Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.
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  • 1haften, Verb
    1. ⟨etw. haftet (an, auf, in etw.)⟩ etw. klebt, sitzt, hängt (an, auf, in etw.) fest
      1. [bildlich] ...
      2. [übertragen] ...

  • 2haften, Verb
    1. ⟨für etw., jmdn. haften⟩
      1. a) [Jura] für etw., jmdn. in materieller Hinsicht aufkommen müssen
      2. b) für etw., jmdn. verantwortlich sein

haften

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GrammatikVerb · haftet, haftete, hat gehaftet
Aussprache  [ˈhaftn̩]
Worttrennung haf-ten
Wortbildung  mit ›haften‹ als Erstglied: 2Haftbedingung · Haftcreme · Haftcrème · haften bleiben · haftenbleiben · Haftetikett · 2haftfähig · 2Haftfähigkeit · Haftglas · Hafthaar · Haftkraft · 1Haftnotiz · Haftorgan · Haftreibung · Haftreifen · Haftsalbe · Haftschale · Haftschicht · Haftschmiere · Haftspannung · Haftvermögen · Haftwirkung · Haftzeher
 ·  mit ›haften‹ als Letztglied: anhaften · behaften · verhaften
 ·  mit ›haften‹ als Binnenglied: Antihaftschicht · selbsthaftend

Bedeutungsübersicht

  1. ⟨etw. haftet (an, auf, in etw.)⟩ etw. klebt, sitzt, hängt (an, auf, in etw.) fest
    1. [bildlich] ...
    2. [übertragen] ...
eWDG

Bedeutung

etw. haftet (an, auf, in etw.)etw. klebt, sitzt, hängt (an, auf, in etw.) fest
Beispiele:
der Klebstoff, diese Farbe haftet an meinen Fingern
an seinen Schuhen haftet Staub, Lehm
der Efeu haftet an der Mauer
die Reifen haften nicht auf der vereisten Fahrbahn
bildlich
Beispiele:
der Zigarettengeruch, Fischgeruch haftet an seiner Kleidung
gehobenIhre Augen hafteten starr an der Tür [ C. F. MeyerJenatsch1,254]
gehobenzum zwanzigsten Male hafteten ihre Blicke an dieser Stelle [ G. HermannGebert39]
übertragen
Beispiele:
das Erlebnis wird immer in ihrer Erinnerung haften (= eingeprägt bleiben)
bei dir haftet (= du behältst) aber auch gar nichts (im Gedächtnis)
Irgendein geheimer Makel schien an der Geburt Goldmunds zu haften [ HesseNarziß5,23]
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
1Haft · Haftel · Heftel · 2Haft · Haftbefehl · haften · Haftung · verhaften · Verhaftung · verhaftet · inhaftieren
1Haft f. ‘polizeilicher Gewahrsam, Gefangenschaft’. Auf das Westgerm. beschränkt sind die Feminina mhd. haft ‘Fesselung, Gefangenschaft, Befestigung’ (frühnhd. auch ‘Beschlagnahme’), mnd. hacht ‘Anspruch, Berechtigung, Haft’, wohl auch aengl. hæft ‘Gefangennahme, Haft’ und ahd. hafta ‘Verknüpfung, Griff, Gefangennahme’ (9. Jh.), mhd. hafte ‘Verknüpfung, Haft, Verwahrung, Hindernis’, mnd. hacht(e), hafte ‘Gefängnis, Haft’, anfrk. hafta ‘Gefangenschaft’, mnl. hachte ‘Gefangenschaft, Gefahr, schwierige Lage’. Daneben kennt das Germ. ein in den Verwendungen sich mit den Feminina vermischendes maskulines und neutrales Substantiv ahd. haft m. n. ‘Band, Fessel, Gefangenschaft’ (9. Jh.), mhd. haft m. ‘Band, Fessel, Knoten, Halt’ (spätmhd. auch ‘Bürgschaft’), nhd. Haft m. ‘Verbindung, Naht, Fessel, Haltevorrichtung’ (bis ins 18. Jh., vgl. dazu das Deminutivum mhd. haftel, haftelīn, heftel, heftelīn, obd. Haftel, omd. Heftel n. ‘Verschluß aus Haken und Öse’), aengl. hæft m. ‘Band, Fessel, Gefangenschaft’, anord. hapt n. ‘Fessel’ sowie ein Maskulinum mhd. haft, aengl. hæft, anord. haptr ‘Gefangener’, das sich zum Adjektiv ahd. (9. Jh.), mhd. haft ‘gebunden, gefangen’ (s. -haft) stellt. Alle diese nominalen Bildungen (und weiterhin die bei 1Heft angegebenen germ. Formen, s. d.) weisen die auch für heben und haben (s. d.) vorauszusetzende Wurzel ie. *kap- auf; sie bewahren (im Unterschied zu den genannten Verben) deren ursprüngliche Bedeutung ‘fassen’ (vgl. lat. capere ‘nehmen, fassen, ergreifen’, captīvus ‘gefangen, erbeutet’). Wohl ebenfalls an diese Gruppe anzuschließen (vielleicht als Rückbildung aus dem Verb haften, s. unten) ist der Insektenname 2Haft m. n. ‘Eintagsfliege’ (18. Jh., vgl. gleichbed. nl. haft, haf n., 17. Jh.), dessen Pluralform Hafte von Oken in die dt. zoologische Fachsprache übernommen wird (s. Eintagsfliege). Eine junge Zusammensetzung mit nhd. Haft f. ‘polizeilicher Gewahrsam’ ist Haftbefehl m. ‘schriftliche richterliche Verfügung, eine Person zu verhaften’ (2. Hälfte 19. Jh.) für älteres Haftbrief (16. Jh.). – haften Vb. ‘fest an einem Gegenstand hängen, kleben’, in der Fügung für etw., jmdn. haften ‘bürgen, einstehen, verantwortlich sein’, ahd. haftēn ‘hängen, kleben, festhalten, zugeordnet, verbunden sein’ (9. Jh.), mhd. haften ‘befestigt sein, anhängen, zugehören’, asächs. hafton ‘haften’, mnd. haften, hachten, mnl. hachten ‘haften, befestigen, gefangennehmen’ (mnd. auch ‘bürgen’). Das Verb basiert wie das unter heften (s. d.) dargestellte, anders abgeleitete gemeingerm. Faktitiv auf dem in ahd. haft ‘gebunden, gefangen’ vorliegenden germ. Adjektiv (s. -haft). Seit Mitte des 14. Jhs. ist der vor allem rechtssprachliche Gebrauch im Sinne von ‘bürgen’ bezeugt. Nur noch hierzu gehört heute das Verbalsubstantiv Haftung f. ‘Verpflichtung, für etw. oder jmdn. einzustehen’ (so seit dem 14. Jh., im älteren Nhd. auch ‘Gefangennahme’), ahd. haftunga ‘Gefangenschaft’ (um 900), mhd. haftunge ‘Gefangennahme, Haft, das Festhalten’, mnd. haftinge ‘Haft’. verhaften Vb. ‘gefangennehmen’ (17. Jh., zuvor ‘pfänden, beschlagnahmen, verbinden, befestigen’, 15. Jh.), transitivierende Präfixbildung zu haften (s. oben) anstelle von vorausgehendem mhd. frühnhd. verheften (Part. Prät. verhaft, verheftet) ‘einheften, befestigen, verbinden, vorenthalten’ (frühnhd. auch ‘festnehmen, pfänden’), dieses zu mhd. heften (s. heften); Verhaftung f. ‘Gefangennahme’ (16. Jh., zunächst auch ‘Verbindung, Befestigung’), vgl. frühnhd. verheftunge ‘Beschlagnahme’ (15. Jh.). Das Part. Prät. von verhaften verselbständigt sich im Nhd. als verhaftet Part.adj. ‘eng mit etw. verbunden, in etw. verwurzelt’ (16. Jh.). inhaftieren Vb. in der Kanzleisprache des 18. Jhs. als Synonym für verhaften aufkommend, ist eine latinisierende Bildung (mit 1in-, s. d.) zu Haft (wohl unter Einfluß der präpositionalen Fügung in Haft).

Typische Verbindungen zu ›haften‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›haften‹.

Verwendungsbeispiele für ›haften‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Er verströmt sich nicht an die Umgebung, er haftet am Träger. [Weber, Annemarie (Hg.), Die Hygiene der Schulbank, Wiesbaden: Falken-Verl. 1955, S. 35]
Jetzt, nach der Revolution, haftet jeder nur dafür, was er selbst getan hat. [Renn, Ludwig [d. i. Vieth v. Golßenau, Arnold Friedrich]: Krieg – Nachkrieg, Berlin: Aufbau-Verl. 1951 [1930], S. 946]
Anbieter haften dann, wenn ihnen die Inhalte tatsächlich bekannt sind. [C’t, 1999, Nr. 18]
Dennoch, irgend etwas ist doch auch bei Ihnen mal haften geblieben. [Die Zeit, 22.04.1999, Nr. 17]
Der Kanzler haftet für alle Minister, ohne daß diese für sich selbst haften müßten. [o. A. [rast]: Ministerverantwortung. In: Aktuelles Lexikon 1974-2000, München: DIZ 2000 [1993]]
Zitationshilfe
„haften“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/haften#1>.

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haften

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GrammatikVerb · haftet, haftete, hat gehaftet
Aussprache 
Worttrennung haf-ten
Wortbildung  mit ›haften‹ als Erstglied: haftbar · Haftfrist · Haftpflicht · haftpflichtig · Haftsumme · Haftung · Häftling
 ·  mit ›haften‹ als Binnenglied: Vollhafter
eWDG

Bedeutung

für etw., jmdn. haften
a)
Jura für etw., jmdn. in materieller Hinsicht aufkommen müssen
Beispiele:
für einen Schaden, Verlust, Geldbetrag haften
wir haften nicht für die Garderobe
Eltern haften für ihre Kinder
er will für seinen Bruder haften, falls dieser die vereinbarten Raten nicht bezahlen kann
b)
für etw., jmdn. verantwortlich sein
Beispiele:
du haftest (mir) persönlich dafür, dass der Termin eingehalten wird, dass den Kindern unterwegs nichts passiert
Octavio, du wirst / Für unsers Gastes Sicherheit mir haften [ SchillerPiccolominiII 7]
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
1Haft · Haftel · Heftel · 2Haft · Haftbefehl · haften · Haftung · verhaften · Verhaftung · verhaftet · inhaftieren
1Haft f. ‘polizeilicher Gewahrsam, Gefangenschaft’. Auf das Westgerm. beschränkt sind die Feminina mhd. haft ‘Fesselung, Gefangenschaft, Befestigung’ (frühnhd. auch ‘Beschlagnahme’), mnd. hacht ‘Anspruch, Berechtigung, Haft’, wohl auch aengl. hæft ‘Gefangennahme, Haft’ und ahd. hafta ‘Verknüpfung, Griff, Gefangennahme’ (9. Jh.), mhd. hafte ‘Verknüpfung, Haft, Verwahrung, Hindernis’, mnd. hacht(e), hafte ‘Gefängnis, Haft’, anfrk. hafta ‘Gefangenschaft’, mnl. hachte ‘Gefangenschaft, Gefahr, schwierige Lage’. Daneben kennt das Germ. ein in den Verwendungen sich mit den Feminina vermischendes maskulines und neutrales Substantiv ahd. haft m. n. ‘Band, Fessel, Gefangenschaft’ (9. Jh.), mhd. haft m. ‘Band, Fessel, Knoten, Halt’ (spätmhd. auch ‘Bürgschaft’), nhd. Haft m. ‘Verbindung, Naht, Fessel, Haltevorrichtung’ (bis ins 18. Jh., vgl. dazu das Deminutivum mhd. haftel, haftelīn, heftel, heftelīn, obd. Haftel, omd. Heftel n. ‘Verschluß aus Haken und Öse’), aengl. hæft m. ‘Band, Fessel, Gefangenschaft’, anord. hapt n. ‘Fessel’ sowie ein Maskulinum mhd. haft, aengl. hæft, anord. haptr ‘Gefangener’, das sich zum Adjektiv ahd. (9. Jh.), mhd. haft ‘gebunden, gefangen’ (s. -haft) stellt. Alle diese nominalen Bildungen (und weiterhin die bei 1Heft angegebenen germ. Formen, s. d.) weisen die auch für heben und haben (s. d.) vorauszusetzende Wurzel ie. *kap- auf; sie bewahren (im Unterschied zu den genannten Verben) deren ursprüngliche Bedeutung ‘fassen’ (vgl. lat. capere ‘nehmen, fassen, ergreifen’, captīvus ‘gefangen, erbeutet’). Wohl ebenfalls an diese Gruppe anzuschließen (vielleicht als Rückbildung aus dem Verb haften, s. unten) ist der Insektenname 2Haft m. n. ‘Eintagsfliege’ (18. Jh., vgl. gleichbed. nl. haft, haf n., 17. Jh.), dessen Pluralform Hafte von Oken in die dt. zoologische Fachsprache übernommen wird (s. Eintagsfliege). Eine junge Zusammensetzung mit nhd. Haft f. ‘polizeilicher Gewahrsam’ ist Haftbefehl m. ‘schriftliche richterliche Verfügung, eine Person zu verhaften’ (2. Hälfte 19. Jh.) für älteres Haftbrief (16. Jh.). – haften Vb. ‘fest an einem Gegenstand hängen, kleben’, in der Fügung für etw., jmdn. haften ‘bürgen, einstehen, verantwortlich sein’, ahd. haftēn ‘hängen, kleben, festhalten, zugeordnet, verbunden sein’ (9. Jh.), mhd. haften ‘befestigt sein, anhängen, zugehören’, asächs. hafton ‘haften’, mnd. haften, hachten, mnl. hachten ‘haften, befestigen, gefangennehmen’ (mnd. auch ‘bürgen’). Das Verb basiert wie das unter heften (s. d.) dargestellte, anders abgeleitete gemeingerm. Faktitiv auf dem in ahd. haft ‘gebunden, gefangen’ vorliegenden germ. Adjektiv (s. -haft). Seit Mitte des 14. Jhs. ist der vor allem rechtssprachliche Gebrauch im Sinne von ‘bürgen’ bezeugt. Nur noch hierzu gehört heute das Verbalsubstantiv Haftung f. ‘Verpflichtung, für etw. oder jmdn. einzustehen’ (so seit dem 14. Jh., im älteren Nhd. auch ‘Gefangennahme’), ahd. haftunga ‘Gefangenschaft’ (um 900), mhd. haftunge ‘Gefangennahme, Haft, das Festhalten’, mnd. haftinge ‘Haft’. verhaften Vb. ‘gefangennehmen’ (17. Jh., zuvor ‘pfänden, beschlagnahmen, verbinden, befestigen’, 15. Jh.), transitivierende Präfixbildung zu haften (s. oben) anstelle von vorausgehendem mhd. frühnhd. verheften (Part. Prät. verhaft, verheftet) ‘einheften, befestigen, verbinden, vorenthalten’ (frühnhd. auch ‘festnehmen, pfänden’), dieses zu mhd. heften (s. heften); Verhaftung f. ‘Gefangennahme’ (16. Jh., zunächst auch ‘Verbindung, Befestigung’), vgl. frühnhd. verheftunge ‘Beschlagnahme’ (15. Jh.). Das Part. Prät. von verhaften verselbständigt sich im Nhd. als verhaftet Part.adj. ‘eng mit etw. verbunden, in etw. verwurzelt’ (16. Jh.). inhaftieren Vb. in der Kanzleisprache des 18. Jhs. als Synonym für verhaften aufkommend, ist eine latinisierende Bildung (mit 1in-, s. d.) zu Haft (wohl unter Einfluß der präpositionalen Fügung in Haft).

Typische Verbindungen zu ›haften‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›haften‹.

Verwendungsbeispiele für ›haften‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Er verströmt sich nicht an die Umgebung, er haftet am Träger. [Weber, Annemarie (Hg.), Die Hygiene der Schulbank, Wiesbaden: Falken-Verl. 1955, S. 35]
Jetzt, nach der Revolution, haftet jeder nur dafür, was er selbst getan hat. [Renn, Ludwig [d. i. Vieth v. Golßenau, Arnold Friedrich]: Krieg – Nachkrieg, Berlin: Aufbau-Verl. 1951 [1930], S. 946]
Anbieter haften dann, wenn ihnen die Inhalte tatsächlich bekannt sind. [C’t, 1999, Nr. 18]
Dennoch, irgend etwas ist doch auch bei Ihnen mal haften geblieben. [Die Zeit, 22.04.1999, Nr. 17]
Der Kanzler haftet für alle Minister, ohne daß diese für sich selbst haften müßten. [o. A. [rast]: Ministerverantwortung. In: Aktuelles Lexikon 1974-2000, München: DIZ 2000 [1993]]
Zitationshilfe
„haften“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/haften#2>.

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Worthäufigkeit

selten häufig

Wortverlaufskurve

Wortverlaufskurve 1600−1999
Wortverlaufskurve ab 1946

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