• Aufnahme eines Pflegekindes: Diese Grundlagen gelten
  • Alles rund um Bewerbung und Vorgehen
  • Ein Kind adoptieren? Diese Dinge gelten
  • Voraussetzungen für eine Adoption

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kam es im Jahr 2021 zu etwa 3.850 Adoptionen. Daneben gab es rund 87.300 Kinder und Jugendliche, die 2021 in einer Pflegefamilie lebten. Überlegst du, ein Pflegekind oder ein Adoptivkind aufzunehmen, solltest du die Grundlagen kennen.

Aufnahme eines Pflegekindes: Die Grundlagen

Für viele Menschen sind Kinder eine Bereicherung des Lebens. Dennoch gehen mit der Elternschaft auch eine Menge an Belastungen und Herausforderungen einher. So kann es immer wieder sein, dass Eltern, beispielsweise durch Schicksalsschläge, finanzielle oder psychische Probleme mit der Erziehung ihres Kindes überfordert sind.

Für diejenigen Eltern bietet das Jugendamt eine "Hilfe zur Erziehung" an. Es gibt verschiedene Hilfsangebote, darunter auch die kurzzeitige oder andauernde Unterbringung außerhalb der Familie. Eine solche Pflegefamilie ist insbesondere für jüngere Kinder eine besondere Chance, trotz einer schwierigen Situation in einer Familie aufzuwachsen.

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Pflegefamilie also um eine Familie, die ein fremdes Kind aufnimmt, betreut und erzieht. Dieses Kind kann aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr bei seinen leiblichen Eltern leben.

Diese Voraussetzungen solltest du erfüllen

Wer ein Pflegekind aufnimmt, steht in der Regel eng in Kontakt mit dem Jugendamt sowie den Herkunftseltern des Kindes. Möchtest du ein fremdes Kind in deine Familie aufnehmen, kannst du dich beim Jugendamt in deiner Nähe melden. Dieses kann dich über die aktuellen Möglichkeiten informieren und dir sagen, welche Kinder auf der Suche nach einer Pflegefamilie sind.

Bist du dir noch unsicher, ob du ein Pflegekind in deiner Familie aufnehmen möchtest, kannst du dich immer an die zuständigen Mitarbeitenden wenden. Diese werden dich gerne ausführlich beraten und dir alle Fragen beantworten. Wichtig ist, dass du erst dann zu einer Entscheidung kommst, wenn du dir wirklich sicher bist. Dazu gehört eine sorgfältige Vorbereitung sowie Überlegung, ob ein Pflegeverhältnis zu dir und deiner Familie passt. Darüber hinaus gibt es natürlich auch einige Rahmenbedingungen, die du erfüllen solltest:

  • gesund und drogenfrei sein
  • ein sicheres und angemessenes Einkommen haben
  • belastbar sein
  • genügend Zeit für die Erziehung eines Kindes haben
  • bereit sein, mit dem Jugendamt und den leiblichen Eltern zusammenzuarbeiten
  • bereit sein, sich mit Institutionen wie Kindergarten, Schule oder Therapeut*innen auseinanderzusetzen
  • ausreichend Platz haben
  • das Einverständnis weiterer Familienmitglieder haben, ein Kind aufzunehmen

Vorab solltest du natürlich überlegen, ob es für dich eine Rolle spiel, ob du einen Jungen oder ein Mädchen betreust. Zudem ist das Alter von Bedeutung, denn ein Pflegekind kann natürlich sowohl ein Säugling, als auch ein etwas älteres Kind sein. Hast du bereits Erfahrungen oder besondere Fähigkeiten im Umgang mit Kindern mit einer Behinderung, könnte auch dies eine Option für dich sein. Darüber hinaus solltest du dir die Frage stellen, für welchen Zeitraum du ein Pflegekind aufnehmen möchtest. Während des Pflegeverhältnisses steht dir das Jugendamt mit einem Ansprechpartner oder einer Ansprechpartnerin jederzeit zur Seite. Du solltest also nicht zögern, bei Problemen oder Schwierigkeiten um Rat zu fragen.

Alles rund um das Bewerbungsverfahren und das weitere Vorgehen

Hast du dich für die Aufnahme eines Pflegekindes entschieden, musst du dich offiziell bewerben. Für die Bewerbung wird in der Regel das Dokument der Bewerbung als Pflegeeltern benötigt sowie die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und ein Gesundheitsattest aller erwachsenen Pflegepersonen. Dazu wird dich das Jugendamt ebenfalls informieren. In der Regel erfolgt anschließend ein mehrtägiges Vorbereitungsseminar. Nimmst du ein Pflegekind auf, bist du automatisch Vertragspartner*in des Jugendamtes. Gemeinsam mit letzterem ist es anschließend deine Aufgabe, die Verantworten und Pflichten für die Erziehung und Entwicklung eines Kindes zu übernehmen. Pflegeeltern sind berechtigt, Entscheidungen im alltäglichen Leben des Kindes zu treffen. Nimmst du ein fremdes Kind bei dir auf, hast du zudem Anspruch auf ein steuerfreies Pflegegeld. Dieses ist abhängig vom Alter des Kindes gestaffelt. Das Geld ist für Ernährung, Unterkunft, Bekleidung und Taschengeld der Kinder in Voll­zeit­pflege gedacht. Auf Elterngeld haben Pflegeeltern keinen Anspruch. Für genaue und aktuelle Angaben zur Höhe des Pflegegeldes wendest du dich am besten direkt an das zuständige Jugendamt.

Wichtig zu wissen ist, dass die leiblichen Eltern des Kindes im Pflegevertrag festlegen können, dass sie auch zukünftig bestimmte Entscheidungen treffen wollen. Denn: Pflegekinder sind Kinder zweier Familien. Auch nach der Trennung des Kindes von der Familie hat es das Recht, die Eltern zu sehen, zu besuchen oder mit ihnen zu telefonieren. Wie dieser Kontakt gestaltet wird, ist immer individuell. Wichtige Entscheidung wie beispielsweise die schulische Laufbahn des Kindes werden in der Regel mit allen Beteiligten besprochen. Dabei sollte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Das Sorgerecht für das Pflegekind bleibt in den meisten Fällen bei den Herkunftseltern. Letztendlich entscheiden diese deshalb auch, wann sie ihr Kind wieder selbst erziehen können und wollen. An dieser Entscheidung ist selbstverständlich auch das zuständige Jugendamt beteiligt, welches die Situation objektiv bewertet.

Das solltest du rund um die Aufnahme eines Adoptivkindes beachten

Kann ein Kind aus verschiedenen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen, gibt es auch die Möglichkeit der Adoption. Anders als bei einem Pflegeverhältnis wollen die leiblichen Eltern jedoch nicht Teilhabe an der weiteren Erziehung haben und möchten sie vollkommen an eine andere Familie geben. Damit eine Adoption möglich ist, müssen in der Regel beide leibliche Elternteile einwilligen. Ist dies geschehen, hat zunächst das Jugendamt die Vormundschaft über das Kind. Den leiblichen Eltern ist es nicht mehr möglich, ihr Sorgerecht wahrzunehmen. Adoptiert nun eine Familie ein Kind, wird die Adoption vom Familiengericht ausgesprochen. Eine rechtskräftige Adoption lässt sogar das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie erlöschen, sodass du und dein*e Partner*in als Adoptiveltern die rechtlichen Eltern werdet. Anders als bei einem Pflegekind erhaltet ihr das Sorgerecht über das Kind und es nimmt rechtlich die Stellung eines leiblichen Kindes ein.

Möchtest du ein Kind adoptieren, gibt es verschiedene Anlaufstellen für dich:

  1. Adoptionsvermittlungsstellen deines Jugendamts
  2. Adoptionsdienste in katholischer Trägerschaft
  3. Adoptionsdienst in evangelischer Trägerschaft
  4. Adoptionsvermittlungsstelle in nicht konfessioneller Trägerschaft

Entscheidest du dich dafür, ein Kind zu adoptieren, musst du dich zunächst bei einer Adoptionsvermittlungsstelle melden. Aufgabe der Vermittlungsstellen ist es, ideal zu dem Kind passende Eltern zu finden. Der gesamte Adoptionsprozess wird also von einer Adoptionsvermittlungsstelle begleitet. Es beginnt in der Regel mit einem sogenannten Eignungstest. Außerdem werden dir die Fachkräfte der Vermittlungsstelle Fragen stellen, aber auch deine Fragen beantworten. Wichtig ist, dass du immer ehrlich bist und zunächst für dich klärst, was du dir insgesamt zutraust. Es kann immer wieder vorkommen, dass Kinder eine schwere Vorgeschichte haben oder aus anderen Gründen besonderer Fürsorge bedürfen. Hier solltest du klar formulieren, was du dir vorstellen könntest. Bewirbst du dich nun um eine Adoption, benötigst du deine Geburtsurkunde, falls vorhanden eine Heirats-Urkunde oder Lebenspartnerschafts-Urkunde, Nachweise über dein Einkommen und dein Vermögen, einen ausführlichen Lebenslauf, ein erweitertes Führungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis

Diese Voraussetzungen müssen für eine Adoption erfüllt sein

Damit du ein Kind adoptieren darfst, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du musst mindestens 25 Jahre alt sein. Bist du verheiratet, muss mindestens eine*r von euch so alt sein und der beziehungsweise die andere mindestens 21 Jahre.
  • Grundsätzlich gibt es kein Höchstalter für Adoptiveltern. Es wird jedoch darauf geachtet, dass der Altersunterschied zu dem Kind einem natürlichen Altersunterschied entspricht.
  • Bist du verheiratet, kannst du das Kind nur gemeinsam adoptieren. Diese Regelung gilt auch für gleichgeschlechtliche Ehen.
  • Bist du nicht verheiratet, kannst du das Kind nur allein adoptieren. Diese Regelung gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Darüber hinaus gibt es einige weitere Kriterien, die du für eine erfolgreiche Adoption erfüllen solltest:

  • Deine Persönlichkeit: Du solltest fähig sein, dich auf das Kind einzulassen. Charakterlich solltest du tolerant und offen sein. Es spielt auch eine Rolle, was genau dich zur Adoption bewegt.
  • Die Stabilität deiner Partnerschaft: Für ein Kind ist es wichtig, im Umfeld einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen. Deshalb solltest du und dein*e Partner*in eine gute gemeinsame Grundlage haben, konstruktiv mit Konflikten umzugehen.
  • Deine Bereitschaft zum offenen Umgang mit der Adoption: Es sollte für dich in Ordnung sein, das Kind über seine Herkunft aufzuklären und mit diesem Thema offen umzugehen.
  • Deine Vorstellungen von Erziehung: Es ist wichtig, dass du dich im Voraus mit deinen Vorstellungen von Erziehung auseinandersetzt. Am besten solltest du deine Erziehung nicht einfach auf das Kind übertragen, sondern hinterfragen und deinen eigenen Weg gehen.
  • Deine Gesundheit: Du solltest sowohl körperlich als auch geistig gesund sein. Grund dafür ist, dass eine lange Versorgung des Kindes sichergestellt werden soll.
  • Deine Wohnsituation: Deine Wohnung oder dein Haus sollte groß genug sein, damit sich das Kind hier in einem eigenen Spiel- und Lebensbereich ausleben kann. Wichtig ist überdies, dass der Kontakt zu anderen Kindern im näheren Umfeld möglich ist.
  • Deine wirtschaftlichen Verhältnisse: Das Kind soll in wirtschaftlich stabilen Verhältnissen aufwachsen, weshalb du im Bewerbungsverfahren auch deine finanzielle Lage offenlegen musst.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dauert es meist einige Zeit, bis dir nach der Bewerbung ein Kind vorgeschlagen wird. Wurdest du nun als geeignetes Elternteil ausgewählt, kommt das Kind zunächst zu dir in Pflege. In dieser Zeit kannst du dich an das Kind gewöhnen und ihr könnt schauen, ob ihr zueinander passt. Wurde die sogenannte Adoptions-Pflege mit einem positiven Fazit beendet, beantragst du mithilfe eines Notars oder einer Notarin die Adoption des Kindes beim Familiengericht.

Fazit

Wer ein fremdes Kind bei sich aufnehmen möchte, kann die Möglichkeit nutzen, ein Pflegekind aufzunehmen. In diesem Fall bleibt das Sorgerecht bei den Herkunftseltern und das Pflegeverhältnis kann von diesen, nach Abstimmung mit dem Jugendamt, beendet werden. Möchtest du hingegen das Sorgerecht für ein Kind bekommen, sodass dieses rechtlich dein leibliches Kind ist, könnte die Adoption eine Möglichkeit für dich sein.

Wichtig ist, dass dir immer bewusst ist, dass dies keine leichte Entscheidung ist. Gerade deshalb solltest du dir ausreichend Zeit lassen und dir bei einer Bewerbung wirklich sicher sein, dass du bereit bist, die Verantwortung auf dich zu nehmen. Zusammengefasst bietet sowohl die Pflegschaft als auch die Adoption die Möglichkeit, einem Kind Geborgenheit und ein Zuhause zu geben, was es aus verschiedenen Gründen bei der Herkunftsfamilie nicht haben kann.