Pflegegrad 3: Geld, Leistungen und Voraussetzungen

Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 ist der mittlere von fünf Pflegegraden und bezeichnet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Was bedeutet das konkret? Wie bekommt man Pflegegrad 3? Und welche Gelder und Leistungen kann man mit Pflegegrad 3 beanspruchen?

pflege.de erklärt die Voraussetzungen für den dritten Pflegegrad und zeigt Ihnen, welche Ansprüche Sie damit bei Ihrer Pflegeversicherung haben.

Inhaltsverzeichnis

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Pflegegrad 3: Definition

Pflegegrad 3 bedeutet eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Sie erhalten Pflegegrad 3 wenn in Ihrem Pflegegutachten 47,5 bis unter 70 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbständigkeit festgestellt werden. Mit dem Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. (1)

Die Pflegebegutachtung beurteilt das Maß der Selbstständigkeit einer Person. Früher spielte der erforderliche Pflegeaufwand eine bedeutende Rolle, jedoch ist er heutzutage nicht mehr entscheidend. Auf Grundlage des Gutachtens, entscheidet die Pflegekasse über die Höhe des Pflegegrades.

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Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Wenn Sie Pflegeleistungen beanspruchen wollen, stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung. Daraufhin führt ein Experte eine Pflegebegutachtung nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ durch. (2)

Im Pflegegutachten werden bis zu 100 Punkte für die Einschränkung der Selbständigkeit vergeben. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs individuell gewichteten Themenfeldern zusammen. Bei der Kinderpflege und bei einer besonderen Bedarfskonstellation gelten Ausnahmen. (1)

Kriterien für die Begutachtung

1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort? Wie kann er sich halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten? Leidet er unter Wahnvorstellungen oder beschädigt er Gegenstände?

4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen wie zum Beispiel bei Dialyse oder Verbandswechsel?

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete seinen Tagesablauf planen, sich selbst beschäftigen oder Kontakte pflegen?

Jedes der sechs Module umfasst bis zu 16 festgelegte Kriterien, die im Gutachten einzeln beurteilt werden. Die individuelle Bewertung jedes Kriteriums führt zu einer Punktzahl für jedes Modul. Die Punktzahlen der Module werden addiert, gewichtet und ergeben schließlich die Gesamtpunktzahl. (2)

Tipp
Pflegetagebuch als Vorbereitung auf das Gutachten

Ein sorgfältig geführtes Pflegetagebuch bereitet Sie gut auf die Begutachtung vor. Es ist nicht zuletzt eine Erinnerung, welche Tätigkeiten eigenständig durchgeführt werden können und welche Unterstützung erfordern. So trägt das Pflegetagebuch zu einem gerechten Gutachten bei.

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Leistungen bei Pflegegrad 3

Eine Person mit Pflegegrad 3 ist bei vielen alltäglichen Abläufen auf Hilfe angewiesen. Sie dürfen deshalb alle verfügbaren Pflegeleistungen nutzen. Bei manchen Leistungen ist der Höchstbetrag noch etwas eingeschränkt. (3)

Im Vergleich zu Pflegegrad 2 haben Sie beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, der Tages- und Nachtpflege sowie bei den Leistungen für die stationäre Pflege, also dem Pflegeheim, mit Pflegegrad 3 höhere Ansprüche.

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Überblick zu den Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3

Pflegeleistung Anspruch mit Pflegegrad 3
Pflegegeld 573 Euro monatlich
Pflegesachleistungen 1.432 Euro monatlich
Verhinderungspflege 1.612 Euro jährlich
Kurzzeitpflege 1.774 Euro jährlich
Entlastungsbetrag 125 Euro monatlich
Tages- oder Nachtpflege 1.298 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 Euro monatlich
Technische Pflegehilfsmittel Ja
Hausnotruf bis zu 25,50 Euro monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz Ja
Pflegekurse für Angehörige Ja
Pflegeunterstützungsgeld Ja
Wohngruppenzuschuss 214 Euro monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 50 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege im Heim 1.262 Euro monatlich
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Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Beim Pflegegeld erhalten Sie den vollen Betrag zur freien Verfügung ausbezahlt, wenn Sie die Pflege zuhause selbst organisieren. Mit Pflegegrad 3 erhalten Sie 573 Euro pro Monat. Nehmen Sie Pflegesachleistungen in Anspruch, verringert das Ihren Anspruch auf Pflegegeld anteilig.

Kostennachweise sind nicht notwendig. Aber Sie müssen verpflichtend einmal pro Halbjahr an einem Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 teilnehmen. In diesen kostenlosen Beratungsterminen haben Sie die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zu stellen und bekommen Pflegewissen vermittelt.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Für die Finanzierung der Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst sind die sogenannten Pflegesachleistungen vorgesehen. Dafür stehen Ihnen mit Pflegegrad 3 pro Monat 1.432 Euro zur Verfügung.

Die meisten Menschen nehmen die Leistungen eines Pflegedienstes sehr regelmäßig in Anspruch. Da ist es sinnvoll, wenn der Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abrechnen kann. So sparen Sie sich Zeit und Papierkram.

Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3

Bei der Kombinationsleistung nehmen Sie anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Anspruch. Sie beanspruchen zum Beispiel 75 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen und erhalten gleichzeitig 25 Prozent des vollen Pflegegelds.

Das Verhältnis von Geld und Sachleistung können Sie selbst festlegen. Die Kombinationsleistung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie nur stellenweise Pflegesachleistungen beanspruchen. Denn bei regelmäßiger Nutzung benötigen Sie für die Finanzierung schnell den ganzen Betrag.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Die Verhinderungspflege ermöglicht der eigentlichen Pflegeperson eine stunden- oder tageweise Vertretung. Zum Beispiel wenn die Pflegeperson wichtige Termine hat, erkrankt ist oder sich im Urlaub befindet. Pro Kalenderjahr sind bis zu 42 Tage oder sechs Wochen Verhinderungspflege möglich.

1.612 Euro pro Jahr stehen Ihnen dafür mit Pflegegrad 3 zur Verfügung. Damit können Sie entweder die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes als Vertretung in Anspruch nehmen oder einer Privatperson eine Aufwandsentschädigung auszahlen.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Die Kurzzeitpflege ist die Lösung, wenn Sie zwar zuhause gepflegt werden, aber vorübergehend stationär versorgt werden müssen. Also zum Beispiel, wenn die Pflegeperson zeitweise nicht pflege kann und niemand die Vertretung zuhause übernehmen kann.

Für die Kurzzeitpflege steht Ihnen ein Jahresbudget von 1.774 Euro zur Verfügung, begrenzt auf maximal 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr. Nicht vollständig ausgeschöpfte Mittel können teilweise auch für die Verhinderungspflege genutzt werden.

Tagespflege & Nachtpflege bei Pflegegrad 3

Die Tagespflege oder Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflege. Das bedeutet, dass dieses Angebot die häusliche Pflege ergänzt und unterstützt, aber nicht ersetzt. Dabei findet die Pflege nur tagsüber oder nur nachts in einer Einrichtung statt und ansonsten zuhause.

Mit Pflegegrad 3 können Sie für die teilstationäre Pflege bis zu 1.298 Euro pro Monat beanspruchen. Das reicht ungefähr für ein bis zwei Tage oder Nächte pro Woche, je nachdem wie hoch die Kosten in der Einrichtung sind.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat soll zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen ermöglichen. So sollen Pflegende entlastet und die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person erhalten oder gefördert werden.

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag mit Pflegegrad 3 für:

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Ambulante Pflege und Betreuung (ohne Grundpflege)
  • Kurzzeitpflege
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3

Die Pflege und Betreuung bei Pflegegrad 3 ist für Pflegende allein schon fordernd. Darüber hinaus muss aber oft noch der Haushalt der pflegebedürftigen Person geführt werden. Kurzfristig ist das vielleicht kein Problem, aber langfristig bedeutet es eine große Belastung.

In solchen Fällen bringt eine Haushaltshilfe genau die richtige Entlastung. Sie ermöglicht Ihnen, mehr von Ihrer Zeit mit der pflegebedürftigen Person gemeinsam zu verbringen, anstatt zu putzen und zu waschen. Finanzieren können Sie die Haushaltshilfe teilweise mit dem Entlastungsbetrag.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3

Jeder, der krankenversichert ist, hat unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf Hilfsmittel von der Krankenkasse. Dafür ist nur eine ärztliche Verordnung erforderlich, nicht jedoch der Pflegegrad. Nur bei Pflegehilfsmitteln ist ein Pflegegrad erforderlich.

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Pflegerollstuhl, Waschwagen und mehr
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und mehr
Tipp
Kostenloses Pflegepaket bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 können Sie monatlich kostenfrei Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro erhalten. Bestellen Sie einfach Ihr Pflegepaket „curabox“ bei pflege.de und wählen Sie die benötigten Pflegehilfsmittel aus. Diese werden bequem zu Ihnen nach Hause geliefert.

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Hausnotruf bei Pflegegrad 3

Der Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Im Gegensatz zu vielen anderen technischen Pflegehilfsmitteln ist der Zuschuss hier auf einen festen Betrag begrenzt und an einheitliche Bedingungen geknüpft.

Wenn Sie alleine leben, einen Pflegegrad haben und im Notfall voraussichtlich nicht telefonisch Hilfe rufen können, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro pro Monat für ein anerkanntes Notrufsystem.

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Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 3

Viele Menschen mit Pflegegrad 3 sind nicht mehr besonders mobil und beweglich. Treppensteigen oder das Aufstehen von einem tiefen Toilettensitz wird im Alltag mit einem Mal eine echte Herausforderung. Solche Barrieren sind nicht nur gefährlich, sondern bedrohen auch die Selbständigkeit einer Person.

Der Einbau von einem Treppenlift nimmt der Treppe ihre Bedrohlichkeit. Und auch an anderen Stellen können kleine oder große Umbaumaßnahmen helfen. Ein Badumbau zum Beispiel kann schon im Anbringen von Haltegriffen bestehen, aber auch im Umbau einer Badewanne zu einer Dusche.

In solchen Fällen kann die Pflegeversicherung einen Umbau als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fördern. Dafür sind pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro Zuschuss möglich.

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Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3

Wenn Sie sich dafür entscheiden, mit Pflegegrad 3 ins Pflegeheim zu ziehen, stehen Ihnen dafür 1.262 Euro pro Monat zur Verfügung. Mit diesem Betrag können Sie einen Teil der Kosten für Pflege und Betreuung finanzieren.

Darüber hinaus werden allerdings auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) sowie für die Aus- und Weiterbildung des Personals und den Unterhalt der Einrichtung (Investitionskosten) fällig. Diese Kosten müssen Sie in jedem Fall selbst tragen, denn sie gelten nicht als pflegespezifisch.

Allerdings bezahlt die Pflegeversicherung noch einen prozentualen Zuschuss zu Ihrem Eigenanteil an den Pflegekosten. Dieser steigt an, je länger Sie bereits in stationärer Pflege leben. Mehr dazu im Ratgeber Kosten für ein Pflegeheim.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3

Jede Pflege sollte so einzigartig sein, wie die pflegebedürftige Person selbst. Dafür müssen natürlich die Pflegeleistungen individuell auf die Situation abgestimmt werden. Dabei helfen Ihnen die bereits genannten und einige weitere Pflegeleistungen.

Weitere Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3:

  • Pflegeberatung: Bei Pflegegrad 3 haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen (nach Paragraf 7a). In der Beratung geht es um die Organisation Ihrer persönlichen Pflegesituation und die Erläuterung von Entlastungs- und Hilfsangeboten.
  • Pflegekurse für Pflegende: In den Pflegekursen dreht sich alles darum, praktische Pflegefertigkeiten zu erlernen. Angefangen beim Ankleiden über den Transfer bis hin zur Körperpflege. Die Teilnahme steht allen offen, die sich dafür interessieren – und das kostenlos.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Eine weitere Hilfe für Pflegende ist das Pflegeunterstützungsgeld. In akuten Pflegenotfällen übernimmt es die Fortzahlung von Lohn oder Gehalt, damit Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil Sie sich um andere kümmern.
  • Wohngruppenzuschuss: Die Pflegeversicherung unterstützt Personen, die in Wohngruppen leben, mit einem Zuschlag von 214 Euro pro Monat. Dieser Zuschlag bleibt konstant bei 214 Euro monatlich, egal ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Services, die Pflegebedürftige und Pflegende in ihrer Situation unterstützen, können als „DiPA“ (Digitale Pflegeanwendungen) zugelassen werden. Die Pflegeversicherung stellt hierfür bis zu 50 Euro pro Monat bereit.
Info
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende

Unter Umständen übernimmt die Pflegeversicherung bestimmte Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende. Die Voraussetzungen für Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung unterscheiden sich. Weitere Infos finden Sie im Ratgeber für pflegende Angehörige.

Fallbeispiel Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 beschreibt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Was bedeutet das konkret? Das folgende Beispiel veranschaulicht, welche Voraussetzungen zu Pflegegrad 3 führen können.

Herr Müller leidet seit zehn Jahren an Morbus Parkinson. In der Folge entwickelte er außerdem eine Depression. Im Alltag bekommt er schon länger Hilfe von seiner Tochter. Seitdem er täglich Unterstützung benötigt, hat sie einen ambulanten Pflegedienst hinzugezogen.

Das Parkinson-Syndrom schränkt Herrn Müller zunehmend in seiner Beweglichkeit ein. Er ist beim Gehen unsicher. Seine Haltung ist leicht gebeugt und seine Gelenke werden mit der Zeit immer steifer. Er benutzt inzwischen auswärts eine Gehhilfe. Seine Wohnung ist ebenerdig, in anderen Umgebungen benötigt er Hilfe beim Treppensteigen. Auch beim morgendlichen Aufstehen braucht er Unterstützung.

Im Modul „Mobilität“ erhält er 6 Punkte. Gewichtet sind das 7,5 Punkte.

Herr Müller kann zwar die Arme noch bewegen und koordinieren, ist aber grundsätzlich etwas wackelig auf den Füßen und daher unsicher. Beim Duschen und Waschen, der Körperpflege sowie beim An- und Umziehen benötigt er Hilfestellung vom Pflegedienst. Das Essen bekommt er geliefert, denn durch sein Zittern hat er Schwierigkeiten beim Kochen.

Im Modul „Selbstversorgung“ bekommt Herr Müller 7 Punkte. Gewichtet sind das 10 Punkte.

Seine Hilfsbedürftigkeit kann der Antragsteller nur schwer akzeptieren und lehnt die Hilfe von pflegerischem Personal teilweise durch verbale Äußerungen und leicht aggressives Verhalten ab.
Im Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ werden Herrn Müller 11 Punkte zugeschrieben, gewichtet sind das 15 Punkte.

Aufgrund seiner Depressionen hat er tägliche Tiefpunkte. Vereinzelt ruft er noch Freunde und Familie an, kann sich jedoch immer seltener dazu motivieren. Sich selbst zu beschäftigen, wird für Herrn Müller immer schwieriger.

Im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ bekommt er 6 Punkte. Gewichtet ergeben sich daraus 7,5 Punkte.

Mehrmals täglich nimmt Herr Müller Medikamente gegen die Symptome des Parkinson-Syndroms ein. Diese werden ihm vom Pflegedienst in Rationen pro Tageszeit vorbereitet. Einmal die Woche bekommt er zuhause eine physiotherapeutische Behandlung, um die noch vorhandene Beweglichkeit zu erhalten und zu verbessern. Zu Arztbesuchen begleitet ihn seine Tochter.

Im Modul „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen“ erhält er 5 Punkte, was einem gewichteten Wert von 15 Punkten entspricht.

Herr Müller erhält im Pflegegutachten insgesamt 55 gewichtete Punkte. Das Ergebnis liegt deutlich zwischen 47 und 70 Punkten. Deshalb erhält Herr Müller den dritten von fünf Pflegegraden.

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Sie müssen keine komplexen Berechnungen durchführen oder Gewichtungen verstehen, um Ihren Pflegegrad einzuschätzen. Nutzen Sie einfach den kostenlosen Pflegegradrechner von pflege.de und erhalten Sie Ihr Ergebnis automatisch und unkompliziert.

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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 erhalten Versicherte mit einer anerkannten „schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Das entspricht 47,5 bis unter 70 Punkten im Pflegegutachten.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 ist grob umschrieben als „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit“. Dahinter verbirgt sich allerdings eine konkrete Punktzahl von 47,5 bis unter 70 Punkten nach einem festen Begutachtungsverfahren. Die Punktzahl wird in einem Pflegegutachten ermittelt.

Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 3?

Der Aufwand für die Pflege ist bei Pflegegrad 3 schon erheblich, in der Regel fallen täglich größere Aufgaben an. Genauer sagen lässt sich das nicht, denn schon seit 2017 ist der Zeitaufwand nicht mehr das entscheidende Kriterium für einen Pflegegrad.

Habe ich mit Pflegegrad 3 Anspruch auf eine Begleitperson?

Unter Umständen haben Sie Anspruch auf eine Begleitperson bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten. Das hängt aber nicht in erster Linie vom Pflegegrad ab, sondern Sie müssen das mit Ihrer Krankenkasse klären.

Pflegegrad 3: Wie viele Stunden darf ich noch arbeiten?

Wenn Sie noch arbeiten können, dürfen Sie das natürlich tun. Ziel der Pflege ist ja, Ihre Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern. Deshalb verbietet ein Pflegegrad Ihnen nicht, zu arbeiten.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Tagespflege & Nachtpflege, technische Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Stationäre Pflege und weitere Pflegeleistungen.

Wieviel Geld gibt es bei Pflegegrad 3?

Wie hoch Ihre Ansprüche bei Pflegegrad 3 sind, hängt davon ab, welche Pflegeleistungen Sie beanspruchen. Fast alle Pflegeleistungen sind Kostenerstattungen für tatsächliche Ausgaben. Eine Ausnahme ist hier das Pflegegeld von 573 Euro pro Monat.

Wieviel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3?

Mit Pflegegrad 3 liegt das Pflegegeld bei 573 Euro pro Monat. Voraussetzung ist, dass die Pflege zuhause stattfindet und Sie die Pflegeleistungen nicht voll beanspruchen. Sonst verringert sich dadurch Ihr Anspruch auf Pflegegeld.

Pflegegrad 3 bei Kindern – wie viel Geld?

Mit Ausnahme vom Pflegegeld sind alle Pflegeleistungen Kostenerstattungen für nachgewiesene Ausgaben. Das Pflegegeld wird hingegen direkt an die pflegebedürftige Person ausbezahlt und steht ihr zur freien Verfügung. Angehörige und Pflegende haben keinen Anspruch auf das Pflegegeld.

Wer bekommt das Geld bei Pflegegrad 3?

Mit Ausnahme vom Pflegegeld sind alle Pflegeleistungen Kostenerstattungen für nachgewiesene Ausgaben. Das Pflegegeld wird hingegen direkt an die pflegebedürftige Person ausbezahlt und steht ihr zur freien Verfügung. Angehörige und Pflegende haben keinen Anspruch auf das Pflegegeld.

Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3?

Mit Pflegesachleistungen können Sie einen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Einzelpflegekraft finanzieren. Mit Pflegegrad 3 stehen dafür 1.432 Euro pro Monat zur Verfügung.

Wieviel Verhinderungspflege kann ich bei Pflegegrad 3 erhalten?

Bis zu 1.612 Euro pro Jahr und höchstens 42 Tage oder 6 Wochen Verhinderungspflege können Sie mit Pflegegrad 3 in Anspruch nehmen. Sie können den Betrag um einen Teil Ihres ungenutzten Budgets für Kurzzeitpflege erhöhen.

Wie viele Tage Kurzzeitpflege kann ich bei Pflegegrad 3 beanspruchen?

Bis zu 56 Tage oder 8 Wochen pro Jahr Kurzzeitpflege sind möglich mit Pflegegrad 3. In der Praxis gelangen Sie allerdings bereits vorher an die Grenzen des Höchstbetrags von 1.774 Euro pro Jahr, die dafür zur Verfügung stehen. Falls Sie die Verhinderungspflege nicht ganz nutzen, können Sie einen Teil dieses Budgets auch für die Kurzzeitpflege nutzen.

Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 3?

Entlastungsleistungen sind Leistungen, die mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden können. Dazu gehören Tages- und Nachtpflege, ambulante Pflege ohne Grundpflege, Kurzzeitpflege und „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ nach Landesrecht.

Welche Hilfsmittel kann ich mit Pflegegrad 3 erhalten?

Hilfsmittel stehen nicht in Verbindung mit einem Pflegegrad. Sie werden von der Krankenkasse teilfinanziert, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Ein Pflegegrad ist nur für Pflegehilfsmittel eine Voraussetzung.

Welche Pflegehilfsmittel kann ich bei Pflegegrad 3 bekommen?

Grundsätzlich stehen Ihnen technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung. Technische Pflegehilfsmittel sind zum Beispiel ein Krankenbett oder ein Pflege-Rollstuhl. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe, Bettschutzeinlagen und mehr.

Wieviel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3 im Pflegeheim?

Für die stationäre Pflege stehen Ihnen mit Pflegegrad 3 pro Monat 1.262 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus bezuschusst die Pflegeversicherung Ihren Eigenanteil an den Pflegekosten zu einem bestimmten Prozentsatz. Dieser Prozentsatz ist höher, je länger Sie bereits im Pflegeheim untergebracht sind.

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Erstelldatum: 6102.01.01|Zuletzt geändert: 4202.40.81
(1)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html (letzter Abruf am 28.11.2023)
(2)
Medizinischer Dienst Bund (o. J.): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html (letzter Abruf am 28.11.2023)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 28 Leistungsarten, Grundsätze
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__28.html (letzter Abruf am 28.11.2023)
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5 Fakten zu Pflegegrad 3

In Deutschland ist Pflegegrad 3 der zweithäufigste Pflegegrad.(#*magazine_63f62a0a02665*#) pflege.de stellt Ihnen fünf interessante Fakten vor.

1. Der zweithäufigste Pflegegrad in Deutschland

26,7 Prozent aller Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung, die zuhause (ambulant) versorgt werden, sind mit Pflegegrad 3 eingestuft.

Bei den meisten Pflegebedürftigen in ambulanter Pflege in Deutschland liegt ein Pflegegrad 2 vor.(#*magazine_63f62a0a02665*#)

2. Pflege größtenteils zuhause

Während 1.006.257 Menschen mit Pflegegrad 3 zuhause gepflegt werden, sind 254.830 Menschen mit Pflegegrad 3 in stationärer Pflege.(#*magazine_63f62a0a02665*#)

3. Meistens über 80 Jahre alt

Die meisten Menschen mit Pflegegrad 3, die zuhause gepflegt werden, sind 80 bis 85 Jahre alt.(#*magazine_63f62a0a055c1*#)

4. Der häufigste Pflegegrad bei Pflegebedürftigen unter 15 Jahren

Die meisten Kinder und Jugendlichen, die pflegebedürftig sind, sind mit Pflegegrad 3 eingestuft. Die Zahl beläuft sich auf 68.595 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 15 Jahren.(#*magazine_63f62a0a055c1*#)

5. Leistungshöhe für die häusliche Pflege

42.432 Euro: Diese Höchstsumme an Leistungen der Pflegekasse steht Ihnen jährlich zu, wenn Sie mit einem Pflegegrad 3 zuhause gepflegt werden. Diese Summe setzt sich zusammen aus Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Hausnotruf-Zuschuss sowie dem Zuschuss zur Wohnraumanpassung.(#*magazine_63f62a0a02665*#)

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Erstelldatum: 3202.20.32|Zuletzt geändert: 4202.10.2
(1)
Bundesministerium für Gesundheit: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (2021)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen_und_Fakten_Stand_April_2022_bf.pdf (zuletzt abgerufen am: 20.02.2023)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit: Soziale Pflegeversicherung - Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Pflegegraden (2020)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Leistungsempfaenger/31.12.20_Leistungsempfaenger-nach-Altersgruppen-und-Pflegegraden-insgesamt_bf.pdf (zuletzt abgerufen am: 20.02.2023)
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