Alte Führer­scheine Wann sie ungültig werden und welche Fristen gelten

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Alte Führer­scheine - Wann sie ungültig werden und welche Fristen gelten

Alte Führer­scheine. Sie werden nach und nach ungültig. © picture alliance / Bildagentur-online / Ohde

Rund 43 Millionen Deutsche müssen in den kommenden Jahren ihren alten Führer­schein umtauschen. Die ersten Dokumente wurden bereits ungültig. Wir haben die Details.

Einheitliche EU-Dokumente für alle

Nicht nur die legendären alten Lappen oder Pappen sind dran, selbst neuere Plastikkärt­chen werden bis 2033 nach und nach ungültig (siehe unten). Wer seinen alten Führer­schein abgibt, erhält einen neuen EU-Führer­schein. Damit soll sicher­gestellt werden, dass inner­halb der Europäischen Union alle Führer­scheine ein einheitliches Erscheinungs­bild haben. Außerdem sind die neuen EU-Führer­scheinkarten besser vor Fälschungen geschützt. Für Fahrten außer­halb des EU-Raums benötigen Urlauber oft zusätzlich einen internationalen Führerschein.

Umtausch läuft gestaffelt ab

Die Gültig­keit von Führer­schein-Dokumenten ist, anders als früher, nun auf 15 Jahre befristet. Der Umtausch der alten Führer­scheine erfolgt seit Januar 2022 Schritt für Schritt. Bund und Länder haben sich auf eine zeitliche Staffelung geeinigt, um einer Über­lastung der Behören vorzubeugen. Wann wer aktiv werden muss, hängt zunächst davon ab, ob der Führer­schein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde oder danach.

Die erste Dead­line war im Januar 2022

Führer­scheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, wurden als erste aussortiert. Gestaffelt wird nach dem Geburts­jahr­gang:

  • 1953–1958: Umtausch war bereits zum 19. Januar 2022 fällig
  • 1959–1964: Umtausch war bereits zum 19. Januar 2023 fällig
  • 1965–1970 : Umtausch bis zum 19. Januar 2024
  • 1971 oder später geboren: Umtausch bis zum 19. Januar 2025

Diejenigen, bei denen die Frist bereits abge­laufen ist, sollten schnell aktiv werden. Wer weiß, dass sein Führer­schein zum Beispiel Anfang 2025 ungültig wird, kann ihn bereits jetzt umtauschen

Sonder­regel für Senioren. Vor 1953 Geborene sind zunächst von der Umtausch­frist befreit, da fraglich ist, ob sie im Jahr 2033, wenn die EU-Führer­scheine dann allgemein Pflicht sind, über­haupt noch hinter dem Steuer sitzen.

Die letzten haben bis 2033 Zeit

Wurde der Führer­schein 1999 oder später ausgestellt, staffelt sich die Frist nicht mehr nach dem Geburts­jahr­gang, sondern nach dem Datum der Ausstellung:

  • 1. Januar 1999 - 31. Dezember 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026
  • 1. Januar 2002 - 31. Dezember 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027
  • 1. Januar 2005 - 31. Dezember 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
  • 1. Januar 2008 - 31. Dezember 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
  • 1. Januar 2009 - 31. Dezember 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
  • 1. Januar 2010 - 31. Dezember 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
  • 1. Januar 2011 - 31. Dezember 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
  • 1. Januar 2012 - 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033

Umtausch gegen Gebühr

Wer seinen Führer­schein umtauschen will oder muss, macht zunächst einen Termin bei der zuständigen Führer­scheinstelle am Wohn­ort.

Zu diesem Termin sind mitzubringen:

  • der alte Führer­schein,
  • ein gültiger Personal­ausweis oder Reisepass,
  • ein aktuelles biome­trisches Licht­bild (Größe 45 mal 35 Milli­meter, Hoch­format, Frontal­aufnahme).

Die Gebühren für den Umtausch sind unterschiedlich, liegen aber meist bei rund 25 Euro.

Ordnungs­gelder für Besitzer alter Pappen

Die Fahr­erlaubnis selbst behält ihre Gültig­keit, lediglich das Dokument ist irgend­wann abge­laufen. Privat damit unterwegs zu sein, ist keine Straftat. In Deutsch­land kann ein Ordnungs­geld in Höhe von 10 Euro erhoben werden. Im EU-Ausland gibt es womöglich Ärger und höhere Geld­strafen. Die alten grauen und rosa Führer­scheine rufen in einigen Ländern bereits jetzt Befremden hervor. Wer sich davor schützen will, kann sich vorab über die Internet­seiten der Europäischen Union eine Erklärung in der jeweiligen Landes­sprache ausdrucken, in denen die Gültigkeit der alten Führerscheine erklärt wir

Alte Führer­scheine als Souvenir

Der alte Lappen, aus dem oft noch ein jugend­liches Gesicht blickt, ist vielen Menschen ans Herz gewachsen. Wer ihn behalten möchte, kann ihn von der Führer­scheinstelle entwerten lassen. So ist für alle erkenn­bar, dass das Dokument nicht mehr gültig ist und nur noch Erinnerungs­wert besitzt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.03.2022 um 12:11 Uhr
    Umtausch auch für EU-Kartenführerscheine

    @mwk51: Ja, auch das seit Januar 1999 bis Januar 2013 ausgestellte Plastikkartenmodell ist auszutauschen, siehe Anhang 1a der Richtlinie 91/439/EWG, Seite 17.
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016D1945&from=DE
    In diesem Führescheinen sind noch die Fahrerlaubnisklassen S und M verzeichnet, die es im neuen Führerschein nicht mehr gibt. Und die Fahrzeugklasse AM gab es bei Ausstellung dieser EU-Führerscheine noch nicht. (Hinzu kommt, dass alle Führerscheine eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren bekommen.)

  • mwk51 am 20.03.2022 um 14:39 Uhr
    Umtausch auch für "alte" Kartenführerscheine?

    Diese Frage konnte mir bisher niemand beantworten. Ich habe bereits einen EU-Kartenführerschein "der 1. Generation" (ca. Ende der 90er) - Muss er ebenfalls umgetauscht werden?

  • Hill36 am 28.12.2021 um 16:48 Uhr
    Abschrift alter Wohnort

    Habe meinen rosa Führerschein umgetauscht. Wurde alles alleine von meiner neuen Wohnort Führerschein Stelle erledigt! (Hessen).

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.11.2021 um 12:28 Uhr
    Abschrift der Behörde nach Umzug

    @LSR71: Ihr Hinweis ist korrekt, vielen Dank dafür.
    Die Abschrift ist nötig, wenn man inzwischen in einem anderen Landkreis wohnt. Bei Wartezeiten wie in Berlin ist es ausreichend, wenn man diese Abschrift nach dem Antragstermin anfordert.

  • LSR71 am 07.11.2021 um 14:45 Uhr
    Zusätzlich zum Umtausch benötigt

    Hallo, Sie sollten noch darauf hinweisen, daß wenn der Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, Sie eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, benötigen. Oder ist das nicht mehr notwendig ?