BERUFSBILD Strafrechtler*in

Strafrechtler*innen aus verschiedenen beruflichen Situationen berichten den Studierenden von ihren Erfahrungen.

Am 12. November fand im Rahmen des Studium Professionale an der Bucerius Law School eine weitere Veranstaltung aus der Reihe „Berufsbild“ statt. Dort berichten erfahrene Praktiker*innen – viele von ihnen Alumni der Bucerius Law School – aus den verschiedensten Berufen den Studierenden von ihrem Arbeitsalltag. Die Studierenden erhalten dabei einen Eindruck davon, wie vielfältig die Berufsbilder von Jurist*innen sind und in wie vielen Bereichen juristische Tätigkeiten gefragt sind.

Strafverteidigung und Strafverfolgung
 

Dieses Mal ging es aber um ein eher klassisches Berufsbild, welches noch dazu die medial präsenteste juristische Tätigkeit sein dürfte: die Strafverteidigung bzw. -verfolgung.

Eingeladen waren zu diesem Thema Dr. Lars Teigelack, Staatsanwalt in Bochum, Dr. Philipp Gehrmann, Strafverteidiger und Partner in der auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei „Krause & Kollegen“ aus Berlin sowie Dr. Constantin Lauterwein, Strafrechtler bei der Großkanzlei „Hengeler Mueller“. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Ricarda Schelzke, ebenfalls Strafverteidigerin bei der Strafrechts-Boutique „Klinkert Rechtsanwälte“.  

Die Tätigkeit eines Staatsanwalts
 

Lars Teigelack berichtete zunächst von seiner Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft. Seine Aufgabe sei es, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu Ende zu führen und schließlich zu entscheiden, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Dabei kämen täglich neue Fälle hinzu. „Optimal sind 80 bis 120 neue Strafsachen im Monat“, sagt Teigelack und weist darauf hin, dass diese auch bearbeitet werden müssten. Wer jeden Monat 20 Fälle liegen lasse, habe am Ende des Jahres viel zu tun. Dabei will er aber nicht verhehlen, dass die vielzitierte Überlastung von Staatsanwälten und Gerichten auch in seinem Alltag eine Rolle spielt.

Die Tätigkeit eines Strafverteidigers
 

Philipp Gehrmann hingegen hat mit weniger „gleichförmigen Problemen minderer Komplexität“ zu tun, wie er sagt. Auch finde seine Arbeit im Vergleich zu Teigelack, der ein bis zweimal pro Woche bei Gericht ist, mehr am Schreibtisch statt. Neben der Arbeit an Schriftsätzen – schriftlichen Verfahrenserklärungen – begleite er Zeuge und berate die Mandaten seiner Kanzlei in taktischen und strategischen Fragen. Und auch von der Überlastung der Staatsanwaltschaft weiß er zu berichten. „Mit einem angedickten Schriftsatz kann man auch mal eine Einstellung bewirken“, verrät der erfahrene Strafrechtler.

Die Tätigkeit eines Wirtschaftsstrafrechtlers
 

Im Vergleich dazu hat Constantin Lauterwein mit noch weniger einzelnen Mandaten zu tun. Diese seien dafür aber auch entsprechend komplex. Bei Lauterwein, der ausschließlich im Wirtschaftsstrafrecht arbeitet, stehe die Beratung und Kommunikation mit den Mandanten und ihren Unternehmen im Mittelpunkt. Behördenkontakte und gerichtliche Verfahren seien dagegen selten. Da er Gerichtserfahrung aber dennoch für nötig hält, empfiehlt er angehenden Großkanzlei-Strafrechtlern, diese bereits im Referendariat zu machen. Ansonsten könnten diese auch an strafrechtliche Partnerkanzleien „ausgeliehen“ werden – ein sogenanntes „Secondment“.

Die Veranstaltung, die aufgrund der Corona-Pandemie über Zoom stattfand, schloss mit Fragen der Studierenden. Dabei war noch einiges interessantes zu erfahren, zum Beispiel die jeweilige Quote an gewonnenen Verfassungsbeschwerden.

Text

Arne Lemke

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