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HINTERGRUND
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1. Gebiet der Erfindung
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Diese
Erfindung bezieht sich auf Telekommunikationssysteme und insbesondere
auf das Routen bzw. Leiten von Anrufen durch ein Telekommunikationssystem
für einen
sich verlagerten bzw. umgezogenen Teilnehmer und einen Ort von Telekommunikationssystemressourcen.
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2. Verwandte
Technik und andere Berücksichtigungen
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Ein
Telekommunikationsnetzwerk enthält
typischerweise eine Anzahl von physikalischen Knoten, die oft als
Ortsvermittlungen bzw. Ortsvermittlungsstellen bezeichnet werden,
mit denen Teilnehmer verbunden werden. Die Ortsvermittlungen sind im
allgemeinen mit dem Telekommunikationsnetzwerk durch andere physikalische
Knoten verbunden, die als Durchgangsvermittlungen bzw. Transitvermittlungen
bekannt sind.
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Um
das Routen von Anrufen durch das Netzwerk zu vereinfachen, und eine
gute Struktur eines Telefonnummerierungsplans zu haben, wird jede Ortsvermittlung
eine oder mehrere eindeutige Vermittlungsnummergruppen zugewiesen.
Die Telefonnummer eines Teilnehmers enthält typischerweise sowohl eine
Vermittlungsnummergruppe (typischerweise ein 10 000 Nummern-Block) für die Vermittlung,
mit der ein Teilnehmer verbunden ist, und eine Nummer in der Gruppe,
die besonders für
den Teilnehmer ist. Beispielsweise ist ein Teilnehmer mit einer
Telefonnummer "881-1657" mit einer Ortsvermittlung
verbunden, die eine Vermittlungsnummerngruppe "881" aufweist,
und innerhalb dieser Gruppe hat der Teilnehmer eine Teilnehmernummer
von "1657". Die Telefonnummer
des Teilnehmers wird veröffentlicht
oder anderweitig zirkuliert, als seine Telefonverzeichnisnummer,
beispielsweise in einem Telefonverzeichnis oder Telefonbuch.
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Ein
allgemeiner Weg eines Routens eines Anrufs durch ein Telekommunikationsnetzwerk
an einen Endbestimmungsort ist, die Verzeichnistelefonnummer der
angerufenen Partei (beispielsweise des angerufenen Teilnehmers)
zu verwenden. Insbesondere besetzt die Verzeichnistelefonnummer
der angerufenen Partei ein Adresssignalfeld eines ISUP-Parameters, der als "angerufene-Partei-Nummer"-Parameter ("CdPN") bekannt ist, wobei
der "angerufene-Partei-Nummer"-Parameter ("CdPN")
eine Routing- oder Adressnachricht ist, die für Routing-Zwecke verwendet
wird.
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Das
Verwenden der Verzeichnistelefonnummer der angerufenen Partei für Routing-Zwecke weist
vielfache Probleme auf, insbesondere, wenn ein Teilnehmer umzieht
bzw. denn Ort wechselt. Falls der relokalisierende bzw. ortswechselnde
Teilnehmer seine ursprüngliche
Verzeichnisnummer behalten will, muss er durch eine spezielle physikalische
Leitung mit seiner gleichen Ortsvermittlung verbunden sein. Solch
eine physikalische Verbindung ist ziemlich teuer, wenn der Teilnehmer
sich weit weg von der Ortsvermittlung bewegt hat. Falls der Ortswechsel
so ist, dass die Verbindung des Teilnehmers mit dem Telekommunikationsnetzwerk
sich von einer alten Ortsvermittlung zu einer neuen Ortsvermittlung
verändert hat,
ist der Anbieter des Telekommunikationsnetzwerks andererseits nicht
in der Lage, einen Ortswechsel des Teilnehmers unterzubringen, ohne
die Verzeichnistelefonnummer des Teilnehmers zu ändern.
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Ein Ändern einer
Verzeichnistelefonnummer in dem Fall eines Ortswechsels eines Teilnehmers verursacht
Kosten und Anstrengungen für
sowohl den Teilnehmer und den Telekommunikationsanbieter. Für den Anbieter
ist es teuer, die Änderungen
der Verzeichnistelefonnummern zu verwalten, wenn ein Teilnehmer
von einem Ort zu dem anderen wechselt. Die von dem Anbieter verlangte
Administration enthält
sowohl Bemühungen,
verfügbare
neue Nummern in dem neuen Ort (das heißt, bei der neuen Ortsvermittlung)
zu definieren, und das veröffentlichte
Verzeichnis zu aktualisieren. Der relokalisierte Teilnehmer verursacht
Kosten beim Bereitstellen einer Ankündigung der neuen Verzeichnisnummer
an potentielle Anrufer (Freunde und Business-Kontakte). Falls solch
eine Ankündigung
nicht bereitgestellt wird oder von den potentiellen Anrufern beibehalten
wird, können
Anrufe nicht an den relokalisierten Teilnehmer zugestellt werden.
Ein Verlust von Anrufen zu einem relokalisierten Teilnehmer kann
zu einem Verlust von sozialen oder Business-Gelegenheiten führen.
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Vielerlei
besänftigende
Maßnahmen
sind gegenwärtig
verfügbar
für einen
relokalisierten Teilnehmer. Eine Maßnahme ist, dem Anrufer, der
eine alte Verzeichnisnummer wählt,
eine hörbare
Nachricht bereitzustellen, die die neue Verzeichnisnummer des relokalisierten
Teilnehmers annonciert, wobei die neue Verzeichnisnummer notiert
und von dem Anrufer gewählt
werden muss. Eine andere Maßnahme
ist ein automatisches Weiterleiten des Anrufes von der alten Verzeichnisnummer
zu der neuen Verzeichnisnummer. Noch eine andere Maßnahme ist
eine mechanische Wiederverbindung der Teilnehmerleitung mit der
neuen Ortsvermittlung für
den relokalisierten Teilnehmer. Bei einer weiteren Maßnahme,
die als "drop back" bekannt ist, sendet
eine Terminierungsvermittlung, beim Empfangen eines Anrufs und Detektieren,
dass der frühere
Teilnehmer verzogen ist, eine "Release-
bzw. Freigabe"-Nachricht,
die die Nummer enthält,
zu welcher der Anruf weitergeleitet werden sollte.
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Keine
der abhelfenden Maßnahmen,
die oben beschrieben wurden, sind ganz befriedigend. Die hörbare Nachricht
und das automatische Weiterleiten sind typischerweise nur temporäre Dienste. Über dies
hinaus taxieren diese Dienste Netzwerkressourcen. Für die hörbare Nachricht
werden Vermittlungsressourcen in der Ortsvermittlung verwendet,
mit der der relokalisierte Teilnehmer früher verbunden war. In dem Fall
eines automatischen Anrufweiterleitens werden eine Netzwerksignalisierung und
Hardware-Ressourcen benötigt,
was zu einem Verlust an Kapazität
und Umsatz für
den Netzwerkanbieter führt.
Die mechanische Wiederverbindung kann das Problem in einem kleinen
Gebiet lösen, aber
sie ist sehr teuer, wenn nicht sogar unmöglich in einem großen Maßstab zu
implementieren. Über
dies hinaus ist die Hardware in den Vermittlungen nicht entworfen
oder dafür
gedacht, für
häufige
physikalische Wiederverbindungen der Teilnehmerleitungen. Der "Drop Back"-Ansatz ist gefährlich,
wenn verschiedene Dienstanbieter in dem Ortswechsel involviert sind
und kann ungewöhnliche
Wirkungen erzeugen, falls der Teilnehmer den Dienst oder Zugangstyp ändert.
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Eine
Stationsnummerwahrscheinlichkeitsanordnung für ein privates Netzwerk wird
in US Patent 4,754,479 an Bicknell at al. beschrieben. Die Bicknell-Anordnung
erlaubt einem Teilnehmer, der von einem ursprünglichen Schalter bzw. einer
Vermittlung zu einer neuen Vermittlung gebracht wird, eine ursprünglich zugeordnete
Nummer zu behalten, ungeachtet irgendwelcher Nummernplanbeschränkungen.
Alle Vermittlungen eines Neuzuweisbarkeits-Clusters enthalten eine
gemeinsame Datenbank, die den momentanen Ort der Teilnehmer über eine
Vermittlungsidentität
identifiziert. Die gemeinsame Datenbank muss bei jedem Vermittlungsknoten bereitgestellt
werden.
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Bicknell-artige
Datenbanken bei jedem physikalischen Knoten eines öffentlichen
Telekommunikationssystems würden
schlecht zum Implementieren und zu erhalten sein. Man betrachte
beispielsweise ein öffentliches
Telekommunikationsnetzwerk, das ein gesamtes Land abdeckt und hunderte
oder sogar tausende von Vermittlungen enthält. Wie schwierig es sein würde, die
Datenbanken bei jeder Vermittlung zu aktualisieren, wenn sich der
Ort eines Teilnehmers ändert.
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Über dies
hinaus würden
die Speicheranforderungen, die durch eine Kopie der Datenbank bei
jeder Vermittlung auftreten, beträchtlich sein.
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Ein
anderes Patentschriftstück
einer verwandten Technik ist
EP
0 708 570 , das ein Telekommunikationsnetzwerk offenbart,
in dem jede Ortsvermittlung mit Zugang zu einer Datenbank bereitgestellt
wird, die alle Nummern für
eine Ortsregion auflistet, die von einem Ortsvermittlungsträger bedient wird,
und wobei jeder Vermittlungsträger
mit Zugang zu einer Datenbank versehen wird, die alle Nummern für das Land
auflistet. Diese Anordnung macht es für die Originalvermittlung möglich, die
Identität
des Ortsträgers,
der den anzurufenden Kunden bedient, zu bestimmen, sowie die Vermittlung,
von der der angerufene Kunde bedient wird. Die Datenbank wird aktualisiert,
wenn ein Teilnehmer den Ort wechselt. Dabei kann der Anruf zu dem
Teilnehmer geroutet werden.
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Was
deshalb gebraucht wird, und eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist, ist ein effizienter und ökonomischer
Weg eines Erleichterns eines Ortswechsels eines Teilnehmers von
einer Vermittlung zu einer anderen, innerhalb eines Telekommunikationsnetzwerks
ohne Verändern
der Verzeichnistelefonnummer des Teilnehmers. Solch ein Ortswechselanpassungssystem
muss mit ISDN-(integrierte Dienste digitales Netzwerk)-Diensten
kompatibel sein, speziell solchen, die auf ETSI/CCITT-Standards basiert
sind.
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ZUSAMMENFASSUNG
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Eine
Telekommunikationsdomain mit Teilnehmernummerneuzuweisbarkeit enthält eine
Vielzahl von physikalischen Knoten und Vermittlungen zwischen denen
Anrufe verbunden werden, und ein Teilnehmerortsserver, der verbunden
ist und auf den zugegriffen werden kann durch jede der Vielzahl
von Vermittlungen in der Domain. Jede Vermittlung weist einen eindeutigen
Vermittlungsidentifizierer (ID) auf. Im allgemeinen begegnet bei
einer ersten Vermittlung, wenn ein Teilnehmer angerufen wird in
der Neuzuweisbarkeitsdomain, der Anruf Anfragen des Teilnehmerortsservers.
Nach dem Abfragen gibt der Teilnehmerortsserver eine Netzwerk-Routing-Nummer (NRN) zurück, die
ein Netzwerk-Routing-Präfix (NRP)
enthält.
Das Netzwerk-Routing-Präfix
(NRP) ist ein Knotenidentifizierer (NI) für die Ortsvermittlung, mit
der die angerufene Partei verbunden ist. Die Vermittlung, an die
die NRN gegeben wird, stellt eine Routing-Nachricht für den Anruf
durch Einschließen des
Netzwerk-Routing-Präfixes
(NRP) in einem Adresssignalfeld (ASF) einer Routing-Nachricht her, sowie
durch Setzen eines Nummernneuzuweisbarkeits-Flags (NRF) in der Routing-Nachricht.
In einer Ausführungsform,
in der die Routing-Nachricht der Industriestandard-Angerufene-Partei-Nummernparameter
(CDPN) ist, setzt die Vermittlung ein Nummernneuzuweisbarkeits-Flag
(NRF) in einem Nature-of-Address-Indikator-(NAI)-Feld
und ersetzt die früheren
Inhalte der ADF mit einer Verkettung des NRP und der früheren Inhalte
der ASF (beispielsweise die Verzeichnisnummer der angerufenen Partei).
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Der
Teilnehmerortsserver hat ein veränderbares
Abbilden bzw. Mapping der Teilnehmernummern und Vermittlungsidentifizierer.
Teilnehmerverzeichnisnummern werden nicht zum Routen von Anrufen
durch die Domain verwendet. Eher wird der Knotenidentifizierer (NI)
in der Form eines Netzwerk-Routing-Präfixes
(NRP) zum Routen von Anrufen an eine terminierende lokalisierende
Vermittlung verwendet.
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Eine Änderung
von Verbindungen (zum Beispiel Relokation bzw. Ortswechsel) eines
angerufenen Teilnehmers von einer ersten Vermittlung zu einer zweiten
Vermittlung involviert ein Remapping bzw. Neuabbilden in einer Datenbank
des Teilnehmerortsservers, der Teilnehmernummer von einem Vermittlungsidentifizierer
der ersten Vermittlung auf einen Vermittlungsidentifizierer der
zweiten Vermittlung.
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Teilnehmer
können
frei innerhalb der Domain sich bewegen und die gleiche Verzeichnisnummer beibehalten.
Der Teilnehmer braucht nicht die Öffentlichkeit über eine
neue Verzeichnisnummer zu benachrichtigen, wenn der Teilnehmer einen
Ortswechsel durchführt.
Die vorliegende Erfindung wird leicht implementiert und stellt auch
einen effizienten und effektiven Weg dar für ein beispielsweise temporäres Rerouting
von Anrufen für
einen Teilnehmer an eine unterschiedliche Vermittlung.
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Wenn
es zu solch einen Zweck der Redundanz gewünscht ist, kann ein Lastaufteilen
oder eine hierarchische Struktur beispielsweise eine Vielzahl von
Teilnehmerortsservern verwendet werden.
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In
einigen Ausführungsformen
ist ein mit zusätzlicher
Intelligenz erweiterter Teilnehmerortsserver als eine Netzwerknummer
und Adressübertragbarkeitsserver
(NAPS) bekannt. Ein NAPS ist insbesondere zum Bereitstellen von
zusätzlichen
Netzwerkdiensten effektiv. Beispielsweise kann ein NAPS der vorliegenden
Erfindung leicht und ökonomisch verwendet
werden zum Ausführen
einer "Vorausschau"-Funktion. Über dies
hinaus ist es mit NAPS möglich,
die gleiche Teilnehmernummer in mehreren Ortsvermittlungen zu definieren
und dann, in dem Teilnehmerortsserver, eine Bestimmung durchzuführen, zu
welcher Ortsvermittlung der Anruf an eine solche Teilnehmernummer
geroutet werden sollte. Solch eine Bestimmung kann auf einer Vielzahl
von Grundlagen durchgeführt
werden, wie zum Beispiel der Geographie des ursprünglichen
Anrufers, Ortszeit, anrufende-Partei-Nummer etc. Es ist auch möglich für den Teilnehmerortsserver,
Anrufe an verschiedene Netzwerke zu routen, abhängig von der Art des Zugangs,
der von der angerufenen Partei bei einem gewissen Zeitpunkt verwendet
wird, beispielsweise, falls ein Mobiltelefon verwendet wird oder
ein Festnetztelefon.
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Die
vorliegende Erfindung stellt auch eine Nummernneuzuweisbarkeit bereit,
wenn von einem Betreiber oder Dienstanbieter zu einem anderen gewechselt
wird (beispielsweise von einem festen zu einem GSM-Dienstanbieter
und umgekehrt), und wenn Zugangsdienstarten gewechselt werden (beispielsweise
von festen POTS zu ISDN oder GSM). Daher sind die Neuzuweisbarkeitsmerkmale
der Erfindung nicht auf eine physikalische Ortsneuzuweisbarkeit beschränkt.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorhergehenden und anderen Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung
werden aus der folgenden ausführlicheren
Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen deutlich, wie
sie in den begleitenden Zeichnungen dargestellt sind, in denen Bezugszeichen
sich durchgehend bei den verschiedenen Ansichten auf die gleichen
Teile beziehen. Die Zeichnungen sind nicht notwendigerweise maßstabsgerecht,
anstatt dessen wird die Betonung auf ein Darstellen der Prinzipien
der Erfindung gelegt.
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1 zeigt
eine schematische Ansicht eines Telekommunikationsnetzwerks mit
einer Nummerneuzuweisungsdomain gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt
ein Flussdiagramm, das Schritte zeigt, die durch eine Teilnehmervermittlung
ausgeführt
werden gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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3 zeigt
eine schematische Ansicht, die eine Anrufsverbindung eines Ortsanrufs
gemäß einem
Modus der vorliegenden Erfindung zeigt.
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4 zeigt
eine schematische Ansicht, die eine Anrufsvermittlung eines Anrufs
zwischen unterschiedlichen Ortsvermittlungen gemäß einem Modus der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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5 zeigt
eine schematische Ansicht, die eine Anrufsverbindung eines Anrufs
zwischen verschiedenen Ortsvermittlungen für einen Teilnehmer zeigt, der
seinen Ort gewechstelt hat, gemäß einem Modus
der vorliegenden Erfindung.
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6 zeigt
eine schematische Ansicht, die generisch ein Überschnittstelleverbinden einer
Nummerneuzuweisbarkeitsdomain der vorliegenden Erfindung mit einem
Netzwerk zeigt, das keine Nummernneuzuweisbarkeit aufweist.
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6A, 6B und 6C zeigen
Szenarien einer Verbindung zwischen Nummerneuzuweisbarkeitsdomains,
um Beispiele abzugeben für
entsprechende Netzwerke, die keine Nummerneuzuweisbarkeit aufweisen.
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7 zeigt
eine schematische Ansicht, die eine Anrufsvebindung eines Anrufs
zeigt, der in einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain von einem Netzwerk
ankommt, das außerhalb
der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain ist.
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8 zeigt
eine schematische Ansicht, die eine Sequenz von Aktionen zeigt,
die gemäß der vorliegenden
Erfindung auftreten, zwischen zwei Vermittlungen in einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain
in Verbindung mit einer Bereitstellung von Rückrufdiensten.
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8A zeigt
eine schematische Ansicht, die eine Sequenz von Aktionen zeigt,
die gemäß der vorliegenden
Erfindung zwischen zwei Vermittlungen auftreten, wobei eine von
diesen nicht in einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain ist, in Verbindung
mit einem Bereitstellen von Rückrufdiensten.
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9 zeigt
eine schematische Ansicht einer Telekommunikationsnetzwerk-Nummerneuzuweisbarkeitdomain
mit Redundanz gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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9A zeigt
eine schematische Ansicht einer Telekommunikationsnetzwerk-Nummerneuzuweisbarkeitsdomain
mit Redundanz und ein Lastaufteilen gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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10 zeigt
eine schematische Ansicht einer Hierarchie von Telekommunikationsnetzwerk-Nummerneuzuweisbarkeitsdomains
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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10A zeigt eine schematische Ansicht einer Vielzahl
von Domains, die durch verschiedene Dienstanbieter beibehalten werden.
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10B zeigt eine schematische Ansicht einer Vielzahl
von Domains, die von verschiedenen Dienstanbietern beibehalten werden,
wobei eine der Domains eine Mobiltelekommunikation bereitstellt.
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10B(1) und 10B(2) sind
schematische Zeichnungen, die eine Kommunikation darstellen zwischen
einem NAPS der Erfindung und einem Heimortsregister (HLR, Home Location
Register), um einem Teilnehmer zu erlauben, eine gleiche Verzeichnisnummer
für sowohl
Festnetz- und Mobiltelefon zu verwenden.
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10C zeigt eine schematische Ansicht einer Vielzahl
von Domains, die von verschiedenen Dienstanbietern beibehalten werden,
und stellt eine Anwendbarkeit einer Nummerneuzuweisbarkeit für Schnurlose-Endgeräte-Mobilitäts-(CTM)-Anrufe
dar.
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10C(1) und 10C(2) sind
schematische Zeichnungen, die eine Kommunikation zwischen einem
NAPS der Erfindung und Funktionen darstellen, die mit CTM involviert
sind, um einem Teilnehmer zu erlauben, eine gleiche Verzeichnisnummer
für sowohl
ein Fest- und CTM-Gerät zu verwenden.
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11 zeigt
eine schematische Ansicht eines Formats eines Industriestandard-angerufene-Partei-Nummernparameters.
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12 zeigt
eine schematische Ansicht, die darstellt, wie ein Nummer- und Adressübertragbarkeitsserver
(NAPS) der vorliegenden Erfindung verwendet wird, um eine "Vorausschau"-Funktion auszuführen.
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12A zeigt eine schematische Ansicht, die darstellt,
wie ein Nummer- und Adressübertragbarkeitsserver
(NAPS) der vorliegenden Erfindung verwendet wird, um eine "Vorausschau"-Funktion und eine
Anrufrichtungsänderungsfunktion
auszuführen.
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13 zeigt
eine schematische Ansicht, die eine Verbindung eines privaten Netzwerks
mit einem öffentlichen
Netzwerk zeigt, wobei das öffentliche Netzwerk
einen Nummer- und Adressübertragbarkeitsserver
(NAPS) der vorliegenden Erfindung aufweist, und das private Netzwerk
einen PABX aufweist.
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13A zeigt eine schematische Ansicht, die eine
Verbindung eines privaten Netzwerks mit einem öffentlichen Netzwerk zeigt,
wobei das öffentliche
Netzwerk einen Nummer- und Adressübertragbarkeitsserver (NAPS)
der vorliegenden Erfindung aufweist, und das private Netzwerk zwei
PABXs aufweist.
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14 zeigt
eine schematische Ansicht, die darstellt, wie ein Nummer- und Adressübertragbarkeitsserver
(NAPS) der vorliegenden Erfindung verwendet wird, um Böswillig-Anruf-Identifikationsfunktionen
auszuführen.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
eine Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 20 eines Telekommunikationsnetzwerks.
Domain 20 enthält
eine Vielzahl von Ortsvermittlungen 22(1) bis 22(n),
die durch entsprechende Leitungen (beispielsweise Trunk-Leitungen
bzw. Verbindungs-Leitungen) 24 mit einem Übertragungssystem 26 verbunden
sind. Die Domain 20 enthält auch einen Teilnehmerortsserver
(SLS, englisch: Subscriber Location Server) 30. Der Teilnehmerortsserver 30 ist mit
jeder der Ortsverbindungen 22(1), 22(2),... 22(n) durch
entsprechende Teilnehmerortsverbindungen 32(1), 32(2),... 32(n) verbunden.
In einer einfachen Ausführungsform
kann das Übertragungssystem 26 physikalische
Leitungen darstellen, die die Ortsvermittlungen 22 verbinden,
aber typischerweise eine oder mehrere Durchgangsvermittlungen umfassen, wie
es von dem Fachmann erkannt wird.
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Jeder
der Ortsvermittlungen 22(1), 22(2),... 22(n) ist
eine eindeutige Nicht-Verzeichnisvermittlungsidentifizierer-IDs
zugeordnet. Wie in 1 gezeigt, ist der Ortsvermittlung 22(1) ID
= xx1 zugeordnet; die Ortsvermittlung 22(2) ist ID = xx2
zugeordnet; und so weiter, wobei Ortsvermittlung 22(n) die
Vermittlungs-ID = xxn zugeordnet ist. Bevorzugt sind die Vermittlungs-IDs
nicht für
Teilnehmer sichtbar, noch werden sie in einem Verzeichnis für Teilnehmer
veröffentlicht.
Wie hier im folgenden erklärt
wird, wird der Vermittlungs- oder Knotenidentifizierer verwendet
für die
Lokalisierung von Teilnehmer und als ein Netzwerk-Routing-Präfix (NRP)
zum Routen von Anrufen durch die Domain 20.
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Alle
Teilnehmer S innerhalb der Domain 20 sind mit einer Ortsvermittlung 22 verbunden.
Jede Ortsvermittlung 22(1), 22(2),... 22(n) bedient
eine Vielzahl von Teilnehmern S. 1 stellt
dar, dass unter den Teilnehmern, die von der Ortsvermittlung 22(1) bedient
werden, Teilnehmer S(123) und S(124) sind, wobei die Ortsvermittlungen 22(2) und 22(n) mindestens
die Teilnehmer S(125) bzw. S(126) bedienen. Obwohl jede Ortsvermittlung 22 viele
Teilnehmer bedient, werden aus Gründen der einfacheren Darstellung
nur diese Teilnehmer dargestellt. In den hier dargestellten Beispielen
hat ein Teilnehmer S(123) eine Teilnehmernummer (SNB) von "123", ein Teilnehmer
S(124) eine Teilnehmernummer von "124" und
so weiter (wobei das Eingeklammerte von jedem Teilnehmer die Teilnehmernummer
(SNB) des Teilnehmers ist).
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Der
Teilnehmerortsserver 30 enthält eine Datenbank 40,
die Einträge
für jeden
Teilnehmer S in der Domain 20 enthält. Wie detaillierter in anderen Zeichnungen
dargestellt, assoziiert die Datenbank 40 jede Teilnehmernummer
(SNB) mit einem Netzwerk-Routing-Präfix (das heißt, dem
Vermittlungs- oder Knotenidentifizierer für die Ortsvermittlung 22, mit
der der Teilnehmer S gegenwärtig
physikalisch für einen
Dienst verbunden ist. Die Datenbank 40 des Teilnehmerortsservers 30 weist
ein veränderbares Abbilden
der Teilnehmernummern (SNBs) und Vermittlungsidentifizierer (Vermittlungs-IDs)
auf.
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Wie
im folgenden bemerkt, ist, wenn mit zusätzlicher Intelligenz ausgestattet,
der Teilnehmerortsserver 30 auch bekannt als der Netzwerk-Nummer-
und Adress- Übertragbarkeitsserver
(NAPS). Zusätzliche
intelligente Funktionen, die durch ein NAPS ausgeführt werden,
enthalten solche Netzwerkdienste wie "Vorausschau"-Dienste und Routen eines Anrufs zu
einer ausgewählten
einer Vielzahl von Vermittlungen, abhängig von verschiedenen Kriterien.
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Obwohl
nicht in 1 dargestellt, weist der Teilnehmerortsserver 30 eine
Protokollschnittstelle oder Benutzerteil auf, das dem Server 30 erlaubt,
mit anderen Elementen der Domain 20 zu kommunizieren. Das
durch die Protokollschnittstelle implementierte Protokoll kann ein
sehr einfaches Protokoll sein, das nur für die hierin beschriebenen
Kommunikationen verwendet wird, oder ein fortschrittlicheres Protokoll,
wie beispielsweise INAP. Das Protokoll kann durch ein ITU-T-Signalisierungssystem
Nr. 7 oder irgendein anderes vernetztes Protokoll getragen werden.
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Wie
unten beschrieben, ist, innerhalb der hier beschriebenen Domains,
wie zum Beispiel Domain 20 in 1, für Routing-Zwecke der Vermittlungs-
oder Knotenidentifizierer, hier auch verwendet, wie beispielsweise
das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP),
in einem Adresssignalfeld einer Routing-Nachricht, wie zum Beispiel
einem angerufene-Partei-Parameter (CDPN) enthalten. Daher wird, in
Domains der vorliegenden Erfindung, das Adressfeld des existierenden
ISUP-Parameters CdPN, der normalerweise nur die Nummer der angerufenen Partei
enthält,
durch eine Verkettung des NRP und der Verzeichnisnummer der angerufenen
Partei ersetzt.
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11 zeigt
das Format eines angerufene-Partei-Parameters (CdPN) des ITU-T Rec.
Q. 763-Standards, einem Industriestandard. Der angerufene-Partei-Parameter
(CdPN) ist eine Routing-Nachricht, die verwendet wird, um Anrufe
zwischen Vermittlungen eines Telekommunikationssystems zu leiten
bzw. zu routen. Das CdPN-Format von 11 enthält einen
Sieben-Bit-Nature-of-Address-Indikator ("NAI")
in seinem ersten Byte; einen Nummernplanindikator ("NAPI") in Bits 5-7 seines
zweiten Bytes; und ein Adresssignalfeld ("ASF")
in seinen letzten n-3 Bytes. Der Nummernplanindikator ("NAPI") ist ein Feld, das
einen von 8 verschiedenen Werten aufweist, und das kennzeichnet,
bei was für
einer Art von Plan der angerufene Teilnehmer teilnimmt (beispielsweise
ISDN oder nicht). Der Nature-of-Address-Indikator ("NAI") ist ein ISUP-Parameter
mit einem von 128 Werten, viele von denen sind Reserve bzw. Ersatz
(das heißt,
noch nicht zugeordnet). Der NAI wird gewöhnlich angewendet zum Kennzeichnen
solcher Dinge, wie, ob die Nummer eine nationale Nummer ist, und
internationale Nummer, etc. Das Adresssignalfeld ("ASF") weist n-2 Nummern
von Vier-Bit-Nibbles bzw. Vier-Bit-Byte auf, wobei jedes Nibble
ein Adresssignal repräsentiert.
Das höchstwertige
Adresssignal wird zuerst gesendet, nachfolgende Adresssignale werden
in nachfolgenden Vier-Bit-Nibbles gesendet.
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Die
vorliegende Erfindung verwendet eine Nummerneuzuweisbarkeits-Flag
NRF, die verwendet wird zum Kennzeichnen, ob die angerufene Nummer, die
einem CdPN-Parameter
zugeordnet ist, die Nummerneuzuweisbarkeitsfähigkeiten der vorliegenden Erfindung
aufweist. In einer Ausführungsform
wird die NRF als eine der Reservewerte des NAI ausgewählt. Hier
im Folgenden wird unter solch einer Ausführungsform eines Setzen eines
Neuzuweisbarkeits-Flags NRF ein Setzen eines passenden Werts in
dem NRI-Feld, wie in 11 dargestellt, verstanden.
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Es
sollte verstanden werden, dass die vorliegende Erfindung nicht auf
die Verwendung des Industriestandards-angerufene-Partei-Parameters CdPN beschränkt ist,
aber anstatt dessen auch andere Arten von Routing-Nachrichten verwendet
werden können.
Es fügt
sich so, dass 1 und andere Figuren, auf die
im Folgenden Bezug genommen wird, ein Netzwerk-Routing-Präfix (NRPs)
verwenden, das zur Darstellung drei Stellen aufweist. Die Verwendung von
drei Stellen in Figuren ist nur zur Bequemlichkeit, es sollte verstanden
werden, dass die Erfindung nicht auf drei Stellen begrenzt ist,
und dass eine kleinere oder (eher wahrscheinlich) größere Anzahl
von Stellen verwendet werden kann, wie es durch die in jedem Fall
implementierten Protokolle erlaubt wird. Noch ist die Erfindung
spezifisch für
Längen
oder Reihenfolgen der anderen Felder, die in 11 gezeigt
sind.
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Das
Netzwerk-Routing-Präfix
(NRP) der vorliegenden Erfindung ist ein Beispiel eines Vermittlungs-
oder Knotenidentifizierers, das in dem Adresssignalfeld (ASF) der
Routing-Nachricht enthalten ist, auf solch eine Art und Weise, dass
es der Verzeichnisnummer der angerufenen Partei vorhergeht. Es sollte
verstanden werden, dass der Knotenidentifizierer (NI) in Position
enthalten sein kann, die anders sind als die führenden Bit-Positionen der
ASF der Routing-Nachricht.
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2 zeigt
von einer Ortsvermittlung 20 ausgeführte Schritte, die zu der Domain 20 der
vorliegenden Erfindung gehören.
In Verbindung mit der Beschreibung der Schritte von 2,
wird auch auf die 3 und 4 Bezug
genommen zum Darstellen unterschiedlicher Arten von Anrufen, die
von der Ortsvermittlung 20 verarbeitet werden. insbesondere wird 3 angewendet,
um ein Verarbeiten eines Ortsgesprächs darzustellen, wobei die
Ortsvermittlung 22(1) die Teilnehmer S(123) und S(124)
verbindet (beide von diesen sind mit der Vermittlung 22(1) verbunden). 4 wird
angewandt, um eine Verarbeitung eines Nicht-Ortsgesprächs von
einem anrufenden Teilnehmer S(123) darzustellen (der mit der Ortsvermittlung 22(1) verbunden
ist) zu dem angerufenen Teilnehmer S(125) (der nicht mit der Vermittlung 22(1) verbunden
ist, aber anstatt dessen mit der Vermittlung 22(2)).
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Bei
Schritt 2-1 sammelt die Ursprungsortsvermittlung 22 die
Stellen der Nummer des angerufenen Teilnehmers (SNB), wie durch
den anrufenden Teilnehmer gewählt.
Bei Schritt 2-2 bestimmt die Ursprungsortsvermittlung 22,
ob die Nummer des angerufenen Teilnehmers innerhalb einer vordefinierten Nummernserie
mit der Nummerneuzuweisbarkeitsfunktion der vorliegenden Erfindung
ist. Falls die Nummer des angerufenen Teilnehmers (SNB) innerhalb
der vordefinierten Serie ist, ist der Anruf mit einer anderen Vermittlung
innerhalb der Domain 20 zu verbinden. Andererseits gehört der Teilnehmer
zu einer Nummernserie (das heißt,
Nummernblock), die außerhalb
der Domain 20 existiert, in welchem Fall die Schritte 2-3 und 2-4 von 2 ausgeführt werden.
Die Schritte 2-3 und 2-4 enthalten die Verwendung
von Standard-Routing-Prinzipien. Bei Schritt 2-3 verwendet
die Ortsvermittlung 22 den angerufenen-Partei-Nummernparameter CdPN, um einen ausgehenden
Weg zu dem angerufenen Teilnehmer auszuwählen. Bei Schritt 2-4 führt die
Ortsvermittlung 22 eine Anrufseinrichtung für den angerufenen
Teilnehmer aus.
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Falls
bei Schritt 2-2 die Ursprungsortsvermittlung 22 bestimmt,
dass die Nummer des angerufenen Teilnehmers innerhalb der vorbestimmten Nummernserie
der Domain ist, bestimmt bei Schritt 2-5 die Ursprungsortsvermittlung 22(1) ferner,
ob die Nummer des angerufenen Teilnehmers, obwohl innerhalb der
vordefinierten Serie, frei ist oder nicht länger in der Ortsvermittlung 22(1) gelistet
ist. Falls die Bestimmung bei Schritt 2-5 negativ ausfällt, ist der
mit der gleichen Ortsvermittlung zu verbindende Teilnehmer als der
anrufende Teilnehmer bekannt. Demgemäß führt bei Schritt 2-6 die
Ortsvermittlung 22(1) eine Anrufs-Einrichtung für den angerufenen Teilnehmer
aus. Solch ein Fall ist in 3 dargestellt, in
dem der angerufene Teilnehmer (S (124)) mit der gleichen Ortsvermittlung 22(1) wie
der anrufende Teilnehmer [S(123)] verbunden ist. Bei Schritt 2-6 führt die
Ortsvermittlung 22 ein Anruf-Einrichten für den angerufenen
Teilnehmer [S(124)] aus, ohne den Teilnehmerortsserver 30 zu
konsultieren. Anstatt dessen wird der Anruf gemäß konventionellen Routing-Prinzipien
eingerichtet unter Verwendung der Verzeichnisnummer der angerufenen
Partei in dem angerufene-Partei-Nummernparameter (CdPN) bei der Ortsvermittlung 22. 3 zeigt
die Ortsvermittlung 22(1), die selbst einen Anruf zwischen
dem anrufenden Teilnehmer S(123) und angerufenen Teilnehmer S(124)
verbindet.
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Falls
bei Schritt 2-5 bestimmt wird, dass die Nummer des angerufenen
Teilnehmers, obwohl innerhalb der vordefinierten Serie, frei ist
oder nicht länger
in der Ortsvermittlung 22(1) gelistet ist, wird Schritt 2-7 ausgeführt. Die
Ausführung
der Schritte 2-7, 2-8 und 2-10 bis 2-12 wird
durch 4 in einem Diagramm dargestellt, die den Fall
eines Nicht-Ortsgesprächs
darstellt, das von der Ortsvermittlung 22(1) verarbeitet
wird. Insbesondere stellt 4 eine Ortsvermittlung 22(1) dar,
die einen Anruf von einem anrufenden Teilnehmer S(123) an einen
angerufenen Teilnehmer S(125) verarbeitet.
-
Bei
Schritt 2-7 überträgt die Ortsvermittlung 22(1) eine
Abfrage auf der Teilnehmerortsverbindung 32(1) zu dem Teilnehmerortsserver 30,
wobei mit der Abfrage der angerufene-Partei-Nummernparameter CdPN übergeben
wird. Bei Empfang der Abfrage mit dem CdPN-Parameter, konsultiert
der Teilnehmerortsserver 30 seine Datenbank 40,
um den Vermittlungs- oder Knotenidentifizierer zu bestimmen, beispielsweise
das Netzwerk-Routing-Präfix
(NRP) für die
Ortsvermittlung, die gegenwärtig
die angerufene Partei bedient. Wie in 4 gezeigt,
weist die Datenbank 40 einen Eintrag für jeden Teilnehmer in der Domain 20 auf,
wobei jeder Eintrag ein Feld für
die Verzeichnisnummer der angerufenen Partei und ein zugeordnetes
Feld für
das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP)
für die
gegenwärtig
die angerufene Partei bedienende Vermittlung umfasst. Beispielsweise überprüft, wenn
die angerufene-Partei-Nummer "125" als ein Parameter
an den Teilnehmerortsserver 30 übergeben wird, der Server 30 die
Datenbank 40 und bestimmt, ob die dem Teilnehmer 125 entsprechende Aufzeichnung
den Wert "xx2" in seinem NRP-Feld aufweist,
das heißt,
die Vermittlungs-ID der Ortsvermittlung 22(2).
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Als
Teil der Abfrage der Datenbank 40 des Servers 30 bei
Schritt 2-7, bestimmt bei Schritt 2-8 der Teilnehmerortsserver 30,
ob die angerufene-Partei-Nummer für die angerufene Partei frei
ist (zum Beispiel nicht enthalten oder ohne ein entsprechendes NRP).
Falls die angerufene-Partei-Nummer
für die
angerufene Partei frei ist, wird bei Schritt 2-9 die anrufende
Partei durch eine Nachricht (zum Beispiel hörbar oder Text) benachrichtigt,
dass es keine Auflistung für
die Nummer gibt, die von der anrufenden Partei gewählt wird.
In dieser Hinsicht antwortet, in Ansprechen auf die Abfrage von
Schritt 2-7, der Teilnehmerortsserver 30 mit einer
Nachricht, die einen freien Platz oder ein Fehlen eines Eintrags
in der Datenbank 40 für
den CdPN kennzeichnet. Die Ortsvermittlung 22(1) erzeugt
dann die Nachricht an die anrufende Partei.
-
Andererseits
stellt, falls die Nummer, die von der anrufenden Partei gewählt wird,
und dem Teilnehmerortsserver 30 bei Schritt 2-7 übergeben
wird, in der Datenbank 40 existiert und ein entsprechendes NRP
aufweist, der Teilnehmerortsserver 30 eine Netzwerk-Routing-Nummer
(NRN) der Ortsvermittlung 22(1) bei Schritt 2-10 bereit.
Bei Schritt 2-10 stellt der Teilnehmerortsserver 30 die
NRN bereit, wobei der von der Datenbank 40 erhaltene Wert
als sein Netzwerk-Routing-Präfix
(NRP) enthalten ist (beispielsweise die Vermittlungs-ID der terminierenden
Vermittlung [beispielsweise Vermittlungs-ID "xx2" für Vermittlung 22(2) in
dem vorliegenden Beispiel für
die angerufene Partei S(125)]. Die Ortsvermittlung 22(1) ersetzt
das Adresssignalfeld (ASF) des CdPN mit einer Verkettung des NRP
und der Verzeichnisnummer der angerufenen Partei.
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Die 11A und 11B zeigen
Beispiele eines angerufenen-Partei-Nummernparameters (CdPN)
für das
Szenario, das in 4 gezeigt ist (Teilnehmer S123
verbunden mit Ortsvermittlung 22(1), anrufende Teilnehmer
S125 verbunden mit Ortsvermittlung 22(2)). Insbesondere
zeigt 11A, dass der Parteinummerparameter
(CdPN) vor einem Abfragen des Teilnehmerortsservers 30 liegt. 11A zeigt, dass das Adresssignalfeld (ASF) des Parameters
(CdPN) nur die SNB oder Verzeichnisnummer der angerufenen Partei
S125 enthält. 11B andererseits zeigt die Transformation des Parameters
(CdPN) bei Schritt 2-10. Gemäß der Transformation wird die
Nummerneuzuweisbarkeit-Flag NRF in dem NAI-Feld gesetzt, und das Adresssignalfeld
(ASF) wird mit einer Verkettung des Netzwerk-Routing-Präfix (NRP)
ersetzt [beispielsweise xx2], sowie der Verzeichnisnummer der angerufenen
Partei [beispielsweise 125]. Es sollte hier im Folgenden verstanden
werden, dass, selbst wenn nicht explizit erwähnt, ein Einfügen eines
NRP in eine ASF immer gefolgt wird von einem Setzen der Nummerneuzuweisbarkeits-Flag,
um das Vorhandensein des NRP in der ASF zu kennzeichnen.
-
Bei
Schritt 2-11 verwendet die Ortsvermittlung 22(1) die
NRN, die von dem Server 30 erhalten wird (erhalten bei
Schritt 2-10),
um einen Weg zu der terminierenden Vermittlung auszuwählen (beispielsweise
Vermittlung 22(2) in dem vorliegenden Beispiel). Bei Schritt 2-12 führt die
Ortsvermittlung 22 ein Anruf-Einrichten für die terminierende
Vermittlung über
den ausgewählten
Weg durch. Der angerufene-Partei-Nummernparameter
(CdPN), der bei Schritt 2-10 wie oben beschrieben transformiert
wird, wird als eine Anfangsadressnachricht [IAM] über das Netzwerk
gesendet.
-
Wenn
eine Durchgangsvermittlung die Routing-Nachricht empfängt (beispielsweise
eine Anfangsadressnachricht [IAM]), führt ihre Analyse der Nachricht
zu einem Weg zu der terminierenden Vermittlung, die mit dem Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) in
Zusammenhang steht. Die IAM-Nachricht wird danach an die terminierende
Ortsvermittlung gesendet. Die terminierende Vermittlung ist in der
Lage, Anrufe zu erkennen, die an sie geroutet werden, basierend auf
dem NRP, und entfernt das NRP-Präfix
vor einem Analysieren des Restes der Routing-Nachricht für die CdPN.
Danach wird der Rest der Nachricht analysiert und der angerufene
Teilnehmer wird durch den Rest des ASF-Felds identifiziert.
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Es
sollte in dem obigen Szenario bemerkt werden, dass es keine Anforderung
gibt, dass alle Anrufe an andere Vermittlungen über eine Durchgangsvermittlung
geroutet werden, und dass Verbindungsleitungen auch erlaubt werden,
so dass ein Anruf auch über
eine Vermittlungsleitung zu einer Durchgangsvermittlung geleitet
werden kann, im Fall eines Staus oder Fehlers in einem herkömmlichen Trunk
zu der Durchgangsvermittlung.
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Obwohl
die Schritte von 2 beispielhaft nur die Ortsvermittlung 22(1) als
verarbeitend für
Anrufe darstellt, sollte es verstanden werden, dass vergleichbare
Schritte durch irgendeine der Ortsvermittlungen der Domain 20 ausgeführt werden. Überdies hinaus
kann in einem anderen Modus der Erfindung Schritt 2-5 von 2 weggelassen
werden, so dass eine Suche eines Teilnehmerortsservers 30 immer durchgeführt wird,
sogar für
Anrufe zwischen einer anrufenden Partei und einer angerufenen Partei,
die mit der gleichen Ortsvermittlung verbunden sind. Solch ein Weglassen
von Schritt 2-5 ist effizient, wenn es eine niedrige Wahrscheinlichkeit
gibt, dass gefunden wird, dass der angerufene Teilnehmer mit der
gleichen Ortsvermittlung wie der anrufende Teilnehmer verbunden
ist, was dabei eine Abfrage des Teilnehmerortsservers 30 für jeden
Anruf effizienter macht.
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Wie
oben bemerkt, zeigt 3 die Ortsvermittlung 22(1),
die selbst einen Anruf zwischen einem anrufenden Teilnehmer S(123)
und angerufenen Teilnehmer S(124) verbindet. 4 andererseits
stellt eine Ortsvermittlung 22(1) dar, die einen Anruf
von dem anrufenden Teilnehmer S(123) an den angerufenen Teilnehmer
S(125) verarbeitet.
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5 zeigt,
wie die vorliegende Erfindung einen Ortswechsel des Teilnehmers
S(125) von der Ortsvermittlung 22(2) bei der Ortsvermittlung 22(n) unterbringt
[wie oben mit Bezug auf
-
4 beschrieben]. 5 zeigt
insbesondere, dass das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) für den Teilnehmer 125 in
der Datenbank 40 geändert
wurde. Insbesondere ist nach einem Ortswechsel bzw. Relokation des
Teilnehmers 125 zu der Ortsvermittlung 22(n) das
NRP-Feld für
die Teilnehmernummer 125"xxn" (siehe 5)
und das NRP-Feld für
die Teilnehmernummer 125 in der Datenbank 40 ist
nicht "xx2". Daher würde ein
Ausführen
des Schritts 2-10 von 2 nach einem
Ortswechsel, wie in 2 gezeigt, dazu führen, dass "xxn125" in dem Adresssignalfeld
(ASF) der Routing-Nachricht enthalten ist, die auf Leitung 32(1) zu
der Ortsvermittlung 22(1) übergeben wird.
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Da
der Teilnehmer S(125), wie oben diskutiert, in die Datenbank 40 des
Teilnehmerortsservers 30 eingegeben wird, ist der Teilnehmer
S(125) in der Lage, leicht innerhalb der Domain 20, wie
oben diskutiert, den Ort zu wechseln bzw. zu relokalisieren. Von
dem Teilnehmer S(125) wird daher gesagt, dass er eine "Ortsübertragbarkeitsfunktion" (LOP, englisch:
Location Portability Function) aufweist.
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6 zeigt
generisch die Verbindung einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 20 mit
einem Netzwerk 50, wobei die Teilnehmer in dem Netzwerk 50 keine
Nummerneuzuweisbarkeit aufweisen. 6A, 6B und 6C zeigen
Szenarios entsprechend einer Verbindung zwischen Nummerneuzuweisbarkeitsdomains 620I(A), 620I(B), 620I(C), und
Beispiele von entsprechenden Netzwerken 650A, 650B und 650C,
die keine Nummerneuzuweisbarkeit aufweisen.
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6A zeigt
eine Rückwärtskompatibilität einer
Nummerneuzuweisbarkeitsdomain (beispielsweise NRN-Domain) 620I(A) mit
einer Ortsvermittlung 26A, die nicht mit dem Nummerneuzuweisbarkeitsmerkmal
aktualisiert wurde. Die Domain 620I(A) enthält die Durchgangsvermittlungen 652A(1), 652A(2) und 652A(3),
wie auch die Ortsvermittlungen 622A(1) bis 622A(5).
Die Durchgangsvermittlung 652A(1) ist mit einer Nicht-NRN-Domain-Ortsvermittlung 62A verbunden,
wie auch mit Durchgangsvermittlung 652A(2) und 652A(3) und
dem Teilnehmerortsserver 630. Die Durchgangsvermittlung 652A(2) ist
mit den Ortsvermittlungen 622(1) bis 622(3) verbunden;
die Durchgangsvermittlung 652(3) ist mit den Ortsvermittlungen 622(4) bis 622(5) verbunden.
In einem Szenario des Betriebs von 6a, platziert
eine anrufende Partei verbunden mit der Ortsvermittlung 622A ein
Anruf an eine angerufene Partei, die sich in der Domain 20I(A) befindet.
In einem solchen Fall wird, da die Ortsvermittlung 622A nicht
in der Lage ist, den Teilnehmerortsserver 30 abzufragen,
der Parameter CdPN an die Durchgangsvermittlung 652A(1) übergeben.
Die Durchgangsvermittlung 652A(1) (nach einem Bestimmen,
dass die angerufene Partei in der Nummernserie ist, die von der
Domain 20I(A) bedient wird), führt die Abfrage durch unter
Verwendung des CdPN-Parameters, der von der Ortsvermittlung 622A empfangen
wird. Daher stellt 6A dar, dass für Anrufe,
die von außerhalb
der Domain 620I(A) ankommen, die erste eingetroffene Durchgangsvermittlung
die Vermittlung ist, die den Teilnehmerortsserver 630 abfragt.
Beim Empfang der NRN von dem Teilnehmerortsserver 630,
leitet die Durchgangsvermittlung 652A(1) bzw. Transit-Vermittlung
den Anruf an die angerufene Partei in Domain 620I(A) basierend
auf dem NRP.
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6B stellt
eine Situation dar, in der eine anrufende Partei mit der Ortsvermittlung 622B verbunden
ist, die wiederum mit der Durchgangsvermittlung 651B verbunden
ist, wobei beide Vermittlungen 622B und 651B in
einem Netzwerk 650B sind, das keine Nummerneuzuweisbarkeit
besitzt. Eine Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 620I(B) von 6B enthält die Durchgangsvermittlungen 652B(1) und 652B(2).
Die Durchgangsvermittlung 652B(1) ist mit der Durchgangsvermittlung 651B verbunden,
die mit Durchgangsvermittlung 652B(1) und mit Ortsvermittlung 622B(2) verbunden
ist. In der Darstellung der 6B hat
sich ein Teilnehmer mit einer Nummerneuzuweisbarkeit von einem Ort
B (verbunden mit der Ortsvermittlung 622B(1) nach einem
Ort B' (verbunden
mit einer Ortsvermittlung 622B(2)) bewegt. Die anrufenden
Parteien in der Domain 620I(B) werden ihre Anrufe an den
Teilnehmer weiterleiten, der sich nach Ort B' bewegt hat, durch direktes Routen zu dem
Ort B' über die
Durchgangsvermittlung 652B(2). Jedoch wird, falls eine
anrufende Partei verbunden mit der Ortsvermittlung 622B die
Verzeichnisnummer für
den Teilnehmer, der sich von Ort B nach Ort B' bewegt hat, wählt, der Anrufanfang durch
die Durchgangsvermittlung 651B geroutet, unter Verwendung des
CdPN-Parameters, in Richtung der Ortsvermittlung 622B(1) [bei
der sich der angerufene Teilnehmer vorher befunden hat]. Jedoch
fängt,
beim Eintreten in die Domain 620I(B), die Durchgangsvermittlung 652B(1) den
ankommenden Anruf ein und führt
die Abfrage für
den Teilnehmerortsserver 630 durch. Die Durchgangsvermittlung 652B(1) empfängt die
Netzwerk-Routing-Nummer
für den
Ortswechsel-Teilnehmer und routet demgemäß den Anruf über die
Durchgangsvermittlung 652B(2) an die Ortsvermittlung 622(2)1.
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6C zeigt
eine Situation, in der eine Ortsvermittlung 622C, die keine
Nummerneuzuweisbarkeit besitzt, durch eine Verbindungsleitung bzw. Tie-Trunk
TT mit einer Ortsvermittlung 622C(1) mit Nummerneuzuweisbarkeit
verbunden ist. Das Netzwerk 650C, das keine Nummerneuzuweisbarkeit
besitzt, enthält
die Ortsvermittlung 622C und die Durchgangsvermittlung 651c.
Die Domain 620I(C) enthält die
Durchgangsvermittlung 652C(1) und die Ortsvermittlungen 622(1) und 622(2).
Die Ortsvermittlung 622(1) ist mit dem Teilnehmerortsserver 630 verbunden.
Angenommen ein Teilnehmer bewegt sich von dem Ort C (verbunden mit
der Ortsvermittlung 622(1)) zu dem Ort C' (verbunden mit der
Ortsvermittlung 622(2)), und dass eine anrufende Partei
verbunden mit der Ortsvermittlung 622(C) den relokalisierten
bzw. den Teilnehmeranruf, der den Ort gewechselt hat, und der angerufene
Teilnehmer (jetzt bei Ort C')
die Nummerneuzuweisbarkeitsfunktion der vorliegenden Erfindung aufweist.
Wenn angenommen wird, dass der Teilnehmer noch immer sich am Ort
C befindet, leitet bzw. routet die Ortsvermittlung 622C den
Anruf jedoch unter Verwendung des CdPN-Parameters an die Ortsvermittlung 622(1).
Jedoch fängt die
Ortsvermittlung 622(1) den ankommenden Anruf ein und fragt
den Teilnehmerortsserver 630. Als Ergebnis der NRN, die
von dem Teilnehmerortsserver 630 empfangen wird, routet
die Ortsvermittlung 622(1) den Anruf unter Verwendung des
NRP an die Ortsvermittlung 622(2) über die Durchgangsvermittlung 652C(1).
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7 zeigt
einen Empfang eines Anrufs, der in einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 20' von 6 ankommt,
von einem Netzwerk, das außerhalb der
Nummerneuzuweisbarkeitsdomain liegt (wie zum Beispiel ein Netzwerk 50 der 6). 7 stellt
insbesondere den Empfang eines ankommenden Anrufs bei der Durchgangsvermittlung 52 dar,
wobei der ankommende Anruf für
den angerufenen Teilnehmer S(125) bestimmt ist. In einer ähnlichen
Weise wie bei den oben diskutierten Betrieben mit Bezug auf 2, 3 und 4,
führt die
Durchgangsvermittlung 52 einen Schritt analog zu Schritt 2-11 und 2 durch, um
den Teilnehmerortsserver 30 (auf Leitung 62) abzufragen.
In dem in 7 dargestellten Beispiel ist der
Wert des CdPN-Parameters, der bei der Abfrage übergeben wird, "125". Der Teilnehmerortsserver 30 durchsucht
die Datenbank 40 auf eine vorher diskutierte Art und Weise
und erzeugt eine Netzwerk-Routing-Nummer (NRN), die einen passenden
NRP für eine Übertragung
an die Durchgangsvermittlung 52 enthält. In dem dargestellten Beispiel
enthält
die der Durchgangsvermittlung 52 gesendete NRN den Wert "xx2125". Für die Durchgangsvermittlungen
ist die Analyse der Nummer des angerufenen Teilnehmers so entworfen,
dass das Präfix
NRP (das gleiche wie der Vermittlungs- oder Knotenidentifizierer)
einen Weg zu der terminierenden Vermittlung aufzeigt, die das von
dem Teilnehmerortsserver 30 geholte Präfix aufweist.
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Die
Teilnehmer S der Domain 20' können Nummern
von Teilnehmern wählen,
die außerhalb der
Domain 20' sind
(beispielsweise Teilnehmer in einem nichtneuzuweisbarkeitsfähigen Netzwerk 50 von 6).
Wenn ein Teilnehmer außerhalb
der Domain 20' angerufen
wird, wird der Anruf gemäß existierenden
Standardverfahren geleitet bzw. geroutet.
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8 zeigt
eine Sequenz von Aktionen, die zwischen zwei Ortsvermittlungen 822(1) und 822(2) auftreten,
in Verbindung mit einer Bereitstellung von Rückrufdiensten, wie zum Beispiel
CCBS (Anrufbeendigung an besetzten Teilnehmer) oder CCNR (Anrufbeendigung
bei keiner Antwort), wenn beide Ortsvermittlungen 822(1) und 822(2) sich
in der gleichen Nummerneuzuweisbarkeitsdomain befinden. Wie in 8 enthält jede
Ortsvermittlung 822 einen CCAF, CCF, TCAP und SCCP. Die
CCAF ist die Anrufsteuerzugangsfunktion bzw. Call Control Access
Function. Die CCF ist die Anrufsteuerfunktion bzw. Call Control
Function. Die TCAP ist der Transaktionsfähigkeitenanwendungsteil bzw.
Transaction Capabilities Application Part; und das SCCP ist das
Signalisierungsverbindungssteuerteil bzw. Signalling Connection
Control Part.
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Die
Sequenz von Aktionen, die in 8 gezeigt
ist, ist wie folgt. Als erste Aktion 8-1, wählt eine anrufende
Partei (zum Beispiel ein als "A-sub" bekannter Teilnehmer),
die mit der Ortsvermittlung 822(1) verbunden ist, die Nummer
einer angerufenen Partei (beispielsweise ein als "B-sub" bekannter Teilnehmer),
die mit der Ortsvermittlung 822(2) verbunden ist. Die angerufenen
Stellen bzw. Ziffern werden bei CCAF empfangen und zu CCF weitergeleitet.
Auf eine ähnliche
Art und Weise wie vorher mit Bezug auf Schritt 2-7 von 6 dargestellt,
wird bei der Aktion 8-2 die Nummer der angerufenen Partei
(CdPN) [von CCF der Vermittlung 822(1)] an Teilnehmerortsserver 38 gesendet,
(das heißt,
als ein Parameter der Abfrage). Bei der Aktion 8-3 gibt
der Server 830 an die CCF der Ortsvermittlung 822(1) einen
NRP der Ortsvermittlung (die ID der Vermittlung 822(2))
des angerufenen Teilnehmers. Bei der Aktion 8.4 initiiert
die CCF der Ortsvermittlung 822(1) einen Anruf an die CCF
der Ortsvermittlung 822(2), wobei die Anfangsadressnachricht
(IAM) der Signalisierung das Präfix (Vermittlungs-ID
der Zielvermittlung) und die Verzeichnisnummer der angerufenen Parteinummer
in dem Adresssignalfeld der Routing-Nachricht (CdPN) enthält.
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Die
CCF der Ortsvermittlung 822(2) bestimmt, dass die angerufene-Partei-Nummer
gelistet wird mit der Ortsvermittlung 822(2) und leitet
die angerufene-Partei-Nummer
an ihre CCAF weiter.
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Die
CCAF bestimmt, dass die angerufene Partei besetzt ist, und benachrichtet
so die CCF der Ortsvermittlung 822(2). Die Aktion 8-5 zeigt
ein Besetzt-Bedingungs-Signal, das von der CCF der Ortsvermittlung 822(2) zurück zu der
CCF der Ortsvermittlung 822(1) gegeben wird. Das zurückgegebene Besetzt-Bedingungs-Signal
kennzeichnet auch, dass CCBS erlaubt ist. Die Aktion 8-6 zeigt
die Ortsvermittlung 822(1), die den Teilnehmer 8-sub über eine
Besetzt-Nachricht benachrichtigt, dass die angerufene Partei besetzt
ist.
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Bei
der Aktion 8-7 führt
der Teilnehmer A-sub eine CCBS-Anfrage
an der Ortsvermittlung 822(1) bei der 8-7 aus.
In Ansprechen darauf aktiviert bei der Aktion 8-8 die Ortsvermittlung 822(1) das CCBS-Merkmal
bei seinem TCAP/SCCP für
das Aussenden einer CCBS-Anfrage an die Ortsvermittlung 822(2) unter
Verwendung des Präfix
der Ortsvermittlung 822(2), wie es vorher von dem Teilnehmerortsserver 830 bei der
Aktion 8-2 geholt wurde. Bereitgestellt mit der CCBS-Anfrage bei der Ortsvermittlung 822(2) ist
die Vermittlungs-ID
der Ortsvermittlung 822(1) der anrufenden Partei, so dass
die CCBS-Rückruffunktion
sie in dem Rückrufverfahren verwenden
kann.
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In 8A ist
die Ortsvermittlung 822A(1) in einem Netzwerk 821A,
das nicht in einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain ist; Ortsvermittlung 822A(2) ist
in einer Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 820A. 8A zeigt
eine Sequenz von Aktionen, die auftreten, in Verbindung mit einem
Bereitstellen von Rückrufdiensten
(wie zum Beispiel CCBS [Anrufbeendigung bei besetztem Teilnehmer]
oder CCNR [Anrufbeendigung bei keiner Antwort], wenn die anrufende
Partei (Teilnehmer A-sub) mit der Ortsvermittlung 822A(1) verbunden
ist und die angerufene Partei (Teilnehmer B-sub) mit der Ortsvermittlung 822A(2) verbunden
ist.
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Daher
ist die nicht in der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 820 liegende
Ortsvermittlung 822A(1), nicht in der Lage eines Abfragens
des Teilnehmerortsservers 830 und weis nichts über das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP),
das in der Domain 820 verwendet wird. Anstatt dessen folgt
die Ortsvermittlung 822A(1) der herkömmlichen Strategie (beispielsweise
CCITT Nr. 7) eines Verwendens der angerufene-Partei-Nummer CdPN
zum Routen der CCBS-Anfrage an die Ortsvermittlung der angerufenen
Partei. Wie hier im Folgenden mit Bezug auf 8A beschrieben
wird, wird in der vorliegenden Erfindung der Anruf an einen passenden
Teilnehmerortsserver 830 geroutet. Der Server 830 analysiert die
Verzeichnisnummer der angerufenen Partei in der CCBS-Anfrage und
erzeugt ein NRP, so dass die CCBS-Anfrage weitergeleitet wird an
die Ortsvermittlung der angerufenen Partei durch Verwenden des erzeugten
NRPs als Global Title bzw. globalen Titels. Die Prinzipien der Erfindung
hinsichtlich des Setzens der Nummerneuzuweisbarkeits-Flag (beispielsweise NAI)
mit Bezug auf den ISUP/TUP "CdPN"-Parameter treffen
auch zu, bei einem Setzen des globalen Titels bzw. Global Title
auf TCAP/SCCP (das heißt,
der Global Title enthält
auch einen NAI und NPI wie auch CdPN).
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Bei
der Aktion 8A-1 der 8A wählt die
anrufende Partei sub-A die Verzeichnisnummer des angerufenen Teilnehmers
(sub-B). Bei der
Aktion 8A-2 füllt
die Ortsvermittlung 822A(1) das Adresssignalfeld (ASF)
der CdPN-Nachricht, die als eine Anfangsadressnachricht (IAM) verwendet
wird, mit der Verzeichnisnummer des angerufenen Teilnehmers und leitet
die IAM-Nachricht an die Durchgangsvermittlung 851A(1) weiter.
Bei der Aktion 8A-3 leitet die Durchgangsvermittlung 851A(1),
die in einem Nicht-Neuzuweisbarkeitsnetzwerk 821A ist,
die IAM an die Durchgangsvermittlung 851(2) in der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain 820A weiter.
Die Aktion 8A-4 involviert die Durchgangsvermittlung 851(2), die
eine Anfrage an den Teilnehmerortsserver 830 sendet, um
den Ort des Teilnehmers B-sub zu erkennen. Die Aktion 8A-5 zeigt
den Teilnehmerortsserver 830, der die IAM (das heißt, die
CdPN) überarbeitet, so
dass ihr Adresssignalfeld (ASF) das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP)
des Teilnehmers B-sub enthält
und setzt die Nummerneuzuweisbarkeits-Flag (NRF), um die Anwesenheit
des NRPs in dem ASF zu kennzeichnen. Die Aktion 8-5 involviert auch
ein Weiterleiten der überarbeiteten
IAM zurück zu
der Durchgangsvermittlung 851(2). Bei der Aktion 8A-6 wird
die IAM mit dem NRP von der Durchgangsvermittlung 851(2) an
die Durchgangsvermittlung 851(3) weitergeleitet; bei der
Aktion 8A-76 wird die IAM mit dem NRP von der Durchgangsvermittlung 851(3) an
die Ortsvermittlung 822A(2) weitergeleitet.
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Die
Aktion 8A-8 der 8A zeigt
eine Besetzt-Nachricht (beispielsweise REL bei ISUP), die von der
Ortsvermittlung 822A(2) an die Durchgangsvermittlung 851A(3) gesendet
wird. Eine ähnliche Übertragung
der Besetzt-Nachricht zurück
zu der Ortsvermittlung 822A(1) ist bei den Aktionen 8A-9 bis 8A-11 gezeigt.
In Ansprechen auf den Empfang der Besetzt-Nachricht, sendet die
Ortsvermittlung 822A(1) einen Besetzt-Ton an den Teilnehmer
sub-A (Aktion 8A-12).
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Die
Aktion 8A-13 zeigt den Teilnehmer sub-A, der das CCBS-(Anrufbeendigung
an besetzten Teilnehmer)-Merkmal bei der CCBS-Funktion der Ortsvermittlung 822A(1) aktiviert.
Bei der Aktion 8A-14 wird die CCBS-Anfrage weitergeleitet
unter Verwendung der angerufene-Partei-Nummer CdPN an den Teilnehmerortsserver 30 und
insbesondere an das TCAP (Transaktionsfähigkeitsanwendungsteil, englisch:
Transaction Capabilities Application Part). Bei der Aktion 8A-15 erzeugt
der Teilnehmerortsserver 830 einen Netzwerk-Routing-Präfix (NRP).
Bei der Aktion 8A-16 wird das CCBS mit der bei Aktion 8A-15 erhaltenen
NRN verwendet, um die CCBS-Anfrage an die korrekte Ortsvermittlung
zu routen (das heißt,
Ortsvermittlung 822A(2), mit der der Teilnehmer sub-B verbunden
ist).
-
9 zeigt
eine schematische Ansicht einer Telekommunikationsnetzwerknummer-Neuzuweisbarkeitsdomain 20R,
die mit Redundanz bereitgestellt wird. Die Domain 20R der 9 weist
alle die Elemente der Domain 20 von 1 auf (wobei
diese Elemente ähnliche
Nummerierungen in sowohl 1 und 9 aufweisen),
und zusätzlich
weist sie einen redundanten Teilnehmerortsserver 30R auf.
Wie in Domain 20 von 1 ist der
redundante Teilnehmerortsserver 30R auch mit jeder der
Vielzahl von Vermittlungen in der Domain 20R verbunden.
Die Verbindungen 32R(1) – 32R(n) werden bereitgestellt
zum entsprechenden Verbinden der Vermittlung 22(1) – 22(n),
mit dem redundanten Teilnehmerortsserver 30R. Der redundante
Teilnehmerortsserver 30R hält eine Datenbank 40R aufrecht,
die, im Beispiel von 9, identisch zu der Datenbank 40 ist.
Das Verwaltungssystem MS bzw. Management System ist mit beiden Servern 30 und 30R verbunden.
Das Managementsystem MS greift auf eine Datenbank MF zu, in der
die Masterdatei der Teilnehmerneuzuweisbarkeitsdaten aufrechterhalten
werden. Die Masterdatei MF wird beispielsweise verwendet zum Downloaden
bzw. Herunterladen zu den Datenbanken von Server 30 und/oder 30R.
-
In
dem Fall, dass der Teilnehmerortsserver 30 eine Fehlfunktion
aufweist oder vom Dienst für eine
Wartung etc. genommen werden muss, wird der redundante Teilnehmerortsserver 30R in
Verbindung mit Server 30 verwendet. In einem Modus des
Betriebs bei einem vorbestimmten Intervall (beispielsweise einmal
pro Woche oder wie andererseits durch eine Betreibereingabe spezifiziert),
kann das Managementsystem MS eine Konsistenzprüfung der Daten in beiden Datenbanken 40 und 40R anordnen. In
einer Konsistenzprüfung
werden die Daten verglichen und irgendeine Nicht-Übereinstimmung
wird berichtet. Richtigstellende Aktionen in dem Fall einer Nicht-Übereinstimmung
können
manuell oder halbautomatisch angeordnet werden. In einem anderen Modus
des Betriebs ist es nicht notwendig, eine Vergleichsprüfung durchzuführen, unter
Annahme, dass die Masterdatei MF fristgerecht aufrechterhalten wird durch
das Verwaltungssystem MS und auf die Server 30, 30R herunterladbar
ist.
-
Die
Konfiguration der 9 kann alternativ verwendet
werden zum Verteilen der Last zwischen den zwei identischen Teilnehmerortsservern 30 und 30R.
Es gibt mehrere Verfahren zur Lastaufteilung. Als ein erstes Verfahren
können
die SLS-verwandte Funktionen
der Ortsvermittlung 22 für diese Ortsvermittlung einen "Primärteilnehmerortsserver" auswählen. Die
Auswahl eines Primärteilnehmerortsservers kann
basierend auf einer Nummerngruppe ausgeführt werden (beispielsweise
der Nummerngruppe xxx auswählende
Server 30, wenn es keinen Fehler gibt und der Nummerngruppe
yyy auswählende
Server 30R, wenn es keinen Fehler gibt). Alternativ kann die
Auswahl de Primärteilnehmerortsservers
dynamisch fliegend unter Verwendung einer internen statistischen
Verteilungsfunktion ausgeführt
werden. Als ein zweites Verfahren kann ein SCCP-Parameter, der als "Global Title" ("GT") bekannt ist, für die gewählte oder
wählende
Nummer gesetzt werden, um einen Primär-NAPS-(beispielsweise Server 30)
zum Handhaben gewisser Kunden und einen anderen NAPS (zum Beispiel
Server 30R) zum Handhaben anderer Kunden zu binden. Als
drittes Verfahren wählen
die gleichen SLS-Funktionen einer Ortsvermittlung immer einen entsprechenden
Primär-NAPS
durch semipermanente Vermittlungsdaten, dann werden verschiedene
SLS-Funktionen verschiedenen NAPS zugeordnet, das heißt ein NAPS
ist primär
zu einigen SSPs einer Ortsvermittlung und sekundär zu einigen SSPs der Ortsvermittlung.
Wenn die Konfiguration von 9 verwendet
wird zum Lastaufteilen, anstatt einer reinen Redundanz, kann in
dem Fall eines Fehlers eines der Ortsteilnehmerserver 30, 30R,
der nicht-fehlerhafte Server nicht in der Lage sein, die gesamte
Last des fehlerhaften Servers zu tragen.
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Die 9A zeigt
eine Domain 920 mit einem Redundanzsystem umfassend einen
Master-NAPS 930M und eine Vielzahl von Teilserien-spezifischen NAPS 930(1) bis 930(5),
die alle die Ortsvermittlung 922(1) bis 922(8) bedienen.
Die Domain 920 umfasst Sub-Domains bzw. Teil-Domains, wobei
jede Teil-Domain in Zusammenhang steht mit einem Teilsatz der Serien
von Nummern, die durch die gesamte Domain 920 bedient werden.
Jeder Teilsatz bzw. Teilmenge von Teilnehmernummern wird durch einen
entsprechenden Einen der Teilserien-spezifischen NAPs 930(1) bis 930(5) bedient.
Beispielsweise ist eine erste Teilmenge der Serie mit NAPS 930(1) zugeordnet, eine
zweite Teilmenge der Serie ist NAPS 930(2) zugeordnet,
und so weiter. Wenn ein Anruf bei jeder Ortsvermittlung 922 platziert
wird, durchsucht die Ortsvermittlung jede der fünf Teilmengen der Serie, um
zu bestimmen, welcher der fünf
NAPS 930(1) bis NAPS 930(5) abgefragt werden sollte.
Daher überprüft, anstatt
eines Überprüfens einer
einzelnen Liste, um zu bestimmen, ob die angerufene Partei in der Neuzuweisbarkeitsdomain
ist, die Vermittlung bis zu fünf
Listen, um die Teilmenge der Serie der Domain 920 zu bestimmen,
zu der der angerufene Teilnehmer gehört. Die Ortsvermittlung 922 führt dann
eine Abfrage bei dem passenden NAPS 930 basierend auf der
Liste durch, auf welcher die Nummer des angerufenen Teilnehmers
gefunden wird, und empfängt
dafür ein
Netzwerk-Routing-Präfix
auf die gleiche Art und Weise wie oben beschrieben.
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Daher
wird jeder der fünf
NAPS 930(1) bis NAPS 930(5) einer Primärteilmenge
zugeordnet. Zusätzlich
weisen zwei oder mehr der NAPS 930 Backup bzw. Sicherungsorte
zum Speichern von ein oder mehreren Backup-Teilmenten, falls nötig, auf.
In dem in 9A gezeigten Beispiel wird der
NAPS 930(3) normal für
Teilnehmer in der Teilmenge 3 der Domain 920 abgefragt,
wie es durch die gestrichelte Linie von Ortsvermittlungen 922(1), 922(4), 922(5) und 922(8) gezeigt
ist. Jedoch fragen, falls der NAPS 930(3) außer Betrieb
sein sollte, in 9A die Ortsvermittlungen einen
NAPS, der nicht der NAPS 930(3) ist. In dieser Hinsicht
kopiert, beim Detektieren einer Außer-Betrieb-Bedingung bei dem NAPS 930(3) der Master-NAPS 930M seine
Masterdatenbank für
die Teilmenge 3 in Backup-Speicherorte der ausgewählten NAPS 930,
insbesondere der NAPS 930(1) und NAPS 930(5),
wie es in 9A gezeigt ist. Zusätzlich benachrichtigt
der Master-NAPS 930M jede der Ortsvermittlungen 922,
welchen NAPS 930 sie für
Teilmenge-3-angerufene-Teilnehmer
abfragen sollte. In der in 9A gezeigten
bestimmten Situation, hat der Master-NAPS 930M angewiesen,
dass ungeradzahlige Ortsvermittlungen 922 den NAPS 930(1) abfragen
sollten, während
geradzahlige Ortsvermittlunen 922 den NAPS 930(5) abfragen
sollten. Daher fragen, anstatt eines Versuchens, den NAPS 930(3) abzufragen
[wie durch die gestrichelten Linien gezeigt], die Ortsvermittlungen 922(1) und 922(5) den NAPS 930(1) ab,
für Teilmengen-3-angerufene-Teilnehmer. Ähnlich fragen,
anstatt eines Versuchens, den NAPS 930(3) abzufragen [wie
durch die gestrichelten Linien gekennzeichnet], die Ortsvermittlungen 922(4) und 922(8) den
NAPS 930(5) ab für
Teilmenge-3-angerufene-Teilnehmer.
Daher ist die Darstellung in 9A ein
Beispiel, wie nicht-identische NAPSs verwendet werden können, um
eine Redundanz auf einer aufgeteilten Grundlage bereitzustellen. Über dies
hinaus sollte es bewusst werden, dass der Master-NAPS 930M die
Backup-Teilmengen vorher zuordnen und vorspeichern kann, so dass
ein Kopieren der Masterdatei für
eine Teilmenge nicht bis zu solch einer Zeit hingeschoben werden
braucht, bei der ein NAPS außer
Dienst genommen wird.
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Die 10 zeigt
eine hierarchische Bereitstellung von Teilnehmerortsservern, und
insbesondere in dem Kontext einer Vielzahl von Domains 20(1) und 20(2).
Die Domains 20(1) und 20(2) werden mit Teilnehmerortsservern
[NAPS] 30(1) und 30(2) entsprechend bereitgestellt,
wobei jeder von diesen eine Vielzahl von Vermittlungen (nicht dargestellt)
in ihren entsprechenden Domains bedient. Eine Telefonkommunikation
zwischen den Domains 20(1) und 20(2) tritt zwischen
den Gateways GW(1) und GW(2) der entsprechenden Domains auf. Ein
Master-Teilnehmerortsserver [NAPS] 30(M) wird bereitgestellt
und auf ihn wird zugegriffen durch die NAPSs 30(1) und 30(2) über die
Verbindungen 70(1) und 70(2). Wenn ein anrufender
Teilnehmer, der zu der Domain 20(1) gehört, eine Nummer für einen
angerufenen Teilnehmer in der Domain 20(2) wählt, führt der
NAPS 30(1) zuerst eine Suche seiner Datenbank 40(1) nach
der Nummer des angerufenen Teilnehmers (SNB) durch. Falls die SNB
des angerufenen Teilnehmers nicht in NAPS 30(1) gefunden
wird, wird der Master-NAPS 30(M) abgefragt. Unter Annahme,
dass der Master-NAPS 30(M) die gesuchte SNB hat, gibt der
Master-NAPS 30(M) dem NAPS 30(1) ein Präfix zurück, das
einen Weg zu Gateway GW(2) der Domain 20(2) kennzeichnet.
Das Präfix
wird vor die gewählte
Nummer SNB in der Signalisierung hinzugefügt, die an den Gateway GW(2)
der Domain 20(2) gesendet wird. wenn das Signal eine Durchgangsvermittlung bei
Gateway GW(2) erreicht, wird eine Suche nach NAPS 30(2) der
Domain 20(2) durchgeführt,
um zu bestimmen, mit welcher Orstvermittlung der Domain 20(2) der
angerufene Teilnehmer gegenwärtig
verbunden ist.
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10A zeigt eine Vielzahl von Domains 1020A, 1020B, 1020C.
Die Domains 1020A, 1020B, 1020C können jeweils
durch einen verschiedenen Dienstanbieter aufrechterhalten werden.
Die Domain 1020A weist einen Gateway GWA auf, der mit Gateway
GWB(1) der Domain 1020B und Gateway GWC der Domain 1020C verbunden
ist; die Domains 1020B und 1020C sind zwischen
Gateways GWB(2) und Gateway GWC verbunden. Die Domain 1020A weist
eine Ortsvermittlung 1022A auf, die mit dem Gateway GWA
und dem Teilnehmerortsserver 1030A verbunden ist. Die Domain 1020B weist
eine Ortsvermittlung 1022B auf, die mit sowohl Gateway
GWB(1) als auch GWB(2) verbunden ist, wobei der Gateway GWB(1) mit
dem Teilnehmerortsserver (NAPS) 1030B verbunden ist. Aus
Gründen
der Einfachheit wird keine Ortsvermittlung in Domain 1020C gezeigt, obwohl
eine oder mehrere Ortsvermittlungen enthalten sind. Die Domain 1020C weist
einen 1030C auf. Verbunden für eine Zugangsfähigkeit
durch alle Domains, ist der Master-Teilnehmerortsserver (NAPS) 1030M.
Jeder der Teilnehmerortsserver 1030A, 1030B, 1030C und 1030M weist
ein zugeordnetes Dienstverwaltungssystem (MS) bzw. Service Management
System auf .
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10A zeigt Aktionen, die involviert sind, wenn
ein Teilnehmer sub-A in Domain 1020A sub-B in Domain 1020B anruft.
Die Aktion 10A-1 zeigt den Teilnehmer sub-A, der die Verzeichnisnummer
eines Teilnehmers sub-B wählt.
Bei Schritt 10A-2 fragt die Ortsvermittlung 1022A den
Teilnehmerortsserver 1030A, um einen Netzwerk-Routing-Präfix für den Teilnehmer
sub-B basierend auf der gewählten
Verzeichnisnummer zu bestimmen. Der Teilnehmerortsserver 1030A bestimmt,
dass die Verzeichnisnummer für
den Teilnehmer sub-B nicht in der Domain ist, die durch den Server 1030A bedient
wird. Daher sendet, wie durch die Aktion 10A-3 gekennzeichnet,
der Server 1030A eine Anfrage an den Master-Server (NAPS) 1030M,
um den Dienstanbieter zu bestimmen, der den Teilnehmer sub-B bedient.
Die Aktion 10A-4 zeigt eine Adresse des Dienstanbieters
der Domain 1020B, die an den Server 1030A gegeben wird,
die daraufhin bei der Aktion 10A-5 an die Ortsvermittlung 1022a weitergeleitet
wird. Dann wird bei der Aktion 10A-6 der Anruf inklusive
der Adresse des Dienstanbieters der Domain 1020B durch
die Orttvermittlung 1022A an den Gateway GWA geleitet. Die
Aktion 10A-7 zeigt die Routing- oder Adress-Nachricht,
die zwischen den Gateways GWA und GWB übertragen wird. Beim Empfang
der Adressnachricht, fragt der Gateway GWB bei der Aktion 10A-8 den
Teilnehmerortsserver (NAPS) 1030B der Domain 1030B ab,
um den Knoten in der Domain 1020B zu bestimmen, mit dem
der Teilnehmer sub-B verbunden ist. Die Aktion 10A-9 zeigt
einen Netzwerk-Routing-Präfix
(NRP) [kennzeichnend für
die Ortsvermittlung 1022B], das für den Teilnehmer sub-B zurückgegeben
wird. Bei der Aktion 10A-10 leitet der Gateway GWB die
Adressnachricht an die Ortsvermittlung 1022B, und bei der
Aktion 10A-11 ist der Teilnehmer sub-B erreicht. Die Ortsvermittlung 1022B,
die als die terminierende Vermittlung dient, entfernt das NRP.
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Es
sollte verstanden werden, dass jeder der Gateways in 10A mit dem/den seinen Ortsserver (n) (NAPS)s
ihrer entsprechenden Domain verbunden ist, um Adressnachrichten
zu verarbeiten, die bei ihren entsprechenden Domains ankommen. Über dies
hinaus kann es bei einigen Anrufen vorkommen, die außerhalb
eines Domains betätigt
werden, wie zum Beispiel häufig
durchgeführte
Anrufe, dass Teilnehmerortsserver nicht den Master-Server (NAPS) 1030M konsultieren
brauchen, falls der Master-Server 1030M Anbieterinformation
auf den Domain-Server
herunterlädt.
In dem gerade beschriebenen Beispiel können die Aktionen 10A-3 und 10A-4 intern durch
den Server 1030A durchgeführt werden, falls der Server 1030A schon
ein Hinweis des Dienstanbieters für den Teilnehmer sub-B gespeichert
hat. Ferner ist es, in einer Situation, wo die Aktionen 10A-3 und 10A-4 eine
Konsultation des Master-Servers 1030M involvieren, für den Master-Server 1030M möglich, in
der Routing- oder Adressnachricht den Knoten in Domain 1020B für den Teilnehmer sub-B
einzubeziehen. Dies bedeutet, dass der Master-Server 1030M in
der bei der Aktion 10A-4 zurückgegebenen Adressnachricht
das NRP der Domain 1020B für den Teilnehmer sub-B enthalten
kann, falls dies dem Server 1030M bekannt ist. Ein Einbeziehen des
Präfix
der empfangenden Domain würde
die Aktionen 10A-8 und 10A-9 der 10A beseitigen.
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10B ähnelt 10A, aber die Domain 1020B' der 10B stellt
einen Mobiltelekommunikationsdienst bereit. Um die Mobilkommunikation
zu vereinfachen, weist Domain 1020B' ein Gateway-Mobilvermittlungscenter
(GMSC) und ein Mobilvermittlungscenter bzw. Mobilfunkvermittlungsstelle mit
einem Besuchs-Ortsregister (MSC/VLR). Das GMSC ist durch Landleitungen
mit dem Gateway GWB(1) und mit dem MSC/VLR verbunden, sowie mit
einem Heimortsregister HLR(1) und einem Heimortsregister HLR(2)
bzw. Heimatortsregister. Das MSC/VLR ist auch mit beiden, sowohl
HLR(1), als auch HLR(2) durch ITU-T-Signalisierungssystem Nr. 7
und mit dem GMSC durch Landleitungen verbunden. Zusätzlich ist
das MSC/VLR durch Landleitungen mit dem BSC/BSMC (Basisstations-Kontroller/Basisstation-Kurznachrichtserver)
verbunden.
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10B stellt einen Anruf dar, der von einem besten
Teilnehmer sub-A in der Domain 1020A in Richtung eines
mobilen GSM-Teilnehmers durchgeführt
wird, der von dem Dienstanbieter C (bedienende Domain 1020C)
zum Dienstanbieter B (bedienende Domain 1020B) verändert wurde.
Die Aktionen 10B-1 bis 10B-9 ähneln entsprechend nummerierten
Aktionen 10A-1 bis 10A-9, die oben mit Bezug auf 10A diskutiert wurden. Jedoch gibt, wenn der Teilnehmerortsserver
(NAPS) 1030B abgefragt wird, der Server 1030B in
Aktion 10B-9 eine NRN mit einem Netzwerk-Routing-Präfix zurück, das
das Gateway-Mobilvermittlungscenter (GMSC) kennzeichnet. Die Adressnachricht
wird an das GMSC übertragen, wie
es durch Aktion 10B-10 gekennzeichnet ist. Das GMSC übersetzt
die Mobilstations-ISDN-Nummer (MSISDN) in der Adressnachricht in
einem Global Title, der zum Adressieren des HLR(1) verwendet wird. Normal
wird die MSISDN als der Global Title eingegeben, aber hier bedarf
es einer Übersetzung
zum Vermeiden irgendwelcher Aktualisierungen bei den Zwischensignaltransferpunkten
(STPs). Diese Übersetzung
kann intern in dem GMSC ausgeführt
werden oder eine Abfrage kann bei einer Datenbank für die Übersetzung
von der MSISDN in eine Routing-Nummer durchgeführt werden, die für GT-Adressier-Weiterleitungen
an das HLR(1) verwendet wird. Bei der Aktion 10B-11 wird
das Heimatsortsregister für
den Teilnehner sub-B (das heißt,
HLR(1)) durch das GMSC angerufen. Das HLR(1) ruft dann das Mobilvermittlungscenter
mit Besuchsortsregister (MSC/VLR) [Aktion 10B-12] an, das
eine Roaming-Nummer an das HLR(1) auswählt und zurückgibt [Aktion 10B-13].
Die Roaming-Nummer wird dann, wie bei Aktion 10B-14 gezeigt,
an das GMSC übergeben.
Das GMSC verwendet die Roaming-Nummer in dem angerufene-Partei-Nummer-Parameter
(CdPN), um das MSC/VLR zu adressieren, wo der Teilnehmer sub-B sich befindet [Aktion 10B-15].
Die Aktion 10B-16 zeigt den Teilnehmer sub-B, der über Funkruf
gerufen wird bzw. gepaget wird, unter Verwendung der internationalen
Mobilteilnehmernummer (IMSI).
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Die
Roaming-Nummer (die oben mit Bezug auf die Aktion 10B-13 beispielsweise
erwähnt
wurde, kann selbst die Prinzipien der vorliegenden Erfindung verwenden.
In dieser Hinsicht kann die Roaming-Nummer ein Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) enthalten,
das zum Lokalisieren zu welchem HLR der Teilnehmer gegenwärtig gehört, passt.
Die Zuordnung der MSISDN-Nummern innerhalb von GSM wurde in einer ähnlichen
Weise wie in festen Netzwerken durchgeführt, zum Beispiel durch Zuweisung von
Nummerserien bzw. Nummerfolgen pro Anbieter. Jedoch kann, wenn Mobilteilnehmer
wünschen,
den Netzwerkanbieter und Port bzw. Anschluss (beispielsweise Relokalisieren)
und ihre Nummer zu ändern,
die MSISDN nicht länger
verwendet werden zum Lokalisieren des korrekten HLRs. Anstatt dessen
muss der NAPS konsultiert werden, um das NRP für das korrekte HLR zu bekommen.
Das HLR kommuniziert dann mit dem Besuchsortsregister (VLR), das
eine Roaming-Nummer erzeugt, die aus einem NRP und einer temporären VLR-Nummer
besteht, die mit dem fraglichen Teilnehmer in Verbindung steht.
Wenn das Mobilvermittlungscenter mit Besuchsortsregister (MSC/VLR)
erreicht wird, wird das NRP als sein eigenes erkannt und der Rest
der Nummer wird analysiert, um Informationen von dem VLR zu erhalten,
in welchem Basisstationskontroller BSC sich der Teilnehmer gegenwärtig befindet.
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Die 10B(1) und die 10B(2) zeigen, dass
das Heimatsortsregister HLR(1) des Teilnehmers sub-B mit dem NAPS 1030B in
einer Art so verbunden werden kann, dass der Teilnehmer sub-B die gleiche
Verzeichnisnummer für
sowohl Mobil- als auch feste Orte verwenden kann. Durch eine solche Verbindung
sendet, als Ergebnis von Befehlen, die von dem Mobiltelefon des
Teilnehmers sub-B initiiert werden, das HLR(1) eine "Register"-Nachricht für den Teilnehmer
sub-B an den Server (NAPS) 1030B. Beim Empfang einer solchen "Register"-Nachricht, ändert der
Server 1030B in seiner Datenbank das NRP, das mit der Verzeichnisnummer
des Teilnehmers sub-B in Zusammenhang steht, von der Ortsvermittlung,
die das feste Telefon des Teilnehmers sub-B bedient zu dem GMSC.
Umgekehrt fordert, wie in 10B(2) dargestellt,
eine "Deregister"-Nachricht von HLR(1)
an den Server 1030B, den Server 1030B auf, seine
Datenbank so zu ändern,
dass das NRP, das mit der Verzeichnisnummer des Teilnehmers sub-B
in Zusammenhang steht, zurückkehrt
an den Vermittlungs-Identifizierer für das feste Telefon des Teilnehmers
sub-B. Das HLR wird unter Verwendung von TCAP adressiert; das HLR
wird wahrscheinlich einen unterschiedlichen Bestimmungsort aufweisen
als das GMSC, da sie sich normalerweise nicht in der gleichen Entität befinden.
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Die 10C stellt eine Anwendbarkeit einer Nummerneuzuweisbarkeit
für kabellose
Endgerätmobilität (CTM)-Teilnehmer bereit,
unter Verwendung eines Roaming-Nummer- Ansatzes zum Handhaben von ankommenden
(terminierenden) CTM-Anrufen. In
der 10C stellt die Domain 1020B'' einen CTM-Dienst bereit und wird so dargestellt,
als hätte sie
einen Ursprungsdienstvermittlungspunkt (SSPo, Service Switching
Point), Dienstdatenfunktionen-Dienstlogik (SDFsl) oder Dienststeuerfunktionen-Dienstlogik
(SCFsl), Dienstdatenfunktionenmobilitätsmanagement (SDFmm) oder Dienststeuerfunktionenmobilitätsmanagement
(SCFmm) und einen terminierenden Dienst-Vermittlungspunkt SSPt.
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Wenn
ein CTM-Teilnehmer den Dienstanbieter wechselt, sollte ein neuer
internationaler tragbarer Benutzeridentifizierer (IPUI) empfangen
werden (das heißt,
ein neuer IPUI, der nicht tragbar ist), aber die CTM-Nummer wird
von dem Teilnehmer beim Portieren beibehalten. Wenn ein CTM-Teilnehmer
zwischen Dienstanbietern portiert bzw. übergeben wird, muss es für ein Netzwerk
eines Funkanbieters möglich
sein, in einer Neuzuweisbarkeitsdomain, einen Anruf an den übergebenen
Teilnehmer basierend auf der CTM-Nummer zu routen.
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Zum
Erreichen des terminierenden Netzwerks, treffen die gleichen Verfahren
wie oben für 10A und 10B diskutiert
zu. Dies bedeutet, dass 10C Aktionen 10C-1 bis 10C-9 aufweist, die
analog sind zu den Aktionen 10A-1 bis 10A-9 von 10A, außer,
dass die Aktion 10C-9 ein Zurückgeben einer NRN mit einem
Netzwerk-Routing-Präfix (NRP)
an einen SSPo des Teilnehmers sub-B involviert. Die Aktion 10C-10 zeigt
die Routing-Nachricht mit dem NRP, das an den SSPo weitergeleitet
wird und implizit auch die SCPsl oder SCPmm und SDPsl oder SDPmm
adressiert. Die SCPmm oder SDPmm wird adressiert, falls der CTM-Teilnehmer
nicht in dem Heimnetzwerk bzw. Heimatnetzwerk ist, und die SCPsl
oder SDPsl wird adressiert, wenn der CTM-Teilnehmer innerhalb des
Heimatnetzwerkes ist.
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Der
SSPo übersetzt
die CTM-Nummer, die in der Routing-Nachricht enthalten ist, in einen Global Title
(GT), der zum Adressieren der SCOsl verwendet wird. Normalerweise
wird die CTM-Nummer als der Global Title eingefügt, aber eine Übersetzung
ist jetzt nicht notwendig zum Vermeiden irgendwelcher Aktualisierungen
in den Zwischen-STPs. Diese Übersetzung
kann auch intern in dem SSPo durchgeführt werden, oder eine Abfrage
kann an eine Datenbank ausgeführt
werden zum Erhalten einer Übersetzung für die CTM-Nummer
zu einer Nummer, die zum GT-Adressieren in Richtung der SCPsl verwendet wird.
Alternativ könnte
das NRP, das von dem Server 1030B geliefert wird, zum Adressieren
der korrekten SCPmm verwendet werden (das bedeutet, dass das NRP
nicht nur dem SSPo aber auch die SCPmm aufzeigen sollte).
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Bei
der Aktion 10C-11 wird die Heim-SCPsl für den Teilnehmer sub-B angerufen.
Die CTM-Nummer ist in dem Anfangs-DP enthalten, der von SSPo an
SCPsl gesendet wird. Die Anfangs-DP
ist die Abfrage bzw. Query bei ITU-T und ETSI-standardisierten INAP-Protokollversionen
1 und 2, und ist die erste Operation, die von einem Dienstvermittlungspunkt
an einen Dienststeuerpunkt gesendet wird, wenn ein Intelligenz-("IN")-Trigger
in dem Dienstvermittlungspunkt detektiert wird. Die SCPsl und die
SCFsl/SDFsl halten eine Beziehung zwischen der CTM-Nummer und dem
internationalen tragbaren Benutzeridentifizierer (IPUI) aufrecht.
Die Aktion 10C-2 zeigt die SCPsl des Teilnehmers sub-B,
die (mit IPUI) die SCPmm anruft. Bei der Aktion 10C-13 wählt die SCPmm
eine Roaming-Nummer aus, und gibt diese zurück an die SCPsl des Teilnehmers
sub-B. Die Aktion 10C-14 involviert die SCPsl, die die
Roaming-Nummer an den SSPo übergibt.
Bei der Aktion 10C-15 verwendet der SSPo die Roaming-Nummer in
der Routing-Nachricht
(CdPN), um den SSPt zu adressieren, wo sich der Teilnehmer sub-B
befindet. Bei der Aktion 10C-16 wird das Endgerät des Teilnehmers
sub-B über
Funk gerufen, unter Verwendung des internationalen tragbaren Benutzeridentifizierers (IPUI).
Die Aktion 10c-17 zeigt eine Verbindungsoperation von SCFmm
an den terminierenden Dienstvermittlungspunkt SSPt; die Aktion 10C-18 zeigt
eine Einrichte-Nachricht an das CTM-Endgerät der angerufenen Partei (Teilnehmer
sub-B).
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Die 10C(1) und 10C(2) zeigen, dass
die SDFsl des Teilnehmers sub-B mit NAPS 1030B auf eine
Art und Weise so verbunden sein kann, dass der Teilnehmer sub-B
die gleiche Verzeichnisnummer für
sowohl CTM und feste Orte verwenden kann, auf eine ähnliche
Weise wie in den oben beschriebenen 10B(1) und 10B(2). In dieser Hinsicht assoziiert, wie in 10C(1) dargestellt, wenn eine "Register"-Nachricht von den Server (NAPS) 1030B von
der SDFsl empfangen wird, der Server 1030B in seiner Datenbank
das NRP für
die SDFsl des Teilnehmers sub-B mit der Verzeichnisnummer des Teilnehmers
sub-B, anstatt der Ortsvermittlung, die das feste Telefon des Teilnehmers
sub-B bedient. Die umgekehrte Aktion eines "Deregistrierens" ist in 10C(2) gezeigt.
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Hinsichtlich
der Neuzuweisbarkeit einer Nummer eines Teilnehmers von einem festen
Ort zu einem mobilen Ort (beispielsweise GSM oder CTM), sollte die
Ursprungsortsvermittlung bevorzugt immer den NAPS abfragen, da es
der NAPS ist, der den gegenwärtigen
Zugangstyp kennt, der von der angerufenen Partei verwendet wird.
In einer Situation, in der alle Anrufe nicht automatisch eine Abfrage
bei dem NAPS hervorrufen, kann das Abfrageverfahren durch ein Einrichten
einer speziellen Kategorie auf der angerufenen Leitung initiiert
werden. Dies ist zum Auffangen von Ortsgesprächen an diesen Teilnehmer auch
in der Heimatortsvermittlung (da Ortsgespräche ohne eine Abfrage des NAPS
wie oben beschrieben platziert werden können).
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In
sowohl GSM- und CTM-Anwendungen werden zwei Adressen gewöhnlich für die Teilnehmernummer
benötigt.
In GSM werden die GSMC- und die HLM-Adresse (NRP) benötigt. In
CTM werden der SSPo und die SCFsl oder SDFsl (Heimatregister in
CTM) benötigt.
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Die
Tatsache, dass eine Teilnehmernummer in einer Vermittlung "lokal" sein wird, bedeutet
auch, dass die Teilnehmernummer in mehreren Vermittlungen zur gleichen
Zeit definiert werden können.
Der NAPS kann dann verwendet werden, um auszuwählen, welche Vermittlung die
Anrufe durchleitet, entweder zufällig
oder durch andere Kriterien, wie zum Beispiel Tageszeitangerufene
Partei, Tageszeit-anrufende Partei, anrufende Partei-Nummer, angerufene Partei-Nummer,
schwarze Liste der angerufenen Partei, weiße Liste der angerufenen Partei,
Teledienstart (beispielsweise Fax, Sprache), Übertragungsmediumanforderung
(TMR, englisch: Transmission Medium Requirement), Art der Station,
die gegenwärtig
verwendet wird (GSM, CTM, gewöhnlich),
Betrachtungen, die den NAPS involvieren, der in einer verschiedenen
Zeitzone von der angerufenen Partei ist, etc.
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Wie
in 13 gezeigt, erlaubt die vorliegende Erfindung
auch einer privaten Zweigvermittlung bzw. Nebenstellenanlage mit
Amtanschluss (PBX) mit mehreren Vermittlungen verbunden zu werden, und
für alle
Leitungen, die mit der PBX verbunden sind, die gleiche Nummerngruppe
aufzuweisen. Insbesondere zeigt 13 eine
Verbindung eines privaten Netzwerks 1321 mit einem öffentlichen
Netzwerk 1320. Das Private Netzwerk 1321 enthält eine
PABX 1322(0). Das öffentliche
Netzwerk 1320 enthält
eine Ortsvermittlung 1322(3) – 1322(4); Die Durchgangsvermittlung 1351;
und den NAPS 1330. Die Durchgangsvermittlung 1351 ist
mit sowohl den Ortsvermittlungen 1322(3) und 1322(4) und
mit den NAPS 1330 verbunden. Die Ortsvermittlungen 1322(3) und 1322(4) sind
jeweils mit dem NAPS 1330 verbunden. Die PABX 1322(0) ist
mit der Ortsvermittlung 1322(3) durch die Verbindung 1380(1) und
mit der Ortsverbindung 1322(4) durch Verbindung 1380(2) verbunden. In 13 kann
der Teilnehmerortsserver (NAPS 1330) verwendet werden,
um Anrufe auf Leitungen in verschiedenen Ortsvermittlungen zu verteilen.
-
Das
System von 13A unterscheidet sich von dem
von 13 dadurch, dass das private Netzwerk 1321 PABXs 1322(1) und 1322(2) enthält, die durch
die Verbindungsleitungen TT oder geleaste Leitungen verbunden sind.
Die PABX 1322(1) ist mit der Ortsvermittlung 1322(3) durch
die Verbindung 1380(1) verbunden; die PABX 1322(2) ist
mit der Ortsvermittlung 1322(4) durch die Verbindung 1380(2) verbunden.
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In
der 13A ist der Teilnehmer sub-A
mit der Ortsvermittlung 1322(3) verbunden; der Teilnehmer
sub-B ist mit der PABX 1322(1) verbunden; der Teilnehmer
sub-C ist mit der Ortsvermittlung 1322(4) verbunden; der
Teilnehmer sub-D ist mit PABX 1322(2) verbunden; und der
Teilnehmer sub-E ist mit der Vermittlung 1351 verbunden.
Beide PABXs 1322(1) und 1322(2) weisen die gleiche
Gruppennummer auf (das heißt "715") für alle Verbindungen. Der
Teilnehmer sub-B, der mit der PABX 1322(1) verbunden ist,
weist die CdPN oder Erweiterung bzw. Nebenstelle "xx2" auf; der Teilnehmer
sub-D, der mit PABX 1322(2) verbunden ist, weist die CdPN
oder Nebenstelle "xx1" auf.
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Daher
zeigt 13A, wie eine PBX mit der gleichen
Nummer an mehrere Ortsvermittlungen zu verbinden ist. Über dies
hinaus wählt
in 13A der NAPS 1330 den kürzesten öffentlichen
Weg von einem anrufenden Teilnehmer an den angerufenen Teilnehmer.
Zum Beispiel, falls der Teilnehmer sub-A den Teilnehmer sub-D anruft,
wird die CdPN des sub-D durch die Ortsvermittlung 1322(3) direkt
erkannt werden, und keine Abfrage braucht an den NAPS 1330 gesendet
werden, das heißt,
die Verbindung 1380(1) wird verwendet werden. In einem
anderen Beispiel, falls der Teilnehmer sub-E einen Anruf an eine
Partei in dem privaten Netzwerk tätigt, wird der NAPS 1330 abgefragt,
um zu bestimmen, ob der Anruf über
die Verbindung 1380(1) oder 1380(2) zu routen
ist.
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12 stellt
dar, wie der NAPS der vorliegenden Erfindung leicht und ökonomisch
verwendet werden kann, um eine "Vorausschau"-Funktion auszuführen. Die 12 zeigt
eine erste Vermittlung 1222(1) [die entweder eine Ortsvermittlung
oder eine Durchgangsvermittlung sein kann], die mit einer Ortsvermittlung 1222(2) verbunden
ist. Sowohl die erste Vermittlung 1222(1) und die Ortsvermittlung 1222(2) sind
mit dem NAPS 1230 verbunden. Falls die erste Vermittlung 1222(1) eine
Nummer einer angerufenen Partei bzw. eine angerufene-Partei-Nummer (CdPN) empfängt, übernimmt
die erste Vermittlung 1222(1) die Aktion 12-1,
um den NAPS 1230 über
die Netzwerk-Routing-Nummer (NRN) der angerufenen Partei abzufragen.
Unter Annahme, dass der NAPS 1230 bestimmt, dass die angerufene
Partei mit der Ortsvermittlung 1222(2) verbunden ist, führt der NAPS 1230 zuerst
bei Aktion 12-2 eine "Vorausschau"-Abfrage der Ortsvermittlung 1222(2) durch [insbesondere
sein TCAP-Board], um den Status der angerufenen Partei zu bestimmen,
beispielsweise falls die angerufene Partei frei ist. Die Ortsvermittlung 1222(2) antwortet
bei der Aktion 12-3 mit einem Hinweis, ob der Anruf Aussicht
auf Erfolg hat. Falls die angerufene Partei frei ist, beispielsweise,
falls der Anruf Aussicht auf Erfolg hat, gibt bei Aktion 12-4 der NAPS 1230 die
Netzwerk-Routing-Nummer (NRN) für
die angerufene Partei an die erste Vermittlung 1222(1) zurück. Die
erste Vermittlung 1222(1) fertigt dann ihre Anfangsadressnachricht
(IAM) an unter Verwendung des NRP (wie in Aktion 12-5 gezeigt). Andererseits
kann, falls die Antwort bei Aktion 12-3 kennzeichnet, dass
der Anruf keine Aussicht auf Erfolg haben wird, der NAPS 1230 entweder
eine passende Nachricht an die erste Vermittlung 1222(1) senden
zum Forwarden bzw. Weiterleiten an die anrufende Partei oder der
NAPS 1230 kann eine Anrufweiterleitoperation ausführen. Solch
ein Weiterleiten wird basierend auf dem Profil der angerufenen Partei ausgeführt, wie
es bei dem NAPS 1230 gespeichert ist, und involviert ein
Zurückgeben
einer NRN für
die Adresse bei Schritt 12-4, zu welcher der Anruf weiterzuleiten
ist. In Verbindung mit den Vorausschau-Merkmalen, die in 12 gezeigt
sind, ob ein Anruf Aussicht auf Erfolg hat, kann von verschiedenen
Parametern oder Umständen
abhängen.
Ein solcher Umstand ist, ob die angerufene Partei besetzt ist oder
nicht. Ein anderer Umstand oder Parameter ist, ob die angerufene
Partei bei einem bestimmten Servicetyp teilnimmt, der notwendig
ist zum Vervollständigen
des Anrufs. Beispielsweise kann ein Anruf keinen Erfolg haben, falls
die ISDN-Dienste von einem Anrufer verlangt werden, aber die angerufene
Partei unterstützt
nur POTS. In diesem späteren
Beispiel sind Aktionen 12-2 und 12-3 nicht notwendig,
falls der NAPS 1230 notwendige Informationen speichert,
die die Eigenschaften des Dienstes für den angerufenen Teilnehmer
kennzeichnen. In einem solchen Beispiel dient, wobei der NAPS 1230 Teilnehmereigenschaften
speichert, der NAPS zum Screenen bzw. Durchsuchen von Anrufen nach
Kompatibilitätssteuerzwecken.
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Die 12A zeigt eine Ausführungsform, die eine Variation
der Ausführungsform
der 12 ist. In 12A enthält die Datenbank 1240 des NAPS 1230 eine
spezielle Aufzeichnung für
Teilnehmer, die Anrufe neu-gerichtet oder neu-geleitet haben wollen,
in dem Fall, dass das Vorausschaumerkmal bestimmt, dass ein Anruf
keine Aussicht auf Erfolg hat. In dieser Hinsicht enthält die Datenbank 1240 eine
Neurichte- bzw. Redirect-Flag (RDF) für die Teilnehmer, die wünschen,
dass Anrufe unter solchen Umständen
umgeleitet werden. In dem in 12A gezeigten
Beispiel bestimmt, wenn der NAPS 1230 bestimmt (beispielsweise über die
Abfrage und Antwort, die bei Aktionen 12-2 und 12-3 gezeigt
sind, dass ein Anruf von einem Teilnehmer 123 an dem Teilnehmer 125 keine
Aussicht auf Erfolg hat, der NAPS 1230 von der Datenbank 1240,
dass das RDF-Flag für
Teilnehmer 125 gesetzt wurde, und dass die Nummer, zu der
der Anruf zu routen bzw. zu leiten ist (die Redirect #) die angerufene-Partei-Nummer "126" bei der Vermittlung 1223(3) aufweist.
In dieser Hinsicht weist das Redirect-#-Feld der Aufzeichnung in
der Datenbank 1240 für
den Teilnehmer 125 die Inhalte "xx3126" auf, von denen das "xx3" das
NRP für
die Vermittlung 1222(3) ist und das "126" die
angerufene-Partei-Nummer ist, die den Anruf anstatt von Teilnehmer 125 empfängt. Die
Aktion 12-5 von 12A stellt
daher den Anruf dar, der umgerichtet oder umgeleitet wird zu der
Ortsvermittlung 1222(3) zum Weiterleiten an den Teilnehmer 126.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann der NAPS eines öffentlichen
Betreibers (beispielsweise eines öffentlichen Dienstanbieters)
mit einem NAPS eines privaten Netzwerks verbunden sein. Solch eine Verbindung
kann durch einen anderen Typ (nicht-SS Nr. 7) eines darunter liegenden
Protokolls, das für nicht-öffentliche
Betreiber offen ist, zum Beispiel TCP/IP, implementiert werden.
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Der
NAPS der vorliegenden Erfindung erleichtert auch einen Betrieb eines
Bestimmens eines Orts der nächsten
Einrichtungen. Beispielsweise kann, falls ein anrufender Teilnehmer
eine nationale Telefonnummer für
eine Franchise-Firma
wählt,
der NAPS den Anruf an das nächste örtliche
Büro der Franchise-Firma
richten. Falls es kein nahes örtliches Büro gibt,
kann der NAPS entweder den Anruf verwerfen, eine neue Routing-Nachricht
zu einem anderen Büro
der Firma generieren oder den Anruf an den nächsten passenden PBX-Eintrag richten. Ähnlich können beispielsweise öffentliche
Kurznummern (beispielsweise "911") an eine nächste örtliche
Polizeistation geroutet werden.
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In
den vorhergehenden Ausführungsformen sollte
es verstanden werden, dass eine Abfrage bei einem Teilnehmerortsserver
mehrere Parameter als die Verzeichnisnummer der angerufenen Partei
enthalten kann. Die folgenden zusätzlichen Parameter können einer
solchen Abfrage enthalten sein: die Nummer der anrufenden Partei
(Routing kann von dieser abhängen);
das Vermittlungs-Präfix
der anrufenden Partei (um ein Routen an einen nächsten PBX-Eintrag zu erlauben);
einen benötigten
Tele-Dienst (um ein unterschiedliches Routen für verschiedene Arten von Anrufen
zu erlauben (beispielsweise Faxanrufe); und eine benötigte Bandbreite
(um verschiedenes Routen für verschiedene
Arten von Diensten, beispielsweise ISDN zu erlauben).
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Die
Nummerneuzuweisbarkeitsdomain (NPDs) der vorliegenden Erfindung,
die einen zentralisierten Teilnehmerortsserver aufweisen, stellen
vielerlei Vorteile bereit. Teilnehmer können sich frei innerhalb der
Domain bewegen und die gleiche Verzeichnisnummer beibehalten. In
dieser Hinsicht benötigt
eine Verbindung eines relokalisierenden Teilnehmers mit einer neuen
Leitung einer neuen Ortsvermittlung nur ein Aktualisieren der Datenbank,
die von dem Teilnehmerortsserver aufrechterhalten wird, und ein
Aktualisieren der alten Ortsvermittlung und neuen Ortsvermittlung
für den
relokalisierenden Teilnehmer.
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Über dies
hinaus kann die vorliegende Erfindung sich auf ein öffentliches
Netzwerk mit Millionen von Teilnehmern beziehen. Durch Aufweisen
eines zentralisierten Teilnehmerortsservers, ist es unnötig, eine
Datenbank in jedem Knoten eines Netzwerks zu kopieren. Der Teilnehmerortsserver
kann auch in mehreren hierarchischen Ebenen existieren, beispielsweise
einer unter-nationalen Ebene, nationalen Ebene, universalen Ebene.
Für Länder mit
einer Telekommunikationsregulierungsbehörde oder ähnlichem, kann der nationale
Teilnehmerortsserver durch solch eine Behörde aufrechterhalten werden. Ein
Universal-Ebene-Server kann durch eine Organisation, wie zum Beispiel
die Vereinten Nationen oder ITU aufrechterhalten werden.
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen effizienten und effektiven Weg
eines temporären
Reroutens von Anrufen für
einen Teilnehmer an eine unterschiedliche Vermittlung dar. In der
Tat verwendet die vorliegende Erfindung ein existierendes Signalisierungsprotokoll,
wenn die Netzwerk-Routing-Nummer (NRN) in der Domain durch Ersetzen
des Adresssignalfelds (ASF) einer konventionellen bzw. herkömmlichen
Routing-Nachricht
(beispielsweise der CDPN-Parameter) weitergeleitet wird mit einer
Verkettung des NRP und der Verzeichnisnummer der angerufenen Partei.
Die vorliegende Erfindung benötigt daher
nicht irgendein fortschrittliches Signalisierungsprotokoll wie ISUP,
und kann demgemäß gut auf
einem System, wie zum Beispiel einem RS2-MFC-basierenden)-Signalisierungssystem
arbeiten. Die vorliegende Erfindung arbeitet auch gut mit modernen
Signalisierungsprotokollen und älteren Protokollen,
da keine anderen Protokollparameter außer der angerufenen-Partei-Nummer
(CdPN) verwendet wird.
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Die
Netzwerk-Routing-Nummer (NRN) der Erfindung enthält ein Netzwerk-Routing-Präfix (NRP),
das nur einmal bei einer Anrufplatzierung erhalten werden muss.
Das NRP wird entweder durch die Ursprungsortsvermittlung (falls
die Ursprungsortsvermittlung in der Neuzuweisbarkeitsdomain ist) erhalten
oder bei der ersten Vermittlung, die in der Neuzuweisbarkeitsdomain
angetroffen wird. Das NRP wird nur bei der terminierenden Ortsvermittlung entfernt.
Jeder Ortsvermittlung wird ein eindeutiger Vermittlungsidentifizierer
zugewiesen, wobei der Identifizierer von dem Ortsteilnehmerserver
als das NRP für
Routing-Zwecke verwendet wird.
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Anrufe
innerhalb der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain der vorliegenden Erfindung
werden effizient und effektiv gehandhabt. In einem Modus der Erfindung
gibt es keinen Bedarf, falls die anrufenden und angerufenen Parteien
mit der gleichen Vermittlung verbunden sind, zum Zugreifen auf den
Teilnehmerortsserver. Die Ursprungsortsvermittlung bestimmt auch,
ob der Anruf außerhalb
der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain geleitet bzw. gerichtet wird.
In solch einem Fall wird der Anruf als ein herkömmlicher Anruf beendet, unter
Verwendung des CdPN-Parameters, so dass es keine Umsetzung für Anrufe
gibt, die von der Nummerneuzuweisbarkeitsdomain ausgehen.
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Der
Teilnehmerortsserver der vorliegenden Erfindung weiß, wo jeder
Teilnehmer sich befindet. Demgemäß besitzt
der Teilnehmerortsserver alle Nummern, die möglicherweise in der Domain
getragen werden, und ist daher die Donor-Vermittlung bzw. Geber-Vermittlung,
was eine Administration vereinfacht.
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Die
vorliegende Erfindung bietet auch eine Skalierbarkeit. Es ist möglich, mit
der vorliegenden Erfindung einen Anrufweiterleitdienst in dem Teilnehmerortsserver
(zum Beispiel NAPS) zu haben, beispielsweise einen, der verwendet
werden kann, wenn ein Anruf innerhalb einer gleichen Gebühren- oder
Tarifzone weitergeleitet wird. Bei solch einem Weiterleiten gibt
der Teilnehmerortsserver eine NRN für den Ort zurück, an den
der Anruf weiterzuleiten ist. Auf eine ähnliche Art und Weise ist es
möglich, die
gleiche Teilnehmernummer (zum Beispiel PBX) in mehreren Ortsvermittlungen
zu definieren und dann eine Bestimmung in dem Teilnehmerortsserver durchzuführen, zu
welcher Ortsvermittlung der Anruf zu solch einer Teilnehmernummer
geleitet werden soll. Solch eine Bestimmung kann für eine Anzahl von
Grundlagen durchgeführt
werden, wie zum Beispiel abhängig
von der Ursprungsanrufergeografie, Tageszeit, anrufende-Partei-Nummer
etc. Es ist auch möglich,
für den
Teilnehmerortsserver Anrufe an verschiedene Netzwerke zu leiten,
abhängig
von der Art des Zugangs, der von der angerufenen Partei in dem gewissen
Moment verwendet wird, beispielsweise, falls ein Mobiltelefon verwendet
wird oder ein festes Telefon. Wenn dies so ausgeführt wird,
gibt der Teilnehmerortsserver ein erstes Präfix für eine zellulare Verbindung
und ein zweites Präfix
für eine
feste Verbindung. Dies erlaubt die Möglichkeit, dass ein Teilnehmer
die gleiche Nummer für
beide Mobil- und feste Telefone hat. Das Wechseln zwischen mobilen
und festen Telefonen kann auf den Teilnehmerortsserver basieren,
auf solchen Aktionen, wie das Anschalten und Ausschalten des Mobiltelefons
des Teilnehmers oder durch andere Teilnehmerverfahren (beispielsweise
der Teilnehmer sendet eine Direktive an den Teilnehmerortsserver).
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Die
vorliegende Erfindung macht es auch möglich, einen Fernteilnehmerabschnitt
(RSS, Remote Subscriber Stage) mit mehr als einem Ortsserver zu
verbinden. Dies stellt eine verbesserte Sicherheit für ausgehende
Anrufe von den Teilnehmer bereit, die mit dem fraglichen RSS verbunden
sind. Beispielsweise kann, falls eine Ortsvermittlung, mit der RSS
verbunden ist, entweder ausfällt
oder für
Wartungszwecke außer
Betrieb ist, der RSS mit einer zweiten Ortsvermittlung verbunden
werden, was seinen Teilnehmern einen weiterlaufenden Dienst bietet trotz
der Nichtverfügbarkeit
der ersten Ortsvermittlung.
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Vorteilhaft
wird nur von Vermittlungen verlangt, dass die Vermittlungen in der
Lage sind, den Teilnehmerortsserver abzufragen, wenn es nötig ist, und
die zurückgegebene
NRN (mit Präfix
NRP) zum Routen zu handhaben wissen. Über dies hinaus brauchen die
Vermittlungen nicht mit Hardware oder Software aktualisiert zu werden.
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Das
Netzwerk-Routing-Präfix
(NRP), das nach der Abfrage von dem Teilnehmerortsserver zurückgegeben
wird, kann in Verbindung mit Teilnehmerservern verwendet werden,
wie zum Beispiel Anrufbeendigung an besetzte Teilnehmer (CCBS) und Anrufbeendigung
an keine Antwort (CCNR), und kann auch in der Global-Title-Analyse
in SCCP verwendet werden.
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Es
wurde oben bemerkt, dass beispielsweise in Verbindung mit Schritt 2.2 eine
Vermittlung bestimmen kann, ob eine angerufene-Partei-Nummer innerhalb
einer Serie bzw. Folge von Nummern ist, die die Nummerneuzuweisbarkeitsfunktion
der vorliegenden Erfindung aufweisen. Jede Vermittlung in der Domain wird
mit der Folge bereitgestellt. Es ist möglich, dass irgendeiner der
Teilnehmer, der mit einer gewissen Ortsvermittlung verbunden ist,
das Nummerneuzuweisbarkeitsmerkmal aufweist (das heißt, innerhalb der
Folge ist), während
andere Teilnehmer verbunden mit der gleichen Vermittlung nicht das
Nummerübertragbarkeitsmerkmal
aufweisen (das heißt,
nicht innerhalb der Folge sind). Die Folge kann sich über die
Zeit ändern.
So etwas kann beispielsweise auftreten beim Wachsen der Domain,
um Nummern, die früher
außerhalb
der Folge waren, einzubeziehen, was dabei ein Vergrößern der
Folge verlangt. Über dies
hinaus können
einige Nummern nie neuzuweisbarkeitsfähig bzw. relokalisierbar sein,
wie zum Beispiel Nummern für
Testanrufe (beispielsweise zum Testen von Trunks an bestimmte Bestimmungsorte).
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Die
vorliegende Erfindung arbeitet für
alle Arten von Teilnehmern, POTS (das alte Festnetz), ISDN (integrierte
Dienste-digitales Netzwerk), PABX und ISPBX-verbundene Teilnehmer. Über dies
hinaus interferiert die vorliegende Erfindung sehr wenig, oder gar
nicht, mit existierenden Diensten in den meisten Netzwerken und
demgemäß ist sie
sehr leicht einzuführen.
Beispielsweise ist die vorliegende Erfindung kompatibel mit Diensten,
wie die folgenden: (1) direktes Einwählen (DDI, was verwendet wird,
um Anrufe an digitale PBXs mit der Nebenstellennummer durchzuführen); (2)
viele Teilnehmernummern (MSN, die ähnlich zu DDI sind, aber bei
einem ISDN-Basiszugang verwendet werden, um Anrufe an ISDN-Endgeräte einzurichten);
(3) verbundene Leitungsidentifikationspräsentation (COLP): (4) verbundene
Leitungsidentifizierungsrestriktion (COLR), englisch: Connected
Line Identification Restriction); (5) anrufende Nummervalidierung
(verwendet zum Zulassen, dass eine empfangene Nummer von einem ISDN-Endgerät oder PBX
eine gültige Nummer
ist, die von der Vermittlung bzw. Schalter und ISDN-Diensten verwendet
werden kann); und (6) verbundene Nummernvalidierung.
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14 zeigt
eine schematische Ansicht einer Domain 1420, in der ein
NAPS 1430 böswillige-Anruf-Identifizierungs-(MCID)- Dienste ausführt. 14 ähnelt 3 dadurch,
dass sie einen Teilnehmer S123 verbunden mit einer ersten Ortsvermittlung [Ortsvermittlung 1422(1)]
aufweist, sowie einen Teilnehmer S125 verbunden mit einer zweiten
Ortsvermittlung [Ortsvermittlung 1422(2)]. Beide Ortsvermittlungen 1422(1) und 1422(2) werden
von NAPS 1430 bedient. NAPS 1430 weist zwei Datenbanken
auf, insbesondere Datenbank 1440 und 1441. Die
Datenbank 1440 ähnelt
anderen Datenbanken, die hier mit Bezugszeichen 40 bezeichnet
sind, mit der Ausnahme, dass jede Aufzeichnung des Teilnehmers ein Feld
aufweist, das die böswillige-Anruf-Identifizierungs-Flag
(MCIF) kennzeichnet. Die Datenbank 1441 ist mit dem NAPS 1430 verbunden,
um böswillige-Anruf-Information
aufzuzeichnen, die durch den NAPS 1430 verarbeitet wird.
Die Datenbank 1441 ist mit einem Ausgabegerät 1442 verbunden,
wie zum Beispiel einem Drucker oder einer Anzeige, so dass die Datenbank 1441 abgefragt
werden kann und ihre Inhalte für
eine Analyse und/oder eines Berichts ausgegeben werden.
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Bei
der Aktion 14-1 der 14 fragt
der Teilnehmer 125 nach dem böswillige-Anruf-Identifizierung-Dienst
(MCID) des NAPS 1430. In Ansprechen auf die Anfrage bzw.
Anforderung wird die böswillige-Anruf-Identifizierungs-Flag
(MCIF) auf "1" gesetzt, wie es
in 14 gekennzeichnet ist. Wenn ein böswilliger
Teilnehmer 5123 einen Anruf an Teilnehmer 5125 tätigt (wie
durch Aktion 14-2 gekennzeichnet), fragt die Ortsvermittlung 1422(1) bei
dem NAPS 1430 nach der NRP für den Teilnehmer 5125 (Aktion 14-3)
an. Jedoch sei es bei Aktion 14-4 bemerkt, dass die böswillige-Anruf-Identifizierungs-Flag (MCIF)
auf "1" in Datenbank 1440 gesetzt
wurde, und der NAPS 1430 gibt die NRP = xx2 für die Ortsvermittlung 1422(2) nicht
zurück,
aber anstatt dessen gibt bei Schritt 14-5 ein vorbestimmtes
NRP für
eine örtliche
Polizeistation zurück
(beispielsweise Teilnehmer PD verbunden mit der Ortsvermittlung 1422(1) in 14).
Wie durch Aktion 15-6 gekennzeichnet, wird der Anruf durch
die Ortsvermittlung 142(1) an die Polizeistation (Teilnehmer
PD) geroutet bzw. geleitet. Die Aktion 14-7 zeigt den
NAPS 1430, der ausgewählte
Daten bezüglich
des böswilligen
Anrufs in Datenbank 1441 aufzeichnet. Die Aktion 14-8 reflektiert eine
Erzeugung einer Ausgabe, beispielsweise durch Betreiberanforderung
für eine
Automatik, hinsichtlich böswilliger-Anruf-Information,
die in Datenbank 1441 gesammelt ist.
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Daher
werden böswillige
Anrufe in dem System von 14 an
einen alternativen Ort, wie zum Beispiel eine Polizeistation geroutet,
so dass der angerufene Teilnehmer nicht zum Opfer wird. Dieses Anrufumleiten
an die Polizeistation gibt der Polizei eine Gelegenheit, den böswilligen
Teilnehmer zu verfolgen, sogar bevor der Anruf entweder bei der
gewöhnlichen
angerufene-Partei-Nummer oder bei der Polizeistation klingelt.
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Modifizierungen
des Systems von 14 enthalten ein Speichern in
der Datenbank 1440 von gewissen anrufenden Telefonnummern,
für die
der angerufene Teilnehmer den MCID-Dienst selektiv hervorgerufen wünscht, so
dass nur Anrufe von bekannten Tätern
umgeleitet werden. Die in der Datenbank 1441 gespeicherte
Information enthält
beispielsweise für
jeden Anruf die Anrufszeit, die anrufende-Partei-Nummer und Vermittlungs-ID,
die angerufene-Partei-Nummer, die angerufene-Partei-Vermittlungs-ID.
In der 14 ist es Zufall, dass die Polizeistation
PD sich in der gleichen Ortsvermittlung 1422(1) wie der
böswillige
Anrufer befindet, obwohl dies nicht der Fall sein muss. Über dies
hinaus sollte bemerkt werden, dass, wo dies passend ist, die Datenbank
en 1440 und 1441 auf dem gleichen Speichermedium
gespeichert werden können
anstatt auf zwei unterschiedlichen Medien, wie es in 14 gezeigt
ist. Ferner kann bei Aktion 14-6 der NAPS 1430 den
Anruf an die nächste
Polizeistation zu der anrufenden-Partei-Vermittlung routen, durch
Auswählen von
einer Vielzahl von Polizeistationen in seiner Datenbank. Des weiteren
kann der NAPS 1430 eine kurze Verzögerung (beispielsweise 10 Sekunden)
hervorrufen, die zwischen das Routen des Anrufs an die Polizeistation
und ein weiteres Routen des Anrufs einzufügen ist (beispielsweise, falls
der Anruf dann an den angerufenen Teilnehmer zu routen ist).
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Die
vorliegende Erfindung stellt daher ein Verfolgen der Vermittlung
oder des Knotens bereit, von dem ein Anruf ausgeht. Die Vermittlungs-(Knoten)-ID
oder NRP ist auch zusammen mit der MCID (böswilliger-Anruf-Identifizierung)-Dienst verfügbar. Die
folgenden Alternativen werden im Hinblick dessen bereitgestellt:
(1) eine manuelle Anfrage gegenüber
dem Teilnehmerortsserver wird durch die Person oder Anwendung, die
die Funktion verwendet, ausgeführt;
(2) die Vermittlungs-ID wird entweder als eine Ortsnummer oder eine "generische Nummer" auf ISUP gesendet;
(3) in einer Ursprungsvermittlung, wird die Vermittlungsidentität als ein
Präfix
vor die A-Nummer hinzugefügt,
in der terminierenden Vermittlung, wird das Präfix wieder entfernt, bevor
es der angerufenen Partei präsentiert
wird. In einem Fall eines Zusammenarbeitens von Nicht-NRN-Domains (die
nicht in der Lage sind, die NRP zu entfernen), wird die NRP durch
die letzte Vermittlung innerhalb der Neuzuweisbarkeitsdomain entfernt,
beispielsweise eine Durchgangsvermittlung, so dass das anrufende-Partei-Präfix nicht
der angerufenen Partei präsentiert
wird. Falls die Ortsnummer, wie in der zweiten Alternative verwendet
wird, kann das Netzwerk-Routing-Präfix (NRP) der anrufenden Partei verwendet
werden (das heißt
NRP + Verzeichnisnummer der anrufenden Partei).
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Die
vorliegende Erfindung ist für
den Teilnehmer vorteilhaft, da der Teilnehmer nicht die Öffentlichkeit
auf eine neue Verzeichnisnummer hinweisen muss, wenn der Teilnehmer
den Ort wechselt. Über dies
hinaus, liefert die Erfindung auch ein zusätzliches Maß an Privatsphäre für die Teilnehmer,
da es nicht länger
möglich
sein wird, zu bestimmen, in welchem geografischen Teil einer Stadt
sich ein gewisser Teilnehmer befindet, durch nur Analysieren der Verzeichnisnummer
des Teilnehmers.
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Wenn
ein Teilnehmer seine Subskription bzw. Bestellung beendet, und nicht
länger
eine Verzeichnisnummer verwendet, sollte diese Verzeichnisnummer
normalerweise zurückgegeben
werden (durch den letzten Dienstanbieter) an eine Ebene einer höchsten Hierarchie
von SSL oder NAPS (oder einem Wartungssystem) und als frei gekennzeichnet werden
für eine
Neuzuweisung an einen anderen Teilnehmer.
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Die
Erfindung betrifft nicht nur die Neuzuweisbarkeit von Telefonnummern
für Teilnehmer, aber
enthält
auch eine Neuzuweisbarkeit von Telefonnummern für Telekommunikationssystemressourcen,
wie zum Beispiel Software. In dieser Hinsicht kann, wenn Software
adressiert wird, ein Telekommunikationsressourcennummeridentifizierer
in das Adresssignalfeld (ASF) der Routing- oder Adress-Nachricht
eingefügt
werden, anstatt einer Verzeichnistelefonnummer. In solch einem Fall
enthält
das ASF den Knotenidentifizierer oder Netzwerk-Routing-Präfix (NRP)
der vorliegenden Erfindung zusätzlich
zu dem Ressourcennummeridentifizierer.