DE69828407T2 - Zervikale-bandscheibe und rückgrat-stabilisierung - Google Patents

Zervikale-bandscheibe und rückgrat-stabilisierung Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zwischenwirbelbandscheibenstabilisierungsimplantat zur Verwendung im Zervikalbereich der Wirbelsäure und ein Verfahren zum Stabilisieren zweier angrenzender Zervikalwirbel. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung rechtwinklig geformte Bandscheibenimplantate, welche im Mittelbereich ausgeweitet sind und zur Verschmelzung des Rückgrats verwendet werden.
  • Die Behandlung eines Bandscheibenvorfalls im Hals- und im Lendenbereich ist noch stets ein herausforderndes Gebiet der Medizin. Die klassische Behandlung für eine gerissene Scheibe ist eine Bandscheibenektomie (disketomy), das heißt das Entfernen der Scheibe zwischen den Wirbeln. In diesem Verfahren wird das gesamte oder ein Teil der Bandscheibe entfernt, was einen Defekt zurücklässt, welcher bestehen bleiben kann, um die Patienten für den Rest ihres Lebens zu belästigen. Ein zusätzliches Vorgehen liegt darin, den Bandscheibenraum mit einem Knochentransplantat zu ersetzen, gewöhnlicherweise Knochenspänen, die vom Darmbeinkamm des Patienten abgeschnitten werden, um eine Verschmelzung der Wirbel oberhalb und unterhalb der Bandscheibe zu bewirken, wodurch der leere Raum zwischen den Wirbeln eliminiert wird.
  • Keine Prothesebandscheibe ist bislang als sicher und effizient gezeigt worden, so daß die beste Alternativbehandlung, die gegenwärtig verfügbar ist, darin besteht, die angrenzenden Wirbel zu verschmelzen. Jedoch ist eine Bandscheibenektomie mit einer Verschmelzung nicht ideal, da der ersetzte Knochen nicht die Funktion des Knorpelgewebes der Bandscheibe aufweist, daß heißt keinen Polsterungseffekt, und aufgrund verschiedener Faktoren Komplikationen aufweist. Zunächst passen sich herkömmliche Knochenpfropfen, die verwendet werden, um den Bandscheibenraum zu stopfen, nicht an den Raum der Bandscheibe an, da sich die Bandscheibe zur Mitte hin wölbt. Der Bandscheibenraum ist breiter in der Mitte und enger an seinem vorderen und hinteren Ende. Aus diesem Grunde weisen die verschiedenen, gegenwärtig verfügbaren, kommerziellen Knochenpfropfen lediglich vier Kontaktpunkte auf, das heißt an der Vorder- und Rückseite des Bandscheibenraums, so daß sie nicht so stabil wie gewünscht sind. Zweitens besteht der Zugang zu der Bandscheibe von der Seite des Dorsaldornfortsatz der angrenzenden Wirbel, belassend einen Raum, der relativ zu den Wirbelkörpern „außer-mittig" ist, so daß die Stabilität des Implantats noch problematischer ist als sie durch den begrenzten Kontakt, der aus der Form des Bandscheibenraums resultiert, ersichtlich sein könnte. Eine andere Komplikation ist die Möglichkeit einer Infektion oder eines anderen Zustands, der die Entfernung des Implantats erforderlich machen kann. Wenn sich die Knochenstücke ebenfalls nicht verschmelzen, können sie eventuell aus dem Bandscheibenraum herausgedrückt werden, was einen Druck auf die Nervenwurzel verursacht.
  • Prothesebandscheibenpfropfen, oder Implantate, werden auf dem Fachgebiet offenbart, jedoch werden alle durch Begrenzungen bezüglich einer Nichtanpassung an die Form des Bandscheibenraums, einer Instabilität, wenn sie außer-mittig eingesetzt werden, einer Unfähigkeit entfernt zu werden und anderen Nachteilen gekennzeichnet. Beispielsweise beschreibt U.S. 4,863,476 (und ihr europäisches Gegenstück EP-A-0 260 044) einen länglich aufgeteilten, länglichen Körper mit einer Nockenvorrichtung zum Vergrößern des Raumes zwischen den zwei Körperbereichen, sobald sie in den Bandscheibenraum eingesetzt sind. Jedoch ist diese Vorrichtung der Form nach zylindrisch, so daß die einzigen Kontaktpunkte mit den Wirbelkörpern an der Vorder- und Rückseite des Bandscheibenraums sind, so daß diese Vorrichtung durch die gleiche Instabilität wie die anderen Bandscheibenpfropfen gekennzeichnet ist. Der Stand der Technik offenbart ebenfalls Bandscheibenprothesen (U.S. 3,867,728, 4,309,777, 4,863,477 und 4,932,969 und FR 88 16 184 ), die einen allgemeineren Kontakt mit den angrenzenden Bandscheiben aufweisen können, welche jedoch nicht zur Verwendung bei der Verschmelzung der Bandscheiben beabsichtigt sind. Der Stand der Technik schließt ebenfalls Wirbelsäulenverbindungsprothesen ein, wie sie in der U.S. 4,759,769 beschrieben werden, die wiederum nicht für eine Verwendung angezeigt ist, wenn eine Verschmelzung der bevorzugte chirurgische Eingriff ist.
  • Das Problem des Bewahrens des Abstandes zwischen Wirbeln ist insbesondere akut bei den Zervikalwirbeln. Die Operation selbst ist nicht so schwierig wie bei den Lendenwirbeln, da der Zugang von der Vorderseite in den Zervikaldornfortsatz ist, z. B. ventral zum Patienten. Da Knochenspäne nicht kräftig genug sind, um den Abstand zwischen den Wirbeln zu bewahren, liegt das akzeptierte chirurgische Verfahren, um den Abstand zwischen angrenzenden Wirbeln im Zervikalrückgrat zu bewahren, darin, die gesamte beschädigte Bandscheibe herauszunehmen, ein Loch in den Intervertebralraum zu bohren, und einen Pfropfen des Patientenknochens in den Bandscheibenraum einzusetzen. Jedoch sind Zervikalwirbel kleiner als die Wirbel im Rest der Wirbelsäule, so daß es wenig Toleranz für eine Vor/Rück-Bewegung des Knochenpfropfens in dem Bandscheibenraum gibt, wie sie auftreten kann, bevor die Verschmelzung vollständig ist. Aufgrund der verhältnismäßig kleinen Toleranzen gefährdet beinahe jede Bewegung nach hinten in den Bandscheibenraum die Nerven des Rückenmarks, und die Knochenpfropfen haben keine Struktur, um einer solchen Bewegung zu widerstehen. Folglich ist das Loch, in welches der Pfropfen einzusetzen ist, etwa relativ zum Pfropfen unterdimensioniert, so daß die Ligamente auf jeder Seite der Wirbelsäule helfen, den Pfropfen an Ort und Stelle durch Kompression des Pfropfens zwischen den Wirbeln zu halten. Trotzdem kann sich der Pfropfen in dem Intervertebralraum bewegen, so daß es eine Notwendigkeit für ein Wirbelimplantat zum Stabilisieren angrenzender Zervikalwirbel gibt, welches ausreichenden Raum zwischen den Wirbeln bewahrt, um es den Spinalnerven zu ermöglichen, zwischen den Verfahren der Zervikalwirbel ohne Einwirkung durch die Wirbel zu führen, und welches keine Vor/Rück-Bewegung des Implantats in den Bandscheibenraum ermöglicht.
  • In ähnlicher Weise können die Knochenspäne, die in den Bandscheibenraum um den Pfropfen gestopft sind, nach hinten gegen das Rückmark oder die Dorsalwurzeln durch die Kompression, die durch die Ligamente bereitgestellt wird, die helfen, den Knochenpfropfen an Ort und Stelle zu halten, herausgedrückt werden. Es gibt daher eine Notwendigkeit für ein Implantat, welches gegen ein Einwirken des Rückmarks und/oder der Nerven schützt. Es gibt ebenfalls eine Notwendigkeit für ein Zervikalimplantat, welches im Falle einer Infektion oder einer anderen Nachoperationskomplikation entfernt werden kann. Ebenfalls gibt es eine Notwendigkeit für ein Implantat zum Stabilisieren von mehr als zwei Wirbeln der Zervikalwirbelsäule ohne Gefährdung des Rückenmarks und der Nerven und ohne des Anordnens von Schrauben in den Wirbelkörpern.
  • GB-A-1,243,353 offenbart eine Prothesevorrichtung in der Form eines künstlichen Wirbels, der verwendet werden kann, um einen Zwischenraum zu überbrücken, der in einer Wirbelsäule belassen wird, wenn einer oder mehrere der natürlichen Wirbel entfernt worden ist. Die Vorrichtung umfasst einen zweiteiligen Körper, der um die Wirbelsäule herum montiert werden kann, und länglich hervorstehende Klammerelemente, welche angrenzend anliegen und an dem neuralen Dornfortsatz der angrenzenden Wirbel befestigt sind.
  • U.S.-A-4,599,086 offenbart ebenfalls eine Prothese, die angepasst ist, um einen der Wirbel zu ersetzen. Die Prothese integriert eine Platte 66, welche mit der Achse des Dornfortsatzes ausgerichtet und durch die Knochenstruktur von angrenzenden Wirbeln befestigt ist.
  • WO97/46165 betrifft hauptsächlich ein chirurgisches Instrument für die Verschmelzung der Wirbel. Die Vorrichtung schließt einen Körper ein, der zwischen angrenzenden Wirbeln angeordnet ist, und ein hervorstehendes, plattenartiges Element, das in Kontakt mit den angrenzenden Wirbeln liegt, und der an den angrenzenden Wirbeln durch Schrauben befestigt ist.
  • Die folgende Erfindung strebt danach, einen Zervikalbandscheibenstabilisator zur Insertion zwischen ursprünglich angrenzenden Wirbeln bereitzustellen.
  • Gemäß dieser Erfindung wird ein Zervikalbandscheibenstabilisator bereitgestellt, wobei der Stabilisator zum Einsetzen- zwischen ursprünglich angrenzenden Wirbeln ist, wobei der Stabilisator ein längliches Implantat mit einer im wesentlichen rechtwinkligen Querschnittsform zum Einsetzen zwischen ursprünglich angrenzenden Zervikalwirbeln; einen Stabilisatorstab zum abnehmbaren Montieren an einem Ende des Implantats und Mittel, um eine Relativdrehung zwischen dem Stabilisatorstab und dem Implantat zu verhindern, wenn der Stabilisatorstab an dem Implantat montiert ist, umfasst, wobei es Zipfel gibt, die an dem Stabilisatorstab zum Einsetzen in den Bandscheibenraum zwischen den angrenzenden Wirbeln gebildet sind, wobei die Zipfel Oberflächen zum Stützen gegen die angrenzenden Zervikalwirbel aufweisen, um eine Bewegung des Stabilisatorstabs relativ zu den angrenzenden Zervikalwirbeln zu verhindern.
  • Günstigerweise erstreckt sich die Schutzeinrichtung nach außen von dem Implantat mit einem Winkel von etwa 90° relativ zur Längsachse des Implantats.
  • Vorteilhafterweise ist die Schutzeinrichtung schwenkbar an dem Implantat montiert.
  • Bevorzugt ist die Schutzeinrichtung angepasst, um sich von einer ersten, gefalteten Position gegenüber dem Implantat zu einer zweiten, ausgeweiteten Position zu verschwenken, die sich orthogonal von dem Implantat erstreckt.
  • Günstigerweise ist die Schutzeinrichtung angepasst, um sich von einer ersten, gefalteten Position zum Einsetzen des Implantats in den Raum zwischen benachbarten Zervikalwirbeln und einer zweiten Position zu verschwenken, und wobei sich die zweite Position von dem Implantat mit einem Winkel relativ zu der Längsachse des Implantats nach außen zum Absperren der Rückenseite des Raums zwischen angrenzenden Zervikalwirbeln erstreckt.
  • Vorteilhafterweise umfasst der Stabilisator zusätzlich Mittel zum Einschränken des Verschwenkens der Schutzeinrichtung aus der ersten, gefalteten Position hinter die zweite, ausgeweitete Position.
  • Bevorzugt ist das Einschränkungsmittel zerbrechlich, um es der Schutzeinrichtung zu ermöglichen, sich hinter die zweite, ausgeweitete Position zu einer dritten Position, etwa 180° von der ersten, gefalteten Position, zu verschwenken.
  • Günstigerweise ist die Schutzeinrichtung mit einer Vielzahl von vertikal ausgerichteten Rillen bereitgestellt, damit die Schutzeinrichtung sich biegen kann.
  • Vorteilhafterweise ist die Längsachse des Stabilisatorstabs mit einem Winkel von etwa 90° zu der Längsachse des Implantats positioniert.
  • Bevorzugt ist der Stabilisatorstab zu ungefähr der Form der ventralen Seite eines Wirbels gekrümmt.
  • Günstigerweise umfasst der Stabilisator zusätzlich eine Verbindungseinrichtung zum abnehmbaren Montieren an das Implantat, wenn es zwischen angrenzenden Zervikalwirbeln implantiert ist, zum Verbinden des Implantats an ein angrenzendes Implantat.
  • Vorteilhafterweise ist das Implantat von Abschnitten umfasst, die in Bezug zueinander beweglich sind.
  • Somit umfasst ein typischer Zervikalbandscheibenstabilisator gemäß der Erfindung ein längliches Element mit einer im wesentlichen rechtwinkligen Querschnittsform zum Einsetzen zwischen angrenzenden Zervikalwirbeln und einen Stabilisatorstab zum abnehmbaren Montieren an einem Ende des länglichen Elements, um eine Relativdrehung zwischen diesen zu verhindern. Ein Zipfel ist an dem Stabilisatorstab zum Einsetzen zwischen den angrenzenden Zervikalwirbeln gebildet, und da der Stabilisatorstab an dem länglichen Element auf eine solche Weise montiert ist, um eine Relativdrehung zu verhindern, wenn das längliche Element beginnt, in dem Raum zwischen angrenzenden Zervikalwirbeln zu rotieren, berührt der Zipfel einen der Körper der angrenzenden Wirbel, um eine Drehung des länglichen Elements zu verhindern. Der Stabilisatorstab ist länglich, und die Längsachse des Stabilisatorstabs ist orthogonal zu der Längsachse des länglichen Elements montiert.
  • Ebenfalls wird ein Implantat bereitgestellt, das von einem länglichen Element, gebildet aus mehreren, miteinander verbundenen Teilen, umfasst ist, das, wenn es zusammengesetzt ist, das Element mit einer im wesentlichen rechtwinkligen Querschnittsform zum Einsetzen zwischen angrenzendem Zervikalwirbeln versieht. Ein Stabilisatorstab ist zum abnehmbaren Montieren an einem Ende des länglichen Elements bereitgestellt, um eine Relativdrehung zwischen diesen zu verhindern, wobei ein Zipfel auf diesem zum Einsetzen zwischen den angrenzenden Wirbeln gebildet ist. Da der Stabilisatorstab an dem länglichen Element auf eine solche Weise montiert ist, um eine Relativdrehung zu verhindern, wenn das längliche Element beginnt, sich in dem Raum zwischen angrenzenden Zervikalwirbeln zu drehen, berührt der Zipfel einen der Körper der angrenzenden Wirbel, um eine Drehung des länglichen Elements zu verhindern. Der Stabilisatorstab ist länglich, und die Längsachse des Stabilisatorstabs ist orthogonal zu der Längsachse des länglichen Elements montiert. Wenn das Implantat entfernt werden muß, wird der Stabilisatorstab entfernt und die Teile des länglichen Elements werden in dem Bandscheibenraum auseinander genommen, so daß jegliche Knochenspäne, die sich in dem Bandscheibenraum verschmolzen haben, nicht beim Entfernen des länglichen Elements gestört werden.
  • Unter Bezugnahme auf die Figuren ist eine perspektivische Ansicht eines Zervikalstabilisators, der gemäß den Lehren der vorliegenden Erfindung konstruiert worden ist, in 1 gezeigt.
  • 2 ist eine Seitenansicht der menschlichen Wirbelsäule, die den Zervikalstabilisator von 1 zeigt, wie er in dem Intervertebralraum eingesetzt ist, und wobei ein Bereich der angrenzenden Wirbel weggeschnitten ist, um die Art und Weise zu zeigen, auf die der Stabilisator mit den angrenzenden Wirbeln wechselwirkt.
  • 3 ist eine Draufsicht auf einen einzelnen Zervikalwirbel, die das Vor-/Nach-Positionieren des Zervikalstabilisators nach 1 relativ zu dem Wirbelkörper zeigt.
  • 4 ist eine schematische Perspektivansicht der ventralen Seite der Wirbelkörper der angrenzenden Zervikalwirbel mit dem Zervikalstabilisator nach 1, der zwischen jedem Wirbel eingesetzt ist.
  • 5 ist eine teilweise schematische Ansicht von angrenzenden Zervikalwirbeln ähnlich zu der Ansicht, die 4 gezeigt ist, die die zwei Zervikalstabilisatoren vor dem Verbinden mit einem Wirbelsäulenstabilisator zeigt, der gemäß den Lehren der vorliegenden Erfindung konstruiert ist.
  • 6 ist eine teilweise schematische Ansicht von drei angrenzenden Zervikalwirbeln ähnlich zu der Ansicht, die in 4 gezeigt ist, und mit einem Wirbelsäulenstabilisator, der die zwei Zervikalstabilisatoren verbindet.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform eines Zervikalstabilisators, der gemäß den Lehren der vorliegenden Erfindung konstruiert worden ist.
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform eines Zervikalstabilisators, der gemäß den Lehren der vorliegenden Erfindung konstruiert worden ist.
  • 8A ist eine Endaufrißansicht einer alternativen Ausführungsform des Zervikalstabilisators, der in 8 gezeigt ist.
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform eines Zervikalstabilisators, der gemäß den Lehren der vorliegenden Erfindung konstruiert worden ist.
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht einer fünften Ausführungsform eines Zervikalstabilisators, der gemäß den Lehren der vorliegenden Erfindung konstruiert worden ist.
  • 11 ist eine perspektivische Ansicht einer sechsten Ausführungsform eines Zervikalstabilisators, der gemäß den Lehren der vorliegenden Erfindung konstruiert worden ist.
  • 12 ist eine perspektivische Ansicht einer siebten Ausführungsform eines Zervikalstabilisators, der gemäß den Lehren der vorliegenden Erfindung konstruiert worden ist.
  • 13 ist eine schematische Perpektivansicht der ventralen Seite der Wirbelkörper von angrenzenden Zervikalwirbeln mit einer achten Ausführungsform des Zervikalstabilisators, der gemäß den Lehren der vorliegenden Erfindung konstruiert worden ist, eingesetzt zwischen dem zweiten und dritten Wirbel.
  • 14 ist eine Seitenaufrißansicht einer neunten Ausführungsform eines Zervikalstabilisators, der gemäß den Lehren der vorliegenden Erfindung konstruiert worden ist.
  • 15 ist eine Endaufrißansicht des Zervikalstabilisators nach 14.
  • 16 ist eine Seitenansicht einer zehnten Ausführungsform des Zervikalstabilisators der vorliegenden Erfindung mit einem Bereich der angrenzenden Wirbeln, der weggeschnitten ist, um die Art und Weise zu zeigen, auf die Bereiche des Implantats, die den Stabilisator umfassen, miteinander Wechselwirken.
  • 17 ist eine Seitenansicht der menschlichen Wirbelsäule, die eine elfte Ausführungsform des Zervikalstabilisators der vorliegenden Erfindung zeigt, eingesetzt in den Intervertebralraum, und wobei ein Bereich der angrenzenden Wirbeln weggeschnitten ist, um die Art und Weise zu zeigen, auf die der Stabilisator mit den angrenzenden Wirbeln wechselwirkt.
  • 18 ist eine Draufsicht auf eine zwölfte Ausführungsform des Zervikalstabilisators der vorliegenden Erfindung.
  • Sich nun auf den in 1 gezeigten Zervikalstabilisator beziehend ist der Stabilisator umfasst von einem länglichen Implantat 22, einem Verschluß, der im allgemeinen mit Bezugszeichen 24 bezeichnet ist, und Mittel zum abnehmbaren Montieren des Verschlusses an einem Ende 25 des Implantats 22. In der gezeigten Ausführungsform nimmt das Montierungsmittel die Form eines Bolzens, oder eines Gewindeanschlags, 26 an, der durch eine Bohrung 28 in dem Stabilisatorstab 29 führt, der den Verschluß 24 umfaßt, wobei die Gewinde des Anschlags 26 in Gewinde in der Mutter 30 am Ende des Anschlags 26 eingreifen.
  • Das Implantat 22 ist ein längliches Element, das von ersten und zweiten Seiten 32 und dritten und vierten Seiten 34 umfaßt ist, die eine im wesentlichen rechtwinklig geformte Querschnittsform bereitstellen. Die Höhe H des rechtwinklig geformten Querschnitts ist durch Seiten 32 definiert, und die Breite W ist durch Seiten 34 definiert. Wie durch einen Vergleich von H mit W ersichtlich ist, ist die Höhe H des Implantats 22 kleiner als die Breite W. Wie unten erklärt, ist H minimiert, um eine Insertion und ein Positionieren des Implantats 22 in dem Bandscheibenraum, von dem alles oder ein Teil der Bandscheibe 20 entfernt worden ist, zu erleichtern, und W ist maximiert, um die gewünschte Stabilisierung für angrenzende Zervikalwirbel 16 und 18 (siehe 2) bereitzustellen. Die dritten und vierten Seiten 34 sind von einem Ende des Implantats 22 zu dem anderen gebogen, um den Bereich des Implantats 22 zwischen den Enden 25 und 36 mit einer Breite W' zu versehen, die größer ist als die Breite W'' an den Enden 25 und 36. Da die Seiten 32 des Implantats 22 im wesentlichen flach sind und die Seiten 34 von einem Ende zum anderen gebogen sind, wird das Implantat 22 als biplanares, bi-konvexes Implantat gekennzeichnet.
  • Die bi-konvexen Seiten 32 des Implantats 22 sind mit Zähnen 38 zum Greifen in angrenzende Wirbel 16 und 18 versehen, wie unten erklärt wird. Das Ende 36 des Implantats 22 ist in einer stumpfen, bevorzugt flachen Form gebildet, um die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung der Nerven während des Einsetzens in den Bandscheibenraum zu verringern.
  • Implantat 22 ist mit Querleisten 40 bereitgestellt, die integral mit diesem gebildet sind; die Querleisten 40 können auf dem Implantat 22 aufgeschraubt oder anderweitig mit diesem verbunden sein, auf eine Art und Weise, wie sie auf dem Fachgebiet bekannt ist. Die Querleisten 40 sind diamantförmig und mit einem Winkel zum Implantat 22 ausgerichtet, so daß der Bereich der Querleiste 40, der den Körper der angrenzenden Wirbel kontaktiert, wenn es in dem Bandscheibenraum, wie unten beschrieben, gedreht wird, eine scharfe Vorderkante 42 ist, um ein Eingriff in die Wirbel 16 und 18 zu erleichtern. Es wird aus dieser Beschreibung erkannt werden, daß die Querleiste 40 hakenförmig, spitz, widerhakenförmig, zahnförmig oder auf irgendeine andere Form geformt sein kann, welche die Funktion des Eingriffs in den Knochen der angrenzenden Wirbel ermöglicht, um die Wahrscheinlichkeit einer Vor-Rückbewegung des Implantats 22 (relativ zu dem Bandscheibenraum) zu vermindern, sobald es in den Bandscheibenraum eingesetzt worden ist. In ähnlicher Weise müssen die Zähne 38 nicht wie in 1 gezeigt geformt sein, um die Wahrscheinlichkeit einer Vor-/Rück-Bewegung des Implantats 22 in dem Bandscheibenraum zu vermindern. Die Zähne 38 können spitzförmig, zu einem Punkt in entgegengesetzten Richtungen schräg oder anderweitig geformt sein, um den Widerstand gegenüber einer Bewegung des Implantats 22 relativ zu dem Knochen, der die angrenzenden Wirbel 16 und 18 umfaßt, zu erhöhen.
  • Der Verschluß 24 ist von einem Stabilisatorstab 29 umfaßt, der abnehmbar an dem Ende 25 des Implantats 22 montiert ist, welcher einer Drehung des Implantats 22 relativ zu angrenzenden Wirbeln 16 und 18 standhält, wenn das Implantat 22 zwischen diesen insertiert wird. Wie 1 gezeigt, ist der Stabilisatorstab 29 am Implantat 22 an einem Anschlag 26 montiert, der integral mit dem Ende 25 des Implantats 22 gebildet ist. Wie unten beschrieben, ist das Ende 25 des Implantats 22 vorderseitig positioniert, wenn das Implantat 22 zwischen Zervikalwirbeln 16 und 18 eingesetzt wird. Der Anschlag 26 ist mit einem Gewinde versehen, um eine Mutter 30 zum Halten des Stabilisatorstabs 29 darauf aufzunehmen. Ein Mittel ist bereitgestellt zum Verhindern einer Drehung des Stabilisatorstabs 29 relativ zum Implantat 22, wenn der Stabilisatorstab 29 daran montiert ist, in der Form von Schlitzen 46, gebildet am Ende 25 des Implantats 22 zum Aufnehmen eines komplementär geformten Keils 48, der auf dem Stabilisatorstab 29 gebildet ist; es wird aus dieser Beschreibung offensichtlich sein, daß Schlitz 46 auf Implantat 22 und der Keil 48 auf dem Stabilisatorstab 29 angeordnet werden kann, ohne irgendeinen Unterschied bezüglich der Art und Weise, auf die diese Komponententeile funktionieren.
  • Wie am besten in 3 gezeigt ist, ist der Stabilisatorstab 29 länglich und ist an dem Ende 25 des Implantats 22 montiert, so daß die Längsachse des Stabilisatorstabs mit einem Winkel von etwa 90° relativ zu der Längsachse des Implantats 22 positioniert ist. Die ventralen Oberflächen der Körper der angrenzenden Wirbel 16 und 18 sind abgerundet, wenn sie entlang der Achse der Wirbelsäule betrachtet werden, wie in 3 gezeigt ist, und um die abgerundete Form aufzunehmen, ist der Stabilisatorstab 29 ebenfalls gekrümmt. Der Stabilisatorstab 29 ist mit einem Zipfel 44 bereitgestellt, bevorzugt an oder nahe beider Enden desselben, der in den Bandscheibenraum zwischen Wirbeln 16 und 18 hervorsteht, wenn das Implantat 22, an dem der Stabilisatorstab 29 montiert ist, zwischen den angrenzenden Zervikalwirbeln positioniert ist. Jeder der Zipfel 44 steht in den Raum zwischen den Körpern der angrenzenden Wirbel 16 und 18 hervor und ist mit Wirbelstützflächen 49 auf den Ober- und Unterseiten desselben versehen. Wenn der Stabilisatorstab 29 am Implantat 22 montiert ist, das wiederum an Ort und Stelle gegen Vor-/Rück-Bewegung durch die Querleisten 40 und die Zähne 38 gehalten wird, verhindern die Stützflächen 49 eine Relativdrehung zwischen Wirbeln 16 und 18 und Implantat 22. Auf diese Weise verschließt der Stabilisatorstab 29 das Implantat 22 an Ort und Stelle zwischen den Wirbeln 16 und 18.
  • Wie oben erwähnt ist der Raum um das Implantat 22 im Intervertebralraum bevorzugt mit Knochenspänen (nicht gezeigt) gestopft, um eine Verschmelzung der angrenzenden Wirbel zu erleichtern, wobei das Implantat 22 den richtigen Abstand zwischen den Wirbeln bewahrt. Wie ebenfalls oben erwähnt, ist es wichtig, ein Herausdrücken der Knochenspäne nach hinten in Eingriff mit dem Rückmark und/oder Rückenmarksnerven zu vermeiden. Um ein solches Herausdrücken zu verhindern, wird der Zervikalstabilisator der vorliegenden Erfindung mit länglichen Rückenmarksschutzeinrichtungen 50 versehen, von denen sich die Längsachsen derselben vom Implantat 22 mit einem Winkel von etwa 90° erstrecken, zum Beispiel orthogonal zu der Längsachse des Implantats 22, wie es in 3 gezeigt ist. Die Schutzeinrichtungen 50 erstrecken sich orthogonal von den ersten und zweiten Seiten 32 des Implantats 22, das heißt seitlich, wenn das Implantat im Patienten implantiert ist, innerhalb des Bandscheibenraums, um die Rückseite des Bandscheibenraums zu verschließen. Auf diese Weise verhindern die Schutzeinrichtungen 50, oder vermindern wenigstens die Wahrscheinlichkeit, ein Herausdrücken der Knochenspäne, die in dem Bandscheibenraum gestopft sind, nach hinten in Eingriff mit dem Rückenmark.
  • Wie im größeren Detail unten diskutiert wird, sind die Oberflächen der Körper der Wirbel 16 und 18 angrenzend an den Bandscheibenraum leicht konkav, so daß der Bandscheibenraum ähnlich wie der Raum zwischen zwei invertierten Pfannen geformt ist. Aufgrund der Form des Bandscheibenraums verengt sich die Rücköffnung des Bandscheibenraums nahe der Kanten der Wirbelkörper, daher sind die proximalen Enden der Schutzeinrichtungen 50 von kleinerer vertikaler Abmessung (vertikal in Bezug auf die Wirbelsäule des Patienten, wenn das Implantat implantiert ist und die Schutzeinrichtungen 50 in der Art und Weise vorliegen, wie sie unten beschrieben wird) an ihren distalen Enden als an den proximalen Enden 52 angrenzend an Implantat 22.
  • Wiederum ist es aufgrund der Form des Bandscheibenraums ungünstig, das Implantat 22 in den Bandscheibenraum mit den Schutzeinrichtungen 50 in der Position einzusetzen, die in 3 gezeigt ist, das heißt mit der Längsachse der Schutzeinrichtungen 50 orthogonal zu der Achse des Implantats 22. Ein Mittel wird daher bereitgestellt zum Positionieren der Schutzeinrichtungen in dieser orthogonalen Position, nachdem das Implantat 22 in den Bandscheibenraum eingesetzt worden ist. Wie in 1 gezeigt ist, nimmt das Positionierungsmittel die Form von Schnapppaßanschlägen 56 ein, die an jeder Schutzeinrichtung 50 zum Preßpassen in komplementäre Schlitze 58 gebildet sind, die in der Oberfläche 60 eines Endstopps 62 integral mit dem Ende 36 des Implantat 22 gebildet sind. Die Oberfläche 60 ist mit einem Winkel von etwa 90° zu den Oberflächen 32 des Implantats 22 ausgerichtet, und die Anschläge 56 sind auf einer der Seiten 64 der Schutzeinrichtungen 50 gebildet, so daß, wenn die Anschläge 56 in den Schlitzen 58 preßgepaßt sind, die Längsachsen der Schutzeinrichtungen 50 mit dem gleichen orthogonalen Winkel (relativ zu der Längsachse des Implantats 22) wie die Oberfläche 60 positioniert sind.
  • Unter Bezugnahme auf 46 ist ein Wirbelsäulenstabilisator, der den Zervikalstabilisator der vorliegenden Erfindung einschließt, gezeigt. Die Körper der drei angrenzenden Zervikalwirbel 16, 18 und 66 sind von der ventralen Seite des Patienten (Vorderseite des Bandscheibenraums) in 4 gezeigt. Ein erster Zervikalstabilisator 22 ist in dem Raum zwischen ersten und zweiten Wirbeln 16 und 18 eingesetzt, und ein zweiter Stabilisator 22' ist in dem Raum zwischen zweiten und dritten Wirbeln 16 und 66 eingesetzt. Wie in 5 gezeigt ist, sind die Stabilisatorstäbe 29 und 29' an jedem der Implantate 22 und 22' an den Anschlägen 26 und 26' jedes Implantats unter Verwendung von Muttern 30 bzw. 30'' wie oben beschrieben, montiert. Wie in 6 gezeigt ist, verbindet dann eine Verbindungseinrichtung 68 die Anschläge 26 und 26' der Implantate 22 und 22' mit Muttern 70 und 70', um die ersten und zweiten Implantate 22 und 22' zu verknüpfen, wodurch eine Verschmelzung von drei Zervikalwirbeln mit all den Vorteilen der Zervikalstabilisatoren der vorliegenden Erfindung unterstützt wird.
  • 712 zeigen alternative Ausführungsformen des Zervikalstabilisators der vorliegenden Erfindung. Unter Bezugnahme auf 7 kann erkannt werden, warum die Verbindung zwischen den Schutzeinrichtungen 50 und dem Implantat 22 als ein Positionierungsmittel bezeichnet wird. Wie in 16 umfaßt das Positionierungsmittel Preßpassverbinder, die durch die Anschläge 56 und Schlitze 58 auf Schutzeinrichtungen 50 bzw. Endstopp 62 gebildet werden. In 7 nimmt das Positionierungsmittel die Form eines Stangenscharniers 72 ein, der die Schutzeinrichtungen 50 an dem Endstopp 62 anknüpft. Das Implantat 22 wird in den Bandscheibenzwischenraum mit den Schutzeinrichtungen 50 in einer ersten, gefalteten Position eingesetzt, wobei die Längsachsen der Schutzeinrichtungen 50 im wesentlichen parallel zu der Längsachse des Implantats 22 sind. Nach Drehung des Implantats 22 entlang der Längsachse desselben in der Art und Weise, die oben beschrieben wurde, werden die Schutzeinrichtungen 50 von der ersten, gefalteten Position zu der zweiten, ausgeweiteten Position verschwenkt, in der die Längsachsen der Schutzeinrichtungen im wesentlichen orthogonal zum Implantat 22 sind. Zur Veranschaulichung ist das Implantat 22, das in 7 gezeigt ist, mit einer Schutzeinrichtung 50 in der ersten, gefalteten Position und der anderen in der zweiten, ausgeweiteten Position gezeigt.
  • Wie in 7 gezeigt ist, ist der Stangenscharnier 72 an dem Endstopp 62 nahe dem Punkt gebildet, an dem sich der Endstopp 62 und die Seiten 34 des Implantats schneiden. Auf diese Weise wirkt die orthogonale Oberfläche 60 des Endstopps 62, um einen Stopp bereitzustellen, um das Verschwenken der Schutzeinrichtungen 50 von der ersten Position hinter die zweite Position zu verhindern, in der die Schutzeinrichtungen sich im wesentlichen senkrecht von der Längsachse des Implantats 22 wegerstrecken, und hilft, die Schutzeinrichtung 50 in der zweiten, ausgeweiteten Position zu halten.
  • In einer dritten Ausführungsform, die in 8 gezeigt ist, werden die Schutzeinrichtungen 50 von einer ersten, gefalteten Position zu der zweiten, ausgeweiteten Position an Stangenscharnieren 74 verschwenkt. In dieser Ausführungsform sind die Stangenscharniere 74, die die Schutzeinrichtungen 50 an das Implantat 22 anfügen, an dem Ende 36 des Implantats 22 angeordnet, so daß, wenn die Schutzeinrichtungen 50 zu der ausgeweiteten Position verschwenkt werden, die Oberflächen 51 an den proximalen Enden 52 angrenzen, um so einem weiteren Verschwenken der Schutzeinrichtungen 50 hinter die zweite Position zu widerstehen. Es ist ebenfalls zu beachten, daß die Zipfel 76 des Stabilisatorstabs 29, die in 8 gezeigt sind, unterschiedlich geformt sind als die Zipfel 44, die in den Ausführungsformen gezeigt sind, die in 17 gezeigt sind. Zipfel 76 erstrecken sich von dem Stabilisatorstab 29 in einem beträchtlichen Abstand, so daß, wenn der Stabilisatorstab 29 am Implantat 22 montiert ist, sie in den Bandscheibenzwischenraum hervorstehen, so daß die Wirbel eingreifenden Oberflächen 29, die darauf gebildet werden, den harten Kortikalknochen an den Rändern der Körper der angrenzenden Wirbel 16 und 18 eingreifen, wodurch eine Stützung für die angrenzenden Wirbel in einer Position bereitgestellt wird, die außerhalb vom Implantat 22 angeordnet ist.
  • Da ihre Funktion darin besteht, die Knochenspäne zu enthalten, die in dem Bandscheibenraum auf jeder Seite des Implantats 22 gestopft sind (anstelle den Abstand zwischen den angrenzenden Wirbeln zu bewahren), müssen die Schutzeinrichtungen 50 nicht aus dem gleichen Material sein, welches das Implantat 22 umfaßt. Die Schutzeinrichtungen 50 können beispielsweise von einem halbstarren, biokompatiblen Polymer umfasst sein. Wenn sie von einem solchen Material umfasst sind, kann der Zervikalstabilisator der vorliegenden Erfindung in einer Konfiguration hergestellt werden, wie sie in 8A gezeigt ist, die seine Entfernung aus dem Bandscheibenraum ermöglicht. Ferner kann im Gegensatz zu bekannten Bandscheibenimplantaten der Zervikalstabilisator der vorliegenden Erfindung nach Verschmelzung der Knochenspäne um das Implantat entfernt werden.
  • Das Entfernen kann ermöglicht werden durch Gießen oder anderweitiges Herstellen der Schutzeinrichtungen 50 aus einem halbstarren Polymer mit einem Abstandshalter 77, wie er in 8A gezeigt ist. Wie in einer Aufrißansicht des Endes 36 des Implantats 22 gezeigt ist, wobei sich die Schutzeinrichtungen 50 von der ersten, gefalteten Position zu der zweiten, ausgeweiteten Position abspreizen, sind die Schutzeinrichtungen 50A und 50B an den Ecken des Endes 36 des Implantats 22 anstelle der Endoberfläche des Endes 36, wie in 8 gezeigt, montiert. Wenn sie an den Ecken des Endes 36 montiert sind und zu der zweiten, ausgeweiteten Position verschwenkt werden, wird ein Zwischenraum zwischen den gegenüberliegenden Rückflächen 51 der Schutzeinrichtungen 50A und 50B belassen. Wie jedoch in dem Falle in den Ausführungsformen, die in 7 und 8 gezeigt sind (und 912, die unten diskutiert werden), wird das Implantat 22, das in 8A gezeigt ist, ebenfalls mit einem Mittel zum Standhalten des Verschwenkens der Schutzeinrichtungen 50 aus der ersten, gefalteten Position hinter die zweite, ausgeweitete Position versehen. Wie in 8A gezeigt ist, wird das proximale Ende 52 einer der Schutzeinrichtungen (in 8A als 50A identifiziert) mit einem integralen Abstandshalter 77 bereitgestellt, der sich mit einem Winkel von der Oberfläche 51 erstreckt, um gegen die gegenüberliegende Fläche 51 des proximalen Endes 52 der Schutzeinrichtung 50B zu stoßen, um einem Verschwenken der Schutzeinrichtungen 50A und 50B hinter die zweite, ausgeweitete Position standzuhalten (d. h. die Schutzeinrichtungen davon abzuhalten, sich hinter einen Winkel zu verschwenken, der etwa 90° relativ zu der Längsachse des Implantats 22 ist). Wenn es gewünscht ist, das Implantat, das in 8A gezeigt ist, zu entfernen, wird der Stabilisatorstab 29 aus dem Ende 25 des Implantats 22 entfernt, und das Implantat 22 wird an dem Ende 25 gegriffen und nach vorne in den Bandscheibenraum (ventral zum Patienten) gezogen. Wenn sich das Implantat 22 nach vorne in den Bandscheibenraum bewegt, werden die Schutzeinrichtungen 50A und 50B hinter die oben beschriebene orthogonale Position gedreht, was bewirkt, daß der Abstandshalter 77, der aus dem gleichen halbstarren Material wie die Schutzeinrichtungen 50A und 50B besteht, zwischen den gegenüberliegenden Flächen 51 kollabiert, wodurch es den Schutzeinrichtungen ermöglicht wird, sich effektiv zu einer dritten Position zu verschwenken, in der sie wiederum im wesentlichen parallel zu der Längsachse des Implantats 22 sind, sich jedoch die gegenüberliegende Richtung entlang dieser Achse von der ersten, gefalteten Position erstrecken. Keine Stücke werden von den Schutzeinrichtungen oder dem Implantat abgebrochen, noch bleibt irgendein Teil des Implantats oder der Schutzeinrichtung hinter dem Raum, der durch das Entfernen des Stabilisators belassen wird.
  • Eine weitere Ausführungsform des Zervikalstabilisators der vorliegenden Erfindung ist in 9 gezeigt. In dieser Ausführungsform werden die Schutzeinrichtungen 50 mit einer Flanschkante 78 an dem proximalen Ende 52 derselben bereitgestellt, welche preßgepaßt ist in eine komplementär geformte Rille 80, die in der orthogonalen Fläche 60 des Endstopps 62 gebildet ist. Die orthogonale Fläche 60 liefert sowohl einen Stopp, gegenüber dem die Schutzeinrichtung positioniert ist, wenn sie in den Bandscheibenraum zur Preßpassung in die Rille 80 eingesetzt wird, als auch einen Widerstand gegenüber dem Verschwenken der Schutzeinrichtung zu einem Winkel über etwa 90° von der Längsachse des Implantat 22 auf die Art und Weise, die in Verbindung mit den Ausführungsformen, die in 18 gezeigt sind, beschrieben worden ist. Ebenfalls sind die Zipfel 82 der Ausführungsform, die in 9 gezeigt ist, geformt und mit einer Größe versehen, um weiter in den Bandscheibenraum als die Zipfel 44 der in 17 gezeigten Ausführungsformen vorzustehen, um eine zusätzliche Wirbelfläche bereitzustellen, gegen die die Wirbelstützflächen 49 stützen.
  • In der in 10 gezeigten Ausführungsform werden, wie in den Ausführungsformen der 16 und 9, Schutzeinrichtungen 50 zusammengesetzt zum Implantat 22, nachdem das Implantat 22 in den Bandscheibenzwischenraum eingesetzt worden ist. In der in 10 gezeigten Ausführungsform sind die proximalen Enden 52 der Schutzeinrichtungen 50 mit einem Keil 84 zum Gleiten in einer Keilnut 86 versehen, die längs entlang der Länge der dritten und vierten Flächen 34 des Implantats 22 verläuft, bis Schutzeinrichtungen 50 gegen die orthogonale Fläche 60 des Endstopps 62 stoßen, der das Mittel zum Standhalten gegenüber dem Verschwenken der Schutzeinrichtungen 50 hinter die zweite, ausgeweitete Position, wie oben beschrieben, umfasst. Um die Schutzeinrichtungen 50 von einem Herausarbeiten aus der Keilnut 86 in Richtung auf das Ende 25 des Implantats 22 abzuhalten, wird ein länglicher Aufhalter 88, der geformt ist, um in die Keilnut zu passen und gleiten, bereitgestellt, so daß, wenn der Aufhalter 88 in die Keilnut 84 eingesetzt ist und der Stabilisatorstab 29 darin montiert ist, der Aufhalter 88 eine Bewegung der Schutzeinrichtungen 50 verhindert.
  • In der in 10 gezeigten Ausführungsform nehmen die Wirbelstützflächen auf dem Stabilisatorstab die Form von mehreren spitzen Widerhaken 90 ein. Falls es nicht ausreichend Raum zwischen benachbarten Wirbeln für die Zipfel 44 der Stabilisatorstäbe 29, die in 19 gezeigt sind, gibt, um zwischen den Körpern der Wirbel zu passen, oder falls aus anderem Grunde ein Stabilisatorstab mit Zipfeln, die darauf gebildet sind, nicht verwendet werden kann, kann einer relativen Drehbewegung zwischen Wirbeln und Implantat widerstanden werden durch Anziehen der Mutter 30 bis zu dem Punkt, wo die Widerhaken 90 in die Flächen der Körper der angrenzenden Wirbel getrieben werden.
  • In der in 11 gezeigten Ausführungsform wird eine Relativdrehung zwischen dem Stabilisatorstab 29 und dem Implantat 22 durch Wechselwirkung der inneren Flächen 92 der Arme 94 des U-förmigen Verschlusses 96 verhindert, der integral mit dem Stabilisatorstab 29 und den Flächen 34 des Implantats 22 gebildet ist. Die Flächen 92 des Verschlusses 96 werden mit einem Schlitz 98 zum Aufnehmen eines komplementär geformten Keils 100 auf dem Implantat 22 bereitgestellt, um einen Anbau von Verschluß 96 am Implantat 22 zu erleichtern. Es wird aus dieser Beschreibung offensichtlich sein, daß der Schlitz 98 am Implantat 22 angeordnet werden kann, und das der Keil 100 am Verschluß 96 angeordnet werden kann ohne irgendeinen Unterschied der Art und Weise, auf welche diese Teile funktionieren. Der Verschluß 96 ist mit einer Bohrung (nicht gezeigt) zur Aufnahme eines Anschlags 26 bereitgestellt, wenn der Schlitz 98 mit dem Keil 100 am Implantat 22 ausgerichtet ist. In dieser Ausführungsform werden Wirbelstützflächen an den Zipfeln 44 und an der Oberseite und Unterseite des Verschlusses 96 bereitgestellt.
  • In der in 12 gezeigten Ausführungsform werden die Schutzeinrichtungen 50 mit Anschlägen 102 ähnlich zu den Anschlägen 56 der in 16 gezeigten Ausführungsform zur Preßpassung in komplementär geformte Schlitze 104, gebildet in den dritten und vierten Oberflächen 34 des Implantats 22, bereitgestellt. Wenn die Anschläge 102 in Schlitze 104 einschnappen, stößt die orthogonale Fläche 60 des Endstopps 62 gegen die Seiten, oder flache Flächen, der Schutzeinrichtungen 50, wodurch einer Verschwenkbewegung der Schutzeinrichtungen 50 relativ zum Implantat 22 standgehalten wird.
  • Eine weitere Ausführungsform des Zervikalstabilisators der vorliegenden Erfindung ist an der Einsetzstelle zwischen zwei angrenzenden Zervikalwirbeln 116 und 118 in 13 gezeigt. Wie die Ausführungsform, die in 8A gezeigt ist, ist die in 13 gezeigte Ausführungsform in der Lage, aus dem Bandscheibenraum sogar nach Verschmelzung der Knochenspäne, die in den Bandscheibenraum um das Implantat 122 herum gestopft sind, entfernt zu werden. Wie in 13 gezeigt ist, sind die Schutzeinrichtungen 110 selbst, anstelle daß sie an dem Implantat 122 als Scharnier angefügt sind und aus Metall oder dem halbstarren polymeren Material, das in Verbindung mit der in 8A gezeigten Ausführungsform beschrieben wurde, umfasst sind, selbst geschnitten und aus Knochen geformt, um in die hintere Öffnung des Bandscheibenraums (die Rückenseite der Wirbel) zu passen und diese zu verschließen. Die Knochstücke 110, die in 13 gezeigt sind, werden effektiv durch den Chirurgen während der Operation geformt, so daß sie zwischen den angrenzenden Wirbeln 116 und 118 während des Nachdrehens des Implantats 122, wie oben beschrieben, und vor dem Stopfen des Bandscheibenraums mit Knochenspänen, um die hintere (Rücken)öffnung des Bandscheibenraums zu verschließen, festgekeilt werden können. In dem Falle, wo das Implantat 122 zu einem späteren Zeitpunkt entfernt werden muß, so daß die Knochenspäne sich verschmolzen haben, werden sich die Knochenschutzeinrichtungen 110 mit den Knochenspänen verschmolzen haben, und das Implantat 122 wird einfach ohne die Schutzeinrichtungen 110 entfernt.
  • In den in 14 und 15 gezeigten Ausführungsformen werden die Komponententeile des Implantats 122, die in gleichen Teilen der verschiedenen Implantate 22, die in 112 gezeigt sind, durch die gleichen Bezugszeichen bezeichnet, vorangestellt durch eine „1", das heißt, die Zähne 38 sind mit 138 in 1415 bezeichnet. Das Implantat 122 ist konstruiert, um ein Entfernen des Zervikalstabilisators der vorliegenden Erfindung nach dem Verschmelzen der Knochenspäne in dem Bandscheibenraum zu erleichtern. Wie in 14 gezeigt ist, ist das Implantat 122 von Abschnitten 122A, 122B und 122C umfasst, die entlang der Längsachse des Implantats 122 aufgeteilt sind. Abschnitte 122A, 122B und 122C sind durch verriegelnde Zungen 121 und Rillen 123 miteinander verbunden, wobei die Zungen 121 an den Abschnitten 122A und 122B und die Rillen 123 an Abschnitt 122C (15) gebildet sind. Abschnitt 122C ist mit Mitteln zum selektiven Verhindern einer Relativbewegung der Abschnitte 122A, 122B und 122C in der Form eines Paares von Blindtaschen 127 (von denen lediglich eine in 14 gezeigt ist) mit darin positionierten Stiften 131 bereitgestellt, wobei jeder Stift 131 nach außen durch eine Feder 133 vorgespannt ist. Die Zungen 121 nahe jedes der Enden der Abschnitte 122A und 122B, die, wenn sie mit Abschnitt 122C zusammengesetzt sind, das Ende 136 des Implantats 122 umfassen, sind wie bei 137 geneigt, so daß die Stifte 131 entlang der Neigung 137 hochrutschen, wenn jeder Abschnitt 122A und 122B auf Implantatabschnitt 122C gleitet, um in eine Feststellvorrichtung 139 hochzuschnellen, die in der Fläche der Zunge 121 gebildet ist, um die Abschnitte 122A und 122B an Ort und Stelle auf Abschnitt 122C zu verschließen.
  • Die in den Flächen der Zungen 121 der Abschnitte 122A und 122B gebildeten Feststellvorrichtungen 139 sind verhältnismäßig flach, so daß, wenn ausreichend Kraft auf den Abschnitt 122C in einer Richtung entlang der Längsachse des Implantats 122 ausgeübt wird, wie wenn das Implantat 122 aus dem Bandscheibenraum zu entfernen ist, die Stifte 131 nicht in der Lage sind, in der Position zu verbleiben, in der sie in den Feststellvorrichtungen 139 vorgespannt sind. Sobald der Implantatabschnitt 122C zwischen Abschnitten 122A und 122B auf diese Weise entfernt worden ist, werden die Abschnitte 122A und 122B dann von dem verschmolzenen Knochen abgenommen und aus der Öffnung abgezogen, die durch Entfernen von Abschnitt 122C belassen wurde. In einer alternativen Ausführungsform sind die Stifte 131, anstelle einer flachen Ausbildung der Feststellvorrichtungen in Abschnitten 122A und 122B, von einem Material umfasst, das bricht, wenn es einer seitlichen Kraft ausgesetzt wird, was es ermöglicht, daß der Abschnitt 122C zwischen Abschnitten 122A und 122B gezogen wird.
  • 16 zeigt ein weiteres dreistückiges Implantat 122, das beabsichtigt ist, um das Entfernen aus dem Bandscheibenraum zu erleichtern. Anstelle von Stiften und Feststellvorrichtungen, wie sie in Verbindung mit der in 14 und 15 beschriebenen Ausführungsform beschrieben werden, wird das Implantat 122, das in 16 gezeigt ist, mit einem Mittelabschnitt 122C mit einem Stopp 141 bereitgestellt, der nahe dem Ende 136 desselben gebildet ist, so daß, wenn die Abschnitte 122A und 122B auf dem Abschnitt 122C gleiten, ihr Weg in Richtung auf das Ende 136 durch die Stopps 141 beschränkt ist. Um selektiv eine Bewegung von Abschnitten 122A und 122B in einer Richtung entlang der Längsachse des Implantats 122 in einer Richtung weg von den Stopps 141 zu verhindern, wird der Abschnitt 122C mit einem mit einem Gewinde versehenen Spalt 143 zum Aufnehmen einer Schraube 126 darin bereitgestellt. Wenn die Schraube 126 durch den Stabilisatorstab 129 in den Spalt 143 eingesetzt und festgezogen wird, treibt die Schraube 126 die zwei Hälften des Abschnitts 122C an dem Ende 125 desselben auseinander. Die Schlitze 146, die in dem Ende 125 des Implantats 122 zum Aufnehmen der Keile 148 auf dem Stabilisatorstab 129 gebildet sind, sind vergrößert, um eine relative Bewegung zwischen den zwei Hälften des Abschnitts 122C und des Stabilisatorstabs 129 zu ermöglichen. Da die Abschnitte 122A und 122B durch die Form der Zungen 121 starr gehalten werden, biegen sich die Abschnitte 122A und 122B nicht, wenn die Hälften des Abschnitts 122C durch Schraube 126 aufgespalten werden, was bewirkt, daß sich die Abschnitte 122A und 122B verbinden, um eine Relativbewegung zwischen diesen zu verhindern. Um das Implantat 122, das in 16 gezeigt ist, aus dem Bandscheibenraum zu entfernen, wird die Schraube 126 gelockert, um es den Hälften des Abschnitts 122C zu ermöglichen, zu ihrer ursprünglichen Form zu relaxieren, wodurch es dem Abschnitt 122C ermöglicht wird, sich relativ zu Abschnitten 122A und 122B zu bewegen, so daß der Abschnitt 122C dazwischen entfernt werden kann.
  • Noch eine weitere Ausführungsform eines entfernbaren Zervikalstabilisators ist implantiert zwischen zwei angrenzenden Zervikalwirbeln 116 und 118 in 17 gezeigt. In dieser Ausführungsform ist das Implantat 122 wiederum von drei Abschnitten 122A, 122B und 122C umfasst, und Abschnitt 122C ist mit Stopps 141 nahe dem Ende 136 desselben versehen. In dieser Ausführungsform, die in 17 gezeigt ist, wird jedoch eine Relativbewegung von Abschnitt 122C entlang der Längsachse des Implantats 122 weg von den Stopps 141 selektiv durch den Stabilisatorstab 129 verhindert, der, wenn er an dem Anschlag 126 durch Mutter 130 gehalten wird, die Abschnitte 122A und 122B gegen die Stopps 141 treibt. Durch Vergleich von 2 und 17 kann erkannt werden, daß der Stabilisatorstab 129 (in Bezug auf die Wirbelsäule des Patienten) von größerer vertikaler Abmessung ist als der Stabilisatorstab 29, der in 2 gezeigt ist. Wie in 17 gezeigt ist, werden Knochenschutzeinrichtungen 110 bereitgestellt, um ein hinteres (Rücken-)herausdrücken der Knochenspäne zu verhindern, die in den Bandscheibenraum gestopft sind, jedoch wird aus dieser Beschreibung erkannt werden, daß das in 17 gezeigte Implantat 122 (oder irgendeines der in 1416 gezeigten Implantate) ebenfalls mit Schutzeinrichtungen des Typs versehen werden kann, die oben in Verbindung mit 8 beschrieben worden sind oder unten in Verbindung mit 18 beschrieben werden.
  • Das in 18 gezeigte Implantat 122 schließt integral gebildete Schutzeinrichtungen 150, die, wie die Schutzeinrichtungen 50A und 50B, die oben beschrieben wurden in Verbindung mit 8A, Vorteil nehmen von der Tatsache, daß die Schutzeinrichtungen nicht so starr und fest wie das Implantat sein müssen. Wie in 18 gezeigt ist, werden die Schutzeinrichtungen 150 aus dem gleichen Material wie das Implantat 122 gebildet, sind jedoch verhältnismäßig dünn. Wenn eine Kraft entlang der Längsachse des Implantats 122 ausgeübt wird, um das Implantat 122 aus dem Bandscheibenraum zu entfernen, biegen sich die dünnen Schutzeinrichtungen 150 an ihrer entsprechenden Verbindung mit dem Implantat 122, um es dem Implantat und den Schutzeinrichtungen 150 zu ermöglichen, aus dem Bandscheibenraum gezogen zu werden. Falls notwendig wird die Oberfläche 164 der Schutzeinrichtungen 150 mit einer Vielzahl von vertikalen, regelmäßig beabstandeten Rillen, oder einer Rillenstruktur, wie bei 165 gezeigt, versehen, um es den Schutzeinrichtungen 150 zu ermöglichen, sich fortwährend zu biegen, um so durch den Schlitz in den verschmolzenen Knochen um das Implantat 122 zu „führen", wenn das Implantat 122 aus den Zervikalwirbeln gezogen wird.
  • Unter Bezugnahme wiederum auf 1 bis 7 wird nun das Verfahren der vorliegenden Erfindung beschrieben. Unter Verwendung von Spreizmitteln, wie sie in der internationalen Anmeldung PCT/US95/00347 offenbart sind, werden die Wirbel 16 und 18 abgelenkt, um den Bandscheibenraum zu öffnen. Wenn die gewünschte „Spreizung" erreicht ist, wird ein Implantat 22 mit einer Höhe H und einer Breite W, die ausgewählt sind, um in den Bandscheibenraum zu passen, auf einem Applikator (nicht gezeigt) durch Verschrauben des Implantats 22 auf Gewinden, die an dem Ende des Applikators auf den Gewinden von Anschlag 26 gebildet sind, montiert. Das Implantat 22 wird dann in den Bandscheibenraum unter Verwendung des Applikator 52 eingesetzt, wobei das Implantat 22 so ausgerichtet ist, daß die Oberseite und Unterseite desselben, das heißt die ersten und zweiten Seiten 32, mit den Körpern der angrenzenden Wirbel 16 und 18 in Eingriff kommen. Unter Verwendung des Applikators wird das Implantat 22 dann weiter in (oder aus) den Bandscheibenraum in eine Vor-/Rück-Richtung bewegt, um das Implantat 22 in dem Bandscheibenraum an einer Position zu positionieren, in welcher der ausgeweitete Mittelbereich und die kleineren Enden 25 und 36 der dritten und vierten Seiten 34 des Implantats 22 die entsprechenden unteren und oberen Flächen der Körper der Wirbel 16 und 18 kontaktieren, wenn sie um etwa 90° unter Verwendung des Applikators gedreht werden. Die entsprechenden unteren und oberen Flächen der Wirbelkörper sind leicht konkav, so daß der Mittelbereich mit größerer Breite W'' des Implantats 22 es dem Implantat 22 ermöglicht, im wesentlichen mehr der entsprechenden Flächen der Wirbelkörper als herkömmliche Implantate zu greifen, wodurch eine erhöhte Stabilität für die Verschmelzung bereitgestellt wird, sobald eine weitere Drehung des Implantats 22 in den Bandscheibenraum, wie unten beschrieben, verhindert wird.
  • Wenn der Applikator so positioniert ist, um eine maximale Stabilisierung bereitzustellen, und um etwa 90° gedreht ist, so daß die Oberflächen 32 des Implantats 22 die Körper der Wirbel 16 und 18 kontaktieren, wird er vom Implantat 22 abgeschraubt und aus dem Bandscheibenraum herausgenommen. Die Schutzeinrichtungen 50 werden dann in den Bandscheibenraum eingesetzt und an Ort und Stelle in die Schlitze 58, die in der orthogonalen Fläche 60 des Endstopps 62 gebildet sind, preßgepaßt. Im Falle der alternativen Ausführungsformen, in denen das Mittel zum Positionieren der Schutzeinrichtungen 50 Scharniere oder eine andere solche Struktur umfasst, werden die Schutzeinrichtungen aus der ersten Position, in der die Achse der Schutzeinrichtung im wesentlichen parallel zu der Achse des Implantats 22 ist, zu der zweiten Position, in der die Achse der Schutzeinrichtung orthogonal zu der Achse des Implantats ist, verschwenkt. Der Raum innerhalb des Bandscheibenraums auf jeder Seite des Implantats 22 wird dann mit Knochenschwammspänen gestopft.
  • Nach dem Stopfen des Bandscheibenraums mit Knochenspänen wird der Stabilisatorstab 29 durch den gleichen Einschnitt mit den Zipfeln 44 eingesetzt, die in den Bandscheibenraum von der Vorderseite des Bandscheibenraums (der ventralen Seite des Patienten) hervorstehen. Eine Mutter 30 wird dann auf den Anschlag 26 aufgeschraubt und festgezogen, um den Stabilisatorstab 29 am Implantat 22 zu montieren und die Zipfel 44 in dem Bandscheibenraum zu halten. Eine Befestigung des Stabilisatorstabs 29 am Implantat 22 auf diese Art und Weise verhindert eine Relativdrehung zwischen Stabilisatorstab 29 und Implantat 22, während die Zipfel 44 des Stabilisatorstabs 29 in den Bandscheibenraum zwischen den Körpern der angrenzenden Wirbel 16 und 18 hervorstehen, so daß die Stützflächen 49 eine Drehung des Stabilisatorstabs 29 relativ zu den Wirbeln 16 und 18 verhindern. Die Wirbelstützflächen 29 stützen gegen die kortikalen Endplatten, welche von Nicht-Kriochenschwammsubstanz umfasst sind, der entsprechenden Wirbelkörper, die eine harte, verhältnismäßig glatte Oberfläche bereitstellen, gegen die die Flächen 49 stützen.
  • Falls notwendig, wird eine kleine Menge an physiologisch kompatiblem Klebstoff eines auf dem Fachgebiet bekannten Typs über die Knochenschwammspäne in dem Bandscheibenraum aufgetragen, um die Öffnung in den Bandscheibenraum zu verschließen; die Knochenspäne beginnen ein Verschmelzen, bevor sich die Öffnung verengt. Der Patient sollte in der Lage sein zu sitzen und, schnell nachdem der Eingriff vollständig ist, ambulant sein, wegen der Stabilität des Implantats. Ein Entfernen des Implantats ist, falls notwendig, oben in Verbindung mit der Beschreibung der 8A und 1318 beschrieben worden.
  • Obwohl in Bezug auf die in den Figuren gezeigten Ausführungsformen beschrieben, sind diese Ausführungsformen gezeigt, um die Erfindung zu veranschaulichen, wobei offensichtlich ist, daß Veränderungen an den gezeigten Ausführungsformen durchgeführt werden können, ohne vom Geist der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Solche Veränderungen können beispielsweise ein Bilden des Implantats 22 einschließen, so daß die ersten und zweiten Seiten im wesentlichen flach, jedoch nicht parallel entlang ihrer Längsachsen sind. Die resultierende Keilform des Implantats erleichtert eine Insertion des Implantats in den Bandscheibenraum, das abgerundete Ende reduziert die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung der Nerven und des Rückenmarks während des Einsetzens in den Bandscheibenraum. Ebenfalls werden mehrere Kombinationen von Positionierungsmittel, Drehungsverhinderungsmittel und Zipfelformen hierin beschrieben, und es wird erkannt werden, daß diese Kombinationen in irgendeiner von mehreren verschiedenen Kombinationen mit gleicher Wirksamkeit verwendet werden können.

Claims (13)

  1. Zervikalbandscheibenstabilisator zum Einsetzen zwischen ursprünglich angrenzenden Wirbeln, wobei der Stabilisator ein längliches Implantat (22) mit einer im wesentlichen rechtwinkligen Querschnittsform zum Einsetzen zwischen ursprünglich angrenzenden Zervikalwirbeln; einen Stabilisatorstab (29) zum abnehmbaren Montieren an einem Ende des Implantats und Mittel (46, 48), um eine Relativdrehung zwischen dem Stabilisatorstab und dem Implantat zu verhindern, wenn der Stabilisatorstab an dem Implantat montiert ist, umfaßt, wobei es Zipfel (44) gibt, die an dem Stabilisatorstab zum Einsetzen in den Bandscheibenraum zwischen den angrenzenden Wirbeln gebildet sind, wobei die Zipfel (44) Oberflächen zum Stützen gegen die angrenzenden Zervikalwirbel aufweisen, um eine Bewegung des Stabilisatorstabs (29) relativ zu den angrenzenden Zervikalwirbeln zu verhindern.
  2. Stabilisator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stabilisator ferner eine Wirbelsäulenschutzeinrichtung (50) zum Montieren an dem Ende des Implantats (22) gegenüberliegend dem besagten einen Ende umfaßt.
  3. Stabilisator nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung (50) sich nach außen von dem Implantat mit einem Winkel von etwa 90° relativ zu der Längsachse des Implantats (22) erstreckt.
  4. Stabilisator nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung (50) schwenkbar an dem Implantat (22) montiert ist.
  5. Stabilisator nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung (50) angepaßt ist, um sich von einer ersten, gefalteten Position gegenüber dem Implantat (22) zu einer zweiten, ausgeweiteten Position zu verschwenken, die sich orthogonal von dem Implantat (22) erstreckt.
  6. Stabilisator nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung (50) angepaßt ist, um sich von einer ersten, gefalteten Position zum Einsetzen des Implantats (22) in den Raum zwischen benachbarten Zervikalwirbeln und einer zweiten Position zu verschwenken, die sich von dem Implantat mit einem Winkel relativ zu der Längsachse des Implantats (22) nach außen zum Absperren der Rückenseite des Raums zwischen angrenzenden Zervikalwirbeln erstreckt.
  7. Stabilisator nach einem der Ansprüche 5 oder 6, welcher zusätzlich Mittel (60) zum Einschränken des Verschwenkens der Schutzeinrichtung (50) aus der ersten, gefalteten Position hinter die zweite, ausgeweitete Position umfaßt.
  8. Stabilisator nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Einschränkungsmittel (77) zerbrechlich ist, um es der Schutzeinrichtung (50) zu ermöglichen, sich hinter die zweite, ausgeweitete Position zu einer dritten Position, etwa 180° von der ersten, gefalteten Position, zu verschwenken.
  9. Stabilisator nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzeinrichtung (150) mit einer Vielzahl von vertikal ausgerichteten Rillen (165) bereitgestellt ist, damit die Schutzeinrichtung sich biegen kann.
  10. Stabilisator nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse des Stabilisatorstabs (29) mit einem Winkel von etwa 90° zu der Längsachse des Implantats (22) positioniert ist.
  11. Stabilisator nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stabilisatorstab (29) zu ungefähr der Form der ventralen Seite eines Wirbels gekrümmt ist.
  12. Stabilisator nach einem der vorangehenden Ansprüche, welcher zusätzlich eine Verbindungseinrichtung (24) zum abnehmbaren Montieren an das Implantat (22), wenn es zwischen angrenzenden Zervikalwirbeln implantiert ist, zum Verbinden des Implantats an ein angrenzendes Implantat umfaßt.
  13. Stabilisator nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Implantat (22) von Abschnitten (112A, 122B, 122C) umfaßt ist, die in Bezug zueinander beweglich sind.
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