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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft einen Wegwerfartikel der Damenhygiene, der am
Rücken
befestigte Flügel mit
Haftmittel aufweist, um den Artikel an Unterwäsche befestigen zu helfen,
zusammen mit den Haftmittelbereichen an dem Hauptkörperabschnitt
des Artikels.
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ALLGEMEINER
STAND DER TECHNIK
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Wegwerfartikel
der Damenhygiene, unter denen hier Damenbinden, Slipeinlagen und
Inkontinenzvorlagen verstanden werden, weisen einen Hauptkörperabschnitt
auf, der ein absorbierendes Material umfaßt, das auf einer undurchlässigen Rückenschicht
angebracht ist, wobei der Hauptkörperabschnitt
von einem seitlichen Rand begrenzt wird. (Im vorliegenden Kontext
bezeichnet „seitlicher Rand" den äußersten
Rand des Hauptkörperabschnitts,
woraus auch immer dieser Rand geformt sein mag.) Häufig umfassen
solche Artikel ferner Befestigungsflügel oder -klappen, die sich
angrenzend von der Rückenschicht
von deren gegenüberliegenden
Seiten aus erstrecken. Da Abschnitte sowohl der Rückenschicht
als auch der Flügel
Haftmittelbereiche tragen, halten die gegenüberliegenden Haftmittelbereiche,
wenn der Artikel mit der Rückenschicht
in Kontakt mit einer Seite des Schrittbereichs eines Unterwäschestücks plaziert
wird und die Flügel
um die andere Seite des Schrittbereichs geschlagen werden, den Artikel
auf beiden Seiten des Unterwäschestücks am richtigen
Platz.
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Solche
Flügel
sind entweder angrenzende Erweiterungen der Rückenschicht, in welchem Fall sie
sich vornehmlich um den seitlichen Rand des Hauptkörperabschnitts
klappen und falten, oder sie sind klappbar an der Rückenschicht
entlang einer Faltlinie innerhalb des seitlichen Randes des Hauptkörperabschnitts
angebracht, nachfolgend als „am Rücken befestigt" bezeichnet. Eine
bevorzugte An, Letzteres zu konstruieren, besteht darin, die Flügel als
eine angrenzende Erweiterung der Rückenschicht zu formen und sie
dann um den seitlichen Rand zu falten und dann einen Abschnitt des
Flügels haftend
an einem Abschnitt der Rückenschicht
innerhalb des seitlichen Randes zu sichern. Dies wird bevorzugt,
da es die Flügel
so unter Vorspannung setzt, daß sie
sich zum Hauptkörperabschnitt
zurückfalten, genauso
wie die Nutzerin dies tut, wenn sie die Flügel um ein dazwischen liegendes
Unterwäschestück schlägt. Es wurde
festgestellt, daß solch
eine Vorspannung das Umschlagen der Flügel um das Unterwäschestück erleichtert.
In der Tat können
die Flügel ohne
die so geschaffene Vorspannung dazu neigen, sich aufzufalten und
ihre Haftmittelbereiche von dem Unterwäschestück abzuziehen.
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Dennoch
hat die oben erwähnte
hilfreiche Vorspannung ihren Nachteil. Die Haftmittelbereiche sowohl
an der Rückenschicht
als auch an den Flügeln
sind vorübergehend
mit Trennpapier bedeckt, bis die Nutzerin bereit ist, den Artikel
einzulegen. Ist jedoch erst das Trennpapier entfernt, so verkleben, falls
der Haftmittelbereich eines Flügels
versehentlich direkt mit dem Haftmittelbereich der Rückenschicht
in Berührung
kommt, diese beiden Bereiche (ohne das beabsichtigte Unterwäschestück) so gut miteinander,
daß sie
nicht voneinander getrennt werden können, ohne den Artikel zu beschädigen. Die genannte
Vorspannung der Flügel
zur Rückenschicht hin
hat den Nachteil, daß sie
diese versehentliche Berührung
eher wahrscheinlicher als unwahrscheinlicher macht.
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Absorbierende
Artikel mit Befestigungsflügeln
sind aus Druckschriften wie beispielsweise
GB 2 248 397 und WO 97/36563 bekannt.
In
GB 2 248 397 A wird
ein absorbierender Artikel beschrieben, der eine flüssigkeitsdurchlässige Schicht,
eine flüssigkeitsundurchlässige Sickerschutzschicht
und ein dazwischen liegendes absorbierendes Element umfaßt. Die
flüssigkeitsundurchlässige Sickerschutzschicht ergibt
zusammen mit einem absorbierenden Element einen absorbierenden Körper. Ein
Paar von Befestigungselementen mit einem Haftmittelbereich sind
mit Seitenrändern
des absorbierenden Körpers
verbunden. Die Befestigungselemente können an den Körper gefaltet
werden. Der Abschnitt des Haftmittelbereichs ist so beschaffen,
daß eine
entfernbare Trennschicht am Rücken
nicht notwendig ist. Obschon
GB 2
248 397 A einen absorbierenden Artikel lehrt, der kein
Trennpapier benötigt,
wird in dieser Druckschrift jedoch kein absorbierender Artikel bereitgestellt,
der am Rücken
befestigte Flügel
umfaßt.
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In
WO 97/36563 ist ein absorbierender Wegwerfartikel mit seitlichen
Umschlagelementen gezeigt, die solcherart mit dem absorbierenden
Artikel verbunden sind, daß sie
vorab auf ihre Gebrauchsposition hin angeordnet sind, d.h. zu einer
flüssigkeitsundurchlässigen Rückenschicht
hin. WO 97/36563 lehrt jedoch nicht die Verwendung von Haftmitteln
auf der flüssigkeitsundurchlässigen Rückenschicht.
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So
hat vor der vorliegenden Erfindung ein Bedarf bestanden, das Festkleben
von Haftmittelbereichen der Flügel
an den Haftmittelbereichen der Rückenschicht
zu verhindern, insbesondere wenn die Flügel durch ihre Faltung um den
seitlichen Rand hergestellt und haftend an der Rückenschicht gesichert sind,
um die Vorspannung zu erzeugen.
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KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Wir
haben einen Wegwerfartikel der Damenhygiene entwickelt, der die
obengenannten Probleme löst.
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Genauer
wird gemäß einem
Aspekt der Erfindung ein Wegwerfartikel der Damenhygiene bereitgestellt,
der folgendes umfaßt:
einen
Hauptkörperabschnitt,
der ein absorbierendes Material und eine undurchlässige Rückenchicht
umfaßt,
auf der das Material angebracht ist, wobei der Körperabschnitt von einem seitlichen
Rand begrenzt ist,
und Befestigungsflügel, die sich von der Rückenschicht
erstrecken, wobei Abschnitte der Rückenschicht und der Flügel mit
Haftmittelbereichen versehen sind, die dafür ausreichen, besagte Artikel
mit Unterwäsche
zu verbinden, um den Artikel in Position zu halten,
wobei im
wesentlichen die gesamtem Haftmittelbereiche an den Flügeln gegen
die Haftmittelbereiche an der Rückenschicht
versetzt sind, so daß,
wenn die Flügel
korrekt um die Faltlinien zu den Haftmittelbereichen auf der Rückenschicht
ohne Unterwäsche
in Position und von jeglichem Trennpapier befreit umgefaltet sind,
die Haftmittelbereiche an den Flügeln die
Haftmittelbereiche an der Rückenschicht
nicht berühren
können,
dadurch gekennzeichnet, daß
die
Befestigungsflügel
klappbar an der Rückenschicht
entlang einer Faltlinie innerhalb des seitlichen Randes angebracht
sind, wobei
die Flügel
eine angrenzende Erweiterung der Rückenschicht umfassen, ein Abschnitt
der Flügel
um einen Abschnitt der Rückenschicht
gefaltet ist und mit einem Haftmittel an diesem gesichert ist, um
permanent einen Abschnitt der Rückenschicht
zwischen der Faltlinie und dem Abschnitt des seitlichen Randes zu überlappen,
wobei die Flügel
unter Vorspannung gesetzt sind, um sich entlang der Faltlinie zu der
Rückenschicht
und in Kontakt mit dieser zu falten.
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Somit
verhindert die räumliche
Versetzung der Haftmittelbereiche den Kontakt zwischen den Haftmitteln
der Flügel
und der Rückenschicht.
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Im
vorliegenden Kontext bezeichnet „im wesentlichen alle Haftmittelbereiche
sind versetzt" eine absichtliche
Anordnung solcherart, daß der
Zustand der Versetzung für
alle Haftmittelbereiche während der
Herstellung und der Anwendung des Artikels eintritt. Es bedeutet
nicht, den Fall auszuschließen,
daß ein
unerheblicher Teil der Haftmittelbereiche entweder aufgrund unbeabsichtigter
Abweichungen während
der Herstellung oder aufgrund nicht sachgemäßer Handhabung beim Gebrauch
des Artikels zufällig überlappt.
Im vorliegenden Kontext bezeichnet „unerheblich" eine Falschplazierung
des Haftmittels und damit eine Überlappung,
die etwa 5 mm geradliniger Entfernung nicht übersteigt.
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Auch
kann im vorliegenden Kontext eine „Faltlinie" gebogen oder gerade sein, und wenn
auf die Faltlinie des Flügels
verwiesen wird, so bezeichnet dies die Linie, entlang derer sich
der Flügel
gegenüber
dem Hauptkörper
zuerst falten kann. Zusätzlich
kann es andere Abschnitte des Flügels
in größerer Entfernung
von der Faltlinie und dem Hauptkörper
geben, die ebenfalls faltbar sind.
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Dementsprechend
ist es ein vorteilhaftes Merkmal der Erfindung, daß ein Wegwerfartikel
der Damenhygiene mit am Rücken
befestigten Flügeln bereitgestellt
wird, der an einem Unterwäschestück durch
die Verwendung von Haftmittelbereichen haftet, die so gestaltet
sind, daß die
Haftmittelbereiche der Flügel,
wenn sie für
den Gebrauch freiliegen, nicht unbeabsichtigt und zerstörerisch
an den anderen Haftmittelbereichen kleben können, wenn sich zwischen ihnen
kein Unterwäschestück befindet.
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Andere
vorteilhafte Merkmale werden mit Verweis auf die nachfolgende detaillierte
Beschreibung ersichtlich, wenn sie im Lichte der beigefügten Abbildungen
gelesen wird.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ABBILDUNGEN
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1 ist
eine isometrische Ansicht eines Wegwerfartikels der Damenhygiene
nach bisherigem Stand der Technik, wie er beispielsweise in der
oben genannten Patentschrift WO 94/13237 beschrieben ist.
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2 ist
eine Draufsicht eines Wegwerfartikels der Damenhygiene, der gemäß der Erfindung hergestellt
wurde.
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3 ist
eine ähnliche
Draufsicht wie 2, wobei jedoch die Flügel aufgefaltet
sind wie etwa vor der Befestigung an einem Unterwäschestück; der Versetzungseffekt
der Haftmittelbereiche wird weiter illustriert.
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4 bis 7 sind ähnliche
Draufsichten wie 2, die jedoch alternative Ausführungsformen illustrieren.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Nachfolgend
wird die Erfindung im Zusammenhang mit bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
beschrieben, in denen die Flügel
am Rücken durch
ein besonderes Verfahren befestigt sind, bei dem Flügel, die
anfangs angrenzende Erweiterungen der Rückenschicht sind, um den seitlichen
Rand des Hauptkörperabschnitts
gefaltet werden, um die Flügel
haftend an einem Abschnitt der Rückenschicht
zu sichern, in dem eine Faltlinie erzeugt wird, die innerhalb der
seitlichen Randes liegt, sowie eine Vorspannung, um den Flügel zur
Rückenschicht
zu drücken. Auch
werden bestimmte Haftmittelmuster beschrieben, die zur Erzielung
der Versetzung der Haftmittel bevorzugt werden. Zudem ist die Erfindung
unabhängig
davon anwendbar, wie die Flügel
ihre am Rücken befestigte
Anordnung erreichen, und unabhängig
von den konkreten Mustern der Haftmittelbereiche, sofern die Haftmittelbereiche
der Flügel
gegen die der Rückenschicht
versetzt sind, wenn die Flügel
zur Rückenschicht
gefaltet sind.
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1 illustriert
ein Problem der Konstruktion nach bisherigem Stand der Technik.
Ein Damenhygieneartikel 10 umfaßt einen Hauptkörperabschnitt 12, der
eine Lage 14 absorbierenden Materials und eine undurchlässige Rückenschicht 16,
auf der die Lage 14 angebracht ist, umfaßt. Körperabschnitt 12 weist seitliche
Ränder 18 auf,
die die Begrenzung des Abschnitts 12 definieren. Zudem
sind Befestigungsflügel 20, 22 als
angrenzende Erweiterungen der Schicht 16 geformt, und sie
falten sich um eine Faltlinie 24 zurück zur Rückenschicht 16. An
jedem Flügel ist
ein Haftmittelbereich 28 angeordnet, der zur Schicht 16 gerichtet
ist, und auf der Rückenschicht 16 ist
ein viel größerer Bereich 30 mit
Haftmittel geformt, der zu den Flügeln gerichtet ist.
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Im
Gebrauch sind die Flügel 20, 22 wie
dargestellt gefaltet, wobei ein Unterwäschestück zwischen Körperabschnitt 12 und
den Flügeln
eingelegt ist, um den Artikel 10 an dem Wäschestück befestigen.
Sollte dies jedoch vorzeitig passieren, d.h., ohne das Wäschestück in Position,
dann kann ein Haftmittelbereich 20 oder 22 oder
beide in Berührung
mit dem Haftmittelbereich 30 kommen und wegen ihrer Klebrigkeit
bei Raumtemperatur unumkehrbar zusammenkleben. (Im vorliegenden
Kontext bezeichnet „Raumtemperatur" jede Temperatur,
bei der man von einer Nutzerin erwarten kann, daß sie den Artikel in ein Unterwäschestück einlegt,
den Bereich von 0 °C
bis etwa 38 °C
einschließend.)
Obwohl dieses Problem im Zusammenhang mit einem Artikel dargestellt
ist, bei dem die Flügel
nicht am Rücken
befestigt sind, sondern angrenzende Flügel sind, tritt ein ähnliches
Problem mit bestimmten, am Rücken
befestigten Flügeln
nach bisherigem Stand der Technik auf.
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Im
Gegensatz dazu umfaßt
ein Artikel 10, der gemäß der Erfindung
hergestellt wurde, siehe 2–3, einen
Hauptkörperabschnitt 12 mit
einer Lage absorbierenden Materials 14 (gestrichelt dargestellt, 3),
die in herkömmlicher
Weise an der Rückenschicht 16 befestigt
ist, vorzugsweise, indem sie zwischen der Rückenschicht 16 und
einer herkömmlichen
porösen
Deckschicht 17 eingelegt wird. Die Deckschicht und die
Rückenschicht
sind auf herkömmliche
Weise zusammenlaminiert, und es ist dieses Laminat, das zum Formen
der Flügel 120, 122 verwendet
wird. Die Begrenzung des Abschnitts 12 wird durch den seitlichen
Rand 18 definiert. Flügel 120 und 122 sind
am Rücken
befestigte Flügel,
die geformt werden, indem angrenzende Abschnitte der Schicht 16 um
den Rand 18 gefaltet werden, wobei sich zwischen dem Rand 18 und
einer innenseitigen Demarkationslinie 124 Haftmittel befindet,
und indem die beiden Abschnitte der Schicht 16, die solcherart zwischen
Linie 124 und Rand 18 zusammengefaltet wurden,
gesichert werden. Dies definiert dann eine Befestigungszone mit
einer Breite „t", und die Flügel sind
am Rücken
befestigt, alles nach herkömmlicher Art.
Wie in 3 dargestellt, wird die Linie 124 zur Faltlinie
für das
Auffalten und das Falten der Flügel gegenüber dem Hauptkörperabschnitt 12,
wobei die Vorspannung so gesetzt ist, daß sie die Flügel nach oben
auf die Rückenschicht 16 faltet
wie in 2 dargestellt.
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Ein
Haftmittelbereich 128 ist an jedem Flügel bereitgestellt sowie der
Bereich 130 an der Rückenschicht 16.
Zur Verbesserung der Klebewirkung bedecken die Bereiche 130 mindestens
50% der Rückenschicht
des Abschnitts 12, der dem Unterwäschestück ausgesetzt ist.
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Die
für das
absorbierende Material 14 verwendeten Materialien, die
Rückenschicht 16,
die Haftmittelbereiche und die Trennpapiere, falls vorhanden, sind
herkömmlich
und müssen
daher nicht weiter beschrieben werden.
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Der
Schlüssel
zu der Erfindung besteht darin, daß die Haftmittelbereiche 128, 130 so
angeordnet sind, daß sie
gegeneinander versetzt sind, wenn die Flügel wie in 2 abgebildet
gefaltet und vorgespannt sind. In dieser konkreten Ausführungsform, wie
in 3 dargestellt, wird das Merkmal der Versetzung
dadurch erreicht, daß die
Bereiche 128, 130 solcherart plaziert sind, daß sie gegeneinander
verschoben sind, gemessen entlang einer Längsachse 140, die
allgemein mit der Richtung, in die sich der Körperabschnitt 12 erstreckt,
in einer Linie liegt. Genauer sind die Bereiche 128, die
entlang der Achse 140 allgemein mittig angeordnet sind,
voneinander um die Entfernung D1 von der
Position der Bereiche 130 an der Rückenschicht 16 beabstandet,
die in Längsrichtung
von der Mitte entfernt sind. Mit anderen Worten sind nicht haftende
Bereiche 142, 144 an der Rückenschicht 16 und
an den Flügeln 120, 122 jeweils
so angeordnet, daß sie
die Haftmittelbereich gegeneinander versetzen.
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Solche
nicht haftenden Bereiche können
gebildet werden, entweder indem diese Bereiche wie dargestellt unbeschichtet
belassen werden oder indem zuerst alle Bereiche mit einem drucksensitiven Haftmittel
beschichtet werden, das bei Raumtemperatur klebt, und dieses Haftmittel
in den Bereichen 142 und 144 mit einem herkömmlichen,
nicht drucksensitiven Schmelzhaftmittel, das bei Raumtemperatur
nicht klebt, nochmals beschichtet wird. Dies hinterläßt die Bereiche 128, 130 so,
daß sie
nur mit dem drucksensitiven Haftmittel, das bei Raumtemperatur klebt,
beschichtet sind.
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Eine
weitere Alternative besteht darin, die nicht haftenden Bereiche
mit einer beschichteten Trennfläche,
wie z.B. mit einem Silikontrennstoff zu bilden. Beispielsweise kann
der Trennstoff aufgetragen werden, indem die Fläche mit einer härtbaren
Silikonemulsion beschichtet wird, die lokal durch UV-Licht ausgehärtet wird,
oder indem an die Fläche ein
Band geheftet wird, das auf seiner freien Seite einen Silikontrennstoff
trägt.
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Da
die Haftmittelbereiche 128, 130 versetzt sind,
ist es optional, ob der Artikel 10 so verpackt wird, daß die Haftmittelbereiche
mit einem herkömmlichen
Trennpapier bedeckt sind oder nicht.
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Es
ist nicht maßgebend,
daß der
Haftmittelbereich an der Rückenschicht
und an den Flügeln
nur zwei Bereiche bzw. ein einziger angrenzender Bereich sind. Wie
beispielsweise in 4 dargestellt, kann jeder Bereich
in mehrere Bereiche unterteilt werden. Teile, die den vorhergehend
beschriebenen ähneln,
tragen das gleiche Bezugszeichen, dem zur Unterscheidung „A" nachgestellt wird.
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So
umfaßt
in 4 Artikel 10A einen Hauptkörperabschnitt 12A,
der von dem seitlichen Rand 18A umlaufen wird, Flügel 120A und 122A,
die am Rücken
befestigt sind, indem die Rückenschicht 16A innerhalb
des Randes 18A an sich selbst geheftet ist, um wie in der
vorhergehenden Ausführungsform
eine Faltlinie 124A zu bilden. Im Gegensatz zur vorhergehenden
Ausführungsform
jedoch umfaßt
der Haftmittelbereich auf jedem Flügel zwei beabstandete Bereiche 228, 228', und der Haftmittelbereich
an der Rückenschicht 16A innerhalb
des seitlichen Randes 18A ist in drei beabstandete Bereiche 130A, 130A und 230 geteilt.
Mindestens 50% der Fläche
der Schicht 16A an dem Hauptkörperabschnitt 12A wird von
Haftmittelbereichen 130A, 130A und 230 eingenommen.
Wie zuvor sind die Haftmittelbereiche an den Flügeln gegen die Haftmittelbereiche
an der Rückenschicht
des Hauptkörperabschnitts
versetzt, indem die Flügelbereiche 228, 228' entlang der
Längsachse 140A gegen
die Positionen entlang dieser Achse, an denen die Körperabschnittsbereiche 130A, 130A, 230 angeordnet
sind, verschoben sind. Genauer sind die Flügelbereiche 228, 228' entlang Achse 140A um
eine Entfernung D1 gegen den Hauptkörperabschnittsbereich 230 und
um eine Entfernung D4 gegen die anderen
beiden Hauptkörperabschnitte 130A, 130A versetzt.
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Obwohl
die Entfernung D4 als größer als die Entfernung D1 dargestellt ist, ist dies nicht maßgebend
und kann sich umgekehrt verhalten. Es gibt sogar keinen Grund, warum
die beiden Entfernungen D1, D1 an
dem Flügel 120A einander
oder den entsprechenden Entfernungen D1,
D1 an dem Flügel 122A gleich sein
müßten, abgesehen
von der einfacheren Herstellung. Ebenso müssen die Entfernungen D4, D4 für jeden
Flügel 120A, 122A einander nicht
gleich sein oder die Entfernungen D4, D4 an dem anderen Flügel.
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Ein
Vorteil der Ausführungsform
in 4, der sie zu einer hochgradig bevorzugten Ausführungsform
macht, besteht darin, daß der
zusätzliche
Haftmittelbereich 230 an dem Hauptkörperabschnitt dem Artikel hilft,
besser an einem Unterwäschestück zu haften,
als dies der Fall ist, wenn der Bereich 230A weggelassen
wird.
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Es
ist nicht maßgebend,
daß die
Versetzung der Haftmittelbereiche der Flügel gegen die an dem Hauptkörperabschnitt
durch das Verschieben in Längsrichtung
entlang der Längsachse
erzielt wird. Stattdessen kann – siehe 5 – die Verschiebung quer
zu der Achse bemessen sein. Teile, die den vorhergehend beschriebenen ähneln, tragen
das gleiche Bezugszeichen, dem zur Unterscheidung „B" nachgestellt wird.
So umfaßt
der Artikel 10B einen Hauptkörperabschnitt 12B,
der von dem seitlichen Rand 18B umlaufen wird, und zwei
am Rücken
befestigte Flügel 120B und 122B,
die sich entlang der Faltlinie 124B von dem Körperabschnitt 12B und
der Längsachse 140B weg
falten, alle auf die für
die beiden vorhergehenden Ausführungsformen
beschriebene Weise. Jeder Flügel
weist einen einzigen Haftmittelbereich 128B auf. Hauptkörperabschnitt 12B weist
an seiner Rückenschicht 16B mehrere
Haftmittelbereiche 130B, 130B auf, die denen in 3 ähneln, sowie
zudem zwei zusätzliche
Bereiche 330, 330',
die zwischen Bereichen 130B, 130B angeordnet sind.
Der gesamte Haftmittelbereich aus 130B, 130B und 330, 330' beträgt mehr
als 50% der Fläche der
Schicht 16B des Körperabschnitts 12B.
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Im
Gegensatz zu den vorhergehenden Ausführungsformen wird die Versetzung
der Haftmittelbereiche der Flügel
erreicht, indem sie in einer vorbestimmten Minimalentfernung D2 von der Faltlinie 124B plaziert
werden, die sich von der Maximalentfernung D3,
in der Haftmittelbereiche 330, 330' von derselben Faltlinie plaziert
sind, unterscheidet, z.B. größer ist.
Auf diese Weise fallen, wenn die Flügel korrekt nach innen gefaltet
sind, die Bereiche 128B in den gestrichelt markierten Bereich
zwischen den Haftmittelbereichen 330, 330'. (Man wird
verstehen, daß der
Bereich 128B sich nicht so weit an dem Flügel 120B erstrecken
darf, daß er
im zurückgefalteten Zustand
Haftmittelbereich 330' überlappt,
Gleiches gilt für
den Haftmittelbereich 128B an Flügel 122B, bezogen
auf den Haftmittelbereich 330. Das heißt, Maximalentfernung D5 < Minimalentfernung
D6.)
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Um
eine Nutzerin davon abzuhalten, die Flügel zum Körperabschnitt 12B entlang
anderen Faltlinien außer
der Faltlinie 124B zurückzufalten
und so möglicherweise
den Haftmittelbereich 128B mit einem der Bereiche 330 oder 330' zu überlappen,
sind optional herkömmliche
Versteifungen 340 in Flügel 122B (dargestellt)
und Flügel 120B (nicht
dargestellt) zwischen Faltlinie 124B und Haftmittelbereich 128B geformt.
Beispielsweise können
Versteifungen 340 in das Gewebe des Flügels eingeprägt sein.
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Als
eine weitere Ausführungsform
der Erfindung ist es natürlich
machbar – siehe 6 -,
die Merkmale der beiden 4 und 5 zu kombinieren,
sodaß die
Haftmittelbereiche der Flügel
gegen die Haftmittelbereiche an dem Hauptkörperabschnitt sowohl entlang
der Längsachse
als auch quer von der Faltlinie der Flügel gemessen versetzt sind.
Teile, die den vorhergehend beschriebenen ähneln, tragen das gleiche Bezugszeichen,
dem zur Unterscheidung „C" nachgestellt wird.
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So
umfaßt
der Artikel 10C einen Hauptkörperabschnitt 12C und
am Rücken
befestigte Flügel 120C und 122C,
die sich entlang Faltlinien 124C falten. Haftmittelbereiche 128C sind
an den Flügeln
angeordnet, und Haftmittelbereiche sind auch am Hauptkörperabschnitt
angeordnet. Die letzteren umfassen jedoch vier beabstandete Bereiche 430, 430', 430'' und 430'''. Diese vier sind
in Längsrichtung
entlang Längsachse 140C um
eine Entfernung D1 gegen die Position der
Flügelbereiche 128C entlang
dieser Achse verschoben. Des weiteren sind sie in einer Maximalentfernung
D3 von Faltlinie 124C angeordnet,
die geringer ist als die Minimalentfernung D2 für die Anordnung
der Flügelbereiche 128C.
Daher, wenn Flügelbereiche 128C zum
Körperabschnitt 12C gefaltet
werden, kommen sie in den gestrichelt dargestellten Bereichen zu
liegen, die gegenüber
Bereichen 430', 430'' und 430''' sowohl entlang der
Längsachse 430 als
auch quer von den Faltlinien gemessen verschoben sind.
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7 illustriert
die Erfindung, wenn sie auf einen am Rücken befestigten Flügel angewandt
wird, der ein Stück
Gewebe separat von dem Hauptkörper ist,
der aber befestigt ist, wie beispielsweise durch ein Haftmittel
oder eine Temperaturversiegelung in einer Art ähnlich US-Patentschrift 4, 900, 320. Ähnliche Teile
tragen das gleiche Bezugszeichen, abgesehen von dem Nachsatz D.
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So
hat Artikel 10D einen Hauptkörperabschnitt 12D mit
am Rücken
befestigten Flügeln 120D, 122D,
die separat geformt und entlang der Verdickung „t" an der Rückenschicht des Körperabschnitts 12D angeheftet
sind und eine Faltlinie 124D innerhalb des seitlichen Randes 18D herstellen.
Die Haftmittelbereiche 228D und 228'D an jedem Flügel sind gegen Bereiche 130D und 230D versetzt,
indem sie in Längsrichtung
entlang der Achse 140D um Entfernungen D1 und
D4 verschoben sind, ähnlich der Ausführungsform
in 4. So sind, im Gegensatz zum Fall der US-Patentschrift
4, 900, 320, die Haftmittelbereiche der Flügel gegen die Haftmittelbereiche
des Hauptkörpers
versetzt, wenn die ersteren zu den letzteren hin gefaltet werden.
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Die
vorliegend offenbarte Erfindung kann ohne jedes Element ausgeführt werden,
das nicht vorliegend speziell offenbart ist.
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Die
Erfindung ist im Detail mit besonderem Bezug auf deren bevorzugte
Ausführungen
beschrieben worden, aber es versteht sich, daß Variationen und Modifikationen
innerhalb des Geltungsbereichs der Erfindung ausgeführt werden
können.