DE69932037T2 - Grössenbestimmung eines objektdetails - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Bestimmung der Größe eines Objektdetails anhand eines Datensatzes von Datenwerten, die einem mehrdimensionalen Raum zugeordnet sind und sich auf das Objekt beziehen. Die Erfindung bezieht sich auch auf einen Datenprozessor zum Bestimmen der Größe eines Objektdetails anhand eines Datensatzes von Datenwerten, die einem mehrdimensionalen Raum zugeordnet sind und sich auf das Objekt beziehen.
  • Ein Verfahren und ein Datenprozessor dieser Art sind aus der internationalen Patentanmeldung WO 97/13457 bekannt.
  • Der Datensatz weist Positionen in dem mehrdimensionalen Raum Datenwerte zu. Der Datensatz umfasst insbesondere Dichtewerte, die die räumliche Dichteverteilung des Objekts darstellen. Das bekannte Verfahren macht es möglich, die Größe eines Details, insbesondere eines Blutgefäßes, aus dem Datensatz abzuleiten, insbesondere aus Dichtewerten eines zu untersuchenden Patienten. Um die Stenose eines Blutgefäßes bestimmen zu können, muss die Breite des betreffenden Blutgefäßes genau ermittelt werden. Zu diesem Zweck umfasst das bekannte Verfahren die Erfassung eines Dichteprofils, und von dem Dichteprofil wird ein maximaler Dichtewert des Details abgeleitet. Anschließend werden gemäß dem bekannten Verfahren Randpunkte bestimmt, an denen die Dichtewerte im Dichteprofil die Hälfte des maximalen Dichtewerts betragen. Danach wird aus dem Abstand zwischen den Randpunkten die Breite des Blutgefäßes berechnet. Obwohl das bekannte Verfahren für die Berechnung der Breite des Blutgefäßes die Tatsache berücksichtigt, dass der gemessene Datensatz unscharf sein kann, hat sich gezeigt, dass dennoch in der Messung der Breite des Blutgefäßes Ungenauigkeiten auftreten.
  • Ungenauigkeiten bei der Bestimmung der Breite von Blutgefäßen anhand von Daten, die mit Hilfe der Computertomographie erfasst wurden, werden auch in dem Artikel „Evaluating the potential and problems of three-dimensional computed tomography measurements of arterial stenosis" von David S. Ebert et al. im Journal of Digital Imaging 11 (1998), S. 151-157, besprochen. Ferner wird ein automatisches digitales Verfahren zum Messen des Durchmessers von Blutgefäßen in der Abhandlung „Digital Measurements of blood vessels diameters on chest radiographs" von F. Loup et al. in den Proceedings of the Annual IEEE conference of the Engineering in Medicine and Biology Society, Band 14 (1992), S. 1940-1941, beschrieben. Die Erfindung hat zur Aufgabe, ein Verfahren zum Bestimmen der Größe eines Objektdetails anhand des Datensatzes mit einer Genauigkeit zu schaffen, die der des bekannten Verfahrens überlegen ist. Eine Aufgabe der Erfindung besteht insbesondere darin, Ungenauigkeiten aufgrund von Unterschieden in der räumlichen Auflösung in verschiedenen Richtungen während der Größenbestimmung zu vermeiden.
  • Diese Aufgabe wird durch ein erfindungsgemäßes Verfahren gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass in dem mehrdimensionalen Raum eine Vorzugsrichtung gewählt wird, wobei die räumliche Auflösung des Datensatzes von Datenwerten in der Vorzugsrichtung höher ist als die räumliche Auflösung der Datenwerte in mindestens einer von der Vorzugsrichtung abweichenden Richtung, wobei die Detailgröße von Datenwerten in der Vorzugsrichtung abgeleitet wird.
  • Der Datensatz von Datenwerten hat im Wesentlichen die höchste räumliche Auflösung in der Vorzugsrichtung. Die Auflösung stellt die kleinste Größe eines Objektdetails dar, die durch den Datensatz noch treu wiedergegeben werden kann. Je kleiner das kleinste treu wiedergegebene Detail ist, desto höher ist die räumliche Auflösung. Speziell im Vergleich zu anderen Richtungen ist während der Messung des Datensatzes die geringste Unschärfe in der Vorzugsrichtung aufgetreten. Es hat sich gezeigt, dass vor allem Ungenauigkeiten vermieden werden, die, wenn keine weiteren Schritte unternommen werden, auftreten würden, wenn die räumliche Auflösung des Datensatzes in verschiedenen Richtungen im Objekt unterschiedlich ist. Wenn zum Beispiel der Datensatz mit Hilfe eines Röntgen-Computertomograpie-Verfahrens erfasst wurde, liegt die Vorzugsrichtung in der Abtastebene. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Fall der Röntgen-Computertomographie die bei weitem höchste räumliche Auflösung scheinbar in der Abtastebene auftritt. Bei der Röntgen-Computertomographie werden eine Röntgenquelle und ein Röntgendetektor gemeinsam um den Patienten in der Abtastebene gedreht. Während der Drehung der Röntgenquelle und des Röntgendetektors können auf der einen Seite der Patient und auf der anderen Seite die Röntgenquelle mit dem Röntgendetektor relativ zueinander verschoben werden, insbesondere in der Längsrichtung des Patienten, so dass sich die Röntgenquelle und der Röntgendetektor auf einem spiralförmigen Pfad in Bezug auf den Patienten bewegen. In diesem Fall wird die Abtastebene während der Drehung relativ zum Patienten verschoben; die Abtastebene wird insbesondere entlang der Längsachse des Pati enten verschoben. In verschiedenen Ausrichtungen der Röntgenquelle und des Röntgendetektors relativ zu dem zu untersuchenden Patienten wird der Patient mit Hilfe von Röntgenstrahlen bestrahlt und es werden Dichteprofile des zu untersuchenden Patienten erfasst, indem die Röntgenabsorption in verschiedenen Richtungen im Körper des zu untersuchenden Patienten gemessen wird. Anhand der Werte der in verschiedenen Richtungen gemessenen Röntgenabsorption werden Dichtewerte an verschiedenen Positionen im Körper des Patienten rekonstruiert. Wenn die Datenwerte in der Vorzugsrichtung verwendet werden, um die Größe des Details abzuleiten, wird die Größe besonders genau von dem Datensatz abgeleitet. Die Unschärfeeffekte während der Bestimmung der Detailgröße können somit weitgehend vermieden werden. Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich insbesondere zum Bestimmen der Größe von Details, deren Größe sich in verschiedenen Richtungen kaum unterscheidet. Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich zum Beispiel besonders zum Bestimmen der Größe des Querschnitts von Arterien eines zu untersuchenden Patienten, weil Arterien praktisch immer einen im Wesentlichen runden Querschnitt haben. Die Erfindung bietet insbesondere den Vorteil, dass man ein genaues Ergebnis für die Größe des Objektdetails erhält, zum Beispiel für die Breite der Arterie, wenn die Auflösung des Datensatzes in einer Richtung, bei der es sich um die Vorzugsrichtung handelt, hoch ist, und im Vergleich zu der Detailgröße in einer anderen Richtung gering ist.
  • Diese und andere Aspekte der Erfindung werden anhand der in den abhängigen Ansprüchen definierten Ausführungsformen erläutert.
  • Die Datenwerte werden vorzugsweise in einer oder mehreren Abtastebenen erfasst. Es hat sich gezeigt, dass die räumliche Auflösung der Datenwerte in einer derartigen Abtastebene wesentlich höher ist als die räumliche Auflösung in Richtungen außerhalb der Abtastebene. Das bedeutet, dass die Vorzugsrichtung in der Abtastebene liegt oder sich parallel zur Abtastebene erstreckt. Die Erfindung eignet sich insbesondere zum Bestimmen der Größe eines Querschnitts eines länglichen Objektdetails. Eine Arterie im Körper des zu untersuchenden Patienten stellt ein Beispiel für ein derartiges längliches Detail dar. Die Querebene eines derartigen länglichen Details wird im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse festgelegt. Erfindungsgemäß kann die Größe eines Details genau bestimmt werden, indem man die Größe von Datenwerten in der Vorzugsrichtung ableitet. Es hat sich gezeigt, dass die Vorzugsrichtung üblicherweise in der Abtastebene liegt, in der die Datenwerte erfasst werden. Dies ist vor allem der Fall, wenn die Datenwerte mit Hilfe eines Röntgen-Computertomographie-Verfahrens erfasst werden. Falls die Querebene parallel zur Abtast ebene liegt, kann die Größe des Details einfach von Datenwerten in einer beliebigen Richtung in der Querebene abgeleitet werden, weil die Datenwerte in im Wesentlichen allen Richtungen in der Querebene nur eine geringe Unschärfe aufweisen. Die Erfindung bietet den Vorteil genauer Ergebnisse bezüglich der Größe des Details auch in dem Fall, dass Datensätze mit Hilfe eines Magnetresonanz-Bildgebungssytems oder eines 3D-Ultraschallverfahrens erfasst wurden.
  • Außerdem wird die Größe des Details vorzugsweise von Datenwerten abgeleitet, die sich auf einen senkrechten Querschnitt des Details beziehen, so dass die Mitwirkung einer schrägen Projektion relativ zur Längsachse des Details bei der Bestimmung des Querschnitts des Details vermieden wird. Zu diesem Zweck wird die (lokale) Längsachse des Details aus den Datenwerten in dem Datensatz abgeleitet; es ist jedoch zu beachten, dass die Längsachse des Details auch von anatomischen Informationen abgeleitet werden kann. Die Querebene verläuft im Wesentlichen senkrecht zur lokalen Längsebene des Details. Die Datenwerte, die die geringste Unschärfe aufweisen und sich auf den Querschnitt des Details beziehen, liegen auf der Schnittlinie der Querebene und der Abtastebene. Somit kann die Breite des Details genau bestimmt werden, indem man die Größe von den Datenwerten auf der Schnittlinie ableitet. Das Auftreten von Ungenauigkeiten bei der Größenbestimmung, die auf schräge Querschnitte oder Unschärfe der Datenwerte zurückzuführen sind, wird dadurch so gut wie möglich vermieden.
  • Die Größenwerte des Details, zum Beispiel die Breite der Arterie, werden genau bestimmt, indem zum Beispiel die Orte ermittelt werden, an denen starke Gradienten in den Datenwerten in der Vorzugsrichtung auftreten. Derartige Gradienten stellen die Ränder der Arterie dar; vor allem wenn die Arterie während der Erfassung der Datenwerte mit Hilfe von Röntgen-Computertomographie mit einem röntgenabsorbierenden Kontrastmittel gefüllt ist, sind die Dichtewerte in der Arterie wesentlich höher als die Datenwerte des umgebenden Gewebes. Ein weiterer Ansatz zur genauen Bestimmung der Arterienbreite besteht darin, die Orte zu ermitteln, an denen sich die Datenwerte auf einen vorgegebenen Bruchteil, zum Beispiel die Hälfte, des maximalen Dichtewertes in dem Detail, zum Beispiel der Arterie, belaufen. Es hat sich gezeigt, dass die Positionen, an denen sich die Dichtewerte auf die Hälfte des maximalen Dichtewertes belaufen, eine genaue Angabe der Arterienränder bieten.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ergibt eine genaue Größe des Details, zum Beispiel der Arterienbreite. Dieses Ergebnis stellt eine technische Hilfe dar, die von dem Arzt beim Stellen einer Diagnose in Bezug auf Arterienstenose bei dem zu untersuchenden Patienten genutzt werden kann.
  • Diese und andere Aspekte der Erfindung der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgend beschriebenen Ausführungsform und werden anhand von dieser sowie unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Computertomograpie-Vorrichtung gemäß der Erfindung; und
  • 2 graphisch mehr oder weniger unscharfe Dichteverteilungen eines gleichmäßigen Details mit einer Dichte, die erheblich von der Dichte in seiner Nachbarschaft abweicht.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Computertomographie-Vorrichtung gemäß der Erfindung. Eine Röntgenquelle 1 liefert in Verbindung mit einer schlitzförmigen Blende 10 ein divergierendes flaches (fächerförmiges) Röntgenstrahlenbündel, um das Objekt 2 zu bestrahlen, zum Beispiel einen zu untersuchenden Patienten. Gegenüber der Röntgenquelle 1 ist ein Röntgendetektor 3 angeordnet. In der vorliegenden Ausführungsform ist der Röntgendetektor ein positionsempfindlicher Röntgendetektor, der eine Reihe einzelner Detektorzellen 11 enthält. Die Detektorzellen 11 sind zum Beispiel gasgefüllte (mit Xenon gefüllte) Detektoren oder Halbleiterdetektoren. Die Dicke des fächerförmigen Röntgenstrahlenbündels beträgt im Allgemeinen zwischen 1 mm und 10 mm, gemessen in der Mitte zwischen der Röntgenquelle und dem Röntgendetektor. Die Intensität der Strahlung, die den Patienten durchquert hat und auf den Röntgendetektor auftrifft, wird hauptsächlich durch die Absorption innerhalb des Patienten 2 bestimmt, der auf einem Tisch 12 zwischen der Röntgenquelle und dem Röntgendetektor angeordnet ist. Durch Drehen der Röntgenquelle 1 gemeinsam mit Röntgendetektor 3 um den Patienten mit Hilfe eines Rahmens 13 wird die Absorption entlang einer Vielzahl von Linien aus einer Vielzahl von Richtungen gemessen. Die gemeinsame Drehung der Röntgenquelle und des Röntgendetektors kann kontinuierlich erfolgen, aber auch intermittierend. Außerdem kann der Patient während der Bestrahlung und der Drehung auch entlang der Drehachse verschoben werden, so dass der Röntgendetektor Daten aus einem signifikanten dreidimensionalen Volumen des Patienten erfasst. Neben einem drehbaren Rahmen mit einer Röntgenquelle und einem Röntgendetektor kann die Computertomographie-Vorrichtung auch ein Detektionssystem enthalten, das nicht drehbar ist, sondern sich (im Wesentlichen) über den gesamten Umfang um den Patienten herum erstreckt. Allgemein ausgedrückt werden die Röntgen quelle und der Röntgendetektor vollständig um den Patienten herum gedreht, also um 360°. Alternativ kann ein Detektionssystem insgesamt um den Patienten herum angeordnet werden, wobei die Röntgenquelle in diesem Fall vollständig um den Patienten gedreht wird. Außerdem kann die Röntgenquelle auch von einer ringförmige Anode gebildet werden, die um den Patienten herum angeordnet ist; der Einfallspunkt eines Elektronenstrahlbündels, das verwendet wird, um aus dem Anodenmaterial austretende Röntgenstrahlen zu erzeugen, bewegt sich dann gemeinsam mit der ringförmigen Anode um den Patienten herum. Es reicht jedoch im Prinzip aus, ein fächerförmiges Strahlenbündel zu verwenden, das sich in einen Winkel um den Patienten herum dreht, der sich auf die Summe von 180° und dem Aperturwinkel des fächerförmigen Strahlenbündels beläuft.
  • Die Intensität der durch die einzelnen Detektorzellen in jeder Position oder Ausrichtung der Röntgenquelle und des Röntgendetektors empfangenen Röntgenstrahlen wird digitalisiert und der Rekonstruktionseinheit 4 zugeführt. Nach der Korrektur bezüglich bekannter Fehlerquellen und Störungen werden diese Messdaten in der Rekonstruktionseinheit 4 in Dichteprofile des zu untersuchenden Patienten konvertiert. Aus solchen Dichteprofilen, die zu den aufeinanderfolgenden Richtungen gehören, in denen der Patient bestrahlt wurde, rekonstruiert die Rekonstruktionseinheit Dichteverteilungen in dem Körper des Patienten. Zum Beispiel entsprechen hohe und niedrige Dichtewerte in der Dichteverteilung Teilen des Patienten, in denen die Röntgenstrahlen stärker bzw. schwächer absorbiert werden. Außerdem kann die Rekonstruktionseinheit aus der Dichteverteilung ein Bild eines Querschnitts in einer Ebene durch den Patienten ableiten. Ein derartiges Bild kann zum Beispiel einen Querschnitt des zu untersuchenden Patienten darstellen. Ein Bild dieser Art kann auf einem Monitor 14 angezeigt werden, der mit der Rekonstruktionseinheit verbunden ist. Alternativ kann das Bild in Form einer digitalen Bildmatrix gespeichert oder einer Bildverarbeitungseinheit 15 zur weiteren Verarbeitung zugeführt werden. Die Computertomographie-Vorrichtung umfasst auch eine arithmetische Einheit 5, die mit der Rekonstruktionseinheit 4 verbunden ist. Die Rekonstruktionseinheit 4 führt der arithmetischen Einheit 5 die Dichteverteilung zu. Die arithmetische Einheit 5 leitet von der Dichteverteilung genaue Größenwerte von Details des Patienten ab, zum Beispiel den Durchmesser der Arterien.
  • 2 zeigt graphisch mehr oder weniger unscharfe Dichteverteilungen eines gleichmäßigen Details, dessen Dichte von der Dichte in der Nachbarschaft des Details abweicht. Genauer gesagt stellt die gestrichelte Kurve die tatsächliche Dichte des Details in den Richtungen senkrecht zu (r) und parallel (r) zu der Vorzugsrichtung dar. Die Erfindung wird beispielhaft auf der Basis eines Details beschrieben, das eine gleichmäßige Dichte hat, die erheblich von der Dichte der Nachbarschaft des Details abweicht. Außerdem hat das Detail die gleichen Dimensionen in der Richtung senkrecht und parallel zu der Vorzugsrichtung. Die durchgezogenen Linien stellen die Dichte dar, die von den Dichtewerten abgeleitet wurden, welche aus den mit Hilfe einer Computertomographie-Vorrichtung erfassten Röntgenabsorptionswerten rekonstruiert wurden. Die durchgezogenen Linien stellen also die Veränderung der gemessenen Dichtewerte in den jeweiligen Richtungen dar. Die mit D bzw. D bezeichneten Linien stellen die Veränderung der gemessenen Dichtewerte senkrecht (D) und parallel (D) zu der Vorzugsrichtung dar. Aufgrund der begrenzten räumlichen Auflösung, mit der die Röntgenabsorption gemessen wird, und weil die Dichtewerte daraus rekonstruiert werden, kommt es zu Abweichungen zwischen der gemessenen Dichte und der tatsächlichen Dichte des Details. Derartige Abweichungen manifestieren sich als ein geringerer maximal gemessener Dichtewert im Vergleich zu der tatsächlichen maximalen Dichte des Details und manifestieren sich auch als die Tatsache, dass gemessene Dichtewerte an Positionen außerhalb des relevanten Details immer noch signifikante Werte aufweisen. Derartige Phänomene werden üblicherweise als „Durchhängen" und „Unschärfe" der gemessenen Dichtewerte bezeichnet. Es scheint, dass ein „Durchhängen" auftritt, wenn die räumliche Auflösung in einer Richtung gering im Vergleich zu der Größe des Details in dieser Richtung ist. In einer Richtung, zum Beispiel in der Vorzugsrichtung, in der die räumliche Auflösung hoch im Vergleich zu der Größe des Details in der betreffenden (bevorzugten) Richtung ist, kommt es kaum zu einem „Durchhängen", jedoch liegt in gewissem Maße eine „Unschärfe" vor. Die arithmetische Einheit 5 ist zum Beispiel als ein in geeigneter Weise programmierter Computer oder (Mikro-) Prozessor konstruiert, der mit einer speziell entworfenen elektronischen Schaltung ausgestattet ist, um das erfindungsgemäße Verfahren auszuführen. Die arithmetische Einheit ist vor allem dafür eingerichtet, die Schnittlinie der Querebene und der Abtastebene abzuleiten. Die arithmetische Einheit ist auch dafür eingerichtet, die Querebene als eine Ebene senkrecht zur Längsachse des Details, zum Beispiel einer Arterie, abzuleiten. Die arithmetische Einheit kann die Informationen bezüglich der Längsachse von den Dichtewerten ableiten, jedoch können derartige Informationen der arithmetischen Einheit auch separat zugeführt werden. Die arithmetische Einheit umfasst zu diesem Zweck einen Eingangsanschluss 16. Auch Informationen bezüglich der Vorzugsrichtung, zum Beispiel zur Ausrichtung der Abtastebene, werden der arithmetischen Einheit 5 über den Eingangsanschluss 16 zugeführt. Es ist jedoch zu beachten, dass die Vorzugsrichtung auch von dem Datensatz selbst abgeleitet werden kann. Die Vorzugsrichtung ist zum Beispiel die Richtung in dem mehrdimensionalen Raum, in der die Gradienten der Datenwerte vergleichsweise groß sind. Die arithmetische Einheit ist auch dafür eingerichtet, die Größe des Details anhand der Dichtewerte entlang der Schnittlinie zu berechnen, zum Beispiel durch Anwenden eines Halbwertsbreiteverfahrens auf derartige Dichtewerte entlang der Schnittlinie.

Claims (8)

  1. Verfahren zur Bestimmung der Größe eines Objektdetails anhand eines Datensatzes von Datenwerten, die einem mehrdimensionalen Raum zugeordnet sind und sich auf das Objekt beziehen, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Vorzugsrichtung (n) in dem mehrdimensionalen Raum gewählt wird, – die räumliche Auflösung des Datensatzes von Datenwerten in der Vorzugsrichtung (n) höher ist als die räumliche Auflösung der Datenwerte in mindestens einer von der Vorzugsrichtung abweichenden Richtung (r), und – wobei die Detailgröße von Datenwerten in der Vorzugsrichtung abgeleitet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Datenwerte in einer Abtastebene in einem Querschnitt des Objekts erfasst werden, – eine Längsachse eines Details bestimmt wird, – eine Querebene quer zu der Längsachse des Details abgeleitet wird, – eine Schnittlinie der Querebene und der Abtastebene abgeleitet wird, und – die Größe des Details von Datenwerten auf der Schnittlinie abgeleitet wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – Unterschiede zwischen Datenwerten in der Vorzugsrichtung berechnet werden, – diese Unterschiede mit einem Schwellenwert verglichen werden, – in der Vorzugsrichtung Randpositionen bestimmt werden, an denen die genannten Unterschiede den Schwellenwert überschreiten, – die Größe des Details von den Randpositionen abgeleitet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Detailgröße auf der Basis von Randpositionen abgeleitet wird, an denen die Datenwerte einem zuvor gewählten Bruchteil eines Maximalwertes der Datenwerte in der Vorzugsrichtung entsprechen.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenwerte mit Hilfe eines Röntgen-Computertomographieverfahrens oder mit Hilfe eines Magnetresonanz-Bildgebungsverfahrens oder eines 3D-Ultraschallverfahrens erfasst werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorzugsrichtung von dem Datensatz abgeleitet wird.
  7. Datenprozessor (5), der dafür eingerichtet ist, die Größe eines Objektdetails von einem mehrdimensionalen Datensatz des Objektes abzuleiten, dadurch gekennzeichnet, dass – der Datenprozessor (5) dafür eingerichtet ist, eine Vorzugsrichtung (n) von dem mehrdimensionalen Datensatz abzuleiten, – die räumliche Auflösung der Datenwerte in der Vorzugsrichtung höher ist als die räumliche Auflösung der Datenwerte in mindestens einer von der Vorzugsrichtung abweichenden Richtung (r), und – er dafür eingerichtet ist, die Detailgröße anhand von Datenwerten in der Vorzugsrichtung (r) zu berechnen.
  8. Bildgebungsmodalität, insbesondere Computertomographie-Vorrichtung oder Magnetresonanz-Bildgebungssystem, ausgestattet mit einem Datenprozessor nach Anspruch 7.
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