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Holzminden

Testkäufe: Geschäfte verkaufen Schnaps an Jugendliche

Der Jugendschutz des Landkreises Holzminden ist entsetzt. Mehr als 40 Prozent der Geschäfte verkaufen Alkohol an Minderjährige

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Wodka, Whisky und Co.: Wenn junge Menschen Schnaps kaufen, müssen sich die Kassierer in den Geschäften den Ausweis zeigen lassen. An unter 18-Jährige darf Hochprozentiges nicht verkauft werden. aRCHIVFOTO: KARL-HENDRIK TITTEL | © Karl-Hendrik Tittel

Wodka, Whisky und Co.: Wenn junge Menschen Schnaps kaufen, müssen sich die Kassierer in den Geschäften den Ausweis zeigen lassen. An unter 18-Jährige darf Hochprozentiges nicht verkauft werden. aRCHIVFOTO: KARL-HENDRIK TITTEL | © Karl-Hendrik Tittel

23.01.2016 | 23.01.2016, 13:00
Treffen vor den Testkäufen: Die beiden jugendlichen Testkäuferinnen Anne Meisiek (v. l.) und Elisa-Marie Koch mit der Jugendschutzbeauftragten des Landkreises Holzminden, Esra Ates. - © landkreis
Treffen vor den Testkäufen: Die beiden jugendlichen Testkäuferinnen Anne Meisiek (v. l.) und Elisa-Marie Koch mit der Jugendschutzbeauftragten des Landkreises Holzminden, Esra Ates. | © landkreis

Holzminden. Zwei jugendliche Testkäuferinnen haben im Auftrag des Jugendschutzes getestet, wie leicht sie an Alkohol kommen. Fazit: Jugendliche erhielten in Holzmindener Geschäften ohne Ausweis auch Hochprozentiges. Mehr als 40 Prozent der Geschäfte in Holzminden verkauften Alkohol an Jugendliche

Bei den Testkäufen von Alkohol durch Jugendliche in der Stadt Holzminden handelt es sich bereits um den zweiten Durchlauf. Auch dieses Mal seien keine zufriedenstellenden Ergebnisse vorzuweisen, teilte der Kreis Holzminden mit. "Immer noch verkaufen erschreckend viele Geschäfte unerlaubt Alkohol an Jugendliche. Eine enttäuschende Bilanz, die der Jugendschutz des Landkreises Holzminden ziehen muss."

Durchgeführt wurden die Alkoholtestkäufe im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Jugendschutz des Landkreises Holzminden und der örtlichen Polizei.

Die Jugendschutzbeauftrage des Landkreises Holzminden, Esra Ates, erklärt, dass Testkäufe eine präventive Maßnahme darstellen. Bei den Verkaufsstellen und der Öffentlichkeit soll das Bewusstsein für die Problematik geweckt werden. Immer noch zu viele Jugendliche gelangten problemlos an Alkohol. Dieses stelle eine große Gefahr für die gesunde Entwicklung junger Menschen dar.

Gerade die Beschränkungen des Jugendschutzgesetzes bei der Abgabe von alkoholischen Getränken würden oft nicht beachtet. Unmissverständlich sei die Abgabe von Alkohol an Minderjährige im Paragraf 9 des Jugendschutzgesetzes geregelt. Der Verzehr beziehungsweise die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken und Lebensmitteln ist an Menschen unter 18 Jahren verboten. Andere alkoholische Getränke wie Wein oder Bier dürfen an unter 16-Jährige nicht abgegeben werden. So stehe jeder Erwachsene und somit auch das Verkaufspersonal in der Verantwortung. Sie seien verpflichtet, sich an die Vorgaben zu halten.

Vor allem wundert sich der Jugendschutz über die Ausgabe von Alkohol, obwohl in einigen Fällen nach dem Ausweis verlangt wird.

Die Konsequenzen: Wie angekündigt wird das rechtswidrige Verhalten durch Bußgelder geahndet. Bußgelder bis zu 300 Euro werden fällig. Geschäfte würden mit der fünffachen Summe bedacht, wenn sie nicht nachweisen können, ihr Personal in Sachen Jugendschutz geschult zu haben. "Aufgrund der schlechten Ergebnisse werden weitere Kontrollen veranlasst", kündigte der Landkreis Holzminden an.