DE69534662T2 - Tragbares Alarmsystem - Google Patents

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    • B29L2031/3431Telephones, Earphones

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Alarmsysteme, und insbesondere ein tragbares Alarmsystem für die Verwendung in einem bewohnten Haus, einem Boot, einer Kabine, einem Büro und praktisch jedem beliebigen anderen Gebäude. Ein derartiges Alarmsystem ist z.B. aus CA 2 036 050 bekannt, welche den Oberbegriff von Anspruch 1 offenbart.
  • Alarmsysteme verschiedenster Arten existieren seit vielen Jahren. Alarmsysteme sind jetzt für Automobile ebenso wie für Gebäudestrukturen, wie Häuser, Geschäfte etc. verfügbar. In heute bekannten Heim-Alarmsystemen sind die Alarmsysteme für gewöhnlich fest innerhalb eines Hauses bzw. Heims verdrahtet, und die Verdrahtung endet für gewöhnlich an einem Bedienpult, das irgendwo innerhalb des Heims platziert ist. Einer der Hauptnachteile eines solchen Systems ist die Tatsache, dass es dauerhaft in dem Heim installiert ist und dem ursprünglichen Käufer des Alarmsystems nichts bietet, wenn er oder sie aus dem Heim auszieht. Weiterhin ist die Installation eines solchen Alarmsystems arbeitsintensiv, und erfordert daher wesentliche Ausgaben, die für die Installation zu zahlen sind. Die vorliegende Erfindung leistet alles, was ein Heim-Alarmsystem leistet und mehr. Die vorliegende Erfindung ist tragbar, äußerlich kabellos, und ist fähig, einen Anruf ohne Bedarf an dem fest verdrahteten Telefonsystem, das in einem Heim oder Büro vorhanden ist, zu tätigen.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst eine tragbare Alarmvorrichtung, in der drahtlose Technologie enthalten ist, zusammen mit Mobilfunkdiensttechnologie zum Beispiel, um eine einzigartige und effektive Abschreckung gegen illegales Eindringen bereitzustellen. Die vorliegende Erfindung ist fähig, einen Alarm mit hohen Dezibel-Werten ertönen zu lassen, und eine Sicherheitsüberwachungsstation über Mobilfunk- oder andere drahtlose telefonische Übertragungstechnologie zu kontaktieren. Die vorliegende Erfindung ist ausgerüstet, um Türen und Fenstereingänge zu überwachen, und kann eine Bewegung innerhalb eines Raums mit einem optionalen Bewegungsmelder erfassen. Die vorliegende Erfindung ist das einzige bekannte Alarmsystem das (a) tragbar ist, (b) drahtlose Verbindungen mit Türen und Fenstern bietet, und (c) in dem optional Mobilfunk- oder andere drahtlose Telefontechnologie enthalten ist.
  • Heimalarmsysteme sind oft mit der hauseigenen Telefonverdrahtung verbunden, um automatisch einen Anruf zu einer Überwachungsstation zu tätigen, die sich in einiger Entfernung von dem Haus befindet, um diejenigen in der Überwachungsstation zu warnen, dass ein möglicherweise illegales Eindringen in das Haus stattgefunden hat. In der Theorie ermöglicht dies denjenigen in der Überwachungsstation, entweder einen Sicherheitsbeamten zu dem Haus zu schicken oder einen Anruf zur Polizei zu tätigen, damit ein Polizeibeamter das Haus inspiziert, an dem der Alarm ausgelöst wurde. Ein Nachteil dieser Art von System ist es, dass ausgeklügelte Einbrecher sich solcher Systeme bewusst sind und die Telefonleitungen kappen werden, bevor sie in das Haus eindringen, wodurch die Sicherheitsüberwachungsstation nutzlos gemacht wird, weil das System nicht funktionieren wird, um den automatischen Anruf zu der Sicherheitsüberwachungsstation zu tätigen, wenn das illegale Eindringen stattfindet.
  • Der heutige Markt für Sicherheitsalarmsysteme bietet keine Alternativen für die Millionen Bürger, die in Mietwohnungen wohnen (wo sie wahrscheinlich keine bedeutenden Geldsummen ausgeben werden, um ein dauerhaft fest verdrahtetes Alarmsystem zu installieren, wenn sie in der Mietwohnung nicht für länger als eine relativ kurze Zeit wohnen werden), ein Hotelzimmer, angemieteten Büroraum, Kurzzeit-Lagerhäuser, und eine Vielzahl anderer Umgebungen, in denen eine Person nicht für eine längere Zeitdauer zu bleiben beabsichtigt, und daher nicht wünscht, bedeutende Ausgaben in ein dauerhaftes Alarmsystem für diese Umgebung zu investieren. Gerade in diesen Umgebungen ist die Verbrechensrate oft am höchsten. Der Mangel einer Auswahl von Alarmen, die für diesen Markt verfügbar sind, neigt für gewöhnlich zu einem Mangel an Ausgeklügeltheit und Verlässlichkeit, um effektiv vor einem illegalen Eindringen abzuschrecken. Es existiert ein Bedarf an einem Alarmsystem, das tragbar ist, das denselben Grad oder einen besseren an Schutz bietet als ein dauerhaftes, fest verdrahtetes Alarmsystem, eines das vergleichsweise preisgünstig ist, und das nicht auf die installierten Telefonleitungen eines Gebäudes angewiesen ist. Die Erfindung ist in dem angefügten unabhängigen Anspruch 1 definiert. Weitere Merkmale der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung ersichtlich werden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist eine Ansicht, bei der von oben auf die Vorrichtung aus 1 heruntergesehen wird;
  • 3 ist eine diagrammatische Ansicht der Inhalte der in 1 gezeigten Vorrichtung;
  • 4 ist ein Blockdiagramm einer bevorzugten Ausführungsform des Alarmsystems der vorliegenden Erfindung;
  • 5 ist ein Blockdiagramm einer zweiten Ausführungsform des Alarmsystems der vorliegenden Erfindung; und
  • 6 ist eine diagrammatische Teil-Ansicht einer Logiksteuerplatine für die Verwendung in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM(EN)
  • Indem nun auf die Zeichnung Bezug genommen wird, in 1 wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung innerhalb eines tragbaren Gehäuses 10 gezeigt. In dieser Ausführungsform ist das Gehäuse bevorzugterweise von einer Größe und Form, die an eine Stereoanlage oder einen Compact Disc-Spieler erinnert. Ein Handgriff 12 kann an dem Gehäuse angebracht sein, um es ohne weiteres tragbar zu machen. Die Erscheinung, als sei es ein Compact Disc-Spieler oder Kassettenspieler, ist ein zusätzlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung, da so ein illegaler Eindringling, der durch ein Fenster eines Hauses sieht, die Alarmvorrichtung irrtümlicherweise für einen Compact Disc-Spieler oder andere Stereoausrüstung halten kann, und daher nicht dazu neigen würde, zu vermuten, dass das Gerät ein Alarmsystem ist. Da illegale Eindringlinge oft versuchen, ein Alarmsystem zu zerstören, so dass es nicht gegen sie eingesetzt werden kann, kann ein getarnter Alarm unbemerkt bleiben, zumindest anfänglich.
  • Das Gehäuse kann aus einer Vielzahl von Materialien hergestellt werden. Ein bevorzugtes Material für das Gehäuse ist ein splittersicheres Polyurethan, das Versuchen, es zu zerstören, indem es geworfen, getreten oder darauf herumgesprungen wird, widerstehen würde. Ein illegaler Eindringling könnte versuchen, die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung unbrauchbar zu machen, wenn der Tonalarm ertönt. Mit einem Gehäuse aus einem Material, das Einschlägen widersteht, kann der Alarm fortfahren, zu ertönen und schließlich bewirken, dass der illegale Eindringling Anstrengungen aufgibt, um sie unbrauchbar zu machen. Wenn die Komponenten sicher innerhalb des Gehäuses befestigt sind, würde ein illegaler Eindringling Schwierigkeiten haben, durch das Gehäuse zu brechen, um den Alarm abzustellen. Komponenten innerhalb des Gehäuses können in einer aufgehängten und/oder gedämpften bzw. gepolsterten Art und Weise befestigt werden, um es zu ermöglichen, Erschütterungen und Einschlägen auf das Gehäuse zu widerstehen.
  • Indem nun auf die 1 und 2 Bezug genommen wird, werden nun die Komponenten einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben werden. Die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung ist bevorzugterweise mit einer Tonsirene 14 ausgerüstet, die bündig mit einer Oberfläche des Gehäuses eingebaut ist, um so zu erscheinen, als sei sie ein Lautsprecher in einer Stereoanlage oder einem Radiogerät. Tonalarmsirenen sind von einer Anzahl von Quellen erhältlich, so wie Realistic. In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Sirene mit 130 dB angegeben. Ebenso ist ein bündig eingebauter Bewegungsmelder 16 bevorzugterweise innerhalb des Gehäuses befestigt, der in einem Bereich der Vorrichtung platziert werden kann, der normalerweise so erscheinen würde, als sei er eine Wahlanzeige für Radiofrequenzen. Bewegungsmelder können von einer Vielzahl von Herstellern erworben werden, so wie Napco. Eine bevorzugte Reichweite für den Bewegungsmelder wäre ausreichend, um den Bereich eines großen Raums, bevorzugterweise bis zu einer Reichweite von 21,3 m von dem Standort des Bewegungsmelders angemessen abzudecken. Eine Antenne ist bevorzugterweise an der vorliegenden Erfindung angebracht, um bei einer Mobiltelefonverbindung zu helfen, die hiernach detaillierter beschrieben werden wird. Die Vorrichtung kann ebenso bevorzugterweise mit einer Batteriereserveeinheit 18 ausgerüstet sein, im Fall, dass Elektrizität nicht ohne weiteres an einem Standort verfügbar ist, an dem die Vorrichtung verwendet werden soll. Eine elektrische Verbindung kann für die Fälle bereitgestellt werden, in denen die Vorrichtung mit einer gewöhnlichen elektrischen Haus- oder Bürosteckdose verbunden wird.
  • Ein Schnittstellenpult, so wie ein Tastenfeld 20, kann in einer Position innerhalb des Gehäuses befestigt werden, das normalerweise wie ein Stereoanlagen-Steuerfeld erscheinen kann. Die Schnittstellenbedienelemente ermöglichen der vorliegenden Erfindung, im Wesentlichen auf die gleiche Weise zu funktionieren wie ein fest verdrahtetes, permanentes Bedienpult eines Heimalarmsystems. Das Schnittstellenpult der vorliegenden Erfindung würde bevorzugterweise ermöglichen, die Tonsirene zu deaktivieren, die Telefonnummer einer Sicherheitsüberwachungsstation in das Alarmsystem zu programmieren, und einen Benutzercode einzugeben, der es dem Besitzer der Vorrichtung ermöglichen würde, die Vorrichtung innerhalb einer vorbestimmten Zeitspanne sofort nach dem Eintritt in das Haus des Besitzers zu deaktivieren. Das Schnittstellenpult kann ebenso verwendet werden, um ein lautloses Notsignal zu senden, indem bestimmte Codenummern auf dem Pult gedrückt werden. Das Pult kann auch Panikknöpfe enthalten, die einen Alarm sofort ertönen lassen, wenn sie gedrückt werden.
  • Indem nun auf 3 Bezug genommen wird, enthält das Gehäuse weiterhin eine Überwachungsmikroprozessorplatine 22, die von verschiedenen Herstellern bezogen werden kann, so wie Napco. Bevorzugterweise ist ein Mobilfunk-Sender/Empfänger 24 mit der Überwachungsmikroprozessorplatine verbunden. Mobilfunk-Sender/Empfänger können von einer Anzahl von Herstellern erworben werden, so wie Motorola. Die Überwachungsmikroprozessorplatine und der Mobilfunk-Sender/Empfänger sind elektrisch mit dem Steuerschnittstellenpult verbunden. Ebenso ist ein Empfänger für drahtlose Übermittlungssignale von Sicherheitskontakten, die an Türen und Fenstern des überwachten Gebäudes befestigt sind, mit der Überwachungsmikroprozessorplatine verbunden. Drahtlose Sender- und Empfänger sind von verschiedenen Herstellern verfügbar, so wie Linear. Das Gehäuse der vorliegenden Erfindung kann auch ein bündig eingebautes Blinklicht 26 enthalten, das bevorzugterweise gemeinsam mit der Tonalarmsirene aktiviert werden würde. Kleine Videokameras 27 sind jetzt kommerziell erhältlich, die innerhalb des Gehäuses der vorliegenden Erfindung befestigt werden können. Diese Kameras sind in der Lage, eine Reihe von Bildern des Raums, in dem die vorliegende Erfindung platziert ist, an ein Sicherheitsüberwachungsbüro zu senden, über die Telefonverbindung.
  • Indem nun auf 4 Bezug genommen wird, wird eine Implementierung der vorliegenden Erfindung gezeigt, in der das Alarmgehäuse mit einem gewöhnlichen Telefonverbindungskabel ausgerüstet ist, das mit gewöhnlichen Telefonanschlussdosen verbunden werden kann, die heutzutage in Gebäuden üblich sind. In dieser Ausführungsform sind drahtlose Sicherheitskontaktschalter 28, 30 an Türen und Fenstern eines Hauses platziert. Wenn eine Tür oder ein Fenster geöffnet wird, während der Alarm eingestellt ist, wird der Alarm aktiviert. Die Unterbrechung der Schalterverbindung an den Sicherheitskontakten, beim Punkt des Eindringens, bewirkt, dass ein Signal an dem drahtlosen Empfänger empfangen wird, der innerhalb des Gehäuses der Alarmvorrichtung der vorliegenden Erfindung befestigt ist. Wenn das Signal einmal innerhalb des Gehäuses empfangen worden ist, wird es bewirken, dass die Tonsirene ertönt und das Blinklicht eingeschaltet wird. Weiterhin wird die Überwachungsmikroprozessorplatine bewirken, dass ein Signal durch die Telefonleitung gesendet wird, so dass ein Anruf zu einer Sicherheitsüberwachungsstation getätigt wird.
  • Indem nun auf 5 Bezug genommen wird, wird eine andere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt, in der die Telefonverbindung nicht mittels einer gewöhnlichen Telefonanschlussdose, die innerhalb eines Hauses befestigt ist, sondern mittels eines Mobilfunk-Sender/Empfängers unter Verwendung von Mikrowellentechnologie geschieht. Abgesehen von der Mobilfunktelefonverbindung würde die in 5 gezeigte Ausführungsform analog der in 4 gezeigten Ausführungsform funktionieren. Andere Anrufübertragungsmittel können in der vorliegenden Erfindung enthalten sein. Zum Beispiel kann eine 800 MHz Verbindung (trunking) anstatt eines Mobilfunk-Sender/Empfängers verwendet werden.
  • Der Tonalarm der vorliegenden Erfindung wird bevorzugterweise von einer 120 Volt AC-Verbindung, die durch einen Transformator auf 12 Volt DC reduziert wird, mit Strom versorgt. Von dem Transformator ist bevorzugterweise eine Verbindung zu einer Bleisäurebatterie hergestellt, um die Batterie geladen zu lassen im Falle, dass die Elektrizität zu der Vorrichtung abgeschnitten wird und die Batterie benötigt wird, um alle Funktionen der Vorrichtung aufrechtzuerhalten.
  • Der Alarm der vorliegenden Erfindung kann voreingestellt werden, um eine vorbestimmte Verzögerungszeit zuzulassen, in der der Alarm abgeschaltet werden kann, wenn einmal ein Eindringen aufgetreten ist. Diese vorbestimmte Verzögerungszeit kann durch den Besitzer der Vorrichtung eingestellt werden, ist bevorzugterweise aber nicht länger als 30 Sekunden.
  • Der Alarm kann mittels des Tastenfelds programmiert werden, um mit verschiedenen Bereichen innerhalb eines Hauses zusammenzuwirken. Zum Beispiel kann Bereich 1 die Vordertür eines Hauses sein, durch die die meisten Personen eintreten. Die Bereiche 2, 3 und 4 können Bereiche sein, die normalerweise nicht betreten werden, so wie Fenster. Der Alarm kann voreingestellt werden, um im Bereich 1 eine Verzögerung zu haben, zum Beispiel 30 Sekunden, und keine Verzögerung in den Bereichen 2, 3 und 4. Wenn in Bereichen, die keine Verzögerung haben, ein Eindringen erfolgt, würde der Alarm sofort ertönen. Die vorliegende Erfindung kann programmiert werden, eine Sicherheitsüberwachungsstation über den Bereich zu informieren, der von einem Eindringling betreten wurde. Wenn das Alarmsystem der vorliegenden Erfindung nicht mit einer Sicherheitsüberwachungsstation verbunden ist, kann es programmiert werden, um zum Beispiel automatisch 110 zu wählen.
  • Wenn Mobilfunktechnologie in der vorliegenden Erfindung enthalten ist, ist eine Schnittstelleneinheit in den Empfänger des Mobilfunk-Sender/Empfängers eingebaut, um ein Anklopfen (tip and ring) zu formulieren, das für gewöhnlich mit einem Wählton bei herkömmlichen Telefonsystemen verknüpft ist. Das Anklopfen wird durch den Mobilfunk-Sender/Empfänger initiiert, und ein Anruf geht zu einer Mobilfunkstation hinaus. Von der Mobilfunkstation wird ein Signal an ein Mobiltelefon-Teilnehmerbüro (MTSO) gesendet. Von dem MTSO wird der Anruf typischerweise zu der Festnetz-Telefongesellschaft weitergeleitet und von da zu seinem endgültigen Bestimmungsort (d.h. die Sicherheitsüberwachungsstation oder das 110 Büro).
  • Das Gehäuse der vorliegenden Erfindung kann mit einem ersten farbigen Licht 40 ausgerüstet sein, um anzuzeigen, dass das System korrekt funktioniert und dass alle Bereiche in einer gesicherten Stellung sind. Wenn der Alarm einmal eingestellt ist, um sich auf ein Eindringen hin zu aktivieren, kann ein zweites farbiges Licht 42 bereitgestellt werden, um die Bereitschaft anzuzeigen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wurden eine Napco Einheit Modell MA1000E, die zwei Hauptplatinen mit gedruckten Schaltungen besitzt, ein Napco RP1054E Tastenfeld, eine Stromversorgung, und eine Hauptlogikkontrolleinheit, so wie in 6 gezeigt, verwendet, um die vorliegende Erfindung zusammenzustellen. Die Logikkontrolleinheit hat verschiedene Verbindungsschlitze. Schlitz Nummer 7 ist eine positive Verbindung und Schlitz Nummer 8 ist eine negative Verbindung. Die Schlitze 9 und 10 leiten Informationen von dem Tastenfeld. Die Stromversorgung ist mit den Schlitzen 2 und 3 der Logikkontrolleinheit verbunden.
  • Die Verbindung von Bereich 1 kann die Standortüberwachung der Vordertür auf der Logikkontrolleinheit sein. Eine Linearempfänger- und Sendereinheit, hergestellt von Isonic (Modell WR200-28) wurde für dieses Merkmal verwendet. Schlitz Nummer 6 der Logikkontrolleinheit versorgt die Empfängereinheit mit +12 Volt, während Schlitz Nummer 11 die Einheit mit –12 Volt versorgt. Die Empfängereinheit ist ebenso mit einem Schlitz Nummer 14 verbunden, welcher die gemeinsame Leitung ist. Schlitz Nummer 15 in dieser Ausführungsform ist für die Verbindung von Bereich 1 reserviert. Der Sender kann mittels einer 12 Volt Alkalibatterie versorgt werden. Ein Bewegungsmelder kann mit Bereich 2 der Logikkontrolleinheit verbunden sein. An den Punkten E1 und E2 ist eine Ladung von 12 Volt DC 500 mA bereitgestellt, um die Batterie in gutem Zustand zu erhalten und es dem Hilfsstrom zu erlauben, im Falle eines Stromausfalls benutzt zu werden. Der Strom, der an die Einheit geliefert wird, kann verändert werden durch die Verwendung einer veränderten Ladeplatine von einem Mobiltelefon. Eine Motorola Intellacharger Schaltungsplatine kann verwendet werden, um die Batterie zu laden. Ein Einstellpotentiometer innerhalb des Laders erlaubt Einstellungen bis zu 12,5 Volt, und erlaubt es dem Lader weiterhin, auf ein Niveau für die Erhaltungsladung herunterzugehen, wenn die Batterie erst einmal die volle Ladung erreicht hat.
  • Obwohl bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung vorstehend beschrieben wurden, ist die vorliegende Erfindung empfänglich für mehrere Variationen und Implementierungen, die aus der hierin beschriebenen Technologie Nutzen ziehen, und die unter den hierdurch gewährten Schutzumfang fallen würden, wie er von den angefügten Ansprüchen definiert wird.
  • Die hier enthaltene Beschreibung soll nicht angesehen werden als eine Einschränkung des Schutzumfangs der Erfindung, sondern wird als ein Beispiel dafür bereitgestellt, wie die vorliegende Erfindung implementiert werden kann.

Claims (11)

  1. Alarmsystem, aufweisend: – ein tragbares Gehäuse (10); – ein Benutzerschnittstellen-Bedienpult, das innerhalb des Gehäuses (10) gesichert, durch eine erste Öffnung in dem Gehäuse zugänglich ist und ein Tastenfeld (20) einschließt, angepasst, um einen Benutzercode einzugeben, um dem Besitzer der Vorrichtung zu ermöglichen, die Vorrichtung beim Eintritt in ein überwachtes Gebiet innerhalb einer vorbestimmten Zeitspanne zu deaktivieren; – eine Mikroprozessorplatine (22), die innerhalb des Gehäuses eingebaut ist und mit dem Benutzerschnittstellen-Bedienpult in Kommunikation steht; – einen Signalempfänger (24), der innerhalb des Gehäuses (10) eingebaut ist und mit der Mikroprozessorplatine in Kommunikation steht, wobei der Signalempfänger (24) in der Lage ist, Signale aus mindestens einem Gebiet innerhalb eines Gebäudes zu empfangen, das überwacht wird; – eine Kommunikations-Vorrichtung, die innerhalb des Gehäuses (10) gesichert ist, um mit einem Ort abseits des Orts Kontakt aufzunehmen, an dem das Alarmsystem gelegen ist; wobei die Kommunikations-Vorrichtung in der Lage ist, eine Sicherheitsüberwachungsstation mittels Mobilfunkübertragungs- oder drahtloser Telefonübertragungs-Technologie zu kontaktieren; dadurch gekennzeichnet, dass – das Tastenfeld (20) angepasst ist, um die Programmierung einer Telefonnummer der Sicherheitsüberwachungsstation zu ermöglichen; und – das Benutzerschnittstellen-Bedienpult mindestens einen Panik-Knopf aufweist, welcher bewirkt, dass beim Betätigen unmittelbar ein Alarm ertönt.
  2. Alarmsystem nach Anspruch 1, weiter umfassend mindestens ein Paar drahtloser Sicherheitskontaktschalter (28, 30), die an einer Öffnung zu einer Gebäudestruktur angeordnet sind, wobei der Signalempfänger (24) in der Lage ist, Signale von den Sicherheitskontaktschaltern (28, 30) zu empfangen, um anzuzeigen, wenn die Öffnung zu der Gebäudestruktur durchbrochen worden ist.
  3. Alarmsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, weiter eine Tonsirene (14) umfassend, die mit der Mikroprozessorplatine (22) verbunden ist, wobei die Sirene elektrisch mit der Mikroprozessorplatine verbunden ist, um zu ertönen, wenn ein Signal an dem Signalempfänger (24) empfangen wird, das anzeigt, dass in das Gebiet des Gebäudes eingedrungen worden ist.
  4. Alarmsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, weiter ein Blinklicht (26) umfassend, das elektrisch mit der Mikroprozessorplatine verbunden ist, wobei das Blinklicht elektrisch mit der Mikroprozessorplatine verbunden ist, um aufzuleuchten, wenn das Signal an dem Signalempfänger (24) empfangen wird, das anzeigt, dass in das Gebiet eingedrungen worden ist.
  5. Alarmsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, weiter einen Bewegungsmelder (16) umfassend, der elektrisch mit der Mikroprozessorplatine verbunden ist.
  6. Alarmsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei mindestens eine Komponente innerhalb des tragbaren Gehäuses in einer Weise angebracht ist, um es zu ermöglichen Stößen und Schlägen gegen das Gehäuse zu widerstehen.
  7. Alarmsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, weiter eine Antenne umfassend, um eine Mobilfunkverbindung zu unterstützen.
  8. Alarmsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei mindestens die Mikroprozessorplatine (22), der Signalempfänger (24) oder die Kommunikationsvorrichtung innerhalb des Gehäuses in einer aufgehängten oder gepolsterten Weise angebracht ist.
  9. Alarmsystem nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Gehäuse Material umfasst, welches Schlägen widersteht.
  10. Alarmsystem nach Anspruch 8, wobei das Benutzerschnittstellen-Bedienpult angepasst ist, ein stilles Notsignal zu senden.
  11. Alarmsystem nach Anspruch 1, wobei die vorbestimmte Zeitspanne zum Deaktivieren des Alarms eingestellt werden kann.
DE69534662T 1994-09-09 1995-09-11 Tragbares Alarmsystem Expired - Lifetime DE69534662T2 (de)

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