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EuGH-Urteil

Das Aus für Sojamilch: Milch muss aus dem Euter kommen

Euter einer Fleckviehkuh auf der Weide
Anke Fritz
Anke Fritz, agrarheute
am Mittwoch, 14.06.2017 - 11:00

Milch muss aus Eutern kommen - basta. Das steht so ähnlich in einer EU-Verordnung. Und was ist mit Sojamilch? Die höchsten Richter der EU haben entschieden.

Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie "Pflanzenkäse" oder "Tofubutter" verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden. Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung "Milch" Produkten vorbehalten ist, die aus der "normalen Eutersekretion" von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für weiterverarbeitete Produkte wie "Rahm", "Sahne", "Butter", "Käse" oder "Joghurt".

Verwechslungsgefahr kann nicht ausgeschlossen werden

Hintergrund ist eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus Wiesbaum in der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt sie unter Namen wie "Veggie-Cheese" oder "Cream".

"Der Verbraucher weiß, dass er eine pflanzliche Alternative zu einem klassischen Tierprodukt kauft, wenn das Produkt als "veggie", vegetarisch, vegan oder pflanzlich gekennzeichnet ist oder direkt der Pflanzenname (Mandelmilch, Sojamilch etc.) vorangestellt ist", meint Tofutown-Anwalt Michael Beuger. Die Richter hat das jedoch nicht überzeugt. Eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher könne nicht ausgeschlossen werden, schrieben sie. Die EU-Regelungen seien sinnvoll: Sie schafften Klarheit und faire Bedingungen für Erzeuger, Händler sowie Verbraucher und stellten gleiche Qualitätsstandards sicher.

Kokosmilch unterliegt Ausnahmeregelung

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regel - manche Pflanzenprodukte dürfen Milchbegriffe im Namen führen. Es geht dann um "Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist" oder bei denen "die Bezeichnungen eindeutig zur Beschreibung einer charakteristischen Eigenschaft verwandt werden". Ein Beispiel: "Kokosmilch". Was genau auf der Liste steht, variiert aber je nach Sprachraum. Tofu und Soja jedenfalls seien dort nicht aufgeführt, betonten die Richter.

Mit Material von dpa

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