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Mecklenburg-Vorpommern

BUND klagt gegen Genehmigung zweier Hähnchenmastanlagen

Masthähnchen im Stall
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Katharina Krenn, agrarheute
am Mittwoch, 12.04.2017 - 11:00

Der BUND hat Klage gegen die Baugenehmigung einer Hähnchenmastanlage für knapp 80.000 Tiere im Landkreis Rostock eingelegt. Das sind die Gründe.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat vor dem Verwaltungsgericht Schwerin Klage gegen die Baugenehmigung zweier Hähnchenmastanlagen durch die Agrarproduktivgenossenschaft (APG) Wardow (Landkreis Rostock) eingelegt. Der Vorwurf: Bei der Genehmigung seien die vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung umgangen worden.

Separate Anträge für zwei Anlagen

Laut BUND hatte der Investor den Genehmigungsantrag der Mastanlage in zwei identische Anträge für zwei Anlagen zu je 39.900 Tierplätzen aufgeteilt und damit die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit umgangen. Bereits 2012 hatte das Amt für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) Rostock die Genehmigung erteilt. Nach monatelanger Prüfung hatte das Stalu festgestellt, dass es sich „rein rechtlich betrachtet um zwei Anlagen handelt“ , berichtete die SVZ. 

Nahe EU-Schutzgebiet

"Der Standort liegt in Nähe des EU-Schutzgebietes „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen", so der BUND. Die Wirkungen des Industriebetriebes würden durch Lärm, Verkehr, Geruch, keimhaltigen Feinstaub und Ammoniak Anwohner, Besucher und die umliegenden Biotope, Alleen, Fahrradstrecken und das Schutzgebiet des Recknitztals betreffen.

Bereits zu Planungsbeginn im Jahr 2011 hatte der Investor angekündigt, die Anlage schrittweise auf acht Stallanlagen mit je 40.000 Mastplätzen erweitern zu wollen. Im Frühjahr 2017 hatte der Investor geäußert, die Genehmigung möglicherweise zu verkaufen, heißt es in der Pressemitteilung des BUND. Gegen das Vorhaben protestieren seit 6 Jahren Anwohner und eine Gruppe des BUND.

Mit Material von BUND/dpa