DE69816314T2 - Verfahren und vorrichtung zum auffangen von raten,maüse und dergleichen - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum auffangen von raten,maüse und dergleichen Download PDF

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    • A01M23/12Collecting-traps with devices for throwing the animal to a collecting chamber

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Gebrauch bei der Vernichtung insbesondere von Ratten, Mäusen und ähnlichen Tieren in einer Falle von der Art, bei der Tiere in einer getrennten Kammer gefangen werden und wahlweise durch ein Gas, bevorzugt Kohlendioxid getötet werden und bei der die Tiere mittels einer Eingangsvorrichtung in die Kammer geführt werden, die mit einem Betätigungsmechanismus verbunden ist, der von einem Tier mittels einer Erkennungseinheit ausgelöst werden kann.
  • Die Tötung von Ratten erfolgt normalerweise durch das Niederlegen von Gift oder durch Einfangen; das Ablegen von Gift ist das am meisten benutzte Verfahren. Der Gebrauch von giftigen Substanzen ist an sich problematisch und die direkten Nachteile des Gebrauchs sind an sich bekannt. Das können Verletzungen von Menschen sein, z. B. dass Kinder unabsichtlich etwas von dem Gift essen, oder dass bezüglich eines Viehbestandes oder Haustiere, z. B. Schweine, Kühe, Katzen und Hunde, diese etwas von den niedergelegten Giftablagen fressen. Wenn die Ratten getötet wurden, werden üblicherweise Rückstände der Giftablagen vorhanden sein, welche zum Nachteil der Umgebung graduell verteilt werden. Jedoch ist das als eines der größten erachteten Probleme eine schnelle Entwicklung von Resistenz sogar gegenüber den neuesten Giftarten. Fachleuten nach kann das bedeuten, dass das Ablegen von Gift innerhalb weniger Jahre uneffektiv sein wird. Von tierethnischem Standpunkt aus betrachtet ist der Gebrauch von bestehenden giftigen Substanzen, welche verursachen, dass die Tiere durch innere Blutungen sterben, außerdem unethnisch. Dessen ungeachtet ist der Gebrauch von Gift für die Tötung von Ratten immer noch das meist benutze Verfahren.
  • Was das Einfangen mit bestehenden Fallen betrifft, wird dies sogar von Fachleuten als relativ schwierig erachtet und dies wird meistens dort benützt, wo es entweder direkt verboten ist oder wo es aus anderen Gründen nicht wünschenswert oder möglich ist, giftige Substanzen zu verwenden. Das gilt auch z. B. in der Lebensmittelindustrie, in dem Gesundheitssektor und üblicherweise in Gebäuden. Die praktische Erfahrung mit den gebräuchlichen Fallen des Marktes, wie Schnapp- bzw. Sperrfallen und Netzfallen zeigt sehr deutlich, dass die Fallen auf direkte oder indirekte Weise den Ratten negative Erfahrung geben, welche sie an ihre Artgenossen übermitteln können, welche dann die Fallen meiden. Gefangene Ratten können somit Geruchsspuren hinterlassen, welche die anderen Tiere vor Gefahr und dem Fernbleiben warnen. Die Praxis zeigt, dass Fallen mit der mildesten Funktion die effektivsten sind, da die Tiere relativ ruhig bleiben.
  • Die Patentliteratur beinhaltet etliche Beispiele von Rattenfallen. US-A 4 741 121 und US- A 4 566 218 offenbaren Fallen, in welchen die Ratten durch Kohlendioxid getötet werden. Der Aufbau dieser Fallen ist jedoch ziemlich komplex, aber es ist wesentlicher, dass die Fallen die Ratten sowohl unsicher machen können und ängstigen als ihnen auch die Möglichkeit geben können, dies an Artgenossen zu übermitteln, unter anderem durch Geruchsspuren.
  • Das EP 0 395 135 A offenbart ein System zur Bekämpfung von Schädlingen wie Mäusen und Ratten. Die Anordnung besteht aus einer elektronischen Erfassungseinheit, Köderschachteln, welche jeweils mit einer Eingangsöffnung versehen sind, einem Bewegungsmelder, einem Saugrohr und einer Saugeinheit. Wenn eine Ratte eine Köderschachtel betritt, wird sie registriert und zur selben Zeit wird die Saugeinheit ausgelöst. Die Ratte wird durch das Rohr in die Saugeinheit gesaugt und wird durch den Druck getötet.
  • Die Erfindung basiert auf dem Ergebnis, dass Fallen mit der mildesten Funktion die effektivsten sind. Entsprechend ist das Ziel der Erfindung, ein Töten der Tiere vorzusehen, das sowohl effektiv als auch mild bzw. sanft ist.
  • In dem Verfahren der Erfindung, wie in Anspruch 1 angegeben, wird bei einer Falle von dem Typ, welcher in dem Oberbegriff des Anspruches definiert ist, es einer Anzahl von Tieren erlaubt, an der Erkennungseinheit der Falle vorbeizulaufen bevor die Eingangsvorrichtung zu der Kammer betätigt wird, wobei die Tiere eine gewisse Vertrautheit zur Falle bekommen. Einigen der Tieren wird somit die Möglichkeit gegeben, die Falle einige Male zu besuchen bevor sie gefangen werden. Hiermit wird es ihnen ermöglicht zu der Gruppe zurückzukehren und die positive Erfahrung, welche sie mit der Falle erlangt haben, zu übermitteln. Die Tiere können zusätzlich vertraut gemacht werden gegenüber der Falle, dadurch dass, im Gegensatz zu dem Gebrauch von einem Köder ein tatsächliches Füttern der Tiere in Verbindung mit der Eingangsvorrichtung stattfindet. Die Erfahrung der Tiere ist, dass sie frei in die Falle kommen und gehen können, wie sie wollen und dass sie gefüttert werden. Dass von Zeit zu Zeit ein Tier verschwindet wird von den Artgenossen nur als natürliche Sache betrachtet.
  • In den meisten Situationen, wie im Falle von Ratten und Mäusen, findet ein Töten der gefangenen Tiere statt, welches durch ein Gas, vorzugsweise Kohlendioxide, durchgeführt werden kann. In einigen Situationen, z. B. beim Fangen von Wieseln, wie zum Beispiel Nerzen, kann es wünschenswert sein, diese am Leben zu lassen, besonders, wenn es Tiere sind, die von einer Pelztierfarm ausgerissen sind.
  • Eine Falle zum Gebrauch zur Durchführung des Verfahrens ist im Anspruch 3 definiert und ist dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinheit und/oder der Betätigungsmechanismus nach einer Anzahl von Durchgängen der Erkennungseinheit ausgelöst wird. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass die Erkennungseinheit einen Teil des Betätigungsmechanismus bilden kann.
  • Durch Auswahl des Materials, der Anordnung, des Designs und des Futters kann die Falle für die Tiere einladend und verlockend gemacht werden. Die Möglichkeiten, dass Schädlinge negative Erfahrungen in und durch die Falle bekommen, werden z. B. durch das Vermeiden abstoßender Formen, Oberflächen Geräusche, Gerüche, etc., und dadurch, dass die Fang- und Tötungsfunktionen milde, sanft, schnell und vergleichsweise geräuschlos gemacht werden, beseitigt, so dass kein Schmerz oder keine Angst bei den Tieren verursacht wird, wenn sie gefangen oder getötet werden, oder generell, wenn sie in oder um die Falle herum anwesend sind.
  • Zusätzlich kann die Falle derart ausgebildet sein, so dass sie und somit die Schädlinge für längere Zeiträume ungestört gelassen werden können. Dies wird sowohl ermöglicht durch automatisches Auffüllen von Gas als auch durch eine Kapazität zum Sammeln einer großen Anzahl von getöteten Tieren. Dies reduziert ebenfalls die Notwendigkeit für häufige Kontrollen und Entleerung der Falle.
  • Die Falle kann mit einer einstellbaren Begrenzungsvorrichtung versehen werden, welche gewährleistet, dass die maximale Anzahl von Schädlingen, die zwischen zwei Entleerungen gefangen werden können, der Anzahl entspricht, welche die Falle aufnehmen kann. Die Maximalbegrenzung kann auf elektronischem oder mechanischem Zählen basieren und beseitigt die Möglichkeit der Überfüllung mit dem Folgerisiko, dass die Falle ganz oder teilweise geöffnet ist und somit es den Tieren ermöglicht, auf negative Weise mit den Artgenossen zu kommunizieren.
  • Zusätzlich zur Vertrautheit zu der Falle ist auch ein schnelles und mildes Behandeln der Tiere während dem Einfangen und Töten sehr wichtig.
  • Wenn entsprechend der Erfindung die Eingangsvorrichtung zu der Tötungskammer als selbstschließende Falltür angeordnet ist, wird ein sehr sanftes Behandeln der Schädlinge erreicht. Eine Falltür beseitigt außerdem das Risiko ,dass die Tiere auf negative Weise mit den Umgebenden kommunizieren. Die Falltüre wird unter dem Tier verschwinden ohne jede Möglichkeit für das Tier, warnende Geruchsspuren an der Tür zu hinterlassen.
  • Die Erfindung, in einer einfachen Ausführungsform kann in der Form einer geschlossenen Schachtel mit der auf der Oberseite angebrachten Falltüre ausgeführt sein.
  • Eine spezielle Ausführungsform der Falltüre besitzt einen gebogenen Querschnitt und ist rotierbar um eine Längsachse aufgehängt, so dass sich die Tür dreht, wenn ein Tier auf ihr steht. Diese Ausführungsform ist besonders geeignet für den Gebrauch in Fallen mit einem Tunnel, in welchen die Tiere kriechen können. Wenn die Rotationsachse der Tür in Bezug zu dem Schwerpunkt der Tür versetzt ist, so dass die Tür nur durch das Gewicht des Tieres gedreht wird, wird ein einfacher Aufbau ohne mechanische Hilfsmittel zum Auslösen der Drehung erlangt. Dreht sich die Tür, wird das Tier, bildlich gesprochen, fast nach unten in die Tötungskammer geschüttet.
  • Benutzt man ausgewählte Gase, z. B. Kohlendioxid, kann ein ethnisches Töten von gefangenen Tieren erreicht werden, das Töten wird mit einer schnellen, schmerzfreien Anästhesierung begonnen, welche auch das Risiko ausschließt, dass Tiere Zeit haben werden, auf negative Weise mit den Umgebenden Tieren zu kommunizieren, z. B. bevor ihre Produktion von Angstgerüchen beginnt. Hier ist ausschlaggebend, dass die Tiere schnell betäubt werden. Dies kann durch einen Aufbau der Falle ausgeführt werden, bei welchem die Tiere durch ein Gas getötet werden, das schwerer ist als die Umgebungsluft, vorzugsweise Kohlendioxid, und bei welchem die Tötungskammer, zumindest teilweise, im Voraus mit dem Gas gefüllt ist, so dass die Konzentration ausreichend ist für die Betäubung und das Töten der Tiere. Die Tiere fallen somit direkt nach unten in eine Atmosphäre von giftigem Gas, was zu einem schnellen Töten beiträgt, was wiederum bedeutet, dass die Tiere keine Zeit haben werden, um mit ihren Artgenossen auf eine negative Weise zu kommunizieren. Der tatsächliche Fall nach unten durch die Falltür wird an sich nicht bewirken, dass die Luft aus dem Tier entweicht, wird aber schließlich extra tiefe Atemzüge verursachen, welche eine schnelle Betäubung begünstigen. Zusätzlich werden die Tiere bei einem gekrümmten Querschnitt der Falltür dazu tendieren, auf ihrem Rücken oder ihrer Seite zu landen, was wiederum einen positiven Einfluss auf das schnelle Töten hat.
  • Im Prinzip ist es mit einem Gas, das schwerer ist als Luft, ausreichend, die Tötungskammer bei der Aufstellung bzw. Installation zu füllen, aber schließlich wird eventuell ein wenig Gas diffundieren bzw. sich ausbreiten, was dadurch ausgeglichen werden kann, dass die Falle derart aufgebaut ist, dass die Tötungskammer über einen Gasbehälter in regelmäßigen Abständen mit Gas gefüllt wird.
  • Um das Entleeren der Falle zu vereinfachen und um einen Kontakt mit den Tieren zu vermeiden, kann die Tötungskammer mit einem Schubkasten versehen sein, in welchen die Tiere fallen und in welchem sie getötet werden. Auf besondere Weise hygienisch kann der Schubkasten mit einer Tüte ausgekleidet sein, in welcher die Tiere gesammelt werden. Als Alternative kann die Kammer derart aufgebaut sein, dass die Tüte direkt in ihr aufgehängt werden kann. Der Gebrauch von gasdichten Plastiktüten reduziert zusätzlich die Diffusion von Gas.
  • Eine Struktur der Falle besteht aus zwei Einheiten, d. h. einer Fangeinheit mit Falltür, welche die grundlegenden mechanischen /elektronischen Teile im Allgemeinen enthält und gedacht ist für die Montage auf der Oberseite der Tötungskammer als andere Einheit. Dies vereinfacht den Aufbau und den Betrieb der Falle. In einem anderen Aufbau wird zumindest die Gasflasche in einem getrennten Fach in Verbindung mit der Tötungskammer angeordnet, vorzugsweise an ihrer Seite, was eine gute Kippstabilität schafft, da die Gasflasche in Beziehung zur Falle im Allgemeinen relativ schwer ist.
  • Die Funktionen der Falle können zweckdienlicherweise durch einen Mikroprozessor gesteuert werden, durch welchen eine Information der Anzahl von Tierbesuchen gesammelt und bearbeitet werden kann. Natürlich können es die selben Tiere sein, welche mehrere Male an der Erkennungseinheit vorbeilaufen. Der Gebrauch eines Mikroprozessors erlaubt ebenfalls eine einfache Einstellung der Besuchfrequenz zum Auslösen der Falle, welche sogar selbst- einstellend gemacht sein kann in Abhängigkeit von der Frequenz der Besuche. Sind die Besuche ziemlich häufig, was anzeigt, dass viele Tiere anwesend sind, kann die Besuchfrequenz erhöht werden und umgekehrt reduziert werden, wenn die Besuchfrequenz niedrig ist, was anzeigt, dass nur wenige Tiere anwesend sind. Die Steuerung der Besuchfrequenz kann natürlich auch völlig mechanisch gestaltet werden, z. B. mit einer mechanischen Zähleinheit.
  • Ersichtlicherweise kann die Falle mit einem Schalter für die Tötungseinheit versehen sein, so dass die Falle auch benutzt werden kann, um nur lebende Tiere zu fangen.
  • An bestimmten Orten, wie z. B. in der Lebensmittelindustrie ist es erwünscht, einen bestimmten Bereich auf die Anwesenheit von Schädlingen zu überwachen. Andererseits ist es nicht erwünscht, Fallen aufzustellen, wenn keine Schädlinge in dem Bereich vorhanden sind. Dies ist entsprechend der Erfindung gelöst durch Anordnen einer Vorrichtung mit einem Eingang für die Tiere in dem Bereich in Verbindung mit welcher eine Erkennungsvorrichtung für die Aufnahme von Tieren in der Vorrichtung angeordnet ist. Im Fall, dass Schädlinge in dem Bereich festgestellt bzw. aufgezeichnet werden, können nachfolgend Fallen zum Fangen dieser aufgestellt werden.
  • Die Vorrichtung selbst kann im wesentlichen der Falle ohne Kammer, Falltüre und Tötungsvorrichtung entsprechen. Zum Beispiel kann die Aufzeichnungsvorrichtung wie ein lösbarer Teil der Falle aufgebaut sein, welcher dann getrennt benutzt werden kann. Im Fall, dass Schädlinge bemerkt werden, kann die Vorrichtung an den Rest der Falle angekoppelt werden, welche dann aufgestellt wird.
  • Eine Ausführungsform einer Rattenfalle entsprechend der vorliegenden Erfindung wird unten in Bezug zu den beigefügten Zeichnungen ausführlicher beschrieben.
  • 1 zeigt auf schematische Weise die Rattenfalle, perspektivisch betrachtet von dem Ende des Eingangs aus,
  • 2 zeigt auf schematische Weise einen Querschnitt der Rattenfalle,
  • 3 zeigt auf schematische Weise eine andere Ausführungsform der Rattenfalle,
  • 4 zeigt eine Ausführungsform der Rattenfalle betrachtet von der Seite,
  • 5 zeigt einen Querschnitt der Falle, gezeigt in 4,
  • 6 zeigt eine Ausführungsform eines Auslösemechanismus für die Falle, gezeigt in 4 und 5.
  • Im Prinzip kann die Rattenfalle in zwei Teile geteilt werden, d. h. eine Fang- bzw. Einfangeinheit 1 und eine darunter liegende Tötungseinheit 2. Die Fangeinheit 1 ist mit einem länglichen, tunnelförmigen Fach 3 gebildet, definiert durch die Wände der Fangeinheit und eine Falltüre 4 mit gekrümmten Querschnitt. Ein Zugang in den Tunnel 3 wird erhalten durch ein Eingangsrohr 5, welches lösbar mit dem Ende der Fangeinheit 1 verbunden ist. Ein Futterspender 6 mit Lockmittel für die Ratten ist gegenüber der Eingangsöffnung des Tunnels vorgesehen. Die Länge des Tunnels ist passend, so dass jeweils nur eine Ratte in ihm anwesend sein kann. Es ist ebenfalls gewährleistet, dass die Ratten nicht in dem Eingangsrohr nisten, dadurch dass dieses mit Seitenöffnungen vorgesehen ist. Der Boden ist rau während die Passagen im Allgemeinen glatte und/oder weiche Formen und Flächen besitzen, um das Kommen und Gehen der Ratten zu vereinfachen.
  • Die verschiedenen Funktionen der Falle werden durch eine elektronische Steuereinheit 7 gesteuert, welche batteriebetrieben ist. Eine photoelektrische Sensoreinheit, welche die Anwesenheit einer Ratte aufnimmt, ist sofort vor dem Futterspender in der Decke des Tunnels positioniert. Die Sensoreinheit kommuniziert mit der Steuereinheit, welche außerdem mit einem Aktivierungsmittel 8 in Form eines kleinen Luftzylinders verbunden ist, alternativ mit einem Elektromagnet, welcher durch ein elektronisch gesteuertes Luftventil aktiviert wird. Dieses Luftventil steuert eine Halte- und Auslösesperre 9 für die Falltür 4, welche drehbar in der Fangeinheit durch eine Aufhängung an beiden Enden aufgehängt ist. Das Aktivierungsmittel wird durch Pressluft von einer Kohlendioxidgasflasche angetrieben, welche zum Töten der Ratten benutzt wird, wie später erklärt. Das Gewicht der Falltüre und ihre versetzte Aufhängungsachse relativ zu dem Schwerpunkt sind teilweise angepasst, so dass sich die Falltüre nur durch das Gewicht einer Ratte unverzüglich dreht, wenn die Tür ausgelöst wird, so dass die Ratte fällt, oder eher in die darunter liegende Tötungseinheit 2 „geschüttet" wird, und teilweise so, dass die Tür durch ihr eigenes Gewicht ebenfalls unverzüglich in ihre Anfangsposition zurückkehrt. Um den Anschlag der Falltüre gegen die Seitenwand in der Falle in den extremen Positionen zu dämpfen, sind Stoßdämpfer, z. B. Gummistücke an den Punkten des Anschlags vorgesehen.
  • Die Sammel- und Tötungseinheit 2 besteht aus einer Kiste 11 mit einer Öffnung an ihrer Oberseite, festgelegt durch die Falltüre 4 und einem kisten- oder schubfachförmigen Einsatz 12 für die fallenden Ratten. Der Einsatz 12 kann aus einem Ende der Tötungseinheit herausgezogen werden und mit einem Plastiksack 13 zum Sammeln der toten Ratten ausgekleidet sein, so dass diese in einem eingepackten Zustand gesammelt und entleert werden können. Somit wird direkter Kontakt mit den Tieren vermieden.
  • Der Einsatz ist hier als ausziehbares Schubfach gezeigt, kann aber auch als Kipp- Schubfach vorgesehen sein. Abhängig von der Verbindung zwischen den Fang- und Tötungseinheiten kann das Schubfach auch völlig überflüssig sein. Zum Beispiel kann, wenn die Fangeinheit drehbar mit der Tötungseinheit verbunden ist oder abgehoben werden kann, die tatsächliche Tötungseinheit mit einer Sammeltüte oder einer anderen Form von einem verfügbarem bzw. verkäuflichen Einsatz versehen sein.
  • Kohlendioxid von einer Druckflasche 16 mit flüssigem Kohlendioxid wird zum Töten der Ratten benutzt. Um die wesentlichen Teile der Falle montiert zu lassen, ist die Kohlendioxidflasche 16 in der Fangeinheit angeordnet, von welcher ein Rohr nach unten in die Tötungseinheit durch ein Rückführungs- und Steuerungsventil führt und mit einem Abstand über dem Boden in dem Einsatz 12 aufhört. Da Kohlendioxid schwerer ist als atmosphärische Luft, wird es sich auf dem Boden des Einsatzes niederlassen, welcher zu ungefähr 70 gefüllt ist, was durch Erfahrung als ausreichend gefunden wurde, um eine Ratte innerhalb weniger Sekunden zu betäuben und nachfolgend zu töten. Da die Ratte herunterfällt, wird das Kohlendioxid in der gesamten Kammer unter der Falltür bewegt bzw. umgerührt, was eine schnelle Betäubung der Ratte begünstigt.
  • Ein graduelle Verteilung bzw. Diffusion von einigem Kohlendioxid kann nicht völlig verhindert werden, jedoch wird der Vorgang verlangsamt, wenn der Einsatz durch luftdichte Plastiktüten gebildet ist. Die elektronische Steuereinheit 7, welche das Steuerungsventil betreibt, kann durch einen Timer eingestellt werden, um den Einsatz in regelmäßigen Abständen zu füllen. Eine Füllung in 24 Stunden wurde als ausreichend gefunden.
  • Die in 3 der Zeichnung gezeigte Rattenfalle ist in grundsätzlich der gleichen Weise wie die vorher beschriebene Falle aufgebaut, der Unterschied ist der Aufbau der Falltüre, welche hier mit zwei nach unten drehbare Klappen 17 konstruiert ist, jede drehbar an der Außenseite angebracht. Im Allgemeinen sind die selben Bezugsnummern wie oben für dieselben Teile benutzt. Wahlweise kann die Tür als Schiebetür gebildet sein, welche zur Seite gezogen wird.
  • 4 und 5 der Zeichnung zeigen eine Ausführungsform der Falle der Erfindung, welche sich von den zwei vorhergehend beschriebenen dadurch unterscheidet, dass eine getrennte Kammer 18 an der Seite der Tötungskammer 13 vorgesehen ist, die getrennte Kammer ist geeignet zum Aufnehmen einer Gasflasche, eines Ventils und Elektronik. Der obere Teil 1 besitzt eine Falltür 4, einen Futterspender und eine Sensoreinheit in der gleichen Weise wie in dem Beispiel in 1 und 2 gezeigt. Der obere Teil 1 ist drehbar angebracht 19 an dem unteren Teil 2 an dem gegenüberliegenden Ende des Eingangs, so dass er nach vorne kippen kann und ein Verschluss- Bügel 20 zum Anschließen an dem unteren Teil 2 ist an dem anderen Ende angeordnet. Schalenförmige Tragegriffe 21, welche die Handhabung der Falle vereinfachen sind in Aussparungen in den Seiten befestigt. Die Außenwand 22 des „Raumes für die technische Ausrüstung" 18 ist drehbar angebracht 23 an der Unterseite über einer Längsachse, so dass die Wand nach unten gedreht werden kann. In der geschlossenen Position wird die Wand dadurch in Position gehalten, dass der Dachteil eine aufrechte Klappe besitzt, welche hinter der äußeren Wand 25 des oberen Teils 1 eingreift. Um ein Öffnen zu ermöglichen muss somit der obere Teil 1 zuerst nach vorne gedreht werden, um die Außenwand 22 zu lösen.
  • Um die Falltüre 4 zu stabilisieren ist sie mit Endelementen versehen, welche kreisförmige Einschnitte besitzen, die an den Querschnitt des Einganges 3 angepasst sind.
  • Um vollkommen sicher zu sein, dass sich die Falltüre 4 öffnet, kann sie mit einem Öffnungsmechanismus ausgestattet sein, wie in 6 gezeigt. Die Unterseite der Tür hält einen Block bzw. Anschlag 27, geeignet zum Zusammenwirken mit einer Auslösesperre 28. Die wechselseitigen Eingriffsflächen sind gezahnt oder auf andere Weise mit einer Reibungsoberfläche versehen, so dass die Sperre die Falltüre mit Sicherheit in der Anfangsposition hält, wie in der Zeichnung gezeigt. Ein Luftzylinder 29, verbunden mit der Gasflasche, dient zum Lösen der Sperre. Aktivierung des Zylinders verursacht seinen Kolben 30 die Sperre an der Unterseite ihres vorstehenden Nasenabschnitts 31 zu beeinflussen, so dass die Sperre sich nach oben dreht. Das Ende der Sperre ist durch einen Zugdraht 21 mit der Unterseite der Falltür verbunden, so dass die Falltür bestimmt aktiviert ist für eine Drehung, wenn die Sperre gelöst ist. Ein Stopper 33 ist angeordnet, um die Bewegung der Sperre zu begrenzen. Der Stopper ist so angeordnet, dass die Sperre automatisch zurück in die Anfangsposition fällt, und relativ schnell, in welcher sie mit der Eingriffsfläche auf dem Block in Eingriff steht. Diesbezüglich ist der Drehpunkt der Sperre über seinem Schwerpunkt angeordnet, ebenso wie der Angriffspunkt des Zugdrahtes auf der anderen Seite des Drehpunktes der Falltür angeordnet ist.
  • Grundsätzlich kann eine Vorrichtung zum Beobachten, ob Ratten oder Mäuse in einem bestimmten Bereich anwesend sind, durch den oberen Teil 1 der Falle gebildet sein, wo das Aktivierungsmittel der Falltüre unterbrochen ist. Oder eine spezielle Vorrichtung kann zu diesem Zweck geschaffen werden, d. h. mit einer Eingangskammer, einem Futterspender und einer elektronischen Einheit, welche eine Sensoreinheit und ein Anzeigeelement beinhaltet.
  • In den zwei ersten Beispielen wird die Kohlendioxidflasche in der Fangeinheit angeordnet, wahlweise kann sie in der Tötungseinheit angeordnet werden, wie in dem letzten Beispiel gezeigt, wo der untere Abschnitt unter anderem zu größerer Standstabilität der Falle beiträgt.
  • Die Erfindung schafft somit eine effektive Falle mit einer tierethnischen Tötungsform infolge seiner milden Behandlung der Schädlinge.

Claims (13)

  1. Verfahren in Verbindung mit der Vernichtung von ins besondere Ratten, Mäuse und ähnlichen Tieren, wobei diese aufgefangen und auf Wunsch nachfolgend getötet werden in einer Falle von dem Typen, wo die Tiere in einer getrennten Kammer (2, 13) gefangen werden und wo die Tiere in die Kammer geleitet werden mittels einer Eingangsvorrichtung (4; 17), die mit einem Betätigungsmechanismus (7, 9, 10) verbunden ist, der von einem Tier mittels einer Erkennungseinheit (8) ausgelöst werden kann, wenn das Tier an der Eingangsvorrichtung anwesend ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzahl von Tieren erlaubt werden, an der Erkennungseinheit (9) vorbeizulaufen bevor die Eingangsvorrichtung (4; 17) betätigt wird.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es die Tötung der in der Kammer gefangenen Tieren mittels Gas, bevorzugt Kohlendioxid, umfasst.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Tiere in der Vorrichtung gefüttert werden, vorzugsweise am Eingang.
  4. Vorrichtung für Anwendung in Verbindung mit der Vernichtung von ins besondere Ratten, Mäuse und ähnlichen Tieren und von dem Typen, der eine getrennte Kammer (2, 13) umfasst, in der die Tiere gefangen werden, und, an der Eingangspassagen für die Tiere in der Falle, eine Eingangsvorrichtung (4; 17), durch die die Tiere in der Kammer hereingeführt werden, einen Betätigungsmechanismus (7, 9, 10) für Aktivierung der Eingangsvorrichtung, eine Erkennungseinheit (8) für Aufzeichnung von Tieren in der Falle, wobei die genannte Erkennungseinheit mit dem Betätigungsmechanismus kommuniziert um die Eingangsvorrichtung auszulösen, dadurch gekennzeichnet, dass die Erken nungseinheit und/oder der Betätigungsmechanismus (810) so vorgesehen sind, dass die Eingangsvorrichtung (4; 17), nachdem eine Anzahl von Tieren an der Erkennungsvorrichtung (8) vorbeigelaufen sind, ausgelöst wird.
  5. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel für die Tötung der Tieren mittels Gas, bevorzugt Kohlendioxid, umfasst.
  6. Vorrichtung gemäß Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Futterstelle (6) für Tiere, wo sie essen können, vorgesehen ist nachdem die Tiere an der Erkennungseinheit vorbeigelaufen sind.
  7. Vorrichtung gemäß Anspruch 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Futterstelle in Zusammenhang mit der Falltür (4; 17) arrangiert ist, so dass sie, an der Falltür stehend, das Futter essen können.
  8. Vorrichtung gemäß Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinheit eine berührungsfreie, passive Erkennungseinheit (8), z. B. ein optoelektrischer Sensor, ist.
  9. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangsvorrichtung als eine selbstschließende Falltür (4; 17) konstruiert ist.
  10. Vorrichtung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Falltür (4) mit einem gebogenen Querschnitt ausgeformt ist und rotierbar um einer Längsachse aufgehängt (11) ist, so dass die Tür, wenn sie betätigt wird, rotieren kann, vorzugsweise nur mittels dem Gewicht eines Tieres, so dass die Rotationsachse der Falltür relativ zum Schwergewichtszentrum der Tür ausgewogen ist, so dass ein Tier, das auf der Tür anwesend ist, in die Kammer runterfallt für Aufbewahrung und auf Wunsch Tötung.
  11. Vorrichtung gemäß Anspruch 4, wobei die Tiere von einem Gas getötet werden, das schwerer als Luft ist, vorzugsweise Kohlendioxid, dadurch gekennzeichnet, dass die Tötungskammer (2, 13) bei Anwendung der Falle konstant, mindestens teilweise, mit dem Gas in einer ausreichenden Konzentration zur Tötung der Tieren gefüllt ist, und auch vorzugsweise so arrangieret, dass die Tötungskammer (2, 13) in regelmäßigen Abständen mit Gas wieder aufgefüllt wird.
  12. Vorrichtung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tötungskammer (2) mit einem vorzugsweise gas-dichten Plastiksack (13) ausgekleidet ist, wobei die genannte Kammer vorzugsweise mit einer Schublade vorgesehen ist, worin der Sack angebracht ist.
  13. Vorrichtung gemäß einen der Ansprüchen 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie als zwei mit einander verbundenen Hauptteilen konstruiert ist, d. h. einer Fangeinheit (1) mit einer Falltür (4; 17) die auch die mechanischen/elektronischen Teilen im allgemeinen umfasst und einer Einheit, die aus der Kammer (2) für Aufbewahrung und auf Wunsch Tötung besteht.
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