Arbeitsmarkt Selbstständige

Selbstständige sind Personen, die ein Unternehmen oder einen Betrieb beziehungsweise Arbeitsstätte als Eigentümerinnen beziehungsweise Eigentümer, Miteigentümerinnen beziehungsweise Miteigentümer, Pächterinnen beziehungsweise Pächter oder als selbstständige Handwerkerinnen beziehungsweise Handwerker oder Gewerbebetreibende leiten sowie freiberuflich Tätige.

Zu den Selbstständigen zählen keine Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen und lediglich innerhalb ihres Arbeitsbereichs selbstständig disponieren können (zum Beispiel selbstständige Filialleiterinnen und Filialleiter). Auch Hausgewerbetreibende und Zwischenmeisterinnen beziehungsweise Zwischenmeister, die mit fremden Hilfskräften in eigener Arbeitsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden Arbeit an Heimarbeiterinnen beziehungsweise Heimarbeiter weitergeben oder Waren herstellen und bearbeiten, zählen zu den Selbstständigen.

Ein getrennter Nachweis der Selbstständigen (ohne mithelfende Familienangehörige) und Angaben über Selbstständige mit und ohne Beschäftigte (Soloselbstständige) ist nur im Rahmen des Mikrozensus möglich.