Arbeitsrecht

Altersteilzeit – Schrittweise in den Ruhestand

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Dabei wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert. Möglich ist die Altersteilzeit für Arbeitnehmer*innen ab dem 55. Lebensjahr.

Allgemeine Informationen

Was ist die Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung, die durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt ist. Da kein rechtlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht, ist sie nur aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Die wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen sind zwar im AltTZG festgelegt, jedoch können viele Punkte individuell vereinbart werden. Häufig sind Regelungen zur Altersteilzeit auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen enthalten.

Für wen kommt die Altersteilzeit in Frage?

Die Altersteilzeit ist möglich für Arbeitnehmer*innen ab dem 55. Lebensjahr, die in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit wenigstens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig – in Voll- oder Teilzeit – beschäftigt waren. Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II werden hierbei mitberücksichtigt. Zu beachten ist, dass die Altersteilzeit mindestens bis zu dem Zeitpunkt gehen muss, ab dem eine Altersrente frühestmöglich beansprucht werden kann.

Wie funktioniert die Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit wird die bisherige wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. Die versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Arbeitsförderung (SGB III) wird fortgesetzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechend dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) das Gehalt aufzustocken und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten.

Arbeitszeit halbieren – verschiedene Zeitmodelle sind möglich

  • Gleichverteilungsmodell: Die Arbeitszeit wird über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit auf die Hälfte reduziert. Dies kann zum Beispiel mit halben Arbeitstagen oder weniger Arbeitstagen pro Woche realisiert werden.
  • Blockmodell: Die Altersteilzeit wird in zwei gleich lange Phasen unterteilt. In der ersten Phase (Arbeitsphase) wird regulär weitergearbeitet, in der zweiten Phase (Freistellungsphase) wird gar nicht mehr gearbeitet.
  • Anderes Modell: Die genaue Verteilung der Arbeitszeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbaren. So ist zum Beispiel auch eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit / Arbeitstage möglich

Wie berechnet sich das Gehalt bei der Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit wird das Gehalt halbiert und vom Arbeitgeber um 20 Prozent des reduzierten Gehalts aufgestockt. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt1. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet, mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers zu zahlen. Damit sollen die durch das reduzierte Gehalt verursachten Renteneinbußen abgefedert werden. Zu beachten ist, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers, wie Weihnachtsgeld, in der Altersteilzeit entfallen können.

Der Betrag wird in der späteren Steuererklärung zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen.

Mithilfe des Flexirentenrechners können Sie nach Vorgabe Ihrer "Wunsch-Altersteilrente" in Prozent Ihren möglichen jährlichen Hinzuverdienst ermitteln.

Fragen und Antworten zur Altersteilzeit

Ab wann kann ich in Altersteilzeit gehen?

Ab 55 Jahre oder älter, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit?

Nein, das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) sieht keinen rechtlichen Anspruch vor. Die Vereinbarung wird auf freiwilliger Basis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber getroffen. Häufig ist die Altersteilzeit allerdings in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt.

Kann ich auch als Teilzeitbeschäftigte/r in Altersteilzeit gehen?

Ja, auch als Teilzeitbeschäftigte/r können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren.

Welche Altersteilzeit-Modelle gibt es?

In der Regel wird entweder das Gleichverteilungsmodell – Sie arbeiten über die gesamte Dauer halb so viel wie vorher – oder das Blockmodell – Sie arbeiten in der ersten Hälfte so viel wie bisher und in der zweiten Hälfte gar nicht mehr – angewendet.

Wie kann ich meine Altersteilzeit planen?

Die folgenden 3 Schritte helfen Ihnen, Ihre Altersteilzeit zu organisieren:

  1. Informieren und berechnen
    Bei der deutschen Rentenversicherung können Sie sich ausführlich zur Altersteilzeit beraten lassen. Auskünfte erhalten sie auch unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 1000 4800.

    Überlegen Sie, ob sich die Altersteilzeit für Sie lohnt und mit welchen finanziellen Einbußen Sie rechnen müssen. Eine erste Orientierung kann Ihnen der Teilzeitrechner des BMAS geben.

  2. Mit dem Arbeitgeber reden
    Klären Sie vorab, ob es bereits Regelungen zur Altersteilzeit in Ihrer Arbeitsstelle gibt, zum Beispiel aufgrund einer Betriebsvereinbarung. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Zeitmodelle und die Höhe der Aufstockungsleistungen und zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge.

  3. Vertrag abschließen
    Wenn alles geklärt ist, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Vereinbarung abschließen. Dieser meldet dann die Umstellung bei der Rentenversicherung.

Wie lange kann die Altersteilzeit dauern?

Es gibt keine Mindestlaufzeit für die Altersteilzeit. Den Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenbeiträge muss der Arbeitgeber allerdings nur maximal sechs Jahre zahlen.

Wie wirkt sich die Altersteilzeit auf meinen Rentenanspruch aus?

Durch das herabgesetzte Gehalt müssen Sie mit Renteneinbußen rechnen. Da der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, mindestens 80 Prozent der bisherigen Beiträge zur Rentenversicherung auch in der Altersteilzeit zu zahlen, fallen die Einbußen jedoch relativ gering aus.

Wieviel verdiene ich während der Altersteilzeit?

Während der Altersteilzeit wird das ursprüngliche Gehalt halbiert. Hinzu kommt der Aufstockungsbetrag von 20 Prozent des reduzierten Gehalts sowie Beiträge zur Rentenversicherung durch den Arbeitgeber. Aufstockungsbetrag und Rentenbeiträge können aufgrund arbeitsrechtlicher Vereinbarungen oder Verträge (z.B. Tarifvertrag) auch höher ausfallen.

Seit 2010 keine Förderung mehr

Für Arbeitnehmer*innen, die ihre Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben, konnte der Arbeitgeber eine staatliche Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Seitdem ist diese Regelung entfallen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine weitere Möglichkeit, um vorzeitig – das heißt vor Erreichen der Regelaltersgrenze – in den Ruhestand zu gehen. Sie belohnt Menschen, die schon in jungen Jahren mit der Arbeit begonnen haben und über Jahrzehnte hinweg durch Beschäftigung, selbständige Tätigkeit und Pflege sowie Kindererziehung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben.

Versicherte, die mindestens 45 Jahre mit den genannten Zeiten nachweisen können und die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben, können die abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen. Auf dieser Seite erhalten Sie weitere Informationen über Voraussetzungen sowie die schrittweise Anhebung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte

Ermitteln Sie mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen oder den regulären Beginn sowie die Höhe Ihrer Altersrente.