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Halten ist erlaubt, zumindest theoretisch

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Mittelstreifen, Münchner Straße, Halten, Parken
Umstritten: das Halten auf dem Mittelstreifen in der Münchner Straße. © hab

Darf man auf dem Mittelstreifen in der Münchner Straße in Dachau halten oder gar parken. Na ja, das kommt darauf an.

Dachau – Stadtrat Peter Strauch (CSU) hat seinen Kollegen im Umwelt- und Verkehrsausschuss am Mittwoch ein Rätsel aufgegeben.

Eine Dachauerin, so berichtete Strauch, sei kürzlich zu ihm gekommen und habe berichtet, dass sie ihr Auto auf dem Mittelstreifen der inneren Münchner Straße abgestellt und daraufhin einen Strafzettel bekommen hätte – aber nicht wegen Falschparkens, sondern weil in ihrem auf dem Mittelstreifen geparkten Auto keine Parkscheibe angebracht war! „Kann das sein“, fragte Strauch daher in die Runde. Und, falls ja: „Das müsste mir dann bitte einer erklären!“

Die Stadträte schüttelten ungläubig den Kopf, auch Stefan Januschkowetz vom städtischen Ordnungsamt meinte „aus dem Bauch heraus“, dass auf dem Mittelstreifen „dauerhaftes Parken wohl eher nicht erlaubt“ sei. Wie die Kommunale Verkehrsüberwachung, die im Stadtgebiet ja für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig ist, zu dieser Entscheidung gekommen sein könnte, sei ihm daher auch völlig schleierhaft.

Tatsächlich, so ergibt nun eine Nachfrage der Heimatzeitung bei der Dachauer Polizei, ist die Frage, wer in dieser Strafzettel-Causa einen Fehler beging, nicht so einfach zu beantworten. Denn: Die Sache ist kompliziert!

Laut Richard Wacht, Verkehrsexperte der Dachauer Polizeiinspektion, gibt es auf der Münchner Straße nämlich ganz grundsätzlich zwei Arten von Mittelstreifen: diejenigen mit Pfeil, die als reine Abbiegespur beispielsweise zum Unteren Markt führen und auf denen sowohl Halten als auch Parken verboten ist.

Halten und Parken, auch das muss man in diesem Zusammenhang wissen, ist nicht das Gleiche: Wer sein Fahrzeug nämlich bis maximal drei Minuten abstellt und in dessen Nähe bleibt, der hält. Wer die drei Minuten überschreitet, der parkt.  

Der Mittelstreifen ohne den aufgemalten Abbiegepfeil, wie es ihn beispielsweise ab dem Unteren Markt bis auf Höhe der Schleißheimer Straße gibt, gilt laut Wacht dagegen als Multifunktionsstreifen. Und auf dem, bestätigt der Polizist, „darf man halten. Also, zumindest theoretisch“.

Praktisch ist es nämlich so, dass dieser Multifunktionsstreifen als offenes und unmarkiertes Angebot zum Abbiegen oder Wenden genutzt werden soll. Einzige Regel an der Stelle: gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz.

Wie weit die Toleranz der Verkehrsteilnehmer aber strapaziert werden kann, will man bei der Polizei lieber nicht wissen. Fest steht, so Wacht: Wenn man im Multifunktionsstreifen kurz halte, beispielsweise zum Be- oder Entladen, liege dies zwar im Bereich des Erlaubten, aber: „Es ist halt auch eine gewisse Auslegungssache.“ Im Sinne des friedlichen Miteinanders würde Wacht es daher „nicht empfehlen“, sein Auto in der Mitte der Münchner Straße abzustellen.

Zumal es dort, seit deren Umgestaltung, so ruhig und unfallfrei zugehe wie lange nicht. Dank der Querungsinseln funktioniere der Straßenwechsel für die Fußgänger leichter – was neben den Fußgängern auch die Geschäftsleute glücklich mache. Die früheren „Rennstarts an den Ampeln sind auch weniger geworden“, so Wacht. Und auch die Radler genössen die friedliche Koexistenz mit den Autofahrern. Einen „Regelungsbedarf“, der nun die Nutzung des Mittelstreifens in Paragraphenform festschreibt, sieht Wacht daher nicht. Er wolle sich stattdessen lieber weiter auf die Vernunft der Autofahrer verlassen. Frei nach dem Motto: „Leben und leben lassen.“

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