Zurück Untersuchungshaft gegen frühere ukrainische Premierministerin willkürlich angeordnet

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Julia Timoschenko

Julia Timoschenko

In seinem heute verkündeten Kammerurteil im Verfahren Timoschenko gegen die Ukraine stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig die folgenden Verletzungen fest: eine Verletzung von Artikel 5 § 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit); eine Verletzung von Artikel 5 § 4 (Anspruch auf zügige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung); eine Verletzung von Artikel 5 § 5 (Anspruch auf Schadensersatz für unrechtmäßige Freiheitsentziehung) und eine Verletzung von Artikel 18 (Begrenzung der Rechtseinschränkungen) in Verbindung mit Artikel 5.

Der Gerichtshof stellte weiterhin mit einer Mehrheit der Stimmen fest, dass keine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) aufgrund der vermeintlichen Misshandlung Frau Timoschenkos während ihrer Verlegung in eine Klinik am 20. April 2012 vorlag.

Der Fall betraf Beschwerden der früheren ukrainischen Premierministerin Julia Timoschenko über die Anordnung der Untersuchungshaft gegen sie und die Bedingungen ihrer Haft.

Der Gerichtshof stellte insbesondere fest: dass die Anordnung der Untersuchungshaft gegen Frau Timoschenko willkürlich war, dass die Rechtmäßigkeit der Haft nicht angemessen geprüft wurde und dass sie keine Möglichkeit hatte, für ihre unrechtmäßige Freiheitsentziehung Schadensersatz zu beantragen. (weiter...)

Video der Urteilsverkündung
Video der mündlichen Verhandlung am 28.08.2012

Siehe auch : Die Ukraine im Europarat

Straßburg 30/04/2013
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