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Gutachten 366-0459-06-MURD/N2<br />

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46856<br />

ANLAGE: 15 Radtyp: <strong>RCD10</strong>-554<br />

Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 13.11.2007<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 1 von 4<br />

Fahrzeughersteller<br />

Raddaten:<br />

: SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN<br />

Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35<br />

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung<br />

Technische Daten, Kurzfassung<br />

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring-w zul. zul. gültig<br />

loch erkstoff Rad- Abroll ab<br />

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig<br />

Rad Zentrierring (kg) (mm) datum<br />

V6_100557135 <strong>RCD10</strong>-554 V6 ohne 57,1 550 1950 09/06<br />

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT<br />

Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm<br />

Zubehör : Serie<br />

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm<br />

Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

6L e9*2001/116*0041*..,<br />

e9*98/14*0041*..<br />

47 - 55 165/65R14 79 12M; 5CW; 51J Reifen mit<br />

47 - 63 165/70R14 12M; 51G Schneeketten;<br />

10B; 11G; 11H; 51A;<br />

71K; 723; 73C; 74D<br />

6L e9*2001/116*0041*..,<br />

e9*98/14*0041*..<br />

47 - 55 165/65R14 79 5CW; 51J IBIZA; CORDOBA;<br />

185/60R14 82 10B; 10S; 11B; 11G;<br />

185/65R14 86 11H; 12A; 51A; 71K;<br />

195/60R14 86 723; 73C; 74D; 76J;<br />

47 - 63 165/70R14 51G 76T<br />

175/65R14 82 51J<br />

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA<br />

Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm<br />

Zubehör : Serie<br />

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm<br />

Verkaufsbezeichnung: FABIA<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 74 165/65R14 79 5CW; 51J Schrägheck;<br />

165/70R14 51G Frontantrieb;<br />

185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

12A; 51A; 71K; 723;<br />

73C; 74D; 76J<br />

6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 74 165/65R14 79 12M; 5CW; 51J Reifen mit<br />

165/70R14 12M; 51G Schneeketten;<br />

10B; 11G; 11H; 51A;<br />

71K; 723; 73C; 74D


Gutachten 366-0459-06-MURD/N2<br />

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46856<br />

ANLAGE: 15 Radtyp: <strong>RCD10</strong>-554<br />

Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 13.11.2007<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 2 von 4<br />

Verkaufsbezeichnung: FABIA<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 55 165/70R14 51G Kombi; Stufenheck;<br />

44 - 74 185/60R14 82 Frontantrieb;<br />

10B; 11B; 11G; 11H;<br />

12A; 51A; 71K; 723;<br />

73C; 74D; 76J; 76T<br />

Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER,FABIA<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

5J e11*2001/116*0291*.. 44 - 63 165/70R14 51G Nur Fabia<br />

185/60R14 82 5DK Schrägheck; Nicht<br />

185/65R14 86 Green Line;<br />

195/60R14 86 11A; 24M Frontantrieb;<br />

10B; 11B; 11G; 11H;<br />

12A; 51A; 71K; 723;<br />

73C; 74D; 76J; 76T<br />

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN<br />

Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm<br />

Zubehör : Serie<br />

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm<br />

Verkaufsbezeichnung: FOX<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

175/65R14 82 12A; 51A; 71K; 723;<br />

185/60R14 82<br />

185/65R14 86<br />

195/60R14 86<br />

73C; 74D<br />

5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 165/70R14 12T; 51G Reifen mit<br />

175/65R14 82 12A Schneeketten;<br />

185/60R14 82 12A 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

185/65R14 86 12A 51A; 71K; 723; 73C;<br />

195/60R14 86 12A 74D<br />

Verkaufsbezeichnung: VW POLO<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

9N e1*2001/116*0174*..,<br />

e1*98/14*0174*...<br />

40 - 63 165/65R14 79 5CW; 51J nicht Polo-Fun;<br />

165/70R14 51G nicht Polo-Cross;<br />

175/65R14 82 51J Stufenheck;<br />

185/60R14 82 Schrägheck;<br />

185/65R14 86 10B; 10S; 11B; 11G;<br />

195/60R14 86 11H; 12A; 51A; 71K;<br />

723; 73C; 74D; 76J;<br />

76T; 915; SC4


Gutachten 366-0459-06-MURD/N2<br />

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46856<br />

ANLAGE: 15 Radtyp: <strong>RCD10</strong>-554<br />

Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 13.11.2007<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Seite: 3 von 4<br />

Verkaufsbezeichnung: VW POLO<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen<br />

9N e1*2001/116*0174*..,<br />

e1*98/14*0174*...<br />

40 - 63 165/65R14 79 12M; 5CW; 51J Reifen mit<br />

165/70R14 12M; 51G Schneeketten; nicht<br />

Polo-Fun; nicht<br />

Polo-Cross;<br />

Stufenheck;<br />

Schrägheck;<br />

10B; 11G; 11H; 51A;<br />

71K; 723; 73C; 74D;<br />

76J; 76T; 915; SC4<br />

Auflagen<br />

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter<br />

Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu<br />

entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.<br />

10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.<br />

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen<br />

oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen<br />

Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,<br />

FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend<br />

dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.<br />

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der<br />

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt<br />

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit<br />

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis<br />

bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist<br />

dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung<br />

der Fahrzeugpapiere enthält.<br />

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,<br />

sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die<br />

Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;<br />

gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird<br />

gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und<br />

ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.<br />

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als<br />

erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.<br />

Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß<br />

nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.<br />

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten<br />

Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.<br />

Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort<br />

aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.<br />

12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich<br />

Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt<br />

wird, möglich.<br />

12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen<br />

Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des<br />

Fahrzeuges genannt wird, möglich.<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.


Gutachten 366-0459-06-MURD/N2<br />

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46856<br />

ANLAGE: 15 Radtyp: <strong>RCD10</strong>-554<br />

Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 13.11.2007<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95<br />

von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.<br />

Seite: 4 von 4<br />

24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete<br />

Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.<br />

Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die<br />

Radabdeckung ausreichend ist.<br />

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.<br />

Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.<br />

Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit<br />

Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.<br />

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den<br />

Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der<br />

EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der<br />

Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der<br />

Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung<br />

dieser Reifengröße zu beachten.<br />

51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den<br />

Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.<br />

5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast von 874kg.<br />

5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />

Achslast von 950kg.<br />

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des<br />

Tiefbetts angebracht werden.<br />

723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den<br />

Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser<br />

von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.<br />

Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.<br />

74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.<br />

76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit<br />

mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.<br />

76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den<br />

Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.<br />

915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.<br />

5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen<br />

Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen<br />

zulässig.<br />

SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei<br />

Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO<br />

3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist<br />

eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.<br />

B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.

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