Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Stauchitz Öffentliche Auslegung

Bloßwitz, Reppener Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.09.2018 bis 09.10.2018
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Stauchitz hat am 14.05.2018 beschlossen, für Teilflächen der Flurstücke Nr. 15/6, 15/7 und 63 (Reppener Straße) jeweils Gemarkung Bloßwitz, den Bebauungsplan „Bloßwitz, Reppener Straße“ aufzustellen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes „Panitz“ wurde die Arnold Consult AG in Meißen beauftragt.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 entsprechend, so dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Auch die Vorschriften über die Überwachung (gemäß § 4 c BauGB, „Monitoring“) sind im vorliegenden Fall nicht anzuwenden.

Da das für Wohnbebauung vorgesehene Areal bislang im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt, ist derzeit keine bauliche Entwicklung auf den überplanten Flächen möglich. Zur langfristigen Sicherung der geplanten Bebauung an dem vorgesehenen Standort, zur Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sowie der angestrebten städtebaulichen Struktur und Gestaltung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. In diesem soll der Bereich als Allgemeines Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO festgesetzt werden. In dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Stauchitz ist das Gebiet als geplante Wohnbaufläche (W) ausgewiesen, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. 

Der vom Gemeinderat Stauchitz am 13.08.2018 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Bloßwitz, Reppener Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 13.08.2018, liegt im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

vom 10. September 2018 bis einschließlich 09. Oktober 2018

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stauchitz, Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Staucha, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Bloßwitz, Reppener Straße“ schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Bloßwitz, Reppener Straße“ unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stauchitz, den 31.08.2018

Frank Seifert

Bürgermeister

Kontaktperson

Dirk Zschoke

Tel.: 035268/87244

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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