Politik

Verfaulter Fuß und schwarze Lunge Raucher sehen ab Mai Schockfotos

Die Bilder sollen vor allem Jugendliche vom Rauchen abschrecken.

Die Bilder sollen vor allem Jugendliche vom Rauchen abschrecken.

(Foto: picture alliance / dpa)

Viele Raucher kennen die Gruselbilder auf Zigarettenschachteln bereits aus dem Urlaub. Sie zeigen, was das Rauchen im Körper anrichten kann. Die Fotos auf den Packungen werden nun auch in Deutschland Pflicht.

Raucher in Deutschland müssen sich von Ende Mai an auf Schockfotos und größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat mehrheitlich das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie in Deutschland. Danach müssen künftig zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein. Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie sind aber wesentlich kleiner.

Vor allem Jugendliche sollen mit Schockbildern auf Zigarettenpackungen vom Rauchen abgeschreckt werden. Andere Länder wie zum Beispiel Spanien hatten die Schockfotos bereits eingeführt. Darauf ist etwa ein verfaulter Fuß oder eine schwarze Raucherlunge zu sehen.

Solche Warnhinweise gibt es bereits in vielen Ländern, dazu gehört etwa Australien.

Solche Warnhinweise gibt es bereits in vielen Ländern, dazu gehört etwa Australien.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die 2014 ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte muss bis 20. Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Erzeugnisse, die nach den alten Regelungen bis Mai 2016 hergestellt wurden, können noch ein Jahr lang weiter verkauft werden. Teile der Zigarettenindustrie fordern eine längere Übergangsfrist für das Drucken der neuen Schachteln. Dafür sind auch einige Länder.

Das Gesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, enthält zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem "charakteristischen" Aroma wie Vanille oder Schokolade, das den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und deshalb vor allem Jugendlichen den Einstieg ins Rauchen erleichtern.

Erstmals Regeln für E-Zigaretten

Erstmals wird außerdem der Handel mit nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern geregelt. Für sie gelten dann weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für andere Tabakerzeugnisse bereits bestehen. Bislang gab es für E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen eine nikotinhaltige oder nikotinfreie Flüssigkeit verdampft und vom Konsumenten inhaliert wird, keine spezifischen Regelungen.

In Deutschland sterben jedes Jahr rund 121.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Insgesamt qualmt jeder vierte Erwachsene. Das Deutsche Krebsforschungszentrum schätzt die direkten und indirekten Kosten des Rauchens auf rund 79 Milliarden Euro pro Jahr.

"Konto für jedermann" kommt

Der Bundesrat verabschiedete an diesem Freitag außerdem ein Gesetz, dass ein "Konto für jedermann" vorsieht. Danach sollen künftig alle Menschen in Deutschland die Möglichkeit haben, ein Konto mit Basisleistungen wie Überweisungen, Lastenschriften und Kartenzahlung zu eröffnen. Profitieren könnten etwa Obdachlose oder Flüchtlinge. Ihnen wurde bisher der Zugang zu einem Konto meist verweigert.

Alle Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken sind in der Zukunft dazu verpflichtet, auf Wunsch ein Basiskonto für Verbraucher einzurichten. Bislang boten nur Sparkassen ein Bürgerkonto für Menschen ohne regelmäßiges Einkommen an.

Quelle: ntv.de, hul/AFP/dpa

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