DE69925506T2 - Implantierbares medizinisches gerät, überwachungsverfahren und -system - Google Patents

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Description

  • Die Erfindung betrifft implantierbare medizinische Geräte. Im Besonderen betrifft die vorliegende Erfindung ein System zur Überwachung von physiologischen Parametern mittels eines implantierbaren medizinischen Gerätes mit einer Reduktion der zu speichernden Datenmenge unter Verwendung statistischer Verfahrenskontroll- bzw. Verfahrenssteuerungstechniken.
  • Verschiedene implantierbare medizinische Geräte sind verfügbar zur Verwendung bei der Überwachung verschiedener physiologischer Parameter. Z. B. beschreibt das US Pat. Nr. 4,360,030 von Citron et al. unter dem Titel „Apparatus For Monitoring And Storing A Variety of Heart Activity Signals", erteilt am 23. November 1982, eine Herzüberwachungs- und Speichervorrichtung zur Auswertung von Herzaktivitätssignalen. Weiter beschreibt z. B. US Pat. Nr. 5,535,752 von Halperin et al. unter dem Titel „Implantable Capacitive Absolute Pressure And Temperatur Monitor System", erteilt am 16. Juli 1996, eine Überwachungsvorrichtung, welche einen Sensor betreibt und welche Absolutdruck- und Temperaturdaten demoduliert und speichert, erhalten durch Signale, die vom Sensor erzeugt werden. Allgemein, erhält ein implantierbares Gerät, verwendet zur Überwachung, Sensorausgangssignale von einem oder mehreren Sensoren und überwacht, zeichnet auf und speichert Daten, repräsentativ für solche Signale, wenn das Gerät in einem Körper implantiert und betriebsbereit ist. Weiterhin schließt das implantierbare medizinische Gerät, verwendet zur Überwachung, allgemein einen Sender/Empfänger-Schaltungsaufbau ein, zum Austausch von Informationen zwischen dem implantierten Gerät und einem Gerät außerhalb des Körpers, z. B. eine Programmiereinheit oder eine externe Überwachungsvorrichtung.
  • Z. B. erhalten allgemein implantierbare Überwachungsgeräte, entweder alleine verwendet als ein Überwachungsgerät oder in Kombination mit anderen implantierbaren therapeutischen implantierbaren Geräten, analoge Informationen von einem Sensor, speichern solche Informationen und übermitteln dann solche Informationen zur Verwendung außerhalb des Körpers. Z. B. kann eine Überwachungsvorrichtung Informationen sammeln, betreffend verschiedene physiologische Parameter eines Patienten, derart, dass ein Arzt die Aufzeichnungen, enthaltend solche Informationen, prüfen kann, sobald diese gesammelten Informationen außerhalb des Körpers übermittelt wurden. Der Arzt kann dann eine geeignete Diagnose stellen und den Patienten behandeln, z. B. Veränderungen am Patientenzustand beurteilen, einen Therapieplan für den Patienten bereitstellen, Trends in diesen Daten erkennen, usw.
  • Im Allgemeinen besteht das bekannteste Verfahren zur Speicherung und/oder zur Übermittlung solcher Sensorinformationen darin, als erstes die Sensorinformationen, welche repräsentativ für einen oder mehrere physiologische Parameter sind, zu digitalisieren (das heißt, Umwandeln eines analogen Signals in ein digitales Format) und dann Bereitstellen zum Speichern der digitalen Informationen in solch einem Format. Z. B., wie beschrieben im US Pat. Nr. 5,535,752, wird eine kapazitive Druckabtastleitung mit einer implantierbaren Batterie betriebenen Überwachungsvorrichtung verwendet, einschließend einen Mikroprozessor für ein Implementieren von Demodulationen, Datenspeicherung und Telemetriemöglichkeiten. Die Überwachungsvorrichtung sammelt und speichert Blutdruckdaten in programmierten Abständen und telemetriert die akkumulierten Daten an eine externe Programmiereinheit bei Empfang eines Befehls eines externen Gerätes, wie in einer Weise, die üblich für implantierbare Gerätetechnologie ist. Die Überwachungsrichtung führt solche periodischen Speicherungen von digitalisierten Daten, betreffend physiologische Parameter, wie Blutdruck und Temperatur, in einer normalen Sammelfrequenz durch, welche in Bezug auf das Patientenaktivitätslevel stehen kann. Z. B. kann eine solche Sammelfrequenz korreliert sein mit Zeit und Datum und vom Patienten initiierten Ereignismarkierungen. Wie beschrieben im US Pat. Nr. 5,535,752 können die Blutdrucksignale digitalisiert werden und gespeichert in einem Probenzyklus von jeweils 4 Millisekunden oder mit anderen Worten mit einer Sammelfrequenz von 256 Hz. Weiter, können die Bluttemperatursignale z. B. digitalisiert werden und gespeichert einmal pro abgetasteten Herzdepolarisationszyklus. Das digitalisierte Datenvolumen kann gespeichert werden auf einer First-in/First-out (FIFO) Basis zwischen periodischen Übermittlungen solcher Daten zur permanenten externen Speicherung außerhalb des Gerätes. Außerhalb des Körpers können die Daten dann analysiert werden, um den interessanten Teil zu i dentifizieren und um eine andere diagnostische Analyse der akkumulierten Daten zu ermöglichen.
  • Die EP 0 554 208 A2 beschreibt eine implantierbare kardiale Patientenüberwachungsvorrichtung zum Erkennung von Arrhythmien und Ischämie beim menschlichen Herz.
  • Allerdings verlangt das Sammeln und Speichern von Daten für eine spätere Kommunikation zu einem externen Gerät, z. B. einer Programmierereineinheit, in Frequenzen wie oben beschrieben, eine große Menge von Speicherplatz um eine Erfassung über lange Überwachungszeiträume zu ermöglichen. Z. B. kann ein typischer Speicherzeitraum für einen einzigen Monat der Überwachung über 26 Minuten betragen, wenn die Sammelfrequenz ungefähr Schlag für Schlag ist, d. h. ein genommener Probenpunkt pro Kardialzyklus. Dieses führt zu einem unerwünscht großen Datensatz, bezogen auf die Lebensdauer des implantierten Gerätes.
  • Daneben besteht innerhalb solch eines Datensatzes eine große Variation in den Daten, repräsentativ für den physiologischen Parameter, was es schwierig macht, eine Veränderung oder einen Trend in irgendeinem gegebenen physiologischen Parameter zu erkennen. Mit anderen Worten, es ist schwierig die Veränderung innerhalb großer Mengen von Daten zu quantifizieren und zu objektivieren.
  • Zusätzlich erfordert eine solch große Menge von zu speichernden Daten eine unerwünscht große Speicherkapazität, z. B. ein großes Speichergerät, eine große Anzahl von integrierten Schaltkreisen usw. Eine derart große Speichermenge ist besonders unerwünscht für ein räumlich klein bemessenes implantierbare medizinisches Gerät und kann zu einer exzessiven Stromentnahme von der Batterie während des Betriebes führen. Daneben kann die große Menge von gesammelten und gespeicherten Daten eine unerwünschte Menge an Zeit erfordern, um diese Daten an ein externes Gerät zu übertragen. Obwohl Komprimierungstechniken verfügbar sind, benötigen derartige Komprimierungstechniken allgemein eine extensive Verarbeitungsleistung, welche typischerweise für die Verwendung in einem implantierbaren medizinischen Gerät nicht geeignet ist.
  • Die vorliegende Erfindung stellte ein implantierbares Überwachungssystem zur Überwachung von zumindest einem physiologischen Parameter bereit, wobei das System umfasst:
    mindestens einen Sensor zum Bereitstellen eines Ausgangssignals, repräsentativ für den zumindest einen physiologischen Parameter; und
    ein implantierbares Überwachungsgerät, das einen Speicher zum Speichern von Daten besitzt, wobei das implantierbare Überwachungsgerät ferner enthält:
    Mittel zum Empfang des zumindest einen Sensorausgangssignals und zum Generieren chronischer Daten, repräsentativ für den zumindest einen physiologischen Parameter; und
    Verarbeitungsmittel zur Überwachung der chronischen Daten, um Veränderungen im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters zu detektieren und Daten, die mit detektierten Veränderungen im Zustand assoziiert (bzw. verbunden) sind, im Speicher des implantierbaren Überwachungsgeräts zu speichern; und
    wobei die Verarbeitungsmittel enthalten:
    Mittel zum Erstellen einer Basislinie, repräsentativ für einen Ausgangszustand des zumindest einen physiologischen Parameters, unter Verwendung einer Vielzahl von Probenpunkten, repräsentativ für chronische Daten in einem Ausgangsprobenzeitintervall;
    Mittel zum Detektieren von Veränderungen im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters relativ zu der Basislinie; und
    Mittel zur Wiederherstellung der Basislinie für den zumindest einen physiologischen Parameter, wenn eine Veränderung im Zustand detektiert wird, wobei die Basislinie wieder hergestellt wird, unter Verwendung chronischer Daten, die bei oder nach der Detektion der Veränderung des Zustands zur Verfügung stehen.
  • In einer Ausführungsform des Systems wird die Detektion der Veränderungen im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters, relativ zu der Basislinie, beeinflusst, unter Verwendung von Verarbeitungsmitteln zum Vergleichen von Probenpunkten, repräsentativ für die chronischen Daten, mit der Basislinie (z. B. eine zentrale Linie mit oberen und unteren Kontrollgrenzen) und zum Bestimmen, ob der Vergleich die voreingestellten Bedingungen erfüllt (z. B. Bedingungen, basierend auf einem Zentralreferenzlinienniveau, der oberen Kontrollgrenze und der unteren Kontrollgrenze), die für eine Veränderung im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters indikativ sind. Daneben können zum Beispiel die im Speicher gespeicherten Daten, assoziiert mit der detektierten Veränderung im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters, Daten einschließen, repräsentativ für ein Zentralreferenzlinienniveau und/oder obere und untere Kontrollgrenzen.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nun durch Beispiele mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
  • 1 ist ein veranschaulichendes Diagramm eines Überwachungssystems mit einem implantierbaren medizinischen Gerät, entsprechend der vorliegenden Erfindung, wobei das Gerät in den Körper implantiert ist.
  • 2 ist ein Blockdiagramm des Überwachungssystems mit dem implantierbaren medizinischen Gerätes gemäß 1, entsprechend der vorliegenden Erfindung.
  • 3 ist ein allgemeines Flussdiagramm für ein Überwachungsverfahren, implementiert durch das System, gezeigt in den 1 und 2, entsprechend der vorliegenden Erfindung.
  • 4 ist ein detaillierteres Flussdiagramm einer Ausführungsform des Überwachungsverfahrens von 3.
  • 5 ist eine veranschaulichende grafische Darstellung zur Verwendung bei der Beschreibung des Überwachungsverfahrens, gezeigt in den 3 und 4.
  • 6 ist ein Blockdiagramm einer Ausführungsform eines implantierbaren Blutdrucküberwachungs- und Leitungssystems, welches die vorliegende Erfindung anwenden kann.
  • 7A7D sind grafische Darstellungen zur Verwendung bei der Beschreibung des Überwachungsverfahrens eines Systems, entsprechend der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf einen bestimmten physiologischen Parameter, überwacht durch das implantierbare Überwachungssystem, gezeigt in 6.
  • 1 zeigt ein Überwachungssystem mit einem implantierbaren medizinischen Gerät 10, welches eine statistische Verfahrenssteuerung verwendet, z. B. Steuerungsgrafikkonzepte, zur Reduktion chronischer Daten, repräsentativ für einen oder mehrere physiologische Parameter, gesammelt durch die Überwachungsvorrichtung, auf klinisch relevante Informationen. Durch die Verwendung solcher Verfahrenssteuerungstechniken zur Reduktion der chronischen Daten, generiert durch das implantierbare medizinische Gerät des Systems 10, wird ein präziser und einfach zu implantierender Weg bereitgestellt, um den Patientenzustand, ausgehend von den chronischen Daten zu bewerten. Das Überwachungssystem mit dem implantierbaren me dizinischen Gerät 10 überwacht chronische Daten, um Veränderungen im Zustand zumindest eines physiologischen Parameters zu detektieren. Anstelle der Speicherung der chronischen Daten speichert das implantierbare Überwachungsgerät 12 Daten, die mit den detektierten Veränderungen des Zustands zumindest eines physiologischen Parameters assoziiert sind. Mit anderen Worten nur die detektierten Veränderungen des Zustandes werden aufgezeichnet und die chronischen Daten, empfangen durch das Überwachungsgerät 12, werden verworfen. Diese Daten, assoziiert mit den detektierten Veränderungen des Zustandes zumindest eines physiologischen Parameters, können dann zu einem externen Gerät 20 des Systems 10 kommuniziert werden.
  • Zusätzlich zur Bereitstellung einer objektiven Art der Überwachung einer Veränderung im Zustand zumindest eines physiologischen Parameters wird die Reduktion der Datenmenge, gespeichert durch das implantierbare Überwachungsgerät 12, reduziert, was verschiedene Vorteile bringt. Z. B. müssen weniger Daten durch den Arzt bei der Behandlung des Patienten ausgewertet werden, bei der Analyse spezifischer Trends in den Daten. Die Speichergröße kann durch die reduzierte Menge an gespeicherten Daten reduziert werden. Ein Zeit effizienterer Austausch solcher Daten zwischen dem implantierten Gerät 12 und einem externen Gerät 20, z. B. eine Programmiereinheit, kann vollzogen werden, umso weniger gespeicherte Daten mit dem externen Gerät 20 ausgetauscht werden müssen. Daneben kann z. B. das implantierbare Gerät über eine längere Zeitdauer für Überwachungszwecke verwendet werden, ohne die Notwendigkeit die Informationen mit einem externen Gerät 20 auszutauschen, da eine reduzierte Datenmenge über eine Zeitdauer im Speicher des implantierten Gerätes 20 gespeichert wird, verglichen mit den Daten, die in einem konventionellen Überwachungsgerät gespeichert werden.
  • Unter Umständen ist es möglich, dass die chronischen Daten nicht verworfen werden. Z. B. können die chronischen Daten auch gespeichert werden, zusammen mit den detektierten Veränderungen im Zustand des physiologischen Parameters und für eine Übertragung an ein externes Gerät 20 bereitgestellt werden. Z. B. können einige Ärzte einen Blick auf die chronischen Daten wünschen, die mit den Daten überlagert sind, assoziiert zu den Veränderungen im Zustand, wie veranschaulichend gezeigt im Graph der 7D. Jedoch bietet das Verwerfen der chronischen Daten den Vorteil einer Speicherung geringerer Datenmengen in dem implantierten Überwachungsgerät 12.
  • Das Überwachungssystem mit dem implantierbaren medizinischen Gerät 10 schließt allgemein ein implantierbares Überwachungsgerät 12, gekoppelt an einen Sensor 14, ein. Daneben schließt das System 10 ein externes Gerät 20, z. B. eine Programmiereinheit, zum Erstellen einer Kommunikationsverbindung 30 mit dem implantierbaren Überwachungsgerät 12 ein, derart, dass gespeicherte Daten dabei zum externen Gerät 20 kommuniziert werden können. Daneben kann das Überwachungssystem mit dem implantierbaren medizinischen Gerät 10 externe Sensoren 22 zum Austausch/zur Kommunikation mit dem implantierbaren Überwachungsgerät 12 über eine Kommunikationsverbindung 32 einschließen. Zusätzlich kann das System 10 verschiedene Therapiegeräte 24 zum Austausch/zur Kommunikation mit entweder dem implantierbaren Überwachungsgerät 12 über eine Kommunikationsverbindung 34 oder mit einem externen Kommunikationsgerät 20 über eine Kommunikationsverbindung 36 einschließen und kann weiter ein oder mehrere Alarmgeräte 31 zur Kommunikation mit dem implantierbaren Überwachungsgerät 12 über eine Kommunikationsverbindung 35 einschließen.
  • Allgemein kann das implantierbare Überwachungsgerät 12 irgendein Überwachungsgerät sein, welches in der Lage ist, das nachfolgend beschriebene Überwachungsverfahren zu implementieren. Z. B. kann das implantierbare Überwachungsgerät 12 zur Überwachung der Herzschlagaktivität, des Sauerstoffs, des rechten Herzkammerdrucks usw. geeignet sein. Daneben kann das implantierbare Überwachungsgerät 12 z. B. mit einem implantierbaren Herzschrittmacher implementiert sein, wie beschrieben im US Pat. Nr. 5,158,078 von Bennett et al.; US Pat. Nr. 5,312, 453 von Shelton et al. oder US Pat. Nr. 5,144,949 von Olson et al. Zusätzlich kann das implantierbare Überwachungsgerät 12 weiter als ein Herzschrittmacher-Cardioverter-Defribrillator (PCD) implementiert sein, entsprechend irgendeinem der verschiedenen kommerziell erhältlichen implantierbaren PCD's.
  • Z. B. kann die vorliegende Erfindung in Verbindung mit PCD's, wie jenen, beschrieben im US Pat. Nr. 5,545,186 von Olson et al.; US Pat. Nr. 5,354,316 von Keimel; US Pat. Nr. 5,314,430 von Bardy; US Pat. Nr. 5,131,388 von Pless oder US Pat. Nr. 4,821,723 von Baker et al., angewendet werden. Alternativ kann das implantierbare Überwachungsgerät 12 mit einem implantierbaren Neurostimulator oder Muskelstimulator implementiert sein, wie jenen, offenbart im US Pat. Nr. 5,199,428 von Obel et al.; US Pat. Nr. 5,207,218 von Carpentier et al. oder US Pat. Nr. 5,330,507 von Schwartz, oder kann implementiert sein in einem implantierbaren Überwachungsgerät, wie jenem, offenbart im US Pat. Nr. 5,331,966 von Bennett et al. oder US Pat. Nr. 5,535,725 von Halperin et al.
  • Daneben kann das implantierbare Überwachungsgerät 12 implementiert sein, z. B. in Verbindung mit einem Defibrillator, einem implantierbaren Cardioverter-Defibrillator (ICD), einem Gehirnstimulator, einem Magenstimulator, einer Medikamentenpumpe, einem Alarmgerät, einem anderen implantierbaren Überwachungsgerät oder irgendeinem anderen implantierbaren Gerät, welches mit einem Überwachungsverfahren, wie hierin beschrieben, verwendet werden kann. Daher wird angenommen, dass die vorliegende Erfindung eine breite Anwendung in irgendeiner Form von implantierbaren medizinischen Geräten zur Überwachung irgend eines physiologischen Parameters findet, welche so ein Gerät über die Zeit sammeln kann. Vorzugsweise, wie auch in weiteren Details nachfolgend beschrieben, ist das implantierbare Überwachungsgerät 12 ein implantierbarer hämodynamischer Monitor bzw. eine Überwachungsvorrichtung, wie zur Implantation in einen Patienten mit beeinträchtigter hämodynamischer Funktionen.
  • 2 ist ein vereinfachtes Blockdiagramm für das Überwachungssystem mit dem implantierbaren medizinischen Gerät 10, gezeigt in 1, einschließlich des implantierbaren Überwachungsgerätes 12, gekoppelt mit den Sensoren 14, dem externen Kommunikationsgerät 20, den externen Sensoren 22, den Alarmen 31 und den Therapiegeräten 24. Wie oben beschrieben kann das implantierbare Überwachungsgerät 12 in Verbindung mit verschiedenen implantierbaren medizinischen Geräten implementiert sein. Allgemein empfängt so ein implantierbares Überwachungsgerät analoge Signale von einem oder mehreren Sensoren 14, einschließlich von den Sensoren S1 bis Sn. Jeder beliebige Sensor 14 kann verwendet werden, der ein Ausgangssignal bereitstellt, repräsentativ für zumindest einen physiologischen Parameter. Z. B., wie gezeigt in 1, wird eine Leitung 15, die sich extern von dem Gehäuse des implantierbaren Überwachungsgeräts 12 erstreckt, durch die Vene hindurch bis in die rechte Herzkammer in Form einer konventionellen Herzschrittmacherleitung implantiert, mit dem Unterschied, dass das distale Ende der Leitung 15 ein Drucksensor 14 ist. Ungeachtet dessen, können die Sensoren 14 jede beliebige Form annehmen, welche sie in die Lage versetzt, ein Ausgangssignal, repräsentativ für einen physiologischen Parameter zur Überwachung bereitzustellen. Z. B. werden im US Pat. Nr. 5,564,434 von Halperin et al. mit dem Titel „Implantable Capacitive Absolute Pressure And Temperatur Monitor System", erteilt am 15. Oktober 1996, und im US Pat. Nr. 5,246,014 von Williams et al. mit dem Titel „Implantable lead system", erteilt am 31. September 1993, verschiedene Sensoren beschrieben.
  • Daneben schließt allgemein das implantierbare Überwachungsgerät 12 einen analog-zu-digital(A/D)-Wandler 40, einen Mikrocomputerschaltkreis 50 mit einem Prozessors 51 und einem Speicher 60 und ein Kommunikationsgerät 64 ein. Der A/D-Wandler 40 wandelt das Sensorausgangssignal von einem oder mehreren Sensoren 14 in digitale Informationen um, zum Austausch mit dem Mikrocomputerschaltkreis 50. Der Mikrocomputerschaltkreis 50 schließt eine physiologische Parameter-Firmware 54 und eine Überwachungssoftware 56 ein. Allgemein empfängt der Mikrocomputerschaltkreis 50 die umgewandelten digitalen Daten von dem A/D-Wandler 40 und wendet auf die digitalen Daten Algorithmen der physiologischen Parameter-Firmware 54 an, um einen oder mehrere physiologische Parameter zu berechnen, welche für eine klinische Analyse des Patienten, in welchem das implantierbaren Überwachungsgerät 12 implantiert ist, von Verwendung sind.
  • Die physiologische Parameter-Firmware 54 kann zur Berechnung von einem oder mehreren physiologischen Parameter von einem oder mehreren Sensorausgangssignalen verwendet werden. Mit anderen Worten, es kann mehr als nur ein physiologischer Parameter ausgehend von einem einzigen Sensorausgangsignal berechnet werden und es können mehrere physiologische Parameter ausgehend von mehr als einem Sensorausgangsignal berechnet werden. Z. B. können im Falle eines hämodynamischen Überwachungsgerätes acht oder mehrere physiologische Parameter berechnet werden, ausgehend von einem einzigen Ausgangssignal, gesammelt von einem Drucksensor, implantiert in die rechte Herzkammer. Diese physiologischen Parameter können einschließen einen Rechte-Herzkammer-Systol-Druck, einen Rechte-Herzkammer-Diastol-Druck und einen Rechte-Herzkammer-Pulsdruck. Daneben können diese Parameter einschließen ein Maximum-positiv dP/dt, Maximum-negativ dP/dt, STI (Zeit von r-wave bis Maximum-negativ dP/dt), PEI (Zeit von r-wave bis Maximum-positiv dP/dt) und geschätzten pulmonaren Arterien-Diastol-(ePAD)-Druck. Drei dieser Parameter, einschließlich des Rechte-Herzkammer-Systol-Druckes, des Rechte-Herzkammer-Diastol-Druckes und des geschätzten pulmonaren Arterien-Diastol-Druckes, sind Absolutdruck-Parameter und die Informationen, intern durch die Firmware verarbeitet, müssen mit einer externen Druckreferenz zusammengeführt werden, welche die barometrischen Daten liest, um brauchbare physiologische Drücke zu generieren.
  • Die Ausgangssignale von einem oder mehreren Sensoren 14 werden vorzugsweise digitalisiert und für den Microcomputer 50 in einer voreingestellten Sammelfrequenz bereitgestellt. Z. B. stellt die physiologische Parameter-Firmware 54 chronische Daten, repräsentativ für zumindest einen physiologischen Parameter, basierend auf zumindest einem Sensorausgangsignal, bereit. Wie nachfolgend verwendet, beziehen sich die chronischen Daten auf einen fortlaufenden Strom von Daten, repräsentativ für zumindest einen physiologischen Parameter. Die chronischen Daten können Daten sein, die mit derselben Frequenz wie die Sensor-Sammelfrequenz bereitgestellt werden oder in einer beliebigen anderen Frequenz bereitgestellt werden. Z. B. kann der Druck durch einen Sensor bei jedem Schlag des Herzzyklus mit den chronischen Daten abgetastet werden, z. B. Systol-Druck, basierend auf einem Durchschnitt der mehrfach abgetasteten Drücke und bereitgestellt zu jeder Stunde oder Tag. Diese chronischen Daten werden fortlaufenden bereitgestellt, wenn das implantierbare Überwachungsgerät 12 in Betrieb ist. Da das implantierbare Überwachungsgerät 12 für eine Vielzahl von physiologischen Parameter verwendet werden kann, wird die Firmware 54 zur Berechnung dieser Parameter, ausgehend von gesammelten Sensorausgangsignalen, differieren, entsprechend zu einem oder mehreren physiologischen Parametern, welche überwacht werden, z. B. Herzfrequenz, Systol-Druck u.s.w.
  • Anstatt die chronischen Daten, repräsentativ für einen oder mehrere physiologische Parameter, in den Speicher 60 zu speichern, für die periodische Kommunikation von diesem über ein Kommunikationsgerät 64 an ein externes Gerät 20, werden die chronischen Daten eher zur Bearbeitung auf diesem durch die Überwachungssoftware 56 bereitgestellt. Allgemein, und wie weiter unten beschrieben wird, kann die Überwachungssoftware einen oder mehrere physiologische Parameter überwachen, für welche Probenpunkten durch die Firmware 54 bereitgestellt werden. Jedoch wird aus Gründen der Einfachheit in der Beschreibung die Überwachungssoftware 56 auf die Überwachung eines einzelnen physiologischen Parameters begrenzt.
  • Wie gezeigt im allgemeinen Flussdiagramm von 3 schließt das Überwachungsverfahren 100 das Bereitstellen der chronischen Daten, repräsentativ für den physiologischen Parameter, welcher überwacht wird (Block 102), an die Überwachungssoftware 56 ein. Die Überwachungssoftware 56, verwendend eine Ausgangsprobe der chronischen Daten, bereitgestellt durch die Firmware 54, erstellt eine Basislinie für den physiologischen Parameter, welcher überwacht wird (Block 104). Beim Erstellen einer Basislinie für den physiologischen Parameter, welcher überwacht wird (Block 104), werden die chronischen Daten und ihre Veränderlichkeit auf ein Grundtrendniveau reduziert, d. h. ein besonderes physiologisches Niveau oder Zustand. Z. B., wie nachfolgend hierin beschrieben, kann die Basislinie durch Aufnahme täglicher Durchschnittswerte der chronischen Daten eingestellt werden, um tägliche Durchschnittsprobenpunkten zu generieren und dann die täglichen Durchschnittsprobenpunkte über eine besondere Zeitdauer zu mitteln. Die erstellte Basislinie, z. B. ein Trendniveau für einen besonderen physiologischen Parameter, wird im Speicher 60 zusammen mit der Angabe des Datums und der Zeit gespeichert.
  • Verwendend die erstellte Basislinie, z. B. ein berechnetes Grundtrendniveau für den physiologischen Parameter, überwacht die Überwachungssoftware 56 die chronischen physiologischen Parameterdaten bezüglich der erstellten Basislinie, um Veränderungen im Zustand des physiologischen Parameters (Block 106) zu detektieren. Mit anderen Worten, der physiologische Parameter wird auf eine Anzeige hin überwacht, ob das Trendniveau des physiologischen Parameters, d. h., die erstellte Basislinie, nicht-kontinuierlich ist und ein neuer Trend startet, d. h., eine Veränderung im Zustand des physiologischen Parameters wird offenbar durch eine neue Basislinie.
  • Wie hierin verwendet, bezieht sich eine Veränderung im Zustand des physiologischen Parameters auf die Erfüllung einer oder mehrerer verschiedener Bedingungen, welche relativ zur erstellte Basislinie gesetzt sind, wodurch angezeigt wird, dass der physiologische Parameter des Patienten ein Niveau erreicht hat, welches in Übereinstimmung mit der statistischen Verfahrenssteuerung bzw. -kontrolle außerhalb der Kontrollgrenzen für die eingestellte Basislinie ist. Solche Bedingungen werden verwendet, um zu beurteilen, ob die chronischen Daten, repräsentativ für den physiologischen Parameter, indikativ für eine Veränderung im Zustand des physiologischen Parameters sind.
  • Wenn eine Veränderung eines Zustands des physiologischen Parameters detektiert wird, wird eine neue Basislinie wiedererstellt, wie gezeigt durch die Flusslinie 108, verwendend eine Probe der chronischen Daten, verfügbar bei und/oder nach der Detektion der Veränderung im Zustand. Diese neue wiedererstellte Basislinie wird dann im Speicher 60 gespeichert und die chronischen Daten werden weiter überwacht (Block 106), um weitere Veränderungen im Zustand relativ zur wiedererstellten Basislinie zu detektieren. Die Detektion der Veränderungen im Zustand, Wiedererstellung der Basislinie, und die Speicherung der Daten, assoziiert mit den wiedererstellten Basislinien, geht in dem implantierbaren Überwachungsgerät 12 in Echtzeit voran.
  • Wie oben beschrieben, kann dieselbe Überwachungssoftware 56 auf einen beliebigen und auf alle physiologischen Parameter, berechnet durch die Firmware 54, basierend auf Ausgangssignalen von einem oder mehreren Sensoren 14, angewendet werden. Unter Verwendung dieses Überwachungsverfahren 100 wird ein objektives Mittel zur Identifizierung von Veränderungen in den chronischen Daten bereitgestellt und die chronischen Daten werden reduziert in der Menge, z. B. auf berechnete Basisliniendaten, für eine geeignete und effektive Speicherung im Speicher 60. Vorzugsweise werden die chronischen Daten, bereitgestellt in Block 102, verworfen. Die erstellte Basislinie und die wiedererstellten Basislinien, gesichert nach Detektion von Veränderungen im Zustand des zu überwachenden physiologischen Parameters, stellen die Daten bereit, welche zu einem externen Gerät 20, z. B. eine Progammiereinheit, Prozessor usw., kommuniziert werden.
  • Die Datenübertragung zu dem externen Gerät 20 von dem implantierten Gerät 12 kann unter Verwendung eines beliebigen Typs einer Kommunikationsverbindung 30 erreicht werden, welches in der Lage ist, Daten auszutauschen zwischen dem implantierbare Gerät 12, aufweisend ein Kommunikationsgerät 64, und einem externen Gerät 20, welches ein Kommunikationsgerät 76 einschließt und welches außerhalb des Körpers ist, in welchen das implantierbare medizinische Überwachungsgerät 12 implantiert ist. Z. B. kann eine Kommunikationsverbindung 30 erstellt werden durch ein Kommunikationsgerät 64, einschließend eine Telemetrieantenne und eine zugewiesene Sender/Empfänger-Schaltung, welche zum Empfangen und Demodulieren einer Abwärtsverbindung-Telemetrie bzw. Downlink-Telemetrie vom Kommunikationsgerät 64 zum Kommunikationsgerät 76 des externen Geräts 20 dient. Z. B. kann das Kommunikationsgerät 64 eine Schaltung zum Demodulieren und Dekodieren einer Downlink-Telemetrie einschließen, wie sie offenbart ist im US Pat. Nr. 4,556,063, erteilt an Thompson et al. und US Pat. Nr. 4,257,423 erteilt an McDonald et al. Zusätzlich kann das Kommunikationsgerät 76 des externen Geräts 20 bereitgestellt sein, gemäß dem US Pat. Nr. 5,127,404, erteilt an Wyborny et al. Solche Kommunikationsverbindungen 30 können in der Lage sein, gespeicherte Daten zu übertragen, repräsentativ für die Veränderungen im Zustand der physiologischen Parameter sowie für die Echtzeit abgetasteten Signale. Der Fachmann wird erkennen, dass eine beliebige Kommunikationsverbindung 30 verwendet werden kann, einschließlich akustischer Kommunikationsverbindungen, induktiver Kopplung und kapazitiver Kopplung, zusätzlich zur RF-Telemetrie.
  • Allgemeinen ist das externe Gerät 20, veranschaulichend gezeigt in den 1 und 2, eine Vorrichtung, aufweisend zumindest ein Kommunikationsgerät 76. Z. B. kann das Kommunikationsgerät 76 eine Sender/Empfänger-Schaltung und eine Antenne zum Übermitteln und Empfangen einer Aufwärtsverbindung-Telemetrie bzw. Uplink-Telemetrie von dem implantierten Gerät 12 einschließen. Daneben kann das externe Gerät 20 z. B. eine Programmiereinheit sein, einschließend ein konventionelles Telemetrie System, verwendet zum Empfangen von Informationen von einem implantierbaren medizinischen Gerät und zum Übermitteln von Informationen dorthin. Allgemein werden solche Programmiereinheiten zum Einstellen von Parametern von implantierbaren Geräten verwendet und schließen typischerweise einen Prozessor 70 und assoziierten Speicher 72 zur gesamten Steuerung des externen Gerätes 20 ein. Zusätzlich haben solche Programmiereinheiten typischerweise verschiedene Peripheriegeräte 74, wie grafische Displays, Tastaturen oder andere Anwender-Anschlussstellen für einen Dateneingang und eine Gerätesteuerung durch eine Bediener-Manipulation. Daneben können solche Programmiereinheiten Drucker oder Plotter einschließen, um dem Anwender zu erlauben die extensiven Möglichkeiten des Überwachungsgerätes 12 zu steuern, zu bewerten und zu dokumentieren, von welchem es Informationen empfängt. Z. B. können solche Printer und Plotter vereinfachte Trend- oder Zustandsänderungsgrafiken bereitstellen, wie später hierin beschrieben mit Bezug zu den 7A7D. Solche Programmiereinheiten können Medtronic-Arzt/Patient-Programmiereinheiten einschließen, wie z. B. die Medtronic Modell Nr. 9760 Programmiereinheit oder Medtronic Modell Nr. 9790 Programmiereinheit.
  • Das Überwachungssystem mit implantierbarem medizinischen Gerät 10, wie gezeigt in 2, kann daneben externe Sensoren 22 und zusätzliche implantierbare oder externe medizinische Geräte 24 einschließen, welche als eine Funktion der Informationen, bereitgestellt durch das Überwachungsgerät 12, gesteuert werden können. Die externen Sensoren 22 können einen oder mehrere Sensoren 81 einschließen. Der eine oder die mehreren Sensoren 81 können direkt mit dem Geräte-Communicator 86 kommunizieren oder können einem A/D-Wandler 80 bereitgestellt werden zum Digitalisieren, wobei die resultierenden Digitaldaten über Prozessor 82 und assoziierten Speicher 84 an den Geräte-Communicator 82 bereitgestellt werden. Z. B. kann einer der Sensoren 81 ein externer Sensor zum Bereitstellen einer externen atmosphärischen Druckreferenz sein. Solche barometrischen Daten können zum Berechnen gewünschter Parameter in Verbindung mit den Absolutdruckparametern für den Fall eines hämodynamischen Überwachungsgerätes nötig sein. Die externen Sensorinformationen können an das implantierte Gerät 12 kommuniziert werden, verwendend RF-Telemetrie oder eine beliebige andere Kommunikationsverbindung 32 zum Kommunizieren zwischen einem externen Sensor und dem implantierbaren Überwachungsgerät 12 in der Form, wie zuletzt hier beschrieben.
  • Die therapeutischen implantierbaren oder externen medizinischen Geräte 24 können ein beliebiges steuerbares therapeutisches Gerät einschließen. Z. B. können solche Geräte Herzschrittmacher, einen Gehirnstimulator, einen Defibrillator, einen Neurostimulator, einen Herzschrittmacher/Cardioverter/Defibrillator, einen Cardioverter/Defibrillator, einen Muskelstimulator, einen Magenstimulator, ein anderes Überwachungsgerät, ein Alarmgerät oder eine Medikamentenpumpe einschließen. Gemäß der vorliegenden Erfindung können solche Geräte 24 steuerbar sein, als eine Funktion der Veränderungen der Zustandsinformation, gespeichert im Speicher 60 und/oder verfügbar durch die Überwachungssoftware 56. Z. B. kann eine solche Veränderung der Zustandsinformation verwendet werden als ein Auslösepunkt zum Senden eines Steuersignals an eine Medikamentenpumpe 92 zum Verändern eines Dosisniveaus. In ähnlicher Weise kann die Veränderung der Zustandsinformation verwendet werden, zum Feststellen ob eine Therapie durch einen Defribrillator 94 erforderlich ist. Daneben kann ein anderes zusätzliches Überwachungsgerät oder das Überwachungsgerät, ausführend das Überwachungsverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung, gesteuert werden, basierend auf der Veränderung der Zustandsinformation. Z. B. können die Proben-Zeiträume zum Bestimmen einer Basislinie, wie im Folgenden weiter unten beschrieben, justiert werden, die Sammelfrequenz für die Überwachung kann erhöht werden, usw.
  • Die Kommunikationsverbindung 34 zwischen den implantierbaren oder externen Geräten 24 und dem implantierbaren Überwachungsgerät 12 können in beliebiger Anzahl von Wegen bereitgestellt werden. Z. B. können solche Informationen zwischen den zwei Geräten via RF- Verbindungen, durch akustische Verbindungen usw. übermittelt werden. Die Veränderung der Zustandsinformation, gespeichert im Speicher 60, kann ebenfalls kommuniziert werden über ein Kommunikationsgerät 64 an ein externes Gerät 20 derart, dass ein Arzt auf solche Veränderung der Zustandsinformation reagieren kann und eine geeignete Therapie über eine Programmierung externer oder implantierbarer Geräte 24 einleitet. Eine solche Kommunikation vom externen Gerät 20 zu dem externen oder implantierbaren Gerät 24 kann über eine Kommunikationsverbindung 36 (gezeigt in 1) bereitgestellt werden.
  • Der eine Alarm oder mehrere Alarme 31 können aktiviert werden, basierend auf einer Veränderung der Zustandsinformation, wie eine Warninformationen oder eine Out-of-Control-Information, wie weiter unten beschrieben. Der Alarm kann ein akustischer Alarm, ein taktiler Alarm oder eine beliebiger anderer Alarm sein, um dem zu überwachenden Patienten oder einer anderen Person anzuzeigen, dass eine gewisse Maßnahme infolge der detektierten Veränderungen im Zustand gewünscht ist. Z. B. können ein oder mehrere verschiedene Alarmzustände verwendet werden, um eine Information zu geben, dass ein Arzt kontaktiert werden sollte, eine bestimmte Therapie benötigt wird oder ein Uplink der Daten vorgenommen werden sollte.
  • 4 ist ein detaillierteres Flussdiagramm einer Ausführungsform des Überwachungsverfahrens 100, gezeigt in 3. Allgemein verwendet das Überwachungsverfahren 100 der 4 einen Steuerungsgrafik-Ansatz zum Überwachen chronischer Daten, bereitgestellt an das Überwachungsgerät 12 konsistent mit statistischen Verfahrenssteuerungstechniken. In diesem Sinne soll das Überwachungsverfahren 100, gezeigt in 4, beschrieben werden mit Bezug auf die generalisierte Steuerungsgrafik 200 der 5. Die chronische Daten, repräsentativ für die physiologischen Parameter, werden bereitgestellt (Block 102) für die Verarbeitung darauf durch die Überwachungssoftware. Z. B. kann ein Sauerstoffsensor ein Sauerstoffsammelintervall haben, z. B. 2, 4, 6 ... 30 Sekunden, wobei die chronischen Daten-Werte für physiologische Parameter beinhalten, basierend auf einem oder mehreren Sauerstoffniveaus, gesammelt bei diesen Frequenzen, z. B. einen Durchschnittwert, einen Mittelwert oder ein gebildetes Mittel (Median) von einem oder mehreren gesammelten Niveaus. Daneben kann z. B. ein Drucksensor gesammelt werden mit einem Drucksammlerintervall, z. B. mit jedem Herzschlag oder alle 2, 4, 6 ... 30 Sekunden, wobei die chronischen Daten-Werte für physiologische Parameter beinhalten, z. B. Rechte-Herzkammer-Systol-Druck, basierend auf einem oder mehreren Druckniveaus, gesammelt bei diesen Frequenzen.
  • Zum Beginnen der Reduktion der chronischen Daten wird die Basislinie für den physiologischen Parameter erstellt (Block 104). Zum Erstellen der Basislinie für die zu überwachenden physiologischen Parameter (Block 104) werden die Durchschnittswerte und die Standardabweichungen von den chronischen Daten berechnet (Block 120). Danach werden eine Basislinie, einschließend z. B. eine Zentrallinie, und eine oder mehrere Kontrollgrenzen erstellt, basierend auf den Durchschnittswerten und den Standardabweichungen (Block 122). Die chronischen Daten, z. B. physiologische Parameterniveaus, bereitgestellt mit einer Sammelfrequenz, werden gemittelt (z. B. wird der Mittelwert der Niveaus berechnet) über Probenpunktzeitintervalle 204 (5), um durchschnittliche Probenpunkte 202 zu berechnen, repräsentativ für das physiologische Parameterniveau über solch ein Zeitintervall. Z. B. können die chronischen Daten gemittelt werden über ein periodisches Zeitintervall (z. B. stündlich, täglich, wöchentlich, monatlich usw.) oder können gemittelt werden über ein nicht-periodisches Intervall (z. B. ein programmierbares Intervall, wie ein pseudozufälliges Zeitintervall, ein Nachtintervall und ein Tagzeitintervall usw.), resultierend in jedem durchschnittlichen Probenpunkt 202. Vorzugsweise wird der Durchschnittswert über ein periodisches Zeitintervall ermittelt. Mit anderen Worten ist jeder durchschnittliche Probenpunkt 202 eine Zusammenfassung der chronischen Daten über ein bestimmtes Probenpunktzeitintervall 204. In 5 ist das Probenpunktzeitintervall ein tägliches Intervall, so ist jeder Probenpunkt 202 ein durchschnittlicher täglicher Probenpunkt, repräsentativ für einen physiologischen Parameter für die Dauer eines Tages.
  • Der Fachmann wird durch die bereitgestellte Beschreibung erkennen, dass die Sammelfrequenz für einen oder mehrere der Sensoren auf einem niedrigen Niveau sein kann, sodass jeder gesammelte Punkt 202 tatsächlich mit dem Sammeln des Sensors übereinstimmen kann. In diesem Fall würde kein Mitteln notwendig sein, um den Probenpunkt 202 zu erhalten. Ähnlich, in die andere Richtung, kann die Sammelfrequenz sehr hoch sein und der Probenpunkt 202 kann ein Durchschnittswert einer wesentlichen Anzahl von gesammelten Signalen von einem oder mehreren der Sensoren sein.
  • Zusätzlich zu den durchschnittlichen Probenpunkten 202 werden die Standardabweichungen der chronischen Daten berechnet. Die Standardabweichungen werden berechnet für die chronischen Daten innerhalb der Probenpunktzeitintervalle 204 relativ zu den durchschnittlichen Probenpunkten, welche bestimmt sind für ein bestimmtes Probenpunktzeitintervall. Z. B., wenn ein täglicher durchschnittlicher Probenpunkt bestimmt wird, dann wird eine Standardabweichung (im Weiteren als „sigma" bezeichnet) für die chronischen Daten, verwendet, um den täglichen durchschnittlichen Probenpunkt zu berechnen, bereitgestellt, um die Veränderlichkeit dieser chronischen Daten relativ zum täglichen durchschnittlichen Probenpunkt zu repräsentieren.
  • Ausgehend von den durchschnittlichen Probenpunkten und den Standardabweichungen, relativ zueinander berechnet, werden eine Zentrallinie 210 und eine oder mehrere Kontrollgrenzen, z. B. eine obere Kontrollgrenzen (UCL) 212 und eine untere Kontrollgrenze (LCL) 214, wie gezeigt in 5, erstellt. Die Zentrallinie (CL) 210 wird erstellt, als ein Durchschnittswert einer Auswahl bzw. Kollektion von durchschnittlichen Probenpunkten 202 über eine Anfangszentrallinien-Probenzeitdauer 205. Vorzugsweise wird solch eine Anfangszentrallinien-Probenzeitdauer 205 ein Mehrfaches des Probenpunktzeitintervalls 204 sein. Z. B., wenn das Probenpunktzeitintervall 204 für die Berechnung eines täglichen durchschnittlichen Probenpunktes steht, würde die Zentrallinien-Probenzeitdauer 205 für einen Durchschnittswert einer Auswahl bzw. Kollektion von täglichen durchschnittlichen Probenpunkten z. B. 15 tägliche durchschnittliche Probenpunkte, stehen. Allgemein repräsentiert die Anfangszentrallinie den aktuellen Zustand des zu überwachenden physiologischen Parameters. Wie weiter unten beschrieben, wird die Zentrallinie wiedererstellt bei einer Detektion einer Änderung im Zustand des überwachten physiologischen Parameters, um den dann aktuellen Zustand des physiologischen Parameters zu repräsentieren.
  • Vorzugsweise schließen die einen oder mehreren Kontrollgrenzen, berechnet relativ zu der Zentrallinie (CL) 210, zumindest eine obere Kontrollgrenze (UCL) 212 und zumindest eine untere Kontrollgrenze (LCL) 214 ein. Die Kontrollgrenzen werden so erstellt, dass die voreingestellten Bedingungen gesetzt werden können, unter Verwendung dieser Kontrollgrenzen zum Bestimmen, ob eine Veränderung im Zustand des überwachten physiologischen Parameters eingetreten ist. Diese Kontrollgrenzen können jedoch auch eine von verschiedenen Formen annehmen, einschließlich der Verwendung mehrerer höherer und mehrerer geringerer Grenzen. Z. B. kann es zwei obere Kontrollgrenzen und zwei untere Kontrollgrenze geben. Diese Grenzen können über eine Zeitdauer programmierbar sein. Z. B. können die Grenzen höher gesetzt werden, wenn ein Patient schläft, im Gegensatz dazu, wenn ein Patient wach ist. Als solches ist die vorliegende Erfindung nicht auf irgend einen bestimmten Kontrollgrenzentyp (z. B. lineare Kontrollgrenzen versus einer parabolischen oder einer Mehrfachniveau-Kontrollgrenze) beschränkt, sie ist nicht beschränkt auf eine bestimmte Anzahl von Kontrollgrenzen (z. B. zwei obere oder drei obere Kontrollgrenzen) und ist nicht beschränkt auf irgend eine gesetzte oder eine festgelegte Kontrollgrenze (z. B. einen festgelegten Wert versus programmierbaren über die Zeit veränderlichen Werten).
  • Es kann verschiedene Arten der Auswahl der oberen und unteren Kontrollgrenzen geben. Eine solche Auswahl ist ein Kompromiss zwischen einem Typ-1- und Typ-2-Fehler. Bei engeren Kontrollgrenzen relativ zur Zentrallinie (CL) 210 erhöht sich die Gefahr eines Typ-1-Fehlers, d. h. ein Probenpunkt fällt unter die Kontrollgrenzen, ohne dass eine Veränderung im Zustand des Patienten des physiologischen Parameters tatsächlich eintritt. Ein Aufweiten der Kontrollgrenzen erhöhte die Gefahr eines Typ-2-Fehlers, d. h., es wird weiter angenommen, dass sich der Patient im aktuellen Zustand befindet, wenn sich der physiologische Parameter des Patienten tatsächlich in einen neuen Zustand verändert hat, jedoch auf Grund der aufgeweiteten Kontrollgrenzen eine Veränderung im Zustand nicht angezeigt oder detektiert wird.
  • Vorzugsweise, wie gezeigt in 5, schließen die Kontrollgrenzen die obere Kontrollgrenze (UCL) 212 und die untere Kontrollgrenze (LCL) 214 relativ berechnet zu der Zentrallinie 210 ein, basierend auf den Standardabweichungen, zuvor berechnet für die durchschnittlichen Probenpunkte während der Zentrallinien-Probenzeitdauer 205. Z. B., wenn die Probenpunkte 202 tägliche Durchschnittswerte sind und die Kollektion der zu mittelnden täglichen Durchschnittswerte zur Berechnung der Zentrallinie 210 fünf Tage ist, dann kann die durchschnittliche Standardabweichung (hierin als sigma bezeichnet) der Kollektion der täglichen Standardabweichungen über den Zeitraum von fünf Tagen um einen Faktor vervielfacht werden, um die oberen und unteren Kontrollgrenzen 212, 214 zu berechnen. Z. B. können die Kontrollgrenzen vorzugsweise berechnet werden als (+/–) 3-sigma Kontrollgrenzen, d. h., drei Mal sigma, oder mit anderen Worten, ein Dreifaches der durchschnittliche Standardabweichung innerhalb der Zentrallinien-Probenzeitdauer 205. Es kann außerdem einen Multiplikator geben, entworfen zur Reduktion der systemischen Abweichung in der Schätzung der Standard abweichung. Dieser Multiplikator würde durch die statistische Theorie gestützt werden und ist gewöhnlich mit der Probengröße (n) verbunden, für welche die Abweichung geschätzt wird.
  • Allgemein bewegt sich das Erstellen von Kontrollgrenzen im Bereich der Normalitätsannahme. Z. B., wenn angenommen wird, dass der Mittelwert des physiologischen Parameters normal verteilt ist, sollten 99,73 Prozent der durchschnittlichen Probenpunkten zwischen die obere Kontrollgrenze (UCL) 212 und die untere Kontrollgrenze (LCL) 214 fallen, wenn diese Grenzen als 3-sigma Kontrollgrenzen erstellt wurden. Unter diesen Bedingungen ist die Wahrscheinlichkeit eines Typ-1-Fehlers 0,0027, das bedeutet, 27 von 10.000 Probenpunkten 202 werden außerhalb der Grenzen liegen und möglicherweise eine Veränderung im Zustand des physiologischen überwachten Parameters signalisieren, wenn der Zustand des physiologischen Parameters sich nicht tatsächlich verändert hat. Obwohl die Verwendung der +/–-3-sigma-Grenzen für die obere Kontrollgrenze (UCL) 212 und die untere Kontrollgrenze (LCL) 214 bevorzugt ist, können verschiedene andere Grenzen, z. B. 2-sigma-Grenzen, 1-sigma-Grenzen usw. ebenso verwendet werden. Der Typ des überwachten physiologischen Parameters kann die Art bestimmen, in welcher die obere Kontrollgrenze (UCL) 212 wird die untere Kontrollgrenze (LCL) 214 berechnet werden.
  • Der Fachmann wird wissen, dass zur Schätzung der Standardabweichungen verschiedene Techniken existieren. Z. B. kann entweder der Bereich der Probenpunkte oder die tatsächliche gesammelte Standardabweichung verwendet werden, wie es für einen Fachmann bekannt sein würde. Die Multiplikatoren können zur Reduktion der systemischen Abweichung der Schätzung verwendet werden.
  • Mit der Zentrallinie (CL) 210 und den oberen/unteren Kontrollgrenzen (UCL/LCL) 212, 214, berechnet ausgehend von den Durchschnittswerten und den Standardabweichungen innerhalb der Zentrallinien-Probenzeitdauer 205 (Block 122), werden die durchschnittlichen Probenpunkten 202 fortlaufend für den überwachten physiologischen Parameter (Block 140) berechnet. Die berechneten durchschnittlichen Probenpunkte 202 werden verglichen, z. B. auf die Zentrallinie 210 und die obere/unteren Kontrollgrenzen 212, 214 geplottet, um zu bestimmen, ob eine Veränderung im Zustand des physiologischen Parameters eintritt (Block 142, 146).
  • Verschiedene voreingestellte Bedingungen werden gesetzt, um festzustellen, ob eine Veränderung im Zustand des physiologischen Parameters eintritt. Mit anderen Worten verschiedene Bedingungen, indikativ für eine Veränderung im Zustand des überwachten physiologischen Parameters werden bereitgestellt. Solche voreingestellten Bedingungen sind konsistent mit den Bedingungen, bekannt gemacht in statistischen Qualitätskontralltechniken, zur Bestimmung von Out-of-Control-Prozessen. Z. B. können verschiedene Bedingungen, bekannt gemacht in dem Buch mit dem Titel „Introduction to Statistical Quality Control" von Douglas C. Montgomery, John Wiley & Sons Print, (1991), verwendet werden, um festzustellen, ob eine Veränderung im Zustand des physiologischen Parameter ausgehend von dem Zentrallinieniveau 210 eingetreten ist oder wahrscheinlich eintreten wird.
  • Solche voreingestellten Bedingungen können einschließen Bedingungen zum Feststellen, ob eine Warnung bemerkt werden sollte und voreingestellte Bedingungen zum Detektieren, ob eine Veränderung im Zustand des physiologischen Parameters eingetreten ist. Mit gesetzten voreingestellten Warnbedingungen kann festgestellt werden, ob solche Warnbedingungen durch die durchschnittlichen Probenpunkten 202, repräsentativ für die chronischen Daten (Block 142) erfüllt werden. Z. B. können Warnbedingungen bereitgestellt werden, anzeigend dass etwas Beachtenswertes bemerkt wurde, das eingetreten sein könnte. Als Veranschaulichung kann eine spezifische Bedingung zum Herausgeben einer Warnung (Block 142) darin bestehen, dass ein durchschnittlicher Probenpunkt 202 oberhalb der oberen Kontrollgrenze 212 oder unterhalb der unteren Kontrollgrenze 214 liegt. Wenn solch eine Bedingung durch einen Probenpunkt, berechnet durch die chronischen Daten, erfüllt wird, dann werden die Informationen, assoziiert mit der Warnbedingung, in einer Warndatei (Block 144) gespeichert, um später an das externe Gerät 20 kommuniziert zu werden. Z. B. können Daten, assoziiert mit solch einer Warnung, in der Datei eine Datenmarkierung haben, einschließend das Datum und die Zeit an der das Warnereignis eintrat. Wie gezeigt in 5, wird ein Warnereignis 240 notiert, wenn ein Probenpunkt oberhalb der oberen Kontrollgrenzen 212 war. Daneben können +/–-2-sigma-Grenzen oder +/–-1-sigma-Grenzen als Warngrenzen so eingestellt werden, dass, wenn solche Grenzen überschritten werden, einer Warnung notiert wird. Nachdem die durchschnittlichen Probenpunkte 202 überwacht werden, um zu detektieren, ob Warnereignisse eingetreten sind, werden die Probenpunkte 202 dann überwacht, um zu detektieren, ob eine Veränderung im Zustand des überwachten physiologischen Parameters eingetreten ist.
  • Um zu detektieren, ob eine Veränderung im Zustand des physiologischen Parameters eingetreten ist oder eintrat, werden die Probenpunkte 202, berechnet über die chronischen Daten, überwacht, um festzustellen, ob voreingestellte Out-of-Control-Bedingungen erfüllt worden, was eine Veränderung im Zustand des überwachten physiologischen Parameters anzeigt (Block 146). Solche Out-of-Control-Bedingungen, anzeigend eine Veränderung im Zustand eines physiologischen Parameters, und die obigen Warnbedingungen werden auf die Regeln der Wahrscheinlichkeit gestützt. Solche voreingestellten Out-of-Control-Bedingungen können verschiedene Formen haben. Z. B. ist das Basiskriterium für eine Out-of-Control-Bedingung, dass eine oder mehrere Punkte außerhalb der oberen und unteren Drei-sigma-Kontrollgrenzen 212, 214 liegen. Jedoch können andere ergänzende Out-of-Control-Bedingungen Regeln einschließen, aber nicht beschränkend, die in der Praxis weit bekannt verwendet werden, solche wie: eine oder mehrere Punkte oberhalb der oberen 3-sigma-Kontrollgrenze 212, eine oder mehrere Punkte unterhalb der unteren 3-sigma-Kontrollgrenze 214, einen Lauf von zumindest acht aufeinander folgenden Probenpunkten oberhalb der Zentrallinie 210, einen Lauf von zumindest acht aufeinander folgenden Probenpunkten unterhalb der Zentrallinie 210, 2 von 3 aufeinander folgenden Punkten oberhalb einer oberen 2-sigma-Warngrenze, aber noch unterhalb der oberen 3-sigma-Kontrollgrenze 212, 2 oder 3 aufeinander folgende Probenpunkte unterhalb einer unteren 2-sigma-Warngrenze, aber noch oberhalb der unteren 3-sigma-Kontrollgrenze 214, 4 von 5 aufeinander folgenden Punkten oberhalb einer oberen 1-sigma-Warngrenze, 4 von 5 aufeinander folgenden Probenpunkten unterhalb einer unteren 1-sigma-Warngrenze, ein ungewöhnliches oder nicht zufälliges Muster in Probenpunkten und eine oder mehrere Punkte in der Nähe der Warngrenzen oder der 3-sigma-Kontrollgrenzen.
  • Die verschiedenen möglichen Bedingungen, anzeigend eine Veränderung im Zustand der physiologischen Parameter, sind zahllos und es ist nicht beabsichtigt, die vorliegende Erfindung auf solche zu beschränken, die hier genannt wurden. Jedoch schließen die Out-of-Control-Bedingungen vorzugsweise ein einen Lauf von zumindest fünfzehn aufeinander folgenden Probenpunkten oberhalb der Zentrallinie 210, einen Lauf von zumindest fünfzehn aufeinander folgenden Probenpunkten unterhalb der Zentrallinie 210, einen Lauf von acht aufeinander folgenden Probenpunkten oberhalb der Zentrallinie 210 mit zumindest einem der Probenpunkte oberhalb der unteren Kontrollgrenze 212 und einen Lauf von acht aufeinander folgenden Probenpunkten unterhalb der Zentrallinie 210 mit zumindest einem der Probenpunkte unterhalb der unteren Kontrollgrenze 214.
  • Wie oben beschrieben, wird der Fachmann durch die Beschreibung erkennen, dass mehr als eine obere Kontrollgrenze und untere Kontrollgrenze verwendet werden kann, gemäß der vorliegenden Erfindung. Z. B. kann eine solche Grenze einschließen +/–-1-sigma-Grenzen, +/–-2-sigma-Grenzen und +/–-3-sigma-Grenzen. Bei Verwendung solcher Mehrfachkontrollgrenzen werden die Möglichkeiten für voreingestellte Bedingungen gesetzt, um einer Veränderung im Zustand des überwachten physiologischen Parameters anzuzeigen, weiter verbessert. Z. B. im Falle einer Verwendung von +/–-2-sigma-Grenzen und +/–-3-sigma-Grenzen können die Bedingungen, anzeigend einer Veränderung im Zustand, einen Lauf von drei aufeinander folgenden Probenpunkten 202 außerhalb der 2-sigma-Kontrollgrenzen mit einem Probenpunkt unterhalb der 3-sigma-Kontrollgrenze darstellen.
  • Wenn die Bedingungen erfüllt sind für eine Out-of-Control-Bedingung (Block 146), dann werden die Daten, repräsentativ für die Zentrallinie 210 im Speicher 60 gespeichert und das Überwachungverfahren geht weiter zur Wiedererstellung der Basislinie, wie allgemein gezeigt durch die Flusslinie 108. Daneben können die Daten, repräsentativ für eine oder mehrere der Kontrollgrenzen ebenfalls gespeichert werden als ein Indikator der durchschnittlichen Veränderlichkeit. Z. B. können die oberen und unteren Kontrollgrenzen gespeichert werden. Als solches wird der Fachmann von der bereitgestellten Beschreibung erkennen, dass verschiedene Typen von Daten, assoziiert mit einer detektierten Veränderung im Zustand, gespeichert werden können.
  • Die Wiedererstellung der Basislinie wird erreicht durch die Wiederberechnung der Durchschnittswerte und der Standardabweichungen für die chronischen Daten innerhalb einer Zentrallinien-Probenzeitdauer, wie die Zeitdauer 207, wie gezeigt in 5, z. B. eine Zeitdauer, welche äquivalent sein kann mit der Länge der Zentrallinien-Probenzeitdauer 205, verwendend chronische Daten, verfügbar bei oder nachdem festgestellt wurde, dass die Out-of-Control-Bedingungen erfüllt sind, d.h., dass eine Veränderung im Zustand der physiologischen Parameter detektiert wurde.
  • Der Kreis 244 in 5 zeigt eine erfüllte Out-of-Control-Bedingung, anzeigend eine Veränderung im Zustand des überwachten physiologischen Parameters gegenüber dem Zustand, repräsentiert durch die Zentrallinie (CL) 210. Beide voreingestellten Bedingungen von mehr als fünfzehn aufeinander folgenden Probenpunkten 202 oberhalb der Zentrallinie 210 und ein Lauf von acht aufeinander folgenden Probenpunkten 202 oberhalb der Zentrallinie 210 mit einem dieser Probenpunkte 202 des Laufes von acht Punkten, liegend oberhalb der oberen Kontrollgrenze 212, sind erfüllt.
  • Wie gezeigt in 5 wird die wiedererstellte Zentrallinie zum Zeitpunkt der Detektion einer Out-of-Control-Bedingung, anzeigend eine Veränderung eines Zustands des physiologischen Parameters als Zentrallinie (CL2) 230 gezeigt. Die Berechnung einer oberen Kontrollgrenze und einer unteren Kontrollgrenze relativ zu der wiedererstellten Zentrallinie 230 resultiert in einer oberen Kontrollgrenze (UCL2) 232 und einer unteren Kontrollgrenze (LCL2) 234. Solche Zentrallinien und Kontrollgrenzen werden wiedererstellt in grundsätzlich derselben Art, wie beschrieben oben mit Bezug zu der Anfangszentrallinie und den Kontrollgrenzen.
  • Wenn die Bedingungen für die Out-of-Control-Bedingung nicht erfüllt sind, dann werden die chronischen Daten fortlaufend weiter überwacht, wie dargestellt durch Linie 152. Die chronischen Daten werden fortlaufend überwacht, um Warnungen (Block 142) und/oder Out-of-Control-Bedingungen (Block 146) zu suchen.
  • Allgemein werden bei Verwendung des hier beschriebenen Verfahrens die chronischen Daten reduziert auf eine Auswahl bzw. Kollektion von Zentrallinien und möglicherweise obere und untere Kontrollgrenzen, wenn Veränderungen im Zustand des physiologischen Parameters detektiert werden. Die gespeicherten Daten, repräsentativ für jede Zentrallinie, erstellt und/oder wiedererstellt, beschreiben eine Dauer, in welcher eine Out-of-Control-Bedingung nicht detektiert wurde, d.h., eine bestimmte Zeitdauer lang war der physiologische Parameter in einem bestimmten Zustand.
  • Für einen Arzt können, nachdem die Zentralliniendaten und möglicherweise Warnungen und obere und untere Kontrollgrenzendaten an das externe Gerät 20 kommuniziert wurden, die Zentrallinien in verschiedenen Formen angezeigt werden. Z. B. kann ein tabellarisches Display oder ein grafisches Display verwendet werden. Bei einem grafischen Display können die Zentrallinien über eine bestimmte Zeitdauer dargestellt werden, wie es weiter unten beschrieben wird mit Bezug auf die 7A-7D.
  • Zusätzlich zur Überwachung der durchschnittlichen Probenpunkte kann es ebenfalls vorteilhaft sein, die Standardabweichungen zu überwachen. Z. B. kann die Überwachung der Standardabweichungen anzeigen, ob sich die Veränderlichkeit der chronischen Daten verändert hat. Die Daten, anzeigend solche Veränderungen, können ebenfalls gespeichert und bereitgestellt werden für einen Arzt über eine Kommunikation an ein externes Gerät 20.
  • 6 ist ein Blockdiagramm einer Ausführungsform einer illustrativen implantierbaren Blutdrucküberwachungsvorrichtung und eines Leitungssystems, welche die vorliegende Erfindung verkörpern kann. Das vereinfachte Blockdiagramm zeigt ein Patientenherz 410 in Verbindung mit einer Druckabtastleitung 412 und einer Überwachungsvorrichtung 300. Die Leitung 412 hat erste und zweite Leitungsleiter 414 und 416, sich vom proximalen Anschlussende 418 zum Drucksensormodul 420 erstreckend, angeordnet in der Nähe des distalen Endes 426 der Leitung 412. Das Blockdiagramm ist sehr ähnlich zur Vorrichtung, wie sie beschrieben ist in US Patent Nr. 5,535,752 von Halperin et al. Diese wird als solches hierin allgemein beschrieben.
  • Die Überwachungsvorrichtung 300 ist allgemein unterteilt in einen Eingabe/Ausgabe-Schaltkreis bzw. Input/Output-Schaltkreis 312, gekoppelt an einer Batterie 308, einen optionalen Aktivitätssensor 306, eine Telemetrieantenne 334, einen Kristall 310 und einen Mikrocomputerschaltkreis 314. Der Input/Output-Schaltkreis 312 schließt ein den digitalen Controller/Timerschaltkreis 232 und die assoziierten Komponenten, einen Kristalloszillator 338, einen Power On Reset (POR)-Schaltkreis 348, Vref/bias Schaltkreis 340, ADC/MUX-Schaltkreis 342, einen RF-Sender/Empfängerschaltkreis 436, einen optionalen Aktivitätsschaltkreis 352 und einen Drucksignaldemodulator 350.
  • Der Kristalloszillatorschaltkreis 338 und Kristall 310 stellen eine Basiszeituhr für den digitalen Controller/Timerschaltkreis 332 bereit. Der Vref/bias Schaltkreis 340 berechnet eine stabile Spannungsreferenz Vref und Stromniveaus für die Batterie 308 für die Schaltkreise innerhalb des digitalen Controller/Timerschaltkreises 332 und der anderen identifizierten Schaltkreise, einschließlich eines Mikrocomputerschaltkreises 314 und eines Demodulators 350. Der POR-Schaltkreis 348 reagiert auf eine initiale Verbindung der Schaltung zur Batterie 308 zum Definieren einer anfänglichen Betriebsbedingung und setzt auch die Betriebsbedingungen zurück als Reaktion auf die Detektion einer geringen Batteriespannungsbedingung. Der A/D-Wandler und Multiplexerschaltkreis 342 digitalisieren analoge Signale Vprs und Vtemp, erhalten vom digitalen Controller/Timerschaltkreis 332 vom Demodulator 350 zur Speicherung durch den Mikrocomputerschaltkreis 314. Die Datensignale, übermittelt durch den RF-Sender/Empfängerschaltkreis 336 während der Telemetrie, werden vervielfacht durch den ADC/MUX-Schaltkreis 342. Vref/bias-Schaltkreis 340, ADC/MUX-Schaltkreis 342, POR-Schaltkreis 348, Kristalloszillatorschaltkreis 338 und optionaler Aktivitätsschaltkreis 352 können korrespondieren zu irgendeinem von den in aktuell vermarkteten implantierbaren Herzschrittmachern gegenwärtig benutzten. Der digitale Controller/Timerschaltkreis 332 schließt einen Satz von Timern und assoziierten logischen Schaltkreisen, verbunden mit dem Mikrocomputerschaltkreis 314 durch den Datenkommunikatinsbus 330, ein.
  • Der Mikrocomputerschaltkreis 314 enthält ein On-Board-Chip, einschließlich eines Mikroprozessors 320, eine assoziierte Systemuhr 322 und On-Board-RAM und ROM-Chips 324 und 326. Zusätzlich schließt der Mikrocomputerschaltkreis 314 einen Off-Board-Schaltkreis 318 ein, einschließlich eines separaten RAM/ROM-Chips 328, um zusätzliche Speicherkapazität bereitzustellen. Der Mikroprozessors 320 wird in einer Interrupt-Driven-Betriebsart mit einem reduzierten Stromverbrauchsmodus betrieben, normal und erwachend in Erwiderung zu definierten unterbrechenden Ereignissen, welche einschließen können das periodische Aussetzen bzw. Timing-out von Datensammelintervallen zum Speichern der überwachten Daten, den Transfer der Auslöse- und Datensignale auf den Bus 330, und den Empfang von Programmsignalen. Eine Echtzeituhr und eine Kalenderfunktion können ebenfalls einbezogen sein, um die gespeicherten Daten mit der Zeit und dem Datum zu korrelieren.
  • In einer weiteren Variation kann für einen Patienten eine Vorkehrung getroffen werden, um eine Speicherung der überwachten Daten durch eine externe Programmiereinheit zu initiieren oder einen Schalterschluss bzw. Switch-Closure zu lesen, wenn ein ungewöhnliches Ereignis oder Symptom gefühlt wird. Die aufgezeichneten Daten können mit einem Ereignismarkierer verbunden sein, basierend auf Daten, die später kommuniziert werden vom implantierten Gerät 300 an ein externes Kommunikationsgerät, z. B. eine Programmiereinheit, wobei die Daten und die Ereignismarkierung von einem Arzt untersucht werden können. Der Mikrocomputerschaltkreis 314 steuert die Betriebsfunktionen des digitalen Controller/Timer 332, spezifizierend, welche Zeitintervalle angewendet werden, und steuert die Dauer der verschiedenen Zeitintervalle über den Bus 330. Die spezifischen aktuellen Betriebsmodi und Intervallwerte sind programmierbar. Die programmierten Parameterwerte und die Betriebsmodi werden empfangen durch die Antenne 334, demoduliert in dem RF-Sender/Empfängerschaltkreis 336 und gespeichert im RAM 324. Die Datenübermittlung zum und von dem externen Gerät, z. B. ein externes Gerät 20, kann durch irgend eine bekannte Weise, wie hier beschrieben, erreicht werden.
  • Eine Anzahl von Strom-, Timing- und Steuerungssignalen wird angewendet durch den digitalen Controller/Timerschaltkreis 332 auf den Demodulator 350, um den Betrieb des Drucksensormoduls 420 zu starten und anzutreiben und einen Read-Out für die Druck- und Temperatursignale, Vprs und Vtemp, auszuwählen. Die Spannungssignale Vprs und Vtemp werden umgewandelt in binäre Daten in einem ADC/MUX-Schaltkreis 342. Solche mit dem Druck verbundenen Daten können daraufhin verarbeitet werden durch die Firmware und Software, assoziiert mit dem Mikrocomputerschaltkreis 314, um das Überwachungsverfahren gemäß der vorliegenden Erfindung zu implementieren. Die Überwachungsvorrichtung 300 kann optional auch einschließen einen weiteren Leitungsanschluss zum Verbinden mit einer weiteren Leitung zum Implantieren in das rechte Herz, aufweisend eine exponierte unipolare distale Elektrode, von welcher ein Elektrogramm (EGM) erhalten werden kann. Die weitere Leitung kann außerdem ein Sauerstoffsensormodul am distalen Segment der Leitung aufweisen.
  • Das EGM-Signal kann angewendet werden, um den Beginn der kardialen Depolarisation in jedem Herzzyklus zu identifizieren und entweder den Überwachungs- und Speicherungsbetrieb zu starten oder einfach die Speicherung der Daten, erhalten durch die fortlaufende Überwachung, zu starten. Z. B. können die überwachten Parameter die Patientenaktivität einschließen, z. B. die Herzfrequenz, den Blutdruck und die Temperatur, den Blutsauerstoff oder andere Gassättigungsniveaus, EGM, usw.
  • Die Blutdrucksignale können vorzugsweise in einer Probenperiode von jeweils 4 ms oder 256 Hz Sammelfrequenz digitalisiert werden. Das Blutdrucksignal kann vorzugsweise digitalisiert werden und der Firmware zur Berechnung der physiologischen Parameter gemäß der vorliegenden Erfindung bereitgestellt werden. Die abgetasteten Blutdruckdaten sind Absolutdruckwerte und zählen nicht als Änderungen im barometrischen Druck, beeinflussend die Umgebungsdruckbelastung auf das Drucksensormodul 320. Die Ärzte messen typischerweise den Blutdruck im Verhältnis zum atmosphärischen Druck. Dadurch kann es möglich werden, at mosphärische Druckdaten mit separater Mess- und Aufzeichnungsausrüstung separat aufzuzeichnen. Gegenwärtig wird beabsichtig eine separate tragbare Druckaufzeichnungseinheit (nicht gezeigt), extern getragen von einem Patienten, um den atmosphärischen Druck aufzuzeichnen, mit diesem System und der vorliegenden Erfindung zu verwenden. Solche Informationen können durch eine Kommunikationsverbindung, wie hierin kürzlich beschrieben, an das implantierbare medizinische Gerät weitergeleitet werden, sodass die Blutdruckmessungen im Verhältnis zum atmosphärischen Druck bereitgestellt und überwacht werden können.
  • Mit der Verwendung verschiedener Sensoren der Überwachungsvorrichtung 300 kann die Überwachungsvorrichtung Signale bereitstellen, repräsentativ für verschiedene physiologische Parameter, solche wie Herzfrequenzaktivität, Sauerstoff und rechte Herzkammerdrücke. Im Besonderen können die Absolutdruckparameter einschließen den systolischen Druck, diastolischen Druck und Schätzungen des pulmonalen arteriellen diastolischen (ePAD) Drucks. Die relativen Drücke können einschließen den Puls, ein Maximum-positiv dP/dt, ein Maximum-negativ dP/dt, ein Pre-Ejection-Intervall und ein systolisches Zeitintervall. Obwohl jeder der physiologischen Parameter gemäß der vorliegenden Erfindung, verwendend die Überwachungsvorrichtung 300, überwacht werden kann, wird der Rest der Beschreibung sich relativ mit der Herzfrequenzüberwachung beschäftigen, entsprechend der grafischen Darstellung der 7A bis 7D.
  • Wie gezeigt in 7, wird mit den täglichen durchschnittlichen Probenpunkten 505, berechnet von den chronischen Daten, repräsentativ für die Herzfrequenz und auch für die Standardabweichungen, bereitgestellt für solche chronischen Daten, relativ zu den täglichen durchschnittlichen Probenpunkten 505, eine Zentrallinie (CL87) erstellt für den Herzfrequenzparameter, d.h., ein Trendniveau von 87 Schlägen pro Minute während einer Anfangszentrallinien-Probenzeitdauer. Die Zentrallinie (CL87) wird erstellt, verwendend einen Durchschnittswert der täglichen durchschnittlichen Probenpunkte 505 während der Anfangszentrallinien-Probenzeitdauer, z. B. 15 Tage. Eine obere Kontrollgrenze (UCL) und eine untere Kontrollgrenze (LCL) werden als 3-sigma-Kontrollgrenze ausgewählt, d.h. drei Mal der Durchschnittwert der berechneten Standardabweichungen, multipliziert mit einer die systemische Abweichung eliminierenden Konstante für die gesammelten Punkte 505, die in die Anfangszentrallinien-Probenzeitdauer fallen. Zwischen der Zeit 1M und der Zeit 3M wird eine Warnung 504 detektiert. Eine Warnbedingung von einem der täglichen durchschnittlichen Probenpunkte 505 wird oberhalb der oberen Kontrollgrenze (UCL) erfüllt und dadurch wird eine Warnung detektiert. Solch eine Warnung wird in den Speicher für ein Übermitteln bzw. einen Uplink an ein externes Kommunikationsgerät 20 gespeichert, wenn solch eine Übertragung von Daten von dem implantierten Gerät gemacht wird. Wenn dieses nur eine Warnung ist, wird keine neue Zentrallinie wiedererstellt.
  • Zwischen der Zeit 5M und der Zeit 7M wird eine Out-of-Control-Bedingung 506 erfüllt, detektierend eine Veränderung im Zustand des Herzfrequenzniveaus. Es wird angemerkt, dass die Out-of-Control-Bedingungen, gesetzt um zu bestimmen, ob solch eine Veränderung im Zustand eintrat, eine erste Bedingung von fünfzehn aufeinander folgenden Punkten oberhalb (oder unterhalb) der Zentrallinie und eine zweite Bedingung von acht aufeinander folgenden Punkten oberhalb (oder unterhalb) der Zentrallinie mit einem der Probenpunkte, vorkommend oberhalb (oder unterhalb) der oberen Kontrollgrenze, einschließen. Wie gezeigt in 7A sind beide Bedingungen erfüllt, obwohl nur eine der Bedingungen erfüllt sein muss, um eine Veränderung im Zustand anzuzeigen.
  • Bei Detektion der Out-of-Control-Bedingung, anzeigend einer Änderung im Zustand des Herzfrequenzniveaus, werden die Daten, repräsentierend die Zentrallinie (CL87) im Speicher gespeichert, wie repräsentiert durch die Zentrallinie (CL87), gezeigt in der Einfüge-Grafik 502. Bei Speicherung der Zentrallinie (CL87) in den Speicher wird eine neue Zentrallinie (CL92) erstellt, verwendend chronische Daten verfügbar bei oder nach Detektion der Änderung im Zustand des Herzfrequenzniveaus, wie gezeigt in der Steuerungsgrafik 510 der 7B. Die neue wiedererstellte Zentrallinie (CL92) und eine obere und untere Kontrollgrenze (UCL2/LCL2) relativ zu der neuen Zentrallinie (CL92) werden berechnet in grundsätzlich derselben Weise wie die Anfangszentrallinie (CL87) und die oberen und unteren Kontrollgrenzen (UCL/LCL). Die neue Zentrallinie (CL92) wird so eingestellt, dass sie einem Herzfrequenzniveau von 92 entspricht.
  • Ungefähr zu der Zeit 8M wird eine andere Out-of-Control-Bedingung 514 detektiert, anzeigend eine Änderung im Zustand des Herzfrequenzniveaus. In diesem Fall werden fünfzehn aufeinander folgende Punkte oberhalb der Zentrallinie (CL92) detektiert. Die Zentrallinie (CL92) wird als solche im Speicher gespeichert, wie allgemein dargestellt durch die Zentrallinie (CL92) auf der Einfüge-Grafik 512 der 7B, welche mit der ursprünglichen Zentral linie (CL87) gezeigt wird.
  • Anschließend werden eine andere Zentrallinie (CL98) und obere und untere Kontrollgrenzen (UCL3/LCL3) erstellt, verwendend chronische Daten, verfügbar bei oder nach einer Detektion der Änderung im Zustand des Herzfrequenzniveaus, wie gezeigt in der Kontrollgrafik 520 der 7C. Die chronischen Daten, assoziiert mit der Herzfrequenz, sind fortlaufend zu überwachen. Eine andere Out-of-Control-Bedingung 524, anzeigend eine Veränderung im Zustand, wird detektiert ungefähr zu der Zeit 9M, wie gezeigt in 7C. Hier wird die Bedingung von acht aufeinander folgenden Probenpunkten unterhalb der Zentrallinie (CL98) mit einen von diesen Probenpunkten, befindlich unterhalb der unteren Kontrollgrenze (LCL), detektiert. Bei Detektion wird die Zentrallinie (CL98) in den Speicher gespeichert, wie allgemein dargestellt durch die Zentrallinie (CL98) der Einfüge-Grafik 522, gezeigt in Verbindung zu den vorhergehenden Zentrallinien (CL92 und CL87). Das Verfahren setzt fort in Echtzeit mit der Überwachung der chronischen Daten und Speicherung der Daten, assoziiert mit den detektierten Veränderungen im Zustand des Herzfrequenzniveaus. Nachdem eine Überwachungsperiode komplettiert ist, werden die Zentralliniendaten an ein externes Gerät 20 übertragen.
  • Wie durch die Einfüge-Grafik 522 dargestellt, reduziert das Überwachungsverfahren 100 zur Überwachung der Herzfrequenzen die chronischen Daten für den physiologischen Parameter Herzfrequenz auf eine Kollektion von Zentrallinien (CL87, CL92, CL98). Als solches kann ein Arzt, der einen Patienten überwacht, der solche übertragenen Informationen verfügbar hat, eine geeignete Therapie für diese Situation erstellen.
  • In 7D illustriert eine Steuerungsgrafik 550 die reduzierten Zentralliniendaten 552, relativ zu den chronischen Daten 556, welche normalerweise bereitgestellt werden würden, für einen Arzt bei konventionellen Geräten. Solche Zentralliniendaten stellen eine viel leichter zu folgende Grafik da, welche effektiver analysiert werden kann. Daneben kann ein Patient durch Reduktion der Menge der chronischen Daten, gespeichert im Speicher, über eine viel längere Zeitperiode überwacht werden, ohne die Informationen übertragen zu müssen. Es wird für einen Fachmann durch die Beschreibung sogleich klar, dass die oberen und unteren Kontrollgrenzen ebenfalls gespeichert werden können und übertragen zu dem beaufsichtigenden Arzt als einen Indikator für die Veränderlichkeit. Dieses kann besonders vorteilhaft sein in dem Fall, wenn alle chronischen Daten verworfen werden.

Claims (16)

  1. Implantierbares Überwachungssystem zur Überwachung von zumindest einem physiologischen Parameter, wobei das System umfasst: mindestens einen Sensor (14) zum Bereitstellen eines Ausgangssignals, repräsentativ für den zumindest einen physiologischen Parameter; und ein implantierbares Überwachungsgerät (12), das einen Speicher (60) zum Speichern von Daten besitzt, wobei das implantierbare Überwachungsgerät ferner enthält: Mittel (50, 54) zum Empfangen des zumindest einen Sensorausgangssignals und zum Generieren chronischer Daten, repräsentativ für den zumindest einen physiologischen Parameter; und Verarbeitungsmittel (56) zur Überwachung der chronischen Daten, um Veränderungen im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters zu detektieren und Daten, die mit detektierten Veränderungen im Zustand verbunden sind, im Speicher des implantierbaren Überwachungsgeräts zu speichern; und wobei die Verarbeitungsmitel (56) enthalten: Mittel zum Erstellen einer Basislinie, repräsentativ für einen Ausgangszustand des zumindest einen physiologischen Parameters, unter Verwendung einer Vielzahl von Probenpunkten, repräsentativ für chronische Daten in einem Ausgangsprobenzeitintervall; Mittel zum Detektieren von Veränderungen im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters relativ zu der Basislinie; und Mittel zur Wiederherstellung der Basislinie für den zumindest einen physiologischen Parameter, wenn eine Veränderung im Zustand detektiert wird, wobei die Basislinie wieder hergestellt wird, unter Verwendung chronischer Daten, die bei oder nach der Detektion der Veränderung des Zustandes zur Verfügung stehen.
  2. System nach Anspruch 1, wobei die Mittel zum Detektieren der Veränderungen im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters relativ zur Basislinie enthalten: Mittel zum Vergleichen von Probenpunkten, repräsentativ für die chronischen Daten, mit der Basislinie; und Mittel zur Bestimmung, ob der Vergleich vorbestimmte Bedingungen erfüllt, die für eine Veränderung im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters indikativ sind.
  3. System nach Anspruch 2, wobei die Mittel zum Erstellen der Basislinie für den zumindest einen physiologischen Parameter enthalten: Mittel zur Mittelwertbildung der Vielzahl von Probenpunkten, repräsentativ für chronische Daten in einem Ausgangsprobenzeitintervall, um ein mittleres Bezugslinienlevel zu bestimmen; und Mittel zur Mittelwertbildung der Standardabweichungen von der Vielzahl von Durchschnittsprobenpunkten, repräsentativ für chronische Daten in einem Ausgangsprobenzeitintervall, für die Verwendung bei der Bestimmung einer oberen Kontrollgrenze und einer unteren Kontrollgrenze relativ zum mittleren Bezugslinienlevel.
  4. System nach Anspruch 3, wobei die vorbestimmten Zustände auf dem mittleren Bezugslinienlevel, der oberen Kontrollgrenze und der unteren Kontrollgrenze basieren.
  5. System nach Anspruch 3, wobei Daten, die in einem Speicher gespeichert sind, verbunden mit der detektierten Veränderung im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters, Daten beinhalten, die repräsentativ für den mittleren Bezugslinienlevel sind.
  6. System nach Anspruch 5, wobei Daten, die in einem Speicher gespeichert sind, verbunden mit der detektierten Veränderung im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters, ferner Daten beinhalten, repräsentativ für die oberen und unteren Kontrollgrenzen.
  7. System nach Anspruch 3, wobei Mittel zur Wiederherstellung der Basislinie für den zumindest einen physiologischen Parameter enthalten: Mittel zur Wiederberechnung des mittleren Bezugslinienlevels, mittels eines Durchschnitts von einer Vielzahl von Probenpunkten, repräsentativ für chronische Daten, die bei oder nach der Detektion der Veränderung des Zustandes zur Verfügung stehen; und Mittel zur Wiederberechnung der oberen Kontrollgrenze und der unteren Kontrollgrenze relativ zum wiederberechneten mittleren Bezugslinienlevel, basierend auf einem Durchschnitt der Standardabweichungen, generiert für die Vielzahl von Probenpunkten, repräsentativ für chronische Daten, die bei oder nach der Detektion der Veränderung des Zustandes zur Verfügung stehen.
  8. System nach Anspruch 2, wobei die vorbestimmten Bedingungen zumindest eine Außer-Kontrolle-Bedingung beinhalten, indikativ für eine Veränderung im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters.
  9. System nach Anspruch 8, wobei die zumindest eine Außer-Kontrolle-Bedingung zumindest eine Außer-Kontrolle-Bedingung beinhaltet, ausgewählt aus den folgenden: ein oder mehrere Punkte über einer oberen 3-Sigma-Kontrollgrenze; ein oder mehrere Punkte unter einer unteren 3-Sigma-Kontrollgrenze; ein Ablauf von zumindest acht aufeinanderfolgenden Probenpunkten über der Mittellinie, ein Ablauf von zumindest acht aufeinaderfolgenden Probenpunkten unter der Mittellinie, zwei oder drei aufeinanderfolgende Punkte über einer oberen 2-Sigma-Warngrenze, aber noch unter der oberen 3-Sigma-Kontrollgrenze; zwei oder drei aufeinanderfolgende Probenpunkte unter einer unteren 2-Sigma-Warngrenze, aber noch über der unteren 3-Sigma-Kontrollgrenze; vier von fünf aufeinanderfolgenden Punkten über einer oberen 1-Sigma-Warngrenze; vier von fünf aufeinanderfolgenden Probenpunkten unter einer unteren 1-Sigma-Warngrenze; ein unübliches oder nicht zufälliges Muster in den Probenpunkten; und ein oder mehre Punkte nahe der Warngrenzen oder der 3-Sigma-Kontrollgrenzen.
  10. System nach Anspruch 8, wobei die vorbestimmten Bedingungen ferner zumindest eine Warnbedingung beinhalten, und ferner wobei die Verarbeitungsmittel Mittel zum Speichern von Daten in dem Speicher beinhalten, verbunden mit einem Auftreten einer Warnung, falls die Warnbedingung erfüllt ist.
  11. System nach Anspruch 1, wobei das System ferner ein therapeutisches Gerät (24) beinhaltet, und ferner wobei die Verarbeitungsmittel ferner Mittel für die Steuerung des therapeutischen Gerätes in Antwort auf die Detektion von einer oder mehreren Veränderungen im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters beinhalten.
  12. System nach Anspruch 11, wobei das gesteuerte therapeutische Gerät (24) ausgewählt ist aus einem Herzschrittmacher, einem Gehirnstimulator, einem Defibrillator, einem Herzschrittmacher/Kardioverter/Defibrillator, einem Kardioverter/Defibrillator, einem Nervenstimulator, einem Muskelstimulator, einem Magenstimulator, einem Überwachungsgerät oder einer Arzneimittelpumpe.
  13. System nach Anspruch 1, wobei das System ferner ein Alarmgerät (31) enthält, und ferner wobei die Verarbeitungsmittel ferner Mittel zur Steuerung des Alarmgerätes enthalten, in Antwort auf die Detektion von einer oder mehreren Veränderungen im Zustand des zumindest einen physiologischen Parameters.
  14. System nach Anspruch 1, wobei der zumindest eine Sensor (14) einen internen Sensor beinhaltet zum Implantieren in den Körper für die Erzeugung eines Sensorausgangssignals an das implantierbare Überwachungsgerät und einen externen Sensor (22) zur Positionierung außerhalb des Körpers, um zumindest ein Sensorausgangssignal für die Kommunikation zum implantierbaren Überwachungsgerät zu generieren.
  15. System nach Anspruch 1, wobei das implantierbare Überwachungsgerät (12) ein Teil des einen implantierbaren medizinischen Gerätes ist, das ausgewählt ist aus einem Herzschrittmacher, einem Gehirnstimulator, einem Defibrillator, einem Muskelstimulator, einem Herzschrittmacher/Kardioverter/Defibrillator, einem Kardioverter/Defibrillator, einem Nervenstimulator, einem Magenstimulator, einem implantierbaren Überwachungsgerät, oder einer Arzneimittelpumpe.
  16. System nach Anspruch 15, wobei das implantierbare Überwachungsgerät (12) ein implantierbares hämodynamisches Überwachungsgerät ist.
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