Rückstau, Rückstauebene und Rückstausicherung

Dipl.-Ing. (FH) Uwe Halbach | Ausgewählte Gutachten
8. Februar 2010 um 09:45 Uhr

Der Rückstau im Kanalnetz als eine Ursache von Grundstücksschäden
Uwe Halbach
ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung

Inhalt:

  • Welche Vorgänge laufen beim Rückstau ab?
  • Wann ist ein Rückstau nicht möglich?
  • Wer ist für die Rückstausicherung verantwortlich?
  • Wirkung von Rückstausicherungen
  • Bezug von Rückstausicherungen
  • Weitere Informationen
  • Literatur

Siehe auch: Einstau, Überstau und Überflutung – feine Unterschiede und Rückstaugutachten

Wenn Abwasser oder Fäkalien in den Keller strömen und keine Verstopfung der Grundstücksentwässerung vorliegt, dann handelt es sich meist um Rückstau. Dabei fließt dann im öffentlichen Kanal angestautes Abwasser über die Grundstücksentwässerungsleitung in den Keller.

Derartige Effekte sind seit zig-Jahren bekannt und die Vermeidung solcher Probleme gehört zu dem Grundwissen eines Fachingenieurs oder eines Installationsbetriebes.

Mit Rückstau ist grundsätzlich zu rechnen!

Welche Vorgänge laufen beim Rückstau ab?

Das Schema veranschaulicht die Entstehung eines Rückstaus in einem Schmutzwasserkanal.

Dargestellt wurde ein Schnitt durch ein Schmutzwasserkanalisationsfragment.

Nach dem unterliegenden Schacht im Schema wurde eine Störung (Kanaleinbruch) dargestellt.

(Zu gleichen Auswirkungen führen beispielsweise auch Ausfälle von Abwasserhebeanlagen.)

Ständig zufließendes Abwasser führt zu einer Vollfüllung des oberhalb liegenden Kanalabschnittes und zur Füllung betroffener Schächte.

Mit den Entwässerungskanälen sind die Grundstücke durch einen Hausanschlusskanal verbunden.

In dem Fall, dass der Gebäudekeller über eine offene ungeschützte Verbindung zum Hausanschlusskanal verfügt, wird der Keller nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren geflutet.

Diese offenen Verbindungen zum Hausanschlusskanal können z. B. Fußbodenentwässerungen, in Kellern aufgestellte Toiletten, Duschen u. a. m. sein.

Im Ergebnis der Überflutung steigt das Wasser in den „verbundenen Röhren“ so hoch wie die niedrigste „Röhre“ reicht. (Abbildung 1)

In dem gezeichneten Fall ist dies die Oberkante des unteren Schachtes.

Abbildung 1 : Wirkung bei fehlender Rückstausicherung

Wann ist ein Rückstau nicht möglich?

Ein Rückstau ist nicht möglich, wenn die Öffnungen der Hausentwässerung oberhalb der Straßenoberkante liegen. (Möglich sind Sicherheitszuschläge bis 30 cm.)

Siehe hierzu Abbildung 2.

Nach [1, Seite 128 ] gilt:

„Entscheidend ist jeweils, daß ein Rückstau des Abwassers so lange unschädlich ist, wie ein Austritt … des Abwassers vermieden wird. Gibt es unterhalb „der Rückstauebene“ bei den Grundstücksentwässerungsanlagen ungesicherte Öffnungen oder Auslässe, so besteht die Gefahr, daß bei starken Regenfällen oder bei einer starken Inanspruchnahme des Abwassernetzes der Rückstau ein Ansteigen des Wassers in den Einlaufschächten und in den Räumen, in denen sich Öffnungen zur Abwassereinleitung befinden, nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren bis zur Rückstauebene hervorruft, wenn nicht besondere Schutzeinrichtungen eingebaut worden sind. Diese Gefahr zu vermeiden, liegt nicht nur im wohlverstandenen Interesse der angeschlossenen Grundstücke, sondern auch im öffentlichen Interesse einer geordneten Abwasserbeseitigung.“ [1/S. 128]

Der Rückstau kann sich aus verschiedenen Störungsereignissen, aber auch infolge planmäßiger Reinigungsarbeiten ergeben.

In der DIN 1986 Teil 1 und im Kommentar zur DIN gibt es ausführliche sowie eindeutige Hinweise, wie Kellerüberflutungen und Rückstau in Räumen auszuschließen sind.

Wesentliche Aspekte sind, dass Rückstau

  • ein planmäßiges Ereignis sein kann,
  • in der öffentlichen Kanalisation auch im laufenden Betrieb nicht dauerhaft vermieden werden kann.

Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen für den Rückstaufall gemäß DIN 1986-1, Abschnitt 7 gegen das Austreten von Abwasser gesichert werden, ansonsten kann Abwasser in das Gebäude eindringen. … Überflutungen gefährden Menschen, …, verursachen seuchenhygienische Gefahren und wirtschaftliche Schäden an Einrichtungen und Gebäuden. Diese Überflutungen sind vermeidbar. …“ [1/S. 127]

Abbildung 2 : Wirkung einer vorhandenen und funktionierenden Rückstausicherung

Neben der Rückstausicherung, die in die Grundleitung eingebaut wird, kommen auch s.g. „Rückstauschleifen“ zur Anwendung. Dabei handelt es sich um eine  Abwasserdruckrohrschleife eines kleinen Abwasserpumpwerkes, welches das Abwasser aus Räumen, die unter der Rückstauebne liegen, über eine Hochpunkt in den öffentlichen Schmutzwasserkanal heben.

Siehe hierzu  z.B.

Wer ist für die Rückstausicherung verantwortlich?

Grundsätzlich ist in aller Regel der Grundstückseigentümer oder ggf. sein Beauftragter (Planer, Installationsbetrieb…) für den Schutz seines Grundstückes vor Rückstau selbst verantwortlich.

Einzelheiten (Höhe der Rückstauebene) sind in der Entwässerungssatzung festgelegt.

Weitere Informationen:

Hinweise zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, wie sie Ingenieuren bekannt gemacht werden, können dem ATV-Handbuch „Planung der Kanalisation“ [4] entnommen werden.

Nach OHLENROTH [2] gilt: „Es gehört schon seit jeher zu den ungeschriebenen Grundsätzen eines Entwässerungsentwurfes, daß sich der Entwurfsverfasser auch Gedanken darüber macht, wo im Überstaufall das Überstauwasser bleibt.“

Entscheidend ist die Klärung der Frage, wo das Wasser im Grundstück hinfließt, wenn die Kanalisationsschächte – auch die reinen Schmutzwasserkanalschächte – bis Straßenoberkante überstaut sind?

In dem Fall, dass die am tiefsten liegende Entwässerungsöffnung der Grundstücksentwässerung, z. B. Fußbodenablauf im Keller oder in der tiefer liegenden Garage, Wasserablauf der Waschmaschine… im Keller liegt – unterhalb der Straßenoberkante (Rückstauebene) – dann ist ein Schutz vor Rückstau notwendig.

In dem Fall dagegen, dass die am tiefsten liegende Entwässerungsöffnung der Grundstücksentwässerung deutlich über der Straßenoberkante (Rückstauebene) liegt, dann ist kein Schutz vor Rückstau notwendig. Ein derartiger Fall ist z. B. dann vorstellbar, wenn das Haus am Hang liegt und die Straßenoberkante z. B. unterhalb der Kellersohle liegt.

Keine Rückstausicherung ist notwendig, wenn beispielsweise die Grundleitung an der Kellerdecke aufgehängt wurde und es unterhalb der Straßenoberkante keine Öffnung dieses Entwässerungssystems im Haus oder im Grundstück gibt.

Abgesehen davon, dass es ein konkretes schriftliches Regelwerk – DIN – für die Vermeidung von Rückstau gibt, ist grundsätzlich ein Erfahrungssatz und ein Naturgesetz zu beachten:

  • In Kanalisationen kann es planmäßig und außerplanmäßig zu Einstau oder Rückstau kommen.
  • Flüssigkeiten (Abwasser) folgen dem Naturgesetz der kommunizierenden Röhren.

Allein daraus sind unter Beachtung der örtlichen Leitungsführungen Maßnahmen zur Rückstausicherung zu treffen.

Auszug aus einem Gerichtsgutachten von  Uwe Halbach, Werdau im September 1999

Rückstausicherungen

Links über die Funktion der Rückstausicherungen sowie über Bestelladressen von Rückstausicherungen wurden ohne Wertung und Kommentar aus dem Internet gezogen:

In aller Regel sind Rückstausicherungen von Baumärkten oder von Installationsfirmen zu beziehen.

Literatur:

[1] Heinrichs, Rickmann, Sindergeld, Störrlein: Gebäude- und Grundstücksentwässerung.
Kommentar zu DIN 1986;1. Aufl. Berlin: Bauverlag Beuth, 1995.

[2] Ohlenroth: Ein weiterer Beitrag zum BGH-Urteil vom 5. Oktober 1989 über die Bemessung von Regen-und Mischwasserkanälen. Korrespondenz Abwasser Heft 4/1991.

[3] Hosang, u.a.
Abwassertechnik
B.G. Teubner Stuttgart 1993

[4] ATV-Handbuch
Planung der Kanalisation
Ernst & Sohn Verlag, 4. Auflage, 1994

[5] Preißler/BollrichTechnische Hydromechanik
VEB Verlag für Bauwesen, Berlin 1980

[6] DIN Taschenbuch
Abwassertechnik
Gebäude und Grundstücksentwässerung
Beuth 1989

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Uwe Halbach
ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung



Rückstau!

Inhalt:

Wenn Abwasser oder Fäkalien in den Keller strömen und keine Verstopfung der Grundstücksentwässerung vorliegt, dann handelt es sich meist um Rückstau. Dabei fließt dann im öffentlichen Kanal angestautes Abwasser über die Grundstücksentwässerungsleitung in den Keller.

Derartige Effekte sind seit zig-Jahren bekannt und die Vermeidung solcher Probleme gehört zu dem Grundwissen eines Fachingenieurs oder eines Installationsbetriebes.

Mit Rückstau ist grundsätzlich zu rechnen!

Welche Vorgänge laufen beim Rückstau ab?

Das Schema veranschaulicht die Entstehung eines Rückstaus in einem Schmutzwasserkanal.

Dargestellt wurde ein Schnitt durch ein Schmutzwasserkanalisationsfragment.

Nach dem unterliegenden Schacht im Schema wurde eine Störung (Kanaleinbruch) dargestellt.

(Zu gleichen Auswirkungen führen beispielsweise auch Ausfälle von Abwasserhebeanlagen.)

Ständig zufließendes Abwasser führt zu einer Vollfüllung des oberhalb liegenden Kanalabschnittes und zur Füllung betroffener Schächte.

Mit den Entwässerungskanälen sind die Grundstücke durch einen Hausanschlusskanal verbunden.

In dem Fall, dass der Gebäudekeller über eine offene ungeschützte Verbindung zum Hausanschlusskanal verfügt, wird der Keller nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren geflutet.

Diese offenen Verbindungen zum Hausanschlusskanal können z. B. Fußbodenentwässerungen, in Kellern aufgestellte Toiletten, Duschen u. a. m. sein.

Im Ergebnis der Überflutung steigt das Wasser in den „verbundenen Röhren“ so hoch wie die niedrigste „Röhre“ reicht.

In dem gezeichneten Fall ist dies die Oberkante des unteren Schachtes.

Wann ist ein Rückstau nicht möglich?

Ein Rückstau ist nicht möglich, wenn die Öffnungen der Hausentwässerung oberhalb der Straßenoberkante liegen. (Möglich sind Sicherheitszuschläge bis 30 cm.)

Nach [1, Seite 128 ] gilt:

„Entscheidend ist jeweils, daß ein Rückstau des Abwassers so lange unschädlich ist, wie ein Austritt … des Abwassers vermieden wird. Gibt es unterhalb „der Rückstauebene“ bei den Grundstücksentwässerungsanlagen ungesicherte Öffnungen oder Auslässe, so besteht die Gefahr, daß bei starken Regenfällen oder bei einer starken Inanspruchnahme des Abwassernetzes der Rückstau ein Ansteigen des Wassers in den Einlaufschächten und in den Räumen, in denen sich Öffnungen zur Abwassereinleitung befinden, nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren bis zur Rückstauebene hervorruft, wenn nicht besondere Schutzeinrichtungen eingebaut worden sind. Diese Gefahr zu vermeiden, liegt nicht nur im wohlverstandenen Interesse der angeschlossenen Grundstücke, sondern auch im öffentlichen Interesse einer geordneten Abwasserbeseitigung.“ [1/S. 128]

Der Rückstau kann sich aus verschiedenen Störungsereignissen, aber auch infolge planmäßiger Reinigungsarbeiten ergeben.

In der DIN 1986 Teil 1 und im Kommentar zur DIN gibt es ausführliche sowie eindeutige Hinweise, wie Kellerüberflutungen und Rückstau in Räumen auszuschließen sind.

Wesentliche Aspekte sind, dass Rückstau

  • ein planmäßiges Ereignis sein kann,
  • in der öffentlichen Kanalisation auch im laufenden Betrieb nicht dauerhaft vermieden werden kann.

„Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen für den Rückstaufall gemäß DIN 1986-1, Abschnitt 7 gegen das Austreten von Abwasser gesichert werden, ansonsten kann Abwasser in das Gebäude eindringen. … Überflutungen gefährden Menschen, …, verursachen seuchenhygienische Gefahren und wirtschaftliche Schäden an Einrichtungen und Gebäuden. Diese Überflutungen sind vermeidbar. …“ [1/S. 127]

Wer ist für die Rückstausicherung verantwortlich?

Grundsätzlich ist in aller Regel der Grundstückseigentümer oder ggf. sein Beauftragter (Planer, Installationsbetrieb…) für den Schutz seines Grundstückes vor Rückstau selbst verantwortlich.

Einzelheiten (Höhe der Rückstauebene) sind in der Entwässerungssatzung festgelegt.

Weitere Informationen 

Hinweise zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, wie sie Ingenieuren bekannt gemacht werden, können dem ATV-Handbuch „Planung der Kanalisation“ [4] entnommen werden.

Nach OHLENROTH [2] gilt: „Es gehört schon seit jeher zu den ungeschriebenen Grundsätzen eines Entwässerungsentwurfes, daß sich der Entwurfsverfasser auch Gedanken darüber macht, wo im Überstaufall das Überstauwasser bleibt.“

Entscheidend ist die Klärung der Frage, wo das Wasser im Grundstück hinfließt, wenn die Kanalisationsschächte – auch die reinen Schmutzwasserkanalschächte – bis Straßenoberkante überstaut sind?

In dem Fall, dass die am tiefsten liegende Entwässerungsöffnung der Grundstücksentwässerung, z. B. Fußbodenablauf im Keller oder in der tiefer liegenden Garage, Wasserablauf der Waschmaschine… im Keller liegt – unterhalb der Straßenoberkante (Rückstauebene) – dann ist ein Schutz vor Rückstau notwendig.

In dem Fall dagegen, dass die am tiefsten liegende Entwässerungsöffnung der Grundstücksentwässerung deutlich über der Straßenoberkante (Rückstauebene) liegt, dann ist kein Schutz vor Rückstau notwendig. Ein derartiger Fall ist z. B. dann vorstellbar, wenn das Haus am Hang liegt und die Straßenoberkante z. B. unterhalb der Kellersohle liegt.

Keine Rückstausicherung ist notwendig, wenn beispielsweise die Grundleitung an der Kellerdecke aufgehängt wurde und es unterhalb der Straßenoberkante keine Öffnung dieses Entwässerungssystems im Haus oder im Grundstück gibt.

Abgesehen davon, dass es ein konkretes schriftliches Regelwerk – DIN – für die Vermeidung von Rückstau gibt, ist grundsätzlich ein Erfahrungssatz und ein Naturgesetz zu beachten:

  • In Kanalisationen kann es planmäßig und außerplanmäßig zu Einstau oder Rückstau kommen.
  • Flüssigkeiten (Abwasser) folgen dem Naturgesetz der kommunizierenden Röhren.

Allein daraus sind unter Beachtung der örtlichen Leitungsführungen Maßnahmen zur Rückstausicherung zu treffen.

Auszug aus einem Gerichtsgutachten von

Uwe Halbach, Werdau im September 1999

Rückstausicherungen

Links über die Funktion der Rückstausicherungen sowie über Bestelladressen von Rückstausicherungen wurden ohne Wertung und Kommentar aus dem Internet gezogen:
http://www.kessel.de/ewt/produkte/rueckstausicherungen/index.html.de
http://sentex.de/

In aller Regel sind Rückstausicherungen von Baumärkten oder von Installationsfirmen zu beziehen.

Literatur:

[1] Heinrichs, Rickmann, Sindergeld, Störrlein: Gebäude- und Grundstücksentwässerung.
Kommentar zu DIN 1986;1. Aufl. Berlin: Bauverlag Beuth, 1995.
[2] Ohlenroth: Ein weiterer Beitrag zum BGH-Urteil vom 5. Oktober 1989 über die Bemessung von Regen-
und Mischwasserkanälen. Korrespondenz Abwasser Heft 4/1991.
[3] Hosang, u.a.
Abwassertechnik
B.G. Teubner Stuttgart 1993
[4] ATV-Handbuch
Planung der Kanalisation
Ernst & Sohn Verlag, 4. Auflage, 1994
[5] Preißler/Bollrich
Technische Hydromechanik/1
VEB Verlag für Bauwesen, Berlin 1980
[6] DIN Taschenbuch
Abwassertechnik 1 – Gebäude und Grundstücksentwässerung
Beuth 1989