DE69733762T2 - Fernmeldenetz mit teilnehmernummerverschiebbarkeit - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung bezieht sich auf Telekommunikationssysteme und insbesondere auf das Routen bzw. Leiten von Anrufen durch ein Telekommunikationssystem für einen sich verlagerten bzw. umgezogenen Teilnehmer und einen Ort von Telekommunikationssystemressourcen.
  • 2. Verwandte Technik und andere Berücksichtigungen
  • Ein Telekommunikationsnetzwerk enthält typischerweise eine Anzahl von physikalischen Knoten, die oft als Ortsvermittlungen bzw. Ortsvermittlungsstellen bezeichnet werden, mit denen Teilnehmer verbunden werden. Die Ortsvermittlungen sind im allgemeinen mit dem Telekommunikationsnetzwerk durch andere physikalische Knoten verbunden, die als Durchgangsvermittlungen bzw. Transitvermittlungen bekannt sind.
  • Um das Routen von Anrufen durch das Netzwerk zu vereinfachen, und eine gute Struktur eines Telefonnummerierungsplans zu haben, wird jede Ortsvermittlung eine oder mehrere eindeutige Vermittlungsnummergruppen zugewiesen. Die Telefonnummer eines Teilnehmers enthält typischerweise sowohl eine Vermittlungsnummergruppe (typischerweise ein 10 000 Nummern-Block) für die Vermittlung, mit der ein Teilnehmer verbunden ist, und eine Nummer in der Gruppe, die besonders für den Teilnehmer ist. Beispielsweise ist ein Teilnehmer mit einer Telefonnummer "881-1657" mit einer Ortsvermittlung verbunden, die eine Vermittlungsnummerngruppe "881" aufweist, und innerhalb dieser Gruppe hat der Teilnehmer eine Teilnehmernummer von "1657". Die Telefonnummer des Teilnehmers wird veröffentlicht oder anderweitig zirkuliert, als seine Telefonverzeichnisnummer, beispielsweise in einem Telefonverzeichnis oder Telefonbuch.
  • Ein allgemeiner Weg eines Routens eines Anrufs durch ein Telekommunikationsnetzwerk an einen Endbestimmungsort ist, die Verzeichnistelefonnummer der angerufenen Partei (beispielsweise des angerufenen Teilnehmers) zu verwenden. Insbesondere besetzt die Verzeichnistelefonnummer der angerufenen Partei ein Adresssignalfeld eines ISUP-Parameters, der als "angerufene-Partei-Nummer"-Parameter ("CdPN") bekannt ist, wobei der "angerufene-Partei-Nummer"-Parameter ("CdPN") eine Routing- oder Adressnachricht ist, die für Routing-Zwecke verwendet wird.
  • Das Verwenden der Verzeichnistelefonnummer der angerufenen Partei für Routing-Zwecke weist vielfache Probleme auf, insbesondere, wenn ein Teilnehmer umzieht bzw. denn Ort wechselt. Falls der relokalisierende bzw. ortswechselnde Teilnehmer seine ursprüngliche Verzeichnisnummer behalten will, muss er durch eine spezielle physikalische Leitung mit seiner gleichen Ortsvermittlung verbunden sein. Solch eine physikalische Verbindung ist ziemlich teuer, wenn der Teilnehmer sich weit weg von der Ortsvermittlung bewegt hat. Falls der Ortswechsel so ist, dass die Verbindung des Teilnehmers mit dem Telekommunikationsnetzwerk sich von einer alten Ortsvermittlung zu einer neuen Ortsvermittlung verändert hat, ist der Anbieter des Telekommunikationsnetzwerks andererseits nicht in der Lage, einen Ortswechsel des Teilnehmers unterzubringen, ohne die Verzeichnistelefonnummer des Teilnehmers zu ändern.
  • Ein Ändern einer Verzeichnistelefonnummer in dem Fall eines Ortswechsels eines Teilnehmers verursacht Kosten und Anstrengungen für sowohl den Teilnehmer und den Telekommunikationsanbieter. Für den Anbieter ist es teuer, die Änderungen der Verzeichnistelefonnummern zu verwalten, wenn ein Teilnehmer von einem Ort zu dem anderen wechselt. Die von dem Anbieter verlangte Administration enthält sowohl Bemühungen, verfügbare neue Nummern in dem neuen Ort (das heißt, bei der neuen Ortsvermittlung) zu definieren, und das veröffentlichte Verzeichnis zu aktualisieren. Der relokalisierte Teilnehmer verursacht Kosten beim Bereitstellen einer Ankündigung der neuen Verzeichnisnummer an potentielle Anrufer (Freunde und Business-Kontakte). Falls solch eine Ankündigung nicht bereitgestellt wird oder von den potentiellen Anrufern beibehalten wird, können Anrufe nicht an den relokalisierten Teilnehmer zugestellt werden. Ein Verlust von Anrufen zu einem relokalisierten Teilnehmer kann zu einem Verlust von sozialen oder Business-Gelegenheiten führen.
  • Vielerlei besänftigende Maßnahmen sind gegenwärtig verfügbar für einen relokalisierten Teilnehmer. Eine Maßnahme ist, dem Anrufer, der eine alte Verzeichnisnummer wählt, eine hörbare Nachricht bereitzustellen, die die neue Verzeichnisnummer des relokalisierten Teilnehmers annonciert, wobei die neue Verzeichnisnummer notiert und von dem Anrufer gewählt werden muss. Eine andere Maßnahme ist ein automatisches Weiterleiten des Anrufes von der alten Verzeichnisnummer zu der neuen Verzeichnisnummer. Noch eine andere Maßnahme ist eine mechanische Wiederverbindung der Teilnehmerleitung mit der neuen Ortsvermittlung für den relokalisierten Teilnehmer. Bei einer weiteren Maßnahme, die als "drop back" bekannt ist, sendet eine Terminierungsvermittlung, beim Empfangen eines Anrufs und Detektieren, dass der frühere Teilnehmer verzogen ist, eine "Release- bzw. Freigabe"-Nachricht, die die Nummer enthält, zu welcher der Anruf weitergeleitet werden sollte.
  • Keine der abhelfenden Maßnahmen, die oben beschrieben wurden, sind ganz befriedigend. Die hörbare Nachricht und das automatische Weiterleiten sind typischerweise nur temporäre Dienste. Über dies hinaus taxieren diese Dienste Netzwerkressourcen. Für die hörbare Nachricht werden Vermittlungsressourcen in der Ortsvermittlung verwendet, mit der der relokalisierte Teilnehmer früher verbunden war. In dem Fall eines automatischen Anrufweiterleitens werden eine Netzwerksignalisierung und Hardware-Ressourcen benötigt, was zu einem Verlust an Kapazität und Umsatz für den Netzwerkanbieter führt. Die mechanische Wiederverbindung kann das Problem in einem kleinen Gebiet lösen, aber sie ist sehr teuer, wenn nicht sogar unmöglich in einem großen Maßstab zu implementieren. Über dies hinaus ist die Hardware in den Vermittlungen nicht entworfen oder dafür gedacht, für häufige physikalische Wiederverbindungen der Teilnehmerleitungen. Der "Drop Back"-Ansatz ist gefährlich, wenn verschiedene Dienstanbieter in dem Ortswechsel involviert sind und kann ungewöhnliche Wirkungen erzeugen, falls der Teilnehmer den Dienst oder Zugangstyp ändert.
  • Eine Stationsnummerwahrscheinlichkeitsanordnung für ein privates Netzwerk wird in US Patent 4,754,479 an Bicknell at al. beschrieben. Die Bicknell-Anordnung erlaubt einem Teilnehmer, der von einem ursprünglichen Schalter bzw. einer Vermittlung zu einer neuen Vermittlung gebracht wird, eine ursprünglich zugeordnete Nummer zu behalten, ungeachtet irgendwelcher Nummernplanbeschränkungen. Alle Vermittlungen eines Neuzuweisbarkeits-Clusters enthalten eine gemeinsame Datenbank, die den momentanen Ort der Teilnehmer über eine Vermittlungsidentität identifiziert. Die gemeinsame Datenbank muss bei jedem Vermittlungsknoten bereitgestellt werden.
  • Bicknell-artige Datenbanken bei jedem physikalischen Knoten eines öffentlichen Telekommunikationssystems würden schlecht zum Implementieren und zu erhalten sein. Man betrachte beispielsweise ein öffentliches Telekommunikationsnetzwerk, das ein gesamtes Land abdeckt und hunderte oder sogar tausende von Vermittlungen enthält. Wie schwierig es sein würde, die Datenbanken bei jeder Vermittlung zu aktualisieren, wenn sich der Ort eines Teilnehmers ändert.
  • Über dies hinaus würden die Speicheranforderungen, die durch eine Kopie der Datenbank bei jeder Vermittlung auftreten, beträchtlich sein.
  • Ein anderes Patentschriftstück einer verwandten Technik ist EP 0 708 570 , das ein Telekommunikationsnetzwerk offenbart, in dem jede Ortsvermittlung mit Zugang zu einer Datenbank bereitgestellt wird, die alle Nummern für eine Ortsregion auflistet, die von einem Ortsvermittlungsträger bedient wird, und wobei jeder Vermittlungsträger mit Zugang zu einer Datenbank versehen wird, die alle Nummern für das Land auflistet. Diese Anordnung macht es für die Originalvermittlung möglich, die Identität des Ortsträgers, der den anzurufenden Kunden bedient, zu bestimmen, sowie die Vermittlung, von der der angerufene Kunde bedient wird. Die Datenbank wird aktualisiert, wenn ein Teilnehmer den Ort wechselt. Dabei kann der Anruf zu dem Teilnehmer geroutet werden.
  • Was deshalb gebraucht wird, und eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ist ein effizienter und ökonomischer Weg eines Erleichterns eines Ortswechsels eines Teilnehmers von einer Vermittlung zu einer anderen, innerhalb eines Telekommunikationsnetzwerks ohne Verändern der Verzeichnistelefonnummer des Teilnehmers. Solch ein Ortswechselanpassungssystem muss mit ISDN-(integrierte Dienste digitales Netzwerk)-Diensten kompatibel sein, speziell solchen, die auf ETSI/CCITT-Standards basiert sind.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • Eine Telekommunikationsdomain mit Teilnehmernummerneuzuweisbarkeit enthält eine Vielzahl von physikalischen Knoten und Vermittlungen zwischen denen Anrufe verbunden werden, und ein Teilnehmerortsserver, der verbunden ist und auf den zugegriffen werden kann durch jede der Vielzahl von Vermittlungen in der Domain. Jede Vermittlung weist einen eindeutigen Vermittlungsidentifizierer (ID) auf. Im allgemeinen begegnet bei einer ersten Vermittlung, wenn ein Teilnehmer angerufen wird in der Neuzuweisbarkeitsdomain, der Anruf Anfragen des Teilnehmerortsservers. Nach dem Abfragen gibt der Teilnehmerortsserver eine Netzwerk-Routing-Nummer (NRN) zurück, die ein Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) enthält. Das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) ist ein Knotenidentifizierer (NI) für die Ortsvermittlung, mit der die angerufene Partei verbunden ist. Die Vermittlung, an die die NRN gegeben wird, stellt eine Routing-Nachricht für den Anruf durch Einschließen des Netzwerk-Routing-Präfixes (NRP) in einem Adresssignalfeld (ASF) einer Routing-Nachricht her, sowie durch Setzen eines Nummernneuzuweisbarkeits-Flags (NRF) in der Routing-Nachricht. In einer Ausführungsform, in der die Routing-Nachricht der Industriestandard-Angerufene-Partei-Nummernparameter (CDPN) ist, setzt die Vermittlung ein Nummernneuzuweisbarkeits-Flag (NRF) in einem Nature-of-Address-Indikator-(NAI)-Feld und ersetzt die früheren Inhalte der ADF mit einer Verkettung des NRP und der früheren Inhalte der ASF (beispielsweise die Verzeichnisnummer der angerufenen Partei).
  • Der Teilnehmerortsserver hat ein veränderbares Abbilden bzw. Mapping der Teilnehmernummern und Vermittlungsidentifizierer. Teilnehmerverzeichnisnummern werden nicht zum Routen von Anrufen durch die Domain verwendet. Eher wird der Knotenidentifizierer (NI) in der Form eines Netzwerk-Routing-Präfixes (NRP) zum Routen von Anrufen an eine terminierende lokalisierende Vermittlung verwendet.
  • Eine Änderung von Verbindungen (zum Beispiel Relokation bzw. Ortswechsel) eines angerufenen Teilnehmers von einer ersten Vermittlung zu einer zweiten Vermittlung involviert ein Remapping bzw. Neuabbilden in einer Datenbank des Teilnehmerortsservers, der Teilnehmernummer von einem Vermittlungsidentifizierer der ersten Vermittlung auf einen Vermittlungsidentifizierer der zweiten Vermittlung.
  • Teilnehmer können frei innerhalb der Domain sich bewegen und die gleiche Verzeichnisnummer beibehalten. Der Teilnehmer braucht nicht die Öffentlichkeit über eine neue Verzeichnisnummer zu benachrichtigen, wenn der Teilnehmer einen Ortswechsel durchführt. Die vorliegende Erfindung wird leicht implementiert und stellt auch einen effizienten und effektiven Weg dar für ein beispielsweise temporäres Rerouting von Anrufen für einen Teilnehmer an eine unterschiedliche Vermittlung.
  • Wenn es zu solch einen Zweck der Redundanz gewünscht ist, kann ein Lastaufteilen oder eine hierarchische Struktur beispielsweise eine Vielzahl von Teilnehmerortsservern verwendet werden.
  • In einigen Ausführungsformen ist ein mit zusätzlicher Intelligenz erweiterter Teilnehmerortsserver als eine Netzwerknummer und Adressübertragbarkeitsserver (NAPS) bekannt. Ein NAPS ist insbesondere zum Bereitstellen von zusätzlichen Netzwerkdiensten effektiv. Beispielsweise kann ein NAPS der vorliegenden Erfindung leicht und ökonomisch verwendet werden zum Ausführen einer "Vorausschau"-Funktion. Über dies hinaus ist es mit NAPS möglich, die gleiche Teilnehmernummer in mehreren Ortsvermittlungen zu definieren und dann, in dem Teilnehmerortsserver, eine Bestimmung durchzuführen, zu welcher Ortsvermittlung der Anruf an eine solche Teilnehmernummer geroutet werden sollte. Solch eine Bestimmung kann auf einer Vielzahl von Grundlagen durchgeführt werden, wie zum Beispiel der Geographie des ursprünglichen Anrufers, Ortszeit, anrufende-Partei-Nummer etc. Es ist auch möglich für den Teilnehmerortsserver, Anrufe an verschiedene Netzwerke zu routen, abhängig von der Art des Zugangs, der von der angerufenen Partei bei einem gewissen Zeitpunkt verwendet wird, beispielsweise, falls ein Mobiltelefon verwendet wird oder ein Festnetztelefon.
  • Die vorliegende Erfindung stellt auch eine Nummernneuzuweisbarkeit bereit, wenn von einem Betreiber oder Dienstanbieter zu einem anderen gewechselt wird (beispielsweise von einem festen zu einem GSM-Dienstanbieter und umgekehrt), und wenn Zugangsdienstarten gewechselt werden (beispielsweise von festen POTS zu ISDN oder GSM). Daher sind die Neuzuweisbarkeitsmerkmale der Erfindung nicht auf eine physikalische Ortsneuzuweisbarkeit beschränkt.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die vorhergehenden und anderen Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden ausführlicheren Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen deutlich, wie sie in den begleitenden Zeichnungen dargestellt sind, in denen Bezugszeichen sich durchgehend bei den verschiedenen Ansichten auf die gleichen Teile beziehen. Die Zeichnungen sind nicht notwendigerweise maßstabsgerecht, anstatt dessen wird die Betonung auf ein Darstellen der Prinzipien der Erfindung gelegt.
  • 1 zeigt eine schematische Ansicht eines Telekommunikationsnetzwerks mit einer Nummerneuzuweisungsdomain gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 2 zeigt ein Flussdiagramm, das Schritte zeigt, die durch eine Teilnehmervermittlung ausgeführt werden gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 3 zeigt eine schematische Ansicht, die eine Anrufsverbindung eines Ortsanrufs gemäß einem Modus der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 4 zeigt eine schematische Ansicht, die eine Anrufsvermittlung eines Anrufs zwischen unterschiedlichen Ortsvermittlungen gemäß einem Modus der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 5 zeigt eine schematische Ansicht, die eine Anrufsverbindung eines Anrufs zwischen verschiedenen Ortsvermittlungen für einen Teilnehmer zeigt, der seinen Ort gewechstelt hat, gemäß einem Modus der vorliegenden Erfindung.
  • 6 zeigt eine schematische Ansicht, die generisch ein Überschnittstelleverbinden einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain der vorliegenden Erfindung mit einem Netzwerk zeigt, das keine Nummernneuzuweisbarkeit aufweist.
  • 6A, 6B und 6C zeigen Szenarien einer Verbindung zwischen Nummerneuzuweisbarkeitsdomains, um Beispiele abzugeben für entsprechende Netzwerke, die keine Nummerneuzuweisbarkeit aufweisen.
  • 7 zeigt eine schematische Ansicht, die eine Anrufsvebindung eines Anrufs zeigt, der in einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain von einem Netzwerk ankommt, das außerhalb der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain ist.
  • 8 zeigt eine schematische Ansicht, die eine Sequenz von Aktionen zeigt, die gemäß der vorliegenden Erfindung auftreten, zwischen zwei Vermittlungen in einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain in Verbindung mit einer Bereitstellung von Rückrufdiensten.
  • 8A zeigt eine schematische Ansicht, die eine Sequenz von Aktionen zeigt, die gemäß der vorliegenden Erfindung zwischen zwei Vermittlungen auftreten, wobei eine von diesen nicht in einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain ist, in Verbindung mit einem Bereitstellen von Rückrufdiensten.
  • 9 zeigt eine schematische Ansicht einer Telekommunikationsnetzwerk-Nummerneuzuweisbarkeitdomain mit Redundanz gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 9A zeigt eine schematische Ansicht einer Telekommunikationsnetzwerk-Nummerneuzuweisbarkeitsdomain mit Redundanz und ein Lastaufteilen gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 10 zeigt eine schematische Ansicht einer Hierarchie von Telekommunikationsnetzwerk-Nummerneuzuweisbarkeitsdomains gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 10A zeigt eine schematische Ansicht einer Vielzahl von Domains, die durch verschiedene Dienstanbieter beibehalten werden.
  • 10B zeigt eine schematische Ansicht einer Vielzahl von Domains, die von verschiedenen Dienstanbietern beibehalten werden, wobei eine der Domains eine Mobiltelekommunikation bereitstellt.
  • 10B(1) und 10B(2) sind schematische Zeichnungen, die eine Kommunikation darstellen zwischen einem NAPS der Erfindung und einem Heimortsregister (HLR, Home Location Register), um einem Teilnehmer zu erlauben, eine gleiche Verzeichnisnummer für sowohl Festnetz- und Mobiltelefon zu verwenden.
  • 10C zeigt eine schematische Ansicht einer Vielzahl von Domains, die von verschiedenen Dienstanbietern beibehalten werden, und stellt eine Anwendbarkeit einer Nummerneuzuweisbarkeit für Schnurlose-Endgeräte-Mobilitäts-(CTM)-Anrufe dar.
  • 10C(1) und 10C(2) sind schematische Zeichnungen, die eine Kommunikation zwischen einem NAPS der Erfindung und Funktionen darstellen, die mit CTM involviert sind, um einem Teilnehmer zu erlauben, eine gleiche Verzeichnisnummer für sowohl ein Fest- und CTM-Gerät zu verwenden.
  • 11 zeigt eine schematische Ansicht eines Formats eines Industriestandard-angerufene-Partei-Nummernparameters.
  • 12 zeigt eine schematische Ansicht, die darstellt, wie ein Nummer- und Adressübertragbarkeitsserver (NAPS) der vorliegenden Erfindung verwendet wird, um eine "Vorausschau"-Funktion auszuführen.
  • 12A zeigt eine schematische Ansicht, die darstellt, wie ein Nummer- und Adressübertragbarkeitsserver (NAPS) der vorliegenden Erfindung verwendet wird, um eine "Vorausschau"-Funktion und eine Anrufrichtungsänderungsfunktion auszuführen.
  • 13 zeigt eine schematische Ansicht, die eine Verbindung eines privaten Netzwerks mit einem öffentlichen Netzwerk zeigt, wobei das öffentliche Netzwerk einen Nummer- und Adressübertragbarkeitsserver (NAPS) der vorliegenden Erfindung aufweist, und das private Netzwerk einen PABX aufweist.
  • 13A zeigt eine schematische Ansicht, die eine Verbindung eines privaten Netzwerks mit einem öffentlichen Netzwerk zeigt, wobei das öffentliche Netzwerk einen Nummer- und Adressübertragbarkeitsserver (NAPS) der vorliegenden Erfindung aufweist, und das private Netzwerk zwei PABXs aufweist.
  • 14 zeigt eine schematische Ansicht, die darstellt, wie ein Nummer- und Adressübertragbarkeitsserver (NAPS) der vorliegenden Erfindung verwendet wird, um Böswillig-Anruf-Identifikationsfunktionen auszuführen.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt eine Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 20 eines Telekommunikationsnetzwerks. Domain 20 enthält eine Vielzahl von Ortsvermittlungen 22(1) bis 22(n), die durch entsprechende Leitungen (beispielsweise Trunk-Leitungen bzw. Verbindungs-Leitungen) 24 mit einem Übertragungssystem 26 verbunden sind. Die Domain 20 enthält auch einen Teilnehmerortsserver (SLS, englisch: Subscriber Location Server) 30. Der Teilnehmerortsserver 30 ist mit jeder der Ortsverbindungen 22(1), 22(2),... 22(n) durch entsprechende Teilnehmerortsverbindungen 32(1), 32(2),... 32(n) verbunden. In einer einfachen Ausführungsform kann das Übertragungssystem 26 physikalische Leitungen darstellen, die die Ortsvermittlungen 22 verbinden, aber typischerweise eine oder mehrere Durchgangsvermittlungen umfassen, wie es von dem Fachmann erkannt wird.
  • Jeder der Ortsvermittlungen 22(1), 22(2),... 22(n) ist eine eindeutige Nicht-Verzeichnisvermittlungsidentifizierer-IDs zugeordnet. Wie in 1 gezeigt, ist der Ortsvermittlung 22(1) ID = xx1 zugeordnet; die Ortsvermittlung 22(2) ist ID = xx2 zugeordnet; und so weiter, wobei Ortsvermittlung 22(n) die Vermittlungs-ID = xxn zugeordnet ist. Bevorzugt sind die Vermittlungs-IDs nicht für Teilnehmer sichtbar, noch werden sie in einem Verzeichnis für Teilnehmer veröffentlicht. Wie hier im folgenden erklärt wird, wird der Vermittlungs- oder Knotenidentifizierer verwendet für die Lokalisierung von Teilnehmer und als ein Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) zum Routen von Anrufen durch die Domain 20.
  • Alle Teilnehmer S innerhalb der Domain 20 sind mit einer Ortsvermittlung 22 verbunden. Jede Ortsvermittlung 22(1), 22(2),... 22(n) bedient eine Vielzahl von Teilnehmern S. 1 stellt dar, dass unter den Teilnehmern, die von der Ortsvermittlung 22(1) bedient werden, Teilnehmer S(123) und S(124) sind, wobei die Ortsvermittlungen 22(2) und 22(n) mindestens die Teilnehmer S(125) bzw. S(126) bedienen. Obwohl jede Ortsvermittlung 22 viele Teilnehmer bedient, werden aus Gründen der einfacheren Darstellung nur diese Teilnehmer dargestellt. In den hier dargestellten Beispielen hat ein Teilnehmer S(123) eine Teilnehmernummer (SNB) von "123", ein Teilnehmer S(124) eine Teilnehmernummer von "124" und so weiter (wobei das Eingeklammerte von jedem Teilnehmer die Teilnehmernummer (SNB) des Teilnehmers ist).
  • Der Teilnehmerortsserver 30 enthält eine Datenbank 40, die Einträge für jeden Teilnehmer S in der Domain 20 enthält. Wie detaillierter in anderen Zeichnungen dargestellt, assoziiert die Datenbank 40 jede Teilnehmernummer (SNB) mit einem Netzwerk-Routing-Präfix (das heißt, dem Vermittlungs- oder Knotenidentifizierer für die Ortsvermittlung 22, mit der der Teilnehmer S gegenwärtig physikalisch für einen Dienst verbunden ist. Die Datenbank 40 des Teilnehmerortsservers 30 weist ein veränderbares Abbilden der Teilnehmernummern (SNBs) und Vermittlungsidentifizierer (Vermittlungs-IDs) auf.
  • Wie im folgenden bemerkt, ist, wenn mit zusätzlicher Intelligenz ausgestattet, der Teilnehmerortsserver 30 auch bekannt als der Netzwerk-Nummer- und Adress- Übertragbarkeitsserver (NAPS). Zusätzliche intelligente Funktionen, die durch ein NAPS ausgeführt werden, enthalten solche Netzwerkdienste wie "Vorausschau"-Dienste und Routen eines Anrufs zu einer ausgewählten einer Vielzahl von Vermittlungen, abhängig von verschiedenen Kriterien.
  • Obwohl nicht in 1 dargestellt, weist der Teilnehmerortsserver 30 eine Protokollschnittstelle oder Benutzerteil auf, das dem Server 30 erlaubt, mit anderen Elementen der Domain 20 zu kommunizieren. Das durch die Protokollschnittstelle implementierte Protokoll kann ein sehr einfaches Protokoll sein, das nur für die hierin beschriebenen Kommunikationen verwendet wird, oder ein fortschrittlicheres Protokoll, wie beispielsweise INAP. Das Protokoll kann durch ein ITU-T-Signalisierungssystem Nr. 7 oder irgendein anderes vernetztes Protokoll getragen werden.
  • Wie unten beschrieben, ist, innerhalb der hier beschriebenen Domains, wie zum Beispiel Domain 20 in 1, für Routing-Zwecke der Vermittlungs- oder Knotenidentifizierer, hier auch verwendet, wie beispielsweise das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP), in einem Adresssignalfeld einer Routing-Nachricht, wie zum Beispiel einem angerufene-Partei-Parameter (CDPN) enthalten. Daher wird, in Domains der vorliegenden Erfindung, das Adressfeld des existierenden ISUP-Parameters CdPN, der normalerweise nur die Nummer der angerufenen Partei enthält, durch eine Verkettung des NRP und der Verzeichnisnummer der angerufenen Partei ersetzt.
  • 11 zeigt das Format eines angerufene-Partei-Parameters (CdPN) des ITU-T Rec. Q. 763-Standards, einem Industriestandard. Der angerufene-Partei-Parameter (CdPN) ist eine Routing-Nachricht, die verwendet wird, um Anrufe zwischen Vermittlungen eines Telekommunikationssystems zu leiten bzw. zu routen. Das CdPN-Format von 11 enthält einen Sieben-Bit-Nature-of-Address-Indikator ("NAI") in seinem ersten Byte; einen Nummernplanindikator ("NAPI") in Bits 5-7 seines zweiten Bytes; und ein Adresssignalfeld ("ASF") in seinen letzten n-3 Bytes. Der Nummernplanindikator ("NAPI") ist ein Feld, das einen von 8 verschiedenen Werten aufweist, und das kennzeichnet, bei was für einer Art von Plan der angerufene Teilnehmer teilnimmt (beispielsweise ISDN oder nicht). Der Nature-of-Address-Indikator ("NAI") ist ein ISUP-Parameter mit einem von 128 Werten, viele von denen sind Reserve bzw. Ersatz (das heißt, noch nicht zugeordnet). Der NAI wird gewöhnlich angewendet zum Kennzeichnen solcher Dinge, wie, ob die Nummer eine nationale Nummer ist, und internationale Nummer, etc. Das Adresssignalfeld ("ASF") weist n-2 Nummern von Vier-Bit-Nibbles bzw. Vier-Bit-Byte auf, wobei jedes Nibble ein Adresssignal repräsentiert. Das höchstwertige Adresssignal wird zuerst gesendet, nachfolgende Adresssignale werden in nachfolgenden Vier-Bit-Nibbles gesendet.
  • Die vorliegende Erfindung verwendet eine Nummerneuzuweisbarkeits-Flag NRF, die verwendet wird zum Kennzeichnen, ob die angerufene Nummer, die einem CdPN-Parameter zugeordnet ist, die Nummerneuzuweisbarkeitsfähigkeiten der vorliegenden Erfindung aufweist. In einer Ausführungsform wird die NRF als eine der Reservewerte des NAI ausgewählt. Hier im Folgenden wird unter solch einer Ausführungsform eines Setzen eines Neuzuweisbarkeits-Flags NRF ein Setzen eines passenden Werts in dem NRI-Feld, wie in 11 dargestellt, verstanden.
  • Es sollte verstanden werden, dass die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung des Industriestandards-angerufene-Partei-Parameters CdPN beschränkt ist, aber anstatt dessen auch andere Arten von Routing-Nachrichten verwendet werden können. Es fügt sich so, dass 1 und andere Figuren, auf die im Folgenden Bezug genommen wird, ein Netzwerk-Routing-Präfix (NRPs) verwenden, das zur Darstellung drei Stellen aufweist. Die Verwendung von drei Stellen in Figuren ist nur zur Bequemlichkeit, es sollte verstanden werden, dass die Erfindung nicht auf drei Stellen begrenzt ist, und dass eine kleinere oder (eher wahrscheinlich) größere Anzahl von Stellen verwendet werden kann, wie es durch die in jedem Fall implementierten Protokolle erlaubt wird. Noch ist die Erfindung spezifisch für Längen oder Reihenfolgen der anderen Felder, die in 11 gezeigt sind.
  • Das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) der vorliegenden Erfindung ist ein Beispiel eines Vermittlungs- oder Knotenidentifizierers, das in dem Adresssignalfeld (ASF) der Routing-Nachricht enthalten ist, auf solch eine Art und Weise, dass es der Verzeichnisnummer der angerufenen Partei vorhergeht. Es sollte verstanden werden, dass der Knotenidentifizierer (NI) in Position enthalten sein kann, die anders sind als die führenden Bit-Positionen der ASF der Routing-Nachricht.
  • 2 zeigt von einer Ortsvermittlung 20 ausgeführte Schritte, die zu der Domain 20 der vorliegenden Erfindung gehören. In Verbindung mit der Beschreibung der Schritte von 2, wird auch auf die 3 und 4 Bezug genommen zum Darstellen unterschiedlicher Arten von Anrufen, die von der Ortsvermittlung 20 verarbeitet werden. insbesondere wird 3 angewendet, um ein Verarbeiten eines Ortsgesprächs darzustellen, wobei die Ortsvermittlung 22(1) die Teilnehmer S(123) und S(124) verbindet (beide von diesen sind mit der Vermittlung 22(1) verbunden). 4 wird angewandt, um eine Verarbeitung eines Nicht-Ortsgesprächs von einem anrufenden Teilnehmer S(123) darzustellen (der mit der Ortsvermittlung 22(1) verbunden ist) zu dem angerufenen Teilnehmer S(125) (der nicht mit der Vermittlung 22(1) verbunden ist, aber anstatt dessen mit der Vermittlung 22(2)).
  • Bei Schritt 2-1 sammelt die Ursprungsortsvermittlung 22 die Stellen der Nummer des angerufenen Teilnehmers (SNB), wie durch den anrufenden Teilnehmer gewählt. Bei Schritt 2-2 bestimmt die Ursprungsortsvermittlung 22, ob die Nummer des angerufenen Teilnehmers innerhalb einer vordefinierten Nummernserie mit der Nummerneuzuweisbarkeitsfunktion der vorliegenden Erfindung ist. Falls die Nummer des angerufenen Teilnehmers (SNB) innerhalb der vordefinierten Serie ist, ist der Anruf mit einer anderen Vermittlung innerhalb der Domain 20 zu verbinden. Andererseits gehört der Teilnehmer zu einer Nummernserie (das heißt, Nummernblock), die außerhalb der Domain 20 existiert, in welchem Fall die Schritte 2-3 und 2-4 von 2 ausgeführt werden. Die Schritte 2-3 und 2-4 enthalten die Verwendung von Standard-Routing-Prinzipien. Bei Schritt 2-3 verwendet die Ortsvermittlung 22 den angerufenen-Partei-Nummernparameter CdPN, um einen ausgehenden Weg zu dem angerufenen Teilnehmer auszuwählen. Bei Schritt 2-4 führt die Ortsvermittlung 22 eine Anrufseinrichtung für den angerufenen Teilnehmer aus.
  • Falls bei Schritt 2-2 die Ursprungsortsvermittlung 22 bestimmt, dass die Nummer des angerufenen Teilnehmers innerhalb der vorbestimmten Nummernserie der Domain ist, bestimmt bei Schritt 2-5 die Ursprungsortsvermittlung 22(1) ferner, ob die Nummer des angerufenen Teilnehmers, obwohl innerhalb der vordefinierten Serie, frei ist oder nicht länger in der Ortsvermittlung 22(1) gelistet ist. Falls die Bestimmung bei Schritt 2-5 negativ ausfällt, ist der mit der gleichen Ortsvermittlung zu verbindende Teilnehmer als der anrufende Teilnehmer bekannt. Demgemäß führt bei Schritt 2-6 die Ortsvermittlung 22(1) eine Anrufs-Einrichtung für den angerufenen Teilnehmer aus. Solch ein Fall ist in 3 dargestellt, in dem der angerufene Teilnehmer (S (124)) mit der gleichen Ortsvermittlung 22(1) wie der anrufende Teilnehmer [S(123)] verbunden ist. Bei Schritt 2-6 führt die Ortsvermittlung 22 ein Anruf-Einrichten für den angerufenen Teilnehmer [S(124)] aus, ohne den Teilnehmerortsserver 30 zu konsultieren. Anstatt dessen wird der Anruf gemäß konventionellen Routing-Prinzipien eingerichtet unter Verwendung der Verzeichnisnummer der angerufenen Partei in dem angerufene-Partei-Nummernparameter (CdPN) bei der Ortsvermittlung 22. 3 zeigt die Ortsvermittlung 22(1), die selbst einen Anruf zwischen dem anrufenden Teilnehmer S(123) und angerufenen Teilnehmer S(124) verbindet.
  • Falls bei Schritt 2-5 bestimmt wird, dass die Nummer des angerufenen Teilnehmers, obwohl innerhalb der vordefinierten Serie, frei ist oder nicht länger in der Ortsvermittlung 22(1) gelistet ist, wird Schritt 2-7 ausgeführt. Die Ausführung der Schritte 2-7, 2-8 und 2-10 bis 2-12 wird durch 4 in einem Diagramm dargestellt, die den Fall eines Nicht-Ortsgesprächs darstellt, das von der Ortsvermittlung 22(1) verarbeitet wird. Insbesondere stellt 4 eine Ortsvermittlung 22(1) dar, die einen Anruf von einem anrufenden Teilnehmer S(123) an einen angerufenen Teilnehmer S(125) verarbeitet.
  • Bei Schritt 2-7 überträgt die Ortsvermittlung 22(1) eine Abfrage auf der Teilnehmerortsverbindung 32(1) zu dem Teilnehmerortsserver 30, wobei mit der Abfrage der angerufene-Partei-Nummernparameter CdPN übergeben wird. Bei Empfang der Abfrage mit dem CdPN-Parameter, konsultiert der Teilnehmerortsserver 30 seine Datenbank 40, um den Vermittlungs- oder Knotenidentifizierer zu bestimmen, beispielsweise das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) für die Ortsvermittlung, die gegenwärtig die angerufene Partei bedient. Wie in 4 gezeigt, weist die Datenbank 40 einen Eintrag für jeden Teilnehmer in der Domain 20 auf, wobei jeder Eintrag ein Feld für die Verzeichnisnummer der angerufenen Partei und ein zugeordnetes Feld für das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) für die gegenwärtig die angerufene Partei bedienende Vermittlung umfasst. Beispielsweise überprüft, wenn die angerufene-Partei-Nummer "125" als ein Parameter an den Teilnehmerortsserver 30 übergeben wird, der Server 30 die Datenbank 40 und bestimmt, ob die dem Teilnehmer 125 entsprechende Aufzeichnung den Wert "xx2" in seinem NRP-Feld aufweist, das heißt, die Vermittlungs-ID der Ortsvermittlung 22(2).
  • Als Teil der Abfrage der Datenbank 40 des Servers 30 bei Schritt 2-7, bestimmt bei Schritt 2-8 der Teilnehmerortsserver 30, ob die angerufene-Partei-Nummer für die angerufene Partei frei ist (zum Beispiel nicht enthalten oder ohne ein entsprechendes NRP). Falls die angerufene-Partei-Nummer für die angerufene Partei frei ist, wird bei Schritt 2-9 die anrufende Partei durch eine Nachricht (zum Beispiel hörbar oder Text) benachrichtigt, dass es keine Auflistung für die Nummer gibt, die von der anrufenden Partei gewählt wird. In dieser Hinsicht antwortet, in Ansprechen auf die Abfrage von Schritt 2-7, der Teilnehmerortsserver 30 mit einer Nachricht, die einen freien Platz oder ein Fehlen eines Eintrags in der Datenbank 40 für den CdPN kennzeichnet. Die Ortsvermittlung 22(1) erzeugt dann die Nachricht an die anrufende Partei.
  • Andererseits stellt, falls die Nummer, die von der anrufenden Partei gewählt wird, und dem Teilnehmerortsserver 30 bei Schritt 2-7 übergeben wird, in der Datenbank 40 existiert und ein entsprechendes NRP aufweist, der Teilnehmerortsserver 30 eine Netzwerk-Routing-Nummer (NRN) der Ortsvermittlung 22(1) bei Schritt 2-10 bereit. Bei Schritt 2-10 stellt der Teilnehmerortsserver 30 die NRN bereit, wobei der von der Datenbank 40 erhaltene Wert als sein Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) enthalten ist (beispielsweise die Vermittlungs-ID der terminierenden Vermittlung [beispielsweise Vermittlungs-ID "xx2" für Vermittlung 22(2) in dem vorliegenden Beispiel für die angerufene Partei S(125)]. Die Ortsvermittlung 22(1) ersetzt das Adresssignalfeld (ASF) des CdPN mit einer Verkettung des NRP und der Verzeichnisnummer der angerufenen Partei.
  • Die 11A und 11B zeigen Beispiele eines angerufenen-Partei-Nummernparameters (CdPN) für das Szenario, das in 4 gezeigt ist (Teilnehmer S123 verbunden mit Ortsvermittlung 22(1), anrufende Teilnehmer S125 verbunden mit Ortsvermittlung 22(2)). Insbesondere zeigt 11A, dass der Parteinummerparameter (CdPN) vor einem Abfragen des Teilnehmerortsservers 30 liegt. 11A zeigt, dass das Adresssignalfeld (ASF) des Parameters (CdPN) nur die SNB oder Verzeichnisnummer der angerufenen Partei S125 enthält. 11B andererseits zeigt die Transformation des Parameters (CdPN) bei Schritt 2-10. Gemäß der Transformation wird die Nummerneuzuweisbarkeit-Flag NRF in dem NAI-Feld gesetzt, und das Adresssignalfeld (ASF) wird mit einer Verkettung des Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) ersetzt [beispielsweise xx2], sowie der Verzeichnisnummer der angerufenen Partei [beispielsweise 125]. Es sollte hier im Folgenden verstanden werden, dass, selbst wenn nicht explizit erwähnt, ein Einfügen eines NRP in eine ASF immer gefolgt wird von einem Setzen der Nummerneuzuweisbarkeits-Flag, um das Vorhandensein des NRP in der ASF zu kennzeichnen.
  • Bei Schritt 2-11 verwendet die Ortsvermittlung 22(1) die NRN, die von dem Server 30 erhalten wird (erhalten bei Schritt 2-10), um einen Weg zu der terminierenden Vermittlung auszuwählen (beispielsweise Vermittlung 22(2) in dem vorliegenden Beispiel). Bei Schritt 2-12 führt die Ortsvermittlung 22 ein Anruf-Einrichten für die terminierende Vermittlung über den ausgewählten Weg durch. Der angerufene-Partei-Nummernparameter (CdPN), der bei Schritt 2-10 wie oben beschrieben transformiert wird, wird als eine Anfangsadressnachricht [IAM] über das Netzwerk gesendet.
  • Wenn eine Durchgangsvermittlung die Routing-Nachricht empfängt (beispielsweise eine Anfangsadressnachricht [IAM]), führt ihre Analyse der Nachricht zu einem Weg zu der terminierenden Vermittlung, die mit dem Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) in Zusammenhang steht. Die IAM-Nachricht wird danach an die terminierende Ortsvermittlung gesendet. Die terminierende Vermittlung ist in der Lage, Anrufe zu erkennen, die an sie geroutet werden, basierend auf dem NRP, und entfernt das NRP-Präfix vor einem Analysieren des Restes der Routing-Nachricht für die CdPN. Danach wird der Rest der Nachricht analysiert und der angerufene Teilnehmer wird durch den Rest des ASF-Felds identifiziert.
  • Es sollte in dem obigen Szenario bemerkt werden, dass es keine Anforderung gibt, dass alle Anrufe an andere Vermittlungen über eine Durchgangsvermittlung geroutet werden, und dass Verbindungsleitungen auch erlaubt werden, so dass ein Anruf auch über eine Vermittlungsleitung zu einer Durchgangsvermittlung geleitet werden kann, im Fall eines Staus oder Fehlers in einem herkömmlichen Trunk zu der Durchgangsvermittlung.
  • Obwohl die Schritte von 2 beispielhaft nur die Ortsvermittlung 22(1) als verarbeitend für Anrufe darstellt, sollte es verstanden werden, dass vergleichbare Schritte durch irgendeine der Ortsvermittlungen der Domain 20 ausgeführt werden. Überdies hinaus kann in einem anderen Modus der Erfindung Schritt 2-5 von 2 weggelassen werden, so dass eine Suche eines Teilnehmerortsservers 30 immer durchgeführt wird, sogar für Anrufe zwischen einer anrufenden Partei und einer angerufenen Partei, die mit der gleichen Ortsvermittlung verbunden sind. Solch ein Weglassen von Schritt 2-5 ist effizient, wenn es eine niedrige Wahrscheinlichkeit gibt, dass gefunden wird, dass der angerufene Teilnehmer mit der gleichen Ortsvermittlung wie der anrufende Teilnehmer verbunden ist, was dabei eine Abfrage des Teilnehmerortsservers 30 für jeden Anruf effizienter macht.
  • Wie oben bemerkt, zeigt 3 die Ortsvermittlung 22(1), die selbst einen Anruf zwischen einem anrufenden Teilnehmer S(123) und angerufenen Teilnehmer S(124) verbindet. 4 andererseits stellt eine Ortsvermittlung 22(1) dar, die einen Anruf von dem anrufenden Teilnehmer S(123) an den angerufenen Teilnehmer S(125) verarbeitet.
  • 5 zeigt, wie die vorliegende Erfindung einen Ortswechsel des Teilnehmers S(125) von der Ortsvermittlung 22(2) bei der Ortsvermittlung 22(n) unterbringt [wie oben mit Bezug auf
  • 4 beschrieben]. 5 zeigt insbesondere, dass das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) für den Teilnehmer 125 in der Datenbank 40 geändert wurde. Insbesondere ist nach einem Ortswechsel bzw. Relokation des Teilnehmers 125 zu der Ortsvermittlung 22(n) das NRP-Feld für die Teilnehmernummer 125"xxn" (siehe 5) und das NRP-Feld für die Teilnehmernummer 125 in der Datenbank 40 ist nicht "xx2". Daher würde ein Ausführen des Schritts 2-10 von 2 nach einem Ortswechsel, wie in 2 gezeigt, dazu führen, dass "xxn125" in dem Adresssignalfeld (ASF) der Routing-Nachricht enthalten ist, die auf Leitung 32(1) zu der Ortsvermittlung 22(1) übergeben wird.
  • Da der Teilnehmer S(125), wie oben diskutiert, in die Datenbank 40 des Teilnehmerortsservers 30 eingegeben wird, ist der Teilnehmer S(125) in der Lage, leicht innerhalb der Domain 20, wie oben diskutiert, den Ort zu wechseln bzw. zu relokalisieren. Von dem Teilnehmer S(125) wird daher gesagt, dass er eine "Ortsübertragbarkeitsfunktion" (LOP, englisch: Location Portability Function) aufweist.
  • 6 zeigt generisch die Verbindung einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 20 mit einem Netzwerk 50, wobei die Teilnehmer in dem Netzwerk 50 keine Nummerneuzuweisbarkeit aufweisen. 6A, 6B und 6C zeigen Szenarios entsprechend einer Verbindung zwischen Nummerneuzuweisbarkeitsdomains 620I(A), 620I(B), 620I(C), und Beispiele von entsprechenden Netzwerken 650A, 650B und 650C, die keine Nummerneuzuweisbarkeit aufweisen.
  • 6A zeigt eine Rückwärtskompatibilität einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain (beispielsweise NRN-Domain) 620I(A) mit einer Ortsvermittlung 26A, die nicht mit dem Nummerneuzuweisbarkeitsmerkmal aktualisiert wurde. Die Domain 620I(A) enthält die Durchgangsvermittlungen 652A(1), 652A(2) und 652A(3), wie auch die Ortsvermittlungen 622A(1) bis 622A(5). Die Durchgangsvermittlung 652A(1) ist mit einer Nicht-NRN-Domain-Ortsvermittlung 62A verbunden, wie auch mit Durchgangsvermittlung 652A(2) und 652A(3) und dem Teilnehmerortsserver 630. Die Durchgangsvermittlung 652A(2) ist mit den Ortsvermittlungen 622(1) bis 622(3) verbunden; die Durchgangsvermittlung 652(3) ist mit den Ortsvermittlungen 622(4) bis 622(5) verbunden. In einem Szenario des Betriebs von 6a, platziert eine anrufende Partei verbunden mit der Ortsvermittlung 622A ein Anruf an eine angerufene Partei, die sich in der Domain 20I(A) befindet. In einem solchen Fall wird, da die Ortsvermittlung 622A nicht in der Lage ist, den Teilnehmerortsserver 30 abzufragen, der Parameter CdPN an die Durchgangsvermittlung 652A(1) übergeben. Die Durchgangsvermittlung 652A(1) (nach einem Bestimmen, dass die angerufene Partei in der Nummernserie ist, die von der Domain 20I(A) bedient wird), führt die Abfrage durch unter Verwendung des CdPN-Parameters, der von der Ortsvermittlung 622A empfangen wird. Daher stellt 6A dar, dass für Anrufe, die von außerhalb der Domain 620I(A) ankommen, die erste eingetroffene Durchgangsvermittlung die Vermittlung ist, die den Teilnehmerortsserver 630 abfragt. Beim Empfang der NRN von dem Teilnehmerortsserver 630, leitet die Durchgangsvermittlung 652A(1) bzw. Transit-Vermittlung den Anruf an die angerufene Partei in Domain 620I(A) basierend auf dem NRP.
  • 6B stellt eine Situation dar, in der eine anrufende Partei mit der Ortsvermittlung 622B verbunden ist, die wiederum mit der Durchgangsvermittlung 651B verbunden ist, wobei beide Vermittlungen 622B und 651B in einem Netzwerk 650B sind, das keine Nummerneuzuweisbarkeit besitzt. Eine Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 620I(B) von 6B enthält die Durchgangsvermittlungen 652B(1) und 652B(2). Die Durchgangsvermittlung 652B(1) ist mit der Durchgangsvermittlung 651B verbunden, die mit Durchgangsvermittlung 652B(1) und mit Ortsvermittlung 622B(2) verbunden ist. In der Darstellung der 6B hat sich ein Teilnehmer mit einer Nummerneuzuweisbarkeit von einem Ort B (verbunden mit der Ortsvermittlung 622B(1) nach einem Ort B' (verbunden mit einer Ortsvermittlung 622B(2)) bewegt. Die anrufenden Parteien in der Domain 620I(B) werden ihre Anrufe an den Teilnehmer weiterleiten, der sich nach Ort B' bewegt hat, durch direktes Routen zu dem Ort B' über die Durchgangsvermittlung 652B(2). Jedoch wird, falls eine anrufende Partei verbunden mit der Ortsvermittlung 622B die Verzeichnisnummer für den Teilnehmer, der sich von Ort B nach Ort B' bewegt hat, wählt, der Anrufanfang durch die Durchgangsvermittlung 651B geroutet, unter Verwendung des CdPN-Parameters, in Richtung der Ortsvermittlung 622B(1) [bei der sich der angerufene Teilnehmer vorher befunden hat]. Jedoch fängt, beim Eintreten in die Domain 620I(B), die Durchgangsvermittlung 652B(1) den ankommenden Anruf ein und führt die Abfrage für den Teilnehmerortsserver 630 durch. Die Durchgangsvermittlung 652B(1) empfängt die Netzwerk-Routing-Nummer für den Ortswechsel-Teilnehmer und routet demgemäß den Anruf über die Durchgangsvermittlung 652B(2) an die Ortsvermittlung 622(2)1.
  • 6C zeigt eine Situation, in der eine Ortsvermittlung 622C, die keine Nummerneuzuweisbarkeit besitzt, durch eine Verbindungsleitung bzw. Tie-Trunk TT mit einer Ortsvermittlung 622C(1) mit Nummerneuzuweisbarkeit verbunden ist. Das Netzwerk 650C, das keine Nummerneuzuweisbarkeit besitzt, enthält die Ortsvermittlung 622C und die Durchgangsvermittlung 651c. Die Domain 620I(C) enthält die Durchgangsvermittlung 652C(1) und die Ortsvermittlungen 622(1) und 622(2). Die Ortsvermittlung 622(1) ist mit dem Teilnehmerortsserver 630 verbunden. Angenommen ein Teilnehmer bewegt sich von dem Ort C (verbunden mit der Ortsvermittlung 622(1)) zu dem Ort C' (verbunden mit der Ortsvermittlung 622(2)), und dass eine anrufende Partei verbunden mit der Ortsvermittlung 622(C) den relokalisierten bzw. den Teilnehmeranruf, der den Ort gewechselt hat, und der angerufene Teilnehmer (jetzt bei Ort C') die Nummerneuzuweisbarkeitsfunktion der vorliegenden Erfindung aufweist. Wenn angenommen wird, dass der Teilnehmer noch immer sich am Ort C befindet, leitet bzw. routet die Ortsvermittlung 622C den Anruf jedoch unter Verwendung des CdPN-Parameters an die Ortsvermittlung 622(1). Jedoch fängt die Ortsvermittlung 622(1) den ankommenden Anruf ein und fragt den Teilnehmerortsserver 630. Als Ergebnis der NRN, die von dem Teilnehmerortsserver 630 empfangen wird, routet die Ortsvermittlung 622(1) den Anruf unter Verwendung des NRP an die Ortsvermittlung 622(2) über die Durchgangsvermittlung 652C(1).
  • 7 zeigt einen Empfang eines Anrufs, der in einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 20' von 6 ankommt, von einem Netzwerk, das außerhalb der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain liegt (wie zum Beispiel ein Netzwerk 50 der 6). 7 stellt insbesondere den Empfang eines ankommenden Anrufs bei der Durchgangsvermittlung 52 dar, wobei der ankommende Anruf für den angerufenen Teilnehmer S(125) bestimmt ist. In einer ähnlichen Weise wie bei den oben diskutierten Betrieben mit Bezug auf 2, 3 und 4, führt die Durchgangsvermittlung 52 einen Schritt analog zu Schritt 2-11 und 2 durch, um den Teilnehmerortsserver 30 (auf Leitung 62) abzufragen. In dem in 7 dargestellten Beispiel ist der Wert des CdPN-Parameters, der bei der Abfrage übergeben wird, "125". Der Teilnehmerortsserver 30 durchsucht die Datenbank 40 auf eine vorher diskutierte Art und Weise und erzeugt eine Netzwerk-Routing-Nummer (NRN), die einen passenden NRP für eine Übertragung an die Durchgangsvermittlung 52 enthält. In dem dargestellten Beispiel enthält die der Durchgangsvermittlung 52 gesendete NRN den Wert "xx2125". Für die Durchgangsvermittlungen ist die Analyse der Nummer des angerufenen Teilnehmers so entworfen, dass das Präfix NRP (das gleiche wie der Vermittlungs- oder Knotenidentifizierer) einen Weg zu der terminierenden Vermittlung aufzeigt, die das von dem Teilnehmerortsserver 30 geholte Präfix aufweist.
  • Die Teilnehmer S der Domain 20' können Nummern von Teilnehmern wählen, die außerhalb der Domain 20' sind (beispielsweise Teilnehmer in einem nichtneuzuweisbarkeitsfähigen Netzwerk 50 von 6). Wenn ein Teilnehmer außerhalb der Domain 20' angerufen wird, wird der Anruf gemäß existierenden Standardverfahren geleitet bzw. geroutet.
  • 8 zeigt eine Sequenz von Aktionen, die zwischen zwei Ortsvermittlungen 822(1) und 822(2) auftreten, in Verbindung mit einer Bereitstellung von Rückrufdiensten, wie zum Beispiel CCBS (Anrufbeendigung an besetzten Teilnehmer) oder CCNR (Anrufbeendigung bei keiner Antwort), wenn beide Ortsvermittlungen 822(1) und 822(2) sich in der gleichen Nummerneuzuweisbarkeitsdomain befinden. Wie in 8 enthält jede Ortsvermittlung 822 einen CCAF, CCF, TCAP und SCCP. Die CCAF ist die Anrufsteuerzugangsfunktion bzw. Call Control Access Function. Die CCF ist die Anrufsteuerfunktion bzw. Call Control Function. Die TCAP ist der Transaktionsfähigkeitenanwendungsteil bzw. Transaction Capabilities Application Part; und das SCCP ist das Signalisierungsverbindungssteuerteil bzw. Signalling Connection Control Part.
  • Die Sequenz von Aktionen, die in 8 gezeigt ist, ist wie folgt. Als erste Aktion 8-1, wählt eine anrufende Partei (zum Beispiel ein als "A-sub" bekannter Teilnehmer), die mit der Ortsvermittlung 822(1) verbunden ist, die Nummer einer angerufenen Partei (beispielsweise ein als "B-sub" bekannter Teilnehmer), die mit der Ortsvermittlung 822(2) verbunden ist. Die angerufenen Stellen bzw. Ziffern werden bei CCAF empfangen und zu CCF weitergeleitet. Auf eine ähnliche Art und Weise wie vorher mit Bezug auf Schritt 2-7 von 6 dargestellt, wird bei der Aktion 8-2 die Nummer der angerufenen Partei (CdPN) [von CCF der Vermittlung 822(1)] an Teilnehmerortsserver 38 gesendet, (das heißt, als ein Parameter der Abfrage). Bei der Aktion 8-3 gibt der Server 830 an die CCF der Ortsvermittlung 822(1) einen NRP der Ortsvermittlung (die ID der Vermittlung 822(2)) des angerufenen Teilnehmers. Bei der Aktion 8.4 initiiert die CCF der Ortsvermittlung 822(1) einen Anruf an die CCF der Ortsvermittlung 822(2), wobei die Anfangsadressnachricht (IAM) der Signalisierung das Präfix (Vermittlungs-ID der Zielvermittlung) und die Verzeichnisnummer der angerufenen Parteinummer in dem Adresssignalfeld der Routing-Nachricht (CdPN) enthält.
  • Die CCF der Ortsvermittlung 822(2) bestimmt, dass die angerufene-Partei-Nummer gelistet wird mit der Ortsvermittlung 822(2) und leitet die angerufene-Partei-Nummer an ihre CCAF weiter.
  • Die CCAF bestimmt, dass die angerufene Partei besetzt ist, und benachrichtet so die CCF der Ortsvermittlung 822(2). Die Aktion 8-5 zeigt ein Besetzt-Bedingungs-Signal, das von der CCF der Ortsvermittlung 822(2) zurück zu der CCF der Ortsvermittlung 822(1) gegeben wird. Das zurückgegebene Besetzt-Bedingungs-Signal kennzeichnet auch, dass CCBS erlaubt ist. Die Aktion 8-6 zeigt die Ortsvermittlung 822(1), die den Teilnehmer 8-sub über eine Besetzt-Nachricht benachrichtigt, dass die angerufene Partei besetzt ist.
  • Bei der Aktion 8-7 führt der Teilnehmer A-sub eine CCBS-Anfrage an der Ortsvermittlung 822(1) bei der 8-7 aus. In Ansprechen darauf aktiviert bei der Aktion 8-8 die Ortsvermittlung 822(1) das CCBS-Merkmal bei seinem TCAP/SCCP für das Aussenden einer CCBS-Anfrage an die Ortsvermittlung 822(2) unter Verwendung des Präfix der Ortsvermittlung 822(2), wie es vorher von dem Teilnehmerortsserver 830 bei der Aktion 8-2 geholt wurde. Bereitgestellt mit der CCBS-Anfrage bei der Ortsvermittlung 822(2) ist die Vermittlungs-ID der Ortsvermittlung 822(1) der anrufenden Partei, so dass die CCBS-Rückruffunktion sie in dem Rückrufverfahren verwenden kann.
  • In 8A ist die Ortsvermittlung 822A(1) in einem Netzwerk 821A, das nicht in einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain ist; Ortsvermittlung 822A(2) ist in einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 820A. 8A zeigt eine Sequenz von Aktionen, die auftreten, in Verbindung mit einem Bereitstellen von Rückrufdiensten (wie zum Beispiel CCBS [Anrufbeendigung bei besetztem Teilnehmer] oder CCNR [Anrufbeendigung bei keiner Antwort], wenn die anrufende Partei (Teilnehmer A-sub) mit der Ortsvermittlung 822A(1) verbunden ist und die angerufene Partei (Teilnehmer B-sub) mit der Ortsvermittlung 822A(2) verbunden ist.
  • Daher ist die nicht in der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 820 liegende Ortsvermittlung 822A(1), nicht in der Lage eines Abfragens des Teilnehmerortsservers 830 und weis nichts über das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP), das in der Domain 820 verwendet wird. Anstatt dessen folgt die Ortsvermittlung 822A(1) der herkömmlichen Strategie (beispielsweise CCITT Nr. 7) eines Verwendens der angerufene-Partei-Nummer CdPN zum Routen der CCBS-Anfrage an die Ortsvermittlung der angerufenen Partei. Wie hier im Folgenden mit Bezug auf 8A beschrieben wird, wird in der vorliegenden Erfindung der Anruf an einen passenden Teilnehmerortsserver 830 geroutet. Der Server 830 analysiert die Verzeichnisnummer der angerufenen Partei in der CCBS-Anfrage und erzeugt ein NRP, so dass die CCBS-Anfrage weitergeleitet wird an die Ortsvermittlung der angerufenen Partei durch Verwenden des erzeugten NRPs als Global Title bzw. globalen Titels. Die Prinzipien der Erfindung hinsichtlich des Setzens der Nummerneuzuweisbarkeits-Flag (beispielsweise NAI) mit Bezug auf den ISUP/TUP "CdPN"-Parameter treffen auch zu, bei einem Setzen des globalen Titels bzw. Global Title auf TCAP/SCCP (das heißt, der Global Title enthält auch einen NAI und NPI wie auch CdPN).
  • Bei der Aktion 8A-1 der 8A wählt die anrufende Partei sub-A die Verzeichnisnummer des angerufenen Teilnehmers (sub-B). Bei der Aktion 8A-2 füllt die Ortsvermittlung 822A(1) das Adresssignalfeld (ASF) der CdPN-Nachricht, die als eine Anfangsadressnachricht (IAM) verwendet wird, mit der Verzeichnisnummer des angerufenen Teilnehmers und leitet die IAM-Nachricht an die Durchgangsvermittlung 851A(1) weiter. Bei der Aktion 8A-3 leitet die Durchgangsvermittlung 851A(1), die in einem Nicht-Neuzuweisbarkeitsnetzwerk 821A ist, die IAM an die Durchgangsvermittlung 851(2) in der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 820A weiter. Die Aktion 8A-4 involviert die Durchgangsvermittlung 851(2), die eine Anfrage an den Teilnehmerortsserver 830 sendet, um den Ort des Teilnehmers B-sub zu erkennen. Die Aktion 8A-5 zeigt den Teilnehmerortsserver 830, der die IAM (das heißt, die CdPN) überarbeitet, so dass ihr Adresssignalfeld (ASF) das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) des Teilnehmers B-sub enthält und setzt die Nummerneuzuweisbarkeits-Flag (NRF), um die Anwesenheit des NRPs in dem ASF zu kennzeichnen. Die Aktion 8-5 involviert auch ein Weiterleiten der überarbeiteten IAM zurück zu der Durchgangsvermittlung 851(2). Bei der Aktion 8A-6 wird die IAM mit dem NRP von der Durchgangsvermittlung 851(2) an die Durchgangsvermittlung 851(3) weitergeleitet; bei der Aktion 8A-76 wird die IAM mit dem NRP von der Durchgangsvermittlung 851(3) an die Ortsvermittlung 822A(2) weitergeleitet.
  • Die Aktion 8A-8 der 8A zeigt eine Besetzt-Nachricht (beispielsweise REL bei ISUP), die von der Ortsvermittlung 822A(2) an die Durchgangsvermittlung 851A(3) gesendet wird. Eine ähnliche Übertragung der Besetzt-Nachricht zurück zu der Ortsvermittlung 822A(1) ist bei den Aktionen 8A-9 bis 8A-11 gezeigt. In Ansprechen auf den Empfang der Besetzt-Nachricht, sendet die Ortsvermittlung 822A(1) einen Besetzt-Ton an den Teilnehmer sub-A (Aktion 8A-12).
  • Die Aktion 8A-13 zeigt den Teilnehmer sub-A, der das CCBS-(Anrufbeendigung an besetzten Teilnehmer)-Merkmal bei der CCBS-Funktion der Ortsvermittlung 822A(1) aktiviert. Bei der Aktion 8A-14 wird die CCBS-Anfrage weitergeleitet unter Verwendung der angerufene-Partei-Nummer CdPN an den Teilnehmerortsserver 30 und insbesondere an das TCAP (Transaktionsfähigkeitsanwendungsteil, englisch: Transaction Capabilities Application Part). Bei der Aktion 8A-15 erzeugt der Teilnehmerortsserver 830 einen Netzwerk-Routing-Präfix (NRP). Bei der Aktion 8A-16 wird das CCBS mit der bei Aktion 8A-15 erhaltenen NRN verwendet, um die CCBS-Anfrage an die korrekte Ortsvermittlung zu routen (das heißt, Ortsvermittlung 822A(2), mit der der Teilnehmer sub-B verbunden ist).
  • 9 zeigt eine schematische Ansicht einer Telekommunikationsnetzwerknummer-Neuzuweisbarkeitsdomain 20R, die mit Redundanz bereitgestellt wird. Die Domain 20R der 9 weist alle die Elemente der Domain 20 von 1 auf (wobei diese Elemente ähnliche Nummerierungen in sowohl 1 und 9 aufweisen), und zusätzlich weist sie einen redundanten Teilnehmerortsserver 30R auf. Wie in Domain 20 von 1 ist der redundante Teilnehmerortsserver 30R auch mit jeder der Vielzahl von Vermittlungen in der Domain 20R verbunden. Die Verbindungen 32R(1)32R(n) werden bereitgestellt zum entsprechenden Verbinden der Vermittlung 22(1)22(n), mit dem redundanten Teilnehmerortsserver 30R. Der redundante Teilnehmerortsserver 30R hält eine Datenbank 40R aufrecht, die, im Beispiel von 9, identisch zu der Datenbank 40 ist. Das Verwaltungssystem MS bzw. Management System ist mit beiden Servern 30 und 30R verbunden. Das Managementsystem MS greift auf eine Datenbank MF zu, in der die Masterdatei der Teilnehmerneuzuweisbarkeitsdaten aufrechterhalten werden. Die Masterdatei MF wird beispielsweise verwendet zum Downloaden bzw. Herunterladen zu den Datenbanken von Server 30 und/oder 30R.
  • In dem Fall, dass der Teilnehmerortsserver 30 eine Fehlfunktion aufweist oder vom Dienst für eine Wartung etc. genommen werden muss, wird der redundante Teilnehmerortsserver 30R in Verbindung mit Server 30 verwendet. In einem Modus des Betriebs bei einem vorbestimmten Intervall (beispielsweise einmal pro Woche oder wie andererseits durch eine Betreibereingabe spezifiziert), kann das Managementsystem MS eine Konsistenzprüfung der Daten in beiden Datenbanken 40 und 40R anordnen. In einer Konsistenzprüfung werden die Daten verglichen und irgendeine Nicht-Übereinstimmung wird berichtet. Richtigstellende Aktionen in dem Fall einer Nicht-Übereinstimmung können manuell oder halbautomatisch angeordnet werden. In einem anderen Modus des Betriebs ist es nicht notwendig, eine Vergleichsprüfung durchzuführen, unter Annahme, dass die Masterdatei MF fristgerecht aufrechterhalten wird durch das Verwaltungssystem MS und auf die Server 30, 30R herunterladbar ist.
  • Die Konfiguration der 9 kann alternativ verwendet werden zum Verteilen der Last zwischen den zwei identischen Teilnehmerortsservern 30 und 30R. Es gibt mehrere Verfahren zur Lastaufteilung. Als ein erstes Verfahren können die SLS-verwandte Funktionen der Ortsvermittlung 22 für diese Ortsvermittlung einen "Primärteilnehmerortsserver" auswählen. Die Auswahl eines Primärteilnehmerortsservers kann basierend auf einer Nummerngruppe ausgeführt werden (beispielsweise der Nummerngruppe xxx auswählende Server 30, wenn es keinen Fehler gibt und der Nummerngruppe yyy auswählende Server 30R, wenn es keinen Fehler gibt). Alternativ kann die Auswahl de Primärteilnehmerortsservers dynamisch fliegend unter Verwendung einer internen statistischen Verteilungsfunktion ausgeführt werden. Als ein zweites Verfahren kann ein SCCP-Parameter, der als "Global Title" ("GT") bekannt ist, für die gewählte oder wählende Nummer gesetzt werden, um einen Primär-NAPS-(beispielsweise Server 30) zum Handhaben gewisser Kunden und einen anderen NAPS (zum Beispiel Server 30R) zum Handhaben anderer Kunden zu binden. Als drittes Verfahren wählen die gleichen SLS-Funktionen einer Ortsvermittlung immer einen entsprechenden Primär-NAPS durch semipermanente Vermittlungsdaten, dann werden verschiedene SLS-Funktionen verschiedenen NAPS zugeordnet, das heißt ein NAPS ist primär zu einigen SSPs einer Ortsvermittlung und sekundär zu einigen SSPs der Ortsvermittlung. Wenn die Konfiguration von 9 verwendet wird zum Lastaufteilen, anstatt einer reinen Redundanz, kann in dem Fall eines Fehlers eines der Ortsteilnehmerserver 30, 30R, der nicht-fehlerhafte Server nicht in der Lage sein, die gesamte Last des fehlerhaften Servers zu tragen.
  • Die 9A zeigt eine Domain 920 mit einem Redundanzsystem umfassend einen Master-NAPS 930M und eine Vielzahl von Teilserien-spezifischen NAPS 930(1) bis 930(5), die alle die Ortsvermittlung 922(1) bis 922(8) bedienen. Die Domain 920 umfasst Sub-Domains bzw. Teil-Domains, wobei jede Teil-Domain in Zusammenhang steht mit einem Teilsatz der Serien von Nummern, die durch die gesamte Domain 920 bedient werden. Jeder Teilsatz bzw. Teilmenge von Teilnehmernummern wird durch einen entsprechenden Einen der Teilserien-spezifischen NAPs 930(1) bis 930(5) bedient. Beispielsweise ist eine erste Teilmenge der Serie mit NAPS 930(1) zugeordnet, eine zweite Teilmenge der Serie ist NAPS 930(2) zugeordnet, und so weiter. Wenn ein Anruf bei jeder Ortsvermittlung 922 platziert wird, durchsucht die Ortsvermittlung jede der fünf Teilmengen der Serie, um zu bestimmen, welcher der fünf NAPS 930(1) bis NAPS 930(5) abgefragt werden sollte. Daher überprüft, anstatt eines Überprüfens einer einzelnen Liste, um zu bestimmen, ob die angerufene Partei in der Neuzuweisbarkeitsdomain ist, die Vermittlung bis zu fünf Listen, um die Teilmenge der Serie der Domain 920 zu bestimmen, zu der der angerufene Teilnehmer gehört. Die Ortsvermittlung 922 führt dann eine Abfrage bei dem passenden NAPS 930 basierend auf der Liste durch, auf welcher die Nummer des angerufenen Teilnehmers gefunden wird, und empfängt dafür ein Netzwerk-Routing-Präfix auf die gleiche Art und Weise wie oben beschrieben.
  • Daher wird jeder der fünf NAPS 930(1) bis NAPS 930(5) einer Primärteilmenge zugeordnet. Zusätzlich weisen zwei oder mehr der NAPS 930 Backup bzw. Sicherungsorte zum Speichern von ein oder mehreren Backup-Teilmenten, falls nötig, auf. In dem in 9A gezeigten Beispiel wird der NAPS 930(3) normal für Teilnehmer in der Teilmenge 3 der Domain 920 abgefragt, wie es durch die gestrichelte Linie von Ortsvermittlungen 922(1), 922(4), 922(5) und 922(8) gezeigt ist. Jedoch fragen, falls der NAPS 930(3) außer Betrieb sein sollte, in 9A die Ortsvermittlungen einen NAPS, der nicht der NAPS 930(3) ist. In dieser Hinsicht kopiert, beim Detektieren einer Außer-Betrieb-Bedingung bei dem NAPS 930(3) der Master-NAPS 930M seine Masterdatenbank für die Teilmenge 3 in Backup-Speicherorte der ausgewählten NAPS 930, insbesondere der NAPS 930(1) und NAPS 930(5), wie es in 9A gezeigt ist. Zusätzlich benachrichtigt der Master-NAPS 930M jede der Ortsvermittlungen 922, welchen NAPS 930 sie für Teilmenge-3-angerufene-Teilnehmer abfragen sollte. In der in 9A gezeigten bestimmten Situation, hat der Master-NAPS 930M angewiesen, dass ungeradzahlige Ortsvermittlungen 922 den NAPS 930(1) abfragen sollten, während geradzahlige Ortsvermittlunen 922 den NAPS 930(5) abfragen sollten. Daher fragen, anstatt eines Versuchens, den NAPS 930(3) abzufragen [wie durch die gestrichelten Linien gezeigt], die Ortsvermittlungen 922(1) und 922(5) den NAPS 930(1) ab, für Teilmengen-3-angerufene-Teilnehmer. Ähnlich fragen, anstatt eines Versuchens, den NAPS 930(3) abzufragen [wie durch die gestrichelten Linien gekennzeichnet], die Ortsvermittlungen 922(4) und 922(8) den NAPS 930(5) ab für Teilmenge-3-angerufene-Teilnehmer. Daher ist die Darstellung in 9A ein Beispiel, wie nicht-identische NAPSs verwendet werden können, um eine Redundanz auf einer aufgeteilten Grundlage bereitzustellen. Über dies hinaus sollte es bewusst werden, dass der Master-NAPS 930M die Backup-Teilmengen vorher zuordnen und vorspeichern kann, so dass ein Kopieren der Masterdatei für eine Teilmenge nicht bis zu solch einer Zeit hingeschoben werden braucht, bei der ein NAPS außer Dienst genommen wird.
  • Die 10 zeigt eine hierarchische Bereitstellung von Teilnehmerortsservern, und insbesondere in dem Kontext einer Vielzahl von Domains 20(1) und 20(2). Die Domains 20(1) und 20(2) werden mit Teilnehmerortsservern [NAPS] 30(1) und 30(2) entsprechend bereitgestellt, wobei jeder von diesen eine Vielzahl von Vermittlungen (nicht dargestellt) in ihren entsprechenden Domains bedient. Eine Telefonkommunikation zwischen den Domains 20(1) und 20(2) tritt zwischen den Gateways GW(1) und GW(2) der entsprechenden Domains auf. Ein Master-Teilnehmerortsserver [NAPS] 30(M) wird bereitgestellt und auf ihn wird zugegriffen durch die NAPSs 30(1) und 30(2) über die Verbindungen 70(1) und 70(2). Wenn ein anrufender Teilnehmer, der zu der Domain 20(1) gehört, eine Nummer für einen angerufenen Teilnehmer in der Domain 20(2) wählt, führt der NAPS 30(1) zuerst eine Suche seiner Datenbank 40(1) nach der Nummer des angerufenen Teilnehmers (SNB) durch. Falls die SNB des angerufenen Teilnehmers nicht in NAPS 30(1) gefunden wird, wird der Master-NAPS 30(M) abgefragt. Unter Annahme, dass der Master-NAPS 30(M) die gesuchte SNB hat, gibt der Master-NAPS 30(M) dem NAPS 30(1) ein Präfix zurück, das einen Weg zu Gateway GW(2) der Domain 20(2) kennzeichnet. Das Präfix wird vor die gewählte Nummer SNB in der Signalisierung hinzugefügt, die an den Gateway GW(2) der Domain 20(2) gesendet wird. wenn das Signal eine Durchgangsvermittlung bei Gateway GW(2) erreicht, wird eine Suche nach NAPS 30(2) der Domain 20(2) durchgeführt, um zu bestimmen, mit welcher Orstvermittlung der Domain 20(2) der angerufene Teilnehmer gegenwärtig verbunden ist.
  • 10A zeigt eine Vielzahl von Domains 1020A, 1020B, 1020C. Die Domains 1020A, 1020B, 1020C können jeweils durch einen verschiedenen Dienstanbieter aufrechterhalten werden. Die Domain 1020A weist einen Gateway GWA auf, der mit Gateway GWB(1) der Domain 1020B und Gateway GWC der Domain 1020C verbunden ist; die Domains 1020B und 1020C sind zwischen Gateways GWB(2) und Gateway GWC verbunden. Die Domain 1020A weist eine Ortsvermittlung 1022A auf, die mit dem Gateway GWA und dem Teilnehmerortsserver 1030A verbunden ist. Die Domain 1020B weist eine Ortsvermittlung 1022B auf, die mit sowohl Gateway GWB(1) als auch GWB(2) verbunden ist, wobei der Gateway GWB(1) mit dem Teilnehmerortsserver (NAPS) 1030B verbunden ist. Aus Gründen der Einfachheit wird keine Ortsvermittlung in Domain 1020C gezeigt, obwohl eine oder mehrere Ortsvermittlungen enthalten sind. Die Domain 1020C weist einen 1030C auf. Verbunden für eine Zugangsfähigkeit durch alle Domains, ist der Master-Teilnehmerortsserver (NAPS) 1030M. Jeder der Teilnehmerortsserver 1030A, 1030B, 1030C und 1030M weist ein zugeordnetes Dienstverwaltungssystem (MS) bzw. Service Management System auf .
  • 10A zeigt Aktionen, die involviert sind, wenn ein Teilnehmer sub-A in Domain 1020A sub-B in Domain 1020B anruft. Die Aktion 10A-1 zeigt den Teilnehmer sub-A, der die Verzeichnisnummer eines Teilnehmers sub-B wählt. Bei Schritt 10A-2 fragt die Ortsvermittlung 1022A den Teilnehmerortsserver 1030A, um einen Netzwerk-Routing-Präfix für den Teilnehmer sub-B basierend auf der gewählten Verzeichnisnummer zu bestimmen. Der Teilnehmerortsserver 1030A bestimmt, dass die Verzeichnisnummer für den Teilnehmer sub-B nicht in der Domain ist, die durch den Server 1030A bedient wird. Daher sendet, wie durch die Aktion 10A-3 gekennzeichnet, der Server 1030A eine Anfrage an den Master-Server (NAPS) 1030M, um den Dienstanbieter zu bestimmen, der den Teilnehmer sub-B bedient. Die Aktion 10A-4 zeigt eine Adresse des Dienstanbieters der Domain 1020B, die an den Server 1030A gegeben wird, die daraufhin bei der Aktion 10A-5 an die Ortsvermittlung 1022a weitergeleitet wird. Dann wird bei der Aktion 10A-6 der Anruf inklusive der Adresse des Dienstanbieters der Domain 1020B durch die Orttvermittlung 1022A an den Gateway GWA geleitet. Die Aktion 10A-7 zeigt die Routing- oder Adress-Nachricht, die zwischen den Gateways GWA und GWB übertragen wird. Beim Empfang der Adressnachricht, fragt der Gateway GWB bei der Aktion 10A-8 den Teilnehmerortsserver (NAPS) 1030B der Domain 1030B ab, um den Knoten in der Domain 1020B zu bestimmen, mit dem der Teilnehmer sub-B verbunden ist. Die Aktion 10A-9 zeigt einen Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) [kennzeichnend für die Ortsvermittlung 1022B], das für den Teilnehmer sub-B zurückgegeben wird. Bei der Aktion 10A-10 leitet der Gateway GWB die Adressnachricht an die Ortsvermittlung 1022B, und bei der Aktion 10A-11 ist der Teilnehmer sub-B erreicht. Die Ortsvermittlung 1022B, die als die terminierende Vermittlung dient, entfernt das NRP.
  • Es sollte verstanden werden, dass jeder der Gateways in 10A mit dem/den seinen Ortsserver (n) (NAPS)s ihrer entsprechenden Domain verbunden ist, um Adressnachrichten zu verarbeiten, die bei ihren entsprechenden Domains ankommen. Über dies hinaus kann es bei einigen Anrufen vorkommen, die außerhalb eines Domains betätigt werden, wie zum Beispiel häufig durchgeführte Anrufe, dass Teilnehmerortsserver nicht den Master-Server (NAPS) 1030M konsultieren brauchen, falls der Master-Server 1030M Anbieterinformation auf den Domain-Server herunterlädt. In dem gerade beschriebenen Beispiel können die Aktionen 10A-3 und 10A-4 intern durch den Server 1030A durchgeführt werden, falls der Server 1030A schon ein Hinweis des Dienstanbieters für den Teilnehmer sub-B gespeichert hat. Ferner ist es, in einer Situation, wo die Aktionen 10A-3 und 10A-4 eine Konsultation des Master-Servers 1030M involvieren, für den Master-Server 1030M möglich, in der Routing- oder Adressnachricht den Knoten in Domain 1020B für den Teilnehmer sub-B einzubeziehen. Dies bedeutet, dass der Master-Server 1030M in der bei der Aktion 10A-4 zurückgegebenen Adressnachricht das NRP der Domain 1020B für den Teilnehmer sub-B enthalten kann, falls dies dem Server 1030M bekannt ist. Ein Einbeziehen des Präfix der empfangenden Domain würde die Aktionen 10A-8 und 10A-9 der 10A beseitigen.
  • 10B ähnelt 10A, aber die Domain 1020B' der 10B stellt einen Mobiltelekommunikationsdienst bereit. Um die Mobilkommunikation zu vereinfachen, weist Domain 1020B' ein Gateway-Mobilvermittlungscenter (GMSC) und ein Mobilvermittlungscenter bzw. Mobilfunkvermittlungsstelle mit einem Besuchs-Ortsregister (MSC/VLR). Das GMSC ist durch Landleitungen mit dem Gateway GWB(1) und mit dem MSC/VLR verbunden, sowie mit einem Heimortsregister HLR(1) und einem Heimortsregister HLR(2) bzw. Heimatortsregister. Das MSC/VLR ist auch mit beiden, sowohl HLR(1), als auch HLR(2) durch ITU-T-Signalisierungssystem Nr. 7 und mit dem GMSC durch Landleitungen verbunden. Zusätzlich ist das MSC/VLR durch Landleitungen mit dem BSC/BSMC (Basisstations-Kontroller/Basisstation-Kurznachrichtserver) verbunden.
  • 10B stellt einen Anruf dar, der von einem besten Teilnehmer sub-A in der Domain 1020A in Richtung eines mobilen GSM-Teilnehmers durchgeführt wird, der von dem Dienstanbieter C (bedienende Domain 1020C) zum Dienstanbieter B (bedienende Domain 1020B) verändert wurde. Die Aktionen 10B-1 bis 10B-9 ähneln entsprechend nummerierten Aktionen 10A-1 bis 10A-9, die oben mit Bezug auf 10A diskutiert wurden. Jedoch gibt, wenn der Teilnehmerortsserver (NAPS) 1030B abgefragt wird, der Server 1030B in Aktion 10B-9 eine NRN mit einem Netzwerk-Routing-Präfix zurück, das das Gateway-Mobilvermittlungscenter (GMSC) kennzeichnet. Die Adressnachricht wird an das GMSC übertragen, wie es durch Aktion 10B-10 gekennzeichnet ist. Das GMSC übersetzt die Mobilstations-ISDN-Nummer (MSISDN) in der Adressnachricht in einem Global Title, der zum Adressieren des HLR(1) verwendet wird. Normal wird die MSISDN als der Global Title eingegeben, aber hier bedarf es einer Übersetzung zum Vermeiden irgendwelcher Aktualisierungen bei den Zwischensignaltransferpunkten (STPs). Diese Übersetzung kann intern in dem GMSC ausgeführt werden oder eine Abfrage kann bei einer Datenbank für die Übersetzung von der MSISDN in eine Routing-Nummer durchgeführt werden, die für GT-Adressier-Weiterleitungen an das HLR(1) verwendet wird. Bei der Aktion 10B-11 wird das Heimatsortsregister für den Teilnehner sub-B (das heißt, HLR(1)) durch das GMSC angerufen. Das HLR(1) ruft dann das Mobilvermittlungscenter mit Besuchsortsregister (MSC/VLR) [Aktion 10B-12] an, das eine Roaming-Nummer an das HLR(1) auswählt und zurückgibt [Aktion 10B-13]. Die Roaming-Nummer wird dann, wie bei Aktion 10B-14 gezeigt, an das GMSC übergeben. Das GMSC verwendet die Roaming-Nummer in dem angerufene-Partei-Nummer-Parameter (CdPN), um das MSC/VLR zu adressieren, wo der Teilnehmer sub-B sich befindet [Aktion 10B-15]. Die Aktion 10B-16 zeigt den Teilnehmer sub-B, der über Funkruf gerufen wird bzw. gepaget wird, unter Verwendung der internationalen Mobilteilnehmernummer (IMSI).
  • Die Roaming-Nummer (die oben mit Bezug auf die Aktion 10B-13 beispielsweise erwähnt wurde, kann selbst die Prinzipien der vorliegenden Erfindung verwenden. In dieser Hinsicht kann die Roaming-Nummer ein Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) enthalten, das zum Lokalisieren zu welchem HLR der Teilnehmer gegenwärtig gehört, passt. Die Zuordnung der MSISDN-Nummern innerhalb von GSM wurde in einer ähnlichen Weise wie in festen Netzwerken durchgeführt, zum Beispiel durch Zuweisung von Nummerserien bzw. Nummerfolgen pro Anbieter. Jedoch kann, wenn Mobilteilnehmer wünschen, den Netzwerkanbieter und Port bzw. Anschluss (beispielsweise Relokalisieren) und ihre Nummer zu ändern, die MSISDN nicht länger verwendet werden zum Lokalisieren des korrekten HLRs. Anstatt dessen muss der NAPS konsultiert werden, um das NRP für das korrekte HLR zu bekommen. Das HLR kommuniziert dann mit dem Besuchsortsregister (VLR), das eine Roaming-Nummer erzeugt, die aus einem NRP und einer temporären VLR-Nummer besteht, die mit dem fraglichen Teilnehmer in Verbindung steht. Wenn das Mobilvermittlungscenter mit Besuchsortsregister (MSC/VLR) erreicht wird, wird das NRP als sein eigenes erkannt und der Rest der Nummer wird analysiert, um Informationen von dem VLR zu erhalten, in welchem Basisstationskontroller BSC sich der Teilnehmer gegenwärtig befindet.
  • Die 10B(1) und die 10B(2) zeigen, dass das Heimatsortsregister HLR(1) des Teilnehmers sub-B mit dem NAPS 1030B in einer Art so verbunden werden kann, dass der Teilnehmer sub-B die gleiche Verzeichnisnummer für sowohl Mobil- als auch feste Orte verwenden kann. Durch eine solche Verbindung sendet, als Ergebnis von Befehlen, die von dem Mobiltelefon des Teilnehmers sub-B initiiert werden, das HLR(1) eine "Register"-Nachricht für den Teilnehmer sub-B an den Server (NAPS) 1030B. Beim Empfang einer solchen "Register"-Nachricht, ändert der Server 1030B in seiner Datenbank das NRP, das mit der Verzeichnisnummer des Teilnehmers sub-B in Zusammenhang steht, von der Ortsvermittlung, die das feste Telefon des Teilnehmers sub-B bedient zu dem GMSC. Umgekehrt fordert, wie in 10B(2) dargestellt, eine "Deregister"-Nachricht von HLR(1) an den Server 1030B, den Server 1030B auf, seine Datenbank so zu ändern, dass das NRP, das mit der Verzeichnisnummer des Teilnehmers sub-B in Zusammenhang steht, zurückkehrt an den Vermittlungs-Identifizierer für das feste Telefon des Teilnehmers sub-B. Das HLR wird unter Verwendung von TCAP adressiert; das HLR wird wahrscheinlich einen unterschiedlichen Bestimmungsort aufweisen als das GMSC, da sie sich normalerweise nicht in der gleichen Entität befinden.
  • Die 10C stellt eine Anwendbarkeit einer Nummerneuzuweisbarkeit für kabellose Endgerätmobilität (CTM)-Teilnehmer bereit, unter Verwendung eines Roaming-Nummer- Ansatzes zum Handhaben von ankommenden (terminierenden) CTM-Anrufen. In der 10C stellt die Domain 1020B'' einen CTM-Dienst bereit und wird so dargestellt, als hätte sie einen Ursprungsdienstvermittlungspunkt (SSPo, Service Switching Point), Dienstdatenfunktionen-Dienstlogik (SDFsl) oder Dienststeuerfunktionen-Dienstlogik (SCFsl), Dienstdatenfunktionenmobilitätsmanagement (SDFmm) oder Dienststeuerfunktionenmobilitätsmanagement (SCFmm) und einen terminierenden Dienst-Vermittlungspunkt SSPt.
  • Wenn ein CTM-Teilnehmer den Dienstanbieter wechselt, sollte ein neuer internationaler tragbarer Benutzeridentifizierer (IPUI) empfangen werden (das heißt, ein neuer IPUI, der nicht tragbar ist), aber die CTM-Nummer wird von dem Teilnehmer beim Portieren beibehalten. Wenn ein CTM-Teilnehmer zwischen Dienstanbietern portiert bzw. übergeben wird, muss es für ein Netzwerk eines Funkanbieters möglich sein, in einer Neuzuweisbarkeitsdomain, einen Anruf an den übergebenen Teilnehmer basierend auf der CTM-Nummer zu routen.
  • Zum Erreichen des terminierenden Netzwerks, treffen die gleichen Verfahren wie oben für 10A und 10B diskutiert zu. Dies bedeutet, dass 10C Aktionen 10C-1 bis 10C-9 aufweist, die analog sind zu den Aktionen 10A-1 bis 10A-9 von 10A, außer, dass die Aktion 10C-9 ein Zurückgeben einer NRN mit einem Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) an einen SSPo des Teilnehmers sub-B involviert. Die Aktion 10C-10 zeigt die Routing-Nachricht mit dem NRP, das an den SSPo weitergeleitet wird und implizit auch die SCPsl oder SCPmm und SDPsl oder SDPmm adressiert. Die SCPmm oder SDPmm wird adressiert, falls der CTM-Teilnehmer nicht in dem Heimnetzwerk bzw. Heimatnetzwerk ist, und die SCPsl oder SDPsl wird adressiert, wenn der CTM-Teilnehmer innerhalb des Heimatnetzwerkes ist.
  • Der SSPo übersetzt die CTM-Nummer, die in der Routing-Nachricht enthalten ist, in einen Global Title (GT), der zum Adressieren der SCOsl verwendet wird. Normalerweise wird die CTM-Nummer als der Global Title eingefügt, aber eine Übersetzung ist jetzt nicht notwendig zum Vermeiden irgendwelcher Aktualisierungen in den Zwischen-STPs. Diese Übersetzung kann auch intern in dem SSPo durchgeführt werden, oder eine Abfrage kann an eine Datenbank ausgeführt werden zum Erhalten einer Übersetzung für die CTM-Nummer zu einer Nummer, die zum GT-Adressieren in Richtung der SCPsl verwendet wird. Alternativ könnte das NRP, das von dem Server 1030B geliefert wird, zum Adressieren der korrekten SCPmm verwendet werden (das bedeutet, dass das NRP nicht nur dem SSPo aber auch die SCPmm aufzeigen sollte).
  • Bei der Aktion 10C-11 wird die Heim-SCPsl für den Teilnehmer sub-B angerufen. Die CTM-Nummer ist in dem Anfangs-DP enthalten, der von SSPo an SCPsl gesendet wird. Die Anfangs-DP ist die Abfrage bzw. Query bei ITU-T und ETSI-standardisierten INAP-Protokollversionen 1 und 2, und ist die erste Operation, die von einem Dienstvermittlungspunkt an einen Dienststeuerpunkt gesendet wird, wenn ein Intelligenz-("IN")-Trigger in dem Dienstvermittlungspunkt detektiert wird. Die SCPsl und die SCFsl/SDFsl halten eine Beziehung zwischen der CTM-Nummer und dem internationalen tragbaren Benutzeridentifizierer (IPUI) aufrecht. Die Aktion 10C-2 zeigt die SCPsl des Teilnehmers sub-B, die (mit IPUI) die SCPmm anruft. Bei der Aktion 10C-13 wählt die SCPmm eine Roaming-Nummer aus, und gibt diese zurück an die SCPsl des Teilnehmers sub-B. Die Aktion 10C-14 involviert die SCPsl, die die Roaming-Nummer an den SSPo übergibt. Bei der Aktion 10C-15 verwendet der SSPo die Roaming-Nummer in der Routing-Nachricht (CdPN), um den SSPt zu adressieren, wo sich der Teilnehmer sub-B befindet. Bei der Aktion 10C-16 wird das Endgerät des Teilnehmers sub-B über Funk gerufen, unter Verwendung des internationalen tragbaren Benutzeridentifizierers (IPUI). Die Aktion 10c-17 zeigt eine Verbindungsoperation von SCFmm an den terminierenden Dienstvermittlungspunkt SSPt; die Aktion 10C-18 zeigt eine Einrichte-Nachricht an das CTM-Endgerät der angerufenen Partei (Teilnehmer sub-B).
  • Die 10C(1) und 10C(2) zeigen, dass die SDFsl des Teilnehmers sub-B mit NAPS 1030B auf eine Art und Weise so verbunden sein kann, dass der Teilnehmer sub-B die gleiche Verzeichnisnummer für sowohl CTM und feste Orte verwenden kann, auf eine ähnliche Weise wie in den oben beschriebenen 10B(1) und 10B(2). In dieser Hinsicht assoziiert, wie in 10C(1) dargestellt, wenn eine "Register"-Nachricht von den Server (NAPS) 1030B von der SDFsl empfangen wird, der Server 1030B in seiner Datenbank das NRP für die SDFsl des Teilnehmers sub-B mit der Verzeichnisnummer des Teilnehmers sub-B, anstatt der Ortsvermittlung, die das feste Telefon des Teilnehmers sub-B bedient. Die umgekehrte Aktion eines "Deregistrierens" ist in 10C(2) gezeigt.
  • Hinsichtlich der Neuzuweisbarkeit einer Nummer eines Teilnehmers von einem festen Ort zu einem mobilen Ort (beispielsweise GSM oder CTM), sollte die Ursprungsortsvermittlung bevorzugt immer den NAPS abfragen, da es der NAPS ist, der den gegenwärtigen Zugangstyp kennt, der von der angerufenen Partei verwendet wird. In einer Situation, in der alle Anrufe nicht automatisch eine Abfrage bei dem NAPS hervorrufen, kann das Abfrageverfahren durch ein Einrichten einer speziellen Kategorie auf der angerufenen Leitung initiiert werden. Dies ist zum Auffangen von Ortsgesprächen an diesen Teilnehmer auch in der Heimatortsvermittlung (da Ortsgespräche ohne eine Abfrage des NAPS wie oben beschrieben platziert werden können).
  • In sowohl GSM- und CTM-Anwendungen werden zwei Adressen gewöhnlich für die Teilnehmernummer benötigt. In GSM werden die GSMC- und die HLM-Adresse (NRP) benötigt. In CTM werden der SSPo und die SCFsl oder SDFsl (Heimatregister in CTM) benötigt.
  • Die Tatsache, dass eine Teilnehmernummer in einer Vermittlung "lokal" sein wird, bedeutet auch, dass die Teilnehmernummer in mehreren Vermittlungen zur gleichen Zeit definiert werden können. Der NAPS kann dann verwendet werden, um auszuwählen, welche Vermittlung die Anrufe durchleitet, entweder zufällig oder durch andere Kriterien, wie zum Beispiel Tageszeitangerufene Partei, Tageszeit-anrufende Partei, anrufende Partei-Nummer, angerufene Partei-Nummer, schwarze Liste der angerufenen Partei, weiße Liste der angerufenen Partei, Teledienstart (beispielsweise Fax, Sprache), Übertragungsmediumanforderung (TMR, englisch: Transmission Medium Requirement), Art der Station, die gegenwärtig verwendet wird (GSM, CTM, gewöhnlich), Betrachtungen, die den NAPS involvieren, der in einer verschiedenen Zeitzone von der angerufenen Partei ist, etc.
  • Wie in 13 gezeigt, erlaubt die vorliegende Erfindung auch einer privaten Zweigvermittlung bzw. Nebenstellenanlage mit Amtanschluss (PBX) mit mehreren Vermittlungen verbunden zu werden, und für alle Leitungen, die mit der PBX verbunden sind, die gleiche Nummerngruppe aufzuweisen. Insbesondere zeigt 13 eine Verbindung eines privaten Netzwerks 1321 mit einem öffentlichen Netzwerk 1320. Das Private Netzwerk 1321 enthält eine PABX 1322(0). Das öffentliche Netzwerk 1320 enthält eine Ortsvermittlung 1322(3)1322(4); Die Durchgangsvermittlung 1351; und den NAPS 1330. Die Durchgangsvermittlung 1351 ist mit sowohl den Ortsvermittlungen 1322(3) und 1322(4) und mit den NAPS 1330 verbunden. Die Ortsvermittlungen 1322(3) und 1322(4) sind jeweils mit dem NAPS 1330 verbunden. Die PABX 1322(0) ist mit der Ortsvermittlung 1322(3) durch die Verbindung 1380(1) und mit der Ortsverbindung 1322(4) durch Verbindung 1380(2) verbunden. In 13 kann der Teilnehmerortsserver (NAPS 1330) verwendet werden, um Anrufe auf Leitungen in verschiedenen Ortsvermittlungen zu verteilen.
  • Das System von 13A unterscheidet sich von dem von 13 dadurch, dass das private Netzwerk 1321 PABXs 1322(1) und 1322(2) enthält, die durch die Verbindungsleitungen TT oder geleaste Leitungen verbunden sind. Die PABX 1322(1) ist mit der Ortsvermittlung 1322(3) durch die Verbindung 1380(1) verbunden; die PABX 1322(2) ist mit der Ortsvermittlung 1322(4) durch die Verbindung 1380(2) verbunden.
  • In der 13A ist der Teilnehmer sub-A mit der Ortsvermittlung 1322(3) verbunden; der Teilnehmer sub-B ist mit der PABX 1322(1) verbunden; der Teilnehmer sub-C ist mit der Ortsvermittlung 1322(4) verbunden; der Teilnehmer sub-D ist mit PABX 1322(2) verbunden; und der Teilnehmer sub-E ist mit der Vermittlung 1351 verbunden. Beide PABXs 1322(1) und 1322(2) weisen die gleiche Gruppennummer auf (das heißt "715") für alle Verbindungen. Der Teilnehmer sub-B, der mit der PABX 1322(1) verbunden ist, weist die CdPN oder Erweiterung bzw. Nebenstelle "xx2" auf; der Teilnehmer sub-D, der mit PABX 1322(2) verbunden ist, weist die CdPN oder Nebenstelle "xx1" auf.
  • Daher zeigt 13A, wie eine PBX mit der gleichen Nummer an mehrere Ortsvermittlungen zu verbinden ist. Über dies hinaus wählt in 13A der NAPS 1330 den kürzesten öffentlichen Weg von einem anrufenden Teilnehmer an den angerufenen Teilnehmer. Zum Beispiel, falls der Teilnehmer sub-A den Teilnehmer sub-D anruft, wird die CdPN des sub-D durch die Ortsvermittlung 1322(3) direkt erkannt werden, und keine Abfrage braucht an den NAPS 1330 gesendet werden, das heißt, die Verbindung 1380(1) wird verwendet werden. In einem anderen Beispiel, falls der Teilnehmer sub-E einen Anruf an eine Partei in dem privaten Netzwerk tätigt, wird der NAPS 1330 abgefragt, um zu bestimmen, ob der Anruf über die Verbindung 1380(1) oder 1380(2) zu routen ist.
  • 12 stellt dar, wie der NAPS der vorliegenden Erfindung leicht und ökonomisch verwendet werden kann, um eine "Vorausschau"-Funktion auszuführen. Die 12 zeigt eine erste Vermittlung 1222(1) [die entweder eine Ortsvermittlung oder eine Durchgangsvermittlung sein kann], die mit einer Ortsvermittlung 1222(2) verbunden ist. Sowohl die erste Vermittlung 1222(1) und die Ortsvermittlung 1222(2) sind mit dem NAPS 1230 verbunden. Falls die erste Vermittlung 1222(1) eine Nummer einer angerufenen Partei bzw. eine angerufene-Partei-Nummer (CdPN) empfängt, übernimmt die erste Vermittlung 1222(1) die Aktion 12-1, um den NAPS 1230 über die Netzwerk-Routing-Nummer (NRN) der angerufenen Partei abzufragen. Unter Annahme, dass der NAPS 1230 bestimmt, dass die angerufene Partei mit der Ortsvermittlung 1222(2) verbunden ist, führt der NAPS 1230 zuerst bei Aktion 12-2 eine "Vorausschau"-Abfrage der Ortsvermittlung 1222(2) durch [insbesondere sein TCAP-Board], um den Status der angerufenen Partei zu bestimmen, beispielsweise falls die angerufene Partei frei ist. Die Ortsvermittlung 1222(2) antwortet bei der Aktion 12-3 mit einem Hinweis, ob der Anruf Aussicht auf Erfolg hat. Falls die angerufene Partei frei ist, beispielsweise, falls der Anruf Aussicht auf Erfolg hat, gibt bei Aktion 12-4 der NAPS 1230 die Netzwerk-Routing-Nummer (NRN) für die angerufene Partei an die erste Vermittlung 1222(1) zurück. Die erste Vermittlung 1222(1) fertigt dann ihre Anfangsadressnachricht (IAM) an unter Verwendung des NRP (wie in Aktion 12-5 gezeigt). Andererseits kann, falls die Antwort bei Aktion 12-3 kennzeichnet, dass der Anruf keine Aussicht auf Erfolg haben wird, der NAPS 1230 entweder eine passende Nachricht an die erste Vermittlung 1222(1) senden zum Forwarden bzw. Weiterleiten an die anrufende Partei oder der NAPS 1230 kann eine Anrufweiterleitoperation ausführen. Solch ein Weiterleiten wird basierend auf dem Profil der angerufenen Partei ausgeführt, wie es bei dem NAPS 1230 gespeichert ist, und involviert ein Zurückgeben einer NRN für die Adresse bei Schritt 12-4, zu welcher der Anruf weiterzuleiten ist. In Verbindung mit den Vorausschau-Merkmalen, die in 12 gezeigt sind, ob ein Anruf Aussicht auf Erfolg hat, kann von verschiedenen Parametern oder Umständen abhängen. Ein solcher Umstand ist, ob die angerufene Partei besetzt ist oder nicht. Ein anderer Umstand oder Parameter ist, ob die angerufene Partei bei einem bestimmten Servicetyp teilnimmt, der notwendig ist zum Vervollständigen des Anrufs. Beispielsweise kann ein Anruf keinen Erfolg haben, falls die ISDN-Dienste von einem Anrufer verlangt werden, aber die angerufene Partei unterstützt nur POTS. In diesem späteren Beispiel sind Aktionen 12-2 und 12-3 nicht notwendig, falls der NAPS 1230 notwendige Informationen speichert, die die Eigenschaften des Dienstes für den angerufenen Teilnehmer kennzeichnen. In einem solchen Beispiel dient, wobei der NAPS 1230 Teilnehmereigenschaften speichert, der NAPS zum Screenen bzw. Durchsuchen von Anrufen nach Kompatibilitätssteuerzwecken.
  • Die 12A zeigt eine Ausführungsform, die eine Variation der Ausführungsform der 12 ist. In 12A enthält die Datenbank 1240 des NAPS 1230 eine spezielle Aufzeichnung für Teilnehmer, die Anrufe neu-gerichtet oder neu-geleitet haben wollen, in dem Fall, dass das Vorausschaumerkmal bestimmt, dass ein Anruf keine Aussicht auf Erfolg hat. In dieser Hinsicht enthält die Datenbank 1240 eine Neurichte- bzw. Redirect-Flag (RDF) für die Teilnehmer, die wünschen, dass Anrufe unter solchen Umständen umgeleitet werden. In dem in 12A gezeigten Beispiel bestimmt, wenn der NAPS 1230 bestimmt (beispielsweise über die Abfrage und Antwort, die bei Aktionen 12-2 und 12-3 gezeigt sind, dass ein Anruf von einem Teilnehmer 123 an dem Teilnehmer 125 keine Aussicht auf Erfolg hat, der NAPS 1230 von der Datenbank 1240, dass das RDF-Flag für Teilnehmer 125 gesetzt wurde, und dass die Nummer, zu der der Anruf zu routen bzw. zu leiten ist (die Redirect #) die angerufene-Partei-Nummer "126" bei der Vermittlung 1223(3) aufweist. In dieser Hinsicht weist das Redirect-#-Feld der Aufzeichnung in der Datenbank 1240 für den Teilnehmer 125 die Inhalte "xx3126" auf, von denen das "xx3" das NRP für die Vermittlung 1222(3) ist und das "126" die angerufene-Partei-Nummer ist, die den Anruf anstatt von Teilnehmer 125 empfängt. Die Aktion 12-5 von 12A stellt daher den Anruf dar, der umgerichtet oder umgeleitet wird zu der Ortsvermittlung 1222(3) zum Weiterleiten an den Teilnehmer 126.
  • In einer anderen Ausführungsform kann der NAPS eines öffentlichen Betreibers (beispielsweise eines öffentlichen Dienstanbieters) mit einem NAPS eines privaten Netzwerks verbunden sein. Solch eine Verbindung kann durch einen anderen Typ (nicht-SS Nr. 7) eines darunter liegenden Protokolls, das für nicht-öffentliche Betreiber offen ist, zum Beispiel TCP/IP, implementiert werden.
  • Der NAPS der vorliegenden Erfindung erleichtert auch einen Betrieb eines Bestimmens eines Orts der nächsten Einrichtungen. Beispielsweise kann, falls ein anrufender Teilnehmer eine nationale Telefonnummer für eine Franchise-Firma wählt, der NAPS den Anruf an das nächste örtliche Büro der Franchise-Firma richten. Falls es kein nahes örtliches Büro gibt, kann der NAPS entweder den Anruf verwerfen, eine neue Routing-Nachricht zu einem anderen Büro der Firma generieren oder den Anruf an den nächsten passenden PBX-Eintrag richten. Ähnlich können beispielsweise öffentliche Kurznummern (beispielsweise "911") an eine nächste örtliche Polizeistation geroutet werden.
  • In den vorhergehenden Ausführungsformen sollte es verstanden werden, dass eine Abfrage bei einem Teilnehmerortsserver mehrere Parameter als die Verzeichnisnummer der angerufenen Partei enthalten kann. Die folgenden zusätzlichen Parameter können einer solchen Abfrage enthalten sein: die Nummer der anrufenden Partei (Routing kann von dieser abhängen); das Vermittlungs-Präfix der anrufenden Partei (um ein Routen an einen nächsten PBX-Eintrag zu erlauben); einen benötigten Tele-Dienst (um ein unterschiedliches Routen für verschiedene Arten von Anrufen zu erlauben (beispielsweise Faxanrufe); und eine benötigte Bandbreite (um verschiedenes Routen für verschiedene Arten von Diensten, beispielsweise ISDN zu erlauben).
  • Die Nummerneuzuweisbarkeitsdomain (NPDs) der vorliegenden Erfindung, die einen zentralisierten Teilnehmerortsserver aufweisen, stellen vielerlei Vorteile bereit. Teilnehmer können sich frei innerhalb der Domain bewegen und die gleiche Verzeichnisnummer beibehalten. In dieser Hinsicht benötigt eine Verbindung eines relokalisierenden Teilnehmers mit einer neuen Leitung einer neuen Ortsvermittlung nur ein Aktualisieren der Datenbank, die von dem Teilnehmerortsserver aufrechterhalten wird, und ein Aktualisieren der alten Ortsvermittlung und neuen Ortsvermittlung für den relokalisierenden Teilnehmer.
  • Über dies hinaus kann die vorliegende Erfindung sich auf ein öffentliches Netzwerk mit Millionen von Teilnehmern beziehen. Durch Aufweisen eines zentralisierten Teilnehmerortsservers, ist es unnötig, eine Datenbank in jedem Knoten eines Netzwerks zu kopieren. Der Teilnehmerortsserver kann auch in mehreren hierarchischen Ebenen existieren, beispielsweise einer unter-nationalen Ebene, nationalen Ebene, universalen Ebene. Für Länder mit einer Telekommunikationsregulierungsbehörde oder ähnlichem, kann der nationale Teilnehmerortsserver durch solch eine Behörde aufrechterhalten werden. Ein Universal-Ebene-Server kann durch eine Organisation, wie zum Beispiel die Vereinten Nationen oder ITU aufrechterhalten werden.
  • Die vorliegende Erfindung stellt einen effizienten und effektiven Weg eines temporären Reroutens von Anrufen für einen Teilnehmer an eine unterschiedliche Vermittlung dar. In der Tat verwendet die vorliegende Erfindung ein existierendes Signalisierungsprotokoll, wenn die Netzwerk-Routing-Nummer (NRN) in der Domain durch Ersetzen des Adresssignalfelds (ASF) einer konventionellen bzw. herkömmlichen Routing-Nachricht (beispielsweise der CDPN-Parameter) weitergeleitet wird mit einer Verkettung des NRP und der Verzeichnisnummer der angerufenen Partei. Die vorliegende Erfindung benötigt daher nicht irgendein fortschrittliches Signalisierungsprotokoll wie ISUP, und kann demgemäß gut auf einem System, wie zum Beispiel einem RS2-MFC-basierenden)-Signalisierungssystem arbeiten. Die vorliegende Erfindung arbeitet auch gut mit modernen Signalisierungsprotokollen und älteren Protokollen, da keine anderen Protokollparameter außer der angerufenen-Partei-Nummer (CdPN) verwendet wird.
  • Die Netzwerk-Routing-Nummer (NRN) der Erfindung enthält ein Netzwerk-Routing-Präfix (NRP), das nur einmal bei einer Anrufplatzierung erhalten werden muss. Das NRP wird entweder durch die Ursprungsortsvermittlung (falls die Ursprungsortsvermittlung in der Neuzuweisbarkeitsdomain ist) erhalten oder bei der ersten Vermittlung, die in der Neuzuweisbarkeitsdomain angetroffen wird. Das NRP wird nur bei der terminierenden Ortsvermittlung entfernt. Jeder Ortsvermittlung wird ein eindeutiger Vermittlungsidentifizierer zugewiesen, wobei der Identifizierer von dem Ortsteilnehmerserver als das NRP für Routing-Zwecke verwendet wird.
  • Anrufe innerhalb der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain der vorliegenden Erfindung werden effizient und effektiv gehandhabt. In einem Modus der Erfindung gibt es keinen Bedarf, falls die anrufenden und angerufenen Parteien mit der gleichen Vermittlung verbunden sind, zum Zugreifen auf den Teilnehmerortsserver. Die Ursprungsortsvermittlung bestimmt auch, ob der Anruf außerhalb der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain geleitet bzw. gerichtet wird. In solch einem Fall wird der Anruf als ein herkömmlicher Anruf beendet, unter Verwendung des CdPN-Parameters, so dass es keine Umsetzung für Anrufe gibt, die von der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain ausgehen.
  • Der Teilnehmerortsserver der vorliegenden Erfindung weiß, wo jeder Teilnehmer sich befindet. Demgemäß besitzt der Teilnehmerortsserver alle Nummern, die möglicherweise in der Domain getragen werden, und ist daher die Donor-Vermittlung bzw. Geber-Vermittlung, was eine Administration vereinfacht.
  • Die vorliegende Erfindung bietet auch eine Skalierbarkeit. Es ist möglich, mit der vorliegenden Erfindung einen Anrufweiterleitdienst in dem Teilnehmerortsserver (zum Beispiel NAPS) zu haben, beispielsweise einen, der verwendet werden kann, wenn ein Anruf innerhalb einer gleichen Gebühren- oder Tarifzone weitergeleitet wird. Bei solch einem Weiterleiten gibt der Teilnehmerortsserver eine NRN für den Ort zurück, an den der Anruf weiterzuleiten ist. Auf eine ähnliche Art und Weise ist es möglich, die gleiche Teilnehmernummer (zum Beispiel PBX) in mehreren Ortsvermittlungen zu definieren und dann eine Bestimmung in dem Teilnehmerortsserver durchzuführen, zu welcher Ortsvermittlung der Anruf zu solch einer Teilnehmernummer geleitet werden soll. Solch eine Bestimmung kann für eine Anzahl von Grundlagen durchgeführt werden, wie zum Beispiel abhängig von der Ursprungsanrufergeografie, Tageszeit, anrufende-Partei-Nummer etc. Es ist auch möglich, für den Teilnehmerortsserver Anrufe an verschiedene Netzwerke zu leiten, abhängig von der Art des Zugangs, der von der angerufenen Partei in dem gewissen Moment verwendet wird, beispielsweise, falls ein Mobiltelefon verwendet wird oder ein festes Telefon. Wenn dies so ausgeführt wird, gibt der Teilnehmerortsserver ein erstes Präfix für eine zellulare Verbindung und ein zweites Präfix für eine feste Verbindung. Dies erlaubt die Möglichkeit, dass ein Teilnehmer die gleiche Nummer für beide Mobil- und feste Telefone hat. Das Wechseln zwischen mobilen und festen Telefonen kann auf den Teilnehmerortsserver basieren, auf solchen Aktionen, wie das Anschalten und Ausschalten des Mobiltelefons des Teilnehmers oder durch andere Teilnehmerverfahren (beispielsweise der Teilnehmer sendet eine Direktive an den Teilnehmerortsserver).
  • Die vorliegende Erfindung macht es auch möglich, einen Fernteilnehmerabschnitt (RSS, Remote Subscriber Stage) mit mehr als einem Ortsserver zu verbinden. Dies stellt eine verbesserte Sicherheit für ausgehende Anrufe von den Teilnehmer bereit, die mit dem fraglichen RSS verbunden sind. Beispielsweise kann, falls eine Ortsvermittlung, mit der RSS verbunden ist, entweder ausfällt oder für Wartungszwecke außer Betrieb ist, der RSS mit einer zweiten Ortsvermittlung verbunden werden, was seinen Teilnehmern einen weiterlaufenden Dienst bietet trotz der Nichtverfügbarkeit der ersten Ortsvermittlung.
  • Vorteilhaft wird nur von Vermittlungen verlangt, dass die Vermittlungen in der Lage sind, den Teilnehmerortsserver abzufragen, wenn es nötig ist, und die zurückgegebene NRN (mit Präfix NRP) zum Routen zu handhaben wissen. Über dies hinaus brauchen die Vermittlungen nicht mit Hardware oder Software aktualisiert zu werden.
  • Das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP), das nach der Abfrage von dem Teilnehmerortsserver zurückgegeben wird, kann in Verbindung mit Teilnehmerservern verwendet werden, wie zum Beispiel Anrufbeendigung an besetzte Teilnehmer (CCBS) und Anrufbeendigung an keine Antwort (CCNR), und kann auch in der Global-Title-Analyse in SCCP verwendet werden.
  • Es wurde oben bemerkt, dass beispielsweise in Verbindung mit Schritt 2.2 eine Vermittlung bestimmen kann, ob eine angerufene-Partei-Nummer innerhalb einer Serie bzw. Folge von Nummern ist, die die Nummerneuzuweisbarkeitsfunktion der vorliegenden Erfindung aufweisen. Jede Vermittlung in der Domain wird mit der Folge bereitgestellt. Es ist möglich, dass irgendeiner der Teilnehmer, der mit einer gewissen Ortsvermittlung verbunden ist, das Nummerneuzuweisbarkeitsmerkmal aufweist (das heißt, innerhalb der Folge ist), während andere Teilnehmer verbunden mit der gleichen Vermittlung nicht das Nummerübertragbarkeitsmerkmal aufweisen (das heißt, nicht innerhalb der Folge sind). Die Folge kann sich über die Zeit ändern. So etwas kann beispielsweise auftreten beim Wachsen der Domain, um Nummern, die früher außerhalb der Folge waren, einzubeziehen, was dabei ein Vergrößern der Folge verlangt. Über dies hinaus können einige Nummern nie neuzuweisbarkeitsfähig bzw. relokalisierbar sein, wie zum Beispiel Nummern für Testanrufe (beispielsweise zum Testen von Trunks an bestimmte Bestimmungsorte).
  • Die vorliegende Erfindung arbeitet für alle Arten von Teilnehmern, POTS (das alte Festnetz), ISDN (integrierte Dienste-digitales Netzwerk), PABX und ISPBX-verbundene Teilnehmer. Über dies hinaus interferiert die vorliegende Erfindung sehr wenig, oder gar nicht, mit existierenden Diensten in den meisten Netzwerken und demgemäß ist sie sehr leicht einzuführen. Beispielsweise ist die vorliegende Erfindung kompatibel mit Diensten, wie die folgenden: (1) direktes Einwählen (DDI, was verwendet wird, um Anrufe an digitale PBXs mit der Nebenstellennummer durchzuführen); (2) viele Teilnehmernummern (MSN, die ähnlich zu DDI sind, aber bei einem ISDN-Basiszugang verwendet werden, um Anrufe an ISDN-Endgeräte einzurichten); (3) verbundene Leitungsidentifikationspräsentation (COLP): (4) verbundene Leitungsidentifizierungsrestriktion (COLR), englisch: Connected Line Identification Restriction); (5) anrufende Nummervalidierung (verwendet zum Zulassen, dass eine empfangene Nummer von einem ISDN-Endgerät oder PBX eine gültige Nummer ist, die von der Vermittlung bzw. Schalter und ISDN-Diensten verwendet werden kann); und (6) verbundene Nummernvalidierung.
  • 14 zeigt eine schematische Ansicht einer Domain 1420, in der ein NAPS 1430 böswillige-Anruf-Identifizierungs-(MCID)- Dienste ausführt. 14 ähnelt 3 dadurch, dass sie einen Teilnehmer S123 verbunden mit einer ersten Ortsvermittlung [Ortsvermittlung 1422(1)] aufweist, sowie einen Teilnehmer S125 verbunden mit einer zweiten Ortsvermittlung [Ortsvermittlung 1422(2)]. Beide Ortsvermittlungen 1422(1) und 1422(2) werden von NAPS 1430 bedient. NAPS 1430 weist zwei Datenbanken auf, insbesondere Datenbank 1440 und 1441. Die Datenbank 1440 ähnelt anderen Datenbanken, die hier mit Bezugszeichen 40 bezeichnet sind, mit der Ausnahme, dass jede Aufzeichnung des Teilnehmers ein Feld aufweist, das die böswillige-Anruf-Identifizierungs-Flag (MCIF) kennzeichnet. Die Datenbank 1441 ist mit dem NAPS 1430 verbunden, um böswillige-Anruf-Information aufzuzeichnen, die durch den NAPS 1430 verarbeitet wird. Die Datenbank 1441 ist mit einem Ausgabegerät 1442 verbunden, wie zum Beispiel einem Drucker oder einer Anzeige, so dass die Datenbank 1441 abgefragt werden kann und ihre Inhalte für eine Analyse und/oder eines Berichts ausgegeben werden.
  • Bei der Aktion 14-1 der 14 fragt der Teilnehmer 125 nach dem böswillige-Anruf-Identifizierung-Dienst (MCID) des NAPS 1430. In Ansprechen auf die Anfrage bzw. Anforderung wird die böswillige-Anruf-Identifizierungs-Flag (MCIF) auf "1" gesetzt, wie es in 14 gekennzeichnet ist. Wenn ein böswilliger Teilnehmer 5123 einen Anruf an Teilnehmer 5125 tätigt (wie durch Aktion 14-2 gekennzeichnet), fragt die Ortsvermittlung 1422(1) bei dem NAPS 1430 nach der NRP für den Teilnehmer 5125 (Aktion 14-3) an. Jedoch sei es bei Aktion 14-4 bemerkt, dass die böswillige-Anruf-Identifizierungs-Flag (MCIF) auf "1" in Datenbank 1440 gesetzt wurde, und der NAPS 1430 gibt die NRP = xx2 für die Ortsvermittlung 1422(2) nicht zurück, aber anstatt dessen gibt bei Schritt 14-5 ein vorbestimmtes NRP für eine örtliche Polizeistation zurück (beispielsweise Teilnehmer PD verbunden mit der Ortsvermittlung 1422(1) in 14). Wie durch Aktion 15-6 gekennzeichnet, wird der Anruf durch die Ortsvermittlung 142(1) an die Polizeistation (Teilnehmer PD) geroutet bzw. geleitet. Die Aktion 14-7 zeigt den NAPS 1430, der ausgewählte Daten bezüglich des böswilligen Anrufs in Datenbank 1441 aufzeichnet. Die Aktion 14-8 reflektiert eine Erzeugung einer Ausgabe, beispielsweise durch Betreiberanforderung für eine Automatik, hinsichtlich böswilliger-Anruf-Information, die in Datenbank 1441 gesammelt ist.
  • Daher werden böswillige Anrufe in dem System von 14 an einen alternativen Ort, wie zum Beispiel eine Polizeistation geroutet, so dass der angerufene Teilnehmer nicht zum Opfer wird. Dieses Anrufumleiten an die Polizeistation gibt der Polizei eine Gelegenheit, den böswilligen Teilnehmer zu verfolgen, sogar bevor der Anruf entweder bei der gewöhnlichen angerufene-Partei-Nummer oder bei der Polizeistation klingelt.
  • Modifizierungen des Systems von 14 enthalten ein Speichern in der Datenbank 1440 von gewissen anrufenden Telefonnummern, für die der angerufene Teilnehmer den MCID-Dienst selektiv hervorgerufen wünscht, so dass nur Anrufe von bekannten Tätern umgeleitet werden. Die in der Datenbank 1441 gespeicherte Information enthält beispielsweise für jeden Anruf die Anrufszeit, die anrufende-Partei-Nummer und Vermittlungs-ID, die angerufene-Partei-Nummer, die angerufene-Partei-Vermittlungs-ID. In der 14 ist es Zufall, dass die Polizeistation PD sich in der gleichen Ortsvermittlung 1422(1) wie der böswillige Anrufer befindet, obwohl dies nicht der Fall sein muss. Über dies hinaus sollte bemerkt werden, dass, wo dies passend ist, die Datenbank en 1440 und 1441 auf dem gleichen Speichermedium gespeichert werden können anstatt auf zwei unterschiedlichen Medien, wie es in 14 gezeigt ist. Ferner kann bei Aktion 14-6 der NAPS 1430 den Anruf an die nächste Polizeistation zu der anrufenden-Partei-Vermittlung routen, durch Auswählen von einer Vielzahl von Polizeistationen in seiner Datenbank. Des weiteren kann der NAPS 1430 eine kurze Verzögerung (beispielsweise 10 Sekunden) hervorrufen, die zwischen das Routen des Anrufs an die Polizeistation und ein weiteres Routen des Anrufs einzufügen ist (beispielsweise, falls der Anruf dann an den angerufenen Teilnehmer zu routen ist).
  • Die vorliegende Erfindung stellt daher ein Verfolgen der Vermittlung oder des Knotens bereit, von dem ein Anruf ausgeht. Die Vermittlungs-(Knoten)-ID oder NRP ist auch zusammen mit der MCID (böswilliger-Anruf-Identifizierung)-Dienst verfügbar. Die folgenden Alternativen werden im Hinblick dessen bereitgestellt: (1) eine manuelle Anfrage gegenüber dem Teilnehmerortsserver wird durch die Person oder Anwendung, die die Funktion verwendet, ausgeführt; (2) die Vermittlungs-ID wird entweder als eine Ortsnummer oder eine "generische Nummer" auf ISUP gesendet; (3) in einer Ursprungsvermittlung, wird die Vermittlungsidentität als ein Präfix vor die A-Nummer hinzugefügt, in der terminierenden Vermittlung, wird das Präfix wieder entfernt, bevor es der angerufenen Partei präsentiert wird. In einem Fall eines Zusammenarbeitens von Nicht-NRN-Domains (die nicht in der Lage sind, die NRP zu entfernen), wird die NRP durch die letzte Vermittlung innerhalb der Neuzuweisbarkeitsdomain entfernt, beispielsweise eine Durchgangsvermittlung, so dass das anrufende-Partei-Präfix nicht der angerufenen Partei präsentiert wird. Falls die Ortsnummer, wie in der zweiten Alternative verwendet wird, kann das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) der anrufenden Partei verwendet werden (das heißt NRP + Verzeichnisnummer der anrufenden Partei).
  • Die vorliegende Erfindung ist für den Teilnehmer vorteilhaft, da der Teilnehmer nicht die Öffentlichkeit auf eine neue Verzeichnisnummer hinweisen muss, wenn der Teilnehmer den Ort wechselt. Über dies hinaus, liefert die Erfindung auch ein zusätzliches Maß an Privatsphäre für die Teilnehmer, da es nicht länger möglich sein wird, zu bestimmen, in welchem geografischen Teil einer Stadt sich ein gewisser Teilnehmer befindet, durch nur Analysieren der Verzeichnisnummer des Teilnehmers.
  • Wenn ein Teilnehmer seine Subskription bzw. Bestellung beendet, und nicht länger eine Verzeichnisnummer verwendet, sollte diese Verzeichnisnummer normalerweise zurückgegeben werden (durch den letzten Dienstanbieter) an eine Ebene einer höchsten Hierarchie von SSL oder NAPS (oder einem Wartungssystem) und als frei gekennzeichnet werden für eine Neuzuweisung an einen anderen Teilnehmer.
  • Die Erfindung betrifft nicht nur die Neuzuweisbarkeit von Telefonnummern für Teilnehmer, aber enthält auch eine Neuzuweisbarkeit von Telefonnummern für Telekommunikationssystemressourcen, wie zum Beispiel Software. In dieser Hinsicht kann, wenn Software adressiert wird, ein Telekommunikationsressourcennummeridentifizierer in das Adresssignalfeld (ASF) der Routing- oder Adress-Nachricht eingefügt werden, anstatt einer Verzeichnistelefonnummer. In solch einem Fall enthält das ASF den Knotenidentifizierer oder Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) der vorliegenden Erfindung zusätzlich zu dem Ressourcennummeridentifizierer.

Claims (76)

  1. Telekommunikationssystem mit einer Teilnehmernummerneuzuweisbarkeit, wobei das System umfasst: eine Vielzahl von Vermittlungen bzw. Vermittlungsstellen (22(1)22(n)), zwischen denen Anrufe verbunden werden; und einen Teilnehmerortsserver (30), auf den von der Vielzahl von Vermittlungen (22) zugegriffen wird, wobei der Teilnehmerortsserver (30) für jeden einer Vielzahl von Teilnehmern (S) ein veränderbares Abbilden bzw. Mapping einer Teilnehmernummer (SNB) und ein Netzwerkroutingpräfix (NRP) aufweist; wobei die Vielzahl von Vermittlungen (22) mit Teilnehmern (S) und dem Teilnehmerortsserver (30) verbunden sind, und wobei, wenn ein anrufender Teilnehmer einen Anruf initiiert, eine angerufene Teilnehmernummer an den Teilnehmerortsserver (30) weitergeleitet wird, woraufhin der Teilnehmerortsserver das Netzwerkroutingpräfix (NRP) für die angerufene Teilnehmernummer (SNB) bestimmt und das Netzwerkroutingpräfix an eine mit dem anrufenden Teilnehmer verbundene Vermittlung überträgt, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Einrichtung so umfasst, dass eine Verknüpfung des Netzwerkroutingpräfixes und der angerufenen Teilnehmernummer ein Adresssignalfeld eines Parameters einer angerufenen Partei ersetzt, so dass der Anruf geleitet werden kann.
  2. Das System nach Anspruch 1, wobei eine Änderung der Verbindung des angerufenen Teilnehmers von einer ersten Vermittlung zu einer zweiten Vermittlung mit einem Wiederabbilden bzw. Remapping in dem Teilnehmerortsserver (30) der angerufenen Teilnehmernummer von einem Netzwerkroutingpräfix der ersten Vermittlung auf ein Netzwerkroutingpräfix der zweiten Vermittlung einhergeht.
  3. Das System nach Anspruch 1, wobei die den Anruf leitetende Vermittlung, die Verknüpfung des Netzwerkroutingpräfixes (NRP) und der angerufenen Teilnehmernummer (SNB) in einer Industriestandard-Routingnachricht enthält.
  4. Das System nach Anspruch 3, wobei die den Anruf leitende Vermittlung die Verknüpfung des Netzwerkroutingpräfixes und der angerufenen Teilnehmernummer in dem Adresssignalfeld des Parameters der Nummer der angerufenen Partei enthält.
  5. Das System nach Anspruch 4, wobei das Netzwerkroutingpräfix einen Vermittlungsidentifizierer einer Vermittlung umfasst, mit der der angerufene Teilnehmer verbunden ist.
  6. Das System nach Anspruch 4, wobei die den Anruf leitende Vermittlung einen Telefonressourcennummer-Identifizierer in dem Adresssignalfeld des Parameters der Nummer der angerufenen Partei enthält.
  7. Das System nach Anspruch 3, wobei die den Anruf leitende Vermittlung eine Nummerneuzuweisbarkeits-Flagge bzw. -Flag in der Industriestandard-Routingnachricht setzt.
  8. Das System nach Anspruch 3, wobei die den Anruf leitende Vermittlung eine Nummerneuzuweisbarkeits-Flagge bzw. -Flag in einem Adressindikatorbeschaffenheits-Feld (NAI-Feld) des Parameters der Nummer der angerufenen Partei setzt.
  9. Das System nach Anspruch 1, wobei das System einen Redundanten-Teilnehmer-Ortsserver umfasst, mit dem jede Vermittlung der Vielzahl von Vermittlungen auch verbunden ist, wobei der Redundante-Teilnehmer-Ortsserver auch für jeden der Vielzahl von Teilnehmern das Abbilden der Teilnehmernummer und des Netzwerkroutingpräfixes aufweist und wobei das System ferner eine Steuerung bzw. einen Controller umfasst zum Koordinieren des Abbildens der Teilnehmernummer und des Netzwerkroutingpräfixes in dem Teilnehmerortsserver und dem Redundanten-Teilnehmer-Ortsserver.
  10. Das System nach Anspruch 1, wobei der Teilnehmerortsserver eine Datenbank umfasst, in der jeder neuzuweisbaren Teilnehmernummer in dem System ein gepaartes Netzwerkroutingpräfix in dem System zugeordnet ist.
  11. Das System nach Anspruch 1, wobei der Teilnehmerortsserver mindestens zwei Netzwerkroutingpräfixe für die angerufene Teilnehmernummer enthält, und wobei der Teilnehmerortsserver ein Auswahlkriterium verwendet, zum Auswählen zwischen den beiden Netzwerkroutingpräfixen zur Übertragung.
  12. Das System nach Anspruch 11, wobei das Auswahlkriterium ein vorbestimmtes Kriterium ist, das in dem Teilnehmerortsserver gespeichert ist.
  13. Das System nach Anspruch 12, wobei das Auswahlkriterium vom Zeitpunkt der Anrufplatzierung abhängt.
  14. Das System nach Anspruch 12, wobei das Auswahlkriterium durch einen Teilnehmer eingegeben wird und in dem Teilnehmerortsserver gespeichert wird.
  15. Das System nach Anspruch 11, wobei ein erstes der Netzwerkroutingpräfixe für einen Festnetzteilnehmerort vorgesehen ist und ein zweites der Netzwerkroutingpräfixe für einen Mobilfunkteilnehmerort vorgesehen ist.
  16. Das System nach Anspruch 11, wobei eines der mindestens zwei Netzwerkroutingpräfixe für einen Teilnehmer mit einem mobilen schnurlosen Endgerät (CTM) vorgesehen ist.
  17. Das System nach Anspruch 1, wobei eine mit dem anrufenden Teilnehmer verbundene Ortsvermittlungsstelle die angerufene Teilnehmernummer an den Teilnehmerortsserver weiterleitet.
  18. Das System nach Anspruch 1, wobei eine Gateway-Vermittlung, die zum Empfangen eines Anrufs von einer Nichtneuzuweisbarkeits-Domain verbunden ist, eine angerufene Teilnehmernummer an den Teilnehmerortsserver weiterleitet.
  19. Das System nach Anspruch 1, wobei die angerufene Teilnehmernummer ein Telekommunikationsressourcennummer-Identifizierer ist.
  20. Das System nach Anspruch 1, wobei der Teilnehmerortsserver einen Status der angerufenen Teilnehmernummer vor dem Übertragen der Verknüpfung des Netzwerkroutingpräfixes und der angerufenen Teilnehmernummer bestimmt.
  21. Das System nach Anspruch 1, wobei das System eine Domain umfasst, die in Teildomains unterteilt ist und wobei die Domain ferner umfasst: eine Vielzahl von Teilnehmerortsservern, wobei es einen Teilnehmerortsserver für jede Teildomain gibt und wobei gemäß einer Bestimmung im Hinblick darauf, zu welcher der Vielzahl von Teildomains eine angerufene Teilnehmernummer gehört, auf einen ausgewählten der Vielzahl von Teilnehmerortsservern zugegriffen wird, um das Netzwerkroutingpräfix für die angerufene Teilnehmernummer zu erhalten.
  22. Das System nach Anspruch 21, wobei in dem mindestens einen der Vielzahl von Teilnehmerortsservern sowohl (1) eine primäre Teilfolgenliste für die Teildomain gespeichert ist, die gewöhnlich von dem mindestens einem der Vielzahl von Teilnehmerortservern bedient wird, als auch (2) eine Backup- bzw. Sicherungs-Teilfolgenliste für eine andere Teildomain; und ferner umfassend: eine Master-Steuerung, die selektiv die Verwendung des mindestens einen der Vielzahl von Teilnehmerortsserven ermöglicht, um Vermittlungsidentifizierer für die andere Domain zu erhalten.
  23. Das System nach Anspruch 1, wobei für mindestens eine Teilnehmernummer der Teilnehmerortsserver zwei alternative Vermittlungsidentifizierer aufweist und wobei der Teilnehmerortsserver das Netzwerkroutingpräfix aus den beiden alternativen Vermittlungsidentifizierern auswählt.
  24. Das System nach Anspruch 23, wobei ein erster der beiden alternativen Vermittlungsidentifizierer für eine Vermittlung eines Mobilnetzwerks vorgesehen ist und ein zweiter der beiden alternativen Vermittlungsidentifizierer für eine Vermittlung eines Festnetzes vorgesehen ist.
  25. Das System nach Anspruch 23, wobei ein erster der beiden alternativen Vermittlungsidentifizierern für eine Vermittlung eines Mobilfunknetzwerks vorgesehen ist, wobei der Teilnehmerortsserver zwischen den beiden alternativen Vermittlungsidentifizierern gemäß einer vordefinierten Eingabe in den Teilnehmerortsserver auswählt und wobei die vordefinierte Eingabe eine Aktivierung oder Deaktivierung eines Mobiltelefons ist.
  26. Das System nach Anspruch 23, wobei ein erster der beiden alternativen Vermittlungsidentifizierer für eine Vermittlung eines Mobilfunknetzwerkes vorgesehen ist, wobei der Teilnehmerortsserver zwischen den beiden alternativen Vermittlungsidentifizierern gemäß einer vordefinierten Eingabe in den Teilnehmerortsserver auswählt und wobei die vordefinierte Eingabe ein Befehl ist, der über das Telekommunikationssystem an den Teilnehmerortsserver gesendet wird.
  27. Das System nach Anspruch 23, wobei der Teilnehmerortsserver zwischen den beiden alternativen Vermittlungsidentifizierern gemäß einer vordefinierten Eingabe in den Teilnehmerortsserver auswählt, wobei die vordefinierte Eingabe in dem Setzen eines Böswilliger-Anruf-Identifizierungs-Flags resultiert, wobei einer der beiden alternativen Vermittlungsidentifizierer der Vermittlungsidentifizierer einer Vermittlung ist, die einen alternativen Ort bedient, und wobei der Anruf zu dem alternativen Ort geleitet wird, wenn das Böswilliger-Anruf-Identifizierungs-Flag gesetzt wird.
  28. Das System nach Anspruch 27, wobei der alternative Ort eine Polizeistation ist.
  29. Das System nach Anspruch 23, wobei der Teilnehmerortsserver zwischen den beiden alternativen Vermittlungsidentifizierern auswählt, die zwei entsprechende alternative Einrichtungen bedienen, gemäß einer geographischen Beziehung des anrufenden Teilnehmers mit den alternativen Einrichtungen.
  30. Das System nach Anspruch 29, wobei der Teilnehmerortsserver den Vermittlungsidentifizierer der am nächsten gelegenen der alternativen Einrichtungen auswählt.
  31. Das System nach Anspruch 23, wobei mit Ausnahme des Vermittlungsidentifizierers die Teilnehmernummer die gleiche ist, ungeachtet dessen, zu welcher der beiden Vermittlungen, die den beiden alternativen Vermittlungsidentifizierern entsprechen, der Anruf geleitet wird.
  32. Das System nach Anspruch 1, wobei mindestens zwei der Vielzahl von Vermittlungen mit einem PBX eines privaten Netzwerks verbunden sind.
  33. Das System nach Anspruch 1, wobei mindestens zwei der Vielzahl von Vermittlungen mit zwei entsprechenden PBX eines privaten Netzwerkes verbunden sind, wobei die beiden PBX durch eine Verbindung miteinander verbunden sind und denselben Vermittlungsidentifizierer besitzen.
  34. Das System nach Anspruch 33, wobei der Teilnehmerortsserver den Anruf an den im Hinblick auf den anrufenden Teilnehmer am nächsten gelegenen der mindestens zwei der Vielzahl von Vermittlungen leitet, die mit den beiden entsprechenden PBXs eines privaten Netzwerkes verbunden sind.
  35. Das System nach Anspruch 1, wobei auf den Teilnehmerortsserver durch ein vordefiniertes Protokoll zugegriffen wird, wobei das vordefinierte Protokoll INAP oder TCP/IP enthält.
  36. Das System nach Anspruch 1, ferner umfassend: einen Fernteilnehmerabschnitt, durch den mindestens einige der Teilnehmer mit einer ersten Ortsvermittlungsstelle und einer zweiten Ortsvermittlungsstelle verbunden sind; und wobei der Teilnehmerortsserver zwischen einem Vermittlungsidentifizierer für die erste Ortsvermittlungsstelle und einem Vermittlungsidentifizierer für die zweite Ortsvermittlungsstelle auswählt, wobei ein Anruf an einen Teilnehmer, der von dem Fernteilnehmerabschnitt bedient wird, über entweder die erste Ortsvermittlungsstelle oder die zweite Ortsvermittlungsstelle geleitet werden kann.
  37. Verfahren zum Betreiben eines Telekommunikationssystems, wobei das Verfahren umfasst: Definieren an einem Teilnehmerortsserver (30) eines veränderbaren Abbildens bzw. Mappings einer Teilnehmernummer (SNB) und eines Netzwerkroutingpräfixes (NRP) für jeden einer Vielzahl von Teilnehmern in dem System; Weiterleiten, in Verbindung mit dem Initiieren eines Anrufs durch einen anrufenden Teilnehmer, einer angerufenen Teilnehmernummer (SNB) an den Teilnehmerortsserver (30); Bestimmen an dem Teilnehmerortsserver (30) des Netzwerkroutingpräfixes für die angerufene Teilnehmernummer; wobei das Verfahren ferner gekennzeichnet ist durch ein Verwenden einer Verknüpfung des Netzwerkroutingpräfixes (NRP) und der angerufenen Teilnehmernummer (SNB), um ein Adresssignalfeld eines Parameters einer angerufenen Partei so zu ersetzen, dass der Anruf durch das Telekommunikationssystem geleitet werden kann.
  38. Das Verfahren nach Anspruch 37, ferner umfassend ein Wiederabbilden in dem Teilnehmerortsserver (30) der angerufenen Teilnehmernummer von einem Netzwerkroutingpräfix einer ersten Vermittlung auf ein Netzwerkroutingpräfix einer zweiten Vermittlung, wenn ein angerufener Teilnehmer von der ersten Vermittlung zu der zweiten Vermittlung wechselt.
  39. Das Verfahren nach Anspruch 37, wobei ein Leiten des Anrufs mit einem Einfügen der Verknüpfung des Netzwerkroutingpräfixes und der angerufenen Teilnehmernummer in einer Industriestandard-Routingnachricht einhergeht.
  40. Das Verfahren nach Anspruch 37, wobei die Verknüpfung des Netzwerkroutingpräfixes und der angerufenen Teilnehmernummer in dem Adresssignalfeld des Parameters der Nummer der angerufenen Partei enthalten ist.
  41. Das Verfahren nach Anspruch 40, wobei das Netzwerkroutingpräfix einen Vermittlungsidentifizierer einer Vermittlung enthält, mit der der angerufene Teilnehmer verbunden wird.
  42. Das Verfahren nach Anspruch 40, wobei ein Leiten des Anrufs ein Einfügen eines Telefonressourcennummern-Identifizierers in dem Adresssignalfeld des Parameters der Nummer der angerufenen Partei (CdPN) enthält.
  43. Das Verfahren nach Anspruch 39, wobei ein Leiten des Anrufs ein Setzen eines Nummerneuzuweisbarkeits-Flag (NRF) in der Industriestandard-Routingnachricht enthält.
  44. Das Verfahren nach Anspruch 43, wobei ein Leiten des Anrufs ein Setzen der Nummerneuzuweisbarkeits-Flag in einem Adressbeschaffenheitsindikatorfeld (NAI-Feld) des Parameters der Nummer der angerufenen Partei enthält.
  45. Das Verfahren nach Anspruch 37, ferner umfassend: Bereitstellen in der Domain eines Redundanten-Teilnehmer-Ortsservers, mit dem jede Vermittlung der Vielzahl von Vermittlungen auch verbunden wird, wobei der Redundante-Teilnehmer-Ortsserver auch für jeden der Vielzahl von Teilnehmer das Abbilden einer Teilnehmernummer und eines Netzwerkroutingpräfixes aufweist; Koordinieren des Abbildens der Teilnehmernummer und des Netzwerkroutingpräfixes in dem Teilnehmerortsserver und dem Redundanten-Teilnehmer-Ortsserver.
  46. Das Verfahren nach Anspruch 37, das ein Speichern jeder neuzuweisbaren Teilnehmernummer und eines gepaarten Netzwerkroutingpräfixes hiervon in einer Datenbank (40) des Teilnehmerortsservers (30) umfasst.
  47. Das Verfahren nach Anspruch 37, ferner umfassend: Zuordnen in dem Teilnehmerortsserver von mindestens zwei Netzwerkroutingpräfixen zu der angerufenen Teilnehmernummer; und Verwenden eines Auswahlkriteriums an dem Teilnehmerortsserver zum Auswählen zwischen den beiden-Netzwerkroutingpräfixen.
  48. Das Verfahren nach Anspruch 47, wobei das Auswahlkriterium ein vorbestimmtes Kriterium ist, das in dem Teilnehmerortsserver gespeichert ist.
  49. Das Verfahren nach Anspruch 48, wobei das Auswahlkriterium vom Zeitpunkt einer Anrufplatzierung abhängt.
  50. Das Verfahren nach Anspruch 47, wobei das Auswahlkriterium von einem Teilnehmer eingegeben wird und in dem Teilnehmerortsserver gespeichert wird.
  51. Das Verfahren nach Anspruch 47, wobei ein erstes der Netzwerkroutingpräfixe für einen Festnetzteilnehmerort vorgesehen ist und ein zweites der Netzwerkroutingpräfixe für einen Mobilfunktteilnehmerort vorgesehen ist.
  52. Das Verfahren nach Anspruch 47, wobei eines der mindestens zwei Netzwerkroutingpräfixe für einen Teilnehmer mit einem mobilen schnurlosen Endgerät (CTM) vorgesehen ist.
  53. Das Verfahren nach Anspruch 47, ferner umfassend die Verwendung einer Ortsvermittlungsstelle, die mit demanrufenden Teilnehmer verbunden ist, zum Weiterleiten der angerufenen Teilnehmernummer an den Teilnehmerortsserver.
  54. Das Verfahren nach Anspruch 37, ferner umfassend die Verwendung einer Gateway-Vermittlung, die zum Empfangen eines Anrufs von einer Nichtneuzweisbarkeits-Domain verbunden wird, um eine angerufene Teilnehmernummer an den Teilnehmerortsserver weiterzuleiten.
  55. Das Verfahren nach Anspruch 37, wobei die angerufene Teilnehmernummer ein Telekommunikationsressourcennummern-Identifizierer ist.
  56. Das Verfahren nach Anspruch 37, ferner umfassend ein Verwenden des Teilnehmerortsservers zum Bestimmen eines Status der angerufenen Teilnehmernummer vor dem Übertragen eines angerufenen-Netzwerkroutingpräfixes für die angerufene Teilnehmernummer.
  57. Das Verfahren nach Anspruch 37, ferner umfassend ein Übertragen des angerufenen-Netzwerkroutingpräfixes an die Ortsvermittlungsstelle, die mit dem anrufenden Teilnehmer verbunden wird.
  58. Das Verfahren nach Anspruch 37, wobei der anrufende Teilnehmer mit einer Ursprungsvermittlung verbunden wird und der Anruf an eine Bestimmungsortsvermittlung geleitet wird, und wobei das Verfahren ferner umfasst: Detektieren einer vordefinierten Bedingung bei der Bestimmungsortsvermittlung und auf das Detektieren hin Rückführen eines vordefinierten Bedingungssignals an die Ursprungsvermittlung; Senden, auf eine Eingabe von dem anrufenden Teilnehmer hin, einer Anrufbeendigungsaufforderung an die Bestimmungsortsvermittlung, wobei die Anrufbeendigungsaufforderung den angerufenen Vermittlungsidentifizierer enthält.
  59. Das Verfahren nach Anspruch 58, wobei die vordefinierte Bedingung ein aktiver Teilnehmer oder keine Antwort ist und wobei die Anrufbeendigungsaufforderung eine Anrufbeendigungsaufforderung an einen aktiven Teilnehmer oder eine unbeantwortete Anrufbeendigungsaufforderung ist.
  60. Das Verfahren nach Anspruch 37, wobei das System eine Domain umfasst, die in Teildomains unterteilt wird, und wobei die Domain eine Vielzahl von Teilnehmerortsservern umfasst, und es für jede Teildomain einen Teilnehmerortsserver gibt und wobei das Verfahren umfasst: Bestimmen, zu welcher der Vielzahl von Teildomains eine angerufene Teilnehmernummer gehört; Zugreifen, in Übereinstimmung mit dem Bestimmungsort, auf einen ausgewählten der Vielzahl von Teilnehmerortsservern, um den Vermittlungsidentifizierer für die angerufene Teilnehmernummer zu erhalten.
  61. Das Verfahren nach Anspruch 60, ferner umfassend: Speichern in mindestens einem der Vielzahl von Teilnehmerortsservern von sowohl (1) einer primären Teilfolgeliste für die Teildomain, die gewöhnlich von dem mindestens einen der Vielzahl von Teilnehmerortsservern bedient wird, als auch (2) einer Backup-Teilfolgenliste für eine andere Teildomain; selektives Ermöglichen einer Verwendung des mindestens einen der Vielzahl von Teilnehmerortsservern, zum Erhalten von Vermittlungsidentifizierern für die andere Domain.
  62. Das Verfahren nach Anspruch 37, wobei der Schritt des Bestimmens eines angerufenen Vermittlungsidentifizierers ein Auswählen zwischen zwei alternativen Vermittlungsidentifizierern umfasst, die mit der Teilnehmernummer in Zusammenhang stehen.
  63. Das Verfahren nach Anspruch 62, wobei das Auswählen in Übereinstimmung mit einer vordefinierten Eingabe an den Teilnehmerortsserver ausgeführt wird.
  64. Das Verfahren nach Anspruch 62, wobei ein erster der zwei alternativen Vermittlungsidentifizierern für eine Vermittlung eines Mobilfunknetzwerks vorgesehen ist, und wobei die vordefinierte Eingabe die Aktivierung oder Deaktivierung eines Mobiltelefons ist.
  65. Das Verfahren nach Anspruch 62, wobei ein erster der zwei alternativen Vermittlungsidentifizierer für eine Vermittlung eines Mobilfunknetzwerkes vorgesehen ist, und wobei die vordefinierte Eingabe ein Befehl ist, der über das Telekommunikationssystem an den Teilnehmerortsserver gesendet wird.
  66. Das Verfahren nach Anspruch 62, wobei die vordefinierte Eingabe im Setzen eines Böswilligen-Anruf-Identifizierungs-Flags resultiert, wobei einer der beiden alternativen Vermittlungsidentifizierer der Vermittlungsidenfizierer einer Vermittlung ist, die einen alternativen Ort bedient, und wobei, wenn das Böswillige-Anruf-Identifizierungs-Flag gesetzt wird, der Anruf zu dem alternativen Ort geleitet wird.
  67. Das Verfahren nach Anspruch 66, wobei der alternative Ort eine Polizeistation ist.
  68. Das Verfahren nach Anspruch 62, wobei der Teilnehmerortsserver zwischen den beiden alternativen Vermittlungsidentifizierern auswählt, die zwei entsprechende alternative Einrichtungen bedienen, gemäß einer geographischen Beziehung des anrufenden Teilnehmers mit den alternativen Einrichtungen.
  69. Das Verfahren nach Anspruch 68, wobei der Teilnehmerortsserver den Vermittlungsidentifizierer der nächstgelegenen der alternativen Einrichtungen auswählt.
  70. Das Verfahren nach Anspruch 62, wobei mit Ausnahme des Vermittlungsidentifzierers die Teilnehmernummer die gleiche ist, ungeachtet dessen, zu welchen der beiden Vermittlungen der Anruf geleitet wird.
  71. Das Verfahren nach Anspruch 37, ferner umfassend: ein Verbinden von mindestens zwei der Vielzahl von Vermittlungen mit einem PBX eines privaten Netzwerks.
  72. Das Verfahren nach Anspruch 37, ferner umfassend: ein Verbinden von mindestens zwei der Vielzahl von Vermittlungen mit zwei entsprechenden PBXs eines privaten Netzwerks, wobei die beiden PBXs durch eine Verbindung miteinander verbunden sind und denselben Vermittlungsidentifizierer aufweisen.
  73. Das Verfahren nach Anspruch 72, wobei der Teilnehmerortsserver den Anruf an den im Hinblick auf den anrufenden Teilnehmer am nächsten gelegenen der mindestens zwei der Vielzahl von Vermittlungen leitet, die mit den beiden entsprechenden PBXs eines privaten Netzwerkes verbunden werden.
  74. Das Verfahren nach Anspruch 37, wobei auf den Teilnehmerortsserver durch ein vordefiniertes Protokoll zugegriffen wird und das vordefinierte Protokoll INAP und TCP/IP enthält.
  75. Das Verfahren nach Anspruch 37, ferner umfassend: Verbinden eines Fernteilnehmerabschnitts, mit dem mindestens einige der Teilnehmer verbunden sind, mit einer ersten Ortsvermittlungsstelle und einer zweiten Ortsvermittlungsstelle; und Auswählen bei dem Teilnehmerortsserver zwischen einem Vermittlungsidentifizierer für die erste Ortsvermittlungsstelle und einem Vermittlungsidentifizierer für die zweite Ortsvermittlungsstelle, wobei ein Anruf an einen von dem Fernteilnehmerabschnitt bedienten Teilnehmer über entweder die erste Ortsvermittlungsstelle oder die zweite Ortsvermittlungsstelle geleitet werden kann.
  76. Das Verfahren nach Anspruch 37, ferner umfassend: Verwenden einer Ortsvermittlung, einer Transitvermittlung oder einer Gateway-Vermittlung zum Weiterleiten der Teilnehmernummer an den Teilnehmerortsserver.
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