Nationale Minderheiten in Deutschland

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Heimat & Integration

Nationale Minderheiten genießen durch den Bund und die Länder einen besonderen Schutz und erhalten eine spezifische Förderung.

In Deutschland leben vier durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat gesetzlich anerkannte nationale Minderheiten:

Als nationale Minderheiten werden jene Gruppen der Bevölkerung angesehen, die folgenden Kriterien entsprechen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit der Angehörigen
  • Unterscheidung vom Mehrheitsvolk durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte; eigene Identität
  • Wille zur Bewahrung dieser Identität
  • traditionell, in der Regel seit Jahrhunderten, in Deutschland heimisch
  • innerhalb Deutschlands in angestammten Siedlungsgebieten ansässig

Während die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe und das sorbische Volk traditionell in bestimmten, geografisch fest umrissenen Regionen Deutschlands siedeln, leben die deutschen Sinti und Roma traditionell – meist in kleinerer Zahl – nahezu in ganz Deutschland.

Das Merkmal der traditionellen Ansiedlung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet die nationalen Minderheiten von Zuwanderergruppen. Diese sind nicht traditionell in Deutschland heimisch. Bevölkerungsgruppen, die ursprünglich als Zuwanderer in das heutige Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, haben daher in Deutschland nicht den Status einer nationalen Minderheit.

Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland betrachtet sich – anders als in einigen anderen Staaten – nicht als nationale Minderheit, sondern als Glaubensgemeinschaft.

Keine staatliche Erfassung der Angehörigen nationaler Minderheiten

Zahlenangaben über nationale Minderheiten in Deutschland beruhen heutzutage nur auf Schätzungen. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden in der Bundesrepublik Deutschland generell keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten auf ethnischer Basis erhoben.

Hintergrund dessen ist zum einen die Verfolgung solcher Minderheiten während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Zum anderen bestehen völkerrechtliche Bedenken. Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten legt fest: "Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen."

Schutz und Förderung der nationalen Minderheiten in Deutschland

Der besondere rechtliche Status der nationalen Minderheiten und ihrer Sprachen sowie der Regionalsprache Niederdeutsch beruht im Wesentlichen auf zwei Abkommen des Europarates. Sie genießen in Deutschland Verbindlichkeit:

  1. Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
  2. Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

In beiden Abkommen ist ein besonderer Schutz festgeschrieben. Dieser wird durch Gesetze und Verwaltungshandeln auf Bundes- und auf Landesebene konkretisiert und umgesetzt.

Eine besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die finanzielle Förderung der nationalen Minderheiten durch den Bund und die Länder. Alle vier nationalen Minderheiten in Deutschland erhalten von der Bundesregierung finanzielle Mittel zur Pflege ihrer Sprache und Kultur. Auch die Bundesländer, in denen die Minderheiten traditionell heimisch sind, tragen mit eigenen Finanzmitteln zur Förderung der nationalen Minderheiten bei. Die Regionalsprache Niederdeutsch wird ebenfalls vom Bund und den Ländern finanziell gefördert.

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