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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Maschine zum Herstellen einer fortlaufenden Bahn aus
Papier oder Karton mit einer Nasspartie, einer Pressenpartie und
einer Trockenpartie, wobei die Nasspartie ein Formergewebe hat und
wobei die Pressenpartie Folgendes aufweist:
- – eine erste
Presse, die ein erstes Pressenelement, ein zweites Pressenelement,
wobei die Pressenelemente einen ersten Pressenspalt miteinander
ausbilden, einen ersten Pressenfilz, der in einer Schleife durch
den ersten Pressenspalt läuft,
und einen zweiten Pressenfilz hat, der in einer Schleife durch den
ersten Pressenspalt läuft, wobei
sich das erste Pressenelement in der Schleife des ersten Pressenfilzes
befindet und sich das zweite Pressenelement in der Schleife des
zweiten Pressenfilzes befindet, und
- – eine
zweite Presse, die ein erstes Pressenelement, ein zweites Pressenelement,
wobei die Pressenelemente einen zweiten Pressenspalt miteinander
ausbilden, einen ersten Pressenfilz, der in einer Schleife durch
den zweiten Pressenspalt läuft,
und ein zweites Pressengewebe hat, das in einer Schleife durch den
zweiten Pressenspalt läuft,
wobei sich das erste Pressenelement in der Schleife des ersten Pressenfilzes
befindet und das zweite Pressenelement sich in der Schleife des
zweiten Pressengewebes befindet.
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Eine Papiermaschine der vorstehend
beschriebenen Art ist aus der Druckschrift US-4 483 745 bekannt.
Bei der ersten Presse dieser bekannten Papiermaschine tritt der
untere Pressenfilz um die Saugwalze eine lange Strecke lang, die
mehr als zwei mal so lang wie die eigentliche Saugzone ist. Die
gepresste Papierbahn wird zu dem oberen Pressenfilz der zweiten
Presse mittels einer Saugwalze übertragen,
die einen Übertragungsspalt
mit der Saugwalze der ersten Presse ausbildet. Eine Saugeinrichtung
kann daher nicht vor der Übertragung
der Papierbahn zu der zweiten Presse zum Entfernen von Wasser aus
dem unteren Pressenfilz der ersten Presse stromabwärtig des
ersten Pressenspaltes angeordnet sein. Die Papierbahn wird daher
durch den feuchten unteren Pressenfilz rückgenässt, wenn die Papierbahn und
der untere Pressenfilz in einem engen Kontakt miteinander um die
Saugwalze diese lange Spanne nach der Saugzone laufen. Darüber hinaus
hat der bekannte Aufbau keine Dampfkästen vor dem Pressenspalt zum
Erhöhen
der Temperatur in dem Pressenspalt. Er ist ebenfalls nicht mit Gebläsekästen zum
Verbessern des Laufverhaltens der Papierbahn versehen.
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Die Druckschrift US-4 561 939 beschreibt eine
Papiermaschine mit einer Pressenpartie, die aus zwei Pressen besteht.
Jedoch haben sowohl die erste als auch die zweite Presse keine Saugwalzen. Saugschuhe
werden verwendet, um sicherzustellen, dass die Papierbahn den erwünschten
Pressenfilz nach dem Pressenspalt begleitet, was den Aufbau kostspieliger
gestaltet. Eine ähnliche
Papiermaschine mit einer Presse ohne Saugpressenwalze ist außerdem in
der Druckschrift US-5 389 205 beschrieben.
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Die Druckschrift EP-0 803 605 beschreibt eine
Papiermaschine mit drei Pressen, wobei die mittlere von ihnen sich
oberhalb der anderen beiden Pressen befindet. Die erste Presse hat
eine untere Schuhpresswalze und eine obere Saugpresswalze, um die
der obere Pressenfilz eine erhebliche Strecke läuft, um mehr als 90° nach dem
Pressenspalt abgelenkt zu werden. Die Saugpresswalze hat eine erste Saugzone,
die sich gegenüberstehend
dem Pressschuh befindet, und eine längere Saugzone, die der ersten
Saugzone folgt und sich zu dem Punkt erstreckt, an dem der obere
Pressenfilz und die Papierbahn die Saugpresswalze in einer vertikal
nach oben weisenden Richtung verlassen. Der obere Pressenfilz der
ersten Presse bildet außerdem
den Pressenfilz in dem ersten Pressenspalt der mittleren Presse. Eine
Schuhpresse mit einer ähnlichen
Saugpresswalze und einer ähnlich
großen
Ablenkung des die Bahn stützenden
Pressenfilzes ist in der Druckschrift DE-29 701 948-U1 beschrieben.
In beiden Fällen
hat die zweite Presse lediglich eine Textilstück, das heißt einen Pressenfilz, hat aber
kein zweites Textilstück, so
dass die Papierbahn eine längere
Entfernung um eine Presswalze der zweiten Presse läuft. Ein
Nachteil bei derartigen Aufbauarten, wie sie in den letztgenannten
beiden Patentbeschreibungen beschrieben ist, ist, dass die Bahn
in einem offenen Zug von der letzten Presse zu der Trockenpartie
läuft und
ein erheblicher Geschwindigkeitsunterschied dazu erforderlich ist,
um die Bahn von der glatten Walze zu entfernen. Dies begrenzt die
Geschwindigkeit auf ungefähr
1700–1800
m/min.
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Jede der bekannten Papiermaschinen
bildet einen spezifischen Aufbau, der eine sehr begrenzte Möglichkeit
oder überhaupt
keine Möglichkeit
dazu anbietet, Positionen für
die Textilstücke
und Presselemente der Pressen und einen Bahnlauf in Übereinstimmung
mit den Wünschen
des Kunden und spezifischen Maschinenräumen bei jedem einzelnen Fall zu
wählen.
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Die Druckschrift EP-0 705 937 A offenbart eine
Maschine, die die Merkmale des Oberbegriffs von Anspruch 1 aufweist.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, eine verbesserte Papiermaschine oder Kartonmaschine zu schaffen,
die so gestaltet ist, dass das Rücknässen der
Bahn vermieden wird, die frei von offenen Zügen ist, die die Geschwindigkeit
der Papiermaschine oder Kartonmaschine begrenzen, die eine umfangreiche
Möglichkeit
zum Anwenden verschiedener Arten an Anlagen wie beispielsweise Saugkästen, Gebläsekästen und
Dampfkästen
an geeigneten Punkten entlang des Laufs der Bahn anbietet und die ermöglicht,
dass die Positionen der Presstextilstücke und Presselemente und auch
des Laufs der Bahn in Übereinstimmung
mit den Wünschen
des Kunden und den spezifischen Maschinenräumen in jedem einzelnen Fall
gewählt
wird.
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Die erfindungsgemäße Maschine ist gekennzeichnet
durch die Kombination
- – dass das erste Pressenelement
der erste Presse eine Saugwalze mit einer Saugzone ist, innerhalb
der sich der erste Pressenspalt befindet und die ein stromaufwärtiges Ende
und ein stromabwärtiges
Ende hat, wobei sich das stromabwärtige Ende stromabwärtig von
dem und beabstandet von dem ersten Pressenspalt befindet, wobei
der zweite Pressenfilz so eingerichtet ist, dass er von dem ersten
Pressenfilz an einer Abtrennstelle abgetrennt wird, die sich stromaufwärtig von
dem und beabstandet von dem stromabwärtigen Ende der Saugzone befindet,
- – sich
der erste Pressenfilz der ersten Presse entweder bei einer unteren
oder bei einer oberen Position befindet, und sich der erste Pressenfilz
der zweite Presse in einer umgekehrten Beziehung bei einer oberen
Position beziehungsweise unteren Position befindet,
- – der
erste Pressenfilz der ersten Presse so eingerichtet ist, dass er
die Bahn von dem ersten Pressenspalt zu der zweiten Presse befördert,
- – das
erste Pressenelement der zweiten Presse eine Schuhpresswalze ist,
- – der
erste Pressenfilz der zweiten Presse so eingerichtet ist, dass er
die Bahn von dem ersten Pressenfilz der ersten Presse zu dem zweiten Pressenspalt
trägt,
der ein Pressenlangspalt ist,
- – eine
Aufnahmesaugwalze in der Schleife des ersten Pressenfilzes der zweiten
Presse nahe zu dem ersten Pressenfilz der ersten Presse angeordnet
ist für
ein Übertragen
der Bahn von dem ersten Pressenfilz der ersten Presse zu dem ersten
Pressenfilz der zweiten Presse,
- – der
erste Pressenfilz der ersten Presse so eingerichtet ist, dass er
die Saugwalze an einer Stelle verlässt, die sich bei oder nahe
zu dem stromabwärtigen
Ende der Saugzone befindet,
- – Saugeinrichtungen
in der Schleife des ersten Pressenfilzes der ersten Presse bei zumindest
einer Stelle stromabwärtig
von der Saugwalze vor der Übertragung
der Bahn zu dem ersten Pressenfilz der zweiten Presse angeordnet
sind und
- – Wärmeliefereinrichtungen
an der Außenseite der
Schleifen der Pressenfilze angeordnet sind, die sich bei einer oberen
Position an Stellen befinden, an denen eine Seite der Bahn freigelegt
ist und die andere Seite an den Pressenfilzen anhaftet.
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Die Erfindung ist nachstehend detaillierter unter
Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben.
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1 zeigt
in schematischer Weise Teile einer Papiermaschine gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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2 zeigt
in schematischer Weise Teile einer Papiermaschine gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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3 zeigt
in schematischer Weise Teile einer Papiermaschine gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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4 zeigt
in schematischer Weise Teile einer Papiermaschine gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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5 zeigt
in schematischer Weise Teile einer Papiermaschine gemäß einem
fünften
Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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6 zeigt
in schematischer Weise Teile einer Papiermaschine gemäß einem
sechsten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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7 zeigt
in schematischer Weise Teile einer Papiermaschine gemäß einem
siebenten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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8 zeigt
in schematischer Weise Teile einer Papiermaschine gemäß einem
achten Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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9 zeigt
eine vergrößerte Ansicht
einer Schuhpresse der Papiermaschine gemäß den 1 oder 2.
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10 zeigt
eine vergrößerte Ansicht
einer Schuhpresse der Papiermaschine gemäß 5 oder 6.
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Die vorliegende Erfindung ist in
Verbindung mit Papiermaschinen beschrieben, jedoch ist sie in gleicher
Weise auf Maschinen für
das Herstellen von Karton anwendbar.
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Die 1 bis 4 zeigen in schematischer
Weise Teile von Papiermaschinen zum Herstellen einer Papierbahn
W. Jede der Papiermaschinen weist eine Nasspartie 1, einen
Pressenpartie 2 und eine Trockenpartie 3 auf.
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Die Nasspartie 1, von der
lediglich der stromabwärtige
Teil gezeigt ist, hat ein Formersieb 4, das in einer Schleife
um Führungswalzen 5 läuft. Wenn dies
erwünscht
ist, kann eine (nicht gezeigte) Saugwalze in der Schleife des Formersiebes 4 unmittelbar stromaufwärtig von
einer Aufnahmestelle angeordnet sein.
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Die Trockenpartie 3 hat
eine Vielzahl an Trocknungszylindern 7 und Walzen 8 mit
glatten Manteln oder mit Manteln, die mit Öffnungen oder Vertiefungen
versehen sind. Bei den gezeigten Ausführungsbeispielen ist jede Walze 8 eine
Saugwalze ohne Innensaugkasten mit Abdichtungen, jedoch mit einem
Innenunterdruck („VacRoll"). Die Walze 8 kann alternativ
aus einer normalen Saugwalze mit einem Innensaugkasten mit Dichtungen
bestehen.
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Die Pressenpartie 2 hat
eine erste Doppelfilzpresse 9 und eine zweite Presse 10,
die eine Einzelfilzpresse, wie dies in 1, 3, 5 und 7 gezeigt ist, oder eine Doppelfilzpresse,
wie dies in den 2, 4, 6 und 8 gezeigt
ist, sein kann.
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Die erste Presse 9 hat ein
erstes Pressenelement 11 und ein zweites Pressenelement 12,
wobei die Pressenelemente 11 und 12 miteinander
zusammenwirken, um einen ersten Pressenspalt zwischen ihnen auszubilden.
Die erste Presse 9 hat außerdem einen ersten endlosen
Pressenfilz 13, der in einer Schleife um den ersten Pressenspalt
und um eine Vielzahl an Führungswalzen 14 läuft. Die
erste Presse 9 hat außerdem
einen zweiten endlosen Pressenfilz 15, der in einer Schleife
durch den ersten Pressenspalt und um eine Vielzahl an Führungswalzen 16 läuft.
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Bei sämtlichen Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung ist das erste Pressenelement 11 eine
Saugwalze, die in der Schleife des ersten Pressenfilzes 13 angeordnet
ist, und der erste Pressenfilz 13 ist so eingerichtet,
dass er die Bahn W von dem ersten Pressenspalt zu der zweiten Presse 10 trägt. Gebläsekästen, die
einen Unterdruck erzeugen, oder Saugkästen 17 sind außerdem in
der Schleife des ersten Pressenfilzes 13 vorgesehen, wobei
diese stromabwärtig
von dem ersten Spalt innerhalb der Zone angeordnet sind, an der
der erste Pressenfilz 13 die Papierbahn W trägt.
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Das zweite Pressenelement 12 der
ersten Presse 9 kann eine Schuhpresswalze sein, wie dies der
Fall bei den Ausführungsbeispielen
gemäß 1, 2, 5 oder 6 ist, oder eine Walze mit
Sacklöchern
oder Nuten sein, wie dies der Fall bei den Ausführungsbeispielen gemäß 3, 4, 7 und 8 ist.
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Wie dies aus den verschiedenen Ausführungsbeispielen
hervor geht, kann jeder der beiden Pressenfilze 13, 15 als
oberer Filz verwendet werden, so dass der Pressenfilz 13 oder 15 der
ersten Presse 9, der als oberer Filz angeordnet ist, ebenfalls einen
Aufnahmefilz bildet, und wobei in seiner Schleife er mit einer Aufnahmesaugwalze 18 versehen
ist, die nahe zu dem Former 4 für die Übertragung der Papierbahn W
von dem Former 4 zu dem oberen Filz 13 (siehe
beispielsweise 5) alternativ 15 (siehe beispielsweise 1) angeordnet ist.
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Ein Dampfkasten 19 ist nahe
zu der Außenseite
des Filzes 13 alternativ 15 stromabwärtig von der
Aufnahmesaugwalze 18 für eine
vorteilhafte Behandlung der Papierbahn W mit Dampf vor dem Pressen
in dem ersten Pressenspalt angeordnet.
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Bei den Ausführungsbeispielen gemäß den 1, 2, 3 und 4 ist die Saugwalze 11 in
der unteren Position und der erste Pressenfilz 13 ist daher
ein Bodenfilz, der in seiner Schleife die Gebläsekästen zum Erzeugen eines Unterdrucks
oder Saugkästen 17 enthält. Bei
den Ausführungsbeispielen
gemäß den 5, 6, 7 und 8 ist die Saugwalze 11 in
einer oberen Position und der erste Pressenfilz 13 ist
somit ein oberer Filz und hat die Aufnahmesaugwalze 18 in seiner
Schleife und auch die Gebläsekästen, die
den Unterdruck erzeugen, oder Saugkästen 17.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung
ist die zweite Presse 10 eine Schuhpresse, die ein erstes Pressenelement 20 in
der Form einer Schuhpressenwalze und ein zweites Pressenelement 21 in
der Form einer Gegenwalze hat, wobei die Pressenelemente 20, 21 miteinander
zusammenwirken, um einen zweiten Langpressenspalt auszubilden. Die Schuhpresse 10 hat
außerdem
einen ersten endlosen Pressenfilz 22, der in einer Schleife
durch den Langpressenspalt um eine Vielzahl an Führungswalzen 23 und
um eine Aufnahmesaugwalze 24 läuft, die nahe zu dem die Bahn
tragenden ersten Pressenfilz 13 von der ersten Presse 9 von
der Art angeordnet ist, so dass der erste Pressenfilz 22 der
Schuhpresse 10 ebenfalls als ein Aufnahmefilz wirkt, um
die Papierbahn W von dem die Bahn tragenden ersten Pressenfilz 13 der
ersten Presse 9 zu dem ersten Pressenfilz 22 der
Schuhpresse 10 zu übertragen. Gebläsekästen, die
einen Unterdruck erzeugen, oder Saugkästen 25 sind ebenfalls
in der Schleife des ersten Pressenfilzes 22 der Schuhpresse 10 angeordnet,
wobei diese stromabwärtig
von der Aufnahmesaugwalze 24 angeordnet sind, um die Papierbahn
W an der Außenseite
des ersten Pressenfilzes 22 der Schuhpresse 10 vor
dem Langpressenspalt zu halten.
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Die Schuhpresse 10 hat außerdem ein
zweites endloses Pressentextilstück 26,
das in einer Schleife, in der sich die Gegenwalze 21 befindet, durch
den Langpressenspalt und um eine Vielzahl an Führungswalzen 27 läuft. Bei
den Ausführungsbeispielen
gemäß den 2, 4, 6 und 8 ist das zweite Pressentextilstück 26 ein
Pressenfilz 26a, der bei den Ausführungsbeispielen gemäß den 2 und 4 so angeordnet ist, dass er die Papierbahn
W von dem Langpressenspalt befördert,
wobei eine Saugwalze 28 ebenfalls in der Schleife des Pressenfilzes 26a angeordnet
ist, die die Gegenwalze 21 enthält, wobei die Saugwalze 28 stromabwärtig von
dem Langpressenspalt angeordnet ist, wobei ein Glaskasten, der einen
Unterdruck erzeugt, oder ein Saugkasten 29 folgt. Bei den
Ausführungsbeispielen
gemäß den 1, 3, 5 und 7 ist das zweite Textilstück ein Übertragungsriemen 26b,
der undurchlässig
oder im Wesentlichen undurchlässig
ist und der eine glatte Oberfläche
in Kontakt mit der Bahn haben kann.
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Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen ist
die Gegenwalze 21 der Schuhpresse 10 als eine mit
Nuten versehene Walze oder eine mit Sacklöchern versehene Walze gezeigt.
Die Gegenwalze kann alternativ eine (nicht gezeigte) glatte Walze sein.
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Bei den Ausführungsbeispielen gemäß den 1, 2, 3 und 4 wird die Papierbahn W von
dem Bodenfilz 13 der ersten Presse 9 zu dem oberen
Filz 22 der Schuhpresse 10 übertragen, wohingegen bei den Ausführungsbeispielen
gemäß den 5, 6, 7 und 8 die Papierbahn W von dem
oberen Filz 15 der ersten Presse 9 zu dem Bodenfilz 26a der
Schuhpresse 10 übertragen
wird. Bei den Ausführungsbeispielen
gemäß den 6 und 8 ist der Bodenfilz 26a der Schuhpresse 10 ebenfalls
so eingerichtet, dass er die Papierbahn W nach dem Langpressenspalt
nach oben zu der Trockenpartie trägt. In diesem Fall ist die Schleife
des Bodenfilzes 22, die die Schuhpresswalze 20 enthält, ebenfalls
so eingerichtet, dass sie eine Saugwalze 30 stromabwärtig von
dem Langpressenspalt enthält,
woraufhin ein Gebläsekasten,
der einen Unterdruck erzeugt, oder ein Saugkasten 31 folgt.
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Wie dies aus den verschiedenen Ausführungsbeispielen
ersichtlich ist, wird die Position des ersten Pressenfilzes 22 der
zweiten Schuhpresse 10 durch die Position des ersten Pressenfilzes 13 der ersten
Presse 9 bestimmt, wobei die Schleife des Pressenfilzes 13 die
Saugwalze 11 hält,
so dass die Positionen stets umgekehrt werden, das heißt wenn der
erste Pressenfilz 13 der ersten Presse 9, die
die Saugwalze 11 in ihrer Schleife enthält, an der unteren Position
wie bei 1 beispielsweise
ist, dann ist der erste Pressenfilz 22 der zweiten Schuhpresse 10 stets
in der oberen Position, und umgekehrt, wie dies beispielsweise in 5 gezeigt ist.
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Die Trockenpartie 3 hat
ein endloses durchlässiges
Trocknungstextilstück 32 in
der Form eines Trocknungssiebes oder Trocknungsfilzes, das oder der
in einer Schleife um eine Vielzahl an Führungswalzen 33 läuft, Trocknungszylinder 7 und
Walzen 8, die mit Nuten versehenen Walzen oder mit Sacklöchern versehene
Walzen sein können,
wie dies gezeigt ist, oder alternativ glatte Walzen sein können. Bei
den Ausführungsbeispielen
gemäß den 1, 2, 3, 4, 6 und 8 läuft das
Trocknungssieb oder der Trocknungsfilz 32 ebenfalls um
eine Aufnahmesaugwalze 34, die nahe zu dem Bodentextilstück 22 angeordnet
ist, oder alternativ 26a oder 26b der Schuhpresse 10 derart,
dass die gepresste Papierbahn W von dem Bodentextilstück 22 oder
alternativ 26a oder 26b zu dem Trocknungssieb
oder Trocknungsfilz 32 übertragen
wird. Gebläsekästen, die
einen Unterdruck erzeugen, oder Saugkästen 35 sind an geeigneten
Punkten in der Schleife des Trocknungssiebes oder Trocknungsfilzes 32 angeordnet.
Ein separates endloses Aufnahmetextilstück 36 wird bei den
Ausführungsbeispielen
gemäß den 5 und 7 verwendet, das ein Sieb oder ein Filz
sein kann, das oder der in einer Schleife um eine Vielzahl an Führungswalzen 37 und
eine Aufnahmesaugwalze 38 läuft, die nahe zu dem oberen
Textilstück
der Schuhpresse 10 angeordnet ist, das heißt der Übertragungsriemen 26b, um
die gepresste Papierbahn W von dem Übertragungsriemen 26b zu
dem Aufnahmetextilstück 36 zu übertragen.
Ein Gebläsekasten,
der einen Unterdruck erzeugt, oder ein Saugkasten 39 ist
stromabwärtig
von der Aufnahmesaugwalze 38 in der Schleife des Aufnahmesiebes
oder – filzes 36 angeordnet. Die
Walze 8 der Trockenpartie, die stromaufwärtig angeordnet
ist, ist nahe zu dem Aufnahmesieb oder filz 36 so angeordnet,
dass die gepresste Papierbahn W von dem Aufnahmesieb oder -filz 36 zu
dem Trocknungssieb oder -filz 32 übertragen wird.
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Ein Dampfkasten 40 ist in
einem freien Raum angeordnet, der zwischen dem Bodenfilz der ersten Presse 9 und
dem Bodentextilstück
der zweiten Schuhpresse 10 vorhanden ist, nahe zu dem entweder
oberen Filz der ersten Presse 9, wie dies in 5 beispielsweise gezeigt
ist, oder zu dem oberen Textilstück
der zweiten Schuhpresse, wie dies in 1 beispielsweise
gezeigt ist, an dem die untere Seite der Papierbahn. freigelegt
ist.
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9 zeigt
Teile der Schuhpresse 10, die bei den Ausführungsbeispielen
der 1 bis 4 umfasst sind. Die Schuhpresswalze 12 hat
einen flexiblen Mantel 41 und einen Pressschuh 42,
der eine konkave Oberfläche
hat, über
die der flexible Mantel 41 läuft und die im Wesentlichen
konzentrisch zu der Saugwalze 11 ist. Der Druck der Schuhpresse
an der Saugwalze 11 wird durch Hebevorrichtungen 43 reguliert,
die sich in zwei Reihen quer zu der Maschinenrichtung erstrecken.
Die Saugwalze 11 hat einen formstabilen Mantel 44,
der mit radialen Saugöffnungen 45 versehen
ist, und eine Innenunterdruckkammer 46, die durch Wände 47 definiert
ist, die sich quer zu der Maschinenrichtung erstrecken, und Abdichtkörper 48 an
ihren oberen Enden haben, wobei diese Körper in einem gleitenden abdichtenden
Kontakt mit der zylindrischen Innenseite des Mantels 44 stehen.
Die beiden Abdichtkörper 48 definieren
eine Saugzone 49 zwischen ihnen, die an der Außenseite des
Mantels 44 einwirkt und einen Sektorwinkel c umgibt, der
in der Größenordnung
von 10°–30° ist. Ein
Pressschuh 42 befindet sich innerhalb dieser Saugzone 49.
Die Saugzone 49 hat ein sromaufwärtiges Ende 50 und
ein stomabwärtiges
Ende 51, wobei das stromaufwärtige Ende und das stromabwärtige Ende 50, 51 sich über die
Maschinenrichtung erstrecken. Die beiden Pressenfilze 13, 15 laufen
miteinander stromaufwärtig
von dem Langpressenspalt an dem stromaufwärtigen Ende 50 der
Saugzone 49, wobei sie die Papierbahn W zwischen ihnen
umschließen.
Stromabwärtig
von dem Pressenspalt verlässt
der obere Filz 15 den Bodenfilz 13 und die Saugzone 49 an
einem Abtrennpunkt P. Dieser Abtrennpunkt P und das stromabwärtige Ende 51 der Saugzone 49 zwischen
ihnen definieren einen stromabwärtigen
Bereich 52 der Saugzone 49, der einen Sektorwinkel
d umschließt,
der in dem Bereich von 0°–10° ist, vorzugsweise
1°–7°. Nach dem
Abtrennpunkt P bildet der obere Filz 15 einen Winkel a
mit der horizontalen Linie 53, der in dem Bereich von 0°–20° ist, vorzugsweise
5°–13°. Der Bodenfilz 13 setzt
seinen Lauf in Kontakt mit dem Mantel 44 der Saugwalze 11 in
diesem stromabwärtigen
Bereich 52 der Saugzone 49 fort, womit sichergestellt
ist, dass die Papierbahn W fest an dem Bodenfilz 13 anhaftet
und durch diesen getragen wird. Der Bodenfilz 13 und somit
die Papierbahn W verlassen die Saugwalze 11 an oder nahe
an dem stromabwärtigen
Ende 51 der Saugzone 49, wobei sie einen Winkel
b gegenüber der
horizontalen Linie 53 bilden, der in dem Bereich von 5°–30° ist, vorzugsweise
8°–20°. Es sollte
verständlich
sein, dass der Winkel b stets größer als
der Winkel a in jedem einzelnen Fall ist. Diese Differenz beträgt zumindest
5°, das
heißt
b – a ≥ 5°, wobei die Winkelbereiche
für a und
b berücksichtigt
sind. Es sollte außerdem
verständlich
sein, dass der Winkel c stets größer als
der Winkel d in jedem einzelnen Fall ist. Dieser Unterschied beträgt vorzugsweise
zumindest 5°,
das heißt
c – d ≥ 5°, wobei die
Winkelbereiche für
c und d berücksichtigt
sind. Wenn der Bodenfilz 13 die Saugwalze 11 exakt
an dem stromabwärtigen
Ende 51 der Saugzone verlässt, wird der Winkel b – c gleich
dem Winkel d.
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10 zeigt
Teile des Pressschuhs, die bei den Ausführungsbeispielen gemäß den 5 und 6 umfasst sind und die die Schuhpresswalze
stattdessen an der unteren Position haben. Es kann daher in der
gleichen Weise wie vorstehend beschrieben werden mit der Ausnahme,
dass die Bezugszeichen für den
oberen Filz und den Bodenfilz ausgetauscht werden.
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Die Saugwalze 11 der ersten
Presse 9 kann einen Mantel aus gewöhnlichem rostfreiem Stahl oder
einen Mantel haben, der aus Metallpulver hergestellt ist, um eine
hohe Festigkeit zu erzielen, wobei der Mantel für eine Schuhpresse 9,
die unter einer hohen Belastung arbeitet, geeignet ist. Die Saugwalze 11 der
ersten Presse 9 kann außerdem ein Textilstück das heißt ein Gummi
oder Polyurethantextilstück
mit Saugöffnungen
oder Saugöffnen
und Sacklöchern
oder Nuten haben. Ein Maskieren der Saugwalze kann somit vermieden
werden.
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Mit dem Bezugszeichen 54 ist
eine geeignete Anlage zum Konditionieren der Pressenfilze 13, 15, 22, 26a gezeichnet.
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Wie dies aus den Zeichnung hervor
geht, hat die Pressenpartie einen geschlossenen Bahnlauf von der
Nasspartie zu der Trockenpartie, womit ein günstiges Laufen für sämtliche
Sorten an Papier und Karton und außerdem eine hohe Laufgeschwindigkeit
für Papier
mit geringem Gewicht möglich
ist. Die Pressenpartie hat zwei optimierte Pressenspalten, um ein günstiges
Laufen und einen günstigen
Trockengehalt zu erzielen. Der erste Spalt ist ein Walzenspalt mit
einer Saugwalze als Presswalze. Die Saugwalze und Gebläsekästen nach
dem ersten Spalt führen
zu einem günstigen
Laufen, und das Risiko eines Rücknässens der
Bahn ist auf ein Minimum nach dem ersten Pressenspalt reduziert.
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Der zweite Pressenspalt ist ein Schuhspalt, bei
dem eine außerordentlich
hohe Spaltbelastung verwendet werden kann und ein außerordentlich
hoher Trockengehalt erzielt werden kann. Ein besserer Trockengehalt
kann erzielt werden und das Trockengehaltprofil kann reguliert werden
durch eine Anwendung eines Dampfkastens vor dem ersten Pressenspalt
und insbesondere nach dem zweiten Pressenspalt.