getrennt zu halten, die in der saugfähigen Struktur 32 gehalten
werden. Verschiedene gewobene Materialien und Vliesstoffe können für die Deckschicht 28 verwendet
werden. Die Deckschicht kann beispielsweise aus einer schmelzgeblasenen
oder spinngebundenen Bahn aus Polyolefinfasern zusammengesetzt sein.
Die Deckschicht kann ebenso eine verbundene gekrempelte Bahn sein,
die aus natürlichen
und/oder synthetischen Fasern zusammengesetzt ist.
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Für den Zweck
der vorliegenden Erfindung bezeichnet der Begriff "Vliesstoffbahn" eine Materialbahn,
die ohne die Hilfe eines textilen Web- oder Wirkverfahrens gebildet
ist. Der Begriff "Stoff" bezieht sich auf
sämtliche
gewobenen und gewirkten Faserbahnen sowie auf Vliesfaserbahnen.
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Die
Deckschichtstoffe können
aus einem im wesentlichen hydrophoben und im wesentlichen nicht
benetzbaren Material bestehen, und das hydrophobe Material wird
mit einem oberflächenaktiven Mittel
behandelt oder auf andere Weise verarbeitet, um ihm einen gewünschten
Grad an Benetzbarkeit und Hydrophilität zu verleihen. Bei einer bestimmten Ausführungsform
der Erfindung kann die Deckschicht 28 ein spinngebundener
Polypropylenvliesstoff sein, der aus Fasern von etwa 0,3–0,36 tex
(etwa 2,8–3,2
Denier) zusammengesetzt ist, die zu einer Bahn gebildet sind, die
ein Flächengewicht
von etwa 22 g/m2 und eine Dichte von etwa
0,06 g/cm3 aufweist. Der Stoff kann mit
einer ausgewählten
Menge von oberflächenaktivem
Mittel oberflächenbehandelt
sein wie z. B. mit etwa 0,28% oberflächenaktivem Mittel Triton X-102.
Das oberflächenaktive
Mittel kann mit herkömmlichen
Mitteln aufgetragen werden, wie beispielsweise Sprühen, Drucken,
Pinselbeschichtung und ähnliches.
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Unter
Bezugnahme auf 6 wird
das oberflächenaktive
Material, wie z. B. ein herkömmliches Benetzungsmittel,
auf einen mittleren Abschnitt 104 der Deckschicht 28 aufgetragen,
um eine größere Benetzbarkeit
des mittleren Abschnitts, verglichen mit der restlichen Deckschicht 28,
bereitzustellen. Bei besonderen Konfigurationen kann die Breite 106 des
mittleren Abschnitts 104 im wesentlichen gleich oder geringer
sein als die Breite 92 des schwallaufnehmenden Abschnitts 46.
Die Breite 106 des mittleren Abschnitts ist geringer als
eine Querbeabstandung 132 zwischen dem Paar Klebestreifen 120,
die bei den Deckschichtsicherungsabschnitten 118 (5) verwendet werden.
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Bei
anderen Gesichtspunkten der Erfindung kann der mittlere Abschnitt 104 der
Deckschicht, der mit einem oberflächenaktiven Mittel behandelt
wurde, eine Breite 106 aufweisen, die nicht geringer als etwa
64 Millimeter ist. Alternativ kann die Breite 106 des mittleren
Abschnitts nicht geringer sein als etwa 76 Millimeter und wahlweise
kann sie nicht geringer sein als etwa 89 Millimeter, um die gewünschten
Vorzüge
bereitzustellen. Andere Konfigurationen der Erfindung können eine
Breite 106 des mittleren Abschnitts aufweisen, die nicht
größer als
etwa 254 Millimeter ist. Alternativ ist die Breite des mittleren
Abschnitts nicht größer als
etwa 152 Millimeter und wahlweise ist sie nicht größer als
etwa 114 Millimeter, um die gewünschte
Leistung bereitzustellen. Bei einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung kann zum Beispiel der mittlere Abschnitt 104 der Deckschicht,
der mit einem oberflächenaktiven
Mittel behandelt ist, ein Breite von etwa 102 Millimeter aufweisen.
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Bei
weiteren Gesichtspunkten der Erfindung kann der genannte mittlere
Abschnitt 104 der Deckschicht 28 eine Breite 106 des
mittleren Abschnitts aufweisen, die innerhalb eines Bereichs von
etwa 25–100
Prozent der Querbeabstandung 132 zwischen den Barriereklebestreifen 120 liegt.
Es ist wünschenswert,
daß die
Breite 106 des mittleren Abschnitts etwa 80 Prozent der
Querbeabstandung zwischen den Barriereklebestreifen beträgt.
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Der
mittlere Abschnitt kann hinsichtlich der Längsmittellinie der Windel annähernd zentriert
sein, und bei der gezeigten Ausführungsform
erstreckt er sich im wesentlichen entlang der gesamten Länge der
Deckschicht. Alternativ kann der mittlere Abschnitt, der mit einem
oberflächenaktiven
Mittel behandelt worden ist, so konstruiert sein, daß er sich nur
entlang eines vorbestimmten Abschnitts der Länge der Deckschicht erstreckt.
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Die
verschiedenen Konfigurationen der Erfindung sind so angeordnet,
daß der
mittlere Abschnitt 104 der Deckschicht mit einer Breite
konstruiert ist, die geringer ist als eine seitliche Beabstandung 130 zwischen
den Deckschichtsicherungsabschnitten 118 (5). Daher ist die Breite 106 des mittleren
Abschnitts, der mit einem oberflächenaktiven
Mittel behandelt worden ist, geringer als eine seitliche Beabstandung 132 zwischen
den Versiegelungsklebestreifen 120. Dementsprechend kann
jeder Deckschichtsicherungsabschnitt 118 seitlich außerhalb
seiner entsprechenden nahegelegenen Seitenkantenzone des mittleren
Abschnitts 104 angeordnet sein. In ähnlicher Weise kann jeder Klebestreifen 120 seitlich
außerhalb
seiner entsprechenden nahegelegenen Seitenkantenzone des mittleren
Abschnitts 104 der Deckschicht angeordnet sein.
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Die
Rückschicht 30 kann
aus einem flüssigkeitsdurchlässigen Material
bestehen, umfaßt
jedoch vorzugsweise ein Material, das so konfiguriert ist, daß es im
wesentlichen flüssigkeitsundurchlässig ist. Zum
Beispiel kann eine typische Rückschicht
aus einem dünnen
Kunststoffilm oder einem anderen flexiblen flüssigkeitsundurchlässigen Material
hergestellt sein. Der Begriff "flexibel", wie er in der vorliegenden
Spezifikation verwendet wird, bezieht sich auf Materialien, die
nachgiebig sind und sich leicht der allgemeinen Form und den Konturen
des Körpers des
Trägers
anpaßt.
Die Rückschicht 30 verhindert, daß Exsudate,
die sich in der saugfähigen
Struktur 32 befinden, Artikel wie z. B. Bettlaken und Überkleidungsstücke, die
mit der Windel 10 in Berührung kommen, befeuchten. Die
Rückschicht
weist Randseitenzonen 98 und 100 und Randendzonen 110 auf.
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Bei
besonderen Ausführungsformen
der Erfindung ist die Rückschicht 30 ein
Polyethylenfilm, der eine Dicke von etwa 0,012 Millimeter (0,5 mil)
bis etwa 0,051 Millimeter (2,0 mil) aufweist. Bei der gezeigten
Ausführungsform
ist die Rückschicht
ein Film, der eine Dicke von etwa 0,03175 Millimeter (etwa 1,25
mil) aufweist. Alternative Konstruktionen der Rückschicht können eine gewobene Faserbahnschicht
oder eine Vliesfaserbahnschicht umfassen, die vollkommen oder teilweise
so konstruiert oder behandelt worden ist, daß sie die gewünschten
Flüssigkeitsundurchlässigkeitsniveaus
für ausgewählte Zonen,
die benachbart oder nahe am saugfähigen Körper liegen, bereitstellt.
Die Rückschicht 30 stellt
typischerweise die äußere Abdeckung
des Artikels bereit. Wahlweise kann der Artikel jedoch ein getrenntes äußeres Abdeckelement
umfassen, das die Rückschicht
ergänzt.
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Die
Rückschicht 30 kann
wahlweise aus einem mikroporösen "atmungsfähigen" Material bestehen,
das es ermöglicht,
daß Dämpfe aus
der saugfähigen
Struktur 32 entweichen können, während nach wie vor verhindert
wird, daß flüssige Exsudate
durch die Rückschicht
hindurch gelangen können.
Beispielsweise kann die atmungsfähige
Rückschicht
aus einem mikroporösen
Polymerfilm oder einem Vliesstoff bestehen, der beschichtet wurde
oder in anderer Weise behandelt wurde, um ein gewünschtes
Flüssigkeitsundurchlässigkeitsniveau
bereitzustellen. Ein geeigneter mikroporöser Film ist beispielsweise
ein PMP-1-Material, das bei Mitsui Toatsu Chemicals, Inc., einem
Unternehmen mit Sitz in Tokyo, Japan, erhältlich ist, oder ein XKO-8044
Polyolefinfilm, der bei 3M Company, einem Unternehmen in Minneapolis, Minnesota,
erhältlich
ist. Die Rückschicht
kann auch geprägt
werden oder in anderer Weise mit einem matten Aussehen versehen
werden, um ihr ein ästhetischeres
und ansprechenderes Aussehen zu verleihen.
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Die
Größe der Rückschicht 30 wird
typischerweise durch die Größe der saugfähigen Struktur 32 und
die genau gewählte
Windelgestaltung bestimmt. Die Rückschicht 30 kann
beispielsweise eine allgemeine T-Form, eine allgemeine I-Form oder eine modifizierte
Sanduhrform aufweisen und kann sich über die Endkanten der saugfähigen Struktur 32 um einen
ausgewählten
Abstand, wie beispielsweise einen Abstand innerhalb des Bereiches
von etwa 1,3 Zentimeter bis 2,5 Zentimeter (etwa 0,5 bis 1,0 Zoll), hinaus
erstrecken, um Seitenränder
bereitzustellen.
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Die
Deckschicht 28 und die Rückschicht 30 sind
verbunden oder in anderer Art in einer funktionsfähigen Weise
einander zugeordnet. Der Begriff "zugeordnet", wie er hierin verwendet wird, umfaßt Konfigurationen,
bei denen die Deckschicht 28 direkt mit der Rückschicht 30 verbunden
ist, indem die Deckschicht 28 direkt an der Rückschicht 30 befestigt
ist, sowie Konfigurationen, bei denen die Deckschicht 28 mit
der Rückschicht 30 durch
Befestigung der Deckschicht 28 an Zwischenelementen, die
ihrerseits an der Rückschicht 30 befestigt
werden, verbunden ist. Die Deckschicht 28 und die Rückschicht 30 können direkt
aneinander an der Windelperipherie 18 durch Befestigungsmittel
(nicht gezeigt) befestigt werden, wie z. B. ein Haftmittel, Schallvibrationsverbindungen,
thermische Verbindungen oder jedes andere Verbindungsmittel, das
in der Technik bekannt ist. Beispielsweise kann eine gleichförmige fortlaufende Klebeschicht,
eine gemusterte Klebeschicht, ein gesprühtes Klebstoffmuster oder eine
Reihe von getrennten Linien, Wirbel oder Punkten von Haftmittel verwendet
werden, um die Deckschicht 28 an der Rückschicht 30 zu befestigen.
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Es
ist leicht ersichtlich, daß die
oben beschriebenen Befestigungsmittel auch dazu verwendet werden
können,
die verschiedenen anderen Bestandteile des hierin beschriebenen
Artikels miteinander zu verbinden und zusammenzufügen.
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Bei
der repräsentativ
gezeigten Ausführungsform
der Erfindung ist die Deckschicht 28 in gegenüberliegender
Beziehung zur Rückschicht 30 angeordnet
und befestigt, um den Rückhalteabschnitt 48 und
den schwallaufnehmenden Abschnitt 46 zwischen der Rückschicht
und der Deckschicht aufzunehmen und zu halten. Die Randseitenzonen 94 und 96 der
Deckschicht 28 sind jeweils auf funktionsfähige Weise
mit den entsprechenden Randseitenzonen 98 bzw. 100 der
Rückschicht 30 verbunden.
Jede der befestigten Randseiten zonen der Deckschicht und der Rückschicht
ist seitlich außerhalb
ihrer entsprechenden zugeordneten Seitenkantenzone 84 oder 86 des
schwallaufnehmenden Abschnitts 46 angeordnet. Bei besonderen
Konfigurationen der Erfindung können
die befestigten Randzonen der Deckschicht 28 Randendzonen 108 umfassen.
Die befestigten Randendzonen sind längsseitig außerhalb
der Endkantenzonen 88 des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 angeordnet.
In ähnlicher
Weise können die
befestigten Randzonen der Rückschicht 30 befestigte
Randendzonen 110 umfassen, die längsseitig außerhalb
der Endkantenzonen 88 des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 angeordnet
sein können.
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Befestigungsmittel
wie Bandstreifenbefestigungen 36 werden typischerweise
an der rückseitigen
Taillenbundzone 14 der Windel 10 angebracht, um
einen Mechanismus bereitzustellen, der die Windel am Träger hält. Bandstreifenbefestigungen 36 können von
beliebiger Art sein, die in der Technik bekannt ist, und werden
typischerweise an den Ecken der Windel 10 angebracht. Beispielsweise
können Klebebefestigungen,
mechanische Befestigungen, Klettverschlußbefestigungen, Schnappverschlüsse, Stifte
oder Schnallen allein oder in Kombination verwendet werden. Bei
der gezeigten Konfiguration sind die Befestigungen Klebebefestigungen,
die so konstruiert sind, daß sie
lösbar
an einem Aufnahmezonenfeld 52 kleben, das an der vorderen
Taillenbundzone der Windel angebracht ist, um ein wiederbefestigungsfähiges Klebebefestigungssystem
bereitzustellen.
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Die
elastischen Elemente 34 sind benachbart zur Peripherie 18 der
Windel 10 entlang jeder der länglichen Seitenkanten 20 angeordnet.
Die elastischen Beinelemente 34 können entweder mit der Deckschicht
oder der Rückschicht
oder mit beiden verbunden werden, um elastische Seitenränder des Windelartikels
bereitzustellen, und können
so angeordnet werden, daß sie
die Windel 10 gegen die Beine des Trägers ziehen und halten. Es
können
auch elastische Taillenele mente 42 benachbart zu einer oder
beiden Endkanten der Windel 10 vorgesehen werden, um elastische
Taillenbünde
bereitzustellen.
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Die
elastischen Elemente 34 und 42 sind an der Windel 10 elastisch
zusammenziehbar befestigt, so daß sich die elastischen Elemente
bei einer normalen straffen Konfiguration wirksam gegen die Windel 10 zusammenziehen.
Die elastischen Elemente können
elastisch zusammenziehbar zumindest in zwei Weisen befestigt werden,
zum Beispiel können die
elastischen Elemente gestreckt und befestigt werden, während die
Windel 10 nicht zusammengezogen ist. Alternativ kann die
Windel 10 beispielsweise durch Falten zusammengezogen werden,
und die elastischen Elemente können
an der Windel 10 befestigt und mit dieser verbunden werden,
während die
elastischen Elemente nicht entspannt oder nicht gestreckt sind.
Es können
weiterhin Mittel wie z. B. elastische Heißschrumpfmaterialien verwendet
werden, um das Kleidungsstück
zusammenzuziehen.
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Bei
der Ausführungsform,
die in 1 dargestellt
ist, erstrecken sich die elastischen Beinelemente 34 im
wesentlichen entlang der gesamten Länge des Schrittbereichs 16 der
Windel 10. Alternativ können
sich die elastischen Elemente 34 über die gesamte Länge der
Windel 10 oder über
jede andere Länge
erstrecken, die geeignet ist, die Anordnung von elastischen zusammenziehbaren
Linien, die für die
spezielle Windelgestaltung erwünscht
sind, bereitzustellen.
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Die
elastischen Elemente 34 und 42 können eine
beliebige Konfiguration aus einer Vielzahl von Konfigurationen aufweisen.
Beispielsweise kann die Breite des einzelnen elastischen Elements 34 von 0,25
Millimeter (0,01 Zoll) bis 25 Millimeter (1,0 Zoll) oder mehr abgeändert werden.
Die elastischen Elemente können
einen einzelnen Streifen eines elastischen Materials umfassen, oder
sie können
mehrere parallele oder nicht parallele Streifen eines elastischen
Materials umfassen, oder sie können
in einer geradlinigen oder kurvenförmigen Anordnung angewendet
werden. In den Fällen,
in denen die Streifen nicht parallel sind, können sich zwei oder mehrere der
Streifen kreuzen oder in anderer Weise innerhalb des elastischen
Elements miteinander verbunden sein. Die elastischen Elemente können in
einer der Weisen, die in der Technik bekannt sind, an der Windel
befestigt werden. Zum Beispiel können
die elastischen Elemente mit Ultraschall verbunden sein, wärme- und
druckversiegelt sein unter Verwendung einer Vielzahl von Verbindungsmustern,
oder sie können
durch Kleben mit gesprühten
oder gewirbelten Mustern eines heißgeschmolzenen Klebers oder
einer anderen Art von Kleber mit der Windel 10 verbunden
sein.
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Bei
den gezeigten Ausführungsformen
der Erfindung können
beispielsweise die elastischen Beinelemente 34 eine Trägerschicht
umfassen, an der ein gruppierter Satz von elastischen Elementen befestigt
ist, der aus einer Vielzahl von einzelnen elastischen Streifen 39 besteht.
Die elastischen Streifen können
sich kreuzen oder miteinander verbunden sein oder vollständig voneinander
getrennt sein. Die gezeigte Trägerschicht
kann beispielsweise einen 0,002 cm starken Film eines ungeprägten Materials
aus Polypropylen umfassen. Die gezeigten elastischen Streifen können beispielsweise
aus LYCRA-Elastomer bestehen, das bei der Firma DuPont mit Sitz
in Wilmington, Delaware erhältlich
ist. Jeder elastische Streifen bewegt sich typischerweise innerhalb
des Bereichs von etwa 620–1050
Dezitex (dtx) und weist vorzugsweise etwa 940 dtx bei einer Ausführungsform
der Erfindung auf, bei der drei Streifen für jeden elastischen Beinbund
verwendet werden. Zusätzlich
können
elastische Beinelemente 34 im allgemeinen gerade oder wahlweise
gekrümmt
sein. Zum Beispiel können
die gekrümmten
elastischen Elemente nach innen in Richtung der Längsmittellinie der
Windel gebogen sein, wobei der innerste Punkt (oder Scheitelpunkt
im Verhältnis
zur Querrichtung des Artikels) des Satzes der gekrümmten elastischen Streifen
etwa 1,9–3,81
cm (0,75–1,5
Zoll) innerhalb der äußersten
Kante des Satzes der elastischen Streifen angeordnet ist. Bei bestimmten
Anordnungen kann die Krümmung
der elastischen Elemente nicht symmetrisch im Verhältnis zur
seitlichen Mittellinie der Windel konfiguriert oder angeordnet sein. Wie
in 1 repräsentativ
gezeigt, können
die gekrümmten
elastischen Elemente eine nach innen gebogene und nach außen gebogene
Reflexkrümmung aufweisen,
und der längsseitige
Mittelpunkt der elastischen Elemente kann um einen ausgewählten Abstand
innerhalb des Bereichs von etwa 0–8 cm entweder in Richtung
des vorderen oder des hinteren Taillenbunds der Windel versetzt
sein, um einen gewünschten
Sitz und ein gewünschtes
Erscheinungsbild bereitzustellen. Bei bestimmten Ausführungsformen
der Erfindung kann der innerste Punkt (Scheitelpunkt) des Satzes
der gekrümmten
elastischen Elemente um etwa 0–12
cm in Richtung des vorderen oder des hinteren Taillenbunds der Windel
versetzt sein, und der nach außen
gebogene Reflexabschnitt kann in Richtung des vorderen Taillenbunds
der Windel angeordnet sein.
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Ein
saugfähiger
Körper
wie z. B. die saugfähige
Struktur 32 befindet sich zwischen der Deckschicht 28 und
der Rückschicht 30,
um die Windel 10 zu bilden. Der saugfähige Körper weist eine Konstruktion
auf, die im allgemeinen komprimierbar, anpassungsfähig, nicht
reizend für
die Haut des Trägers ist
und die in der Lage ist, flüssige
Körperexsudate aufzusaugen
und aufzuhalten. Es wird vorausgesetzt, daß die saugfähige Struktur für den Zweck
dieser Erfindung ein einzelnes, einstückiges Materialteil oder alternativ
eine Vielzahl von einzelnen getrennten Materialteilen umfassen kann,
die funktionsfähig zusammengefügt sind.
In den Fällen,
in denen die saugfähige
Struktur ein einzelnes, im wesentlichen einstückiges Materialteil umfaßt, kann
das Material die gewünschten
strukturellen Merkmale, die in ausgewählten räumlichen Bereichen desselben
gebildet sind, umfassen. In den Fällen, in denen die saugfähige Struktur
mehrere Teile umfaßt,
können
die Teile als getrennte Schichten oder als andere, nicht geschichtete
Formen und Konfigurationen konfiguriert sein. Weiterhin können die
einzelnen Teile von gleicher Ausdehnung oder nicht von gleicher
Ausdehnung sein, abhängig
von den Anforderungen des Produkts. Es wird jedoch bevorzugt, daß jedes
einzelne Teil in einem funktionsfähigen engen Kontakt entlang
zumindest eines Abschnitts seiner Grenzfläche mit zumindest einem weiteren
benachbarten Teil der saugfähigen
Struktur angeordnet ist. Vorzugsweise ist jedes Teil mit einem benachbarten
Abschnitt der saugfähigen
Struktur durch eine geeignete Verbindung und/oder einen Faserverfilzungsmechanismus
wie z. B. eine Ultraschall- oder Klebeverbindung oder eine mechanische
oder hydraulische Nadelarbeit verbunden.
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Bei
der Ausführungsform,
die in 7 repräsentativ
gezeigt ist, umfaßt
die saugfähige
Struktur 32 eine flüssigkeitsaufnehmende
Zielzone 44 und hat eine kurvenförmige Peripherie, die Konturen
aufweist, insbesondere entlang ihrer Seitenkanten. Die beiden im
allgemeinen spiegelbildlichen, nach innen gebogenen Seitenkanten
stellen einen engeren Zwischenabschnitt bereit, der für die Positionierung
im Schritt des Trägers
geeignet ist. Bei der gezeigten saugfähigen Struktur 32 umfaßt ein vorderer
Abschnitt derselben zwei quer beabstandete Laschenzonen 50 und
eine zentrale Zone 54. Die Zielzone 44 umfaßt den Bereich,
in dem typischerweise wiederholte Flüssigkeitsschwalls in der saugfähigen Struktur 32 auftreten.
Der bestimmte Ort, an dem Flüssigkeit
abgegeben wird, wie z. B. während
des Urinierens, kann abhängig
von Alter und Geschlecht des Trägers
variieren. Zum Beispiel neigen männliche Kinder
dazu, weiter zum vorderen Ende der Windel hin zu urinieren. Die
weibliche Zielzone ist näher
im Zentrum des Schritts angeordnet. Als Ergebnis kann die Form und
die relative längseitige
Anordnung des schwallaufneh menden Abschnitts 46 so ausgewählt werden,
daß sie
der tatsächlichen
Zielzone einer der beiden oder beider Trägerkategorien am besten gerecht
wird. Allgemein ausgedrückt
ist die Zielzone ein Bereich der saugfähigen Struktur 32,
der in den vorderen 60% der Länge
der saugfähigen
Struktur angeordnet ist. Bezüglich
des Prozentwertes der Gesamtlänge
der saugfähigen
Struktur 32, gemessen in der saugfähigen Struktur, ausgehend von
der vorderen Taillenbundkante derselben, kann die Zielzone vorzugsweise
einen Bereich umfassen, der bei einer Linie beginnt, die sich etwa
um 10% der Länge
der saugfähigen
Struktur von der vorderen Taillenbundkante entfernt befindet und
die bei etwa 60% der Länge
der saugfähigen
Struktur entfernt von der vorderen Taillenbundkante endet.
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Die
Laschenzonen 50 umfassen Abschnitte, die sich im allgemeinen
ausgehend von den äußersten
Seitenkanten der saugfähigen
Struktur nach innen in Richtung ihrer längseitigen Mittellinie erstrecken.
Daher sind die Laschenzonen, wenn die Windel getragen wird, so konfiguriert,
daß sie
im allgemeinen die Seiten der Taille und des Rumpfes des Trägers umschließen, und
der zentrale Bereich 54 ist so konfiguriert, daß er im
allgemeinen den mittleren Abschnitt der Taille und des Rumpfes des
Trägers umschließt.
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Die
saugfähige
Struktur 32 kann in einer großen Vielzahl von Größen und
Formen (zum Beispiel rechteckig, trapezförmig, T-förmig, I-förmig, sanduhrförmig usw.)
und aus einer großen
Vielzahl von Materialien hergestellt werden. Die Größe und die
Aufsaugkapazität
der saugfähigen
Struktur 32 sollten der Größe des beabsichtigten Trägers und
der Flüssigkeitsladung,
die bei der beabsichtigten Verwendung des saugfähigen Artikels abgegeben wird,
entsprechen. Weiterhin kann die Größe und die Aufsaugkapazität der saugfähigen Struktur 32 so
variiert werden, daß sie
sich an die Träger
vom Kind bis zum Erwachsenen anpaßt. Zusätzlich hat sich gezeigt, daß die Dichte
und/oder das Flächen gewicht
des jeweiligen schwallaufnehmenden Abschnitts 46 und der
Rückhalteabschnitte 48 sowie
deren Verhältnis bei
der vorliegenden Erfindung verändert
werden können.
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Bei
einem besonderen Gesichtspunkt der Erfindung hat die saugfähige Struktur
eine Aufsaugkapazität
von zumindest etwa 300 g synthetischen Urins. Alternativ kann die
saugfähige
Struktur eine Aufsaugkapazität
von zumindest etwa 400 g synthetischen Urins aufweisen, um eine
verbesserte Leistung bereitzustellen.
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Verschiedene
Arten von benetzbaren, hydrophilen Fasermaterialien können verwendet
werden, um die Bestandteile der saugfähigen Struktur 32 zu bilden.
Beispiele für
geeignete Fasern umfassen natürlich
auftretende organische Fasern, die aus eigentlich benetzbarem Material
bestehen, wie z. B. Zellstoffasern, synthetische Fasern, die aus
Zellstoff oder Zellstoffderivaten wie Rayonfasern bestehen, anorganische
Fasern, die aus naturgegeben benetzbarem Material bestehen, wie
z. B. Glasfasern, synthetische Fasern aus naturgegeben benetzbaren thermoplastischen
Polymeren wie bestimmte Polyester- oder Polyamidfasern und synthetische
Fasern, die aus einem nicht benetzbaren thermoplastischen Polymer
wie Polypropylenfasern bestehen, die durch geeignete Mittel hydrophilisiert
wurden. Die Fasern können
beispielsweise hydrophilisiert werden durch Behandlung mit Siliziumoxid,
durch Behandlung mit einem Material, das einen geeigneten hydrophilen Teil
aufweist und nicht leicht von der Faser entfernt werden kann, oder
durch Umhüllung
der nicht benetzbaren hydrophoben Faser mit einem hydrophilen Polymer
während
oder nach der Bildung der Faser. Für Zwecke der vorliegenden Erfindung
wird in Erwägung
gezogen, daß ausgewählte Mischungen
der verschiedenen oben erwähnten
Faserarten ebenfalls verwendet werden können.
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Der
Begriff "hydrophil", wie er hierin verwendet
wird, beschreibt Fasern oder Faseroberflächen, die durch die wässerigen
Flüssigkeiten
benetzt werden, die mit den Fasern in Berührung kommen. Der Grad der
Benetzung des Materials kann seinerseits im Zusammenhang mit den
Kontaktwinkeln und den Oberflächenspannungen
der beteiligten Flüssigkeiten
und Materialien beschrieben werden. Geräte und Verfahren, die für die Messung
der Benetzbarkeit bestimmter Fasermaterialien oder Mischungen von
Fasermaterialien, die für
den schwallaufnehmenden Abschnitt 46 verwendet werden,
geeignet sind, können
durch ein Cahn SFA-222 Oberflächenkraftanalysesystem
bereitgestellt werden. Bei der Messung mit diesem System gemäß dem Verfahren,
das im folgenden ausführlich
beschrieben wird, werden Fasern, die Kontaktwinkel von weniger als
90° aufweisen,
als "benetzbar" oder hydrophil bezeichnet,
während
Fasern, die Kontaktwinkel von mehr als 90° aufweisen, als "nicht benetzbar" oder hydrophob bezeichnet
werden.
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Der
Rückhalteabschnitt 48 kann
eine Matrix von hydrophilen Fasern, wie z. B. eine Bahn aus Zellstoffflocken,
die mit Partikeln aus hochsaugfähigem Material
gemischt ist, umfassen. In besonderen Anordnungen kann der Rückhalteabschnitt 48 eine
Mischung aus höchst
saugfähigen,
hydrogelbildenden Partikeln und synthetischen schmelzgeblasenen
Polymerfasern umfassen oder eine Mischung aus höchst saugfähigen Partikeln mit einem faserigen Material,
das eine Mischung aus natürlichen
Fasern und/oder synthetischen Polymerfasern umfaßt. Die höchst saugfähigen Partikel können im
wesentlichen homogen mit den hydrophilen Fasern gemischt sein, oder
sie können
nicht gleichförmig
gemischt sein. Zum Beispiel können
die Konzentrationen der höchst saugfähigen Partikel
in einem nicht schrittweisen Gradienten durch einen wesentlichen
Abschnitt der Dicke (Z-Richtung)
der saugfähigen
Struktur angeordnet sein, mit niedrigeren Konzentrationen in Richtung
der Körperseite
der saugfähigen
Struktur und verhältnismäßig höheren Konzentrationen
nach außerhalb
der saugfähigen
Struktur. Geeignete Z-Gradientenkonfigurationen sind in US.Patent
4,699,823, ausgegeben am 13. Oktober 1987 an Kellenberger et al.,
beschrieben, dessen Offenbarung hierin durch Bezugnahme in dem Maß miteingeschlossen
ist, als sie mit der vorliegenden Beschreibung übereinstimmt. Die höchst saugfähigen Partikel
können
auch in einer im allgemeinen getrennten Schicht innerhalb der Matrix
der hydrophilen Fasern angeordnet sein, oder sie können als
getrennte, separate Taschenbereiche aus höchst saugfähigem Material konfiguriert sein.
Zusätzlich
können
zwei oder mehr verschiedene Arten von höchst saugfähigem Material wahlweise an
verschiedenen Orten innerhalb oder entlang der Fasermatrix angeordnet
sein.
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Das
hochsaugfähige
Material kann saugfähige
gelierende Materialien wie höchst
saugfähige
Materialien umfassen. Die saugfähigen
gelierenden Materialien können
natürlich,
synthetisch und modifizierte natürliche
Polymere und Materialien sein. Zusätzlich können die saugfähigen gelierenden
Materialien anorganische Materialien sein, wie z. B. Siliziumoxidgels,
oder organische Mischungen wie vernetzte Polymere. Der Begriff "vernetzt" bezieht sich auf
jedes Mittel zur wirksamen Erzielung von normalerweise wasserlöslichen
Materialien, die im wesentlichen nicht wasserlöslich, jedoch schwellfähig sind.
Solche Mittel können
beispielsweise physikalische Verfilzung, kristalline Bereiche, kovalente
Verbindungen, ionische Komplexe und Assoziationen, hydrophile Assoziationen,
wie hydrogene Verbindungen und hydrophobe Assoziationen oder Van-der-Waals-Kräfte umfassen.
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Beispiele
für synthetische
saugfähige
gelierende Polymere umfassen die Alkalimetall- und Ammoniumsalze
der Poly-(Acrylsäure) und
Poly-(Methacrylsäure),
Poly-(Acrylamide), Poly-(Vinylether), Maleinanhydridkopolymere mit
Vinylether und Alphaolefinen, Poly-(Vinylpyrrolidon), Poly-(Vinylmorpholinon),
Poly-(Vinylalkohol) sowie Mischungen und Kopolymere derselben. Weitere
Polymere, die für
die Verwendung in der saugfähigen
Struktur geeignet sind, umfassen natürliche und modifizierte natürliche Polymere,
wie beispielsweise hydrolisierte, mit Acrylnitril gepfropfte Stärke, mit
Acrylsäure
gepfropfte Stärke,
Methylzellulose, Carboxymethylzellulose, Hydroxipropylzellulose
und die natürlichen
Gummiarten wie beispielsweise Alginate, Xanthangummi, Johannisbrotgummi
und ähnliches.
Mischungen aus natürlichen
und ganz oder teilweise synthetischen saugfähigen Polymeren können ebenfalls
für die
vorliegende Erfindung nützlich
sein. Weitere geeignete saugfähige
gelierende Materialien sind durch Assarson et al. im US Patent Nr.
3,902,236, herausgegeben am 26. August 1975, offenbart. Verfahren
zur Herstellung von synthetischen saugfähigen gelierenden Polymeren
sind im US Patent Nr. 4,076,663, herausgegeben am 28. Februar 1987
an Masuda et al. und im US Patent Nr. 4,286,082, herausgegeben am 25.
August 1981 an Tsubakimoto et al. offenbart.
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Synthetische
saugfähige
gelierende Materialien sind typischerweise Xerogels, die Hydrogels
bilden, wenn sie benetzt werden. Der Begriff "Hydrogel" wurde jedoch gewöhnlich auch verwendet, um sowohl
benetzte als auch unbenetzte Formen des Materials zu bezeichnen.
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Wie
zuvor erwähnt,
wird das höchst
saugfähige
Material, das im Rückhalteabschnitt 48 verwendet
wird, im allgemeinen in Form von getrennten Partikeln eingesetzt.
Die Partikel können
jede gewünschte
Form aufweisen, beispielsweise spiral- oder halbspiralförmig, würfelförmig, stäbchenförmig, vielförmig usw.
Formen mit einem großen
Größtes-Maß/Kleinstes-Maß-Verhältnis wie
Nadeln, Flocken und Fasern werden ebenfalls für die Verwendung hierin in
Betracht gezogen. Konglomerate von Partikeln aus saugfähigem gelierendem
Material können
auch im Rückhalteabschnitt 48 verwendet werden.
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Zur
Verwendung werden Partikel bevorzugt, die eine durchschnittliche
Größe von etwa
20 Mikrometer bis etwa 1 Millimeter aufweisen. "Partikelgröße", wie hierin verwendet, meint den gewichteten Durchschnitt
des kleinsten Maßes
der einzelnen Partikel.
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Geeignete
höchst
saugfähige
Materialien können
bestimmte Eigenschaften der Saugfähigkeitskapazität (gelegentlich
als "AC" bezeichnet), der Verformung
unter Belastung (gelegentlich als "DUL" bezeichnet)
und des Dochtwirkungsindex (gelegentlich als "WI" bezeichnet),
aufweisen. Diese Parameter werden ausführlich in der US Patentanmeldung mit
der Eingangsnummer 757,787 von S. Byerly et al. mit dem Titel "SAUGFÄHIGE KOMPOSITE
UND SAUGFÄHIGE
ARTIKEL, DIE DIESELBEN ENTHALTEN" (Anwaltsregisternummer
10174) beschrieben, die am 11. September 1991 eingereicht wurde und
hiermit durch Bezugnahme in dem Maß mit einbezogen ist, wie sie
mit der vorliegenden Spezifikation übereinstimmt (Zweitschrift
beigefügt).
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Bei
einem besonderen Gesichtspunkt der Erfindung umfaßt der saugfähige Rückhalteabschnitt 48 eine
Matrix von im wesentlichen hydrophilen Fasern, unter denen eine
Menge von höchst
saugfähigem
Material verteilt ist. Ausgewählte
höchst
saugfähige
Polymere mit verbesserten Saugfähigkeitseigenschaften
können
für die
Maximierung der Leistung von Bedeutung sein, während sie das gewünschte dünne Maß des saugfähigen Artikels
aufrechterhalten. Um eine verbesserte Leistung bereitzustellen,
können
die Partikel aus höchst
saugfähigem
Material so ausgewählt
werden, daß ein
Saugfähigkeit-unter-Last-(AUL)-Wert
bereitgestellt wird, der sich innerhalb des Bereichs von etwa 25–40 bewegt,
und ein Wert der Saugfähigkeitskapazität (AC) bereitgestellt
wird, der sich innerhalb des Bereichs von etwa 32–48 bewegt.
Die Flüssigkeitsaufnahmerate
des höchst
saugfähigen
Materials bewegt sich innerhalb des Bereichs von etwa 3–15 g/g
(Gramm Flüssigkeit
pro Gramm höchst
saugfähiges Material) bei
30 Sekunden Aufsaugung unter Last, 6,5–21 g/g bei 5 Minuten Aufsaugung
unter Last und 25–40
g/g bei 60 Minuten Aufsaugung unter Last.
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Ein
geeignetes Verfahren zur Bestimmung der AUL ist ausführlich in
der US Patentanmeldung mit der Eingangsnummer 184,302 von S. Kellenberger
mit dem Titel "SAUGFÄHIGE PRODUKTE,
DIE HYDROGELS MIT DER FÄHIGKEIT,
GEGEN DRUCK ANZUSCHWELLEN, ENTHALTEN" (Anwaltsregisternummer 8786); Europäische Patentanmeldung
EP 0 339 461 A1 ,
veröffentlicht
am 2. November 1989 beschrieben; deren Offenbarung hierin durch
Bezugnahme in dem Maß mit
eingeschlossen ist, in dem sie mit der vorliegenden Spezifikation übereinstimmt.
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Ein
Beispiel eines höchst
saugfähigen
Polymers, das für
die Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignet ist, ist das
Polymer SANWET IM 3900, das bei Hoechst Celanese, einem Unternehmen
mit Sitz in Portsmouth, Virginia, erhältlich ist. Weitere geeignete
höchst
saugfähige
Materialien können
das Polymer W45926 umfassen, das bei Stockhausen, einem Unternehmen
mit Sitz in Greensboro, North Carolina, erhältlich ist.
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Die
Matrix aus hydrophilen Fasern, die den Rückhalteabschnitt 48 umfaßt, kann
eine Schicht aus Zellstoffflocken sein, und die Partikel aus höchst saugfähigem Polymer
können
innerhalb der Matrix aus hydrophilen Fasern verteilt sein. Die hydrophilen Fasern
und die hochsaugfähigen
Partikel können
in einem Faser-zu-Partikel-Gewichtsverhältnis bereitgestellt
werden, das nicht größer als
etwa 75 : 25 ist, alternativ nicht größer als etwa 70 : 30 und wahlweise nicht
größer als
etwa 55 : 45. Bei weiteren Gesichtspunkten der Erfindung ist das
Faser-zu-Partikel-Gewichtsverhältnis nicht
geringer als etwa 25 : 75, vorzugsweise ist es nicht geringer als
etwa 30 : 70, und es wird vorgezogen, daß es nicht geringer als etwa 45
: 55 ist. Solche Faser-zu-Partikel-Verhältnisse können insbesondere in der Zielzone
der saugfähigen
Struktur wünschenswert
sein. Bei besonderen Ausführungsformen
der Erfindung beträgt
das Faser-zu-Partikel-Gewichtsverhältnis nicht mehr als etwa 65
: 35 und nicht weniger als etwa 50 : 50, um die gewünschte Leistung
bereitzustellen.
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Die
hydrophilen Fasern und die höchst
saugfähigen
Partikel können
ein Durchschnittskompositflächengewicht
bilden, das sich innerhalb des Bereichs von etwa 400–900 g/m2 bewegt. Wiederum ist solch ein Flächengewicht
besonders in der Zielzone der saugfähigen Struktur wünschenswert.
Bei bestimmten Gesichtspunkten der Erfindung bewegt sich das Durchschnittskompositflächengewicht
innerhalb des Bereichs von etwa 500–800 g/m2,
und vorzugsweise bewegt es sich innerhalb des Bereichs von etwa
550–750
g/m2, um die gewünschte Leistung bereitzustellen.
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Um
das gewünschte
dünne Maß bei den
verschiedenen Konfigurationen des saugfähigen Artikels der Erfindung
bereitzustellen, kann der Rückhalteabschnitt 48 mit
einer Massendicke konfiguriert werden, die nicht mehr als etwa 0,6
cm beträgt.
Vorzugsweise beträgt
die Massendicke nicht mehr als etwa 0,53 cm, und es wird bevorzugt,
daß sie
nicht mehr als etwa 0,5 cm beträgt,
um verbesserte Vorzüge
bereitzustellen. Die Massendicke wird unter einen dämpfenden
Druck von 1,38 kPa (0,2 psi) bestimmt.
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Die
Dichte des Rückhalteabschnitts 48 oder anderer
Komponenten des saugfähigen
Artikels kann ausgehend von deren Flächengewicht und deren Dicke
berechnet werden. In Bezug auf Windeln werden beispielsweise das
Gewicht und die Dicke bei soeben ausgepackten, ausgefalteten und
trockenen Windeln bei einem dämpfenden
Druck von 1,38 kPa (0,2 psi) gemessen. Es können herkömmliche Dickenmessungsgeräte zur Bestimmung
der Dicke verwendet werden, die für die Berechnung der Dichte
notwendig ist.
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Bei
den gezeigten Ausführungsformen
der Erfindung umfaßt
der saugfähige
Rückhalteabschnitt 48 4–22 Gramm
Zellstoffflocken, vorzugsweise umfaßt er etwa 8–14 Gramm
Flocken, und es wird vorgezogen, daß er etwa 10–12 Gramm
Flocken umfaßt, um
gewünschte
Vorzüge
bereitzustellen. Die Zellstoffflocken stellen der Windel 10 im
allgemeinen Gestalt und Form bereit und tragen und positionieren
die Partikel des höchst
saugfähigen
Polymers oder anderer höchst
saugfähiger
Materialien. Der Rückhalteabschnitt 48 kann
etwa 7–12
Gramm höchst
saugfähiges
Polymer enthalten, und bei der gezeigten Ausführungsform enthält er etwa
8,5 Gramm höchst saugfähiges Polymer.
Es ist höchst
saugfähiges
Polymer in ausreichendem Maß in
den Rückhalteabschnitt 48 eingegliedert,
um eine geeignete Gesamtaufsaugkapazität von zumindest etwa 300 g Urin
bereitzustellen. Zum Beispiel kann eine Windel mittlerer Größe für ein Kind
mit einem Gewicht von etwa 5,89– 10,43
kg (etwa 13–23
Pfund) typischerweise eine Gesamtrückhaltekapazität von etwa
500 Gramm Urin aufweisen.
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Die
Flocken und die höchst
saugfähigen
Partikel können
wahlweise in gewünschten
Zonen des Rückhalteabschnitts 48 positioniert
werden. Zum Beispiel kann das Flächengewicht
der Flocken über die
Breitendimension des Rückhalteabschnitts 48 variieren.
Alternativ können
im Verhältnis
größere Mengen
an Flocken in Richtung des vorderen Taillenbundendes des Rückhalteabschnitts
positioniert werden. Siehe beispielsweise USP 4,585,448, herausgegeben
am 29. April 1986 an K. Enloe. Bei der dargestellten Ausführungsform
kann die Mehrheit des höchst saugfähigen Materials
unterhalb eines mittleren Abschnitts des Rückhalteabschnitts 48 verteilt
sein, der sich entlang der Längendimension
des Rückhalteabschnitts
erstreckt und etwa 8,89–11,43
cm (etwa 3,5–4,5
Zoll) in der Breite mißt.
Zusätzlich
kann das höchst
saugfähige
Material eine ausgewählte,
in Zonen unterteilte Positionierung aufweisen, um die Menge an höchst saugfähigem Material
in der Nähe der
Seiten- und der Endkanten des Rückhalteabschnitts
zu verringern. Die verringerten Mengen an höchst saugfähigem Material an den Kanten
des Rückhalteabschnitts
können
die Aufhaltefähigkeit
der höchst
saugfähigen
Partikel innerhalb der faserigen Flockenmatrix des Rückhalteabschnitts 48 verbessern.
Die pulsierte, in Zonen unterteilte Positionierung des höchst saugfähigen Materials
kann beispielsweise durch das Verfahren und die Vorrichtung erreicht
werden, die im US Patent Nr. 5,028,224 beschrieben werden, herausgegeben
am 2. Juli 1991 an C. Pieper et al. mit dem Titel "VERFAHREN UND VORRICHTUNG
ZUR UNTERBROCHENEN AUFTRAGUNG VON PARTIKELARTIGEM MATERIAL AUF EINEM
TRÄGERMATERIAL" (Anwaltsregisternummer
8761), dessen Offenbarung hiermit durch Bezugnahme in dem Maß miteinbezogen
wird, wie sie hiermit übereinstimmt.
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Bei
einem besonderen Gesichtspunkt der Erfindung kann die saugfähige Struktur 32 im
allgemeinen T-förmig
sein, wobei der sich seitlich erstreckende Querbalken des "T" im allgemeinen dem vorderen Taillenbundabschnitt
des saugfähigen
Artikels zur verbesserten Leistung entspricht, insbesondere für männliche
Kinder. Bei den dargestellten Ausführungsformen beispielsweise
weist der Rückhalteabschnitt über dem
Laschenabschnitt des vorderen Taillenbundabschnitts des Artikels
eine Querbreite von etwa 22,86 cm (etwa 9,0 Zoll) auf, der engste
Abschnitt des Schrittbereichs weist eine Breite von etwa 8,89 cm
(etwa 3,5 Zoll) auf, und der hintere Taillenbundabschnitt weist
eine Breite von etwa 11,43 cm (etwa 4,5 Zoll) auf.
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Unter
Bezugnahme auf 2 und 7 kann die gesamte saugfähige Struktur 32 oder
jeder einzelne Abschnitt derselben, wie z. B. der Rückhalteabschnitt,
mit einer hydrophilen, hoch feuchtigkeitsbeständigen Überzugsbahn, wie beispielsweise
ein hoch feuchtigkeitsbeständiges
Gewebe oder eine synthetische faserige Bahn, umhüllt werden. Eine solche umhüllende Bahn
kann ebenfalls die Unversehrtheit bei Gebrauch der saugfähigen Struktur
erhöhen.
Die Bahn kann in geeigneter Weise, wie z. B. mit einem Kleber, mit
der saugfähigen
Struktur 32 und anderen Komponenten der Konstruktion des Produkts
verbunden sein.
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Aufgrund
der hohen Konzentrationen der höchst
saugfähigen
Partikel oder anderer hochsaugfähiger
Materialien im Rückhalteabschnitt 48 kann eine
verstärkte
Schwierigkeit bezüglich
des Haltens der höchst
saugfähigen
Partikel innerhalb des Rückhalteabschnitts
und der Einschränkung
der Bewegung oder der Wanderung des höchst saugfähigen Materials in Richtung
der Körperseite
der Windel bestehen. Um das Rückhalten
des hochsaugfähigen Materials
zu verbessern, kann die saugfähige
Struktur 32 eine verbesserte Umhüllung, wie beispielsweise eine
Umhüllungsschicht 70,
umfassen, die unmittelbar benachbart zum und um den Rückhalteabschnitt 48 herum
angeordnet ist. Die Umhüllungsschicht
ist vorzugsweise eine Schicht aus saugfähigem Material, die den größten Teil
der körperseitigen und
außenseitigen
Oberflächen
des Rückhalteabschnitts
bedeckt, und umfaßt
vorzugsweise alle am Rand gelegenen Kanten des Rückhalteabschnitts, um einen
im wesentlichen vollständigen Überzug um diesen
herum zu bilden. Alternativ kann die Umhüllungsschicht eine saugfähige Umhüllung bereitstellen,
die den größten Teil
der körperseitigen
und außenseitigen
Oberflächen
des Rückhalteabschnitts bedeckt
und im wesentlichen nur die seitlichen Seitenkanten des Rückhalteabschnitts
umfaßt.
Dementsprechend sind sowohl die linearen als auch die nach innen
gekrümmten
Abschnitte der seitlichen Seitenkanten der Umhüllungsschicht über den
Rückhalteabschnitt
hinweg geschlossen. Bei einer solchen Anordnung sind jedoch die
Endkanten der Umhüllungsschicht
nicht vollständig
um die Endkanten des Rückhalteabschnitts
bei den Taillenbundabschnitten des Artikels herum geschlossen.
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Zumindest
weist die körperseitige
Schicht der Umhüllungsschicht 70 eine
Porenverteilung auf, bei der nicht mehr als 5 Prozent der Poren
nach Messungen mit der Coulter-Porometrie größer als etwa 50 Mikrometer
im Durchmesser sind. Beispielsweise kann die gesamte Umhüllungsschicht 70 oder
zumindest die körperseitige
Schicht der Umhüllungsschicht eine
schmelzgeblasene Bahn aus schmelzgeblasenen Polypropylenfasern mit
einer Fasergröße von etwa
5 Mikrometer umfassen und so angeordnet sein, daß sie ein Flächengewicht
innerhalb des Bereichs von etwa 8–20 g/m2 bildet.
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Ein
anderes Beispiel einer saugfähigen
Umhüllung 70 kann
eine Zellstoffgewebebahn mit niedriger Porosität umfassen, die aus einer etwa
50/50-Mischung aus Hartholz/Weichholzfasern besteht. Das Gewebe
weist ein Flächengewicht
auf der Rolle von 5,89 kg (13 Pfund) und eine Porosität von etwa 27,432
m3/3 m2 (etwa 90
Kubikfuß/Quadratfuß) auf. Ähnlich des
schmelzgeblasenen Umhüllungsschichtmaterials
sind bei dem gesamten Gewebeumhüllungsschichtmaterial
oder zumindest bei der körperseitigen
Schicht desselben nicht mehr als etwa 5 Prozent der Poren im Durchmesser
größer als
etwa 50 μm.
Vorzugsweise sind nicht mehr als etwa 1 Prozent der Poren im Durchmesser
größer als
50 μm.
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Die
saugfähige
Umhüllung 70 kann
eine Mehrelement-Umhüllungsschicht
umfassen, die eine getrennte körperseitige
Umhüllungsschicht
und eine getrennte außenseitige
Umhüllungsschicht
umfaßt, wobei
sich beide jeweils über
alle oder einige der am Rand gelegenen Kanten des Rückhalteabschnitts 48 hinaus
erstrecken, wie repräsentativ
in 2 und 7 gezeigt. Eine solche Konfiguration
der Umhüllungsschicht
kann beispielsweise die Bildung einer im wesentlichen vollständigen Versiegelung
und eines im wesentlichen vollständigen
Verschlusses um die am Rand gelegenen Kanten des Rückhalteabschnitts 48 erleichtern.
Im hinteren Taillenbundabschnitt der dargestellten Windel kann die
saugfähige
Umhüllung ebenfalls
so konfiguriert sein, daß sie
sich um einen erhöhten
Abstand weg von der Periphe rie des Rückhalteabschnitts erstreckt,
um den Laschenzonen der Windel Undurchsichtigkeit und Festigkeit
zu verleihen. Bei der dargestellten Ausführungsform erstrecken sich
die körperseitige
und die außenseitige Schicht
der saugfähigen
Umhüllung 70 zumindest etwa
1,27 cm (etwa 1/2 Zoll) jenseits der am Rand gelegenen Kanten des
Rückhalteabschnitts,
um einen nach außen
vorstehenden, flanschartigen Verbindungsbereich bereitzustellen, über den
die Peripherie des körperseitigen
Abschnitts der saugfähigen Umhüllung vollständig oder
teilweise mit der Peripherie des außenseitigen Abschnitts der
saugfähigen Umhüllung verbunden
werden kann.
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Die
körperseitige
und die außenseitige Schicht
der Umhüllungsschicht 70 können im
wesentlichen aus demselben Material oder aus verschiedenen Materialien
bestehen. Beispielsweise kann die außenseitige Schicht der Umhüllungsschicht
aus einem Material mit einem im Verhältnis niedrigeren Flächengewicht
mit einer relativ hohen Porosität
bestehen, wie z. B. einem feuchtigkeitsbeständigem Zellstoffgewebe, das
aus Weichzellstoff besteht. Die körperseitige Schicht der Umhüllungsschicht
kann eine der zuvor beschriebenen Umhüllungsschichtmaterialien umfassen,
die eine relativ niedrige Porosität aufweisen. Die körperseitige Schicht
mit niedriger Porosität
kann besser die Wanderung der höchst
saugfähigen
Partikel auf die Haut des Trägers
vermeiden, und die außenseitige
Schicht mit hoher Porosität
und niedrigerem Flächengewicht kann
dazu beitragen, die Kosten zu senken.
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Um
die Verbindung zwischen den körperseitigen
und den außenseitigen
Abschnitten der Umhüllungsschicht 70 bereitzustellen,
kann ein Kleber wie z. B. National-Starch-72-3723-Kleber auf die zugewiesenen
Verbindungsbereiche 74 der saugfähigen Umhüllung mit beispielsweise einem
Zylindertiefdrucksystem aufgedruckt werden. Der Kleber ist bei National
Starch and Chemical Co., einem Unternehmen mit Sitz in Bridgewater,
New Jersey, erhältlich und
Zylindertiefdruckkleberappliziereinrichtungen sind bei Egan Machinery
Division mit Sitz in Oconto Falls, Wisconsin erhältlich. Der Rückhalteabschnitt 48 kann
daraufhin zwischen den körperseitigen
und den außenseitigen
Abschnitten der saugfähigen
Umhüllung 70 angeordnet
werden, und die passenden Kanten der saugfähigen Umhüllungsabschnitte können miteinander
verbunden werden, um eine im allgemeinen vollständige periphere Versiegelung
im wesentlichen entlang des gesamten Umfangs des Rückhalteabschnitts 48 bereitzustellen.
Bei der dargestellten Ausführungsform
wird der Kleber mit einer Auftragsrate von etwa 5 Gramm Feststoff
pro Quadratmeter der Verbindung aufgetragen, um die überlappenden
Kanten der körperseitigen
und der außenseitigen
Abschnitte der saugfähigen
Umhüllung 70 aneinander
zu befestigen.
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Bei
alternativen Anordnungen mit einer saugfähigen Umhüllung, die aus einer schmelzgeblasenen
Vliesfaserbahn besteht, kann die periphere Versiegelung der körperseitigen
und der außenseitigen
Umhüllungsschichten
durch heißkalandrieren
erreicht werden, um eine versiegelte Streifenzone um die Peripherie
des Rückhalteabschnitts
herum bereitzustellen.
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Aufgrund
des dünnen
Maßes
des Rückhalteabschnitts 48 und
der hohen Konzentrationen an höchst
saugfähigem
Material innerhalb des Rückhalteabschnitts
können
die Flüssigkeitsaufnahmeraten des
Rückhalteabschnitts
selbst zu gering sein oder können
in nicht angemessener Weise über
drei Flüssigkeitsschübe hinweg
in die saugfähige
Struktur aufrechterhalten werden. Durch Hinzufügen einer Schicht aus schwallaufnehmendem
Material kann jedoch die gesamte Aufnahmerate der saugfähigen Verbundstoffstruktur
vorteilhaft verbessert werden. Der schwallaufnehmende Abschnitt 46 ist
typischerweise weniger hydrophil als der Rückhalteabschnitt 48 und
weist ein funktionsfähiges
Niveau der Dichte und des Flächengewichts
auf, das es ermöglicht, Flüssigkeitsschwalls
schnell aufzunehmen und vorübergehend
zu halten, sowie die Flüssigkeit
von ihrem anfänglichen
Eingangspunkt zu anderen Teilen der saugfähigen Struktur 32 zu
transportieren, insbesondere zum Rückhalteabschnitt 48.
Diese Konfiguration kann dazu beitragen, daß eine Ansammlung und eine Anhäufung der
Flüssigkeit
im Abschnitt des saugfähigen
Kleidungsstücks,
der an der Haut des Trägers anliegt,
verhindert wird, wodurch das Gefühl
der Feuchtigkeit seitens des Trägers
verringert wird.
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Verschiedene
gewobene Stoffe und Vliesstoffe können für die Konstruktion des schwallaufnehmenden
Abschnitts 46 verwendet werden. Zum Beispiel kann der schwallaufnehmende
Abschnitt aus einer Schicht bestehen, die aus einer schmelzgeblasenen
oder spinngebundenen Bahn aus Polyolefinfasern besteht. Die schwallaufnehmende
Schicht kann auch eine verbundene gekrempelte Bahn oder eine im
Luftstrom aufgebrachte Bahn sein, die aus natürlichen oder synthetischen
Fasern besteht. Die verbundene gekrempelte Bahn kann beispielsweise eine
durch Pulver verbundene gekrempelte Bahn, eine durch Infrarot verbundene
gekrempelte Bahn oder eine durch Luft verbundene gekrempelte Bahn sein.
Die durch Infrarot verbundene gekrempelte Bahn und die durch Luft
verbundene gekrempelte Bahn können
wahlweise eine Mischung aus verschiedenen Fasern enthalten, und
die Länge
der Fasern innerhalb einer ausgewählten Stoffbahn kann sich im
Bereich von etwa 2,54–7,62
cm (etwa 1,0–3,0 Zoll)
bewegen. Der schwallaufnehmende Abschnitt kann aus einem im wesentlichen
hydrophoben Material bestehen, und das hydrophobe Material kann wahlweise
mit einem oberflächenaktiven
Mittel behandelt sein oder auf andere Weise verarbeitet sein, um
ein gewünschtes
Benetzbarkeitsniveau und Hydrophilitätsniveau bereitzustellen.
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Der
schwallaufnehmende Abschnitt 46 kann eine im allgemeinen
gleichmäßige Dicke
und einen im allgemeinen gleichmäßi gen Querschnittsbereich aufweisen.
Alternativ kann eine Konfiguration verwendet werden, bei der der
körperseitige
Oberflächenbereich
des schwallaufnehmenden Abschnitts größer oder kleiner als der Oberflächenbereich
eines Schnitts, der entlang der X-Y-Ebene vorgenommen wird, die
sich unterhalb der körperseitigen
Oberfläche
des schwallaufnehmenden Abschnitts befindet.
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Der
saugfähige
Artikel, der durch die Windel 10 repräsentiert wird, kann einen schwallaufnehmenden
Abschnitt 46 umfassen, der in direktem, berührendem
Flüssigkeitsaustausch
mit einem benachbarten saugfähigen
Rückhalteabschnitt 48 angeordnet ist.
Wie repräsentativ
in 2 und 4 gezeigt, kann der schwallaufnehmende
Abschnitt 46 für
die Anordnung benachbart zur nach außen weisenden Außenseite
der Deckschicht 28 konfiguriert werden. Die gezeigte Konfiguration
des schwallaufnehmenden Abschnitts ist funktionsfähig mit
der Deckschicht mittels eines herkömmlichen Klebemusters, wie
z. B. ein Wirbelklebemuster, verbunden. Zusätzlich kann der schwallaufnehmende
Abschnitt mit der körperseitigen
Schicht der Umhüllungsschicht 70 mittels
eines herkömmlichen
Klebemusters funktionsfähig
verbunden werden. Die Menge der Kleberauftragung muß ausreichen,
um die gewünschten
Verbindungsniveaus bereitzustellen, muß jedoch gering genug sein,
um eine übermäßige Einschränkung der
Flüssigkeitsbewegung
von der Deckschicht durch den schwallaufnehmenden Abschnitt und
durch die Umhüllungsschicht
zu vermeiden.
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Bei
den verschiedenen Ausführungsformen der
Erfindung ist zumindest ein größerer Teil
des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 innerhalb der Zielzone 44 angeordnet,
und wahlweise kann der schwallaufnehmende Abschnitt eine Flächenausdehnung
aufweisen, die sich vollständig über die
Zielzone 44 erstreckt. Der Rückhalteabschnitt 48 ist
so zum schwallaufnehmenden Abschnitt 46 angebracht, daß Flüssigkeitsaustausch
stattfinden kann, um Flüssigkeiten
zu empfangen, die von dem schwallaufnehmenden Abschnitt freigegeben
werden, und um die Flüssigkeit
zu halten und zu speichern. Bei den gezeigten Ausführungsformen
umfaßt
der schwallaufnehmende Abschnitt 46 eine getrennte Schicht,
die übereinander
angeordnet ist, wobei die getrennte Schicht den Rückhalteabschnitt
umfaßt,
wodurch eine Zwei-Schichtanordnung gebildet wird. Der schwallaufnehmende
Abschnitt dient dazu, abgegebenen Flüssigkeiten schnell zu sammeln
und vorübergehend
zu halten, solche Flüssigkeiten
von der Stelle des anfänglichen
Kontakts zu transportieren und die Flüssigkeit in andere Teile des
schwallaufnehmenden Abschnitts zu verbreiten und daraufhin solche
Flüssigkeiten
eventuell an die Schicht oder die Schichten freizugeben, die den
Rückhalteabschnitt 48 umfassen.
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Die
repräsentativ
gezeigte Konfiguration des schwallaufnehmenden Abschnitts ist im
wesentlichen frei von saugfähigem
gelierendem Material. Der schwallaufnehmende Abschnitt 46 kann
jedoch eine sehr kleine Menge von partikelartigem gelierendem Material
enthalten, um die Aufnahme eines anfänglichen Flüssigkeitsschwalls zu unterstützen, jedoch sollte
die Menge nicht zu groß sein.
Wenn jedoch zu große
Mengen an partikelartigem, saugfähigem
gelierendem Material in der Zielzone 44 gehalten werden,
können
die Partikel die Struktur dazu veranlassen, nicht akzeptabel hohe
Mengen der Flüssigkeit aufzuhalten
und zu halten. Zusätzlich
kann der Transport der Flüssigkeiten
von der Zielzone 44 aus in andere Zonen der saugfähigen Struktur 32,
insbesondere des Rückhalteabschnitts 48,
in unerwünschter
Weise beeinträchtigt
werden.
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Wie
zuvor erwähnt
kann die schwallaufnehmende Schicht 46 eine getrennt gebildete
Schicht sein, die benachbart zur nach außen gerichteten Oberfläche der
Deckschicht 28 zwischen dem Rückhalteabschnitt und der Deckschicht
liegt. Daher muß der
schwallaufnehmende Abschnitt 46 nicht die gesamte Dicke
der saugfähigen
Struktur 32 umfassen. Der Rückhalteabschnitt kann wahlweise
einen Vertiefungsbereich umfassen, der den schwallaufnehmenden Abschnitt 46 ganz
oder teilweise umgibt, oder der Rückhalteabschnitt kann vollständig unterhalb des
schwallaufnehmenden Abschnitts angeordnet sein. Die Anordnung, die
die Vertiefung im Rückhalteabschnitt 48 umfaßt, kann
den Kontaktbereich und den Flüssigkeitsaustausch
zwischen dem Rückhalteabschnitt
und dem schwallaufnehmenden Abschnitt 46 in vorteilhafter
Weise vergrößern. Es
wird jedoch vorausgesetzt, daß der
schwallaufnehmende Abschnitt 46 wahlweise so konstruiert
sein kann, daß er sich
durch die gesamte Dicke der saugfähigen Struktur 32 erstreckt,
so daß die
Kapillarströmung
der Flüssigkeit
in den Rückhalteabschnitt 48 hinein
vorwiegend in der allgemeinen seitlichen (X-Y)-Richtung auftritt.
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Eine
Kapillarkraftdifferenz, die an der Schnittstelle zwischen dem Rückhalteabschnitt 48 und
dem Material, das der Körperseite
des Rückhalteabschnitts
unmittelbar benachbart ist, erzeugt wird, kann die Rückhalteeigenschaften
der saugfähigen Struktur 32 verbessern.
Wenn beispielsweise der schwallaufnehmende Abschnitt aus der Schicht 46 besteht,
die unmittelbar benachbart zum Rückhalteabschnitt
angeordnet ist, und wenn die Schwallschicht annähernd so konfiguriert ist,
daß sie
eine im Verhältnis
niedrigere Kapillaranziehungskraft im Vergleich zur Kapillaranziehungskraft,
die der Rückhalteabschnitt 48 zeigt,
bereitstellt und aufrechterhält, dann
neigen die Flüssigkeitsschwalls,
die in der Zielzone 44 auftreten, dazu, leichter von dem
schwallaufnehmenden Abschnitt und in den Rückhalteabschnitt desorbiert
zu werden. Da der Rückhalteabschnitt 48 dadurch
eine im Verhältnis
höhere
Kapillarkraft als der schwallaufnehmende Abschnitt 46 aufweisen kann,
neigen die Flüssigkeitsschwalls
dazu, in den Rückhalteabschnitt 48 gesogen
zu werden und an die weiter entfernten Bereiche desselben verteilt
zu werden, indem sie entlang der Ebene, die im allgemeinen durch
den Rückhalteabschnitt
eingegrenzt ist, gesogen werden.
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Der
schwallaufnehmende Abschnitt kann jede gewünschte Form aufweisen, die
den Saugfähigkeitsanforderungen
der saugfähigen
Struktur 32 entspricht. Geeignete Formen können beispielsweise kreisförmige, rechteckige,
dreieckige, trapezförmige, längliche,
knochenförmige,
sanduhrförmige
oder ovale Formen umfassen. Bevorzugte Formen des schwallaufnehmenden
Abschnitts sind diejenigen, die den berührenden, flüssigkeitaustauschenden Oberflächenbereich
zwischen dem schwallaufnehmenden Abschnitt 46 und dem Rückhalteabschnitt 48 vergrößern, so
daß die
relative Kapillarkraftdifferenz zwischen den Abschnitten vollständig genutzt werden
kann. Bei bestimmten Ausführungsformen kann
der schwallaufnehmende Abschnitt beispielsweise im allgemeinen rechteckig
sein.
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Bei
den verschiedenen Gesichtspunkten der Erfindung beträgt die Länge 90 des
schwallaufnehmenden Abschnitts nicht weniger als etwa 165 Millimeter.
Alternativ beträgt
die Länge
des schwallaufnehmenden Abschnitts nicht weniger als 191 Millimeter
und wahlweise beträgt
sie nicht weniger als etwa 216 Millimeter. Bei weiteren Gesichtspunkten
der Erfindung kann die Länge 90 des
schwallaufnehmenden Abschnitts 46 so konfiguriert sein,
daß sie
nicht mehr als etwa 343 Millimeter beträgt. Alternativ kann die Länge 90 des
schwallaufnehmenden Abschnitts nicht mehr als etwa 318 Millimeter
betragen und kann wahlweise nicht mehr als etwa 292 Millimeter betragen.
Bei einer Ausführungsform
der Erfindung mit einer Länge
des Rückhalteabschnitts
von etwa 419 mm (etwa 16,5 Zoll) kann die Länge 90 des schwallaufnehmenden
Abschnitts etwa 229 mm (etwa 9 Zoll) für Windeln betragen, die für männliche
Kinder konfiguriert sind und etwa 279 mm (etwa 11 Zoll) für Windeln,
die für
weibliche Kinder konfiguriert sind.
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Bei
besonderen Gesichtspunkten der Erfindung kann der schwallaufnehmende
Abschnitt eine Länge 90 aufweisen,
die nicht weniger als etwa 40 Prozent der Länge des Rückhalteabschnitts 48 beträgt. Alternativ
kann die Länge
des schwallaufnehmenden Abschnitts nicht weniger als etwa 46 Prozent betragen
und kann wahlweise nicht weniger als etwa 52 Prozent der Länge des
Rückhalteabschnitts 48 betragen.
Bei weiteren Gesichtspunkten der Erfindung kann die Länge 90 des
schwallaufnehmenden Abschnitts nicht mehr als etwa 82 Prozent der
Länge des
Rückhalteabschnitts 48 betragen.
Alternativ kann die Länge
des schwallaufnehmenden Abschnitts nicht mehr als etwa 76 Prozent
betragen und kann wahlweise nicht mehr als etwa 70 Prozent der Länge des
Rückhalteabschnitts 48 betragen.
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Die
verschiedenen Ausführungsformen
des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 können sich über die gesamte Länge des
Rückhalteabschnitts 48 erstrecken,
oder sie können
sich nur über
einen Teil der Länge
des Rückhalteabschnitts
erstrecken. In Fällen,
in denen sich der schwallaufnehmende Abschnitt nur teilweise entlang
der Länge
des Rückhalteabschnitts
erstreckt, kann der schwallaufnehmende Abschnitt wahlweise an einer
beliebigen Stelle entlang der saugfähigen Struktur 32 positioniert
werden. Beispielsweise wirkt der schwallaufnehmende Abschnitt 46 effektiver,
wenn er in Richtung des vorderen Taillenbunds des Kleidungsstücks versetzt
und quer innerhalb des vorderen Abschnitts 40 der saugfähigen Struktur 32 zentriert
wird. Daher kann der schwallaufnehmende Abschnitt 46 annähernd bei
der Längsmittellinie 58 der
saugfähigen
Struktur 32 zentriert sein und vorwiegend im mittleren
Abschnitt 54 des vorderen Abschnitts 40 der saugfähigen Struktur 32 positioniert
sein. Bei der dargestellten Ausführungsform
ist beispielsweise keiner der schwallaufnehmenden Abschnitte 46 in
den Laschenbereichen 50 angeordnet. Zusätzlich ist zumindest etwa 50% der
Länge des
schwallaufnehmenden Abschnitts in der vorderen Hälfte der saugfähigen Struktur
angeordnet.
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Bei
besonderen Gesichtspunkten der Erfindung beträgt die Länge 90 des schwallaufnehmenden
Abschnitts 46 nicht mehr als etwa 85 Prozent der Länge 72 des
Rückhalteabschnitts 48.
Alternativ beträgt
die Länge
des schwallaufnehmenden Abschnitts nicht mehr als etwa 70 Prozent
der Länge 72 des
Rückhalteabschnitts,
und wahlweise beträgt
sie nicht mehr als etwa 55 Prozent der Länge des Rückhalteabschnitts.
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Bei
weiteren Gesichtspunkten der Erfindung können die Endkanten 88 des
schwallaufnehmenden Abschnitts längsseitig
innerhalb der Endkanten 80 des Rückhalteabschnitts 48 beabstandet
sein. Bei bestimmten Konfigurationen der Erfindung kann die entsprechende,
im Verhältnis
benachbarte vordere Endkante des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 um
einen vorbestimmten getrennten Abstand von der vorderen Taillenbundkante
des Rückhalteabschnitts 48 beabstandet
sein. Unter Bezugnahme auf 7 kann
beispielsweise ein vorderer Kantenabstand 124 zwischen
den entsprechenden vorderen Endkanten des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 und
des Rückhalteabschnitts 48 mit
einem vorderen Abstand 124 konfiguriert werden, der nicht
geringer als etwa 5 Millimeter ist. Alternativ ist der vordere Kantenabstand 124 nicht
geringer als etwa 13 Millimeter, und wahlweise ist er nicht geringer
als etwa 25 Millimeter, um die gewünschten Vorzüge bereitzustellen.
Bei weiteren Gesichtspunkten der Erfindung ist der vordere Kantenabstand 124 nicht
größer als
etwa 76 Millimeter. Alternativ ist der vordere Kantenabstand 124 nicht
größer als
etwa 64 Millimeter und wahlweise ist er nicht größer als etwa 51 Millimeter,
um die gewünschte
Leistung bereitzustellen.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung mit einer Länge
des Rückhalteabschnitts
von etwa 419 Millimetern kann beispielsweise die vordere Endkante
des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 von der vorderen
Endkante des Rückhalteabschnitts 48 durch
eine Abstandsdistanz von etwa 51 mm (etwa 2 Zoll) beabstandet sein,
wenn die Windel für
männliche Kinder
konfiguriert ist. Bei einer Windel, die für weibliche Kinder konfiguriert
ist, kann die vordere Endkante des schwallaufnehmenden Abschnitts 46 von
der vorderen Endkante des Rückhalteabschnitts 48 durch
eine Distanz von etwa 25 mm (etwa 1 Zoll) beabstandet sein.
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Es
hat sich gezeigt, daß ein
wirksamer Stoff zur Konstruktion des schwallaufnehmenden Abschnitts
durch bestimmte charakteristische Parameter charakteristisch gekennzeichnet
werden kann. Solche Parameter umfassen beispielsweise das Flächengewicht,
die Durchlässigkeit,
die Porosität,
den Oberflächenbereich
pro Hohlraumvolumen (SA/VV), die Verdichtungselastizität und die
Sättigungskapazität. Weitere
Parameter können
eine Verbindungsmatrix umfassen, die die Stabilisierung der Porengrößenstruktur
und der Hydrophilie unterstützen.
Die Verbindungsmatrix und die Mischung aus Faser-Deniers kann in
vorteilhafter Weise eine gewünschte Porengrößenstruktur
bereitstellen und im wesentlichen aufrechterhalten. Bei besonderen
Konfigurationen der Erfindung kann das Schwallmaterial Zwei-Komponentenfasern
umfassen. Zum Beispiel können
Polypropylen/Polyethylen-Zwei-Komponentenfasern
verwendet werden, um den Zwei-Komponentenfaserabschnitt jedes der
beschriebenen Stoffe zu bilden. Zusätzlich können die Zwei-Komponentenfasern
flach gekräuselt
oder spiralförmig
gekräuselt sein.
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Bei
besonderen Gesichtspunkten der Erfindung kann die Vliesfaserbahn,
die den schwallaufnehmenden Abschnitt 46 umfaßt, eine
verbundene, gleichmäßig vermischte
Einschichtstruktur sein mit einem Flächengewicht von zumindest 20
Gramm pro Quadratmeter, einem Hohlraumvolumen zwischen etwa 40 und
60 Kubikzentimeter pro Gramm der Bahn bei einem Druck von 689·10–5 N
(689 Dyn) pro Quadratzentimeter (0,01 psi), einer Durchlässigkeit von
etwa 5000 bis etwa 8000 Darcy, einer Porosität von etwa 97,2 bis etwa 98,8%
und einer Oberfläche pro
Hohlraumvolumen von etwa 24 bis etwa 49 Quadratzentimetern pro Kubikzentimeter.
Die Bahnfasern können
thermoplastisch sein und können
mittels Hitze miteinander verbunden sein. Zusätzlich kann die Bahnstruktur
eine Dichte innerhalb eines Bereichs von etwa 0,017–0,025 g/cm3 aufweisen, wie bei einem Druck von 689·10–5 N
(689 Dyn) pro Quadratzentimeter (0,01 psi) bestimmt.
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Beispielsweise
kann der schwallaufnehmende Abschnitt eine im wesentlichen gleichförmige Einschicht-Vliesfaserbahn
mit einem Flächengewicht von
etwa 48,8 g/m2 umfassen, das durch Verwendung
von etwa 40 Gewichtsprozent Polyesterfasern vom Typ Hoechst Celanese,
Typ 295 mit 0,67 tex (6,0-Denier) und 60 Gewichtsprozent Polyethylenhülle/Polyesterkern-Zwei-Komponentenfasern
vom Typ BASF mit 0,33 tex (3,0-Denier) hergestellt wurde. Die gleichförmige Fasermischung
wurde unter Verwendung von heißer
Luft, die bei einer Temperatur von 135°C etwa 4 Sekunden lang durch
die Bahnmasse geleitet wurde, miteinander verbunden. Die resultierende
Bahn wies ein Hohlraumvolumen von etwa 52 cm3/g,
einen SA/VV-Wert
von etwa 29,9 cm2/cm3, eine
Porosität
von etwa 98,5%, eine Durchlässigkeit von
etwa 6925 Darcy, eine Sättigungskapazität von etwa
44 g/g, eine Verdichtungselastizität unter Feuchtigkeit von etwa
81% und eine Verdichtungselastizität bei Trockenheit von etwa
86% auf.
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Bei
weiteren Gesichtspunkten der Erfindung kann die Vliesfaserbahn aus
einer Mehrzahl von Fasern, die miteinander verbunden sind, hergestellt sein
oder diese umfassen, um eine voluminöse Vliesbahn mit einem Flächengewicht
von zumindest 20 Gramm pro Quadratmeter zu bilden. Bei verfeinerten Ausführungsformen
kann sich das Flächengewicht zwischen
etwa 40 bis etwa 68 Gramm pro Quadratmeter bewegen. Die Bahn kann
vollständig
aus Zwei-Komponentenfasern
hergestellt sein, die typischerweise gekräuselt sind und die im allgemeinen einen
Fasertex-Wert (Denier) aufweisen, der 0,22 tex (2 Denier) oder mehr
entspricht. Alternativ kann die Bahn aus einer Kombination von Fasern
wie Zwei-Komponentenfasern und Polyesterfasern hergestellt sein.
Bei solchen Ausführungsformen
umfaßt die
Bahn normalerweise zumindest 50 Gewichtsprozent Zwei-Komponentenfasern.
Die resultierende Bahn hat ein Hohlraumvolumen zwischen etwa 80 und
etwa 117 Kubikzentimeter pro Gramm der Bahn bei einem Druck von
689·10–5 N
(689 Dyn) pro Quadratzentimeter, eine Durchlässigkeit von etwa 8000 bis
etwa 15000 Darcy, eine Porosität
von etwa 98,6 bis etwa 99,4 Prozent und einen Oberflächenbereich pro
Hohlraumvolumen von etwa 10 bis etwa 25 Quadratzentimetern pro Kubikzentimeter,
eine Sättigungskapazität zwischen
etwa 55 und etwa 80 Gramm von 0,9 Prozent Salzlösung pro Gramm der Bahn und
eine Verdichtungselastizität
sowohl unter Feuchtigkeit als auch unter Trockenheit von zumindest
60 Prozent. Zusätzlich
kann die Bahnstruktur eine Dichte innerhalb eines Bereichs von etwa 0,008–0,013 g/cm3 aufweisen, bestimmt bei einem Druck von
689·10–5 N
(689 Dyn) pro Quadratzentimeter (0,01 psi).
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Beispielsweise
kann der schwallaufnehmende Abschnitt eine Einschicht-Vliesfaserbahn
mit einem Flächengewicht
von etwa 49,8 g/m2 umfassen, die unter Verwendung
einer gleichförmigen
Mischung von 40 Gewichtsprozent Polyesterstapelfasern vom Typ Hoechst
Celanese, Typ 224 mit 0,67 tex (6,0-Denier) und 60 Gewichtsprozent
einer Polypropylenhülle/Polypropylenkern-Zwei-Komponentenfaser
vom Typ Chisso ES P mit 0,33 tex (3,0-Denier) pro 38 Millimeter
hergestellt wurde. Die Bahn wurde mittels heißer Luft bei einer Temperatur
von 135°C
etwa 4 Sekunden lang verbunden. Die resultierende Bahn wies ein
Hohlraumvolumen von etwa 84 cm3/g, einen SA/VV-Wert
von etwa 20 cm2/cm3,
eine Porosität
von etwa 98,9%, eine Durchlässigkeit
von etwa 9256 Darcy, eine Sättigungskapazität von etwa
59 g/g, eine Verdichtungselastizität unter Feuchtigkeit von etwa 76
und eine Verdichtungselastizität
bei Trockenheit von etwa 76% auf.
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Als
ein weiteres Beispiel wurde eine im wesentlichen gleichförmige Einschicht-Vliesfaserbahn mit
einem Flächengewicht
von 51,9 g/m2 hergestellt, die unter Verwendung
von 20 Gewichtsprozent Polyesterfasern vom Typ Hoechst Celanese,
Typ 295 mit 0,67 tex (6,0-Denier), von 20 Gewichtsprozent Polyesterfasern
vom Typ Hoechst Celanese, Typ 183 mit 0,167 tex (1,5 Denier) und
60 Gewichtsprozent von Polyethylenhülle/Polyesterkern-Zwei-Komponentenfasern
vom Typ BASF mit 0,33 tex (3,0-Denier) hergestellt wurde. Die gleichförmige Mischung
der Fasern wurde mittels heißer
Luft bei einer Temperatur von 135°C
etwa 4 Sekunden lang verbunden. Die resultierende Bahn wies ein
Hohlraumvolumen von etwa 110 cm3/g, einen
SA/VV-Wert von etwa 16,2 cm2/cm3,
eine Porosität
von etwa 99,3%, eine Durchlässigkeit
von etwa 13189 Darcy, eine Sättigungskapazität von etwa
79 g/g, eine Verdichtungselastizität unter Feuchtigkeit von etwa
73 und eine Verdichtungselastizität bei Trockenheit von etwa
70% auf.
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Der
Wert des Flächengewichts
kann für
die Bereitstellung einer Gesamthaltekapazität von Bedeutung sein, die geeignet
ist, vorübergehend
die Flüssigkeitsmenge
aufzuhalten, die typischerweise vom Träger während eines einzelnen Flüssigkeitsschwalls/-schubs
in den saugfähigen
Artikel abgegeben wird.
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Es
ist leicht ersichtlich, daß saugfähige Artikel,
die eine größere Aufsaugkapazität benötigen, ebenfalls
proportional größere Mengen
an schwallaufnehmendem Material erfordern. Das schwallaufnehmende
Material braucht jedoch über
seine Flächenausdehnung
hinweg kein gleichförmiges
Flächengewicht
aufzuweisen, es kann stattdessen so angeordnet sein, daß einige
Zonen mehr schwallaufnehmendes Material aufweisen, verglichen mit
anderen Zonen. Zum Zweck der vorliegenden Erfindung ist das effektive
Flächengewicht
das Gewicht des schwallaufnehmenden Materials, geteilt durch den Bereich, über den
sich der schwallaufnehmende Abschnitt erstreckt.
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Das
schwallaufnehmende Material, das bei der vorliegenden Erfindung
verwendet wird, macht zumindest etwa 20 Gramm pro Quadratmeter aus, ohne
tatsächliche
obere Grenze, wobei sich der Zielbereich von etwa 40 bis etwa 68
Gramm pro Quadratmeter bewegt.
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Das
Hohlraumvolumen der Vliesfaserbahn ist ein Maß, das aussagt, wieviel Luftraum
in der Struktur vorhanden ist. Das Hohlraumvolumen wird bei 689·10–5 N
(689 Dyn) pro Quadratzentimeter (0,01 psi) gemessen und bewegt sich
zwischen etwa 80 und etwa 117 Kubikzentimeter pro Gramm der Bahn,
wobei sich der Zielbereich von etwa 80 bis etwa 100 Kubikzentimeter
pro Gramm der Bahn bewegt. Das Hohlraumvolumen ist das spezifische
Volumen der Bahn minus das spezifische Volumen der Fasern. Für den Zweck
der vorliegenden Erfindung wird das spezifische Volumen mittels
eines Verdichtungstests bei 689·10–5 N
pro Quadratzentimeter (0,01 psi) (mit einer INSTRON oder SINTECH-Testvorrichtung)
gemessen. Bei den Schwallmaterialien, die bei der vorliegenden Erfindung
verwendet werden, kann das Hohlraumvolumen annähernd gleich dem spezifischen
Volumen sein, da das spezifische Volumen der Faser weitaus geringer
ist als das spezifische Volumen der Bahn.
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Die
Durchlässigkeit
der Struktur des Schwallmaterials zeigt die Fähigkeit der Struktur an, Flüssigkeiten
durch das Material zu leiten. Wenn eine Flüssigkeit anfänglich in
eine Schwallstruktur eintritt, wird die Flüssigkeitsbewegung von der Bewegungsenergie
der Flüssigkeit
durch Zwangsströmung
beherrscht. Die Kapillarkraft ist in diesem Strömungsbereich nicht von Bedeutung,
da sie nicht genügend Zeit
hat, den Flüssigkeitsweg
zu steuern; daher wird die Flüssigkeitsströmung durch
die Struktur durch die Durchlässigkeit
der Struktur in Bezug auf den anfänglichen Schub gesteuert. Ein
hoher Durchlässigkeitswert
zeigt an, daß es
für eine
Flüssigkeit
verhältnismäßig leicht
ist, durch die Struktur zu fließen.
Die Durchlässigkeit
der Materialien gemäß der vorliegenden
Erfindung bewegt sich zwischen etwa 7,8 × 10–5 und
etwa 1,5 × 10–4 Quadratzentimeter
(8000 bis 15000 Darcy). Außerhalb
dieses Bereichs hat sich herausgestellt, daß andere Materialien nicht
so gut wirken. Es hat sich herausgestellt, daß die Durchlässigkeit
der Schwallmaterialien im Verhältnis
zum Hohlraumvolumen der Bahn, zur Porosität (ϕ) und zum Oberflächenbereich
der Faser pro Hohlraumvolumen (SA/VV) steht.
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Die
Porosität
der Vliesbahn ist das Verhältnis der
Hohlraummenge in einer Bahn zum Gesamtvolumen der Bahn. Die Porosität des schwallaufnehmenden
Materials, das bei der vorliegenden Erfindung verwendet wird, bewegt
sich im Bereich von etwa 98,6% bis etwa 99,4%, gemessen bei einem
Druck von 689·10–5 N
(689 Dyn) pro Quadratzentimeter (0,01 Pfund je Quadratzoll). Die
Porosität
beträgt
eins minus das Verhältnis
der Bahndichte (pBahn) geteilt durch die Faserdichte (pFaser); oder ϕ =
1 – (pBahn/pFaser).
Die Dichte der Bahn wird durch einen Verdichtungstest bei 689·10–5 N
(689 Dyn) pro Quadratzentimeter (0,01 psi) Last gemessen.
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Der
Oberflächenbereich
pro Hohlraumvolumen bewegt sich im Bereich von etwa 10 bis etwa
25 Quadratzentimeter pro Kubikzentimeter, gemessen bei einem Druck
von 689·10–5 N
(689 Dyn) pro Quadratzentimeter (0,01 Pfund je Quadratzoll). Die Durchlässigkeit
ist das Ergebnis der Tatsache, daß eine Flüssigkeit über und um die Faseroberflächen herum
wandern muß,
wenn sie unter Zwangsströmung
steht, um die Hohlräume
innerhalb der Bahn einzunehmen. Der Oberflächenbereich pro Hohlraumvolumen
(SA/VV) zeigt an, wie nahe diese Faseroberflächen zueinander angeordnet
sind. Daher kann der (SA/VV)-Wert ein wichtiger Faktor hinsichtlich
der Durchlässigkeitsmenge
einer Struktur sein. Ein großer
SA/VV-Wert zeigt an, daß ein
großer Oberflächenbereich
vorliegt, der nahe zueinander angeordnet ist. Zunahmen des SA/VV-Wertes
können
erreicht werden, indem kleinere Fasern verwendet werden, die den
Oberflächenbereich
pro Einheits gewicht der Bahn erhöhen
oder indem die Struktur dichter gemacht wird, wodurch das Hohlraumvolumen
pro Einheitsgewicht verringert wird. Wenn der SA/VV-Wert erhöht wird,
nimmt die Durchlässigkeit ab,
da die Flüssigkeit
dazu gezwungen wird, über und
um mehr Oberflächen
herum zu wandern, um durch die Struktur zu gelangen. Wenn der (SA/VV)-Wert
zu hoch wird, wird die Durchlässigkeit zu
niedrig, um einen leichten Flüssigkeitseintritt
in die Schwallstruktur und eine leichte Flüssigkeitsströmung durch
die Schwallstruktur hindurch zu ermöglichen. Daher sollte der SA/VV-Wert
unterhalb 25 cm2/cm3 liegen,
damit die Durchlässigkeit
oberhalb von etwa 8000 Darcy liegt.
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Um
eine schnelle Flüssigkeitsaufnahme
sicherzustellen, muß die
allgemeine Struktur eine hydrophile Tendenz aufweisen. Zumindest
ein Abschnitt der Fasern sollte einen Kontaktwinkel von weniger
als 90 Grad aufweisen. Als Ergebnis hat die Faservliesbahn eine
ausreichend hydrophile Tendenz, wenn die Bahn eine Sättigungskapazität aufweist,
die mehr als 55 Gramm einer 0,9%-igen Salzlösung pro Gramm der Bahn beträgt.
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Ein
weiteres wichtiges Merkmal des Schwallmaterials, das bei der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, ist seine Elastizität sowohl in feuchtem als auch
in trockenem Zustand. Ein einzigartiges Merkmal des Schwallmaterials
ist die Flüssigkeitsmenge,
die das Material in der Lage ist, bei einem schnellen Schub aufzusaugen.
Zusätzlich
fällt das Schwallmaterial
nicht leicht zusammen, nachdem die Flüssigkeit aufgesaugt wurde.
Ein übermäßiges Zusammenfallen
wäre nachteilig
für die
allgemeine Leistung des Materials, da das Zusammenfallen des Materials
eine verringerte Flüssigkeitshaltekapazität zur Folge
hätte.
Die Schwallmaterialien, die bei der vorliegenden Erfindung verwendet
werden, sollten Verdichtungselastizitätswerte von zumindest etwa 60%
sowohl im trockenen als auch im feuchten Zustand aufweisen.
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Zusätzliche
Einzelheiten bezüglich
der Schwallmaterialien und der geeigneten Verfahren zur Bestimmung
der oben beschriebenen Parameter sind in der US. Patentanmeldung
mit der Eingangsnummer 206986 von C. Ellis und D. Bishop mit dem Titel
VLIESFASERBAHNSCHWALLSCHICHT FÜR SAUGFÄHIGE ARTIKEL
ZUR PERSÖNLICHEN PFLEGE
UND ÄHNLICHES,
(Anwaltsregisternummer 11,256); und in der US. Patentanmeldung mit
der Eingangsnummer 206069 von C. Ellis und R. Everett mit dem Titel
VERBESSERTE SCHWALLAUFNEHMENDE VLIESFASERBAHN FÜR SAUGFÄHIGE ARTIKEL ZUR PERSÖNLICHEN
PFLEGE UND ÄHNLICHES
(Anwaltsregisternummer 11,387) dargelegt. Die Offenbarungen dieser
Dokumente sind durch Bezugnahme in dem Maß miteinbezogen, wie sie hiermit übereinstimmen
(Zweitschriften beigefügt).
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Die
charakteristischen Parameter der Durchlässigkeit, des spezifischen
Volumens, der Porosität und
des Verhältnisses
vom Oberflächenbereich
zum Hohlraumvolumen innerhalb des schwallaufnehmenden Abschnitts
der Erfindung können
in vorteilhafter Weise eine ausreichend schnelle Aufnahme der Flüssigkeitsschwalls,
die auf die Zielzone abgegeben werden, ermöglichen und ebenfalls eine
gesteuerte Verteilung der Flüssigkeit
durch das Hohlraumvolumen ihrer Struktur ermöglichen, um sie vorübergehend
aufzufüllen.
In relativ kurzer Zeit kann daraufhin der schwallaufnehmende Abschnitt
durch Mitwirkung des darunterliegenden oder in anderer Weise benachbarten
Flüssigkeitsrückhalteabschnitts
desorbiert werden.
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Der
schwallaufnehmende Abschnitt ist so konfiguriert, daß er mit
den anderen Bestandteilen der Windel zusammenwirkt, wie beispielsweise
der Deckschicht 28 und dem Rückhalteabschnitt 48,
um eine schnelle Aufnahme von Flüssigkeitsabgaben des
Trägers
zu ermöglichen.
Es wird angemerkt, daß ein
Schwallmaterial mit relativ kleinen Porengrößen eine Flüssigkeitsdurchdringungsrate
in den Rückhalteabschnitt aufweisen
kann, die zu langsam sein kann. Eine Schicht eines schwallaufnehmenden
Materials mit relativ großen
Porengrößen kann
jedoch möglicherweise
eine unzureichende Beschränkung der
Seitwärtsbewegung
der Flüssigkeit
durch das Material entlang der Ebene der Materialschicht bereitstellen.
Als Ergebnis kann die Flüssigkeit
zu den Seiten der Schicht ablaufen und aus dem Artikel austreten,
bevor das saugfähige
Rückhaltematerial
die Flüssigkeit
sammeln und aufhalten kann. Solch ein unerwünschtes übermäßiges Ablaufen wird offensichtlicher,
wenn das saugfähige
Material bereits eine oder mehrere Flüssigkeitsabgaben, die zuvor stattgefunden
haben, aufgesaugt hat.
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Um
das Auftreten von übermäßigem Ablaufen
zu verringern, kann der schwallaufnehmende Abschnitt der vorliegenden
Erfindung so konfiguriert sein, daß er Kantenbarrieren aufweist,
die entlang ausgewählter
Kantenbereiche desselben konstruiert sind. Bei besonderen Gesichtspunkten
können
die Kantenbarrieren durch Kantenbereiche vorgesehen werden, die
so konfiguriert sind, daß sie
relativ kleine Poren in denselben umfassen. Die Bereiche mit kleinen
Poren können
entlang der Endkantenbereiche und/oder der Seitenkantenbereiche
des schwallaufnehmenden Abschnitts angebracht sein und sind so konfiguriert,
daß sie
ausreichend fortlaufend sind, um funktionsfähige Barrieren gegen die Seitwärtsbewegung
der Flüssigkeit
bereitzustellen. Die Bereiche mit kleinen Poren können beispielsweise
durch Verwendung einer heißen
Klemmstelle zwischen einem Paar erwärmter Walzen bereitgestellt
werden, um eine Barrierenaht an ausgewählten Kantenbereichen des schwallaufnehmenden
Abschnitts einzuschmelzen. Die heiße Klemmstelle kann die ausgewählten Kantenbereiche
teilweise schmelzen und verdichten, um die Porengröße des Schwallmaterials
zu verringern und dadurch die Seitwärtsströmung der Flüssigkeit zu verhindern.
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Alternativ
kann ein Heißschneidemechanismus
verwendet werden, um ausgewählte
Kantenbereiche des Schwallmaterials zu schmelzen und eine filmartige
Kante an ausgewählten
Bereichen zu bilden. Der Schneidemechanismus kann beispielsweise
aus einem heißen
Messer, einem heißen Schneiddraht
oder ähnlichem
bestehen.
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Wahlweise
können
die ausgewählten
Kantenbereiche des schwallaufnehmenden Abschnitts mit einem Versiegelungsmaterial
wie beispielsweise einem Latex-Versiegelungsmittel, einem Silikon-Versiegelungsmittel
oder ähnlichem
behandelt werden, um eine funktionsfähige Barriere gegen die Seitwärtsströmung der
Flüssigkeit
bereitzustellen. Das Versiegelungsmittel kann ein hydrophobes Material sein,
das die Flüssigkeitsströmung durch
Verringerung der Benetzbarkeit des Schwallmaterials verhindert.
Das Versiegelungsmittel kann alternativ ein hydrophiles Material
sein, das die Poren des Schwallmaterials füllt, um dadurch die Flüssigkeitsströmung zu reduzieren
oder zu blockieren.
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Bei
weiteren Gesichtspunkten können
die Kantenbarrieren des schwallaufnehmenden Abschnitts durch eine
Schicht aus flüssigkeitsbeständigem Material
bereitgestellt werden, das die ausgewählten Kantenbereiche des Schwallmaterials
in einer allgemeinen "C"-Konfiguration umhüllt. Alternativ kann
die flüssigkeitsbeständige Schicht
die körperseitige
Oberfläche
des Schwallmaterials überlappen und
sich in einem funktionsfähigen
Eingriff auf die darunterliegende Komponente wie beispielsweise
den saugfähigen
Körper 32 oder
die Rückschicht 30 in
einer allgemeinen "Z"-Konfiguration erstrecken.
Das Material der Kantenbarriere kann beispielsweise durch einen
flüssigkeitsundurchlässigen Polymerfilm, durch
eine Stoffschicht, die so behandelt ist, daß der Stoff in der Lage ist,
ein wesentliches Flüssigkeitsniveau
im wesentlichen ohne Austritt zu halten, oder durch ähnliches
oder Kombinationen derselben bereitgestellt werden.
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Bei
den verschiedenen Konfigurationen der Erfindung kann die Kantenbarriere
nur an den Endkanten 88 des Schwallmaterials bereitgestellt
werden. Alternativ kann die Kantenbarriere nur an den Seinenkanten 84 und 86 des
Schwallmaterials bereitgestellt werden und wahlweise kann sie sowohl
an den Endkanten als auch an den Seitenkanten des Schwallmaterials
bereitgestellt werden, um die gewünschte Leistung bereitzustellen.
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Nachdem
nun die Erfindung ziemlich ausführlich
beschrieben wurde, ist es leicht ersichtlich, daß verschiedene Veränderungen
und Modifikationen vorgenommen werden können, ohne vom Erfindungsgedanken
abzuweichen. Sämtliche
dieser Veränderungen
und Modifikationen werden, wie durch die beigefügten Ansprüche abgegrenzt, als Bestandteil
des Bereichs der vorliegenden Erfindung erachtet.