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zeihen

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GrammatikVerb · zeiht, zieh, hat geziehen
Aussprache 
Worttrennung zei-hen
eWDG

Bedeutung

gehoben, veraltend jmdn. einer Tat zeihenjmdn. einer Tat beschuldigen, bezichtigen
Beispiele:
man zieh ihn der Lüge, Unaufrichtigkeit, Heuchelei, Undankbarkeit, Untreue, Feigheit
er hat ihn des Mordes, Diebstahls, Meineids, eines Verbrechens, des Verrats geziehen
Sie schwor … daß sie jener fürchterlichen Sünde, der man sie zeihe, der Blutschande nämlich, niemals verfallen wäre [ G. Hauptm.Ketzer4,107]
Er zieh sich der Ungeduld und des Kleinmuts [ Kellerm.Totentanz409]
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
zeihen · verzeihen · Verzeihung
zeihen Vb. ‘beschuldigen, bezichtigen’, ahd. zīhan (9. Jh.), mhd. zīhen ‘an-, beschuldigen’, asächs. in aftīhan ‘versagen’, mnd. tīen, (mit grammatischem Wechsel von h und g) tīgen, mnl. tīen (vgl. nl. aantijgen ‘anklagen, beschuldigen’), aengl. tēon ‘anklagen, beschuldigen’, got. gateihan ‘anzeigen, verkünden’ führen mit außergerm. Verwandten wie aind. diśáti ‘zeigt, führt vor, legt dar’, griech. deiknýnai (δεικνύναι) ‘zeigen’, lat. dīcere ‘sprechen, sagen’, dicāre ‘feierlich verkünden, weihen, widmen’, osk. deíkum ‘sprechen’ auf eine Wurzel ie. *deik̑- ‘zeigen’ (s. auch Zeichen, zeigen, Zehe), im Germ. besonders rechtssprachlich ‘auf jmdn. als den Täter hinweisen, beschuldigen’. – verzeihen Vb. ‘jmdm. ein Vergehen vergeben, entschuldigen’, ahd. firzīhan ‘versagen, verweigern’ (9. Jh.), mhd. verzī(h)en ‘versagen, abschlagen, sich lossagen, aufgeben, verlassen’, reflexiv ‘verzichten’. Die heutige Bedeutung entsteht (im 15. Jh. sich anbahnend) aus der rechtssprachlichen Verwendung sich (seines Rechtsanspruchs auf Wiedergutmachung) verzeihen ‘darauf verzichten’, woraus ‘dem Schuldigen vergeben’. Verzeihung f. mhd. verzīhunge.

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

(jemandem etwas) zur Last legen · (jemanden eines Fehlverhaltens) bezichtigen · (jemanden) anklagen · (jemanden) anschuldigen · (jemanden) beschuldigen  ●  (jemanden einer Sache) zeihen geh., veraltet · (jemanden) inkriminieren geh., selten · mit dem Finger auf jemanden zeigen ugs., fig.
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›zeihen‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›zeihen‹.

Verwendungsbeispiele für ›zeihen‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Ich weiß, niemand würde, außer mir, auf die Idee kommen, sie einer Lüge zu zeihen. [Bachmann, Ingeborg: Das dreißigste Jahr, München: R. Piper & Co. Verlag 1961, S. 202]
Sicher ist der Mann unberechenbar, und ein Premier kann es sich nicht bieten lassen, der Lüge geziehen zu werden. [Süddeutsche Zeitung, 10.09.1994]
Nun liegen sie vor – und zeihen manchen Forscher gewaltiger Übertreibungen. [Der Tagesspiegel, 31.05.2001]
Ich weiß, wovon ich rede; ich habe selber hinreichend Erfahrung mit Editionen, die mal gerühmt, mal getadelt, mal vieler Fehler geziehen wurden. [Die Zeit, 08.12.1989, Nr. 50]
Dabei zeiht man ihn und seine neue Magd eines »liederlichen Lebenswandels«. [Schuhmann, Otto: Meyers Opernbuch, Leipzig: Bibliograph. Inst. 1938 [1935], S. 902]
Zitationshilfe
„zeihen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/zeihen>.

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Worthäufigkeit

selten häufig

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