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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Zahnseideartikels für
das Unterstützen
der oralen Hygiene.
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Es
ist wohlverstanden, dass die Verwendung von Zahnseide ein wichtiger
Bestandteil eines vollständigen
Oralhygieneprogramms ist. Das Behandeln der Zähne mit Zahnseide hilft Periodontalerkrankung
zu verhindern, wie zum Beispiel Gingivitis. Die Verwendung von Zahnseide
hilft Essensstückchen
und Zahnbelag von interstitiellen Zahnflächen zu entfernen. Karies tritt
auf Zahnflächen
auf, wo eine Ablagerung von Zahnbelag vorliegt. Obwohl die Verwendung
einer Zahnbürste
Zahnbelag auf den Bissflächen
der Zähne
reduziert, ermöglicht
eine Zahnbürste
nur eine minimale Reduzierung von Zahnbelag innerhalb der interstitiellen
Bereiche der Zähne.
Zahnseide ist eine einzig effektive Einrichtung, die Ablagerung
von Zahnbelag in solchen interstitiellen Bereichen zu entfernen,
wodurch die Wahrscheinlichkeit der Kariesbildung reduziert wird.
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Leider
konnten Personen, die feste kieferorthopädische Vorrichtungen benötigen, die
in den Vereinigten Staaten üblicherweise
als Zahnspangen (engl. braces) bezeichnet werden, und die Zahnbrücken tragen, wie
zum Beispiel eine Brücke
vom Typ Maryland, ohne der Hilfe umständlicher Vorrichtungen nicht
von den Reinigungsmöglichkeiten
profitieren, welche mit normalen Zahnseidetechniken verbunden sind.
Vor allem sind normale Reinigungstechniken mit Zahnseide nicht für Nutzer
dieser Vorrichtungen und Geräte
angebracht, da diese die Zahnseide daran hindern, frei in die interstitiellen
Bereiche einzudringen, wenn die normale Auf- und Ab-Bewegung während des
Reinigens mit Zahnseide durchgeführt
wird.
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In
der Vergangenheit wurde eine Zahnseiden-Einführvorrichtung oder Nadel verwendet,
um Zahnseide zwischen einer Zahnfleischlinie und einer kieferorthopädischen
Vorrichtung oder Maryland-Brücke einzufädeln. Eine
solche Zahnseiden-Einführvorrichtung
ist im
U.S. Patent Nr. 4011658 offenbart.
Ein Nachteil einer solchen Zahnseiden-Einführvorrichtung ist, dass sie
oft sehr umständlich
zu verwenden ist, speziell für
eine Person ohne eine durchschnittliche Fingerfertigkeit. Der Nutzer
einer solchen Zahnseiden-Einführvorrichtung muss
das Gerät
vor der Anwendung im Mund zum Zwecke der Reinigung einfädeln, genauso
wie eine Nähnadel.
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Ein
anderer Nachteil in Verbindung mit der Verwendung einer Zahnseiden-Einführvorrichtung
ist die Möglichkeit,
das Gerät
während
der Verwendung zu verschlucken, wenn die Einführvorrichtung von der Zahnseide
getrennt wird. Kinder kann das motorische Geschick fehlen, die getrennten
Teile aus ihrem Mund zu entfernen, was natürlich gefährlich ist.
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Es
wurden Versuche gemacht, ein steifes Zahnseide-Führungsstück an einen flexiblen Abschnitt
von Zahnseide zu kleben. Solch ein Artikel ist im
U.S. Patent Nr. 4832063 offenbart.
Jedoch versagt bei der Verwendung die Bindung zwischen den zwei
Einheiten häufig.
Zusätzlich
kann ein vergrößerter Querschnittdurchmesser
am Übergangspunkt
zwischen dem Führungsstück und der
Zahnseide Schmerz verursachen, wenn der Artikel durch den Abstand
zwischen den Zähnen
und dem Zahnfleisch gezogen wird.
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Wie
im
U.S. Patent Nr. 3744499 offenbart,
kann ein Kunststoffüberzug
auf eine Zahnseide aufgebracht werden, um einen Teil der Zahnseide
steif zu machen. Obwohl dieses Verfahren bei Zahnseidematerialien
bestehend aus Thermoplasten, wie zum Beispiel Nylon oder Polyethylen,
und Naturfasern, wie zum Beispiel Baumwolle, zufriedenstellend verwendet
werden kann, ist ein solches Verfahren bei Zahnseide, welche zumindest
teilweise aus Polytetrafluorethylen (PTFE) besteht, nicht verwendbar.
Wenn ein solches Verfahren in unveränderten Monofilamenten aus
Polytetrafluoroethylene, expandiertem Polytetrafluorethylen oder
full density expandiertem Polytetrafluorethylen genutzt wird, perlt
das geschmolzene Thermoplast auf der Oberfläche des Zahnseidematerials
und steilt kein steifes kontinuierliches Netzwerk des Thermoplasts
bereit. Das Perlen des Thermoplasts liegt an der inhärent geringen
Oberflächenenergie
und hohen hydrophoben Eigenschaft des Polytetrafluorethylens.
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Die
Verwendung von Polytetrafluorethylen als eine Zahnseide wird beispielsweise
in den
U.S. Patenten Nr. 5033488 und
5220932 gelehrt. Es ist
wohl allgemein anerkannt, dass Zahnseiden aus Polytetrafluorethylen
und Formen aus expandiertem porösen
Polytetrafluorethylen besser als Nylon und Naturfasermaterialien
sind. Zahnseiden bestehend aus PTFE profitieren vom niedrigen Reibungskoeffizienten
den PTFE inne hat, wodurch dem Zahnseidematerial ermöglicht wird,
leicht zwischen engen oralen Kontakten ohne übermäßiger Kraft oder ernster Abreibung
von Gummigewebe zu bewegen. Trotz der lobenswerten Leistungen verbunden
mit Zahnseiden, welche zumindest teilweise aus PTFE bestehen, werden
bis heute Sekundär-Zahnseiden-Einführvorrichtungen
von Personen mit kieferorthopädischen
Vorrichtungen oder Zahnbrücken
und von demjenigen benötigt,
der solche PTFE Zahnseide verwenden möchte.
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Das
US-A-5063948 betrifft
eine Borstenzahnseide, die eine Vielzahl von Unterfasern aufweist,
von denen eine jede eine Vielzahl von Borsten daran gesichert aufweist.
Die Unterfasern, Borsten oder beide können mit Wachs, Teflon(R),
Nylon oder gleichartiges Material versteift werden. Die Borstenzahnseide
weist eine verbesserte Reinigungs- und Massagefähigkeit auf, die das Entfernen
und Beseitigen von unerwünschten
Teilchen aus den interproximalen und gingivalen embrasiven Bereichen
erleichtern.
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Das
Vorangehende illustriert Einschränkungen,
von denen man weiß,
dass sie in derzeitigen Zahnseidematerialien existieren. Daher ist
es offensichtlich, dass es vorteilhaft wäre, einen verbesserten Zahnseideartikel
bereitzustellen, der darauf abzielt, eine oder mehrere der oben
dargestellten Einschränkungen
zu beseitigen. Dementsprechend wird eine geeignete Alternative bereitgestellt,
die Merkmale enthält,
die nachstehend ausführlicher
offenbart werden.
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Entsprechend
einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren
zur Herstellung eines Zahnseideartikels bereitgestellt, das die
folgenden Schritte aufweist:
Bereitstellen einer Faser aus
einem Fluorpolymermaterial mit einer vorgegebenen Länge;
anfängliches
Modifizieren der Oberfläche
der Faser;
nach dem Modifizieren der Oberfläche der Faser selektives Beschichten
der Faser mit einem Polymer an mindestens einer vorgegebenen Stelle
entlang der Länge
der Faser; und
Aushärten
des beschichteten Polymers, um die Faser mit mindestens einem im
Wesentlichen starren Abschnitt und mindestens einem elastischen
Abschnitt zu versehen.
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Obgleich
es nicht innerhalb des Bereiches der vorliegenden Erfindung liegt,
wird ein Zahnseideartikel bereitgestellt, der eine gezogene Faser
aus einem Fluorpolymermaterial aufweist.
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Die
hydrophobe Faser kann beispielsweise expandiertes poröses Polytetrafluorethylen
(ePTFE) sein.
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Obgleich
es nicht innerhalb des Bereiches der vorliegenden Erfindung ist,
wird ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung eines Zahnseideartikels
bereitgestellt, das die folgenden Schritte aufweist: Bereitstellen
einer gezogenen Faser aus einem Fluorpolymermaterial mit einer bestimmten
Länge;
selektives Beschichten der gezogenen Faser mit einem Polymer an
mindestens einer vorbestimmten Stelle entlang der Länge der
Faser; und Aushärten
des beschichteten Polymers, um die Faser mit mindestens einem im
Wesentlichen steifen Abschnitt und mindestens einem flexiblen Abschnitt
zu versehen.
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Vorzugsweise
wird der Zahnseideartikel bereitgestellt, der eine gezogene Faser
aus Fluorpolymer- oder
Polyolefinmaterial aufweist. Die Spinnkabelfaser kann beispielsweise
expandiertes poröses
Polytetrafluorethylen sein.
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Ausführungen
der vorliegenden Erfindung werden jetzt als Beispiel mit Bezug auf
die beigefügten Zeichnungen
beschrieben, die zeigen:
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1 eine
Planaransicht eines Zahnseideartikels, der eine 1200 Denier gezogene
Faser aufweist;
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2 eine
isometrische Ansicht eines Zahnseideartikels der vorliegenden Erfindung
mit einem halbstarren Abschnitt, der durch Beschichten und Aushärten eines
Polymermaterials auf gezogenen Abschnitten des Zahnseideartikels
aus 1 gebildet wird;
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3 eine
isometrische Ansicht einer Testvorrichtung, die benutzt wird, um
einen Widerstand gegen Knicklasten von unterschiedlichen halbstarren
Materialien zu ermitteln;
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4 eine
Seitenansicht eines Hebelarms der Testvorrichtung aus 3;
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5 eine
isometrische Ansicht einer Zahnbrücke; und
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6 eine
Ansicht einer festen kieferorthopädischen Vorrichtung (Zahnspange).
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Nun
bezugnehmend auf die Zeichnungen wird eine Ausführung des Zahnseideartikels
der vorliegenden Erfindung allgemein mit 10 in 2 veranschaulicht.
Solch ein Zahnseideartikel umfasst eine expanderte poröse Polytetrafluorethylen
(ePTFE) Faser 11, die mindestens einen halbstarren Abschnitt 12 und
mindestens einen elastischen Abschnitt 14 definiert. Der
Zahnseideartikel 10 kann gewalzt oder anderweitig auf einer rollenähnlichen
Vorrichtung angeordnet sein und kann so auf einem Trägerkern
platziert sein, dass er leicht innerhalb einer geeigneten Spendervorrichtung
(nicht gezeigt) integriert werden kann. Alternativ kann der Zahnseideartikel
durch eine Einmal-Länge
definiert werden, welche einen einzigen halbstarren Abschnitt 12 und
einen einzigen elastischen Abschnitt 14 enthält; solch
eine Zahnseidevorrichtung kann in einer sterilen Einmal-Packung
verpackt werden.
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Da
der Begriff hierin verwendet wird, soll expandiertes poröses Polytetrafluorethylen
(ePTFE) eine Membran bedeuten, welche durch eine Vielzahl von bekannten
Verfahren, beispielsweise durch Reck- oder Ziehverfahren, durch Papiererzeugungsverfahren,
durch Verfahren, in welchen Füllmaterialien
in das PTFE-Harz eingearbeitet werden und welche anschließend entfernt
werden, um eine poröse
Struktur zu hinterlassen, oder durch Pulver-Sinterverfahren aufbereitet
sein kann. Vorzugsweise ist die poröse Polytetrafluorethylenmembran
eine poröse
expandierte Polytetrafluorethylenmembran mit einer Mikrostruktur
aus verbundenen Knoten und Fibrillen, wie in den
U.S. Patenten Nr. 3953566 ;
4187390 und
4110392 beschrieben; und welche
im Ganzen die bevorzugten Materialien und Verfahren für ihre Herstellung
beschreiben. Die expandierte poröse
Polytetrafluorethylenmembran kann in Faserform hergestellt werden,
solch eine Form ist bevorzugt.
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Wie
am besten in 5 veranschaulicht wird, umfasst
eine typische Brücke
ein Brückenglied
oder eine Zahnprothese 16, welche mit den natürlichen
Zähnen 18 und 20 durch
Metallhalterung 22 verankert ist. Der halbstarre Abschnitt 12 des
Zahnseideartikels 10 erleichtert sein Einbringen zwischen
die Zähne,
vorzugsweise an der Zahnfleischlinie, wodurch er als ein Führungsstück für den elastischen
Abschnitt 14 wirkt. Wie am besten in 6 veranschaulicht
wird, erleichtert der halbstarre Abschnitt 12 auch das
Einbringen des Zahnseideartikels 10 zwischen die interstitiellen
Bereiche von Zähnen
in Fallen, in denen die Person feste kieferorthopädische Vorrichtungen
besitzt, wie beispielsweise eine Zahnspange 24.
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Da
der Begriff "Zahnseide" hierin verwendet
wird, wird beabsichtigt, ein fadenähnliches Material abzugrenzen,
welches zur Erleichterung oraler Prophylaxe geeignet ist Wie verstanden
werden sollte, ist eine Faser aus ePTFE eine bevorzugte Faser 11 zur
Verwendung im Zahnseideartikel 10.
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Die
Steifigkeit des halbstarren Abschnittes 12 des Zahnseideartikels 10 ist
ein kritischer Faktor, da, wenn ein Führungsstück oder ein Einführvorrichtungsende
des Artikels zu steif ist, wird es sehr schwer und schmerzhaft,
den halbstarren Abschnitt 12 durch den hinteren Bereich
einer Bissfläche
zu bewegen. Jedoch ist ein gewisser Grad an Flexibilität im halbstarren
Abschnitt 12 erforderlich, so dass ein Nutzer eine Spitze
des halbstarren Abschnittes einfach in Richtung auf die Front seines
oder ihres Mundes mittels der Zunge umleiten kann, wodurch dem Nutzer
ermöglicht
wird, den halbstarren Abschnitt mit den Fingern zu erfassen und
den dahinter liegenden elastischen Bereich 14 an einen
gewünschten
Ort für
die Reinigung mit der Zahnseide zu ziehen.
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Wie
in 2 veranschaulicht wird, kann der halbstarre Abschnitt 12 durch
Aufbringung einer Polymerbeschichtung oder Dispersion auf der Faser 11 an
ausgewählten,
vorbestimmten Stellen geformt werden, gefolgt vom Aushärten des
Polymers in einen halbstarren Zustand. Beispielsweise können geeignete
Polymerdispersionen Polytetrafluorethylen (PTFE), fluoriertes Ethylen-Propylen
(FEP) und Polyvinylidenfluorid (PVDF) enthalten, sind aber nicht
darauf beschränkt.
Obwohl das Aufbringen dieser Polymere auf die Faser allein einen
gewissen Grad an Haftung schaffen wird, ist es wichtig, die Oberfläche der
Faser zu modifizieren, um eine viel festere Bindung zu fördern. Diese
Oberflächenaufbereitung
kann durch eine Vielzahl von Verfahrensweisen erreicht werden, einschließlich, jedoch
nicht darauf beschränkt,
mechanischer, chemischer oder elektrochemischer Mittel, wie zum
Beispiel Aufrauhen der Oberfläche
mit Sandpapier, Behandlung mit einem Ätzmittel oder durch Korona-Oberflächenmodifikations-Behandlung.
Eine bevorzugte Verfahrensweise ist die Verwendung einer vollständig gezogenen
Faser oder das intermittierende „Ziehen" eines 12 bis 125 mm, vorzugsweise 50
bis 80 mm, Abschnittes einer ePTFE-Faser, ungefähr alle 0,5 Meter entlang der
Länge.
Der Ziehvorgang besteht darin, die Faser 11 über ein
mit Stiften versehenes Rad laufen zu lassen, um ein „Ziehgarn" zu erzeugen. Wie
in 1 gezeigt wird, ist ein Ziehgarn 20 eine
Gitterstruktur aus langen zufällig
verbundenen Filamenten 22 aus ePTFE, die eine Endlosfaser 24 bilden.
Wie in 2 gezeigt wird, wird das Ziehgarn 20 dann
mit einem Polymer an einer vorbestimmten Stelle beschichtet, gefolgt
durch Aushärten über eine
angemessene Zeit und bei einer angemessenen Temperatur für das speziell
verwendete Polymer, um einen halbstarren Abschnitt 12 zu
bilden. Auf diese Art besitzt das Polymer einen während der
Polymerisation viel größeren zu
verklebenden Oberflächenbereich
und gleichzeitig schließt
es die Ziehfilamente mit einem kontinuierlichen Netzwerk aus Polymer
mechanisch zusammen, um einen kontinuierlichen halbstarren gewünschten Abschnitt
zu formen.
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Die
Form und Beschaffenheit des halbstarren Bereiches 12 kann
durch Bearbeiten des Polymer enthaltenden Endes durch eine Gussform
manipuliert werden, während
er noch im halbklebrigen Zustand ist. Auf diese Weise kann man unterschiedliche
Endcharakteristiken erhalten, welche zum Führen der Zahnseide durch die
Lücken
zwischen den Zahnen und Zahnfleisch des Nutzers geeignet und gewünscht sind.
Auch die Farbe kann durch Platzieren gewünschter Pigmente im Polymer
vor dem Beschichtungs- oder
Tauchverfahren manipuliert werden, wodurch dem Nutzer geholfen wird,
die halbstarren Bereiche zu identifizieren, welche als das Einfädelgerät dieses
Artikels zu verwenden sind.
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Um
das Greifen des Zahnseideartikels der vorliegenden Erfindung zu
verbessern, kann der Artikel teilweise oder gesamt mit einer Wachsschicht
beschichtet werden. Das Wachs kann jedes geeignete Wachs sein, wie
zum Beispiel Carnuba, natürliches
Bienenwachs, Candelillawachs, Mineralölwachs, synthetisches Mineralölwachs,
oxidiertes Polyethylen oder Mikrokristall. Es wurde herausgefunden,
dass eine Wachsbeschichtung von ungefähr 0,5 bis 20 Gewichts-% erreichbar
ist, jedoch eine Beschichtung von 2 bis 10% bevorzugt ist.
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Der
Zahnseideartikel der vorliegenden Erfindung kann mittels einer Standard-Wachsaufbringmaschine
mit Aufbringungswalze (engl.: lick roller type) gewachst werden.
Der Artikel kann auch mittels etlicher Flüssigwachs-Spray-Techniken gewachst
werden, wie zum Beispiel jene, welche zur Auftragung von Wachsen
auf Zitrusfrüchten
oder anderen Produkten verwendet werden. Der Artikel kann auch in
einem geschmolzenen Wachsbad durch Eintauchen beschichtet werden.
Zusätzlich
zur verbesserten Griffigkeit des Zahnseideartikels kann das Wachs
verwendet werden, um eine Auswahl von Materialien auf dem Zahnseideartikel
abzudecken oder zu tragen, um an den Mund und die Zähne abgegeben
zu werden. Diese Materialien können
Duftöle, Bleichmittel,
Poliermittel, antibakterielle Substanzen, Anti-Zahnsteinmittel oder Medikamente, wie
zum Beispiel Tetrazyklin, Jod, Vitamine, etc. enthalten, sind aber
nicht darauf beschränkt.
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Wie
am besten in Bezug auf 3 zu sehen ist, wurde eine Versuchsvorrichtung 40 entwickelt
und gefertigt, um die Steifigkeit des halbstarren Abschnittes 12 zu
bestimmen. Die Versuchsvorrichtung umfasst eine künstliche
Zahnkontaktseite, hergestellt aus zwei parallel benachbarten 6,35
mm bewegenden Stäben 42 aus
Glas, welche ungefähr
50 mm lang sind. Der untere Glasstab ist stationär und an einer Basis 44 befestigt, während der
obere Glasstab an einem Hebelarm 47 montiert ist, der durch
das Element 46 ausgeglichen wird und frei ist, um sein
Lager 48 zu schwenken. Das Lager ist an einem Amboss 50 befestigt,
welcher stationar ist und an der Basis 44 befestigt ist.
Durch Platzieren unterschiedlicher Gewichte in einer Lastablage 52 kann eine
Last an die Glaskontakte angelegt werden. Eine versteifte Faser
oder ein Einfädelgerät 12 ist
senkrecht zu den Glaskontakten eingerichtet und so geführt, dass
eine Spitze des halbstarren Abschnittes eine Tangenslinie zwischen
den zwei Glasstäben
trifft. Die Faser ist auf einer Ablagenbaugruppe 54 montiert,
welche entlang zweier Führungsschienen 56 fährt und
an der Ablage durch eine Klammer 58 25 mm hinter der Spitze
befestigt ist, die 25 mm des halbstarren Abschnittes exponiert.
Die Ablagenbaugruppe wird dann von Hand gekurbelt, wobei die Faser
horizontal in den Glaskontaktpunkt 42 bewegt wird. Der
halb-steife Bereich wird entweder die Kontakte anheben und hindurch
dringen oder von der angewandten Kraft gestaucht werden.
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In
Bezug auf 4 ist die Lastablage 52 mit
ihrer Mitte 50 mm weg vom Schwenkpunkt des Lagers 48 montiert,
Abstand „a". Der Glasstab-Kontaktpunkt
ist 150 mm weg vom Lager, Abstand „b". Für den
Zweck der Berechnung der angewandten Last am Glas-Kontaktpunkt,
welche eine Faser eher dazu veranlassen wird gestaucht zu werden,
als die zwei Glasstäbe
zu spreizen, wird die auf die Lastablage 52 angewandte
Masse mittig in der Ablage über
der Mittellinie des Hebelarms 47 angeordnet angenommen.
Dies erlaubt für
die Berechnung, dass FGC=FA(a)/b
ist. Die Last, um dem Stauchen FGC unterschiedlicher
Fasern standzuhalten, kann auf diese Art quantifiziert werden. Ein
Bereich von 3 bis 1200 Gramm wurde, wie mit der Versuchsvorrichtung
gemessen wurde, für
den halbstarren Abschnitt als geeignet bestimmt, mit einem bevorzugten
Bereich von 10 his 60 Gramm.
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Ohne
zu beabsichtigen, den Umfang der vorliegenden Erfindung zu begrenzen,
kann die Herstellungsvorrichtung und das Herstellungsverfahren der
vorliegenden Erfindung besser mit Bezug auf die folgenden Beispiele
verstanden werden:
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VERGLEICHSBEISPIEL I
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Eine
1200 Denier gezogene ePTFE Faser (erhalten von W.L. Gore and Associates,
Inc. Elkton, MD, Teile-Nr. WYO12T1-Tow) wurde in einen 600 mm Abschnitt
geschnitten. Die Ziehfaser wurde an beiden Enden an einem Aluminiumstand
mit zwei Aufhängungen
befestigt, welcher die Faser unter geringer Spannung trägt, so dass
sie nicht auf der Basis des Standes aufliegt. Ein zwischen 50 bis
80 mm langer Faserabschnitt wurde mit einer Polyvinylidenfluorid(PVDF)-Dispersion
beschichtet, erhalten von Whitford Corporation, West Chester, PA
unter dem Warenzeichen DKYKOR® 202 Clear Topcoat. Die
Beschichtung wurde mit einem kleinen Pinsel oder Wattestäbchen aufgebracht.
Die beschichtete Faser und ein Stand mit 2 Aufhängungen wurden dann in einem
Luftofen bei 265 Grad Celsius über
eine Dauer von 5 Minuten platziert, um das Polymer zu auszuhärten. Der
Stand und die Faser wurden aus dem Ofen entfernt und durften auf
Raumtemperatur abkühlen.
Das ausgehärtete
Polymer verriegelte die gezogenen Fasern physikalisch und mechanisch
miteinander im vorgegebenen Abschnitt und schuf einen halbstarren
Faserabschnitt mit einer ovalen Form mit einem großen Außendurchmesser
von 0,686 mm (0,027'') und einem kleinen
Außendurchmesser
von 0,533 mm (0,021''). Die Faser wurde
dann von dem Stand entfernt und auf Länge geschnitten. Der verbleibende
urbeschichtete Abschnitt der Faser wurde dann gewachst.
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VERGLEICHSBEISPIEL 2
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Das
Verfahren aus Beispiel 1 wurde verwendet, um einen Zahnseideartikel
zu schaffen, mit der Ausnahme, dass vor dem Aushärten etwas mehr Polymerdispersion
auf die gezogene Faser aufgetragen wurde, was zu einem halbstarren
Abschnitt mit einem großen
Außendurchmesser
von 0,635 mm (0,025'') und einem kleinen
Außendurchmesser
von 0,584 mm (0,023'') führte.
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VERGLEICHSBEISPIEL 3
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Das
Verfahren aus Beispiel 1 wurde verwendet, um einen Zahnseideartikel
zu schaffen, mit der Ausnahme, dass vor dem Aushärten etwas mehr Polymerdispersion
auf die gezogene Faser aufgetragen wurde, was zu einem halbstarren
Abschnitt mit einem großen
Außendurchmesser
von 0,762 mm (0,030'') und einem kleinen
Außendurchmesser
von 0,609 mm (0,024'') führte.
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VERGLEICHSBEISPIEL 4
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1150
und 2200 Denier ePTFE Fasern unterschiedlicher Längen (erhalten von WI. Gore
and Associates, Inc., Elkton, MD. Teile-Nr. GYO12TI bzw. GYO12T1-Tape)
wurden intermittierend an einzelnen Stellen mit einer Länge von
ungefähr
50 bis 80 mm längs
der Fadenlänge
gezogen. Die gezogenen Abschnitte wurden ungefähr 1 Meter voneinander beabstandet
angeordnet. Die Fasern wurden dann in 600 mm Abschnitte geschnitten,
wobei jeder Abschnitt eine in der Länge gezogene Stelle von 50
bis 80 mm enthält.
Diese Fasern wurden an beiden Enden zu einem Aluminiumstand mit
zwei Aufhängungen
gezogen, welcher die Faser unter geringer Spannung stützt, so
dass sie nicht auf der Basis des Stands ruht. Die gezogenen Abschnitte
der Fasern wurden mit einer Polyvinylidenfluorid (PVDF) Dispergierung
beschichtet, erhalten von Whitford Corporation, West Chester, PA
unter dem Warenzeichen DYKOR® 202 Clear Topcoat. Die
Beschichtung wurde mit einem kleinen Pinsel oder Ohrenstäbchen aufgebracht.
Die beschichtete Faser auf einen Stand mit zwei Aufhängungen
wurden dann in einem Luftofen bei 265 Grad Celsius für eine Dauer
von 5 Minuten platziert, um das Polymer zu härten. Der Stand und die Fasern
wurden aus dem Ofen entfernt und durften auf Raumtemperatur abkühlen. Das
gehärtete
Polymer schloss den gezogenen Faserabschnitt physikalisch und mechanisch
zusammen, wodurch ein halbstarrer Abschnitt erzeugt wurde. Die Fasern
wurden dann von dem Stand entfernt und auf Länge geschnitten. Der verbleibende
urbeschichtete Bereich der Faser wurde dann gewachst.
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Tabelle
1 zeigt den Widerstand gegen Stauchlasten unterschiedlicher Artikel,
wie hierin durch die Lehren bestimmt. Ein bevorzugter Bereich für einen
Widerstand gegen das Stauchen des Artikels der vorliegenden Erfindung
wurde zwischen 10 bis ungefähr
60 Gramm liegend bestimmt. TABELLE 1:
getesteter
Artikel | Last
an den Kontakten(FGC) in Gramm |
Beispiel
1: DYKOR® 202
Clear Topcoat 0,021'' × 0,027'' Durchmesser | 18 |
Beispiel
2: DYKOR® 202
Clear Topcoat 0,023'' × 0,025'' Durchmesser | 32 |
Beispiel
3: DYKOR® 202
Clear Topcoat 0,024'' × 0,030'' Durchmesser | 42 |