Seit rund 30 Jahren müssen Kfz-Halter in regelmäßigen Abständen zur Abgasuntersuchung. 1985 hieß diese noch "Abgassonderuntersuchung" und war nur für Autos mit Benzinmotor vorgeschrieben. Inzwischen hört die im Rahmen der Hauptuntersuchung vorgeschriebene Pflichtkontrolle auf den sperrigen Namen "Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems", kurz UMA. Umgangssprachlich hat sich aber die Bezeichnung "AU" etabliert. 1993 wurde die Abgassonderuntersuchung (ASU) zur Abgasuntersuchung (AU) verkürzt.
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Seit 2010 ist die AU fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Gleichzeitig wurde die sechseckige Plakette abgeschafft, die man einst nach bestandener Prüfung (damals unabhängig von der Hauptuntersuchung) ans vordere Kennzeichen gepappt bekam.

Abgasuntersuchung seit 2018 nicht mehr allein über OBD

Die Art und Weise, wie die Abgase gemessen werden, hat sich im Laufe der Jahre mehrfach geändert und wurde auf die immer weiterentwickelte Abgasreinigung angepasst. Zwei Veränderungen sind dabei besonders hervorzuheben: Seit 2008 erfolgte die Abgasuntersuchung bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab Januar 2006 nicht mehr über eine Messsonde im Auspuff. Stattdessen wurde einfach das Motormanagementsystem über den OBD-Stecker nach Fehlern ausgelesen. Hierbei wurde darauf vertraut, dass eventuelle Fehler über nicht korrekte Abgaswerte im Fehlerspeicher abgespeichert wurden.
Abgas-Untersuchung
Auslesen des Fehlerspeichers über die OBD2-Schnittstelle: Seit 2018 wird bei allen Autos zusätzlich wieder eine Messsonde verwendet.
Der Aufwand für die AU hatte sich dadurch deutlich verringert. Nur bei Autos, die vor 2006 gebaut wurden, wurde die Messung noch mit einer Messsonde durchgeführt. In der Folge des Abgasskandals wurde der Leitfaden zur Durchführung der AU allerdings noch einmal überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2018 werden wieder alle Fahrzeuge einem Sondentest unterzogen – das Auslesen des Fehlerspeichers bleibt aber trotzdem zusätzlich bestehen.

So läuft die AU in der Praxis ab

Zu Beginn der Abgasuntersuchung werden erst einmal alle Fahrzeugdaten erfasst. Dazu gehören die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (kurz FIN), die Abgasschlüsselnummer, das Kennzeichen sowie die Kraftstoffart und der Kilometerstand. Nur so kann die Abgasuntersuchung auch dem getesteten Auto zugewiesen werden – das ist besonders für die Hauptuntersuchung wichtig. Als nächstes wird eine Sichtkontrolle durchgeführt. Hier wird besonders auf Schäden und auch auf Veränderungen an abgasbezogenen Bauteilen geachtet. So fallen nicht nur durchgerostet oder defekte, sondern auch veränderte Bauteile wie zum Beispiel eine Sportauspuffanlage auf. Hier muss dann geschaut werden, ob die veränderten Bauteile überhaupt für das Auto und für den Straßenverkehr zugelassen sind.
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Gleiches gilt übrigens auch für den Luftfilter, der auch im Zuge der Abgasuntersuchung begutachtet wird. Ist hier ein Sportluftfilter ohne ABE verbaut, dann ist die Abgasuntersuchung und somit auch die Hauptuntersuchung nicht bestanden. Es wird aber auch geschaut, ob der Motor und die Einspritzanlage undicht sind und irgendwelche Leckagen aufweisen. Auch Sonden und Sensoren werden einer Sichtprüfung unterzogen, zum Schluss werden noch einmal alle Flüssigkeitsstände wie Kühlwasser und Motoröl nachgeschaut. Auch daran lassen sich eventuelle Defekte am Motor erkennen, die einen Einfluss auf die Abgaswerte hätten. Nach der Sichtprüfung kommt es dann zur eigentlichen Abgasmessung.

Folgende Daten und Messwerte werden überprüft

Solldaten: Hier wird geschaut, ob und welche Grenzwerte ein Hersteller für das Auto vorgibt, das geprüft werden soll. Gibt es keine Daten zum Fahrzeug, dann werden die gesetzlichen Grenzwerte genommen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten.

Fehlercodes: Der Fehlerspeicher des Motormanagementsystems wird auf Fehler untersucht, die die Abgaswerte beeinträchtigen würden. Sind zum Beispiel Fehlermeldungen über Fehlzündungen, defekte Einspritzdüsen, nicht plausible Lambdawerte oder Fehler mit dem Partikelfilter abgespeichert, ist die Abgasuntersuchung nicht bestanden.

Ist-Daten: Über Sensoren oder den OBD-Stecker werden die Fahrzeugdaten wie Leerlaufdrehzahl und die Motortemperatur festgehalten.
Abgaswerte: Um die Abgaswerte zu messen, wird eine Messsonde in das Auspuffrohr gesteckt. Je nach Motor und der Art des Abgasreinigungssystems werden aber verschiedene Abgaswerte gemessen. Zwischen sechs verschiedenen Fahrzeugarten wird unterschieden, bei denen jeweils andere Abgaswerte entscheidend sind: Benziner ohne Kat, mit ungeregeltem Katalysator, mit geregeltem Katalysator ohne OBD, mit geregeltem Katalysator mit OBD und Diesel mit und ohne OBD.

Eine Abgasuntersuchung wird nur bei einem warmen Motor durchgeführt. Deswegen wird das Fahrzeug vor der Messung durch das Halten einer erhöhten Drehzahl auf Betriebstemperatur gebracht. Auch der Katalysator muss auf Betriebstemperatur gebracht werden, um richtig zu funktionieren. Das passiert durch gezielte Gasstöße. Bei einem Dieselmotor dienen gezielte Gasstöße eher der Reinigung ("Freiblasen") der Abgasanlage. Bei einem Benziner mit Katalysator werden die Abgaswerte im Leerlauf und mit erhöhter Drehzahl gemessen. Ist das Auto dann noch mit einem OBD-Anschluss versehen, wird in das Steuergerät ein Störfaktor eingegeben. So wird geprüft, ob der Regelkreis der Lambdasonden richtig funktioniert – deshalb nennt man diese Prüfung auch Regelsondenprüfung.
Für einen Benziner sind die Lambdawerte übrigens ziemlich wichtig: Wenn sie nicht stimmen, stimmt auch das Verhältnis des Benzin-Luft-Gemisches nicht. Das ist nicht nur schlecht für die Abgaswerte, sondern schadet auch dem Motor. Auch bei einem Diesel werden die Abgaswerte nicht nur in der Leerlaufdrehzahl, sondern auch bei freier Beschleunigung gemessen. Freie Beschleunigung heißt, dass der Motor mehrmals bis auf Abregeldrehzahl hochgedreht wird – immer unterbrochen von vorgeschriebener Beruhigungszeit. Für den Diesel ist der sogenannte Trübungswert sehr wichtig. Er beschreibt, wie viel Ruß im Abgas enthalten ist.
Ist die Abgasuntersuchung abgeschlossen, muss nur noch der Bericht mit den gemessenen Werten ausgedruckt werden. Darin wird dokumentiert, ob das Auto die Untersuchung bestanden hat – oder auch nicht.

Ausnahmen: Welche Fahrzeuge müssen nicht zur AU?

Folgende Fahrzeuge sind von der AU befreit:

• Diesel mit einer Erstzulassung vor 1977.

• Benziner mit einer Erstzulassung vor dem 1.7.1969.

• Benziner, die maximal 50 km/h schnell fahren.

• Diesel mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

• Zweiräder mit einer Erstzulassung vor dem 1.1.1989 oder mit einem Motor kleiner als 50 Kubikzentimeter.

Wer darf eine Abgasuntersuchung durchführen?

Neben den Prüfgesellschaften wie zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS, dürfen auch zertifizierte Werkstätten eine Abgasuntersuchung durchführen. Auch wenn die AU inzwischen ein Bestandteil der Hauptuntersuchung ist, muss sie nicht zeitgleich mit der HU erfolgen und auch nicht vom selben Prüfunternehmen durchgeführt werden. Doch Vorsicht: Um bei einer Hauptuntersuchung anerkannt zu werden, darf die Abgasuntersuchung maximal einen Monat zurückliegen. Die Kosten für eine Abgasuntersuchung belaufen sich auf 30,80 Euro (Stand: April 2020) und sollten überall gleich sein – egal, ob sie von einer Prüfgesellschaft oder einer Werkstatt durchgeführt wurde. (Alle Infos zu den Kosten der HU finden Sie hier.)