Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 2. Mai 2018
Strafverfahren gegen Mauro Scialdone
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Varese
Vorlage zur Vorabentscheidung – Mehrwertsteuer – Schutz der finanziellen Interessen der Union – Art. 4 Abs. 3 EUV – Art. 325 Abs. 1 AEUV – Richtlinie 2006/112/EG – PIF‑Übereinkommen – Sanktionen – Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität – Nichtabführung der gemäß der Steuererklärung geschuldeten Mehrwertsteuer binnen der gesetzlich festgelegten Fristen – Nationale Regelung, wonach eine Freiheitsstrafe nur für den Fall vorgesehen ist, dass der nicht abgeführte Mehrwertsteuerbetrag einen gewissen Schwellenwert für die Strafbarkeit der Nichtabführung überschreitet – Nationale Regelung, wonach für die Nichtabführung von an der Quelle einbehaltener Einkommensteuer ein geringerer Schwellenwert für die Strafbarkeit der Nichtabführung anzuwenden ist
Rechtssache C-574/15
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Urteil
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