Politik

Gericht stoppt Abschiebung Bin-Laden-Bodyguard darf bleiben

Bin Ladens ehemaliger Personenschützer Sami A. darf weiterhin in dieser Siedlung in Bochum wohnen.

Bin Ladens ehemaliger Personenschützer Sami A. darf weiterhin in dieser Siedlung in Bochum wohnen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Mann gilt als "akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" in Deutschland. Dennoch entscheidet ein Gericht, dass ein ehemaliger Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden nicht nach Tunesien abgeschoben werden darf.

Ein als gefährlich eingestufter ehemaliger Angehöriger der Leibgarde des getöteten Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden darf nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch entschieden.

Trotz der Änderungen der politischen Situation in dem Land bestehe nach wie vor ein hohes Risiko, dass dem Tunesier Sami A. bei einer Rückkehr eine unmenschliche Behandlung oder gar Folter drohe, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai vergangenen Jahres festgestellt, dass der in Bochum lebende Mann "eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstellt.

Laut den Plänen der Großen Koalition soll Tunesien wie die anderen nordafrikanischen Ländern Algerien und Marokko zu einen sicheren Herkunftsland erklärt werden. Das soll die Chancen von Tunesiern auf Asyl in Deutschland weiter verringern. Menschenrechteorganisationen beklagen allerdings schwere Missstände in Tunesien. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stützt seine Entscheidung auf Angaben des Auswärtigen Amtes und einer Nichtregierungsorganisation.

Al-Kaida-Chef Bin Laden war am 2. Mai 2011 im pakistanischen Abbottabad von einer US-Spezialeinheit getötet worden.

Quelle: ntv.de, mbo/dpa

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