Grundkapital: Was gehört alles dazu?

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Das Grundkapital ist ein Teil des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft (AG).

Das Grundkapital ist eine Form von Eigenkapital von Aktiengesellschaften. Es dient als Absicherung und zu Haftungszwecken. Welche gesetzlichen Regelungen gelten, wie man es berechnet und wie Unternehmen es nutzen, zeigen wir Ihnen hier.

Grundkapital: Bedeutung

Das Grundkapital ist ein Teil des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft (AG). Es ergibt sich, wenn man den Nennwert der Aktien mit deren Anzahl multipliziert. Das Grundkapital einer AG muss mindestens 50.000€ betragen. Man spricht hierbei auch von Mindestkapital.

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Grundkapital darf nicht wieder an die Aktionäre ausgezahlt werden, sondern muss für Haftungszwecke stets im Unternehmen verbleiben. Deshalb werden die ersten Aktien in der Regel von den Gründer:innen des Unternehmens gekauft, bis der Mindestbetrag von 50.000€ erreicht ist. Anschließend können weitere Aktien emittiert werden, die von den Aktionär:innen jederzeit wieder liquidiert werden können.

Das Grundkapital kann durch spätere Kapitalerhöhungen erhöht werden und kann dann ebenfalls nicht mehr an Aktionär:innen zurückbezahlt werden. Entschließen sich Aktionär:innen zum Verkauf, bleibt das Grundkapital immer unverändert.

Grundkapital & gezeichnetes Kapital

In der Bilanz ist das Grundkapital als gezeichnetes Kapital auf der Passivseite ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital wird auch im Handelsregister eingetragen und ist dort einsehbar.

Grundkapital vs. Stammkapital

Während Grundkapital als Teil des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft bezeichnet wird, spricht man bei einer GmbH von Stammkapital. Der Mindestbetrag für das Stammkapital muss 25.000€ betragen. Es wird von den Gesellschafter:innen eingebracht. Im Gesellschaftervertrag ist geregelt, wie hoch das Stammkapital ist und wie es sich anteilsmäßig auf die Gesellschafter:innen aufteilt.

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Grundkapital im Unternehmen

Wie oben bereits erwähnt, ist das Grundkapital als gezeichnetes Kapital in der Bilanz aufgeführt. Wie sich das Grundkapital zwischen den Gründer:innen aufteilt, geht daraus nicht hervor. Man kann die Anteile jedoch berechnen, wenn man das Grundkapital kennt sowie die Anzahl der Aktien und deren Nennwert.

Zu beachten ist, dass der Nennwert einer Aktie von den Gründer:innen bei der Gründung frei festgelegt werden kann. Der Aktienwert, mit dem die Aktie an der Börse gehandelt wird, entspricht nicht dem Nennwert, sondern richtet sich nach Angebot und Nachfrage.

Grundkapital berechnen: Beispiel

Multipliziert man den Nennwert einer Aktie mit der Anzahl der an die Gründer:innen ausgegebenen Aktien, erhält man das Grundkapital. Der Mindestnennwert einer Aktie ist immer 1€. Je nachdem, was die Gründer:innen vereinbaren, kann auch ein höherer Nennwert gewählt werden.

Gehen wir von folgendem Beispiel aus: Zwei Gründer einer Aktiengesellschaft kaufen jeweils zu gleichen Teilen die 100.000 Aktien, die ausgegeben werden sollen. Der Nennwert einer Aktie beträgt 1€ und jeder Gründer erhält 50.000 Aktien. Beide müssen also 50.000€ investieren.

Beide Gründer wissen zu jeder Zeit, was sie in das Unternehmen eingebracht haben. Dazu teilen sie einfach das gezeichnete Kapital (Grundkapital) durch die Anzahl ihrer Aktien:

100.000€ / 50.000 Aktien = 50.000€

Genauso gut hätten sich die beiden Gründer auch entscheiden können, den Nennwert höher anzusetzen, z.B. 10€ pro Aktie. Dann hätte jeder 5.000 Aktien erworben. Es wäre auch möglich gewesen, lediglich 2 Aktien zu je 50.000€ auszugeben. Das Grundkapital betrüge in jedem Fall 100.000€.

Gründeranteile berechnen: Beispiel

Es lässt sich auch berechnen, in welchem prozentualen Anteil die Gründer am Unternehmen beteiligt sind. Dazu teilt man den Aktienanteil eines Gründers durch die Gesamtzahl der Aktien und multipliziert diese dann mit 100:

Anteil am Unternehmen = Anzahl Aktien des Gründers / Gesamtzahl der Aktien x 100

In unserem Beispiel:

Anteil am Unternehmen = 50.000 / 100.000 x 100 = 50%

Bestünde das Gründerteam aus 3 Personen, von denen zwei 40.000 Aktien für 40.000€ kaufen und die andere Person 20.000 Aktien für 20.000€, wären die Anteile 40% für die ersten beiden Personen und 20% für die dritte Person.

Verlust von Grundkapital in Bilanz

Wird das Grundkapital von Verlusten aufgezehrt, müssen die Unternehmensverantwortlichen dies spätestens dann den Aktionär:innen mitteilen, wenn das Grundkapital zu mindestens 50 Prozent aufgebraucht ist. Beim Erreichen der 50-Prozent-Verlust-Grenze muss eine Hauptversammlung einberufen werden.

Es kommt in diesem Fall darauf an, ob sich Investor:innen finden lassen, die dem Unternehmen frisches Geld geben, damit es durch Restrukturierungsmaßnahmen die Insolvenz abwenden kann.

Grundkapital, Kapitalrücklage & Kapitalerhöhung

Die Kapitalrücklagen einer Aktiengesellschaft müssen mindestens 10 Prozent des Grundkapitals betragen. Die Rücklage dient dazu, das Unternehmen gegen Verluste abzusichern. Mit ihr wird beispielsweise ein Jahresfehlbetrag ausgeglichen.

Es gibt verschiedene Wege, die Kapitalrücklagen zu erhöhen. Der beliebteste ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Dabei wird die Anzahl der Aktien erhöht und gleichzeitig sinkt ihr Kurswert. Bestehende Aktieninhaber:innen profitieren dadurch, dass sie mehr Aktien bekommen (um den sinkenden Kurswert auszugleichen), und für zukünftige Aktionär:innen wird die Aktie aufgrund des geringeren Kurswertes attraktiver zur Investition.

Die Kapitalerhöhung kann zum Bilden von Rücklagen oder zum Erhöhen des Grundkapitals genutzt werden. In beiden Fällen wird damit das Eigenkapital des Unternehmens gesteigert, wodurch es mehr Geld für Investitionen übrighat, zum Tilgen von Schulden oder zum Ausgleichen von Verlusten.


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