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Neuer Gesetzentwurf Bleibt Homöopathie doch Kassenleistung?

Krankenkassen sollen nicht mehr für homöopathische Arzneimittel zahlen. So hatte es Gesundheitsminister Lauterbach in seinen Sparplänen vorgesehen. Nun ist dieser umstrittene Passus aus dem Gesetzentwurf verschwunden.
Globuli zur homöopathischen Behandlung

Globuli zur homöopathischen Behandlung

Foto: Ernst Weingartner / CHROMORANGE / IMAGO

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss sparen, weil die Bundesregierung ihren Zuschuss streicht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte dazu im Januar seine Vorschläge vorgelegt, wie das gelingen soll. Besonders brisant: Der Plan, Homöopathie als Kassenleistung zu streichen .

»Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden«, hieß es in dem damaligen Empfehlungspapier. »Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden.«

Lauterbach hatte sich bereits in den Jahren zuvor für die Abschaffung ausgesprochen, zunächst als Abgeordneter, dann als Gesundheitsminister. Umso überraschender, dass diese Passage im aktuellen Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) fehlt. Tatsächlich findet sich in der laut Ministerium am Montag in die Ressortabstimmung gegangen Version des GVSG keinerlei Einlassung zu homöopathischen und anthroposophischen Leistungen.

Ministerium: Aufgeschoben, nicht aufgehoben

Das Gesundheitsministerium äußerte sich nicht zu der Frage, warum die Passage zur Homöopathie ersatzlos aus dem Entwurf gestrichen wurde. Ein Sprecher teilte dem SPIEGEL lediglich mit, dass Lauterbach an seinen Plänen festhalte, homöopathische Leistungen und Arzneimittel als Satzungsleistungen von Krankenkassen auszuschließen und dies auch »Thema von Beratungen im Parlament bleiben« werde.

Somit bleibt es nun vorerst dabei: Krankenkassen müssen nicht, dürfen aber die Kosten für homöopathische Behandlungen übernehmen. Aktuell zahlen viele Kassen etwas dazu, häufig gedeckelt bis zu einer geringen dreistelligen Summe und/oder im Rahmen eines Gesundheitskontos. Da aber nicht alle Kassen von der Möglichkeit Gebrauch machen und auch nicht alle Versicherten daran Interesse haben, würden durch die Maßnahmen wohl höchstens 50 Millionen Euro eingespart, vergleichsweise wenig bei einer vorhergesagten Finanzierungslücke von 3,2 Milliarden Euro für 2024.

sak