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Rückstausicherung

Informationen zum Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz

Starke Regenfälle, vor allem in den Sommermonaten, können zu Rückstau aus dem Kanalnetz und somit zu Überschwemmungen von Kellern und anderen tief liegenden Räumen führen. Hier möchten wir Ihnen kurz erläutern, wie Rückstau aus dem Kanalnetz entsteht und wie Sie sich dagegen schützen können.

Bedenken Sie bitte, dass die hier vorgestellten Informationen so kompakt wie möglich gehalten werden. Ein funktionierender Schutz vor Rückstau muss immer an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Planung und Ausführung gehören in die Hände von Fachleuten.

 

Wie kommt es zu Rückstau?

Die öffentliche Kanalisation kann aus technischen sowie aus Kostengründen nicht so dimensioniert werden, dass alle Wassermassen eines Starkregenereignisses aufgenommen werden können. Aber auch durch betriebliche Störungen im Kanalnetz, zum Beispiel durch Verstopfungen, kann es zu Rückstau aus dem Kanalnetz kommen.Im Falle eines Rückstaus kann die Wasserspiegellage innerhalb des Kanalnetzes bis zur so genannten "Rückstauebene" ansteigen. Die Rückstauebene beschreibt also die Höhe, bis zu der das Wasser im öffentlichen Kanalnetz ansteigen kann. In der Regel ist dies die Straßenoberkante vor dem Grundstück.

Dies bedeutet, dass alle Ablaufstellen und Entwässerungseinrichtungen (Toiletten, Bodeneinläufe, Waschbecken …), welche sich unterhalb der Rückstauebene befinden, rückstaugefährdet sind und entsprechend der Einbausituation gesichert werden müssen. Dies gilt auch für tief liegende Parkplatz- oder Hofflächen. Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene sind dagegen im freien Gefälle der öffentlichen Kanalisation zuzuführen.

Die nachstehende Abbildung zeigt eine Rückstausituation ohne ausreichenden Rückstauschutz:

Ohne Rückstauschutz

Das Wasser drückt sich über Entwässerungseinrichtungen, welche sich unterhalb der Rückstauebene befinden, in die tief liegenden Räume

 

 

Wie kann man sich schützen?

Gemäß § 13, Absatz 3 der Entwässerungssatzung der Stadtbetriebe Siegburg AöR, hat sich der Grundstückseigentümer gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanalnetz zu schützen. Hierzu hat er Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) durch funktionstüchtige Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu sichern.

Unter den allgemein anerkannten Regeln der Technik versteht man in diesem Zusammenhang die Bestimmungen folgender DIN-Normen:

  • DIN EN 752 – Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
  • DIN EN 12056 – Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
  • DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

Die Zuständigkeit liegt also beim Grundstückseigentümer. Die Kommune haftet nicht für Schäden an Grundstücken die durch Rückstau aus dem Kanalnetz entstanden sind. Generell kann jedes Grundstück gegen Rückstau aus dem Kanalnetz geschützt werden. Den Aufwand hierfür bestimmen die Lage des betreffenden Grundstückes zum öffentlichen Kanalnetz sowie die technische Ausführung der bereits bestehenden oder geplanten Entwässerungsgegenstände. Wirksamer Schutz vor Rückstau lässt sich durch den Einbau einer Hebeanlage oder den Einbau von Rückstauverschlüssen erreichen. Teilweise ist auch die Kombination dieser Maßnahmen notwendig.

Funktionsweise einer Hebeanlage
Den sichersten Schutz vor Rückstau aus dem Kanalnetz bietet der fachgerechte Einbau einer Hebeanlage. Diese pumpt das unter der Rückstauebene anfallende Abwasser bis über die Rückstauebene. Von dort kann das Abwasser dann in die Leitung zum öffentlichen Kanal abfließen. Vorteilhaft ist hier, dass die Gebäudeentwässerung auch während des Rückstauereignisses betriebsfähig bleibt. Die Auswahl des Pumpentyps und der Pumpenleistung muss von einem Fachplaner oder Architekten, bzw. durch einen Fachbetrieb für Sanitärtechnik erfolgen.

Funktionsweise eines Rückstauverschlusses
Bei Rückstauverschlüssen wird durch mechanisch arbeitende Klappen oder Ventile der rückwärtige Zufluss des Abwassers aus dem Kanalnetz unterbrochen. Diese Rückstauverschlüsse dürfen jedoch nur eingesetzt werden, wenn Gefälle zum öffentlichen Kanal besteht und:

  • die geschützten Räume von untergeordneter Nutzung sind. Das heißt, dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit von Personen bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden und
  • der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht und
  • bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.

Besonders wichtig ist die Wahl des richtigen Einbauortes des Rückstauverschlusses unter Beachtung der gesamten Entwässerungssituation. Werden hier Fehler gemacht, flutet man unter Umständen den Keller mit dem Wasser vom eigenen Grundstück! Weiterhin dürfen, laut DIN-Norm, je nach Anwendungsbereich, nur bestimmte Typen von Rückstauverschlüssen verwendet werden. Dies gilt insbesondere für Anlagen die fäkalhaltiges Abwasser ableiten. Hier ist auf jeden Fall eine Beratung durch einen Fachplaner oder Architekten, bzw. durch einen Fachbetrieb für Sanitärtechnik notwendig.

Die nachstehende Abbildung zeigt eine Rückstausituation mit Schutz des Gebäudes durch den Einbau einer Hebeanlage:

Mit Rückstauschutz

 

Was kann man sonst noch tun?

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse sind technische Anlagen die regelmäßig und fachmännisch gewartet werden müssen. Dies gilt insbesondere für die störanfälligen Rückstauverschlüsse. Damit im Ernstfall auch alle Einbauteile funktionieren, sollte eine Wartung zweimal im Jahr durchgeführt werden. In manchen Schadensfällen verlangen Versicherungen einen Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung. Ohnehin sollten Sie mit Ihrer Versicherung den bestehenden Versicherungsschutz im Falle eines Rückstaus abklären.

Teilweise können bauliche Zusatzmaßnahmen den Schutz vor Rückstau unterstützen. Überdenken Sie, ob Sie alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene noch benötigen. Falls nicht, sollte man diese Einbauteile fachmännisch zurück bauen lassen. Auch der Bau eines kleinen Überdaches über dem Kellerabgang kann helfen. Wenn die Möglichkeit besteht, kann das hier anfallende Regenwasser schadlos über den Garten entwässern und nicht über die Kellertür in das Gebäude eindringen.

 

Nicht nur durch Rückstau aus dem Kanalnetz können Schäden entstehen.
Bei starken Regenereignissen kann sich Oberflächenwasser auf Straßen, Wegen und Plätzen aufstauen und zu Überflutungen führen obwohl die Kanalisation funktionsfähig ist.
Dieses Wasser kann unter Umständen über Kellerabgänge, Garagen oder Lichtschächte in die Gebäude strömen und dort Schäden anrichten. Prüfen Sie die Gefällesituation Ihres Grundstückes. Bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Anlegen von Schwellen vor Kellertüren oder vor Lichtschächten kann schon sehr effektiv sein. Beachten Sie auch bitte, dass durch undichte und defekte Grundleitungen, im Falle eines Rückstaus, Wasserschäden an Fußböden oder Wänden entstehen können. Stellen Sie solche Schäden fest, sollten Sie eine Funktionsprüfung (z. B. Kamerauntersuchung) der Grundleitungen durchführen lassen.

 

Ansprechpartner
Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen die Problematik des Rückstaus aus dem Kanalnetz näher gebracht zu haben. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an den Fachbereich Abwasser der Stadtbetriebe Siegburg AöR. Falls Sie einen Neubau oder den Umbau eines bestehenden Gebäudes planen, sollten Sie unbedingt Ihren Architekten auf die Problematik der Rückstausicherung ansprechen. Auch die entsprechenden Handwerksfirmen aus der Heizungs- und Sanitärtechnik, die z. B. Ihre Heizungsanlage warten, sind geeignete Ansprechpartner.

Weiterführende sowie gut verständliche Informationen können Sie dem "Rückstau-Handbuch" des Ing. - Büros AQUA-Bautechnik GmbH aus Köln entnehmen. Folgender Link führt Sie auf die entsprechende Internetseite:

 

Ihr Fachbereich Abwasser
Stadtbetriebe Siegburg AöR