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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung
mehrerer oberflächenmontierbarer,
elektronischer Dünnschichtbauelemente.
Beispiele solcher Bauelemente weisen Widerstände, Kondensatoren, Induktoren
und Sicherungen, aber auch passive Netzwerke, wie z.B. RC- und LCR-Netzwerke,
auf.
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Ein
Verfahren dieser Art ist zum Beispiel aus
US 4 453 199 bekannt, welches sich
im Besonderen auf die Herstellung mehrerer Dünnschichtkondensatoren bezieht.
Das darin beschriebene Verfahren sieht eine Glasplatte als Substrat
vor. Unter Anwendung von Maskierungsverfahren wird, zum Beispiel mit
Hilfe von Sputter- oder Aufdampfverfahren, auf einer Hauptoberfläche dieser
Platte eine orthogonale Matrix von diskreten Dünnschichtelektrodenstrukturen
vorgesehen. Jede solche Elektrodenstruktur weist eine untere und
eine obere Elektrodenschicht auf, welche durch eine dazwischen liegende
Isolatorschicht getrennt sind, wobei die Elektrodenschichten so
versetzt sind, dass sie sich lediglich zum Teil überdecken. Nach Anordnen der
Elektrodenstrukturen wird die Platte in Streifen getrennt, wobei
jeder Streifen eine lineare Anordnung von Elektrodenstrukturen trägt. Jeder
Streifen wird so getrennt, dass die unteren Elektroden sämtlich an
einem ersten langen Rand des Streifens, nicht jedoch an dem gegenüber liegenden,
zweiten langen Rand enden, wohingegen die oberen Elektroden sämtlich an
dem zweiten langen Rand des Streifens, nicht jedoch an dem gegenüber liegenden,
ersten langen Rand enden. Jeder Streifen wird dann entlang seines
ersten und zweiten langen Rands unter Anwendung einer Technik, wie z.B.
Zerstäubungsbeschichtung,
mit einem elektrischen Kontakt versehen. Sobald diese Kontakte vorgesehen
wurden, wird der Streifen in einzelne, blockartige Bauelemente getrennt,
wobei jedes eine Elektrodenstruktur und zwei elektrische Kontakte
aufweist.
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Das
oben beschriebene Verfahren hat insofern einen gravierenden Nachteil,
als die Platte in Streifen getrennt werden muss, bevor die elektrischen
Kontakte vorgesehen werden können.
Dieses ist nicht wünschenswert,
da dieses heißt,
dass das Herstellungsverfahren nicht in Plattenebene beendet werden
kann (wobei es sich um das effizienteste und wirtschaftlichste Massenherstellungsszenario
handelt), sondern stattdessen jeweils Stück für Stück unter Verwendung von Untereinheiten
der ursprünglichen
Substratplatte beendet werden muss (was wesentlich zeitaufwendiger
und daher kostenaufwendiger ist).
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Der
Erfindung liegt als Aufgabe zugrunde, diesen Nachteil zu verringern.
Im Besonderen liegt der Erfindung als Aufgabe zugrunde, ein wirtschaftliches
und effizientes Verfahren zur Herstellung mehrerer elektronischer
Bauelemente vorzusehen. Genauer gesagt, der Erfindung liegt als
Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von Bauelementen vorzusehen,
nach welchem das ganze Bauelement in Plattenebene fertig gestellt
werden kann, bevor das Substrat getrennt wird.
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Diese
und weitere Aufgaben werden gemäß der vorliegenden
Erfindung durch ein Verfahren, wie eingangs beschrieben, gelöst, welches
dadurch gekennzeichnet ist, dass es die folgenden sukzessiven Schritte
vorsieht, wonach:
- a) ein im Wesentlichen planares
Keramiksubstrat mit einer ersten und einer zweiten Hauptoberfläche, welche
zueinander parallel angeordnet sind, vorgesehen ist, auf dem Substrat
eine Reihe zueinander paralleler Spalten ausgebildet ist, welche
sich von der ersten Hauptoberfläche
durch die zweite Hauptoberfläche
erstrecken, wobei solche Spalten dazu dienen, das Substrat in längliche
Segmente zu unterteilen, welche sich parallel zu den Spalten erstrecken
und zwischen aufeinander folgenden Paaren derselben angeordnet sind,
wobei jedes Segment zwei gegenüber
vorgesehene Wände
aufweist, welche sich entlang der Ränder der angrenzenden Spalten
erstrecken, wobei jedes Segment eine Dünnschichtelektrodenstruktur
auf zumindest seiner ersten oder zweiten Hauptoberfläche trägt,
- b) unter Anwendung einer lithographischen Technik elektrische
Kontakte vorgesehen werden, welche sich entlang beiden Wänden jedes
Segments erstrecken und einen elektrischen Kontakt mit der Elektrodenstruktur
auf jedem Segment herstellen,
- c) die Segmente entlang einer Reihe Trennungslinien, welche
sich im Wesentlichen senkrecht zu der Längsrichtung jedes Segments
erstrecken, in einzelne blockförmige
Komponenten getrennt werden.
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Bei
dem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung
werden verschiedene spezielle Techniken angewandt, um die oben angegebenen
Ziele zu ereeichen. Insbesondere wird das Keramiksubstrat in Schritt
(a) in streifenartige Segmente (welche aneinander gefügt bleiben)
unterteilt, bevor die elektrischen Kontakte vorgesehen werden, wird
jedoch erst nach Anordnen der elektrischen Kontakte tatsächlich in
lose, blockartige Bauelemente (welche voneinander komplett separiert
sind) getrennt. Eine solche Unterteilung ermöglicht die Anwendung dreidimensionaler,
lithographischer Techniken, um die elektrischen Kon takte auf den
freien Seitenwänden
sämtlicher
Segmente (d.h. in Plattenebene) vorzusehen, ohne dabei die Segmente
(wie bei dem Verfahren nach dem Stand der Technik) zuerst räumlich voneinander
trennen zu müssen.
Eine solche 3-D-Lithographie wird unten noch näher erörtert.
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Der
Begriff „Keramik", wie im gesamten
Text verwendet, soll als sehr umfangreich und die folgenden Kategorien
(elektrisch isolierender) Materialien umfassend interpretiert werden:
- – Schleifmittel,
wie z.B. Aluminiumoxid, Siliciumcarbid und Diamant;
- – Feuerfeste
Materialien, wie z.B. Siliciumoxid, Quarz, Aluminiumsilicat, Magnesit
und Zirconium;
- – Glasartige
Materialien, wie z.B. Glas, Glaskeramik und Email;
- – Keramik
für technische
Weiterverarbeitung, wie z.B. Cermete und keramische Schichtkörper, zusammen
mit verschiedenen anderen Oxiden, Carbiden und Nitriden.
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Der
Oberbegriff „Glas" umfasst im Einzelnen verschiedene
Arten Glas, wie z.B. Sodaglas, Borosilicatglas, Flintglas, Quarzglas
usw.
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Schritt
(a) des Verfahrens gemäß der vorliegenden
Erfindung kann auf verschiedene Weisen realisiert werden. Zum einen
können
die Spalten in einer Keramikplatte vor Anordnen der Elektrodenstruktur
erzeugt werden. Zum anderen kann die Elektrodenstruktur auf einer
Keramikplatte vor Erzeugen der Spalten vorgesehen werden.
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Ein
spezifisches Ausführungsbeispiel
des Verfahrens gemäß der vorliegenden
Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Spalten in Schritt
(a) durch lokales Sandstrahlen einer durchgehenden Keramikplatte
(auf welcher die Elektrodenstruktur bereits oder noch nicht vorgesehen
sein kann) ausgebildet werden. Dieses kann zum Beispiel erreicht
werden, indem eine Maske vorgesehen wird, welche Öffnungen
entsprechend den Spalten, die auszubilden sind, enthält, und
die Platte dann durch die Öffnungen
so lange sandgestrahlt wird, bis sich die somit ausgebildeten Spalten
komplett durch die Platte erstrecken. Die auf diese Weise verwendete
Maske kann zum Beispiel die Form eines abnehmbaren Gitters aufweisen,
welches auf der Keramikplatte platziert wird, oder sie kann durch
eine lithographische Maske dargestellt sein, welche auf der Oberfläche der
Keramikplatte durch Laminieren, Belichten und Entwickeln eines aushärtbaren
Photolacks erzeugt wird.
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Ein
zu dem in dem vorherigen Absatz alternatives Ausführungsbeispiel
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Spalten in Schritt (a) ausgebildet werden
durch:
- – Anbringen
von mindestens einem starren Stützstreifen über der
Breite einer durchgehenden Keramikplatte (auf welcher die Elektrodenstruktur bereits
oder noch nicht vorgesehen sein kann),
- – Schneiden
von Spalten durch die Keramikplatte, wobei sich diese in, jedoch
nicht durch den Stützstreifen
erstrecken.
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Der
Schneidvorgang kann unter zum Beispiel Verwendung einer Drahtsäge oder
eines Laserstrahls ausgeführt
werden. In diesem Ausführungsbeispiel
wird die Integrität
der Keramikplatte durch das Vorhandensein des starren Stützstreifens
aufrechterhalten, welcher zum Beispiel aus einem Material, wie z.B.
Metall oder Keramik, bestehen kann.
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Das
erfinderische Verfahren eignet sich zur Herstellung verschiedener
Arten von Bauelementen. Zum Beispiel:
- (i) In
einem spezifischen Ausführungsbeispiel
besteht die Elektrodenstruktur in Schritt (a) aus einer Einfachdünnschicht
aus leitendem Material, welche sich zwischen beiden Wänden jedes
Segments erstreckt; das sich ergebende Bauelement kann dann als
Dünnschichtwiderstand
oder Sicherung verwendet werden;
- (ii) Ein alternatives Ausführungsbeispiel
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Elektrodenstruktur in Schritt
(a) sukzessiv aufweist:
– eine
Unterschicht aus leitendem Material, welche sich bis zu einer ersten
Wand jedes Segments, jedoch nicht bis zu der zweiten Wand erstreckt,
– eine Schicht
aus Isoliermaterial, welche die Unterschicht bedeckt,
– eine Deckschicht
aus leitendem Material, welche sich bis zu der zweiten Wand jedes
Segments, jedoch nicht bis zu der ersten Wand erstreckt.
- In diesem Fall kann das sich ergebende Bauelement als Dünnschichtkondensator
eingesetzt werden. Wenn so gewünscht,
besteht die Möglichkeit,
eine Variante dieser Ausführung
vorzusehen, bei der mehrere Schichten aus leitenden Materialien
so übereinander
angeordnet sind, dass alternierende Schichten sich bis zu alternierenden Wänden jedes
Segments erstrecken; auf diese Weise wird ein Mehrschichtkondensator
realisiert.
- (iii) Ein weiteres Ausführungsbeispiel
ist dadurch gekennzeichnet, dass jedes Bauelement durch ein in Reihe
geschaltetes Kondensatorpaar dargestellt ist, und dass die Elektrodenstruktur
in Schritt (a) aufweist:
– eine
Unterschicht aus leitendem Material,
– eine Zwischenschicht aus
Isoliermaterial,
– eine
Deckschicht aus leitendem Material, wobei jede dieser Schichten
so aufgebracht wird, dass sie im Wesentlichen die gesamte Oberfläche jedes
Segments bedeckt.
- (iv) Ein anderes Ausführungsbeispiel
ist dadurch gekennzeichnet, dass jedes Bauelement ein Induktor ist,
und dass die Elektrodenstruktur in Schritt (a) aufweist:
– eine Unterschicht
aus leitendem Material, wobei die Schicht die Form einer linearen
Anordnung von Zellen, die in Längsrichtung
entlang jedes Segments angeordnet sind, aufweist, wobei jede Zelle
einen Streifen aufweist, welcher spiralförmig gewickelt ist, wobei sich
ein erstes Ende des Streifens bis zu einer ersten Wand des Segments erstreckt
und das zweite Ende des Streifens in der Mitte der Spirale liegt,
– eine Zwischenschicht
aus Isoliermaterial, wobei die Schicht mit einer Durchgangsverbindung
zu dem zweiten Ende des Streifens in der Unterschicht versehen ist,
– eine Deckschicht
aus leitendem Material, wobei die Schicht die Form einer linearen
Anordnung von Zellen, die in Längsrichtung
entlang jedes Segments und in Deckung mit den Zellen der Unterschicht
angeordnet sind, aufweist, wobei jede Zelle einen Streifen aufweist,
welcher von der Durchgangsverbindung in der Zwischenschicht zu der
zweiten Wand des Segments verläuft.
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Ausführungsbeispiele
(ii) in dem vorherigen Absatz können
mit Hilfe eines Verfahrens, wie das in der Internationalen Patentanmeldung
WO-A 96/30916 (PHN 15.692) beschriebene, realisiert werden. Die
Basis eines solchen Verfahrens ist, dass, wenn ein kollimierter
Beschichtungs-Materialstrahl so auf das Substrat gerichtet wird,
dass der Strahl einen spitzen Winkel zu der Normalen des Substrats einschließt und sich
senkrecht zu dem langen Rand der Segmente in dem Substrat befindet,
wirft der Körper
jedes Segments dann „in
Windrichtung" des
Beschichtungsflusses einen „Schatten" auf die Segmentwand;
in diesem Schatten erfolgt keine Materialabscheidung; wenn z.B.
der Strahl auf die erste Wand jedes Segments gerichtet wird, empfängt die zweite
Wand jedes Segments dann keinen Beschichtungsfluss.
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Die
in Schritt (b) erwähnte
(dreidimensionale) Technik umfasst einen Vorgang, wie z.B. in den folgenden
Schritten beschrieben, wonach:
- I. ein aushärtbarer
Photolack auf das Substrat, welches sich aus Schritt (a) ergibt,
aufgebracht wird;
- II. lokalisierte Photolackbereiche selektiv gehärtet werden,
wobei diese Härtung
durch Bestrahlen des Substrats von mehr als einer Seite durch aktinische
Strahlung durchgeführt
wird, wobei die Bestrahlung durch eine Maske erfolgt;
- III. Photolackteile unter Verwendung eines geeigneten Entwicklers
selektiv weggelöst
werden;
- IV. eine relativ dicke Metallschicht auf sämtlichen, nicht von Photolack
bedeckten Teilen der Segmente vorgesehen wird (z.B. unter Anwendung
eines stromlosen bzw. galvanischen Verfahrens);
- V. die verbleibenden Photolackteile unter Verwendung eines geeigneten
Lösungsmittels
entfernt werden.
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Zu
diesem Verfahren können
einige Anmerkungen wie folgt gemacht werden:
- – Das Bestrahlen,
auf welches in Schritt II Bezug genommen wurde, kann auf verschiedene
Weisen erreicht werden. Zum Beispiel:
- – in
einem spezifischen Ausführungsbeispiel
wird ein Strahlungszugang zu den Wänden der Segmente und zu der
ersten Hauptoberfläche
durch Bestrahlen des Substrats in einem spitzen Winkel zu seiner
Normalen erreicht, während
ein Strahlungszugang zu der zweiten Hauptoberfläche erreicht wird, indem eine
Reflexionsfläche
(Spiegel) auf der von der Strahlungsquelle entfernten Seite des
Substrats platziert und diese Reflexionsfläche verwendet wird, um Strahlung
auf die zweite Hauptoberfläche
zu richten;
- – alternativ
kann man das Substrat von beiden Seiten direkt bestrahlen; ein Strahlungszugang
zu der zweiten Hauptoberfläche
wird dann erreicht, ohne dass die Verwendung einer Reflexionsfläche erforderlich
ist;
- – Der
oben in Schritt I aufgebrachte, aushärtbare Photolack kann ein Negativ-
oder Positivlack sein. Bei einem Positivlack werden bestrahlte (belichtete)
Photolackteile in Schritt III entfernt. Dagegen werden bei einem
Negativlack nicht bestrahlte (unbelichtete) Photolackteile in Schritt
III entfernt;
- – Durch
die relativ komplexe Form des sich aus Schritt (a) ergebenden Substrats
findet nach einem besonders vorteilhaften Verfahren zur Durchführung von
Schritt I ein elektrophoretisches Abscheiden statt. In diesem Fall
muss das Substrat eine metallisierte oberfläche aufweisen, bevor Schritt
I ausgeführt
werden kann. Wenn erforderlich, kann dieser durch Sputterbeschichten
einer dünnen
Metallschicht auf dem (blanken Keramik-) Substrat realisiert/ergänzt werden.
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Es
können
in Schritt (b) verschiedene Szenarios im Hinblick auf das Positionieren
mehrerer elektrischer Kontakte erreicht werden. Zum Beispiel:
- A) die in Schritt (b) erzeugten, elektrischen
Kontakte können
einander direkt gegenüber
auf gegenüber
liegenden Wänden
jedes Segments positioniert werden, so dass die elektrischen Kontakte entlang
geraden Ausrichtungsachsen liegen, welche sich im Wesentlichen senkrecht
zu der Längsrichtung
der Segmente erstrecken. Wenn die Trennungslinien in Schritt (c)
so angeordnet sind, dass sich zwischen einem aneinander angrenzenden
Paar Trennungslinien lediglich eine Ausrichtungsachse befindet,
weist das sich ergebende Bauelement dann zwei Anschlüsse, d.h.
einen auf jeder von zwei gegenüber
liegenden Seiten eines blockförmigen
Keramikkörpers,
auf;
- B) Sollten die Trennungslinien im Falle von (A) so positioniert
sein, dass sich zwischen einem benachbarten Paar Trennungslinien
mehrere n Ausrichtungsachsen (n > 1)
befinden, weist das sich ergebene Bauelement 2n Anschlüsse, d.h.
n Anschlüsse
auf jeder von zwei gegenüber
liegenden Seiten eines blockförmigen
Keramikkörpers,
auf;
- C) Sollte die Trennung der elektrischen Kontakte auf einer Wand
jedes Segments anders als die Trennung der elektrischen Kontakte
auf der anderen Wand sein, besteht die Möglichkeit, Bauelemente vorzusehen,
welche eine ungeradzahlige Anzahl Anschlüsse aufweisen. Wenn zum Beispiel
zwischen jedem benachbarten Paar Trennungslinien zwei elektrische
Kontakte auf der ersten Wand jedes Segments vorgesehen sind und sich
nur ein elektrischer Kontakt auf der anderen Wand befindet, weist
das sich ergebende Bauelement drei Anschlüsse auf.
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Die
Szenarios (B) und (C) ermöglichen
somit die Herstellung von Bauelementen mit Mehrfachanschluss, wie
z.B. passive Anordnungen (RC-, LCR-, LC-Netzwerke usw.).
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Der
Trennvorgang (c) in dem erfinderischen Verfahren kann auf verschiedene
Weisen, welche vom Stand der Technik her allgemein bekannt sind und
Verfahren, wie z.B. Sägen,
Dicing, Trennen entlang Markierungslinien sowie Lasertrennen, umfassen,
ausgeführt
werden.
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Wenn
so gewünscht,
können
in dem erfinderischen Verfahren verschiedene Ergänzungsschritte durchgeführt werden.
So kann zum Beispiel ins Auge gefasst werden:
(unter vielen
weiteren Möglichkeiten)
- – das
Aufbringen einer galvanischen Keimschicht oder Adhäsionsförderungsschicht
zwischen Schritt (a) und Schritt (b);
- – ein
Photolackentfernungs- oder (Teil-) Ätzvorgang zwischen Schritt
(b) und Schritt (c);
- – das
Aufbringen einer Schutzschicht auf dem sich aus Schritt (c) ergebenden
Bauelement (Teilen desselben).
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 – eine perspektivische
Ansicht einer Keramikplatte, welche in einem spezifischen Ausführungsbeispiel
gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden kann;
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2 – den Gegenstand
von 1, nachdem in diesem Spalten, wie in Schritt (a)
beschrieben, vorgesehen wurden;
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3a – einen
Querriss eines Teils des Gegenstands von 2, nachdem
auf diesem eine Elektrodenstruktur gemäß Schritt (a) vorgesehen wurde,
sowie Schritt II eines dreidimensionalen, lithographischen Verfahrens,
wie in Schritt (b) erwähnt, wobei
ein Positivlack verwendet wird;
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3b – entspricht
in großen
Zügen 3a, mit
der Ausnahme, dass nun ein Negativlack eingesetzt wird;
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4 – eine perspektivische
Ansicht eines Teils des Gegenstands von 3b nach
Entfernen nicht bestrahlter Photolackteile gemäß Schritt III;
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5 – den Gegenstand
von 4 nach Aufbringen von Kontaktelektroden gemäß Schritt
IV und nachfolgendem Entfernen bestrahlter Photolackteile gemäß Schritt
V;
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6 – eine breite
Draufsicht des Gegenstands von 5 sowie
eine Darstellung einer Anzahl Trennungslinien, entlang denen das
Substrat getrennt wird;
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7 – eine perspektivische
Ansicht eines Bauelements, welches gemäß Schritt (c) bei Bearbeiten
des Gegenstands von 6 resultiert;
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8 – eine perspektivische
Ansicht einer durchgehenden Keramikplatte, an welcher ein starrer Stützstreifen
angebracht wurde, wobei diese zusammengesetzte Struktur in einem
weiteren Ausführungsbeispiel
des Verfahrens gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden kann;
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9 – einen
umgekehrten Aufriss des Gegenstands von 8, in welchen
nun Spalten geschnitten wurden, um, wie in Schritte (a) beschrieben,
die Platte in Längssegmente
zu unterteilen, wodurch ein alternatives Szenario zu 2 vorgesehen wird;
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10 – einen
Querriss einer durchgehenden Keramikplatte, auf welcher eine Elektrodenstruktur
vorgesehen wurde;
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11 – ein elektrisches
Bauelement, welches sich gemäß dem erfinderischen
Verfahren bei Bearbeiten des Gegenstands von 10 ergibt;
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12 – entspricht
in großen
Zügen 5, mit
der Ausnahme, dass es eine andere Anordnung elektrischer Kontakte
zeigt.
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Einander
entsprechende Merkmale in den verschiedenen Figuren sind durch die
gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Ausführunsgsbeispiel 1
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Die 1 bis 7 beziehen
sich auf ein spezifisches Ausführungsbeispiel
des Verfahrens gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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1 zeigt
eine flache Keramikplatte 1 mit einer ersten und einer
zweiten Hauptoberfläche 1a, 1b.
Die Platte besteht zum Beispiel aus Sodaglas und weist eine Dicke
von etwa 0,5 mm auf; ihre Breitenabmessungen liegen in der Größenordnung
von etwa 350 × 300
mm2.
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In 2 wurde
die Platte einem selektiven Sandstrahlverfahren unterworfen. Dieses
resultierte in der Erzeugung einer Reihe zueinander paralleler Spalten 3,
welche sich von der ersten Hauptoberfläche 1a bis zu der
zweiten Hauptoberfläche 1b erstrecken.
Diese Spalten 3 dienen dazu, das Substrat 1 in Segmente 5 zu
unterteilen, welche parallel zu den Spalten 3 verlaufen
und zwischen aufeinander folgenden Paaren derselben angeordnet sind.
Jedes Segment 5 weist zwei gegenüber vorgesehene Wände 7a, 7b auf
welche sich entlang den Rändern
der angrenzenden Spalten 3 erstrecken. Die Platte 1 wird durch
das Vorhandensein einer Reihe Verbindungsbrücken 4, welche benachbarte
Segmente 5 in regelmäßigen Abständen entlang
ihrer Länge
verbinden, sicher gehalten. In diesem speziellen Fall sind die Segmente
1,5 mm breit und weisen eine Länge
von etwa 25 mm zwischen aufeinander folgenden Brücken 4 auf. Das Sandstrahlverfahren
kann zum Beispiel wie folgt durchgeführt werden:
- – Anordnen
einer Glasplatte 1, z.B. SCHOTT AF45;
- – Laminieren
einer Photolackschicht ORDYL BF405 (TOKYO OHKA) auf der Oberseite 1a der Platte 1;
- – Bestrahlen
der Photolackschicht entsprechend der gewünschten Struktur aus Spalten 3,
Brücken 4 und
Segmenten 5;
- – Entwickeln
der bestrahlten Schicht, z.B. mit Na2CO3 sowie anschließendes Nachhärten;
- – Sandstrahlen;
- – Ablösen der
restlichen Photolackteile, z.B. mit Ethanolamin.
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Die 3a und 3b zeigen
einen Querriss des Gegenstands von 2. Jedes
Segment 5 wurde nun mit einer Elektrodenstruktur 9 (Schritt
(a)) versehen. In diesem speziellen Fall weist die Struktur 9 nacheinander
auf:
- – eine
Unterschicht 9a aus leitendem Material (z.B. 1 μm Al);
- – eine
Zwischenschicht 9b auf Isoliermaterial (z.B. 0,5 μm Ta2O5 oder Si3Na4);
- – eine
Deckschicht 9c aus leitendem Material (z.B. 1 μm Al),
wobei
jede dieser Schichten 9a, 9b, 9c so aufgebracht
wird, dass sie im Wesentlichen die gesamte Oberfläche jedes
Segments 5 bedeckt. Die Schichten 9a, 9c können durch
Sputterbeschichten aufgebracht werden, während Schicht 9b zum
Beispiel durch chemische Aufdampfung (CVD) aufgebracht werden kann.
Wie hier dargestellt, wurde die Schicht 9c von einer aufgesputterten
Doppelschicht 9d, welche 0,1 m Ti/l μm Cu enthält, bedeckt; diese Schicht 9d dient
später
dazu, das galvanische Aufbringen der elektrischen Kontakte zu unterstützen, d.h.
sie dient als Metallisierungsbasis (s. 5).
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Die
Elektrodenstruktur 9 wurde von einer Schicht 11 aus
Photolack (Schritt (b), Schritt 1) bedeckt. Dieses kann zum Beispiel
erreicht werden, indem das gesamte Substrat 1 in ein Photolackbad
getaucht oder die Photolackschicht 11 aufgesprüht wird;
alternativ kann die Schicht 9d als Metallisierungsbasis
verwendet werden, um einen geeigneten Photolack elektrophoretisch
aufzubringen.
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In 3a enthält die Photolackschicht 11 einen
Positivlack. Die gesamte Struktur 1, 5, 9, 11 wird unter
Verwendung von Strahlen 15 aus aktinischer Strahlung (z.B.
UV-Licht) aus nicht dargestellten, der ersten Hauptoberfläche 1a (Schritt
II) gegenüber
liegenden Quellen bestrahlt. Diese Quellen sind so ausgerichtet,
dass die Strahlen 15 einen spitzen Winkel zu der Normalen
der Oberfläche 1a einschließen; auf diese
Weise werden die Strahlen 15 ebenfalls auf die Seitenwände 7a, 7b gerichtet.
Es ist eine Reflexionsfläche
(Spiegel) 17 so vorgesehen, dass sie der Hauptoberfläche 1b gegenüber liegt.
Auf diesen Spiegel 17 auftreffende Strahlen 15 werden
als Strahlen 15' reflektiert,
welche auf die Oberfläche 1b auftreffen.
Auf diese Weise wird eine dreidimensionale Bestrahlung erreicht.
Die Bestrahlung erfolgt durch eine Maske, die transparente Teile 13 und
opake Teile 13' aufweist,
die entsprechend einer gewünschten Struktur
zueinander positioniert sind. Infol gedessen werden nicht alle Teile
der Schicht 11 bestrahlt. Wie hier dargestellt, wird eine
Maske auf beiden Seiten des Substrats 2 verwendet; jedoch
ist dieses im Prinzip nicht erforderlich, und durch eine entsprechende Positionierung
zusätzlicher
opaker Teile 13' in
der oberen Maske kann die Notwendigkeit einer separaten unteren
Maske entfallen.
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In 3b enthält die Photolackschicht 11 dagegen
einen Negativlack (z.B. SHIPLEY ED 2100, in einem 30-Sekunden-Beschichtungsschritt
bei 100 V und 30°C
elektrophoretisch aufgebracht und sodann nachgehärtet, wodurch sich eine Schicht 11 mit
einer Dicke von etwa 10 μm
ergibt). Die gesamte Struktur 1, 5, 9, 11 wird
unter Verwendung abgewinkelter Strahlen 15 aus aktinischer
Strahlung aus nicht dargestellten Quellen erneut bestrahlt. In diesem
Fall sind die Quellen jedoch so angeordnet, dass sie sowohl der
ersten als auch der zweiten Hauptoberfläche 1a, 1b gegenüber liegen,
und es wird kein Spiegel 17 verwendet. Die Bestrahlung
erfolgt durch eine Maske, welche transparente Teile 13 und
opake Teile 13' aufweist,
die entsprechend einer gewünschten Struktur
(welche zu der Struktur in 3a negativ
ist) zueinander positioniert sind.
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Der
Rest dieses Ausführungsbeispiels
wird auf der Basis des Szenarios in 3b (negativer Photolack)
beschrieben.
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4 zeigt
einen Teil des Gegenstands von 3b. In
diesem Stadium wurden die Bereiche der Photolackschicht 11,
welche in 3b nicht bestrahlt wurden, weggelöst (Schritt
III), wobei lediglich die bestrahlten Teile belassen werden; dieses
kann unter Verwendung eines Entwicklers, wie z.B. SHIPLEY 2005,
erfolgen. Infolgedessen wurden auf der Elektrodenstruktur 9 leere
Räume 19b erzeugt.
Unter Anwendung eines galvanisches Verfahrens (auf der Oberseite
der Keimschicht 9d) werden in diesen freien Räumen 19 elektrische
Kontakte vorgesehen.
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In 5 wurden
die in dem vorherigen Absatz erwähnten,
elektrischen Kontakte 21 vorgesehen (Schritt IV). Wie hier
dargestellt, weisen diese Kontakte eine 10μm-Schicht 21a aus Cu
und eine 10μm-Schicht 21b aus
Pb40Sn60 auf. Des
Weiteren wurden die in 4 dargestellten, bestrahlten
Photolackteile 11 unter Verwendung eines Lösungsmittels, wie
z.B. Aceton oder SHIPLEY 2010, entfernt (Schritt V). Zudem wurden
freie Bereiche der Schichten 9c und 9d (d.h. die
nicht von Kontakten 21 bedeckten Bereiche) unter Verwendung
der folgenden Ätzmittel entfernt:
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– für Cu in
der Schicht 9d: (NH4)2S2O8;
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– für Ti in
der Schicht 9d: H2O2;
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– für die Schichten 9a, 9b, 9c: H3PO4/HAc/HNO3.
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6 zeigt
eine breite Draufsicht des Gegenstands von 5. Sie zeigt
eine Matrix von einzelnen blockförmigen
Komponenten 23, welche durch Trennen des Substrats 1 entlang
den Trennungslinien 25 voneinander separiert werden können. Eine
solche Trennung kann zum Beispiel durch Zersägen, Dicing oder durch Lasertrennen
entlang den Linien 25 vorgenommen werden. Jedes auf diese
Weise erhaltenes, blockförmiges
Bauelement 23 stellt ein in Reihe geschaltetes Kondensatorpaar
dar, wobei:
- – die Schicht 9c auf
Wand 7a die erste (freie) Elektrode (mit einem Kontakt 21 versehen)
darstellt;
- – die
Schicht 9c auf Wand 7b die zweite (freie) Elektrode
(mit einem Kontakt 21 versehen) darstellt;
- – die
Schicht 9a die gemeinsame Elektrode darstellt;
- – die
Schicht 9b die dielektrische Schicht darstellt.
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7 zeigt
eine perspektivische Ansicht des fertigen Bauelements 23 mit
SMDkompatiblen, elektrischen Kontakten 21.
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Ausführungsbeispiel 2
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In
einem sonst mit Ausführungsbeispiel
1 identischen Ausführungsbeispiel
besteht die Elektrodenstruktur 9 in 3 lediglich
aus der leitenden Schicht 9a. Das fertige Bauelement 23 dient
dann als Dünnschichtwiderstand
oder Sicherung. Der Widerstand dieses Bauelements 23 wird
bestimmt durch:
- – die Dicke der Schicht 9a;
- – den
spezifischen Widerstand des Materials in der Schicht 9a;
- – die
Breite der Schicht 9a (in einer zu der Länge des
Segments 5 parallelen Richtung);
- – die
Länge der
Schicht 9a (zwischen den Abschlussrändern der Kontakte 21 auf
gegenüber liegenden
Wänden
des Segments 5).
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Ausführungsbeispiel 3
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Die 8 und 9 zeigen
ein Ausführungsbeispiel
des Verfahrens gemäß der vorliegenden
Erfindung und stellen Alternativen zu den 1 und 2 dar.
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8 zeigt
eine durchgehende, flache Keramikplatte 1 (auf welcher
bereits eine Elektrodenstruktur vorgesehen oder noch nicht vorgesehen
sein kann), auf der ein starrer Stützstreifen 2 angebracht wurde.
Der Streifen 2 erstreckt sich über die Breite der Platte 1 in
Richtung y. Wenn so gewünscht,
können
zusätzliche
Streifen über
der Platte an weiteren Stellen entlang der Achse x befestigt werden.
Der Streifen 2 kann zum Beispiel aus Aluminium oder Glas
bestehen. In diesem speziellen Fall weist er Endflächenabmessungen
von 5 × 5
mm2 auf. Der Streifen 2 wird unter
Verwendung eines Markenklebstoffs an der Hauptoberfläche 1b der
Platte 1 angebracht.
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9 zeigt
den Gegenstand von 8 in einem umgekehrten Aufriss,
wobei sich die Achse x nun in die Ebene der Figur erstreckt und
die Achse y nach rechts zeigt. Gemäß Schritt (a) des erfinderischen
Verfahrens wurden Spalten 3 in Richtung x erzeugt, wodurch
die Platte 1 in mehrere parallele Längssegmente 5 unterteilt
wird. Solche Spalten 3 werden zum Beispiel unter Verwendung
einer Scheibensäge,
Drahtsäge
oder eines Laserstrahls erzeugt.
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Obgleich
sich die Spalten 3 völlig
durch die Platte 1 erstrecken, erstrecken sie sich nur
zum Teil in den Stützstreifen 2.
Infolgedessen bleiben die Teile 4 des Streifens 2 unversehrt
und wirken als Brücken zwischen
den Segmenten 5, wodurch sichergestellt wird, dass die
Segmente in einer planaren Anordnung zusammengefügt bleiben.
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Ausführungsbeispiel 4
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Die 10 und 11 beziehen
sich auf ein spezifisches Ausführungsbeispiel
eines Verfahrens gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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In 10 wurde
eine flache Keramikplatte auf einer Hauptoberseite 1a mit
einer Elektrodenstruktur 9 versehen. Diese Struktur 9 weist
eine leitende Unterschicht 9a, eine dielektrische Zwischenschicht 9b sowie
eine leitende Deckschicht 9c auf. Die Schichten 9a, 9c bestehen
zum Beispiel aus Ni oder Al, während
sich die Schicht 9b aus einem Material, wie z.B. Si3N4, SiO2 oder
Al2O3, zusammensetzt.
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Die
Schichten 9a und 9c werden unter Anwendung einer
Technik, wie z.B. Sputterbeschichten oder Aufdampfung, vorgesehen.
Die Schichten sind nicht durchgehend, sondern weisen stattdessen
voneinander getrennte Inseln auf, die sich senkrecht zu der Ebene
der Figur erstrecken. Dieses kann zum Beispiel erreicht werden,
indem:
- – durchgehende
Schichten vorgesehen werden, welche dann selektiv so weggeätzt werden,
dass die Inseln übrig
bleiben;
- – die
Inseln unmittelbar durch eine Maske aufgebracht werden.
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Die
unstrukturierte Schicht 9b ist durchgehend und wird unter
Anwendung einer Technik, wie z.B. CVD oder oxidische MBE, vorgesehen.
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Ebenfalls
dargestellt ist eine strukturierte Schutzschicht 9e, bei
welcher es sich eigentlich um eine Doppelschicht mit 0,5 μm SiN/10 μm Polyimid handelt;
diese Schicht 9e weist Inseln auf, welche über den
Inseln 9a liegen.
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Die
Struktur von 10 kann durch Erzeugen von Spalten 3 an
den angegebenen Stellen in eine Struktur, wie in Schritt (a) beschrieben,
umgewandelt werden, wobei sich solche Spalten 3 in die Ebene
der Figur erstrecken. Auf diese Weise erzeugt man eine Reihe von
Segmenten 5, welche sich ebenfalls in die Ebene der Figur
erstrecken. Sodann können
auf den Seitenwänden
solcher Segmente 5 elektrische Kontakte gemäß Schritt
(b) des erfinderischen Verfahrens vorgesehen werden.
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11 zeigt
die Ergebnisse von Schritt (b) und Schritt (c) nach Bearbeiten der
Struktur von 10. Das dargestellte Bauelement 23 ist
durch ein in Reihe geschaltetes Kondensatorpaar dargestellt. Die
elektrischen Kontakte 21 wurden unter Anwendung eines Verfahrens,
wie in Ausführungsbeispiel
1 beschrieben, vorgesehen.
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Ausführunsgbeispiel 5
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12 entspricht
in großen
Zügen der 5,
mit der Ausnahme, dass sie eine alternative Anordnung von elektrischen
Kontakten 21 zeigt. In 12 unterscheidet
sich die gegenseitige Beabstandung der elektrischen Kontakte 21 entlang
der Wand 7a des Segments 5 von dieser der elektrischen Kontakte 21' entlang der
Wand 7b. Insbesondere ist es unter Verwendung der dargestellten
Trennungslinien 25 möglich,
blockförmige
Bauelemente 23 mit 3 Anschlüssen 21, 21, 21' pro Stück zu realisieren.